12.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 294/75


P8_TA(2014)0093

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2014: Aktualisierung der Vorausschätzungen der traditionellen Eigenmittel, der Mehrwertsteuerbeiträge und der BNE-Beiträge

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2014 betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2014 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, Einzelplan III — Kommission (16743/2014 — C8-0288/2014 — 2014/2162(BUD))

(2016/C 294/30)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (1) des Rates, insbesondere auf Artikel 41,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, der am 20. November 2013 (2) endgültig erlassen wurde,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (3),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (4),

in Kenntnis des von der Kommission am 17. Oktober 2014 angenommenen Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2014 (COM(2014)0649),

unter Hinweis auf das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2014 zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2014, das von der Kommission am 3. Dezember 2014 angenommen wurde (COM(2014)0730),

unter Hinweis auf die gemeinsamen Schlussfolgerungen des Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2014,

unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2014, der vom Rat am 12. Dezember 2014 festgelegt und dem Parlament am selben Tag zugleitet wurde (16743/2014 — C8-0288/2014),

gestützt auf die Artikel 88 und 91 der Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0074/2014),

A.

in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 6/2014 die Änderung der Prognose für die traditionellen Eigenmittel, die MwSt- und BNE-Beiträge, eine Kürzung der Haushaltsmittel für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und der Reserve für nachhaltige partnerschaftliche Fischereiabkommen sowie eine Aufstockung der Haushaltsmittel für den Europäischen Bürgerbeauftragten betrifft;

B.

in der Erwägung, dass sich dieser EBH nach der Annahme des Berichtigungsschreibens Nr. 1/2014 zum EBH Nr. 6/2014 auf der Einnahmenseite in einer Verringerung des Eigenmittelbedarfs um insgesamt 4 095,5 Mio. EUR niederschlägt, die sich aus einer Verringerung der BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten um 4 515,5 Mio. EUR und einer Erhöhung des Betrags der traditionellen Eigenmittel um 420 Mio. EUR ergibt;

C.

in der Erwägung, dass diese Haushaltsanpassungen mit dem EBH Nr. 6/2014 förmlich in den Haushaltsplan 2014 aufgenommen werden sollen;

1.

nimmt Kenntnis von dem von der Kommission vorgelegten und durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2014 geänderten EBH Nr. 6/2014;

2.

stellt fest, dass die Kürzung der Haushaltsmittel für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie der Reserve für nachhaltige partnerschaftliche Fischereiabkommen sich in einer Verringerung der Mittel für Verpflichtungen um insgesamt 76,3 Mio. EUR sowie der Mittel für Zahlungen um insgesamt 6,2 Mio. EUR niederschlägt, was hauptsächlich auf die spätere Annahme der Rechtsgrundlage für den Fonds und die aktualisierte Bewertung des Standes der Verhandlungen in Verbindung mit den erwähnten Fischereiabkommen zurückzuführen ist;

3.

begrüßt den Vorschlag, bis Jahresende 6,2 Mio. EUR der in Ziffer 2 erwähnten Einsparungen bei den Mitteln für Zahlungen zur Finanzierung humanitärer Hilfe im Falle von Krisen zu verwenden;

4.

unterstreicht, dass sich der EBH Nr. 6/2014 hinsichtlich der BNE-Beiträge in einer Kürzung um 4 515,5 Mio. EUR und hinsichtlich der Prognosen für die traditionellen Eigenmittel in einer Erhöhung um 420 Mio. EUR niederschlägt;

5.

unterstützt die vom Parlament und vom Rat am 8. Dezember 2014 vereinbarten gemeinsamen Schlussfolgerungen mit Blick auf die Annahme des EBH Nr. 6/2014 in dem durch ihr Berichtigungsschreiben geänderten Umfang, einschließlich einer Mittelumschichtung auf der Ausgabenseite auf die EBH Nr. 3/2014 und Nr. 4/2014;

6.

weist darauf hin, dass sich durch die Annahme des EBH Nr. 6/2014 der Bedarf für die BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten um insgesamt 4 515,5 Mio. EUR verringern wird und somit zusammen mit dem verringerten Anteil der BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten zum Haushalt der Union infolge des EBH Nr. 3/2014, des EBH Nr. 4/2014 und des EBH Nr. 8/2014 den zusätzlichen Bedarf an Mitteln für Zahlungen gemäß dem EBH Nr. 3/2014, wie in den Schlussfolgerungen vom 8. Dezember 2014 vereinbart, vollständig ausgleichen wird;

7.

billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2014;

8.

beauftragt seinen Präsidenten, zu erklären, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5/2014 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

9.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 51 vom 20.2.2014, S. 1.

(3)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

(4)  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.