MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft /* COM/2014/0168 final */
1. Einleitung
1.1 Wirtschaftlicher Kontext Die Wirtschafts-
und Finanzkrise beeinträchtigte die Fähigkeit des Finanzsektors, Mittel in die
Realwirtschaft, insbesondere in langfristige Investitionen, zu leiten. Eine
starke Abhängigkeit von Mittlertätigkeiten der Banken in Verbindung mit einer
Verringerung des Fremdkapitalanteils bei den Banken sowie geringerem Vertrauen
der Anleger führten zu einem Rückgang der Finanzierungsmöglichkeiten für alle
wirtschaftlichen Branchen. Die Union handelte entschlossen, um diese Trends
umzukehren und die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und tragfähige
Investitionen wiederherzustellen. Die öffentlichen Finanzen wurden konsolidiert
und Verfahren für eine bessere Koordinierung der Haushalts- und Wirtschaftspolitik
eingeführt. Zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Märkte ging die EZB
konsequent vor. Mit der Gründung der Bankenunion wird die finanzielle
Fragmentierung verringert und das Vertrauen in den Euroraum wiederhergestellt. Die
Nutzbarmachung dieser Verbesserungen erfordert langfristige Investitionen, die
ein intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum stützen können. Für die
Sicherung der Position Europas auf einem nachhaltigen Wachstumspfad wird die
Fähigkeit des Finanzsystems, Mittel in langfristige Investitionen zu leiten,
eine ganz wesentliche Rolle spielen. 1.2 Der Bedarf an langfristiger Finanzierung Langfristige
Finanzierung zeichnet sich durch bestimmte Schlüsselmerkmale[1] aus:
Sie finanziert produktive Tätigkeiten,
die durch Kostensenkung, Diversifizierung der Produktionsmittel und
Schaffung von Arbeitsplätzen das Wachstum auf intelligente, nachhaltige
und inklusive Weise unterstützen;
Sie ist insofern geduldig, als
Anleger die langfristige Wertentwicklung und die Risiken ihrer Anlagen
berücksichtigen und nicht kurzfristige Kursschwankungen. Diese
langfristige Sichtweise wirkt antizyklisch und fördert die
Finanzstabilität;
Sie ist insofern engagiert,
als Anleger in ihren Anlagestrategien längerfristige Erwägungen wie
Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte berücksichtigen.
Infrastruktur
und KMU leisten den wichtigsten Beitrag zu nachhaltigem Wachstum. Eine
Infrastruktur hoher Qualität steigert die Produktivität der restlichen
Wirtschaft, ermöglicht Wachstum und erleichtert den Zusammenschluss des
Binnenmarkts. Der Investitionsbedarf für Infrastrukturnetze in den Bereichen
Verkehr, Energie und Telekommunikation mit Bedeutung für die EU wird für den
Zeitraum bis 2020 auf eine Billion Euro geschätzt.[2] Auch
in Humankapital[3], in der
Forschung und Entwicklung, in neuen Technologien und bei der Innovation im
Rahmen der Strategie „Europa 2020“ sowie dem integrierten Energie- und
Klimapaket 2030 sind erhebliche Investitionen erforderlich.[4] Auf
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entfallen etwa zwei Drittel der
Beschäftigung und beinahe 60 % der Wertschöpfung in der EU. Aufgrund ihrer
umfassenden Bedeutung sowie ihrer Innovations- und Wachstumskraft und ihrer
Fähigkeit, Arbeitsplätze zu schaffen, leisten sie einen bedeutenden Beitrag zum
BIP. Das durch die
Finanz- und Wirtschaftskrise erzeugte Klima der Ungewissheit und Risikoscheu
wirkte sich sowohl auf die Nachfrage als auch das Angebot von Finanzierungen
aus. Auf der Nachfrageseite belegt dies die verminderte Nachfrage durch KMU,
Öffentlich-Private Partnerschaften und andere, eine langfristige Finanzierung
erfordernde Investitionsprojekte, die zu einem suboptimalen Niveau an
langfristigen Investitionen und Finanzierungen führt. Auf der Angebotsseite
verstärkte die Krise die Risikoscheu und führte zu einer Liquiditätspräferenz,
die in Verbindung mit der Verringerung des Fremdkapitalanteils bei den Banken
die Fähigkeit der Wirtschaft beeinträchtigte, sich über lange Laufzeiten zu
refinanzieren. In diesem suboptimalen Niveau an langfristiger Finanzierung
spiegeln sich auch Marktversagen und Ineffizienzen in der Intermediationskette
wider.[5] Die
Auseinandersetzung mit diesen Problemen hat für Europa Priorität. Die Fähigkeit
der Wirtschaft zur Bereitstellung langfristiger Finanzierungen, mit denen die
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und Industrie Europas gestärkt wird, hängt
davon ab, inwieweit es ihr gelingt, Spareinlagen durch einen offenen, sicheren
und wettbewerbsfähigen Finanzsektor in die entsprechenden Kanäle zu leiten.
Hier sind Rechtssicherheit und das Vertrauen der Anleger entscheidend. 1.3 Grünbuch und öffentliche Konsultation über
langfristige Finanzierung Die Europäische
Kommission nahm am 25. März 2013 ein Grünbuch über die langfristige
Finanzierung an, das eine breit angelegte Debatte über die verschiedenen
Einflussfaktoren anstieß, die auf die Fähigkeit der europäischen Wirtschaft zur
Beschaffung der für den Erhalt und die Beschleunigung ihrer Erholung benötigten
Finanzmittel einwirken. Das Ziel des Grünbuchs war die Ergründung der Frage
nach besseren Möglichkeiten zur Zuführung der Spareinlagen von Staaten,
Unternehmen und privaten Haushalten zum langfristigen Investitionsbedarf. Die
Konsultation zum Grünbuch stieß bei den Interessenträgern auf ein sehr
positives Echo und erbrachte 292 Antworten aus allen Teilen der Wirtschaft.[6] Eine
breite Mehrheit der Interessenträger stimmte zu, dass die Quellen für
langfristige Finanzierungen in Europa erweitert werden müssten, erkannten aber
zugleich die wichtige Rolle an, die die Banken, insbesondere für KMU, weiterhin
spielen werden. Klar festgelegte, stabile regulatorische Rahmenbedingungen
wurden zwar allgemein als sehr wichtig hervorgehoben, aber viele Interessenträger
nannten auch eine bessere Feinabstimmung der Regulierungsreform im Hinblick auf
die langfristigen Finanzierungsziele als wichtiges Anliegen. 1.4 Andere politische Initiativen auf europäischer und
internationaler Ebene Die Debatte über
langfristige Finanzierung fand auf europäischer und internationaler Ebene ihren
Widerhall. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss setzte eine Hochrangige
Expertengruppe ein, die ihren Bericht im Dezember 2013[7]
veröffentlichte. Im Mittelpunkt standen KMU und Infrastruktur. Das Europäische
Parlament nahm am 26. Februar 2014 eine Entschließung[8] über
die langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft an. Diese
Entschließung enthält viele Fragestellungen, die auch in der vorliegenden
Mitteilung behandelt werden. Auf
internationaler Ebene billigte die G20 im September 2013 einen Arbeitsplan
zum Thema der Finanzierung von Investitionen[9] und
rief eine Arbeitsgruppe ins Leben, die die Frage langfristiger Finanzierungen
weiter bearbeiten soll. Die OECD erarbeitete übergeordnete Grundsätze für das
Engagement institutioneller Anleger in langfristigen Finanzierungen[10]. *** Vor diesem
Hintergrund und auf den Konsultationen zum Grünbuch aufbauend wird in der
vorliegenden Mitteilung eine Reihe konkreter Maßnahmen vorgestellt. Die Entwicklung
und Diversifizierung der Methode, nach der langfristige Investitionen
finanziert werden, ist eine komplexe, mehrdimensionale Aufgabe, in der es weder
einen einfach wirkenden Mechanismus noch ein „Wundermittel“ gibt, sondern bei
der eine ganze Bandbreite an Antworten und Initiativen zum Tragen kommt. Bei
den in der vorliegenden Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen steht Folgendes im
Mittelpunkt: (i) die Mobilisierung privater Quellen für langfristige
Finanzierungen; (ii) die bessere Nutzung öffentlicher Finanzen; (iii) die
Entwicklung der Kapitalmärkte; (iv) die Verbesserung des Finanzierungszugangs
für KMU; (v) die Mobilisierung privater Finanzmittel für die Infrastruktur und
(vi) die Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für nachhaltige Finanzierung.
Zusammen
mit der vorliegenden Mitteilung legt die Kommission außerdem Folgendes vor:
einen
Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie zu Einrichtungen der
betrieblichen Altersversorgung (EBAV), um die Weiterentwicklung
betrieblicher Altersversorgungseinrichtungen, einem wichtigen Typ
langfristig agierender institutioneller Anleger in der EU, zu
unterstützen;
eine
Mitteilung über Crowdfunding, einer wachsenden Finanzierungsquelle für
KMU.
2. Mobilisierung privater
Quellen langfristiger Finanzierungen
Die
Unterstützung einer verantwortungsvollen Kreditvergabe durch Banken und die
Förderung bankfremder Finanzierungsquellen wie institutioneller Anleger
einschließlich Versicherungsunternehmen, Altersversorgungsfonds, herkömmlicher
oder alternativer Investmentfonds, Staatsfonds oder Stiftungen ist hier von
entscheidender Bedeutung. Banken werden zwar weiterhin eine wichtige Rolle
spielen, aber die Diversifizierung der Finanzierung ist einerseits auf kurze
Sicht für eine bessere Verfügbarkeit von Finanzmitteln, andererseits aber auch
auf lange Sicht wichtig, um der europäischen Wirtschaft zu helfen, künftige
Krisen besser zu überstehen. Banken
Nach der
seit Januar 2014 stufenweise eingeführten Eigenkapitalverordnung (CRR) und
der Eigenkapitalrichtlinie IV (CRD IV)[11] müssen
Banken mehr Eigenkapital vorhalten, um potenzielle Verluste besser auffangen zu
können. In den Jahren 2014 und 2015 wird die Kommission die Angemessenheit der
Anforderungen der Eigenkapitalverordnung mit Blick auf die langfristige Finanzierung
in zwei Stufen bewerten. Für die
Banken werden auch neue Anforderungen an das Liquiditätsmanagement gelten,
damit sie plötzliche Liquiditätsschocks auffangen können. Dies dürfte zwar
größeres Vertrauen in das Finanzsystem schaffen, doch wird auch die Meinung
vertreten, dass sich verschärfte Liquiditätsvorschriften auf die Fähigkeit der
Banken zur Vergabe von Krediten mit langen Laufzeiten auswirken könnten. Bei
der Umsetzung der Mindestliquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, kurz: LCR,
einer Liquiditätsquote mit einem Zeithorizont von einem Monat) in Europa und in
den derzeitigen internationalen Diskussionen über die Festlegung der
strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, kurz: NSFR, eine
Liquiditätsquote mit einjährigem Zeithorizont) muss das richtige Gleichgewicht
zwischen der Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors gegen
Liquiditätsschocks und der Vermeidung übermäßiger Beschränkungen der
Fristentransformation, die von langfristigen Finanzierungen abschrecken, gefunden
werden.[12] Die
Eigenkapitalverordnung sieht ferner die stufenweise Einführung der
Mindestliquiditätsquote und einen langen Beobachtungszeitraum vor, bevor ein
Gesetzgebungsvorschlag zur strukturellen Liquiditätsquote möglich ist. Die
Bankenreform und insbesondere die Bankenunion sind für die Wiederherstellung
des Vertrauens in den Finanzsektor und zur Minderung der derzeitigen
Marktfragmentierung, die sich ganz besonders auf die Finanzierung von KMU
auswirkt, von entscheidender Bedeutung. Sobald diese Reformen abgeschlossen
sind, dürften Darlehensnehmer und Anleger von einem größeren und tieferen sowie
besser geregelten und beaufsichtigten Markt profitieren. Wichtig
ist auch der jüngste Vorschlag für eine europäische Bankenstrukturreform[13], da er
darauf abzielt, finanzielle Kerntätigkeiten wie die Kreditvergabe an die
Wirtschaft zu schützen, indem diese Tätigkeiten von riskanten
Handelstätigkeiten getrennt werden. Damit würde auch der aktuellen
Quersubventionierung von Handelsaktivitäten durch Einlagen Einhalt geboten, so
dass sich für die Banken stärkere Anreize zur Kreditvergabe an die
Realwirtschaft ergäben. Maßnahmen
Die Kommission wird bis 2014[14]
und 2015[15]
Berichte über die Angemessenheit der CRR-Anforderungen mit Blick auf die
langfristige Finanzierung erstellen.
Die Kommission wird bei der
Vorbereitung des delegierten Rechtsakts zur Mindestliquiditätsquote[16]
(der für die erste Jahreshälfte 2014 erwartet wird) und der abschließenden
Feinabstimmung der strukturellen Liquiditätsquote[17]
die Notwendigkeit, langfristige Finanzierungen durch Banken nicht über
Gebühr einzuschränken, umfassend berücksichtigen. Ferner sollte der in der
Eigenkapitalverordnung vorgesehene Beobachtungszeitraum voll ausgeschöpft
werden, damit Anpassungen vorgenommen und möglicherweise unbeabsichtigten
Folgen der neuen Liquiditätsvorschriften für langfristige Investitionen
begegnet werden kann.
Versicherungsunternehmen
Institutionelle
Anleger wie Versicherungsunternehmen sind geeignete Anbieter langfristiger
Finanzierungen. Die Investitionen institutioneller Anleger in Vermögenswerte
mit geringerer Liquidität wie beispielsweise Infrastruktur war bisher zwar
begrenzt, aber durch die Suche nach höheren Erträgen in einem Niedrigzinsumfeld
steigt deren Interesse an solchen Vermögenswerten. Die
ab 1. Januar 2016 anzuwendende Solvabilität-II-Richtlinie[18] wird
bestimmte, derzeit in den Mitgliedstaaten bestehende Hindernisse für
Investitionen, insbesondere in Klassen von Vermögenswerten mit geringerer
Liquidität, aufheben. Versicherern werden Investitionen in jeder Art von
Vermögenswerten unter der Bedingung gestattet sein, dass sie den Grundsatz der
unternehmerischen Vorsicht beachten, nach dem sie in der Lage sein sollten, die
mit derartigen Vermögenswerten verbundenen Risiken „angemessen erkennen,
messen, überwachen, managen, steuern und berichten“[19] zu
können. Es
wird argumentiert, dass eine Verschärfung der Kapitalanforderungen in der
Weise, dass sämtliche quantifizierbaren Risiken einschließlich des Marktrisikos
(das in der vorherigen gesetzlichen Regelung, Solvabilität-I, nicht
berücksichtigt worden war) erfasst werden, das Investitionsverhalten und die
langfristigen Aussichten von Versicherungsunternehmen als institutionellen
Anlegern beeinflussen könnte.[20] Aus
diesem Grund bat die Kommission die Europäische Aufsichtsbehörde für das
Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) im September
2012 um eine Prüfung, ob die Abstimmung und Gestaltung der Kapitalanforderungen
eine Anpassung notwendig macht, ohne die aufsichtsrechtliche Wirksamkeit der
Regelung insbesondere im Hinblick auf Anlagen in Infrastruktur, KMU und soziale
Unternehmen (unter Einschluss der Verbriefung von diesen Zwecken dienenden
Darlehen) zu gefährden. Die Analyse der EIOPA wurde im Dezember 2013 übermittelt.[21] Sie
empfiehlt Kriterien zur Definition qualitativ hochwertiger Verbriefungen und
entwirft eine günstigere Behandlung derartiger Instrumente mittels Senkung der
entsprechenden Stressfaktoren.[22] Dies
ist ein großer Schritt auf dem Weg zum allgemeinen Ziel der Förderung
nachhaltiger Verbriefungsmärkte (siehe Abschnitt 4 über Verbriefungen).
Die Kommission wird bei der Abfassung der maßgeblichen delegierten Rechtsakte
für die Solvabilität-II-Richtlinie den neuesten Bericht der EIOPA
berücksichtigen und auch eventuelle Anpassungen an der Behandlung anderer
Klassen von Vermögenswerten als Verbriefungen (Infrastruktur, KMU und soziale
Unternehmen) einbeziehen. Dies ist im ursprünglichen Mandat an die EIOPA
niedergelegt. Darüber
hinaus werden mit der Omnibus-II-Richtlinie[23]
Maßnahmen in die Solvabilität-II-Richtlinie eingeführt, die gezielt auf die
Verstärkung bestehender Anreize angelegt sind, die langfristigen
Verbindlichkeiten und die langfristigen Vermögenswerte aufeinander abzustimmen
und diese bis zur Endfälligkeit zu halten. Die Liste der Vermögenswerte, die
für eine Verwendung bei dieser gegenseitigen Abstimmung in Frage kommen, ist
erweitert worden und beinhaltet wichtige langfristige Anlagen wie Anleihen für
Infrastrukturprojekte. Maßnahmen
Die Kommission beabsichtigt,
spätestens im September 2014 den delegierten Rechtsakt für die
Solvabilität-II-Richtlinie mit einer Reihe von Anreizen zur Förderung
langfristiger Investitionen durch Versicherungsunternehmen zu erlassen.
Pensionsfonds
Pensionsfonds
sind institutionelle Anleger mit langfristigen Verbindlichkeiten. Als solche
können sie „geduldige“ Anleger sein. Die Kommission begrüßt, dass sich
Pensionsfonds zur Streuung ihrer Portfolios und Erzielung höherer Renditen
zunehmend alternativen Anlageformen wie privatem Beteiligungskapital und
Infrastrukturvorhaben zuwenden.[24] Der
heute angenommene Vorschlag für eine EBAV-II-Richtlinie könnte einen Beitrag
zur mehr langfristigen Anlagen betrieblicher Altersversorgungsfonds leisten,
indem er die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, für bestimmte Arten von
langfristigen Investitionen Beschränkungen vorzusehen, einschränkt. Neben
den betrieblichen haben auch individuelle Altersversorgungsprodukte das
Potenzial zur Förderung langfristiger Investitionen. Im November 2012 lud die
Kommission die EIOPA ein, ein Fachgutachten zur Entwicklung eines EU-weiten
Rahmens für die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung individueller
Altersversorgungsprodukte zu erstellen.[25] Dies
wäre eine Chance, mehr Spareinlagen für die Finanzierung langfristiger
Investitionen zu mobilisieren und auf diese Weise sowohl die Angemessenheit der
Ruhestandsbezüge als auch das Wirtschaftswachstum zu fördern. Die EIOPA wurde
gebeten, mindestens zwei Ansätze zu berücksichtigen: (i) die Erarbeitung
gemeinsamer Vorschriften, damit eine grenzübergreifende Tätigkeit privater
Altersversorgungssysteme ermöglicht wird, oder (ii) die Erarbeitung einer
29. Regelung, nach der die EU-Vorschriften nicht an die Stelle der
nationalen Vorschriften treten sondern eine Alternative zu ihnen sind. Die
EIOPA hat im Februar 2014 einen vorläufigen Bericht über private
Altersversorgungsprodukte vorgelegt. Maßnahmen
Die
Kommission wird in der zweiten Jahreshälfte 2014 eine umfassende
Stellungnahme der EIOPA anfordern, mit dem Ziel, einen Binnenmarkt für die
persönliche Altersvorsorge zu schaffen und so möglicherweise mehr
persönliche Altersvorsorgeersparnisse für die langfristige Finanzierung zu
mobilisieren.
Private
Sparkonten Das Grünbuch erhielt für die
Ergründung von Möglichkeiten, mit denen sich der Fluss von Mitteln aus
Spareinlagen über die Ländergrenzen hinweg steigern ließe, einige Unterstützung
durch Interessenträger. Zu diesen Möglichkeiten zählt die Einführung eines
EU-Sparkontos mit dem Ziel des Angebots eines standardisierten Rahmens, der
Sparer zu Beiträgen zu langfristigen Finanzierungen ermutigt. In einem solchen
Vorhaben würde man zuerst nationale Modelle betrachten und Gesichtspunkte wie
Verzinsungssätze, nationale Einlagensicherung, Komplementarität mit bestehenden
nationalen Programmen, Entgegennahme von Spargeldern und Kriterien für die
Kreditvergabe berücksichtigen. Maßnahmen
Die
Kommission wird bis Ende 2014 eine Studie über mögliches Marktversagen und
andere Mängel in Bezug auf die grenzübergreifenden Ersparnisströme
durchführen, die auch einen Überblick über die nationalen
Sparkonto-Modelle und eine Bewertung der Zweckmäßigkeit der Einführung
eines EU-Sparkontos beinhalten wird.
3. Bessere
Nutzung öffentlicher Mittel Der
öffentliche Sektor leistet in Form von materiellen und immateriellen
Investitionen einen wichtigen Beitrag zu den Bruttoanlageinvestitionen. Es sind
Anstrengungen vonnöten, um einen transparenteren und effizienteren Einsatz
öffentlicher Mittel sicherzustellen und die Rendite öffentlicher Investitionen,
ihren Beitrag zum Wachstum und ihre Fähigkeit, private Investitionen zu hebeln,
zu maximieren. Die Kommission wird die Haushaltspolitik der EU-28
einschließlich der Qualität der öffentlichen Ausgaben und die Einhaltung des
Defizitverfahrens weiterhin im Rahmen des Europäischen Semesters verfolgen.
Darüber hinaus ist eine breite Ausrichtung, die auch die Tätigkeit nationaler
Förderbanken und Exportkreditagenturen einbezieht, erforderlich. Nationale
Förderbanken Nationale
und regionale Förderbanken spielen zusammen mit der EIB und dem EIF sowie
anderen multilateralen Entwicklungsbanken eine wichtige Rolle als Katalysatoren
für langfristige Finanzierungen. In den letzten Jahren haben sie in dem
Bestreben, die schrumpfenden Bilanzsummen kommerzieller Kreditgeber
auszugleichen, ihre Tätigkeiten verstärkt. In Anbetracht der sich
stabilisierenden Wirtschaftslage und der begrenzten Kreditvergabekapazitäten
dieser Institute müssen nunmehr Marktversagen sowie Mehrwert schaffende
Vorhaben in den Mittelpunkt gerückt werden. Während der Konsultation wurde der
Ruf nach mehr gemeinsamen EU-nationalen oder multinationalen Initiativen und
vereinfachten Verfahren im Hinblick auf die Förderung der Zusammenarbeit und
der Synergien zwischen dem EU-Haushalt und EIB/EIF, multilateralen
Entwicklungsbanken und nationalen Förderbanken laut. Auch wurde zu einer
stärkeren Einbeziehung der nationalen Förderbanken in die politischen
Strategien der EU und ihrem Zugang zu EU-Mitteln aufgerufen. Diese politischen
Strategien beinhalten unter anderem externe Umwelt- und Klimaeffekte,
Innovation sowie die Sozial- und Humankapitalentwicklung. Die Frage der
Koordination zwischen multilateralen Banken und nationalen Förderbanken wurde
ferner im Hinblick darauf als wichtig erachtet, dass Synergien und
Komplementaritäten optimiert und Arbeitsüberschneidungen und
Doppelfinanzierungen vermieden werden. Maßnahmen
Die
Kommission wird 2014 eine Mitteilung über Förderbanken herausgeben und zu
folgenden Themen Leitlinien setzen: allgemeine Grundsätze; Governance und
Transparenz als die Haupteinflussfaktoren, die für Anlegervertrauen und
günstige Finanzierungsbedingungen sorgen; Aufsicht und regulatorische
Aspekte sowie die Rolle nationaler Förderbanken bei der gemeinsamen
Investition und Bereitstellung von EU-Haushaltsmitteln zur Unterstützung
der politischen Prioritäten der Europäischen Union für 2020 und darüber
hinaus.
Die
Kommission wird, wie vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom Juni 2013
gefordert, zur Zusammenarbeit nationaler Förderbanken mit der EIB und dem
EIF sowie möglicherweise auch anderen multilateralen Entwicklungsbanken
ermutigen, diese Zusammenarbeit beobachten und dem Rat auf seiner Tagung
im Dezember 2014 Bericht erstatten.
Exportkreditagenturen
Exportkreditagenturen
sind für langfristige Finanzierungen sowohl Anleger als auch Sicherungsgeber
bzw. Versicherer für Risiken. In dieser Eigenschaft könnten sie bei der
Unterstützung grenzübergreifender Investitionen innerhalb der EU sowie der
Unterstützung von Anlagegüterexporten aus der EU eine wichtige Rolle spielen.
Dies ist ein Bereich, in dem Spannungen im Zusammenhang mit dem Länderrisiko
unmittelbare Auswirkungen auf langfristige Finanzierungen haben, insbesondere
bei langfristigen Garantien Maßnahmen
Die
Dienststellen der Kommission werden einen Bericht über die Förderung einer
besseren Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen bestehenden nationalen
Ausfuhrkreditsystemen veröffentlichen.
4.
Die
Entwicklung der europäischen Kapitalmärkte In
Europa sind politische Anstrengungen zur Diversifizierung der Finanzierungswege
notwendig. Im Durchschnitt sind die europäischen Kapitalmärkte vergleichsweise
wenig entwickelt und können derzeit die durch die Verringerung des
Fremdkapitalanteils der Banken geschaffene Finanzierungslücke nicht ausfüllen.
Angemessene Finanzinstrumente werden auch gebraucht, damit die Finanzmärkte
eine aktive, wirksame Rolle bei der Zuführung von Mitteln zu langfristigen
Investitionen spielen können. Hierzu gehören auch innovative, mit den
wichtigsten Herausforderungen für ein nachhaltiges Wachstum in Europa
verknüpfte Finanzinstrumente wie Infrastruktur- und Klimaschutzanleihen sowie
Anleihen für soziale Projekte („Social Impact Bonds“) (siehe
Abschnitt 6). Aktien-
und Unternehmensanleihemärkte Die Finanzierung über
Kapitalmärkte hat seit der Krise erheblich gelitten, der Abwärtstrend nahm
allerdings in den 90er-Jahren seinen Anfang. Die Anzahl der Börsengänge in
Europa und den USA erreicht nur noch ein Fünftel ihres Umfangs aus der Zeit vor
1999[26]. Untersuchungen in den USA zeigen auch, dass sich die Zeit bis zum
Börsengang verdoppelt hat und von 4,8 Jahren in den frühen 80er-Jahren auf
über 9 Jahre seit 2007[27] gestiegen ist. Auch wenn man berücksichtigt, dass Börsengänge zyklisch
sind, sind diese Trends besorgniserregend, insbesondere unter dem Gesichtspunkt
der Schaffung von Arbeitsplätzen, denn dieselben Untersuchungen in den USA
zeigen auch, dass 92 % des Wachstums in einem Unternehmen nach dem
Börsengang stattfinden. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Börsengänge“ durch
mehrere Marktorganisationen[28], die sich mit diesen Fragestellungen auseinandersetzen soll, ist eine
begrüßenswerte Initiative. Die Emission von
Unternehmensanleihen wird von großen, von Ratingagenturen bewerteten
Unternehmen genutzt, wobei die Anleihen in großen Stückelungen begeben und von
Finanzinstituten gekauft werden. Dieser Markt ist in den letzten Jahren
gewachsen. Diese Instrumente stehen jedoch KMU bzw. Unternehmen mit mittlerer
Kapitalisierung („Mid Caps“) normalerweise nicht zur Verfügung, obgleich
in den vergangenen Jahren auch mehrere Börsen für Anleihen für Privatanleger
(„retail bonds“) geschaffen wurden, nämlich in Deutschland (die 2010 gegründete
BondM) im Vereinigten Königreich (die 2010 gegründete ORB), in Frankreich (die
2012 gegründete IBO) und in Italien (die 2013 gegründete ExtraMOT PRO). Trotz solcher nationalen
Initiativen sind die europäischen Märkte sowohl für Anleihen als auch für
Aktien nach wie vor fragmentiert und für KMU und Unternehmen mit mittlerer
Kapitalausstattung („Mid Caps“) mit ihrem niedrigen Niveau an
grenzübergreifenden Anlagen in Wertpapieren außer erstklassigen Werten nicht
attraktiv genug. Bedeutende Hemmnisse wie unterschiedliche Wertpapier- und
Konkursgesetze bestehen nach wie vor. Maßnahmen
Die
in der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente MiFID 2[29]
vorgesehenen delegierten Rechtsakte der Kommission werden sicherstellen,
dass die Anforderungen an die Wachstumsmärkte für KMU den
Verwaltungsaufwand für Emittenten auf diesen Märkten auf ein Minimum
beschränken, zugleich aber ein hohes Niveau an Anlegerschutz
aufrechterhalten. Zu diesen Anforderungen gehören auch der Mindestanteil
von KMU-Emittenten auf diesen Märkten sowie angemessene Kriterien für die
Handelszulassung, die Anlegerinformation und die Rechnungslegung.
Die
Dienststellen der Kommission werden eine Studie durchführen, um zu klären,
ob nach den mit der MiFID 2 eingeführten Verbesserungen für
Nichtdividendenwerte weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Schaffung
eines liquiden, transparenten Sekundärmarkts für den Handel mit
Unternehmensanleihen in der EU zu ermöglichen.
Die
Kommission wird bis Ende 2015 die Folgen und Auswirkungen der Vorschriften
der Prospektrichtlinie bewerten.[30]
Dies wird insbesondere eine Bewertung der Regelung zur verhältnismäßigen
Offenlegung für Emittenten beinhalten, die zu den KMU und den Unternehmen
mit verminderter Marktkapitalisierung zählen.
Die
Kommission wird auch untersuchen, ob in Anbetracht der Umsetzung des
MiFID 2-Rahmens die Auswahlkriterien für Anlagen durch Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) auf Wertpapiere erweitert werden
könnten, die auf Wachstumsmärkten für KMU notiert sind und bestimmte
Liquiditätsmerkmale aufweisen. Die Frage, ob die europäischen
langfristigen Investmentfonds (ELTIF) auch die Möglichkeit zur Investition
in börsennotierte KMU haben sollten, gehört zu den Schlüsselfragen, die
derzeit im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Kommission zu ELTIF[31]
erörtert werden. Im Vorschlag der Kommission sind bereits nicht börsennotierte
KMU in den Klassen von Vermögenswerten enthalten, die für eine Anlage
durch ELTIF in Frage kämen.
Verbriefung
Verbriefungsgeschäfte
ermöglichen Banken die Refinanzierung von Darlehen durch die Bündelung von
Vermögenswerten und deren Umwandlung in Wertpapiere, die für institutionelle
Anleger attraktiv sind. Aus dem Blickwinkel der Banken setzen solche
Transaktionen Kapitalressourcen frei und steigern somit die Fähigkeit der
Banken zur Erweiterung ihrer Kreditvergabe und zur Finanzierung von Wirtschaftswachstum.
Für institutionelle Anleger bieten solche Wertpapiere, sofern ihr Umfang
ausreicht, liquide Anlagemöglichkeiten in Klassen von Vermögenswerten, in die
sie nicht direkt investieren, wie beispielsweise KMU oder Hypotheken. Einige Verbriefungsmodelle
waren in der Vergangenheit nicht ausreichend geregelt. Die Schwachstellen
dieser Modelle wurden frühzeitig erkannt und in der anschließenden Finanzreform
der EU angegangen. Anforderungen an Risikorückbehalte (Eigeninteresse) bestehen
seit 2011 in der Bankenbranche der EU und wurden inzwischen auf sämtliche
Finanzbranchen ausgeweitet. Darüber hinaus wurden die Offenlegungspflichten
verschärft, damit Anleger sich gründliche Kenntnisse über die Instrumente, in
die sie investieren, aneignen können. Die Behörden treffen zahlreiche
konkrete Maßnehmen, um Verbriefungsgeschäfte stärker zu standardisieren und
transparenter zu gestalten und dadurch das Vertrauen der Anleger zu erhöhen[32]. Die Organe und Behörden der EU müssen ihre Zusammenarbeit verstärken
und Synergien entwickeln, beispielsweise im Hinblick auf die Standardisierung
der Berichtsvorlagen. Zusätzlich leisten von den Unternehmen geführte
Initiativen wie die Umsetzung der Kennzeichnung einen Beitrag zu diesen
Zielsetzungen. Trotz dieser Maßnahmen wurde
bisher keine wesentliche Erholung dieses Marktes beobachtet. Dies ist zum
großen Teil auf das Stigma zurückzuführen, das diesen Transaktionen immer noch
anhaftet. Ein weiterer Grund ist ihre aufsichtsrechtliche Behandlung.
Zahlreiche Interessenträger haben zur Förderung der Entwicklung nachhaltiger
Verbriefungsmärkte eine Differenzierung von Verbriefungsprodukten zu
Aufsichtszwecken gefordert. Im technischen Bericht der EIOPA zur
Solvabilität-II-Richtlinie und im Vorschlag der Kommission zu einer Bankenstrukturreform
wird eine Differenzierung für „qualitativ hochwertige“ Verbriefungsprodukte
eingeführt. Maßnahmen ·
Die Kommission wird an der Differenzierung
„qualitativ hochwertiger“ Verbriefungsprodukte arbeiten, damit die Kohärenz
zwischen den Finanzsektoren gewährleistet werden kann. Auch wird sie eine
mögliche aufsichtsrechtliche Vorzugsbehandlung prüfen, die mit den Grundsätzen
der Bankenaufsicht kompatibel ist. Die Kommission wird in Erwägung ziehen,
diesen Ansatz in die maßgeblichen Rechtsvorschriften der EU für sämtliche
Finanzbranchen einzuführen. Die Kommission wird insbesondere nach einer
weiteren Differenzierung und Standardisierung möglich werdende, zukünftige
Zunahmen in der Liquidität einer Reihe von Verbriefungsprodukten berücksichtigen. ·
Die Kommission wird außerdem gemeinsam mit
internationalen Standardsetzern, insbesondere dem Basler Ausschuss und der
Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO, an der
Entwicklung und Umsetzung globaler Normen arbeiten, wobei dies insbesondere
Vorschriften zum Risikorückbehalt, die Standardisierung hoher Qualität und
Transparenz zur Sicherstellung der Kohärenz und Vermeidung von
Aufsichtsarbitrage betreffen wird. Gedeckte
Schuldverschreibungen Gedeckte
Schuldverschreibungen sind durch Vermögenswerte guter Qualität gestützte
Standardinstrumente, mit denen auf den Kapitalmärkten Mittel für Finanzierungen
beschafft werden können. Während diese Instrumente den Anleger im Vergleich zu
vorrangigen unbesicherten Wertpapieren Sicherheit und Liquidität bieten,
erbringen sie Emittenten Vorteile wie eine kostendeckende Finanzierung und
Diversifizierung ihrer Finanzierungen. In verschiedenen Rechtsvorschriften der
EU wird zwar auf gedeckte Schuldverschreibungen Bezug genommen, es besteht aber
derzeit kein alleiniger, harmonisierter Rechtsrahmen. In einigen
Mitgliedstaaten gibt es keine besonderen Rechtsvorschriften hierzu. Nachdem
sich die Auswahlkriterien für erleichterte Eigenkapitalanforderungen im
Bankensektor zu einem in weiten Kreisen akzeptierten Marktstandard[33] entwickelt haben, sind nichtsdestotrotz gewisse Konvergenzen
eingetreten. Maßnahmen ·
Die Kommission wird im Hinblick auf den Aufbau
einer Basis für einen integrierten europäischen Markt für gedeckte
Schuldverschreibungen bis Ende 2014[34] prüfen, wie gedeckte Schuldverschreibungen in der
Eigenkapitalverordnung behandelt werden. In dieser Prüfung werden
Kreditqualität, anrechenbare Sicherheiten und Transparenz berücksichtigt
werden. Auch Fragen der Stärkung der Aufsicht, der Durchsetzbarkeit von
Vorzugsrechten sowie Gesichtspunkte der Absonderung in Konkursverfahren werden
untersucht werden. ·
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der oben
beschriebenen Überprüfung werden die Dienststellen der Kommission eine Studie
zu den Vorteilen der Einführung eines EU-Rahmens für gedeckte
Schuldverschreibungen auf den Weg bringen. Privatplatzierung
Privatplatzierungen können
eine Alternative zur Kreditvergabe der Banken und zu öffentlichen Emissionen
von Unternehmensanleihen bieten und potenziell die Verfügbarkeit von
Finanzmitteln für mittlere bis große, nicht börsennotierte Gesellschaften und
möglicherweise auch Infrastrukturprojekte erweitern. Der derzeitige
regulatorische Rahmen lässt Privatplatzierungen zu und einige Mitgliedstaaten
haben diesen Markt bereits entwickelt (beispielsweise mit dem Schuldscheinmarkt
in Deutschland und der „Euro PP“ in Frankreich). Wie sich an dem Wachstum der
bestehenden Märkte in der EU und an der Zahl europäischer Emittenten, die in
den US-Markt für Privatplatzierung[35] eintreten, ablesen lässt, nehmen Angebot und Nachfrage für diesen
Finanzierungsweg zu. Diese Aktivitäten haben
sich in auf breiterer europäischer Ebene jedoch nicht verstärkt. Zu den Gründen
hierfür zählen das Fehlen einer standardisierten Dokumentation und Information
über die Bonität der Emittenten und die mangelnde Liquidität im Sekundärmarkt.
Da für Anleger, die in diese Produkte investieren, Informationen über die
Forderungseinziehung besonders wichtig sind, wurden auch die Unterschiede in
den Insolvenzgesetzen in Europa als Hemmnisse für die Entwicklung eines breiter
angelegten, grenzübergreifenden Markts für Privatplatzierungen genannt. Maßnahmen ·
Die Dienststellen der Kommission werden bis Ende
2014 eine Studie zur Bestandsaufnahme der Privatplatzierungsmärkte in Europa im
Vergleich zu anderen Standorten und Finanzierungspraktiken durchführen und
dabei die wichtigsten Erfolgsfaktoren analysieren. Ferner werden sie politische
Empfehlungen ausarbeiten, wie sich dieser Erfolg in der EU auf breiterer Basis
wiederholen ließe. Auch die möglichen Risiken werden bewertet werden, denn
Märkte für Privatplatzierungen sind per definitionem weniger transparent als
öffentliche Kapitalmärkte und zudem hochgradig illiquide. Die Studie wird auf
der öffentlichen Konsultation und der Folgenabschätzung aufbauen, die in den
Jahren 2007 und 2008 durchgeführt wurden[36]. 5.
Verbesserung
des Finanzierungszugangs für KMU Die
besonders starke Abhängigkeit der KMU von Bankmitteln brachte es mit sich, dass
sie während der Krise am stärksten litten. Für sie stellt die Beschaffung von
Darlehen immer noch eine Herausforderung dar, insbesondere in den peripheren
Volkswirtschaften. Teilweise ist dies auf die Fragmentierung des Bankensektors
zurückzuführen.[37] Ein
Schlüsselthema bei den Finanzen von KMU ist die Erleichterung des Übergangs von
der Neugründung zum KMU und weiter zum Unternehmen mit mittlerer
Kapitalausstattung („Mid Cap“), also des Übergangs von einer Stufe der
„Finanzierungstreppe“ zur nächsten. Während sie ihren Lebenszyklus durchlaufen,
nutzen KMU verschiedene Finanzierungsquellen, unter anderem Bankschulden und
externes Kapital privater Geldgeber („Business Angels“), Risikokapital,
privates Beteiligungskapital und schließlich die Kapitalmärkte. KMU empfinden
den Übergang von einem Mix von Finanzierungsquellen auf einen anderen häufig
als Herausforderung. Zwischen den verschiedenen Wachstumsstadien sind
Unternehmen mit „Finanzierungslücken“ und „Bildungslücken“ konfrontiert.
Aufgrund der in Europa begrenzten Finanzierungsmöglichkeiten durch
Risikokapital tritt dies in der Anfangs- und der Wachstumsphase besonders stark
zutage. Im
Jahr 2011 erließ die Kommission einen Aktionsplan zur Finanzierung von KMU.
Viele der dort genannten Maßnahmen sind inzwischen durchgeführt worden, unter
anderem regulatorische Maßnahmen, Finanzprogramme und Förderinitiativen. Ein
Überblick über die Durchführung des Aktionsplans ist der Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen zu entnehmen, die der vorliegenden Mitteilung
beigefügt ist. Einige dieser Maßnahmen, beispielsweise Initiativen des
Enterprise Europe Network zur Schließung der Bildungs- und Informationslücken
bei KMU, laufen noch. Das zukünftige Europe Enterprise Network, dessen Start
für 2015[38] geplant
ist, wird den KMU ausführlichere Beratung und Unterstützung beim Zugang zu
Finanzmitteln bieten und eng mit anderen örtlichen Dienstleistern wie
Finanzmittlern und Buchhaltern zusammenarbeiten. Auf nationaler Ebene wurden
vor allem zur Vorbereitung von KMU auf den Zugang zu den Kapitalmärkten
verschiedene Coachingprogramme entwickelt (beispielsweise das von der Borsa
Italiana entwickelte Programm ELITE)[39]. Das
Fehlen ausreichender, vergleichbarer, zuverlässiger und frei verfügbarer
Informationen über KMU wird häufig als Hürde genannt, die traditionell zu einer
größeren Abhängigkeit der KMU von der Finanzierung durch lokale Banken führte.
Im November 2013 veranstaltete die Kommission mit einer breiten Palette an
Interessenträgern einen Workshop, auf dem die im privaten und öffentlichen
Umfeld angewandten Praktiken in den verschiedenen Ländern und neue Initiativen
im Hinblick darauf erörtert werden sollten, Wege zur Verbesserung der
Informationen über KMU zu finden. In dem Workshop wurde bestätigt, dass in der
gesamten EU eindeutig Hemmnisse für den Zugang von Anlegern und Geldgebern zu
verlässlichen, verfügbaren und vergleichbaren Informationen über KMU bestehen.
Solche Hemmnisse sind zum Teil auf die zwischen den Mitgliedstaaten
bestehenden, enormen Unterschiede beim Grad der Information und Offenlegung
gegenüber der Öffentlichkeit zurückzuführen, die überwiegend auf die Gestaltung
der nationalen Rechtsgrundlagen zurückzuführen sind. Maßnahmen
Die
Dienststellen der Kommission werden 2014 eine Bestandsaufnahme der in der
EU und den einzelnen Ländern geltenden Rechtsvorschriften und Praktiken
mit Einfluss auf die Verfügbarkeit von Kreditinformationen über KMU
vornehmen. Hierbei sollen mögliche Herangehensweisen der EU gegenüber der
Kredit-Scoring-Branche abgewogen und die Machbarkeit einer Harmonisierung
bzw. Erhöhung der Vergleichbarkeit von KMU-Daten in der gesamten EU
geprüft werden.
Die
Dienststellen der Kommission werden den Dialog zwischen Banken und KMU neu
beleben, um die Bewandertheit von KMU in Finanzierungsfragen insbesondere
in Bezug auf die Rückmeldungen von Banken zu Darlehensanträgen zu
verbessern. Die Kommissionsdienststellen werden auch empfehlenswerte
Praktiken zur Unterstützung von KMU beim Zugang zu den Kapitalmärkten
bewerten.
6. Mobilisierung privater
Finanzierungen für Infrastruktur im Rahmen von Europa 2020 Ursprünglich
waren Infrastrukturinvestitionen auf Projekte mit großem Kapitalaufwand wie
Straßen- und Eisenbahnnetze, Energieleitungen und Stromleitungsnetze sowie
nationale Grundnetze für Telekommunikation ausgerichtet. Der im Rahmen der
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) und des europäischen Struktur- und
Investitionsfonds (ESIF) verfolgte, neue Ansatz legt das Hauptgewicht auf
Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Innovation, Interoperabilität und
Verknüpfungen in einer mulitmodalen europäischen Infrastruktur. Daraus ergibt
sich eine Verlagerung auf die Schiene und intelligentes Verkehrsmanagement im
Beförderungssektor, auf emissionsarme Stromerzeugung und Energieeffizienz in
Gebäuden und auf Verbundsysteme in den Sektoren Energie und IKT. Die EU-Initiative für Projektanleihen (PBI)[40] wurde
von vielen Interessenträgern als positives Beispiel für die Mobilisierung
privaten Kapitals für Infrastrukturprojekte hervorgehoben. Die Dienststellen
der Kommission bewerten eine Reihe von Verbesserungen der PBI sowie die
mögliche Erweiterung von Projektanleihelösungen auf andere
Infrastrukturbereiche, unter anderem nachhaltiger Verkehr, Erzeugung
erneuerbarer Energien und intelligente Netze. Insbesondere könnten praktische
Regelungen für etwaige Beiträge im Rahmen des ESIF nach Maßgabe der
betreffenden Verordnungen geprüft werden. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die
entscheidungstragenden Behörden in der gesamten EU dazu ermutigen, eine
Beteiligung des Privatsektors an der Durchführung von Infrastrukturprojekten in
Erwägung zu ziehen, wenn ein entsprechender wirtschaftlicher Nutzen gegeben
ist. Sie wird die Behörden dazu ermutigen, Ökobilanzen und
Kosteneffizienzanalysen einzusetzen und Angebote zu fördern, die sich auf eine
größere Bandbreite an Finanzierungsoptionen stützen, in vollständiger
Übereinstimmung mit den kürzlich vorgenommenen Änderungen an den Richtlinien
für öffentliche Auftragsvergaben. Eine Verbesserung der Verfügbarkeit
transparenter Informationen und Daten zu neuen Projekten für Öffentlich-Private
Partnerschaften könnte europäische Projekte auch für institutionelle Anleger
interessant machen. Trotz der großen Bedeutung von
Infrastrukturinvestitionen gibt es nur sehr wenige kohärente, europaweite Daten
über die Wertentwicklung von Infrastrukturdarlehen. Die EIOPA hob in ihrem
Bericht an die Kommission vom Dezember 2013 das Fehlen von Daten hervor. Sie
bezeichnete dies als Hemmnis, das es ihr unmöglich macht, die für eine
Empfehlung der Absenkung der Kapitalanforderungen für
Infrastrukturvermögenswerte erforderlichen Analysen durchzuführen. Infrastrukturvermögenswerte sind groß und folglich
sind bei ihnen die Stichprobenumfänge kleiner als bei typischen
Unternehmensdarlehen. Die betreffenden Daten sind häufig gesetzlich geschützte
Informationen der Banken und Eigenkapitalgeber und unterliegen strengen
Geheimhaltungsklauseln. Stellte man diese Daten dem breiten Markt zur
Verfügung, würde dies nicht nur die Erweiterung des Kreises institutioneller
Anleger fördern, sondern auch den Aufsichtsbehörden helfen, die Begründetheit
maßgeschneiderter, aufsichtsrechtlicher Regelungen für
Infrastrukturinvestitionen zu untersuchen. Maßnahmen
Die Dienststellen der Kommission
werden 2014 die Durchführbarkeit der freiwilligen Bereitstellung
vorhandener Informationen über Pläne und Projekte nationaler, regionaler
und kommunaler Behörden für Infrastrukturinvestitionen prüfen, wobei nach
Möglichkeit ein einziges Portal genutzt werden soll.
Die Dienststellen der Kommission
werden 2014 die Durchführbarkeit und die praktischen Vorkehrungen für die
Erfassung und nach Möglichkeit die Bereitstellung umfassender,
standardisierter Kreditstatistiken zu Infrastrukturschulden über eine
einzige Anlaufstelle prüfen. In diese Aufgabe, die die Arbeiten des FSB
und der G20 unterstützen würde, könnten EIB, EBWE, nationale Förderbanken
und institutionelle Anleger einbezogen werden.
7.
Ausbau
des allgemeinen Rahmens für nachhaltige Finanzierung Die
Fähigkeit der Wirtschaft, langfristigen Investitionen Mittel zuzuleiten, hängt
auch von einer Reihe übergreifender Faktoren wie den Grundsätzen der
Unternehmensführung (Corporate Governance), der Rechnungslegung und den
steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Das allgemeine
unternehmerische und regulatorische Umfeld spielt sowohl für innerstaatliche
als auch grenzübergreifende Investitionen eine wichtige Rolle. Unternehmensführung Die
Art und Weise, wie Vermögenswerte verwaltet werden, kann eine wichtige Rolle
für Langzeitfinanzierungen spielen, wenn Anreize für Vermögensverwalter,
Anleger und Unternehmen an langfristigen Strategien ausgerichtet werden und
Bedenken in Bezug auf kurzfristige Strategien, Spekulationen und die
Beziehungen zu Agenturen entgegengewirkt wird. Viele
Interessenträger sowie zahlreiche empirische Untersuchungen und Berichte hoben
die potenziellen Vorteile hervor, die im Hinblick auf höhere Produktivität und
Wettbewerbsfähigkeit auf der einen, und Motivation und Mitarbeiterbindung auf
der anderen Seite aus einer finanziellen Beteiligung der Arbeitnehmer und einer
Kapitalbeteiligung durch Belegschaftsaktien entstehen. Programme dieser Art
bringen darüber hinaus langfristig orientierte, engagierte Aktionäre hervor. Die
wichtige Rolle ökologischer und sozialer Fragen sowie des Themas der guten
Unternehmensführung (ESG) für die auf lange Sicht nachhaltige Wertentwicklung
von Unternehmen und Anleger, die sich in diesen Bereichen engagieren, ist
darüber hinaus umfassend belegt. Die Kommission hat bereits mehrere Initiativen
zur Steigerung der Unternehmenstransparenz ausgearbeitet, ein Beispiel ist der
Vorschlag zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Aspekte.[41]
Allerdings berücksichtigt nur eine geringe Zahl von Anlegern beim Aufbau ihrer
Portfolios ESG-Fragen. Gewisse Anleger sind sogar der Ansicht, dass eine
Einbeziehung solcher Faktoren gegen ihre Treuhänderpflicht der
Gewinnmaximierung für ihre Leistungsempfänger verstieße. Maßnahmen ·
Die
Kommission wird einen Vorschlag zur Überarbeitung der Aktionärsrechterichtlinie
erwägen, um die langfristigen Interessen von institutionellen Anlegern,
Vermögensverwaltern und Unternehmen besser miteinander in Einklang zu bringen.
Im
Rahmen des Pilotprojekts des Europäischen Parlaments zur Förderung der
Mitarbeiterkapitalbeteiligung und Mitarbeiterbeteiligung („Promotion of
Employee Ownership and Participation“) wird die Kommission 2014 in der
gesamten EU die Kapitalbeteiligungen durch Belegschaftsaktien bewerten, um
Probleme bei der grenzübergreifenden Umsetzung von Programmen zur finanziellen
Beteiligung von Arbeitnehmern und zur Kapitalbeteiligung durch
Belegschaftsaktien ermitteln und mögliche Maßnahmen der EU zur Förderung
der finanziellen Beteiligung von Arbeitnehmern, insbesondere der
Kapitalbeteiligung durch Belegschaftsaktien, formulieren zu können.
·
Die
Kommission wird eine Empfehlung zur qualitativen Verbesserung der
Berichterstattung über die Unternehmensführung, einen Bericht über Anreize für
institutionelle Anleger und Vermögensverwalter, bei ihren Anlageentscheidungen
Informationen über ökologische (beispielsweise CO2-Fußabdruck und Klimarisiken)
und soziale Fragen sowie die Unternehmensführung stärker zu berücksichtigen,
und eine Studie über Treuhänderpflichten und Nachhaltigkeit erwägen. Rechnungslegungsstandards
Das
Grünbuch ergründete die Frage, wie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der
Genauigkeit der Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen einerseits und
ausreichenden Anreizen für das Halten und Verwalten langfristiger Anlagen
andererseits hergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang kritisierte eine
Reihe von Interessenträgern die Rechnungslegung nach dem Prinzip des
beizulegenden Zeitwerts, weil sie Marktschwankungen in Finanzberichte einführt
und damit kurzfristig angelegtes Verhalten begünstigt. Viele der Befragten
äußerten sich auch zur Bedeutung des Rahmenkonzepts des IASB zur Sicherstellung
dessen, dass zukünftige Rechnungslegungsstandards in einer Weise entwickelt
werden, die langfristigen Anlagen nicht schadet. Sie wiesen auch auf die
laufenden Arbeiten des IASB zur Überprüfung der Bilanzierung von
Finanzinstrumenten (IFRS 9) hin. Die
Verordnung über internationale Rechnungslegungsstandards (IAS) aus dem Jahr
2002 wird derzeit unter anderem im Hinblick auf die Frage evaluiert, ob die
2002 festgelegten Anerkennungskriterien noch angemessen und für Europa heute
und in Zukunft hinreichend robust sind[42]. Die
Bilanzierungsmethoden von KMU spielen diesbezüglich eine wichtige Rolle. Viele
Interessenträger baten um eine für börsennotierte KMU vereinfachte Fassung des
gesamten, für alle börsennotierte Unternehmen gelten Satzes an IFRS-Normen,
wobei sie jedoch anerkennen, dass robuste Standards zur Wahrung des Vertrauens
der Anleger notwendig sind.[43] Ein
vollständiger, eigenständiger Rechnungslegungsrahmen für KMU würde darüber
hinaus grenzübergreifenden Gruppen und Anlegern Nutzen bringen. Heute
unterliegen nicht börsennotierte KMU nationalen Rechnungslegungsvorschriften
auf der Grundlage der EU-Rechnungslegungsrichtlinien, die Gemeinsame
Grundprinzipien setzen, die die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung ihrer
nationalen Rechnungslegungsrahmen für KMU anwenden müssen (siehe die
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen). Maßnahmen ·
Im Rahmen der Übernahme des überarbeiteten
IFRS 9 wird die Kommission abwägen, ob die Verwendung des beizulegenden
Zeitwerts in diesem Standard Norm insbesondere im Hinblick auf Geschäftsmodelle
für langfristige Anlagen angemessen ist. ·
Die Kommission wird den IASB auffordern, die
Auswirkungen seiner Entscheidungen auf die Anlagehorizonte der Anleger sowohl
bei bestimmten maßgeblichen Projekten als auch bei der Entwicklung des
Rahmenkonzepts angemessen zu berücksichtigen und dabei der Wiedereinführung des
Vorsichtsprinzips besondere Beachtung zu schenken.
In
der Evaluierung der IAS-Verordnung durch die Dienststellen der Kommission
wird im Laufe des Jahres 2014 gemeinsam mit den Interessenträgern die
Angemessenheit der Übernahmekriterien untersucht werden. Dabei wird man
auch Europas Bedarf an langfristigen Finanzierungen berücksichtigen.
Die
Dienststellen der Kommission werden 2014 ein Konsultationsverfahren zur
Prüfung folgender Fragen einleiten: (i) Argumente für einen vereinfachten
Rechnungslegungsstandard für die konsolidierten Jahresabschlüsse
börsennotierter KMU und (ii) Nutzen eines komplett eigenständigen
Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte KMU zur Ergänzung der
Rechnungslegungsrichtlinie.
Steuerliche und
rechtliche Rahmenbedingungen
Die
Mehrheit der Systeme zur Unternehmensbesteuerung in Europa (und auf internationaler
Ebene) begünstigt Fremdfinanzierungen gegenüber einer Finanzierung durch
Eigenkapital, indem sie den Abzug von Zinskosten zulässt, während für
Eigenkapitalbeschaffungskosten keine vergleichbare steuerliche Behandlung
vorgesehen ist. Diese einseitige Ausrichtung auf die Fremdfinanzierung kann
für Unternehmen ein Anreiz sein, mehr Schulden zu machen und innovative
Unternehmen und Neugründungen, die mittels Beschaffung von Eigenkapital
finanziert werden, möglicherweise schlechter stellen. Dieses Thema traf in der
öffentlichen Konsultation auf erhebliches Interesse. Was
die rechtlichen Rahmenbedingungen für langfristige Finanzierungen betrifft,
führen Diskrepanzen zwischen den insolvenzrechtlichen Vorschriften in den
Mitgliedstaaten und die mangelnde Flexibilität dieser Rechtsvorschriften zu
hohen Kosten für Anleger und niedrigen Erlösen für Gläubiger sowie
Schwierigkeiten für Unternehmen mit grenzübergreifenden Tätigkeiten oder
Eigentum in verschiedenen EU-Ländern. Diese Ineffizienzen beeinträchtigen die
Verfügbarkeit von Finanzmitteln und die Fähigkeit von Firmen, sich zu
etablieren und zu wachsen. Dies wirkt sich insbesondere auf KMU aus. Darüber
hinaus bestehen gesetzliche Hürden für die Übertragung von Ansprüchen, die
unter dem Rechtsbegriff der Forderungsabtretung bekannt sind und Bestandteil
vieler grenzübergreifender Finanzierungstransaktionen wie beispielsweise
Verbriefungen und Factoring-Geschäften sind. Das Fehlen einer eindeutigen
Regulierung auf EU-Ebene[44] erzeugt
bei grenzübergreifenden Forderungsabtretungen Rechtsunsicherheit. Maßnahmen ·
Die Kommission wird über die länderspezifischen
Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters weiterhin Anreize für
Equity-Investitionen setzen, insbesondere für Mitgliedstaaten, deren
Unternehmensbesteuerung einen hohen Verschuldungseffekt beinhaltet.
Gemäß
ihrer Empfehlung vom März 2014[45]
über optimale Verfahrensweisen für die Ermöglichung einer frühen
Umstrukturierung überlebensfähiger Unternehmen und die Einräumung einer
zweite Chance für insolvente Unternehmer wird die Kommission die Umsetzung
der Empfehlung überprüfen und mögliche zusätzliche Maßnahmen bewerten.
·
Die Dienststellen der Kommission werden 2014 einen
Bericht über das bei Forderungsabtretungen im Hinblick auf Dritte anzuwendende
Recht veröffentlichen.
8. Schlussfolgerung
Die Förderung
langfristiger Finanzierung ist für ein intelligentes, nachhaltiges und
inklusives Wachstum Europas von essenzieller Bedeutung. In dieser Mitteilung
wird eine breite Palette von Initiativen an verschiedenen Fronten dargelegt.
Einige davon beziehen sich auf bestehende Rechtsvorschriften, andere haben eher
Erkundungscharakter. Alle zielen darauf ab, die Fähigkeit des Finanzsystems,
Mittel in langfristige Investitionen zu leiten, zu verbessern. Die Kommission verpflichtet
sich zur Umsetzung dieses Maßnahmenplans. Zu diesem Zweck wird sie nach Bedarf
regelmäßig mit allen maßgeblichen Interessenträgern zusammentreffen. Die
Kommission ruft die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf, die in
dieser Mitteilung dargestellten Initiativen zu unterstützen. [1] Diese Begriffe
wurden von der OECD in ihrer Veröffentlichung aus dem Jahr 2011 „Promoting
Longer-Term Investment by Institutional Investors: Selected Issues and
Policies“ eingeführt, , http://www.oecd.org/daf/fin/private-pensions/48616812.pdf. [2] Fazilität
„Connecting Europe“: 500 Mrd. EUR in Verkehrsnetze,
200 Mrd. EUR in Energie und 270 Mrd. EUR in schnelle
Breitbandnetze. (http://ec.europa.eu/transport/themes/infrastructure/connecting/doc/connecting/2012-10-02-cef-brochure.pdf)
[3] Siehe
Sozialinvestitionspaket, COM (2013)83 vom 20.2.2013. [4] Mitteilung über
einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030, http://ec.europa.eu/energy/doc/2030/com_2014_15_en.pdf. [5] Eine
detaillierte Erläuterung ist der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
zu entnehmen, die dem Grünbuch über langfristige Finanzierungen beigefügt ist: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=SWD:2013:0076:FIN:EN:PDF [6] Eine detaillierte
Zusammenfassung der Antworten ist, ebenso wie die nicht vertraulichen
Antworten, unter
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/long-term-financing/docs/summary-of-responses_en.pdf
zu finden. [7] http://europa.eu/efc/working_groups/hleg_report_2013.pdf. [8] http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2013/2175(INI)&l=en. [9] Siehe http://en.g20russia.ru/news/20130906/782782178.html. [10] Siehe http://www.oecd.org/finance/private-pensions/G20-OECD-Principles-LTI-Financing.pdf. [11] Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über
Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und Richtlinie 2013/36/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang
zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten
und Wertpapierfirmen, zur
Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien
2006/48/EG und 2006/49/EG. [12] Vgl. Erwägungsgrund
100 der Verordnung Nr. 575/2013. [13] COM(2014) 043. [14] Artikel 505:
„Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31.
Dezember 2014 Bericht darüber, ob die Anforderungen dieser Verordnung
angemessen sind angesichts dessen, dass ein angemessenes Finanzierungsniveau
der Wirtschaft für alle Formen langfristiger Finanzierungen, einschließlich für
kritische Infrastrukturvorhaben der Europäischen Union in den Bereichen
Verkehr, Energie und Kommunikation, sichergestellt werden muss“. [15] Artikel 516:
„Die Kommission erstattet bis zum 31. Dezember 2015 Bericht über die
Auswirkungen dieser Verordnung auf die Förderung langfristiger Investitionen in
wachstumsfördernde Infrastrukturen.“ [16] Artikel 460 der
Eigenkapitalverordnung. [17] Artikel 510
Absatz 3 der Eigenkapitalverordnung. [18]
Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs-
und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II). [19] Artikel 132 der
Solvabilität-II-Richtlinie. [20] Bei
Investitionsentscheidungen sind Kapitalanforderungen, neben steuerlichen
Regelungen, Rechnungslegungsvorschriften oder mangelnder Sachkenntnis der
Versicherungsunternehmen in Bezug auf Vermögenswerte mit geringerer Liquidität,
nur ein Einflussfaktor von vielen. [21] Siehe https://eiopa.europa.eu/fileadmin/tx_dam/files/consultations/consultationpapers/EIOPA-13-163/2013-12-19_LTI_Report.pdf. [22] Anders als im
Bankensektor hängen die Kapitalanforderungen vom Risikoprofil der einzelnen
Versicherer ab und sind wesentlich niedriger als die Stressfaktoren, weil sich
die Berechnung nicht nur auf Faktoren stützt. Die Kapitalanforderungen
entsprechen dem potenziellen Verlust des Versicherers unter angespannten
Marktbedingungen nach Berücksichtigung der für die einzelnen
Versicherungsunternehmen spezifischen, entschärfenden Faktoren (Senkung
zukünftiger Boni für Versicherungsnehmer, latente Steueransprüche, Hedging,
Diversifizierung mit anderen Risikoquellen usw.). Auf der Grundlage der
neuesten europaweiten quantitativen Folgenabschätzungen geht die Kommission
davon aus, dass die Kapitalanforderungen für das Marktrisiko bei einem
typischen Lebensversicherer mit langfristigen Verbindlichkeiten um das Zwei-
bis Dreifache niedriger sind als die Stressfaktoren für jeden einzelnen
Anlagetyp. [23] Eine 2011
vorgeschlagene Richtlinie (KOM(2011) 0008) zur Anpassung der
Solvabilität-II-Richtlinie an den neuen, mit dem Vertrag von Lissabon
eingeführten Rahmen für Durchführungsrechtsakte und zur Schaffung der EIOPA. [24] Allerdings ist der
Anteil des Vermögens, den sie in derartige Vermögenswerte, insbesondere in
Infrastruktur, investieren, nach wie vor begrenzt. Beispielsweise wurde in
einer kürzlich von der OECD bei 86 großen Pensionsfonds und Rücklagenfonds für
öffentliche Renten durchgeführten Erhebung (http://www.oecd.org/daf/fin/private-pensions/survey-large-pension-funds.htm) festgestellt, dass
nur 1 % der Vermögenswerte dieser Fonds in nicht börsennotierten
Infrastrukturanlagen und 12-15 % in alternativen Anlagen investiert worden
waren (die restlichen Vermögenswerte waren in festverzinslichen, Kassa- und
börsennotierten Beteiligungspapieren angelegt). [25] http://ec.europa.eu/internal_market/pensions/docs/calls/072012_call_en.pdf. [26] Die Börsengänge für
das Vereinigte Königreich, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien gingen
von etwa 350 pro Jahr zwischen 1996 und 2000 auf etwa 70 pro Jahr im Zeitraum
von 2008 bis 2012 zurück (siehe die Arbeitsunterlage der OECD „Making Stock
Markets Work to Support Economic Growth“ http://www.oecd-ilibrary.org/governance/making-stock-markets-work-to-support-economic-growth_5k43m4p6ccs3-en). Ein ähnlicher
Rückgang wurde auch in den USA beobachtet, nämlich von etwa 500 Börsengängen vor
1999 auf etwa 100 nach 1999 (siehe http://www.sec.gov/info/smallbus/acsec/ipotaskforceslides.pdf). [27] Siehe http://www.sec.gov/info/smallbus/acsec/ipotaskforceslides.pdf [28] Federation of
European Securities Exchanges (FESE), EuropeanIssuers und European Private
Equity and Venture Capital Association (EVCA). Siehe http://www.fese.eu/en/?inc=cat&id=8. [29] Gemäß
Artikel 35 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG
(MiFID 2) gemäß Entwurf im endgültigen Kompromisstext. [30] Artikel 4 der
Richtlinie 2010/73/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
24. November 2010 zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den
Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren
Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur
Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über
Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen
sind. [31] Siehe beispielsweise
den Berichtsentwurf von Frau Kratsa-Tsagaropoulou zum Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu europäischen
langfristigen Investmentfonds. [32] Die wichtigsten
Initiativen sind die Rechtsvorschriften in der Verordnung über Ratingagenturen,
in denen die ESMA um die Einrichtung einer öffentlichen Website
(Ratingagentur-Verordnung 3, Artikel 8b) ersucht wird, sowie das von
der EZB getragene, zentrale European Data Warehouse (EDW). [33] Die seit 2006 in der
Eigenkapitalrichtlinie und jetzt in der Eigenkapitalverordnung enthaltenen
Bestimmungen führten bereits zu einer wichtigen Harmonisierung im Hinblick auf
die Bandbreite der auf gedeckte Schuldverschreibungen anrechenbaren
Vermögenswerte. Auch hinsichtlich der Transparenz setzte die Eigenkapitalverordnung
bereits Mindeststandards. [34] Siehe
Artikel 503 der Eigenkapitalverordnung. [35] 2012 nahmen 36
europäische Unternehmen (darunter elf kleinere Unternehmen mit Einnahmen unter
500 Mio. USD) den US-Markt für Privatplatzierungen für einen Betrag
von fast 20 Mrd. USD in Anspruch. Siehe http://www.thecityuk.com/research/our-work/reports-list/alternative-finance-for-smes-and-mid-market-companies/. [36] Siehe http://ec.europa.eu/internal_market/investment/private_placement/index_en.htm. [37] Siehe die
Untersuchung der EZB über den Zugang zu Finanzmitteln für KMU im Euroraum,
April 2013 bis September 2013 http://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/accesstofinancesmallmediumsizedenterprises201311en.pdf?acff8de81a1d9e6fd0d9d3b38809a7a0. Nur 33 % der
KMU, die in Griechenland einen Kredit beantragen, erhalten den vollen Betrag
und in Spanien und Italien ist dies nur bei 50 % der Fall (gegenüber
durchschnittlich 65 % im Euroraum und 87 % in Deutschland) . Bei einigen dieser Daten ist jedoch eine
vorsichtige Besserung zu verzeichnen: 60 % der KMU in Irland melden bei
der Beschaffung von Krediten vollen Erfolg, gegenüber 30 % in den
vorausgegangen sechs Monaten. Auch in Spanien trat eine Verbesserung von
40 % auf 50 % ein. [38] Siehe die kürzlich
erfolgte Aufforderung der Kommission zur Einreichung von Vorschlägen (http://ec.europa.eu/enterprise/contracts-grants/calls-for-proposals/index_en.htm). [39] Siehe http://elite.borsaitaliana.it/en. [40] Die Initiative für
Projektanleihen ist ein von der Kommission und der EIB geschaffenes Instrument
zur Risikoteilung. Sie dient dem Ziel, Projektunternehmen in die Lage zu
versetzen, Projektanleihen zu begeben, die für Anleger auf den
Fremdkapitalmärkten in den Bereichen der transeuropäischen Netzwerke Verkehr
(TEN-T), Energie (TEN-E) sowie der Telekommunikations- und Breitbandnetzwerke
attraktiv sind. [41] COM(2013) 207. [42] Siehe den Bericht
von Philippe Maystadt "Should IFRS Standards be More European?",
http://ec.europa.eu/internal_market/accounting/docs/governance/reform/131112_report_en.pdf. [43] Das International
Accounting Standards Board (IASB) hat eine Serie vereinfachter Standards
erarbeitet, die sogenannten IFRS für KMU. Diese richten sich jedoch an nicht
börsennotierte Gesellschaften. [44] Die Verordnung
Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende
Recht (Rom I) regelt diese Frage nicht ausdrücklich. [45] C(2014)1500.