16.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 226/61


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds

(COM(2014) 66 final — 2014/0034 (COD))

2014/C 226/11

Hauptberichterstatter: Michael SMYTH

Der Rat und das Europäische Parlament beschlossen am 18. Februar bzw. am 24. Februar 2014, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 173 Absatz 3 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds

COM(2014) 66 final — 2014/0034 (COD).

Das Präsidium des Ausschusses beauftragte die Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch am 25. Februar 2014 mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten beschloss der Ausschuss auf seiner 497. Plenartagung am 25./26. März 2014 (Sitzung vom 25. März), Michael SMYTH zum Hauptberichterstatter zu bestellen, und verabschiedete mit 133 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Einleitung

1.1

Der EWSA befürwortet die Initiative, den Europäischen Investitionsfonds zu rekapitalisieren, damit er seine Aufgabe, Risikokapital für wachstumsstarke und innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereitzustellen, ausweiten kann.

1.2

Durch den Beschluss, das gezeichnete Kapital des EIF um bis zu 1,5 Mrd. EUR zu erhöhen, wird die Investitionskapazität des EIF vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise und einer stagnierenden europäischen Wirtschaft deutlich gestärkt. In diesem Zusammenhang stellt sich die berechtigte Frage, ob selbst diese Kapitalerhöhung nicht möglicherweise unzureichend ist.

1.3

Die jüngsten Erhebungen und Daten zur KMU-Finanzierung und zur Kreditvergabe durch die Banken zeigen, dass der Zugang zu Finanzierungen (sowohl für Investitionen als auch Betriebskapital) das dringlichste Problem der KMU ist. Die Zunahme der Kreditvergabe der Banken an die Wirtschaft ist in den letzten drei Monaten immer weiter zurückgegangen. Die Aufgabe des EIF ist zwar speziell auf innovative und wachstumsstarke Unternehmen abgestellt, es stellt sich jedoch die Frage, ob nicht eine Rekapitalisierung in noch größerem Umfang angebracht wäre, damit der Fonds seine Tätigkeit noch stärker ausweiten kann.

1.4

Der EWSA wiederholt seine Forderung nach einer kräftigen Rekapitalisierung des EIF, damit dieser seine ursprünglich vorgesehene Rolle erfüllen kann — nämlich die eines Europäischen Risikokapitalfonds mit der besonderen Aufgabe, Unternehmensgründungen im Hochtechnologie-Bereich zu finanzieren.

1.5

Der EWSA schlägt vor, 20 % des Nettogewinns als Dividende auszuschütten und für die Deckung eines Teils der Kosten der Kapitalerhöhung zu verwenden. Der EWSA unterstützt die Bemühungen um ein Gleichgewicht der finanziellen und politischen Ergebnisse des EIF und die Gewinnung geeigneter Finanzinstitute für die Erhöhung des Grundkapitals des EIF.

2.   Der Vorschlag

2.1

Der Europäische Investitionsfonds (EIF) erfüllt zwei wesentliche Aufgaben:

Bereitstellung von Wagniskapital, um die Verfügbarkeit von Risikokapital für wachstumsstarke und innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu steigern;

Gewährung von Garantien und andere Maßnahmen zur Risikoteilung, um die Kapazitäten der Finanzinstitute für die Kreditvergabe an KMU zu erweitern.

2.2

Der Fonds setzt Eigenmittel ein und verwaltet außerdem während der kommenden Jahre eine Reihe von EU-Programmen wie z. B. Horizont 2020 und COSME. Da sich das Gesamtrisiko des EIF aus Garantien und Wagniskapital voraussichtlich verdoppeln wird, muss das dem Fonds zur Verfügung stehende Kapital erhöht werden. Hauptanteilseigner des EIF ist derzeit die Europäischen Investitionsbank (EIB) (62,1 %). Die anderen Anteilseigner sind die Europäische Union (30 %) sowie 24 öffentliche und private Finanzinstitute (7,9 %).

2.3

Dem Vorschlag zufolge soll das gezeichnete Kapital des Fonds von 3 Mrd. EUR auf 4,5 Mrd. EUR aufgestockt werden, von denen 20 % eingezahlt werden. Durch die Kapitalerhöhung wird die Kapazität des EIF für Bonitätsverbesserungstransaktionen gesteigert und die Vergabe von Darlehen an KMU in Höhe von jeweils 11 bis 20 Mrd. EUR in den Jahren 2014 und 2015 ermöglicht.

3.   Bemerkungen zu dem Vorschlag

3.1

Auf den ersten Blick ist die Rekapitalisierung des EIF eindeutig eine positive Entwicklung. Nach den Daten der EZB ist die Gesamtkreditvergabe an die Wirtschaft in den letzten drei Monaten bis Januar 2014 immer weiter zurückgegangen. Laut der jüngsten Erhebung zur Kreditvergabe durch die Banken war der Zugang zu Finanzierungen das dringlichste Problem für die KMU des Euroraums insgesamt, allerdings mit geografischen Unterschieden. Die Hauptfaktoren, die den Bedarf der KMU an externer Finanzierung beeinflusst haben, waren der Betriebskapitalbedarf und der Finanzierungsbedarf für Anlageinvestitionen. Durch die Rekapitalisierung des EIF wird dieses Problem teilweise gelöst, aber der Bedarf ist sehr hoch.

3.2

Der EWSA begrüßt die Rekapitalisierung des EIF. Er weist darauf hin, dass der Europäische Rat vom Dezember die Kommission und die EIB ersucht hat, das Kapital des EIF weiter zu erhöhen, und sieht dem Ergebnis dieses Vorschlags erwartungsvoll entgegen. Der Ausschuss hat in früheren Stellungnahmen Bedenken hinsichtlich der Rolle des EIF geäußert, die er an dieser Stelle nochmals bekräftigt (1).

3.3

Die Erhöhung des gezeichneten Kapitals des EIF trägt dazu bei, dass das Ziel der Schaffung zusätzlicher Kapazität für Kapitalinvestitionen zur Förderung von Innovation, Forschung und technologische Entwicklung aller Unternehmen in den Mitgliedstaaten erreicht wird. Um dieses Ziel mit möglichst wenig Ausgaben aus dem Haushalt zu erreichen, empfiehlt der EWSA, dass auf der Generalversammlung des EIF im Jahr 2014 eine Ausschüttung von 20 % des Nettogewinns als Dividende beschlossen wird. Nach Ansicht des EWSA wäre es vorteilhaft, dass die jährlichen Dividenden, die die Union in den Jahren 2014-2017 für ihre Beteiligung am Fonds erhält, als externe zweckgebundene Einnahmen betrachtet und dazu verwendet werden, einen Teil der Kosten der Kapitalerhöhung zu decken. Der EWSA unterstützt die Bemühungen um ein Gleichgewicht der finanziellen und politischen Ergebnisse des EIF wie auch die Bemühungen, die dreiteilige Struktur des EIF beizubehalten. In diesem Zusammenhang regt er an, mehr gleichgesinnte Finanzinstitute als neue EIF Anteilseigner zu gewinnen.

3.4

Im Zuge der ursprünglichen Konzipierung des EIF im Jahr 1993 wurde empfohlen, dass dieser Unternehmen nicht nur mit Kapitalbürgschaften und Krediten unterstützen sollte, sondern auch durch die Schaffung eines mit bis zu 60 Mrd. EUR ausgestatteten Europäischen Risikokapitalfonds. Ziel war es, den in Europa im Unterschied zu den USA bestehenden Mangel an privatem Risikokapital wettzumachen und die Abhängigkeit der KMU von festverzinslichen Krediten, bei denen Neugründungen und Markteinführungen benachteiligt sind, zu verringern. Bei der Errichtung des EIF im Jahr 1994 trat der Aufgabenbereich Risikokapitalbereitstellung gegenüber dem der Kreditbürgschaften in den Hintergrund.

3.5

Nach Auffassung des EWSA sollten die Aufgaben des EIF stärker im Bereich Risikokapital liegen, wie dies ursprünglich vorgesehen war.

Brüssel, den 25. März 2014

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Henri MALOSSE


(1)  ABl. C 143, vom 22.5.2012, S. 10.