30.8.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 249/6 |
Information betreffend die Beschwerde CHAP(2012) 2289
2013/C 249/09
1. |
Die Europäische Kommission informiert die Beschwerdeführer der Beschwerde CHAP(2012) 2289 darüber, dass ihre Beschwerde künftig im Rahmen des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens NIF 2013/4108 behandelt wird, das sich mit einem ähnlichen Problem bezüglich der Regelung des Berufs des technischen Zeichners („delineante“) in Spanien befasst. |
2. |
Auf der Grundlage der von den spanischen Behörden im Rahmen des EU-Pilotverfahrens 824/10/MARK eingeholten Angaben hat die Kommission unter dem Aktenzeichen NIF 2013/4108 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtbeachtung des Rechts der Europäischen Union durch Spanien eingeleitet. |
3. |
Im Rahmen des Verfahrens NIF 2013/4108 hat die Kommission gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Spanien am 21. Juni 2013 ein Aufforderungsschreiben übermittelt. |
4. |
Über den Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens NIF 2013/4108 werden die Beschwerdeführer zu gegebener Zeit im Amtsblatt der Europäischen Union und auf folgender Internetadresse informiert: http://ec.europa.eu/eu_law/complaints/multiple_complaints/index_en.htm |