BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT Zweiter Bericht der Kommission an den Rat über die Umsetzung der Empfehlung 2009/C 151/01 des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen /* COM/2014/0371 final */
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung. 3 2. Umsetzung
auf Ebene der Mitgliedstaaten. 3 Einführung
nationaler Strategien und Programme zur Patientensicherheit 4 Stärkung der
Handlungskompetenzen der Patienten. 4 Berichterstattungs-
und Lernsysteme für Zwischenfälle. 5 Aus- und
Fortbildung von Arbeitskräften des Gesundheitswesens. 6 Umsetzungsstand
nach Ländern. 6 3.
Koordinierung der Tätigkeit auf EU-Ebene. 7 Austausch von
Wissen, Erfahrungen und bewährten Verfahren. 7 Unterstützende
Instrumente für die Umsetzung. 8 4.
Forschungs- und Gesundheitsprogramm.. 10 5.
Folgen der Empfehlung. 10 6.
Von den Mitgliedstaaten und Interessensgruppen benannte Interessenbereiche. 11 7.
Maßnahmen der EU in Bezug auf therapieassoziierte Infektionen. 12 Legislative
Maßnahmen. 12 Aktivitäten
im Bereich der Überwachung. 13 Leitliniendokumente
und Berichte. 13 8.
Schlussfolgerungen. 14 Therapieassoziierte
Infektionen. 14 Allgemeine
Patientensicherheit 15
1.
Einleitung
In seiner Empfehlung 2009/C 151/01[1] schlug
der Rat eine Reihe von Maßnahmen zur allgemeinen Sicherheit der Patienten und
zur Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen (TAI) vor und ersuchte die
Kommission, über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu berichten und die
Notwendigkeit weiterer Schritte zu prüfen. Im ersten Bericht der Kommission[2],
der 2012 erschien, wurden bei den nationalen Strategien und Programmen zur
Patientensicherheit zufriedenstellende Fortschritte verzeichnet. Außerdem wurde
aufgezeigt, welche Bereiche weiterer Anstrengungen bedurften: Aus- und
Fortbildung von Arbeitskräften des Gesundheitswesens auf dem Gebiet der
Patientensicherheit, Stärkung der Handlungskompetenzen der Patienten und
Entwicklung einer Kultur, in der aus Fehlern gelernt wird. Aus dem Bericht ging hervor, dass die Fortschritte
in der EU nicht einheitlich waren. Einige Mitgliedstaaten berichteten, dass die
Umsetzung aufgrund knapper Finanzmittel infolge der Wirtschaftskrise verzögert
worden war. Aus diesem Grund schlug die Kommission vor, die Überwachung der
Umsetzung der Empfehlung zur allgemeinen Patientensicherheit um zwei Jahre zu
verlängern. Der Teil des vorliegenden
Berichts, in dem es um die allgemeine Patientensicherheit geht, beruht auf den
Antworten der Mitgliedstaaten auf einen Fragebogen der Kommission, auf den Antworten,
die im Rahmen der öffentlichen Konsultation[3]
eingingen, und auf den Ergebnissen der Eurobarometer-Umfrage darüber, wie die
Bürger die Patientensicherheit und die Qualität der Gesundheitsversorgung
wahrnehmen und welche Erfahrungen sie damit gemacht haben.[4]
Darüber hinaus werden die Aktivitäten auf EU-Ebene vorgestellt, mit denen die
Umsetzung der Empfehlung im Bereich der allgemeinen Patientensicherheit
unterstützt werden soll. Wie aus neueren Erkenntnissen des Europäischen
Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)
hervorgeht, stellen therapieassoziierte Infektionen (TAI) in Europa nach wie
vor ein Problem dar. Im Kapitel über TAI werden Maßnahmen auf EU-Ebene
vorgestellt, mit denen die Umsetzung der Empfehlung durch die Mitgliedstaaten
unterstützt werden soll.
2. Umsetzung auf Ebene
der Mitgliedstaaten
In diesem Kapitel werden die wichtigsten Maßnahmen,
die auf der Ebene der Mitgliedstaaten erfolgt sind, zusammengefasst und, soweit
möglich. ihre Wirkung und ihre Fortschritte im Vergleich zum Jahr 2012
aufgezeigt. Es beruht auf Antworten aus allen EU-Mitgliedstaaten[5] und
aus Norwegen sowie der Region Süddänemark[6],
die sich freiwillig an der Umfrage beteiligten. Der Begriff „die Länder“
bezieht sich auf die EU-Mitgliedstaaten und Norwegen. Die Anordnung der Kapitel
entspricht der Gliederung der Empfehlung.
Einführung nationaler
Strategien und Programme zur Patientensicherheit
Bei der Einführung von Strategien zur
Patientensicherheit haben die Mitgliedstaaten seit der Verabschiedung der
Empfehlung Fortschritte erzielt. In 26 Ländern wurden solche Strategien
bzw. Programme entweder eigenständig oder im Rahmen anderer nationaler
Maßnahmen eingeführt oder stehen kurz vor dem Abschluss. Im Vergleich zu 2012
haben mehr Länder ihre diesbezüglichen Auskünfte durch Belege untermauert
(21 Länder 2014 gegenüber acht Ländern 2012). Die meisten führten
Beispiele für Indikatoren zur Bewertung der Strategien an. Zuständige Behörden
für die Patientensicherheit wurden von 23 Ländern benannt (gegenüber 19 im
Jahr 2012), aber nur 16 reichten entsprechende Belege ein. Mit einer
Ausnahme arbeiten diese Behörden alle mit Behörden in anderen Ländern sowohl
innerhalb als auch außerhalb der EU zusammen. Alle Länder gaben an, dass Maßnahmen zur Gewährleistung
der Patientensicherheit in Kraft sind. In 20 Ländern sind Standards für
die Patientensicherheit verbindlich vorgeschrieben (2012 waren es elf gewesen),
in vier weiteren Ländern haben sie den Status von Empfehlungen. In
19 Ländern werden Richtlinien zur Patientensicherheit verwendet, die in
den meisten Fällen auf nationaler Ebene vom Gesundheitsministerium oder einer
beauftragten Behörde erarbeitet wurden. Allerdings geht aus den Antworten
hervor, dass in den Ländern unterschiedliche Vorstellungen über Standards und
Richtlinien herrschen. Einige Länder berichten über spezifische Standards für
bestimmte Arten von Zwischenfällen, andere über Qualitätsmanagementsysteme und
wieder andere verweisen auf Berichterstattungs- und Lernsysteme. Dies macht es
schwierig, den Fortschritt über die gesamte EU hinweg zu bewerten und zu
vergleichen. In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten
aufgefordert, bei der Entwicklung nationaler Strategien und Programme zur
Patientensicherheit auf Informations- und Kommunikationssysteme
zurückzugreifen. Wie aus den Antworten hervorgeht, wurde dies im Wesentlichen
als Aufforderung verstanden, Websites mit Informationen über solche Strategien
einzurichten. Nur einige wenige Länder berichteten über den Einsatz von
Berichterstattungs- und Lernsystemen, E-Learning oder elektronischen
Patientenregistern.
Stärkung der
Handlungskompetenzen der Patienten
Im Bericht 2012 wurde der Schluss gezogen, dass
weder im Hinblick auf die Einbeziehung von Patientenorganisationen in die
Maßnahmengestaltung noch im Hinblick auf die Versorgung der Patienten mit
Informationen über Patientensicherheitsmaßnahmen genügend unternommen worden
war, um die Handlungskompetenzen der Patienten zu stärken. Aus 24 Ländern wurde mitgeteilt, dass
Patientenorganisationen in die Entwicklung von Strategien zur
Patientensicherheit einbezogen werden (gegenüber 20 Ländern 2012), wobei
zwölf Länder Beispiele für spezifische Verwaltungs- und Rechtsakte anführten,
nach denen eine solche Beteiligung vorgeschrieben ist. In der Mehrheit der
Länder können diese Organisationen Stellungnahmen abgeben, dies erfolgt zumeist
im Rahmen von Sitzungen, die von den zuständigen Behörden einberufen werden,
oder vermittels öffentlicher Konsultationen. Im Hinblick auf einzelne Patienten wird den Mitgliedstaaten
empfohlen, Informationen über folgende Themen zu verbreiten:
Patientensicherheitsstandards, Sicherheitsmaßnahmen zur Verringerung oder
Vermeidung von Fehlern, das Recht auf Aufklärung vor der Einwilligung in eine
Behandlung, Beschwerdeverfahren und mögliche Rechtsbehelfe. Auf diesem Gebiet
wurden erhebliche Fortschritte vermeldet: In 18 Ländern werden die
Patienten mit Informationen über alle oben angeführten Themen versorgt
(gegenüber nur fünf Ländern im Jahr 2012), wobei die Informationen über
das Recht auf Aufklärung vor der Einwilligung in eine Behandlung und über
Beschwerdeverfahren besonders breit kommuniziert werden. Nur 18 Länder
holen, zumeist über Umfragen, Rückmeldungen der Patienten über die
Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der bereitgestellten Informationen ein. In der Empfehlung wurden alle Länder aufgefordert,
im Bereich der Patientensicherheit Kernkompetenzen für Patienten zu entwickeln.
Auf diesem Gebiet wurden seit 2012 keine Fortschritte erzielt, da sich viele
Länder über den Begriff „Kernkompetenzen“ nach wie vor nicht klar sind. Daher
empfiehlt sich eine genauere Klärung dieses Begriffs, um zu gewährleisten, dass
er überall gleich verstanden und von den Mitgliedstaaten aufgegriffen wird.
Berichterstattungs- und
Lernsysteme für Zwischenfälle
In Bezug auf die Einführung von Berichterstattungs-
und Lernsystemen wurde über weitere Fortschritte berichtet. Solche Systeme gibt
es in 27 Ländern (gegenüber 15 Ländern im Jahr 2012),
größtenteils auf nationaler Ebene (21) oder auf Ebene der
Gesundheitsdienstleister (13). Wo mehrere Systeme eingesetzt werden, sind diese
allerdings selten kompatibel (nur sieben von 26). Überdies äußerten sich nur
sechs Mitgliedstaaten in ihren Antworten umfassend zu den Anforderungen der
Empfehlung, dass ihre Systeme -
umfassende
Informationen über Zwischenfälle enthalten; -
sich
von den Disziplinarsystemen und ‑verfahren für die Arbeitskräfte des
Gesundheitswesens unterscheiden; -
Patienten
die Möglichkeit bieten, Zwischenfälle zu melden, und -
andere
Systeme der Sicherheitsberichterstattung, beispielsweise die Systeme der
Pharmakovigilanz und des Strahlungsschutzes, ergänzen. Die Informationen aus den Berichterstattungssystemen
werden vorwiegend in Newslettern, in Berichten der Gesundheitsministerien und
auf Konferenzen verbreitet. Mehrere Länder ermitteln auf ihrer Grundlage
Notfälle, überwachen Entwicklungstrends und/oder erstellen Richtlinien oder
Empfehlungen. Die Hälfte der Mitgliedstaaten, die über solche Berichtssysteme
verfügen, tauschen Informationen aus, um voneinander zu lernen. Nur wenige
Länder berichten allerdings, dass Fehler auf der Ebene der
Gesundheitsdienstleister analysiert und Lehren daraus gezogen werden, um
Qualität und Sicherheit zu erhöhen. In 25 Ländern wurde die Berichterstattung durch
Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in den vergangenen vier Jahren erweitert,
doch nur 15 Länder berichten über eine entsprechende Steigerung aufseiten
der Patienten. Beide Angaben sind höher als im Jahr 2012.
Aus- und Fortbildung von
Arbeitskräften des Gesundheitswesens
Auf diesem Gebiet ist die Umsetzung nach wie vor
unzureichend. Die meisten Länder fördern ihren Antworten zufolge die
multidisziplinäre Fortbildung zu Patientensicherheit im Gesundheitswesen, doch
drei Viertel machen keine Angaben zur tatsächlichen Durchführung entsprechender
Maßnahmen in Krankenhäusern. Außer in sechs Mitgliedstaaten ist die
Patientensicherheit nicht umfassend in den akademischen und postakademischen
Unterricht, in die Ausbildung am Arbeitsplatz sowie in die kontinuierliche Fortbildung
in den Gesundheitsberufen integriert.[7]
In acht Mitgliedstaaten ist dieses Thema für keine Ausbildungsstufe und für
keinen Gesundheitsberuf verbindlich vorgeschrieben. In den Ländern, in denen
die Behandlung der Patientensicherheit in der Aus- und Fortbildung
vorgeschrieben ist, erfolgt sie meistens im Rahmen der Berufspraxis von Ärzten,
Pflegepersonal und Apothekern.
Umsetzungsstand nach
Ländern
Aus Schaubild 1 geht hervor, wie weit die
Umsetzung in den einzelnen Ländern fortgeschritten ist; die Angaben beruhen auf
einer Selbsteinschätzung der Länder im Hinblick auf folgende Ziele: -
Strategien
für die Patientensicherheit; -
Benennung
einer zuständigen Behörde; -
spezifische
Maßnahmen zur Verhütung von Medikationsfehlern, TAI und Komplikationen während
chirurgischer Eingriffe oder im Anschluss an diese; -
IKT-Instrumente
zur Förderung der Patientensicherheit; -
Maßnahmen
zur Einbeziehung der Patientenorganisationen in die Maßnahmengestaltung; -
Maßnahmen
zur Versorgung der Patienten mit Informationen über Patientensicherheit; -
Kernkompetenzen
für Patienten; -
erfolgte
Einführung von Berichterstattungs- und Lernsystemen; -
Berichterstattungs-
und Lernsysteme, die den in der Empfehlung festgelegten Anforderungen genügen; -
Mechanismen
zur Förderung der Berichterstattung durch Arbeitskräfte des Gesundheitswesens; -
multidisziplinäre
Fortbildung zur Patientensicherheit in Krankenhäusern; -
Einbeziehung
der Patientensicherheit in die Aus- und Fortbildung von Arbeitskräften des
Gesundheitswesens und -
Maßnahmen,
mit denen Arbeitskräfte des Gesundheitswesens über
Patientensicherheitsstandards, Leitlinien oder bewährte Verfahren unterrichtet
werden. Schaubild 1:
Umsetzungsstand der 13 im vorliegenden Bericht analysierten Maßnahmen nach
Ländern[8] Wie aus dem Schaubild hervorgeht, haben die meisten
Länder mindestens die Hälfte der im vorliegenden Bericht analysierten Maßnahmen
durchgeführt, in einigen wenigen Ländern wurden alle 13 Maßnahmen nahezu
vollständig verwirklicht, während elf Länder bislang weniger als die Hälfte der
Empfehlungen umgesetzt haben.
3. Koordinierung der
Tätigkeit auf EU-Ebene
Neben Maßnahmen der Mitgliedstaaten werden in der
Empfehlung auch Maßnahmen auf EU-Ebene gefordert, um gemeinsame
Begriffsbestimmungen, eine einheitliche Terminologie sowie gemeinsame Indikatoren
zu entwickeln und bewährte Verfahren auszutauschen. Zur Unterstützung
entsprechender Maßnahmen hat die Kommission folgende Aktivitäten koordiniert:
Austausch von Wissen, Erfahrungen und
bewährten Verfahren
Auf EU-Ebene wird der Austausch von Wissen über die
Patientensicherheit und die Qualität der Gesundheitsversorgung im Wesentlichen
durch zwei Foren gewährleistet. Das eine ist die Arbeitsgruppe der Kommission
„Patientensicherheit und Qualität der Pflege“[9],
der Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der EFTA-Länder, internationaler
Organisationen (WHO und OECD) sowie von Interessensgruppen innerhalb der EU
angehören: Patienten, Angehörige der Gesundheitsberufe, Führungskräfte im
Gesundheitswesen und Experten für Qualität im Gesundheitswesen. Die Arbeitsgruppe
wird zur Beratung herangezogen, wenn es um laufende und geplante Aktivitäten im
Bereich Patientensicherheit und Qualität der Gesundheitsversorgung auf EU-Ebene
geht. Außerdem kann sie auf Ersuchen der Kommission oder in Eigeninitiative
Berichte oder Empfehlungen verfassen. Darüber hinaus bietet sie ihren
Mitgliedern eine Plattform für den Wissensaustausch über Initiativen auf
nationaler Ebene, über Aktivitäten der Interessensgruppen und über die
Ergebnisse von Forschungsprojekten. Ein zweites Forum für den Austausch bewährter
Verfahren bietet eine von der EU kofinanzierte dreijährige gemeinsame Aktion
von Mitgliedstaaten und Interessensgruppen, die der Patientensicherheit und der
Qualität der Gesundheitsversorgung gewidmet ist (European Union Network for
Patient Safety and Quality of Care, PaSQ).[10]
Im Rahmen dieser Aktion sollen insbesondere sichere klinische Verfahren und
bewährte organisatorische Verfahren in der EU ermittelt, der Austausch von
Wissen über diese organisiert und die Übertragbarkeit von Verfahren zur
Gewährleistung der Patientensicherheit auf Gesundheitseinrichtungen in anderen
Ländern geprüft werden. Die aktive Beteiligung sämtlicher
EU-Mitgliedstaaten, Norwegens und anderer Interessenträger an dieser
gemeinsamen Aktion und der Erfolg der Veranstaltungen, die zu Austauschzwecken
in diesem Rahmen organisiert wurden, haben eindeutig bestätigt, dass bei den
Interessensgruppen Bedarf an dieser Art von Zusammenarbeit auf EU-Ebene
besteht. Aufgrund der zeitlich begrenzten Finanzierung wird die gemeinsame
Aktion allerdings im März 2015 auslaufen. Die Mitgliedstaaten und andere
Partner haben vorgeschlagen, ein ständiges Netzwerk einzurichten, das die
laufenden Aktivitäten fortsetzt und ausweitet. Ein solches Netzwerk könnte
beispielsweise ein System für die gegenseitige Begutachtung von Organisationen,
die sich der Qualitätsverbesserung im Gesundheitswesen widmen, und einen
Mechanismus für die unverzügliche Weitergabe von Informationen über
Zwischenfälle und Lösungen im Bereich Patientensicherheit einführen.
Unterstützende Instrumente für die
Umsetzung
Die Arbeitsgruppe hat zu folgenden Themen praktische
Leitfäden erarbeitet, um die Umsetzung der Empfehlung voranzubringen: -
Aus-
und Fortbildung von Arbeitskräften des Gesundheitswesens auf dem Gebiet der
Patientensicherheit[11]: In diesem Leitfaden
sind die bestehenden Module und Programme unter Angabe von Inhalt,
Zielpublikum, Lehrkapazitäten, Lernergebnissen und Bewertungsmaßstäben
verzeichnet. Außerdem enthält er eine Aufstellung der Erfolgsfaktoren, die bei
der Konzipierung von Lernmodulen zum Thema Patientensicherheit und bei der
Fortbildung der Angehörigen verschiedener Berufsgruppen im Gesundheitswesen auf
verschiedenen Stufen zu beachten sind, sowie -
effektive
Einrichtung und Verwendung von Berichterstattungs- und Lernsystemen[12]:
Gegenstand dieses Leitfadens sind das bestehende Wissen über Berichtssysteme in
den Mitgliedstaaten und die Erfahrungen mit deren Einrichtung. Er enthält praktische
Empfehlungen, regt zur Schaffung einer Berichts- und Lernkultur an und fasst
zusammen, welche technische Infrastruktur für die Einrichtung und den Betrieb
der Systeme erforderlich ist. Als Ergänzung zu dieser Arbeit ersuchte die
Kommission die Weltgesundheitsorganisation, die internationale Klassifikation
für Patientensicherheit (Conceptual Framework for the International
Classification for Patient Safety)[13]
so abzuändern, dass Meldungen über Zwischenfälle im Bereich Patientensicherheit
in der EU gemeldet werden können. Zu diesem Zweck muss ein
„Mindestinformationsmodell“ (Minimal Information Model) für die Meldung solcher
Zwischenfälle erstellt werden, das Gesundheitseinrichtungen als Vorlage
verwenden können, um Berichte über Zwischenfälle zu sammeln, auszuwerten, zu
vergleichen und zu analysieren. Im Rahmen dieses Informationsmodells wird auch
eine gemeinsame Terminologie für die Benennung und Definition der wichtigsten
Arten von Zwischenfällen im Bereich der Patientensicherheit geschaffen. Darüber hinaus hat die Kommission das von der OECD
geleitete Projekt „Indikatoren für die Qualität der Gesundheitsversorgung“
(Health Care Quality Indicators Project)[14]
kofinanziert; im Rahmen dieses Projekts wurden eine Reihe von
Qualitätsindikatoren auf der Ebene des Gesundheitssystems erarbeitet, die sich
u. a. auf die Patientensicherheit beziehen und mit denen die Auswirkungen
bestimmter Faktoren auf die Qualität der Gesundheitsleistungen bewertet werden
können. An diesem Projekt sind zurzeit 24 EU-Mitgliedstaaten und Norwegen
beteiligt. Im Jahr 2010 wurde, wenn auch nicht aufgrund der
Empfehlung, das Arzneimittelrecht[15]
der EU im Hinblick auf die Pharmakovigilanz überarbeitet. Seit Juli 2012
sind die Mitgliedstaaten verpflichtet zu gewährleisten, dass jede Meldung über
einen Verdacht auf unerwünschte Nebenwirkungen infolge eines Fehlers im
Zusammenhang mit der Verwendung eines Arzneimittels nicht nur an ihre
Berichtssysteme für Pharmakovigilanz, sondern auch an die für die
Patientensicherheit zuständigen Behörden übermittelt wird. Und schließlich ist auch das Grünbuch der Kommission
über Mobile-Health-Dienste („mHealth“)[16]
zu nennen, in dem die Vorteile von Telemedizindiensten und
Mobile-Health-Lösungen für die Gewährleistung der Patientensicherheit
hervorgehoben werden.
4.
Forschungs- und Gesundheitsprogramm
Die Kommission hat sich der Patientensicherheit und
der TAI angenommen, indem sie im Rahmen des ersten und zweiten
Gesundheitsprogramms und des Sechsten und Siebten Rahmenprogramms für Forschung
und technologische Entwicklung mehrere EU-weite Projekte finanziert. Das dritte
Gesundheitsprogramm (2014-2020)[17] und das neue
Forschungsprogramm Horizont 2020 (2014-2020)[18]
sichern die Finanzierung weiterer Projekte zur Patientensicherheit und zur
Qualität der Gesundheitsversorgung einschließlich des Themenbereichs TAI. Auf der Ebene der Mitgliedstaaten wurden in der
Hälfte dieser Staaten Forschungsprogramme zur Patientensicherheit aufgelegt.
Als Haupthindernis für die Entwicklung der Forschung auf nationaler Ebene wird
der Mangel an finanziellen Mitteln angegeben.
5.
Folgen der Empfehlung
Grundlage dieses Kapitels sind die Angaben der
Länder, die durch die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation und der
Eurobarometer-Umfrage ergänzt werden. Den Antworten der Länder ist zu entnehmen, dass das
Bewusstsein für Patientensicherheit auf politischer Ebene infolge der
Empfehlung gestiegen ist (21 Antworten). In 16 Ländern löste sie auf
nationaler oder regionaler Ebene konkrete praktische Schritte aus,
beispielsweise die Erarbeitung von Strategien und Programmen für die
Patientensicherheit, die Aufnahme der Patientensicherheit in das
Gesundheitsrecht oder die Einführung von Berichterstattungs- und Lernsystemen.
In einigen Ländern führte sie zur Festigung bestehender Programme für die
Patientensicherheit und zur Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit der Politik
der EU. Den Selbsteinschätzungen der Länder zufolge hatte
die Empfehlung eine Steigerung des Bewusstseins für Patientensicherheit im
Bereich der Gesundheitsversorgung zur Folge (20 Antworten). Lediglich die
Hälfte der Länder geht davon aus, dass sie sich auch auf die Stärkung der
Handlungskompetenzen von Patientenorganisationen und einzelnen Patienten
auswirkte. Bei der öffentlichen Konsultation gaben 65 %
der Befragten an, dass die Empfehlung zur Erhöhung der Patientensicherheit
beigetragen habe. Ihre Antworten bestätigen, dass die Empfehlung das
Bewusstsein auf politischer Ebene angehoben hat, lassen jedoch auch erkennen,
dass es in Gesundheitseinrichtungen, insbesondere hinsichtlich der Stärkung der
Handlungskompetenzen der Patienten, gering ausgeprägt ist. Die Eurobarometer-Umfrage ergab, dass sich die
Wahrnehmung der Sicherheit der Gesundheitsversorgung in den Augen der EU-Bürger
durch die Empfehlung nicht geändert hat. Ebenso wie im Jahr 2009 waren
mehr als 50 % der Befragten der Ansicht, dass Patienten im Rahmen der
Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern oder außerhalb von Krankenhäusern
Schäden erleiden könnten. Außerdem gaben 25 % der Befragten an, dass sie
oder ihre Familie einen Zwischenfall erlebt hätten. Die Patienten meldeten
weitaus mehr Zwischenfälle als im Jahr 2009 (46 % gegenüber
28 %). Allerdings hatten die meisten Befragten den Eindruck, dass diese
Meldungen keine spezifischen Maßnahmen nach sich zogen. Des Weiteren geben die EU-Bürger an, dass sie die
Qualität eines bestimmten Krankenhauses in der Regel auf der Grundlage seines
allgemeinen Rufs oder der Meinung anderer Patienten beurteilen. Dies lässt
vermuten, dass es für Patienten nicht einfach ist, Zugang zu objektiven
Informationen über die Versorgungsqualität in Krankenhäusern zu erhalten.
6. Von den
Mitgliedstaaten und Interessensgruppen benannte Interessenbereiche
In ihren Beiträgen zu diesem Bericht benannten die
Mitgliedstaaten folgende Bereiche, in denen die Zusammenarbeit auf EU-Ebene
fortgesetzt werden sollte:
Strategien und Programme zur
Patientensicherheit (21 Antworten);
Entwicklung sanktionsfreier Berichterstattungs-
und Lernsysteme sowie Förderung der Berichterstattung durch Arbeitskräfte
des Gesundheitswesens und Patienten (21 Antworten) und
Entwicklung und Überprüfung von Standards zur
Patientensicherheit (20 Antworten).
Auf die öffentliche Konsultation hin gingen bei der
Kommission 181 Antworten ein, die vorwiegend von Berufsverbänden des
Gesundheitswesens, Patienten- und Verbraucherorganisationen und Krankenhäusern
stammten. Verbesserungsbedarf sahen die Befragten in folgenden Bereichen:
Patientensicherheit bei der Versorgung
außerhalb von Krankenhäusern;
Gewährleistung von Bildung bzw. Fortbildung
nicht nur für Arbeitskräfte des Gesundheitswesens, sondern auch für
Patienten, Familien und informelle Pflegekräfte;
Förderung des Einsatzes neuer Technologien im
Interesse der Patientensicherheit;
Unterstützung der harmonisierten EU-weiten
Überwachung von TAI und umfassende Bewertungsrichtlinien für
Patientensicherheitsstandards, vervollständigt durch Checklisten und
Indikatoren zur länderübergreifenden Verwendung und
Gewährleistung gleicher
Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Falle von Behandlungsfehlern für alle
EU-Bürger.
Nach Ansicht von 72 % der Befragten wäre es von
zusätzlichem Nutzen, wenn die EU-Aktion von der Patientensicherheit auf die
Qualität der Gesundheitsversorgung insgesamt erweitert würde. Die
Patientensicherheit wird als Ergebnis einer guten Qualität der
Gesundheitsversorgung angesehen. Im Einzelnen wurden folgende Aktionen auf
EU-Ebene angeregt:
Einführung einer gemeinsamen Definition des
Begriffs „Qualität der Gesundheitsversorgung“;
Erarbeitung einer EU-Strategie für
Gesundheitsinformationen für Patienten;
Prüfung, ob Erfahrungen von Patienten erhoben
und in die Qualitätsverbesserungssysteme einbezogen werden sollten;
Einrichtung eines ständigen europäischen Forums
zur Förderung und Verbreitung bewährter Verfahren im Bereich
Patientensicherheit und Versorgungsqualität auf der Grundlage der
gemeinsamen Aktion, z. B. Arbeit an einem System für
Qualitätsstandards in Gesundheitsorganisationen, Herausgabe von Leitfäden,
Festlegung von Zielen und Vergleichsgrößen sowie
Erfassung der Auswirkungen von Personalmangel
und Arbeitsbedingungen auf die Qualität der Gesundheitsversorgung und
Förderung einer besseren Koordinierung dieser Versorgung.
Zahlreiche Befragte äußerten die Einschätzung, dass
die vorgeschlagene Aktion auch zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU[19]
beitragen würde.
7. Maßnahmen der EU in Bezug auf
therapieassoziierte Infektionen
In der Empfehlung werden Maßnahmen gegen TAI auf der
Ebene der Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene vorgegeben. In den folgenden
Abschnitten wird erläutert, mit welchen Schritten auf EU-Ebene die
Mitgliedstaaten bei dieser Tätigkeit unterstützt werden.
Legislative Maßnahmen
In der Empfehlung ist
vorgegeben, dass die Mitgliedstaaten im Interesse einer konsistenten
Berichterstattung über TAI auf EU-Ebene vereinbarte Falldefinitionen verwenden
sollten. Der Anhang des Beschlusses 2012/506/EU der Kommission vom
8. August 2012 enthält allgemeine und spezifische systemische
Falldefinitionen sowie Hinweise zur Meldung für jeden einzelnen Befund.[20] Die
Falldefinitionen für TAI werden nicht nur zu einer deutlich verbesserten
Überwachung in der gesamten EU beitragen, sondern es auch ermöglichen, die
Wirkung der Präventionsmaßnahmen auf EU-Ebene zu überprüfen. TAI unterliegen dem neuen
Beschluss Nr. 1082/2013/EU zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden
Gesundheitsgefahren.[21]
Dieser Beschluss festigt den Rechtsrahmen für Sicherheit im Gesundheitswesen in
der EU im Hinblick auf Bereitschaftsplanung, Risikobewertung, Risikomanagement
und Koordinierungsmaßnahmen unter Einschluss von Aspekten der
Risikokommunikation.[22]
Seine Bestimmungen erstrecken sich auch auf TAI.[23]
Aktivitäten im
Bereich der Überwachung
Das Überwachungsnetzwerk des Europäischen Zentrums
für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (European Centre for
Disease Prevention and Control, ECDC) koordiniert verschiedene Module, mit denen
die Mitgliedstaaten bei der Einführung oder dem Ausbau der Systeme der aktiven
Überwachung unterstützt werden sollen, die in Teil II Nummer 8
Buchstabe c der Empfehlung vorgesehen sind. Seit der Veröffentlichung der Empfehlung wurden in
den Jahren 2011-2012 eine EU-weite Punktprävalenzstudie (ECDC PPS) in
Akutkrankenhäusern[24]
und zwei solche Studien in Einrichtungen für die Langzeitversorgung[25]
durchgeführt. Durch die Überwachung postoperativer Wundinfektionen sowie von
TAI auf Intensivstationen wurde eine kontinuierliche, gezielte TAI-Überwachung
durchgeführt. Insgesamt wurde die Beteiligung an den europäischen
Überwachungsmodulen für TAI in neun Ländern oder Regionen als hoch (AT, DE, ES,
FR, IT, LT, MT, PT und UK‑Schottland), in 13 als mittelmäßig (BE, CZ, EE, FI,
HU, LU, NL, NO, RO, SK, UK-England, UK-Nordirland und UK-Wales) und in
11 Ländern als gering (BG, CY, DK, EL, HR, Island, IE, LV, PL, SE und SI)
bewertet.
Leitliniendokumente
und Berichte
Das ECDC hat mehrere Leitliniendokumente und
Berichte zur Unterstützung der Mitgliedstaaten herausgegeben: Zum Thema angemessener Umgang mit Antibiotika wurde
eine systematische Bewertung und evidenzbasierte Anleitung veröffentlicht, um
dafür zu sorgen, dass die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens sich besser an die
Anweisungen in Bezug auf die richtige Verabreichung, Terminierung, Dosierung
und Dauer der perioperativen Antibiotikaprophylaxe zur Verhütung postoperativer
Infektionen halten.[26] Im Zuge einer systematischen Auswertung von
Krankenhausorganisation und ‑verwaltung sowie der bestehenden Strukturen zur
Verhütung therapieassoziierter Infektionen wurde ein überschaubarer Satz von
zehn Schlüsselkomponenten für Programme zur Eindämmung von
Krankenhausinfektionen ermittelt.[27] Für Pflegeheime und andere Langzeitversorgungseinrichtungen
wurden nationale Leistungsindikatoren für die Infektionsprävention und ‑eindämmung
sowie die Vermeidung von Antibiotikaresistenzen entwickelt und bewertet; diese
werden künftig zur Überwachung von Verbesserungen der Mitgliedstaaten auf
diesem Gebiet herangezogen. Außerdem wurden Kernkompetenzen für Fachkräfte im
Bereich Infektionseindämmung und Krankenhaushygiene erarbeitet, an denen sich
die Mitgliedstaaten bereits heute orientieren.[28]
8.
Schlussfolgerungen
Therapieassoziierte Infektionen
Indem es zur Annahme einer allgemeinen und
spezifischen Falldefinition für TAI geführt und eine standardisierte Methodik
sowie einen standardisierten Rahmen für die nationale Überwachung von TAI
eingeführt hat, hat das Tätigwerden auf EU-Ebene zur Stärkung der
Überwachungssysteme für TAI in der EU beigetragen,. Insbesondere die EU-weite Punktprävalenzstudie des
ECDC über TAI und den Einsatz antimikrobieller Wirkstoffe aus den
Jahren 2011-2012 hat die Datenerhebung in Bezug auf TAI verbessert, und
zwar auch in den Mitgliedstaaten, die zuvor noch keine solchen Erhebungen
durchgeführt hatten. Aus der Punktprävalenzstudie[29] und
dem ersten Umsetzungsbericht der Kommission[30]
geht hervor, dass die Mitgliedstaaten sich in erster Linie um eine gezielte
Überwachung von TAI im Zusammenhang mit postoperativen Infektionen, auf
Intensivstationen, in Pflegeheimen und in anderen Einrichtungen für die
Langzeitversorgung bemühen sollten. Weitere Maßnahmen der Mitgliedstaaten sind
erforderlich, um durch die Einführung nationaler diagnostischer Leitlinien, die
kontinuierliche Fortbildung der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen zur Anwendung
der Falldefinitionen für TAI und den Ausbau von Labor- und anderen
Diagnosekapazitäten in den Gesundheitseinrichtungen die Routineverfahren für
die Fallbestätigung bei TAI zu verbessern. Insbesondere machte die EU-weite
Punktprävalenzstudie deutlich, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sein
müssen:
In den Krankenhäusern und anderen
Gesundheitseinrichtungen muss genügend Fachpersonal zur Infektionseindämmung
zur Verfügung stehen.
In Akutkrankenhäusern müssen für Patienten, die
mit klinisch relevanten Mikroorganismen infiziert sind, hinreichend
Isolationskapazitäten zur Verfügung stehen.
Der Verbrauch von alkoholischen
Einreibepräparaten zur Händedesinfektion muss einer standardisierten
Überwachung unterliegen.
Um die Mitgliedstaaten bei der Verhütung und
Eindämmung therapieassoziierter Infektionen stärker zu unterstützen und zur
Umsetzung der Empfehlung beizutragen, räumen sowohl die Kommission als auch das
ECDC der Bekämpfung von TAI hohe Priorität ein.[31]
Allgemeine Patientensicherheit
Durch die Empfehlung wurde das Bewusstsein für
Patientensicherheit auf politischer Ebene erfolgreich angehoben, außerdem gab
sie in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten einen Anstoß zu Veränderungen,
beispielsweise zur Einführung nationaler Strategien und Programme für die
Patientensicherheit sowie zur Entwicklung von Berichterstattungs- und
Lernsystemen. Sie hat ein Klima geschaffen, das die Erhöhung der Patientensicherheit
in der EU begünstigt. Auf der Ebene der Gesundheitseinrichtungen hingegen
hat sie in geringerem Maße zur Schaffung einer Kultur für Patientensicherheit
beigetragen, d. h. zur Ermutigung der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens,
in einer sanktionsfreien Umgebung aus Fehlern zu lernen. Die
Handlungskompetenzen der Patienten wurden nur teilweise gestärkt. Die Aus- und
Fortbildung von Angehörigen der Gesundheitsberufe befindet sich nach wie vor
auf einem Stand, bei dem die Mitgliedstaaten und Interessensgruppen weitere
Anstrengungen für erforderlich halten. Auch das Vertrauen der EU-Bürger in die
Sicherheit und Qualität der Gesundheitsversorgung in ihrem Land wurde durch die
Umsetzung der Empfehlung nicht gestärkt. Das Problem der Patientensicherheit ist in der EU
noch nicht abschließend gelöst, was sich in über 90 % der Antworten auf
die öffentliche Konsultation und in der Wahrnehmung der EU-Bürger
widerspiegelt. Bestätigt wird diese Einschätzung durch Studien[32], die
deutlich machen, dass zwischen dem Wissen über Strategien für
Patientensicherheit und der Praxis gravierende Abweichungen bestehen und dass
ein erheblicher Teil der europäischen Bevölkerung infolgedessen der Gefahr
einer suboptimalen Versorgung ausgesetzt ist. In diesem Zusammenhang hält es die Kommission für
erforderlich, den Mitgliedstaaten auf EU-Ebene weiterhin Unterstützung zukommen
zu lassen, um die Patientensicherheit und die Qualität der
Gesundheitsversorgung zu erhöhen. Folgende Maßnahmen, die in enger
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessensgruppen ergriffen werden
sollten, können für die zukünftige Arbeit der EU von besonderer Bedeutung sein:
Eine gemeinsame
Definition des Begriffs „Qualität der Gesundheitsversorgung“ und
fortgesetzte Unterstützung bei der Entwicklung einer gemeinsamen
Terminologie, gemeinsamer Indikatoren und gemeinsamer Forschung über
Patientensicherheit;
EU-weite
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Patientensicherheit und der Qualität der
Gesundheitsversorgung zwecks Austauschs bewährter Verfahren und wirksamer
Lösungen. Diese Zusammenarbeit könnte an die laufende gemeinsame Aktion
anknüpfen und auf weitere Themen, die von den Mitgliedstaaten und
Interessensgruppen benannt werden, ausgedehnt werden;
Erarbeitung von
Leitfäden zur Bereitstellung von Patienteninformationen über die Qualität
der Gesundheitsversorgung;
Entwicklung einer
EU-Vorlage zur Patientensicherheit und zu Qualitätsstandards für die
Gesundheitsversorgung in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten, um zu einem
gemeinsamen Verständnis dieser Begriffe in der EU zu gelangen;
gemeinsame
Überlegungen mit den Mitgliedstaaten zum Thema Rechtsbehelfe, wie in der
Richtlinie 2011/24/EU vorgesehen;
Förderung der
Entwicklung von Fortbildungsmaßnahmen für Patienten, Familien und
informelle Pflegekräfte, bei denen auch IKT-Instrumente zum Einsatz
kommen, regelmäßige Aktualisierung und Verbreitung des Leitfadens zur Aus-
und Fortbildung für Arbeitskräfte des Gesundheitswesens auf dem Gebiet der
Patientensicherheit und
Förderung der Nutzung der Berichterstattung für
die Erzeugung einer Kultur der Patientensicherheit, regelmäßige
Aktualisierung und Verbreitung des Leitfadens zur Einrichtung und
Verwendung von Berichterstattungs- und Lernsystemen.
Diese Maßnahmen würden auch zur optimalen Umsetzung
der Richtlinie 2011/24/EU beitragen. [1] Empfehlung
(2009/C 151/01) des Rates vom 9. Juni 2009 zur Sicherheit der
Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von
therapieassoziierten Infektionen (ABl. C 151 vom 3.7.2009,
S. 6). [2] Bericht
der Kommission an den Rat auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten
über die Umsetzung der Empfehlung (2009/C 151/01) des Rates zur Sicherheit
der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von
therapieassoziierten Infektionen (COM/2012/658 final). [3] Bericht
über die öffentliche Konsultation zur Patientensicherheit und Qualität der
Gesundheitsversorgung, Juni 2014, http://ec.europa.eu/health/patient_safety/policy/index_de.htm. [4] Eurobarometer
B80.2 Patientensicherheit und Qualität der Gesundheitsversorgung, erschienen im
Juni 2014, http://ec.europa.eu/health/patient_safety/policy/index_de.htm. [5] Aus
Deutschland ging offline eine Teilantwort ein, die in die Auswertung einbezogen
wurde. [6] Wenn
die Angaben Dänemarks für die regionale und die nationale Ebene übereinstimmen,
werden sie als Angaben Dänemarks aufgeführt. [7] Keine
Angaben aus DE. [8] Unter
ausschließlicher Berücksichtigung vollständiger Angaben, d. h. von
Antworten, die durch Belege oder Beispiele illustriert wurden. [9] Siehe http://ec.europa.eu/health/patient_safety/events/index_en.htm. [10] Siehe
http://www.pasq.eu/. [11] Key
findings and recommendations on education and training in patient safety across
Europe (Wesentliche Erkenntnisse und Empfehlungen zur Aus- und Fortbildung auf
dem Gebiet der Patientensicherheit in ganz Europa). Bericht der Arbeitsgruppe
„Patientensicherheit und Qualität der Pflege“ der Kommission. April 2014,
http://ec.europa.eu/health/patient_safety/policy/index_de.htm. [12] Key
findings and recommendations on reporting and learning systems for patient
safety incidents across Europe (Wesentliche Erkenntnisse und Empfehlungen zu
Berichterstellungs- und Lernsystemen für Zwischenfälle auf dem Gebiet der
Patientensicherheit in ganz Europa). Bericht der Arbeitsgruppe
„Patientensicherheit und Qualität der Pflege“ der Kommission. April 2014,
http://ec.europa.eu/health/patient_safety/policy/index_de.htm. [13] http://www.who.int/patientsafety/implementation/taxonomy/conceptual_framework/en/ [14] http://www.oecd.org/els/health-systems/health-care-quality-indicators.htm [15] Verordnung (EG)
Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die
Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung
einer Europäischen Arzneimittel-Agentur in der durch die Verordnung (EU)
Nr. 1235/2010 vom 15. Dezember 2010 geänderten Fassung;
Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für
Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2010/84/EU vom
15. Dezember 2010 geänderten Fassung. [16] Grünbuch über Mobile-Health-Dienste
(„mHealth“), COM(2014) 219 final. [17] Verordnung (EU)
Nr. 282/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März
2014 über ein drittes Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit
(2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1350/2007/EG
(ABl. L 86 vom 21.3.2014, S. 1). [18] Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des
Beschlusses Nr. 1982/2006/EG. [19] Richtlinie 2011/24/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die
Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
(ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 45). [20] Durchführungsbeschluss
2012/506/EU der Kommission vom 8. August 2012 zur Änderung der
Entscheidung 2002/253/EG zur Festlegung von Falldefinitionen für die
Meldung übertragbarer Krankheiten an das Gemeinschaftsnetz gemäß der
Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
(ABl. L 262 vom 27.9.2012, S. 40). [21] Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden
Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG
(ABl. L 293 vom 5.11.2013, S. 1). [22] Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden
Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG
(ABl. L 293 vom 5.11.2013, S. 1). [23] Die Entscheidung Nr. 2119/98/EG erstreckte sich auch auf TAI. [24] Point
prevalence survey of healthcare-associated infections and antimicrobial use in
European acute care hospitals (Punktprävalenzstudie therapieassoziierter
Infektionen und der Verwendung antimikrobieller Wirkstoffe in europäischen
Akutkrankenhäusern), 2011-2012. Stockholm: ECDC, 2013. [25] Point
prevalence survey of healthcare-associated infections and antimicrobial use in
European long-term care facilities (Punktprävalenzstudie therapieassoziierter
Infektionen und der Verwendung antimikrobieller Wirkstoffe in europäischen
Einrichtungen für die Langzeitversorgung). April-Mai 2013. Stockholm:
ECDC, 2014; Point prevalence survey of healthcare-associated infections and
antimicrobial use in European long-term care facilities (Punktprävalenzstudie
therapieassoziierter Infektionen und der Verwendung antimikrobieller Wirkstoffe
in europäischen Einrichtungen für die Langzeitversorgung).
Mai-September 2010. Stockholm: ECDC, 2014 (beide im Druck). [26] Systematic
review and evidence-based guidance on perioperative antibiotic prophylaxis
(Systematische Bewertung und evidenzbasierte Anleitung zur perioperativen
Antibiotikaprophylaxe). Stockholm: ECDC, 2013. [27] Diese
wesentlichen Komponenten sind: 1) Organisation der Infektionseindämmung
auf der Ebene des Krankenhauses; 2) Bettenbelegung, Personalausstattung,
Arbeitsmenge und Pflegepersonal aus Reservebeständen oder von Agenturen;
3) ergonomische Aspekte; 4) angemessene Verwendung von Leitlinien;
5) Aus- und Fortbildung; 6) Audits; 7) Überwachung und Feedback;
8) multimodale und multidisziplinäre Präventionsprogramme, in denen die
Grundsätze der Verhaltensänderung beachtet werden, 9) Einbeziehung von
Leistungsträgern in Präventionsprogramme und 10) die Bedeutung einer
positiven Organisationskultur. Zingg, W., Holmes, A., Dettenkofer, M., et al.,
Hospital organisation, management, and structure in the context of healthcare-associated
infection prevention: a systematic review (Organisation, Verwaltung und
Struktur von Krankenhäusern im Kontext der Prävention therapieassoziierter
Infektionen: eine systematische Auswertung). Lancet Infect Dis 2014: im Druck. [28] Europäisches
Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, Core
competencies for infection control and hospital hygiene professionals in the
European Union (Kernkompetenzen für Fachkräfte im Bereich Infektionseindämmung
und Krankenhaushygiene in der Europäischen Union). Stockholm: ECDC, 2013. [29] Europäisches
Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC); Point
prevalence survey of healthcare-associated infections and antimicrobial use in
European acute care hospitals (Punktprävalenzstudie therapieassoziierter
Infektionen und der Verwendung antimikrobieller Wirkstoffe in europäischen
Akutkrankenhäusern), 2011-2012. Stockholm: ECDC: 2013. [30] Bericht
der Kommission an den Rat auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten
über die Umsetzung der Empfehlung (2009/C 151/01) des Rates zur Sicherheit
der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von
therapieassoziierten Infektionen (COM/2012/658 final). [31] Beispielsweise
wird das ECDC ein Verzeichnis der bestehenden Leitfäden und anderer Unterlagen
erstellen, um den Austausch bewährter Verfahren ebenso zu fördern wie die
Erarbeitung solcher Dokumente dort, wo es sie noch nicht gibt.
Darüber hinaus wird das ECDC ein Überwachungs- und Bewertungssystem mit einer
Reihe von Indikatoren entwickeln, mit dem die Umsetzung der nationalen
Strategien/Aktionspläne erfasst und ihr Erfolg bei der Verbesserung der
Verhütung und Eindämmung von TAI gemessen werden kann. [32] Sunol,
R. et al. 2014, Evidence-based organisation and patient safety
strategies in European hospitals (Evidenzbasierte Organisation und Strategien
für Patientensicherheit in europäischen Krankenhäusern). International Journal for Quality in
Health Care 2014; S. 1-9.