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14.7.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 230/9 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Eine EU-Strategie für den Alpenraum“
(Sondierungsstellungnahme)
(2015/C 230/02)
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Berichterstatter: |
Stefano PALMIERI |
Am 27. Oktober 2014 ersuchte die Europäische Kommission den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um die Erarbeitung einer Sondierungsstellungnahme zum Thema:
Eine EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP).
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 18. November 2014 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 503. Plenartagung am 10./11. Dezember 2014 (Sitzung vom 10. Dezember) mit 132 Stimmen ohne Gegenstimmen bei 3 Enthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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1.1. |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die mit besonderem Engagement ausgearbeitete Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum (EUSALP), die vor dem Hintergrund der Herausforderungen, die auf üblichem Wege weder auf nationaler noch auf regionaler Ebene zufriedenstellend bewältigt werden können, den Zusammenhalt stärken und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen soll. |
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1.2. |
Der EWSA betont, wie sehr die Entwicklungsdynamik des Alpenraums mit dem Bergmassiv der Alpen verbunden ist, die ja auch ein identitätsfördernder Faktor und ein Erkennungsmerkmal dieser Region sind. Die Alpen sind das verbindende Element zwischen allen wirtschaftlich, sozial und ökologisch an der Strategie beteiligten Gebieten. |
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1.3. |
Der EWSA weist darauf hin, dass die teilnehmenden Staaten ein großes politisches Engagement für die EUSALP an den Tag legen und dass es sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Regierungsebene ein ausgeprägtes Bewusstsein für dieses Thema und ein hohes Maß an Beteiligung gibt. Diese Einstellung ist das Ergebnis eines Kooperationsprozesses, der Anfang der siebziger Jahre in dieser Region ins Leben gerufen wurde und bis heute andauert. |
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1.4. |
Der EWSA hält die spezifischen Merkmale der Alpenregion — beispielsweise Gebietseinheiten, die zu den wettbewerbsfähigsten der Welt gehören, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichte zwischen den „ländlichen Gebieten und Bergregionen“ einerseits und den „städtischen Gebieten und Ballungsräumen“ andererseits, das Natur- und Kulturerbe sowie die enorme Konzentration von Verkehrsströmen — für die Region bestimmende und prägende Faktoren. |
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1.5. |
Zwar befürwortet der EWSA das allgemeine Konzept der Strategie und ist der Ansicht, dass deren Ziele, Säulen und Prioritäten im Einklang mit dem Diskussionspapier stehen, auf der anderen Seite jedoch weist er darauf hin, dass bei der Ausarbeitung des Aktionsplans diese Ziele, Säulen und Prioritäten integriert und weiter verbessert werden müssen. |
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1.6. |
Der EWSA stellt fest, dass das durch EUSALP erfasste Gebiet in puncto Wirtschaft, ökologische Nachhaltigkeit und sozialer Zusammenhalt einen Entwicklungsstand aufweist, der deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegt. Trotzdem haben die Wirtschaft- und Finanzkrise und die durch die Globalisierung der Wirtschaft und der Märkte bedingten Veränderungen große und schwierige Herausforderungen für diese Makroregion mit sich gebracht. Die Verwirklichung des allgemeinen Ziels von EUSALP — „zu gewährleisten, dass die Region weiterhin eines der attraktivsten Gebiete Europas bleibt, die eigenen Ressourcen optimal nutzt und die Chancen einer nachhaltigen und innovativen Entwicklung ergreift“ (1) — ist daher nach Auffassung des EWSA für die Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts Europas äußerst wichtig. |
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1.7. |
Der EWSA erachtet es als wesentlich, dass — wie in Ziffer 4.4 ausgeführt — das in der EUSALP enthaltene ganzheitliche Entwicklungskonzept durch die Festlegung neuer, geeigneterer Ziele weiter ausgebaut wird. |
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1.8. |
Der EWSA dringt darauf, bei der Festlegung des „Aktionsplans“ von EUSALP die Interdependenz und Kohärenz zwischen den Prioritäten bezüglich Wettbewerbsfähigkeit (Säule 1) und Nachhaltigkeit (Säule 3) zu stärken und dadurch die Verwirklichung der Entwicklungsziele sicherzustellen, ohne jedoch die Bedürfnisse und Chancen künftiger Generationen aufs Spiel zu setzen. |
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1.9. |
Mit Blick auf die „erste Säule“ hält es der EWSA für ausschlaggebend, durch beiderseitige Solidarität zwischen den Bergregionen und den städtischen Gebieten ein nachhaltiges Wachstum zu gewährleisten sowie die Vollbeschäftigung, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und den Zusammenhalt im Alpenraum zu fördern. Zu den Prioritäten siehe unten Ziffer 5.2. |
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1.10. |
Bezüglich der „zweiten Säule“ befürwortet der EWSA die Förderung einer territorialen Entwicklung auf Grundlage der Zusammenarbeit zwischen internen und externen Gebietseinheiten, des Zugangs zu Dienstleistungen, der nachhaltigen Mobilität sowie der Verbesserung des Verkehrs und der Kommunikationsinfrastrukturen. Zu den Prioritäten siehe unten Ziffer 5.3. |
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1.11. |
Bei der „dritten Säule“ hält es der EWSA für grundlegend, das Engagement für eine nachhaltige Bewirtschaftung und den Umweltschutz zu verstärken sowie die Vorzüge der Region zum Tragen zu bringen. Zu den Prioritäten siehe unten Ziffer 5.4. |
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1.12. |
Der EWSA ist der Ansicht, dass die EUSALP ohne starke Steuerungsstrukturen und eigens für „capacity building“ (Kapazitätenaufbau) bereitgestellte Finanzmittel Gefahr läuft, ihre Effizienz und strategische Bedeutung einzubüßen. Vor diesem Hintergrund spricht sich der EWSA im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates (2) dafür aus, einen Aktionsplan auf Grundlage der Komplementarität der einzelnen Finanzierungsprogramme, der Koordinierung der institutionellen Instrumente und der Konzipierung neuer makroregionaler Projekte aufzustellen. |
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1.13. |
Der EWSA vertritt unter Verweis auf die Schlussfolgerungen seiner Stellungnahme zum Thema „Governance makroregionaler Strategien“ (3) die Auffassung, dass die Konzipierung und Umsetzung makroregionaler Strategien ein spezielles, auf Zusammenarbeit und Koordinierung basierendes Governance-System erfordert. Um vor diesem Hintergrund die Wirksamkeit der Strategie zu gewährleisten, muss die EUSALP nach Ansicht des EWSA über eine wirksame Steuerung auf mehreren Ebenen (4) zur gemeinsamen Erschließung der horizontalen Dimension (Beteiligung der Zivilgesellschaft) verfügen, die die vertikale Dimension (Beteiligung der Regionen und Kommunen) unter umfassender Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ergänzt und bereichert (5). |
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1.14. |
Der EWSA spricht sich für die Einbeziehung der organisierten Zivilgesellschaft in den Aufbau von Kapazitäten aus und befürwortet die Einrichtung eines ständigen Forums, das die Sozial- und Wirtschaftspartner im Alpenraum vertritt und unterstützt. |
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1.15. |
Der EWSA hält es für wesentlich, die Beschäftigung insbesondere junger Menschen und Langzeitarbeitsloser zu fördern und Maßnahmen zur Flankierung von Sozialinvestitionen sowie zur Anpassung der Sozialschutzsysteme voranzubringen. |
2. Die EU-Strategie für den Alpenraum: Allgemeine Bemerkungen
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2.1. |
In der vorliegenden Stellungnahme soll das Konsultationspapier zum Thema „EU-Strategie für den Alpenraum“ (6) (im Folgenden EUSALP) — auch unter Bezugnahme auf die bereits vom EWSA verabschiedeten Stellungnahmen zu den makroregionalen Strategien — bewertet werden. |
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2.2. |
Zum Alpenraum gehören fünf EU-Mitgliedstaaten (Italien, Frankreich, Österreich, Deutschland und Slowenien) sowie zwei Nicht-EU-Staaten (die Schweiz und Liechtenstein). Hier leben auf einer Fläche von 4 50 000 km2 insgesamt 70 Millionen Menschen. |
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2.2.1. |
Die an der EUSALP beteiligten Gebiete sind in hohem Maße durch die Gebirgslandschaft der Alpen geprägt, die nicht nur ein identitätsfördernder Faktor und ein Erkennungsmerkmal dieser Region sind, sondern auch das wirtschaftlich, logistisch und ökologisch verbindende Element zwischen diesen Gebieten bilden (7). |
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2.3. |
Im Bereich der makroregionalen Politik, die die EU seit 2009 verfolgt, ist die geografische Positionierung der EUSALP nicht nur im Hinblick auf die EU-Kohäsionspolitik und auf die Kontinuität in Bezug auf die EU-Strategien für den Ostseeraum (EUSBR) (8), den Donauraum (EUSDR) (9) sowie für das Ionische Meer und die Adria (EUSAIR) (10) von strategischer Bedeutung, sondern darüber hinaus auch überaus wichtig, da damit die Ausweitung des makroregionalen Konzepts auf den westlichen Mittelmeerraum gefördert wird (11). |
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2.4. |
Seit den siebziger Jahren haben die Regionen des Alpenraums über die sie historisch trennenden nationalen Grenzen hinweg ein gemeinsames Bewusstsein dafür entwickelt, dass die Alpen als eine territoriale Einheit aufzufassen sind, die es zu schützen und aufzuwerten gilt. Aus diesem Grund wurde eine Reihe von interregionalen, transnationalen und grenzübergreifenden Kooperationsinitiativen auf den Weg gebracht, die in erster Linie darauf abzielten, das gegenseitige Verständnis der beteiligten Völker zu erhöhen und auf diese Weise die sprachlichen, sozioökonomischen und ethnischen Unterschiede zu überwinden und die europäische Integration voranzutreiben (12). |
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2.5. |
Die wichtigsten Etappen auf dem Weg zur Strategie für den Alpenraum, die noch vor Ende 2015 durch den Rat gebilligt werden soll (13), waren die Alpenkonferenz von Bad Ragaz im Juni 2012 und die Konferenz von Grenoble im Oktober 2013. |
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2.5.1. |
In der auf der Konferenz von Grenoble (14) angenommenen „Politischen Entschließung zur Durchführung der EU-Strategie für den Alpenraum“ wurden mit Blick auf die drei Kernthemen „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Land- und Forstwirtschaft und Tourismus“, „Wasser, Energie, Umwelt und Klima“ und „Erreichbarkeit, Kommunikation und Verkehr“ die strategischen Ziele festgelegt sowie die Chancen und Herausforderungen aufgezeigt. |
3. Das Konsultationspapier: allgemeiner Rahmen, Geltungsbereich und Zielsetzungen
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3.1. |
Das Bergmassiv der Alpen bildet für die EUSALP das charakteristische Element der gesamten Zusammenarbeit in diesem Raum. Eines der wichtigsten Merkmale, das den Alpenraum von anderen Teilen Europas unterscheidet, ist die große territoriale Vielfalt der Region: Berggebiete und sie umgebende Gebirgsausläufer, zugängliche und abgelegene Täler, Tief- und Hochebenen, städtische Großräume und Städte. |
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3.1.1. |
Um die Bereiche, auf die die Ziele und Prioritäten der EUSALP vorrangig ausgerichtet sein sollen, leichter zu ermitteln, wird im Folgenden auf die fünf Gebietstypen Bezug genommen, die den Alpenraum kennzeichnen: „alpine Großstädte“, „Alpenstädte“, „wachsende ländliche Gebiete“, „ländliche Gebiete mit rückläufiger Entwicklung“ und „Tourismusgebiete“. |
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3.2. |
Der Alpenraum verfügt über zahlreiche spezifische Merkmale, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen und aufgrund derer sich EUSALP von den makroregionalen Strategien für den Ostseeraum, den Donauraum sowie für die Region Adria und Ionisches Meer unterscheidet. Einerseits gehören einige Alpengebiete zu den weltweit am stärksten entwickelten Regionen, die über wettbewerbsfähige Volkswirtschaften, hohe Lebensstandards sowie gesellschaftliche und politische Stabilität verfügen. Kennzeichnend sind aber auch: große wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den ländlichen Gebieten, den Ebenen und den städtischen Gebieten; ein einmaliges Naturerbe und einzigartige Ökosysteme; ein kulturelles Erbe, das einen grundlegenden Faktor für den sozialen Zusammenhalt und die Entwicklung des Alpenraums selbst darstellt sowie eine Konzentration von Verkehrsströmen, die zu einem Problem im Hinblick auf Verkehrsüberlastung und Umweltschutz geworden ist. |
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3.3. |
Das allgemeine Ziel der Strategie EUSALP besteht darin zu gewährleisten, dass diese Region eine der attraktivsten Gebiete Europas bleibt, die eigenen Ressourcen optimal nutzt und die Chancen einer nachhaltigen und innovativen Entwicklung ergreift. |
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3.3.1. |
Dieses Ziel soll durch Maßnahmen in Bezug auf drei thematische Säulen erreicht werden: „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, des Wohlstands und des Zusammenhalts“; „Gewährleistung der Erreichbarkeit und Konnektivität für alle Bewohner“ und „Gewährleistung der Nachhaltigkeit“. |
3.3.2.
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3.3.2.1. |
Obwohl der Alpenraum Europas größter Wirtschafts- und Produktionsstandort ist und ein hohes Entwicklungspotenzial aufweist, ist der mangelnde wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt nach wie vor ein Problem. Die Berge sind eine Herausforderung für die homogene Entwicklung der Region. Die Strategie EUSALP zielt darauf ab, die innovative wirtschaftliche Entwicklung im Alpenraum durch die Festlegung eines ausgewogeneren Entwicklungsmodells zu fördern, das gleichzeitig auch der Vielfalt und den Besonderheiten der einzelnen Gebiete gerecht wird. Die Förderung muss sich auf eine wettbewerbsfähige Wirtschaft richten, in der Wohlstand, Energieeffizienz, hohe Lebensqualität und die für die Region charakteristischen traditionellen Werte miteinander verknüpft werden können. |
3.3.3.
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3.3.3.1. |
Durch umweltverträgliche Mobilitätsmuster, nachhaltige Verkehrssysteme sowie Kommunikationsdienstleistungen und -infrastrukturen muss eine ausgewogene territoriale Entwicklung gefördert werden. Im Rahmen der europäischen Verkehrswege nimmt der Alpenraum eine strategische Stellung ein, da er sowohl von der Nord-Süd-Achse als auch von der Ost-West-Achse durchschnitten wird. In dieser Region befinden sich die wichtigsten Verkehrsknotenpunkte Europas und zahlreiche Alpenpässe, die durch ökologisch besonders schutzbedürftige Gebiete führen. Von grundlegender Bedeutung sind koordinierte Maßnahmen, die den Verkehrsbedürfnissen, dem Wohlergehen der Bevölkerung und dem ökologischen Gleichgewicht Rechnung tragen. In Anbetracht der herrschenden Vielfalt und der komplexen territorialen Verhältnisse in der Region muss das Konzept der Konnektivität auch auf die Kommunikationsinfrastrukturen und -dienstleistungen ausgeweitet werden. |
3.3.4.
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3.3.4.1. |
Die Bewahrung des alpinen Erbes sowie die Förderung einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen und kulturellen Ressourcen sind für den Alpenraum von ausschlaggebender Bedeutung. Wasser, Bodenschätze, die Vielfalt der Landschaften mit einer großen Biodiversität sowie ein reiches und vielfältiges kulturelles Erbe gehören zu den Besonderheiten dieser Region, die geschützt und genutzt werden müssen. Die umweltverträgliche Nutzung der natürlichen Ressourcen wie Wasser oder Biomasse ist für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Zusammenhalts in der Region von grundlegender Bedeutung, da sie zur Verwirklichung strategischer Ziele wie beispielsweise Energieautarkie oder regionale Energiespeicherkapazitäten beitragen kann. |
4. Besondere Bemerkungen zur makroregionalen Dimension des Alpenraums
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4.1. |
Die Strategie für den Alpenraum trifft in den Teilnehmerländern auf ein starkes politisches Engagement und ein großes Bewusstsein in der Öffentlichkeit. Sie ist nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine große Chance für die EU insgesamt. Ziel der Strategie EUSALP ist es, eine für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt in Europa außerordentlich wichtige Makroregion wirtschaftlich zu entwickeln, ihre Gebiete miteinander zu verbinden und ihre Umwelt zu schützen. |
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4.2. |
Der Prozess zur Entfaltung der EUSALP erfordert einen strukturierten Dialog zwischen den verschiedenen beteiligten Akteuren, um die spezifischen Erfordernisse zu ermitteln und gemeinsam zu meistern. Die ökologischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Charakteristika sowie die stark ausgeprägten wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen den städtischen und ländlichen Gebieten müssen sorgfältig berücksichtigt werden. Es muss also ein umfassender und offener Dialog zwischen den Interessenträgern geführt werden, um eine von einem breiten Konsens getragene Strategie zu entwickeln. |
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4.2.1. |
Wichtig ist dabei auch, dass die politischen Maßnahmen koordiniert werden, um den territorialen Zusammenhalt zu fördern. Einige Fragen in den Bereichen wirtschaftliche Innovation, Verkehrsarten und Umwelt sind eng miteinander verwoben und können nicht unabhängig voneinander lokal gelöst werden; sie erfordern vielmehr eine weiter gefasste Perspektive, die die makroregionale Ebene bieten kann. |
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4.2.2. |
Unter Bezugnahme auf die Mitteilung über die Governance makroregionaler Strategien (15) muss die Steuerung der EUSALP auf mehreren Ebenen über eine wirksame horizontale Dimension (Beteiligung der Zivilgesellschaft) verfügen, die die vertikale Dimension (Beteiligung der Regionen und Kommunen) unter umfassender Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ergänzt und bereichert. |
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4.3. |
Der EWSA ist der Ansicht, dass die EUSALP ein grundlegendes Instrument ist, um die im Alpenraum getroffenen Maßnahmen in Themenbereichen wie wirtschaftliche Globalisierung, Klimawandel, Informationsgesellschaft, wissensbasierte Wirtschaft, demografischer Wandel sowie Mobilität von Gütern und Personen zu flankieren. |
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4.4. |
Mit Hilfe dieser Strategie wird es möglich sein, einen Beitrag zur Entwicklung des Alpenraums zu leisten, bei dem ein ganzheitlicher Ansatz zur Anwendung kommt, der die wirtschaftliche, ökologische und soziale Dimension funktionell und in wechselseitiger Abhängigkeit voneinander gestaltet. Um dem ganzheitlichen Ansatz durch genau festgelegte Zwecke konkret zu veranschaulichen, hat der EWSA fünf strategische Ziele ermittelt, die Eingang in den Aktionsplan finden sollten:
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4.4.1. |
Unterstützung eines dynamischen KMU-Systems und eines günstigen unternehmerischen Umfelds zur Förderung der Beschäftigung. Im Rahmen von EUSALP muss die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Gebiete in einer globalen Wirtschaft gefördert und dazu die Erhaltung bestehender und die Schaffung neuer, hochwertiger Arbeitsplätze unterstützt werden. |
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4.4.2. |
Förderung des Aufbaus von Kapazitäten, die auf den Traditionen und der gesellschaftlichen Vielfalt beruhen. EUSALP muss zur Erhaltung der identitätsstiftenden Werte der beteiligten Gebiete beitragen und gleichzeitig die Nutzung von lokalem Wissen und Brauchtum als Hebel für wirtschaftliche Entwicklung und soziale Inklusion fördern. |
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4.4.3. |
Förderung eines gleichberechtigten und fairen Zugangs zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im gesamten Alpenraum. Mithilfe von EUSALP muss die Erhaltung und Anpassung eines Rahmens von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unterstützt werden, um den Bedürfnissen der dortigen Bevölkerung — insbesondere in den durch „geografische Nachteile“ gekennzeichneten Gebieten — Rechnung zu tragen. |
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4.4.4. |
Förderung der gemeinsamen Verantwortung und der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Regionen im Alpenraum. Mithilfe von EUSALP müssen neue Konzepte der gemeinsamen Verantwortung und der gleichberechtigten Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Regionen im Alpenraum gefördert werden, wie beispielsweise die vertikalen Beziehungen zwischen den Großstädten und den ländlichen und touristischen Gebieten. |
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4.4.5. |
Förderung des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität, der Landschaften und der natürlichen Ressourcen. Mithilfe von EUSALP muss der Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität, der Landschaften und der natürlichen Ressourcen gefördert werden. Dabei muss ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Erhaltungsmaßnahmen und den Maßnahmen für eine rationelle Nutzung der ökosystembasierten Erzeugnisse und Dienstleistungen gefunden werden. Außerdem müssen umweltverträgliche Bewirtschaftungsmodelle gefördert werden, damit die durch die Nutzung der ökosystembasierten Erzeugnisse und Dienstleistungen bedingten Vorteile ausgewogener auf die verschiedenen Gebiete des Alpenraum verteilt werden. |
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4.5. |
Der EWSA ist der Ansicht, dass die EUSALP-Strategie gemäß den Ratsbeschlüssen auf den Weg gebracht werden muss, was bedeutet, dass einerseits für eine makroregionale Strategie weder zusätzliche Mittel noch zusätzliche Rechtsvorschriften noch neue Verwaltungseinheiten erforderlich sein sollten (das „dreifache Nein“), andererseits jedoch ein Aktionsplan aufgestellt werden muss, der auf der Komplementarität der einzelnen Finanzierungsprogramme, der Koordinierung der institutionellen Instrumente und der Konzipierung neuer makroregionaler Projekte beruht. Besondere Aufmerksamkeit muss den Bemühungen um einen Aufbau der Kapazitäten gewidmet werden. |
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4.5.1. |
Der EWSA hält es für vordringlich, beim Kapazitätenaufbau nicht nur die öffentlichen Verwaltungen, sondern auch die Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft einzubeziehen. Diese Maßnahmen können auch durch die Einrichtung eines ständigen Forums umgesetzt werden, das die Sozial- und Wirtschaftspartner vertritt. |
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4.5.2. |
Der EWSA hält die beträchtlichen Summen, die die EU bereits über ihre Struktur- und Investitionsfonds 2014-2020 (16) für Regionalprogramme zur Verfügung gestellt hat, für angemessen. Sie müssen effizient eingesetzt werden, um die Strategie durch besser koordinierte und in einen gemeinsamen strategischen Rahmen eingebundene Maßnahmen umzusetzen. Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 stehen weitere Finanzierungsmöglichkeiten durch Gemeinschaftsinstrumente wie HORIZONT 2020 (17), COSME (18), CEF (19), EaSI (20), Erasmus+ (21) und LIFE (22) zur Verfügung. |
5. Besondere Bemerkungen zu den drei Säulen
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5.1. |
Zur Verwirklichung der im Konsultationspapier und in Ziffer 4 der vorliegenden Stellungnahme definierten Ziele müssen nach Auffassung des EWSA unbedingt spezifischere Prioritäten für die drei Säulen von EUSALP festgelegt werden. |
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5.1.1. |
Die wichtigste Herausforderung, bei der die Strategie für den Alpenraum ansetzen muss, betrifft die Abstimmung und die Verbesserung des Gleichgewichts zwischen den Zielen der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit. |
5.2. Säule 1: Entwicklung der Alpenregion — die Wettbewerbsfähigkeit, den Wohlstand und den Zusammenhalt des Alpenraums stärken
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5.2.1. |
Der EWSA hält es für wesentlich, ein nachhaltiges Wachstum zu gewährleisten und den Zusammenhalt in der Alpenregion zu fördern, indem spezifische Wirtschaftstätigkeiten mit Blick auf beiderseitige Solidarität zwischen den Bergregionen und den städtischen Gebieten konsolidiert und diversifiziert werden. |
5.2.2.
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5.2.2.1. |
Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der KMU; dazu müssen die Systeme des „Kreditzugangs“ verbessert und die Unternehmen stärker in die Lage versetzt werden, die Möglichkeiten der EU-Programme für den Zeitraum 2014-2020 und des Systems der „Innovationsförderung durch öffentliche Aufträge“ (unter besonderer Berücksichtigung der „vorkommerziellen Auftragsvergabe“ (23)) zu nutzen. |
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5.2.2.2. |
Unterstützung der Entwicklungen im Zusammenhang mit der „grünen Wirtschaft“, auch durch die Gründung neuer Unternehmen, wobei die besonderen ökologischen Merkmale des Alpenraums und seine starken Produktions- und Innovationskapazitäten genutzt werden müssen. |
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5.2.2.3. |
Förderung der Produkte des Alpenraums durch eine gezielte Markenpolitik („brand awareness“), d. h. spezielle Marken, die mit regionaler Zuordnung und regionalem Marketing werben. Die Aufwertung ökosystembasierter Erzeugnisse und Dienstleistungen (24) ist ein weiterer Mehrwert, der der Wettbewerbsfähigkeit des Gebiets förderlich ist. |
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5.2.2.4. |
Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschafts- und Technologieparks, Hochschulen, Forschungszentren und KMU, sowie Ausbau der Kapazitäten der Forschungsstätten und ihrer Beziehungen zu den Spitzeneinrichtungen auf internationaler Ebene. Bei der Festlegung des „Aktionsplans“ von EUSALP sollte eine Querschnittspriorität zur Förderung der Aktivitäten im Bereich „Forschung und Innovation“ vorgesehen werden. |
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5.2.2.5. |
Entwicklung einer gemeinsamen Strategie, um die Makroregion Alpenraum durch die Aufwertung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes zu einem Reiseziel von Weltrang für den nachhaltigen Tourismus zu machen. |
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5.2.2.6. |
Unterstützung der zentralen Stellung der Priorität „Beschäftigung“ im Rahmen von EUSALP, wobei jungen Menschen und Langzeitarbeitslosen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Die Schaffung sicherer und hochwertiger neuer Arbeitsplätze muss gefördert werden; dadurch kann gleichzeitig das Problem der Saisonarbeit in Angriff genommen werden, von dem vor allem die touristisch geprägten „Bergregionen und ländlichen Gebiete“ des Alpenraums betroffen sind. |
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5.2.2.7. |
Unterstützung der Initiativen zur Schaffung eines gemeinsamen alpinen Arbeitsmarkts, zur Mobilität der Arbeitnehmer, zur Durchführung transnationaler Praktika, zur Festlegung länderübergreifender Ausbildungs- und Berufsgänge sowie zur uneingeschränkten Anerkennung von Studienabschlüssen und beruflichen Qualifikationen. Besondere Aufmerksamkeit muss der Qualifizierung der Arbeitnehmer in der Tourismusbranche geschenkt werden, die von den Problemen im Zusammenhang mit der Saisonabhängigkeit am stärksten betroffen sind. |
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5.2.2.8. |
Förderung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Arten von Gebieten, die den Alpenraum kennzeichnen, und Stärkung der Rolle der städtischen Großräume und der Städte als Hebel für Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt. |
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5.2.2.9. |
Förderung von Interventionen zugunsten von Sozialinvestitionen und zur Anpassung der Sozialschutzsysteme durch die Konzipierung politischer Maßnahmen im Einklang mit der Kommissionsmitteilung „Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt“ (25). |
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5.2.2.10. |
Unterstützung geeigneter Maßnahmen, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern und die Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder des Geschlechts zu verhindern. |
5.3. Säule 2: Anbindung der Alpenregion — die Erreichbarkeit und Konnektivität für alle Bewohner des Alpenraums gewährleisten
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5.3.1. |
Der EWSA befürwortet die Förderung einer territorialen Entwicklung auf Grundlage der Zusammenarbeit zwischen internen und externen Gebietseinheiten, des Zugangs zu Dienstleistungen, der nachhaltigen Mobilität sowie der Verbesserung des Verkehrs und der Kommunikationsinfrastrukturen. |
5.3.2.
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5.3.2.1. |
Förderung innovativer Lösungen zur Sicherstellung der Grundversorgung in Berggebieten und ländlichen Gebieten (Bildungswesen, Gesundheitswesen, Sozialdienste und Mobilität) und um die digitale Kluft zu schließen und den Breitbandausbau im zentralen Alpenraum voranzutreiben. |
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5.3.2.2. |
Verstärkung des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in sämtlichen Bereichen von öffentlichem Interesse (Verwaltung, Gesundheitsdienste, Arbeitsvermittlungsdienste, Fernunterricht, elektronischer Handel mit Produkten aus dem Alpenraum usw.) und Gewährleistung der Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen in geeignetem Umfang, um den Erfordernissen der verschiedenen Gebiete des Alpenraums gerecht zu werden, wobei auf ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Dichte und der Zugänglichkeit dieser Dienste geachtet werden muss. |
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5.3.2.3. |
Förderung integrierter Verkehrssysteme zur Unterstützung des Handels innerhalb der verschiedenen Gebiete und besseres Management des Güter- und Personenverkehrs zwecks Verringerung der Umweltbelastung und Steigerung des Nutzens für die lokalen Gemeinschaften. Zu den grundlegenden Elementen für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Verkehrs im Alpenraum gehören die Verlegung des Gütertransports von der Straße auf die Schiene sowie Maßnahmen zur Eindämmung der Nutzung von Nebenstrecken (z. B. vereinheitlichte Mauttarife auf allen Alpentransitkorridoren). |
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5.3.2.4. |
Entwicklung von Plänen für die logistische Interoperabilität auf makroregionaler Ebene und Ausbau der multimodalen Anbindungen der Infrastrukturknoten (Häfen, Flughäfen und Güterverkehrszentren) an das weltweite Netz und die Binnenwasserstraßen. |
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5.3.2.5. |
Förderung transnationaler Netze zu Themen, die für die Entwicklung des Alpenraums relevant sind, wie z. B. Risikomanagement, Tourismus, Sport, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Energie und technologische Dienstleistungen. |
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5.3.2.6. |
Verbesserung der Governance im Alpenraum durch die aktivere Beteiligung der Zivilgesellschaft; dabei muss gleichzeitig das Bewusstsein der Bürger geschärft und ihr Kenntnisstand in Bezug auf Fragen von zentraler Bedeutung für den Alpenraum verbessert werden. |
5.4. Säule 3: Schutz des Alpenraums — Gewährleistung der Nachhaltigkeit im Alpenraum
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5.4.1. |
Der EWSA hält es für grundlegend, das Engagement für eine nachhaltige Bewirtschaftung und den Umweltschutz zu verstärken sowie das regionale Kapital zu erschließen und zu nutzen. |
5.4.2.
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5.4.2.1. |
Abstimmung der Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des Alpenraums auf die Bemühungen im Bereich Klimaschutz, wobei das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der an EUSALP beteiligten Gebiete vom Verbrauch der Naturressourcen und Rohstoffe abgekoppelt werden müssen. |
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5.4.2.2. |
Schärfung des Bewusstseins der lokalen Gemeinschaften des Alpenraums für den Wert der ökosystembasierten Dienstleistungen sowie für die gerechte und nachhaltige Bewirtschaftung des natürlichen Kapitals. Die Alpen sind das wichtigste Wasserreservoir Europas; die Maßnahmen zur besseren Bewirtschaftung der Wasserreserven und der Wassereinzugsgebiete des Alpenraums müssen daher verstärkt werden. |
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5.4.2.3. |
Unterstützung von Initiativen, um die Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität und der Landschaften des Alpenraums mit den Maßnahmen für ihre umweltverträgliche Nutzung in Einklang zu bringen. |
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5.4.2.4. |
Entwicklung von länderübergreifenden Instrumenten und Verfahren für die Prävention und Verringerung von Risiken (Hochwasser, Erdrutsche, Lawinen, Waldbrände usw.), die integrierte Bewirtschaftung der Wälder (als ökologische und natürliche Ressource wie auch als wirtschaftliche Ressource) sowie Problemmanagement im Zusammenhang mit dem Flächenverbrauch (Bodenverdichtung und Zersiedelung). |
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5.4.2.5. |
Unterstützung der Umstellung auf ein post-fossiles Energiesystem mittels Umsetzung von Energieeffizienzinitiativen, Realisierung auf erneuerbaren Ressourcen basierender dezentraler Verteilernetze sowie Förderung auf Energieersparnis ausgerichteter Siedlungs- und Verkehrsmodelle. |
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5.4.2.6. |
Entwicklung und Realisierung integrierter Mobilitätssysteme zur Verringerung der Abhängigkeit vom Pkw und seiner Nutzung, wobei die öffentlichen Verkehrsdienste als Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und — soweit möglich — als mit „erneuerbaren Energieträgern“ betriebene Fortbewegungsmittel gefördert werden müssen. |
Brüssel, den 10. Dezember 2014
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Henri MALOSSE
(1) Europäische Kommission, Konsultationspapier „Eine EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP)“.
(2) Schlussfolgerungen des Europäischen Rates EUCO 23/1/11 REV 1 vom 23./24. Juni 2011.
(3) ABl. C 12 vom 15. Januar 2015, S. 64.
(4) Weißbuch des Ausschusses der Regionen zur Multi-Level-Governance, CONST-IV/020, 2009).
(5) Europäische Kommission: Europäischer Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (C (2013) 9651 final).
(6) http://ec.europa.eu/regional_policy/en/newsroom/consultations/eusalp/
(7) http://ec.europa.eu/regional_policy/en/newsroom/consultations/eusalp/
(8) http://www.balticsea-region-strategy.eu
(9) http://www.danube-region.eu
(10) http://www.danube-region.eu
(11) Stellungnahme des EWSA: Entwicklung einer makroregionalen Strategie zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts im Mittelmeerraum, ABl. C 170 vom 5.6.2014, S. 1.
(12) Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (Arge-Alp); Arbeitsgemeinschaft Alpen-Adria (Alpe-Adria); Europaregion ALPMED; Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino; Alpenkonvention; Programm „Alpenraum“; weitere Formen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.
(13) Tagung des Europäischen Rates am 19./20. Dezember 2013, S. 26.
(14) An der Konferenz, die am 18. Oktober 2013 in Grenoble stattfand, nahmen Regierungsvertreter sowie die Präsidenten der an der EUSALP beteiligten Regionen teil.
(15) Governance makroregionaler Strategien, COM(2014) 284 final.
(16) Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013.
(17) Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013.
(18) Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013.
(19) Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013.
(20) Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013.
(21) Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013.
(22) Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013.
(23) Artikel 131 der Verordnung (EG) Nr. 966/2012 über die Haushaltsordnung.
(24) Zu den von den Ökosystemen hervorgebrachten Gütern gehören beispielsweise Nahrung, Wasser, Brennstoffe und Holz; unter die Dienstleistungen hingegen fallen Wasserversorgung, Luftreinhaltung, natürliches Abfallrecycling, Bodenbildung, Bestäubung und viele andere natürliche Regulierungsverfahren.
(25) COM(2013) 83 final.