Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens 2014 /* COM/2014/0403 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Bulgariens 2014
mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Bulgariens 2014 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte[2],
insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[4], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat
dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung
(„Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den
Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas
Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. (2)
Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der
Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der
Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am
21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zusammen die
„integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die
integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen. (3)
Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und
Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen
kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des
Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und
Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten,
wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der
Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen
Empfehlungen umzusetzen. (4)
Am 9. Juli 2013 nahm der Rat eine Empfehlung
zum nationalen Reformprogramm Bulgariens für 2013 an und gab eine Stellungnahme
zum aktualisierten Konvergenzprogramm Bulgariens für die Jahre 2012 bis 2016
ab. (5)
Am 13. November 2013 nahm die Kommission den
Jahreswachstumsbericht[5]
an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen
Koordinierung 2014 eingeleitet wurde. Am selben Tage nahm die Kommission
auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den
Warnmechanismus-Bericht[6]
an, worin Bulgarien als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine
eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (6)
Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische
Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität,
Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die
Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche
Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die
Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,
die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu
bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren. (7)
Am 5. März 2014 veröffentlichte die Kommission
die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für Bulgarien[7] gemäß Artikel 5
der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Aufgrund ihrer Analyse gelangt die
Kommission zu dem Schluss, dass in Bulgarien weiterhin makroökonomische
Ungleichgewichte bestehen, die eine Überwachung und politische Maßnahmen
erfordern. Insbesondere die langwierige Anpassung des Arbeitsmarkts erfordert
politische Maßnahmen, während die Korrektur der Zahlungsbilanzposition und der
Schuldenabbau der Unternehmen gut vorankommen. (8)
Am 17. April 2013 übermittelte Bulgarien sein
nationales Reformprogramm 2014 und sein Konvergenzprogramm 2014. Um
wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme
gleichzeitig bewertet. (9)
Die im Konvergenzprogramm 2014 skizzierte
Haushaltsstrategie zielt drauf ab, bis 2016 das mittelfristige Ziel eines
strukturellen Defizits von -1 % des BIP zu erreichen. Das mittelfristige
Ziel geht über die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts hinaus.
Bulgarien nutzte die Möglichkeit einer für kofinanzierte Projekte genehmigten
befristeten Abweichung vom mittelfristigen Ziel um 0,6 % des BIP im
Jahr 2013 und um 0,1 % des BIP im Jahr 2014. Im Programm ist
eine Verschlechterung des (neuberechneten) strukturellen Saldos um 0,3 %
des BIP auf -1,3 % des BIP im Jahr 2014 und eine Verbesserung um
0,3 % des BIP auf -1,0 % des BIP im Jahr 2015 vorgesehen, womit
die Rückkehr zum mittelfristigen Ziel gewährleistet ist. Die Wachstumsrate der
Staatsausgaben würde im Zeitraum 2014-2015 den entsprechenden mittelfristigen
Ausgabenrichtwert nicht überschreiten. Daher steht die Haushaltsplanung mit den
Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang. Die
Schuldenquote liegt deutlich unter 60 % des BIP und dürfte dem
Konvergenzprogramm zufolge bis zum Ende des Programmzeitraums nur leicht auf
20,6 % des BIP ansteigen. Das den Haushaltsprojektionen des
Konvergenzprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist für den
Zeitraum 2014-2015 optimistisch, wobei für 2014 ein Wachstum von 2,1 % und
für 2015 von 2,6 % erwartet wird, anstatt der in der Frühjahrsprognose der
Kommission projizierten 1,7 % im Jahr 2014 und 2,0 % im
Jahr 2015. Der Prognose der Kommission zufolge ist die Abweichung
Bulgariens von seinem mittelfristigen Haushaltsziel im Jahr 2014 größer
als im Rahmen einer für kofinanzierte Projekte genehmigten befristeten
Abweichung zulässig und eine Rückkehr zum mittelfristigen Ziel im
Jahr 2015 unmöglich. Ausgehend von der Bewertung des
Konvergenzprogramms 2014 und der Prognose der Kommission gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1466/97 des Rates vertritt der Rat die Auffassung, dass im
Zeitraum 2014-2015 die Gefahr einer Abweichung vom mittelfristigen
Haushaltsziel besteht. (10)
Die Einhaltung der Steuervorschriften und die
Qualität der Steuerverwaltung bleiben in Bulgarien zentrale Herausforderungen.
Vorliegende Schätzungen, die durch Daten zur Schwarzarbeit in Bulgarien
bestätigt werden, weisen auf eine beträchtliche Größe der Schattenwirtschaft
hin. Die Verwaltungskosten der Steuererhebung und die Kosten für die Einhaltung
der Steuervorschriften bei der Entrichtung von Steuern sind verhältnismäßig
hoch. Trotz verschiedener Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen
fehlt es in Bulgarien nach wie vor an einer umfassenden Strategie zur Förderung
der Einhaltung der Steuervorschriften, die die Arbeit aller mit der
Steuererhebung befassten Behörden betrifft und zu der sowohl eine Vorabanalyse
der wichtigsten Risiken für die Steuererhebung gehören würde als auch eine
Bewertung der bereits bestehenden Maßnahmen, darunter Vereinfachungsmaßnahmen
und verbesserte Kontrollen. (11)
Im Jahr 2013 trat Bulgarien von in der
Vergangenheit in Bezug auf die Rentenreform eingegangenen Verpflichtungen
zurück. Es wurden zusätzliche Vorruhestandsregelungen eingeführt und die
geplante jährliche Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters verschoben. In Bezug
auf die Harmonisierung des Rentenalters für Männer und Frauen wurden keine
Fortschritte gemacht, und es wurden keine Schritte unternommen, um die
Kriterien für die Gewährung von Invaliditätsrenten und die Kontrollen zur
Begrenzung des Missbrauchs zu verschärfen. Die Bevölkerung Bulgariens ist eine
der am schnellsten alternden in der EU, woraus sich negative Folgen für den
Arbeitsmarkt, das Wachstumspotenzial der Wirtschaft und die Finanzierung seines
Rentensystems ergeben. Bulgarien muss daher die Reform seines Rentensystems
fortsetzen. Auch bei der Rationalisierung und Verwaltung des Krankenhaussektors
steht Bulgarien vor großen Herausforderungen, zu denen die fehlende Transparenz
bei der Finanzierung von Krankenhäusern und die ungenügend entwickelten Dienste
für die ambulante Versorgung gehören. Zudem werden aufgrund des hohen Maßes an
direkt vom Patienten zu leistenden formellen und informellen Zahlungen
bestimmte Bevölkerungsgruppen effektiv vom Zugang zur Gesundheitsversorgung
ausgeschlossen. Die Indikatoren für den Gesundheitszustand sind im Vergleich zu
anderen Mitgliedstaaten ungünstig und deuten darauf hin, dass künftig
strukturell höhere öffentliche Ausgaben für Gesundheit erforderlich sein
könnten. (12)
Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren
unterdurchschnittlich entwickelt, beschränkt damit die Anpassungsfähigkeit der
Wirtschaft und untergräbt ihr Wachstumspotenzial. Im Jahr 2013 stagnierte
die Arbeitslosigkeit, doch die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen und der
Langzeitarbeitslosen stieg weiter an. Bulgarien ist einer der Mitgliedstaaten,
in denen der Anteil an Jugendlichen, die weder erwerbstätig sind, noch
Bildungs- oder Berufsbildungsangebote in Anspruch nehmen, am höchsten ist, was
auf eine in hohem Maße unzureichende Nutzung und Entwicklung von Humankapital
hindeutet. Bei der Stärkung der Kapazitäten der Arbeitsagentur wurden nur sehr
begrenzte Fortschritte erzielt. Zudem muss der Umfang der aktiven
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erweitert und ihre Wirksamkeit gestärkt
werden. In Bulgarien fehlt es an Maßnahmen, die auf nicht bei der
Arbeitsagentur gemeldete Jugendliche, einschließlich Roma, ausgerichtet sind
und mit den Zielen einer Jugendgarantie im Einklang stehen. Ein bedeutender
Teil der Arbeitslosen wird nicht von den üblichen Sicherheitsnetzen
(Arbeitslosenleistungen, Sozialhilfe) aufgefangen und ist stattdessen auf die
Unterstützung der Familie oder auf Schwarzarbeit angewiesen. Die bulgarischen
Bürgerinnen und Bürger sind in der EU mit am stärksten von Armut und sozialer
Ausgrenzung bedroht. Mindestbeiträge zu den sozialen Sicherungssystemen könnten
geringqualifizierte Personen davon abhalten, sich uneingeschränkt an der
formellen Wirtschaft zu beteiligen. Zur Beurteilung der möglichen Auswirkungen
wurden Analysen durchgeführt, auf die nach ihrer Auswertung entsprechende
politische Maßnahmen folgen müssen. Für eine transparente Mindestlohnregelung
gibt es in Bulgarien keine klaren Leitlinien. Die gesetzlichen Mindestlöhne
wurden im Jahr 2013 erheblich angehoben, was sich negativ auf die
Beschäftigung auswirken könnte und daher überwacht werden sollte. (13)
Bulgarien hat noch immer nicht das Schulgesetz
verabschiedet, das einen Rahmen für die Umsetzung der notwendigen umfassenden
Reformen des Schulsystems, einschließlich der Modernisierung der Lehrpläne und
einer verbesserten Ausbildung für Lehrer, vorgibt. Die Qualität der beruflichen
Aus- und Weiterbildung in Bulgarien muss erhöht und besser in die allgemeinen
Bildungsstrukturen eingebunden werden, um so flexible Bildungswege zu
ermöglichen, die Zahl der frühen Schulabgänge zu verringern und den Zugang zu
lebenslangem Lernen zu verbessern. In der Hochschulbildung wiederum bestehen
weiterhin Herausforderungen im Hinblick auf die bessere Ausrichtung auf den
Bedarf des Arbeitsmarktes. Der niedrige Standard der Qualitätszertifizierung
trägt zu den unzureichenden Ergebnissen bei. Derzeit wird über eine neue
Hochschulstrategie beraten, in der die Umstrukturierung des Hochschulmanagements
durch die direkte Einbeziehung von Interessenträgern wie Unternehmen und
Studenten, die Konsolidierung der Universitäten und ein leistungsorientierter
Ansatz zur besseren Anpassung der Bildungsergebnisse an die Erfordernisse des
Arbeitsmarktes gefordert werden. Eine ständige Herausforderung ist auch der
Bildungszugang benachteiligter Kinder, insbesondere Roma-Kinder. Die
zweijährige Vorschulpflicht ist eine wichtige, in die richtige Richtung
weisende Maßnahme und sollte gemeinsam mit Maßnahmen zur Verhinderung früher
Schulabgänge konsequent umgesetzt werden. Bestehende Initiativen zur
Verbesserung der Ausbildung von Lehrern und zur Verringerung der in den Schulen
faktisch bestehenden Segregation müssen ausgebaut werden. Die Vorschriften zur
Koppelung des Kindergelds an die Bildungsbeteiligung sind noch nicht wirksam
umgesetzt. (14)
Umfassendere Anstrengungen zur Modernisierung der
öffentlichen Verwaltung hatten aufgrund des uneinheitlichen Vorgehens und der
mangelnden Entschlossenheit zu tiefgreifenden Reformen eine begrenzte Wirkung.
Bulgarien benötigt eine koordinierte Strategie zur Reform der öffentlichen
Verwaltung, um die Professionalität und Unabhängigkeit der öffentlichen
Verwaltung und ihrer Regulierungsagenturen zu verbessern, wozu auch ein leistungsorientiertes
System für die Ernennung und Laufbahnentwicklung von Beamten und wirksame
Strukturen zum Umgang mit dem Korruptionsrisiko gehören. Zur Verbesserung der
allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen sind kontinuierliche
Anstrengungen erforderlich. Zu den Herausforderungen gehören dabei die
Verfahren für das Einholen von Genehmigungen und die Registrierung von
Unternehmen. Insolvenzverfahren dauern im Durchschnitt länger als drei Jahre
und der Anteil an Sanierungen ist gering. Im Jahr 2013 wurden neue
Vorschriften zum Zahlungsverzug angenommen, die umgesetzt werden müssen. Die
Einführung elektronischer Behördendienste ist ins Stocken geraten und die
Koordinierung bei der Gewährleistung der Interoperabilität der Systeme und bei
der Schaffung einer einzigen Anlaufstelle ist unzureichend, wodurch die
Bemühungen zur Erhöhung der Transparenz und zur Verringerung des
Verwaltungsaufwands gedämpft werden. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens
mangelt es an einem einfachen und kodifizierten Rechtsrahmen, was zu einem
komplizierten Rechts- und Regulierungsumfeld und damit bei den
Wirtschaftsbeteiligten zu Verunsicherungen führt. Auch die Unabhängigkeit des
Justizwesens gibt weiterhin Anlass zur Besorgnis und beeinträchtigt die
Rahmenbedingungen für Unternehmen in Bulgarien. Bulgarien hat einige Schritte
zur Bekämpfung der Korruption unternommen, doch wurden insgesamt nur begrenzte
und fragile Fortschritte erzielt, so dass bei Interessenkonflikten Bedarf an
konsequenteren Kontrollen und abschreckenden Sanktionen besteht. Außerdem muss
für eine bessere Koordinierung der mit der Korruptionsbekämpfung befassten
Institutionen untereinander gesorgt werden und diese vor politischer
Einflussnahme geschützt werden. (15)
Der Wettbewerb im Strom- und Gassektor ist nur
schwach ausgeprägt. Die Funktionsweise der Energiemärkte muss insbesondere im
Hinblick darauf verbessert werden, dass es keine Strom- und Erdgasbörsen und
keinen transparenten Großhandelsmarkt gibt. Der freie Strommarkt wird von einem
einzigen Anbieter dominiert, und aufgrund der geringen Größe des Marktes ist es
nicht möglich, durch Wettbewerb Kosteneffizienz zu gewährleisten. Die
Unabhängigkeit und Wirksamkeit der nationalen Regulierungsbehörde bleibt
begrenzt. Durch die Abhängigkeit von Einfuhren von einer begrenzten Anzahl von
Anbietern und aufgrund der fehlenden Infrastrukturentwicklung droht die Gefahr
von Versorgungsschocks. Ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der
Energieeffizienz wurde zur Finanzierung mit EU-Fördermitteln in der neuen Programmperiode
2014-2020 vorgeschlagen. (16)
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die
Kommission die Wirtschaftspolitik Bulgariens umfassend analysiert. Sie hat das
Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie
nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und
Wirtschaftspolitik in Bulgarien berücksichtigt, sondern angesichts der
Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union
insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale
Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften
und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des
Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1
bis 6 wider. (17)
Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat
das Konvergenzprogramm Bulgariens geprüft; seine Stellungnahme[8] hierzu spiegelt sich
insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider. (18)
Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung
durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale
Reformprogramm und das Konvergenzprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß
Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den
nachstehenden Empfehlungen 3, 4 und 5 wider — EMPFIEHLT, dass Bulgarien im Zeitraum
2014-2015 1. die
Haushaltsmaßnahmen für 2014 im Hinblick auf die sich abzeichnende Kluft
gegenüber den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts verstärkt; im
Jahr 2015 die Haushaltsstrategie stärkt, um zu gewährleisten, dass das
mittelfristige Ziel erreicht und anschließend gehalten wird; dafür sorgt, dass
der neue Haushaltsrat über die Mittel zur Erfüllung seines Mandats verfügt;
eine umfassende Steuerstrategie umsetzt, um die Steuererhebung zu stärken, die
Schattenwirtschaft zu bekämpfen und die Kosten für die Einhaltung der
Steuervorschriften zu senken; 2. eine langfristige Strategie
für das Rentensystem verabschiedet, dabei die geplante jährliche Anhebung des
gesetzlichen Rentenalters fortsetzt und ein Verfahren einführt, um das gesetzliche
Rentenalter langfristig an die Lebenserwartung zu koppeln, während
Vorruhestandsregelungen abgebaut und das gesetzliche Rentenalter von Männern
und Frauen angeglichen werden; die Kriterien und Verfahren für die Gewährung
von Invaliditätsrenten verschärft, indem beispielsweise die verbleibende
Erwerbsfähigkeit der Antragsteller besser berücksichtigt wird; eine effiziente
Gesundheitsversorgung gewährleistet, unter anderem indem die Transparenz bei
der Finanzierung von Krankenhäusern verbessert, das Krankenhausnetz optimiert
und die ambulante Versorgung ausgebaut werden; 3. die Effizienz der
Arbeitsagentur durch Entwicklung eines Leistungsüberwachungssystem und eine
bessere Ausrichtung auf die besonders schutzbedürftigen Gruppen wie
geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und Roma
verbessert; den Umfang der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erweitert
und ihre Wirksamkeit stärkt, damit diese den Profilen der Arbeitssuchenden
entsprechen, und im Einklang mit den Zielen einer Jugendgarantie den Kontakt zu
nicht bei der Arbeitsagentur gemeldeten Jugendlichen sucht, die weder
erwerbstätig sind, noch Bildungs- oder Berufsbildungsangebote in Anspruch
nehmen; den tatsächlichen Umfang von Arbeitslosenleistungen und Sozialhilfe
erweitert und deren Koppelung an Aktivierungsmaßnahmen verbessert; die
umfassende Überprüfung der Mindestbeiträge zu den sozialen Sicherungssystemen
voranbringt, um zu verhindern, dass geringqualifizierte Arbeitnehmer vom System
aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden; in Absprache mit den Sozialpartnern
und unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Beschäftigung und
Wettbewerbsfähigkeit transparente Leitlinien für die Anpassung der gesetzlichen
Mindestlöhne erstellt; als Maßnahme zur Armutsbekämpfung den Zugang zu und die
Wirksamkeit von sozialen Dienst- und Transferleistungen für Kinder und ältere
Menschen weiter verbessert; 4. das Schulgesetz verabschiedet
und die Reformen der Berufs- und Hochschulbildung fortsetzt, um Niveau und
Relevanz der auf allen Ebenen erworbenen Kenntnisse zu erhöhen und
Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen und Wirtschaft im Hinblick auf
die bessere Ausrichtung der Bildungsergebnisse auf die Erfordernisse des
Arbeitsmarktes zu fördern; die Qualität der Einrichtungen für die berufliche
Aus- und Weiterbildung sowie den Zugang zu lebenslangem Lernen verbessert; die
Anstrengungen zur Verbesserung des Zugangs benachteiligter Kinder, insbesondere
Roma, zu hochwertiger inklusiver Vorschul- und Schulbildung verstärkt und die
Vorschriften zur Koppelung der Kindergeldzahlung an die Bildungsbeteiligung
strikt umsetzt; 5. die Rahmenbedingungen für
Unternehmen und insbesondere KMU durch Bürokratieabbau, die Förderung
elektronischer Behördendienste, die Straffung von Insolvenzverfahren sowie die
Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Zahlungsverzug weiter verbessert; das
System für das öffentliche Auftragswesen verbessert, indem die
Leistungsfähigkeit der Verwaltung erhöht, die Ex-ante-Kontrollen durch die
Behörde für das öffentliche Auftragswesen verstärkt und konkrete Schritte zur
Umsetzung der elektronischen Auftragsvergabe eingeleitet werden; die Qualität
und Unabhängigkeit des Justizwesens steigert und Korruption wirksam bekämpft; 6. die Reform des Energiesektors
verstärkt, um Wettbewerb, Markteffizienz und -transparenz sowie die
Energieeffizienz zu verbessern, insbesondere durch die Beseitigung von
Markthindernissen, die Verringerung der Bedeutung des geregelten Marktsegments,
die Beschleunigung der Bemühungen zur Schaffung eines transparenten
Großhandelsmarkts für Strom und Erdgas, die allmähliche Abschaffung von Quoten
sowie die Stärkung der Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit der
Energieverwaltungsbehörde; Projekte für Verbindungsleitungen mit Nachbarstaaten
und Bewerberländern beschleunigt und die Kapazität zur Bewältigung von
Versorgungsengpässen steigert. Geschehen zu Brüssel am […] Für
den Rat Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25. [3] COM(2014) 403 final. [4] P7_TA(2014)0128 und P7_TA(2014)0129. [5] COM(2013) 800 final. [6] COM(2013) 790 final. [7] SWD(2014) 76 final. [8] Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.