Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2014_x000b__x000b_mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs 2014 /* COM/2014/0417 final - 2014/ () */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2014
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs 2014 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[3], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat
dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung
(„Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den Schlüsselbereichen
liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. (2)
Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der
Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der
Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am
21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zusammen die
„integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die
integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen. (3)
Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und
Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen
kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des
Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und
Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten,
wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der
Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen
Empfehlungen umzusetzen. (4)
Am 9. Juli 2013 nahm der Rat eine Empfehlung
zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs für 2013 an und gab eine Stellungnahme
zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für die Jahre 2012 bis 2016
ab. Am 15. November 2013 legte die Kommission gemäß der Verordnung (EU)
Nr. 473/2013[4]
ihre Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Luxemburgs[5] für 2014 vor. (5)
Am 13. November 2013 nahm die Kommission den
Jahreswachstumsbericht[6]
an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung
2014 eingeleitet wurde. Am selben Tage nahm die Kommission auf der Grundlage
der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[7] an, worin Luxemburg als
einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung
durchgeführt werden sollte. (6)
Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische
Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung
und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine
differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung in Angriff zu
nehmen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen,
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen
und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu
modernisieren. (7)
Am 5. März 2014 veröffentlichte die Kommission
die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für Luxemburg[8] gemäß Artikel 5
der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Kommission gelangt aufgrund ihrer
Analyse zu dem Schluss, dass in Luxemburg keine makroökonomischen
Ungleichgewichte im Sinne des Verfahrens bei einem makroökonomischen
Ungleichgewicht bestehen. Die Analyse des Leistungsbilanzüberschusses zeigt
insbesondere, dass dieser nicht auf eine schwächelnde Inlandsnachfrage, sondern
auf das besondere, stark auf Finanzdienstleistungen gestützte Wachstumsmodell
Luxemburgs zurückzuführen ist. Der große Finanzsektor birgt zwar Risiken für
die inländische Finanzstabilität, doch sind diese relativ begrenzt, da der
Sektor sowohl diversifiziert als auch spezialisiert ist. Die hohe Verschuldung
des privaten Sektors, insbesondere der Nicht-Finanzunternehmen, erklärt sich
vor allem aus der Präsenz zahlreicher multinationaler Unternehmen, die ihre
Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in Luxemburg für konzerninterne
Finanzierungsgeschäfte nutzen. Die derzeit erfreuliche Lage der öffentlichen
Finanzen ist in hohem Maße der Nachhaltigkeit des luxemburgischen
Wachstumsmodells zu verdanken, das auf einem florierenden Finanzsektor basiert,
langfristig aber ein hohes Tragfähigkeitsrisiko aufweist. (8)
Luxemburg übermittelte am 28. April 2014 sein
nationales Reformprogramm 2014 und am 25. April 2014 sein
Stabilitätsprogramm 2014. Beide Programme wurden gleichzeitig bewertet, um
wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen. (9)
Die im Stabilitätsprogramm 2014 skizzierte
mittelfristige Haushaltsstrategie sieht für 2016 die Rückkehr zum
mittelfristigen Ziel vor, nachdem 2015 erheblich davon abgewichen wird. Im
Programm wird das bisherige mittelfristige Ziel eines Überschusses von
0,5 % des BIP bestätigt, das den Anforderungen des Stabilitäts- und
Wachstumspakts entspricht. Der (neuberechnete) gesamtstaatliche strukturelle
Überschuss dürfte 2014 auf 1,1 % des BIP sinken (von 1,4 % im Jahr
2013) und sich 2015 in ein Defizit von 0,1 % des BIP umkehren. Für die
Folgejahre werden allmählich ansteigende strukturelle Überschüsse anvisiert.
Somit dürfte Luxemburg sein mittelfristiges Ziel 2014 weiter einhalten, 2015
aber erheblich davon abweichen. Dem Programm zufolge liegt die
Staatsausgaben-Wachstumsrate ohne Anrechnung diskretionärer einnahmenseitiger
Maßnahmen im Jahr 2015 über der mittelfristigen Referenzrate des potenziellen
BIP-Wachstums. Die im Programm vorgegebenen Ziele entsprechen damit zum Teil
den Anforderungen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und
Wachstumspakts, wobei es insbesondere 2015 zu einer Abweichung kommt. Der
Schuldenstand, der 2013 mit 23,1 % des BIP deutlich unter dem Referenzwert
von 60 % des BIP lag, wird sich im Programmzeitraum voraussichtlich weiter
verringern. Das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende
makroökonomische Szenario, das von einer unabhängigen Einrichtung (STATEC)
erstellt wurde, ist für 2014 und 2015 vorsichtig optimistisch. Die Regierung
prognostiziert sowohl für 2014 als auch für 2015 eine BIP-Wachstumsrate von
3,2 %, wohingegen die von der Kommission erstellte Frühjahrsprognose 2014
von 2,6 % bzw. 2,7 % ausgeht. Der haushaltspolitische Kurs für den
Zeitraum 2015–2018 wurde noch nicht vollständig festgelegt. Gemäß der Prognose
der Kommission, in der die zuletzt ankündigten Maßnahmen nicht berücksichtigt
sind, dürfte der strukturelle Überschuss 2014 auf 0,6 % des BIP abnehmen
und sich 2015 in ein Defizit von 1,3 % des BIP umkehren. Die Wachstumsrate
der Staatsausgaben – ohne Berücksichtigung diskretionärer einnahmenseitiger
Maßnahmen – dürfte im Jahr 2015, für das mit einer erheblichen Abweichung
gerechnet wird, über der mittelfristigen Referenzrate des potenziellen
BIP-Wachstums liegen. Nach Auffassung des Rates, der sich auf seine Bewertung
des Stabilitätsprogramms 2014 und die Prognose der Kommission gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1466/97 des Rates stützt, besteht durchaus die Gefahr, dass die
Ziele des Programms, die nur zum Teil den Anforderungen der präventiven
Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts entsprechen, insbesondere ab
2015 nicht erreicht werden könnten. (10)
Die Regierung hat dem Parlament im Juli 2013
einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Bestimmungen der
Richtlinie 85/2011/EU des Rates über die haushaltspolitischen Rahmen und
des SKS-Vertrags vorgelegt. Das Gesetz sollte am 1. Januar 2014 in Kraft
treten, seine Verabschiedung wurde jedoch wegen des Rücktritts der Regierung im
vergangenen Juli verschoben. Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung eines
Gesetzes über die mehrjährige Finanzplanung vor, die sich über denselben
Zeitraum erstreckt wie die kommende Aktualisierung des Stabilitätsprogramms.
Das Gesetz über die mehrjährige Finanzplanung würde zusammen mit dem
Jahreshaushalt kontinuierlich aktualisiert. Es würde Vorschläge enthalten, mit
denen sich das mittelfristige Haushaltsziel auf der Ebene des Gesamtstaates
erreichen ließe. Der Entwurf sieht vor, dass in dem Gesetz über die mehrjährige
Finanzplanung Mehrjahresobergrenzen eingeführt werden, die nur für den Sektor
Zentralstaat gelten, ohne dass jedoch weitere Angaben dazu gemacht werden,
welche Folgen eine Überschreitung der Obergrenzen hat. Der Gesetzesentwurf gibt
keine nationale Ausgabenregel als Orientierungshilfe für die Festsetzung
mehrjähriger Ausgabenziele vor. Er enthält jedoch Bestimmungen über den
Anpassungspfad zum vorgegebenen mittelfristigen Haushaltsziel. Im
März 2014 wurde dem Parlament ein überarbeiteter Entwurf des Gesetzes
vorgelegt, der unter anderem vorsieht, dass eine neu gegründete Einrichtung,
der „Conseil National des Finances Publiques“, mit der unabhängigen Überwachung
der haushaltspolitischen Regeln betraut wird. (11)
Bei den Mehrwertsteuereinnahmen wird es durch die
neuen Regelungen über die Mehrwertsteuereinnahmen aus dem elektronischen Handel
zu Einbußen kommen. Diese Einnahmen werden ab 2015 von dem Land, in dem der
Anbieter niedergelassen ist, in das Land, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat,
transferiert. Die Regierung hat angekündigt, dass der MwSt.-Satz um
2 Prozentpunkte erhöht wird, um einen Teil des Einnahmeverlustes
auszugleichen. Angesichts der verbreiteten Anwendung ermäßigter und stark
ermäßigter Steuersätze lassen sich durch eine Ausweitung der Gültigkeit des
Regelsatzes zusätzliche Einnahmen erzielen, wodurch ein noch größerer Teil der
oben erwähnten Verluste wettgemacht werden kann. (12)
Die Bruttorentenausgaben im Verhältnis zum BIP
werden dem Bericht der Kommission über die demografische Alterung 2012
zufolge von 9,2 % des BIP auf 18,6 % im Jahr 2060 steigen.
Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf altersbedingte Ausgaben und vor allem
Renten. Die Rentenreform von 2012 war in ihrem Umfang begrenzt und trug nicht
wesentlich zur Gewährleistung der langfristig gefährdeten Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen bei. Die kurzfristige Finanzierung des Rentensystems ist
derzeit durch einen niedrigen Altersabhängigkeitsquotienten gewährleistet und
beruht auf den von der relativ jungen Gruppe der Grenzgänger gezahlten
Beiträgen. Dieser Trend dürfte sich künftig umkehren, und die Kosten der
Altersversorgung werden wie die Langzeitpflegekosten voraussichtlich stark zunehmen.
Zur Sicherung des Rentensystems wäre es notwendig, nach 2020 zusätzlich zur im
System vorgesehenen Mäßigung der Rentenanpassung an den Lebensstandard den
Beitragssatz deutlich zu erhöhen. Dies würde eine erhebliche Belastung für die
künftige Erwerbsbevölkerung und folglich einen Verlust an
Kostenwettbewerbsfähigkeit bedeuten. Angesichts der derzeit hohen Ersatzquote
hätten für eine gerechtere Lastverteilung zwischen den Generationen einige
andere Maßnahmen ergriffen werden können. Durch die Einführung einer Deckelung
der Rentenanpassungen auf der Grundlage der Reallohnsteigerungen würden die
Altersversorgungsrücklagen erhöht. Die Anhebung des tatsächlichen Rentenalters
von derzeit 59 durch dessen Anpassung an die veränderte Lebenserwartung würde
zudem dazu beitragen, die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu
gewährleisten. Außerdem sollten die Möglichkeiten für die Inanspruchnahme von
Vorruhestandsregelungen eingeschränkt werden. Finanzielle Anreize für eine
Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die in der Rentenreform vorgesehen sind,
können zur Tragfähigkeit des Rentensystems beitragen, die
Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitskräfte sollte aber durch die Förderung
der beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens weiter gesteigert werden. Für
eine dauerhafte gesicherte Langzeitpflege muss Luxemburg den künftigen Bedarf
an diesen Leistungen und die damit verbundenen Kosten verringern. Die
Langzeitpflege könnte zudem kosteneffizienter gestaltet werden, indem die
Koordination zwischen Gesundheitswesen und Sozialfürsorge, die Erbringung von
Pflegeleistungen und die Unterstützung pflegender Familienangehöriger
verbessert werden. (13)
Der hohe Leistungsbilanzüberschuss Luxemburgs
stützt sich auf Finanzdienstleistungen und verschleiert das hartnäckige und
schrittweise zunehmende Warenbilanzdefizit, das auf das langsame Exportwachstum
zurückgeht. Diese Entwicklung spiegelt zwar die zunehmende Bedeutung des
Dienstleistungssektors in der Volkswirtschaft wider, ist aber auch auf einen
eher strukturell bedingten Verlust der Kostenwettbewerbsfähigkeit
zurückzuführen. Der stetige Anstieg der Lohnstückkosten, der in letzter Zeit
festzustellen war, hat die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes
Luxemburg untergraben. Die 2012 von der Regierung beschlossene Anpassung des
Lohnindexierungsmechanismus wird Ende 2014 auslaufen. Zwar könnten
unterschiedliche Möglichkeiten geprüft werden, doch kommt es darauf an, dass
Löhne und Gehälter durch eine Reform des Lohnindexierungssystems, die eine
Differenzierung nach Branchen vorsieht, stärker an die Produktivität gekoppelt
werden. Die starke Abhängigkeit vom Finanzsektor stellt ein strukturelles
Risiko für die luxemburgische Wirtschaft dar. Luxemburg muss sich deshalb
darauf konzentrieren, mit der Entwicklung hochspezialisierter Unternehmen die
Voraussetzungen für innovationsgetriebenes Wachstum zu schaffen. Die Tatsache,
dass sich die FuE-Intensität im öffentlichen Sektor seit 2000 vervierfacht hat,
zeigt zwar die Entschlossenheit, öffentliche Forschungskapazitäten aufzubauen,
doch wird Luxemburg sein für 2020 angestrebtes Ziel, eine FuE-Intensität von
2,3 %-2,6 % des BIP zu erreichen, aufgrund eines drastischen
Rückgangs der FuE-Intensität bei den Unternehmen (von 1,53 % des BIP im
Jahr 2000 auf 1 % im Jahr 2012) verfehlen. Bei den Indikatoren
für die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und
Unternehmen sollten weitere Verbesserungen erzielt werden. Die 2013
eingeleitete Reform zur Förderung von Innovationsclustern sollte fortgesetzt
werden. (14)
Die Jugendarbeitslosigkeit ist trotz der
Verabschiedung verschiedener Maßnahmen nach wie vor hoch: 2013 waren
17,4 % der Erwerbsbevölkerung betroffen, 2012 lag sie bei 18 %. Sie
hängt stark vom Bildungsstand ab und ist bei Jugendlichen mit höherem Bildungsniveau
niedriger. Das luxemburgische Bildungssystem steht einigen besonderen
Herausforderungen gegenüber, wie etwa der Mehrsprachigkeit und einem
hochspezialisierten Arbeitsmarkt mit großem Finanzsektor, auf dem besondere
Fähigkeiten verlangt werden. Die 2012 von der OECD durchgeführte PISA-Studie
bestätigte, dass die seit 2006 festgestellten relativ schwachen Leistungen der
Jugendlichen bei den Grundkompetenzen mit weiteren Maßnahmen verbessert werden
müssen. In diesem Zusammenhang sollten die Grund- und Sekundarschulreformen
fortgesetzt werden. Zudem sollten Qualität und Attraktivität der Schul- und
Berufsausbildung weiter verbessert werden, damit qualifiziertes Personal für
den Arbeitsmarkt, vor allem auch Menschen mit Migrationshintergrund,
ausgebildet wird. Durch die Ausgestaltung des Steuer- und
Sozialleistungssystems entstehen enorme Arbeitsmarktfallen, die sämtliche
Lohnniveaus und Familienkonstellationen betreffen und innerhalb der EU in
Luxemburg mit am ausgeprägtesten sind. Auch die Aktivierungsmaßnahmen sind
trotz jüngster Reformbemühungen weiterhin unzureichend; die Teilnahme an
aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen ist zu keinem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit
vorgeschrieben, und es gibt keine Verpflichtung, die Arbeitsuche während der
aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen fortzusetzen. (15)
Luxemburg hat sich verpflichtet, seine
Treibhausgasemissionen in den Wirtschaftszweigen, die nicht unter das
Emissionshandelssystem fallen, bis 2020 um 20 % zu verringern, dürfte
diese Zielvorgabe aber um 23 Prozentpunkte verfehlen. Zudem werden die
Emissionen 2013 voraussichtlich 1 % über dem in der
Lastenteilungsentscheidung festgelegten Ziel für 2013 liegen. Ungefähr
70 % der verkehrsbedingten Emissionen stehen im Zusammenhang mit
Treibstoffausfuhren, die unter anderem auf sehr niedrige Verbrauchsteuern auf
Treibstoffe zurückzuführen sind. Es ist als Fortschritt zu werten, dass
Treibstoffausfuhren in dem im Mai 2013 verabschiedeten zweiten nationalen
Klimaschutzplan als zentrale Herausforderung anerkannt wurden. Zur Bewältigung des
Problems sind jedoch spezifischere und langfristige Maßnahmen erforderlich.
Einnahmen aus Umweltsteuern machten 2012 insgesamt 2,4 % des BIP aus, 2004
waren es noch 3,1 %. Dieser Rückgang ist vor allem darauf zurückzuführen,
dass die Einnahmen aus Energiesteuern durch eine fehlende Indexierung bei den
Energiesteuern geringer ausfielen. Der Anteil der Verkehrssteuern (ohne
Treibstoffe) am BIP lag 2012 bei 0,2 %. Die Einnahmen aus Steuern auf im
Verkehr verbrauchte Treibstoffe sind trotz der niedrigeren Besteuerung von
Diesel mit 2,2 % des BIP hoch, was hauptsächlich auf den Tanktourismus
zurückzuführen ist. Da der Anteil der Einnahmen aus Umweltsteuern an den
Gesamtsteuereinnahmen unter dem Durchschnitt liegt, können die Umweltsteuern,
insbesondere durch eine Erhöhung der Energiesteuern im Verkehrssektor, noch
besser gestaltet werden. (16)
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die
Kommission die Wirtschaftspolitik Luxemburgs umfassend analysiert. Sie hat das
Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie
nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und
Wirtschaftspolitik in Luxemburg berücksichtigt, sondern angesichts der
Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union
insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale
Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften
und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des
Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1
bis 5 wider. (17)
Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat
das Stabilitätsprogramm Luxemburgs geprüft; seine Stellungnahme[9] hierzu spiegelt sich
insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider. (18)
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die
Kommission auch eine Analyse der Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets
insgesamt vorgenommen. Auf dieser Grundlage hat der Rat spezifische
Empfehlungen für die Mitgliedstaaten abgegeben, deren Währung der Euro ist.
Auch Luxemburg sollte für eine vollständige und fristgerechte Umsetzung dieser
Empfehlungen sorgen – EMPFIEHLT, dass Luxemburg im Zeitraum
von 2014 bis 2015 1. eine solide Finanzlage im
Jahr 2014 aufrechterhält; die Haushaltsstrategie 2015 strafft, um zu
gewährleisten, dass das mittelfristige Ziel erreicht und danach eingehalten
wird und die öffentlichen Finanzen langfristig tragfähig bleiben, indem
insbesondere den mit der Bevölkerungsalterung einhergehenden Verbindlichkeiten
Rechnung getragen wird; die Haushaltsführung stärkt, indem die Annahme eines
mittelfristigen Haushaltsrahmens beschleunigt wird, der sich auf den
Gesamtstaat erstreckt und mehrjährige Ausgabenobergrenzen vorsieht, und indem
eine unabhängige Überwachung der Haushaltsregeln eingeführt wird; die
Steuerbasis insbesondere bei den Verbrauchssteuern weiter zu verbreitern; 2. zur Gewährleistung der
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen die altersbedingten Ausgaben senkt,
indem die Langzeitpflege kostenwirksamer gestaltet wird, und die Rentenreform
dahingehend fortsetzt, dass das tatsächliche Renteneintrittsalter angehoben
wird, unter anderem durch die Einschränkung des vorzeitigen Ruhestands und die
Anpassung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung; seine
Bemühungen intensiviert, die Erwerbsquote älterer Arbeitskräfte zu erhöhen,
unter anderem durch Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit durch
lebenslanges Lernen; 3. in Abstimmung mit den
Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der nationalen Gepflogenheiten zügig
strukturelle Maßnahmen zur Reformierung des Lohnindexierungssystems erlässt, um
die Löhne stärker an die Produktivitätsentwicklungen anzupassen (vor allem auf
Branchenebene); die Diversifizierung der Volkswirtschaft fortsetzt, indem auch
private Forschungsinvestitionen gefördert werden und die Zusammenarbeit
zwischen öffentlicher Forschung und Unternehmen weiter ausgebaut wird; 4. seine Anstrengungen
fortsetzt, mit einer kohärenten Strategie die Jugendarbeitslosigkeit unter
gering qualifizierten Arbeitsuchenden mit Migrationshintergrund zu verringern,
indem etwa die Gestaltung und Überwachung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen
verbessert werden, das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und
-nachfrage beseitigt wird und negative finanzielle Anreize, die von der
Aufnahme einer Beschäftigung abhalten, verringert werden; zu diesem Zweck die
Reform der allgemeinen und beruflichen Aus- und Weiterbildung rascher umsetzt,
damit die Qualifikationen junger Menschen eher den Anforderungen des
Arbeitsmarktes entsprechen; 5. einen
umfassenden Rahmen entwickelt und konkrete Maßnahmen ergreift, um das für 2020
festgelegte Ziel einer Verringerung von Treibhausgasmissionen, die durch nicht
unter das Emissionshandelssystem fallende Tätigkeiten verursacht werden,
insbesondere durch die Besteuerung von im Verkehrssektor genutzten
Energieerzeugnissen zu erreichen. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] COM(2014) 417 final. [3] P7_TA(2014)0128 und
P7_TA(2014)0129. [4] ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11. [5] C(2013) 8006 final. [6] COM(2013) 800 final. [7] COM(2013) 790 final. [8] SWD(2014) 84 final. [9] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.