5.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 266/243


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 3. April 2014

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2012 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2012,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05849/2014 — C7-0054/2014),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2) (nachstehend „die Haushaltsordnung“), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (4), insbesondere auf Artikel 15,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (6), insbesondere auf Artikel 108,

unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse und Entschließungen zur Entlastung,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0185/2014),

A.

in der Erwägung, dass sich der Haushalt der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „die Beobachtungsstelle“) für das Haushaltsjahr 2012 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 16 317 000 EUR belief, was einem Anstieg um 0,26 % gegenüber 2011 entspricht;

B.

in der Erwägung, dass sich der Beitrag der Union zum Haushaltsplan der Beobachtungsstelle für 2012 auf 15 550 920 EUR belief, was einem Anstieg um 0,98 % gegenüber 2011 entspricht;

C.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2012 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2011

1.

entnimmt dem jährlichen Bericht des Rechnungshofs, dass eine der aufgrund der Bemerkungen aus dem Vorjahr ergriffenen Korrekturmaßnahmen als „abgeschlossen“, eine als „im Gange befindlich“ und eine weitere als „ausstehend“ bezeichnet werden;

2.

entnimmt den Angaben der Beobachtungsstelle, dass

trotz der eifrigen Bemühungen der Beobachtungsstelle bislang keine angemessene Lösung für das Problem gefunden wurde, die ungenutzte Bürofläche zu verkaufen oder zu vermieten, wobei eingeräumt wird, dass die Beobachtungsstelle ihre Instandhaltungskosten infolge überarbeiteter Sicherheitsvorgaben und geringeren Energieverbrauchs weiter rationalisiert und verringert hat,

die dritte Bewertung der Beobachtungsstelle durch die Kommission 2012 abgeschlossen wurde und dass der Aktionsplan für Folgemaßnahmen zu den aus der Bewertung resultierenden Empfehlungen, in dem detaillierte Maßnahmen für das Arbeitsprogramm 2013–2015 festgelegt werden, von der Beobachtungsstelle ausgearbeitet und von ihrem Verwaltungsrat gebilligt wurde,

die internen Verfahren der Beobachtungsstelle im Interesse der Reduzierung des Umfangs der Mittelübertragungen überarbeitet wurden, was dazu führte, dass die von 2012 auf 2013 übertragenen Mittel im Vergleich zum Vorjahr um 16 % zurückgingen;

eine Strategie für die Verwaltung der Kassenmittel in Gang gesetzt wurde, in deren Rahmen das finanzielle Risiko gemindert und gestreut sowie zugleich das potenzielle Risiko regelmäßig kontrolliert werden soll,

die Strategie der Beobachtungsstelle für Ausnahmefälle so überarbeitet wurde, dass ausdrücklich all jene Ausnahmen abgedeckt werden, die Abweichungen von förmlich erlassenen und in der Beobachtungsstelle geltenden Vorschriften darstellen,

die Einstellungsverfahren dahin gehend angepasst wurden, dass der Inhalt der mündlichen und schriftlichen Prüfungen vor der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss bestimmt wurde;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

3.

stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2012 zu einer Vollzugsquote von 99,74 % geführt haben und dass die Verwendungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 98,5 % betrug;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

4.

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof bei seiner jährlichen Prüfung nichts Erwähnenswertes hinsichtlich des Umfangs der 2012 vorgenommenen Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr festgestellt hat; spricht der Beobachtungsstelle seine Anerkennung für die Einhaltung des Grundsatzes der Jährlichkeit und die zeitgerechte Ausführung ihres Haushaltsplans aus;

Mittelübertragungen

5.

stellt mit Genugtuung fest, dass sich Umfang und Art der 2012 vorgenommenen Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres dem jährlichen Tätigkeitsbericht und den Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs zufolge im Rahmen der Haushaltsordnung bewegten; spricht der Beobachtungsstelle seine Anerkennung für ihre gute Haushaltsplanung aus;

Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

6.

stellt fest, dass für 2012 weder die in der Stichprobe erfassten Vorgänge noch andere Prüfungsfeststellungen im jährlichen Prüfbericht des Rechnungshofs Anlass zu Bemerkungen über die Auftragsvergabeverfahren der Beobachtungsstelle gegeben haben;

7.

stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem jährlichen Prüfbericht für 2012 keine Bemerkungen zu den Einstellungsverfahren der Beobachtungsstelle vorgebracht hat;

Bemerkungen zu den internen Kontrollen

8.

bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Beobachtungsstelle dem jährlichen Prüfbericht des Rechnungshofes zufolge üblicherweise keinerlei Dokumente von den Begünstigten erhält, mit denen diese die Förderungsfähigkeit und Genauigkeit der Kosten belegen, die im Hinblick auf Kooperationszuschüsse im Rahmen des Europäischen Informationsnetzes für Drogen und Drogensucht (Reitox) geltend gemacht werden, und dass Ex-post-Überprüfungen der Kosten vor Ort auf Ebene der Begünstigten selten durchgeführt werden; fordert die Beobachtungsstelle auf, hier Abhilfe zu schaffen, indem sie der Empfehlung des Rechnungshofes Folge leistet, eine stichprobenartige Überprüfung der Belege und eine größere Anzahl von Vor-Ort-Überprüfungen bei den Begünstigten vorzunehmen, wodurch sich die Zuverlässigkeit erheblich steigern ließe; fordert die Beobachtungsstelle auf, der Entlastungsbehörde über die Schritte Bericht zu erstatten, die im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Entlastung 2012 ergriffen wurden;

9.

ist besorgt darüber, dass — außer Zuschüssen — keine der seit 2008 getätigten Transaktionen einer Ex-post-Überprüfung unterzogen wurde; fordert die Beobachtungsstelle auf, hier Abhilfe zu schaffen und der Entlastungsbehörde Bericht über die Schritte zu erstatten, die im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Entlastung 2012 ergriffen wurden;

Sonstige Bemerkungen

10.

entnimmt dem jährlichen Prüfbericht des Rechnungshofes mit Besorgnis, dass der Beobachtungsstelle derzeit jährlich Kosten von ungefähr 200 000 EUR für ungenutzte Büroräume in ihrem ehemaligen Gebäude und an ihrem neuen Hauptsitz entstehen; fordert die Beobachtungsstelle auf, gemeinsam mit der Kommission und den Behörden der Mitgliedstaaten vorrangig auf eine angemessene Lösung des Problems der ungenutzten Büroräume hinzuwirken und der Entlastungsbehörde Bericht über die Schritte zu erstatten, die im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Entlastung 2012 ergriffen wurden;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

11.

nimmt zur Kenntnis, dass die Beobachtungsstelle ihre Strategie zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission über die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten in den dezentralen Agenturen der EU bewerten wird; fordert die Beobachtungsstelle auf, die Entlastungsbehörde über die Ergebnisse der Bewertung zu informieren, sobald diese vorliegen;

12.

stellt fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und des höheren Managements der Beobachtungsstelle sowie die Interessenerklärung des Direktors nicht öffentlich zugänglich sind; fordert die Beobachtungsstelle auf, hier unverzüglich Abhilfe zu schaffen;

Interne Prüfung

13.

entnimmt den Angaben der Beobachtungsstelle, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) am 27. November 2012 einen auf drei Jahre angelegten strategischen Prüfungsplan für die Beobachtungsstelle vorlegte, der vom Verwaltungsrat der Beobachtungsstelle in dessen Sitzung am 6. und 7. Dezember 2012 gebilligt wurde; stellt fest, dass der IAS 2012 keinerlei Prüfungen in der Beobachtungsstelle vornahm; weist darauf hin, dass der IAS Folgemaßnahmen zu seinen früheren Empfehlungen durchführte und dabei feststellte, dass am Stichtag 31. Dezember 2012 die Umsetzung einer überaus wichtigen Empfehlung noch nicht abgeschlossen war und zwei bereits umgesetzte Empfehlungen noch vom IAS bestätigt werden mussten;

Ergebnisse

14.

fordert die Beobachtungsstelle auf, die Ergebnisse und die Bedeutung ihrer Arbeit für die europäischen Bürger auf leicht zugängliche Weise — vor allem über ihre Website -bekanntzugeben;

15.

verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 3. April 2014 (7) zu Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 365 vom 13.12.2013, S. 158.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(4)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0299 (siehe Seite 359 dieses Amtsblatts).