13.7.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 201/13


BESCHLUSS ZUR EINSTELLUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS NACH RÜCKNAHME DER ANMELDUNG DURCH DEN MITGLIEDSTAAT

Staatliche Beihilfen — Spanien

(Artikel 107, 108 und 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Bekanntmachung der Kommission nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV — Rücknahme der Anmeldung

Staatliche Beihilfe SA.31273 (12/C) (ex N 313/10) — Ultracongelados Antártida SA

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 201/11

Die Kommission hat entschieden, dass am 21. November 2012 eingeleitete förmliche Prüfverfahren (1) nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV bezüglich der genannten Maßnahme einzustellen, nachdem Spanien die Anmeldung am 13. Dezember 2012 zurückgenommen hat und das Beihilfevorhaben nicht weiterverfolgen wird.


(1)  ABl. C 359 vom 21.11.2012, S. 11.