52014DC0029

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Fortschritte bei der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung /* COM/2014/029 final */


INHALT

1........... EINLEITUNG............................................................................................................. 3

2........... ENTWICKLUNGEN IN DER QUALITÄTSSICHERUNG SEIT 2009.................. 4

2.1........ Wie hat die Qualitätssicherung die Hochschulen, die Studierenden und andere Beteiligte beim Erreichen der Qualitätsziele unterstützt?...................................................................................... 4

2.2........ Wie hat die Qualitätssicherung die Hochschulen dabei unterstützt, den Hochschulzugang auszuweiten und sicherzustellen, dass die Studierenden ihr Studium abschließen?................................ 6

2.3........ Wie hat die Qualitätssicherung die Hochschulen dabei unterstützt, den Studierenden relevante, hochwertige Qualifikationen zu vermitteln?..................................................................................... 7

2.4........ Wurde durch die Qualitätssicherung die Mobilität zu Studienzwecken und die Internationalisierung gefördert?..................................................................................................................... 9

3........... SCHLUSSFOLGERUNGEN – UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR DIE VERBESSERUNG DER QUALITÄT DER HOCHSCHULBILDUNG......................................................... 11

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Fortschritte bei der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.           Einleitung

Die europäische Hochschulbildung steht vor beträchtlichen Herausforderungen. In einer Reihe von Strategiepapieren aus jüngster Zeit hat die Europäische Kommission diese Herausforderungen thematisiert: eine deutliche Erhöhung der Zahl der Studierenden, die Verbesserung der Qualität und eine bessere Anpassung von Lehre und Lernen an den übergeordneten Bedarf der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes,[1] die Anpassung an die Globalisierung und an die starke Zunahme der Zahl der Studierenden und der Hochschuleinrichtungen weltweit, durch die die Führungsrolle Europas im Bildungsbereich in Frage gestellt wird,[2] sowie die Verbesserung und Ausweitung des Angebots im Hochschulbereich durch die Nutzung neuer Technologien wie offene Online-Kurse mit großer Teilnehmerzahl (Massive Open Online Courses – MOOC) und virtuelles oder gemischtes Lernen („Blended Learning“).[3] In der PIAAC‑Erhebung zu den Kompetenzen Erwachsener[4] wurden Unterschiede unter den Ländern beim Qualifikationsniveau der Hochschulabsolventen festgestellt. Angesichts dieser Herausforderungen ist es äußerst wichtig, die Qualität der Hochschulbildung zu erhalten und weiter zu verbessern, indem moderne Hochschuleinrichtungen aufgebaut werden, die Kompetenzen auf hohem Niveau vermitteln und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung vorantreiben und damit einen Beitrag zur Verwirklichung der Europa‑2020‑Ziele leisten, bessere Arbeitsplätze zu schaffen und ein stärkeres Wachstum herbeizuführen.

Die oberste Verantwortung für die Qualität ihres Angebots liegt bei den Hochschulen (Festlegung, Überwachung und Erneuerung ihrer Qualitätsziele durch „interne“ Qualitätssicherung). Sie werden durch externe Stellen (Qualitätssicherungsagenturen) unterstützt, die Qualitätsstandards bewerten, die Einrichtungen evaluieren, Studiengänge akkreditieren und Leistungsvergleiche mit anderen Hochschulen durchführen („externe“ Qualitätssicherung). Jedoch müssen staatliche Stellen sicherstellen, dass die Qualität der einzelnen Einrichtungen und ihres Hochschulsystems insgesamt den Zwecken genügen. Ein Rahmen für nationale und europäische Instrumente und für die Zusammenarbeit stärkt systemübergreifend das Vertrauen. Qualitätssicherungsmechanismen können daher entscheidend dazu beitragen, dass es den Hochschulen und den politischen Entscheidungsträgern gelingt, ihre Reformen erfolgreich umzusetzen.

Der vorliegende Bericht schließt an den ersten, 2009 veröffentlichten Bericht[5] an, mit dem der Aufforderung des Europäischen Parlaments und des Rates von 2006 Folge geleistet wurde, über Fortschritte bei der Qualitätssicherung Bericht zu erstatten.[6] Er baut auf den Ergebnissen des Berichts von 2009 auf, in welchem festgestellt wurde, dass die Qualitätssicherung effizienter und für die Nutzer transparenter gestaltet und deutlich mit den weiter gefassten Schwerpunkten der Hochschulbildung verbunden werden muss und dass ein Ausbau der grenzübergreifenden Zusammenarbeit erforderlich ist, um die Qualität zu verbessern. Unter Bezugnahme auf zahlreiche Quellen wird darin hervorgehoben, dass die Qualitätssicherung eine aktivere Rolle bei der Unterstützung von Reformen auf der Ebene der Systeme und Einrichtungen spielen kann und es werden Maßnahmen der EU zur Unterstützung der Hochschulen und der Mitgliedstaaten vorgeschlagen.

Häufig besteht der Eindruck, die Qualitätssicherung (QS) sei eher auf Prozesse als auf Inhalte ausgerichtet; doch wird bislang ihr Potenzial, die Hochschulen beim Erreichen ihrer Ziele zu unterstützen, nicht ausgeschöpft. Eine auf die strategischen Ziele und die Prioritäten der einzelnen Hochschulen abgestimmte Qualitätssicherung wird zukünftig größere Vielfalt und die Spezialisierung der Hochschuleinrichtungen begünstigen und eine umfassendere Einbeziehung der Beteiligten sowie die Rechenschaftspflicht ihnen gegenüber fördern; dabei werden die Ergebnisse systematisch in strategische Entscheidungen einbezogen, und im Mittelpunkt steht die kontinuierliche Verbesserung. Erste Veränderungen sind bereits zu beobachten. Derzeit wird der Aufgabenbereich einiger Qualitätssicherungsagenturen auf die Überprüfung weiter gefasster Ziele der Hochschulbildung, wie die Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten, lebenslanges Lernen, Internationalisierung usw., ausgeweitet.[7] In einigen Fällen unterliegen auch die Doktorandenausbildung[8] und Personalstrategien[9] Qualitätskontrollen. Bei der externen Qualitätssicherung vollzieht sich derzeit eine Verlagerung vom traditionellen Schwerpunkt der Akkreditierung einzelner Studiengänge einer Hochschule hin zur Evaluierung ganzer Hochschuleinrichtungen. Die große Mehrheit (69 %) der Qualitätssicherungssysteme konzentriert sich heute auf eine Kombination aus der Evaluierung von Einrichtungen und der Akkreditierung von Studiengängen, eine wachsende Minderheit legt ihren Tätigkeitsschwerpunkt ausschließlich auf die Evaluierung von Hochschuleinrichtungen.[10] Dies verspricht Erfolg für die künftige Ausrichtung der Qualitätssicherung: Die Evaluierung von Hochschuleinrichtungen versetzt Hochschulpersonal und Hochschulen in die Lage, Lehrpläne auszuarbeiten und deren Qualität sicherzustellen, wodurch die Notwendigkeit zur formalen externen Akkreditierung jedes einzelnen Studiengangs entfällt und das Angebot rasch an den sich ändernden Bedarf des Arbeitsmarktes sowie Veränderungen bei der Zusammensetzung der Studierenden angepasst werden kann.

2.           ENTWICKLUNGEN IN DER QUALITÄTSSICHERUNG SEIT 2009 

2.1.        Wie hat die Qualitätssicherung die Hochschulen, die Studierenden und andere Beteiligte beim Erreichen der Qualitätsziele unterstützt?

Die große Mehrheit der Hochschulen hat spezifische Qualitätssicherungsstrukturen und ‑prozesse eingerichtet (laut einer Erhebung aus dem Jahr 2010 verfügen lediglich 5 % der Hochschulen nicht über eine Grundsatzerklärung zur Qualitätspolitik).[11] Mehr als 75 % der Hochschulen besitzen eine Strategie zur ständigen Qualitätsverbesserung, in CZ, DK, ES, IT, FI, LU und NL sind es sogar 100 %.[12] Doch derzeit setzen sich die Hochschulen mit der Frage auseinander, wie sie von der Prozessorientierung zu einer echten Kultur der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung gelangen können.[13] Die Frage, wie die Qualitätssicherung so konzipiert werden kann, dass sie ein kontinuierliches Feedback für die strategische Ausrichtung der Hochschulen liefert und dass auf allen Ebenen eine klare Rechenschaftspflicht besteht, bereitet nach wie vor Kopfzerbrechen.[14]

Die Einbeziehung der Studierenden in die Qualitätsverbesserung nimmt laut der QUEST-Umfrage zu, etwa 85 % der Studierenden haben die Möglichkeit, an Evaluierungen teilzunehmen, eine beträchtliche Anzahl ist der Ansicht, dass sich dies auf die Qualität der Bildung auswirkt.[15] Im Jahr 2012 waren in 17 Ländern Studierende an der Qualitätssicherung „stark beteiligt“ oder als „gleichwertige Partner“ beteiligt, 2009 war dies erst in 9 Ländern der Fall, doch schwankt die Beteiligung der Studierenden nicht nur zwischen den Hochschulsystemen, sondern auch innerhalb der nationalen Systeme; an vielen Hochschulen ist sie auf eine formale Präsenz und Beobachtung durch die Studierenden begrenzt.[16]

In vielen Ländern besteht eine formelle Verpflichtung zur Beteiligung der Arbeitgeber an der externen Qualitätssicherung (BE‑fr, BG, CZ, DE, DK, EE, EL, FR, IT, LT, LV, PT, UK‑Sc).[17] Ihre aktive Mitwirkung an der Qualitätsverbesserung, beispielsweise durch die Teilnahme an Hochschulaudits, ist jedoch nicht weit verbreitet: Lediglich in BE‑fr, DE, EL, FI, LV (für Berufsbildungsprogramme), LT und UK (je nach Hochschule) gehören den externen Prüfungsteams auch Arbeitgeber an.[18]

Auch an der internen Qualitätssicherung der Hochschulen wirken externe Beteiligte eher auf der Ebene des Informationsaustauschs denn als aktive Partner mit.

Die Veröffentlichung der QS‑Ergebnisse trägt zur Verbesserung der Qualität und zum Aufbau von Vertrauen und Transparenz bei. Die Tendenz, nur positive Evaluierungen zu veröffentlichen (BE-nl, CY, CZ, ES, FR, HR, LT, MT, PL, UK), ist allerdings nicht hilfreich. Lediglich in 12 Fällen (BE‑de, BE‑fr, DK, EE, FI, HR, IE, IT, LU, LV, PT, SK) veröffentlichen mehr als ein Viertel der Hochschulen auch kritische Berichte.[19] Die veröffentlichten Informationen sind häufig nicht einfach zu verstehen und nicht ohne Weiteres zugänglich; dies beeinträchtigt ihren Wert.[20]

Auf europäischer Ebene haben die 2005 entwickelten Europäischen Standards und Leitlinien (European Standards and Guidelines – ESG) zur Vereinheitlichung der Qualitätssicherung unter den Ländern beigetragen und bieten einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Qualitätssicherungsagenturen. Aufgrund ihres derzeitigen unverbindlichen Charakters werden die ESG jedoch unterschiedlich ausgelegt und uneinheitlich angewendet. Auf institutioneller Ebene sind der Grad ihrer Anwendung und ihr Einfluss nach wie vor gering. Lediglich 12 % der bei einer Umfrage der EURASHE befragten Personen betrachteten die ESG als für Hochschulangehörige nützlich; nur 10 % befanden sie als für Studierende, Absolventen oder Arbeitgeber nützlich.[21] Viele Hochschulen begrüßen es zwar, dass allgemeine Rahmen existieren, sind jedoch der Ansicht, dass es an praktischer Beratung dazu fehlt, wie eine tragfähige Qualitätskultur entwickelt werden kann.[22] Unter den Studierenden sind die ESG kaum bekannt (59,7 % gaben an, keinerlei Kenntnis davon zu haben, 23,9 % nur sehr geringe Kenntnis).[23] Derzeit werden die ESG, wie auf der Ministerkonferenz von Bukarest 2012 gefordert, überarbeitet, um Verständlichkeit, Anwendbarkeit, Nutzen und Anwendungsbereich der Vorgaben zu verbessern.[24] Die Überarbeitung bietet Gelegenheit, die Reaktion der Hochschulen auf Herausforderungen wie die Ausweitung der Hochschulbeteiligung, die Verringerung der Studienabbrecherzahlen, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit usw. zu verbessern und sicherzustellen, dass die Qualitätssicherung das Entstehen einer starken Qualitätskultur und eines echten Engagements der Hochschulkreise befördert.

2.2.        Wie hat die Qualitätssicherung die Hochschulen dabei unterstützt, den Hochschulzugang auszuweiten und sicherzustellen, dass die Studierenden ihr Studium abschließen?

Um die Europa‑2020‑Ziele und die nationalen Ziele zur Erhöhung der Absolventenzahlen zu erreichen und damit das Qualifikationsdefizit zu beseitigen, muss Europa die Hochschulbildung für einen breiteren Querschnitt der Gesellschaft attraktiv machen. Die Qualitätssicherung muss die Hochschulen bei der Überprüfung und Verbesserung der Qualität und der Wirksamkeit ihrer strategischen Maßnahmen zur Anwerbung von Studierenden sowie bei der Klärung der Frage unterstützen, wie sich diese Maßnahmen auf die Ausweitung des Hochschulzugangs auswirken. Ersten Untersuchungen zufolge gibt es jedoch kaum Hinweise darauf, dass Qualitätssicherungsagenturen die Hochschulen bei der Ausweitung des Zugangs unterstützen, indem sie innovativere Konzepte für die Zulassung vorschlagen, wie z. B. die Anerkennung früherer Lernleistungen, die es Studierenden ermöglicht, Leistungen aus abgebrochenen Studiengängen nachzuweisen oder zu übertragen, oder die Entwicklung von Zugangsmöglichkeiten aus der beruflichen Bildung und anderen Teilbereichen des Bildungswesens.[25]

Die Qualität der von den Hochschulen entwickelten Strategien, mit denen die Studienabbrecherquoten verringert[26] und der Verbleib an den Hochschulen gefördert werden soll – jeweils mit Indikatoren oder Zielen zur Bewertung der Fortschritte –, beeinflusst die Aussichten der Studierenden auf einen erfolgreichen Studienabschluss. Die Einbeziehung der Studierenden in die Konzeption von Studiengängen und in die Lehrplanentwicklung kann für die Studierenden zu besseren Ergebnissen führen. Allerdings nutzen nur 50 % der Hochschulen diese Möglichkeit und lediglich 40 % führen Befragungen der Studierenden durch, um deren Arbeitsaufwand zu ermitteln.[27] Durch Systeme zur Beobachtung der Fortschritte von Studierenden – wie in BE‑nl, DK, DE, IE und UK – können Risikofaktoren ermittelt und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung des Studienerfolgs ergriffen werden. Die Überwachung von Zielvorgaben für Studienabschlussquoten, die bei der Hälfte der Qualitätssicherungssysteme in der EU besteht (BE‑de, BE‑fr, BE‑nl, EE, EL, FI, IT, LT, HU, PT, SI, IS, LI, NO), oder die Kopplung von Finanzhilfen an Abschlussquoten, wie dies in einer geringeren Zahl von Ländern der Fall ist (AT, BE‑nl, CZ, DK, I, DE, IT, NL, SE, UK‑Sc)[28], bietet für die Hochschulen einen Anreiz, ihren Erfolg bei der Verringerung der Studienabbrecherquoten zu überwachen und zu verbessern.

Derzeit führen lediglich 40 % der Hochschulen regelmäßig eine Evaluierung ihrer Dienstleistungen für Studierende durch.[29] Zwar bieten nahezu alle Hochschulen studienbegleitende Unterstützung durch Tutoren und Mentoren, Beratung und Orientierung an, doch nur etwas mehr als die Hälfte bewertet den Erfolg dieser Angebote. Ähnliches ist bei der Unterstützung durch Bibliotheken, Computerdienstleistungen oder Laboratorien zu beobachten.

2.3.        Wie hat die Qualitätssicherung die Hochschulen dabei unterstützt, den Studierenden relevante, hochwertige Qualifikationen zu vermitteln?

Der Übergang zu studierendenzentriertem Lernen ist eine der anspruchsvollsten Reformen der jüngsten Zeit. Zwar definieren die meisten Hochschulen bei der Konzeption ihrer Studiengänge die angestrebten Lernergebnisse für die Studierenden, doch bereitet die Einbeziehung der Lernergebnisse in Lehre, Lernen und Bewertung nach wie vor Schwierigkeiten. Die Qualitätssicherung kann den Hochschulen dabei helfen, ihre Mitarbeiter bei dieser Aufgabe zu unterstützen (z. B. durch verbindliche Schulungen für Hochschulmitarbeiter in der Anwendung von Lernergebnissen, wie sie in AT, BE‑fr, CZ, IE, LV, RO, UK vorgeschrieben sind).[30] Die Anwendung der Qualitätssicherung bei der Konzeption von Studiengängen kann Hilfestellung dabei bieten, Studiengänge auf der Grundlage eindeutiger und relevanter Ergebnisse zu gestalten und zu bewerten und Leistungspunkte nach einheitlichen Kriterien zu vergeben. Bei der externen Akkreditierung von Studiengängen ist dies jedoch in der Regel nicht der Fall.[31] Dadurch, dass die sachgemäße Anwendung anderer, auf Lernergebnissen basierender Transparenzinstrumente – wie Qualifikationsrahmen, des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) oder des Diplomzusatzes – sichergestellt wird, können durch Qualitätssicherung Lernergebnisse als Bausteine der Hochschulbildung unterstützt und damit auch die bessere Anerkennung im Ausland erworbener akademischer Qualifikationen gefördert werden.[32]

Die meisten Hochschulen nutzen die Qualitätssicherung zur Evaluierung und Entwicklung von Lehrkompetenzen und –befähigungen. In der akademischen Laufbahn werden Forschungstätigkeiten jedoch nach wie vor oft stärker gewichtet als die Lehre, und lediglich ein Drittel der Hochschulen schreiben verbindliche Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Lehrkräfte vor.[33] Durch Qualitätssicherung kann die Entwicklung nationaler und institutioneller Strategien unterstützt werden, mit denen die Weiterbildung der Mitarbeiter gefördert, Lehrkompetenz bei der Laufbahnentwicklung anerkannt, Auszeichnungen oder Stipendien für die Lehre unterstützt, Rückmeldungen der Studierenden genutzt und Anreize für das Sammeln von Auslandserfahrung geschaffen werden.[34]

Neue Lernangebote wie „gemischtes Lernen“ („Blended Learning“) oder offene Online‑Kurse mit großer Teilnehmerzahl (MOOC) haben das Potenzial, die Art und Weise der Bildungsvermittlung zu verändern. Qualitätssicherungsrahmen und Qualitätssicherungsagenturen benötigen Flexibilität, um den Hochschulen bei der Einführung unterschiedlicher Formen innovativer Lehrveranstaltungen, der Anpassung ihrer Qualitätskonzepte und der Entwicklung neuer Indikatoren, die diese Veränderungen ermöglichen, Hilfestellung bieten zu können. Die institutionelle Evaluierung sollte die Hochschulen dabei unterstützen, Ressourcen für die Entwicklung neuer Lernmethoden zu planen und zuzuweisen, ihre Attraktivität zu erhöhen, Nischendienstleistungen aufzubauen oder Lernende außerhalb des formalen Bildungssystems zu erreichen. In einigen Ländern – ES, IT, NO – wird derzeit das Potenzial von Qualitätssicherungsagenturen zur Bewertung von MOOC untersucht.

Viele Hochschulen haben Schwierigkeiten damit, Arbeitgeber systematisch in die Konzeption und Umsetzung ihrer Lehrpläne einzubinden, beispielsweise um sicherzustellen, dass Praktika zu eindeutigen Lernergebnissen führen. Durch Qualitätssicherung können die Hochschulen dabei unterstützt werden, die Arbeitgeber aktiv an der Gestaltung praxisbezogener Lernangebote mit relevanten Lernergebnissen und Bewertungsmethoden zu beteiligen. In einigen Ländern (BE‑fr, BG, DK, EE, AT, NO, CH) müssen die Hochschulen nachweisen, dass sie die Arbeitgeber an der Ausarbeitung von Studiengängen beteiligen.[35] Eine systematischere Zusammenarbeit der Hochschulen und Qualitätssicherungsagenturen mit dem Berufsbildungssektor kann für dieses Ziel förderlich sein und zur Entwicklung flexiblerer Lernwege beitragen.

Um sicherzustellen, dass Hochschulabsolventen die richtigen Fähigkeiten für den Arbeitsmarkt besitzen, und um das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage abzubauen, kann die Qualitätssicherung dazu eingesetzt werden, nachzuweisen, dass Studiengänge auf den Bedarf des Arbeitsmarktes ausgerichtet sind. So können beispielsweise in BG, CZ, IT, AT und SI die Hochschulen dazu aufgefordert werden nachzuweisen, dass sich ihre Studiengänge am bestehenden Bedarf orientieren.[36] Durch Qualitätssicherung können die Hochschulen auch dabei unterstützt werden, Informationen über die Berufswege von Absolventen in Konzeption und Angebot von Studiengängen einzubeziehen – beispielsweise indem die Weiterverfolgung des beruflichen Werdegangs von Absolventen mit der Bereitstellung von Finanzmitteln (CZ, IT, SL, UK) oder der (weiteren) Akkreditierung (AT, BE-nl, BG, DE, DK, NL) gekoppelt wird.[37] In einigen Ländern (z. B. BG, DK, EE, IE, EL, FR, IT, LV, LT, HU) legen die Hochschulen regelmäßig Daten vor oder weisen nach, dass sie den beruflichen Werdegang ihrer Absolventen begleiten oder verfolgen.[38]

Ungeachtet dieser Feststellungen verfolgen oder beobachten derzeit nur wenige Hochschulen die berufliche Entwicklung ihrer Absolventen gezielt mit Blick darauf, ihre Studiengänge und die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Absolventen zu verbessern.[39] Diejenigen Hochschulen, die sich dazu entschlossen haben, sehen darin jedoch zahlreiche Vorteile, wie z. B. die Entwicklung eines systematischeren Ansatzes für die Qualitätssicherung, eine Verbesserung der Rechenschaftspflicht, die Leistung eines aktiven Beitrags zu einem Europa des Wissens und die Festigung ihrer Beziehungen zu den Interessengruppen.[40]

2.4.        Wurde durch die Qualitätssicherung die Mobilität zu Studienzwecken und die Internationalisierung gefördert?

Durch die zunehmende internationale Zusammenarbeit im Hochschulbereich ist unter den Einrichtungen ein gegenseitiger Druck entstanden, eine solide Qualitätssicherung zu entwickeln, und Hochschulen, die bestrebt sind, ihr internationales Profil zu stärken, wollen in der Lage sein, ihre Qualitätsstandards unter Beweis zu stellen – eine Grundvoraussetzung für das Vertrauen, das die Basis internationaler Partnerschaften bildet.[41] Die Studierenden legen bei der Entscheidung für ein Studium Wert auf bekannte Qualitätsstandards, die ihnen die Sicherheit bieten, Anbieter und Einrichtungen von unzureichender Qualität, die gefälschte oder nicht anerkannte Abschlüsse anbieten, ausschließen zu können. Eine Verpflichtung zur Qualitätssicherung kann auch dazu beitragen, Bedenken hinsichtlich der Qualität ausländischer Abschlüsse (wie unter anderem in der PIAAC‑Erhebung geäußert) zu überwinden, die die Anerkennung von Studienleistungen und die Mobilität der Studierenden behindern.

Die Europäische Vereinigung für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (European Association for Quality Assurance in Higher Education – ENQA) und das Europäische Register für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (European Quality Assurance Register – EQAR) fördern die Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung auf europäischer Ebene. Durch ihre Mitgliedschaft in der ENQA weisen etwa zwei Drittel der Qualitätssicherungsagenturen im Europäischen Hochschulraum (EHR) (gegenüber etwa der Hälfte der Agenturen im Jahr 2009)[42] nach, dass sie die Europäischen Standards und Leitlinien (ESG) einhalten. Allerdings gibt es in zehn EU‑Mitgliedstaaten (CY, EL, IT, LV, LU, MT, PT, SE, SI, SK) keine Agentur mit Vollmitgliedschaft in der ENQA.[43]

Die Mitgliederzahl des EQAR ist ebenfalls gestiegen (von 19 Regierungsmitgliedern bei der Gründung im Jahr 2008 auf 32 im Jahr 2013[44]). Das Register unterstützt einen europaweiten Ansatz für die externe Qualitätssicherung; dies bedeutet, dass sich Hochschulen von einer Qualitätssicherungsagentur außerhalb ihres Landes evaluieren lassen können. Hierdurch wird eine europäische und damit qualitätsverbessernde Dimension der Qualitätssicherung gefördert. Bislang haben 39 Agenturen des EHR (84 % aller in Frage kommenden Qualitätssicherungsagenturen, d. h. Agenturen, die anhand der ESG überprüft wurden) einen Antrag auf Aufnahme in das EQAR gestellt, 35 Anträge wurden bewilligt.[45] Die Hauptnutzer des Registers sind heute stärker davon überzeugt, dass das EQAR dazu beiträgt, nationale Qualitätssicherungssysteme für Agenturen aus dem Ausland zu öffnen (60 % der nationalen Studierendenverbände im Jahr 2012 gegenüber 41 % im Jahr 2009).[46]

Die nationalen Ministerien ziehen es jedoch in der Regel vor, mit ihren eigenen statt mit ausländischen Agenturen zusammenzuarbeiten. Bislang sind nur zwei Fünftel der im EQAR registrierten Qualitätssicherungsagenturen grenzübergreifend tätig; diese Agenturen sehen sich allerdings durch nationale Unterschiede bei der Qualitätssicherung und das Fehlen einer gemeinsamen europäischen Dimension der Qualitätssicherung vor Probleme gestellt. Sechs EU‑Staaten (AT, BE‑nl, BG, LT, PL, RO) gestatten ihren Hochschulen, bei regelmäßigen Evaluierungen, Audits oder Akkreditierungen mit ausländischen registrierten Agenturen zusammenzuarbeiten. Zwei weitere Länder (DE, DK) erkennen bei gemeinsamen Studiengängen die QS‑Entscheidungen aller im EQAR registrierten Agenturen an.[47]

Die externe Qualitätssicherung und die Akkreditierung gemeinsamer Studiengänge stellen insofern eine Herausforderung dar, als sie normalerweise mehrere nationale Akkreditierungsverfahren umfassen. Die Regierungen haben sich dazu verpflichtet, ihre einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Verfahrensweisen im Hinblick auf gemeinsame Studiengänge und Abschlüsse zu überprüfen, um Hindernisse bei Zusammenarbeit und Mobilität zu beseitigen. Eine aktuelle Initiative im Rahmen des Bologna‑Prozesses zur Entwicklung eines europäischen Ansatzes für die Akkreditierung gemeinsamer Abschlüsse könnte dabei helfen, Bürokratie abzubauen und eine Zunahme der Zahl gemeinsamer Abschlüsse zu erleichtern. In der Zwischenzeit sind Vorhaben des Europäischen Konsortiums der Akkreditierungsagenturen (ECA)[48] ein Schritt hin zu Vereinfachung und zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens.

Budgetbeschränkungen hatten zur Folge, dass sich viele Qualitätssicherungsagenturen auf Kerntätigkeiten innerhalb ihrer nationalen Systeme konzentriert haben.[49] Da der Hochschulbereich jedoch zunehmend international vernetzt ist, muss sich die Qualitätssicherung weiterentwickeln, um das Vertrauen zu schaffen, das Hochschuleinrichtungen für die weltweite Zusammenarbeit benötigen. Als positive Entwicklung ist seit 2009 die Tendenz zu beobachten, internationale Experten in Qualitätssicherungsgremien aufzunehmen. Die ENQA und das EQAR können bei der Schaffung vertrauensbildender Maßnahmen eine Schlüsselrolle übernehmen – unter anderem durch die Einbeziehung von Ministerien und anderen Beteiligten, die Erhebung von Daten über grenzübergreifende Aktivitäten von Qualitätssicherungsagenturen und die Förderung gemeinsamer Standards und Konzepte (einschließlich der Erhebung von Daten auf nationaler Ebene, vergleichbarer Standards, Strategiepapiere und Berichte).[50]

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung ist insbesondere für die grenzüberschreitende Hochschulbildung (Cross Border Higher Education – CBHE) in Form von Franchising und „Branch Campuses“ (Zweigstellen von Hochschulen im Ausland) von entscheidender Bedeutung. Auch wenn dies lediglich eine kleine Gruppe von Studierenden in Europa betrifft, nimmt diese Form der Zusammenarbeit doch zu, wobei sich jedoch die Qualitätssicherungsregelungen der einzelnen Länder und Anbieter beträchtlich voneinander unterscheiden. Durch die Überwachung der Qualität von CBHE‑Exporten ihrer Hochschulen können die Qualitätssicherungsagenturen dazu beitragen, die hohe Qualität des Bildungsangebots sicherzustellen und damit den Ruf ihrer Hochschulsysteme zu schützen, so dass diese für Studierende aus dem Ausland weiterhin attraktiv bleiben.

Wenn sich die Qualitätssicherungsagenturen stärker auf die Qualität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und den Ausbau ihre eigenen internationalen Verbindungen konzentrieren, trägt dies zur Glaubwürdigkeit, Transparenz und Kohärenz ihrer Bewertungen bei. Um diesen Prozess zu vereinfachen, könnten die Qualitätssicherungsagenturen im Aufnahmeland über die Qualitätsbewertungen der CBHE‑Einrichtungen in ihrem Land unterrichtet werden oder es könnten gemeinsame Bewertungen durchgeführt werden. Bilaterale Vereinbarungen, mit denen der Qualitätssicherungsagentur im Aufnahmeland die Befugnis erteilt wird, im Namen der entsendenden Qualitätssicherungsagentur zu handeln oder einer beim EQAR registrierten Agentur zu gestatten, die CBHE‑Einrichtung zu evaluieren, würden dazu beitragen, Bedenken in Hinblick auf die Qualität abzubauen und bieten darüber hinaus den Vorteil, dass sie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und das wechselseitige Lernen fördern.

3.           SCHLUSSFOLGERUNGEN – UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR DIE VERBESSERUNG DER QUALITÄT DER HOCHSCHULBILDUNG

Im vorliegenden Bericht werden gewisse Fortschritte gegenüber 2009 aufgezeigt, aber auch Mängel in Hinblick darauf festgestellt, in welcher Weise Reformen der Hochschulbildung wie die Ausweitung des Zugangs, die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und der Internationalisierung oder die Verbesserung der Doktorandenausbildung und der Personalentwicklungsstrategien durch die Qualitätssicherung unterstützt werden. Um diese Mängel zu beheben, muss die Qualitätssicherung die Schaffung einer internen Qualitätskultur fördern und mehr bieten, als nur Listen zum Abhaken. Sie muss in allen Tätigkeitsbereichen einer Hochschule zum Tragen kommen, mit den Veränderungen bei Konzeption und Bereitstellung der Hochschulbildungsangebote Schritt halten und die gesamte Einrichtung in die Schaffung einer Qualitätskultur einbinden, die Lehre und Lernen unterstützt.

Überdies wechseln die Bürger zunehmend zwischen unterschiedlichen Systemen – sowohl bei der traditionellen Erstausbildung als auch bei der Verbesserung und Erweiterung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten während ihres gesamten Lebens. Immer mehr Lernmöglichkeiten fügen sich immer weniger in die konventionellen Klassifizierungssysteme ein. Die Lernenden erhalten – und dies durchaus zu Recht – zunehmend die Möglichkeit, ihren Lernweg selbst zusammenzustellen, indem sie unter den Möglichkeiten auswählen, die ihnen verschiedene Teilsysteme und Lernangebote, darunter auch IKT-gestützte Lernressourcen, bieten. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass sie dabei auf die Qualität der Angebote vertrauen können.

Die Entstehung qualitätsgeprüfter Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, die durch den EQR stark gefördert werden, erfordert ein Nachdenken über einen sektorspezifischen Ansatz für die Qualitätssicherung sowie über die Frage, ob es möglich ist, Grundprinzipien und Leitlinien festzulegen, die für alle Bereiche gelten und auf alle Qualifikationen anwendbar sind. Mit Blick auf diese Herausforderungen wäre es hilfreich, die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung im umfassenden Zusammenhang aller Instrumente für Transparenz und Qualitätssicherung zu betrachten. Die engere Abstimmung aller europäischen Instrumente für Transparenz und Qualitätssicherung wird derzeit von der Kommission als eine Möglichkeit untersucht, einen umfassenden Europäischen Raum der Kompetenzen und Qualifikationen zu verwirklichen. Die Qualitätssicherung sollte auf ein breiteres Spektrum an Themen ausgeweitet werden, die für die Hochschulbildung von Bedeutung sind.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Kommission, mit Blick auf eine bessere europäische Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens folgende Maßnahmen zu ergreifen:

· Konsultation der Interessengruppen zu den Ergebnissen dieses Berichts und zur Notwendigkeit und Realisierbarkeit einer verbesserten Kohärenz der Qualitätssicherung in verschiedenen Teilbereichen der Bildung im Rahmen der anstehenden öffentlichen Konsultation zu einem Europäischen Raum der Kompetenzen und Qualifikationen, um weitere Synergien und eine Vereinheitlichung der Transparenz‑ und Anerkennungsinstrumente der EU herbeizuführen.[51]

· Betonung der Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung der Europäischen Standards und Leitlinien (ESG). Dabei muss der Schwerpunkt auf der Anhebung der Qualitätsstandards statt auf verfahrensorientierten Ansätzen liegen, der Anwendungsbereich auf die in diesem Bericht behandelten Themen ausgeweitet und die Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung mit anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung gefördert werden.

· Weitere Verbesserung der Ausgestaltung europäischer Transparenzinstrumente, mit denen Qualitätssicherung, Anerkennung und Mobilität gefördert werden, unter anderem als Folgemaßnahme der Evaluierungen des Europäischen Qualifikationsrahmens, von EQAVET und Europass im Jahr 2013, durch Unterstützung des ENIC‑NARIC‑Netzes, der nationalen Koordinierungsstellen für den EQR und der Europass‑Zentralstellen sowie durch die Überarbeitung des ECTS‑Benutzerleitfadens.

· Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um mehr Qualitätssicherungsagenturen darin zu bestärken,[52] die Registrierung beim EQAR zu beantragen, und es ausländischen, im EQAR registrierten Agenturen zu ermöglichen, innerhalb ihrer Hochschulsysteme tätig zu werden.

· Fortsetzung der Förderung der Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung auf internationaler Ebene durch einen politischen Dialog mit wichtigen internationalen Partnern und als Grundlage für Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen weltweit.

Durch Erasmus+ wird die EU:

· die grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung unterstützen durch

· strategische Partnerschaften und „Wissensallianzen“, die es Hochschuleinrichtungen ermöglichen, bei der Entwicklung einer Qualitätskultur und der Förderung der Beteiligung von Arbeitgebern und neuer Interessengruppen wie Wissenschaftler, Hochschulmitarbeiter usw. voneinander zu lernen;

· Hilfe für Qualitätssicherungsagenturen und Hochschuleinrichtungen bei der Zusammenarbeit, um interne Qualitätssicherungsprozesse zu entwickeln, die wichtige Herausforderungen aufgreifen und eine bessere Wirkung der überarbeiteten ESG auf institutioneller Ebene sicherstellen;

· die Verbesserung des sektorübergreifenden Dialogs zum Thema Qualitätssicherung mit dem Bereich der beruflichen Bildung;

· den Austausch bewährter Praktiken, mit denen einfachere Verfahren für die Akkreditierung gemeinsamer Studiengänge durch EU‑finanzierte Initiativen gefördert werden;

· die Reform der Hochschulbildung unterstützen, unter anderem durch

· eine Initiative zur Förderung der Reform der Hochschulbildung, worunter auch die Entwicklung einer Qualitätskultur, Peer-Learning und Überprüfung sowie Stakeholder-Studien oder Instrumente, Handbücher usw. zu verstehen sind;

· innovative Projekte zur Stärkung der Kapazität der Qualitätssicherung, um die Nachhaltigkeit der Reform zu sichern.

Die Kommission begrüßt, dass einige Länder im Entwurf der Partnerschaftsvereinbarungen, die als Rahmen für die Ausgaben aus den Europäischen Struktur‑ und Investitionsfonds im Zeitraum 2014‑2020 eingereicht werden, den Schwerpunkt auf die Qualität ihrer Hochschulsysteme legen. Es ist äußerst wichtig, dass diese Verpflichtungen durch gezielte Initiativen in den operationellen Programmen untermauert werden, mit denen die Vereinbarungen umgesetzt werden. Eindeutiges Ziel dieser Initiativen sollte es sein, die Vorkehrungen zur Qualitätssicherung zu verbessern.

[1]              KOM(2011) 567 endgültig.

[2]              COM(2013) 499 final.

[3]              COM(2013) 654 final.

[4]               OECD Skills Outlook 2013: First Results from the Survey of Adult Skills (Erste Ergebnisse der Erhebung über die Kompetenzen von Erwachsenen), http://skills.oecd.org/documents/OECD_Skills_Outlook_2013.pdf.

[5]              KOM(2009) 487 endgültig.

[6]              Empfehlung 2006/143/EG vom 15. Februar 2006 (ABl. L 64 vom 4.3.2006).

[7]               Rauhvargers, Andrejs (2012): Report by the EHEA Working Group on Recognition (Bericht der EHR‑Arbeitsgruppe „Anerkennung“), S. 23, abrufbar unter:          http://www.ehea.info/Uploads/%281%29/Recognition%20WG%20Report.pdf.

[8]               http://www.eua.be/Libraries/Publications_homepage_list/Salzburg_II_Recommendations.sflb.ashx.

                http://ec.europa.eu/euraxess/pdf/research_policies/Principles_for_Innovative_Doctoral_Training.pdf.

[9]               http://ec.europa.eu/euraxess/index.cfm/rights/strategy4Researcher.

[10]             EACEA (2012): Der Europäische Hochschulraum im Jahr 2012: Bericht über die Umsetzung des Bologna‑Prozesses, S. 60,

http://www.ehea.info/Uploads/%281%29/Bologna%20Process%20Implementation%20Report.pdf.

[11]             Loukkola, Tia, Zhang, Thérèse (2010): Examining Quality Culture: Teil 1, EUA, Brüssel, S. 33, http://www.eua.be/pubs/Examining_Quality_Culture_Part_1.pdf.

[12]             EACEA, op. cit., S. 68.

[13]             IBAR (2012): Identifying Barriers in Promoting the ESG for Quality Assurance at Institutional Level, Work Package 8, S. 4,

 http://www.ibar-llp.eu/assets/files/wp8/WP8%20Cross-country%20comparative%20study.pdf.

[14]             Ibid, S. 38.

[15]            Jungblut, Jens, Vukasovic, Martina (2013): QUEST FOR QUALITY FOR STUDENTS – Survey on Students’ perspectives, ESU, Brüssel, S. 68, http://www.esu-online.org/resourcehandler/30010f4b-c7a9-4827-93a5-84aaaaa91709/.

[16]             Bischof, Lukas, Gajowniczek, Joanna, Maikämper, Moritz (2013): Study to Prepare the Report on Progress in the Development of Quality Assurance Systems in the Various Member States and on Cooperation Activities at European Level, S. 27.

[17]             Modernisation of Higher Education in Europe: access, retention and employability (Modernisierung der Hochschulbildung in Europa: Zugang, Verbleib und Beschäftigungsfähigkeit) – Forschungsarbeit von Eurydice, Veröffentlichung für das erste Halbjahr 2014 vorgesehen. BE-de und IS beteiligen Arbeitgeber ohne formelle Verpflichtungen an der externen Qualitätssicherung.

[18]             Eurydice‑Primärdaten für den Bericht über die Umsetzung des Bologna‑Prozesses.

[19]             EACEA, op. cit., S. 69.

[20]             Bischof et al., op. cit., S. 39, Vercruysse, Proteasa, 2012.

[21]            ENQA (2011): MAPPING THE IMPLEMENTATION AND APPLICATION OF THE ESG (MAP‑ESG PROJECT), ENQA, Brüssel, S. 56, http://www.enqa.eu/files/op_17_web.pdf.

[22]             IBAR (2012): Work Package 5, S. 12,

http://www.ibar-llp.eu/assets/files/wp5/WP5%20Cross-country%20comparative%20study.pdf.

[23]             Jungblut, Vukasovic, op. cit., S. 67.

[24]             EHR‑Ministerkonferenz (2012): Bukarester Kommuniqué, S. 2. Überarbeitung durch Organisationen von Interessengruppen (ENQA, ESU, EUA, EURASHE, Education international, EQAR, Business Europe) zur Billigung durch die Minister im Jahr 2015.

[25]             Eurydice, op. cit..

[26]             Der OECD‑Durchschnitt der Studierenden, die ihr Studium abschließen, lag im Jahr 2011 bei 68,4 %.

[27]             Loukkala, Zhang, op. cit., S. 11 und S. 30.

[28]             EACEA, op. cit., S. 112.

[29]            Sursock, Andrée, Smidt, Hanne (2010): Trends 2010: A decade of change in European Higher Education, EUA, Brüssel, S. 86,

http://www.eua.be/typo3conf/ext/bzb_securelink/pushFile.php?cuid=2756&file=fileadmin/user_upload/files/Publications/Trends_2010.pdf.

[30]             EACEA, op. cit., S. 51.

[31]             Ibid, S. 51.

[32]             Vgl. Bukarester Kommuniqué, S. 4.

[33]             Loukkala, Zhang, op. cit., S. 34.

[34]            Bericht der hochrangigen Gruppe „Modernisierung des Hochschulwesens“, http://ec.europa.eu/education/higher-education/modernisation/index.html.

[35]             Eurydice, unveröffentlicht.

[36]             Ibid.

[37]            Gaebel, Michael et al. (2012): Tracking Learners’ and Graduates’ Progression Paths (TRACKIT), EUA, Brüssel, S. 27-28.

 http://www.eua.be/Libraries/Publications_homepage_list/EUA_Trackit_web.sflb.ashx.

[38]             Eurydice, unveröffentlicht.

[39]             Gaebel et al., op. cit., S. 26.

[40]             Ibid, S. 44.

[41]             Sursock, Smidt, op. cit., S. 21.

[42]             Bischof, op. cit., S. 50.

[43]            http://www.enqa.eu/agencies.lasso, überprüft am 4.11.2013 (allerdings zählen hierzu auch kleine Länder, in denen es möglicherweise keine nationale Qualitätssicherungsagentur gibt).

[44]             EU‑Regierungsmitglieder: AT, BE‑nl, BG, HR, CY, CZ, DK, EE, ES, FR, DE, IE, PT, LV, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SI – http://www.eqar.eu/association/members.html#c28.

[45]             http://www.eqar.eu/fileadmin/documents/eqar/information/EQAR_AR12_screen.pdf.

[46]             Bischof, op. cit., S. 56.

[47]             Tück, Colin (2013): EQAR‑Jahresbericht 2012, S. 15-17, http://www.eqar.eu/fileadmin/documents/eqar/information/EQAR_AR12_print.pdf.

[48]             Ibid. Siehe auch MULTRA unter: http://www.ecaconsortium.net/main/documents/mutual-recognition-agreements.

[49]             Bischof, op. cit., S. 52.

[50]            Von ENQA und EQAR durchgeführte Projekte, über die 2014 Bericht erstattet werden muss.

[51]             COM(2012) 669 final.

[52]             Im Strategieplan 2013–2017 (Tück, op. cit., S. 25-29) wird u. a. vorgeschlagen, dies bei der Überarbeitung der ESG zu berücksichtigen.