52014DC0403

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens 2014 /* COM/2014/0403 final */


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens 2014

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte[2], insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3],

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments[4],

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

(2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen.

(3) Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.

(4) Am 9. Juli 2013 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Bulgariens für 2013 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Bulgariens für die Jahre 2012 bis 2016 ab.

(5) Am 13. November 2013 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[5] an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2014 eingeleitet wurde. Am selben Tage nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[6] an, worin Bulgarien als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(6) Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren.

(7) Am 5. März 2014 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für Bulgarien[7] gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Aufgrund ihrer Analyse gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass in Bulgarien weiterhin makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die eine Überwachung und politische Maßnahmen erfordern. Insbesondere die langwierige Anpassung des Arbeitsmarkts erfordert politische Maßnahmen, während die Korrektur der Zahlungsbilanzposition und der Schuldenabbau der Unternehmen gut vorankommen.

(8) Am 17. April 2013 übermittelte Bulgarien sein nationales Reformprogramm 2014 und sein Konvergenzprogramm 2014. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(9) Die im Konvergenzprogramm 2014 skizzierte Haushaltsstrategie zielt drauf ab, bis 2016 das mittelfristige Ziel eines strukturellen Defizits von -1 % des BIP zu erreichen. Das mittelfristige Ziel geht über die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts hinaus. Bulgarien nutzte die Möglichkeit einer für kofinanzierte Projekte genehmigten befristeten Abweichung vom mittelfristigen Ziel um 0,6 % des BIP im Jahr 2013 und um 0,1 % des BIP im Jahr 2014. Im Programm ist eine Verschlechterung des (neuberechneten) strukturellen Saldos um 0,3 % des BIP auf -1,3 % des BIP im Jahr 2014 und eine Verbesserung um 0,3 % des BIP auf -1,0 % des BIP im Jahr 2015 vorgesehen, womit die Rückkehr zum mittelfristigen Ziel gewährleistet ist. Die Wachstumsrate der Staatsausgaben würde im Zeitraum 2014-2015 den entsprechenden mittelfristigen Ausgabenrichtwert nicht überschreiten. Daher steht die Haushaltsplanung mit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang. Die Schuldenquote liegt deutlich unter 60 % des BIP und dürfte dem Konvergenzprogramm zufolge bis zum Ende des Programmzeitraums nur leicht auf 20,6 % des BIP ansteigen. Das den Haushaltsprojektionen des Konvergenzprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist für den Zeitraum 2014-2015 optimistisch, wobei für 2014 ein Wachstum von 2,1 % und für 2015 von 2,6 % erwartet wird, anstatt der in der Frühjahrsprognose der Kommission projizierten 1,7 % im Jahr 2014 und 2,0 % im Jahr 2015. Der Prognose der Kommission zufolge ist die Abweichung Bulgariens von seinem mittelfristigen Haushaltsziel im Jahr 2014 größer als im Rahmen einer für kofinanzierte Projekte genehmigten befristeten Abweichung zulässig und eine Rückkehr zum mittelfristigen Ziel im Jahr 2015 unmöglich. Ausgehend von der Bewertung des Konvergenzprogramms 2014 und der Prognose der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vertritt der Rat die Auffassung, dass im Zeitraum 2014-2015 die Gefahr einer Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel besteht.

(10) Die Einhaltung der Steuervorschriften und die Qualität der Steuerverwaltung bleiben in Bulgarien zentrale Herausforderungen. Vorliegende Schätzungen, die durch Daten zur Schwarzarbeit in Bulgarien bestätigt werden, weisen auf eine beträchtliche Größe der Schattenwirtschaft hin. Die Verwaltungskosten der Steuererhebung und die Kosten für die Einhaltung der Steuervorschriften bei der Entrichtung von Steuern sind verhältnismäßig hoch. Trotz verschiedener Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen fehlt es in Bulgarien nach wie vor an einer umfassenden Strategie zur Förderung der Einhaltung der Steuervorschriften, die die Arbeit aller mit der Steuererhebung befassten Behörden betrifft und zu der sowohl eine Vorabanalyse der wichtigsten Risiken für die Steuererhebung gehören würde als auch eine Bewertung der bereits bestehenden Maßnahmen, darunter Vereinfachungsmaßnahmen und verbesserte Kontrollen.

(11) Im Jahr 2013 trat Bulgarien von in der Vergangenheit in Bezug auf die Rentenreform eingegangenen Verpflichtungen zurück. Es wurden zusätzliche Vorruhestandsregelungen eingeführt und die geplante jährliche Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters verschoben. In Bezug auf die Harmonisierung des Rentenalters für Männer und Frauen wurden keine Fortschritte gemacht, und es wurden keine Schritte unternommen, um die Kriterien für die Gewährung von Invaliditätsrenten und die Kontrollen zur Begrenzung des Missbrauchs zu verschärfen. Die Bevölkerung Bulgariens ist eine der am schnellsten alternden in der EU, woraus sich negative Folgen für den Arbeitsmarkt, das Wachstumspotenzial der Wirtschaft und die Finanzierung seines Rentensystems ergeben. Bulgarien muss daher die Reform seines Rentensystems fortsetzen. Auch bei der Rationalisierung und Verwaltung des Krankenhaussektors steht Bulgarien vor großen Herausforderungen, zu denen die fehlende Transparenz bei der Finanzierung von Krankenhäusern und die ungenügend entwickelten Dienste für die ambulante Versorgung gehören. Zudem werden aufgrund des hohen Maßes an direkt vom Patienten zu leistenden formellen und informellen Zahlungen bestimmte Bevölkerungsgruppen effektiv vom Zugang zur Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Die Indikatoren für den Gesundheitszustand sind im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten ungünstig und deuten darauf hin, dass künftig strukturell höhere öffentliche Ausgaben für Gesundheit erforderlich sein könnten.

(12) Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren unterdurchschnittlich entwickelt, beschränkt damit die Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft und untergräbt ihr Wachstumspotenzial. Im Jahr 2013 stagnierte die Arbeitslosigkeit, doch die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen und der Langzeitarbeitslosen stieg weiter an. Bulgarien ist einer der Mitgliedstaaten, in denen der Anteil an Jugendlichen, die weder erwerbstätig sind, noch Bildungs- oder Berufsbildungsangebote in Anspruch nehmen, am höchsten ist, was auf eine in hohem Maße unzureichende Nutzung und Entwicklung von Humankapital hindeutet. Bei der Stärkung der Kapazitäten der Arbeitsagentur wurden nur sehr begrenzte Fortschritte erzielt. Zudem muss der Umfang der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erweitert und ihre Wirksamkeit gestärkt werden. In Bulgarien fehlt es an Maßnahmen, die auf nicht bei der Arbeitsagentur gemeldete Jugendliche, einschließlich Roma, ausgerichtet sind und mit den Zielen einer Jugendgarantie im Einklang stehen. Ein bedeutender Teil der Arbeitslosen wird nicht von den üblichen Sicherheitsnetzen (Arbeitslosenleistungen, Sozialhilfe) aufgefangen und ist stattdessen auf die Unterstützung der Familie oder auf Schwarzarbeit angewiesen. Die bulgarischen Bürgerinnen und Bürger sind in der EU mit am stärksten von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Mindestbeiträge zu den sozialen Sicherungssystemen könnten geringqualifizierte Personen davon abhalten, sich uneingeschränkt an der formellen Wirtschaft zu beteiligen. Zur Beurteilung der möglichen Auswirkungen wurden Analysen durchgeführt, auf die nach ihrer Auswertung entsprechende politische Maßnahmen folgen müssen. Für eine transparente Mindestlohnregelung gibt es in Bulgarien keine klaren Leitlinien. Die gesetzlichen Mindestlöhne wurden im Jahr 2013 erheblich angehoben, was sich negativ auf die Beschäftigung auswirken könnte und daher überwacht werden sollte.

(13) Bulgarien hat noch immer nicht das Schulgesetz verabschiedet, das einen Rahmen für die Umsetzung der notwendigen umfassenden Reformen des Schulsystems, einschließlich der Modernisierung der Lehrpläne und einer verbesserten Ausbildung für Lehrer, vorgibt. Die Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Bulgarien muss erhöht und besser in die allgemeinen Bildungsstrukturen eingebunden werden, um so flexible Bildungswege zu ermöglichen, die Zahl der frühen Schulabgänge zu verringern und den Zugang zu lebenslangem Lernen zu verbessern. In der Hochschulbildung wiederum bestehen weiterhin Herausforderungen im Hinblick auf die bessere Ausrichtung auf den Bedarf des Arbeitsmarktes. Der niedrige Standard der Qualitätszertifizierung trägt zu den unzureichenden Ergebnissen bei. Derzeit wird über eine neue Hochschulstrategie beraten, in der die Umstrukturierung des Hochschulmanagements durch die direkte Einbeziehung von Interessenträgern wie Unternehmen und Studenten, die Konsolidierung der Universitäten und ein leistungsorientierter Ansatz zur besseren Anpassung der Bildungsergebnisse an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes gefordert werden. Eine ständige Herausforderung ist auch der Bildungszugang benachteiligter Kinder, insbesondere Roma-Kinder. Die zweijährige Vorschulpflicht ist eine wichtige, in die richtige Richtung weisende Maßnahme und sollte gemeinsam mit Maßnahmen zur Verhinderung früher Schulabgänge konsequent umgesetzt werden. Bestehende Initiativen zur Verbesserung der Ausbildung von Lehrern und zur Verringerung der in den Schulen faktisch bestehenden Segregation müssen ausgebaut werden. Die Vorschriften zur Koppelung des Kindergelds an die Bildungsbeteiligung sind noch nicht wirksam umgesetzt.

(14) Umfassendere Anstrengungen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung hatten aufgrund des uneinheitlichen Vorgehens und der mangelnden Entschlossenheit zu tiefgreifenden Reformen eine begrenzte Wirkung. Bulgarien benötigt eine koordinierte Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung, um die Professionalität und Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung und ihrer Regulierungsagenturen zu verbessern, wozu auch ein leistungsorientiertes System für die Ernennung und Laufbahnentwicklung von Beamten und wirksame Strukturen zum Umgang mit dem Korruptionsrisiko gehören. Zur Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen sind kontinuierliche Anstrengungen erforderlich. Zu den Herausforderungen gehören dabei die Verfahren für das Einholen von Genehmigungen und die Registrierung von Unternehmen. Insolvenzverfahren dauern im Durchschnitt länger als drei Jahre und der Anteil an Sanierungen ist gering. Im Jahr 2013 wurden neue Vorschriften zum Zahlungsverzug angenommen, die umgesetzt werden müssen. Die Einführung elektronischer Behördendienste ist ins Stocken geraten und die Koordinierung bei der Gewährleistung der Interoperabilität der Systeme und bei der Schaffung einer einzigen Anlaufstelle ist unzureichend, wodurch die Bemühungen zur Erhöhung der Transparenz und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands gedämpft werden. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens mangelt es an einem einfachen und kodifizierten Rechtsrahmen, was zu einem komplizierten Rechts- und Regulierungsumfeld und damit bei den Wirtschaftsbeteiligten zu Verunsicherungen führt. Auch die Unabhängigkeit des Justizwesens gibt weiterhin Anlass zur Besorgnis und beeinträchtigt die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Bulgarien. Bulgarien hat einige Schritte zur Bekämpfung der Korruption unternommen, doch wurden insgesamt nur begrenzte und fragile Fortschritte erzielt, so dass bei Interessenkonflikten Bedarf an konsequenteren Kontrollen und abschreckenden Sanktionen besteht. Außerdem muss für eine bessere Koordinierung der mit der Korruptionsbekämpfung befassten Institutionen untereinander gesorgt werden und diese vor politischer Einflussnahme geschützt werden.

(15) Der Wettbewerb im Strom- und Gassektor ist nur schwach ausgeprägt. Die Funktionsweise der Energiemärkte muss insbesondere im Hinblick darauf verbessert werden, dass es keine Strom- und Erdgasbörsen und keinen transparenten Großhandelsmarkt gibt. Der freie Strommarkt wird von einem einzigen Anbieter dominiert, und aufgrund der geringen Größe des Marktes ist es nicht möglich, durch Wettbewerb Kosteneffizienz zu gewährleisten. Die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der nationalen Regulierungsbehörde bleibt begrenzt. Durch die Abhängigkeit von Einfuhren von einer begrenzten Anzahl von Anbietern und aufgrund der fehlenden Infrastrukturentwicklung droht die Gefahr von Versorgungsschocks. Ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Energieeffizienz wurde zur Finanzierung mit EU-Fördermitteln in der neuen Programmperiode 2014-2020 vorgeschlagen.

(16) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Bulgariens umfassend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Bulgarien berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 6 wider.

(17) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm Bulgariens geprüft; seine Stellungnahme[8] hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

(18) Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Konvergenzprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 3, 4 und 5 wider —

EMPFIEHLT, dass Bulgarien im Zeitraum 2014-2015

1.           die Haushaltsmaßnahmen für 2014 im Hinblick auf die sich abzeichnende Kluft gegenüber den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts verstärkt; im Jahr 2015 die Haushaltsstrategie stärkt, um zu gewährleisten, dass das mittelfristige Ziel erreicht und anschließend gehalten wird; dafür sorgt, dass der neue Haushaltsrat über die Mittel zur Erfüllung seines Mandats verfügt; eine umfassende Steuerstrategie umsetzt, um die Steuererhebung zu stärken, die Schattenwirtschaft zu bekämpfen und die Kosten für die Einhaltung der Steuervorschriften zu senken;

2.           eine langfristige Strategie für das Rentensystem verabschiedet, dabei die geplante jährliche Anhebung des gesetzlichen Rentenalters fortsetzt und ein Verfahren einführt, um das gesetzliche Rentenalter langfristig an die Lebenserwartung zu koppeln, während Vorruhestandsregelungen abgebaut und das gesetzliche Rentenalter von Männern und Frauen angeglichen werden; die Kriterien und Verfahren für die Gewährung von Invaliditätsrenten verschärft, indem beispielsweise die verbleibende Erwerbsfähigkeit der Antragsteller besser berücksichtigt wird; eine effiziente Gesundheitsversorgung gewährleistet, unter anderem indem die Transparenz bei der Finanzierung von Krankenhäusern verbessert, das Krankenhausnetz optimiert und die ambulante Versorgung ausgebaut werden;

3.           die Effizienz der Arbeitsagentur durch Entwicklung eines Leistungsüberwachungssystem und eine bessere Ausrichtung auf die besonders schutzbedürftigen Gruppen wie geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und Roma verbessert; den Umfang der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erweitert und ihre Wirksamkeit stärkt, damit diese den Profilen der Arbeitssuchenden entsprechen, und im Einklang mit den Zielen einer Jugendgarantie den Kontakt zu nicht bei der Arbeitsagentur gemeldeten Jugendlichen sucht, die weder erwerbstätig sind, noch Bildungs- oder Berufsbildungsangebote in Anspruch nehmen; den tatsächlichen Umfang von Arbeitslosenleistungen und Sozialhilfe erweitert und deren Koppelung an Aktivierungsmaßnahmen verbessert; die umfassende Überprüfung der Mindestbeiträge zu den sozialen Sicherungssystemen voranbringt, um zu verhindern, dass geringqualifizierte Arbeitnehmer vom System aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden; in Absprache mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit transparente Leitlinien für die Anpassung der gesetzlichen Mindestlöhne erstellt; als Maßnahme zur Armutsbekämpfung den Zugang zu und die Wirksamkeit von sozialen Dienst- und Transferleistungen für Kinder und ältere Menschen weiter verbessert;

4.           das Schulgesetz verabschiedet und die Reformen der Berufs- und Hochschulbildung fortsetzt, um Niveau und Relevanz der auf allen Ebenen erworbenen Kenntnisse zu erhöhen und Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen und Wirtschaft im Hinblick auf die bessere Ausrichtung der Bildungsergebnisse auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu fördern; die Qualität der Einrichtungen für die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie den Zugang zu lebenslangem Lernen verbessert; die Anstrengungen zur Verbesserung des Zugangs benachteiligter Kinder, insbesondere Roma, zu hochwertiger inklusiver Vorschul- und Schulbildung verstärkt und die Vorschriften zur Koppelung der Kindergeldzahlung an die Bildungsbeteiligung strikt umsetzt;

5.           die Rahmenbedingungen für Unternehmen und insbesondere KMU durch Bürokratieabbau, die Förderung elektronischer Behördendienste, die Straffung von Insolvenzverfahren sowie die Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Zahlungsverzug weiter verbessert; das System für das öffentliche Auftragswesen verbessert, indem die Leistungsfähigkeit der Verwaltung erhöht, die Ex-ante-Kontrollen durch die Behörde für das öffentliche Auftragswesen verstärkt und konkrete Schritte zur Umsetzung der elektronischen Auftragsvergabe eingeleitet werden; die Qualität und Unabhängigkeit des Justizwesens steigert und Korruption wirksam bekämpft;

6.           die Reform des Energiesektors verstärkt, um Wettbewerb, Markteffizienz und -transparenz sowie die Energieeffizienz zu verbessern, insbesondere durch die Beseitigung von Markthindernissen, die Verringerung der Bedeutung des geregelten Marktsegments, die Beschleunigung der Bemühungen zur Schaffung eines transparenten Großhandelsmarkts für Strom und Erdgas, die allmähliche Abschaffung von Quoten sowie die Stärkung der Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit der Energieverwaltungsbehörde; Projekte für Verbindungsleitungen mit Nachbarstaaten und Bewerberländern beschleunigt und die Kapazität zur Bewältigung von Versorgungsengpässen steigert.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Für den Rat

                                                                       Der Präsident

[1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

[2]               ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

[3]               COM(2014) 403 final.

[4]               P7_TA(2014)0128 und P7_TA(2014)0129.

[5]               COM(2013) 800 final.

[6]               COM(2013) 790 final.

[7]               SWD(2014) 76 final.

[8]               Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.