29.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 187/14


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2013/C 187/12

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel  (2)

„OBST AUS DEM ALTEN LAND“

EG-Nr.: DE-PGI-0005-0877-04.05.2011

g.g.A. ( X ) g.U. ( )

1.   Name

„Obst aus dem Alten Land“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Deutschland

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1   Erzeugnisart

Klasse 1.6

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

3.2   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Frisches Kern- u. Steinobst, nämlich Äpfel, Birnen, Kirschen, Pflaumen und Zwetschgen sind dazu bestimmt, frisch verzehrt zu werden.

Alle genannten Sorten zeichnen sich aus durch eine besonders dünne Schale und ein ausgewogenes Zucker-Säureverhältnis. Bei guter Fruchtsüße sind alle Obstarten immer feinsäuerlich.

Zu den Erzeugnissen gehören die folgen Apfelsorten:

 

Braeburn: ist leicht süßlich und erfrischend. Sein festes und saftiges Fruchtfleisch ist sehr reich an Vitamin C.

 

Delbarestivale: schmeckt süßfruchtig. Das weißliche Fruchtfleisch dieses Frühapfels ist knackig und sehr saftig.

 

Elstar: ist erfrischend würzig. Sein weißes bis zartgelbes Fruchtfleisch schmeckt sehr fruchtig.

 

Gala: ist im Biss fest und saftig und schmeckt süß-fruchtig aromatisch. Typisch ist seine leicht wachsige Schale.

 

Golden Delicious: ist süß und aromatisch im Geschmack. Seine hellgrün-gelbliche Schale mit den feinen „Sommersprossen“ macht ihn unverwechselbar.

 

Gravensteiner: ist saftig und schmeckt feinwürzig. Das zartgelbe Fruchtfleisch ist von einer gelb-rot geflammten Schale umhüllt.

 

Holsteiner Cox: schmeckt würzig, süß und sehr aromatisch. Sein Fruchtfleisch ist weiß bis gelb und knackig im Biss.

 

Jonagold: ist frisch geerntet knackig im Biss, später mürbe. Sein gelbes Fruchtfleisch ist besonders süß und saftig.

 

Jonagored: ist der überwiegend dunkelrot gestreifte Verwandte des Jonagold. Sein gelbes Fruchtfleisch ist ebenso süß und saftig.

Zu den Erzeugnissen gehören die folgenden Birnensorten:

 

Alexander Lucas: Tafelbirne, süß, saftig, gelbe Frucht.

 

Bürgermeister: Herbstbirne mir rötlichen Bäckchen, saftig, kräftig-süß.

 

Clapps Liebling: saftig gewürzte Frühbirne, gelbe Frucht mir roter Backe.

 

Condo: mittelgroße Herbstbirne, schmelzend, saftig, süß, gute Fruchtqualität.

 

Williams Christ: mittelgroße Tafelbirne, zum Einmachen und für den Frischverzehr, saftig, süß, goldgelbe, bepunktete Frucht.

Zu den Erzeugnissen gehören die folgenden Kirschsorten:

 

Oktavia: platzfest, mit süßem, aromatischem und festem Fruchtfleisch.

 

Regina: süße und aromatische Spätkirsche, festes Fruchtfleisch.

 

Viola: herzhaft schmeckende Früchte mit hohem Saftgehalt.

Die zu den Erzeugnissen gehörenden Pflaumen und Zwetschgen zeichnen sich durch einen einzigartigen Geschmack aus, ebenfalls geprägt von dem besonderen Zucker-Säure-Verhältnis. Es handelt sich dabei um die folgenden Sorten:

 

Fellenberger: mittelfest, Saftgehalt mittelhoch, Steine lösen sich gut vom Fruchtfleisch, angenehm süß-sauer mit kräftigem Aroma.

 

Ortenauer: ziemlich süß, aber mit markanter Säure.

 

Schönberger Zwetsche: sehr große, saftige, süße, steinlösende Zwetsche.

 

Zimmers Frühzwetsche: große, süße, besonders aromatische Frucht.

3.3   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

3.4   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

3.5   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Der Anbau der Früchte erfolgt im abgegrenzten geografischen Gebiet.

3.6   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

3.7   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Der größere Teil des Obstanbaugebietes „Altes Land“ liegt in Niedersachsen und Hamburg und wird im Norden durch die Elbe zwischen Wehldorf bei Cuxhaven im Westen und Geesthacht im Osten begrenzt. Die sonstigen Abgrenzungen werden durch die Gebiete der nachfolgend aufgelisteten Gemeinden mit den angegebenen Einschränkungen definiert:

 

die Gemeinde Jork;

 

die Samtgemeinde Lühe;

 

von der Samtgemeinde Horneburg die Mitgliedsgemeinden Nottensdorf und Bliedersdorf, sowie die nördlich der Bahnlinie Cuxhaven-Hamburg gelegenen Gemeindeflächen;

 

von der Samtgemeinde Apensen die Mitgliedsgemeinde Apensen.

 

von der Gemeinde Stade die Ortsteile Schölisch, Götzdorf Bützfleth und Abbenfleeth entlang der Straße Stader Moor bis zur Samtgemeinde Himmelpforten;

 

die Samtgemeinde Himmelpforten;

 

die Gemeinde Drochtersen;

 

die Samtgemeinde Nordkehdingen;

 

von der Samtgemeinde Hemmoor die nördlich der B73 gelegenen Gebiete der Mitgliedsgemeinden Hechthausen und Osten;

 

von der Samtgemeinde Dobrock die östlich der Bundesstraße 73 und nördlich der Bahnhofstraße (verbindet Oberndorf an der Oste und die Bundesstraße 73 in Höhe Wassermühle) gelegenen Flächen;

 

die Mitgliedsgemeinde Cadenberge;

 

von der Gemeinde Bülkau die Flächen nördlich der Straße Zollbaum/Landmark-Mühlenweg;

 

von der Samtgemeinde Sietland die Mitgliedsgemeinde Ihlienworth;

 

von der Samtgemeinde Hadeln die Mitgliedsgemeinden Neuenkirchen und Otterndorf;

 

von der Gemeinde Cuxhaven die Flächen nördlich der Straße Osterende und östlich der Straße Am Kanal;

 

von der Stadt Buxtehude die Flächen nördlich der Bahnlinie Hamburg-Cuxhaven;

 

von der Gemeinde Neu Wulmsdorf die Flächen nördlich der Bahnlinie Hamburg-Cuxhaven;

 

von der Stadt Hamburg die Flächen südlich der Elbe und nördlich der Bahnlinie Hamburg-Lüneburg;

 

die Stadt Winsen/Luhe;

 

von der Gemeinde Winsen die Flächen nördlich der Bahnlinie Hamburg-Lüneburg;

 

von der Samtgemeinde Elbmarsch die Gemeinde Drage;

Ein kleinerer Teil des Obstanbaugebietes „Altes Land“ liegt nördlich der Elbe in Schleswig Holstein und umfasst:

die Gemeinden Haseldorf, Haselau, Hetlingen, Seestermühe.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

5.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets

Der Antrag auf Registrierung als g.g.A. stützt sich auf das Ansehen der Früchte. Aufgrund der langen Tradition des Obstanbaus in dieser Region und der darauf zurückzuführenden dünnen Schale, der intensiven Schalenfärbung und dem ausgewogenen Zucker-Säure-Verhältnis hat Obst aus dem Alten Land bei den Verbrauchern ein hohes Ansehen und einen guten Ruf weit über die Region hinaus.

Die Nähe zur Nordsee prägt das Klima im Alten Land. Es gibt keine extremen Temperaturschwankungen, im Sommer brennt die Sonne nicht so heiß. Kalte Nächte wechseln mit sonnigen Tagen. Die Luft ist aufgrund der Nordsee salzhaltig.

Das Alte Land hat schwere, marschähnliche Böden.

5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses

Die Äpfel haben eine dünne Schale und ein besonders ausgewogenes Zucker-Säure-Verhältnis. D.h. sie haben bei aller Fruchtsüße einen eigenen säuerlichen Geschmack, den Früchte derselben Sorte aus anderen Anbaugebieten nicht haben. Die Äpfel haben eine intensive Ausfärbung.

Birnen haben eine dünne Schale und ein besonders ausgewogenes Zucker-Säure-Verhältnis. D.h. sie haben bei aller Fruchtsüße einen eigenen säuerlichen Geschmack, den Früchte derselben Sorte aus anderen Anbaugebieten nicht haben.

Kirschen haben eine dünne Schale und ein besonders ausgewogenes Zucker-Säure-Verhältnis. D.h. sie haben bei aller Fruchtsüße einen eigenen säuerlichen Geschmack, den Früchte derselben Sorte aus anderen Anbaugebieten nicht haben.

Pflaumen und Zwetschgen haben eine dünne Schale und ein besonders ausgewogenes Zucker-Säure-Verhältnis. D.h. sie haben bei aller Fruchtsüße einen eigenen säuerlichen Geschmack, den Früchte derselben Sorte aus anderen Anbaugebieten nicht haben.

5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)

Das zuvor detailliert beschriebene geografische Gebiet, zeichnet sich durch die im Folgenden aufgeführten klimatischen und bodenspezifischen Gegebenheiten aus.

Die Kirschen sind natürlicherweise frei von Maden der Kirschfruchtfliege, da diese keine Plantagen mit schweren Böden befällt.

Kern- und Steinobst dieses Gebietes — Äpfeln, Birnen, Kirschen, Pflaumen und Zwetschgen — ist gemein, dass sie im Sommer keine heiße intensive Sonneneinstrahlung auszuhalten haben, und ergo keine dicke Schale zum Schutz entwickeln müssen, sondern mit einer dünnen Schale auskommen.

Der Wechsel zwischen kalten Nächten und sonnigen Tagen führt zu einer besonders intensiven Ausfärbung und dem diesen Früchten eigenen besonderen ausgewogenen Zucker-Säure-Verhältnis.

Der Anbau erfolgt auf kleinteiligen Landstücken mit einer Breite von ca. 16m, die von Gräben begrenzt werden. Quer dazu verlaufende Hauptgräben führen das Wasser der Elbe zu. So wird das stets vorhandene Wasser von den Obstbauern für die Bewässerung und das Beregnen der Bäume zu Frostschutzzwecken genutzt. Aus dieser geographischen Besonderheit ist in Jahrhunderten Fachwissen entstanden, wie Kern- und Steinobst optimal erzeugt werden kann. In den 1990er Jahren gipfelte diese Entwicklung in der Festschreibung der Integrierten Produktion.

In einem eigenen Ausbildungs-, Versuchs- und Beratungszentrum (Esteburg — Obstbauzentrum Jork) werden zukünftige Obstbauern als Gärtner mit der Fachrichtung Obstbau ausgebildet. Sorten für die hiesigen Gegebenheiten werden getestet und es erfolgt eine engmaschige Beratung der Obstbauern rund um Anbau und Hege der einzelnen Obstsorten zwecks Optimierung der Obstqualität.

Der Obstbauversuchsring (OVR), ein Zusammenschluss aller Erzeuger des Gebiets vor bereits 75 Jahren, hat dieses Zentrum mitbegründet.

Genau diese spezifischen Qualitätsmerkmale erzeugen das hohe Ansehen, dass das Obst aus dem Alten Land bei den Verbrauchern genießt.

Aufgrund der langen Tradition des Obstanbaus in dieser Region hat Obst aus dem Alten Land bei den Verbrauchern ein hohes Ansehen und einen guten Ruf weit über die Region hinaus. Im Sinne des Obstanbaugebietes umfasst der Begriff „Altes Land“ die Flussmarschen und Geesten entlang der Niederelbe. In diesem Gebiet wird nachweislich seit mehr als 600 Jahren Obst angebaut. So ist aus der Urkunde vom 25. Mai 1359 aus dem Urkundenbuch des Klosters Scharnebeck, Nr. 376 der Name Heyno Bůmgharde, übersetzt Heino Baumgarten bekannt (vgl. Carl Röper, Urkunden — Regesten — Nachrichten Über das Alte Land und Horneburg, Band 2, Jork 1986 zur Urkunde 1398). Im 14. Jahrhundert entstanden die Namen allein nach dem Besitz und Beruf, so dass Heino Baumgarten Besitzer eines Baumgartens, heute würde man Obstgarten sagen, gewesen sein muss. Wörtlich belegt die Verkaufsmeldung aus dem Jahr 1374 die Existenz von Obsthöfen im Alten Land (vgl. Carl Röper, Urkunden — Regesten — Nachrichten Über das Alte Land und Horneburg, Band 3, Jork 1990 zur Urkunde 1672), wonach 1374 Johann Cok an Peter vam Berghe seinen Hof und Obsthof in Bassenfleth verkauft. Zusammen geben die beiden vorliegenden Urkunden ein Bild ab von der langen Entwicklung und Entstehung des Obstbaus im Alten Land. Es handelt sich dabei um das größte geschlossene Obstanbaugebiet in Nordeuropa.

Aus dem Bertelsmann Lexikon (Gütersloh, Berlin, München, Wien 1970 A, Bestell-Nr. 8911/087) ist unter dem Stichwort „Altes Land“ folgendes zu finden: fruchtbare, dichtbevölkerte Flussmarsch an der Unterelbe zwischen Hamburg und Stade; Landwirtschaft, Obst- und Gemüseanbau; Hauptort: Jork. In diesem Gebiet wird nachweislich seit mehr als 600 Jahren Obst angebaut, wobei es sich, wie bereits ausgeführt, um das größte geschlossene Obstanbaugebiet in Nordeuropa handelt.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (3))

Markenblatt Heft 14 vom 9.4.2010, Teil 7a-aa/c, S. 5753

http://register.dpma.de/DPMAregister/geo/detail.pdfdownload/13301


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.

(3)  Vgl. Fußnote 2.