BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Ex-post-Bewertung des Europäischen Rückkehrfonds für den Zeitraum 2008-2010 (Bericht gemäß Artikel 50 Absatz 3 Buchstabe c der Entscheidung Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007) /* COM/2014/0230 final */
BERICHT
DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS-
UND SOZIALAUSSCHUSS
UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die
Ex-post-Bewertung des Europäischen Rückkehrfonds
für den Zeitraum 2008-2010 (Bericht gemäß Artikel 50
Absatz 3 Buchstabe c der Entscheidung Nr. 575/2007/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007) 1.
ANWENDUNGSBEREICH UND ZWECK DES BERICHTS[1] Der Europäische
Rückkehrfonds (ERF) wurde 2007 für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen
Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ eingerichtet.[2]
Er ist einer von vier im Rahmen des Generellen Programms eingerichteten Fonds.[3] Ziel des Europäischen
Rückkehrfonds ist es, die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung
des Rückkehrmanagements in all seinen Aspekten („integriertes
Rückkehrmanagement“) zu unterstützen, unter anderem durch Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten zur Erzielung von Skaleneffekten. Der Gesamtetat
des Fonds beläuft sich auf 676 Mio. EUR. Die Mittel werden
auf 26 Mitgliedstaaten verteilt.[4] In der
Entscheidung zur Einrichtung des Fonds ist vorgesehen, dass die Kommission einen
Ex-post-Bewertungsbericht für den Zeitraum 2008 bis 2010[5]
auf der Grundlage der einzelstaatlichen Bewertungsberichte über die Ergebnisse
und Auswirkungen der aus dem Fonds kofinanzierten Maßnahmen[6]
vorlegt. Der Fonds ist von der Kommission in Partnerschaft mit den
Mitgliedstaaten „unter dem Aspekt der Relevanz, der Effizienz und der
Auswirkungen der Maßnahmen unter Berücksichtigung des allgemeinen Ziels [des
Fonds]“ zu bewerten.[7]
Die Kommission „bewertet ferner die Komplementarität zwischen den im Rahmen des
Fonds durchgeführten Maßnahmen und den Maßnahmen im Zusammenhang mit anderen
einschlägigen Politiken, Instrumenten und Initiativen der Gemeinschaft“.[8] Im vorliegenden
Bericht werden die Ergebnisse der Ex-post-Bewertung der Durchführung der mit
über 199 Mio. EUR ausgestatteten Jahresprogramme für den
Zeitraum 2008 bis 2010 vorgestellt. Die nationalen Berichte waren von den
Mitgliedstaaten bis Ende Juni 2012 vorzulegen. Die Frist wurde jedoch bis
zum 31. Oktober 2012 verlängert, da der Förderzeitraum für Maßnahmen im
Rahmen des Jahresprogramms 2010 am 30. Juni 2012 endete und weil auf diese
Weise umfassende Ergebnisse dieses Jahresprogramms in den Bericht einbezogen
werden konnten. Die folgenden
Kapitel vermitteln einen Überblick über die wichtigsten Erkenntnisse im
Hinblick auf die Relevanz, Effizienz, Wirksamkeit, Komplementarität und den
durch die Finanzierung aus dem ERF 2008-2010 geschaffenen Mehrwert. RELEVANZ DES FONDS
FÜR DEN EUROPÄISCHEN UND NATIONALEN KONTEXT Relevanz des Fonds für den EU-Kontext, der für seine
Einrichtung ausschlaggebend war Die Rückführung
von Drittstaatsangehörigen, die die Voraussetzungen für die Einreise
in die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder für die
Anwesenheit oder den Aufenthalt in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten
nicht oder nicht mehr erfüllen, ist unabdingbar, damit zum einen die
Aufnahmepolitik nicht unterlaufen wird und zum anderen der Rechtsstaatlichkeit
als einem wesentlichen Bestandteil des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und
des Rechts Geltung verschafft wird. In der Praxis stellt die Umsetzung der
Rückführungspolitik eine beträchtliche Herausforderung dar, und zwar vor allem
für Mitgliedstaaten mit relativ niedrigem BIP oder wenig Erfahrung und für
einige Mitgliedstaaten, die aufgrund ihrer geografischen Lage oder ihres
attraktiven wirtschaftlichen Profils unverhältnismäßig starken Migrationsströmen
ausgesetzt sind. Das Rückkehrmanagement ist ein komplexer Prozess. Es erfordert
die Entwicklung guter Arbeitsbeziehungen mit den Rückkehrländern sowie eine
ausgewogene Berücksichtigung der Rechte des Einzelnen und humanitärer
Erwägungen einerseits und des staatlichen Interesses an der Strafverfolgung
andererseits. Die Bekämpfung
der illegalen Einwanderung durch eine wirksame Rückkehrpolitik ist ein
wichtiges Anliegen aller Mitgliedstaaten. In einem Raum ohne Binnengrenzen kann
sich jeder grundsätzlich ungehindert bewegen. Die Duldung illegaler Aufenthalte
in einem Mitgliedstaat kann negative Folgen für die unionsweite Bekämpfung der
illegalen Beschäftigung haben und somit als Anreiz für eine weitere illegale
Einwanderung in die EU wirken. Umgekehrt könnte eine wirksame unionsweite
Rückkehrpolitik die Glaubwürdigkeit der gemeinsamen Migrationspolitik
verstärken und zu einer besseren Akzeptanz legal in den Mitgliedstaaten
aufhältiger Drittstaatsangehöriger beitragen. Der Europäische
Rückkehrfonds baut auf vorbereitenden Maßnahmen auf, die für die Haushaltsjahre
2005-2007 durchgeführt wurden und den Mitgliedstaaten halfen, sich auf die
Einführung des Migrationsfonds 2008 vorzubereiten. Der Europäische
Rückkehrfonds wurde eingerichtet, um die irreguläre Migration auf nationaler
Ebene wirksamer zu bekämpfen und die freiwillige und erforderlichenfalls
erzwungene Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger innerhalb eines
gemeinsamen Rahmens des „integrierten Rückkehrmanagements“ sowie gemäß gemeinsamer
Normen zu unterstützen. Unter den vorstehend beschriebenen Bedingungen, bei
denen sich die Migrationsströme auf die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich
auswirken, besteht das Ziel des Fonds darin, den Grundsätzen der Solidarität
und der gerechten Teilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten dahingehend
Rechnung zu tragen, dass die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um die
Verbesserung des Rückkehrmanagements in all seinen Facetten finanzielle
Unterstützung erhalten. Die Aufteilung der verfügbaren
EU-Ressourcen auf die Mitgliedstaaten erfolgt nach zwei Kriterien, die die Lage
des jeweiligen Mitgliedstaats unter dem Aspekt der Verpflichtungen
berücksichtigen, die er im Auftrag – oder zum Nutzen – der Union für den
betreffenden Bereich eingegangen ist: die Zahl der
Abschiebungsentscheidungen, die Drittstaatsangehörige betreffen, und die Zahl
der Rückführungen in Drittstaaten. Die Umsetzung des Fonds erfolgt auf der
Grundlage strategischer Mehrjahresprogramme, die den gesamten Programmplanungszeitraum
2008-2013 abdecken, und von Jahresprogrammen, die in jedem Jahr mit den
Mitgliedstaaten für die Verwendung der jährlich zugewiesenen Mittel
ausgehandelt werden. Bei dem Fonds
stehen vier Prioritäten im Mittelpunkt: –
Priorität 1:
Unterstützung bei der Erarbeitung eines strategischen Ansatzes für das
Rückkehrmanagement durch die Mitgliedstaaten Priorität 2:
Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich
Rückkehrmanagement Priorität 3:
Unterstützung für besondere innovative (inter)nationale Instrumente für das
Rückkehrmanagement Priorität 4:
Unterstützung für Gemeinschaftsnormen und bewährte Praktiken zum
Rückkehrmanagement Neben den
nationalen Programmen wurden auf Initiative der Kommission jährlich bis zu 7 %
der verfügbaren EU-Mittel direkt für transnationale Projekte, Studien oder
andere für die EU relevante Maßnahmen („Maßnahmen der Gemeinschaft“)
verwendet, die die Rückkehrpolitik sowie Maßnahmen betreffen, die für die
Zielgruppen von Belang sind. Für den Zeitraum
2005-2007 wurden vorbereitende Maßnahmen eingeleitet, und zwar die
„vorbereitenden Maßnahmen für die Rückkehr“ 2005-2006 und die vorbereitende
Maßnahme zur Aktion „Migrationssteuerung/praktische Solidarität 2007 – Rückkehr
und Wiedereingliederung von Rückkehrern“. Die Instrumente
vermittelten erste praktische Erfahrungen mit transnationalen Projekten und
halfen den Mitgliedstaaten, NRO und anderen Interessengruppen bei den
Vorbereitungen für die Einführung des Europäischen Rückkehrfonds im Jahr 2008.[9]
Ab 2008 bis zum Ende des Programmplanungszeitraums wurden durch
Gemeinschaftsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Rückkehrfonds transnationale
Projekte durch jährlich veröffentlichte Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen vor allem im Bereich der Unterstützung der freiwilligen Rückkehr
kofinanziert (bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme). Die
Projekte ergänzten die nationalen Programme und förderten die EU-weite
Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zu verschiedenen Aspekten des Prozesses
der Unterstützung der freiwilligen Rückkehr. Dabei ist
anzumerken, dass dieser Ex-post-Bewertungsbericht den größten Teil der
Ressourcen des Europäischen Rückkehrfonds abdeckt, der im Weg der geteilten
Mittelverwaltung über nationale Programme umgesetzt wird. Relevanz des Fonds im europäischen und nationalen
Kontext in den ersten Jahren seiner Umsetzung Der von den
Jahresprogrammen 2008-2010 von deren Aufnahme bis zu ihrem Abschluss abgedeckte
Zeitraum erstreckt sich von 2008 bis Mitte 2012. Während dieser Zeit nahmen die
meisten Mitgliedstaaten wesentliche Veränderungen an ihren jeweiligen
Regelungen, Rechtsvorschriften und ihrem institutionellen Aufbau vor, um das
Management im Hinblick auf die (erzwungene und freiwillige) Rückkehr zu stärken
und zu verbessern. Die Umsetzung
der Rückführungsrichtlinie[10]
sorgte für eine Straffung des Prozesses des Rückkehrmanagements, indem Drittstaatsangehörigen
die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich für Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr
zu entscheiden, und Normen für die Inhaftnahme von Personen, gegen die eine
Rückführungsentscheidung ergangen ist, eingeführt wurden. Einige
Mitgliedstaaten sehen alternative Maßnahmen für die Inhaftnahme von
schutzbedürftigen Drittstaatsangehörigen vor. Im Berichtszeitraum wurden entsprechende
Maßnahmen bisweilen durch zusätzliche Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der
irregulären Migration und zur Rückführung irregulärer Migranten ergänzt. Die
Unruhen von 2011 in Nordafrika trugen wesentlich zur Erhöhung des
Migrationsdrucks in den Mittelmeerländern und damit zu den
einzelstaatlichen Bemühungen im Bereich Rückführung insgesamt bei. Zwischen
Januar 2008 um 30. Juni 2012 wurden insgesamt 630 475 Drittstaatsangehörige
im Rahmen von erzwungenen oder freiwilligen Rückführungsmaßnahmen durch
Mitgliedstaaten in Drittländer zurückgeführt[11]. In 60 %
der Fälle handelte es sich um eine erzwungene und in 40 % um eine
freiwillige Rückkehr. Neun Mitgliedstaaten[12] konnten mehr
Personen durch freiwillige Programme als durch Abschiebung zurückführen, während
sechzehn Mitgliedstaaten[13]
vergleichsweise mehr Personen durch Abschiebung als durch freiwillige Maßnahmen[14]
zurückführten. Mehr als die Hälfte dieser freiwilligen Rückkehrmaßnahmen
entfällt auf lediglich zwei Mitgliedstaaten (SE, UK). Irreguläre Migranten
(einschließlich Personen, die die genehmigte Aufenthaltsdauer überschritten
haben, („Overstayers“) und abgelehnter Asylbewerber) waren gegenüber
Asylbewerbern und Flüchtlingen, die freiwillig in ihr Herkunftsland
zurückkehrten, deutlich in der Mehrzahl. Den vorliegenden
Angaben zufolge existierten in der Europäischen Union Ende Juni 2012
insgesamt 179 Hafteinrichtungen (für bis zur Abschiebung in Haft
genommene Drittstaatsangehörige) mit Aufnahmekapazitäten für insgesamt 17 519
potenziellen Abschiebehäftlingen. Im
Bewertungszeitraum führten 21 Mitgliedstaaten 15 563 Drittstaatsangehörige
(von insgesamt 379 381 von einer erzwungenen Rückführung betroffenen
Drittstaatsangehörigen) durch Sammelflüge[15]
zurück. Fast 75 % aller von einer Rückführung durch solche Flüge
betroffenen Personen wurden durch lediglich zwei Mitgliedstaaten (ES, NL)
zurückgeführt. Im Hinblick auf
den weiter oben beschriebenen allgemeinen Kontext äußerten sich die
Mitgliedstaaten insgesamt positiv zur Relevanz des Fonds im Hinblick auf ihre
nationalen Erfordernisse. Während die meisten Mitgliedstaaten die
Ziele der Programme als relevant betrachteten, berichtete Frankreich, dass für einige
der diesbezüglichen Erfordernisse (wie die Berücksichtigung irregulärer
Migranten im Überseedepartement Mayotte) aufgrund der Förderkriterien keine
Lösung gefunden werden konnte. Frankreich vertrat ferner die Ansicht, dass
Priorität 2 im Hinblick auf Sammelflüge zur -Rückführung weniger Bedeutung
zukommt, da FRONTEX ebenfalls Mittel für Sammelflüge zur Rückführung
bereitstellt. Andererseits
waren einige Mitgliedstaaten der Ansicht, dass sich die Anforderungen und die
Ziele der entsprechenden Programme im Berichtszeitraum, d. h. vom
Zeitpunkt der Formulierung der Ziele in den Mehrjahresprogrammen bis zur Durchführung
der Jahresprogramme, nicht verändert hatten. Andere Mitgliedstaaten stellten
fest, die jeweiligen Ziele seien auch für künftige, entweder aus den nationalen
Haushalten oder dem Fonds finanzierte Maßnahmen relevant. KOMPLEMENTARITÄT DES FONDS MIT DEN NATIONALEN
HAUSHALTEN IM RÜCKKEHRBEREICH UND MIT ANDEREN FINANZINSTRUMENTEN Nach Ansicht der
Mitgliedstaaten stellt die Kofinanzierung im Rahmen des ERF eine Ergänzung
zur Kofinanzierung im Rahmen anderer Finanzinstrumente der EU dar. Mehrere
Mitgliedstaaten waren der Meinung, dass der ERF im Bereich der
Migrationssteuerung die drei anderen Fonds[16] des
Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ (2007–2013)
ergänzt. Auch der Europäische Sozialfonds und die vorbereitenden Maßnahmen des
ERF im Vorfeld des aktuellen Programmplanungszeitraums wurden als ergänzend eingeschätzt. Was die
Komplementarität des Fonds mit einzelstaatlichen Investitionen im Bereich der
Rückkehr betrifft, so reicht der Beitrag des Fonds zu den nationalen Haushalten
von 100 % (BG, CY, LV, PT) bis zu weniger als einem Prozent (CZ). Die
Zuweisungen aus dem Fonds machen bei Spanien 25 % und beim Vereinigten
Königreich 21 % der Gesamtausgaben in diesem Bereich aus. Betrachtet man
den Umfang der nationalen Investitionen im Bereich des Rückkehrmanagements in
diesen Mitgliedstaaten, so sind dies Anteile in beträchtlicher Höhe. Im
Gegensatz dazu gibt Frankreich an, dass sich die aus dem ERF bereitgestellten
Mittel nur relativ geringfügig auf die nationalen Ausgaben in diesem Bereich
auswirken und lediglich 4,9 % der Ausgaben für die erzwungene Rückkehr
ausmachen, während ihr Anteil an den Ausgaben für die freiwillige Rückkehr 15,3 %
beträgt (2009-2011). Der Beitrag aus
dem Fonds beträgt maximal 50 % der Gesamtkosten einer Maßnahme und maximal
75 % für Mitgliedstaaten, die Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten,
sowie für Aktionen, die spezifischen Prioritäten entsprechen. Unter diesem
Gesichtspunkt ergibt die Bewertung, dass der Beitrag aus dem Fonds in denjenigen
Bereichen am größten ist, in denen die Mitgliedstaaten weniger geneigt sind, nationale
Mittel zu investieren, z. B. für die Unterstützung schutzbedürftiger
Personen und die Umsetzung von EU‑Vorschriften und ‑Normen. Das
hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass in derartigen Aktivitäten keine
nationale Schwerpunktaufgabe gesehen wird oder dass sie Teil von EU-Prioritäten
sind, die mit einer Rate von 75 % gefördert werden. EFFIZIENZ DES FONDS Mittelzuweisung und -verwendung Insgesamt wurden
im Rahmen der Jahresprogramme für den Zeitraum 2008 bis 2010 aus dem Fonds über
199 Mio. EUR für die Mitgliedstaaten bereitgestellt. Dabei
reichte die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel von etwas über 1 Mio. EUR
für Luxemburg bis zu über 29 Mio. EUR für das Vereinigte Königreich
und mehr als 27 Mio. EUR für Griechenland. Die größten Beträge wurden
jenen Mitgliedstaaten zugewiesen, die den größten Zustrom an irregulären
Migranten und die größte Zahl an Rückkehrern aufweisen. Dabei handelt es sich
um das Vereinigte Königreich, Griechenland, Frankreich, Spanien und Italien,
die zusammen in den Genuss von 59 % des gesamten EU-Beitrags kamen, der
den Mitgliedstaaten in diesem Zeitraum zur Verfügung gestellt wurde. Abbildung 1:
Verteilung der ERF-Mittel nach Mitgliedstaaten, in Mio. EUR Die
durchschnittliche Ausführungsrate[17]
im Hinblick auf den EU-Kofinanzierungsanteil des Arbeitsprogramms für 2008
betrug 66 % (von den zugewiesenen 55,5 Mio. EUR wurden 36,6 Mio. EUR
ausgegeben). Die Ausführungsrate für den EU-Kofinanzierungsanteil im Rahmen
dieses Programms betrug zwischen 16 % (NL) und 100 % (ES). Die
durchschnittlichen Ausführungsraten für den EU-Kofinanzierungsanteil der
Arbeitsprogramme für 2009 und 2010 reichten von 27 % in der Tschechischen
Republik bis zu 99 % in Spanien. Bei insgesamt sechzehn Mitgliedstaaten
lag die Ausführungsrate über 75 %[18] und bei
sechs dieser Mitgliedstaaten über 90 %[19]. Sechs
Mitgliedstaaten verzeichneten eine Ausführungsrate für den
EU-Kofinanzierungsanteil der Arbeitsprogramme für 2009 und 2010 von 50 % oder
weniger[20].
Bei den Mitgliedstaaten mit einer hohen Ausführungsrate handelt es sich
häufig um jene mit hohen Mittelzuweisungen, während Mitgliedstaaten mit
niedrigen Mittelzuweisungen oftmals auch niedrige Ausführungsraten aufweisen. Ein
Grund dafür könnte sein, dass der Beitrag aus dem Fonds in Mitgliedstaaten mit
hohen Mittelzuweisungen nur einen kleinen Teil ihrer für die Rückkehr
vorgesehenen nationalen Haushaltsmittel ausmacht und dass diese Länder daran
gewöhnt sind, Maßnahmen in diesem Bereich auf der Grundlage einer
Vorfinanzierung durchzuführen. Andererseits verfügen Mitgliedstaaten mit
niedrigeren Mittelzuweisungen oftmals über weniger Erfahrung und weniger
personelle Ressourcen im Bereich Rückkehr. Insgesamt gelang
es den Mitgliedstaaten, 76 % der ihnen im Rahmen der
Jahresprogramme 2008-2010 zugewiesenen Mittel auszugeben (von den zugewiesenen
ca. 199 Mio. EUR wurden ca. 151 Mio. EUR ausgegeben). Die Mehrzahl der
Maßnahmen wurde im Rahmen der Priorität 1 durchgeführt, gefolgt von den
Prioritäten 3, 4 und 2. Auch bei den Ausgaben lag der Schwerpunkt auf
Priorität 1, gefolgt von den Prioritäten 3, 4 und 2. Abbildung 2:
ERF 2008-2010 nach Priorität: Anzahl der Maßnahmen, Ausgaben in Mio. EUR und
Zahl der Mitgliedstaaten, die die Priorität umsetzten Der größte Teil
der Ausgaben im Rahmen der Jahresprogramme 2008-2010 entfiel auf Maßnahmen zur
Umsetzung von Priorität 1 (Unterstützung bei der Erarbeitung eines
strategischen Ansatzes für das Rückkehrmanagement – 114 Mio. EUR, also
82 % der insgesamt ausgegebenen Mittel). Die Mitgliedstaaten mit den
größten Ausgaben in dieser Kategorie waren Frankreich, Italien, Spanien und das
Vereinigte Königreich. Darüber hinaus wurden 12 % der EU-Ressourcen für
Maßnahmen zur Umsetzung von Priorität 3 ausgegeben (Unterstützung für
innovative Instrumente für das Rückkehrmanagement). Die höchsten Beträge in
dieser Kategorie verbuchten Österreich, Belgien, Griechenland, Deutschland und
Schweden. Lediglich 4,8 Mio. EUR wurden für Maßnahmen im Rahmen von
Priorität 4 (Unterstützung für Gemeinschaftsnormen und bewährte Praktiken)
ausgegeben, wobei in Frankreich, Lettland und der Slowakei die Ausgaben am
höchsten waren. Dabei entfielen 46 % der gesamten EU-Ausgaben für
Aktivitäten im Rahmen von Priorität 4 auf Frankreich. Lediglich 4 Mio. EUR
wurden für Maßnahmen im Rahmen von Priorität 2 (Unterstützung der
Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten) ausgegeben, wobei die Ausgaben für
diese Priorität in Italien, dem Vereinigten Königreich und Irland am höchsten
waren. Was die Ausgaben
nach Maßnahmenkategorie betrifft, so wurden der Kategorie der erzwungenen
Rückkehr die meisten Mittel (38 % der Gesamtausgaben) zugewiesen, gefolgt
von der Kategorie der freiwilligen Rückkehr (36 % der Gesamtausgaben). Das
Vereinigte Königreich gab den mit Abstand höchsten Betrag für die freiwillige
Rückkehr aus (61 % der Gesamtausgaben für die Kategorie der freiwilligen
Rückkehr). Änderungen Insgesamt gaben 20 Mitgliedstaaten[21] an,
dass mindestens eines ihrer Jahresprogramme eine formelle Änderung erforderte. Die
meisten Mitgliedstaaten[22]
mussten Änderungen vornehmen, die 10 % des Etats eines oder mehrerer ihrer
Jahresprogramme überschritten. Die Änderungen dienten dazu, die umfassende
Inanspruchnahme der verbleibenden finanziellen Ressourcen zu sichern und die
Ausgabenprognose zu korrigieren und damit die Wirksamkeit und Effizienz zu
verbessern. Achtzehn Mitgliedstaaten[23]
gaben an, dass die Änderungen ihrer Ansicht nach sinnvoll waren. Mehrere
Mitgliedstaaten berichteten, dass sie dank der Änderungen Mittel aus Bereichen
mit voraussichtlich zu niedrigen Ausgaben auf Bereiche umverteilen konnten, in
denen eine Überschreitung der Ausgaben drohte. Den Angaben anderer
Mitgliedstaaten zufolge trugen die Änderungen zu einer effizienten Durchführung
von Projekten und damit zur Steigerung der Gesamteffizienz bei oder gaben ihnen
die Möglichkeit, ursprünglich geplante Maßnahmen neuen oder veränderten
Erfordernissen oder unvorhergesehenen Ereignissen anzupassen. Nach Ansicht
einiger Mitgliedstaaten waren die Jahresprogramme für eine Anpassung der Ziele
an veränderte Erfordernisse jedoch nicht flexibel genug. Kosten für die Programmverwaltung Die durch den
Fonds gewährte technische Hilfe bildete die Hauptquelle für die finanzielle
Unterstützung der Programmverwaltungskosten. Von den 139 Mio. EUR,
die im Bewertungszeitraum von den Mitgliedstaaten für Projekte ausgegeben
wurden, entfielen über 12 Mio. EUR (annähernd 9 %) auf
technische Hilfe. Die meisten Mitgliedstaaten verwendeten die technische Hilfe
in erster Linie für Personalkosten der zuständigen Behörde oder der
beauftragten Behörde, gefolgt von den Kosten für Computerausrüstungen, während
für Reisetätigkeit und/oder Veranstaltungen die technische Hilfe am wenigsten
in Anspruch genommen wurde. Die meisten Mitgliedstaaten gaben
an, dass sich die technische Hilfe vor allem bei der Fondsverwaltung als sehr
nützlich erwiesen und damit zu einer effizienteren und effektiveren
Verwaltung des Fonds beigetragen hat, wenngleich die Verwendung der
Mittel für einige Mitgliedstaaten (LU, RO) aufgrund der Beschränkungen hinsichtlich
der Förderfähigkeit der Ausgaben und deren Einsatz mit Problemen verbunden war. Gesamtbewertung der Effizienz Die Mehrzahl der
Mitgliedstaaten schätzte die Durchführung der Programme als effizient
ein.[24]
Einige wenige bewerteten die Durchführung als ineffizient, und zwar vor
allem aufgrund von Schwierigkeiten bei der Sicherstellung der Kofinanzierung,
der komplexen und verwaltungstechnisch aufwändigen Durchführungsmechanismen
sowie des hohen Anteils der Verwaltungskosten an der Mittelzuweisung insgesamt
(AT, CZ, CY, NL). Als größte
Probleme bei der Durchführung wurden angegeben[25]:
Verzögerungen bei der Genehmigung
von Dokumenten seitens der Mitgliedstaaten und der Kommission
Schwierigkeiten bei der Sicherstellung
der Kofinanzierung
langwierige
Durchführungsmechanismen und –verfahren, die Verzögerungen bei der
Projektdurchführung zur Folge hatten
wenig effiziente Kommunikation und
Kooperation mit Vertretern von Drittstaaten
unzureichende Informationen über
den Umfang der begünstigten Zielgruppe oder Schwierigkeiten bei deren
Rückführung
Die meisten
Mitgliedstaaten[26]
gaben an, dass sie im Hinblick auf die Durchführung ihrer Jahresprogramme sowohl
rechtlich als auch finanziell von der Annahme der Entscheidung der
Kommission abhängig waren. Einige Mitgliedstaaten (FR, LU, SI, SE, UK) gaben
an, dass sie für die Einleitung ihrer Jahresprogramme finanziell nicht auf die
Annahme der Entscheidung der Kommission angewiesen waren, da die Finanzierung über
ihren nationalen Haushalt freigegeben wurde. WIRKSAMKEIT DER
IM RAHMEN DES FONDS DURCHGEFÜHRTEN MASSNAHMEN Dieser Abschnitt
vermittelt einen Überblick über die im Rahmen der Jahresprogramme 2008‑2010
für jede der vier Prioritäten des Fonds erzielten Outputs und Ergebnisse.[27] Gesamtergebnisse
und wichtigste Erfolge Dreiundzwanzig
Mitgliedstaaten[28]
bewerteten die im Rahmen des Fonds erzielten Ergebnisse und Erfolge entweder
als positiv oder sehr positiv, während lediglich drei eine neutrale
Bewertung abgaben[29].
Die neutrale Bewertung ist darauf zurückzuführen, dass die erwarteten
Ergebnisse nicht erreicht wurden, nur wenige Maßnahmen durchgeführt wurden
(CZ), Ergebnisse nicht erzielt wurden oder nicht bezifferbar waren (LU) oder nur
eine geringe Anzahl an Maßnahmen durchgeführt wurde, die eine allgemeine
Bewertung kaum zulässt (SE). Die nachfolgende
Tabelle gibt einen Überblick über die kumulierten Outputs und Ergebnisse, die
im Rahmen des Fonds erzielt wurden. Tabelle 1
Überblick über die kumulierten Outputs und Ergebnisse der durchgeführten
Maßnahmen Maßnahmenkategorie || OUTPUTS der Jahresprogramme 2008‑2010 auf EU-Ebene || ERGEBNISSE der Jahresprogramme 2008-2010 auf EU-Ebene || Priorität 1. Mehr Maßnahmen im Bereich freiwillige Rückkehr || 51 341 Anträge/ Absichtserklärungen auf/für eine freiwillige Rückkehr || Durchführung von 9 788 freiwilligen Rückkehraktionen || Rückführung von 39 115 Personen || 20 568 Personen profitierten von Unterstützung bei der Wiedereingliederung (in geeigneten Fällen) || Prioritäten 1, 3 und 4 2. Mehr Maßnahmen im Bereich erzwungene Rückkehr || 2 404 nationale Flüge zur erzwungenen Rückkehr || || Rückführung von 97 962 Personen durch unilaterale Maßnahmen zur erzwungenen Rückkehr || || Prioritäten 1 und 2 3. Mehr/bessere Information / Beratung || 397 Informationsmaßnahmen/‑kampagnen || Beratung von 83 235 Personen || 17 699 Personen kehrten nach einer Beratung freiwillig zurück || || Prioritäten 1 und 3 4. Mehr/bessere Unterstützung für schutzbedürftige Personen || Unterstützung von 10 255 schutzbedürftigen Personen || || 7 804 unterstützte Personen kehrten freiwillig zurück || 232 unterstützte Personen wurden abgeschoben || Prioritäten 1 und 3 5. Mehr/bessere Unterstützung bei der Wiedereingliederung || 691 Maßnahmen zur Wiedereingliederung || Unterstützung von 7 636 Personen bei der Wiedereingliederung || Rückkehr von 4 541 Personen nach oder in Erwartung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung || || Prioritäten 1 und 3 6. Erprobung oder Einführung neuer Instrumente/ Initiativen || Einführung von 3 081 neuen Instrumenten/ Initiativen || || 6 230 Rückkehrfälle von der Anwendung neuer Initiativen betroffen || Tatsächliche Rückkehr von 2 041 Personen dank neuer Instrumente/ Initiativen || Prioritäten 1 und 3 7. Verbesserte Wissensbasis in den Mitgliedstaaten || 14 112 Mitarbeiter staatlicher Behörden erwarben neue Kenntnisse || 3 091 Mitarbeiter von NRO/weiteren beteiligten Akteuren erwarben neue Kenntnisse || Bildung von 310 Kooperationspartnerschaften || Änderung oder Einführung von 46 rückkehrbezogenen Rechtsvorschriften oder Verwaltungsverfahren || Prioritäten 1 und 3 8. Mehr/bessere Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten || Bildung von 5 neuen Kooperationspartnerschaften[30] || Durchführung von 41 gemeinsamen Rückkehrmaßnahmen mit anderen Mitgliedstaaten || Rückführung von 820 Personen durch gemeinsame Rückkehrmaßnahmen || Übertragung und Anwendung von 7 Verfahren || Prioritäten 2 und 4 9. Verbesserte Anwendung von EU-Vorschriften und -normen || Durchführung von 11 vorbereitenden Maßnahmen für die Umsetzung der Richtlinie || Durchführung der Maßnahmen durch 17 Organisationen || Durchführung von 2 184 Rückkehraktionen nach Einführung der Maßnahmen || || Priorität 4 10. Mehr/bessere Zusammenarbeit auf nationaler Ebene || Bildung von 77 neuen Partnerschaften (NRO, NRO und staatliche Institutionen usw.) || Erarbeitung und Durchführung von 15 gemeinsamen Aktivitäten || || 27 Personen kehrten im Ergebnis der Zusammenarbeit/ gemeinsamen Aktivitäten freiwillig zurück || Prioritäten 1 und 4 11. Mehr/bessere Zusammenarbeit mit Drittstaaten || Bildung von 269 neuen Partnerschaften || 3 415 dokumentierte Fälle dank einer besseren Zusammenarbeit mit Drittstaaten || Im Zuge der Zusammenarbeit erzwungene Rückkehr von 25 007 Personen || 39 687 Personen kehrten im Ergebnis der Zusammenarbeit/ gemeinsamen Aktivitäten freiwillig zurück || Priorität 3 Outputs und Ergebnisse bei Priorität 1 (Unterstützung
für einen strategischen Ansatz für das Rückkehrmanagement) Im Bereich der
erzwungenen Rückkehr wurde die Mehrzahl (97 %) der aus dem Fonds
kofinanzierten Rückkehrmaßnahmen im Rahmen von Priorität 1 durchgeführt
(andere wurden der Priorität 2 zugeordnet). Spanien führte die
meisten Drittstaatsangehörigen (48 550) zurück, gefolgt von Griechenland
(17 338), Italien (8 321) und Zypern (6 947). Im Bereich der
freiwilligen Rückkehr waren insgesamt 88 % aller diesbezüglichen
Rückkehrmaßnahmen das Ergebnis von Aktionen, die im Rahmen von Priorität 1
durchgeführt worden waren. Das Vereinigte Königreich führte die größte
Anzahl an Drittstaatsangehörigen zurück (14 110). Weitere Mitgliedstaaten,
die Drittstaatsangehörige in großer Zahl im Rahmen von Priorität 1 zurückführten,
waren Deutschland (4 903), Frankreich (3 900), Polen
(2 616) und die Niederlande (2 613). Das Vereinigte Königreich
stellte für die größte Anzahl von Drittstaatsangehörigen (14 288)
Wiedereingliederungsunterstützung bereit, was einem Anteil von 70 % aller
Personen entsprach, die Wiedereingliederungsunterstützung erhielten. Weitere
Mitgliedstaaten, die eine beträchtliche Anzahl von Drittstaatsangehörigen
bei der Wiedereingliederung unterstützten, waren Polen (3 510),
die Niederlande (835) und Italien (782). Im Rahmen von Priorität 1
führten zwölf Mitgliedstaaten[31]
Informationskampagnen durch, und zwölf Mitgliedstaaten[32]
organisierten Maßnahmen, die die Beratung potenzieller Rückkehrer zum Ziel
hatten. Spanien, Finnland und Irland waren der Ansicht, dass die
Erarbeitung und umfassende Verbreitung von Informationen über die Rückkehr zu
den wichtigsten Erfolgen der im Rahmen dieser Priorität durchgeführten
Maßnahmen zählen. Mit ihren Beratungsangeboten konnten Österreich (26 687),
die Niederlande (24 634) und Deutschland (10 476) die größte
Personenzahl erreichen, während die Zahl der Personen, die im Ergebnis dieser
Maßnahmen zurückkehrten, in Österreich (10 144), Deutschland (2 705) und
Portugal (1 871) am größten war. Fünfzehn
Mitgliedstaaten[33]
unterstützten schutzbedürftige Personen, um ihnen die Rückkehr zu ermöglichen. Spanien
leistete der größten Anzahl von Personen (6 178) Unterstützung, von denen alle
freiwillig zurückkehrten. Vier Mitgliedstaaten (BE, HU, LT, EE) gaben an, dass
sie schutzbedürftige Personen nach geleisteter Unterstützung abgeschoben haben. Zehn
Mitgliedstaaten[34] entwickelten
im Rahmen von Priorität 1 neue Instrumente oder Initiativen, die von
Instrumenten für die Aufklärung und den Kapazitätsaufbau zur Unterstützung der
freiwilligen Rückkehr über die Veröffentlichung von Leitfäden für die Rückkehr
und die Entwicklung von Managementtools für die Verwaltung und die finanzielle
Überwachung der Rückkehrhilfe bis zur Erfassung biometrischer Informationen
über Personen, die Rückkehrhilfe beantragt haben, reichen. Einige
Mitgliedstaaten[35]
stellten staatlichen Behörden und/oder im Bereich Rückkehr tätigen NRO Informationen
bereit bzw. boten Schulungsmaßnahmen an. Was Ergebnisse
von Maßnahmen betrifft, die im Rahmen von Priorität 1 durchgeführt wurden,
insbesondere Maßnahmen, die der Information/Schulung von staatlichen Behörden
und/oder im Bereich Rückkehr tätigen NRO dienen, so meldeten Deutschland, Irland,
Malta, Portugal und Rumänien die Entstehung neuer
Kooperationspartnerschaften. Ferner verweisen sechs Mitgliedstaaten (BE,
EL, LV, MT, NL, PT) auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit
Drittstaaten als Ergebnis von Maßnahmen, die im Rahmen von Priorität 1
durchgeführt wurden. Ihren Angaben zufolge trugen diese zur Durchführung
zusätzlicher Maßnahmen im Bereich der erzwungenen Rückkehr (428 aus BE, 301 aus
EL) sowie im Bereich der freiwilligen Rückkehr (120 aus BE, 9 aus MT, 168 aus
NL und 55 aus SE) bei. Zu den
längerfristigen Wirkungen von Maßnahmen, die im Rahmen dieser Priorität
finanziert wurden, machten die Mitgliedstaaten folgende Angaben: Drei
Mitgliedstaaten[36]
gaben an, dass dank der Mittel aus dem ERF in ihren Ländern Maßnahmen zur
freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung eingeleitet worden waren, die es
vorher nicht gegeben hatte. Sieben
Mitgliedstaaten[37]
gaben an, dass geförderte Maßnahmen eine systemische Verbesserung des
Rückkehrmanagements bewirkten und damit zur Entwicklung standardisierter
Konzepte beitrugen. Achtzehn
Mitgliedstaaten[38]
vertraten die Ansicht, dass im Rahmen von Priorität 1 durchgeführte
Maßnahmen maßgeblich zur Verbesserung des Rückkehrmanagements auf nationaler
Ebene insgesamt beigetragen haben. Ferner
wurde eine Verbesserung der Qualität von Prozessen in Verbindung mit der freiwilligen
und der erzwungenen Rückkehr gemeldet, die u. a. die
Entwicklung neuer Instrumente[39],
die Unterstützung schutzbedürftiger Personen bei der erzwungenen Rückkehr[40],
die Bildung von Partnerschaften mit NRO und anderen Interessengruppen[41]
oder die Verbesserung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten[42]
betreffen. Outputs und Ergebnisse bei Priorität 2 (Unterstützung
der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten) Sieben Mitgliedstaaten[43] führten
in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten gemeinsame
Rückführungsaktionen durch. Insgesamt wurden 820 Personen durch
gemeinsame Rückführungsaktionen im Rahmen von Priorität 2 zurückgeführt. Sieben
Mitgliedstaaten[44] gaben
an, dass im Rahmen von Priorität 2 durchgeführte Maßnahmen der Bildung von
Partnerschaften mit anderen Mitgliedstaaten dienten. Insgesamt
wurden sechzehn neue Partnerschaften ins Leben gerufen. Sie ermöglichten den
Austausch von Erfahrungen über Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Ausweispapieren
von Rückkehrern aus bestimmten Herkunftsländern, die Durchführung von
Arbeitsgruppensitzungen mit anderen Mitgliedstaaten zu Themen wie dem Abschluss
von Rückübernahmeabkommen und der Bildung von Partnerschaften für die
Rückführung an gemeinsamen Grenzen (UK mit FR). Nach Ansicht von
zwölf[45]
der fünfzehn Mitgliedstaaten, die entsprechende Maßnahmen durchführten,
leisteten die Ergebnisse der im Rahmen von Priorität 2 veranlassten
Maßnahmen einen positiven Beitrag zur Verbesserung des Rückkehrmanagements
auf nationaler Ebene insgesamt. Dabei verwiesen die Mitgliedstaaten auf
folgende längerfristige Wirkungen: Entstehung
von anhaltenden Synergien und Vernetzungseffekten durch Sammelflüge zur Rückführung
und andere Austauschmaßnahmen; Positive
Wirkungen für gemeinsame Rückführungsmaßnahmen durch die Förderung und
Anwendung europäischer Normen und gemeinsamer Schulungskriterien; Verbesserung
der Kommunikation und Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei der Vermittlung von
Erfahrungen im Bereich Rückkehrmanagement. Lediglich drei
Mitgliedstaaten[46]
gaben an, dass die Ergebnisse der im Rahmen von Priorität 2 durchgeführten
Maßnahmen nur bedingt zur Verbesserung des Rückkehrmanagements auf nationaler
Ebene insgesamt beitrugen. Outputs
und Ergebnisse bei Priorität 3 (Unterstützung für innovative Instrumente) Die Ergebnisse
der im Rahmen von Priorität 3 durchgeführten Maßnahmen reichten von der
Entwicklung und/oder Einführung neuer Instrumente und Initiativen (Datenbanken
über Herkunftsländer, Hotline für Informationen über die (unterstützte)
freiwillige Rückkehr, mehrsprachige Website usw.) bis hin zu Schulungs- und
Informationsangeboten zu Instrumenten und Initiativen für NRO und staatliche
Behörden. Die Mitgliedstaaten führten ebenfalls Maßnahmen im Bereich freiwillige
Rückkehr durch, unterstützten schutzbedürftige Personen,
berieten/informierten Drittstaatsangehörige und unterstützten
weitere Personen bei der Wiedereingliederung. Ferner entstand eine Reihe
von Kooperationspartnerschaften mit Drittstaaten, beispielsweise
Partnerschaften für Wiedereingliederungsprojekte (AT, MT, ES). So führte
Spanien Seminare durch, um Beamte aus Drittstaaten in den Bereichen
Zusammenarbeit und Gewährleistung einer dauerhaften Rückkehr zu schulen. Andere
Mitgliedstaaten (BG, HU, PL, RO, SI) richteten eine Zusammenarbeit mit
Konsular- und diplomatischen Stellen ein, um die Identität von Rückkehrern zur
erfassen. Die Bewertung
dieser Ergebnisse durch die Mitgliedstaaten fällt gemischt aus. Dreizehn
Mitgliedstaaten (BE, BG, ES, FI, HU, IE, IT, LT, NL, PL, RO, SI, UK) waren der
Ansicht, dass die Ergebnisse der im Rahmen dieser Priorität durchgeführten
Maßnahmen den ursprünglichen Zielsetzungen entsprachen. Einige Mitgliedstaaten (AT,
DE, EL, FR, LU, MT, SE, SK) gaben an, dass die Ergebnisse diesen Zielsetzungen
nicht oder nur teilweise entsprachen, was darauf zurückzuführen war, dass die
Ziele einiger Maßnahmen nicht in vollem Umfang erreicht oder einige Projekte
nicht durchgeführt worden waren. Was die
längerfristigen Wirkungen der Maßnahmen betrifft, so vertraten 17 Mitgliedstaaten[47]
die Ansicht, dass die Ergebnisse positiv waren und zu einem nachhaltigen
Rückkehrmanagement beitrugen, während nach Meinung anderer Mitgliedstaaten (MT,
SE) zu wenig Maßnahmen durchgeführt worden waren, als dass diese sich spürbar
auf das Rückkehrmanagement ausgewirkt hätten, oder dass der
Evaluierungszeitraum für eine Bewertung der Projekte zu kurz war (DE). Outputs und Ergebnisse bei Priorität 4 (Unterstützung
für Gemeinschaftsnormen und bewährte Praktiken) Am häufigsten
wurde als Ergebnis von Maßnahmen, die im Rahmen von Priorität 4
durchgeführt worden waren, der Erwerb von Wissen in Bezug auf
Gemeinschaftsnormen und bewährte Praktiken zum Rückkehrmanagement durch
Mitarbeiter staatlicher Behörden und/oder Mitarbeiter von NRO oder sonstigen
beteiligten Akteuren angegeben. Vierzehn Mitgliedstaaten[48]
gaben an, dass sie Schulungen zu Gemeinschaftsnormen und bewährten Praktiken im
Bereich Rückkehrmanagement durchgeführt hatten. Die meisten Personen wurden
durch Italien (3 390) geschult, gefolgt von Polen (2 666) und Griechenland
(2 234). Fünf
Mitgliedstaaten (BE, BG, HU, LT, SK) führten Maßnahmen durch, die mit der
Umsetzung der Rückführungsrichtlinie in Verbindung standen, was in der Slowakei
beispielsweise dazu führte, dass 273 Rückkehrern Prozesskostenhilfe gewährt
wurde und 647 schutzbedürftige Personen Unterstützung erhielten. Die Ergebnisse
wurden insgesamt als sehr positiv eingeschätzt, da sie sowohl
den ursprünglichen Zielsetzungen entsprachen als auch zur Verbesserung des
Rückkehrmanagements insgesamt beitrugen. In Fällen, in denen die Ergebnisse
weniger positiv bewertet wurden, war dies gewöhnlich auf die geringe Zahl an durchgeführten
Maßnahmen zurückzuführen (FI). DURCH DEN FONDS
GESCHAFFENER MEHRWERT Durch
den Fonds geschaffener Mehrwert Volumeneffekte (Praxiswirkungen): der Umfang, in dem
im Rahmen des Fonds durchgeführte Fördermaßnahmen zum Gesamtspektrum der
Maßnahmen im Bereich Rückkehr beigetragen haben Die
Mitgliedstaaten gaben insgesamt an, dass dank der Förderung aus dem Fonds
Umfang, Dauer und Nachhaltigkeit einzelstaatlicher Rückkehrmaßnahmen ausgebaut
werden konnten. Aus den
Berichten der Mitgliedstaaten geht hervor, dass der durch den Fonds geschaffene
Mehrwert im Bereich der freiwilligen Rückkehr am größten zu sein scheint. Die
Förderung der freiwilligen Rückkehr wurde in einigen Mitgliedstaaten sogar als
entscheidender Mehrwert eingeschätzt, was wie folgt begründet wurde: Dank der
Förderung aus dem Fonds wurden in drei Mitgliedstaaten, in denen es zuvor keine
Programme zur freiwilligen Rückkehr gegeben hatte, entsprechende Programme
eingeführt (CY, LV, SI). Mit den
Fördermitteln aus dem ERF konnte der Zugang zu Programmen der freiwilligen
Rückkehr gefördert oder erweitert werden (CZ, EE, ES, FI, MT, PL, PT). Die
Fördermittel aus dem ERF bewirkten eine deutliche Zunahme der Bereitschaft,
freiwillig zurückzukehren; dies ist zurückzuführen auf die Einführung der
Rückkehrberatung und der Wiedereingliederungsunterstützung, die Bereitstellung
finanzieller Rückkehranreize (CZ, ES, FR, MT, PT, SK), das Angebot an
umfassenden Informationen (z. B. über Unterstützung für Existenzgründer im
Rückkehrland) und Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, die
Möglichkeiten für eine freiwillige Rückkehr aufzeigen (BE, DE, FR, HU, IE, MT,
PT). In diesem Zusammenhang wurde im belgischen Bericht Folgendes ausgeführt:
„Der Fonds trug maßgeblich zum Anstieg der Zahl von Maßnahmen im Bereich der freiwilligen
Rückkehr bei, und zwar nicht nur durch Anhebung der Unterstützung, sondern auch
… durch die Bereitstellung aktueller Informationen über die freiwillige
Rückkehr für alle Akteure sowie von Instrumenten zur Thematisierung einer
potenziellen Rückkehr, sodass die Option der freiwilligen Rückkehr stärker ins
Blickfeld der Öffentlichkeit rückte.“ Die ERF-Förderung
trug zu einer stärkeren Einbindung der NRO in Maßnahmen zur Unterstützung der
freiwilligen Rückkehr bei (CZ, NL). Mehrere
Mitgliedstaaten gaben an, dass durch den Fonds auch im Bereich der
erzwungenen Rückkehr ein beträchtlicher Mehrwert geschaffen wurde, und führten
folgende Beispiele an: Beteiligung
an Sammelflügen (BE, EL); Verbesserung
der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten (EE, EL, IT, MT,
SI, SE, PL), und zwar konkret im Hinblick auf: –
die
Erleichterung der Identifizierung durch Ausweispapiere und dadurch Verkürzung
der Haftzeit und Beschleunigung des Rückführungsprozesses; die
Herstellung von Kontakten in Drittstaaten, nicht zuletzt jenen, die über keine
konsularische Präsenz in den Mitgliedstaaten verfügen, was den Abschluss und
die Durchführung von Rückübernahmeabkommen begünstigte; Modernisierung
von Polizeiausrüstungen und Schulung von Polizeibeamten, um sie mit EU-Normen
vertraut zu machen, wodurch die Polizeidienste für Rückkehrer verbessert und
das Verständnis der Beamten für deren Rechte, die Gründe für deren Inhaftnahme
und die Verfahren für deren Rückführung gestärkt wurden (BE, DE, EL, LT, PL,
SI, SK). Was die
Wahrnehmung des Mehrwerts der Programme im Vergleich mit bestehenden
einzelstaatlichen Programmen und Politikmaßnahmen und im Hinblick auf die
einzelstaatlichen Haushalte betrifft, so assoziierten die meisten
Mitgliedstaaten[49]
den durch den Fonds geschaffenen Mehrwert mit einer Aufstockung ihrer
finanziellen Mittel – insbesondere in Zeiten der Einschränkungen der öffentlichen
Haushalte – für sowohl die freiwillige als auch die erzwungene Rückkehr. Doch
einige Mitgliedstaaten verwiesen darauf, dass der Fonds aufgrund seines
relativ kleinen Beitrags zu den für das Rückkehrmanagement vorgesehenen
Haushaltsmitteln lediglich einen begrenzten Mehrwert bewirkt (LU, FR). Rolleneffekte: Umfang, in dem der Fonds zur
Vorbereitung der Mitgliedstaaten auf die ordnungsgemäße Umsetzung der
Rückführungsrichtlinie beigetragen hat Im Hinblick auf
die Umsetzung der Rückführungsrichtlinie waren siebzehn[50]
von vierundzwanzig[51]
Mitgliedstaaten der Ansicht, dass der Fonds einen positiven Beitrag zur
Schaffung der in der Richtlinie vorgesehenen Systeme sowohl für die erzwungene
als auch die freiwillige Rückkehr geleistet hat. In Ungarn hat der Fonds
wesentlich zur Durchführung von Programmen zur Unterstützung der freiwilligen
Rückkehr sowie zur Verbesserung der Haftbedingungen und der Qualität von
erzwungenen Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg beigetragen. Für Slowenien
bestand der wichtigste Beitrag des Fonds darin, dass mit seiner Unterstützung
in dem Land erstmals Programme für die freiwillige Rückkehr und die
Wiedereingliederung aufgelegt werden konnten. Die Unterzeichnung einer
Kooperationsvereinbarung zwischen dem estnischen Innenministerium und dem
estnischen Roten Kreuz, mit der die in der Rückführungsrichtlinie vorgesehene
Auflage zur Überwachung von Rückführungen erfüllt wird, zählte für Estland zu
den wichtigsten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fonds. Andere Mitgliedstaaten
gaben an, dass ihre nationalen Normen im Bereich der Rückkehr bereits mit der
Rückführungsrichtlinie im Einklang standen, dass die Umsetzung der
Rückführungsrichtlinie im Berichtszeitraum aus dem nationalen Haushalt
finanziert wurde und nicht aus dem Rückkehrfonds oder dass die
Rückführungsrichtlinie erst nach Ablauf des Bewertungszeitraums umgesetzt
wurde. Es sei darauf
hingewiesen, dass das Europäische Parlament eine politische Verbindung zwischen
dem Rückkehrfonds und der Annahme der Rückführungsrichtlinie hergestellt hat.
Dieser politischen Verbindung liegt die Überlegung zugrunde, dass EU-Gelder zur
Kofinanzierung von Rückkehrmaßnahmen der Mitgliedstaaten erst dann freigegeben
werden sollten, wenn sich die Mitgliedstaaten zuvor zur Übernahme gemeinsamer
Normen bereiterklären, die eine humane und menschenwürdige Behandlung der
Rückkehrer garantieren. Dieser Ansatz trug dazu bei, dass die Verhandlungen im
Rat aus der Sackgasse herausgeführt werden konnten, und mündete schließlich in
die Verabschiedung der Rückführungsrichtlinie Ende 2008. Die Tatsache, dass
sich das Vereinigte Königreich noch immer nicht für die Anwendung der
Rückführungsrichtlinie entschieden hat, obwohl es gleichzeitig der Hauptbegünstigte
des Rückkehrfonds ist, bereitet der Kommission jedoch nach wie vor Sorge. Verbundeffekte: Umfang, in dem die aus dem Fonds
kofinanzierten Maßnahmen ohne die finanzielle Unterstützung durch die EU nicht
stattgefunden hätten Die meisten
Mitgliedstaaten (AT, BE, CY, CZ, DE, EL, ES, HU, IT, LV, LT, MT, PL, PT, RO,
SE, SK, UK) waren der Ansicht, dass einige der aus dem Fonds kofinanzierten
Maßnahmen in eingeschränktem Umfang auch ohne die finanzielle Unterstützung
durch die EU möglich gewesen wären. Sie gaben an, dass der Umfang der
Maßnahmen, insbesondere im Bereich der freiwilligen Rückkehr (Information,
finanzielle Rückkehranreize, Wiedereingliederungsunterstützung, Beratung) geringer
ausgefallen wäre. Diese Erkenntnis unterstreicht erneut den Mehrwert, den
der Fonds im Bereich der freiwilligen Rückkehr schafft. Diesbezüglich wird
im deutschen Bericht ausgeführt: „Ohne den … Fonds wären viele
Rückkehrmaßnahmen nicht oder nur begrenzt möglich gewesen. Dank europäischer
Fördermittel konnten intensivere und zeitaufwändigere Rückkehrberatungen mit
individuellen Lösungsansätzen durchgeführt werden, die sich eindeutig positiv
auf die Bereitschaft zur Rückkehr auswirkten. So konnten Beratungen für
spezielle Gruppen wie traumatisierte Frauen angeboten werden. … Auf der
Grundlage des umfassenden Beratungs- und Unterstützungsansatzes vollzieht sich
bei den Rückkehrmaßnahmen derzeit ein Wandel mit Blick auf eine nachhaltige
Wiedereingliederung.“ Einige
Mitgliedstaaten gaben ferner an, dass schutzbedürftige Rückkehrer (Personen
mit besonderen Bedürfnissen oder Familien) ebenfalls weniger Unterstützung
erhalten hätten (EE, BE, LT). Den Angaben
einiger Mitgliedstaaten zufolge (BE, BG, CZ, EE, FI, HU, IE, LV, NL, PT, RO,
SI, SK) wären einige aus dem Fonds kofinanzierte Maßnahmen, die vor allem den
Bereich der freiwilligen Rückkehr und die NRO betreffen, ohne die finanzielle
Unterstützung durch die EU überhaupt nicht möglich gewesen. So berichtete
Estland, dass höchstwahrscheinlich keine Wiedereingliederungsmaßnahmen
eingeleitet worden wären. Nach Angaben der Tschechischen Republik wäre es ohne
Unterstützung aus dem Fonds nicht möglich gewesen, Maßnahmen im Zusammenhang
mit finanziellen Rückkehranreizen sowie zur Eingliederung von Rückkehrern
durchzuführen. Griechenland gab zudem an, dass die Zusammenarbeit mit anderen
Mitgliedstaaten oder bilaterale Treffen mit Behörden in Drittstaaten ohne
Unterstützung aus dem Fonds sehr schwierig gewesen wären. Andererseits
stellten einige Mitgliedstaaten (EE, PT, RO, ES, BE) fest, dass es möglich
gewesen wäre, Aktivitäten in Verbindung mit der erzwungenen Rückkehr
ohne den Fonds aus dem nationalen Haushalt zu finanzieren. So gab Spanien
an, dass für die Unterstützung von Rückkehrern, Identifizierungskommissionen
und Rückführungsflüge jedes Jahr beträchtliche Summen ausschließlich aus dem
nationalen Haushalt bereitgestellt wurden. Einige Mitgliedstaaten (CZ, FI, FR,
LU) führten aus, dass es möglich gewesen wäre, einige der aus dem
Fonds kofinanzierten Maßnahmen ohne größere Abstriche durchzuführen. Dies
trifft größtenteils auch auf Abschiebungen zu, für die in den meisten
Mitgliedstaaten eine entsprechende Rechtsgrundlage existiert. Bewährte
Praktiken und gesammelte Erfahrungen Einige
Mitgliedstaaten gaben an, dass die folgenden Verwaltungspraktiken
maßgeblich zu einem effektiven Rückkehrmanagement beitrugen:
die Herstellung guter Beziehungen
zu den Begünstigten
die Erarbeitung von
Programmplanungsmaßnahmen, mit denen eine Nichtausschöpfung der
zugewiesenen Mittel vermieden wurde
die Durchführung längerfristiger
und mehrjähriger Projekte
die Gewährleistung des
gegenseitigen Verständnisses zwischen verschiedenen Akteuren
Hinsichtlich
erfolgreicher Praktiken im Bereich Rückkehrmanagement wurde auf folgende
Ergebnisse verwiesen:
freiwillige Rückkehrprogramme
(UK)
enge Kontakte mit den Rückkehrländern
(LT, NL, PL, PT)
Beratungsangebote
zu Rückkehrprogrammen für potenzielle Rückkehrer (DE, HU, IE, IT, MT)
Entwicklung eines integrierten Konzepts
für die Rückkehr – von Vorbereitungen vor dem Verlassen des Landes bis
hin zur Unterstützung bei der Wiedereingliederung (BE, EE, PT)
Zusammenarbeit von NRO bei
der Umsetzung von freiwilligen Rückkehrprogrammen und der Bestandsaufnahme
von Migrantengemeinschaften (IT, PT)
die Beteiligung von Haft- und
Aufnahmeeinrichtungen an der Information potenzieller Begünstigter über
freiwillige Rückkehrprogramme (FI, RO)
Zusätzlich
berichteten einige wenige Mitgliedstaaten über die Herausbildung folgender
bewährter Praktiken im Bereich der Zusammenarbeit mit den Rückkehrländern:
·
Durchführung
einer Konferenz zur Entwicklung der Beziehungen zwischen Mitgliedstaaten und
Drittländern, gefolgt von der Unterzeichnung von Rückübernahmeabkommen ·
Pflege
von Kontakten mit Konsularbehörden von Drittstaaten, die für die Bestätigung
der Identität von Rückkehrern zuständig sind ·
Zusammenarbeit
im Bereich der freiwilligen Rückkehr zwischen NRO und Schwesterorganisationen
in den Aufnahmeländern Und schließlich
hoben einige Mitgliedstaaten die Erfahrungen hervor, die sie beim
Management und bei der Verwaltung des Fonds gesammelt haben, z. B.:
Verbesserung der Planung
Vereinfachung der Verfahren
effizientere Finanzierungsprozesse
Verbesserungen bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge
Entwicklung der Bedarfsermittlung
und von Praktiken zur Erzielung nachhaltigerer Ergebnisse
Beim
letztgenannten Punkt geht es darum, die Wiedereingliederungsunterstützung
sorgfältig auf die individuellen Bedürfnisse der Drittstaatsangehörigen
zuzuschneiden, den Wissenstransfer zwischen Projektmanagern zu gewährleisten, Wiedereingliederungsaktivitäten
mit lokalen entwicklungspolitischen Maßnahmen in den Rückkehrländern zu
verknüpfen, muttersprachliche Berater zur Information potenzieller Rückkehrer
über freiwillige Rückkehrprogramme einzusetzen und regelmäßige Kontrollbesuche
in Herkunftsländern durchzuführen, in denen solche Programme umgesetzt werden. SCHLUSSFOLGERUNGEN Die Kommission
kommt nach Prüfung der Bewertungsberichte aus den Mitgliedstaaten und unter
Berücksichtigung weiterer Informationen zu dem Ergebnis, dass die im Rahmen des
Europäischen Rückkehrfonds erarbeiteten Programme 2008-2010 insgesamt recht
zufriedenstellend durchgeführt wurden. Die für die Projektdurchführung
zuständigen Organisationen und die nationalen Behörden konnten gute Ergebnisse
erzielen, auch wenn sich das erste Durchführungsjahr für einige Mitgliedstaaten
als eine Herausforderung erwies. Ferner kann
festgestellt werden, dass der Fonds dem Anspruch gerecht wird, die
Durchführung des integrierten Rückkehrmanagements in den Mitgliedstaaten zu
verbessern. Im Rahmen des Fonds wurden die Durchführung von Informationskampagnen
und die umfassende mehrsprachige Verbreitung von Informationen über
Rückkehrmöglichkeiten mittels gezielter Kommunikationskanäle gefördert;
unterstützt wurden ferner die Einführung oder Entwicklung von
Beratungsleistungen für potenzielle Rückkehrer (unter Einbeziehung neuer
Kategorien von Migranten wie inhaftierte Personen, Familien, Opfer von
Menschenhandel), die Einführung oder Entwicklung der
Wiedereingliederungsunterstützung in den Herkunftsländern und der Aufbau länderspezifischer
Informationsdatenbanken. Was die Ergebnisse anbelangt, so gaben die
Mitgliedstaaten an, dass die aus dem Fonds kofinanzierten Maßnahmen – im Falle
einiger Mitgliedstaaten ganz wesentlich – zur Entwicklung eines integrierten Konzepts
für das Rückkehrmanagement, zum Anstieg der Rückkehrerzahlen und zu einer
Verbesserung der Qualität des Rückkehrprozesses beigetragen haben. Der Fonds trug
ferner dazu bei, dass – verglichen mit einer erzwungenen Rückkehr – häufiger
von der Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr Gebrauch gemacht wurde, und
ermöglichte in einigen Mitgliedstaaten überhaupt erst die Einführung von
Maßnahmen im Bereich der freiwilligen Rückkehr und der Wiedereingliederung. Insgesamt
überwiegt jedoch noch immer die erzwungene gegenüber der freiwilligen Rückkehr.
Künftig sollte unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass die freiwillige
Rückkehr im Einklang mit den Normen der EU Vorrang hat, der Schwerpunkt
verstärkt auf der freiwilligen Rückkehr liegen. Obwohl im Bereich der
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten einige Erfolge vermeldet wurden (z. B.
Sammelflüge zur Rückführung, Austausch bewährter Praktiken), deutet der geringe
Umfang der Zuweisungen für dieses Ziel (weniger als 3 % der Gesamtausgaben
der Mitgliedstaaten während des Bewertungszeitraums) darauf hin, dass entweder der
Aufbau von Kooperationsnetzwerken Schwierigkeiten bereitet oder den von FRONTEX
organisierten Sammelflügen der Vorzug gegeben wird. Der Schwerpunkt
sollte künftig stärker auf der Förderung der praktischen Zusammenarbeit liegen,
um Doppelaufwand – beispielsweise bei der Kooperation mit Drittstaaten, bei
Schulungsmaßnahmen und bei der Erhebung von Informationen über die Lage in den
Rückkehrländern – zu verringern. Mit Blick auf
den Grundsatz der Solidarität, der dem Fonds zugrunde liegt, kann
festgestellt werden, dass das Vereinigte Königreich, Griechenland, Frankreich,
Spanien und Italien – deren Mittelzuweisungen sich auf insgesamt 59 % des
gesamten EU-Beitrags für den Zeitraum 2008-2010 beliefen – mit einer
durchschnittlichen Ausführungsrate von 83 % bei der Verwaltung des Fonds
und der Durchführung der Programme recht gute Arbeit leisteten. Mit Ausnahme
eines Landes bewerteten sie alle die Gesamtergebnisse und die Erfolge des Fonds
als sehr positiv. Griechenland schätzte sie aufgrund rechtlicher und administrativer
Schwierigkeiten bei der Umsetzung als positiv ein. Bei den
Verfahren und Systemen für den neuen Fonds, der den Zeitraum 2014-2020 abdeckt,
wurde die von den Mitgliedstaaten geäußerte Kritik berücksichtigt, die auf eine
Vereinfachung der Verfahren und die Verringerung des Verwaltungsaufwands
abzielte. Die erste Generation der Instrumente für die finanzielle Solidarität (SOLID-Fonds
– einschließlich des Europäischen Rückkehrfonds) besteht aus einem mehrjährigen
Rahmen mit jährlichen Programmen und sorgt so für ein komplexes System, dessen
Handhabung zeitaufwändig und eher schwierig ist. Bei künftigen Fonds soll
ein mehrjähriger Programmplanungsansatz verfolgt werden, der größere
Flexibilität bietet, den Arbeitsaufwand der Kommission, der Mitgliedstaaten und
der Begünstigten erheblich reduziert und eine stärker ergebnisorientierte
Verwaltung der Fonds ermöglicht. Während derzeit im Rahmen des Generellen
Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ vier verschiedene
Fonds mit vier verschiedenen Basisrechtsakten existieren, sollen außerdem die
Struktur der nächsten Fonds durch Reduzierung der Zahl der Programme
vereinfacht und die Zahl der Fonds auf zwei beschränkt werden: einen Fonds für
die innere Sicherheit und einen Asyl-und Migrationsfonds (in dem der derzeitige
Europäische Rückkehrfonds, der Europäische Flüchtlingsfonds und der Europäische
Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen zusammengefasst werden). [1] Der vorliegende Bericht wurde
von der Kommission erarbeitet und stützt sich hauptsächlich auf Angaben, die
von den teilnehmenden Mitgliedstaaten bereitgestellt wurden. Trotz der von der
Kommission vorgenommenen Qualitätskontrolle können Ungenauigkeiten oder
Unstimmigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Die Kommission ist jedoch der
Ansicht, dass Aussagekraft und Zuverlässigkeit der Schlussfolgerungen dieses
Berichts dadurch nicht beeinträchtigt werden dürften. [2] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische
Parlament: Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und die Steuerung
der Migrationsströme für den Zeitraum 2007‑2013, KOM(2005) 123
endgültig. [3] Die anderen Fonds des Generellen Programms sind der
Außengrenzenfonds, der Europäische Flüchtlingsfonds und der Europäische Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen. [4] Dänemark beteiligt sich gemäß seinem Protokoll nicht an
dem Fonds. [5] Entscheidung Nr. 575/2007/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Europäischen
Rückkehrfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms
„Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“, Artikel 50 Absatz 3. [6] Entscheidung Nr. 575/2007/EG, Artikel 50
Absatz 2. [7] Entscheidung Nr. 575/2007/EG, Artikel 49
Absatz 2. [8] Entscheidung Nr. 575/2007/EG, Artikel 49
Absatz 3. [9] Die Bewertung der vorbereitenden Maßnahmen ist verfügbar
unter http://ec.europa.eu/home-affairs/funding/2004_2007/solidarity/funding_solidarity_en.htm. [10] Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den
Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger. Die
Richtlinie gilt für sämtliche Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks, Irlands
und des Vereinigten Königreichs. Die Frist für die Umsetzung endete am 24. Dezember
2010. [11] Nationale Programme insgesamt, einschließlich des Rückkehrfonds. [12] AT, BE, CZ, IE, LU, PL, PT, SE, UK. [13] BG, EE, FI, FR, DE, EL, HU, IT, LV,
LT, MT, NL, RO, SK, SI, ES. [14] Für Zypern lagen keine Angaben zur freiwilligen Rückkehr
vor. [15] Nationale Programme insgesamt, einschließlich des Rückkehrfonds. [16] Der Außengrenzenfonds, der Europäische
Flüchtlingsfonds und der Europäische Fonds für die
Integration von Drittstaatsangehörigen. [17] Mithilfe der Ausführungsrate wird gemessen, in welchem
Umfang die Mitgliedstaaten die ihnen zugewiesenen Mittel tatsächlich ausgegeben
haben. [18] AT, BE, DE, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LV, MT, PL, PT, SE,
SK, UK. [19] AT, DE, ES, FR, IT, PT. [20] BG, CZ, EE, LT, LU, SI. [21] Die folgenden Mitgliedstaaten nahmen keine Änderung an
ihren Jahresprogrammen 2008-2010 vor: AT, BG, CZ, LU, MT, SI. [22] DE, EE, EL, ES, FI, FR, HU, IT, LV,
PL, PT, RO, SE, SK, UK. [23] BE, DE, EE, EL, ES, FI, FR, HU, IT, LT, LV, NL, PL, PT,
RO, SE, SK, UK. Zypern nahm keine Bewertung der Änderung seines Jahresprogramms
2009 vor. [24] AT, BE, BG, EE, EL, ES, FI, FR, HU, IE, LT, LV, MT, NL,
PL, PT, SE, SI, SK, UK. [25] AT, BG, CZ, DE, EL, ES, FI, FR, HU, IT, LV, LT, LU, MT,
NL, PL, PT, SE, SI, SK, UK. [26] AT, BE, BG, CY, CZ, EE, EL, ES, FI, IT, LT, LV, MT, PL,
PT, RO, SK. [27] Die Outputs und Ergebnisse für jede Priorität geben
Auskunft darüber, wie die Mitgliedstaaten diese Prioritäten verstehen und ihre
Projekte diesen zuordnen. Daher ist es möglich, dass ähnliche Projekte von
verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlichen Prioritäten zugeordnet wurden.
Die Ergebnisse und Outputs für jede Priorität weisen eine gewisse Überschneidung
auf – so erscheint die freiwillige Rückkehr als Ergebnis von Maßnahmen, die
sowohl im Rahmen von Priorität 1 als auch Priorität 3 durchgeführt
wurden, und schutzbedürftige Personen wurden durch Maßnahmen im Rahmen der
Prioritäten 1, 3 und 4 unterstützt. [28] Sehr positiv: AT, BE, CY, ES, FI, FR, IT, LV, LT, PL, PT,
SK, UK (13). Positiv: BG, DE, EE, EL, HU, IE, MT, NL, RO, SI (10). [29] CZ, LU, SE. [30] In Verbindung mit den
Maßnahmenkategorien 10 und 11 ist unter Partnerschaft eine neue Form der
Zusammenarbeit auf nationaler Ebene oder mit Drittstaaten zu verstehen, die im
Rahmen des Rückkehrfonds ins Leben gerufen wurde; dabei handelt es sich um die
Entwicklung neuer Kooperationsinitiativen mit den einschlägigen
Interessengruppen handelt. [31] BG, CZ, DE, ES, FI, FR, IE, LT, PL, PT, RO, SK. [32] AT, BG, CZ, DE, FI, IE, LV, LT, NL PL, PT, RO. [33] AT, BE, BG, DE, EE, ES, FI, FR, HU, IT, LT, NL, PL, PT,
SE. [34] BE, CY, FI, FR, LV, LT, NL, PT, RO, SE. [35] DE, FI, IE, LT, MT, PT, RO. [36] CY, SI, LV. [37] EE, ES, FI, FR, IT, MT, SE. [38] BE, BG, CY, EE, EL, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LT, LV, MT,
PL, PT, SE, SI. [39] BE, CY, FI, FR, LV, LT, NL, PT, RO, SE. [40] BE, HU, LT, EE. [41] DE, IE, PT, SE. [42] BE, EL, LV, MT, NL, PT. [43] BE, CY, EL, IE, PL, RO, UK. [44] BG, CZ, DE, EE, EL, PL, UK. [45] BE, CY, CZ, EE, EL, FR, IE, IT, LV, PL, RO, UK. [46] BG, EE, LU. [47] AT, BE, BG, EL, ES, FI, HU, IE, IT, LT, LU, NL, PL,
RO, SI, SK, UK. [48] BE, BG, CY, EE, EL, HU, IT, LT, LV, PL, RO, SE, SI, SK. [49] BE, CZ, ES, EE, IE, MT, NL, PL, PT, SE, UK. [50] BE, BG, CY, DE, EE, EL, ES, FI, HU, IT, LT, LV, MT, PL,
PT, RO, SI. [51] Das Vereinigte Königreich und Irland haben sich gegen die
Anwendung der Richtlinie entschieden.