BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2012 zur Herstellung eines nachhaltigen Gleichgewichts zwischen Fangkapazitäten und Fangmöglichkeiten /* COM/2014/0233 final */
BERICHT
DER KOMMISSION, AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die
Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2012 zur Herstellung eines nachhaltigen
Gleichgewichts zwischen Fangkapazitäten und Fangmöglichkeiten
1.
Einleitung Die
Mitgliedstaaten sind verantwortlich für die Schaffung eines stabilen und
dauerhaften Gleichgewichts zwischen der Fangkapazität ihrer Flotte und ihren
Fangmöglichkeiten sowie für die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur
Sicherstellung dieses Gleichgewichts. Dies ist seit 2002 eine Anforderung der
Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP)[1], die
auch in der neuen, 2013 angenommenen GFP[2] beibehalten
wird. Ein solches Gleichgewicht trägt zur Erreichung der Ziele der GFP und
insbesondere zur Erreichung des höchstmöglichen Dauerertrags bei, mit dem
gewährleistet wird, dass die Fischereitätigkeit langfristig umweltverträglich bleibt
und mit wirtschaftlichem, sozialem und beschäftigungspolitischem Nutzen im
Einklang steht. Dieser Bericht stützt
sich auf die Berichte der Mitgliedstaaten über ihre Maßnahmen zur Herstellung
eines nachhaltigen Gleichgewichts zwischen Fangkapazitäten und
Fangmöglichkeiten. Von den Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie bei der
Erstellung der Berichte die Leitlinien der Kommission[3] anwenden. Außerdem
wurden die nach der Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten (DCF)[4] gesammelten
Daten herangezogen (Anhang I). Der Wissenschafts-, Technik- und
Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) hat die Berichte der
Mitgliedstaaten bewertet[5]. Bei der Analyse
der Flottenkapazität der Mitgliedstaaten ist ein gewisser Fortschritt bei der
Herstellung des Gleichgewichts mit den vorhandenen Fangmöglichkeiten
festzustellen, obwohl noch einiges zu tun bleibt, wenn sichergestellt werden
soll, dass die Bestände im Einklang mit den Zielen des höchstmöglichen
Dauerertrags (MSY) bewirtschaftet werden. Die
Kommission hat in ihrem Bericht über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur
Herstellung des Gleichgewichts im Jahr 2011 eine Reihe von Vorgaben eingeführt,
um die Analyse des Gleichgewichts zu verbessern. In dem Bericht waren einige
Indikatoren zum nachhaltigen und wirtschaftlich tragfähigen Betrieb von
Fischereiflotten aufgeführt[6], so z.
B. die Frage, ob die Flotten -
auf über dem MSY-Niveau befischte Bestände angewiesen sind, -
die Gewinnschwelle erreichen, -
wirtschaftlich tragfähig sind, -
Mindernutzung aufweisen, -
inaktive Fischereifahrzeuge aufweisen. Diese
Indikatoren wurden im vorliegenden Bericht erneut verwendet. Außerdem wurde ein
Indikator für Bestände aufgenommen, die von einem Flottensegment betroffen sind
und einem hohen biologischen Risiko unterliegen, weil die Sorge geäußert wurde,
dass dieser Aspekt vernachlässigt wurde. Kapazitätsobergrenzen Die
Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre Fangkapazität in Tonnage (BRZ) und
Maschinenleistung (kW) zu keinem Zeitpunkt die in der Verordnung (EU) Nr.
1380/2013[7]
festgesetzten Werte übersteigt. Die aktuellen Einträge im EU-Flottenregister
deuten darauf hin, dass alle Mitgliedstaaten diese Werte eingehalten haben. Insgesamt
lag die Fangkapazität der EU-Flotte bei der Tonnage um 16,4 % und bei der
Maschinenleistung um 10,4 % unter den Obergrenzen (Anhang 2). Laut
dem EU-Fischereiflottenregister bestand die Flotte zum 31. Dezember 2012 aus 76 023 Fischereifahrzeugen
mit einer Gesamtfangkapazität von 1 578 015 BRZ und einer
Gesamtmaschinenleistung von 5 807 827 kW. Die Zahl der
Fischereifahrzeuge ging um 1,6 %, die Tonnage um 2 % und die
Maschinenleistung um 1 % zurück (einschließlich Fischereifahrzeuge in den
äußersten Randgebieten (Anhang 3)). Im
Jahr 2012 war die Stilllegung mit öffentlicher Beihilfe das meistgenutzte
Instrument zum Abbau von Fangkapazität (Anhang 4). Zwischen dem 1. Januar 2007 und
dem 31. Juli 2012 wurden hierfür EFF-Mittel in Höhe von 464 Mio. EUR bereitgestellt,
was der Einstellung der Fangtätigkeit von etwa 3700 Fischereifahrzeugen
entspricht (Anhang 5). Vollständigkeit und Qualität der Berichte der
Mitgliedstaaten und Qualitätsindikatoren Alle
22 Berichte der Mitgliedstaaten sind bei der Kommission eingegangen. Generell
stellte der STECF fest, dass sich Kohärenz, Vollständigkeit und Qualität der
Berichte gegenüber den Vorjahren weiter verbessert haben (Anhänge 1A und 1B). Bei
der Analyse nutzen jetzt mehr Mitgliedstaaten die Leitlinien der Kommission, bei
einigen ist dies jedoch weiterhin nicht der Fall. Die
Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) hat anhand der von den Mitgliedstaaten
übermittelten DCF-Daten nach den Anweisungen des STECF technische,
wirtschaftliche und biologische Indikatoren berechnet, die für das
Gleichgewicht zwischen Flottenkapazität und Fangmöglichkeiten maßgeblich sind
(Anhang 6). Die Analyse umfasst 434 Flottensegmente, bei denen Daten zu
mindestens einem Indikator vorliegen. Hierdurch werden 97 % des Wertes der 2011
gemeldeten Anlandungen erfasst. Der STECF hat Leitlinien zur Auswertung dieser
auf DCF-Daten beruhenden Indikatorwerte erstellt, die die Kommission im
vorliegenden Bericht berücksichtigt hat. Flottenkapazität
nach Mitgliedstaaten Dieser
Abschnitt enthält eine Übersicht über den Flottenbestand in den einzelnen
Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten und der
Feststellungen des STECF auf der Grundlage von DCF-Daten. Belgien hat
mitgeteilt, dass seine Flottenkapazität seit 2003 um 30 % (in kW) und 38 %
(in BRZ) zurückgegangen ist. Die Flottenkapazität scheint gut auf die
Fangmöglichkeiten abgestimmt zu sein. Es gibt wenig ungenutzte Kapazitäten und
wenige nicht in Anspruch genommene Fangmöglichkeiten. Laut der STECF-Prüfung
waren Baumkurrentrawler von 18-40 m, Grundtrawler und Wadenfänger auf über dem
MSY-Niveau befischte Bestände angewiesen. Die Baumkurrentrawler von 24-40 m hatten
Auswirkungen auf zwei biologisch gefährdete Bestände. Die Grundtrawler von 18-24 m,
die Grund-Wadenfischer von 12-18 m und die Baumkurrentrawler waren 2011 wirtschaftlich
nicht tragfähig. Bulgarien hat
mitgeteilt, dass seine Flotte seit dem Beitritt zahlenmäßig (-7 %) sowie in
Bezug auf die Tonnage (-14 %) und die Maschinenleistung (-6 %)
zurückgegangen ist. Die bei Fischereifahrzeugen von weniger als 12 m
bemerkenswert geringe Kapazitätsauslastung hat sich 2012 in allen Segmenten
verbessert. Die Tätigkeit einzelner Fischereifahrzeuge ist um insgesamt 220 %
gestiegen. Die nationale
Behörde hat bereits Maßnahmen getroffen, um die Zahl der inaktiven Schiffe zu
reduzieren, und streicht sie zurzeit aus dem nationalen Register. Kleinere
Fischereifahrzeuge (von weniger als 12 m) waren nicht rentabel; es ist
beabsichtigt, weitere Schiffe dieser Art aus dem Verkehr zu ziehen und sie durch
größere Schiffe, die auf pelagische Arten fischen, zu ersetzen. Bulgarien kommt
zu dem Schluss, dass seine Flottenkapazität geringfügig über dem Gleichgewicht mit
den Fangmöglichkeiten liegt. In der STECF-Prüfung
wird festgestellt, dass Treibnetz- und Stellnetzfischer von 12‑18 m sowie
Schiffe mit aktivem und passivem Fanggerät wirtschaftlich nicht tragfähig sind;
außerdem gibt es immer noch eine sehr große inaktive Flotte (beinahe 1200 Schiffe),
und die Aktivität der Flotte mit beweglichem oder stationären Fanggerät ist
sehr gering. Die Erträge auf Anlagevermögen für 2011 sind ungewöhnlich niedrig.
Biologische Indikatoren liegen nicht vor. Zypern hat
seine Flottenkapazität seit 2004 um 65 % in Bezug auf die BRZ und um 20 %
in Bezug auf die kW reduziert. Die Auslastung der Fischereifahrzeuge war bei
der gesamten Flotte mit Ausnahme von Grundtrawlern in internationalen Gewässern
gering (unter 53 %). Die Analyse der Wirtschaftsdaten für 2011 war noch
nicht abgeschlossen, aber die Daten für 2010 weisen eine Überkapitalisierung
aus. Die Flotte der
Grundtrawler in Hoheitsgewässern wurde kürzlich reduziert; Zypern konnte keine
vollständige Bewertung durchführen, kam aber zu dem Schluss, dass bei der
handwerklichen Binnenfischerei ein Ungleichgewicht besteht; die Flotte der Schiffe
von 12‑24 m mit polyvalentem stationärem Fanggerät ist weitgehend im
Gleichgewicht. Zypern hat keine
DCF-Daten übermittelt, so dass keine STECF-Prüfung vorliegt. Deutschland hat
berichtet, dass die Zahl seiner Fischereifahrzeuge deutlich (von 2315 Schiffen
im Jahr 2000 auf 1549 Schiffe im Jahr 2012) zurückgegangen ist. Der Rückgang
verlangsamt sich. Die deutsche Fischereiflotte hat gegenüber dem Vorjahr in
vier Segmenten abgenommen. Die Flotte wurde 2012 um 31 Schiffe reduziert, was
einem Kapazitätsrückgang um 598 BRZ (-0,93 %) bzw. 2242 kW (-1,51 %)
entspricht. Die absolut gesehen weitaus meisten Abgänge waren mit 16 Schiffen von
weniger als 12 m, die Kiemennetzfischerei betreiben, zu verzeichnen. Die
Baumkurren- und die Trawlerflotte (bis zu 40 m) ist um jeweils mehr als 4 %
zurückgegangen. Deutschland
kommt zu dem Schluss, dass ein Gleichgewicht zwischen seiner Fangkapazität und seinen
Fangmöglichkeiten besteht, obwohl aufgrund der Nebenerwerbsfischerei einige
Aktivitätsindikatoren niedrig sind. Die wirtschaftlichen Indikatoren liegen im
negativen Bereich, nach Auffassung Deutschlands sind jedoch die tatsächlichen
Abschreibungskosten niedriger als die offiziellen Zahlen, so dass die
Berechnung, die ein langfristiges wirtschaftliches Ungleichgewicht ausweist,
nicht gerechtfertigt ist. Laut der STECF-Prüfung
sind die meisten Flottensegmente auf überfischte Bestände angewiesen, aber die
biologischen Indikatoren weisen lediglich bei Grundtrawlern und Wadenfischern von
24-40 m eine biologische Gefährdung aus. Stationäre Fanggeräte von 10‑12
m, Grundschleppnetze und Waden von 12-18 m, Stellnetze von 24-40 m,
Schleppnetze von über 40 m und Wadennetze scheinen wirtschaftlich nicht
tragfähig zu sein. Bei Schiffen von weniger als 12 m mit stationärem Fanggerät und
Baumkurren von 18-24 m scheint Mindernutzung vorzuliegen, die durch die
Saisonabhängigkeit der betreffenden Fischereien nicht zu erklären ist. Für 2011
beträgt die diesbezügliche Zahl 65 %. Dänemark verwaltet
seine Fangmöglichkeiten mittels übertragbarer Einzelquoten (ITQ) und
Schiffsquotenanteilen (VQS), was zu einer Verringerung der Zahl der Schiffe in
Bezug auf Tonnage und Maschinenleistung geführt hat. Bei den meisten
Flottensegmenten mit Ausnahme der Baumkurrentrawler von 12-24 m, der
Grundtrawler und der Wadenfänger von über 40 m war 2011 eine Mindernutzung zu
verzeichnen. Bei den meisten Fischereifahrzeugen
von weniger als 12 m lag eine ständige Überkapitalisierung vor. Die meisten
anderen Schiffe waren wirtschaftlich im Gleichgewicht. Von 2005 bis 2011 lagen die
laufenden Einnahmen bei zahlreichen Flotten ständig unter der
Kostendeckungsgrenze, und es ist nicht klar, wie diese Schiffe ihren Betrieb
fortsetzen konnten. Die
wirtschaftlichen und die Nutzungsindikatoren deuten insbesondere bei in der
Nordsee operierenden Schiffen von weniger als 12 m auf ein Ungleichgewicht hin. Schiffe von
weniger als 10 m mit Grundschleppnetzen und Waden, Schiffe von 10-12 m
mit polyvalentem stationärem Fanggerät und Baumkurrentrawler von 12-18 m waren
wirtschaftlich nicht tragfähig und auf Überfischung der Bestände angewiesen. Trotz
erheblichen Kapazitätsabbaus in den Vorjahren meldete Estland ein
Ungleichgewicht bei Trawlern mit einer Länge mehr als 12 m über alles. Im Jahr
2012 wurde die Flotte um 4 Schiffe reduziert. Maschinenleistung und Bruttoraumzahl
gingen um jeweils 6 % zurück. Es gibt viele (etwa 1300) Kleinschiffe, die
handwerkliche Fischerei betreiben und auf Hering, Barsch und Flunder fischen,
aber es ist nicht klar, inwiefern bei diesen Schiffen ein Gleichgewicht besteht. Estland hat in
seinem Bericht sein Flottenregister nicht in Segmente unterteilt. Das Land hat
ein System übertragbarer Einzelquoten eingeführt, mit dem das Gleichgewicht
verbessert werden soll. Die Analyse der Wirtschaftsdaten Estlands hat ergeben,
dass die Fischerei seit 2010 in allen Längenklassen wirtschaftlich tragfähig
ist. Die STECF-Prüfung
hat ergeben, dass die Flotte der Schiffe von 10-12 m, welche polyvalente
stationäre Fanggeräte einsetzen, auf über dem MSY-Niveau befischte Bestände
angewiesen war. Griechenland hat
weder eine Bewertung des Gleichgewichts vorgelegt noch seine Flottenpolitik
bewertet oder DCF-Daten übermittelt. Nach Angabe Griechenlands haben sich die
Fischereitätigkeit und die Lage der befischbaren biologischen Bestände
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Beim Vergleich mit den Daten der
Berichte für 2011 und 2012 ergibt sich eine Verringerung um 632 Schiffe. Zwischen
dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2012 wurde die Flotte um 3019 Schiffe
(15,84 %) und die Kapazität um 21,57 % BRZ (Tonnage) bzw. 21,71 % kW
(Maschinenleistung) reduziert. Griechenland hat
keine DCF-Daten vorgelegt, so dass der STECF und die Gemeinsame
Forschungsstelle die entsprechenden Indikatoren nicht berechnen bzw. bewerten
konnten. Spanien hat
seine Fangkapazität 2012 weiter abgebaut. Im Jahr 2012 wurden 429 dauerhafte
Streichungen aus dem Register vorgenommen, für 147 dieser Stilllegungen wurde staatliche
Beihilfe gewährt. Im selben Jahr war etwa 85 % der Flotte aktiv. Nach Auffassung
Spaniens besteht ein gewisses Ungleichgewicht bei der handwerklichen Fischerei
in einheimischen Küstengewässern (1280 inaktive Fischereifahrzeuge), aber die
in internationalen Gewässern tätige Flotte (32 inaktive Fischereifahrzeuge) ist
im Gleichgewicht bzw. verfügt über weniger Kapazität als für die vorhandenen
Fangmöglichkeiten erforderlich. Die einzigen
DCF-Daten, die von Spanien vorliegen, sind der STECF-Prüfung zufolge die
Wirtschaftsdaten für 2011. Diese deuten auf eine uneinheitliche Situation hin,
wobei sich viele Flotten in einer ungünstigen, einige in einer günstigen und
einige in einer mittleren Lage befinden. Die Flotte Finnlands
hat sich zwischen 1995 und 2012 stetig verringert. 2012 war (hauptsächlich
im Segment Hochseefischerei) eine Zunahme bei der Tonnage, aber ein Rückgang
der Maschinenleistung zu verzeichnen. Finnland ist der Auffassung, dass
seine Flotte in einem annehmbaren Gleichgewicht zu den Fangmöglichkeiten ist. Finnland
hat die STECF-Leitlinien in seinem Bericht nicht angewandt und auch keine
anderen Indikatoren zur Bewertung des Verhältnisses zwischen Kapazität und
Fangmöglichkeiten herangezogen. Der STECF konnte
bei den wirtschaftlichen Indikatoren keine klaren Trends feststellen. Der
technische Indikator weist eine geringe oder sehr geringe Nutzung der Schiffe
aus. Biologische Indikatoren lagen nicht vor. Frankreich vertritt
die Auffassung, dass seine Flotten in Bezug auf die meisten Fischereien stabil
und im Gleichgewicht mit den Fangmöglichkeiten sind. Dies wurde nach der
Anpassung der Flotten über mehrere aufeinanderfolgende Jahre hinweg erreicht. Viele
Fischereifahrzeuge fischen auf nicht quotierte Arten, zu denen keine
biologischen Bewertungen vorliegen, und weder die biologischen Indikatoren noch
der technische Indikator konnten berechnet werden. Im Jahr 2012 hat Frankreich 192
Schiffe stillgelegt, davon 74 in überseeischen Gebieten. Von diesen 192 Schiffen
wurden 46 mit öffentlichen Mitteln stillgelegt (davon 6 in Guyana). Für die meisten
im Mittelmeer tätigen Flotten lagen keine biologischen Indikatoren vor. Im
Atlantik waren die meisten Flotten auf eine Überfischung der Bestände
angewiesen, mit Ausnahme der pelagischen Trawler von über 40 m. Wirtschaftliche
Daten lagen zumeist nicht vor oder waren nicht aussagekräftig. Irland hat
berichtet, dass sich die Fangkapazität um 1,29 % BRZ und die Maschinenleistung
um 2,25 % kW gegenüber dem Vorjahr erhöht hat, die Flotte aber innerhalb ihres
Referenzwerts geblieben ist. Den wirtschaftlichen Indikatoren zufolge ist die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Flotten in den vergangenen Jahren gestiegen; sie sind
jetzt sowohl kurz- als auch langfristig rentabel und nicht überkapitalisiert. Laut STECF-Prüfung waren die Langleinenflotte (10-18 m),
die Grundtrawler und Wadenfänger von über 18 m und die pelagischen Trawler von
über 24 m auf die Überfischung von Beständen angewiesen und hatten
Auswirkungen auf bis zu 6 biologisch gefährdete Bestände. Der technische
Indikator weist auf eine Mindernutzung der Schiffe hin. Viele Schiffe (13-40 %)
sind inaktiv. Italien hat
berichtet, dass seine Flotte im Jahr 2012 zahlenmäßig um 2,23 % und in
Bezug auf die Kapazität um 5,8 % BRZ bzw. die Maschinenleistung um 3,5 % kW
zurückgegangen ist. Italien hat in seinem Bericht die Leitlinien nicht
angewandt und auch keine Indikatoren zur Bewertung der Kapazität im Verhältnis
zu den Fangmöglichkeiten angegeben. Mangels Daten konnte Italien das
Gleichgewicht seiner Flotten nicht bewerten. Laut
STECF-Prüfung waren Baumkurrentrawler von 12-24 m, Grundtrawler und
Wadenfänger von 24-40 m sowie Ringwadenfischer von über 40 m
wirtschaftlich nicht tragfähig, aber viele andere Flotten waren durchaus
rentabel. Die Indikatoren zur Nutzung der Schiffskapazität deuten auf ein
Ungleichgewicht hin. Biologische Indikatoren lagen vielfach nicht vor. Diejenigen,
die vorlagen, wiesen Überfischung aus. Die Flotte Litauens
wurde 2012 um 3 Schiffe reduziert. Die Kapazität ging um 18025 BRZ (55 %)
und um 19982 kW (53,9 %) zurück. Die Flotten bewirtschaften zumeist Bestände,
die nicht überfischt sind und befinden sich im Gleichgewicht mit den Beständen
von Dorsch, Hering und Sprotte in der östlichen Ostsee. Im Jahr 2011 waren die
Flotten generell rentabel. Laut STECF-Bericht
war bei der gesamten Flotte mit Ausnahme der pelagischen Trawler von 24-40 m eine
Mindernutzung zu verzeichnen. Die pelagischen Trawler von über 40 m hatten
Auswirkungen auf einen biologisch gefährdeten Bestand. Lettland hat
seine Kapazität seit 2004 zahlenmäßig um 20 %, bei der Tonnage um 24 %
(BRZ) und bei der Maschinenleistung um 31 % (kW) reduziert. Lettland
vertritt die Auffassung, dass die Kapazitätsnutzungsindikatoren bei keinem
Flottensegment ein nennenswertes Ungleichgewicht ausweisen und die Fischereien
rentabel sind. Laut der STECF-Prüfung
ist Lettland bei der Flotte mit polyvalenten stationären Fanggeräten von
weniger als 10 m und den pelagischen Trawlern von 12-18 m auf eine Befischung
der Bestände über dem MSY-Niveau angewiesen. Außerdem liegt bei diesen Flotten
eine Mindernutzung vor. Malta hat für
seine Flotte im Jahr 2011 nicht zufriedenstellende Ergebnisse gemeldet. Für
2012 lag mangels wirtschaftlicher und sozialer Daten kein schlüssiges Ergebnis
vor. Die maltesischen Behörden prüfen zurzeit die Richtigkeit der im
Flottenregister aufgezeichneten Informationen. Laut der STECF-Prüfung
waren die meisten der Flotten, zu denen Daten vorlagen, wirtschaftlich nicht
tragfähig, ausgenommen waren lediglich Ringwadenfänger von 12-18 m und Fischereifahrzeuge
mit anderem beweglichen Fanggerät von 18-24 m. Bei allen Flotten wurden die
Fischereifahrzeuge nur schwach genutzt. Biologische Indikatoren lagen generell
nicht vor. Die Niederlande berichteten,
dass sich ihre Flottenkapazitäten mit ihren Fangmöglichkeiten weitgehend im
Gleichgewicht befinden, und die biologischen Indikatoren deuten darauf hin,
dass ihre Fischereien Bestände bewirtschaften, die nicht überfischt sind. Den
wirtschaftlichen Indikatoren zufolge ist die pelagische Flotte der Niederlande
unrentabel. Die Grundfischflotte von über 24 m war jedoch rentabel und konnte
ihre Rentabilität noch weiter verbessern. Laut STECF-Prüfung
waren alle Flotten, zu denen biologische Indikatoren vorlagen, im Durchschnitt
von überfischten Beständen abhängig. Pelagische Trawler von über 40 m und
Baumkurrentrawler von 18-24 m waren wirtschaftlich nicht tragfähig, die
anderen Flotten erzielten jedoch gute Ergebnisse. Polen meldete
für das Jahr 2012 den Abgang von 8 Schiffen (250 BRZ und 980 kW). Das Land
konnte nicht feststellen, ob ein Gleichgewicht hergestellt wurde. Polen ist der
Auffassung, dass alle seine Flotten mit Ausnahme der Langleinenflotte von 12-18
m wirtschaftlich tragfähig sind. Laut STECF-Prüfung
sind die Fischereifahrzeuge von 12-18 m, die Haken einsetzen, unrentabel. Der
Auslastungsgrad war bei allen Flotten mit Ausnahme der Segmente Grundschleppnetze
und Waden von über 40 m und pelagische Trawler von über 40 m gering. Biologische
Indikatoren lagen nicht vor. Portugal kam zu
dem Schluss, dass die Fangkapazität seiner Flotte mit seinen Fangmöglichkeiten
im Gleichgewicht ist. Die technischen Indikatoren für die Ringwadenflotte
weisen jedoch einen relativ geringen Auslastungsgrad aus. Biologische
Indikatoren lagen in den meisten Fällen nicht vor. Laut der STECF-Prüfung sind
Langleinenschiffe von weniger als 12 m, Schwimmbagger von weniger als 12 m und
Schiffe von 10-12 m mit beweglichem und stationärem Fanggerät unrentabel. Bei
vielen Flotten war ein geringer Auslastungsgrad festzustellen. Rumänien meldete
einen sehr geringen Auslastungsgrad seiner Flotte und Abhängigkeit von der
Überfischung der Bestände. Biologische und
wirtschaftliche Daten liegen nur begrenzt vor. Der STECF kam zu dem Schluss,
dass der Auslastungsgrad der Schiffe sehr gering ist. Schweden meldete
für den Zeitraum 2008-2012 einen Rückgang der Zahl der Schiffe um 12 %. Die
Flotten sind abhängig von Beständen, die nachhaltig befischt werden, und scheinen
wirtschaftlich tragfähig zu sein. In einigen Segmenten ist immer noch ein
gewisses Ungleichgewicht festzustellen. Der STECF kam zu
dem Ergebnis, dass Schiffe von weniger als 18 m, die Stellnetzfischerei
betreiben, wirtschaftlich nicht tragfähig waren. Neun Flotten waren von
überfischten Beständen abhängig, aber der Indikator für gefährdete Bestände lag
nicht vor. Bei vielen Flotten war die Datenverfügbarkeit unzureichend. Slowenien
meldete
einen geringen Auslastungsgrad in vielen Segmenten und führte dies weniger auf
ein Ungleichgewicht als auf die Abhängigkeit von weit wandernden Arten und die
Nebenerwerbsfischerei zurück. Im Jahr 2012 ist die slowenische Flotte um 35 %
in Bezug auf die BRZ und um 16,83 % in Bezug auf die Maschinenleistung in kW
zurückgegangen. Die Gesamtanlandungsmenge ist von 2011 bis 2012 um 54 %
gesunken. Schiffe von weniger als 6 m, die Treibnetz- oder Stellnetzfischerei
betreiben, waren im Gegensatz zu anderen Flottensegmenten wirtschaftlich nicht
tragfähig. Der STECF kam zu
dem Ergebnis, dass Flotten mit Grundstellnetzen von weniger als 12 m und
pelagische Trawlerflotten von 24-40 m unrentabel waren, die Ringwadenflotte von
12‑18 m dagegen rentabel und tragfähig. Der Auslastungsgrad der
Schiffe war gering. Biologische Indikatoren lagen nicht vor. Das Vereinigte
Königreich meldete einen Anstieg bei der Kapazität der
Schiffe, die auf Schalentiere (insbesondere Jakobsmuscheln) fischen, wogegen die
Flottenkapazität bei den Grundtrawlerflotten in der Regel zurückging. Das VK
hat keine Indikatoren berechnet und keine Schlüsse auf das Gleichgewicht
zwischen Flottenkapazität und Fangmöglichkeiten gezogen. Laut der STECF-Prüfung
waren die meisten Flotten mit Ausnahme der Baumkurrentrawler von weniger als 10
m und von 12-18 m sowie der Langleinenfischer von weniger als 10 m
wirtschaftlich tragfähig. Biologische Indikatoren lagen zwar in den meisten
Fällen nicht vor, aber die Grundschleppnetzfischer und Wadenfänger von 18-40 m
hatten Auswirkungen auf fünf biologisch sehr gefährdete Bestände. Bei vielen
kleineren Schiffen (von weniger als 18 m) war ein geringer Auslastungsgrad
festzustellen. Die
Ringwadenfischer von über 40 m waren von über dem MSY-Niveau befischten
Beständen abhängig. Schlussfolgerungen Zwar
besteht weiterhin Handlungsbedarf, aber seit 2002 wurden bei der Angleichung
von Flottenkapazität und Fangmöglichkeiten einige Fortschritte erzielt. Angesichts
der unterschiedlichen Trends bei den einzelnen Flottensegmenten lassen sich
keine allgemeinen Aussagen zu den Entwicklungen beim EU-weiten Gleichgewicht
zwischen Flottenkapazität und Fanggelegenheiten machen. Einige
Bestände werden über dem MSY-Niveau befischt, und einige Flotten sind von
diesen Beständen wirtschaftlich abhängig. In vielen Mitgliedstaaten sind
Flotten schwach ausgelastet. Nach Prüfung durch den STECF ist die Kommission der
Auffassung, dass die Mitgliedstaaten weiterhin gezielte Flottenanpassungsmaßnahmen
vornehmen müssen, um die Erreichung des im Rahmen der neuen Gemeinsamen
Fischereipolitik gesteckten MSY-Ziels zu unterstützen. Die
Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Anpassung der Fangkapazität ihrer Flotten
an ihre Fangmöglichkeiten wird beibehalten und im Rahmen der neuen GFP noch
verschärft. Die Mitgliedstaaten müssen jetzt neben den bereits bestehenden
Verpflichtungen in ihren Berichten einen Aktionsplan für die Flottensegmente aufnehmen,
bei denen ein strukturelles Ungleichgewicht festgestellt wurde. Die
Mitgliedstaaten müssen Anpassungsziele und Instrumente zur Herstellung des
Gleichgewichts festlegen. Außerdem müssen sie einen genauen Zeitrahmen für die Umsetzung
des Aktionsplans einbeziehen. Diese
zusätzliche Verpflichtung kann einen weiteren Beitrag zu der (rascheren)
Erreichung des Gleichgewichts leisten. Die Aktionspläne werden zu mehr
Transparenz bei den Zielen der Mitgliedstaaten und den Maßnahmen zum Abbau des
Ungleichgewichts führen; der Zeitrahmen zur Erreichung des Gleichgewichts ermöglicht
eine genaue Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung
des Plans. Nach
der neuen GFP kann das nachweisliche Fehlen des Engagements der Mitgliedstaaten
bei der Herstellung des Gleichgewichts zwischen Flottenkapazität und
Fangmöglichkeiten bei bestimmten Ausgaben im Rahmen des neuen Europäischen
Meeres- und Fischereifonds zur Aussetzung oder Unterbrechung der betreffenden
finanziellen Unterstützung durch die EU führen. Bei der Überwachung des
diesbezüglichen Sachstands werden die künftigen Berichte und Aktionspläne der
Mitgliedstaaten herangezogen. Durch
die Verknüpfung strengerer Pflichten für die Mitgliedstaaten mit entsprechenden
finanziellen Auflagen dürfte die allmähliche Anpassung der Flottenkapazität an
die Fangmöglichkeiten sichergestellt werden. Die Kommission wird diese
Fortschritte im Licht der Ziele der GFP im Allgemeinen und der Bewirtschaftung
der Fangkapazitäten im Besonderen weiterhin genau überwachen. Anhang 1 A: Qualität der
Informationen 1.
Qualitative und beschreibende Informationen Die nachstehende Tabelle zeigt die Abschnitte der Berichte
derjenigen Mitgliedstaaten, die begrenzte Informationen übermittelt haben. Die
betreffenden Abschnitte sind durch ein X gekennzeichnet. || Zusammenhänge zwischen Flotten und Fischereien || Entwicklung der Flotte || Beschreibung der Fischereiaufwands-beschränkungen || Auswirkungen von Fischereiaufwands-beschränkungen || Bewertung des Flottenmanagement-systems || Pläne zur Verbesserung der Flotte || Angaben zur Einhaltung der Zugangs-/ Abgangsregelung || Änderungen bei den Verwaltungsverfahren || Bewertung des Gleichgewichts DE || || || || || || || || || X FI || || || || || || X || || || X IE || || || || || || X || || || IT || X || X || X || X || || X || || X || X LT || || || || X || || X || || || PO || || || || || X || || || || SE || || || || || || X || || || UK || || || || || || || || || X Quelle: Tabelle
3.2 aus: STECF 13-11: Prüfung der nationalen Berichte über die Maßnahmen der
Mitgliedstaaten zur Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Flottenkapazität
und Fangmöglichkeiten. 2.
Quantitative Informationen Bei
der Bewertung, ob eine Flotte auf über dem MSY-Niveau befischte Bestände angewiesen
ist, müssen quantitative Bewertungen der Fischbestände verfügbar sein. Für das
Mittelmeer und das Schwarze Meer ist die Erfassung durch biologische
Bewertungen in den meisten Fällen für eine flottenbasierte Analyse der
biologischen Nachhaltigkeit noch nicht ausreichend. Dies gilt auch für
zahlreiche Flotten, die Bestände in den ICES-Gebieten VI, VII, VIII und IX
befischen. Bei
einigen Mitgliedstaaten fehlten Angaben zu den Erträgen beim Anlagevermögen
(ROFTA) und zum Verhältnis zwischen den laufenden Einnahmen und den
kostendeckenden Einkünften (CR/BER)([8]),
oder sie waren unvollständig. Die
Werte des technischen Indikators (die durchschnittliche Zahl der Tage auf See
pro Schiff geteilt durch die maximal für die Flotte verfügbaren Tage) wurden
von den meisten Mitgliedstaaten übermittelt, aber diese Angaben waren nicht
vollständig. Sieben Mitgliedstaaten haben in ihren nationalen Berichten keine
Werte für den technischen Indikator vorgelegt. Anhang 1 B: Qualität der
Information ([9]) Jährliche
Entwicklung der Summe der Werte der Mitgliedstaaten als Prozentsatz der
Höchstwerte. Quelle:
Schaubild 3.1 aus: STECF-13-11: Prüfung der nationalen Berichte über die
Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Herstellung eines Gleichgewichts zwischen
Flottenkapazität und Fangmöglichkeiten. Aus
der obigen Tabelle geht hervor, dass sich die jährlichen Flottenberichte seit
2008 in Bezug auf Vollständigkeit und Datenqualität verbessert haben. Anhang
2:
Tabelle
2.1: Einhaltung der Obergrenzen für Zu- und Abgänge zum 31.12. 2012 (ohne
Gebiete in äußerster Randlage) || BRZ || kW GT || MAX. BRZ || A/B || kW || MAX. kW || C/D A || B || C || D zum 31.12.2012 || zum 31.12.2012 BEL BGR CYP DEU DNK ESP EST FIN FRA GRC IRL ITA LTU LVA MLT NLD POL PRT ROM SVN SWE UK || 15 053 7 071 4 248 63 618 64 348 364 354 15 149 16 146 152 452 80 693 60 141 165 370 27 186 33 797 7 998 128 886 25 573 86 840 628 653 30 652 201 092 || 18 962 7 517 11 021 71 117 88 762 391 602 21 713 18 290 178 261 85 688 77 568 173 717 73 529 46 627 14 965 166 859 39 139 95 077 1913 728 43 386 231 106 || 79,39 % 94,07 % 38,54 % 89,46 % 72,49 % 93,04 % 69,77 % 88,28 % 85,52 % 94,17 % 77,53 % 95,20 % 36,97 % 72,48 % 53,44 % 77,24 % 65,34 % 91,34 % 32,83 % 89,70 % 70,65 % 87,01 % || 47 794 60 950 45 782 146 086 228 563 822 115 46 325 169 972 695 496 468 894 183 820 1 020 785 34 389 51 231 76 660 276 357 75 865 297 913 6 185 9 188 173 440 805 930 || 51 586 60 654 47 803 167 078 313 333 886 578 52 641 182 334 769 739 478 398 210 083 1 071 389 73 484 58 759 95 776 350 736 90 583 315 650 6 410 9 503 210 829 909 141 || 92,65 % 100,49 % 95,77 % 87,44 % 72,95 % 92,73 % 88,00 % 93,22 % 90,35 % 98,01 % 87,50 % 95,28 % 46,80 % 87,19 % 80,04 % 78,79 % 83,75 % 94,38 % 96,49 % 96,69 % 82,27 % 88,65 % Insgesamt zum 31.12.2012 || 1 551 948 || 1 857 547 || 83,55 % || 5 743 740 || 6 412 487 || 89,57 % Quelle:
EU- Flottenregister – Flottenmanagement – Zugangs-/Abgangsregelung – Statistik,
15.10. 2013. Anhang
3:
Tabelle
3.1. Übersicht über die Entwicklung der Flotten der Mitgliedstaaten im Jahr
2012 (ohne Gebiete in äußerster Randlage) || BRZ || kW || || || Anzahl || BRZ || kW || Anzahl || BRZ || kW || Δ Anzahl (%) || Δ BRZ (%) || Δ kW (%) 31/12/2011 || 31.12.2012 || Δ 2011-2012 BEL BGR CYP DEU DNK ESP EST FIN FRA GRC IRL ITA LTU LVA MLT NLD POL PRT ROM SVN SWE UK || 86 2 336 1 080 1 580 2 786 9 571 923 3 332 4 640 16 658 2 092 13 063 151 731 1 054 740 790 7 110 502 184 1 368 6 453 || 15 326 7 373 4 213 64 294 64 503 373 465 14 281 16 028 153 998 83 807 59 571 175 393 45 216 34 725 7 996 135 585 33 379 86 826 934 1 002 29 642 202 317 || 49 135 61 307 45 329 148 277 232 469 841 788 38 915 171 167 701 022 483 390 182 307 1 056 757 54 357 52 684 77 489 288 415 82 890 299 565 7 714 10 763 170 472 810 306 || 83 2 366 1 074 1 550 2 743 9 257 1 360 3 241 4 571 16 006 2 249 12 736 147 715 1 043 848 798 7 048 195 174 1 392 6 427 || 15 059 7061 4247 64 236 65 177 362 781 15 157 16 386 151 972 79 638 65 173 164 668 27 186 33 789 7998 145 271 33 399 85 992 628 623 30 637 200 937 || 47 554 61 336 45 664 147 292 230 131 819 429 46 570 170 681 694 670 461 531 197 648 1 019 161 34 389 51 203 76 660 331 306 81 944 296 196 6153 8812 173 377 806 120 || -3,5 % 1,3 % -0,6 % -1,9 % -1,5 % -3,3 % 47,3 % -2,7 % -1,5 % -3,9 % 7,5 % -2,5 % - 2,6 % -2,2 % -1,0 % 14,6 % 1,0 % -0,9 % -61,2 % -5,4 % 1,8 % -0,4 % || -1,7 % -4,2 % 0,8 % -0,1 % 1,0 % -2,9 % 6,1 % 2,2 % -1,3 % -5,0 % 9,4 % -6,1 % -39,9 % -2,7 % 0,0 % 7,1 % 0,1 % -1,0 % -32,8 % -37,8 % 3,4 % -0,7 % || -3,2 % 0,0 % 0,7 % -0,7 % -1,0 % -2,7 % 19,7 % -0,3 % -0,9 % -4,5 % 8,4 % -3,6 % -36,7 % -2,8 % -1,1 % 14,9 % -1,1 % -1,1 % -20,2 % -18,1 % 1,7 % -0,5 % Insgesamt || 77 230 || 1 609 874 || 5 866 515 || 76 023 || 1 578 015 || 5 807 827 || -1,6 % || -2,0 % || -1,0 % Quelle:
EU-Flottenregister – detaillierte Suche, 15.10. 2013 Anhang
4 Tabelle
4.1: EFF-Mittelbindungen für endgültige Stilllegungen (2007 – 31.5.2013) || % S || NS || % R || NR || % (S+R) || S+R BE || 30,3 % || 9 || 0,0 % || 0 || 30,3 % || 9 BG || 5,2 % || 57 || 0,0 % || 0 || 5,2 % || 57 CY || 42,3 % || 14 || 0,0 % || 0 || 42,3 % || 14 DE || 0,0 % || 0 || 0,0 % || 0 || 0,0 % || 0 DK || 31,9 % || 69 || 0,0 % || 0 || 31,9 % || 69 EE || 4,1 % || 16 || 6,4 % || 10 || 10,5 % || 26 EL || 44,0 % || 1011 || 0,0 % || 0 || 44,0 % || 1011 ES || 21,7 % || 755 || 0,1 % || 2 || 21,8 % || 757 FI || 0,0 % || 0 || 0,0 % || 0 || 0,0 % || 0 FR || 23,4 % || 534 || 0,2 % || 1 || 23,6 % || 535 IE || 80,8 % || 46 || 0,0 % || 0 || 80,8 % || 46 IT || 50,3 % || 958 || 3,8 % || 10 || 54,1 % || 968 LT || 9,7 % || 32 || 0,3 % || 1 || 10,0 % || 33 LV || 41,8 % || 149 || 3,0 % || 10 || 44,9 % || 159 MT || 35,2 % || 20 || 0,0 % || 0 || 35,2 % || 20 NL || 22,1 % || 23 || 0,0 % || 0 || 22,1 % || 23 PL || 3,7 % || 73 || 0,1 % || 5 || 3,9 % || 78 PT || 10,8 % || 68 || 0,0 % || 0 || 10,8 % || 68 RO || 0,3 % || 5 || 0,3 % || 8 || 0,7 % || 13 SE || 22,9 % || 30 || 0,5 % || 1 || 23,4 % || 31 SI || 10,4 % || 10 || 0,6 % || 1 || 11,0 % || 11 UK || 7,5 % || 97 || 0,0 % || 0 || 7,5 % || 97 EU INS-GESAMT || 17,6 % || 3976 || 0,5 % || 0 || 18,1 % || 3976 Quellen:
Daten, die von den Mitgliedstaaten auf förmliche Anforderung durch die GD MARE
zur Übermittlung kumulativer EFF-Daten für den Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31.
Mai 2013 vorgelegt wurden. %
s:
Anteil der bisherigen EFF-Mittelbindungen für die Abwrackung von Schiffen; NS: Anzahl
der Abwrackmaßnahmen (Schiffe); %
R: Anteil
der EFF-Mittelbindungen für die Umwidmung von Schiffen; NR: Anzahl
der Umwidmungen (Schiffe); % S
+
% R: Gesamtanteil Abwrackung und Umwidmung. Anhang 5 EFF-Mittelbindungen im Zeitraum 1.1.2007–31.7.2012 Maßnahme || Anzahl der Maßnahmen || Gesamtkosten || Beitrag der nationalen Haushalte || Beitrag des EFF || Verhältnis der EFF-Mittelbindungen zu den Mittelbindungen der Mitgliedstaaten insgesamt in % || Verhältnis EFF-Mittelbindungen zu der EFF-Gesamtmittelausstattung in % 1.1: Endgültige Einstellung der Fangtätigkeit || 3691 || 840 586 705 || 364 754 604 || 475 112 883 || 19,61 % || 11,04 % Aktion 1: Abwrackung || 3653 || 822 180 366 || 357 863 531 || 463 597 617 || 19,13 % || 10,78 % Aktion 2: Umwidmung für Tätigkeiten außerhalb der Fischerei || 38 || 18 406 340 || 6 891 074 || 11 515 266 || 0,48 % || 0,27 % 1.2: Vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit || 47 809 || 303 379 641 || 118 971 042 || 184 404 717 || 7,61 % || 4,29 % Aktion 1: Angabe 1: Anzahl Fischer/Tag || 41 450 || 264 640 631 || 101 271 726 || 163 365 023 || 6,74 % || 3,80 % Aktion 1: Angabe 2: betroffene Fischereifahrzeuge, falls zutreffend || 6359 || 38 739 010 || 17 699 317 || 21 039 694 || 0,87 % || 0,49 % 1.3: Investitionen an Bord von Fischereifahrzeugen und Selektivität || 2052 || 83 147 676 || 12 234 523 || 20 304 471 || 0,84 % || 0,47 % Aktion 5: Verbesserung der Energieeffizienz || 490 || 50 508 625 || 7 403 213 || 12 447 674 || 0,51 % || 0,29 % Aktion 6: Verbesserung der Selektivität || 264 || 7 647 446 || 1 143 544 || 1 840 787 || 0,08 % || 0,04 % Aktion 7: Ersetzung der Maschine || 523 || 17 053 672 || 2 668 272 || 4 180 453 || 0,17 % || 0,10 % Aktion 8: Ersetzung von Fanggerät || 777 || 7 937 932 || 1 019 495 || 1 835 557 || 0,08 % || 0,04 % 1.4: Handwerkliche Küstenfischerei || - || - || - || - || 0,00 % || 0,00 % 1.5: Sozio-ökonomische Ausgleichszahlungen für die Verwaltung der Fischereiflotte || 2709 || 90 568 443 || 23 412 874 || 40 487 961 || 1,67 % || 0,94 % Angabe 3:Gesamtzahl der vom vorzeitigen Ausscheiden aus dem Fischereisektor betroffenen Fischer || 2709 || 90 568 443 || 23 412 874 || 40 487 961 || 1,67 % || 0,94 % EFF-Mittelbindungen der Mitgliedstaaten insgesamt || 60 818,00 || 2 823 214 370,52 || 762 634 778 || 1 157 287 915 || 47,77 % || 26,90 % Nicht erfasste
Mitgliedstaaten: BE (Daten nur bis 1. Juni 2012), FR (keine Aufschlüsselung
vorgelegt) Mittelausstattung
des EFF insgesamt 4 302 229 775,00. EFF-Mittelbindungen durch die
Mitgliedstaaten insgesamt 2 422 797 726,39 Anhang
6 Vom
STECF verwendete Indikatoren Der
Indikator für eine nachhaltige Befischung soll als Maßstab dafür dienen,
inwieweit ein Flottensegment von überfischten Beständen abhängig ist. Bei
diesem Indikator wird nicht berücksichtigt, dass einige Bestände in gemischten
Fängen mehr oder weniger überfischt oder dezimiert sein können; außerdem wird
den Auswirkungen anderer Flotten auf die Bewirtschaftung der Ressourcen nicht
Rechnung getragen.
Es
werden zwei „Indikatoren für die wirtschaftliche Tragfähigkeit“ verwendet. Die
Erträge beim Anlagevermögen (ROFTA) (ein Ersatz für Kapitalertrag) sind ein
Messwert für die langfristige Wirtschaftskraft. Dabei wird der Nettogewinn
durch den Wert der Kapitalanlagen geteilt. Ist dieser Wert höher als der Zinssatz
für anderweitige risikofreie Anlagen, so ist die Flotte wirtschaftlich gesund
und kann hochwertiges Sachvermögen bei Bedarf ersetzen. Ist der ROFTA niedriger
als dieser Zinssatz, lohnen sich solche Investitionen finanziell gesehen nicht,
da durch anderweitige Investitionen größere Gewinne erzielt werden können. Die
zum Vergleich herangezogenen Zinssätze für risikofreie Anlagen sind in der
Tabelle 4.3 der STECF-Prüfung (STECF-13-28) aufgeführt. Der
Quotient „laufende Einnahmen/kostendeckende Einkünfte" (CR/BER) ist ein
Maß für die kurzfristige Rentabilität. Ist dieser Wert kleiner als 1, können
die Schiffe nicht kostendeckend betrieben werden und müssen die Fischerei
einstellen, wenn ihre Bargeldbestände aufgebraucht sind; liegt der Wert über 1,
können sie ihre Betriebskosten decken, was jedoch nicht bedeutet, dass sie
ausreichende Einnahmen erzielen, um hochwertiges Sachvermögen zu ersetzen. Für
die Bewertung, ob Schiffe „voll ausgelastet“ sind, werden zwei Maße zugrunde
gelegt. Als „technischer Indikator“ wurde der Quotient der durchschnittlichen
Zeit auf See, geteilt durch die maximal mögliche Fangdauer in der
entsprechenden Fischerei festgelegt. Wenn alle Schiffe die maximale Fangdauer
ausnutzen, liegt dieser Wert bei 1, auch wenn die Fangsaison kurz ist. Werte
unter 1 zeigen an, dass Teile der Flotte weniger als möglich fischen. Der
Grenzwert für eine signifikante Mindernutzung liegt in der Regel bei 70 %.
Es kann jedoch sein, dass einige Schiffe im gesamten Jahr nicht fischen und
„inaktiv“ sind. Gibt es in einer Flotte viele inaktive Schiffe, ist dies in
Hinweis darauf, dass zwischen der Flotte und den Ressourcen kein Gleichgewicht
besteht. [1] Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates. [2] Vgl. Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates. [3] Vgl. Guidelines for an improved analysis of the balance
between fishing capacity and fishing opportunities (Leitlinien für die
Verbesserung der Analyse des Gleichgewichts zwischen Fangkapazität und
Fangmöglichkeiten), Fassung vom 1. März 2008. [4] Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates zur
Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung
und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher
Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik, ABl. L
60 vom 5.3.2008, S.1. [5] Scientific, Technical and Economic Committee for
Fisheries (STECF) assessment of balance indicators for key fleet segments and
review of national reports on Member States efforts to achieve balance between
fleet capacity and fishing opportunities (STECF-13-28), (Bewertung der
Indikatoren für das Gleichgewicht der wichtigsten Flottensegmente und Prüfung
der nationalen Berichte über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Herstellung
eines Gleichgewichts zwischen Flottenkapazität und Fangmöglichkeiten durch den
Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF)),
abrufbar unter: http://stecf.jrc.ec.europa.eu/reports/balance. [6] Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und
den Rat über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2011 zur Herstellung
eines nachhaltigen Gleichgewichts zwischen Fangkapazitäten und
Fangmöglichkeiten, COM(2103) 85 final vom 18. Februar 2012, Kapitel 3. [7] Vgl. Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 zu den
Fangkapazitätsobergrenzen, ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 58. [8] Als kostendeckendes Einkommen
(break-even revenue (BER)) gilt das Einkommen, das erforderlich ist, um fixe
und variable Kosten zu decken, ohne dass Verluste auftreten oder Gewinne
erwirtschaftet werden. Als laufendes Einkommen (current revenue (CR)) gilt das
Gesamtbetriebsergebnis des Flottensegments, das sich aus den Einkommen aus den
Anlandungen und dem nicht fischereilichen Einkommen zusammensetzt. Vgl. auch Anhang VI. [9] Quelle: Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF)
Assessment of balance indicators (Bewertung der Indikatoren für das
Gleichgewicht), a.a.O. S. 85.