1.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 220/7


Hinweis an die Einführer

Einfuhren von Thunfischerzeugnissen aus Thailand in die Europäische Union

2013/C 220/05

Die Europäische Kommission teilt den Wirtschaftsbeteiligten in der Europäischen Union mit, dass begründete Zweifel bestehen, ob in Bezug auf Thunfisch in Dosen und gefrorene Thunfischfilets genannt „Loins“ der HS-Unterposition 160414, die aus Thailand eingeführt werden, die Präferenzbehandlung ordnungsgemäß angewendet wird und die in der Europäischen Union vorgelegten Ursprungsnachweise anwendbar sind.

Nach einer Reihe von Untersuchungen kann davon ausgegangen werden, dass erhebliche Mengen von Thunfisch in Dosen und gefrorenen Thunfischfilets genannt „Loins“ der HS-Unterposition 160414 als Erzeugnisse mit Ursprung in Thailand in den zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen Union übergeführt werden, obwohl sie für eine solche Präferenzbehandlung nicht in Betracht kommen.

Den Wirtschaftsbeteiligten in der Europäischen Union, die obengenannte Erzeugnisse anmelden oder Ursprungsnachweise für sie vorlegen, wird deshalb empfohlen, alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Der Grund dafür ist, dass die Überführung der betreffenden Waren in den zollrechtlich freien Verkehr zu einer Zollschuld und zu Betrug führen und folglich die finanziellen Interessen der Europäischen Union beinträchtigen kann. Für die anschließende buchmäßige Erfassung einer Zollschuld, die aufgrund solcher Umstände entsteht, gilt Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b Unterabsatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (1).


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302 vom 19.10.1992, S. 1).