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9.11.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 378/640 |
P7_TA(2014)0225
Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2014 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (COM(2012)0628 — C7-0367/2012 — 2012/0297(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
(2017/C 378/65)
Das Europäische Parlament,
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in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2012)0628), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0367/2012), |
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unter Hinweis auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 13. Februar 2013 (1), |
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in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 30. Mai 2013 (2), |
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in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 20. Dezember 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen, |
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gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr und des Petitionsausschusses (A7-0277/2013), |
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1. |
legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest (3); |
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2. |
fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen; |
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3. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
(1) ABl. C 133 vom 9.5.2013, S. 33.
(2) ABl. C 218 vom 30.7.2013, S. 42.
(3) Dieser Standpunkt ersetzt die am 9. Oktober 2013 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P7_TA(2013)0413).
P7_TC1-COD(2012)0297
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 12. März 2014 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2014/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2014/52/EU.)