BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Qualität der 2013 von den Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten /* COM/2014/0122 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT über die Qualität der 2013 von den
Mitgliedstaaten gemeldeten Haushaltsdaten INHALTSVERZEICHNIS 1............ Hintergrund. 3 2............ Hauptergebnisse der Bewertung der 2013
gemeldeten Daten über die Höhe von Defizit und Schuldenstand des Staates. 3 2.1......... Aktualität, Zuverlässigkeit und
Vollständigkeit 3 2.1.1...... Aktualität 3 2.1.2...... Zuverlässigkeit 4 2.1.3...... Vollständigkeit der Tabellen und
Begleitinformationen. 5 2.1.4...... Zusätzliche Tabellen im Zusammenhang mit der
Finanzkrise. 6 2.1.5...... Fragebogen zum Thema zwischenstaatliche
Kredite. 7 2.2......... Einhaltung der Verbuchungsregeln und
Kohärenz der statistischen Daten. 7 2.2.1...... Informationsaustausch und Präzisierungen. 7 2.2.2...... Gesprächsbesuche und methodenbezogene
Besuche. 7 2.2.3...... Gezielte Beratung durch Eurostat 8 2.2.4...... Aktuelle Methodikfragen. 9 2.2.5...... Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden
Konten des Staates. 10 2.3......... Veröffentlichung. 11 2.3.1...... Veröffentlichung von Gesamtwerten und
ausführlichen Meldetabellen. 11 2.3.2...... Vorbehalte zur Datenqualität 12 2.3.3...... Änderungen an den gemeldeten Daten. 12 2.3.4...... Veröffentlichung von Metadaten
(Aufstellungen) 12 3............ Schlussfolgerungen. 13 1. Hintergrund Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG)
Nr. 479/2009 des Rates (geändert durch die Verordnung (EG)
Nr. 679/2010) über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der
Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem
übermäßigen Defizit[1]
sieht vor, dass die Kommission (Eurostat) (im Folgenden „Eurostat“) dem
Europäischen Parlament und dem Rat über die Qualität der von den
Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten regelmäßig Bericht erstattet. In
diesem jährlichen Bericht wird eine Gesamtbewertung der Daten hinsichtlich
ihrer Aktualität, Zuverlässigkeit und Kohärenz sowie der Einhaltung der
Verbuchungsregeln vorgenommen. Der letzte Bericht (über die Datenübermittlung
von 2012) wurde von der Kommission am 20. Februar 2013 genehmigt.[2] Eurostat bewertet regelmäßig die Qualität sowohl
der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten als auch der ihnen
zugrundeliegenden Konten des Sektors Staat, die gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in
der Europäischen Gemeinschaft[3]
(ESVG 95) erstellt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Faktoren, auf
die das Defizit/der Überschuss des Staates und die Änderung des Schuldenstands
des Staates zurückgeführt werden können. Die Mitgliedstaaten übermitteln
Eurostat diese Daten zweimal pro Jahr. Es fließen auch ergänzende Informationen
ein, etwa aus dem „Fragebogen zu den VÜD-Datenübermittlungstabellen“, den
„zusätzlichen Tabellen im Zusammenhang mit der Finanzkrise“ oder den bilateralen
Präzisierungen der Mitgliedstaaten. Außerdem führt Eurostat im Interesse eines
kontinuierlichen Dialogs mit den Mitgliedstaaten regelmäßige Gesprächsbesuche
im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) durch. Der vorliegende Bericht beruht auf den wichtigsten
Ergebnissen der VÜD-Datenmeldungen des Jahres 2013, wobei die letzte
Datenlieferung vom Oktober 2013 im Mittelpunkt steht. Soweit zweckmäßig, werden
Vergleiche mit den im April 2013 sowie mit den im Jahr 2012 gelieferten Daten
durchgeführt. 2. Hauptergebnisse der Bewertung
der 2013 gemeldeten Daten über die Höhe von Defizit und Schuldenstand des
Staates 2.1. Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit 2.1.1. Aktualität Die Mitgliedstaaten müssen Eurostat ihre
tatsächlichen und geplanten VÜD-Daten zweimal jährlich mitteilen, und zwar
jeweils vor dem 1. April und vor dem 1. Oktober.[4] Im Jahr 2013 deckten
die VÜD-Meldungen die Jahre 2009 bis 2013 ab. Die Zahlen für 2013 sind die von
den nationalen Behörden geplanten Werte, die Zahlen für 2009 bis 2012 sind
tatsächliche Daten (d. h. endgültige, halbendgültige, vorläufige oder
geschätzte Zahlen). Im Einklang mit Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung
(EG) Nr. 479/2009 bewertet Eurostat die von den Mitgliedstaaten gemeldeten
tatsächlichen, nicht jedoch die geplanten Daten. Die Fristen für die Datenübermittlung werden in
der Regel sehr genau eingehalten. 2013 übermittelten alle Mitgliedstaaten ihre
tatsächlichen Daten vor der rechtsverbindlichen Frist für beide VÜD-Meldungen. Kroatien
meldete seine Daten erstmals im Oktober 2013. Was die Meldung der geplanten
Daten bis Oktober 2013 anbelangt, so meldeten einige Mitgliedstaaten diese für
das Jahr 2013 erst später. 2.1.2. Zuverlässigkeit Änderungen der übermittelten Daten zwischen
April 2013 und Oktober 2013 waren vorwiegend auf Aktualisierungen der
Datenquellen und Änderungen der Methodik, beispielsweise die Neueinordnung
bestimmter Transaktionen, zurückzuführen. Wie üblich, wurde der Schuldenstand
zwischen April und Oktober in geringerem Umfang geändert als die Angaben zum
Defizit. Die umfangreichsten Defizitkorrekturen wurden in
Griechenland und Irland vorgenommen. In Griechenland wurde das Defizit für das
Jahr 2012 zwischen den VÜD-Meldungen im April und im Oktober 2013 nach unten
berichtigt, da geprüfte Angaben über Beträge aus Bankeninsolvenzen verfügbar
wurden, die der griechische Finanzstabilisierungsfonds (HSFS) wieder einziehen
konnte. In Irland hing die Verringerung des Defizits im Jahr 2009 in erster
Linie mit der Berücksichtigung genauerer Bilanzdaten über die Einnahmen und
Ausgaben der Regierungsstellen zusammen. Der Anstieg des irischen Defizits im
Jahr 2012 hing damit zusammen, dass ein Verkauf von UMTS-Lizenzen zu einem
geänderten Zeitpunkt erfasst wurde und dass die Quellen für Daten über Steuern,
Einnahmen und Ausgaben von Regierungsstellen sowie der staatlichen
Gesundheitsversorgung aktualisiert wurden. Was den Schuldenstand betrifft, so wurden die
umfangreichsten Änderungen zwischen April und Oktober in Dänemark, Portugal und
der Tschechischen Republik beobachtet. In der Tschechischen Republik wurden die
für die Jahre 2009-2012 übermittelten Zahlen zum Schuldenstand nach oben
korrigiert; dies war auf eine Berichtigung in der Bewertung der auf
Fremdwährungen lautenden besicherten Schuldtitel zurückzuführen. In Dänemark
hing die Korrektur des für das Jahr 2012 übermittelten Defizits nach unten in
erster Linie mit der Aktualisierung der Datenquellen für zentrale und lokale
Regierungsstellen und die Sozialversicherung zusammen. In Portugal ergab sich
die Berichtigung des Schuldenstands nach oben aus der Neueinordnung eines dem
Sektor Staat zuzuordnenden Postens in der Region Madeira und der Neueinordnung
einiger Vorauszahlungen eines öffentlichen Unternehmens an den Staat als Darlehen. Zwischen April und Oktober waren deutliche
Änderungen der BIP-Daten für Estland für die Jahre 2009, 2011 und 2012 und für
Luxemburg für die Jahre 2009-2012 zu verzeichnen. Was Änderungen innerhalb der Meldungsfrist
anbelangt, so haben die meisten Mitgliedstaaten ihre Berichte nach der ersten
Übermittlung im Oktober 2013 geändert. Es gingen 30 revidierte Datenlieferungen
aus 18 Ländern ein, im April 2013 hingegen wurden 46 revidierte
Datenlieferungen von 24 Ländern zugesandt. Die Mitgliedstaaten sandten die
meisten Revisionen im Anschluss an Stellungnahmen, technische Fragen oder
Anmerkungen von Eurostat ein, und die Revisionen betrafen die Vervollständigung
fehlender Daten, Berichtigungen technischer Fehler, interner Unstimmigkeiten,
Anpassungen in den Übermittlungstabellen oder den damit zusammenhängenden
Fragebogen bzw. unzulänglich verbuchte Daten in Tabellen. Bei den 2013 gelieferten Daten führten die
geänderten Datenübermittlungen innerhalb der Meldefrist nicht zu wesentlichen
Änderungen der ursprünglich gemeldeten Defizit- und Schuldenstände; eine
Ausnahme bildete die Oktober-Übermittlung, bei der die Defizitdaten innerhalb
des Meldezeitraums für Kroatien und Irland um +0,2 Prozentpunkte des BIP
geändert wurden. 2.1.3. Vollständigkeit der Tabellen und
Begleitinformationen Das Ausfüllen der Meldetabellen ist eine
rechtliche Verpflichtung und von wesentlicher Bedeutung, damit Eurostat die
Qualität der Daten angemessen überwachen kann. Nach Artikel 8
Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung
übermitteln die Mitgliedstaaten Eurostat die relevanten statistischen Daten. „Der
Begriff „Statistische Informationen“ bezeichnet insbesondere a) Daten der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen, b) Aufstellungen, c) VÜD-Datenübermittlungstabellen, d) zusätzliche Fragebogen und Präzisierungen
im Zusammenhang mit den Datenübermittlungen.“ Die VÜD-Daten bestehen aus vier Haupttabellen. Das
Ausfüllen der VÜD-Tabellen 1 bis 3 ist eine rechtliche Verpflichtung,
während die Lieferung der VÜD-Tabelle 4 von den Mitgliedstaaten vereinbart
wurde.[5]
Die Tabellen 1 und 2A (Zentralstaat) beziehen sich auf die Jahre 2009 bis
2013, die übrigen Tabellen auf die Jahre 2009 bis 2012.[6] Die meisten Mitgliedstaaten haben sämtliche
VÜD-Datenübermittlungstabellen ausgefüllt.[7]
So lieferten bei der Datenübermittlung vom Oktober 2013 für die
VÜD-Tabellen 2 sämtliche Mitgliedstaaten Angaben zur Verbindung zwischen
den Arbeitsergebnissen und dem VÜD-Finanzierungssaldo für alle Teilsektoren. Bei
den Arbeitsergebnissen für das Vereinigte Königreich geht man davon aus, dass
sie auf der Grundlage des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnungen (ESVG 95) berechnet sind. Aus diesem Grund werden nur
sehr wenige Änderungen zur Umrechnung der Arbeitsergebnisse in den
Finanzierungssaldo nach dem ESVG gemeldet. Auch eine Reihe anderer Länder
melden nur eine geringe Zahl von Umrechnungen. Was die VÜD-Tabelle 3 betrifft, so lieferten
nicht alle Mitgliedstaaten alle Untergliederungen. Insbesondere wurden nicht in
allen Fällen die erforderlichen Angaben für die Positionen „Kredite“ und
„Anteilsrechte“ vorgelegt. Darüber hinaus übermitteln einige wenige
Mitgliedstaaten regelmäßig statistische Diskrepanz gleich Null. Im Normalfall
würde dies bedeuten, dass die Diskrepanz inkorrekterweise unter der Rubrik
„Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten“ verbucht wird. Trotz der in einigen Mitgliedstaaten erzielten
Verbesserungen bleibt die Erfassung in VÜD-Tabelle 4 insgesamt in vielen
Fällen mangelhaft. Insbesondere übermitteln einige Länder nicht in
vollständigem Umfang Daten zum Gesamtbestand der Verbindlichkeiten bei
Handelskrediten und Anzahlungen. Die Vollständigkeit der VÜD-Tabellen kann noch
verbessert werden. Die verbleibenden Probleme werden jedoch voraussichtlich
wenig Auswirkungen auf die Datenqualität haben. Der „Fragebogen zu den Datenübermittlungstabellen“
wurde von allen Mitgliedstaaten beantwortet.[8]
Die Vollständigkeit und Qualität der Antworten hat sich zwar gegenüber den
letzten Jahren weiterhin verbessert, doch besteht weiterhin
Verbesserungsbedarf, da einige Länder nicht alle im Fragebogen verlangten
Angaben vorlegten. Dies gilt insbesondere für Daten zu Forderungen und
Schuldenstreichungen im Sektor Staat, die Aufschlüsselung sonstiger
Forderungen/Verbindlichkeiten, die Verbuchung staatlicher Garantien
(hauptsächlich Teilsektor Gemeinden) und die Daten zu Kapitalzuführungen. 2.1.4. Zusätzliche Tabellen im
Zusammenhang mit der Finanzkrise Eurostat erhebt seit dem 15. Juli 2009 in
einer zusätzlichen Tabelle einen Satz von Daten über die Finanzkrise.
Teil 1 der zusätzlichen Tabelle bezieht sich auf Daten über Transaktionen,
die bei der Haushaltsrechnung des Staates gebucht werden und sich tatsächlich
auf das VÜD-Defizit bzw. den VÜD-Überschuss auswirken. Teil 2 der zusätzlichen
Tabelle bezieht sich auf Daten über Bestände an Forderungen und
Verbindlichkeiten aus der Unterstützung für Finanzinstitute. In der Tabelle
wird eine Unterscheidung getroffen zwischen Maßnahmen, die tatsächlich zu den
Verbindlichkeiten des Staates beitrugen (verbucht unter Schuldenstand des
Staates) und Maßnahmen, die sich eventuell künftig in den Verbindlichkeiten
niederschlagen könnten, gegenwärtig aber als abhängig von künftigen Ereignissen
betrachtet werden (nicht unter Schuldenstand des Staates verbucht). In diesen
Tabellen werden die staatlichen Eingriffe ausgewiesen, die in direktem
Zusammenhang mit der Unterstützung von Finanzinstituten stehen.
Stützungsmaßnahmen für Nichtfinanzinstitute oder allgemeine Maßnahmen zur
wirtschaftlichen Unterstützung werden nicht berücksichtigt. Die 2013 erfassten Daten betrafen den Zeitraum
2007 bis 2012. Bis auf acht Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland, Kroatien,
Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei und die Tschechische Republik) meldeten
alle Mitgliedstaaten unterschiedliche staatliche Eingriffe im Zusammenhang mit
der Finanzkrise zwischen 2007 und 2012. Eurostat veröffentlichte zusätzlich zu
seinen VÜD-Pressemitteilungen eine Hintergrundinformation, in der diese Daten
einer Analyse unterzogen werden.[9] 2.1.5. Fragebogen zum Thema
zwischenstaatliche Kredite Die Mitgliedstaaten übermitteln auch Daten über
bilaterale zwischenstaatliche Kredite, die in der Regel im Rahmen von
Programmen gewährt werden. Diese Angaben werden ebenso wie Angaben über
zwischenstaatliche Kredite im Rahmen der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) in der VÜD-Pressemitteilung zur Verfügung
gestellt. Damit wird die Analyse von Krediten möglich, die Mitgliedstaaten
anderen Mitgliedstaaten für Stützungsmaßnahmen gewährten (im Jahr 2012 betraf
dies hauptsächlich Griechenland, Irland und Portugal). Im Zusammenhang mit der Finanzkrise hat der Umfang
dieser bilateralen zwischenstaatlichen Kreditvergabe sowie der Vergabe
zwischenstaatlicher Kredite im Rahmen des EFSF deutlich zugenommen. Diese
Beträge werden von den Aggregaten des Maastricht-Schuldenstands für die EU-28
und für den Euroraum abgezogen[10],
da beide auf konsolidierter Basis ausgewiesen werden. Aufgrund dieser
Konsolidierung sind die Aggregatwerte für die EU-28 und für den Euroraum nicht
mit der arithmetischen Summe des Schuldenstandes aller Mitgliedstaaten
identisch (d. h., die weiter oben erwähnten zwischenstaatlichen Kredite
sind zur Vermeidung einer Doppelbuchung nicht berücksichtigt). In den für die Mitgliedstaaten für die Jahre 2011
und 2012 übermittelten Zahlen sind folglich auch die mit dem EFSF in
Zusammenhang stehenden Beträge berücksichtigt. 2.2. Einhaltung der Verbuchungsregeln
und Kohärenz der statistischen Daten 2.2.1. Informationsaustausch und
Präzisierungen Während des Übermittlungszeitraums, d. h.
zwischen dem Ende der Meldefrist am 1. Oktober 2013 und der
Veröffentlichung der Daten am 21. Oktober 2013, setzte sich Eurostat mit
den statistischen Behörden aller Mitgliedstaaten in Verbindung und bat um
weitere Informationen und Präzisierungen zur Anwendung der Verbuchungsregeln
bei bestimmten Transaktionen. Im Rahmen dieses Prozesses fand zwischen Eurostat
und den nationalen Behörden ein intensiver Schriftverkehr statt. Ein erster
Satz von Ersuchen um Präzisierung wurde an alle Mitgliedstaaten vor dem
4. Oktober verschickt. Ein zweiter Satz von Ersuchen wurde an 23
Mitgliedstaaten, und ein dritter an elf Mitgliedstaaten gesendet. Ein vierter
Satz von Ersuchen um Präzisierung wurde an vier Mitgliedstaaten verschickt. Einige
Länder ersuchte Eurostat auch um revidierte Datenübermittlungstabellen.[11] 2.2.2. Gesprächsbesuche und
methodenbezogene Besuche In der geänderten Fassung der Verordnung (EG)
Nr. 479/2009 sind Gesprächsbesuche und methodenbezogene Besuche
vorgesehen. Die Gesprächsbesuche, einschließlich der sogenannten vorgelagerten
Gesprächsbesuche[12],
die regelmäßig in den Mitgliedstaaten stattfinden, dienen der Überprüfung der
gemeldeten Daten, der Untersuchung methodischer Fragen, der Erörterung der
statistischen Quellen sowie der Beurteilung, ob die einschlägigen
Verbuchungsregeln eingehalten wurden, etwa was die Abgrenzung des Staates, den
Verbuchungszeitpunkt sowie die Zuordnung der Transaktionen und
Verbindlichkeiten des Staates anbelangt. Sollte sich bei dem jeweiligen Mitgliedstaat eine spezifische
wichtige Frage ergeben, die nur im Rahmen einer direkten Zusammenkunft mit den
betreffenden Behörden beigelegt werden kann, dann wird in einem verkürzten
Verfahren ein Ad-hoc-Besuch in dem Mitgliedstaat angesetzt. Im Jahr 2013 führte Eurostat die folgenden
VÜD-Gesprächsbesuche durch: Spanien (24.-25. Januar), Vereinigtes
Königreich (24.-25. Januar), Italien (4.-5. Februar), Estland
(27.-28. Februar), Polen (6.-8. März, vorgelagerter Gesprächsbesuch),
Griechenland (20.-21. März), Luxemburg (15. Mai), Schweden
(4.-5. Juni), Deutschland (18.-21. Juni und 22.-25. Oktober,
vorgelagerte Gesprächsbesuche), Rumänien (19.-20. Juni), Polen
(8.-9. Juli), Rumänien (28.-30. August, vorgelagerter
Gesprächsbesuch – Follow-up), Slowenien (12.-13. September),
Griechenland (24.-25. September), Finnland (18.-19. November),
Niederlande (26. November), Slowenien (27.-29. November,
vorgelagerter Gesprächsbesuch) und Slowakei (28.-29. November). Hinzu
kamen im Jahr 2013 Ad-hoc-Besuche in Kroatien am 14. und 15. März und in
Spanien am 20. und 21. März und am 26. und 27. September. Eurostat
unternahm im Jahr 2013 am 8. und 9. April einen Besuch in Lettland im
Vorfeld von dessen Beitritt zur Eurozone und am 26. und 27. Juni einen
Besuch in Kroatien im Vorfeld von dessen Beitritt zur EU. Zu den Themen, die bei diesen Besuchen immer
wieder behandelt wurden, gehören die Zuordnung von Einheiten innerhalb oder
außerhalb des Sektors Staat (etwa öffentlicher Verkehr, öffentliche
Unternehmen, TV und Hörfunk, Krankenhäuser und Hochschulen),
Kapitalzuführungen, öffentlich-private Partnerschaften, Beihilfen aus dem
EU-Haushalt, die Verbuchung von Garantien sowie das allgemeine
Qualitätsmanagement der vorgelagerten Datenströme. Die endgültigen Ergebnisse
aller Gesprächsbesuche, einschließlich der Beschreibung der vereinbarten
Aktionspunkte und der aktuellen Lage, werden an den Wirtschafts- und
Finanzausschuss übermittelt und auf der Eurostat-Website veröffentlicht. Mit
der Umsetzung dieser Aktionspunkte wird eine schrittweise Verbesserung der
Datenqualität erreicht. Methodenbezogene Besuche finden nur statt, wenn
Eurostat Hinweise auf signifikante Risiken oder Probleme bei der Datenqualität
vorliegen, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit den Methoden, den Konzepten
oder der Zuordnung. 2013 wurden keine methodenbezogenen Besuche durchgeführt. 2.2.3. Gezielte Beratung durch Eurostat Zur Klärung verschiedener Probleme der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Zusammenhang mit künftigen oder
vergangenen Vorgängen nehmen die Mitgliedstaaten regelmäßig eine Beratung durch
Eurostat in Anspruch. Die Beratung durch Eurostat erfolgt in Einklang mit den
vorhandenen Leitlinien. Um die Transparenzforderung der Verordnung (EG)
Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung zu erfüllen, veröffentlicht
Eurostat, sofern der betroffene Mitgliedstaat dagegen keine Einwände erhebt,
die Beratung.[13]
Eurostat veröffentlichte 2013 folgende Beratungen: buchungstechnische Behandlung
des Asset Purchase Facility Fund der Bank of England (BEAPFF) und der Ströme
zwischen der Bank of England und Her Majesty’s Treasury im Vereinigten
Königreich; statistische Behandlung eines Konzessionsverkaufs im Vorfeld der
Privatisierung in Portugal; die Rekapitalisierung des Dexia-Konzerns in
Belgien, die Klassifizierung der Sociedad de activos de Restructuracion (SAREB)
in Spanien; die Erfassung finanzieller Berichtigungen im Zusammenhang mit
EU-Fonds gemäß Artikel 100 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1083/2006
in Rumänien; die statistische Behandlung der 15-Jahres-Lizenz für bestimmte
Bandbreiten für die Mobilfunk-Telefonie in Ungarn; die Behandlung der
Immobilientransaktion von LAK Invest Real in der flämischen Region Belgiens;
die Erfassung der IABF-Garantiegebühr in den Niederlanden; die Behandlung von
Steuerrückerstattungen, Strafzahlungen und Abschlagszahlungen in der
Steuersache Her Majesty's Revenue and Customs (HMRC) im Vereinigten Königreich;
die Erfassung der Streichung von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Buß- und
Strafgeldern von CFR Cai Ferate gegenüber privaten Energieanbietern in Rumänien
und die statistische Klassifizierung von MyCSP Ltd. im Vereinigten
Königreich. 2.2.4. Aktuelle Methodikfragen Wie üblich hat Eurostat die ordnungsgemäße Anwendung
der Regeln des ESVG 95 insbesondere mit Blick auf seine jüngsten Beschlüsse
nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009
bewertet. Diese Beschlüsse sind im Handbuch zu Defizit und Schuldenstand des
Staates (Manual on Government Deficit and Debt, MGDD) enthalten, dessen letzte
Fassung im Februar 2013 veröffentlicht wurde.[14]
Die neue Fassung enthält drei neue Kapitel, die mit dem Ausschuss für die
Währungs-, Finanz-, und Zahlungsbilanzstatistiken (AWFZ) beraten wurden: Europäische
Einrichtungen im Zusammenhang mit der Staatsverschuldung im Euroraum – EFSF und
ESM (European entities related to the Euro Area sovereign debt crisis – EFSF and
ESM), niedrige Zinsen und Verkauf niedrig verzinster Staatsanleihen an Dritte (low
interest loans and sale of government low interest loans to third parties) und
Genehmigungen für den Emissionshandel (emission trading permits). Darüber
hinaus wurden einige Kapitel des MGDD um geringfügige Klarstellungen ergänzt. Nach der letzten (vierten) Sitzung (Juli 2013) der
Taskforce, die mit der Anpassung des aktuellen Handbuchs zu Defizit und
Schuldenstand des Staates an das neue ESVG 2010 befasst war, wurde ein Entwurf
des an die Methodik des ESVG 2010 angepassten Handbuchs abgeschlossen und
den Mitgliedstaaten im August 2013 übermittelt. Im Januar 2013 veröffentlichte Eurostat
seinen Beschluss über die statistische Erfassung von Darlehen zu niedrigen
Zinsen („The statistical recording of low interest rate loans“)[15] und, nachdem die
endgültigen Merkmale des ESM bekannt waren, einen weiteren Beschluss zur
statistischen Klassifizierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus („Statistical
classification of the European Stability Mechanism“).[16] Im März 2013 veröffentlichte Eurostat seinen
Beschluss über die Klarstellung der Kriterien für die Erfassung staatlicher
Kapitalzuführungen an Banken („Clarification of the criteria for the recording
of government capital injections into banks“)[17],
nachdem sich gezeigt hatte, dass die Kriterien im Zusammenhang mit solchen
Kapitalzuführungen insbesondere für den Fall des Marktaustritts einer genaueren
Klarstellung bedurften. Im Juli 2013 veröffentlichte Eurostat seinen Beschluss
über die Einführung einer Beilage zum VÜD-Fragebogen über
Eventualverbindlichkeiten und mögliche Verpflichtungen („Supplement on
contingent liabilities and potential obligations to the EDP related
questionnaire“).[18]
Der neue Fragebogen, der im Zusammenhang mit der Richtlinie 2011/85/EU des
Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die
haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten[19] eingeführt wurde,
enthält Tabellen über Garantien, außerbilanzielle öffentlich-private
Partnerschaften und notleidende Kredite. Die ersten Daten werden im
Januar 2015 von Eurostat veröffentlicht, und zwar zusammen mit den Daten
zu den Gesamtverbindlichkeiten staatlich kontrollierter Einheiten, die nicht
dem Staatssektor zugeordnet werden. Nachdem eine AWFZ-Konsultation zu diesem Thema im
November 2013 ergebnislos verlaufen war, veröffentlichte Eurostat seinen
Beschluss über die Erfassung unausgeglichener Übertragungen von
Rentenverpflichtungen an den Staat gemäß ESVG 2010 („Unbalanced transfers
of pension obligations to the government under ESA 2010“). Seit Januar 2013 stellt Eurostat auf seiner
Website VÜD-Verzeichnisse („Inventory of EDP processes“) zur Verfügung. Darin
werden die Verfahren und Grundsätze beschrieben, die Eurostat bei der
Überprüfung von VÜD-Daten anwendet. 2.2.5. Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden Konten des Staates Die in der geänderten Fassung der Verordnung (EG)
Nr. 479/2009 gesetzten Fristen für die Datenübermittlung, der
1. April und der 1. Oktober eines jeden Jahres, wurden eingeführt, um
die Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden jährlichen und vierteljährlichen
Konten des Staatssektors zu gewährleisten, die in verschiedenen
Datenlieferungen nach dem ESVG 95 an Eurostat gemeldet werden. Eurostat
untersucht systematisch die Übereinstimmung der VÜD-Datenlieferungen mit den
zugrundeliegenden Konten des Staatssektors. Beispielsweise sollten die Summen
der Ausgaben und Einnahmen des Staates mit der gemeldeten Defizitangabe
übereinstimmen. Insgesamt hat sich die Übereinstimmung der
VÜD-Daten mit den übermittelten, nach dem ESVG 95 erstellten Konten des
Staatssektors in den letzten Jahren verbessert, wobei sie allerdings für nicht
finanzielle Daten weiterhin besser ist als für finanzielle Daten. Bei der
Datenlieferung vom Oktober 2013 war die Übereinstimmung zwischen den VÜD-Zahlen
und den ESVG-Tabellen 2 und 25 (sowohl auf jährlicher als auch auf
Quartalsebene) für die nichtfinanziellen Daten und den vierteljährlichen
öffentlichen Schuldenstand (ESA-Tabelle 28) vollständig. Allerdings sind
weitere Bemühungen seitens der Mitgliedstaaten erforderlich, um eine
Übereinstimmung zwischen VÜD- und ESVG-Tabellen hinsichtlich der finanziellen
Daten zu gewährleisten. Deutliche Inkonsistenzen zwischen den VÜD-Daten und den
vierteljährlichen Finanzkonten wurden bei der Datenlieferung vom Oktober 2013
für sechs Mitgliedstaaten verzeichnet. Bei mehr als einem Drittel aller
Mitgliedstaaten wurden hingegen Inkonsistenzen zwischen den VÜD-Daten und den
jährlichen Finanzierungskonten gemäß ESVG in Bezug auf den Gesamtbestand der
Verbindlichkeiten bei Handelskrediten und Anzahlungen festgestellt. 2.3. Veröffentlichung 2.3.1. Veröffentlichung von Gesamtwerten
und ausführlichen Meldetabellen In Artikel 14 der Verordnung (EG)
Nr. 479/2009 in der geänderten Fassung heißt es: „Die Kommission
(Eurostat) stellt die Zahlen des tatsächlichen öffentlichen Defizits und des
tatsächlichen öffentlichen Schuldenstands für die Anwendung des Protokolls über
das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit innerhalb von drei Wochen nach
Ablauf der (...) Berichterstattungsfristen (…) bereit. Die Bereitstellung der
Daten erfolgt durch Veröffentlichung.“ Die Daten über das öffentliche Defizit und den
öffentlichen Schuldenstand wurden am 22. April[20] und am
21. Oktober 2013[21]
veröffentlicht, und zwar zusammen mit allen Meldetabellen, die von den
Mitgliedstaaten vorgelegt worden waren. Seit Februar 2012 veröffentlicht
Eurostat in einem Rhythmus von etwa T+115 Tagen regelmäßig eine
Pressemitteilung zum vierteljährlichen Maastricht-Schuldenstand. Seit
Februar 2012 veröffentlicht Eurostat eine Ausgabe von „Statistik kurz
gefasst“ zum vierteljährlichen Staatsdefizit. Ferner veröffentlicht Eurostat auf seiner Website
die den VÜD-Daten zugrundeliegenden jährlichen und vierteljährlichen
Finanzstatistiken des Staates sowie Informationen über das
„Stock-Flow-Adjustment“.[22]
Des Weiteren veröffentlicht Eurostat Informationen der Mitgliedstaaten über
staatliche Interventionen im Zusammenhang mit der Finanzkrise[23] sowie Daten über
zwischenstaatliche Kreditvergabe. Ferner veröffentlicht Eurostat ein Papier zum
Gesamtbestand der Verbindlichkeiten bei Handelskrediten und Anzahlungen.[24] Nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der
geänderten Fassung veröffentlichen die Mitgliedstaaten ihre tatsächlichen Daten
über Defizit und Schuldenstand. Alle Mitgliedstaaten veröffentlichen Daten zum
Defizit und Schuldenstand auf nationaler Ebene. Die meisten Mitgliedstaaten
haben Eurostat mitgeteilt, dass sie alle Meldetabellen veröffentlichen. Fünf
Mitgliedstaaten veröffentlichen nur einige der Meldetabellen und ein
Mitgliedstaat, nämlich Frankreich, veröffentlicht keine VÜD-Tabellen auf
nationaler Ebene. 2.3.2. Vorbehalte zur Datenqualität Eurostat legte einen Vorbehalt gegenüber den Daten
ein, die im Oktober 2013 mit der VÜD-Meldung für einen Mitgliedstaat
übermittelt wurden. Österreich: Eurostat
legt einen Vorbehalt gegenüber der Qualität der von Österreich gemeldeten Daten
ein, da nicht feststeht, wie sich die Schlussfolgerungen des vom Rechnungshof am
9. Oktober 2013 veröffentlichten Berichts über das Land Salzburg auf die
Statistiken auswirken. In diesem Bericht wurden Mängel im Hinblick auf die
Finanzverwaltung und die Vollständigkeit der öffentlichen Finanzbuchhaltung des
Landes Salzburg aufgedeckt. Die statistischen Auswirkungen der Prüfergebnisse
auf die VÜD-Daten werden von Statistics Austria in Zusammenarbeit mit Eurostat
geprüft, um die genauen Auswirkungen auf die Daten für 2012 und für die Vorjahre
zu ermitteln. Dies kann nach bisherigem Erkenntnisstand dazu führen, dass der
Schuldenstand um bis zu 0,5 % des BIP nach oben korrigiert werden muss und
kleinere Berichtigungen am öffentlichen Defizit in vorgenommen werden. 2.3.3. Änderungen an den gemeldeten
Daten Eurostat hat keine Änderungen an den von den
Mitgliedstaaten im Rahmen der VÜD-Datenübermittlung vom April 2013 und Oktober
gemeldeten Daten vorgenommen. 2.3.4. Veröffentlichung von Metadaten
(Aufstellungen[25]) Nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in der
geänderten Fassung gehören die VÜD-Aufstellungen zu den statistischen
Informationen, die die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen müssen, damit
Eurostat die Einhaltung der Regeln des ESVG 95 überprüfen kann. Die
Verordnung sieht des Weiteren vor, dass diese Aufstellungen auf nationaler
Ebene veröffentlicht werden müssen. Mit Ausnahme Kroatiens, das der EU am
1. Juli 2013 beitrat, hat Eurostat die Aufstellungen aller
Mitgliedstaaten veröffentlicht. Mit Ausnahme von Luxemburg und den Niederlanden
berichteten alle Mitgliedstaaten, dass sie ihre VÜD-Aufstellungen auf
nationaler Ebene veröffentlicht haben. 2012 führte Eurostat ein neues Format für die
VÜD-Aufstellungen ein, das Änderungen der Struktur sowie die Forderung nach
stärker detaillierteren Informationen enthält (so z. B. in Bezug auf
Aufbereitungsverfahren, die Abgrenzung des Sektors Staat, spezifische
Transaktionen, Qualitätsmanagement und vorgelagerte Datenquellen usw.).
Eurostat wird die neuen VÜD-Aufstellungen bis Ende 2013 veröffentlichen. 3. Schlussfolgerungen Eurostat erkennt Verbesserungen in Bezug auf die
Übereinstimmung und Vollständigkeit der übermittelten Daten insgesamt. Trotzdem
bleiben noch einige Fragen ungelöst und die Mitgliedstaaten sollten ihre
Bemühungen intensivieren, um den Erfassungsgrad und die Qualität der gemeldeten
Handelskreditdaten sowie die Vollständigkeit der Daten auf subnationalen
staatlichen Ebenen zu verbessern. Dies gilt insbesondere für Belgien, Dänemark,
Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Malta, die
Niederlande, Österreich, das Vereinigtes Königreich und Zypern. Im Jahr 2013 legte Eurostat einen Vorbehalt gegenüber
den Daten ein, die im Oktober 2013 mit der VÜD-Meldung für Österreich
übermittelt wurden. Insgesamt stellt Eurostat zusammenfassend fest,
dass sich die Qualität der übermittelten Haushaltsdaten 2013 weiter verbessert
hat. Im Allgemeinen haben die Mitgliedstaaten bessere Angaben übermittelt, und
zwar sowohl in den VÜD-Datenübermittlungstabellen als auch in anderen statistischen
Meldungen. [1] ABl.
L 145 vom 10.6.2009, S. 1. [2] COM(2013) 88 final. [3] ABl.
L 310 vom 30.11.1996, S. 1. [4] Artikel 3
Absätze 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009, in der geänderten
Fassung. [5] Siehe
die Erklärungen zum Protokoll des Rates vom 22. November 1993: https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/mwikis/gfs/images/e/e7/Statements_9817.en93.pdf. [6] Die
Lieferung geplanter Daten in anderen VÜD-Tabellen als Tabelle 1 und 2A wird in
der geänderten Fassung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates nicht
ausdrücklich verlangt. [7] Die
von den Mitgliedstaaten übermittelten VÜD-Tabellen sind auf der
Eurostat-Website verfügbar: Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/excessive_deficit/edp_notification_tables. [8] Der
Fragebogen umfasst 13 Abschnitte, in denen quantitative und z. T.
qualitative Angaben über mehrere Bereiche verlangt werden, etwa Transaktionen
mit Steuern und Sozialbeiträgen und mit der EU, Erwerb von militärischem Gerät,
staatliche Garantien, Schuldenaufhebungen, Kapitalzuführungen des Staates an
öffentliche Kapitalgesellschaften, öffentlich-private Partnerschaften usw. [9] Siehe:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/Background_note_fin_crisis_Oct_2013_final.pdf. [10] Nach dem Protokoll über das Verfahren bei einem
übermäßigen Defizit im Anhang des EG-Vertrags bedeutet Schuldenstand den
Brutto-Gesamtschuldenstand des gesamten Staatssektors zum Nominalwert am
Jahresende nach Konsolidierung. Nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 in
der geänderten Fassung umfasst er folgende Rubriken: Bargeld und Einlagen (AF.2),
Wertpapiere ohne Anteilsrechte (AF.3) ohne Finanzderivate (AF.34), und Kredite
(AF.4). [11] Siehe
Abschnitt 2.1. [12] Die regulären Gesprächsbesuche dienen dazu, die
tatsächlichen Daten und ihre Quellen zu überprüfen, methodische Fragen zu
untersuchen und die Einhaltung der Verbuchungsregeln zu bewerten; bei den
vorgelagerten Gesprächsbesuchen werden die Qualität der primären Datenquellen
der Rechnungslegung des Staates und die Meldeverfahren überprüft. [13] Siehe:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/methodology/advice_member_states. [14] Siehe:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/publication?p_product_code=KS-RA-13-001. [15] Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/ESTAT-decision-low_inter_rate_loans-annex_2013-01-16.pdf. [16] Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/Eurostat_Decision_on_ESM.pdf. [17] Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/ESTAT-decision-Criteria_for_classif_of_gov_capital_injec.pdf. [18] Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/ESTAT_decision-Suppl_on_conting_liab_EDP_Q.pdf. [19] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41. [20] Siehe:http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/2-22042013-AP/DE/2-22042013-AP-DE.PDF. [21] Siehe:http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/2-21102013-AP/DE/2-21102013-AP-DE.PDF. [22] Siehe: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/publication?p_product_code=STOCK_FLOW_2013_OCT. [23] Siehe:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/Background_note_fin_crisis_Oct_2013_final.pdf. [24] Siehe:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/documents/Note_on_AF.71L-Oct_2013.pdf
. [25] Aufstellungen
der Methoden, Verfahren und Quellen, die für die Erstellung der tatsächlichen
Daten über Defizit und Schuldenstand und der ihnen zugrundeliegenden Konten des
Staates verwendet werden.