7.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 174/36


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Qualitätsrahmen für Praktika

2014/C 174/07

Berichterstatter

Andrius Kupčinskas (LT/EVP), Bürgermeister von Kaunas

Referenzdokument

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Qualitätsrahmen für Praktika

COM(2013) 857 final

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt die vom Rat der Europäischen Union angenommene Empfehlung für einen Qualitätsrahmen für Praktika (QRP), dessen Schaffung bereits in früheren Stellungnahmen gefordert wurde; bedauert jedoch sehr, dass die Kommission diesen Rahmen in Form einer Empfehlung des Rates und nicht in Form einer Richtlinie vorgelegt hat;

2.

stellt angesichts der Tatsache, dass die Zeit zwischen der Vorlage des Kommissionsvorschlags (4. Dezember 2013) und der Annahme der Empfehlung des Rats (10. März 2014) zu kurz war, als dass der Ausschuss der Regionen nach dem üblichen Verfahren eine Stellungnahme hätte abgeben können, mit Befremden fest, dass weder die Europäische Kommission bei der Erarbeitung der Empfehlung zu einem Qualitätsrahmen für Praktika noch der Rat bei der Annahme dieser Empfehlung eine Konsultation der Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU — dem Ausschuss der Regionen — durchgeführt hat;

3.

bedauert, dass die Jugendarbeitslosigkeit in der EU, insbesondere in einigen Regionen, immer noch sehr hoch ist, und betont, wie wichtig aktive Schritte zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sind. Um die Zielvorgabe der Europa-2020-Strategie zu erreichen, nämlich eine Beschäftigungsquote von 75% der 20- bis 64-Jährigen im Jahr 2020, muss die Jugendbildung verbessert, d. h. genauer auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichtet werden, und es müssen günstigere Bedingungen für den Übergang zum Arbeitsmarkt geschaffen werden;

4.

ist der Auffassung, dass sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene unbedingt mehr unternommen werden muss, um junge Leute für die Wahl von Zukunftsberufen zu begeistern. Hierzu sind Untersuchungen erforderlich, die es ermöglichen, Entwicklungstendenzen frühzeitig zu erkennen und zu beeinflussen sowie vorherzusagen, wie sich die Nachfrage nach Arbeitskräften in den verschiedenen Branchen und Berufsgruppen verändern wird, wie hoch die Zahl der für bestimmte Berufe und neu entstehende Arbeitsplätze auszubildenden Arbeitskräfte ist und wie hoch der voraussichtliche Ausbildungsplatzbedarf für junge Menschen ist;

5.

bekräftigt, da Praktika ein Dreh- und Angelpunkt der Jugendgarantie sind, seine Unterstützung für die Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie (1) vom 22. April 2013 (2), mit der sichergestellt werden soll, „dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird“. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften müssen bei der Umsetzung der Jugendgarantiesysteme eine zentrale Rolle übernehmen;

6.

begrüßt den QRP als sinnvolle Maßnahme, mit der gewährleistet werden soll, dass Praktika den Übergang von der Ausbildung in die Arbeitswelt wirkungsvoll erleichtern und damit die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen steigern;

7.

empfiehlt, bei Praktika den Wissenstransfer von einer Generation auf die andere nach dem Meister-Lehrling-Modell als wichtiges Element zu sehen;

8.

stimmt den im QRP aufgeführten Neuerungen zu, da mit dem QRP die Transparenz der Praktika gewährleistet und die Lernziele in den Fokus gerückt werden sollen; zeigt sich gleichzeitig enttäuscht, dass der Qualitätsrahmen keine Diskussionen über Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zu so wichtigen Fragen wie soziale Sicherheit oder Vergütung für Praktikanten vorsieht; bedauert, dass die Vorgaben des Qualitätsrahmens nicht mit den Vorgaben der Jugendgarantie übereinstimmen und der Qualitätsrahmen nur Praktika auf dem freien Markt abdeckt, nicht aber Praktika im Zuge eines Studiums, einer formalen Bildungsmaßnahme oder einer Berufsausbildung;

9.

erinnert daran, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle bei der Festlegung und Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zukommt, darunter auch im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Mitgliedstaaten sollten sich dieser Rolle bewusst sein und die damit verbundenen Möglichkeiten nutzen, um den jungen Fachkräften den Übergang von der Ausbildung in den Beruf zu erleichtern, denn gerade die lokalen Gebietskörperschaften spielen eine Rolle als Dienstleistungserbringer in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Beschäftigung; bedauert daher, dass in der Empfehlung des Rates nicht auf die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung des QRP eingegangen wird;

10.

fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, für eine aktive Mitwirkung der Sozialpartner und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu sorgen, um eine erfolgreiche Einführung des Systems zu gewährleisten,

11.

und eingehend zu prüfen, unter welchen rechtlichen und anderen Bedingungen der QRP in eine nationale Gepflogenheit und (oder) in nationales Recht umgesetzt werden kann;

Einleitende Bemerkungen

12.

zeigt sich besorgt angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit in der Europäischen Union und der sich daraus ergebenden aktuellen Gefahr der Jugendarmut, worauf auch in dem Jahresbericht der Europäischen Kommission zur Beschäftigung und zum gesellschaftlichen Wandel 2012 eingegangen wird (3);

13.

unterstreicht die Bedeutung wirksamer Maßnahmen zur Lösung des in Europa zunehmenden Problems, dass junge Menschen weder einer Arbeit noch einer Ausbildung nachgehen, und weist auf die sozialen, wirtschaftlichen und demografischen Folgen und Gefahren im Zusammenhang mit der fehlenden Eigenständigkeit bei diesen jungen Menschen hin;

14.

teilt die Auffassung der Kommission bezüglich der Bedeutung von Praktika und weist darauf hin, dass junge Menschen durch hochwertige Praktika die Möglichkeit erhalten, wertvolle berufliche Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und auf diese Weise ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz zu vergrößern, und ihnen damit ermöglicht wird, schnell und dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen;

15.

teilt die Besorgnis der Kommission, dass Praktika zuweilen als Möglichkeit missbraucht werden, billige oder sogar unbezahlte Arbeitskräfte zu beschäftigen. Dementsprechend bestehen die wesentlichen Herausforderungen in der klaren Festlegung einer Höchstdauer von Praktika und der Verbesserung ihrer Qualität mit dem Ziel, wertvolle Erfahrungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt zu vermitteln;

16.

weist darauf hin, dass hinsichtlich der Jugendbeschäftigung die besten Resultate in den Ländern und Regionen zu beobachten sind, in denen junge Menschen die Möglichkeit haben, hochwertige Praktika bzw. handwerkliche Ausbildungen zu absolvieren, und in denen feste Pläne für Praktika und Betriebspraktika einen untrennbaren Bestandteil des Bildungs- und Einstellungssystems bilden; es ist wichtig, dass Bildungseinrichtungen mit der Unternehmenswelt zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass beide Seiten aus einem Praktikumsprogramm Gewinn ziehen können;

Allgemeine Aspekte der Empfehlung

17.

stimmt mit der Grundannahme des QRP überein und stellt fest, dass sowohl der Lernprozess, der es ermöglicht, sich mit dem Arbeitsplatz besser vertraut zu machen, als auch klare Lernziele und die Auswahl eines geeigneten Ansprechpartners für das Praktikum wichtig sind;

18.

unterstützt den Aufruf des QRP, die vom Praktikanten erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen durch den Anbieter des Praktikums offiziell mit einer Bescheinigung über ein geleistetes Praktikum bestätigen zu lassen, was unumgänglich ist, wenn sichergestellt werden soll, dass der Wert des Praktikums als Instrument, das die Eingliederung der Jugendlichen fördert und ihre Chancen erhöht, eine hochwertige Beschäftigung zu finden, formal anerkannt wird;

19.

bedauert, dass die Empfehlung des Rates sich nicht auf Praktika bezieht, die Bestandteil eines akademischen Lehrplans oder eines formellen Bildungs- oder Berufsbildungskurses sind; fordert die Kommission daher auf, in einem gesonderten Vorschlag einen Qualitätsrahmen für diese Praktika vorzulegen;

20.

befürwortet die für den QRP vorgesehene Unterstützung für Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch den EU-Finanzierungsrahmen (Finanzierung von Praktikumsprogrammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche), den Austausch bewährter Verfahren und Monitoring-Maßnahmen; dabei ist jedoch sicherzustellen, dass europäische Mittel nicht an die Stelle privater Mittel treten;

Arbeitsbedingungen und Transparenz

21.

fordert zur Gewährleistung der Qualität von Praktika, unter verstärkter Anwendung der Methode der offenen Koordinierung die Diskussion über den Austausch bewährter Verfahrensweisen in Europa zu fördern und damit den Mitgliedstaaten Hilfe zur Formulierung von Minimalanforderungen für Praktika an die Hand zu geben, die auf diesen Verfahren basieren;

22.

begrüßt die im QRP genannten Anforderungen an die Transparenz für Ausschreibungen freier Praktikantenstellen, weist aber darauf hin, dass trotz der Bedeutung der Transparenz diese allein nicht ausreichend ist, um die Qualität von Praktika zu gewährleisten;

23.

bedauert in diesem Zusammenhang, dass Praktikumsanbietern im QRP nicht empfohlen wird, eine angemessene Sozial- und Krankenversicherung zu gewährleisten, sondern nur gefordert wird, in den Praktikumsausschreibungen darauf hinzuweisen, ob eine derartige Versicherung vorgesehen ist;

24.

begrüßt den im QRP vertretenen Standpunkt, dass in Ausschreibungen freier Praktikumsstellen darauf hingewiesen werden sollte, ob eine Bezahlung und/oder Aufwandsentschädigung für das Praktikum vorgesehen ist, und begrüßt in der Empfehlung des Rates die Bestimmung, dass in den Bekanntmachungen über Praktika die Höhe der angebotenen Vergütung oder Aufwandsentschädigung anzugeben ist, wenn eine Vergütung und/oder Aufwandsentschädigung angeboten wird. Gleichzeitig muss nach Ansicht des Ausschusses gewährleistet werden, dass die Informationspflicht nicht zu einer bürokratischen Last für die Praktikumsanbieter wird und dass jegliche Regulierung auf diesem Gebiet die Schaffung von Praktika in allen Sektoren des Arbeitsmarktes nicht behindert, sondern fördert;

25.

weist darauf hin, dass der QRP nicht auf die Frage unbezahlter oder nur teilweise bezahlter Praktika eingeht. Die Ergebnisse einer kürzlich durchgeführten Eurobarometer-Umfrage (4) zeigen, dass drei Fünftel aller Praktikanten entweder gar keine oder eine so geringe finanzielle Aufwandsentschädigung erhalten, dass diese in weniger als der Hälfte der Fälle ausreicht, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Das birgt die Gefahr einer Beschränkung des Zugangs zu Praktika auf diejenigen, die sie sich finanziell leisten können, was wiederum zu einer Abnahme der Zahl von Praktika und ihres wirtschaftlichen Nutzens und gleichzeitig zu einer wachsenden Ungleichheit führt;

26.

Die Absicht, die Qualität von Praktika sicherzustellen, indem die Schaffung von Voraussetzungen für eine angemessene Versicherung und Aufwandsentschädigung bzw. Bezahlung für alle Praktikanten verpflichtend wird, kann aufgrund einer sowohl für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als auch für die Unternehmen zu starken finanziellen Belastung einen Rückgang der Zahl von Praktikumsplätzen nach sich ziehen. Da es aufgrund der Vielfalt in Europa möglicherweise nicht gelingen wird, ein für alle geeignetes einheitliches Modell zu schaffen, begrüßt der AdR das Bestreben zur Schaffung effektiver Systeme zur anteiligen oder vollumfänglichen Finanzierung von Praktika durch eine Kombination verschiedener Quellen;

27.

stellt fest, dass in der Empfehlung des Rates die Rolle des Ansprechpartners für die Praktikanten unzureichend definiert ist, und appelliert daher, auch angesichts der Tatsache, dass die Regelung dieser Frage letzten Endes in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, an die Mitgliedstaaten und die Wirtschafts- und Sozialpartner, bewährte Verfahren bezüglich der Rolle der Ansprechpartner, ihrer Pflichten und Zuständigkeiten und anderer zugehöriger Fragen auszutauschen, um nach und nach zu bewährten Verfahren in der EU zu gelangen und den Grundsatz des Regierens auf mehreren Ebenen praktisch umzusetzen;

Transnationale Praktika

28.

begrüßt den positiven Einfluss des QRP, der die derzeit noch zu selten stattfindenden transnationalen Praktika erleichtert und den Zugang zu Informationen verbessert;

29.

schlägt vor, da Artikel 153 AEUV als Rechtsgrundlage für den Qualitätsrahmen vorsieht, dass die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten ergänzt, zur Förderung der Mobilität von Praktikanten Anstrengungen zur Sammlung und Verbreitung von Informationen über die rechtliche Regelung von Praktika zu unternehmen, weil es jungen Menschen erleichtert wird, ein Praktikum in einem anderen Land zu absolvieren, wenn sie sich problemlos darüber informieren können, was der Praktikant erwarten kann;

30.

weist jedoch darauf hin, dass die bereits erwähnte Tatsache, dass es häufig keine Aufwandsentschädigung gibt bzw. diese nicht hoch genug ist, im Verein mit dem Mangel an angemessenen Unterkünften eine Hürde für transnationale Praktika sein kann, wenn potenzielle Praktikanten wegen der schwierigen finanziellen Situation häufig nicht in der Lage sind, an einem Auslandspraktikum teilzunehmen;

31.

betont, dass sich die Schaffung günstigerer Bedingungen für transnationale Praktika mehrfach positiv auswirken könnte: beispielsweise durch die Steigerung der Chancen der Praktikanten auf eine Beschäftigung und durch eine verbesserte Integration in den Arbeitsmarkt;

32.

begrüßt die im QRP zum Ausdruck kommende Auffassung, dass EURES auf Praktika erweitert werden könnte, wie dies der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen (5) von Juni 2012 gefordert hat; begrüßt ferner die Anregung, das Netz zur Verbreitung von Informationen über Praktika zu nutzen;

33.

stimmt der Nutzung von EURES zur Gewährleistung des Zugangs zu Informationen über freie Praktikumsplätze zu und empfiehlt, EURES auch als Feedback-Instrument zu nutzen, das es den Praktikanten gestattet, ihre Erfahrungen mit Praktika zu bewerten;

34.

weist darauf hin, dass die Zahl der transnationalen Praktika trotz der großen Mobilität der Studierenden, z. B. im Rahmen des Erasmus-Programms (6), sehr gering ist. Es handelt sich also um eine verpasste Gelegenheit zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit durch Mobilität: ein Praktikum in einem anderen Land könnte entscheidend sein, wenn junge Menschen eine Stelle in einem anderen Mitgliedstaat annehmen möchten; begrüßt deshalb die Auflegung des Programms Erasmus+, das dazu beitragen könnte, die Zahl der Auslandspraktika anzuheben;

35.

Die Möglichkeit, unter unterschiedlichen Bedingungen Erfahrungen zu erwerben, bietet jungen Menschen die unschätzbare Chance, die Zahl der potenziellen Arbeitgeber in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu vergrößern. Deshalb sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, die Wirksamkeit der Unterstützung für Praktika in einem anderen Mitgliedstaat zu gewährleisten: durch die Suche nach Lösungen zur Abfederung des Kostenaufwands des Praktikanten für die Übersiedlung in ein anderes Land und die Bereitstellung entsprechender Informationen, um zu gewährleisten, dass die Praktikanten nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, und zwar unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten in dem Land, in dem das Praktikum stattfindet, und der in dem jeweiligen Aufnahmeland geltenden Verwaltungsvorschriften (wie z. B. Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, ggf. Anmeldebescheinigung usw.);

Umsetzung des QRP

36.

verweist darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die umfassende Erarbeitung und Umsetzung neuer Initiativen einbezogen werden müssen — wobei die erforderliche Finanzierung für deren Durchführung sicherzustellen ist –, da sie die unterschiedlichen Bedingungen und Bedürfnisse auf lokaler Ebene am besten einschätzen können;

37.

bedauert, dass in der Empfehlung des Rates nicht vorgeschlagen wird, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Unternehmen bei der Schaffung und Perfektionierung von Bildungsprogrammen zur Berücksichtigung des Bedarfs des Arbeitsmarktes und zur Ausbildung von Fachkräften der gefragten Berufsrichtungen umfassender zu konsultieren;

38.

verweist auch darauf, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften oft weitgehend für die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der Beschäftigung sowie der allgemeinen und beruflichen Bildung zuständig sind und dass der territoriale Aspekt dieser Politikbereiche sehr wichtig ist;

39.

begrüßt, dass „die aktive Einbindung von Arbeitsverwaltungen, Bildungseinrichtungen und Berufsbildungsanbietern bei der Umsetzung des Qualitätsrahmens für Praktika“ gefördert werden soll, und betont die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in allen drei Bereichen;

40.

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber in eine erfolgreiche Umsetzung des QRP eingebunden werden müssen, und bedauert, dass die Empfehlung der Kommission keinen konkreten Verweis auf deren Zuständigkeiten und Erfahrungen enthält; hält es für wichtig, öffentliche Einrichtungen durch einen geeigneten rechtlichen Rahmen in die Lage zu versetzen, Praktikanten aufzunehmen und bewährte Verfahren der Behörden zu verbreiten;

41.

fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Informationen zu sammeln und zu verbreiten und die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, ihre gesetzliche Regelung entsprechend zu vervollständigen, um sicherzustellen, dass die Praktikumsbedingungen den Erwartungen aller Interessenten noch besser gerecht werden;

42.

weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als wichtige Arbeitgeber und Praktikumsanbieter bei der Umsetzung von Regelungen für hochwertige Praktika mit gutem Beispiel vorangehen sollten; fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften deshalb auf, möglichst viele hochwertige Praktikumsplätze anzubieten;

43.

betont, wie wichtig es ist, aktive Interessenträger der Zivilgesellschaft, insbesondere Jugendliche und Jugendorganisationen, in die Umsetzungsphase des QRP einbeziehen zu können, beispielsweise über die Europäische Ausbildungsallianz, eine von der Europäischen Kommission im Juli 2013 lancierte Kooperationsplattform;

44.

betont ferner, wie wichtig die Privatwirtschaft und vor allem KMU für die erfolgreiche Umsetzung des QRP sind;

45.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, bei der Schaffung von Programmen zur Förderung der Kompetenzen von Studierenden enger mit den lokalen Ausbildungseinrichtungen und Arbeitgebern zusammenzuarbeiten und dazu für die leistungsstärksten Studierenden Stipendien einzurichten und bezahlte Praktika anzubieten; macht außerdem auf die Bedeutung einer EU-weiten Verbreitung der bewährten Vorgehensweisen aufmerksam, die sich diesbezüglich in den einzelnen Mitgliedstaaten herausgebildet haben;

Schlussbestimmungen

46.

begrüßt die Empfehlungen der Kommission zur Förderung einer engen Zusammenarbeit mit den Interessenträgern zur Gewährleistung einer raschen Umsetzung des QRP und verweist erneut auf die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diesem Bereich;

47.

fordert die Mitgliedstaaten auf, der Empfehlung der Kommission zu folgen und bei der Umsetzung des QPR seine Wirksamkeit im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Jugendbeschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten zu überprüfen und zu optimieren.

II.   EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN

Änderung 1

Erwägungsgrund 1

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Junge Menschen wurden von der Krise besonders stark getroffen. Die Jugendarbeitslosenquoten haben in mehreren Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren Rekordwerte erreicht; kurzfristig ist kein Rückgang in Sicht. Die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und Produktivität junger Menschen ist ein wichtiger Faktor dafür, dass sie auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können.

Junge Menschen wurden von der Krise besonders stark getroffen. Die Jugendarbeitslosenquoten haben in mehreren Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren Rekordwerte erreicht; kurzfristig ist kein Rückgang in Sicht. Die in punkto Arbeitslosenquote sehr großen Unterschiede zwischen den Regionen wirken sich negativ auf die Ziele des sozialen und territorialen Zusammenhalts der Europäischen Union aus. Die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und Produktivität junger Menschen ist ein wichtiger Faktor dafür, dass sie auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können.

Änderung 2

Erwägungsgrund 16

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Die Programme der Mitgliedstaaten, mit denen Praktika für junge Menschen gefördert und angeboten werden, können aus den europäischen Fonds finanziell unterstützt werden. Darüber hinaus wird die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche Praktika im Rahmen der Jugendgarantie unterstützen; angesprochen werden hierbei junge Menschen aus den EU-Regionen mit den höchsten Jugendarbeitslosigkeitsquoten, und eine Kofinanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014-2020 ist ebenfalls vorgesehen. Der ESF wie auch die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche können dazu beitragen, Zahl und Qualität der Praktikaprogramme der Mitgliedstaaten zu steigern. In diesem Rahmen können die Kosten der Praktika bezuschusst werden, einschließlich — unter bestimmten Bedingungen — eines Teils der Bezahlung. Darüber hinaus können damit auch die Kosten für andere Schulungen bezuschusst werden, die junge Menschen neben ihren Praktika machen, z. B. Sprachkurse.

Die Programme der Mitgliedstaaten, mit denen Praktika für junge Menschen gefördert und angeboten werden, können aus den europäischen Fonds finanziell unterstützt werden. Darüber hinaus wird die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche Praktika im Rahmen der Jugendgarantie unterstützen; angesprochen werden hierbei junge Menschen aus den EU-Regionen mit den höchsten Jugendarbeitslosigkeitsquoten, und eine Kofinanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014-2020 ist ebenfalls vorgesehen. Der ESF wie auch die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche können dazu beitragen, Zahl und Qualität der Praktikaprogramme der Mitgliedstaaten zu steigern. In diesem Rahmen können die Kosten der Praktika bezuschusst werden, einschließlich — unter bestimmten Bedingungen — eines Teils der Bezahlung, wenn gleichzeitig die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, dass diese öffentlichen Mittel nicht anstelle privater Gelder treten. Darüber hinaus können damit auch die Kosten für andere Schulungen bezuschusst werden, die junge Menschen neben ihren Praktika machen, z. B. Sprachkurse.

Änderung 3

Erwägungsgrund 29

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Die vorliegende Empfehlung gilt nicht für Praktika, die Bestandteil eines akademischen Lehrplans oder eines formellen Bildungs- oder Berufsbildungskurses sind. Praktika, deren Inhalt gemäß nationalen Rechtsvorschriften geregelt ist und die Voraussetzung für die Erlangung eines Hochschulabschlusses oder das Ausüben eines bestimmten Berufs (z. B. Arzt oder Architekt) sind, sind von der vorliegenden Empfehlung ausgenommen.

Die vorliegende Empfehlung gilt nicht für Praktika, die Bestandteil eines akademischen Lehrplans oder eines formellen Bildungs- oder Berufsbildungskurses sind. Praktika, deren Inhalt gemäß nationalen Rechtsvorschriften geregelt ist und die Voraussetzung für die Erlangung eines Hochschulabschlusses oder das Ausüben eines bestimmten Berufs (z. B. Arzt oder Architekt) sind, sind von der vorliegenden Empfehlung ausgenommen; diese zweite Praktikumsart wird in einem gesonderten Vorschlag der Kommission behandelt.

Änderung 4

Empfehlung 5

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

die Praktikumsanbieter dazu aufzurufen, einen Ansprechpartner für die Praktikanten bzw. Praktikantinnen zu benennen, dessen Aufgabe es ist, den Praktikanten bzw. die Praktikantin bei der Durchführung der ihm/ihr übertragenen Aufgabe anzuleiten und seine/ihre Fortschritte zu überwachen;

festzulegen, dass die Praktikumsanbieter dazu aufzurufen, einen Ansprechpartner für die Praktikanten bzw. Praktikantinnen zu benennen, dessen Aufgabe es ist, den Praktikanten bzw. die Praktikantin bei der Durchführung der ihm/ihr übertragenen Aufgabe anzuleiten und seine/ihre Fortschritte zu überwachen;

Änderung 5

Empfehlung 13

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

Angemessene Anerkennung von Praktika

(13)

die Praktikumsanbieter dazu aufzurufen, mit einer Bescheinigung oder einem Empfehlungsschreiben die während des Praktikums erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu bestätigen;

Angemessene Anerkennung von Praktika

(13)

die Praktikumsanbieter dazu aufzurufen zu verpflichten , mit einer Bescheinigung oder einem Empfehlungsschreiben die während des Praktikums erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu bestätigen;

Änderung 6

Empfehlung 25

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

mit den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern, den Arbeitsverwaltungen und Jugend- und Praktikantenorganisationen zusammenzuarbeiten, um die vorliegende Empfehlung zu fördern;

mit den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern, den Arbeitsverwaltungen, und den Jugend- und Praktikantenorganisationen und den Gebietskörperschaften zusammenzuarbeiten, um die vorliegende Empfehlung zu fördern;

Änderung 7

Empfehlung 26

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

die Mitgliedstaaten zu ermutigen und zu unterstützen, u. a. durch die Förderung des Austauschs bewährter Verfahren unter den Ländern, damit der Europäische Sozialfonds und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung oder andere europäische Fonds für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 dazu genutzt werden, Zahl und Qualität der Praktika zu steigern;

die Mitgliedstaaten und die Gebietskörperschaften zu ermutigen und zu unterstützen, u. a. durch die Förderung des Austauschs bewährter Verfahren unter den Ländern untereinander, damit der Europäische Sozialfonds und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung oder andere europäische Fonds für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 dazu genutzt werden, Zahl und Qualität der Praktika zu steigern;

Änderung 8

Neue Empfehlung nach Empfehlung 28

Kommissionsvorschlag

Änderung des AdR

 

(29) zu einem späteren Zeitpunkt einen Qualitätsrahmen für Praktika vorzuschlagen, die Bestandteil eines akademischen Lehrplans oder eines formellen Bildungs- oder Berufsbildungskurses sind.

Brüssel, den 3. April 2014

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  COM(2012) 729 final vom 5.12.2012.

(2)  Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie. 2013/C 120/01 vom 22. April 2013.

(3)  Employment and Social Developments in Europe 2012.

(4)  Eurobarometer: „The experience of a Traineeship in the EU“ [Praktikumserfahrungen in der EU], 2013.

(5)  http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/ec/131388.pdf.

(6)  Gemäß der Eurobarometerumfrage 2013 wurden nur 9 % der Praktika im Ausland absolviert.