MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Abschlussbericht über die Durchführung der EU-Strategie der inneren Sicherheit im Zeitraum 2010-2014 /* COM/2014/0365 final */
1. Einleitung Die 2010
verabschiedete EU-Strategie der inneren Sicherheit (ISS)[1]
soll Europa in die Lage versetzen, auf bestehende Herausforderungen und sich
abzeichnende Bedrohungen der Sicherheit der europäischen Gesellschaft, ihrer
Bürger und Organisationen in der EU zu reagieren. Die
Strategie soll erkennen helfen, von welchen Gefahren die innere Sicherheit
der EU bedroht ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele
Sicherheitsbedrohungen heutzutage grenzüberschreitend und sektorübergreifend
sind und dass kein Mitgliedstaat im Alleingang wirksam auf diese Bedrohungen
reagieren kann. Im Rahmen der Strategie werden außerdem die Grundrechte
uneingeschränkt achtende gemeinsame Grundsätze und Leitlinien festgelegt,
die die Grundlage für ein europäisches Sicherheitsmodell bilden und auf die
Weiterentwicklung gemeinsamer Instrumente und Strategien mithilfe eines stärker
integrierten Konzepts zielen. In der
Mitteilung der Kommission „EU-Strategie der inneren Sicherheit“[2] werden
im Wesentlichen fünf strategische Ziele genannt, die die EU und ihre
Mitgliedstaaten verfolgen müssen, um die schwere und organisierte Kriminalität,
Terrorismus und Internetkriminalität wirksamer zu verhüten und zu bekämpfen,
die Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen zu erhöhen und die
Widerstandsfähigkeit Europas angesichts von Krisen und Katastrophen zu stärken.
Die einzelnen Maßnahmen sind auf EU-Ebene, auf nationaler oder internationaler
Ebene durchzuführen. Die
Kommission stellte in ihren Berichten von 2011[3]
und 2013[4]
über die Durchführung der EU-Strategie der inneren Sicherheit den jeweils
aktuellen Sachstand dar und passte die Maßnahmen und Empfehlungen an die neuen
Entwicklungen an. Dabei konzentrierte sie sich auf die Maßnahmen, die auf
EU-Ebene durchgeführt wurden, die erzielten Ergebnisse sowie auf die
bestehenden und künftigen Herausforderungen. In ihrer
letzten Mitteilung kündigte die Kommission an, dass der „nächste und
zugleich letzte Bericht über die Durchführung der Strategie der inneren
Sicherheit Mitte 2014 vorgelegt [wird]. Er wird bewerten, ob die ISS-Ziele
erreicht wurden, und sich auch künftigen Herausforderungen im Bereich der
inneren Sicherheit widmen.“ Der jetzt
vorliegende dritte und abschließende Bericht über die Durchführung der ISS 2010-2014,
der auf den Bewertungen der zwei vorangegangenen Berichte aufbaut, verfolgt ein
zweifaches Ziel: Zum einen werden die Maßnahmen bewertet, die seit 2010 im
Rahmen der fünf strategischen Ziele der ISS durchgeführt worden sind. Zum
anderen werden mit Blick auf eine neue Strategie für die innere Sicherheit
etwaige künftige Gefahren, Querschnittsziele und sich abzeichnende Bedrohungen
aufgezeigt. Die neue Strategie wird im Einklang mit der Mitteilung der
Kommission „Ein offenes und sicheres Europa: Praktische Umsetzung“[5]
stehen, die Vorschläge für die künftige EU-Agenda für innere Angelegenheiten
enthält. Bei der
Erstellung dieses Berichts hat die Kommission der Entschließung des
Europäischen Parlaments zum zweiten ISS-Bericht[6]
Rechnung getragen. 2. Wichtigste
Erfolge bei der Durchführung der ISS 2010-2014 Die
Strategie der inneren Sicherheit und damit einhergehende Strategien haben der
inneren Sicherheit der EU in den vergangenen Jahren neue Impulse verliehen. Im
Rahmen der ISS 2010-2014 wurden folgende fünf strategische Ziele verfolgt: 1)
Schwächung internationaler krimineller Netzwerke, 2) Maßnahmen gegen
Terrorismus, Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen, 3) besserer
Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace, 4) Erhöhung der Sicherheit
durch Maßnahmen an den Außengrenzen und 5) Verbesserung der
Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen. Wie aus
den vorangegangenen Berichten und diesem Bericht über die Durchführung der
Strategie der inneren Sicherheit hervorgeht, wurden mit Blick auf diese Ziele
seit 2010 bedeutende Fortschritte erzielt. In den vergangenen Jahren war die
ISS 2010-2014 das Rückgrat der EU-Initiativen auf dem Gebiet der inneren
Sicherheit. Sie hat zur Weiterentwicklung der Kapazitäten der EU, ihrer
Mitgliedstaaten und anderer Interessenträger sowie zur Stärkung der operativen
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten beigetragen. Auch der stärker
sektorübergreifende Ansatz auf allen Ebenen ist auf die ISS zurückzuführen. Bei der
Durchführung der Strategie galt es mehrere Herausforderungen zu bewältigen. Aufgrund
der Finanzkrise und der damit einhergehenden Haushaltszwänge in Europa war die Verfügbarkeit
von Ressourcen eingeschränkt. Dank neuer Technologien boten sich den
Interessenträgern im Sicherheitssektor neue Möglichkeiten, gleichzeitig
entstanden dadurch aber auch neue Gefahren wie die rasch wachsende Bedrohung
durch die Cyberkriminalität, die die Notwendigkeit eines umfassenden
Konzepts zur Bekämpfung dieser Bedrohung deutlich machte. Angebliche groß
angelegte Ausspähungsprogramme lösten, obwohl sie keinen direkten Bezug zur
Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden hatten, eine erhitzte Debatte darüber
aus, unter welchen Bedingungen Sicherheit gewährleistet werden soll. Im Laufe
dieser Debatte zeigten sich alle Beteiligten fest entschlossen, das gegenseitige
Vertrauen zu bewahren und inklusivere Sicherheitsstrategien festzulegen.
Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Grundrechte verstärkt in die Strategien
zur Gewährleistung der inneren Sicherheit aufzunehmen sind. Was die externe
Dimension ihrer Sicherheitsstrategie angeht, war die EU konfrontiert mit den Folgen
regionaler Konflikte und großen politischen Veränderungen wie dem Arabischen
Frühling, Konflikten in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und dem
Syrien-Konflikt, die sich allesamt auf die innere Sicherheit der EU ausgewirkt
haben. All diese
Herausforderungen bestätigten die Notwendigkeit der ISS, die sowohl in Form von
allgemeinen Initiativen als auch von Initiativen im Rahmen der fünf
strategischen Ziele konkretisiert wurde. Dank
einschlägiger Rechtsvorschriften und Kooperationsverfahren stehen heute
gemeinsame Instrumente zur Verfügung, die es ermöglichen, die europäischen
Gesellschaften und Volkswirtschaften besser gegen schwere und organisierte
Kriminalität zu schützen. Die verstärkte Zusammenarbeit der Strafverfolgungs-
und Justizbehörden hat sich als unerlässlich erwiesen, um auf gemeinsame
Bedrohungen wie Menschenhandel, Terrorismus, Internetkriminalität und
Korruption reagieren zu können. Es wurden große
Anstrengungen unternommen, um den multidisziplinären und integrativen Ansatz –
eines der Hauptziele der ISS – mit Blick auf die zunehmend komplexen
Sicherheitsbedrohungen stärker zur Geltung zu bringen. So wurden Initiativen
durchgeführt, bei denen die verschiedenen Interessenträger ihre Kräfte
gebündelt haben und Synergien zwischen Strategien und Maßnahmen entwickelt und
gefestigt wurden. Der auf
der Grundlage des Vertrags von Lissabon eingerichtete Ausschuss für die
operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) hat seine
Arbeit im Jahr 2010 aufgenommen. COSI wird im Bereich der inneren Sicherheit
der EU allmählich zur Schaltstelle der integrativen, behördenübergreifenden Zusammenarbeit.
COSI sollte operativer werden und die Arbeit der Mitgliedstaaten, der
Kommission und der EU-Agenturen stärker koordinieren. Engere Kontakte zwischen
dem Ausschuss und dem Politischen und Sicherheitspolitschen Komitee der EU
würden die externe und die interne Dimension der inneren Sicherheit besser miteinander
verbinden. 2.1. Zielbezogene wichtigste Ergebnisse im
Zeitraum 2010-2014 2.1.1. Ziel 1:
Schwächung internationaler krimineller Netzwerke Im Rahmen der
ISS für dieses Ziel wurden drei zentrale Maßnahmen festgelegt: 1)
Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke, 2) Schutz der Wirtschaft vor
krimineller Infiltration und 3) Einziehung von Erträgen aus Straftaten Zu diesem Zweck
wurden zahlreiche Anstrengungen unternommen, um das Konzept der
erkenntnisgestützten Polizeiarbeit weiter zu entwickeln und die Zusammenarbeit
zwischen den Strafverfolgungs- und anderen Behörden zu intensivieren. Das beste
Beispiel hierfür ist die Entwicklung und Durchführung des EU-Politikzyklus zur
Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität[7]. Die EU-Mitgliedstaaten,
die von EU-Organen, -Einrichtungen und -Agenturen unterstützt werden, legen – vornehmlich
auf der Grundlage der Europol-Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der
schweren und organisierten Kriminalität (SOCTA) [8]
– Prioritäten [9]fest,
definieren strategische Ziele in mehrjährigen Plänen fest und erstellen
jährliche Einsatzpläne, die konkret umgesetzt werden. Die JI-Agenturen
wurden verstärkt, was zu größerer operativer Unterstützung durch Europol[10] und
Eurojust[11]
bei Ermittlungen, einschließlich gemeinsamer Ermittlungsteams[12],
strategischen und Einsatzanalysen sowie Vorschlägen für neue Rechtsgrundlagen [13] für
beide Einrichtungen führte. Grenzüberschreitende Strafverfolgungsnetze wurden
ebenso wie gemeinsame Ermittlungsteams weiter entwickelt und (finanziell)
gefördert. Mit Hilfe von EU-Mitteln, insbesondere mit Mitteln aus dem
Finanzprogramm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ konnten die
Mitgliedstaaten ihre grenzüberschreitende Zusammenarbeit ausbauen. Für die verschiedenen kriminellen Erscheinungsformen
wurden umfassende Rahmenkonzepte erstellt, die allen Beteiligten als Orientierungshilfe
für die Zusammenarbeit dienen. Die EU-Strategie zur Drogenbekämpfung 2013-2020[14]
gab der Bekämpfung des Drogenhandels eine neue Richtung, wozu auch die
Verlagerung der illegalen Drogenmärkte gehörte. Um auf die sich rasch
ausbreitende Gefahr neuer Drogen zu reagieren, wurden Legislativvorschläge zu
psychoaktiven Substanzen vorgelegt.[15] Auch der erste auf Initiative der
Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht im Januar 2013
veröffentlichte Europol-Bericht über Drogenmärkte trug entscheidend dazu bei,
sich abzeichnende Trends zu erkennen und Synergien zwischen den Einrichtungen
zu fördern.[16] Die umfassend
und multidisziplinär ausgerichtete EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels
(Verhütung, Schutz, Strafverfolgung, Partnerschaften) ist in die 2011
verabschiedete Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und
zum Schutz seiner Opfer[17]
eingegangen. Die EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016[18], die
von der Kommission verabschiedet und vom Rat unterstützt wurde[19], wird
jetzt umgesetzt. Die 2013 eingerichtete EU-Plattform der Zivilgesellschaft
gegen Menschenhandel umfasst mehr als 100 Organisationen. Am 13. Dezember 2011
trat die Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen
Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie[20], die zur Harmonisierung von
Straftaten und Sanktionen beiträgt, in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es auch,
Online-Kinderpornografie und Sextourismus zu bekämpfen. Auf
die gewinnorientierten Verbrechen wurde mit Gegenmaßnahmen wie der Einrichtung
von Vermögensabschöpfungsstellen in den Mitgliedstaaten und der
grenzübergreifenden Zusammenarbeit dieser Stellen[21]
reagiert. Zu den weiteren Gegenmaßnahmen zählten der Vorschlag für die Vierte
Geldwäscherichtlinie[22],
der Vorschlag für die Geldtransfer-Verordnung[23]
und die Einigung auf eine neue Richtlinie über die Sicherstellung und
Einziehung von Erträgen aus Straftaten[24].
Ein EU-weiter Berichtsmechanismus zur Korruptionsbekämpfung und die Bewertung
der Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen führten zum ersten Bericht über die
Korruptionsbekämpfung in der EU[25],
der im Februar 2014 veröffentlicht wurde. In dem Bericht wird aufgezeigt,
welche Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen die einzelnen Länder eingeführt haben,
welche Ergebnisse mit ihnen erzielt wurden und welche Maßnahmen auf welche
Weise verbessert werden könnten. Es wird eine Verschärfung der
Integritätsstandards gefordert sowie eine Nachbesserung der Kontrollmechanismen
im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Im Bewusstsein
der Gefahr, die die illegale Verwendung von Schusswaffen für die
Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bedeutet, hat die Kommission in einer
Mitteilung[26]
aufgezeigt, wie die EU die Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen zur
Reduzierung dieser Bedrohung unterstützen kann. Die EU ratifizierte das
VN-Feuerwaffenprotokoll[27]. Die zunehmenden
Gefahren durch gefälschte und minderwertige Produkte müssen angesichts
der finanziellen Auswirkungen auf die legale Wirtschaft, die Haushalte der
Mitgliedstaaten und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger verringert
werden. Aufgrund dieser Notwendigkeit wurden weitere Maßnahmen wie die
Entschließung des Rates zum EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von
Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums[28] für
den Zeitraum 2013-2017 sowie die Maßnahmen der EU zur Bekämpfung des
Zigarettenschmuggels[29]
verabschiedet. Die Richtlinie über
die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen führt ein EU-weit
einheitliches Verfahren für die Erhebung von Beweismitteln ein.[30]
So können beispielsweise Justizbehörden in einem Mitgliedstaat ihre
Amtskollegen in anderen Mitgliedstaaten auffordern, eine Zeugenbefragung
durchzuführen, eine Hausdurchsuchung anzuordnen oder Bankkonten zu beobachten.
Mit dieser Maßnahme wird auch die automatische gegenseitige Anerkennung von
Ermittlungsanordnungen eingeführt; ferner werden die Gründe beschränkt, aus
denen ein anderer Mitgliedstaat es ablehnen kann, der Anordnung Folge zu
leisten. Im
Bereich des grenzüberschreitenden Austauschs strafrechtsrelevanter
Informationen wurden beträchliche Fortschritte erzielt. Bereits
bestehende Initiativen wie der Prümer Beschluss[31] und
die Schwedische Initiative[32]
wurden nach und nach von den Mitgliedstaaten umgesetzt. Der Zugang der
Strafverfolgungsbehörden zu einigen Informationssystemen wie der Datenbank
EURODAC, in der Fingerabdruckdaten gespeichert sind[33],
wurde streng reglementiert. Im Dezember 2012 legte die Kommission eine
Mitteilung zum Europäischen Modell für den Informationsaustausch (EIXM) vor.[34] Bei
der Umsetzung von EIXM arbeitet die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten und
Europol zusammen. Die
Kommission unterbreitete ferner einen Vorschlag für eine Richtlinie über die
Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfolgungszwecken.[35] Es
ist wichtig, dass die vorgeschlagene Richtlinie verabschiedet wird. Die EU-Agenturen
verstärkten das Fortbildungsangebot für die im Bereich Strafverfolgung
tätigen Personen, um die Kapazitäten der einzelnen Behörden und die gemeinsamen
Kapazitäten auszubauen.[36]
Die Kommission stellte das Europäische Fortbildungsprogramm für den Bereich
Strafverfolgung als neues Fortbildungskonzept vor.[37] Das
vier Fortbildungsschwerpunkte umfassende Programm[38] zielt
auf die Fortbildung aller Strafverfolgungsbeamten (Polizei,
Grenzschutz, Zoll) unabhängig von ihrem Rang; es umfasst auch
Austauschprogramme. 2.1.2. Ziel 2:
Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen Im Rahmen der ISS für dieses Ziel wurden 2010
drei zentrale Maßnahmen festgelegt: 1) Einbindung der Bevölkerung in die
Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von
Terroristen, 2) Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch
Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen und 3) Schutz der
Verkehrsträger. Die Kommission hat verschiedene Maßnahmen
zur Stärkung der Zusammenarbeit mit Bevölkerungsgruppen, lokalen Behörden und
der Zivilgesellschaft eingeleitet. Im September 2011 richtete die Kommission
das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung (RAN) ein[39], das
den Praktikern vor Ort ermöglicht, gegen Radikalisierung und Rekrutierung
vorzugehen. Im Januar 2014 legte die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel
"Prävention der zu Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus führenden
Radikalisierung"[40]
vor. In der Mitteilung wird neben Maßnahmen zur Prävention auch aufgezeigt, wie
Widerstandsfähigkeit aufgebaut werden kann und wie radikalisierte Einzelpersonen
beim Ausstieg aus gewaltbereitem Extremismus unterstützt werden können.
Parallel dazu veröffentlichte die Kommission eine Zusammenstellung bewährter
Vorgehensweisen und Konzepte, die im Rahmen des RAN ermittelt wurden. Die Kommission
reagierte mit verschiedenen Maßnahmen, unter anderem durch die Zusammenstellung
der im Rahmen des RAN ermittelten besten Vorgehensweisen, auf die Zunahme der
in Konfliktgebiete (insbesondere Syrien) reisenden ausländischen Kämpfer.
Die Kommission beobachtete aufmerksam die
Umsetzung des zwischen der EU und den USA 2010 vereinbarten Programms zum
Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP[41]).
Das auch von der EU und ihren Mitgliedstaaten zunehmend genutzte Programm
erwies sich als wertvolles Instrument zur Identifizierung und zum Aufspüren von
Terroristen und ihren weltweit geknüpften Netzwerken.[42] Es wurden große
Anstrengungen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Bürger vor
gefährlichen Produkten wie Explosivstoffen und CBRN-Wirkstoffen
unternommen. Zu diesem Zweck wurden zwei Aktionspläne[43]
und die Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für
Explosivstoffe[44]
verabschiedet. Bei der Umsetzung des Europäischen Programms für den Schutz
kritischer Infrastrukturen (EPCIP)[45]
kam ein neues Konzept zum Einsatz, das sich auf Prävention, Vorsorge, Reaktion
und insbesondere auf die Interdependenz der verschiedenen Sektoren
konzentriert. Die
Risikobewertung im Bereich der Sicherheit in der Zivilluftfahrt wurde auf
zahlreiche andere Risiken für Fluggäste erweitert.[46] Die
von Fachleuten der Mitgliedstaaten und dem EU-Zentrum für Informationsgewinnung
und -analyse gemeinsam entwickelte Methode bildet einen Bezugsrahmen für die
künftige Arbeit in diesem Bereich. Das EU-Polizeinetz Airpol und die Kommission
setzten ihre Arbeit an einem EU-Leitfaden zur Gewährleistung des Schutzes von
Flughäfen als weichen Zielen fort. Um wie bei den
Terroranschlägen in Norwegen, Burgas und Toulouse unmittelbar reagieren zu
können, erhielten die betreffenden Mitgliedstaaten die Unterstützung durch
Europol, Eurojust, IntCen und Strafverfolgungsplattformen wie ATLAS. Der
ATLAS-Verbund der EU, der Antiterror-Spezialeinheiten der 28 EU-Mitgliedstaaten
umfasst, hat seine Kapaziäten weiter ausgebaut. Im April 2013 wurden im Rahmen
von ATLAS gemeinsame Übungen als Reaktion auf einen simulierten Terroranschlag,
der in neun Mitgliedstaaten zeitgleich verübt wurde, durchgeführt.[47] 2.1.3. Ziel 3:
Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace Im Rahmen der
ISS für dieses Ziel wurden drei zentrale Maßnahmen festgelegt: 1) Aufbau
von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz, 2) Zusammenarbeit
mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger und 3) Verbesserung
des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen. Die Bewertung
der Bedrohungslage im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität
(SOCTA) hat gezeigt, dass die gewinnorientierte Internetkriminalität viele
verschiedene Arten von Straftaten ermöglicht. Im Rahmen einer Eurobarometer-Umfrage
zum Thema Cybersicherheit[48]
zeigten die EU-Bürgerinnen und -Bürger, dass sie sich der Gefahr durchaus
bewusst sind: 76% der Befragten gaben an, dass das Risiko, Opfer eines
Internetverbrechens zu werden, in den vergangenen 12 Monaten zugenommen hat. Es
wurden Maßnahmen eingeleitet, um auf diese Bedrohung zu reagieren. Die EU
verabschiedete die Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme[49], die
zu einer Harmonisierung der Straftatbestände für den rechtswidrigen Zugang zu
Informationssystemen, den rechtswidrigen Eingriff in Systeme und Daten sowie
für das rechtswidrige Abfangen von Daten und zu einer Erleichterung der
Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden geführt hat. Die im Februar 2013
verabschiedete Cybersicherheitsstrategie der EU[50]
zielt darauf ab, das Online-Umfeld der EU zu einem der sichersten der Welt zu
machen. Die von Rat[51]
und Europäischem Parlament[52]
unterstützte Strategie betont unter anderem die Zusammenarbeit zwischen dem
privaten und dem öffentlichen Sektor bei der Stärkung der Prävention und der
Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen. Die Kommission hat einen ersten
Bericht über die erzielten Fortschritte vorgelegt und arbeitet derzeit an der
Umsetzung der restlichen Maßnahmen der Strategie. Die Kommission legte auch
einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen
Netz- und Informationssicherheit in der Union[53] vor, mit der
die Abwehrbereitschaft der Mitgliedstaaten erhöht und ihre Zusammenarbeit bei
Sicherheitsvorfällen im IT-Bereich gestärkt werden soll. Anfang 2013
wurde das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3)
bei Europol eingerichtet. Das EC3 hat sich zur Anlaufstelle für Fragen im
Zusammenhang mit Computerkriminalität entwickelt. Es hat mehrere Ermittlungen in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, Eurojust und Drittstaaten erfolgreich
durchgeführt[54]
und arbeitet darüber hinaus mit dem Privatsektor zusammen, und zwar in Form von
Gruppen, die zu den Themen Internetsicherheit und Finanzdienstleistungen
beraten. Die Kommission hat das Budapester Übereinkommen über
Computerkriminalität als Rahmen für die internationale Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung der Computerkriminalität und als Modell für nationale
Rechtsvorschriften weiterhin gefördert. 2012 wurde dank
einer Initiative der Kommission und der USA das Globale Bündnis gegen
sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet[55] gegründet,
in dem sich derzeit 53 Länder zusammengeschlossen haben, um die Identifizierung
der Opfer zu verbessern, die Täter erfolgreicher zu verfolgen, das Bewusstsein
für die Problematik zu schärfen und die Zahl der online verfügbaren Bilder von
Kindesmissbrauch zu verringern. Obwohl die
eingeleiteten Maßnahmen bereits zu einem sicheren Online-Umfeld für die Bürger
und die Unternehmen beitragen, bleibt angesichts der rasch wachsenden
Computerkriminalität noch viel zu tun. 2.1.4. Ziel 4:
Erhöhung der Sicherheit an den Außengrenzen Im Rahmen der ISS in diesem Bereich wurden
vier zentrale Maßnahmenfestgelegt: 1) Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials,
2) Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den
Außengrenzen, 3) gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen
überschreitenden Warenverkehr und 4) Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen
nationalen Behörden. Bei sämtlichen
Maßnahmen, die die EU zur Umsetzung der zentralen Maßnahmen unternommen hat,
wurde darauf geachtet, dass die Grundrechte eingehalten und Freiheiten wie die
Freizügigkeit von Personen im Schengen-Raum und der freie Verkehr von Waren und
Dienstleistungen im Binnenmarkt gewährleistet wurden und dass gleichzeitig die
innere Sicherheit der EU gestärkt wurde. Dies gelang durch die Nutzung der
Synergien bei der Grenzverwaltung im Bereich des Personen- und Warenverkehrs
sowie durch die kombinierte Ausrichtung von Maßnahmen zur Migrationssteuerung
und zur Kriminalitätsbekämpfung im Rahmen der Umsetzung der Strategie für einen
integrierten Grenzschutz. Dank diverser Maßnahmen zur Erweiterung der
Kenntnisse der zuständigen Bediensteten (Grenzschutz, Zoll, Polizei und anderer
Behörden) in Bezug auf die Situation an Land, auf See oder in der Luft können
jetzt verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen an den EU-Grenzen eingeleitet
werden. Eine wichtige Maßnahme war das Inkrafttreten von EUROSUR[56]
Ende 2013, einem vielfältig einsetzbaren System zum Aufspüren und zur
Prävention von grenzüberschreitender Kriminalität, das auch zur Rettung der
Leben von Migranten an den Außengrenzen des Schengen-Raums beitragen kann. Eine weitere
wichtige Maßnahme war die Einführung eines Evaluierungs- und
Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des
Schengen-Besitzstands[57],
der darauf zielt, die Evaluierung und Überwachung zu verbessern, den
Mitgliedstaaten die erforderliche Unterstützung zu leisten und bei möglichen Mängeln
Abhilfe zu schaffen, um das gegenseitige Vertrauen innerhalb des Schengen-Raums
aufrechtzuerhalten. Die Analysen von Frontex und die Einführung
der zweiten Generation des Schengener Informationssystems (SIS II)[58]
leisten zusätzliche Beiträge zur Erweiterung der Kenntnisse. SIS II
umfasst erweiterte Funktionen der Informationsauswertung. Zur Förderung der Freizügigkeit von
Personen wurden das Visa-Informationssystem (VIS)[59] und
das Paket „Intelligente Grenzen“[60]
eingeführt, das Vorschläge für Rechtsvorschriften für ein
Einreise-/Ausreisesystem (EES) und ein Programm für registrierte Reisende (RTP)
umfasst; über beide Vorschläge wird derzeit beraten. Mit einer
Initiative zur Gewährleistung der Sicherheit der Lieferkette und zur
Verbesserung des Zollrisikomanagements[61]
wird derzeit auf die rasche Ein- und Ausfuhr von Waren reagiert; außerdem soll
damit der Binnenmarkt geschützt werden. Damit Frontex über die zur Unterstützung
der EU-Mitgliedstaaten erforderlichen Kapazitäten verfügt, wurde die Agentur durch
Überarbeitung ihres Basisrechtsakts gestärkt.[62]
Frontex hat den Mitgliedstaaten, die sich unter großem Migrationsdruck befanden
(z. B. an der griechisch-türkischen Grenze und auf dem Ägäischen Meer),
verstärkt operative Unterstützung geleistet. Durch Maßnahmen der EU Taskforce
für den Mittelmeerraum[63]
wird umfassende Unterstützung geleistet, um die Leben der Migranten zu
schützen, und die Last der am stärksten betroffenen Mittelmeerländer der EU
weiter zu verringern. 2.1.5. Ziel 5:
Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen Im Rahmen der ISS wurden vier zentrale
Maßnahmen zu diesem Ziel festgelegt: 1) Anwendung der Solidaritätsklausel, 2)
Entwicklung einer Bedrohungs- und Risikobewertungsmethode, die allen Gefahren
Rechnung trägt, 3) Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren, 4)
Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall. Um eine
effektive und effiziente Reaktion im Krisenfall gewährleisten zu können,
mussten die entscheidenden Fragen (wer ist verantwortlich wofür, wann, wo und
wie?) beantwortet und ein sektorübergreifender Ansatz sichergestellt werden. Dies führte zu
dem gemeinsamen Vorschlag[64]
der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und
Sicherheitspolitik für einen Beschluss des Rates über die Vorkehrungen für die
Anwendung der durch den Vertrag von Lissabon eingeführten (Art. 222 AEUV) Solidaritätsklausel,
der derzeit mit den Mitgliedstaaten erörtert wird. Die Solidaritätsklausel gibt
den Rahmen für Reaktionen vor, „wenn ein Mitgliedstaat von einem
Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten
Katastrophe betroffen ist.“ Die
Verabschiedung des neuen EU-Katastrophenschutzverfahrens[65]
durch den Rat am 17. Dezember 2013 hat zum Aufbau einer europäischen
Notfallabwehrkapazität beigetragen, die sich auf die bereitgehaltenen
Ressourcen der Mitgliedstaaten und bessere Planung stützt und durch das
Notfallabwehrzentrum der EU, das im Mai 2013 seine Arbeit aufgenommen hat,
unterstützt wird. Die in den Kommissionsleitlinien von 2010[66]
vorgesehenen Risikobewertungen der Mitgliedstaaten werden weiter entwickelt. Im
April 2014 veröffentlichte die Kommission die erste Übersicht über natürliche
und vom Menschen verursachte Katastrophen in der EU. Grundlage dieser Übersicht
waren Daten zu zwölf natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen,
die Gegenstand von 17 Risikobewertungen der Mitgliedstaaten waren. Die Daten
werden ergänzt durch Informationen zu den einschlägigen EU-Maßnahmen und durch
die Ergebnisse von EU-finanzierten Forschungsarbeiten.[67] Der Beschluss zu schwerwiegenden
grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren[68] wird dazu
beitragen, die Risikomanagementkapazitäten der EU im Bereich der öffentlichen
Gesundheit auszubauen. Die Zusammenarbeit auf EU-Ebene zwischen
sektorübergreifenden und sektorspezifischen Stellen in der Kommission und den
einschlägigen Agenturen wurde intensiviert, um die Mitgliedstaaten zu
unterstützen. Diese Zusammenarbeit wurde durch neue Sicherheitsvorschriften für
den Schutz von EU-Verschlusssachen[69]erleichtert. Dank der Integrierten Regelung für die
politische Reaktion auf Krisen (IPCR)[70]
, die der Rat am 13. Juni 2013 verabschiedet hat, ist bei größeren Krisen jetzt
eine flexiblere und skalierbare Reaktion auf politischer Ebene der EU möglich. 2.1.6. Achtung
der Grundrechte bei der Durchführung der Strategie der inneren Sicherheit Ein Eckpfeiler der Strategie der
inneren Sicherheit (ISS) ist die Achtung und Wahrung der Grundrechte und
Grundfreiheiten der EU-Bürger und der in der EU ansässigen oder sich dort
aufhaltenden Personen. Dies ist vor dem Hintergrund des Vertrags von Lissabon
und dem Erfordernis, die wirksame Umsetzung der EU-Grundrechtecharta zu
gewährleisten[71],
zu sehen. Die Kommission verabschiedete die Strategie zur wirksamen Umsetzung
der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union[72] und
überwachte in der Folge deren Anwendung unter anderem durch ihre Jahresberichte
über die Anwendung der Charter[73]. Die
Kommission erarbeitete Operative Leitlinien zur Berücksichtigung der
Grundrechte in ihren Folgenabschätzungen.[74]
Über ihr neues e-Justizportal[75]
bietet die Kommission außerdem Zugang zu Informationen über die in den
EU-Mitgliedstaaten verfügbaren Rechtsmittel. Gemeinsam mit dem Europarat ebnete
die Kommission den Weg für den Beitritt der EU zur Europäischen Konvention zum
Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK).[76]
Angesichts der Notwendigkeit, den Schutz personenbezogener Daten zu
gewährleisten (Artikel 8 der Charta) legte die Kommission 2012 ihre Vorschläge
für das EU-Datenschutzpaket[77]vor.
Diese Rechtsvorschriften, die derzeit erörtert werden, werden Auswirkungen auf
die Art und Weise haben, wie die innere Sicherheit der EU gewährleistet werden
wird. Parallel
zu diesen eher institutionellen Entwicklungen wurden andere praxisorientierte
Anstrengungen unternommen, um die Grundrechte weiter im EU-Sicherheitskonzept
zu verankern. So erstellte beispielsweise die Europäische Agentur für
Grundrechte (FRA) mehrere Stellungnahmen[78]
und Berichte[79]
zu Themen wie Datenschutz, Radikalisierung, Hassverbrechen und Extremismus, die
allesamt Auswirkungen auf die Bereiche der inneren Sicherheit haben, und
entwickelte praxisbezogene Instrumente für öffentliche Bedienstete[80]. Die
FRA legte im Dezember 2013 ein Handbuch zur Polizeiausbildung auf der Grundlage
der Grundrechte[81]vor,
das das 2010 veröffentlichte Handbuch zur diskriminierenden Praxis des ethnischen
Profiling[82]
ergänzt. Dank des
2013 eingeführten Schengen-Evaluierungsmechanismus[83] wird
überwacht, ob die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bei der
Anwendung des Schengen-Besitzstands die Grundrechte einhalten[84]. Die
EU-Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Straftaten zielen darauf, die
Rechte eines jeden Bürgers in größerem Umfang zu schützen. Zu diesem Zweck wurden
u. a. folgende Rechtsakte verabschiedet: die Richtlinie über
Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern
von Straftaten[85];
die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in
Zivilsachen[86]
und die Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung[87]. Auch bei
der Entwicklung eines auf gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigem Vertrauen
gestützten europäischen Raums der Justiz wurden große
Fortschritte erzielt. Die EU hat bereits drei Richtlinien zum Schutz der
Verfahrensrechte von verdächtigen oder beschuldigten Personen verabschiedet.
Sie zielen ab auf die Gewährleistung des Rechts auf Dolmetschleistungen und
Übersetzungen in Strafverfahren[88], des Rechts auf Belehrung und
Unterrichtung in Strafverfahren[89], des Rechts auf Zugang zu einem
Rechtsbeistand und auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und
des Rechts auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des
Freiheitsentzugs[90]. 3. Künftige
Herausforderungen Die EU und ihre
Mitgliedstaaten werden in den kommenden Jahren mehrere Herausforderungen zu
bewältigen haben. Europa ist auf dem Weg, sich aus einer wirtschaftlichen und
sozialen Krise zu kämpfen, die ihre Spuren hinterlassen hat. Die Gesellschaften
in Europa sind anfälliger geworden und stärker empfänglich für Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit. Europa ist Teil einer globalisierten und vernetzten Welt,
in der von einer weiteren Zunahme der Bevölkerung, der Mobilität und des Warentransports
auszugehen ist. Die EU muss sich auf einen demografischen Wandel, eine Zunahme
der Verstädterung, zunehmend vielfältige Gesellschaften und Engpässe auf dem
Arbeitsmarkt einstellen. Ferner wird Europa sich mit den möglichen Folgen
politischer Instabilität in verschiedenen Teilen der Welt und insbesondere in
seiner unmittelbaren Nachbarschaft konfrontiert sehen. Ereignisse wie der
Arabische Frühling, die derzeitige Krise in Syrien und auch die Situation in
der Ukraine erfordern angemessene Reaktionen. Bei der Auseinandersetzung mit
diesen Herausforderungen wird besondere Aufmerksamkeit vonnöten sein. Dank der
Umsetzung der in Kapitel 2 dieser Mitteilung aufgeführten Maßnahmen auf
legislativer und operativer Ebene verfügen die EU und ihre Mitgliedstaaten nun
über wirksamere Instrumente zum Schutz der europäischen Gesellschaften
und Volkswirtschaften. Es wurden Mechanismen für behördenübergreifende
operative Reaktionen auf Sicherheitsbedrohungen eingeführt sowie eine
kohärentere und stärker aufeinander abgestimmte Arbeitsmethode für die verschiedenen
operativen Dienste (Polizei, Staatsanwaltschaft, Grenzschutz, Zoll sowie
gegebenenfalls Nachrichtendienste und Militär), die im Fall
grenzüberschreitender Sicherheitsbedrohungen zur Anwendung käme. Die
grenzüberschreitenden interinstitutionellen operativen Maßnahmen der Behörden
von Mitgliedstaaten, die durch die zuständigen EU-Agenturen unterstützt werden,
wurden ausgebaut und führten zu konkreten Ergebnissen. In ihrer
Mitteilung „Ein offenes und sicheres Europa: Praktische Umsetzung“ hat
die Kommission bereits die Bereiche der inneren Sicherheit aufgeführt, in denen
weitere Anstrengungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten erforderlich
sind, um die ISS weiterhin wirksam umzusetzen. Im Mittelpunkt
dieses Kapitels stehen die Herausforderungen, die es in den kommenden Jahren zu
bewältigen gilt. Die Durchführung
der Rechtsvorschriften und die Konsolidierung des Erreichten sowie der Ausbau
der praktischen Zusammenarbeit werden zu den Schwerpunkten der künftigen
Maßnahmen gehören. Die Überwachung
und Evaluierung der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften, Strategien und
Maßnahmen wird eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung der EU-Maßnahmen
ermöglichen. Die Prävention, Aufdeckung und Ermittlung erfordert einen
intensiveren, effektiven Informationsaustausch zwischen den
Strafverfolgungs- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten und den zuständigen
EU-Agenturen sowie zwischen den verschiedenen EU-Agenturen, bei dem die
bestehenden EU-Instrumente in vollem Umfang genutzt werden. Der auf
den Bürger ausgerichtete Ansatz sollte auch weiterhin ein Leitprinzip zur
Gewährleistung der inneren Sicherheit der EU und zur Verwirklichung der Chancen
und Herausforderungen bleiben. Die Kommission, die Hohe Vertreterin der Union
für Außen- und Sicherheitspolitik, das Europäische Parlament, die
Mitgliedstaaten, die EU-Agenturen, spezielle Plattformen von Fachleuten zum
Thema „Sicherheit“ und viele andere werden ihre Kräfte stärker bündeln müssen,
um auf ein sich wandelndes Umfeld wirksam reagieren zu können. Wie nachstehend in Kapitel
4 ausführlicher beschrieben, sollte die EU nach Auffassung der Kommission die
Strategie der inneren Sicherheit aktualisieren und die Maßnahmen im Rahmen der
derzeit geltenden Einzelziele überarbeiten und auf den Zeitraum 2015-2020
ausrichten. 3.1. Herausforderungen nach Themenbereichen 3.1.1. Schwere
und organisierte Kriminalität Insgesamt
stellt die organisierte und schwere grenzüberschreitende Kriminalität, die den
Opfern und der Gesellschaft als Ganzem großen Schaden zufügt, auch weiterhin
eine große Gefahr für die innere Sicherheit der EU dar. Im Jahr 2013 waren
Schätzungen von Europol zufolge 3600 Gruppierungen der organisierten
Kriminalität in der EU aktiv. Aufgrund der Durchdringung der legalen Wirtschaft
durch organisierte kriminelle Gruppen ist die Sicherheit Europas nach wie vor
gefährdet. Die Wirtschaftskrise und die damit einhergehenden Veränderungen der
Verbrauchernachfrage hatten Verlagerungen auf den kriminellen Märkten zur
Folge. Die internationalen Handelsrouten und der freie Verkehr innerhalb der EU
haben zu neuen Schmuggelrouten für zahlreiche Waren (z. B. Heroin) und für
Menschenhandel geführt. Der Markt für illegale Drogen ist nach wie vor der
Markt, auf dem die meisten organisierten kriminellen Gruppen (etwa ein Drittel)
aktiv sind. Wirtschaftskriminalität und insbesondere Betrug haben ganz
erheblich zugenommen, wobei betrügerische Aktivitäten durch die Verfügbarkeit
besserer Kommunikationsmittel und technischer Tools, die Online-Targeting von
Einzelpersonen und Unternehmen ermöglichen, stark erleichtert werden. Bei einigen
Bedrohungen wie synthetischen Drogen und Internetkriminalität ist trotz der
Maßnahmen, die zu ihrer Bekämpfung auf nationaler, EU- und internationaler
Ebene ergriffen wurden, eine Zunahme festzustellen. Andere Bedrohungen wie
Menschen- und Kokainhandel nehmen zwar nicht in dem gleichen Maße zu, werden
aber voraussichtlich auch in den kommenden Jahren eine ernstzunehmende Gefahr
für die EU darstellen. Im Zuge
der Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der schweren und organisierten
Kriminalität (SOCTA 2013) hat Europol zwei sich anbahnende Bedrohungen erkannt,
die in den kommenden Jahren überwacht werden müssen: Umweltkriminalität
und Energiebetrug.[91] Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit allen
zuständigen Akteuren ihre Arbeit an folgenden Maßnahmen fortsetzen: -
Durchführung
des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen
Kriminalität 2014-2017 -
Analyse,
wie die organisierte Kriminalität die Wirtschaft infiltriert und Erkennen der Schwachstellen
der legalen Wirtschaft, die Straftaten wie Korruption und Geldwäsche
ermöglichen; -
Verfolgen
des Verlaufs, den der erste EU-Bericht über die Korruptionsbekämpfung,
einschließlich der länderspezifischen und thematischen Kapitel zur öffentlichen
Auftragsvergabe, nimmt und Vorbereitung des zweiten Berichts, dessen Veröffentlichung
für 2016 vorgesehen ist -
Unterstützung
der raschen Verabschiedung bestimmter Rechtsvorschriften wie der „4. Richtlinie
zur Bekämpfung der Geldwäsche“, die auf die Bekämpfung von Finanz- und
Wirtschaftskriminalität zielt und unter anderem verhindern soll, dass das
Finanzsystem missbraucht wird, indem die Herkunft der Erträge aus Straftaten
verschleiert oder Geld für terroristische Zwecke außer Landes geschleust wird -
Vorschlag
einer Richtlinie, die Geldwäsche unter Strafe stellt und eine gewisse
Angleichung im Hinblick auf Definitionen und das Strafmaß auf der Grundlage von
Artikel 83 Absatz 1 AEUV einführt -
Durchführung
der Drogenbekämpfungsstrategie der EU für den 2013-2020 und Unterstützung der
raschen Verabschiedung der Rechtsvorschriften für neue psychoaktive Substanzen -
Durchführung
der Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels für den Zeitraum 2012-2016:
Um dies zu erreichen, sollte das Mandat der EU-Koordinatorin für die Bekämpfung
des Menschenhandels verlängert werden -
Überwachung
der Umsetzung und Durchführung der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des
Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer -
Überwachung
der Umsetzung und Durchführung der Richtlinie zur Bekämpfung der sexuellen
Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern -
Prüfen
der Notwendigkeit einer umfassenden EU-Strategie zum Schutz von Kindern gegen
Sexualverbrechen -
Verfolgen
des weiteren Verlaufs, den die Mitteilung zur Bekämpfung von Verbrechen mit
Schusswaffen und zum Schutz des legalen Verkaufs und Besitzes von Schusswaffen
nimmt: Dies könnte die Überarbeitung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften zum
Verkauf und Transfer von Schusswaffen innerhalb der EU erfordern -
Unterstützung
einer intensiveren Zusammenarbeit bei der Überprüfung und Durchsetzung der
Politik zur Ausfuhrkontrolle mit dem Ziel, die Kapazitäten der Strafverfolgung,
des Zolls und der Ausfuhrkontrollbehörden zu stärken, um grenzüberschreitenden
Handel mit strategischen und risikoreichen Produkten aufzuspüren und zu
verhindern. Zu diesem Zweck wird die Kommission den Austausch von Informationen
und bewährten Verfahren und die Entwicklung eines EU-weiten Programms zum
Aufbau von Kapazitäten und Schulungsmaßnahmen für die vorstehend genannten
Akteure fördern -
Verfeinerung
der Bewertung des Ausmaßes der Umweltkriminalität und des Energiebetrugs und
Erwägen von Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung 3.1.2. Cyberkriminalität Die Schwelle für
den Einstieg in die Computerkriminalität ist in den vergangenen Jahren
gesunken, so dass es immer leichter wird, ein Cyberkriminellen zu werden. Es
bedarf keiner besonderen Fertigkeiten, da die nötigen Tools in
nutzerfreundlichen Versionen und zu vertretbaren Preisen online verfügbar sind.
Digitale Währungen und Online-Plattformen erleichtern zahlreiche Formen der
schweren und organisierten Kriminalität. Trotz der umfassenden Maßnahmen, die
zur Verbesserung der Kapazitäten zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und zur
Stärkung der Cybersicherheit ergriffen wurden, ist davon auszugehen, dass die
Zahl der Cyberangriffe in den kommenden Jahren zunehmen wird. Aus diesem Grund
müssen die operativen Kapazitäten zur Bekämpfung der Cyberkriminalität
ausgebaut werden. Folgende Probleme sind anzugehen: die Dunkelziffer der Opfer
von Cyberkriminalität, die komplizierte Rückverfolgung der Daten von
Cyberkriminellen, Bedenken hinsichtlich der gegenseitigen Rechtshilfe bei
Cyberverbrechen und Gerichtsbarkeit im virtuellen Raum. Die
Kommission wird in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Akteuren ihre Arbeit an
folgenden Maßnahmen fortsetzen: -
Durchführung
der EU-Strategie für Cybersicherheit -
Weitere
Unterstützung der Arbeit des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität (EC3) bei Europol -
Weitere
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer Kapazitäten zur
Bekämpfung der Cyberkriminalität (nationale Zentren zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität) -
Unterstützung
der Verabschiedung der vorgeschlagenen Richtlinie über Maßnahmen zur
Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der
Union und Verlängerung des neuen Mandats der Europäischen Agentur für Netz- und
Informationssicherheit -
Unterstützung
der Verabschiedung und Anwendung des Budapester Übereinkommens über Computerkriminalität -
Unterstützung,
Entwicklung und Erweiterung des Globalen Bündnisses gegen sexuellen Missbrauch
von Kindern im Internet -
Gemeinsam
mit dem EC3 Ausbau der Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU und mit dem
privaten Sektor, um die Reaktionsfähigkeit zu stärken 3.1.3.
Terrorismus, Radikalisierung und Krisenmanagement Mehrere
der in den vergangenen Jahren meistens von Einzelpersonen oder kleinen Gruppen
verübten Terroranschläge hatten schwerwiegende Folgen. 2012 wurden in der
Europäischen Union mehr als 200 Terroranschläge verübt oder vereitelt.[92] Die
Anschläge auf den Boston-Marathon und im Einkaufszentrum von Nairobi im Jahr 2013
haben gezeigt, dass radikalisierte Einzeltäter und organisierte Terrorgruppen
es nicht nur auf die traditionellen Ziele abgesehen haben, sondern zunehmend
auch weiche Ziele angreifen. Hinzu kommt der besorgniserregende Trend, dass
junge Menschen in Ländern wie Syrien an kriegerischen Auseinandersetzungen
teilnehmen. Nach ihrer Rückkehr können einige von ihnen eine ernsthafte
Sicherheitsbedrohung für die EU darstellen. Die von Terrorismus und
gewalttätigem Extremismus ausgehende Bedrohung wird in den kommenden Jahren
eine ernsthafte Herausforderung für die EU darstellen. Die
Kommission wird in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Akteuren ihre Arbeit an
folgenden Maßnahmen fortsetzen: -
Ausrichtung
ihrer präventiven Maßnahmen an der Mitteilung über die Prävention der zu
Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus führenden Radikalisierung -
Weitere
Unterstützung der Arbeit des Aufklärungsnetzes gegen Radikalisierung und
Errichtung eines europäischen Wissensdrehkreuzes, um den Austausch von
bewährten Verfahren und Fachwissen zu erleichtern, die einschlägige Forschung
zu steuern und um die Interessenträger in ihren Bemühungen um die Prävention
der zu Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus führenden Radikalisierung zu
unterstützen -
Unterstützung
besserer Aus- und Schulungsmaßnahmen und Entwicklung interoperabler Kräfte, die
in der Lage sind, auf Terroranschläge zu reagieren, und gegebenenfalls der
Notwendigkeit gemeinsamer Ausrüstungen Rechnung zu tragen -
Anwendung
des neuen Konzepts für die Aufdeckung und Eindämmung von CBRNE-Gefahren auf
EU-Ebene -
Weiterentwicklung
der Fähigkeit zur Risikobewertung im Bereich der Luftverkehrssicherheit und
gegebenenfalls auch in anderen vorrangigen Bereichen, z. B. im Zollbereich -
Durchführung
des neuen Ansatzes für das Europäische Programm für den Schutz kritischer
Infrastrukturen (EPCIP) und der vier Pilotfälle -
Unterstützung
der Vorsorgekapazitäten durch Auflegen eines modularen Programms für
Krisenmanagementübungen 3.1.4. Verstärkte
Sicherheit an den Grenzen Die Schaffung
des Schengen-Raums, in dem die Bürger ohne Personenkontrolle reisen können, ist
ein Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Der freie Personenverkehr wirkt
sich für die europäische Wirtschaft sehr vorteilhaft aus. Es wird eine weitere Zunahme
der Zahl der in die EU Reisenden, insbesondere derer, die mit dem Flugzeug
reisen, erwartet. Auch die Warenein‑ und ‑ausfuhr wird weiter zunehmen.
Missbrauch jeder Art sollte verhindert werden, und es sollte entschlossen gegen
Situationen vorgegangen werden, in denen ein Mitgliedstaat seiner Verpflichtung
nicht nachkommt, seinen Abschnitt der Außengrenzen zu kontrollieren.
Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass angemessene Solidaritätsmechanismen zur
Unterstützung der Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, die aufgrund ihrer
geografischen Lage und den Reise- und Migrationsströmen einem größeren Druck
ausgesetzt sind. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit allen
zuständigen Akteuren ihre Arbeit an folgenden Maßnahmen fortsetzen: -
Unterstützung
der Verabschiedung des vorgeschlagenen EU-Pakets „Intelligente Grenzen“, das
ein europäisches Ein-und Ausreisesystem und ein Registrierungsprogramm für Reisende
umfasst -
In
Zusammenarbeit mit EU-LISA Unterstützung des effektiven Betriebs von SIS II -
Prüfen
der Durchführbarkeit eines europäischen Systems für Grenzschutzbeamte -
Entwicklung
einer Strategie und eines Aktionsplans für die Gewährleistung der Sicherheit
der Versorgungskette und für das Risikomanagement sowie Leisten eines Beitrags
zur Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans 3.2. Querschnittsziele 3.2.1. Engeres
Zusammenspiel der inneren und äußeren Sicherheit der EU Da die
Sicherheit der EU von externen Faktoren abhängt, stellt die ISS 2010-2014
heraus, wie wichtig es ist, dass die internen und externen Aspekte der
EU-Sicherheitspolitik aufeinander abgestimmt sind und einander ergänzen. Es
wurden bereits wichtige Schritte in diese Richtung unternommen, die nun
weiterverfolgt werden müssen, so beispielsweise die
EU-Cybersicherheitsstrategie, die Strategie für Sicherheit und Entwicklung in
der Sahelzone[93],
das Konzept zur Verstärkung der EU-Maßnahmen für die Prävention der zu
Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus führenden Radikalisierung sowie die
Entwicklung einer EU-Strategie für die Sicherheit des Seeverkehrs[94].
Darüber hinaus wirkt die EU auf eine weltweite Annäherung der Standpunkte hin,
um die internationale Regelung für die Nichtverbreitung von
Massenvernichtungswaffen zu verschärfen. Die Konflikte in
Mali, Libyen und Syrien wirken sich auf die Sicherheit der EU aus, denn mit
ihnen wächst u. a. die Bedrohung durch ausländische Kämpfer und
terroristische Radikalisierung. Auch die Ausbreitung und immer neuen Formen der
internationalen organisierten Wirtschaftskriminalität, der Korruption, der
Finanz- und der Cyberkriminalität stellen für Europa nach wie vor eine
Sicherheitsbedrohung dar. Hinzu kommt, dass sich auch andere Phänomene indirekt
auf die EU-Sicherheit auswirken, z. B. von Menschen verursachte
Katastrophen und Naturkatastrophen, politische und soziale Veränderungen in den
EU-Nachbarländern sowie die Tatsache, dass die Länder weltweit divergente
Sicherheitskonzepte verfolgen. Innere Sicherheit
in Europa zu gewährleisten, bedeutet auch, über die EU-Grenzen hinweg
und in Zusammenarbeit mit Drittländern zu agieren. Interne
Sicherheitsaspekte sollten systematischer in der EU-Außenpolitik berücksichtigt
und mit EU-Hilfs- und Kooperationsprogrammen verknüpft werden. Es bedarf eines
intensiveren Dialogs und einer engeren Zusammenarbeit, um institutionelle
Reformen, Rechtsstaatlichkeit und Reformen des Sicherheitssektors zu fördern.
Auch sollten Drittstaaten beim Aufbau von Strafverfolgungskapazitäten
kohärenter unterstützt werden, beispielsweise durch Schulungen oder den
Austausch von Wissen und bewährten Verfahren. Die
Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und Justizbehörden mit Drittländern und
internationalen Organisationen sollte sich am Sicherheitsbedarf der EU und der
gemeinsamen Einschätzung der sicherheitspolitischen Herausforderungen
orientieren, damit die in der ISS festgelegten Ziele erreicht werden können. In
diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, den Fahrplan im Bereich Freiheit,
Sicherheit und Recht - Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
mit Nachdruck umzusetzen, um so insbesondere die operative Zusammenarbeit und
den Informationsaustausch zwischen EU-Agenturen und GSVP-Missionen zu
erleichtern. Darüber hinaus würde die Umsetzung des Fortbildungsprogramms für
den Bereich Strafverfolgung (LETS) direkt zur Erreichung des Ziels beitragen,
die Verbindungen zwischen der GSVP und dem Bereich Freiheit, Sicherheit und
Recht zu stärken. Dazu soll ein Vorschlag für einen gemeinsamen Ausbildungsplan
ausgearbeitet werden, der einsatzvorbereitende Pflichtschulungen für alle
Strafverfolgungsbeamten, die an zivilen GSVP-Missionen teilnehmen, vorsieht.
Dadurch würde auch der Kapazitätenaufbau in den Ländern unterstützt, in denen solche
Missionen stattfinden. Auch die
bestehenden Abkommen über Fluggastdatensätze (PNR) bieten die Möglichkeit, die
internationale Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung weiter auszubauen
und die Sicherheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu erhöhen. Besonders
wichtig ist es ferner, mit den aktuellen und potenziellen EU-Kandidatenländern,
den Partnerstaaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik, strategischen
Partnern sowie Ländern, in denen sich ein komplexer demokratischer Wandel
vollzieht, einen Dialog über den Sicherheitsbedarf der EU und gemeinsame
sicherheitspolitische Herausforderungen zu führen. Die EU sollte
ihre Beziehungen mit internationalen Organisationen wie den Vereinten
Nationen, dem Europarat, Interpol und dem Globalen Forum für
Terrorismusbekämpfung (GCTF) weiter ausbauen. Sie sollte stärker in
multilateralen Foren auf ihre bewährten Verfahren aufmerksam machen und die
erforderlichen Schritte für den Beitritt zu einer Reihe von internationalen
Verträgen in wichtigen Bereichen der inneren Sicherheit unternehmen. 3.2.2. Bessere
Wahrung der Grundrechte als Teil eines bürgerorientierten Ansatzes Bei den
Strategien für die innere Sicherheit müssen die Grundrechte eine zentrale Rolle
spielen: Durch den Schutz der Grundrechte kann das Vertrauen unter den Bürgern
sowie zwischen Bürgern und Regierungseinrichtungen gewahrt und gefördert und so
die innere Sicherheit der EU gestärkt werden. In diesem Zusammenhang wird die
Kommission die Umsetzung des Rechtsrahmens zur Bekämpfung bestimmter Formen von
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit[95]
weiter überwachen. Folglich sind alle EU-Organe und -Einrichtungen aufgerufen,
die wirksame Anwendung der EU-Grundrechtecharta und des Sekundärrechts zum
Schutz bestimmter Rechte zu fördern. Das jüngste
Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung hat verdeutlicht, dass die Wahrung der Grundrechte für
die Politik im Bereich der inneren Sicherheit von grundlegender Bedeutung ist. Ein weiterer
Aspekt ist der Schutz der Bürgerrechte: Staatsbedienstete sollten durch
einfache, effiziente und praktische Instrumente, beispielsweise durch
Handbücher und Schulungspläne, dabei unterstützt werden, bei ihrer täglichen
Arbeit die Anwendung der Grundrechte sicherzustellen. Ferner sollte die
Grundrechteagentur (FRA) in der Lage sein, an der Entwicklung von EU-Strategien
in den Bereichen innere Sicherheit und Strafrecht mitzuwirken. Auch sollte die
Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen vertieft und generell der
Dialog mit Drittländern, internationalen Organisationen, dem privaten Sektor
sowie der Zivilgesellschaft intensiviert werden. Diese Bemühungen sollten durch
die bestehenden Rechtsmittel unterstützt werden, die sowohl den Entwicklungen
im Bereich der Sicherheitsmaßnahmen als auch technologischen Innovationen
Rechnung tragen. 3.2.3 Stärkerer
Fokus auf Forschung, Finanzierung und Fortbildung Technologische
Entwicklungen haben stets zwei Seiten: Sie bieten Chancen, schaffen aber auch
Sicherheitsbedrohungen. Aus diesem Grund bedarf es eines umfassenden Ansatzes,
bei dem die Forschung in den Dienst der inneren Sicherheit und der Wahrung der
Grundrechte gestellt wird. Ein gutes Beispiel im Jahr 2013 war die Initiative,
mit der die für die innere Sicherheit zuständigen Behörden stärker in die
sicherheitsbezogene Forschung und Industriepolitik einbezogen werden
sollten.[96]
Die EU wird auch künftig auf die zentralen Instrumente zurückgreifen, die es
ihr ermöglichen, für sicherheitsrelevante Probleme gut gerüstet zu sein. Sie
wird sich dabei vorrangig auf ihr Forschungs- und Innovationsprogramm „Horizont
2020“ stützen und den gesellschaftlichen Aspekten, die im Bereich der inneren
Sicherheit eine Rolle spielen, Rechnung tragen. Um den Aufgaben
im Bereich der inneren Sicherheit gerecht zu werden, bedarf es einer angemessenen
und gezielten EU-Finanzierung. Aus dem Fonds für die innere Sicherheit
sollen Maßnahmen in allen Schwerpunktbereichen der ISS gefördert werden. Hierzu
zählen Maßnahmen, die den sicherheitspolitischen Erwägungen Rechnung tragen,
sowie Schulungen und Informationsaustausch. Hierbei ist sicherzustellen, dass
die nationalen Finanzierungsprogramme der Mitgliedstaaten (geteilte
Mittelverwaltung) und die (im Wege der direkten Mittelverwaltung) direkt von
der Kommission finanzierten EU-Maßnahmen (transnationale Maßnahmen oder
Maßnahmen von besonderem Interesse für die Union) einander ergänzen.[97] Im Bereich der
Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung muss eine gemeinsame Kultur entstehen:
Nur so kann gegenseitiges Vertrauen und Verständnis aufgebaut und die
praktische Zusammenarbeit unterstützt werden. Schulungen auf EU-Ebene,
die dazu beitragen, die Qualität und Standards im Bereich der Strafverfolgung
zu verbessern und einander anzunähern, spielen hierbei eine wichtige Rolle. Das
Europäische Fortbildungsprogramm für den Bereich Strafverfolgung (LETS) sollte
in den kommenden Jahren vollständig umgesetzt werden, damit eine Vielzahl von
Beamten aller Dienstgrade aus den Bereichen Strafverfolgung, Grenzschutz und
Zoll davon profitieren können. 4. Künftige
Schritte Die fünf
strategischen Ziele der ISS 2010-14 bleiben weiterhin gültig und sollten daher
in der überarbeiteten ISS bestätigt werden. Aufbauend auf den positiven
Ergebnissen der ersten ISS sollten die Kommission, die Mitgliedstaaten und das
Europäische Parlament die ISS gemeinsam überarbeiten. Hierbei sollten
schwerpunktmäßig die Maßnahmen der einzelnen Ziele für 2015-2020 geprüft und
neue Maßnahmen festgelegt werden, um den künftigen Herausforderungen und neuen
Bedrohungen besser begegnen zu können. Die
überarbeitete ISS sollte beim Thema der inneren Sicherheit Grundrechtsaspekten
stärker Rechnung tragen und dafür sorgen, dass die Bereiche innere und äußere
Sicherheit noch besser aufeinander abgestimmt sind. Ferner sollte sie größere Synergien
zwischen der Innenpolitik und anderen Politikbereichen mit Bezug zur inneren
Sicherheit schaffen. Hierfür bedarf es eines konsequenteren Vorgehens, um die
Wechselwirkung von Strategien und Maßnahmen zu stärken und die verschiedenen
Interessenträger (Behörden, Bürger, Zivilgesellschaft, privater Sektor usw.)
einzubinden. Zur Förderung eines solchen multidisziplinären, integrativen
Ansatzes könnte ein EU-Konsultationsforum für die innere Sicherheit
eingerichtet werden, das von der Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten,
dem Europäischen Parlament, den EU-Agenturen sowie Vertretern der
Zivilgesellschaft, der Hochschulen und des privaten Sektors moderiert wird. Im Einklang mit
den Schlussfolgerungen der Mitteilung der Kommission „Ein offenes und sicheres
Europa: Praktische Umsetzung“, den künftigen strategischen Leitlinien des
Europäischen Rates im Bereich der inneren Sicherheit und der Position des
Europäischen Parlaments in seiner Entschließung zum zweiten ISS-Bericht
(2013/2636(RSP)) beabsichtigt die Kommission, eine Mitteilung über die neue
Strategie für die innere Sicherheit vorzulegen. Die Kommission wird diese
Mitteilung nach Konsultation der Interessengruppen – unter anderem im Rahmen
der im Herbst 2014 stattfindenden hochrangigen Konferenz – ausarbeiten und
hierbei sowohl die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament als auch
Vertreter der Zivilgesellschaft, der Hochschulen und des privaten Sektors
einbinden. [1] Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union: „Hin zu einem
europäischen Sicherheitsmodell“, 5842/2010. [2] KOM(2010) 673. [3] KOM(2011) 790. [4] COM(2013) 179. [5] COM(2014) 154. [6] 2013/2636 (RSP). [7] Schlussfolgerungen des Rates vom 8./9.11.2010. [8] Von Europol auf der Grundlage von Beiträgen der Mitgliedstaaten,
JI-Agenturen der EU und wichtigen Drittstaaten erstellt. [9] Schlussfolgerungen
des Rates vom 6./7.6.2013. Die von der EU im Zeitraum 2014–2017
vorrangig anzugehenden Themen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: 1) illegale/irreguläre
Einwanderung; 2) Menschenhandel; 3) nachgeahmte Waren, die gegen Gesundheits-,
Sicherheits- und Lebensmittelvorschriften verstoßen; 4) Verbrauchsteuer- und
Karussellbetrug; 5) Herstellung von und Handel mit synthetischen Drogen; 6)
Kokain- und Heroinhandel; 7) Internetkriminalität (Online-Betrug und
Kreditkartenbetrug, sexuelle Ausbeutung von Kindern online und Cyberangriffe); 8)
Gefahren für die Bürger durch Feuerwaffen und illegaler Feuerwaffenhandel; 9)
Eigentumsdelikte durch mobile OK-Gruppierungen. [10] Gegen
Ende des dritten Quartals 2013 hatte Europol den Austausch von mehr als 220 000
operativen Nachrichten ermöglicht; außerdem waren mehr als 13 500 Fälle
eingeleitet worden (ein Anstieg von 15 % im Vergleich zum gleichen
Zeitraum 2012). Europol unterstützte die Mitgliedstaaten bei ihren
EMPACT-Maßnahmen (Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle
Bedrohungen), der Veröffentlichung von SOCTA 2013 und durch von der
EMPACT-Unterstützungsgruppe geleistete Hilfe. [11] Im Jahr
2013 hatte Eurojust 639 abgeschlossene Fälle und 937 laufende Fälle, von denen 257
einen Bezug zur organisierten Kriminalität aufwiesen. [12] Im Jahr 2013 hatten 34 gemeinsame Ermittlungsteams finanzielle
Unterstützung von Eurojust erhalten; Europol war offizielles Mitglied von 35
gemeinsamen Ermittlungsteams gewesen und hatte 9 weiteren gemeinsamen
Ermittlungsteams systematisch operative Unterstützung geleistet. [13] COM(2013) 173, COM(2013) 535. [14] 17547/12. [15] Beschluss 2005/387/JI des Rates. [16] http://www.emcdda.europa.eu/publications/joint-publications/drug-markets [17]
Richtlinie 2011/36/EU. [18] COM(2012) 286. [19] Schlussfolgerungen des Rates vom 25.10.2012. [20] Richtlinie 2011/93/EU. [21] Die Zahl der von Europol (SIENA) bearbeiteten Anfragen in Bezug auf
grenzüberschreitendes Aufspüren von Erträgen aus Straftaten (von 20
Mitgliedstaaten genutzt) ist von 475 im Jahr 2012 auf mehr als 2000 im Jahr 2013
gestiegen. Die Bearbeitungszeiten konnten ebenfalls verkürzt werden. [22] COM(2013) 45. [23] COM(2013) 44. [24] ABl. L 127 vom 29.4.2014, S. 39. [25] COM(2014) 38. [26] COM(2013) 716. [27]
ABl. L 89 vom 25.3.2014, S. 7. [28] ABl. C 80 vom 19.3.2013, S. 1. [29] COM(2013) 324, Schlussfolgerungen
des Rates vom 10.12.2013. [30] ABl. L 130 vom 1.5.2014, S. 1. [31] 2008/615/JI. [32] 2006/960/JI. [33] Verordnung (EU)
Nr. 603/2013. [34] COM(2012) 735. [35] KOM(2011) 32. [36] 2013 bot die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) mehr als 8200
Teilnehmern[36] mehr als 100
verschiedene Schulungen an. [37] COM(2013) 172. [38] Schwerpunkt 1: Grundwissen über die EU-Dimension der Strafverfolgung,
Schwerpunkt 2: Effektive bilaterale und regionale Zusammenarbeit, Schwerpunkt 3:
EU-Prioritäten für die Polizeiarbeit, Schwerpunkt 4: Zivilmissionen und
Kapazitätsaufbau in Drittstaaten [39] http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/networks/radicalisation_awareness_network/index_en.htm [40] COM(2013) 941. [41] ABl. L 195 vom 27.10.2010, S. 5. [42] COM(2013) 843. [43] http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/crisis-and-terrorism/securing-dangerous-material/index_en.htm [44] Verordnung (EU) Nr. 98/2013. [45] SWD(2013) 318 final. [46] Dies erfolgte im Anschluss an die vom Rat unterstützte Konferenz über
„Luftsicherheit angesichts terroristischer Bedrohungen“, die 2012 in Nikosia
stattfand. [47] IP/13/335. [48] Eurobarometer Spezial Nr. 404, November 2013. [49] Richtlinie 2013/40/EU. [50] JOIN(2013) 1. [51] Schlussfolgerungen des Rates vom 25.6.2013. [52] P7_TA(2013)0376.
Tabelle zum Stand der Umsetzung, die anlässlich der hochrangig besetzten
Konferenz ein Jahr nach Verabschiedung der Strategie vorgestellt wurde:
http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/eucybersecurity-strategy-high-level-conference-0 [53] COM(2013) 48. [54] https://www.europol.europa.eu/sites/default/files/publications/ec3_first_year_report.pdf [55] http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/organized-crime-and-human-trafficking/global-alliance-against-child-abuse/index_en.htm,
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/organized-crime-and-human-trafficking/global-alliance-against-child-abuse/docs/global_alliance_report_201312_en.pdf [56] Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 zur Errichtung eines Europäischen
Grenzüberwachungssystems (EUROSUR). [57] Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 und Verordnung (EU) Nr. 1051/2013. [58]
Verordnung (EG) Nr. 1987/2006. [59]
Verordnung (EG) Nr. 767/2008. [60] COM(2013) 95, COM(2013) 97. [61] COM(2012) 793, 8761/3/13. [62] Verordnung (EU) Nr. 1168/2011. [63] 17409/13. [64] JOIN(2012) 39. [65] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 924. [66] SEK(2010) 1626. [67] SWD (2014)134 final. [68] Beschluss Nr. 1082/2013/EU. [69] Beschluss 2013/488/EU des Rates. [70] http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/genaff/137614.pdf. [71] Für die
innere Sicherheit der EU sind insbesondere folgende Artikel der EU-Grundrechtecharta
relevant: Artikel 1 bis 26, 37, 38, 45, 46 und 47 bis 54. [72] KOM(2010) 573. [73] http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/charter/application/index_en.htm [74] SEK(2011) 567. [75] https://e-justice.europa.eu/home.do?action=home&plang=en&sufix=7 [76] Am 5.4.2013 brachten die 47 Mitgliedstaaten des Europarates und die EU
den Entwurf des Abkommens über den Beitritt der EU zur EMRK zum Abschluss. Der
Gerichtshof der EU wird voraussichtlich im Frühjahr 2014 eine Stellungnahme zu
dem Abkommen abgeben. [77] KOM(2012) 9, KOM(2012) 10, KOM(2012) 11. [78] Abrufbar unter: http://fra.europa.eu/en/publications-and-resources/opinions. [79] Abrufbar unter: http://fra.europa.eu/en/publications-and-resources. [80] Siehe FRA (2013), Joining up fundamental rights. Toolkit for local,
regional and national public officials. [81] http://fra.europa.eu/en/publication/2013/fundamental-rights-based-police-training-manual-police-trainers
[82] FRA (2010), Towards More Effective Policing, Understanding and
preventing discriminatory ethnic profiling: a guide. [83] Siehe Fußnote 57. [84] 10597/13. [85] Richtlinie 2012/29/EU (ABl. L 315 vom 14.11.2012,
S. 57). [86] (EU) Nr. 606/2013. [87] 2011/99/EU. [88] Richtlinie 2010/64/EU. [89] Richtlinie 2012/13/EU. [90] Richtlinie 2013/48/EU. [91] 2013 wurde eine Bewertung der Bedrohungslage durch die
„Umweltkriminalität in der EU“ veröffentlicht, die sich auf die am weitesten
verbreiteten Straftaten des illegalen Abfallhandels und des illegalen Handels
mit bedrohten Arten unter Beteiligung der organisierten Kriminalität
konzentrierte. Die Mitgliedstaaten der EU sind wichtige Ziel- und
Durchgangsländer für illegal gehandelte bedrohte Arten. Der illegale
Abfallhandel wird innerhalb der EU und mit Ländern außerhalb der EU betrieben.
Auf diesem kriminellen Markt sind spezialisierte kriminelle Organisationen
aktiv. Das weitere Vorgehen muss auf der Grundlage folgender Parameter
festgelegt werden: a) verschiedene Instrumente, b) abgestimmte bestehende
Durchsetzungsmaßnahmen zur Umweltkriminalität, an denen sich mehrere
Einrichtungen/Agenturen wie Europol, Eurojust, Interpol und UNODC beteiligen,
c) die jüngste Mitteilung der Kommission zum illegalen Artenhandel,
einschließlich einer Konsultation der Interessenträger, sowie d) Ausarbeitung
einer Strategie und operativer Maßnahmen durch das informelle Netz zur
Bekämpfung der Umweltkriminalität – „EnviCrimeNet“. Im Rahmen der
SOCTA wurde auf Karussellbetrug (MTIC) im Strom- und Gashandel (Energiebetrug)
hingewiesen, der dem von Kriminellen für den Umsatzsteuerbetrug genutzten CO2-Emissionshandel
ähnelt. Organisierte kriminelle Gruppen haben den Markt für alternative
Energien (Wind- und Sonnenenergie) und Abfallbewirtschaftungsunternehmen
bereits infiltriert und nutzen diese, um die Erträge aus ihren Straftaten zu
waschen. [92] Den Angaben des von Europol 2013 veröffentlichten TE-SAT-Berichts zu
Terrorismus in Europa zufolge kamen 2012 17 Menschen bei Terroranschlägen in
der EU ums Leben. 219 Terroranschläge wurden in den EU-Mitgliedstaaten verübt; 537
Einzeltäter wurden in der EU im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten
festgenommen; 400 Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit terroristischen
Straftaten wurden abgeschlossen. [93]
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/141577.pdf [94] JOIN(2014) 9. [95] Siehe Bericht der Kommission über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI
des Rates zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen
von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vom 27. Januar 2014 (COM(2014) 27
final). [96] http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/jha/137399.pdf [97] Darüber hinaus gibt es noch weitere EU-Fonds, die im Hinblick auf ihre
Ziele, ihren Geltungsbereich und ihre Förderkriterien ebenfalls relevant sind
(siehe http://ec.europa.eu/budget/mff/index_en.cfm).