Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Spaniens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Spaniens 2014 /* COM/2014/0410 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Spaniens 2014
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Spaniens 2014
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte[2],
insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[4], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat
dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung
(„Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den
Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas
Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. (2)
Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der
Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der
Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am
21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zusammen die
„integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die
integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen. (3)
Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und
Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen
kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des
Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und
Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten,
wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der
Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen
Empfehlungen umzusetzen. (4)
Am 9. Juli 2013 nahm der Rat eine Empfehlung
zum nationalen Reformprogramm Spaniens für 2013 an und gab eine Stellungnahme
zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für die Jahre 2012 bis 2016 ab.
Am 15. November 2013 legte die Kommission in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 473/2013[5] ihre Stellungnahme zu Spaniens Übersicht über die Haushaltsplanung für
2014[6] vor. (5)
Am 13. November 2013 nahm die Kommission den
Jahreswachstumsbericht[7]
an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung
2014 eingeleitet wurde. Am selben Tage nahm die Kommission auf der Grundlage
der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[8] an, worin Spanien als
einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung
durchgeführt werden sollte. (6)
Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische
Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität,
Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die
Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche
Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die
Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die
Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen
und die Verwaltungen zu modernisieren. (7)
Am 5. März 2014 veröffentlichte die Kommission
die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für Spanien[9] gemäß Artikel 5
der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Aufgrund ihrer Analyse gelangt die
Kommission zu dem Schluss, dass in Spanien makroökonomische Ungleichgewichte
bestehen, die ein gezieltes Monitoring und entschlossene politische Maßnahmen
erfordern. In einigen Bereichen sind deutliche Fortschritte beim Abbau der im
Vorjahr ermittelten übermäßigen Ungleichgewichte zu verzeichnen und die Risiken
wurden durch die Rückkehr zu positiven Wachstumsraten gemindert. Angesichts des
Ausmaßes der Ungleichgewichte und ihrer Wechselwirkungen – vor allem was die
hohe In- und Auslandsverschuldung und die hohe Arbeitslosigkeit betrifft –
bestehen jedoch weiterhin Anfälligkeiten. (8)
Am 30. April 2014 übermittelte Spanien sein
nationales Reformprogramm 2014 und sein Stabilitätsprogramm 2014. Um
wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme
gleichzeitig bewertet. (9)
Die im Stabilitätsprogramm 2014 skizzierte
Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das übermäßige Defizit bis 2016 zu
korrigieren und 2017 das mittelfristige Ziel zu erreichen. Das Programm
bestätigt das mittelfristige Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts,
das strenger ist als vom Stabilitäts- und Wachstumspakt verlangt. Dem Programm
zufolge soll das Defizit im Jahr 2016 – in Übereinstimmung mit dem in der
Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013 vorgegebenen Ziel – auf unter
3 % des BIP zurückgeführt werden, jedoch liegt die jährliche Verbesserung
des im Programm vorgesehenen (neuberechneten) strukturellen Saldos ab 2014
unter dem empfohlenen Wert. Für 2017 sieht der Plan genügend Fortschritte in
Richtung des mittelfristigen Ziels vor, wenngleich diese womöglich nicht
ausreichen, um das Ziel wie im Programm vorgesehen noch im selben Jahr zu
erreichen. Der öffentliche Schuldenstand soll dem Programm zufolge 2015 mit 101,7 %
des BIP seinen Höchststand erreichen und danach zurückgehen. Alles in allem
entspricht die im Programm skizzierte Haushaltsstrategie nur teilweise den
Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Das den
Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische
Szenario, das nicht von einer unabhängigen Einrichtung erstellt oder bestätigt
wurde, erscheint für 2014 im Großen und Ganzen plausibel und ist für 2015 – im
Vergleich zur Frühjahrsprognose 2014 der Kommission – mit Abwärtsrisiken
behaftet. Die im Programm genannten Wachstumsraten des BIP für 2016–2017
erscheinen angesichts der aktuellen Schätzungen der potenziellen
Wirtschaftswachstumsraten und des noch verbleibenden wirtschaftlichen
Anpassungsbedarfs nach der Krise etwas optimistisch. Daher sind auch die Pfade
für Defizit- und Schuldenstandskorrektur mit Abwärtsrisiken behaftet. Darüber
hinaus sind die konkreten Maßnahmen zur Erfüllung der Zielvorgaben für das
Haushaltsdefizit ab 2015 noch nicht hinreichend spezifiziert; dies betrifft
insbesondere die Änderungen der Steuervorschriften im Rahmen der geplanten
Steuerreform. Des Weiteren bestehen Risiken im Bereich der
Eventualverbindlichkeiten und der geplanten Einsparungen auf kommunaler und
regionaler Ebene. Unter Zugrundelegung der Kommissionsprognose bleibt die
Konsolidierungsanstrengung im Zeitraum 2013‑2014 bei Betrachtung der
(korrigierten) Veränderung des strukturellen Saldos um 1,1 Prozentpunkte
(wenngleich diese Zahl aufgrund jüngster Änderungen der Methode zur Schätzung des
Potenzialoutputs überhöht erscheint) und bei Betrachtung des Umfangs der
Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Empfehlung im Rahmen des Defizitverfahrens als
notwendig erachtet wurden, um 0,4 Prozentpunkte hinter den angestrebten Werten
zurück. Ausgehend von der Bewertung des Programms und der Prognose der
Kommission – gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates – ist
der Rat der Ansicht, dass die der Haushaltsstrategie zugrunde liegenden
Maßnahmen weiter spezifiziert werden müssen und zusätzliche Anstrengungen
notwendig sind, um der Empfehlung des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem
übermäßigen Defizit in vollem Umfang zu entsprechen. (10)
Im Bereich der strukturellen haushaltspolitischen
Maßnahmen konnten Fortschritte bei der Berichterstattung über die Haushaltsausführung
und der Anwendung von Korrekturmaßnahmen gegenüber Verwaltungsstellen, die
ihren Pflichten nicht nachkommen, erzielt werden; es besteht jedoch noch Raum,
um weitere Durchsetzungsmechanismen, wie in Spaniens
Haushaltsstabilisierungsgesetz dargelegt, in Regionen vorzusehen, die den
geltenden Bestimmungen nicht nachkommen. Es wurden neue Maßnahmen ergriffen, um
eine durchschnittliche Frist von 30 Tagen für Zahlungen an
privatwirtschaftliche Lieferanten auf allen staatlichen Ebenen durchzusetzen.
Im November 2013 wurde per Gesetz ein unabhängiger Rat für Finanzpolitik
eingerichtet und sein Vorsitzender wurde im Februar 2014 ernannt. Der Rat war
jedoch nicht rechtzeitig funktionsfähig, um das Stabilitätsprogramm 2014 zu
bewerten. Im nationalen Reformprogramm 2014 wird auch die Notwendigkeit
anerkannt, die Kostenwirksamkeit der Gesundheits- und Arzneimittelausgaben
beispielsweise durch Zentralisierung des Einkaufs pharmazeutischer Produkte,
Überarbeitung des Leistungskatalogs, Entwicklung elektronischer Krankenakten
oder Stärkung der Verwaltung von Gesundheitseinrichtungen weiter zu erhöhen. Da
die Haushaltskonsolidierung hauptsächlich auf Ausgabeneinsparungen basieren
soll, würde eine systematische Prüfung der Ausgaben auf allen staatlichen Ebenen
dazu beitragen, die Bereiche zu ermitteln, in denen Einsparungen auf
wachstumsfreundliche Weise und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der
schwächsten sozialen Gruppen erzielt werden könnten. (11)
Spanien hat 2013 weitere Maßnahmen getroffen, um
dem durch die Unternehmensbesteuerung bedingten Verschuldungseffekt
entgegenzuwirken. Im Jahr 2013 konnte Spanien auch gewisse Fortschritte bei der
Verbesserung der Einhaltung steuerrechtlicher Vorschriften verzeichnen, indem
der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit verstärkt wurde; es
bestehen jedoch nach wie vor große Herausforderungen. 2013 und 2014 führte
Spanien zudem geringere Sozialversicherungsbeiträge für neu eingestellte junge
Mitarbeiter ein. Nachdem ein von der Regierung eingesetzter Expertenausschuss
einen umfassenden Bericht zur Steuerreform vorgelegt hat, beabsichtigen die
Behörden, in der zweiten Hälfte 2014 konkrete Gesetzgebungsvorschläge
vorzulegen. Dem nationalen Reformprogramm 2014 zufolge werden die Vorschläge
darauf abzielen, das Steuersystem zu modernisieren, Fehlanreize zu Lasten des
Faktors Arbeit zu verringern, die Einnahmenerhebung anzukurbeln, die
wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, die Einheit des Marktes und die
steuerliche Neutralität zu gewährleisten und die Wettbewerbsfähigkeit der
spanischen Wirtschaft bei gleichzeitiger Haushaltskonsolidierung zu verbessern.
Die Gestaltung und Umsetzung dieser Reform werden eine entscheidende Rolle für
die künftigen wirtschaftlichen Perspektiven und öffentlichen Finanzen spielen. (12)
Die Finanzstabilität wurde durch die
Rekapitalisierung und Restrukturierung des Bankensektors sowie die konsequente
Umsetzung des ESM-Programms vom Juli 2012 für die Rekapitalisierung von
Finanzinstituten gefestigt, das am 22. Januar 2014 abgeschlossen wurde.
Der spanische Finanzsektor steht jedoch weiterhin vor großen Herausforderungen,
die eine sorgfältige Überwachung und ein sorgfältiges Management erfordern. Die
Verbesserungen bei den Finanzierungsbedingungen für Banken kommen nur
allmählich der Finanzierung von KMU zugute. In Zukunft wird es wichtig sein,
die Kreditversorgung gesunder Wirtschaftssektoren zu gewährleisten, während der
Schuldenabbau im Privatsektor weiter voranschreitet. Die Behörden haben
zahlreiche Maßnahmen getroffen, um den Zugang zu Bankkrediten und
Nichtbankenfinanzierungen für Firmen zu erleichtern und die Umschuldung von
Unternehmen zu vereinfachen, doch sind noch weitere politische Maßnahmen
erforderlich. (13)
Der Arbeitsmarkt zeigt erste Anzeichen einer
Stabilisierung und für 2014 wird eine leichte Erholung mit steigender
Beschäftigung und sinkenden Arbeitslosenquoten erwartet. Mit einem
Jahresdurchschnitt von 26,1 % im Jahr 2013 bleibt die Arbeitslosenquote
jedoch sehr hoch. Anlass zur Sorge geben insbesondere die hohe Jugendarbeitslosigkeit
von 54,3 % und der bei der Langzeitarbeitslosigkeit erreichte Höchststand
von 49,7 % der Gesamtarbeitslosenquote im Jahr 2013, wobei ältere und
gering qualifizierte Arbeitnehmer besonders stark betroffen sind. Die
vorliegenden Bewertungen der Arbeitsmarktreform von 2012 zeigen, dass die
Reform in Kombination mit der Verpflichtung der Sozialpartner zur
Lohnzurückhaltung in den Jahren 2012–2014 dazu beigetragen hat, den Unternehmen
eine höhere Flexibilität zu ermöglichen und den Stellenabbau einzudämmen, wobei
vor allem auf Betriebsvereinbarungen gesetzt wurde und die Möglichkeiten für
Unternehmen, sich nicht an Kollektivverträgen zu beteiligen, verbessert wurden.
Durch die Reform wurden zudem die Kosten für Ausgleichszahlungen bei unfairen
Entlassungen verringert, die Zahl der gerichtlich angefochtenen Entlassungen
reduziert und neue Verträge zur Förderung unbefristeter
Beschäftigungsverhältnisse in KMU eingeführt. 2013 und Anfang 2014 wurden
weitere Maßnahmen ergriffen, um den Abschluss unbefristeter Teilzeitverträge
erleichtern und die Sozialversicherungsbeiträge für neue unbefristete Verträge
vorübergehend zu senken. Dennoch stellt die Segmentierung nach wie vor eine
große Herausforderung für den spanischen Arbeitsmarkt dar; es gibt weiterhin
eine Vielzahl verschiedener Arbeitsverträge und auch nach der Reform besteht
eine im EU-Vergleich sehr hohe Diskrepanz zwischen den Abfindungskosten bei
befristeten und den Abfindungskosten bei unbefristeten Verträgen. Bei der
Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik konnten Fortschritte verzeichnet werden,
darunter die Annahme des jährlichen Beschäftigungsplans (PAPE). Bei den
Maßnahmen zur Modernisierung und Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltung
scheint hingegen noch Nachholbedarf zu bestehen, was sich als hinderlich für
die erfolgreiche Umsetzung des neuen Rahmenprogramms erweisen könnte. Die volle
Funktionsfähigkeit des einheitlichen Job-Portals hat sich verzögert.
Fortschritte wurden bei der Förderung der Zusammenarbeit mit privaten
Arbeitsvermittlungsagenturen erzielt, doch es sind weitere Anstrengungen
notwendig. (14)
Die unzureichende Arbeitsmarktrelevanz der
allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Tatsache, dass ein großer Teil
der Arbeitslosen (35,2 %) über keine Berufsqualifikation verfügt, tragen
zur hohen Jugendarbeitslosigkeit und zur Langzeitarbeitslosigkeit bei. Die
Anzahl junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder
berufliche Ausbildung absolvieren, liegt weiter über dem EU-Durchschnitt und
steigt weiterhin stark an. Der Anteil der Schüler und Studenten, die ihre
Ausbildung vorzeitig abbrechen, ist nach wie vor hoch (23,5 %), obwohl ein
Rückgang zu verzeichnen ist. Die Quote der tertiären Bildungsabschlüsse bleibt
stabil, doch die beruflichen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und die
Lehrlingsprogramme werden immer noch zu wenig genutzt und das Leistungsniveau
der Absolventen einer berufsbezogenen Ausbildung auf der Ebene der
Sekundarstufe liegt unter dem EU-Durchschnitt. Spanien erarbeitet zurzeit
Maßnahmen, um die Beschäftigung junger Menschen zu fördern. Die im März 2013
vorgelegte nationale Strategie für Jugendbeschäftigung und Unternehmertum für
den Zeitraum 2013–2016 wird derzeit umgesetzt, wenngleich noch weitere
Maßnahmen getroffen werden sollten. Auf der Grundlage dieser Strategie hat
Spanien im Einklang mit den Zielen einer Jugendgarantie auch Schritte zur
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit unternommen. Bei den Maßnahmen zur
Bekämpfung des vorzeitigen Schulabgangs und zur Förderung der dualen
Berufsausbildung lassen sich Fortschritte erkennen, doch ihre vollständige
Umsetzung und die effiziente Nutzung der Mittel sind von entscheidender
Bedeutung. Die duale Berufsausbildung erfordert eine laufende Koordinierung
zwischen allen Beteiligten, darunter Entscheidungsträger und
Ausbildungsanbieter auf allen staatlichen Ebenen sowie Arbeitgeber, um das
System zu straffen, die Ausbildung besser an die Arbeitsmarktanforderungen
anzupassen und die überregionale Vereinbarkeit der dualen
Berufsausbildungsprogramme zu gewährleisten. (15)
Vor allem die Lage am Arbeitsmarkt, aber auch die
begrenzte Wirkung des Sozialschutzsystems bei der Eindämmung von Armut, ist
verantwortlich dafür, dass Spanien bei den Hauptindikatoren zur Messung von
Armut und sozialer Ausgrenzung unter dem EU-Durchschnitt liegt, wobei Kinder
und Jugendliche am stärksten gefährdet sind. Als Folge der Krise hat sich das
verfügbare Einkommen der Haushalte in Spanien im EU-Vergleich mit am stärksten
verringert und die Einkommensungleichheit ist mit am höchsten. Die
Herausforderungen bestehen vor allem darin, die Verfahren für
Sozialhilfesuchende zu vereinfachen und die Steuerung und interinstitutionelle
Koordinierung auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene zu verbessern.
Der nationale Aktionsplan für soziale Inklusion 2013 bis 2016 stellt einen
geeigneten politischen Rahmen dar, um die aktive Arbeitsmarktpolitik an
arbeitsmarktfernere Personen anzupassen, Kinderarmut zu bekämpfen und die
Effizienz der Dienste zur Unterstützung von Familien zu verbessern. Sozialhilfe
und Sozialleistungen haben über verschiedene Risikogruppen hinweg nur begrenzte
Umverteilungseffekte, was auf einen wenig zielgerichteten Mitteleinsatz
hindeutet. Zusätzlich behindern die unzureichende Koordinierung zwischen
Arbeitsverwaltung und sozialen Diensten (auch auf regionaler und kommunaler
Ebene) und der Verwaltungsaufwand für den Zugang zu Mindesteinkommensregelungen
den reibungslosen Übergang vom Sozialhilfebezug zur Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt. (16)
Spanien hat im Bereich der Strukturreformen zur
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, die im Wesentlichen dem
nationalen Reformprogramm 2013 entsprechen, Fortschritte gemacht. Das Gesetz
über die Einheit des Marktes wurde im Dezember 2013 verabschiedet und derzeit
wird an seiner komplexen Umsetzung gearbeitet. Das im Herbst 2013
verabschiedete Gesetz über Unternehmertum hat zu Verbesserungen des Rahmens für
Unternehmensinsolvenzen und zu flexibleren Unternehmensformen geführt; auch die
Förderregelungen für Unternehmen, die eine Internationalisierung anstreben,
wurden dadurch rationalisiert. Der Anwendungsbereich der „Expresszulassungen“ wurde
erweitert und dadurch die Eröffnung kleiner Einzelhandelsgeschäfte erleichtert.
Zudem wurden weitere Maßnahmen getroffen, um Unternehmenszulassungen zu
vereinfachen. Die sekundären Rechtsvorschriften, die es ermöglichen würden,
Gesellschaften mit beschränkter Haftung über zentrale Anlaufstellen innerhalb
der im Gesetz über das Unternehmertum von September 2013 festgelegten kürzeren
Fristen zu gründen, warten jedoch weiter auf ihre Verabschiedung. Darüber
hinaus empfiehlt sich eine fortlaufende Prüfung der regulierungsbedingten
Hindernisse für das Wachstum von Unternehmen, einschließlich Steuern, da
Spanien bei den Unternehmensgrößen hinter anderen Ländern der Eurozone
zurückbleibt. Die lang erwartete Reform der freiberuflichen Dienstleistungen
hat sich wiederholt verzögert und sollte beschleunigt werden. Es wurden keine
Maßnahmen getroffen, um die Beschränkungen für die Errichtung großer Einzelhandelsgeschäfte
zu beseitigen. Innerhalb des Forschungs- und Innovationssystems Spaniens gilt
es, eine höhere Qualität der wissenschaftlichen Ergebnisse zu erreichen, die
Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen zu fördern und
die Umwandlung der Ergebnisse von Forschung und Innovation in kommerzielle
Produkte zu erleichtern. Die spanische Regierung hat 2013 eine nationale
Strategie für Wissenschaft, Technologie und Innovation beschlossen, die
weiterhin durch öffentliche Mittel gestützt werden muss. Zudem steht die
Einrichtung der neuen staatlichen Forschungsagentur, deren Aufgabe die
effiziente Verwaltung der öffentlichen Investitionen in Forschung und
Entwicklung sein wird, noch aus. (17)
Zur Beseitigung des Tarifdefizits im Elektrizitätssektor
wurden insbesondere durch die Verringerung der Systemkosten wesentliche
Schritte unternommen, wenngleich die Auswirkungen der Reform insbesondere auf
die erneuerbaren Energien im Detail noch unklar sind. Die Regierung prüft
zurzeit Wege, wie die negativen Übertragungseffekte von insolventen
gebührenpflichtigen Autobahnen auf die öffentlichen Finanzen verringert werden
können. Die Behörden haben eine Datenbank mit wirtschaftlichen, umwelt- und
verkehrsbezogenen sowie anderen Indikatoren erstellt, die zur Vorabanalyse bei
Infrastrukturinvestitionen dienen sollen, jedoch wurde noch keine unabhängige
Beobachtungsstelle eingerichtet, die bei der Bewertung künftiger größerer
Infrastrukturprojekte Unterstützung leisten soll. Ein wirksamer Wettbewerb im Schienenpersonen-
und -güterverkehr wird nach wie vor von technischen und rechtlichen Hürden
verhindert, die einer effizienten Nutzung der umfangreichen Infrastruktur im
Wege stehen. (18)
Die Reform der öffentlichen Verwaltung schreitet
voran. Im Dezember 2013 wurde eine Reform der Kommunalverwaltung verabschiedet.
Im Verlauf der Jahre 2014 und 2015 wird weiter auf die Einsetzung des
Expertenausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung gearbeitet. Die
Justizreform befindet sich in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung und sollte
zum Abschluss gebracht werden. Zu den jüngsten Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung
zählen das im Dezember 2013 verabschiedete Gesetz über Transparenz, den Zugang
der Öffentlichkeit zu Informationen und verantwortungsvolle Staatsführung sowie
die beiden Gesetzesentwürfe zur Überwachung der Parteienfinanzierung und zur
Rechenschaftspflicht hochrangiger Beamter. Der nationale Plan gegen
Schwarzarbeit und Sozialbetrug 2012–2014 wird derzeit umgesetzt. Außerdem hat
Spanien sein Netz internationaler Abkommen über den Austausch von für
Steuerveranlagungen relevanten Informationen ausgeweitet und ein Projekt mit
privaten Unternehmen gestartet, um Verbesserungspotenziale bei der Verwaltung
des Sozialleistungssystems zu untersuchen. (19)
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die
Kommission die Wirtschaftspolitik Spaniens umfassend analysiert. Sie hat das
Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie
nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und
Wirtschaftspolitik in Spanien berücksichtigt, sondern auch deren
Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und –Leitlinien, angesichts der
Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union
insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale
Entscheidungen zu verstärken, beurteilt. Ihre Empfehlungen im
Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden
Empfehlungen 1 bis 8 wider. (20)
Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat
das Stabilitätsprogramm Spaniens geprüft; seine Stellungnahme[10] hierzu spiegelt sich
insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider. (21)
Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung
durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale
Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß
Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den
nachstehenden Empfehlungen 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 8 wider. (22)
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die
Kommission darüber hinaus die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets als
Ganzes analysiert. Ausgehend von dieser Analyse hat der Rat spezifische
Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist. Auch
Spanien sollte die vollumfängliche und rasche Umsetzung dieser Empfehlungen
gewährleisten – EMPFIEHLT, dass Spanien im Zeitraum von
2014 bis 2015 1. die
Haushaltsstrategie ab 2014 insbesondere durch eine detaillierte Festlegung der
zugrunde zu legenden Maßnahmen für 2015 und die Folgejahre verstärkt, um bis 2016
eine nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits im Wege der in der
Empfehlung des Rates im Rahmen des Defizitverfahrens spezifizierten
strukturellen Anpassung zu gewährleisten. Voraussetzung für eine dauerhafte
Korrektur der fiskalischen Ungleichgewichte ist die glaubwürdige Umsetzung
ehrgeiziger Strukturreformen, um die Anpassungskapazität zu erhöhen und
Wachstum und Beschäftigung zu steigern; nach Korrektur des übermäßigen Defizits
eine strukturelle Anpassung von mindestens 0,5 % pro Jahr in Richtung auf
das mittelfristige Ziel anstrebt und unter günstigen wirtschaftlichen
Bedingungen bzw. bei Bedarf darüber hinausgeht, um zu gewährleisten, dass die
Schuldenregel eingehalten wird, sodass der hohe öffentliche Schuldenstand auf
einen nachhaltigen Abwärtspfad geführt wird; so bald wie möglich die volle
Funktionsfähigkeit des neuen unabhängigen Rats für Finanzpolitik gewährleistet
und dafür sorgt, dass die im Haushaltsstabilisierungsgesetz enthaltenen
Präventiv-, Korrektur-, und Durchsetzungsmaßnahmen auf allen staatlichen Ebenen
vollständig umgesetzt werden, unter anderem zum Abbau der Zahlungsrückstände
des öffentlichen Sektors gegenüber Unternehmen; die Ausgaben auf sämtlichen
staatlichen Ebenen bis Februar 2015 einer systematischen Überprüfung unterzieht,
um Wirksamkeit und Qualität der öffentlichen Ausgaben zu erhöhen; die
Kostenwirksamkeit des Gesundheitswesens weiter verbessert, indem insbesondere
die Arzneimittelausgaben, auch in Krankenhäusern, weiter rationalisiert und die
Koordinierung zwischen den einzelnen Arten von Pflegeleistungen verstärkt wird,
während gleichzeitig der Zugang für benachteiligte Gruppen aufrecht erhalten
bleibt; bis Ende 2014 eine umfassende Steuerreform verabschiedet, um das
Steuersystem zu vereinfachen und es stärker an den Erfordernissen der Förderung
von Wachstum und Beschäftigung, des Umweltschutzes und der Stabilisierung der
Einnahmen auszurichten. Zu diesem Zweck sollten mehr Einnahmen aus weniger
verzerrenden Steuern, etwa Verbrauchsteuern, Umweltsteuern (z. B. Steuern
auf Kraftstoffe) und Grundsteuern, generiert werden; ineffiziente Einkommens-
und Körperschaftsteuervergünstigungen beseitigt; eine Senkung der
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber, insbesondere im Niedriglohnsektor,
in Betracht zieht; der durch die Unternehmensbesteuerung bedingten Tendenz zur
Fremdverschuldung weiter entgegenwirkt; Maßnahmen ergreift, um zu vermeiden,
dass die Besteuerung das reibungslose Funktionieren des spanischen Binnenmarkts
behindern; den Kampf gegen Steuervermeidung intensiviert; 2. die Reform des
Sparkassensektors abschließt, indem es sekundäre Rechtsvorschriften
verabschiedet und die Umstrukturierung der staatseigenen Sparkassen
fertigstellt, um ihre völlige Erholung zu beschleunigen und ihre Rückkehr in
privates Eigentum zu vereinfachen; die Bemühungen der Banken unterstützt, eine
hohe Eigenkapitalausstattung beizubehalten, und die Tätigkeiten der SAREB
überwacht, um eine zeitnahe Veräußerung von Vermögenswerten zu gewährleisten
und gleichzeitig die Kosten für die Steuerzahler gering zu halten; die
laufenden Maßnahmen, mit denen KMU ein umfassender Zugang zu Finanzierungen
eröffnet werden soll, abschließt und insbesondere die laufenden Maßnahmen zur
Verbesserung der Finanzintermediation im Nichtbankensektor umsetzt; die bestehenden
Engpässe im Rahmen für Unternehmensinsolvenzen beseitigt, indem das Fachwissen
der Insolvenzverwalter erweitert und die Fähigkeit der Justiz, Insolvenzfälle
zu behandeln, verbessert wird, sowie einen dauerhaften Rahmen für
Privatinsolvenzen erarbeitet; 3. neue Maßnahmen
weiterverfolgt, um die Segmentierung des Arbeitsmarktes zu verringern und
dadurch auf Dauer hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen, indem es die Zahl der
Arbeitsvertragsarten verringert und einen ausgewogenen Zugang zu Entschädigungsrechten
gewährleistet; die Arbeitsmarktreformen weiter überwacht; eine
Reallohnentwicklung fördert, die mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen,
vereinbar ist; die Verpflichtung zur Arbeitssuche im Rahmen der
Arbeitslosenunterstützung verstärkt; Wirksamkeit und Zielgenauigkeit der
aktiven Arbeitsmarktpolitik verbessert, unter anderem durch
Einstellungszuschüsse, insbesondere für Personen, die größere Schwierigkeiten
beim Zugang zu Beschäftigung haben, verbessert; seine Arbeitsmarktpolitik und
seine Ausbildungspolitik verstärkt aufeinander abstimmt; die Modernisierung der
öffentlichen Arbeitsvermittlung beschleunigt, um eine wirksame persönliche
Beratung sowie angemessene Weiterbildungs- und Arbeitsvermittlungsmaßnahmen zu
gewährleisten, wobei besonderes Augenmerk auf Langzeitarbeitslose gerichtet
wird; bis Ende 2014 die wirksame Zusammenarbeit öffentlicher und privater
Vermittlungsstellen gewährleistet und die Qualität der angebotenen
Dienstleistungen überwacht; dafür sorgt, dass das einheitliche Job-Portal
wirksam funktioniert, und es mit weiteren Maßnahmen zur Förderung der
Arbeitskräftemobilität kombiniert; 4. die Strategie für
Jugendbeschäftigung und Unternehmertum für den Zeitraum 2013‑2016 umsetzt
und ihre Wirksamkeit prüft; im Einklang mit den Zielen einer Jugendgarantie
qualitativ hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten, Ausbildungsplätze und
Praktika für junge Menschen bereitstellt und Maßnahmen ergreift, um nicht
registrierte arbeitslose Jugendliche besser zu erreichen; die neuen
Bildungsprogramme wirksam umsetzt, um die Qualität der Grund- und
Sekundarschulbildung zu verbessern; die Beratung und Unterstützung für Gruppen,
bei denen die Gefahr eines frühen Schulabgangs besteht, verbessert; die
Arbeitsmarktrelevanz der Berufsausbildungsprogramme und der Hochschulbildung
erhöht, insbesondere durch die Verbesserung der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern
und durch die Förderung der Ausbildung von Lehrern und Betreuern; 5. den nationalen Aktionsplan
für soziale Inklusion 2013 bis 2016 umsetzt und seine Wirksamkeit in Hinblick
auf seine gesamten Ziele prüft; die Verwaltungskapazitäten erhöht und die
Zusammenarbeit zwischen Arbeitsverwaltung und sozialen Diensten verstärkt, um
integrierte Wege zur Unterstützung der Risikogruppen zu schaffen und die
Verfahren zu straffen, die den Übergang von Mindesteinkommensregelungen zum
Arbeitsmarkt fördern; die Zielgenauigkeit der Unterstützungsangebote für
Familien und der Dienste für einkommensschwache Haushalte mit Kindern
verbessert, um die Progressivität und Wirksamkeit von sozialen
Transferleistungen zu gewährleisten; 6. die ambitionierte und rasche
Umsetzung des Gesetzes Nr. 20/1013 über die Einheit des Marktes auf allen
Verwaltungsebenen gewährleistet; bis Ende 2014 eine ehrgeizige Reform der
freiberuflichen Dienstleistungen und freiberuflichen Vereinigungen beschließt
und in diesem Rahmen die Berufe festlegt, für die eine Mitgliedschaft in einem
Berufsverband erforderlich ist, die Frage der Transparenz und
Rechenschaftspflicht der Fachorganisationen regelt, den Zugang zu
ungerechtfertigterweise vorbehaltenen Tätigkeiten öffnet, und die Einheit des
Marktes hinsichtlich der Aufnahme und Ausübung freiberuflicher
Dienstleistungstätigkeiten in Spanien gewährleistet; Zeit, Kosten und Zahl der
Verfahren, die zur Gründung eine Geschäfts erforderlich sind, weiter
verringert; ungerechtfertigte Einschränkungen für die Errichtung großer
Einzelhandelsgeschäfte beseitigt, indem es insbesondere die im Bereich der
Regionalplanung bestehenden Bestimmungen überarbeitet; Finanzierungsquellen für
die neue nationale Strategie für Wissenschaft, Technologie und Innovation
ausmacht und für die Funktionsfähigkeit der neuen staatlichen Forschungsagentur
sorgt; 7. nach der Reform von 2013 das
Tarifdefizit im Elektrizitätssektor im Jahr 2014 wirksam beseitigt und dabei
bei Bedarf weitere strukturelle Maßnahmen ergreift; das Problem der insolventen
gebührenpflichtigen Autobahnen angeht, um die Kosten für den Staat gering zu
halten; bis Ende 2014 eine unabhängige Beobachtungsstelle einrichtet, die an
der Bewertung künftiger größerer Infrastrukturprojekte mitwirkt; Maßnahmen zur
Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs im Schienenpersonen- und
-güterverkehr trifft; 8. die
Empfehlungen des Ausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung auf allen
staatlichen Ebenen umsetzt; die Kontrollmechanismen verstärkt und die
Transparenz von Verwaltungsentscheidungen insbesondere auf regionaler und
kommunaler Ebene erhöht; die laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung von
Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit durchführt und streng überwacht;
ausstehende Reformen der Struktur und der Organisation des Justizwesens
beschließt und die Umsetzung der verabschiedeten Reformen gewährleistet. Geschehen zu Brüssel am […] Für
den Rat Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25. [3] COM(2014) 410 final. [4] P7_TA(2014)0128 und P7_TA(2014)0129. [5] ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1. [6] C(2013) 8003 final. [7] COM(2013) 800 final. [8] COM(2013) 790 final. [9] SWD(2014) 80 final. [10] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.