52014DC0417

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2014_x000b__x000b_mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs 2014 /* COM/2014/0417 final - 2014/ () */


 

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Luxemburgs 2014

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2],

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments[3],

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

(2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen.

(3) Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.

(4) Am 9. Juli 2013 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Luxemburgs für 2013 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für die Jahre 2012 bis 2016 ab. Am 15. November 2013 legte die Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013[4] ihre Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Luxemburgs[5] für 2014 vor.

(5) Am 13. November 2013 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[6] an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2014 eingeleitet wurde. Am selben Tage nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[7] an, worin Luxemburg als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(6) Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren.

(7) Am 5. März 2014 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für Luxemburg[8] gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Kommission gelangt aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Luxemburg keine makroökonomischen Ungleichgewichte im Sinne des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht bestehen. Die Analyse des Leistungsbilanzüberschusses zeigt insbesondere, dass dieser nicht auf eine schwächelnde Inlandsnachfrage, sondern auf das besondere, stark auf Finanzdienstleistungen gestützte Wachstumsmodell Luxemburgs zurückzuführen ist. Der große Finanzsektor birgt zwar Risiken für die inländische Finanzstabilität, doch sind diese relativ begrenzt, da der Sektor sowohl diversifiziert als auch spezialisiert ist. Die hohe Verschuldung des privaten Sektors, insbesondere der Nicht-Finanzunternehmen, erklärt sich vor allem aus der Präsenz zahlreicher multinationaler Unternehmen, die ihre Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in Luxemburg für konzerninterne Finanzierungsgeschäfte nutzen. Die derzeit erfreuliche Lage der öffentlichen Finanzen ist in hohem Maße der Nachhaltigkeit des luxemburgischen Wachstumsmodells zu verdanken, das auf einem florierenden Finanzsektor basiert, langfristig aber ein hohes Tragfähigkeitsrisiko aufweist.

(8) Luxemburg übermittelte am 28. April 2014 sein nationales Reformprogramm 2014 und am 25. April 2014 sein Stabilitätsprogramm 2014. Beide Programme wurden gleichzeitig bewertet, um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen.

(9) Die im Stabilitätsprogramm 2014 skizzierte mittelfristige Haushaltsstrategie sieht für 2016 die Rückkehr zum mittelfristigen Ziel vor, nachdem 2015 erheblich davon abgewichen wird. Im Programm wird das bisherige mittelfristige Ziel eines Überschusses von 0,5 % des BIP bestätigt, das den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht. Der (neuberechnete) gesamtstaatliche strukturelle Überschuss dürfte 2014 auf 1,1 % des BIP sinken (von 1,4 % im Jahr 2013) und sich 2015 in ein Defizit von 0,1 % des BIP umkehren. Für die Folgejahre werden allmählich ansteigende strukturelle Überschüsse anvisiert. Somit dürfte Luxemburg sein mittelfristiges Ziel 2014 weiter einhalten, 2015 aber erheblich davon abweichen. Dem Programm zufolge liegt die Staatsausgaben-Wachstumsrate ohne Anrechnung diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen im Jahr 2015 über der mittelfristigen Referenzrate des potenziellen BIP-Wachstums. Die im Programm vorgegebenen Ziele entsprechen damit zum Teil den Anforderungen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts, wobei es insbesondere 2015 zu einer Abweichung kommt. Der Schuldenstand, der 2013 mit 23,1 % des BIP deutlich unter dem Referenzwert von 60 % des BIP lag, wird sich im Programmzeitraum voraussichtlich weiter verringern. Das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario, das von einer unabhängigen Einrichtung (STATEC) erstellt wurde, ist für 2014 und 2015 vorsichtig optimistisch. Die Regierung prognostiziert sowohl für 2014 als auch für 2015 eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 %, wohingegen die von der Kommission erstellte Frühjahrsprognose 2014 von 2,6 % bzw. 2,7 % ausgeht. Der haushaltspolitische Kurs für den Zeitraum 2015–2018 wurde noch nicht vollständig festgelegt. Gemäß der Prognose der Kommission, in der die zuletzt ankündigten Maßnahmen nicht berücksichtigt sind, dürfte der strukturelle Überschuss 2014 auf 0,6 % des BIP abnehmen und sich 2015 in ein Defizit von 1,3 % des BIP umkehren. Die Wachstumsrate der Staatsausgaben – ohne Berücksichtigung diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen – dürfte im Jahr 2015, für das mit einer erheblichen Abweichung gerechnet wird, über der mittelfristigen Referenzrate des potenziellen BIP-Wachstums liegen. Nach Auffassung des Rates, der sich auf seine Bewertung des Stabilitätsprogramms 2014 und die Prognose der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates stützt, besteht durchaus die Gefahr, dass die Ziele des Programms, die nur zum Teil den Anforderungen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts entsprechen, insbesondere ab 2015 nicht erreicht werden könnten.

(10) Die Regierung hat dem Parlament im Juli 2013 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 85/2011/EU des Rates über die haushaltspolitischen Rahmen und des SKS-Vertrags vorgelegt. Das Gesetz sollte am 1. Januar 2014 in Kraft treten, seine Verabschiedung wurde jedoch wegen des Rücktritts der Regierung im vergangenen Juli verschoben. Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung eines Gesetzes über die mehrjährige Finanzplanung vor, die sich über denselben Zeitraum erstreckt wie die kommende Aktualisierung des Stabilitätsprogramms. Das Gesetz über die mehrjährige Finanzplanung würde zusammen mit dem Jahreshaushalt kontinuierlich aktualisiert. Es würde Vorschläge enthalten, mit denen sich das mittelfristige Haushaltsziel auf der Ebene des Gesamtstaates erreichen ließe. Der Entwurf sieht vor, dass in dem Gesetz über die mehrjährige Finanzplanung Mehrjahresobergrenzen eingeführt werden, die nur für den Sektor Zentralstaat gelten, ohne dass jedoch weitere Angaben dazu gemacht werden, welche Folgen eine Überschreitung der Obergrenzen hat. Der Gesetzesentwurf gibt keine nationale Ausgabenregel als Orientierungshilfe für die Festsetzung mehrjähriger Ausgabenziele vor. Er enthält jedoch Bestimmungen über den Anpassungspfad zum vorgegebenen mittelfristigen Haushaltsziel. Im März 2014 wurde dem Parlament ein überarbeiteter Entwurf des Gesetzes vorgelegt, der unter anderem vorsieht, dass eine neu gegründete Einrichtung, der „Conseil National des Finances Publiques“, mit der unabhängigen Überwachung der haushaltspolitischen Regeln betraut wird.

(11) Bei den Mehrwertsteuereinnahmen wird es durch die neuen Regelungen über die Mehrwertsteuereinnahmen aus dem elektronischen Handel zu Einbußen kommen. Diese Einnahmen werden ab 2015 von dem Land, in dem der Anbieter niedergelassen ist, in das Land, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, transferiert. Die Regierung hat angekündigt, dass der MwSt.-Satz um 2 Prozentpunkte erhöht wird, um einen Teil des Einnahmeverlustes auszugleichen. Angesichts der verbreiteten Anwendung ermäßigter und stark ermäßigter Steuersätze lassen sich durch eine Ausweitung der Gültigkeit des Regelsatzes zusätzliche Einnahmen erzielen, wodurch ein noch größerer Teil der oben erwähnten Verluste wettgemacht werden kann.

(12) Die Bruttorentenausgaben im Verhältnis zum BIP werden dem Bericht der Kommission über die demografische Alterung 2012 zufolge von 9,2 % des BIP auf 18,6 % im Jahr 2060 steigen. Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf altersbedingte Ausgaben und vor allem Renten. Die Rentenreform von 2012 war in ihrem Umfang begrenzt und trug nicht wesentlich zur Gewährleistung der langfristig gefährdeten Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen bei. Die kurzfristige Finanzierung des Rentensystems ist derzeit durch einen niedrigen Altersabhängigkeitsquotienten gewährleistet und beruht auf den von der relativ jungen Gruppe der Grenzgänger gezahlten Beiträgen. Dieser Trend dürfte sich künftig umkehren, und die Kosten der Altersversorgung werden wie die Langzeitpflegekosten voraussichtlich stark zunehmen. Zur Sicherung des Rentensystems wäre es notwendig, nach 2020 zusätzlich zur im System vorgesehenen Mäßigung der Rentenanpassung an den Lebensstandard den Beitragssatz deutlich zu erhöhen. Dies würde eine erhebliche Belastung für die künftige Erwerbsbevölkerung und folglich einen Verlust an Kostenwettbewerbsfähigkeit bedeuten. Angesichts der derzeit hohen Ersatzquote hätten für eine gerechtere Lastverteilung zwischen den Generationen einige andere Maßnahmen ergriffen werden können. Durch die Einführung einer Deckelung der Rentenanpassungen auf der Grundlage der Reallohnsteigerungen würden die Altersversorgungsrücklagen erhöht. Die Anhebung des tatsächlichen Rentenalters von derzeit 59 durch dessen Anpassung an die veränderte Lebenserwartung würde zudem dazu beitragen, die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu gewährleisten. Außerdem sollten die Möglichkeiten für die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen eingeschränkt werden. Finanzielle Anreize für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die in der Rentenreform vorgesehen sind, können zur Tragfähigkeit des Rentensystems beitragen, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitskräfte sollte aber durch die Förderung der beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens weiter gesteigert werden. Für eine dauerhafte gesicherte Langzeitpflege muss Luxemburg den künftigen Bedarf an diesen Leistungen und die damit verbundenen Kosten verringern. Die Langzeitpflege könnte zudem kosteneffizienter gestaltet werden, indem die Koordination zwischen Gesundheitswesen und Sozialfürsorge, die Erbringung von Pflegeleistungen und die Unterstützung pflegender Familienangehöriger verbessert werden.

(13) Der hohe Leistungsbilanzüberschuss Luxemburgs stützt sich auf Finanzdienstleistungen und verschleiert das hartnäckige und schrittweise zunehmende Warenbilanzdefizit, das auf das langsame Exportwachstum zurückgeht. Diese Entwicklung spiegelt zwar die zunehmende Bedeutung des Dienstleistungssektors in der Volkswirtschaft wider, ist aber auch auf einen eher strukturell bedingten Verlust der Kostenwettbewerbsfähigkeit zurückzuführen. Der stetige Anstieg der Lohnstückkosten, der in letzter Zeit festzustellen war, hat die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Luxemburg untergraben. Die 2012 von der Regierung beschlossene Anpassung des Lohnindexierungsmechanismus wird Ende 2014 auslaufen. Zwar könnten unterschiedliche Möglichkeiten geprüft werden, doch kommt es darauf an, dass Löhne und Gehälter durch eine Reform des Lohnindexierungssystems, die eine Differenzierung nach Branchen vorsieht, stärker an die Produktivität gekoppelt werden. Die starke Abhängigkeit vom Finanzsektor stellt ein strukturelles Risiko für die luxemburgische Wirtschaft dar. Luxemburg muss sich deshalb darauf konzentrieren, mit der Entwicklung hochspezialisierter Unternehmen die Voraussetzungen für innovationsgetriebenes Wachstum zu schaffen. Die Tatsache, dass sich die FuE-Intensität im öffentlichen Sektor seit 2000 vervierfacht hat, zeigt zwar die Entschlossenheit, öffentliche Forschungskapazitäten aufzubauen, doch wird Luxemburg sein für 2020 angestrebtes Ziel, eine FuE-Intensität von 2,3 %-2,6 % des BIP zu erreichen, aufgrund eines drastischen Rückgangs der FuE-Intensität bei den Unternehmen (von 1,53 % des BIP im Jahr 2000 auf 1 % im Jahr 2012) verfehlen. Bei den Indikatoren für die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und Unternehmen sollten weitere Verbesserungen erzielt werden. Die 2013 eingeleitete Reform zur Förderung von Innovationsclustern sollte fortgesetzt werden.

(14) Die Jugendarbeitslosigkeit ist trotz der Verabschiedung verschiedener Maßnahmen nach wie vor hoch: 2013 waren 17,4 % der Erwerbsbevölkerung betroffen, 2012 lag sie bei 18 %. Sie hängt stark vom Bildungsstand ab und ist bei Jugendlichen mit höherem Bildungsniveau niedriger. Das luxemburgische Bildungssystem steht einigen besonderen Herausforderungen gegenüber, wie etwa der Mehrsprachigkeit und einem hochspezialisierten Arbeitsmarkt mit großem Finanzsektor, auf dem besondere Fähigkeiten verlangt werden. Die 2012 von der OECD durchgeführte PISA-Studie bestätigte, dass die seit 2006 festgestellten relativ schwachen Leistungen der Jugendlichen bei den Grundkompetenzen mit weiteren Maßnahmen verbessert werden müssen. In diesem Zusammenhang sollten die Grund- und Sekundarschulreformen fortgesetzt werden. Zudem sollten Qualität und Attraktivität der Schul- und Berufsausbildung weiter verbessert werden, damit qualifiziertes Personal für den Arbeitsmarkt, vor allem auch Menschen mit Migrationshintergrund, ausgebildet wird. Durch die Ausgestaltung des Steuer- und Sozialleistungssystems entstehen enorme Arbeitsmarktfallen, die sämtliche Lohnniveaus und Familienkonstellationen betreffen und innerhalb der EU in Luxemburg mit am ausgeprägtesten sind. Auch die Aktivierungsmaßnahmen sind trotz jüngster Reformbemühungen weiterhin unzureichend; die Teilnahme an aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen ist zu keinem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit vorgeschrieben, und es gibt keine Verpflichtung, die Arbeitsuche während der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen fortzusetzen.

(15) Luxemburg hat sich verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen in den Wirtschaftszweigen, die nicht unter das Emissionshandelssystem fallen, bis 2020 um 20 % zu verringern, dürfte diese Zielvorgabe aber um 23 Prozentpunkte verfehlen. Zudem werden die Emissionen 2013 voraussichtlich 1 % über dem in der Lastenteilungsentscheidung festgelegten Ziel für 2013 liegen. Ungefähr 70 % der verkehrsbedingten Emissionen stehen im Zusammenhang mit Treibstoffausfuhren, die unter anderem auf sehr niedrige Verbrauchsteuern auf Treibstoffe zurückzuführen sind. Es ist als Fortschritt zu werten, dass Treibstoffausfuhren in dem im Mai 2013 verabschiedeten zweiten nationalen Klimaschutzplan als zentrale Herausforderung anerkannt wurden. Zur Bewältigung des Problems sind jedoch spezifischere und langfristige Maßnahmen erforderlich. Einnahmen aus Umweltsteuern machten 2012 insgesamt 2,4 % des BIP aus, 2004 waren es noch 3,1 %. Dieser Rückgang ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Einnahmen aus Energiesteuern durch eine fehlende Indexierung bei den Energiesteuern geringer ausfielen. Der Anteil der Verkehrssteuern (ohne Treibstoffe) am BIP lag 2012 bei 0,2 %. Die Einnahmen aus Steuern auf im Verkehr verbrauchte Treibstoffe sind trotz der niedrigeren Besteuerung von Diesel mit 2,2 % des BIP hoch, was hauptsächlich auf den Tanktourismus zurückzuführen ist. Da der Anteil der Einnahmen aus Umweltsteuern an den Gesamtsteuereinnahmen unter dem Durchschnitt liegt, können die Umweltsteuern, insbesondere durch eine Erhöhung der Energiesteuern im Verkehrssektor, noch besser gestaltet werden.

(16) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Luxemburgs umfassend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Luxemburg berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 5 wider.

(17) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm Luxemburgs geprüft; seine Stellungnahme[9] hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

(18) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission auch eine Analyse der Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt vorgenommen. Auf dieser Grundlage hat der Rat spezifische Empfehlungen für die Mitgliedstaaten abgegeben, deren Währung der Euro ist. Auch Luxemburg sollte für eine vollständige und fristgerechte Umsetzung dieser Empfehlungen sorgen –

EMPFIEHLT, dass Luxemburg im Zeitraum von 2014 bis 2015

1.           eine solide Finanzlage im Jahr 2014 aufrechterhält; die Haushaltsstrategie 2015 strafft, um zu gewährleisten, dass das mittelfristige Ziel erreicht und danach eingehalten wird und die öffentlichen Finanzen langfristig tragfähig bleiben, indem insbesondere den mit der Bevölkerungsalterung einhergehenden Verbindlichkeiten Rechnung getragen wird; die Haushaltsführung stärkt, indem die Annahme eines mittelfristigen Haushaltsrahmens beschleunigt wird, der sich auf den Gesamtstaat erstreckt und mehrjährige Ausgabenobergrenzen vorsieht, und indem eine unabhängige Überwachung der Haushaltsregeln eingeführt wird; die Steuerbasis insbesondere bei den Verbrauchssteuern weiter zu verbreitern;

2.           zur Gewährleistung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen die altersbedingten Ausgaben senkt, indem die Langzeitpflege kostenwirksamer gestaltet wird, und die Rentenreform dahingehend fortsetzt, dass das tatsächliche Renteneintrittsalter angehoben wird, unter anderem durch die Einschränkung des vorzeitigen Ruhestands und die Anpassung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung; seine Bemühungen intensiviert, die Erwerbsquote älterer Arbeitskräfte zu erhöhen, unter anderem durch Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit durch lebenslanges Lernen;

3.           in Abstimmung mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der nationalen Gepflogenheiten zügig strukturelle Maßnahmen zur Reformierung des Lohnindexierungssystems erlässt, um die Löhne stärker an die Produktivitätsentwicklungen anzupassen (vor allem auf Branchenebene); die Diversifizierung der Volkswirtschaft fortsetzt, indem auch private Forschungsinvestitionen gefördert werden und die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Forschung und Unternehmen weiter ausgebaut wird;

4.           seine Anstrengungen fortsetzt, mit einer kohärenten Strategie die Jugendarbeitslosigkeit unter gering qualifizierten Arbeitsuchenden mit Migrationshintergrund zu verringern, indem etwa die Gestaltung und Überwachung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen verbessert werden, das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage beseitigt wird und negative finanzielle Anreize, die von der Aufnahme einer Beschäftigung abhalten, verringert werden; zu diesem Zweck die Reform der allgemeinen und beruflichen Aus- und Weiterbildung rascher umsetzt, damit die Qualifikationen junger Menschen eher den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen;

5.           einen umfassenden Rahmen entwickelt und konkrete Maßnahmen ergreift, um das für 2020 festgelegte Ziel einer Verringerung von Treibhausgasmissionen, die durch nicht unter das Emissionshandelssystem fallende Tätigkeiten verursacht werden, insbesondere durch die Besteuerung von im Verkehrssektor genutzten Energieerzeugnissen zu erreichen.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

[1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

[2]               COM(2014) 417 final.

[3]               P7_TA(2014)0128 und P7_TA(2014)0129.

[4]               ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.

[5]               C(2013) 8006 final.

[6]               COM(2013) 800 final.

[7]               COM(2013) 790 final.

[8]               SWD(2014) 84 final.

[9]               Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.