MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein offenes und sicheres Europa: Praktische Umsetzung /* COM/2014/0154 final */
MITTEILUNG
DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN
WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein
offenes und sicheres Europa: Praktische Umsetzung Einleitung In den
vergangenen fünf Jahren wurden politische Maßnahmen zur Förderung eines
offeneren und sicheren Europas entwickelt. Im Juni 2014 wird der Europäische
Rat die strategischen Leitlinien für die Weiterentwicklung des Raums der
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts festlegen. Der Rat erkennt
die Notwendigkeit gemeinsamer europäischer Lösungen für gemeinsame
Herausforderungen an. Er kann sich in diesem Bereich auf die erheblichen
Fortschritte stützen, die seit der Festlegung ehrgeiziger Zielvorgaben im
Rahmen des Stockholmer Programms 2009 erreicht wurden. So wurde inzwischen ein
gemeinsames europäisches Asylsystem mit verbesserten Standards für
schutzbedürftige Personen eingeführt. Der Schengen-Raum – eine der bekanntesten
Errungenschaften des europäischen Einigungswerks – wurde gestärkt. Die Kanäle
für legale Migration wurden ausgebaut; es gibt nun klarere Voraussetzungen für
die Einreise und den Aufenthalt sowie ein gemeinsames Bündel von Rechten für
Migranten. Die gemeinsame Visumpolitik wurde wichtigen Änderungen zur
Vereinfachung der Einreise in die Europäische Union für legal Reisende unterzogen,
womit ein Beitrag zum Wirtschaftswachstum der EU geleistet wird. Für mehrere Länder
wurde die Visumspflicht abgeschafft. Im Bereich der
Sicherheit wurden nun in den Rechtsvorschriften und der praktischen
Zusammenarbeit gemeinsame Werkzeuge geschaffen, um die Gesellschaft und die Volkswirtschaften
Europas vor schwerer und organisierter Kriminalität zu schützen. Die verstärkte
Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung wurde zum wesentlichen Faktor bei
der Bekämpfung gemeinsamer Bedrohungen wie Menschenhandel, Terrorismus,
Cyberkriminalität und Korruption. Des Weiteren
wurde ein Rahmen für die auswärtige Migrations- und Asylpolitik der EU
geschaffen, der die EU zu einer umfassenden Interaktion mit Ländern in ihrer
direkten Nachbarschaft und darüber hinaus befähigt und es ihr möglich macht,
einen Beitrag zu laufenden UN- und staatengeführten Initiativen im Bereich
Migration und Entwicklung zu leisten. Die seit
Stockholm erzielten Leistungen sind zwar beträchtlich, aber damit ist das Werk
keineswegs vollendet. Es bleibt noch viel zu tun, um die vollständige Anwendung
und Durchsetzung der bestehenden Instrumente zu gewährleisten. Die
Asylvorschriften müssen einheitlich umgesetzt werden. Der Rechtsrahmen für eine
gemeinsame Migrationspolitik muss noch fertiggestellt werden, und auf dem
Gebiet der Integration sind weitere Anstrengungen notwendig. Sicherheitsbedenken
gilt es zu begegnen, wobei es zweifellos notwendig ist, die Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten und EU-Behörden bei der Strafverfolgung zu
intensivieren. Die Überwachung und Bewertung der Wirksamkeit von
Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen muss zu einem integralen
Bestandteil des Politikzyklus werden. Die EU und ihre
Mitgliedstaaten werden sich darüber hinaus neuen Herausforderungen stellen
müssen. Europa ist Teil einer globalen und vernetzten Welt, in der die
internationale Mobilität voraussichtlich weiter zunehmen wird. Mehr Menschen
werden sich auf den Weg nach Europa machen wollen – manche vorübergehend, etwa
Touristen, Studenten und Dienstleister, andere dauerhaft, um zu arbeiten oder
Schutz zu suchen. Die EU wird mit demografischen Umwälzungen, Urbanisierung,
zunehmend durch Vielfalt geprägten Gesellschaften und Engpässen auf dem
Arbeitsmarkt konfrontiert sein. Es wird darauf ankommen, die Vorteile der
Innenpolitik für die Förderung von Wirtschaftswachstum und das Hereinholen von
Menschen mit den richtigen Qualifikationen sowie von legal Reisenden nach
Europa voll auszuschöpfen. Europa wird
ferner die Folgen der Instabilität in vielen Weltgegenden und insbesondere in
der unmittelbaren Nachbarschaft zu spüren bekommen. Ereignisse wie der
Arabische Frühling oder die aktuelle Krise in Syrien verlangen nach
angemessenen und koordinierten Reaktionen auf gemischte Migrationszuströme, und
es bedarf zusätzlicher Anstrengungen, um weitere Tragödien im Mittelmeer zu
verhindern. Im Zuge der
schnellen technologischen Entwicklung entstehen neue Möglichkeiten für
wirtschaftliches Wachstum, und die Art, wie Menschen miteinander in Verbindung
treten und Beziehungen eingehen, macht einen fundamentalen Wandel durch. Diese Veränderungen
stellen auch die Sicherheit vor neue Herausforderungen. Cyberkriminalität
bietet zunehmend Anlass zur Sorge, der Menschenhandel wird immer komplexer,
grenzüberschreitende organisierte Kriminalität nimmt neue Formen an und der
Terrorismus bleibt ein Sicherheitsrisiko. Wir müssen uns technologische
Innovationen und die Wissenschaft zunutze machen, da sie uns dabei helfen
können, diese Risiken einzudämmen. Die EU wird die für Sicherheitsvorsorge und Stabilität
unverzichtbaren Werkzeuge weiterhin mobilisieren müssen und sich dabei
vorrangig auf ihr Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Horizont 2020“ stützen. In einer zunehmend
von gegenseitiger Abhängigkeit geprägten Welt müssen innenpolitische Fragen in
die allgemeine Außenpolitik der EU eingebettet sein und den Ausbau des Dialogs
und der Zusammenarbeit mit Drittstaaten ermöglichen. Die Einheitlichkeit und
Kohärenz mit der Außenpolitik begünstigt einen vorausschauenden Umgang mit
Herausforderungen, die Erreichung der Ziele der EU, die Förderung ihrer Werte und
die Einhaltung ihrer internationalen Menschenrechtsverpflichtungen. Diese
strategischen Überlegungen finden in einer Zeit statt, in der Europa sich
allmählich aus einer wirtschaftlichen und sozialen Krise befreit, die ihre
Spuren in Form einer hohen Arbeitslosigkeit und einer stärkeren Anfälligkeit
und Empfänglichkeit unserer Gesellschaften für Fremdenfeindlichkeit hinterlassen
hat. Dies sind die Umstände, unter denen unsere politische Führung entschiedene
Maßnahmen zur Gewährleistung eines offenen und sicheren Europas mit
garantierten Grundrechten ergreifen muss, und zwar auf der Grundlage der Charta
der Grundrechte der Europäischen Union, die von allen Organen der EU bei der
Annahme und Umsetzung von Rechtsvorschriften sowie von den Mitgliedstaaten bei
Maßnahmen im Rahmen des EU-Rechts eingehalten werden muss. Innenpolitische
Maßnahmen dienen dem Schutz und der Förderung europäischer Werte, sie
ermöglichen den Bürgern ein Leben in Sicherheit und die Teilhabe am Reichtum
und an der Vielfalt unserer Gesellschaft. Im Rahmen der
Vorarbeiten zu dieser Mitteilung hat die Kommission eine Vielzahl von Akteuren
und Interessenträgern konsultiert, insbesondere auf dem Podium der Interessenträger-Konferenz
„Ein offenes und sicheres Europa – Wie geht es weiter?“, die am 29. und 30.
Januar 2014 stattfand, sowie im Rahmen einer öffentlichen Konsultation, die
Anregungen für zahlreiche Beiträge bot. Diskussionen zu unseren künftigen politischen
Strategien wurden außerdem im Europäischen Parlament, im Rat, im Ausschuss der
Regionen und in den Verwaltungsräten der EU-Agenturen geführt. Die Debatte über
innenpolitische Maßnahmen muss auf der Grundlage von Fakten erfolgen. Aus
diesem Grund findet sich in der diesem Bericht beigefügten Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen eine Auswahl der für diese Überlegungen relevanten
statistischen Daten. Politische
Prioritäten 1. Eine wirksame
Migrations- und Mobilitätspolitik Der
demografische Wandel, insbesondere die schrumpfende Erwerbsbevölkerung in
Europa, hemmt in Verbindung mit einem erheblichen Fachkräftemangel in
bestimmten Sektoren (insbesondere Ingenieurswesen, IT und Gesundheitswesen) die
Produktivität der EU und somit auch ihre wirtschaftliche Erholung. Der
zunehmende globale Wettbewerb um die besten Köpfe wirkt sich auf den
Arbeitsmarkt in vielen Mitgliedstaaten aus und wird in den kommenden zehn
Jahren ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Wohlstand in Europa
sein. In den letzten 15 Jahren
verfolgte die EU bei der legalen Zuwanderung einen sektorspezifischen Ansatz.
Daraus entstand ein gemeinsamer Rechtsrahmen, der die Aufnahme bestimmter
Personengruppen regelt, Rechte zuerkennt und Verstöße ahndet. Der Ansatz hat
auch ein gemeinsames Bekenntnis der Mitgliedstaaten zur Integration und
Rückführung begünstigt. Nun ist es an der Zeit, all dies innerhalb einer
kohärenteren gemeinsamen EU-Migrationspolitik zu konsolidieren, die auch die
kurz- und langfristigen wirtschaftlichen Erfordernisse berücksichtigt. 1.1 Maximierung der Vorteile von Migration und
Integration Europa braucht
eine gut gesteuerte Migrationspolitik, die einen wirksamen Beitrag zur
Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
leistet. Europa muss neue Talente anlocken und sich dem Wettbewerb auf globaler
Ebene stellen. Wichtig sind Synergien mit anderen Politikbereichen. Die EU
sollte für Kohärenz sorgen, zum Beispiel zwischen den Politikbereichen
Migration einerseits und Beschäftigung, Bildung, Entwicklung sowie Handel
andererseits, und Grundlagen für die kurzfristige Mobilität von
hochqualifizierten Fachkräften im Dienstleistungssektor schaffen. Die Anziehung
und Gewinnung internationaler Studenten sowie die Förderung von Bildung unter
den legal ansässigen Migranten wird dazu beitragen, künftig den Nachschub an
wichtigen Qualifikationen für den EU-Arbeitsmarkt zu sichern. Zur besseren Ermittlung
von Wirtschaftsbereichen und Berufen mit Problemen bei der Personalbeschaffung
oder Fachkräftemangel sollte über strukturierte Dialoge mit Mitgliedstaaten,
Unternehmen und Gewerkschaften zur Frage der Arbeitsmigration und
berufsbezogenen Mobilität eine gemeinsame Bedarfsbewertung eingeleitet werden.
Unter der Prämisse, dass die Mitgliedstaaten unterschiedliche Bedürfnisse
aufweisen, wäre eine Koordinierungsplattform auf EU-Ebene sinnvoll, um
sicherzustellen, dass Migration und Mobilität positive Auswirkungen auf die
EU-Wirtschaft haben. Zugleich sollten
verstärkt Maßnahmen zur maximalen Ausschöpfung des Potenzials von bereits legal
in den Mitgliedstaaten lebenden Migranten ergriffen werden, denn ihre
Beschäftigungsquoten liegen derzeit weit unterhalb des Durchschnitts und viele
erleben ein hohes Maß an sozialer Ausgrenzung. Die bestehenden Mechanismen zum
Abgleich von Stellenangeboten wie etwa EURES und das EU-Kompetenzpanorama
sollten weiter verbessert und auf Drittstaatsangehörige ausgeweitet werden.
Migranten könnten vor der Ausreise mit Informationen, Schulungen oder der Anerkennung
von Qualifikationen unterstützt werden – diese Maßnahmen sollten jedoch nicht
als Bedingung für die Einreise in die EU angesehen werden. Es gilt, die unternehmerische
Tätigkeit von Migranten zu erleichtern, indem entsprechende Genehmigungen
dauerhaft gewährt werden und der Zugang zu Informationen und zu
Vernetzungsmöglichkeiten vereinfacht wird. An der
Übertragbarkeit von Renten- und Sozialansprüchen muss weiter gearbeitet werden,
um zum Beispiel Wanderarbeitnehmern die Mitnahme ihrer Betriebsrentenansprüche in
andere Sektoren und Länder, einschließlich Drittstaaten, im selben Rahmen wie
bei EU-Bürgern zu ermöglichen. Um Talente
anzulocken, sollte die EU die Anerkennung von im Ausland erworbenen
Qualifikationen und Fachkenntnissen weiter fördern und verbessern, was auch zur
Nutzbarmachung der Kenntnisse und Qualifikationen von rechtmäßig ansässigen
Migranten beitragen wird. Hierzu könnte die EU Gespräche mit ihren
internationalen Partnern führen. Es würde die EU attraktiver machen, wenn
Studenten und Wissenschaftler von vereinfachten und schnelleren Visaverfahren
profitieren könnten. Die geltenden
EU-Rechtsvorschriften zur Aufnahme von Migranten und zu ihren Rechten müssen in
allen Mitgliedstaaten auf wirksame und kohärente Weise umgesetzt werden. Eine
Evaluierung der geltenden Bestimmungen zur legalen Migration würde dabei
helfen, Lücken zu erkennen, ihre Einheitlichkeit zu verbessern und die
Auswirkungen des bestehenden Rechtsrahmens einzuschätzen. Des Weiteren könnten
Schritte zur Festschreibung und Straffung der materiellen Bedingungen für die
Aufnahme sowie der Rechte von Drittstaatsangehörigen unternommen werden. Dies wäre
ein Fortschritt auf dem Weg zu einem „gemeinsamen Migrationsraum“, mit dem
Ziel, die Mobilität von Drittstaatsangehörigen innerhalb der EU zu stärken, unter
anderem durch die gegenseitige Anerkennung von nationalen Aufenthaltstiteln. In der von
Vielfalt geprägten europäischen Gesellschaft ist Integration weiterhin eine
Herausforderung. Zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur maximalen
Ausnutzung der Vorzüge der Migration sollte das Bekenntnis zur wirksamen
Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt und in die aufnehmenden
Gesellschaften gestärkt werden. Bei diesen Bemühungen sollten das Augenmerk
stärker auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gerichtet und die
erhebliche Beschäftigungslücke bei Migrantinnen angegangen werden. Es sollte
für eine faire Behandlung und einen nichtdiskriminierenden Zugang zum
Arbeitsmarkt gesorgt werden. Gefährdete Migranten, insbesondere Frauen, junge
Migranten und unbegleitete Minderjährige, sollten gezielt unterstützt werden,
und im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte
des Kindes sollte ein am Wohl des Kindes orientierter Ansatz verfolgt werden. Aufbauend
auf früheren Schritten im Bereich der Integration könnten erfolgreiche Strategien
ermittelt und bewährte Verfahren weitergegeben werden. Es werden weitere
Anstrengungen zum Aufbau von Kapazitäten und zur Einbindung von kommunalen und
regionalen Behörden notwendig sein, die integrationspolitische Maßnahmen in
erster Linie zu tragen haben. 1.2 Ein glaubwürdiger Ansatz zur Frage der illegalen
Migration und Rückführung Die Verhinderung
und Eindämmung der illegalen Migration ist ein wesentlicher Bestandteil jedes
gut gesteuerten Migrationssystems. Zur Eindämmung der illegalen Migration bedarf
es einer Kombination von Maßnahmen. Illegale Migration hängt oft mit
Menschenschmuggel und Menschenhandel zusammen und wird durch Arbeitgeber
befördert, die illegale Arbeitsverhältnisse anbieten. Die Zusammenarbeit mit
den Herkunfts- und Transitländern spielt hier eine zentrale Rolle und sollte
ein integraler Bestandteil der EU-Maßnahmen im Außenbereich sein, auch im
Hinblick auf die Entwicklungszusammenarbeit. Es könnte eine
gründliche Bewertung der derzeit geltenden Gesetzeslage zum Menschenschmuggel vorgenommen
werden, und eine neue umfassende EU-Strategie könnte zur bestmöglichen Nutzung
der vorhanden Instrumente führen, indem die Nachfrageseite irregulärer
Migration beachtet wird und die beteiligten kriminellen Netzwerke bekämpft
werden. Mehr vorbeugende Maßnahmen sollten eingeleitet werden, einschließlich
Informationskampagnen in den Herkunfts- und Transitländern, um die Menschen auf
die Risiken der illegalen Migration aufmerksam zu machen. Die EU wird weiterhin
ein Hauptaugenmerk auf Bemühungen zur freiwilligen Rückkehr richten und sollte
dabei Maßnahmen zur EU-geförderten freiwilligen Rückkehr und Reintegration prüfen,
die in enger Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern, internationalen
Organisationen und Nichtregierungsorganisationen durchgeführt werden könnten. Zugleich muss
die EU weiter mit Drittstaaten zusammenarbeiten, um die vollständige Erfüllung
der mit ihnen in internationalen Abkommen vereinbarten Rückübernahmepflichten
sicherzustellen, die eine wirksame Rückführung von Drittstaatsangehörigen ohne
EU-Aufenthaltsberechtigung gewährleisten. Neue Rückübernahmeabkommen mit
anderen wichtigen Herkunftsländern sind in Betracht zu ziehen; hierzu sollten
alle bestehenden Möglichkeiten im EU-Außenbereich genutzt werden. Die EU sollte
die Rückführungspolitik auf der Grundlage gemeinsamer Normen, die eine
zuverlässige und humane Rückführung garantieren und die Grundrechte und die Würde
jedes Menschen wahren, weiter umsetzen. 2. Schengen, Visa
und Aussengrenzen 2.1 Schengen Die Schaffung
des Schengen-Raums, der den Menschen das Reisen ohne Grenzkontrollen
ermöglicht, ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Aufbauwerks. Jahr
für Jahr machen EU-Bürger mehr als 1,25 Milliarden Reisen als Touristen,
Geschäftsleute oder um ihre Freunde und Verwandten überall in Europa zu
besuchen, ohne durch Binnengrenzen aufgehalten zu werden. Neben ihrer
Beliebtheit bei den Bürgern bringt diese Freizügigkeit auch der EU-Wirtschaft
große Vorteile. Der Schengen-Raum sollte vervollständigt werden. Die wirksame Umsetzung
der kürzlich vereinbarten Änderungen der Schengen-Vorschriften gilt dabei als
wichtige Priorität. Sie soll dazu beitragen, dass das gegenseitige Vertrauen
der Schengen-Staaten wächst, dass Missbrauch verhindert wird und dass die EU Situationen
bewältigen kann, in denen ein Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen zur
Kontrolle seines Abschnitts der Außengrenzen nicht nachkommt. Besonderes Augenmerk
gilt dem reibungslosen Funktionieren des Schengener Informationssystems (SIS
II), das die Sicherheit und Freizügigkeit im Schengen-Raum gewährleistet. Dies
ist die Hauptaufgabe der 2012 gegründeten Agentur für das Betriebsmanagement von
IT-Großsystemen (EU-LISA). Zusätzlich zur Sicherung des reibungslosen Betriebs
von heutigen und künftigen IT-Systemen sollte EU-LISA in den nächsten Jahren
auch Synergien zwischen den EU-Agenturen hinsichtlich der Sicherheit und
Entwicklung von IT-Systemen anstreben. 2.2 Verbesserte
Umsetzung der gemeinsamen Visumpolitik Das Ziel der
Visumpolitik sollte darin bestehen, Reiseerleichterungen für legal Reisende zu
bewirken und den Schengen-Raum zu einem attraktiveren Ziel für Drittstaatsangehörige
zu machen, zugleich aber ein hohes Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Es
liegt im Interesse der EU, offen für Besucher zu sein und auf diese Weise das
Wirtschaftswachstum zu fördern. Es ist an der Zeit, die gemeinsame Visumpolitik
zu vervollkommnen. Dazu muss der Schengener Visakodex so überarbeitet werden,
dass die Bearbeitung von Visumanträgen in den Mitgliedstaaten stärker
angeglichen wird, und die weltweite Implementierung des
Visa-Informationssystems (VIS) muss zum Abschluss gebracht werden. Ausgehend
von einer Evaluierung der Auswirkungen einer solchen Politik könnte der Umstieg
auf ein stärker auf der Bewertung von Einzelpersonen statt von
Staatsangehörigkeiten basierenden System in Erwägung gezogen werden. Wir sollten
weiterhin die konsularische Zusammenarbeit vor Ort und den
Informationsaustausch unterstützen, um zu einer besseren Harmonisierung und
schnelleren Ausstellung von Visa zu kommen. Die Einrichtung von
Schengen-Visum-Zentren sollte gefördert werden, um die Präsenz der
Mitgliedstaaten in den Drittstaaten für die Entgegennahme und Bescheidung von Visumanträgen
zu erhöhen und rationeller zu gestalten. Eine
intelligente Visumpolitik sollte auch regelmäßige Überprüfungen der Liste von
Ländern, deren Angehörige der Visumpflicht unterliegen, umfassen. Zur Förderung
einer engeren Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Partnerländern und zur Verstärkung
von zwischenmenschlichen Kontakten könnten Visaerleichterungsabkommen in
Erwägung gezogen werden, falls eine Liberalisierung noch keine realistische
Option darstellt. Die derzeitige Praxis des Abschlusses von
Rückübernahmeabkommen parallel zu Visaerleichterungsabkommen hat sich als
nützlich erwiesen und sollte in der Zukunft beibehalten werden. 2.3 Integrierter Schutz der Außengrenzen Im Laufe der
Jahre wurden signifikante Fortschritte im Hinblick auf den integrierten Schutz
der EU-Außengrenzen erzielt. Mit der Überarbeitung des Mandats der Agentur
FRONTEX wurde deren Rolle gestärkt, so dass sie Mitgliedstaaten, die an
gemeinsamen Operationen beteiligt sind, besser unterstützen und mehr mit
Drittstaaten kooperieren kann. Eurosur wird die Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten und FRONTEX stärken und somit zum Schutz der Außengrenzen
beitragen sowie bei der Rettung von Menschenleben, insbesondere im Mittelmeer,
hilfreich sein. Entsprechend der EU-Strategie für maritime Sicherheit sollte
auch eine Zusammenarbeit der Akteure im Bereich des Seeverkehrs angestrebt
werden. Allerdings
stellt die steigende Zahl der in die EU einreisenden Personen sowie der zu
erwartende weitere Anstieg, insbesondere bei Einreisen auf dem Luftweg, die EU
vor die Aufgabe, ein modernes und effizienteres Grenzmanagement unter Einsatz neuester
Technologien zu entwickeln. Der Zugang nach Europa sollte für legal Reisende
erleichtert werden, bei gleichzeitiger Stärkung der Grenzsicherheit. Die
Umsetzung des Pakets „Intelligente Grenzen“, bestehend aus einem europäischen
Ein- und Ausreisesystem und dem Registrierungsprogramm für Reisende, sollte ein
prioritäres Anliegen sein. Für einen wirksamen Grenzschutz könnten neue Ansätze
erwogen werden; hier ist zu prüfen, inwieweit ein europäisches Grenzschutzsystem
realisierbar ist. 3. Ein
gemeinsames europäisches Asylsystem in der Praxis In den kommenden
Jahren könnte die EU im Zusammenhang mit einem möglichen Anstieg der Zahl der
Asylsuchenden vor große Herausforderungen im Bereich des internationalen
Schutzes gestellt werden. Komplexe und gemischte Migrationsströme setzen die
Reaktionskapazitäten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Bearbeitung von
Asylanträgen, der Aufnahme und bedarfsorientierten Unterstützung von
schutzbedürftigen Gruppen und der Integration von Personen, deren Anspruch auf
internationalen Schutz anerkannt wurde, unter Druck. 3.1 Konsolidierung des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (CEAS) Die
Rechtsvorschriften im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (CEAS)
sind nun vereinbart. Sie bieten einen besseren Zugang zu Asylverfahren für
schutzbedürftige Menschen, qualitativ bessere Aufnahmebedingungen und
schnellere, verlässlichere Asylentscheidungen. Nunmehr muss eine wirksame Umsetzung
und kohärente Durchführung erfolgen, damit die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt
werden, auf die Herausforderungen im Bereich des internationalen Schutzes zu reagieren. Das Europäische
Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) wird bei diesen Bestrebungen eine
wichtige Rolle spielen. Es trägt zur Verbesserung der Qualität von
Beurteilungen der Asylanträge und zur EU-weiten Harmonisierung von Verfahren
bei, indem es unter anderem die Qualität von Asylentscheidungen überwacht und
die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen über Herkunftsländer
(COI) bündelt. Im
Einklang mit dem Ziel des Vertrags, einen in der gesamten EU gültigen
einheitlichen Asylstatus zu schaffen, sollten neue Vorschriften zur
gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen durch die Mitgliedstaaten und
ein Rahmen für die Übertragung des Schutzes entwickelt werden. Dadurch würden Hindernisse für Reisebewegungen innerhalb
der EU abgebaut und die Übertragung der sich aus dem Schutz ergebenden Vorteile
innerhalb der Binnengrenzen vereinfacht. 3.2 Verantwortung und Solidarität Verantwortung
muss mit Solidarität einhergehen. Dies bedeutet
einerseits, dass die Mitgliedstaaten die Bestimmungen des Besitzstands der
Union vollständig einhalten müssen, und andererseits, dass Mitgliedstaaten mit
vorübergehend hoher Belastung ihrer Asylsysteme die Unterstützung anderer
Mitgliedstaaten bekommen sollten. Die Umsiedlung
von Menschen, die internationalen Schutz genießen, wie sie im Rahmen eines
Pilotprojekts in den vergangenen Jahren von Malta aus erfolgt ist, ist eine
Form der Solidarität, auf die stärker zurückgegriffen werden sollte. Eine neue Form, die in den kommenden Jahren entwickelt
werden könnte, ist die gemeinsame Bearbeitung von Asylanträgen. Ebenfalls
sondiert werden könnte eine Zusammenlegung von
Aufnahmekapazitäten in Notsituationen, um dafür zu sorgen, dass kein Land mit
Überbelegung zu kämpfen hat, während andere über freie Plätze verfügen. Weitere Möglichkeiten für eine gleichmäßigere Teilung der
Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten sollten Bestandteil künftiger
Überlegungen sein. 3.3 Prävention und Bewältigung von
Krisen Ein
Frühwarn-, Präventions- und Krisenbewältigungsmechanismus ist nunmehr in der
Dublin-Verordnung verankert. Für die
richtige Anwendung jeder dieser Phasen wird ein besserer Informationsfluss von
den Mitgliedstaaten zur Kommission und zum EASO über die aktuelle Lage und Defizite,
die eine Krise herbeiführen könnten, notwendig sein. Dies bedeutet mehr Datensammlung und Risikoanalysen auf der
Basis von Informationen der Mitgliedstaaten, EU-Delegationen, EU-Agenturen,
internationalen Organisationen und anderen Quellen. Mängel in den Asylsystemen der Mitgliedstaaten sollten
mithilfe von vorbeugenden Maßnahmen und Notfallplänen vermieden werden. Zur
Stärkung der Bereitschaft der EU für die Bewältigung von Massenzuströmen sollte
der bestehende Rahmen zum vorübergehenden Schutz evaluiert und gegebenenfalls geändert
werden, damit er als Instrument besser einsetzbar und flexibler wird. 3.4 Externe Herausforderungen und legale
Wege zum Asylverfahren in der EU Als
fester Bestandteil der EU-Außenpolitik sollte verstärkt darauf hingewirkt
werden, hohe Schutzstandards in den Transit- und Herkunftsländern zu fördern und
die Zahl der Menschen, die in der Hoffnung, in Europa anzukommen, gefährliche
Reisen über die Sahara, das Mittelmeer und andere Routen unternehmen, zu
senken.
Der
Umfang der bestehenden regionalen Schutzprogramme, wie etwa in Nordafrika und
am Horn von Afrika, muss ausgeweitet und es muss die Notwendigkeit einer
Aufstellung neuer Programme geprüft werden. Bei regionalen Schutzprogrammen sollte mehr Gewicht auf die
Stärkung der Kapazitäten nationaler Behörden gelegt werden, heimatlos
gewordenen Menschen zu helfen, darunter die Kapazität, internationale
Unterstützung zu empfangen und die positive Wirkung von Flüchtlingen auf lokale
Gemeinschaften zu fördern. Die
EU sollte für Personen mit gut begründetem Schutzbedarf Bedingungen für eine
geordnetere Ankunft schaffen, damit der Menschenhandel und die menschlichen
Tragödien in ihrem Ausmaß zurückgehen. Mit
neuen Finanzmitteln und in enger Zusammenarbeit mit der EU-Entwicklungspolitik
sollte die EU ihre Bemühungen im Bereich der Neuansiedlungen verstärken, um Menschen,
die laut dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) als
schutzbedürftig gelten, langfristige Lösungen anzubieten. Das Ergebnis der EU in Bezug auf Neuansiedlungen ist
bislang recht bescheiden. Der
überwiegende Teil der Flüchtlinge in der Welt findet weiterhin Aufnahme in
Entwicklungsländern. Alle 28 Mitgliedstaaten
sollten sich solidarischer mit den aufnehmenden Entwicklungsländern zeigen,
indem sie sich an Neuansiedlungsmaßnahmen beteiligen und einen größeren Teil
der Verantwortung übernehmen. Verfahren
für die geschützte Einreise, die den Menschen das Ersuchen um Schutz
ermöglichen, ohne dass sie eine potenziell tödliche Reise zur EU-Grenze
unternehmen müssen, könnten die Neuansiedlung ergänzen. Den Anfang könnten ein
koordinierter Ansatz beim Visum aus humanitären Gründen sowie allgemeine
Leitlinien bilden. Es könnte eine Durchführbarkeitsstudie zur möglichen
gemeinsamen Bearbeitung von Schutzansprüchen außerhalb der EU, unbeschadet des
bestehenden Anspruchs auf Zugang zu Asylverfahren in der EU, initiiert werden. 4.
Weitere Stärkung des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität (GAMM) Schritte
zur Sicherung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa werden auch
von Ereignissen und Entwicklungen außerhalb Europas beeinflusst. Politische Veränderungen und Instabilität, ein zunehmendes
Wohlstandsgefälle und der Klimawandel leisten sowohl der freiwilligen Mobilität
in größerem Maßstab als auch der erzwungenen Vertreibung Vorschub, so dass die
EU-Außengrenzen unter Druck geraten. Die EU
muss stärker mit ihren Nachbarstaaten im Osten wie im Süden sowie mit den
weiter entfernt liegenden Ländern zusammenarbeiten, um die Hauptursachen der illegalen
und erzwungenen Migration zu bekämpfen. Aus
diesem Grund sollte die EU weiterhin die Herkunfts- und Transitländer dabei
unterstützen, ihre Fähigkeiten zur Verhinderung irregulärer Migration und zur
Bekämpfung des Schmuggels von Migranten und des Menschenhandels auszubauen, den
Grenzschutz zu verbessern und die Asyl- und Aufnahmekapazitäten aufzustocken. Die
EU muss Partnerschaften mit Drittstaaten im Bereich Migration und Mobilität
stärken, um den Rahmen und die Instrumente des GAMM vollständig auszuschöpfen. Vor allem Mobilitätspartnerschaften können eine wichtige
Rolle bei der Überwindung des Arbeitskräftemangels und der
Qualifikationsdefizite in Europa bieten und eine berufsbezogene Mobilität
begünstigen. Dialoge über die
Visaliberalisierung und die Erleichterung der Ausstellung von Kurzzeitvisa
können ebenfalls dazu beitragen, das Wirtschaftswachstum in der EU zu beleben
und die Entwicklung in Drittstaaten zu fördern. Daher
gilt es, schwerpunktmäßig darauf hinzuwirken, den Einfluss des GAMM in
Drittstaaten zu verstärken. Die
außenpolitischen Anliegen und Prioritäten sollten sich in der Festlegung von
Zielen und Maßnahmen adäquat widerspiegeln. Von
zentraler Bedeutung ist die Zusammenarbeit der einzelnen Interessenträger.
Die Kapazitäten des EAD, einschließlich der
EU-Delegationen, sollten in vollem Umfang ausgeschöpft werden, um die
Wirksamkeit und Kohärenz von EU-Maßnahmen zu gewährleisten. Im
Rahmen der EU-Agenda für Migration und Entwicklung sollte einer Maximierung der
Auswirkung der Süd-Süd-Migration auf die Entwicklung, der systematischen
Berücksichtigung der Migrationspolitik in nationalen Entwicklungs- und
Armutsbekämpfungsplänen, der Stärkung der Politikkohärenz im Interesse der
Entwicklung und der Förderung von Reintegrationsmaßnahmen für rückkehrende
Migranten Aufmerksamkeit geschenkt werden. Eine derartige Zusammenarbeit zur Sicherung einer gut
gesteuerten Migration kann enorme Vorteile für die Entwicklung in den
Herkunftsländern mit sich bringen. Die
EU sollte ihre Beziehungen zu ihren Nachbarländern weiter ausbauen, indem sie
Dialoge zu Migration, Mobilität und Sicherheit mit ihnen führt und
Mobilitätspartnerschaften bildet und umsetzt. Die vollständige Umsetzung der Partnerschaften mit Marokko
(unterzeichnet 2013) und Tunesien (unterzeichnet 2014) muss sichergestellt
werden. Die EU sollte weiterhin in regionale
Dialogprozesse zu Migration und in bilaterale Beziehungen mit prioritären
Ländern außerhalb ihrer Nachbarschaft investieren und dabei auch ihre
Unterstützung für Menschenrechte, Demokratie, Grundwerte und gute Regierungsführung
aufrechterhalten. 5. Ein Europa, das schützt Im
Jahr 2010 verabschiedete die EU ihre erste Strategie der inneren Sicherheit
(ISS) mit einem begleitenden Aktionsplan. Der
Schwerpunkt der Strategie liegt auf Prioritätsbereichen, in denen gemeinsame
Maßnahmen auf EU-Ebene die wichtigsten Sicherheitsrisiken ins Visier nehmen und
einen Mehrwert für die Bemühungen der Mitgliedstaaten erzeugen. Sie attestiert die Notwendigkeit einer Erhöhung der
Sicherheit bei gleichzeitiger uneingeschränkter Wahrung der Grundrechte,
einschließlich des Rechts auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener
Daten. Folgende fünf strategische Zielen wurden
ausgewählt: (1) Schwächung internationaler krimineller Netzwerke, (2)
Verhinderung von Terrorismus und Maßnahmen gegen die Radikalisierung und Anwerbung,
(3) besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace, (4) Erhöhung der
Sicherheit durch Maßnahmen an den Grenzen und (5) Verbesserung der
Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen. Diese Ziele bleiben weiterhin gültig. Die Kommission, die Mitgliedstaaten und das Europäische
Parlament sollten allerdings im Zuge neuer Problemstellungen gemeinsam eine aktualisierte
ISS-Version ausarbeiten und dabei die für die einzelnen Ziele vorgesehenen
Maßnahmen für den Zeitraum 2015-2020 überprüfen. Im Rahmen ihrer Aufgabe, einen Präventions- und Strafverfolgungsansatz
zu fördern, sollte die aktualisierte ISS auch größere Synergien zwischen der
Innenpolitik und anderen Politikbereichen mit Bezug zur inneren Sicherheit, wie
etwa Verkehr, Binnenmarkt, Zollunion, Forschung und Entwicklung, digitaler
Markt, Katastrophenschutz und Außenbeziehungen fördern. Innerhalb des 7. Rahmenprogramms für Forschung und
Entwicklung wurden Mittel für Forschung im Sicherheitsbereich bereitgestellt.
Im nächsten Programm, Horizont 2020, ist eine
Verstärkung der Anstrengungen vorgesehen. Die
EU wird den europäischen Sicherheitssektor weiterhin unterstützen, um
strategische Prioritäten im Bereich der Sicherheit zu verwirklichen. 5.1
Schwächung internationaler krimineller Netzwerke Die Infiltrierung
der EU-Wirtschaft durch die organisierte Kriminalität stellt ein
Sicherheitsrisiko dar. Schwere Straftaten mit
grenzüberschreitender Dimension wie Korruption, Menschenhandel, Handel mit
Drogen, Schusswaffen und anderen illegalen Waren sowie sexuelle Ausbeutung von
Kindern fügen den Opfern wie auch der gesamten Gesellschaft erheblichen Schaden
zu. Einige dieser Bedrohungen nehmen zu.
Die organisierte Kriminalität agiert immer flexibler
und baut ihre Aktivitäten innerhalb und außerhalb der EU-Grenzen aus. Sie stellt weiterhin eine erhebliche Bedrohung für die
innere Sicherheit der EU dar und kann eine destabilisierende Wirkung auf
Drittstaaten haben. Die
EU muss ihre Reaktionsfähigkeit auf diese Bedrohungen kontinuierlich anpassen
und stärken und dabei ihre Maßnahmen im Inneren und außerhalb ihrer Grenzen
koordinieren.
Bei diesen Bemühungen fällt der operativen
Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Schwerpunkt
auf Prioritäten, die im Rahmen des EU-Politikzyklus zu schwerer und
organisierter Kriminalität auf EU-Ebene vereinbart wurden, eine zentrale Rolle
zu. Das Vertrauen dieser Behörden untereinander
sollte gestärkt und der Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen (GEG) und
anderen gemeinsamen Maßnahmen muss, unterstützt durch Finanzmittel und
Agenturen der EU, ausgebaut werden. Es sollte geprüft
werden, inwieweit mit EU-Maßnahmen gewährleistet werden muss, dass die
praktische Zusammenarbeit im Rahmen der GEG nicht durch unterschiedliche
nationale Vorschriften zu Ermittlungstechniken verhindert wird. Der
Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten
und den entsprechenden EU-Agenturen sollte unter Heranziehung der bestehenden
EU-Instrumente in ihrem gesamten Umfang ausgebaut werden. Die Rolle von Europol als Knotenpunkt des
Informationsaustauschs innerhalb der EU sollte in enger Zusammenarbeit mit dem
Mitgliedstaaten, OLAF und FRONTEX gefördert werden. Alle Mitgliedstaaten sollten unter Berücksichtigung des jeweiligen
Rahmens für die Zusammenarbeit im Zollwesen zentrale Kontaktstellen einrichten.
Die Informationssysteme könnten unter
Berücksichtigung der Entwicklungen im breiter gefassten Rahmen der
Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen noch
interoperabler gestaltet werden. Zur
Förderung der praktischen Zusammenarbeit sollte die Fortbildung des
Strafverfolgungspersonals auf EU-Ebene weiterentwickelt werden. Das Europäische Fortbildungsprogramm für den Bereich
Strafverfolgung sollte in den kommenden Jahren vollständig umgesetzt werden,
damit eine Vielzahl von Beamten aus allen Bereichen von Strafverfolgung,
Grenzschutz und Zoll davon profitieren können. Zugleich
muss die EU ihre konkreten Anstrengungen bei der Bekämpfung von Straftaten
intensivieren, die Opfern und der Gesellschaft den größten Schaden zufügen. Korruption untergräbt das Vertrauen in die Demokratie,
schädigt den Binnenmarkt, wirkt sich negativ auf Auslandsinvestitionen aus,
beraubt die Behörden ihrer Steuereinnahmen und fördert die Aktivitäten krimineller
Organisationen. Um wirksamer gegen Korruption
vorzugehen, sollten die Mitgliedstaaten die Anregungen aus dem
EU-Korruptionsbekämpfungsbericht befolgen, der auch in den kommenden Jahren neu
aufgelegt werden sollte. Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen
sollten stärker an die EU-Politikbereiche gekoppelt sein, und der Aufbau von
institutionellen und administrativen Kapazitäten sollte mit EU-Mitteln
gefördert werden. Die Zusammenarbeit zwischen
EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen ist weiter
auszubauen. Kriminelle
Organisationen lassen sich von den riesigen Gewinnen leiten, die sie mit
Schmuggel, Korruption, Finanzkriminalität und anderen kriminellen Aktivitäten
erzielen.
Die Bekämpfung dieser Anreize und der Schutz der
legalen Wirtschaft vor der Einschleusung illegaler Erträge bedürfen größerer
Anstrengungen. Die Richtlinie über die
Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der Europäischen
Union muss von allen Mitgliedstaaten unverzüglich umgesetzt und angewendet
werden. Vermögensabschöpfungsstellen,
Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und Behörden wie etwa Steuerbehörden oder
Zulassungsstellen sollten ihre Zusammenarbeit ausweiten, um das Aufspüren von
Vermögenswerten zu verbessern. Geldwäsche hilft
kriminellen Organisationen dabei, die Erlöse aus ihren Straftaten zu
verstecken. Um den Missbrauch des
Finanzsystems zu verhindern, muss der Vorschlag für eine vierte
Geldwäscherichtlinie bald angenommen, umgesetzt und angewendet werden; der
Bedarf an weiteren EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche ist zu
prüfen. Eine wachsende Bedrohung stellt der Menschenhandel dar. Die EU hat eine Strategie 2012-2016 angenommen, mit der sie
diese Form der Kriminalität beseitigen will, sowie eine Richtlinie, die nun
ohne Verzögerung vollständig umgesetzt und durchgeführt werden muss. Die Umsetzung der Strategie, darunter ihrer Aspekte im
Bereich des Menschenhandels in Drittstaaten, muss abgeschlossen werden. Es
sollte eine Strategie für die Zeit nach 2016 erarbeitet
werden, unter anderem für die Bereiche Prävention, Unterstützung der Opfer,
sichere Rückkehr und Wiedereingliederung sowie die Rolle des Internet. Dabei sollte geprüft werden, ob es notwendig ist, die bewusste
Inanspruchnahme der Dienste von Opfern des Menschenhandels unter Strafe zu
stellen. Um diese Ziele zu erreichen, sollte
die Stellung des EU-Koordinators für die Bekämpfung des Menschenhandels
gestärkt werden. Der
illegale Drogenhandel stellt für die organisierte Kriminalität weiterhin ein äußerst
profitables Geschäft dar. Im Jahr 2013 erstellten
Europol und die EU-Drogenbeobachtungsstelle (EBDD) ihren ersten gemeinsamen „Bericht
über die Drogenmärkte”, der auf eine Zunahme neuartiger psychoaktiver
Substanzen hinwies. Die Kommission hat Rechtsvorschriften
vorgeschlagen, um solche Substanzen im Falle ihrer Gesundheitsschädlichkeit
schnell vom Markt zu nehmen, bei gleichzeitiger Ermöglichung ihrer legalen
industriellen und kommerziellen Nutzung. Diese
Vorschriften sollten im Rahmen des ausgewogenen Ansatzes in der
EU-Drogenstrategie ebenfalls erlassen und umgesetzt werden. Die
sexuelle Ausbeutung und der Missbrauch von Kindern hinterlassen bei den Opfern
lebenslange Schäden. Die EU-Richtlinie zur
Bekämpfung der Ausbeutung im Netz muss so bald wie möglich umgesetzt und
durchgeführt werden. Die Bedeutung des
Schutzes von Kindern vor Sexualstraftaten sollte in anderen Bereichen der
EU-Politik ihren Niederschlag finden, und es sollte geprüft werden, inwieweit
eine umfassende EU-Strategie notwendig ist. Gewalttaten
im Zusammenhang mit Schusswaffen führen EU-weit nach wie vor zu schweren
Verletzungen und zum Verlust von Menschenleben. Es muss mehr gegen den
illegalen Handel mit Schusswaffen unternommen werden. Eine Überprüfung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften zum
Verkauf und zur Verbringung von Schusswaffen innerhalb der EU, verbunden mit
einer Ausweitung der praktischen Anstrengungen der Strafverfolgungsbehörden, würde
die Gefahr des illegalen Gebrauchs von Schusswaffen und des Schusswaffenhandels
senken. Weiterhin
überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt werden sollte die Wirksamkeit der
bestehenden Abkommen und Vereinbarungen in Bezug auf den Austausch von
Informationen der Strafverfolgungsorgane mit Drittstaaten. Die zunehmende Nutzung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten)
sowohl in Drittstaaten als auch zwischen den Mitgliedstaaten sollte im Kontext
eines neuen Rechtsrahmens auf EU-Ebene geregelt werden, um ein hohes
Datenschutzniveau für die Verarbeitung von PNR-Daten innerhalb der EU wie auch
für Übermittlung dieser Daten aus der EU an Drittstaaten zu gewährleisten.
Das EU-PNR-Instrument sollte endgültig angenommen und
umgesetzt werden. Des Weiteren sollte die
Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung überprüft und parallel dazu die
Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation überarbeitet werden,
wobei die Verhandlungen über den Rechtsrahmen für den Datenschutz mit
einbezogen werden müssen. 5.2 Verhinderung
von Terrorismus und Maßnahmen gegen die Radikalisierung und Anwerbung In den vergangenen Jahren kam es zu mehreren terroristische Anschlägen,
meist verübt von Einzelpersonen oder kleineren Gruppen, aber oftmals mit
schwerwiegenden Folgen. Die Bedrohung durch
Terrorismus und gewaltbereitem Extremismus wird für die EU in den kommenden
Jahren ein gravierendes Problem darstellen. Ein
beunruhigender Trend besteht darin, dass überwiegend junge Menschen in andere
Länder wie zum Beispiel Syrien reisen, um sich dort an den Kämpfen zu
beteiligen. Manche von ihnen schließen sich
dort terroristischen Gruppen an. Bei ihrer
Rückkehr stellen sie ein ernstes Sicherheitsrisiko für die EU dar. Unsere Antwort muss entsprechend der EU-Strategie zur
Terrorismusbekämpfung in Maßnahmen gegen Terrorismus und gegen die zum
Terrorismus führende Radikalisierung liegen. Wir müssen gewaltbereitem Extremismus und Terrorismus auf
breiter Front verstärkt entgegentreten und dabei sowohl internen als auch
externen Dimensionen Rechnung tragen. Die geplante aktualisierte EU-Strategie
zur Bekämpfung der Radikalisierung und der Anwerbung für den Terrorismus wird als
Richtschnur für weitere Maßnahmen von maßgeblicher Bedeutung sein. Der Schwerpunkt sollte gemäß dem Vorschlag der Kommission
darauf liegen, Menschen zu unterstützen, die aus extremistischen Kreisen
aussteigen möchten, lokale Akteure zu schulen, sich den örtlichen
Gemeinschaften zuzuwenden, die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft bei der
Bekämpfung der Radikalisierung im Netz auszubauen und die internen Maßnahmen
besser mit externen Bemühungen zu verzahnen. Die
Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus sollte weiterhin Teil der
Entwicklungs- und Sicherheitszusammenarbeit der EU mit Drittstaaten sein und die
Aspekte Bildung, Zivilgesellschaft, Geschlechterrolle, Regierungsführung und
Medien mit einschließen. Zur Unterstützung dieser Bemühungen sollte das Aufklärungsnetzwerk
gegen Radikalisierung ausgebaut und zu einer Verteilerstelle für Kenntnisse zur
Erfassung bewährter Verfahren und zur besseren Koordinierung der praktischen
Arbeit gemacht werden. Die EU unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Vernetzung der
Strafverfolgung und bei der Verbesserung der Ausbildung und des Trainings der
für die Verhütung terroristischer Anschläge verantwortlichen
Strafverfolgungsbehörden. ATLAS, ein
EU-Netzwerk von Anti-Terror-Spezialeinheiten, führte 2013 die bisher größte
Übung auf EU-Ebene durch. Diese Anstrengungen
mit mehr Übungen sowohl auf operativer als auch auf strategischer Ebene sollten
weitergeführt werden. Das Ziel für die
kommenden Jahre sollte darin liegen, die Einsatzkräfte besser auszubilden und
ihre Interoperabilität zu stärken. Die EU hat sich bereits auf Rechtsvorschriften geeinigt, um den
Zugang zu Vorprodukten von Sprengstoffen zu erschweren. Nun müssen wir ihre wirksame Umsetzung sicherstellen.
Auch die Arbeiten im Zusammenhang mit chemischen,
biologischen, radiologischen, nuklearen und Gefahrstoffen und Sprengstoffen müssen
verstärkt und vorrangig behandelt werden. Bei der Koordinierung der Terrorismusbekämpfung müssen die mit dem
Vertrag von Lissabon eingeführten neuen institutionellen Strukturen
berücksichtigt werden, darunter die Unterstützung der Arbeit der Hohen
Vertreterin/des EAD im Bereich der EU-Außenbeziehungen, insbesondere bei der
Verbesserung der Kommunikation zwischen der EU und Drittstaaten. 5.3
Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace Unsere Gesellschaft ist immer stärker auf das Internet angewiesen. Es
gilt, sichere und vertrauenswürdige Systeme aufzubauen,
damit die Bürger und Unternehmen das Potenzial des Internets vollständig
ausschöpfen können. Von großer Bedeutung ist die
Gewährleistung der Sicherheit von elektronischen Zahlungen. Allerdings treten neue Herausforderungen auf den Plan, wie
etwa die Nutzung von digitalen Währungen und von Online-Plattformen, die viele
Arten von schwerer und organisierter Kriminalität begünstigen. Trotz wichtiger Maßnahmen zum Ausbau der Kapazitäten für die
Bekämpfung der Cyberkriminalität und zur Stärkung der Cybersicherheit ist in
den kommenden Jahren von einem Anstieg bei der Zahl der Cyberangriffe auszugehen. Die operative Kapazität zur Bekämpfung der Cyberkriminalität muss
ausgebaut werden.
Die EU hat bei Europol ein Europäisches Zentrum zur
Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) eingerichtet. Bereits im ersten Jahr seines Bestehens hat das Zentrum
seinen Wert unter Beweis gestellt, indem es die Ermittlungen der
Mitgliedstaaten in einer Vielzahl von Straftaten unterstützte, die von Betrug
bis zum sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet reichten. Die Kommission wird die Entwicklung des EC3 zur zentralen
Anlaufstelle bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität in Europa weiter fördern.
Eine der wichtigsten Aufgaben der EU wird darin
bestehen, den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer Fähigkeiten zur
Bekämpfung der Cyberkriminalität zu helfen. Im
Idealfall sollten alle Mitgliedstaaten über ein Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität verfügen. Auf strategischer Ebene muss die EU eine besser koordinierte
Reaktion entwickeln. Die erste
Cybersicherheitsstrategie der EU wurde angenommen, um die weltweit sicherste
Online-Umgebung zu schaffen. Jetzt müssen dieser Vision konkrete Taten
folgen. In der Strategie wird auch auf die Notwendigkeit einer verstärkten
internationalen Zusammenarbeit auf strategischer und operativer Ebene verwiesen. In dieser Hinsicht hat sich die auf dem Gipfeltreffen mit
den Vereinigten Staaten im Jahr 2010 erzielte Vereinbarung über den Aufbau
einer Arbeitsgruppe zur Cybersicherheit und Cyberkriminalität als nützlich für
die Erreichung konkreter Ziele erwiesen. Dies trifft insbesondere für die globale
Allianz zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs im Internet zu, die von der EU
und den USA gegründet wurde. Derzeit umfasst
die Allianz 52 Länder aus aller Welt und kann als Grundlage für künftige
Initiativen dienen. Die EU sollte dafür
sorgen, dass die Allianz weiterhin Ergebnisse liefert, und sie sollte weitere
Länder zu einem Beitritt bewegen. Die Union hat sich bereits auf eine Verschärfung der
Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Cyberkriminalität verständigt, die nun
schnell umgesetzt werden müssen. Für ein
wirksames Vorgehen in diesem Bereich ist es zudem notwendig, die Zusammenarbeit
mit dem privaten Sektor zu intensivieren. Auch
Fragen der Zuständigkeit im Cyberspace müssen geklärt werden. In dieser Hinsicht wird das Budapester Übereinkommen des
Europarats über Computerkriminalität weiterhin eine wichtige Rolle für die
weltweite Zusammenarbeit spielen, und die Mitgliedstaaten, die das
Übereinkommen noch nicht ratifiziert haben, sollten dies nachholen. 5.4
Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Grenzen Ein gleichmäßiger und hoher Standard der Grenzsicherheit und des
Grenzschutzes unter uneingeschränkter Beachtung der Grundrechte ist
unerlässlich.
Grenzschutzmaßnahmen spielen eine wichtige Rolle bei
der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und beim Aufrechterhalten
eines hohen Sicherheitsniveaus. Die Strategie für einen integrierten Grenzschutz sollte auf der
Grundlage der Erfahrungen bei der Umsetzung der bestehenden Politikinstrumente
aktualisiert werden. Dabei sollte die EU
prüfen, wie bestehende Systeme und Plattformen integriert werden können, und
sie sollte eine weitere Zusammenarbeit auf nationaler Ebene zwischen Beamten
des Grenzschutzes und anderen im Grenzgebiet tätigen Behörden anstreben, um die
Sicherheit zu erhöhen. Was den Warenverkehr betrifft, soll entsprechend der Mitteilung
der Kommission von 2013 im Jahr 2014 eine Strategie zum Risikomanagement bei
Zollkontrollen und zur Sicherheit der Lieferkette vorgestellt werden. Diese Initiative wird ein wirksameres Risikomanagement
ermöglichen, und zwar durch folgende Maßnahmen: bessere Verfügbarkeit und
Nutzung von Lieferkettendaten, verstärkte internationale Kooperation und
Koordination der Zollbehörden und anderer Strafverfolgungs- und Sicherheitsorgane,
Stärkung der Kapazitäten auf einzelstaatlicher und EU-Ebene für eine besser
integrierte und einheitlichere EU-Reaktion auf Lieferkettenrisiken. 5.5 Verbesserung
der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen Die EU hat ihre Fähigkeiten zur Prävention, Vorsorge und Abwehr
von natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen erheblich verstärkt. Im Mittelpunkt werden nunmehr Bemühungen stehen, die
Funktionsfähigkeit der geschaffenen Systeme abzusichern. Das Notfallabwehrzentrum hat seine Rolle als Dienstleister
und als Plattform zur Koordinierung der Abwehr schwerer Katastrophen übernommen.
Eine zentrale Aufgabe wird darin bestehen, die neuen
Katastrophenschutzvorschriften vollständig umzusetzen, in denen der Fahrplan
für die künftigen Arbeiten auf EU-Ebene in diesem Bereich festgelegt ist. Über Modalitäten für die Anwendung der Solidaritätsklausel,
die den Rahmen für die Abwehr großer Krisen abstecken, muss noch eine Einigung
getroffen werden. Die Berücksichtigung des
Katastrophenschutzes in anderen Politikbereichen und Fonds sowie eine Stärkung
der Zuarbeiten aus Wissenschaft und Innovation im Bereich Katastrophenabwehr
werden angestrebt. Operative
Herausforderungen wie die Interoperabilität von Ausrüstungen und Kommunikationssystemen
müssen thematisiert werden, und in Sachen Ausbildung und Übungen sind weitere
Anstrengungen notwendig. 5.6 Aufbau der inneren Sicherheit im globalen Kontext Für die innere Sicherheit Europas spielen auch Maßnahmen außerhalb
der EU-Grenzen und in Zusammenhang mit Partnerdrittstaaten eine Rolle. Eine solche Zusammenarbeit ist zum Beispiel in den
Bereichen Radikalisierung, Bekämpfung des Menschenhandels und Bekämpfung des
Handels mit Drogen notwendig. Die Instabilität vieler Drittstaaten bedroht Demokratie,
Rechtstaatlichkeit und die Menschenrechte in diesen Staaten, hat aber
möglicherweise auch erhebliche Auswirkungen auf die EU. Fragen der inneren Sicherheit sollten planmäßiger als Teil
der EU-Außenpolitik behandelt werden, und zwar in Verbindung mit
Unterstützungs- und Kooperationsprogrammen der EU und anderen
Politikinstrumenten im Bereich der internationalen Zusammenarbeit. So sollte es Hilfsangebote beim Kapazitätsaufbau der
Strafverfolgungsbehörden und bei der Ausbildung geben oder auch einen Austausch
von Kenntnisse und bewährten Verfahren. Die EU
wird ihre Entwicklungszusammenarbeit mit ihren Partnern intensivieren und deren
Bemühungen um eine Stärkung des Schutzes der Menschenrechte, der
Rechtstaatlichkeit sowie von Aspekten der Regierungsführung wie Transparenz,
Teilhabe und Rechenschaftspflicht unterstützen. Die EU sollte sich mit Partnern auf nationaler und regionaler
Ebene weiterhin für die Aufstellung einer gemeinsamen Sicherheitsagenda
einsetzen und dabei Synergien und entsprechende Kohärenz mit Mitgliedstaaten
und anderen Gebern in den Blick nehmen. Damit
sich strategische Prioritäten im Bereich der Innenpolitik in der
internationalen Agenda niederschlagen, muss die Zusammenarbeit mit dem EAD
weiter ausgebaut werden. Fazit Die Gewährleistung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist
ein zentrales Ziel der Europäischen Union. Seit 1999, als der Vertrag von Amsterdam in Kraft trat und
das Programm von Tampere angenommen wurde, ist viel zur Wahrung eines offenen
und sicheren Europas unternommen worden, stets auf der festen Basis einer Achtung
der Grundrechte und der Entschlossenheit, den Bürgern Europas zu dienen.
Der Schwerpunkt der künftigen Arbeit muss auf der Umsetzung von
Rechtsvorschriften und der Konsolidierung dieser Errungenschaften sowie auf dem
Ausbau der praktischen Zusammenarbeit liegen. Die Überwachung und Evaluierung
der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften und Maßnahmen wird es uns ermöglichen,
unsere Maßnahmen entsprechend anzupassen, und mit einem strategischen Einsatz
von EU-Mitteln wird es uns gelingen, die EU-Prioritäten zielgerichteter in
Einklang mit der Verpflichtung der EU-Organe zur intelligenten Regulierung zu
bringen. Der bürgerorientierte Ansatz sollte weiterhin Leitprinzip für die
anstehenden Arbeiten sein. Gleichzeitig
müssen wir unsere Aufmerksamkeit auf die vor uns liegenden Möglichkeiten und
Herausforderungen richten. Allen muss klar sein, dass das Europäische Parlament,
die Mitgliedstaaten, die Kommission, die Hohe Vertreterin/der EAD, EU-Agenturen
und viele andere ihre Kräfte stärker bündeln müssen, um auf ein sich wandelndes
Umfeld wirksam reagieren zu können. Die vorliegende Mitteilung soll auf diese Herausforderungen
hinweisen und stellt Maßnahmen vor, die nach Ansicht der Kommission mit dem
Europäischen Parlament und dem Rat beraten werden sollten. Die Mitteilung sollte
Berücksichtigung finden, wenn der Europäische Rat seine strategischen
Leitlinien im Einklang mit Artikel 68 festlegt.