BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Achter Jahresbericht (2013) über die Durchführung der Gemeinschaftshilfe nach der Verordnung (EG) Nr. 389/2006 des Rates vom 27. Februar 2006 zur Schaffung eines finanziellen Stützungsinstruments zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns /* COM/2014/0282 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT Achter Jahresbericht (2013) über die
Durchführung der Gemeinschaftshilfe nach der Verordnung (EG) Nr. 389/2006
des Rates vom 27. Februar 2006 zur Schaffung eines finanziellen
Stützungsinstruments zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der
türkischen Gemeinschaft Zyperns
1.
Einleitung
Die Verordnung (EG) Nr. 389/2006 des Rates[1] (im
Folgenden „Unterstützungsverordnung“) stellt die Grundlage für die Durchführung
der Hilfe zugunsten der türkisch-zyprischen Gemeinschaft dar und sieht eine
jährliche Berichterstattung an den Rat und das Europäische Parlament vor. Der
vorliegende Bericht bezieht sich auf das Jahr 2013.
2.
Programmierung der Hilfe
Im Zeitraum 2006
bis Ende 2013 wurde im Rahmen der Unterstützungsverordnung Hilfe im Wert von
insgesamt 337 Mio. EUR programmiert. Bei der Programmierung der
Mittel 2013 (31 Mio. EUR[2])
wurden die Ergebnisse von Stakeholder-Workshops und von externen Evaluierungen,
insbesondere einer Evaluierung des gesamten Programms, die im Laufe des Jahres
durchgeführt wurde, berücksichtigt. Wegen der begrenzten Dauer der Unterstützung (bis zur
Wiedervereinigung) und der Finanzierung aus den Margen des EU-Haushaltsplans
war es schwierig, die für die anstehende Übernahme des Besitzstands
erforderlichen grundlegenden Änderungen zu planen. Der Europäische Rechnungshof
hat sich zu diesem Problem in seinen Empfehlungen von 2012[3]
geäußert. Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2014-2020 enthält erstmals eine
mehrjährige Perspektive für das Programm mit jährlicher Mittelausstattung.
Dadurch kann die Vorbereitung auf die künftige Umsetzung des Besitzstands
besser geplant werden. Dieser Punkt hat im Hinblick auf die Wiederaufnahme der
Gespräche im Jahr 2014 an Bedeutung gewonnen, da die Unterstützungsverordnung
vorsieht, dass der Besitzstand nach einer Regelung der Zypern-Frage
unverzüglich anzuwenden ist.
3.
Durchführungsmechanismen
Das Programm wird in den Teilen der Republik Zypern durchgeführt, über
die die Regierung der Republik Zypern keine effektive Kontrolle ausübt und in
denen die Anwendung des Besitzstands gemäß Protokoll Nr. 10 der
Beitrittsakte ausgesetzt ist. Die Hilfe wird von der Europäischen Kommission
hauptsächlich nach dem Prinzip der zentralen Mittelverwaltung durchgeführt.
Einige Projekte werden jedoch in gemeinsamer Mittelverwaltung mit dem
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) durchgeführt. Die Kommission ist
in diesem Fall in einem besonderen politischen, rechtlichen und diplomatischen
Umfeld tätig. Um bei der Programmdurchführung den Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung einhalten zu können, müssen
Ad-hoc-Regelungen getroffen werden. Bei EU-finanzierten Hilfeprogrammen wird
der rechtliche Rahmen für die Unterstützung normalerweise durch Vereinbarungen
mit der Regierung des Empfängerlandes festgelegt. Im Falle der
türkisch-zyprischen Gemeinschaft ist dies nicht möglich und die Kommission kann
sich lediglich auf die ihrer Einschätzung nach zum jeweiligen Zeitpunkt vor Ort
geltenden Regeln und Bedingungen stützen. Dies ist mit einem gewissen Risiko
verbunden. Management und Begrenzung dieses Risikos fallen in die Verantwortung
der Kommission, die zu diesem Zweck unter anderem die folgenden Maßnahmen
ergriffen hat: intensives Monitoring und Unterstützung der Begünstigten,
geänderte Zahlungsbedingungen und Zurückhaltung im Zusammenhang mit
Bankgarantien. Um unter diesen
Rahmenbedingungen eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten,
muss sich die türkisch-zyprische Gemeinschaft uneingeschränkt für die
Annäherung an den Besitzstand einsetzen. Damit das Programm seine volle Wirkung
entfalten und letztlich die angestrebte Wiedervereinigung erreicht werden kann,
müssen die türkisch-zyprische und die griechisch-zyprische Gemeinschaft weiterhin
zusammenarbeiten. Das Programmteam
nutzt das Programmunterstützungsbüro der EU (EUPSO) im Nordteil Nikosias. Zudem
veranstaltet die Vertretung der Kommission in Zypern in ihren Räumlichkeiten
Sitzungen und Seminare und ist für die Kommunikation mit der zyprischen
Öffentlichkeit über das Programm zuständig. Ein großer Teil der
Programmmittel ist für Zuschüsse insbesondere an nichtstaatliche Akteure
vorgesehen. Die Verwaltung der Aufträge von relativ geringem Umfang im Rahmen
dieser Zuschussprogramme belastet die Ressourcen des Programmteams und die
Kommission prüft weiterhin Möglichkeiten zur indirekten Mittelverwaltung. Im
Dezember wurde eine Übertragungsvereinbarung mit dem British Council
unterzeichnet, dem die Verwaltung des Stipendienprogramms für zwei akademische
Jahre (2014-2016) übertragen wurde.
4.
Durchführung im Berichtszeitraum
4.1.
Allgemeiner Überblick
Im Jahr 2013 wurden
einige bedeutende Erfolge erzielt: Die neue für beide Gemeinschaften bestimmte
Kläranlage Nikosia in Mia Milia/Haspolat, die größte Zyperns, wurde
übergeben, die Tätigkeiten im Rahmen des Programms für den Ausschuss für
Vermisste wurden intensiviert, so dass mehr vermisste Personen identifiziert
werden konnten als je zuvor, im Bereich des kulturellen Erbes wurden einige
bedeutende Projekte abgeschlossen, mit dem weithin beliebten Stipendienprogramm
wurden 2013 mehr Studierende erreicht als in den Vorjahren und es wurden
Zuschüsse zur Unterstützung von Schulen und Landwirten vergeben. Eine
Evaluierung des gesamten Programms ergab eine grundsätzlich „gute“ Qualität.
Zudem ist es der Kommission gelungen, der Unterstützung für die
türkisch-zyprische Gemeinschaft durch den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020
eine längerfristige Perspektive zu verleihen. Wie bereits im
Vorjahr liefen 2013 viele Verträge (229) aus, darunter zahlreiche
Zuschussverträge aus früheren Vergaberunden. Die Zahl der Ende des Jahres noch
laufenden Verträge betrug 208. Bei den neuen Aktivitäten standen
Zuschusskampagnen zur Unterstützung von KMU, Organisationen der
Zivilgesellschaft und Schulen und zur Förderung der Entwicklung des ländlichen
Raums und des Gemeinwesens im Vordergrund. Aufgrund der
besonderen Sachlage ist es nicht einfach, sektorspezifische
Entwicklungsprogramme zu konzipieren. Daher und wegen der Rahmenbedingungen,
die in vielen Bereichen nicht besitzstandskonform sind, lassen sich Probleme im
Zusammenhang mit der organisatorischen Effizienz vor Ort, dem
Ressourcenmanagement und der Planung nur schwer bewältigen. Dies war von Anfang
an charakteristisch für das Programm und macht sich vor allem im Hinblick auf
die Nachhaltigkeit bemerkbar. Die Kommission führt weiterhin ein Follow-up zu
abgeschlossenen Projekten durch, um beispielsweise sicherzustellen, dass
Wartung und Betrieb ordnungsgemäß verlaufen. Die Frage der Nachhaltigkeit wurde
sowohl vom Europäischen Rechnungshof in seinem Sonderbericht von 2012 als auch
in der Programmevaluierung von 2013 besonders hervorgehoben. Ein weiteres
grundsätzliches Problem war die schwankende jährliche Finanzierung aus den
Margen des EU-Haushaltsplans und die Natur des Hilfeinstruments, das zeitlich
begrenzt ist, ohne dass die Dauer feststeht. Dies hat sich sowohl auf die
Planung als auch auf die Nachhaltigkeit negativ ausgewirkt. Der MFR 2014-2020
dürfte hier Abhilfe schaffen. Eine Angelegenheit,
die 2013 eskalierte, waren die Klagen lokaler Auftragnehmer vor örtlichen
„Gerichten“ und die daraus resultierenden „Gerichtsentscheidungen“ gegen die
Kommission, u. a. eine Verfügung, mit der die Inanspruchnahme von durch
örtliche Banken ausgestellten Bankgarantien verhindert wurde. Dieses Problem
wurde zum Teil durch Änderungen der örtlichen Rechtsvorschriften entschärft.
Jedoch bleibt abzuwarten, ob vor Ort ausgestellte Bankgarantien einen
angemessenen Schutz bieten. Außerdem gilt dieser Schutz offensichtlich nicht
rückwirkend und einige der Bankgarantien können von der Kommission nach wie vor
nicht eingelöst werden. Dadurch kam es zu Verzögerungen bei der Unterzeichnung
von Zuschussverträgen.
4.2.
Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele
Das Gesamtziel des
Programms besteht darin, die Wiedervereinigung Zyperns durch Förderung der
wirtschaftlichen Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft zu
erleichtern. Schwerpunkte sind die wirtschaftliche Integration der Insel, die
Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Volksgemeinschaften und zur EU
und die Vorbereitung auf die Übernahme des Besitzstands. In jedem dieser
Bereiche wurden im Jahr 2013 Maßnahmen durchgeführt.
4.2.1.
Ziel 1: Ausbau und Umgestaltung der Infrastruktur
Im Energiesektor
wurden alle Projekte erfolgreich beendet und die dazugehörigen Verträge mit
einem Gesamtvolumen von 11,6 Mio. EUR wurden bis Ende 2013
abgeschlossen. Das Solarkraftwerk mit einer Leistung von 1,27 MW läuft
ordnungsgemäß und ist gut in das Kontrollsystem zur Fernüberwachung integriert.
Der Betrieb durch den Begünstigten wird weiterhin von der Kommission überwacht. Nach Verzögerungen wurde die Erprobung der
NGN-Telekommunikationsausrüstung („Next Generation Network“) praktisch
abgeschlossen. Der Betrieb dürfte in der ersten Jahreshälfte 2014 aufgenommen
werden. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Trennung von Netzbetrieb
und Dienstleistungen immer noch nicht gegeben und eine vollständige
Liberalisierung des Sektors dürfte 2014 kaum erreicht werden. Im Bereich der Verkehrssicherheit wurden im Rahmen des
Hilfeprogramms Projekte im Wert von 2,4 Mio. EUR abgeschlossen. Die
letzten Verträge liefen 2013 aus. Die neue für beide Gemeinschaften bestimmte Kläranlage Nikosia
in Mia Milia/Haspolat, die von der EU und dem Abwasserbeirat Nikosia
kofinanziert wurde, wurde fertiggestellt und im Juli übergeben. Für die
Durchführung der Bauarbeiten war das UNDP zuständig. Die beiden Gemeinden haben
einen Vertrag über den Betrieb und die Wartung der Anlage unterzeichnet. Die Frage
der Wiederverwendung des gereinigten Abwassers, einschließlich der Rückleitung
in die von der Regierung kontrollierten Gebiete, muss noch angegangen werden. Die Mängelanzeigefrist für die 2012 übergebene Kläranlage
Morphou/Güzelyurt wurde bis 2014 verlängert, vor allem wegen einiger
Korrosionsprobleme. Der Begünstigte hat bereits einen Betriebs- und
Wartungsvertrag geschlossen. Die neue Kläranlage
in Famagusta wurde im Oktober übergeben, doch das Problem des hohen Salzgehalts
im Zulauf und der dadurch bedingten Korrosionsschäden blieb ungelöst. Der
Betrieb und die Wartung werden von der Gemeinde finanziert und vom selben
Betreiber ausgeführt, der auch für die Anlage in Morphou/Güzelyurt zuständig
ist. Das 45 km
lange Wasserversorgungsnetz und das 47 km lange Kanalisationsnetz von
Famagusta wurden verlegt. Jedoch bestehen noch viele Mängel, so dass nur das
Wasserversorgungsnetz und sieben Pumpstationen übergeben wurden. Bei diesem
Projekt sind erhebliche Verzögerungen aufgetreten und der Vertrag wurde im
Dezember gekündigt. Ende 2013 war das im Vertrag vorgesehene Schiedsverfahren
im Gange. Nach Abschluss des
Programms zum Aufbau von Kapazitäten im Bereich Wasser/Abwasser im Jahr 2012
wurde eine Evaluierung durchgeführt und ein Workshop zur Ausarbeitung eines
Folgeprogramms veranstaltet. Im Bereich
Wasser/Abwasser traten somit Schwierigkeiten auf, die mit Korrosionsproblemen
wegen des hohen Salzgehalts des Grundwassers und schlechten Leistungen auf
Auftragnehmerseite zusammenhingen. Die Kommission musste sich mehr einbringen
als geplant, um für eine nachhaltige Regelung von Wartung und Betrieb der
errichteten Kläranlagen zu sorgen. Im Bereich Naturschutz
sind noch die Informations- und Managementzentren in vier besonderen Naturschutzgebieten
fertigzustellen, nachdem der Bauvertrag 2011 gekündigt wurde. Vorbereitungen
für die Vollendung der Zentren auf der Grundlage einer Beitragsvereinbarung mit
dem UNDP wurden getroffen. Was den Schutz der natürlichen Umwelt und die
vollständige Umsetzung der Bewirtschaftungspläne für die besonderen
Naturschutzgebiete angeht, besteht noch weiterer Handlungsbedarf. Die
Kommission äußert gegenüber der türkisch-zyprischen Gemeinschaft weiterhin ihre
Bedenken, beispielsweise wegen der umfassenden Gewinnung von Steinen und Erden
in den Kyrenia-Bergen. Im Bereich der festen
Abfälle wurden für die neue Deponie Koutsoventis/Güngör im April und für
die sanierte Deponie Kato Dhikomo/Așağı Dikmen im September die
definitiven Leistungszertifikate ausgestellt. Im Juni wurde ein Workshop
veranstaltet, um nach der Fertigstellung der Infrastruktur und dem Abschluss
des Projekts zum Ausbau der Kapazitäten für die Bewirtschaftung fester Abfälle
den weiteren Mitwirkungsbedarf zu erörtern. Dabei wurden die Ergebnisse der 2012
vorgenommenen Bedarfsanalyse berücksichtigt.
4.2.2.
Ziel 2: Förderung der sozialen und
wirtschaftlichen Entwicklung
Im Bereich ländliche Entwicklung wurde
technische Hilfe für Landwirte und andere Akteure bereitgestellt; diese bezog
sich auf die Bereiche Tiergesundheit, Tierzucht und Seuchenbekämpfung,
Pflanzengesundheit, Diversifizierung der Anbaukulturen, ökologischer Landbau
und Unterstützung im Zusammenhang mit der Nutzung von Zuschüssen. Es wurden
Ausschreibungen für Dienstleistungen im Bereich Tierseuchenbekämpfung sowie für
die Konzeption eines Systems für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte
eingeleitet. 2013 wurden im Rahmen der dritten Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen für Zuschüsse im Bereich der Entwicklung des
ländlichen Raums 39 Verträge im Gesamtwert von rund 3 Mio. EUR
zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Diversifizierung und Nachhaltigkeit
unterzeichnet. Eine dritte Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen (3 Mio. EUR) für Zuschüsse zu Projekten zur Gemeinwesenentwicklung
in ländlichen Gebieten wurde im Mai auf den Weg gebracht. Die Verträge sollen
2014 unterzeichnet werden. Die Ziele der Aufforderung sind die Verbesserung des
natürlichen und immateriellen Kulturerbes, der Ausbau grundlegender Dienste auf
Gemeindeebene und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der lokalen
Verwaltung in ländlichen Gebieten. 4 der 37 Zuschüsse aus früheren
Vergaberunden für die Gemeinwesenentwicklung liefen im Jahr 2013 aus, während 13 Verträge
noch bestanden. Bei einigen dieser Zuschüsse ist die Umsetzung nach wie vor im
Rückstand, was vor allem auf Verzögerungen bei der Vollendung von
Infrastrukturarbeiten durch die Zuschussempfänger zurückzuführen ist. Im Rahmen des Projekts Verbesserung der
städtischen und der lokalen Infrastruktur, das in gemeinsamer
Mittelverwaltung mit dem UNDP durchgeführt wird, wurden im Anschluss an eine
zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Jahr 2012 17 kleinere
Zuschüsse gewährt. Diese wurden 2013 in Dörfern, in denen von der EU
finanzierte Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden, und für Maßnahmen für die
Märkte von Famagusta und Nikosia verwendet. Im Juni 2013 wurde eine dritte
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, die den Schutz der
Umwelt und des Kulturerbes in Karpasia/Karpaz zum Gegenstand hatte. Es wurden 11 Zuschüsse
gewährt. Im Bildungssektor wurden zehn
Zuschussverträge mit Schulen unterzeichnet, nachdem 2012 eine Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen zwecks Vergabe von insgesamt 700 000 EUR
durchgeführt worden war. Zu den geförderten Projekten gehört die Modernisierung
naturwissenschaftlicher Labore, die Einführung neuer Lehrmethoden in einer
Vorschule sowie Projekte zur Förderung der Geisteswissenschaften und der
Umwelterziehung sowie von gemeinsamen Aktivitäten beider Gemeinschaften
(„bikommunale“ Aktivitäten). In der ersten Jahreshälfte 2013 wurden eine
Evaluierung der EU-Unterstützung für den Bildungssektor und eine Bedarfsanalyse
durchgeführt. Nach Abschluss des Projekts Berufliche Bildung
und Arbeitsmarkt (VETLAM) im Jahr 2012 und seiner Evaluierung wurde die
Ausschreibung für ein Folgeprojekt (VETLAM II) auf den Weg gebracht, das
auf die Entwicklung und Förderung der beruflichen Bildung, des lebenslangen
Lernens und einer aktiven Arbeitsmarktpolitik abzielt. Nach einer Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen im Jahr 2012 zur Vergabe von Zuschüssen in Höhe von 5 Mio. EUR
für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU wurden Schulungen für
potenzielle Zuschussempfänger durchgeführt und Anträge von 282 Unternehmen
bearbeitet. Die Zuschussvergabe ist allerdings im Verzug, da erst die
Verlässlichkeit der vor Ort ausgestellten Bankgarantien sichergestellt sein
muss. Die regen Aktivitäten im Rahmen der technischen Hilfe (TH) für die
Wirtschaft wurden um drei Monate bis September 2013 verlängert. Im Laufe des
Jahres wurde Unterstützung im Zusammenhang mit der KMU-Strategie und der
E-Strategie geleistet und es wurden Schulungen für
Wirtschaftsfördereinrichtungen, KMU, Nichtregierungsorganisationen,
wissenschaftliche Einrichtungen und Gemeinden zu Themen wie Unternehmertum, Export,
Forschung und Entwicklung, lokales Handwerk, Kultur und Geschichte Zyperns,
Naturschutz und Informationstechnologie veranstaltet. Im Rahmen der TH wurde
der Region Karpasia/Karpaz besondere Aufmerksamkeit gewidmet, wo bikommunale
Dorfaktivitäten durchgeführt wurden. Außerdem wurden verschiedene
Veröffentlichungen zur Unterstützung von Unternehmen erstellt. Im September
fand eine Abschlussveranstaltung statt. Ende des Jahres wurde mit einer Marktanalyse
(„Market Mapping“) für verarbeitete Lebensmittel begonnen. Ein Treffen des Runden Tisches für Handel und
Gewerbe, das Forum für Geber und Begünstigte, fand im Juli statt. Die Weltbank überwacht die wirtschaftlichen
Fortschritte und erstellt Fachberichte im Rahmen eines Treuhandfonds, dessen
Laufzeit bis Ende 2014 verlängert wurde.
4.2.3.
Ziel 3: Förderung der Versöhnung,
vertrauensbildende Maßnahmen und Unterstützung der Zivilgesellschaft
Die Unterstützung des Ausschusses für Vermisste
(gemeinsame Verwaltung mit dem UNDP) wurde fortgesetzt. 2013 war bislang das
erfolgreichste Jahr: Die Überreste von 140 Personen konnten identifiziert
und ihren Familien übergeben werden, womit die Zahl der seit 2006
identifizierten Personen auf 477 gestiegen ist. Im Laufe des Jahres konnte ein Gebiet
einbezogen werden, das zuvor wegen der Präsenz des türkischen Militärs nicht
zugänglich war. Im Dezember wurde die sechste Beitragsvereinbarung mit dem UNDP
unterzeichnet, die weitere EU-Mittel in Höhe von 2,6 Mio. EUR zur
Unterstützung des Ausschusses für Vermisste vorsieht. Die EU ist größter Geber
für den Ausschuss für Vermisste, den sie bisher mit insgesamt 12,1 Mio. EUR
unterstützt hat. Zur weiteren Förderung des Vertrauens zwischen den beiden
Gemeinschaften sieht die neue Beitragsvereinbarung Mittel zur Verstärkung der
Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen vor. Alle verbliebenen Projekte, die im Rahmen der
letzten drei Zuschussprogramme des Programms Zyprische Zivilgesellschaft in
Aktion finanziert wurden, wurden 2013 abgeschlossen. Eine externe Evaluierung
des Programms ab 2007 wurde vorgenommen. Die Erkenntnisse sind in ein mit 2,5 Mio. EUR
ausgestattetes Zuschussprogramm eingeflossen, das im September auf den Weg
gebracht wurde, um die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen für das
demokratische Engagement in der türkisch-zyprischen Gemeinschaft und in der
Europäischen Union zu stärken. 2014 sollen die Zuschüsse vergeben werden.
Begleitend zu diesem neuen Zuschussprogramm wird ein Vertrag über technische
Hilfe zwecks Kapazitätsaufbau innerhalb der betreffenden Einrichtungen geschlossen. Die Maßnahmen zum
Schutz des kulturellen Erbes im Rahmen des Technischen Ausschusses für
das kulturelle Erbe, in dem beide Gemeinschaften vertreten sind, kamen 2013 mit
dem Abschluss der Projekte Melandryna-Kirche, Profitis-Elias-Kirche, Panagia-Kirche
und Denya-Moschee voran. Das Problem des Boykotts der türkisch-zyprischen
Auftragnehmer wurde Anfang des Jahres geklärt. Besuche vor Ort und
Abschlussveranstaltungen wurden organisiert, die die Sichtbarkeit des Programms
erhöhten und die Bedeutung der Restaurierung von Kulturerbe als Mittel zur
Aussöhnung zwischen den beiden Gemeinschaften hervorhoben. Eine zweite
Beitragsvereinbarung mit dem UNDP über zusätzliche 2 Mio. EUR wurde
unterzeichnet. Aus diesem Anlass fand im November eine Veranstaltung statt, an
der Vertreter der zyprischen Führung und Mitglieder des Technischen Ausschusses
für das kulturelle Erbe teilnahmen.
4.2.4.
Ziel 4: Annäherung der türkisch-zyprischen
Gemeinschaft an die Europäische Union
Das weithin beliebte Stipendienprogramm wurde im
Anschluss an die Bewertung aus dem Jahr 2012 ausgeweitet. Für das akademische
Jahr 2013/14 wurden 181 Zuschüsse an Studierende in grundständigen und
postgradualen Studiengängen, Lehrkräfte, Forscher und Fachleute vergeben. In
diesem Rahmen wurden auch Stipendien für kurze Fachlehrgänge und Praktika
angeboten. Damit war das Zuschussprogramm 2013 das umfangreichste seit
Einführung des Stipendienprogramms im Jahr 2007. Nach Prüfung der Möglichkeit
der Auslagerung dieses Programms wurde mit dem British Council eine
Übertragungsvereinbarung für die beiden akademischen Jahre 2014-2016
geschlossen, die anschließend überprüft werden soll. Das erste Infopoint-Projekt lief 2013 aus.
Es wurde eine Ausschreibung für ein neues Infopoint-Projekt im Jahr 2014
eingeleitet. Ziel dieses Projekts ist es, die Öffentlichkeit über die
EU-Politik und das Hilfeprogramm zu informieren. Die Aktivitäten umfassen eine
ganze Reihe von Seminaren, Konferenzen, Workshops und öffentlichkeitswirksamen
Veranstaltungen für die türkisch-zyprische Gemeinschaft.
4.2.5.
Ziele 5 und 6: Vorbereitung der
türkisch-zyprischen Gemeinschaft auf die Übernahme und Umsetzung des
EU-Besitzstands
Das Instrument der Kommission für
Informationsaustausch und technische Hilfe (TAIEX) trägt zur Vorbereitung der
türkisch-zyprischen Gemeinschaft auf die Umsetzung des Besitzstands nach der
Lösung des Zypern-Problems bei. Im Jahr 2013 konzentrierte sich die Hilfe auf 13 wichtige
Bereiche des Besitzstands: freier Kapitalverkehr, öffentliches
Beschaffungswesen, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik,
Finanzdienstleistungen, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,
Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzenschutz, Straßenverkehr, Statistik,
Sozialpolitik und Beschäftigung, Umwelt, Verbraucher- und Gesundheitsschutz
sowie Finanzkontrolle. Drei weitere Bereiche wurden einbezogen: freier
Warenverkehr, Rechte des geistigen Eigentums und gegenseitige Anerkennung von
Berufsqualifikationen. 2013 führten Experten aus den EU-Mitgliedstaaten 456 TAIEX-Maßnahmen
durch, darunter Schulungen, Workshops, Studienbesuche und Beratung durch Rechtsexperten.
Die türkisch-zyprische Gemeinschaft ist nach wie vor nur begrenzt auf die
künftige Übernahme des Besitzstands vorbereitet. Im Statistikbereich wurden
nach Februar keine TAIEX-Maßnahmen mehr durchgeführt. In den Bereichen
Tierschutz, Umwelt und Versicherungen wurde die türkisch-zyprische Gemeinschaft
jedoch tätig. Die Kommission organisierte im Januar und September 2013
TAIEX-Treffen mit beteiligten Kreisen in Brüssel, bei dem es um die Gestaltung der
Gesamtumsetzung von TAIEX ging. Die Unterstützung für den Handel über die
Trennungslinie hinweg (Verordnung (EG) Nr. 866/2004) wurde fortgesetzt.
Experten aus den EU-Mitgliedstaaten führten regelmäßig pflanzengesundheitliche
Kontrollen von Kartoffeln und Zitrusfrüchteerzeugnissen durch. Analysen des
lokalen Honigs ergaben, dass die Bedingungen der Kommissionsentscheidung 2007/330/EG
über die Verbringung tierischer Erzeugnisse weiterhin erfüllt sind. Unabhängige
Experten erstellten eine aktualisierte Liste der Fischereifahrzeuge, deren Fang
für den Handel über die Trennungslinie hinweg zugelassen ist, da sie die
Anforderungen dieses Beschlusses erfüllen.
4.3.
Finanzielle Abwicklung (Auftragsvergabe und
Zahlungen)
4.3.1.
Auftragsvergabe
Die Mittelbindungen beliefen sich 2013 auf 19,7 Mio. EUR
und blieben damit hinter dem ehrgeizigen Mittelansatz für das Jahr zurück. Die
Zuschussverträge im Rahmen des mit 5 Mio. EUR ausgestatteten
KMU-Programms 2011 können erst unterzeichnet werden, wenn der Status der
örtlichen Bankgarantien in zufriedenstellender Weise geklärt ist.
4.3.2.
Zahlungen
Die 2013 getätigten Zahlungen lagen näher am
Mittelansatz für das Jahr als in den beiden Vorjahren (18,5 Mio. EUR,
d. h. 76 % der veranschlagten Mittel). Problematisch waren
insbesondere die anhaltenden Schwierigkeiten bei der Übergabe von Anlagen und
die Abschlusszahlung für die Telekommunikationsausrüstung sowie die
Verzögerungen bei Vorschusszahlungen (Zuschussprogramme für ländliche
Entwicklung und KMU).
4.4.
Monitoring
Die Kommission trägt für die Durchführung der
meisten Projekte die unmittelbare Verantwortung (zentrale Mittelverwaltung).
Die Mitarbeiter der Kommission gewährleisten ein hohes Maß an Aufsicht durch
unangekündigte und angekündigte Vor-Ort-Besuche sowie im Rahmen der
Lenkungsausschüsse. Eine besondere Programmmanagementstelle überwacht die
Abwicklung der Zuschüsse für Dörfer, KMU und Betriebe im ländlichen Raum und
unterstützt Zuschussempfänger. Die TAIEX-Maßnahmen werden von über 20 Projektlenkungsgruppen
überwacht. Hinzu kommen halbjährliche Treffen im Rahmen des
Monitoring-Mechanismus. Das Monitoring der TAIEX-Logistik erfolgt mit Hilfe des
Online-TAIEX-Managementsystems. Derzeit wird ein systematischeres Verfahren für
die Planung des Monitoring und die Erfassung der Ergebnisse entwickelt.
4.5.
Rechnungsprüfung und Kontrolle
2013 führte die Kommission eine Prüfung im
Zusammenhang mit der gemeinsamen Mittelverwaltung durch, um die internen
Kontrollsysteme der Generaldirektion Erweiterung zu bewerten. Dies ergab, dass
das Monitoring vor Ort (siehe 4.4) besser protokolliert werden sollte. 2012 wurde ein Finanzkontroll- und
Rechnungsprüfungsprogramm abgeschlossen, das sich auf frühere Zuschussrunden
bezog. Ein neues Rechnungsprüfungsprogramm ist für 2014 – wenn die neueren
Zuschussprogramme weiter fortgeschritten sein werden – vorgesehen. Die Kommission hat die Empfehlungen des
Europäischen Rechnungshofs von 2012 weiter umgesetzt. Der MFR 2014-2020 enthält
die empfohlene Mehrjahresplanung der Finanzierung. Das neue Personalstatut wird
ab 2014 eine längere Laufzeit der Arbeitsverträge ermöglichen.
4.6.
Evaluierung
2013 wurde eine
umfangreiche externe Evaluierung des Programms durchgeführt. Insgesamt wurde
die Programmierung als „grundsätzlich gut“ beurteilt. Zu folgenden Punkten
wurden Empfehlungen abgegeben: Wahl der Indikatoren, Risikomanagement,
Monitoring und Einbeziehung der türkisch-zyprischen Seite in die Planung.
Außerdem wurden sektorspezifische Bewertungen durchgeführt: 1) Die Fortschritte
bei der Bewirtschaftung fester Abfälle wurden analysiert und es wurde eine
Liste prioritärer Maßnahmen erstellt. 2) Der Evaluierung der Unterstützung im
Bildungssektor zufolge zeigten die Reformversuche nur geringe Wirkung, da sich
die lokalen Akteure zu wenig einbrachten. Die Zuschussprogramme für Schulen schnitten
jedoch gut ab. 3) Eine Evaluierung der von der EU finanzierten Unterstützung
für die Zivilgesellschaft ergab, dass noch mehr für den Kapazitätsaufbau getan
werden muss. 4) Es wurden Evaluierungen von TAIEX und des Programms zum Aufbau
von Kapazitäten im Bereich Wasser/Abwasser eingeleitet. Die Berichte werden 2014
fertiggestellt.
4.7.
Information, Öffentlichkeitsarbeit und Sichtbarkeit
Im Jahr 2013 gab es 49 öffentlichkeitwirksame
Maßnahmen, darunter projektbezogene Veranstaltungen, Ausstellungen und Festakte,
Informationsveranstaltungen über Zuschüsse, Projektschulungen und die
feierliche Eröffnung von Dorfprojekten. Herausragende Ereignisse waren die
Feierlichkeiten zum Abschluss des Projekts zur Erhaltung der Panagia-Kirche in
Trachoni/Demirhan im Dezember und zur Eröffnung der nächsten Phase des
Programms zum Schutz des kulturellen Erbes im November sowie Veranstaltungen
für Zuschussempfänger des Gemeinschaftsstipendienprogramms und des Programms
zur Entwicklung des ländlichen Raums. Im April und Dezember wurden Briefings
und Projektbesuche für Vertreter von EU-Mitgliedstaaten organisiert. Die
Vertretung der Kommission in Zypern gab Pressemitteilungen über das
Hilfeprogramm für die türkisch-zyprische Gemeinschaft heraus.
4.8.
Konsultationen mit der Regierung der Republik
Zypern
Regelmäßige Sitzungen mit Vertretern der Regierung
der Republik Zypern fanden statt, in erster Linie bei Besuchen leitender
Kommissionsbeamter in Zypern. Die Kommission stützt sich bei der Überprüfung
von Eigentumsrechten weiterhin auf die Zusammenarbeit mit der Regierung und
organisiert auch regelmäßige Treffen mit der Ständigen Vertretung in Brüssel.
5.
Schlussfolgerungen
Angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen im
Nordteil der Insel ist es schwierig, Fortschritte bei der Verwirklichung des
wichtigsten Ziels der Verordnung, der Einigung Zyperns durch Förderung der
wirtschaftlichen Entwicklung Vorschub zu leisten, zu erreichen. Zwar wird
sich die Zypern-Frage nur politisch regeln lassen, doch wird die EU-Hilfe
entscheidend zur Beschleunigung der wirtschaftlichen und sozialen Integration
beitragen. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen im
Nordteil Zyperns sind nun konkrete Ergebnisse zu verzeichnen, die auf bereits
abgeschlossenen Projekten (die nicht Gegenstand dieses Berichts für 2013 sind)
aufbauen. Außerdem wird deutlich, dass sich Beharrlichkeit auszahlt: Die
Effizienz und Produktivität einiger Projekte hat sich nun – nach mehreren
Durchführungsjahren – erheblich gesteigert. Die bessere Vorhersehbarkeit durch
den MFR 2014-2020 dürfte diesen Trend zusätzlich verstärken. Sowohl die Prüfung
durch den Europäischen Rechnungshof im Jahr 2012 als auch die 2013 vorgenommene
Programmevaluierung gelangten insgesamt zu positiven Schlussfolgerungen, auch
wenn ständig neue Erkenntnisse gewonnen werden. In einigen Bereichen sind Erfolge weiterhin nur
bedingt möglich und die langfristige Tragfähigkeit ist wegen unzureichender
Kapazitäten der Begünstigten und fehlender Eigenmittel nach wie vor ein
Problem. Dies bremst das Engagement der türkisch-zyprischen Gemeinschaft und
beeinträchtigt die Nachhaltigkeit der Projekte. Die Kommission kann sich in
diesen Bereichen jedoch nicht zurückziehen, da viele davon zentrale Punkte des
Besitzstands betreffen, die für das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der
Bürgerinnen und Bürger der EU von grundlegender Bedeutung sind. 2013 war ein Jahr, in dem zuvor identifizierte
Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit vertraglichem Schutz und
Bankgarantien, tatsächlich zu großen Problemen und Verzögerungen bei einigen
Projekten geführt haben. Dies hat die Absorptionsfähigkeit beeinträchtigt. Die
Kommission hat nicht nur die Aufgabe, zu beobachten und zu kontrollieren, ob
Risiken bestehen, sondern auch zu gewährleisten, dass die zugewiesenen Mittel
vollständig genutzt werden, um die zweifellos bestehenden sozialen und
wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. Die Bereitstellung von Infrastrukturen und
größeren Ausrüstungen ist nach wie vor schwierig. Jedoch waren diejenigen
Projekte, die gelungen sind, bedeutende öffentlichkeitswirksame Erfolge. Auch
frühere, weniger sichtbare Projekte, beispielsweise die Erneuerung der
Wasserversorgungsnetze, haben zu erheblichen Verbesserungen im täglichen Leben
geführt. [1] ABl. L 65 vom 7.3.2006, S. 5. [2] Beschluss C(2013) 7969 der Kommission. [3] Sonderbericht Nr. 6/2012
http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR12_06/SR12_06_DE.PDF