24.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 378/22 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus seiner Sitzung vom 28. Juni 2013 zum Entwurf eines Beschlusses in der Sache COMP/39.847/E-BOOKS
Berichterstatter: Litauen
2013/C 378/12
1. |
Der Beratende Ausschuss teilt die von der Kommission im Beschlussentwurf geäußerten wettbewerbsrechtlichen Bedenken. |
2. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass das Verhalten Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten haben kann. |
3. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission durch die von Penguin unterbreiteten Verpflichtungen ausgeräumt werden. |
4. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die Verpflichtungen angemessen sind. |
5. |
Der Beratende Ausschuss stimmt der Geltungsdauer der Verpflichtungen zu. |
6. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die Verpflichtungen vollumfänglich für bindend erklärt werden sollten. |
7. |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass in Anbetracht der Verpflichtungen und unbeschadet des Artikels 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 in Bezug auf die im Beschlussentwurf dargelegten wettbewerbsrechtlichen Bedenken kein Anlass mehr für ein Vorgehen der Kommission gegen Penguin besteht. |
8. |
Der Beratende Ausschuss fordert die Kommission auf, alle übrigen in der Sitzung angesprochenen Punkte zu berücksichtigen. |
9. |
Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. |