52014DC0079

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik erstellte Statistiken und deren Qualität /* COM/2014/079 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik erstellte Statistiken und deren Qualität

INHALTSVERZEICHNIS

1........... Einleitung...................................................................................................................... 2

1.1........ Verordnung zur Abfallstatistik..................................................................................... 2

1.2........ Datenqualität in einem von unterschiedlichen Methoden geprägten Umfeld.............. 2

1.3........ Qualitätskontrolle......................................................................................................... 2

2........... Fristgerechte Datenlieferung und Aktualität................................................................ 3

3........... Vollständigkeit............................................................................................................. 4

4........... Genauigkeit der Daten.................................................................................................. 4

4.1........ Erfassungsbereich......................................................................................................... 4

4.2........ Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen.................................................................. 5

4.3........ Abfallklassifikation....................................................................................................... 6

5........... Vergleichbarkeit............................................................................................................ 6

5.1........ Zeitliche Vergleichbarkeit............................................................................................. 6

5.2........ Länderübergreifende Vergleichbarkeit......................................................................... 7

6........... Aufwand für die Unternehmen.................................................................................... 7

7........... Überarbeitung der Abfallstatistikverordnung............................................................... 8

8........... Fazit und Ausblick...................................................................................................... 10

1.           Einleitung

1.1.        Verordnung zur Abfallstatistik

Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik[1] („die Verordnung“) legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat erstmals fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung und danach alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor. Der erste Bericht wurde 2008 veröffentlicht[2], der zweite 2011[3].

In Abschnitt 7 Absatz 3 von Anhang I und Anhang II der Verordnung ist vorgesehen, dass die Qualitätsberichte der Mitgliedstaaten in den gemäß Artikel 8 zu erstellenden Bericht aufgenommen werden. Diese Berichte sind auf der CIRCABC-Website abrufbar:

https://circabc.europa.eu/w/browse/9a7ac3a5-2f59-46b8-b90c-95cd7283ec22

Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse der letzten Datenübermittlung vom Juni 2012 für das Bezugsjahr 2010 betrachtet und alle 27 EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt. Außerdem wird die Durchführung der überarbeiteten Anhänge der Verordnung zur Abfallstatistik beschrieben, die ab dem Bezugsjahr 2010 anzuwenden sind.

1.2.        Datenqualität in einem von unterschiedlichen Methoden geprägten Umfeld

In der Verordnung ist zwar festgelegt, welche Daten zu übermitteln sind und welche Qualität diese aufweisen müssen, allerdings wird darin keine spezifische Erhebungsmethode vorgegeben, so dass Abfallstatistiken nach unterschiedlichen Methoden erstellt werden. Somit können die Mitgliedstaaten ihre Datenerhebungssysteme beibehalten und müssen zur Einhaltung der Verordnung nur geringfügige Anpassungen vornehmen.

Um die Auswirkungen der unterschiedlichen Ansätze zu minimieren, arbeiten Eurostat und die Mitgliedstaaten eng an der Angleichung der Methoden und der Verbesserung der Datenqualität zusammen. Ein neuer Ansatz zur Vereinbarung standardisierter Datenvalidierungsprüfungen, der im September 2013 eingeführt wurde, markiert einen wichtigen Schritt in diese Richtung.

In ihren Qualitätsberichten beschreiben die Mitgliedstaaten ihre Daten anhand von Qualitätskriterien, die im Europäischen Statistischen System allgemein verwendet werden[4] und die in der Verordnung (EG) Nr. 1445/2005 über die Qualität der Abfallstatistik[5] festgelegt sind.

1.3.        Qualitätskontrolle

Seit der ersten Datenübermittlung 2006 hat Eurostat ein effizientes System zur Qualitätskontrolle eingerichtet, das aus zwei Schritten besteht. Der erste Schritt ist eine Kurzvalidierung der Daten und Qualitätsberichte. Dabei wird den Ländern innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Berichtsfrist ein Validierungsbericht gesendet.

In dieser Phase der Datenvalidierung geht es in erster Linie um die interne Kohärenz der neuen Daten und die Entwicklung im Zeitverlauf. Die Analyse wird auf einer stark aggregierten Ebene durchgeführt; durch sie sollen nennenswerte Brüche in den Reihen aufgespürt werden.

Im zweiten Schritt folgt eine gründlichere Validierung ohne strenge Frist. Dabei werden die Daten auf einer tieferen Gliederungsebene analysiert (z. B. nach Wirtschaftszweigen oder Abfallkategorien) und Muster und Entwicklungen der verschiedenen Länder verglichen. Die Validierung umfasst:

– Vergleiche des Abfallaufkommens in einem Land mit den Werten der Vorjahre für jeden Wirtschaftszweig;

– Vergleiche der Daten für jeden Wirtschaftszweig zwischen verschiedenen Ländern;

– Vergleich von Abfallaufkommen und Abfallbehandlung in einem Land für jede Abfallkategorie;

– Gegenproben mit Abfalldaten, die auf andere Berichtspflichten, wie z. B. die Überwachung der Einhaltung anderer Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Abfall, zurückgehen.

Es wird geprüft, ob die Antworten auf möglicherweise auftretende Fragen den Qualitätsberichten der Länder und den Reaktionen auf die Kurzvalidierungen entnommen werden können. Gegebenenfalls werden weiterhin offene Fragen an die betreffenden Länder gerichtet.

2.           Fristgerechte Datenlieferung und Aktualität

Die Daten und Qualitätsberichte sind innerhalb von 18 Monaten nach dem Bezugsjahr zu übermitteln, d. h. die Frist für das Bezugsjahr 2010 endete am 30. Juni 2012. Eurostat hat einen Routineablauf zur Überprüfung der Fristeinhaltung eingerichtet. Die Mitgliedstaaten werden in kurzen Abständen gemäß einem genauen Zeitplan an die Übermittlungen erinnert.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts kann die Einhaltung der Berichtsfrist für das Bezugsjahr 2010 wie folgt zusammengefasst werden:

· 13 Länder lieferten ihre Datensätze pünktlich;

· 6 Mitgliedstaaten übermittelten die Daten innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Frist (Dänemark, Frankreich, Litauen, Irland, Zypern, Ungarn);

· 4 Mitgliedstaaten lieferten ihre Daten bis Mitte August, so dass sie noch in der ersten Bewertungsrunde berücksichtigt werden konnten (Belgien, Niederlande, Österreich, Rumänien);

· 4 Mitgliedstaaten übermittelten die Daten mehr als 3 Monate nach Fristablauf (Griechenland, Italien, Lettland, Vereinigtes Königreich). Die Daten wurden zwischen dem 25. Oktober (Italien) und dem 17. November 2012 (Vereinigtes Königreich) übermittelt. Griechenland und Italien meldeten bereits in den vorigen Berichtsjahren mit erheblicher Verspätung.

Insgesamt lag der Grad der Einhaltung der Berichtsfrist für 2010 unter dem Niveau von 2008. Einige Länder meldeten außerdem vorläufige Daten und nahmen mehrere Monate nach Ablauf der Frist erhebliche Änderungen vor, was eine erneute Validierung notwendig machte und den Prozess der Veröffentlichung verzögerte. Den Angaben der Mitgliedstaaten in ihren Qualitätsberichten zufolge verursachte die Berücksichtigung der jüngsten Änderungen der Verordnung im Jahr 2010 keine ernsthaften Probleme, so dass die Verzögerungen bei der Meldung dadurch nicht erklärt werden. Eurostat ergreift Maßnahmen auf geeigneter Ebene, um die Länder aufzufordern, ihre Verfahren zur Datenerhebung zu überarbeiten und Daten von guter Qualität innerhalb der festgelegten Fristen zu liefern.

– Veröffentlichung

Die Daten zum Abfallaufkommen und zur Abfallbehandlung wurden am 1. Oktober 2012 in der Verbreitungsdatenbank von Eurostat veröffentlicht. Im November 2012, im März 2013 und im Juli 2013 wurden aufgrund der späten Übermittlung oder der Berichtigung von Daten umfangreiche Änderungen vorgenommen.

3.           Vollständigkeit

Die Übermittlung vollständiger Datensätze ist für die Erstellung von EU-Aggregaten von entscheidender Bedeutung. Fehlende Daten schränken die Möglichkeiten zur Auslegung sowie den Informationswert der Abfallstatistik ein. Die Vollständigkeit wird anhand der Zahl der mit „M“ (für „missing“) gekennzeichneten leeren Zellen gemessen.

In der ersten Berichtsrunde für das Bezugsjahr 2004 waren 6 der 27 EU-Mitgliedstaaten in der Lage, vollständige Datensätze zur Abfallerzeugung unter Einschluss aller Abfallkategorien und aller Sektoren zu liefern. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten lieferten mit einigen Lücken. Alles in allem betrug der Anteil der fehlenden Werte zur Abfallerzeugung etwa 9 % der erforderlichen Daten.

Im Laufe der Jahre hat sich der Grad der Vollständigkeit der Daten erheblich verbessert. Im Zeitraum 2006 bis 2010 lag der Anteil der fehlenden Werte bei 2-3 % der erforderlichen Daten. Bei den Daten zur Abfallbehandlung betrug der Anteil der fehlenden Werte im Bezugsjahr 2004 auf nationaler Ebene 2,5 % und nahm danach kontinuierlich ab; im Jahr 2008 lieferten alle Länder vollständige Behandlungsdaten.

Infolge der Überarbeitung der Verordnung wurden die Anforderungen an die Daten zur Abfallbehandlung für 2010 umfassender; die Abfallkategorien mussten detailliert aufgeschlüsselt werden und als zusätzliche Behandlungskategorie wurde die „Verfüllung“ eingeführt. Dies führte dazu, dass 5 der 27 Mitgliedstaaten fehlende Daten für 2010 meldeten und 3,4 % der Behandlungsdaten als fehlend gekennzeichnet wurden. Mehr als die Hälfte der fehlenden Werte (1,9 %) entfiel auf die neue Behandlungskategorie „Verfüllung“.

Die Meldung statistischer Daten an Eurostat wurde für die Mitgliedstaaten durch die Einführung von Web-Formularen in eDAMIS, der zentralen Dateneingangsstelle von Eurostat, vereinfacht. Dadurch wurde auch die Datenerhebung in vollständige Übereinstimmung mit dem SDMX-Standard gebracht.

4.           Genauigkeit der Daten

4.1.        Erfassungsbereich

Mit Hilfe der Verordnung sollen Abfallstatistiken erstellt werden, die unter die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie)[6] fallen. Statistiken zum Abfallaufkommen sind für sämtliche Wirtschaftszweige und für private Haushalte zu erstellen, und sie müssen Abfälle einschließen, die bei den Verfahren der Abfallverwertung und -beseitigung entstehen (Sekundärabfälle). Sie sollten auch Abfälle von kleinen Unternehmen (< 10 Beschäftigte) erfassen, obwohl letztere von Erhebungen möglichst befreit werden sollten.

In den Statistiken über die Abfallbehandlung wird das gesamte Abfallaufkommen, das in einem Land verwertet oder beseitigt wird, unabhängig von seinem Ursprung erfasst. Das der Verordnung zugrundeliegende Konzept sieht die Erhebung von Daten über die endgültige Bestimmung der Abfälle vor. Verfahren zu deren Vorbehandlung bleiben ausgeklammert.

– Erfassungsfehler und Unterschiede bei der Datenerfassung

Die beobachteten Erfassungsfehler gehen zumeist auf einen der folgenden Aspekte zurück:

– die Unterscheidung zwischen Abfall und Nicht-Abfall und die unterschiedliche Anwendung solcher Definitionen;

– unterschiedliche methodische Ansätze und unterschiedliche Prioritäten der nationalen Abfallbewirtschaftung und Abfallstatistik sowie

– Erfassungsprobleme bei bestimmten Wirtschaftszweigen (z. B. angenommene Untererfassung von Bau- und Abbruchabfällen in einigen Ländern).

Die größten Unterschiede bei der Datenerfassung dürften in den folgenden Bereichen zu verzeichnen sein:

· Die Erfassung mineralischer Abfälle (Abfälle aus dem Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden) hat offenkundig erhebliche Auswirkungen auf die Abfallstatistik. Die schwerwiegendsten Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern ergeben sich aufgrund der Erfassung des Abraums, d. h. der unbearbeitet bleibenden natürlichen Materialien, die entfernt werden, um an das Erz zu gelangen, sowie aufgrund der mineralischen Abfälle, die am Abbauort bewirtschaftet werden.

· Die Unterscheidung zwischen Abfall und Nebenprodukten hat erhebliche Auswirkungen auf die Abfallmengen in den NACE-Abschnitten A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und C (verarbeitendes Gewerbe), insbesondere für die Abfallkategorien Holzabfälle, tierische und pflanzliche Abfälle, sowie vermutlich auf die Schlacken aus der Metallherstellung.

· Die Varianz beim Abfallaufkommen im NACE-Abschnitt F (Baugewerbe/Bau) weist auf Unterschiede bei der Datenerfassung hin.

· Mehrere Länder waren nicht in der Lage, Daten zur neuen Behandlungskategorie „Verfüllung“ zu melden. Die meisten gaben jedoch an, an Lösungen für die nächste Datenübermittlung zu arbeiten.

Wie sich die Erfassungsfehler insgesamt auswirken, ist schwer einzuschätzen. Sie können sowohl zu Unterschätzungen als auch zu Überschätzungen führen. Es wird davon ausgegangen, dass die Auswirkungen für mineralische Abfälle aus den NACE-Abschnitten B (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) und F (Baugewerbe/Bau) am gravierendsten sind. Dies ist einer der Gründe dafür, dass diese Abfallkategorien von den Indikatoren für das Abfallaufkommen und die Deponierung gemäß der Verordnung ausgenommen sind.

4.2.        Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen

In der Verordnung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Daten nach 19 abfallverursachenden Tätigkeiten aufzuschlüsseln (18 Wirtschaftszweige und private Haushalte). Die Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen erfolgt in Anlehnung an die Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE). Eine korrekte Zuordnung zu den Tätigkeiten ist die Voraussetzung für:

– die Vergleichbarkeit des Abfallaufkommens der einzelnen Wirtschaftszweige und

– die Kohärenz von Abfall- und Unternehmensstatistik.

Die Art und Weise der Zuordnung der Abfälle zum erzeugenden Wirtschaftszweig hängt von der jeweiligen Datenerhebungsmethode und den statistischen Einheiten ab, für die die Abfallstatistiken erstellt werden. Die Vergleichbarkeit und Kohärenz der Daten dürfte am besten durch die Verwendung von Unternehmensregistern für die Datenerhebung gewährleistet sein. Da es nach der Verordnung gestattet ist, sowohl örtliche Einheiten als auch statistische Einheiten als Grundlage für die Datenerhebung zu verwenden, wird es bei der Zuordnung der Abfälle Unterschiede zwischen den Ländern geben, selbst wenn die Bestimmungen der Verordnung korrekt angewendet werden. Dieses Problem betrifft nicht nur die Abfallstatistik, sondern auch andere statistische Bereiche, in denen wirtschaftliche Tätigkeiten erfasst werden.

Es wird davon ausgegangen, dass sich Zuordnungsfehler insgesamt nur begrenzt auf die Qualität der Abfallstatistik auswirken. Die Gefahr von Fehlzuordnungen ist vermehrt in Ländern gegeben, in denen die Daten über das Abfallaufkommen indirekt von den Daten über die Abfallbehandlung abgeleitet werden. Dies liegt daran, dass die Angaben über die abfallverursachenden Unternehmen bzw. Wirtschaftszweige lediglich aus sekundären Quellen stammen (z. B. von Unternehmen für Abfallentsorgung und -behandlung) oder auf andere Art und Weise abgeleitet werden müssen (etwa durch Modelle oder anhand des Europäischen Abfallverzeichnisses[7], das Angaben über den Ursprung von Abfall enthält). Auch die Verwendung von administrativen Daten kann zu Fehlzuordnungen führen, wenn die Meldeeinheiten im Datenverwaltungssystem nicht der Definition der statistischen Einheiten in der Verordnung entsprechen.

4.3.        Abfallklassifikation

In der Verordnung wird die Aufschlüsselung nach Abfallkategorien gemäß der statistischen Nomenklatur EAK-Stat festgelegt, jedoch keine bestimmte für die Datenerhebung zu verwendende Klassifikation vorgeschrieben. Die Länder können selbst entscheiden, welche Abfallklassifikation sie verwenden, solange sie die definierten Formate in der geforderten Qualität liefern können.

Die meisten Länder erheben ihre Daten nach dem europäischen Abfallverzeichnis, das 839 Abfallarten umfasst. Trotz einiger Probleme bei der Anwendung des Abfallverzeichnisses sichert seine weitverbreitete Nutzung ein hohes Maß an Vergleichbarkeit. Insgesamt kann angenommen werden, dass Klassifikationsfehler die Genauigkeit der Daten nur geringfügig beeinträchtigen.

5.           Vergleichbarkeit

5.1.        Zeitliche Vergleichbarkeit

Nachdem inzwischen die vierte Berichtsrunde abgeschlossen wurde, kann die zeitliche Vergleichbarkeit der Daten immer besser beurteilt werden.

Mit dem Datenvalidierungssystem von Eurostat wird sichergestellt, dass Brüche in den Zeitreihen aufgedeckt und entweder korrigiert oder erklärt werden. Außerdem haben sich die nationalen Qualitätsberichte als hilfreich zur Kontrolle der Auswirkungen methodischer Änderungen in den Mitgliedstaaten erwiesen.

Aus der Auswertung der nationalen Qualitätsberichte ergibt sich, dass seit 2004 fast alle Mitgliedstaaten ihre jeweilige Vorgehensweise bei der Erstellung der Abfallstatistik erheblich angepasst haben. Die meisten Länder sind dabei, die Datenerhebung weiter zu verbessern; dies gilt sowohl im Hinblick auf die Qualität der Daten (z. B. durch Schließen von Datenlücken und Verbesserung des Erfassungsgrads) als auch im Hinblick auf die Effizienz ihrer Methodik.

Im Jahr 2010 belief sich das Gesamtabfallaufkommen in der EU-27 auf 2,50 Mrd. Tonnen; dies entspricht einem leichten Anstieg um 0,3 % bzw. 8 Mio. Tonnen gegenüber dem vorangegangenen Bezugsjahr. Betrachtet man das Gesamtabfallaufkommen in allen Wirtschaftszweigen, ist festzustellen, dass sich signifikante Veränderungen in einigen Sektoren gegenseitig aufgehoben haben.

Auf nationaler Ebene sind die Zeitreihen der meisten Länder konsistent. Nennenswerte Brüche im Gesamtabfallaufkommen einiger Länder können entweder reale Entwicklungen widerspiegeln (z. B. Finnland, Schweden) oder das Ergebnis von Änderungen des Datenerhebungssystems sein (z. B. Dänemark, Österreich, Belgien); manchmal sind sie auch eine Mischung von beidem (Vereinigtes Königreich).

In Schweden und Finnland kam es zwischen 2008 und 2010 aufgrund einer Steigerung der Erzgewinnung im Bergbau zu einem erheblichen Anstieg des Abfallaufkommens um 31 Mio. Tonnen (37 %) bzw. 23 Mio. Tonnen (28 %).

In Dänemark und Österreich sind größere Brüche in den Zeitreihen zwischen 2008 und 2010 auf grundlegende Änderungen des Datenerhebungssystems zurückzuführen. In Dänemark wurde 2010 das ISAG-System durch ein neues Abfalldatensystem ersetzt, das mit den einschlägigen EU-Klassifikationen vollständig vereinbar ist. Dies führte dazu, dass die Gesamtmenge des gemeldeten Abfalls den Wert der Vorjahre um 38 % überstieg. In Österreich, wo ein elektronisches Datenverwaltungssystem für Abfall eingeführt wurde, war ein entgegengesetzter Trend zu verzeichnen. Das gemeldete Abfallaufkommen sank gegenüber dem Vorjahr um 38 %, was teils auf den Ausschluss von Nebenprodukten von der Berichterstattung und teils auf Erfassungslücken zurückzuführen war, die künftig geschlossen werden müssen. Belgien meldete einen erheblichen Anstieg des Abfallaufkommens um 29 % von 2008 bis 2010, was hauptsächlich auf methodische Änderungen bei der Datenerhebung zurückgeführt wird (z. B. verbesserte Erfassung von Sekundärabfällen).

Das Vereinigte Königreich meldete einen erheblichen Rückgang des Abfallaufkommens im Bergbau um 63 Mio. Tonnen (73 %), wofür hauptsächlich methodische Gründe verantwortlich gemacht werden (Anpassung überholter Faktoren für den modellbasierten Schätzansatz). Der Wirtschaftsabschwung im Bergbau dürfte aber ebenfalls eine Rolle spielen.

5.2.        Länderübergreifende Vergleichbarkeit

Dank der gemeinsamen Definitionen und Klassifikationen sind die Daten für die meisten Wirtschaftszweige und Abfallkategorien länderübergreifend recht gut vergleichbar. Unterschiede zwischen den Ländern im Hinblick auf die Gesamtmengen des Abfallaufkommens und des behandelten Abfalls lassen sich immer besser erklären.

Gleichwohl bestehen im Hinblick auf die in Abschnitt 4.1 beschriebenen Unterschiede bei der Datenerfassung noch immer einige gravierende Probleme der Datenvergleichbarkeit. Um diese Probleme in den Griff zu bekommen, werden beispielsweise im Rahmen von Workshops Möglichkeiten für eine Harmonisierung der Datenerfassung mit den Ländern erörtert. So fand im Oktober 2011 ein Workshop über Bergbauabfälle und im Oktober 2012 ein Workshop über Bau- und Abbruchabfälle statt. Ein weiterer Workshop im September 2013 über Datenvalidierung war ein erster Schritt auf dem Weg zur Definition gemeinsamer Validierungsnormen. Durch eine gründliche Datenanalyse mit Hilfe spezifischer Indikatoren für die einzelnen Wirtschaftszweige ist überdies sichergestellt, dass die Vergleichbarkeit zwischen den Ländern stetig verbessert wird.

6.           Aufwand für die Unternehmen

In der Verordnung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Aufwand für die Auskunftgeber durch die Gewährung des Zugangs zu administrativen Daten zu verringern und kleine Unternehmen mit unter 10 Beschäftigten von den Erhebungen auszunehmen, es sei denn, sie tragen in erheblichem Maße zum Abfallaufkommen bei.

Die Erklärungen der Mitgliedstaaten in den Qualitätsberichten zeigen ein hohes Maß an Sensibilität für das Ziel, den Aufwand möglichst gering zu halten. Dies spiegelt sich in der steigenden Zahl von Mitgliedstaaten wider, die konkrete Angaben zum Berichterstattungsaufwand abfragen und die in der Lage sind, den durchschnittlichen Zeitaufwand zu beziffern, den Auskunftgeber benötigen, um die Fragebögen bzw. die Meldeformulare auszufüllen. Gegenüber dem Bezugsjahr 2008 ist die Zahl der Länder, die solche quantitativen Informationen bereitstellten, von 7 auf 10 gestiegen. Die Angaben wurden mit Hilfe von Fragebögen erhoben oder im Rahmen besonderer Studien ermittelt.

7 der 10 Länder schätzten den durchschnittlichen Zeitaufwand für das Ausfüllen des Fragebogens bzw. des Meldeformulars auf 20 Minuten bis 3 Stunden. Ein Zeitaufwand von mehr als 3 Stunden wurde von Irland, Polen und Schweden gemeldet. Der höchste Aufwand wurde von Polen angegeben (bis zu 40 Stunden pro Auskunftgeber). Dort haben die Abfallbesitzer während einer Übergangszeit bis zum Auslaufen der statistischen Erhebung doppelte Berichtspflichten (administrative und statistische Berichterstattung).

Am wirksamsten werden die Unternehmen unterstützt, wenn zur Vermeidung einer Doppelmeldung von Daten auf administrative Daten zurückgegriffen wird, und/oder wenn die Abfallerhebungen zwischen den betreffenden Stellen (statistische Ämter, Umweltministerien, Umweltagenturen) koordiniert werden. In 15 Mitgliedstaaten stellen administrative Daten die wichtigste Quelle für die Abfallstatistik dar. In anderen Ländern werden administrative Daten als eine von vielen Datenquellen herangezogen.

Die Zahl der Länder, die elektronische Meldesysteme eingeführt haben, oder planen, diese einzuführen, wächst. Elektronische Meldeinstrumente für einige oder alle Abfalldaten stehen inzwischen in Belgien (Flandern), Dänemark, Irland, Litauen, Ungarn, Österreich, Polen, Slowenien und dem Vereinigten Königreich zur Verfügung.

Die Ausnahme kleiner Unternehmen von den Erhebungen wird auf verschiedene Weise gehandhabt. Einige Länder führen Stichprobenerhebungen durch und extrapolieren deren Ergebnisse, um kleine Unternehmen zu erfassen. In den meisten Ländern werden kleine Unternehmen aber vollkommen ausgenommen. Die entsprechenden Werte sind dann entweder nicht bekannt, oder sie werden anhand faktorbasierter Schätzmodelle extrapoliert. Die einzelnen Länder haben, meist auf der Grundlage der Beschäftigtenzahl oder des jährlichen Abfallaufkommens, unterschiedliche Schwellenwerte für die Befreiung von der Teilnahme an den Erhebungen festgelegt. In einigen Ländern werden beide Kriterien kombiniert, damit sichergestellt wird, dass auch kleine Unternehmen von der Datenerhebung erfasst werden, wenn sie den für das Abfallaufkommen festgelegten Schwellenwert überschreiten.

7.           Überarbeitung der Abfallstatistikverordnung

Nach den ersten beiden Berichtszeiträumen wurden einige Mängel deutlich, und bereits der erste Bericht an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008) 355) zeigte verbesserungsbedürftige Bereiche auf. Zusätzlich wurden in der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) Definitionen geändert und neuer Informationsbedarf festgelegt. Aus diesen Gründen musste auch die Abfallstatistikverordnung geändert werden (durch die Verordnung (EU) Nr. 849/2010/EU der Kommission[8]). Für das Bezugsjahr 2010 war die geänderte Fassung anzuwenden. Die wichtigsten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

– Die wichtigste Änderung ist die Harmonisierung der Aufschlüsselung nach Abfallkategorien in Abschnitt 2 der Anhänge I und II der Verordnung. Seit dem Bezugsjahr 2010 werden Abfallaufkommen und Abfallbehandlung auf der Grundlage der gleichen 51 Abfallkategorien gemeldet.

– Einige Abfallkategorien wurden für eine bessere Nutzbarkeit der Daten, z. B. zur Kontrolle der Abfallpolitik, umorganisiert bzw. neu eingeführt. Dazu zählen:

– separate Kategorien für mineralische Bau- und Abbruchabfälle, für Böden und für Baggergut;

– separate Kategorien für flüssige und mineralische Abfälle aus der Abfallbehandlung (Sekundärabfälle);

– Neuorganisation der Kategorien tierische und pflanzliche Abfälle sowie Metallabfälle und

– Aggregierung verschiedener chemischer Abfälle in einer Kategorie.

– Außerdem wurden die Abfallbehandlungskategorien neu organisiert:

– Um die bisher auf der Grundlage der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien[9] erhobenen Daten[10] zu integrieren, wurde die Definition der Behandlungskategorie „Ablagerung in oder auf dem Boden“ mit der Definition der Deponierung in der Richtlinie 1999/31/EG in Einklang gebracht.

– Um die Verordnung mit den Definitionen der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie in Einklang zu bringen, wurde die Behandlungskategorie „Verfüllung“ eingeführt.

Das Handbuch zur Durchführung der Verordnung zur Abfallstatistik wurde 2010 und 2013 angepasst.

Nach Angaben der Mitgliedstaaten verliefen die Einführung der überarbeiteten Abfallkategorien und die Neuordnung der Behandlungskategorie „Ablagerung in oder auf dem Boden“ reibungslos und ohne Probleme. Aus technischer Sicht wurden die Änderungen von einigen Ländern sogar ausdrücklich begrüßt.

Probleme bei der Einführung der neuen Behandlungskategorie „Verfüllung“ wurden von zahlreichen Ländern gemeldet; dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Liste der Verwertungsverfahren in Anhang II der Abfallrahmenrichtlinie keinen eigenen Eintrag (R-Code) für „Verfüllung“ enthält. Außerdem wurde die Definition des Begriffs „Verfüllung“ als nicht hinreichend klar kritisiert, was als ein Problem für die Datenerhebung gesehen wurde.

Alles in allem wurde die überarbeitete Verordnung erfolgreich umgesetzt und eines der Ziele der Überarbeitung, nämlich die Angleichung der Abfallstatistik an die Definitionen und Berichtspflichten anderer Abfallgesetze, wurde erreicht.

Die Darstellung und Analyse der Zeitreihen ist dagegen schwieriger geworden, was auf die Neudefinition der Abfallkategorien und Behandlungsverfahren und die dadurch bedingten Brüche zurückzuführen ist. Eurostat arbeitet derzeit daran, die Darstellung der Daten für die Benutzer zu verbessern, so dass auch das zweite wichtige Ziel der Überarbeitung der Verordnung, nämlich die Verbesserung der Nutzbarkeit der Abfallstatistik, verwirklicht wird.

8.           Fazit und Ausblick

Seit dem Beginn der Berichterstattung im Jahr 2006 sind bei der Erstellung der Abfallstatistiken erhebliche Fortschritte erzielt worden. Die Vollständigkeit der Datenübermittlung durch die Mitgliedstaaten wurde kontinuierlich verbessert. Für die meisten Abfallkategorien und Wirtschaftszweige sind die Abfallstatistiken mittlerweile in hohem Maße länderübergreifend vergleichbar, und bei der Vollständigkeit der erfassten Daten werden beträchtliche Fortschritte erzielt. Insgesamt ist die Qualität der Daten bei den meisten Ländern angemessen. Weitere Verbesserungen sind jedoch erforderlich, damit die EU-Ziele im Bereich der Umwelt-, Industrie- und Rohstoffpolitik verwirklicht werden können.

Die Harmonisierung der Daten wird durch eine Reihe methodischer Leitfäden vorangetrieben, die auf der Website des Umweltdatenzentrums für den Bereich Abfälle verfügbar sind. Des Weiteren werden zu diesem Zweck Workshops zur Behandlung jener Themenbereiche durchgeführt, in denen gravierende Unterschiede bei der Datenerfassung bestehen. Fehler und methodische Mängel werden durch das System zur Qualitätskontrolle aufgedeckt.

Im Rahmen eines neuen Konzepts zur Verbesserung der Datenqualität richtet Eurostat derzeit ein Programm ein, mit dem Länder, in denen gravierende Mängel bestehen, durch bilaterale Treffen unterstützt werden sollen, solche Themen zu erörtern und Optionen für Verbesserungen zu entwickeln.

Mit der Übermittlung der Daten für 2010 stehen jetzt Daten über Abfallaufkommen und -behandlung für vier Bezugsjahre, das heißt für den Zeitraum von 2004 bis 2010, zur Verfügung. Durch die Erweiterung der Zeitreihen nimmt der Nutzen der Daten immer mehr zu, z. B. für die Berechnung von Indikatoren und im Bereich der Umweltgesamtrechnungen.

Gleichwohl ist festzuhalten, dass sich methodische Änderungen in einzelnen Ländern immer noch erheblich auf die Zeitreihen auswirken können, nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch bei den Aggregaten der EU-27. Die Entwicklung im Zeitverlauf sollte daher nur zurückhaltend und nach sorgfältiger Analyse der zugrundeliegenden Daten beurteilt werden. Darüber hinaus müssen auch die Auswirkungen der durch die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie eingeführten neuen Konzepte (d. h. Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft) auf die Abfallstatistik überwacht werden.

Indikatoren für das „Abfallaufkommen ohne dominante mineralische Abfälle“ (tsdpc210) und für die „Erzeugung von gefährlichem Abfall, nach wirtschaftlicher Tätigkeit“ (tsdpc250), die beide zur Gruppe der Indikatoren für die nachhaltige Entwicklung gehören, stehen zur Verfügung. Ein neuer Indikator für die „Deponierung von Abfällen ohne dominante mineralische Abfälle“ wurde entwickelt und soll in die Gruppe der Indikatoren für Ressourceneffizienz aufgenommen werden. An der Entwicklung von Indikatoren für andere Behandlungskategorien, einschließlich Recycling, wird noch gearbeitet.

[1]               ABl. L 332 vom 9.12.2002, S. 1.

[2]               KOM(2008) 355 endg. vom 13.6.2008.

[3]               KOM(2011) 131 endg. vom 17.3.2011.

[4]               Eurostat-Seiten zur Qualität: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page?_pageid=2273.1 2273_47140765&_dad=portal&_schema=PORTAL.

[5]               ABl. L 229 vom 6.9.2005, S. 6.

[6]               ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3.

[7]               Entscheidung 2000/532/EG über ein Abfallverzeichnis, ABl. L 226 vom 6.9.2000, S. 3

[8]               ABl. L 253 vom 28.9.2010, S. 2.

[9]               ABl. L 182 vom 16.7.1999, S. 1.

[10]             Entscheidung 2000/738/EG der Kommission vom 17. November 2000 über einen Fragebogen für die Berichte der Mitgliedstaaten über die Durchführung der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien (ABl. L 298 vom 25.11.2000, S. 24).