BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik erstellte Statistiken und deren Qualität /* COM/2014/079 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT über gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002
zur Abfallstatistik erstellte Statistiken und deren Qualität INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung...................................................................................................................... 2 1.1........ Verordnung zur Abfallstatistik..................................................................................... 2 1.2........ Datenqualität in einem von
unterschiedlichen Methoden geprägten Umfeld.............. 2 1.3........ Qualitätskontrolle......................................................................................................... 2 2........... Fristgerechte Datenlieferung und
Aktualität................................................................ 3 3........... Vollständigkeit............................................................................................................. 4 4........... Genauigkeit der Daten.................................................................................................. 4 4.1........ Erfassungsbereich......................................................................................................... 4 4.2........ Aufschlüsselung nach
Wirtschaftszweigen.................................................................. 5 4.3........ Abfallklassifikation....................................................................................................... 6 5........... Vergleichbarkeit............................................................................................................ 6 5.1........ Zeitliche Vergleichbarkeit............................................................................................. 6 5.2........ Länderübergreifende Vergleichbarkeit......................................................................... 7 6........... Aufwand für die Unternehmen.................................................................................... 7 7........... Überarbeitung der
Abfallstatistikverordnung............................................................... 8 8........... Fazit und Ausblick...................................................................................................... 10 1. Einleitung 1.1. Verordnung
zur Abfallstatistik Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der
Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik[1]
(„die Verordnung“) legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat
erstmals fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung und danach alle drei
Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor. Der erste
Bericht wurde 2008 veröffentlicht[2],
der zweite 2011[3]. In Abschnitt 7 Absatz 3 von
Anhang I und Anhang II der Verordnung ist vorgesehen, dass die Qualitätsberichte
der Mitgliedstaaten in den gemäß Artikel 8 zu erstellenden Bericht
aufgenommen werden. Diese Berichte sind auf der CIRCABC-Website abrufbar: https://circabc.europa.eu/w/browse/9a7ac3a5-2f59-46b8-b90c-95cd7283ec22 Im vorliegenden Bericht
werden die Ergebnisse der letzten Datenübermittlung vom Juni 2012 für das
Bezugsjahr 2010 betrachtet und alle 27 EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt. Außerdem
wird die Durchführung der überarbeiteten Anhänge der Verordnung zur
Abfallstatistik beschrieben, die ab dem Bezugsjahr 2010 anzuwenden sind. 1.2. Datenqualität in einem von unterschiedlichen Methoden
geprägten Umfeld In der Verordnung ist zwar festgelegt, welche
Daten zu übermitteln sind und welche Qualität diese aufweisen müssen,
allerdings wird darin keine spezifische Erhebungsmethode vorgegeben, so dass
Abfallstatistiken nach unterschiedlichen Methoden erstellt werden. Somit können
die Mitgliedstaaten ihre Datenerhebungssysteme beibehalten und müssen zur
Einhaltung der Verordnung nur geringfügige Anpassungen vornehmen. Um die Auswirkungen der unterschiedlichen
Ansätze zu minimieren, arbeiten Eurostat und die Mitgliedstaaten eng an der
Angleichung der Methoden und der Verbesserung der Datenqualität zusammen. Ein
neuer Ansatz zur Vereinbarung standardisierter Datenvalidierungsprüfungen, der
im September 2013 eingeführt wurde, markiert einen wichtigen Schritt in diese
Richtung. In ihren Qualitätsberichten beschreiben die
Mitgliedstaaten ihre Daten anhand von Qualitätskriterien, die im Europäischen
Statistischen System allgemein verwendet werden[4]
und die in der Verordnung (EG) Nr. 1445/2005 über die Qualität der
Abfallstatistik[5]
festgelegt sind. 1.3. Qualitätskontrolle Seit der ersten Datenübermittlung 2006 hat
Eurostat ein effizientes System zur Qualitätskontrolle eingerichtet, das aus
zwei Schritten besteht. Der erste Schritt ist eine Kurzvalidierung der Daten
und Qualitätsberichte. Dabei wird den Ländern innerhalb von zwei Monaten nach
Ablauf der Berichtsfrist ein Validierungsbericht gesendet. In dieser Phase der Datenvalidierung geht es
in erster Linie um die interne Kohärenz der neuen Daten und die Entwicklung im
Zeitverlauf. Die Analyse wird auf einer stark aggregierten Ebene durchgeführt;
durch sie sollen nennenswerte Brüche in den Reihen aufgespürt werden. Im zweiten Schritt
folgt eine gründlichere Validierung ohne strenge Frist. Dabei werden die Daten
auf einer tieferen Gliederungsebene analysiert (z. B. nach Wirtschaftszweigen
oder Abfallkategorien) und Muster und Entwicklungen der verschiedenen Länder
verglichen. Die Validierung umfasst: –
Vergleiche des Abfallaufkommens in einem Land mit
den Werten der Vorjahre für jeden Wirtschaftszweig; –
Vergleiche der Daten für jeden Wirtschaftszweig
zwischen verschiedenen Ländern; –
Vergleich von Abfallaufkommen und Abfallbehandlung
in einem Land für jede Abfallkategorie; –
Gegenproben mit Abfalldaten, die auf andere
Berichtspflichten, wie z. B. die Überwachung der Einhaltung anderer
Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Abfall, zurückgehen. Es wird geprüft,
ob die Antworten auf möglicherweise auftretende Fragen den Qualitätsberichten
der Länder und den Reaktionen auf die Kurzvalidierungen entnommen werden
können. Gegebenenfalls werden weiterhin offene Fragen an die betreffenden
Länder gerichtet. 2. Fristgerechte
Datenlieferung und Aktualität Die Daten und Qualitätsberichte sind innerhalb
von 18 Monaten nach dem Bezugsjahr zu übermitteln, d. h. die Frist
für das Bezugsjahr 2010 endete am 30. Juni 2012. Eurostat hat einen
Routineablauf zur Überprüfung der Fristeinhaltung eingerichtet. Die
Mitgliedstaaten werden in kurzen Abständen gemäß einem genauen Zeitplan an die
Übermittlungen erinnert. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts
kann die Einhaltung der Berichtsfrist für das Bezugsjahr 2010 wie folgt
zusammengefasst werden: · 13 Länder lieferten ihre Datensätze pünktlich; · 6 Mitgliedstaaten übermittelten die Daten innerhalb von drei
Wochen nach Ablauf der Frist (Dänemark, Frankreich, Litauen, Irland, Zypern,
Ungarn); · 4 Mitgliedstaaten lieferten ihre Daten bis Mitte August, so dass
sie noch in der ersten Bewertungsrunde berücksichtigt werden konnten (Belgien,
Niederlande, Österreich, Rumänien); · 4 Mitgliedstaaten übermittelten die Daten mehr als 3 Monate nach
Fristablauf (Griechenland, Italien, Lettland, Vereinigtes Königreich). Die
Daten wurden zwischen dem 25. Oktober (Italien) und dem 17. November
2012 (Vereinigtes Königreich) übermittelt. Griechenland und Italien meldeten
bereits in den vorigen Berichtsjahren mit erheblicher Verspätung. Insgesamt lag der Grad der Einhaltung der
Berichtsfrist für 2010 unter dem Niveau von 2008. Einige Länder meldeten
außerdem vorläufige Daten und nahmen mehrere Monate nach Ablauf der Frist
erhebliche Änderungen vor, was eine erneute Validierung notwendig machte und
den Prozess der Veröffentlichung verzögerte. Den Angaben der Mitgliedstaaten in
ihren Qualitätsberichten zufolge verursachte die Berücksichtigung der jüngsten
Änderungen der Verordnung im Jahr 2010 keine ernsthaften Probleme, so dass die
Verzögerungen bei der Meldung dadurch nicht erklärt werden. Eurostat ergreift
Maßnahmen auf geeigneter Ebene, um die Länder aufzufordern, ihre Verfahren zur
Datenerhebung zu überarbeiten und Daten von guter Qualität innerhalb der
festgelegten Fristen zu liefern. –
Veröffentlichung Die Daten zum Abfallaufkommen und zur
Abfallbehandlung wurden am 1. Oktober 2012 in der Verbreitungsdatenbank
von Eurostat veröffentlicht. Im November 2012, im März 2013 und im Juli 2013
wurden aufgrund der späten Übermittlung oder der Berichtigung von Daten
umfangreiche Änderungen vorgenommen. 3. Vollständigkeit Die Übermittlung
vollständiger Datensätze ist für die Erstellung von EU-Aggregaten von
entscheidender Bedeutung. Fehlende Daten schränken die Möglichkeiten zur
Auslegung sowie den Informationswert der Abfallstatistik ein. Die
Vollständigkeit wird anhand der Zahl der mit „M“ (für „missing“)
gekennzeichneten leeren Zellen gemessen. In der ersten Berichtsrunde für das Bezugsjahr
2004 waren 6 der 27 EU-Mitgliedstaaten in der Lage, vollständige
Datensätze zur Abfallerzeugung unter Einschluss aller Abfallkategorien
und aller Sektoren zu liefern. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten lieferten mit
einigen Lücken. Alles in allem betrug der Anteil der fehlenden Werte zur
Abfallerzeugung etwa 9 % der erforderlichen Daten. Im Laufe der Jahre hat sich der Grad der
Vollständigkeit der Daten erheblich verbessert. Im Zeitraum 2006 bis 2010 lag
der Anteil der fehlenden Werte bei 2-3 % der erforderlichen Daten. Bei den
Daten zur Abfallbehandlung betrug der Anteil der fehlenden Werte im
Bezugsjahr 2004 auf nationaler Ebene 2,5 % und nahm danach kontinuierlich
ab; im Jahr 2008 lieferten alle Länder vollständige Behandlungsdaten. Infolge der Überarbeitung der Verordnung wurden
die Anforderungen an die Daten zur Abfallbehandlung für 2010 umfassender; die
Abfallkategorien mussten detailliert aufgeschlüsselt werden und als zusätzliche
Behandlungskategorie wurde die „Verfüllung“ eingeführt. Dies führte dazu, dass 5
der 27 Mitgliedstaaten fehlende Daten für 2010 meldeten und 3,4 % der
Behandlungsdaten als fehlend gekennzeichnet wurden. Mehr als die Hälfte der
fehlenden Werte (1,9 %) entfiel auf die neue Behandlungskategorie
„Verfüllung“. Die Meldung statistischer Daten an Eurostat
wurde für die Mitgliedstaaten durch die Einführung von Web-Formularen in
eDAMIS, der zentralen Dateneingangsstelle von Eurostat, vereinfacht. Dadurch
wurde auch die Datenerhebung in vollständige Übereinstimmung mit dem
SDMX-Standard gebracht. 4. Genauigkeit der Daten 4.1. Erfassungsbereich Mit Hilfe der Verordnung sollen
Abfallstatistiken erstellt werden, die unter die Richtlinie 2008/98/EG über
Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie)[6]
fallen. Statistiken zum Abfallaufkommen sind für sämtliche Wirtschaftszweige
und für private Haushalte zu erstellen, und sie müssen Abfälle einschließen,
die bei den Verfahren der Abfallverwertung und -beseitigung entstehen
(Sekundärabfälle). Sie sollten auch Abfälle von kleinen Unternehmen
(< 10 Beschäftigte) erfassen, obwohl letztere von Erhebungen
möglichst befreit werden sollten. In den Statistiken über die Abfallbehandlung
wird das gesamte Abfallaufkommen, das in einem Land verwertet oder beseitigt
wird, unabhängig von seinem Ursprung erfasst. Das der Verordnung zugrundeliegende
Konzept sieht die Erhebung von Daten über die endgültige Bestimmung der Abfälle
vor. Verfahren zu deren Vorbehandlung bleiben ausgeklammert. –
Erfassungsfehler und Unterschiede bei der
Datenerfassung Die beobachteten Erfassungsfehler gehen
zumeist auf einen der folgenden Aspekte zurück: –
die Unterscheidung zwischen Abfall und Nicht-Abfall
und die unterschiedliche Anwendung solcher Definitionen; –
unterschiedliche methodische Ansätze und
unterschiedliche Prioritäten der nationalen Abfallbewirtschaftung und Abfallstatistik
sowie –
Erfassungsprobleme bei bestimmten
Wirtschaftszweigen (z. B. angenommene Untererfassung von Bau- und
Abbruchabfällen in einigen Ländern). Die größten Unterschiede bei der
Datenerfassung dürften in den folgenden Bereichen zu verzeichnen sein: ·
Die Erfassung mineralischer Abfälle (Abfälle aus
dem Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden) hat offenkundig erhebliche
Auswirkungen auf die Abfallstatistik. Die schwerwiegendsten Unterschiede
zwischen den einzelnen Ländern ergeben sich aufgrund der Erfassung des Abraums,
d. h. der unbearbeitet bleibenden natürlichen Materialien, die entfernt
werden, um an das Erz zu gelangen, sowie aufgrund der mineralischen Abfälle,
die am Abbauort bewirtschaftet werden. ·
Die Unterscheidung zwischen Abfall und
Nebenprodukten hat erhebliche Auswirkungen auf die Abfallmengen in den
NACE-Abschnitten A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und C
(verarbeitendes Gewerbe), insbesondere für die Abfallkategorien Holzabfälle,
tierische und pflanzliche Abfälle, sowie vermutlich auf die Schlacken aus der
Metallherstellung. ·
Die Varianz beim Abfallaufkommen im NACE-Abschnitt
F (Baugewerbe/Bau) weist auf Unterschiede bei der Datenerfassung hin. ·
Mehrere Länder waren nicht in der Lage, Daten zur
neuen Behandlungskategorie „Verfüllung“ zu melden. Die meisten gaben jedoch an,
an Lösungen für die nächste Datenübermittlung zu arbeiten. Wie sich die Erfassungsfehler insgesamt
auswirken, ist schwer einzuschätzen. Sie können sowohl zu Unterschätzungen als
auch zu Überschätzungen führen. Es wird davon ausgegangen, dass die
Auswirkungen für mineralische Abfälle aus den NACE-Abschnitten B (Bergbau
und Gewinnung von Steinen und Erden) und F (Baugewerbe/Bau) am gravierendsten
sind. Dies ist einer der Gründe dafür, dass diese Abfallkategorien von den
Indikatoren für das Abfallaufkommen und die Deponierung gemäß der Verordnung
ausgenommen sind. 4.2. Aufschlüsselung
nach Wirtschaftszweigen In der Verordnung werden die Mitgliedstaaten
aufgefordert, ihre Daten nach 19 abfallverursachenden Tätigkeiten
aufzuschlüsseln (18 Wirtschaftszweige und private Haushalte). Die
Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen erfolgt in Anlehnung an die Systematik
der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE). Eine korrekte
Zuordnung zu den Tätigkeiten ist die Voraussetzung für: –
die Vergleichbarkeit des Abfallaufkommens der
einzelnen Wirtschaftszweige und –
die Kohärenz von Abfall- und Unternehmensstatistik. Die Art und Weise der Zuordnung der Abfälle
zum erzeugenden Wirtschaftszweig hängt von der jeweiligen Datenerhebungsmethode
und den statistischen Einheiten ab, für die die Abfallstatistiken erstellt
werden. Die Vergleichbarkeit und Kohärenz der Daten dürfte am besten durch die
Verwendung von Unternehmensregistern für die Datenerhebung gewährleistet sein.
Da es nach der Verordnung gestattet ist, sowohl örtliche Einheiten als auch
statistische Einheiten als Grundlage für die Datenerhebung zu verwenden, wird
es bei der Zuordnung der Abfälle Unterschiede zwischen den Ländern geben,
selbst wenn die Bestimmungen der Verordnung korrekt angewendet werden. Dieses
Problem betrifft nicht nur die Abfallstatistik, sondern auch andere
statistische Bereiche, in denen wirtschaftliche Tätigkeiten erfasst werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich
Zuordnungsfehler insgesamt nur begrenzt auf die Qualität der Abfallstatistik
auswirken. Die Gefahr von Fehlzuordnungen ist vermehrt in Ländern gegeben, in
denen die Daten über das Abfallaufkommen indirekt von den Daten über die
Abfallbehandlung abgeleitet werden. Dies liegt daran, dass die Angaben über die
abfallverursachenden Unternehmen bzw. Wirtschaftszweige lediglich aus
sekundären Quellen stammen (z. B. von Unternehmen für Abfallentsorgung und
-behandlung) oder auf andere Art und Weise abgeleitet werden müssen (etwa durch
Modelle oder anhand des Europäischen Abfallverzeichnisses[7], das Angaben über den
Ursprung von Abfall enthält). Auch die Verwendung von administrativen Daten
kann zu Fehlzuordnungen führen, wenn die Meldeeinheiten im
Datenverwaltungssystem nicht der Definition der statistischen Einheiten in der
Verordnung entsprechen. 4.3. Abfallklassifikation In der Verordnung wird die Aufschlüsselung
nach Abfallkategorien gemäß der statistischen Nomenklatur EAK-Stat festgelegt,
jedoch keine bestimmte für die Datenerhebung zu verwendende Klassifikation
vorgeschrieben. Die Länder können selbst entscheiden, welche
Abfallklassifikation sie verwenden, solange sie die definierten Formate in der
geforderten Qualität liefern können. Die meisten Länder
erheben ihre Daten nach dem europäischen Abfallverzeichnis, das
839 Abfallarten umfasst. Trotz einiger Probleme bei der Anwendung des
Abfallverzeichnisses sichert seine weitverbreitete Nutzung ein hohes Maß an
Vergleichbarkeit. Insgesamt kann angenommen werden, dass Klassifikationsfehler
die Genauigkeit der Daten nur geringfügig beeinträchtigen. 5. Vergleichbarkeit 5.1. Zeitliche
Vergleichbarkeit Nachdem inzwischen die vierte Berichtsrunde
abgeschlossen wurde, kann die zeitliche Vergleichbarkeit der Daten immer besser
beurteilt werden. Mit dem Datenvalidierungssystem von Eurostat
wird sichergestellt, dass Brüche in den Zeitreihen aufgedeckt und entweder
korrigiert oder erklärt werden. Außerdem haben sich die nationalen
Qualitätsberichte als hilfreich zur Kontrolle der Auswirkungen methodischer
Änderungen in den Mitgliedstaaten erwiesen. Aus der Auswertung der nationalen
Qualitätsberichte ergibt sich, dass seit 2004 fast alle Mitgliedstaaten ihre
jeweilige Vorgehensweise bei der Erstellung der Abfallstatistik erheblich
angepasst haben. Die meisten Länder sind dabei, die Datenerhebung weiter zu
verbessern; dies gilt sowohl im Hinblick auf die Qualität der Daten (z. B.
durch Schließen von Datenlücken und Verbesserung des Erfassungsgrads) als auch
im Hinblick auf die Effizienz ihrer Methodik. Im Jahr 2010 belief sich das
Gesamtabfallaufkommen in der EU-27 auf 2,50 Mrd. Tonnen; dies entspricht
einem leichten Anstieg um 0,3 % bzw. 8 Mio. Tonnen gegenüber dem
vorangegangenen Bezugsjahr. Betrachtet man das Gesamtabfallaufkommen in allen
Wirtschaftszweigen, ist festzustellen, dass sich signifikante Veränderungen in
einigen Sektoren gegenseitig aufgehoben haben. Auf nationaler Ebene sind die Zeitreihen der
meisten Länder konsistent. Nennenswerte Brüche im Gesamtabfallaufkommen einiger
Länder können entweder reale Entwicklungen widerspiegeln (z. B. Finnland,
Schweden) oder das Ergebnis von Änderungen des Datenerhebungssystems sein
(z. B. Dänemark, Österreich, Belgien); manchmal sind sie auch eine
Mischung von beidem (Vereinigtes Königreich). In Schweden und Finnland kam es zwischen 2008
und 2010 aufgrund einer Steigerung der Erzgewinnung im Bergbau zu einem
erheblichen Anstieg des Abfallaufkommens um 31 Mio. Tonnen (37 %)
bzw. 23 Mio. Tonnen (28 %). In Dänemark und Österreich sind größere Brüche
in den Zeitreihen zwischen 2008 und 2010 auf grundlegende Änderungen des
Datenerhebungssystems zurückzuführen. In Dänemark wurde 2010 das ISAG-System
durch ein neues Abfalldatensystem ersetzt, das mit den einschlägigen
EU-Klassifikationen vollständig vereinbar ist. Dies führte dazu, dass die
Gesamtmenge des gemeldeten Abfalls den Wert der Vorjahre um 38 %
überstieg. In Österreich, wo ein elektronisches Datenverwaltungssystem für
Abfall eingeführt wurde, war ein entgegengesetzter Trend zu verzeichnen. Das
gemeldete Abfallaufkommen sank gegenüber dem Vorjahr um 38 %, was teils
auf den Ausschluss von Nebenprodukten von der Berichterstattung und teils auf
Erfassungslücken zurückzuführen war, die künftig geschlossen werden müssen.
Belgien meldete einen erheblichen Anstieg des Abfallaufkommens um 29 % von
2008 bis 2010, was hauptsächlich auf methodische Änderungen bei der
Datenerhebung zurückgeführt wird (z. B. verbesserte Erfassung von
Sekundärabfällen). Das Vereinigte Königreich meldete einen
erheblichen Rückgang des Abfallaufkommens im Bergbau um 63 Mio. Tonnen
(73 %), wofür hauptsächlich methodische Gründe verantwortlich gemacht
werden (Anpassung überholter Faktoren für den modellbasierten Schätzansatz). Der
Wirtschaftsabschwung im Bergbau dürfte aber ebenfalls eine Rolle spielen. 5.2. Länderübergreifende
Vergleichbarkeit Dank der gemeinsamen Definitionen und
Klassifikationen sind die Daten für die meisten Wirtschaftszweige und
Abfallkategorien länderübergreifend recht gut vergleichbar. Unterschiede
zwischen den Ländern im Hinblick auf die Gesamtmengen des Abfallaufkommens und
des behandelten Abfalls lassen sich immer besser erklären. Gleichwohl bestehen im Hinblick auf die in
Abschnitt 4.1 beschriebenen Unterschiede bei der Datenerfassung noch immer
einige gravierende Probleme der Datenvergleichbarkeit. Um diese Probleme in den
Griff zu bekommen, werden beispielsweise im Rahmen von Workshops Möglichkeiten
für eine Harmonisierung der Datenerfassung mit den Ländern erörtert. So fand im
Oktober 2011 ein Workshop über Bergbauabfälle und im Oktober 2012 ein Workshop
über Bau- und Abbruchabfälle statt. Ein weiterer Workshop im September 2013
über Datenvalidierung war ein erster Schritt auf dem Weg zur Definition
gemeinsamer Validierungsnormen. Durch eine gründliche Datenanalyse mit Hilfe
spezifischer Indikatoren für die einzelnen Wirtschaftszweige ist überdies
sichergestellt, dass die Vergleichbarkeit zwischen den Ländern stetig
verbessert wird. 6. Aufwand
für die Unternehmen In der Verordnung werden die Mitgliedstaaten
aufgefordert, den Aufwand für die Auskunftgeber durch die Gewährung des Zugangs
zu administrativen Daten zu verringern und kleine Unternehmen mit unter
10 Beschäftigten von den Erhebungen auszunehmen, es sei denn, sie tragen
in erheblichem Maße zum Abfallaufkommen bei. Die Erklärungen der Mitgliedstaaten in den
Qualitätsberichten zeigen ein hohes Maß an Sensibilität für das Ziel, den
Aufwand möglichst gering zu halten. Dies spiegelt sich in der steigenden Zahl
von Mitgliedstaaten wider, die konkrete Angaben zum Berichterstattungsaufwand
abfragen und die in der Lage sind, den durchschnittlichen Zeitaufwand zu
beziffern, den Auskunftgeber benötigen, um die Fragebögen bzw. die
Meldeformulare auszufüllen. Gegenüber dem Bezugsjahr 2008 ist die Zahl der
Länder, die solche quantitativen Informationen bereitstellten, von 7 auf 10
gestiegen. Die Angaben wurden mit Hilfe von Fragebögen erhoben oder im Rahmen
besonderer Studien ermittelt. 7 der 10 Länder schätzten den
durchschnittlichen Zeitaufwand für das Ausfüllen des Fragebogens bzw. des
Meldeformulars auf 20 Minuten bis 3 Stunden. Ein Zeitaufwand von mehr
als 3 Stunden wurde von Irland, Polen und Schweden gemeldet. Der höchste
Aufwand wurde von Polen angegeben (bis zu 40 Stunden pro Auskunftgeber).
Dort haben die Abfallbesitzer während einer Übergangszeit bis zum Auslaufen der
statistischen Erhebung doppelte Berichtspflichten (administrative und
statistische Berichterstattung). Am wirksamsten werden die Unternehmen
unterstützt, wenn zur Vermeidung einer Doppelmeldung von Daten auf
administrative Daten zurückgegriffen wird, und/oder wenn die Abfallerhebungen
zwischen den betreffenden Stellen (statistische Ämter, Umweltministerien,
Umweltagenturen) koordiniert werden. In 15 Mitgliedstaaten stellen
administrative Daten die wichtigste Quelle für die Abfallstatistik dar. In
anderen Ländern werden administrative Daten als eine von vielen Datenquellen
herangezogen. Die Zahl der Länder, die elektronische
Meldesysteme eingeführt haben, oder planen, diese einzuführen, wächst.
Elektronische Meldeinstrumente für einige oder alle Abfalldaten stehen
inzwischen in Belgien (Flandern), Dänemark, Irland, Litauen, Ungarn,
Österreich, Polen, Slowenien und dem Vereinigten Königreich zur Verfügung. Die Ausnahme kleiner Unternehmen von den
Erhebungen wird auf verschiedene Weise gehandhabt. Einige Länder führen
Stichprobenerhebungen durch und extrapolieren deren Ergebnisse, um kleine
Unternehmen zu erfassen. In den meisten Ländern werden kleine Unternehmen aber
vollkommen ausgenommen. Die entsprechenden Werte sind dann entweder nicht
bekannt, oder sie werden anhand faktorbasierter Schätzmodelle extrapoliert. Die
einzelnen Länder haben, meist auf der Grundlage der Beschäftigtenzahl oder des
jährlichen Abfallaufkommens, unterschiedliche Schwellenwerte für die Befreiung
von der Teilnahme an den Erhebungen festgelegt. In einigen Ländern werden beide
Kriterien kombiniert, damit sichergestellt wird, dass auch kleine Unternehmen
von der Datenerhebung erfasst werden, wenn sie den für das Abfallaufkommen
festgelegten Schwellenwert überschreiten. 7. Überarbeitung
der Abfallstatistikverordnung Nach den ersten beiden Berichtszeiträumen wurden
einige Mängel deutlich, und bereits der erste Bericht an das Europäische
Parlament und den Rat (KOM(2008) 355) zeigte verbesserungsbedürftige
Bereiche auf. Zusätzlich wurden in der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie
(2008/98/EG) Definitionen geändert und neuer Informationsbedarf festgelegt. Aus
diesen Gründen musste auch die Abfallstatistikverordnung geändert werden (durch
die Verordnung (EU) Nr. 849/2010/EU der Kommission[8]). Für das Bezugsjahr
2010 war die geänderte Fassung anzuwenden. Die wichtigsten Änderungen lassen
sich wie folgt zusammenfassen: –
Die wichtigste Änderung ist die Harmonisierung der
Aufschlüsselung nach Abfallkategorien in Abschnitt 2 der Anhänge I
und II der Verordnung. Seit dem Bezugsjahr 2010 werden Abfallaufkommen und
Abfallbehandlung auf der Grundlage der gleichen 51 Abfallkategorien
gemeldet. –
Einige Abfallkategorien wurden für eine bessere
Nutzbarkeit der Daten, z. B. zur Kontrolle der Abfallpolitik,
umorganisiert bzw. neu eingeführt. Dazu zählen: –
separate Kategorien für mineralische Bau- und
Abbruchabfälle, für Böden und für Baggergut; –
separate Kategorien für flüssige und mineralische
Abfälle aus der Abfallbehandlung (Sekundärabfälle); –
Neuorganisation der Kategorien tierische und
pflanzliche Abfälle sowie Metallabfälle und –
Aggregierung verschiedener chemischer Abfälle in
einer Kategorie. –
Außerdem wurden die Abfallbehandlungskategorien neu
organisiert: –
Um die bisher auf der Grundlage der Richtlinie
1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien[9]
erhobenen Daten[10]
zu integrieren, wurde die Definition der Behandlungskategorie „Ablagerung in
oder auf dem Boden“ mit der Definition der Deponierung in der Richtlinie 1999/31/EG
in Einklang gebracht. –
Um die Verordnung mit den Definitionen der
überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie in Einklang zu bringen, wurde die
Behandlungskategorie „Verfüllung“ eingeführt. Das Handbuch zur Durchführung der Verordnung
zur Abfallstatistik wurde 2010 und 2013 angepasst. Nach Angaben der Mitgliedstaaten verliefen die
Einführung der überarbeiteten Abfallkategorien und die Neuordnung der
Behandlungskategorie „Ablagerung in oder auf dem Boden“ reibungslos und ohne
Probleme. Aus technischer Sicht wurden die Änderungen von einigen Ländern sogar
ausdrücklich begrüßt. Probleme bei der Einführung der neuen
Behandlungskategorie „Verfüllung“ wurden von zahlreichen Ländern gemeldet; dies
ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Liste der Verwertungsverfahren
in Anhang II der Abfallrahmenrichtlinie keinen eigenen Eintrag (R-Code)
für „Verfüllung“ enthält. Außerdem wurde die Definition des Begriffs
„Verfüllung“ als nicht hinreichend klar kritisiert, was als ein Problem für die
Datenerhebung gesehen wurde. Alles in allem wurde die überarbeitete
Verordnung erfolgreich umgesetzt und eines der Ziele der Überarbeitung, nämlich
die Angleichung der Abfallstatistik an die Definitionen und Berichtspflichten
anderer Abfallgesetze, wurde erreicht. Die Darstellung und Analyse der Zeitreihen ist
dagegen schwieriger geworden, was auf die Neudefinition der Abfallkategorien
und Behandlungsverfahren und die dadurch bedingten Brüche zurückzuführen ist.
Eurostat arbeitet derzeit daran, die Darstellung der Daten für die Benutzer zu
verbessern, so dass auch das zweite wichtige Ziel der Überarbeitung der
Verordnung, nämlich die Verbesserung der Nutzbarkeit der Abfallstatistik,
verwirklicht wird. 8. Fazit
und Ausblick Seit dem Beginn der Berichterstattung im Jahr
2006 sind bei der Erstellung der Abfallstatistiken erhebliche Fortschritte
erzielt worden. Die Vollständigkeit der Datenübermittlung durch die
Mitgliedstaaten wurde kontinuierlich verbessert. Für die meisten
Abfallkategorien und Wirtschaftszweige sind die Abfallstatistiken mittlerweile
in hohem Maße länderübergreifend vergleichbar, und bei der Vollständigkeit der
erfassten Daten werden beträchtliche Fortschritte erzielt. Insgesamt ist die
Qualität der Daten bei den meisten Ländern angemessen. Weitere Verbesserungen sind
jedoch erforderlich, damit die EU-Ziele im Bereich der Umwelt-, Industrie- und
Rohstoffpolitik verwirklicht werden können. Die Harmonisierung der Daten wird durch eine
Reihe methodischer Leitfäden vorangetrieben, die auf der Website des Umweltdatenzentrums
für den Bereich Abfälle verfügbar sind. Des Weiteren werden zu diesem Zweck
Workshops zur Behandlung jener Themenbereiche durchgeführt, in denen
gravierende Unterschiede bei der Datenerfassung bestehen. Fehler und
methodische Mängel werden durch das System zur Qualitätskontrolle aufgedeckt. Im Rahmen eines neuen Konzepts zur
Verbesserung der Datenqualität richtet Eurostat derzeit ein Programm ein, mit
dem Länder, in denen gravierende Mängel bestehen, durch bilaterale Treffen
unterstützt werden sollen, solche Themen zu erörtern und Optionen für
Verbesserungen zu entwickeln. Mit der Übermittlung der Daten für 2010 stehen
jetzt Daten über Abfallaufkommen und -behandlung für vier Bezugsjahre, das
heißt für den Zeitraum von 2004 bis 2010, zur Verfügung. Durch die Erweiterung
der Zeitreihen nimmt der Nutzen der Daten immer mehr zu, z. B. für die
Berechnung von Indikatoren und im Bereich der Umweltgesamtrechnungen. Gleichwohl ist festzuhalten, dass sich
methodische Änderungen in einzelnen Ländern immer noch erheblich auf die
Zeitreihen auswirken können, nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch bei
den Aggregaten der EU-27. Die Entwicklung im Zeitverlauf sollte daher nur zurückhaltend
und nach sorgfältiger Analyse der zugrundeliegenden Daten beurteilt werden. Darüber
hinaus müssen auch die Auswirkungen der durch die überarbeitete
Abfallrahmenrichtlinie eingeführten neuen Konzepte (d. h. Kriterien für
das Ende der Abfalleigenschaft) auf die Abfallstatistik überwacht werden. Indikatoren für das „Abfallaufkommen ohne
dominante mineralische Abfälle“ (tsdpc210) und für die „Erzeugung von
gefährlichem Abfall, nach wirtschaftlicher Tätigkeit“ (tsdpc250), die beide zur
Gruppe der Indikatoren für die nachhaltige Entwicklung gehören, stehen zur
Verfügung. Ein neuer Indikator für die „Deponierung von Abfällen ohne dominante
mineralische Abfälle“ wurde entwickelt und soll in die Gruppe der Indikatoren
für Ressourceneffizienz aufgenommen werden. An der Entwicklung von Indikatoren
für andere Behandlungskategorien, einschließlich Recycling, wird noch
gearbeitet. [1] ABl. L 332 vom 9.12.2002, S. 1. [2] KOM(2008) 355 endg. vom 13.6.2008. [3] KOM(2011) 131 endg. vom 17.3.2011. [4] Eurostat-Seiten
zur Qualität: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page?_pageid=2273.1 2273_47140765&_dad=portal&_schema=PORTAL. [5] ABl. L 229 vom 6.9.2005, S. 6. [6] ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3. [7] Entscheidung 2000/532/EG über ein Abfallverzeichnis,
ABl. L 226 vom 6.9.2000, S. 3 [8] ABl. L 253 vom 28.9.2010, S. 2. [9] ABl. L 182 vom 16.7.1999, S. 1. [10] Entscheidung 2000/738/EG der Kommission vom 17. November
2000 über einen Fragebogen für die Berichte der Mitgliedstaaten über die
Durchführung der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien (ABl. L 298
vom 25.11.2000, S. 24).