52014DC0122

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Qualität der 2013 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten /* COM/2014/0122 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Qualität der 2013 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten

INHALTSVERZEICHNIS

1............ Hintergrund. 3

2............ Hauptergebnisse der Bewertung der 2013 gemeldeten Daten über die Höhe von Defizit und Schuldenstand des Staates. 3

2.1......... Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit 3

2.1.1...... Aktualität 3

2.1.2...... Zuverlässigkeit 4

2.1.3...... Vollständigkeit der Tabellen und Begleitinformationen. 5

2.1.4...... Zusätzliche Tabellen im Zusammenhang mit der Finanzkrise. 6

2.1.5...... Fragebogen zum Thema zwischenstaatliche Kredite. 7

2.2......... Einhaltung der Verbuchungsregeln und Kohärenz der statistischen Daten. 7

2.2.1...... Informationsaustausch und Präzisierungen. 7

2.2.2...... Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche. 7

2.2.3...... Gezielte Beratung durch Eurostat 8

2.2.4...... Aktuelle Methodikfragen. 9

2.2.5...... Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden Konten des Staates. 10

2.3......... Veröffentlichung. 11

2.3.1...... Veröffentlichung von Gesamtwerten und ausführlichen Meldetabellen. 11

2.3.2...... Vorbehalte zur Datenqualität 12

2.3.3...... Änderungen an den gemeldeten Daten. 12

2.3.4...... Veröffentlichung von Metadaten (Aufstellungen) 12

3............ Schlussfolgerungen. 13

1.           Hintergrund

Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates (geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 679/2010) über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit[1] sieht vor, dass die Kommission (Eurostat) (im Folgenden „Eurostat“) dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Qualität der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten regelmäßig Bericht erstattet. In diesem jährlichen Bericht wird eine Gesamtbewertung der Daten hinsichtlich ihrer Aktualität, Zuverlässigkeit und Kohärenz sowie der Einhaltung der Verbuchungsregeln vorgenommen. Der letzte Bericht (über die Datenübermittlung von 2012) wurde von der Kommission am 20. Februar 2013 genehmigt.[2]

Eurostat bewertet regelmäßig die Qualität sowohl der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten als auch der ihnen zugrundeliegenden Konten des Sektors Staat, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft[3] (ESVG 95) erstellt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Faktoren, auf die das Defizit/der Überschuss des Staates und die Änderung des Schuldenstands des Staates zurückgeführt werden können. Die Mitgliedstaaten übermitteln Eurostat diese Daten zweimal pro Jahr. Es fließen auch ergänzende Informationen ein, etwa aus dem „Fragebogen zu den VÜD-Datenübermittlungstabellen“, den „zusätzlichen Tabellen im Zusammenhang mit der Finanzkrise“ oder den bilateralen Präzisierungen der Mitgliedstaaten. Außerdem führt Eurostat im Interesse eines kontinuierlichen Dialogs mit den Mitgliedstaaten regelmäßige Gesprächsbesuche im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) durch.

Der vorliegende Bericht beruht auf den wichtigsten Ergebnissen der VÜD-Datenmeldungen des Jahres 2013, wobei die letzte Datenlieferung vom Oktober 2013 im Mittelpunkt steht. Soweit zweckmäßig, werden Vergleiche mit den im April 2013 sowie mit den im Jahr 2012 gelieferten Daten durchgeführt.

2.           Hauptergebnisse der Bewertung der 2013 gemeldeten Daten über die Höhe von Defizit und Schuldenstand des Staates

2.1.        Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit

2.1.1.     Aktualität

Die Mitgliedstaaten müssen Eurostat ihre tatsächlichen und geplanten VÜD-Daten zweimal jährlich mitteilen, und zwar jeweils vor dem 1. April und vor dem 1. Oktober.[4] Im Jahr 2013 deckten die VÜD-Meldungen die Jahre 2009 bis 2013 ab. Die Zahlen für 2013 sind die von den nationalen Behörden geplanten Werte, die Zahlen für 2009 bis 2012 sind tatsächliche Daten (d. h. endgültige, halbendgültige, vorläufige oder geschätzte Zahlen). Im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 bewertet Eurostat die von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen, nicht jedoch die geplanten Daten.

Die Fristen für die Datenübermittlung werden in der Regel sehr genau eingehalten. 2013 übermittelten alle Mitgliedstaaten ihre tatsächlichen Daten vor der rechtsverbindlichen Frist für beide VÜD-Meldungen. Kroatien meldete seine Daten erstmals im Oktober 2013. Was die Meldung der geplanten Daten bis Oktober 2013 anbelangt, so meldeten einige Mitgliedstaaten diese für das Jahr 2013 erst später.

2.1.2.     Zuverlässigkeit

Änderungen der übermittelten Daten zwischen April 2013 und Oktober 2013 waren vorwiegend auf Aktualisierungen der Datenquellen und Änderungen der Methodik, beispielsweise die Neueinordnung bestimmter Transaktionen, zurückzuführen. Wie üblich, wurde der Schuldenstand zwischen April und Oktober in geringerem Umfang geändert als die Angaben zum Defizit.

Die umfangreichsten Defizitkorrekturen wurden in Griechenland und Irland vorgenommen. In Griechenland wurde das Defizit für das Jahr 2012 zwischen den VÜD-Meldungen im April und im Oktober 2013 nach unten berichtigt, da geprüfte Angaben über Beträge aus Bankeninsolvenzen verfügbar wurden, die der griechische Finanzstabilisierungsfonds (HSFS) wieder einziehen konnte. In Irland hing die Verringerung des Defizits im Jahr 2009 in erster Linie mit der Berücksichtigung genauerer Bilanzdaten über die Einnahmen und Ausgaben der Regierungsstellen zusammen. Der Anstieg des irischen Defizits im Jahr 2012 hing damit zusammen, dass ein Verkauf von UMTS-Lizenzen zu einem geänderten Zeitpunkt erfasst wurde und dass die Quellen für Daten über Steuern, Einnahmen und Ausgaben von Regierungsstellen sowie der staatlichen Gesundheitsversorgung aktualisiert wurden.

Was den Schuldenstand betrifft, so wurden die umfangreichsten Änderungen zwischen April und Oktober in Dänemark, Portugal und der Tschechischen Republik beobachtet. In der Tschechischen Republik wurden die für die Jahre 2009-2012 übermittelten Zahlen zum Schuldenstand nach oben korrigiert; dies war auf eine Berichtigung in der Bewertung der auf Fremdwährungen lautenden besicherten Schuldtitel zurückzuführen. In Dänemark hing die Korrektur des für das Jahr 2012 übermittelten Defizits nach unten in erster Linie mit der Aktualisierung der Datenquellen für zentrale und lokale Regierungsstellen und die Sozialversicherung zusammen. In Portugal ergab sich die Berichtigung des Schuldenstands nach oben aus der Neueinordnung eines dem Sektor Staat zuzuordnenden Postens in der Region Madeira und der Neueinordnung einiger Vorauszahlungen eines öffentlichen Unternehmens an den Staat als Darlehen.

Zwischen April und Oktober waren deutliche Änderungen der BIP-Daten für Estland für die Jahre 2009, 2011 und 2012 und für Luxemburg für die Jahre 2009-2012 zu verzeichnen.

Was Änderungen innerhalb der Meldungsfrist anbelangt, so haben die meisten Mitgliedstaaten ihre Berichte nach der ersten Übermittlung im Oktober 2013 geändert. Es gingen 30 revidierte Datenlieferungen aus 18 Ländern ein, im April 2013 hingegen wurden 46 revidierte Datenlieferungen von 24 Ländern zugesandt. Die Mitgliedstaaten sandten die meisten Revisionen im Anschluss an Stellungnahmen, technische Fragen oder Anmerkungen von Eurostat ein, und die Revisionen betrafen die Vervollständigung fehlender Daten, Berichtigungen technischer Fehler, interner Unstimmigkeiten, Anpassungen in den Übermittlungstabellen oder den damit zusammenhängenden Fragebogen bzw. unzulänglich verbuchte Daten in Tabellen.

Bei den 2013 gelieferten Daten führten die geänderten Datenübermittlungen innerhalb der Meldefrist nicht zu wesentlichen Änderungen der ursprünglich gemeldeten Defizit- und Schuldenstände; eine Ausnahme bildete die Oktober-Übermittlung, bei der die Defizitdaten innerhalb des Meldezeitraums für Kroatien und Irland um +0,2 Prozentpunkte des BIP geändert wurden.

2.1.3.     Vollständigkeit der Tabellen und Begleitinformationen

Das Ausfüllen der Meldetabellen ist eine rechtliche Verpflichtung und von wesentlicher Bedeutung, damit Eurostat die Qualität der Daten angemessen überwachen kann. Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung übermitteln die Mitgliedstaaten Eurostat die relevanten statistischen Daten. „Der Begriff „Statistische Informationen“ bezeichnet insbesondere

a)       Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen,

b)       Aufstellungen,

c)       VÜD-Datenübermittlungstabellen,

d)      zusätzliche Fragebogen und Präzisierungen im Zusammenhang mit den Datenübermittlungen.“

Die VÜD-Daten bestehen aus vier Haupttabellen. Das Ausfüllen der VÜD-Tabellen 1 bis 3 ist eine rechtliche Verpflichtung, während die Lieferung der VÜD-Tabelle 4 von den Mitgliedstaaten vereinbart wurde.[5] Die Tabellen 1 und 2A (Zentralstaat) beziehen sich auf die Jahre 2009 bis 2013, die übrigen Tabellen auf die Jahre 2009 bis 2012.[6]

Die meisten Mitgliedstaaten haben sämtliche VÜD-Datenübermittlungstabellen ausgefüllt.[7] So lieferten bei der Datenübermittlung vom Oktober 2013 für die VÜD-Tabellen 2 sämtliche Mitgliedstaaten Angaben zur Verbindung zwischen den Arbeitsergebnissen und dem VÜD-Finanzierungssaldo für alle Teilsektoren. Bei den Arbeitsergebnissen für das Vereinigte Königreich geht man davon aus, dass sie auf der Grundlage des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) berechnet sind. Aus diesem Grund werden nur sehr wenige Änderungen zur Umrechnung der Arbeitsergebnisse in den Finanzierungssaldo nach dem ESVG gemeldet. Auch eine Reihe anderer Länder melden nur eine geringe Zahl von Umrechnungen.

Was die VÜD-Tabelle 3 betrifft, so lieferten nicht alle Mitgliedstaaten alle Untergliederungen. Insbesondere wurden nicht in allen Fällen die erforderlichen Angaben für die Positionen „Kredite“ und „Anteilsrechte“ vorgelegt. Darüber hinaus übermitteln einige wenige Mitgliedstaaten regelmäßig statistische Diskrepanz gleich Null. Im Normalfall würde dies bedeuten, dass die Diskrepanz inkorrekterweise unter der Rubrik „Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten“ verbucht wird.

Trotz der in einigen Mitgliedstaaten erzielten Verbesserungen bleibt die Erfassung in VÜD-Tabelle 4 insgesamt in vielen Fällen mangelhaft. Insbesondere übermitteln einige Länder nicht in vollständigem Umfang Daten zum Gesamtbestand der Verbindlichkeiten bei Handelskrediten und Anzahlungen.

Die Vollständigkeit der VÜD-Tabellen kann noch verbessert werden. Die verbleibenden Probleme werden jedoch voraussichtlich wenig Auswirkungen auf die Datenqualität haben.

Der „Fragebogen zu den Datenübermittlungstabellen“ wurde von allen Mitgliedstaaten beantwortet.[8] Die Vollständigkeit und Qualität der Antworten hat sich zwar gegenüber den letzten Jahren weiterhin verbessert, doch besteht weiterhin Verbesserungsbedarf, da einige Länder nicht alle im Fragebogen verlangten Angaben vorlegten. Dies gilt insbesondere für Daten zu Forderungen und Schuldenstreichungen im Sektor Staat, die Aufschlüsselung sonstiger Forderungen/Verbindlichkeiten, die Verbuchung staatlicher Garantien (hauptsächlich Teilsektor Gemeinden) und die Daten zu Kapitalzuführungen.

2.1.4.     Zusätzliche Tabellen im Zusammenhang mit der Finanzkrise

Eurostat erhebt seit dem 15. Juli 2009 in einer zusätzlichen Tabelle einen Satz von Daten über die Finanzkrise. Teil 1 der zusätzlichen Tabelle bezieht sich auf Daten über Transaktionen, die bei der Haushaltsrechnung des Staates gebucht werden und sich tatsächlich auf das VÜD-Defizit bzw. den VÜD-Überschuss auswirken. Teil 2 der zusätzlichen Tabelle bezieht sich auf Daten über Bestände an Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Unterstützung für Finanzinstitute. In der Tabelle wird eine Unterscheidung getroffen zwischen Maßnahmen, die tatsächlich zu den Verbindlichkeiten des Staates beitrugen (verbucht unter Schuldenstand des Staates) und Maßnahmen, die sich eventuell künftig in den Verbindlichkeiten niederschlagen könnten, gegenwärtig aber als abhängig von künftigen Ereignissen betrachtet werden (nicht unter Schuldenstand des Staates verbucht). In diesen Tabellen werden die staatlichen Eingriffe ausgewiesen, die in direktem Zusammenhang mit der Unterstützung von Finanzinstituten stehen. Stützungsmaßnahmen für Nichtfinanzinstitute oder allgemeine Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung werden nicht berücksichtigt.

Die 2013 erfassten Daten betrafen den Zeitraum 2007 bis 2012. Bis auf acht Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland, Kroatien, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei und die Tschechische Republik) meldeten alle Mitgliedstaaten unterschiedliche staatliche Eingriffe im Zusammenhang mit der Finanzkrise zwischen 2007 und 2012. Eurostat veröffentlichte zusätzlich zu seinen VÜD-Pressemitteilungen eine Hintergrundinformation, in der diese Daten einer Analyse unterzogen werden.[9]

2.1.5.     Fragebogen zum Thema zwischenstaatliche Kredite

Die Mitgliedstaaten übermitteln auch Daten über bilaterale zwischenstaatliche Kredite, die in der Regel im Rahmen von Programmen gewährt werden. Diese Angaben werden ebenso wie Angaben über zwischenstaatliche Kredite im Rahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) in der VÜD-Pressemitteilung zur Verfügung gestellt. Damit wird die Analyse von Krediten möglich, die Mitgliedstaaten anderen Mitgliedstaaten für Stützungsmaßnahmen gewährten (im Jahr 2012 betraf dies hauptsächlich Griechenland, Irland und Portugal).

Im Zusammenhang mit der Finanzkrise hat der Umfang dieser bilateralen zwischenstaatlichen Kreditvergabe sowie der Vergabe zwischenstaatlicher Kredite im Rahmen des EFSF deutlich zugenommen. Diese Beträge werden von den Aggregaten des Maastricht-Schuldenstands für die EU-28 und für den Euroraum abgezogen[10], da beide auf konsolidierter Basis ausgewiesen werden. Aufgrund dieser Konsolidierung sind die Aggregatwerte für die EU-28 und für den Euroraum nicht mit der arithmetischen Summe des Schuldenstandes aller Mitgliedstaaten identisch (d. h., die weiter oben erwähnten zwischenstaatlichen Kredite sind zur Vermeidung einer Doppelbuchung nicht berücksichtigt).

In den für die Mitgliedstaaten für die Jahre 2011 und 2012 übermittelten Zahlen sind folglich auch die mit dem EFSF in Zusammenhang stehenden Beträge berücksichtigt.

2.2.        Einhaltung der Verbuchungsregeln und Kohärenz der statistischen Daten

2.2.1.     Informationsaustausch und Präzisierungen

Während des Übermittlungszeitraums, d. h. zwischen dem Ende der Meldefrist am 1. Oktober 2013 und der Veröffentlichung der Daten am 21. Oktober 2013, setzte sich Eurostat mit den statistischen Behörden aller Mitgliedstaaten in Verbindung und bat um weitere Informationen und Präzisierungen zur Anwendung der Verbuchungsregeln bei bestimmten Transaktionen. Im Rahmen dieses Prozesses fand zwischen Eurostat und den nationalen Behörden ein intensiver Schriftverkehr statt. Ein erster Satz von Ersuchen um Präzisierung wurde an alle Mitgliedstaaten vor dem 4. Oktober verschickt. Ein zweiter Satz von Ersuchen wurde an 23 Mitgliedstaaten, und ein dritter an elf Mitgliedstaaten gesendet. Ein vierter Satz von Ersuchen um Präzisierung wurde an vier Mitgliedstaaten verschickt. Einige Länder ersuchte Eurostat auch um revidierte Datenübermittlungstabellen.[11]

2.2.2.     Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche

In der geänderten Fassung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 sind Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche vorgesehen. Die Gesprächsbesuche, einschließlich der sogenannten vorgelagerten Gesprächsbesuche[12], die regelmäßig in den Mitgliedstaaten stattfinden, dienen der Überprüfung der gemeldeten Daten, der Untersuchung methodischer Fragen, der Erörterung der statistischen Quellen sowie der Beurteilung, ob die einschlägigen Verbuchungsregeln eingehalten wurden, etwa was die Abgrenzung des Staates, den Verbuchungszeitpunkt sowie die Zuordnung der Transaktionen und Verbindlichkeiten des Staates anbelangt.

Sollte sich bei dem jeweiligen Mitgliedstaat eine spezifische wichtige Frage ergeben, die nur im Rahmen einer direkten Zusammenkunft mit den betreffenden Behörden beigelegt werden kann, dann wird in einem verkürzten Verfahren ein Ad-hoc-Besuch in dem Mitgliedstaat angesetzt.

Im Jahr 2013 führte Eurostat die folgenden VÜD-Gesprächsbesuche durch: Spanien (24.-25. Januar), Vereinigtes Königreich (24.-25. Januar), Italien (4.-5. Februar), Estland (27.-28. Februar), Polen (6.-8. März, vorgelagerter Gesprächsbesuch), Griechenland (20.-21. März), Luxemburg (15. Mai), Schweden (4.-5. Juni), Deutschland (18.-21. Juni und 22.-25. Oktober, vorgelagerte Gesprächsbesuche), Rumänien (19.-20. Juni), Polen (8.-9. Juli), Rumänien (28.-30. August, vorgelagerter Gesprächsbesuch – Follow-up), Slowenien (12.-13. September), Griechenland (24.-25. September), Finnland (18.-19. November), Niederlande (26. November), Slowenien (27.-29. November, vorgelagerter Gesprächsbesuch) und Slowakei (28.-29. November). Hinzu kamen im Jahr 2013 Ad-hoc-Besuche in Kroatien am 14. und 15. März und in Spanien am 20. und 21. März und am 26. und 27. September. Eurostat unternahm im Jahr 2013 am 8. und 9. April einen Besuch in Lettland im Vorfeld von dessen Beitritt zur Eurozone und am 26. und 27. Juni einen Besuch in Kroatien im Vorfeld von dessen Beitritt zur EU.

Zu den Themen, die bei diesen Besuchen immer wieder behandelt wurden, gehören die Zuordnung von Einheiten innerhalb oder außerhalb des Sektors Staat (etwa öffentlicher Verkehr, öffentliche Unternehmen, TV und Hörfunk, Krankenhäuser und Hochschulen), Kapitalzuführungen, öffentlich-private Partnerschaften, Beihilfen aus dem EU-Haushalt, die Verbuchung von Garantien sowie das allgemeine Qualitätsmanagement der vorgelagerten Datenströme. Die endgültigen Ergebnisse aller Gesprächsbesuche, einschließlich der Beschreibung der vereinbarten Aktionspunkte und der aktuellen Lage, werden an den Wirtschafts- und Finanzausschuss übermittelt und auf der Eurostat-Website veröffentlicht. Mit der Umsetzung dieser Aktionspunkte wird eine schrittweise Verbesserung der Datenqualität erreicht.

Methodenbezogene Besuche finden nur statt, wenn Eurostat Hinweise auf signifikante Risiken oder Probleme bei der Datenqualität vorliegen, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit den Methoden, den Konzepten oder der Zuordnung. 2013 wurden keine methodenbezogenen Besuche durchgeführt.

2.2.3.     Gezielte Beratung durch Eurostat

Zur Klärung verschiedener Probleme der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Zusammenhang mit künftigen oder vergangenen Vorgängen nehmen die Mitgliedstaaten regelmäßig eine Beratung durch Eurostat in Anspruch. Die Beratung durch Eurostat erfolgt in Einklang mit den vorhandenen Leitlinien. Um die Transparenzforderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung zu erfüllen, veröffentlicht Eurostat, sofern der betroffene Mitgliedstaat dagegen keine Einwände erhebt, die Beratung.[13] Eurostat veröffentlichte 2013 folgende Beratungen: buchungstechnische Behandlung des Asset Purchase Facility Fund der Bank of England (BEAPFF) und der Ströme zwischen der Bank of England und Her Majesty’s Treasury im Vereinigten Königreich; statistische Behandlung eines Konzessionsverkaufs im Vorfeld der Privatisierung in Portugal; die Rekapitalisierung des Dexia-Konzerns in Belgien, die Klassifizierung der Sociedad de activos de Restructuracion (SAREB) in Spanien; die Erfassung finanzieller Berichtigungen im Zusammenhang mit EU-Fonds gemäß Artikel 100 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1083/2006 in Rumänien; die statistische Behandlung der 15-Jahres-Lizenz für bestimmte Bandbreiten für die Mobilfunk-Telefonie in Ungarn; die Behandlung der Immobilientransaktion von LAK Invest Real in der flämischen Region Belgiens; die Erfassung der IABF-Garantiegebühr in den Niederlanden; die Behandlung von Steuerrückerstattungen, Strafzahlungen und Abschlagszahlungen in der Steuersache Her Majesty's Revenue and Customs (HMRC) im Vereinigten Königreich; die Erfassung der Streichung von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Buß- und Strafgeldern von CFR Cai Ferate gegenüber privaten Energieanbietern in Rumänien und die statistische Klassifizierung von MyCSP Ltd. im Vereinigten Königreich.

2.2.4.     Aktuelle Methodikfragen

Wie üblich hat Eurostat die ordnungsgemäße Anwendung der Regeln des ESVG 95 insbesondere mit Blick auf seine jüngsten Beschlüsse nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 bewertet. Diese Beschlüsse sind im Handbuch zu Defizit und Schuldenstand des Staates (Manual on Government Deficit and Debt, MGDD) enthalten, dessen letzte Fassung im Februar 2013 veröffentlicht wurde.[14] Die neue Fassung enthält drei neue Kapitel, die mit dem Ausschuss für die Währungs-, Finanz-, und Zahlungsbilanzstatistiken (AWFZ) beraten wurden: Europäische Einrichtungen im Zusammenhang mit der Staatsverschuldung im Euroraum – EFSF und ESM (European entities related to the Euro Area sovereign debt crisis – EFSF and ESM), niedrige Zinsen und Verkauf niedrig verzinster Staatsanleihen an Dritte (low interest loans and sale of government low interest loans to third parties) und Genehmigungen für den Emissionshandel (emission trading permits). Darüber hinaus wurden einige Kapitel des MGDD um geringfügige Klarstellungen ergänzt.

Nach der letzten (vierten) Sitzung (Juli 2013) der Taskforce, die mit der Anpassung des aktuellen Handbuchs zu Defizit und Schuldenstand des Staates an das neue ESVG 2010 befasst war, wurde ein Entwurf des an die Methodik des ESVG 2010 angepassten Handbuchs abgeschlossen und den Mitgliedstaaten im August 2013 übermittelt.

Im Januar 2013 veröffentlichte Eurostat seinen Beschluss über die statistische Erfassung von Darlehen zu niedrigen Zinsen („The statistical recording of low interest rate loans“)[15] und, nachdem die endgültigen Merkmale des ESM bekannt waren, einen weiteren Beschluss zur statistischen Klassifizierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus („Statistical classification of the European Stability Mechanism“).[16]

Im März 2013 veröffentlichte Eurostat seinen Beschluss über die Klarstellung der Kriterien für die Erfassung staatlicher Kapitalzuführungen an Banken („Clarification of the criteria for the recording of government capital injections into banks“)[17], nachdem sich gezeigt hatte, dass die Kriterien im Zusammenhang mit solchen Kapitalzuführungen insbesondere für den Fall des Marktaustritts einer genaueren Klarstellung bedurften.

Im Juli 2013 veröffentlichte Eurostat seinen Beschluss über die Einführung einer Beilage zum VÜD-Fragebogen über Eventualverbindlichkeiten und mögliche Verpflichtungen („Supplement on contingent liabilities and potential obligations to the EDP related questionnaire“).[18] Der neue Fragebogen, der im Zusammenhang mit der Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten[19] eingeführt wurde, enthält Tabellen über Garantien, außerbilanzielle öffentlich-private Partnerschaften und notleidende Kredite. Die ersten Daten werden im Januar 2015 von Eurostat veröffentlicht, und zwar zusammen mit den Daten zu den Gesamtverbindlichkeiten staatlich kontrollierter Einheiten, die nicht dem Staatssektor zugeordnet werden.

Nachdem eine AWFZ-Konsultation zu diesem Thema im November 2013 ergebnislos verlaufen war, veröffentlichte Eurostat seinen Beschluss über die Erfassung unausgeglichener Übertragungen von Rentenverpflichtungen an den Staat gemäß ESVG 2010 („Unbalanced transfers of pension obligations to the government under ESA 2010“).

Seit Januar 2013 stellt Eurostat auf seiner Website VÜD-Verzeichnisse („Inventory of EDP processes“) zur Verfügung. Darin werden die Verfahren und Grundsätze beschrieben, die Eurostat bei der Überprüfung von VÜD-Daten anwendet.

2.2.5.     Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden Konten des Staates

Die in der geänderten Fassung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 gesetzten Fristen für die Datenübermittlung, der 1. April und der 1. Oktober eines jeden Jahres, wurden eingeführt, um die Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden jährlichen und vierteljährlichen Konten des Staatssektors zu gewährleisten, die in verschiedenen Datenlieferungen nach dem ESVG 95 an Eurostat gemeldet werden. Eurostat untersucht systematisch die Übereinstimmung der VÜD-Datenlieferungen mit den zugrundeliegenden Konten des Staatssektors. Beispielsweise sollten die Summen der Ausgaben und Einnahmen des Staates mit der gemeldeten Defizitangabe übereinstimmen.

Insgesamt hat sich die Übereinstimmung der VÜD-Daten mit den übermittelten, nach dem ESVG 95 erstellten Konten des Staatssektors in den letzten Jahren verbessert, wobei sie allerdings für nicht finanzielle Daten weiterhin besser ist als für finanzielle Daten. Bei der Datenlieferung vom Oktober 2013 war die Übereinstimmung zwischen den VÜD-Zahlen und den ESVG-Tabellen 2 und 25 (sowohl auf jährlicher als auch auf Quartalsebene) für die nichtfinanziellen Daten und den vierteljährlichen öffentlichen Schuldenstand (ESA-Tabelle 28) vollständig. Allerdings sind weitere Bemühungen seitens der Mitgliedstaaten erforderlich, um eine Übereinstimmung zwischen VÜD- und ESVG-Tabellen hinsichtlich der finanziellen Daten zu gewährleisten. Deutliche Inkonsistenzen zwischen den VÜD-Daten und den vierteljährlichen Finanzkonten wurden bei der Datenlieferung vom Oktober 2013 für sechs Mitgliedstaaten verzeichnet. Bei mehr als einem Drittel aller Mitgliedstaaten wurden hingegen Inkonsistenzen zwischen den VÜD-Daten und den jährlichen Finanzierungskonten gemäß ESVG in Bezug auf den Gesamtbestand der Verbindlichkeiten bei Handelskrediten und Anzahlungen festgestellt.

2.3.        Veröffentlichung

2.3.1.     Veröffentlichung von Gesamtwerten und ausführlichen Meldetabellen

In Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung heißt es: „Die Kommission (Eurostat) stellt die Zahlen des tatsächlichen öffentlichen Defizits und des tatsächlichen öffentlichen Schuldenstands für die Anwendung des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der (...) Berichterstattungsfristen (…) bereit. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch Veröffentlichung.“

Die Daten über das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand wurden am 22. April[20] und am 21. Oktober 2013[21] veröffentlicht, und zwar zusammen mit allen Meldetabellen, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt worden waren. Seit Februar 2012 veröffentlicht Eurostat in einem Rhythmus von etwa T+115 Tagen regelmäßig eine Pressemitteilung zum vierteljährlichen Maastricht-Schuldenstand. Seit Februar 2012 veröffentlicht Eurostat eine Ausgabe von „Statistik kurz gefasst“ zum vierteljährlichen Staatsdefizit.

Ferner veröffentlicht Eurostat auf seiner Website die den VÜD-Daten zugrundeliegenden jährlichen und vierteljährlichen Finanzstatistiken des Staates sowie Informationen über das „Stock-Flow-Adjustment“.[22] Des Weiteren veröffentlicht Eurostat Informationen der Mitgliedstaaten über staatliche Interventionen im Zusammenhang mit der Finanzkrise[23] sowie Daten über zwischenstaatliche Kreditvergabe. Ferner veröffentlicht Eurostat ein Papier zum Gesamtbestand der Verbindlichkeiten bei Handelskrediten und Anzahlungen.[24]

Nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung veröffentlichen die Mitgliedstaaten ihre tatsächlichen Daten über Defizit und Schuldenstand. Alle Mitgliedstaaten veröffentlichen Daten zum Defizit und Schuldenstand auf nationaler Ebene. Die meisten Mitgliedstaaten haben Eurostat mitgeteilt, dass sie alle Meldetabellen veröffentlichen. Fünf Mitgliedstaaten veröffentlichen nur einige der Meldetabellen und ein Mitgliedstaat, nämlich Frankreich, veröffentlicht keine VÜD-Tabellen auf nationaler Ebene.

2.3.2.     Vorbehalte zur Datenqualität

Eurostat legte einen Vorbehalt gegenüber den Daten ein, die im Oktober 2013 mit der VÜD-Meldung für einen Mitgliedstaat übermittelt wurden.

Österreich: Eurostat legt einen Vorbehalt gegenüber der Qualität der von Österreich gemeldeten Daten ein, da nicht feststeht, wie sich die Schlussfolgerungen des vom Rechnungshof am 9. Oktober 2013 veröffentlichten Berichts über das Land Salzburg auf die Statistiken auswirken. In diesem Bericht wurden Mängel im Hinblick auf die Finanzverwaltung und die Vollständigkeit der öffentlichen Finanzbuchhaltung des Landes Salzburg aufgedeckt. Die statistischen Auswirkungen der Prüfergebnisse auf die VÜD-Daten werden von Statistics Austria in Zusammenarbeit mit Eurostat geprüft, um die genauen Auswirkungen auf die Daten für 2012 und für die Vorjahre zu ermitteln. Dies kann nach bisherigem Erkenntnisstand dazu führen, dass der Schuldenstand um bis zu 0,5 % des BIP nach oben korrigiert werden muss und kleinere Berichtigungen am öffentlichen Defizit in vorgenommen werden.

2.3.3.     Änderungen an den gemeldeten Daten

Eurostat hat keine Änderungen an den von den Mitgliedstaaten im Rahmen der VÜD-Datenübermittlung vom April 2013 und Oktober gemeldeten Daten vorgenommen.

2.3.4.     Veröffentlichung von Metadaten (Aufstellungen[25])

Nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung gehören die VÜD-Aufstellungen zu den statistischen Informationen, die die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen müssen, damit Eurostat die Einhaltung der Regeln des ESVG 95 überprüfen kann. Die Verordnung sieht des Weiteren vor, dass diese Aufstellungen auf nationaler Ebene veröffentlicht werden müssen. Mit Ausnahme Kroatiens, das der EU am 1. Juli 2013 beitrat, hat Eurostat die Aufstellungen aller Mitgliedstaaten veröffentlicht. Mit Ausnahme von Luxemburg und den Niederlanden berichteten alle Mitgliedstaaten, dass sie ihre VÜD-Aufstellungen auf nationaler Ebene veröffentlicht haben.

2012 führte Eurostat ein neues Format für die VÜD-Aufstellungen ein, das Änderungen der Struktur sowie die Forderung nach stärker detaillierteren Informationen enthält (so z. B. in Bezug auf Aufbereitungsverfahren, die Abgrenzung des Sektors Staat, spezifische Transaktionen, Qualitätsmanagement und vorgelagerte Datenquellen usw.). Eurostat wird die neuen VÜD-Aufstellungen bis Ende 2013 veröffentlichen.

3.           Schlussfolgerungen

Eurostat erkennt Verbesserungen in Bezug auf die Übereinstimmung und Vollständigkeit der übermittelten Daten insgesamt. Trotzdem bleiben noch einige Fragen ungelöst und die Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen intensivieren, um den Erfassungsgrad und die Qualität der gemeldeten Handelskreditdaten sowie die Vollständigkeit der Daten auf subnationalen staatlichen Ebenen zu verbessern. Dies gilt insbesondere für Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Malta, die Niederlande, Österreich, das Vereinigtes Königreich und Zypern.

Im Jahr 2013 legte Eurostat einen Vorbehalt gegenüber den Daten ein, die im Oktober 2013 mit der VÜD-Meldung für Österreich übermittelt wurden.

Insgesamt stellt Eurostat zusammenfassend fest, dass sich die Qualität der übermittelten Haushaltsdaten 2013 weiter verbessert hat. Im Allgemeinen haben die Mitgliedstaaten bessere Angaben übermittelt, und zwar sowohl in den VÜD-Datenübermittlungstabellen als auch in anderen statistischen Meldungen.

[1]               ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1.

[2]               COM(2013) 88 final.

[3]               ABl. L 310 vom 30.11.1996, S. 1.

[4]               Artikel 3 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009, in der geänderten Fassung.

[5]               Siehe die Erklärungen zum Protokoll des Rates vom 22. November 1993: https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/gfs/images/e/e7/Statements_9817.en93.pdf.

[6]               Die Lieferung geplanter Daten in anderen VÜD-Tabellen als Tabelle 1 und 2A wird in der geänderten Fassung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates nicht ausdrücklich verlangt.

[7]               Die von den Mitgliedstaaten übermittelten VÜD-Tabellen sind auf der Eurostat-Website verfügbar: Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/excessive_deficit/edp_notification_tables.

[8]               Der Fragebogen umfasst 13 Abschnitte, in denen quantitative und z. T. qualitative Angaben über mehrere Bereiche verlangt werden, etwa Transaktionen mit Steuern und Sozialbeiträgen und mit der EU, Erwerb von militärischem Gerät, staatliche Garantien, Schuldenaufhebungen, Kapitalzuführungen des Staates an öffentliche Kapitalgesellschaften, öffentlich-private Partnerschaften usw.

[9]               Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/Background_note_fin_crisis_Oct_2013_final.pdf.

[10]             Nach dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Anhang des EG-Vertrags bedeutet Schuldenstand den Brutto-Gesamtschuldenstand des gesamten Staatssektors zum Nominalwert am Jahresende nach Konsolidierung. Nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung umfasst er folgende Rubriken: Bargeld und Einlagen (AF.2), Wertpapiere ohne Anteilsrechte (AF.3) ohne Finanzderivate (AF.34), und Kredite (AF.4).

[11]             Siehe Abschnitt 2.1.

[12]             Die regulären Gesprächsbesuche dienen dazu, die tatsächlichen Daten und ihre Quellen zu überprüfen, methodische Fragen zu untersuchen und die Einhaltung der Verbuchungsregeln zu bewerten; bei den vorgelagerten Gesprächsbesuchen werden die Qualität der primären Datenquellen der Rechnungslegung des Staates und die Meldeverfahren überprüft.

[13]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/methodology/advice_member_states.

[14]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/publication?p_product_code=KS-RA-13-001.

[15]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/ESTAT-decision-low_inter_rate_loans-annex_2013-01-16.pdf.

[16]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/Eurostat_Decision_on_ESM.pdf.

[17]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/ESTAT-decision-Criteria_for_classif_of_gov_capital_injec.pdf.

[18]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/ESTAT_decision-Suppl_on_conting_liab_EDP_Q.pdf.

[19]             ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41.

[20]             Siehe:http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/2-22042013-AP/DE/2-22042013-AP-DE.PDF.

[21]             Siehe:http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/2-21102013-AP/DE/2-21102013-AP-DE.PDF.

[22]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/publication?p_product_code=STOCK_FLOW_2013_OCT.

[23]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/Background_note_fin_crisis_Oct_2013_final.pdf.

[24]             Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/Note_on_AF.71L-Oct_2013.pdf .

[25]             Aufstellungen der Methoden, Verfahren und Quellen, die für die Erstellung der tatsächlichen Daten über Defizit und Schuldenstand und der ihnen zugrundeliegenden Konten des Staates verwendet werden.