52014DC0282

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Achter Jahresbericht (2013) über die Durchführung der Gemeinschaftshilfe nach der Verordnung (EG) Nr. 389/2006 des Rates vom 27. Februar 2006 zur Schaffung eines finanziellen Stützungsinstruments zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns /* COM/2014/0282 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Achter Jahresbericht (2013) über die Durchführung der Gemeinschaftshilfe nach der Verordnung (EG) Nr. 389/2006 des Rates vom 27. Februar 2006 zur Schaffung eines finanziellen Stützungsinstruments zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns

1. Einleitung

Die Verordnung (EG) Nr. 389/2006 des Rates[1] (im Folgenden „Unterstützungsverordnung“) stellt die Grundlage für die Durchführung der Hilfe zugunsten der türkisch-zyprischen Gemeinschaft dar und sieht eine jährliche Berichterstattung an den Rat und das Europäische Parlament vor. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf das Jahr 2013.

2. Programmierung der Hilfe

Im Zeitraum 2006 bis Ende 2013 wurde im Rahmen der Unterstützungsverordnung Hilfe im Wert von insgesamt 337 Mio. EUR programmiert. Bei der Programmierung der Mittel 2013 (31 Mio. EUR[2]) wurden die Ergebnisse von Stakeholder-Workshops und von externen Evaluierungen, insbesondere einer Evaluierung des gesamten Programms, die im Laufe des Jahres durchgeführt wurde, berücksichtigt.

Wegen der begrenzten Dauer der Unterstützung (bis zur Wiedervereinigung) und der Finanzierung aus den Margen des EU-Haushaltsplans war es schwierig, die für die anstehende Übernahme des Besitzstands erforderlichen grundlegenden Änderungen zu planen. Der Europäische Rechnungshof hat sich zu diesem Problem in seinen Empfehlungen von 2012[3] geäußert. Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2014-2020 enthält erstmals eine mehrjährige Perspektive für das Programm mit jährlicher Mittelausstattung. Dadurch kann die Vorbereitung auf die künftige Umsetzung des Besitzstands besser geplant werden. Dieser Punkt hat im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Gespräche im Jahr 2014 an Bedeutung gewonnen, da die Unterstützungsverordnung vorsieht, dass der Besitzstand nach einer Regelung der Zypern-Frage unverzüglich anzuwenden ist.

3. Durchführungsmechanismen

Das Programm wird in den Teilen der Republik Zypern durchgeführt, über die die Regierung der Republik Zypern keine effektive Kontrolle ausübt und in denen die Anwendung des Besitzstands gemäß Protokoll Nr. 10 der Beitrittsakte ausgesetzt ist. Die Hilfe wird von der Europäischen Kommission hauptsächlich nach dem Prinzip der zentralen Mittelverwaltung durchgeführt. Einige Projekte werden jedoch in gemeinsamer Mittelverwaltung mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) durchgeführt.

Die Kommission ist in diesem Fall in einem besonderen politischen, rechtlichen und diplomatischen Umfeld tätig. Um bei der Programmdurchführung den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung einhalten zu können, müssen Ad-hoc-Regelungen getroffen werden. Bei EU-finanzierten Hilfeprogrammen wird der rechtliche Rahmen für die Unterstützung normalerweise durch Vereinbarungen mit der Regierung des Empfängerlandes festgelegt. Im Falle der türkisch-zyprischen Gemeinschaft ist dies nicht möglich und die Kommission kann sich lediglich auf die ihrer Einschätzung nach zum jeweiligen Zeitpunkt vor Ort geltenden Regeln und Bedingungen stützen. Dies ist mit einem gewissen Risiko verbunden. Management und Begrenzung dieses Risikos fallen in die Verantwortung der Kommission, die zu diesem Zweck unter anderem die folgenden Maßnahmen ergriffen hat: intensives Monitoring und Unterstützung der Begünstigten, geänderte Zahlungsbedingungen und Zurückhaltung im Zusammenhang mit Bankgarantien.

Um unter diesen Rahmenbedingungen eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten, muss sich die türkisch-zyprische Gemeinschaft uneingeschränkt für die Annäherung an den Besitzstand einsetzen. Damit das Programm seine volle Wirkung entfalten und letztlich die angestrebte Wiedervereinigung erreicht werden kann, müssen die türkisch-zyprische und die griechisch-zyprische Gemeinschaft weiterhin zusammenarbeiten.

Das Programmteam nutzt das Programmunterstützungsbüro der EU (EUPSO) im Nordteil Nikosias. Zudem veranstaltet die Vertretung der Kommission in Zypern in ihren Räumlichkeiten Sitzungen und Seminare und ist für die Kommunikation mit der zyprischen Öffentlichkeit über das Programm zuständig.

Ein großer Teil der Programmmittel ist für Zuschüsse insbesondere an nichtstaatliche Akteure vorgesehen. Die Verwaltung der Aufträge von relativ geringem Umfang im Rahmen dieser Zuschussprogramme belastet die Ressourcen des Programmteams und die Kommission prüft weiterhin Möglichkeiten zur indirekten Mittelverwaltung. Im Dezember wurde eine Übertragungsvereinbarung mit dem British Council unterzeichnet, dem die Verwaltung des Stipendienprogramms für zwei akademische Jahre (2014-2016) übertragen wurde.

4. Durchführung im Berichtszeitraum 4.1. Allgemeiner Überblick

Im Jahr 2013 wurden einige bedeutende Erfolge erzielt:  Die neue für beide Gemeinschaften bestimmte Kläranlage Nikosia in Mia Milia/Haspolat, die größte Zyperns, wurde übergeben, die Tätigkeiten im Rahmen des Programms für den Ausschuss für Vermisste wurden intensiviert, so dass mehr vermisste Personen identifiziert werden konnten als je zuvor, im Bereich des kulturellen Erbes wurden einige bedeutende Projekte abgeschlossen, mit dem weithin beliebten Stipendienprogramm wurden 2013 mehr Studierende erreicht als in den Vorjahren und es wurden Zuschüsse zur Unterstützung von Schulen und Landwirten vergeben. Eine Evaluierung des gesamten Programms ergab eine grundsätzlich „gute“ Qualität. Zudem ist es der Kommission gelungen, der Unterstützung für die türkisch-zyprische Gemeinschaft durch den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 eine längerfristige Perspektive zu verleihen.

Wie bereits im Vorjahr liefen 2013 viele Verträge (229) aus, darunter zahlreiche Zuschussverträge aus früheren Vergaberunden. Die Zahl der Ende des Jahres noch laufenden Verträge betrug 208. Bei den neuen Aktivitäten standen Zuschusskampagnen zur Unterstützung von KMU, Organisationen der Zivilgesellschaft und Schulen und zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums und des Gemeinwesens im Vordergrund.

Aufgrund der besonderen Sachlage ist es nicht einfach, sektorspezifische Entwicklungsprogramme zu konzipieren. Daher und wegen der Rahmenbedingungen, die in vielen Bereichen nicht besitzstandskonform sind, lassen sich Probleme im Zusammenhang mit der organisatorischen Effizienz vor Ort, dem Ressourcenmanagement und der Planung nur schwer bewältigen. Dies war von Anfang an charakteristisch für das Programm und macht sich vor allem im Hinblick auf die Nachhaltigkeit bemerkbar. Die Kommission führt weiterhin ein Follow-up zu abgeschlossenen Projekten durch, um beispielsweise sicherzustellen, dass Wartung und Betrieb ordnungsgemäß verlaufen. Die Frage der Nachhaltigkeit wurde sowohl vom Europäischen Rechnungshof in seinem Sonderbericht von 2012 als auch in der Programmevaluierung von 2013 besonders hervorgehoben.

Ein weiteres grundsätzliches Problem war die schwankende jährliche Finanzierung aus den Margen des EU-Haushaltsplans und die Natur des Hilfeinstruments, das zeitlich begrenzt ist, ohne dass die Dauer feststeht. Dies hat sich sowohl auf die Planung als auch auf die Nachhaltigkeit negativ ausgewirkt. Der MFR 2014-2020 dürfte hier Abhilfe schaffen.

Eine Angelegenheit, die 2013 eskalierte, waren die Klagen lokaler Auftragnehmer vor örtlichen „Gerichten“ und die daraus resultierenden „Gerichtsentscheidungen“ gegen die Kommission, u. a. eine Verfügung, mit der die Inanspruchnahme von durch örtliche Banken ausgestellten Bankgarantien verhindert wurde. Dieses Problem wurde zum Teil durch Änderungen der örtlichen Rechtsvorschriften entschärft. Jedoch bleibt abzuwarten, ob vor Ort ausgestellte Bankgarantien einen angemessenen Schutz bieten. Außerdem gilt dieser Schutz offensichtlich nicht rückwirkend und einige der Bankgarantien können von der Kommission nach wie vor nicht eingelöst werden. Dadurch kam es zu Verzögerungen bei der Unterzeichnung von Zuschussverträgen.

4.2. Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele

Das Gesamtziel des Programms besteht darin, die Wiedervereinigung Zyperns durch Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft zu erleichtern. Schwerpunkte sind die wirtschaftliche Integration der Insel, die Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Volksgemeinschaften und zur EU und die Vorbereitung auf die Übernahme des Besitzstands. In jedem dieser Bereiche wurden im Jahr 2013 Maßnahmen durchgeführt.

4.2.1. Ziel 1: Ausbau und Umgestaltung der Infrastruktur

Im Energiesektor wurden alle Projekte erfolgreich beendet und die dazugehörigen Verträge mit einem Gesamtvolumen von 11,6 Mio. EUR wurden bis Ende 2013 abgeschlossen. Das Solarkraftwerk mit einer Leistung von 1,27 MW läuft ordnungsgemäß und ist gut in das Kontrollsystem zur Fernüberwachung integriert. Der Betrieb durch den Begünstigten wird weiterhin von der Kommission überwacht.

Nach Verzögerungen wurde die Erprobung der NGN-Telekommunikationsausrüstung („Next Generation Network“) praktisch abgeschlossen. Der Betrieb dürfte in der ersten Jahreshälfte 2014 aufgenommen werden. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Trennung von Netzbetrieb und Dienstleistungen immer noch nicht gegeben und eine vollständige Liberalisierung des Sektors dürfte 2014 kaum erreicht werden.

Im Bereich der Verkehrssicherheit wurden im Rahmen des Hilfeprogramms Projekte im Wert von 2,4 Mio. EUR abgeschlossen. Die letzten Verträge liefen 2013 aus.

Die neue für beide Gemeinschaften bestimmte Kläranlage Nikosia in Mia Milia/Haspolat, die von der EU und dem Abwasserbeirat Nikosia kofinanziert wurde, wurde fertiggestellt und im Juli übergeben. Für die Durchführung der Bauarbeiten war das UNDP zuständig. Die beiden Gemeinden haben einen Vertrag über den Betrieb und die Wartung der Anlage unterzeichnet. Die Frage der Wiederverwendung des gereinigten Abwassers, einschließlich der Rückleitung in die von der Regierung kontrollierten Gebiete, muss noch angegangen werden.

Die Mängelanzeigefrist für die 2012 übergebene Kläranlage Morphou/Güzelyurt wurde bis 2014 verlängert, vor allem wegen einiger Korrosionsprobleme. Der Begünstigte hat bereits einen Betriebs- und Wartungsvertrag geschlossen.  

Die neue Kläranlage in Famagusta wurde im Oktober übergeben, doch das Problem des hohen Salzgehalts im Zulauf und der dadurch bedingten Korrosionsschäden blieb ungelöst. Der Betrieb und die Wartung werden von der Gemeinde finanziert und vom selben Betreiber ausgeführt, der auch für die Anlage in Morphou/Güzelyurt zuständig ist.   

Das 45 km lange Wasserversorgungsnetz und das 47 km lange Kanalisationsnetz von Famagusta wurden verlegt. Jedoch bestehen noch viele Mängel, so dass nur das Wasserversorgungsnetz und sieben Pumpstationen übergeben wurden. Bei diesem Projekt sind erhebliche Verzögerungen aufgetreten und der Vertrag wurde im Dezember gekündigt. Ende 2013 war das im Vertrag vorgesehene Schiedsverfahren im Gange.

Nach Abschluss des Programms zum Aufbau von Kapazitäten im Bereich Wasser/Abwasser im Jahr 2012 wurde eine Evaluierung durchgeführt und ein Workshop zur Ausarbeitung eines Folgeprogramms veranstaltet.

Im Bereich Wasser/Abwasser traten somit Schwierigkeiten auf, die mit Korrosionsproblemen wegen des hohen Salzgehalts des Grundwassers und schlechten Leistungen auf Auftragnehmerseite zusammenhingen. Die Kommission musste sich mehr einbringen als geplant, um für eine nachhaltige Regelung von Wartung und Betrieb der errichteten Kläranlagen zu sorgen.

Im Bereich Naturschutz sind noch die Informations- und Managementzentren in vier besonderen Naturschutzgebieten fertigzustellen, nachdem der Bauvertrag 2011 gekündigt wurde. Vorbereitungen für die Vollendung der Zentren auf der Grundlage einer Beitragsvereinbarung mit dem UNDP wurden getroffen. Was den Schutz der natürlichen Umwelt und die vollständige Umsetzung der Bewirtschaftungspläne für die besonderen Naturschutzgebiete angeht, besteht noch weiterer Handlungsbedarf. Die Kommission äußert gegenüber der türkisch-zyprischen Gemeinschaft weiterhin ihre Bedenken, beispielsweise wegen der umfassenden Gewinnung von Steinen und Erden in den Kyrenia-Bergen.

Im Bereich der festen Abfälle wurden für die neue Deponie Koutsoventis/Güngör im April und für die sanierte Deponie Kato Dhikomo/Așağı Dikmen im September die definitiven Leistungszertifikate ausgestellt. Im Juni wurde ein Workshop veranstaltet, um nach der Fertigstellung der Infrastruktur und dem Abschluss des Projekts zum Ausbau der Kapazitäten für die Bewirtschaftung fester Abfälle den weiteren Mitwirkungsbedarf zu erörtern. Dabei wurden die Ergebnisse der 2012 vorgenommenen Bedarfsanalyse berücksichtigt.

4.2.2. Ziel 2: Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung

Im Bereich ländliche Entwicklung wurde technische Hilfe für Landwirte und andere Akteure bereitgestellt; diese bezog sich auf die Bereiche Tiergesundheit, Tierzucht und Seuchenbekämpfung, Pflanzengesundheit, Diversifizierung der Anbaukulturen, ökologischer Landbau und Unterstützung im Zusammenhang mit der Nutzung von Zuschüssen. Es wurden Ausschreibungen für Dienstleistungen im Bereich Tierseuchenbekämpfung sowie für die Konzeption eines Systems für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte eingeleitet.

2013 wurden im Rahmen der dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Zuschüsse im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums 39 Verträge im Gesamtwert von rund 3 Mio. EUR zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Diversifizierung und Nachhaltigkeit unterzeichnet.

Eine dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (3 Mio. EUR) für Zuschüsse zu Projekten zur Gemeinwesenentwicklung in ländlichen Gebieten wurde im Mai auf den Weg gebracht. Die Verträge sollen 2014 unterzeichnet werden. Die Ziele der Aufforderung sind die Verbesserung des natürlichen und immateriellen Kulturerbes, der Ausbau grundlegender Dienste auf Gemeindeebene und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der lokalen Verwaltung in ländlichen Gebieten.

4 der 37 Zuschüsse aus früheren Vergaberunden für die Gemeinwesenentwicklung liefen im Jahr 2013 aus, während 13 Verträge noch bestanden. Bei einigen dieser Zuschüsse ist die Umsetzung nach wie vor im Rückstand, was vor allem auf Verzögerungen bei der Vollendung von Infrastrukturarbeiten durch die Zuschussempfänger zurückzuführen ist.

Im Rahmen des Projekts Verbesserung der städtischen und der lokalen Infrastruktur, das in gemeinsamer Mittelverwaltung mit dem UNDP durchgeführt wird, wurden im Anschluss an eine zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Jahr 2012 17 kleinere Zuschüsse gewährt. Diese wurden 2013 in Dörfern, in denen von der EU finanzierte Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden, und für Maßnahmen für die Märkte von Famagusta und Nikosia verwendet. Im Juni 2013 wurde eine dritte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, die den Schutz der Umwelt und des Kulturerbes in Karpasia/Karpaz zum Gegenstand hatte. Es wurden 11 Zuschüsse gewährt.

Im Bildungssektor wurden zehn Zuschussverträge mit Schulen unterzeichnet, nachdem 2012 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zwecks Vergabe von insgesamt 700 000 EUR durchgeführt worden war. Zu den geförderten Projekten gehört die Modernisierung naturwissenschaftlicher Labore, die Einführung neuer Lehrmethoden in einer Vorschule sowie Projekte zur Förderung der Geisteswissenschaften und der Umwelterziehung sowie von gemeinsamen Aktivitäten beider Gemeinschaften („bikommunale“ Aktivitäten). In der ersten Jahreshälfte 2013 wurden eine Evaluierung der EU-Unterstützung für den Bildungssektor und eine Bedarfsanalyse durchgeführt.

Nach Abschluss des Projekts Berufliche Bildung und Arbeitsmarkt (VETLAM) im Jahr 2012 und seiner Evaluierung wurde die Ausschreibung für ein Folgeprojekt (VETLAM II) auf den Weg gebracht, das auf die Entwicklung und Förderung der beruflichen Bildung, des lebenslangen Lernens und einer aktiven Arbeitsmarktpolitik abzielt.

Nach einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Jahr 2012 zur Vergabe von Zuschüssen in Höhe von 5 Mio. EUR für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU wurden Schulungen für potenzielle Zuschussempfänger durchgeführt und Anträge von 282 Unternehmen bearbeitet. Die Zuschussvergabe ist allerdings im Verzug, da erst die Verlässlichkeit der vor Ort ausgestellten Bankgarantien sichergestellt sein muss. Die regen Aktivitäten im Rahmen der technischen Hilfe (TH) für die Wirtschaft wurden um drei Monate bis September 2013 verlängert. Im Laufe des Jahres wurde Unterstützung im Zusammenhang mit der KMU-Strategie und der E-Strategie geleistet und es wurden Schulungen für Wirtschaftsfördereinrichtungen, KMU, Nichtregierungsorganisationen, wissenschaftliche Einrichtungen und Gemeinden zu Themen wie Unternehmertum, Export, Forschung und Entwicklung, lokales Handwerk, Kultur und Geschichte Zyperns, Naturschutz und Informationstechnologie veranstaltet. Im Rahmen der TH wurde der Region Karpasia/Karpaz besondere Aufmerksamkeit gewidmet, wo bikommunale Dorfaktivitäten durchgeführt wurden. Außerdem wurden verschiedene Veröffentlichungen zur Unterstützung von Unternehmen erstellt. Im September fand eine Abschlussveranstaltung statt.

Ende des Jahres wurde mit einer Marktanalyse („Market Mapping“) für verarbeitete Lebensmittel begonnen.

Ein Treffen des Runden Tisches für Handel und Gewerbe, das Forum für Geber und Begünstigte, fand im Juli statt.

Die Weltbank überwacht die wirtschaftlichen Fortschritte und erstellt Fachberichte im Rahmen eines Treuhandfonds, dessen Laufzeit bis Ende 2014 verlängert wurde.

4.2.3. Ziel 3: Förderung der Versöhnung, vertrauensbildende Maßnahmen und Unterstützung der Zivilgesellschaft

Die Unterstützung des Ausschusses für Vermisste (gemeinsame Verwaltung mit dem UNDP) wurde fortgesetzt. 2013 war bislang das erfolgreichste Jahr: Die Überreste von 140 Personen konnten identifiziert und ihren Familien übergeben werden, womit die Zahl der seit 2006 identifizierten Personen auf 477 gestiegen ist. Im Laufe des Jahres konnte ein Gebiet einbezogen werden, das zuvor wegen der Präsenz des türkischen Militärs nicht zugänglich war. Im Dezember wurde die sechste Beitragsvereinbarung mit dem UNDP unterzeichnet, die weitere EU-Mittel in Höhe von 2,6 Mio. EUR zur Unterstützung des Ausschusses für Vermisste vorsieht. Die EU ist größter Geber für den Ausschuss für Vermisste, den sie bisher mit insgesamt 12,1 Mio. EUR unterstützt hat. Zur weiteren Förderung des Vertrauens zwischen den beiden Gemeinschaften sieht die neue Beitragsvereinbarung Mittel zur Verstärkung der Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen vor.

Alle verbliebenen Projekte, die im Rahmen der letzten drei Zuschussprogramme des Programms Zyprische Zivilgesellschaft in Aktion finanziert wurden, wurden 2013 abgeschlossen. Eine externe Evaluierung des Programms ab 2007 wurde vorgenommen. Die Erkenntnisse sind in ein mit 2,5 Mio. EUR ausgestattetes Zuschussprogramm eingeflossen, das im September auf den Weg gebracht wurde, um die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen für das demokratische Engagement in der türkisch-zyprischen Gemeinschaft und in der Europäischen Union zu stärken. 2014 sollen die Zuschüsse vergeben werden. Begleitend zu diesem neuen Zuschussprogramm wird ein Vertrag über technische Hilfe zwecks Kapazitätsaufbau innerhalb der betreffenden Einrichtungen geschlossen.

Die Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes im Rahmen des Technischen Ausschusses für das kulturelle Erbe, in dem beide Gemeinschaften vertreten sind, kamen 2013 mit dem Abschluss der Projekte Melandryna-Kirche, Profitis-Elias-Kirche, Panagia-Kirche und Denya-Moschee voran. Das Problem des Boykotts der türkisch-zyprischen Auftragnehmer wurde Anfang des Jahres geklärt. Besuche vor Ort und Abschlussveranstaltungen wurden organisiert, die die Sichtbarkeit des Programms erhöhten und die Bedeutung der Restaurierung von Kulturerbe als Mittel zur Aussöhnung zwischen den beiden Gemeinschaften hervorhoben.  Eine zweite Beitragsvereinbarung mit dem UNDP über zusätzliche 2 Mio. EUR wurde unterzeichnet. Aus diesem Anlass fand im November eine Veranstaltung statt, an der Vertreter der zyprischen Führung und Mitglieder des Technischen Ausschusses für das kulturelle Erbe teilnahmen.

4.2.4. Ziel 4: Annäherung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft an die Europäische Union

Das weithin beliebte Stipendienprogramm wurde im Anschluss an die Bewertung aus dem Jahr 2012 ausgeweitet. Für das akademische Jahr 2013/14 wurden 181 Zuschüsse an Studierende in grundständigen und postgradualen Studiengängen, Lehrkräfte, Forscher und Fachleute vergeben. In diesem Rahmen wurden auch Stipendien für kurze Fachlehrgänge und Praktika angeboten. Damit war das Zuschussprogramm 2013 das umfangreichste seit Einführung des Stipendienprogramms im Jahr 2007. Nach Prüfung der Möglichkeit der Auslagerung dieses Programms wurde mit dem British Council eine Übertragungsvereinbarung für die beiden akademischen Jahre 2014-2016 geschlossen, die anschließend überprüft werden soll.

Das erste Infopoint-Projekt lief 2013 aus. Es wurde eine Ausschreibung für ein neues Infopoint-Projekt im Jahr 2014 eingeleitet. Ziel dieses Projekts ist es, die Öffentlichkeit über die EU-Politik und das Hilfeprogramm zu informieren. Die Aktivitäten umfassen eine ganze Reihe von Seminaren, Konferenzen, Workshops und öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen für die türkisch-zyprische Gemeinschaft.

4.2.5. Ziele 5 und 6: Vorbereitung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft auf die Übernahme und Umsetzung des EU-Besitzstands

Das Instrument der Kommission für Informationsaustausch und technische Hilfe (TAIEX) trägt zur Vorbereitung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft auf die Umsetzung des Besitzstands nach der Lösung des Zypern-Problems bei. Im Jahr 2013 konzentrierte sich die Hilfe auf 13 wichtige Bereiche des Besitzstands: freier Kapitalverkehr, öffentliches Beschaffungswesen, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik, Finanzdienstleistungen, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzenschutz, Straßenverkehr, Statistik, Sozialpolitik und Beschäftigung, Umwelt, Verbraucher- und Gesundheitsschutz sowie Finanzkontrolle. Drei weitere Bereiche wurden einbezogen: freier Warenverkehr, Rechte des geistigen Eigentums und gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen.

2013 führten Experten aus den EU-Mitgliedstaaten 456 TAIEX-Maßnahmen durch, darunter Schulungen, Workshops, Studienbesuche und Beratung durch Rechtsexperten. Die türkisch-zyprische Gemeinschaft ist nach wie vor nur begrenzt auf die künftige Übernahme des Besitzstands vorbereitet. Im Statistikbereich wurden nach Februar keine TAIEX-Maßnahmen mehr durchgeführt. In den Bereichen Tierschutz, Umwelt und Versicherungen wurde die türkisch-zyprische Gemeinschaft jedoch tätig. Die Kommission organisierte im Januar und September 2013 TAIEX-Treffen mit beteiligten Kreisen in Brüssel, bei dem es um die Gestaltung der Gesamtumsetzung von TAIEX ging.

Die Unterstützung für den Handel über die Trennungslinie hinweg (Verordnung (EG) Nr. 866/2004) wurde fortgesetzt. Experten aus den EU-Mitgliedstaaten führten regelmäßig pflanzengesundheitliche Kontrollen von Kartoffeln und Zitrusfrüchteerzeugnissen durch. Analysen des lokalen Honigs ergaben, dass die Bedingungen der Kommissionsentscheidung 2007/330/EG über die Verbringung tierischer Erzeugnisse weiterhin erfüllt sind. Unabhängige Experten erstellten eine aktualisierte Liste der Fischereifahrzeuge, deren Fang für den Handel über die Trennungslinie hinweg zugelassen ist, da sie die Anforderungen dieses Beschlusses erfüllen.

4.3. Finanzielle Abwicklung (Auftragsvergabe und Zahlungen) 4.3.1. Auftragsvergabe

Die Mittelbindungen beliefen sich 2013 auf 19,7 Mio. EUR und blieben damit hinter dem ehrgeizigen Mittelansatz für das Jahr zurück. Die Zuschussverträge im Rahmen des mit 5 Mio. EUR ausgestatteten KMU-Programms 2011 können erst unterzeichnet werden, wenn der Status der örtlichen Bankgarantien in zufriedenstellender Weise geklärt ist.

4.3.2. Zahlungen

Die 2013 getätigten Zahlungen lagen näher am Mittelansatz für das Jahr als in den beiden Vorjahren (18,5 Mio. EUR, d. h. 76 % der veranschlagten Mittel). Problematisch waren insbesondere die anhaltenden Schwierigkeiten bei der Übergabe von Anlagen und die Abschlusszahlung für die Telekommunikationsausrüstung sowie die Verzögerungen bei Vorschusszahlungen (Zuschussprogramme für ländliche Entwicklung und KMU).

4.4. Monitoring

Die Kommission trägt für die Durchführung der meisten Projekte die unmittelbare Verantwortung (zentrale Mittelverwaltung). Die Mitarbeiter der Kommission gewährleisten ein hohes Maß an Aufsicht durch unangekündigte und angekündigte Vor-Ort-Besuche sowie im Rahmen der Lenkungsausschüsse. Eine besondere Programmmanagementstelle überwacht die Abwicklung der Zuschüsse für Dörfer, KMU und Betriebe im ländlichen Raum und unterstützt Zuschussempfänger. Die TAIEX-Maßnahmen werden von über 20 Projektlenkungsgruppen überwacht. Hinzu kommen halbjährliche Treffen im Rahmen des Monitoring-Mechanismus. Das Monitoring der TAIEX-Logistik erfolgt mit Hilfe des Online-TAIEX-Managementsystems.

Derzeit wird ein systematischeres Verfahren für die Planung des Monitoring und die Erfassung der Ergebnisse entwickelt.

4.5. Rechnungsprüfung und Kontrolle

2013 führte die Kommission eine Prüfung im Zusammenhang mit der gemeinsamen Mittelverwaltung durch, um die internen Kontrollsysteme der Generaldirektion Erweiterung zu bewerten. Dies ergab, dass das Monitoring vor Ort (siehe 4.4) besser protokolliert werden sollte.

2012 wurde ein Finanzkontroll- und Rechnungsprüfungsprogramm abgeschlossen, das sich auf frühere Zuschussrunden bezog. Ein neues Rechnungsprüfungsprogramm ist für 2014 – wenn die neueren Zuschussprogramme weiter fortgeschritten sein werden – vorgesehen.

Die Kommission hat die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs von 2012 weiter umgesetzt. Der MFR 2014-2020 enthält die empfohlene Mehrjahresplanung der Finanzierung. Das neue Personalstatut wird ab 2014 eine längere Laufzeit der Arbeitsverträge ermöglichen.

4.6. Evaluierung

2013 wurde eine umfangreiche externe Evaluierung des Programms durchgeführt. Insgesamt wurde die Programmierung als „grundsätzlich gut“ beurteilt. Zu folgenden Punkten wurden Empfehlungen abgegeben: Wahl der Indikatoren, Risikomanagement, Monitoring und Einbeziehung der türkisch-zyprischen Seite in die Planung. Außerdem wurden sektorspezifische Bewertungen durchgeführt: 1) Die Fortschritte bei der Bewirtschaftung fester Abfälle wurden analysiert und es wurde eine Liste prioritärer Maßnahmen erstellt. 2) Der Evaluierung der Unterstützung im Bildungssektor zufolge zeigten die Reformversuche nur geringe Wirkung, da sich die lokalen Akteure zu wenig einbrachten. Die Zuschussprogramme für Schulen schnitten jedoch gut ab. 3) Eine Evaluierung der von der EU finanzierten Unterstützung für die Zivilgesellschaft ergab, dass noch mehr für den Kapazitätsaufbau getan werden muss. 4) Es wurden Evaluierungen von TAIEX und des Programms zum Aufbau von Kapazitäten im Bereich Wasser/Abwasser eingeleitet. Die Berichte werden 2014 fertiggestellt.

4.7. Information, Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit

Im Jahr 2013 gab es 49 öffentlichkeitwirksame Maßnahmen, darunter projektbezogene Veranstaltungen, Ausstellungen und Festakte, Informationsveranstaltungen über Zuschüsse, Projektschulungen und die feierliche Eröffnung von Dorfprojekten. Herausragende Ereignisse waren die Feierlichkeiten zum Abschluss des Projekts zur Erhaltung der Panagia-Kirche in Trachoni/Demirhan im Dezember und zur Eröffnung der nächsten Phase des Programms zum Schutz des kulturellen Erbes im November sowie Veranstaltungen für Zuschussempfänger des Gemeinschaftsstipendienprogramms und des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums. Im April und Dezember wurden Briefings und Projektbesuche für Vertreter von EU-Mitgliedstaaten organisiert. Die Vertretung der Kommission in Zypern gab Pressemitteilungen über das Hilfeprogramm für die türkisch-zyprische Gemeinschaft heraus.

4.8. Konsultationen mit der Regierung der Republik Zypern

Regelmäßige Sitzungen mit Vertretern der Regierung der Republik Zypern fanden statt, in erster Linie bei Besuchen leitender Kommissionsbeamter in Zypern. Die Kommission stützt sich bei der Überprüfung von Eigentumsrechten weiterhin auf die Zusammenarbeit mit der Regierung und organisiert auch regelmäßige Treffen mit der Ständigen Vertretung in Brüssel.

5. Schlussfolgerungen

Angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen im Nordteil der Insel ist es schwierig, Fortschritte bei der Verwirklichung des wichtigsten Ziels der Verordnung, der Einigung Zyperns durch Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung Vorschub zu leisten, zu erreichen. Zwar wird sich die Zypern-Frage nur politisch regeln lassen, doch wird die EU-Hilfe entscheidend zur Beschleunigung der wirtschaftlichen und sozialen Integration beitragen.

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen im Nordteil Zyperns sind nun konkrete Ergebnisse zu verzeichnen, die auf bereits abgeschlossenen Projekten (die nicht Gegenstand dieses Berichts für 2013 sind) aufbauen. Außerdem wird deutlich, dass sich Beharrlichkeit auszahlt: Die Effizienz und Produktivität einiger Projekte hat sich nun – nach mehreren Durchführungsjahren – erheblich gesteigert. Die bessere Vorhersehbarkeit durch den MFR 2014-2020 dürfte diesen Trend zusätzlich verstärken. Sowohl die Prüfung durch den Europäischen Rechnungshof im Jahr 2012 als auch die 2013 vorgenommene Programmevaluierung gelangten insgesamt zu positiven Schlussfolgerungen, auch wenn ständig neue Erkenntnisse gewonnen werden.

In einigen Bereichen sind Erfolge weiterhin nur bedingt möglich und die langfristige Tragfähigkeit ist wegen unzureichender Kapazitäten der Begünstigten und fehlender Eigenmittel nach wie vor ein Problem. Dies bremst das Engagement der türkisch-zyprischen Gemeinschaft und beeinträchtigt die Nachhaltigkeit der Projekte. Die Kommission kann sich in diesen Bereichen jedoch nicht zurückziehen, da viele davon zentrale Punkte des Besitzstands betreffen, die für das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger der EU von grundlegender Bedeutung sind.

2013 war ein Jahr, in dem zuvor identifizierte Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit vertraglichem Schutz und Bankgarantien, tatsächlich zu großen Problemen und Verzögerungen bei einigen Projekten geführt haben. Dies hat die Absorptionsfähigkeit beeinträchtigt. Die Kommission hat nicht nur die Aufgabe, zu beobachten und zu kontrollieren, ob Risiken bestehen, sondern auch zu gewährleisten, dass die zugewiesenen Mittel vollständig genutzt werden, um die zweifellos bestehenden sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen.

Die Bereitstellung von Infrastrukturen und größeren Ausrüstungen ist nach wie vor schwierig. Jedoch waren diejenigen Projekte, die gelungen sind, bedeutende öffentlichkeitswirksame Erfolge. Auch frühere, weniger sichtbare Projekte, beispielsweise die Erneuerung der Wasserversorgungsnetze, haben zu erheblichen Verbesserungen im täglichen Leben geführt.

[1]               ABl. L 65 vom 7.3.2006, S. 5.

[2]               Beschluss C(2013) 7969 der Kommission.

[3]               Sonderbericht Nr. 6/2012 http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR12_06/SR12_06_DE.PDF