5.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 266/140


ENTSCHLIEẞUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 3. April 2014

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan VIII — Europäische Bürgerbeauftragte, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 (1),

in Kenntnis der konsolidierten Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 (COM(2013) 570 — C7-0280/2013) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 zusammen mit den Antworten der Organe (3),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4) für das Haushaltsjahr 2012,

gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf die Artikel 50, 86, 145, 146 und 147,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6), insbesondere auf die Artikel 164, 165 und 166,

unter Hinweis auf seine früheren Beschlüsse und Entschließungen zur Entlastung,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0225/2014),

1.   

stellt mit Befriedigung fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2012 festgestellt hat, dass im Zuge der Prüfung der Europäischen Bürgerbeauftragten (im Folgenden „Bürgerbeauftragte“) bezüglich der geprüften Themenbereiche, die die Humanressourcen und die Auftragsvergabe betrafen, keine signifikanten Mängel festgestellt wurden;

2.   

begrüßt, dass der Rechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2012 zu Ende gegangene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben der Organe und Einrichtungen insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind;

3.   

betont, dass der Haushalt der Bürgerbeauftragten ein reiner Verwaltungshaushalt ist und sich 2012 auf 9 516 500 EUR belief, wovon 7 275 000 EUR auf Titel 1 (Ausgaben für Mitglieder und Personal der Einrichtung), 1 656 500 EUR auf Titel 2 (Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben) und 585 000 EUR auf Titel 3 (Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der allgemeinen Aufgaben der Einrichtung) entfielen;

4.   

stellt fest, dass vom Gesamtbetrag der Mittel 98,30 % (2011: 92,54 %) gebunden und 88,69 % (2011: 85,62 %) gezahlt wurden und dass die Verwendungsrate 95,88 % (gegenüber 92,54 % im Jahr 2011) betrug; begrüßt diese Verbesserung der Verwendungsrate;

5.   

unterstützt die Verbesserungen bei der Finanzplanung, durch die ein effizienterer Haushaltsvollzug sichergestellt werden soll; fordert, dass diese Bemühungen in den nächsten Haushaltsjahren fortgeführt werden;

6.   

würdigt den jährlichen Managementplan der Bürgerbeauftragten für 2012, in den grundlegende Leistungsindikatoren aufgenommen wurden, um die Leistungen des Büros bei der Erreichung seiner Ziele zu messen;

7.   

fordert die Bürgerbeauftragte auf, im nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht die Quote der im Laufe des Jahres angeforderten, aber nicht in Anspruch genommenen Dolmetschleistungen anzugeben;

8.   

fordert die Bürgerbeauftragte auf, in Zusammenarbeit mit anderen Organen eine einheitliche Methode für die Darstellung der Übersetzungskosten zu entwickeln, um die Kosten besser analysieren und vergleichen zu können;

9.   

begrüßt die Schlussfolgerungen des Internen Prüfers zu den noch nicht umgesetzten Empfehlungen der internen Prüfungsberichte; weist darauf hin, dass zwei Empfehlungen, die die Einführung von Mindeststandards für die interne Kontrolle und die Verwaltung der Auftragsvergabeverfahren betreffen, nach wie vor nicht umgesetzt sind; fordert, dass die diesbezüglichen Empfehlungen des Internen Prüfers der Bürgerbeauftragten unverzüglich umgesetzt werden;

10.   

sieht die Erhöhung des Prozentsatzes der innerhalb eines Monats nach Beschwerdeeingang zustande kommenden Beschlüsse über die Zulässigkeit, der 2012 einen Wert von 85 % erreichte, als positiv an und fordert für die kommenden Jahre einen noch besseren Zielwert; ist der Ansicht, dass die Umstrukturierung des Büros der Bürgerbeauftragten zusammen mit einer Straffung der Verfahren in der Registratur 2012 zu einer besseren Leistung des Beschwerdereferats beigetragen hat und dass dies auch in den kommenden Jahren weiter der Fall sein wird;

11.   

nimmt zur Kenntnis, dass die Durchschnittsdauer der Untersuchungen rückläufig war, auch wenn der Prozentsatz der innerhalb von 18 Monaten abgeschlossenen Fälle unter dem festgesetzten Ziel und dem 2011 erreichten Wert von 80 % blieb; fordert die Bürgerbeauftragte auf anzugeben, in wie vielen Fällen mehr als ein Untersuchungsdurchgang vorgenommen wird und wann ein zweiter Untersuchungsdurchgang erforderlich ist;

12.   

ersucht darum, über die Maßnahmen informiert zu werden, die zur Überwindung des Beschlusses der Kommission, keine unabhängige externe Rechnungsprüfung der Europäischen Schulen zu veranlassen, getroffen wurden;

13.   

begrüßt die Zusammenarbeit der Bürgerbeauftragten mit der Europäischen Stiftung für Qualitätsmanagement zwecks Verbesserung der Qualität seiner Arbeit;

14.   

spricht der Bürgerbeauftragten für die durchweg hohe Qualität ihrer jährlichen Tätigkeitsberichte und für die Vorlage eines umfassenden jährlichen Wirkungsberichts, der ein nützliches Instrument für die Bewertung ihrer Arbeiten darstellt, seine Anerkennung aus;

15.   

fordert die Bürgerbeauftragte auf, in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht im Einzelnen darzulegen, wie viel Mittel sie dafür ausgibt, für sich selbst Werbung zu machen und die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen;

16.   

weist darauf hin, dass der Jahresbericht 2012 über die Tätigkeit der Bürgerbeauftragten im September 2013 vom Plenum angenommen wurde, und ist mit den darin vorgebrachten Bemerkungen zufrieden;

17.   

fordert den Rechnungshof auf, in seinem nächsten Jahresbericht zu untersuchen, inwieweit der Europäische Bürgerbeauftragte den Empfehlungen des Parlaments aus dieser Entschließung nachgekommen ist.


(1)   ABl. L 56 vom 29.2.2012.

(2)   ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 1.

(3)   ABl. C 331 vom 14.11.2013, S. 1.

(4)   ABl. C 334 vom 15.11.2013, S. 122.

(5)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)   ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.