13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/134


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung zusammen mit den Antworten der Behörde

2013/C 365/19

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (nachstehend „die Behörde“, auch „EIOPA“) mit Sitz in Frankfurt wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingesetzt. Aufgabe der Behörde ist es, einen Beitrag zur Festlegung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsstandards und -praktiken zu leisten, zur kohärenten Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Union beizutragen, die Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten unter zuständigen Behörden anzuregen und zu erleichtern, Marktentwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu überwachen und zu bewerten und den Schutz der Versicherungsnehmer und Begünstigten zu fördern (2). Die Behörde wurde am 1. Januar 2011 errichtet.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Behörde bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Behörde sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Behörde umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Exekutivdirektor genehmigt den Jahresabschluss der Behörde, nachdem der Rechnungsführer der Behörde ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Behörde vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Behörde ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

11.

Die Behörde hat ihre Beschaffungsverfahren verbessert, damit sämtliche EU-Vergabevorschriften eingehalten werden. Ein Auftrag über die Konzeption einer Finanzdatenbank wurde jedoch in vier Lose im Wert von jeweils 60 000 Euro unterteilt, für die der Zuschlag freihändig zwei Unternehmen erteilt wurde. In Anbetracht des Gesamtwerts (240 000 Euro) der für ein und dasselbe Projekt ausgeschriebenen Dienstleistungen wäre ein offenes oder ein nichtoffenes Verfahren anzuwenden gewesen. Die entsprechenden Mittelbindungen und Zahlungen sind daher vorschriftswidrig.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

12.

Eine körperliche Überprüfung der Vermögensgegenstände wurde im Mai und Juni 2012 durchgeführt, ein entsprechender Bericht wurde jedoch nicht vorgelegt. Die Behörde hat keine Verfahren oder Leitlinien für Bestandsprüfungen von Sachanlagen angenommen.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

13.

Die Übertragungsrate der auf das Jahr 2013 übertragenen gebundenen Mittel war bei Titel III (Ausgaben für den Dienstbetrieb) mit 79 % der gesamten Mittel sehr hoch. Dies war vor allem auf die Komplexität und lange Dauer eines Beschaffungsverfahrens im IT-Bereich zurückzuführen, zu dem der Vertrag über 2,2 Millionen Euro planmäßig im Dezember 2012 abgeschlossen wurde.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

14.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Die Mittelbindungsraten waren insbesondere bei Titel II „Verwaltungsausgaben“ (60 %) und Titel III „Ausgaben für den Dienstbetrieb“ (12 %) niedrig. Dies hatte Auswirkungen auf die IT-Ziele der Behörde, die nicht ganz erreicht wurden.

Abgeschlossen

2011

Im Haushaltsplan der Behörde für das Haushaltsjahr 2011 waren 10,7 Millionen Euro veranschlagt. Im Einklang mit Artikel 62 Absatz 1 der Gründungsverordnung wurde der Haushalt 2011 zu 55 % aus Beiträgen von Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern und zu 45 % aus dem Unionshaushalt finanziert. Ende 2011 verzeichnete die Behörde einen Haushaltsüberschuss von 2,8 Millionen Euro. Gemäß ihrer Finanzregelung wurde der volle Betrag im Abschluss als Verbindlichkeit gegenüber der Europäischen Kommission ausgewiesen.

Im Gange

2011

Die in der Finanzregelung vorgeschriebene Validierung des Rechnungsführungssystems der Behörde durch den Rechnungsführer steht noch aus.

Abgeschlossen

2011

Die geprüften Beschaffungsverfahren standen nicht vollständig im Einklang mit den Vorschriften der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan. Bei fünf Aufträgen über den Ankauf von IT-Ausrüstung (Gesamtbetrag: 160 117 Euro) wurden die Zuschlagskriterien nicht vorab festgelegt, und es wurden keine schriftlichen Aufträge unterzeichnet. In einem weiteren Fall im Zusammenhang mit Personalvermittlungsdiensten (55 000 Euro) wurden die Zuschlagskriterien nicht korrekt angewendet. Die Behörde sollte sicherstellen, dass bei allen neuen Aufträgen sämtliche Bestimmungen der EU-Vergabevorschriften eingehalten werden.

Im Gange

2011

Die Behörde muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern: Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen oder für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber sowie Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt. Außerdem lag kein Beschluss der Anstellungsbehörde zur Bestellung der Prüfungsausschüsse vor.

Im Gange


ANHANG II

Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Frankfurt am Main)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 26, 114, 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Verwirklichung des Binnenmarkts bzw. Gewährleistung des Funktionierens des Binnenmarkts nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Verträge;

Ausarbeitung von Entwürfen technischer Standards als Vorbereitung für Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes oder wenn es einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der verbindlichen Rechtsakte der Union bedarf.

Zuständigkeiten der Behörde

(Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung der Behörde, Artikel 1 Absatz 6 und Artikel 8 betreffend ihre Aufgaben und Befugnisse)

Ziele

Das Ziel der Behörde besteht darin, das öffentliche Interesse zu schützen, indem sie für die Wirtschaft der Union, ihre Bürger und Unternehmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Stabilität und Effizienz des Finanzsystems beiträgt.

Aufgaben

Leistung eines Beitrags zur Festlegung qualitativ hochwertiger gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsstandards und -praktiken;

Beitrag zur kohärenten Anwendung der verbindlichen Rechtsakte der Union, Anregung und Erleichterung der Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten unter zuständigen Behörden;

enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB);

Organisation und Durchführung vergleichender Analysen („Peer Reviews“) der zuständigen Behörden;

Überwachung und Bewertung der Marktentwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich;

Durchführung wirtschaftlicher Analysen der Märkte, um bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf entsprechende Informationen zurückgreifen zu können;

Förderung des Schutzes der Versicherungsnehmer und Begünstigten;

Beitrag zur einheitlichen und kohärenten Funktionsweise der Aufsichtskollegien, zur Überwachung, Bewertung und Messung der Systemrisiken und zur Entwicklung und Koordinierung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen, Bieten eines hohen Schutzniveaus für Versicherungsnehmer und Begünstigte in der gesamten Union;

Erfüllung jeglicher sonstiger Aufgaben, die in dieser Verordnung oder in anderen Gesetzgebungsakten festgelegt sind;

Veröffentlichung regelmäßig aktualisierter Informationen über ihren Tätigkeitsbereich auf ihrer Website;

ggf. Übernahme sämtlicher bestehender und laufender Aufgaben des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS).

Leitungsstruktur

(Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung der Behörde: Artikel 40-44: Rat der Aufseher; Artikel 45-47: Verwaltungsrat; Artikel 48-50: Vorsitzender; Artikel 51-53: Exekutivdirektor)

Rat der Aufseher

Zusammensetzung

Der Rat der Aufseher setzt sich zusammen aus dem (nicht stimmberechtigten) Vorsitzenden, dem (stimmberechtigten) Leiter der für die Beaufsichtigung von Finanzinstituten zuständigen nationalen Behörde jedes Mitgliedstaats, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der Kommission, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde; Beobachter können zugelassen werden.

Aufgaben

Der Rat der Aufseher ist das Hauptbeschlussfassungsorgan der Behörde.

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Dem Verwaltungsrat gehören der Vorsitzende der Behörde und sechs Vertreter nationaler Aufsichtsbehörden an. Der Exekutivdirektor und ein Vertreter der Europäischen Kommission nehmen ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil.

Aufgaben

Der Verwaltungsrat gewährleistet, dass die Behörde ihren Auftrag ausführt und die ihr durch die Verordnung Nr. 1094/2010 zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt. Der Verwaltungsrat übt Haushaltsbefugnisse aus, nimmt die Personalplanung an und erlässt die notwendigen Durchführungsbestimmungen.

Vorsitzender der Behörde

Der Vorsitzende vertritt die Behörde, bereitet die Arbeiten des Rates der Aufseher vor und leitet die Sitzungen des Rates der Aufseher und des Verwaltungsrats.

Exekutivdirektor der Behörde

Der Exekutivdirektor ist für die Leitung der Behörde und die Durchführung des Jahresarbeitsprogramms sowie die Ausführung des Haushaltsplans verantwortlich. Er bereitet die Arbeiten des Verwaltungsrats vor, stellt den Haushaltsplan auf und erstellt das Arbeitsprogramm.

Ausschuss für Qualitätskontrolle

Zusammensetzung

Der Ausschuss für Qualitätskontrolle setzt sich aus dem stellvertretenden Vorsitzenden der Behörde, zwei Mitgliedern des Verwaltungsrats und dem Exekutivdirektor zusammen.

Aufgaben

Der Ausschuss beaufsichtigt und bewertet die ordnungsgemäße Umsetzung der internen Verfahren und Beschlüsse.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst (IAS) der Europäischen Kommission.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Behörde für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel

Endgültiger Haushalt

Endgültige Haushaltsmittel: 15 655 000 Euro.

Stellenplan

Statutspersonal: 69 im Stellenplan vorgesehene Stellen, davon besetzt: 69.

Der Stellenplan wurde zu 100 % erfüllt.

Planstellen für Vertragsbedienstete: 12 im Haushaltsplan vorgesehene Stellen, besetzt waren 14 Stellen.

Planstellen für abgeordnete nationale Sachverständige: 8 im Haushaltsplan vorgesehene Stellen, davon besetzt: 8.

Personalbestand insgesamt: 91 Bedienstete.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

Regulierungsaufgaben

Stellungnahme zu einstweiligen Maßnahmen in Bezug auf Solvabilität II;

Stellungnahme zu externen Modellen und Daten;

vier öffentliche Anhörungen zu den verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Behörde (Versicherungswesen und Altersversorgung);

Beratung bezüglich der Überarbeitung der Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung;

Bericht über die Rolle der Sicherungssysteme für Versicherungen bei der Liquidation zahlungsunfähiger Unternehmen in der EU/im EWR;

Abschlussbericht der EIOPA über die öffentliche Anhörung N11/008 zum Vorschlag für Leitlinien über die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung;

Abschlussbericht der EIOPA über die öffentlichen Anhörungen N11/009 und 11/011 zum Vorschlag für die Berichts- und Offenlegungspflichten.

Aufsichtsfunktionen

Mitwirkung der Behörde in den Aufsichtskollegien von 75 Versicherungsgruppen;

Aktionsplan 2012 für die Kollegien; die zugehörigen Anhänge umfassen z. B. den Katalog mit Elementen für den Informationsaustausch, den Abschlussbericht zum Jahresende über die Funktionsweise der Kollegien und die Ergebnisse des Aktionsplans 2011.

Verbraucherschutz und Finanzinnovationen

Leitlinien für die Bearbeitung von Beschwerden durch Versicherungsunternehmen;

Bericht über vorbildliche Vorgehensweisen von Versicherungsunternehmen bei der Bearbeitung von Beschwerden;

Bericht über die Vorgehensweisen bei der Erhebung, Analyse und Berichterstattung in Bezug auf Verbrauchertrends;

aktualisierte Erhebung der EIOPA zu den Kompetenzen der für den Verbraucherschutz zuständigen nationalen Behörden;

Verfahren für die Herausgabe von Warnungen und für vorübergehende Beschränkungen/Verbote;

Bericht über bewährte Verfahren für Offenlegung und Verkauf variabler Annuitäten;

erster Überblick über die Verbrauchertrends im Versicherungswesen und der betrieblichen Altersversorgung in Europa.

Gemeinsame Aufsichtskultur

vier sektorübergreifende Seminare;

17 Seminare für nationale zuständige Behörden;

Entwicklung der Methodik für drei vergleichende Analysen („Peer Reviews“).

Finanzstabilität

zwei halbjährliche Berichte über Finanzstabilität;

Vorbereitung des europaweiten Stresstests für den Versicherungssektor (Test wurde wegen der Bewertung der langfristigen Garantien (Long Term Guarantees Assessment) verschoben);

Erstellung des vierteljährlichen Risk Dashboard;

Vorbereitung der Bewertung der langfristigen Garantien.

Krisenmanagement

Fertigstellung eines umfassenden Rahmens für die Beschlussfassung, der im Einzelnen festlegt, wie die Behörde ihre Zuständigkeiten im Bereich der Krisenvorbeugung und des Krisenmanagements wahrnimmt;

Einigung auf einen einheitlichen Ansatz der EIOPA bei der Behandlung von Engagements in Staatsanleihen und Interbank-Kredite (Sovereign and Banking Exposures);

Ausarbeitung einer Stellungnahme der EIOPA zur aufsichtsrechtlichen Handhabung einer lang anhaltenden Tiefzinsphase;

ausführlicher Beitrag zu der von der Europäischen Kommission durchgeführten Anhörung zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten, die nicht dem Bankensektor angehören.

Außenbeziehungen

11 Sitzungen (einschließlich einer gemeinsamen Sitzung mit dem Rat der Aufseher) der Interessengruppen für Versicherung (IRSG) und für betriebliche Altersversorgung (OPSG), neun offizielle Stellungnahmen und Rückmeldungen, acht informelle Konsultationen zu noch nicht abgeschlossenen Tätigkeiten;

ungefähr 20 Dialoge zu Regulierungs- und Aufsichtsfragen wurden mit den Aufsichtsbehörden von Drittländern und Vereinigungen von Aufsichtsinstanzen aus Drittländern aus Australasien, aus Latein- und Nordamerika, aus Südafrika, aus Island und aus der Schweiz geführt; aktive Mitwirkung an und Beiträge für den technischen Ausschuss und den Vorstand, den Ausschuss für Finanzstabilität, den Unterausschuss für Solvabilität und Versicherungsmathematik der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) sowie zur IAIS-Jahreskonferenz;

Dialogprojekt EU-US: Veröffentlichung des Strategiedokuments Way Forward und des Abschlussberichts der sieben Technischen Ausschüsse, zwei öffentliche Anhörungen in Washington DC und Brüssel;

Mängelanalyse der (Rück-)Versicherungssysteme Australiens, Chiles, Hongkongs, Israels, Mexikos, Singapurs und Südafrikas einschließlich einer umfassenden Bewertung des Berufsgeheimnisses als Grundlage für einen Beschluss der Europäischen Kommission über Übergangsregelungen zur Gleichwertigkeit der Solvabilitätsvorschriften;

Zusammenarbeit mit der kroatischen Aufsichtsagentur für Finanzdienstleistungen (CFSSA/HANFA).

Konferenzen/sonstige öffentliche Veranstaltungen 2012

vier Konferenzen und Veranstaltungen (Konferenz über Globale Versicherungsaufsicht, Auftaktveranstaltung — Quantitative Auswirkungsstudie für Renten, Jahreskonferenz der EIOPA und zweiter Consumer Strategy Day).

Quelle: Angaben der Behörde.


ANTWORTEN DER BEHÖRDE

11.

Die EIOPA erkennt die Bedenken des Hofes an und teilt diese. Jedoch steht hinter beidem, der Entscheidung ein Beschaffungsverfahren durchzuführen und dieses in vier separate Lose aufzuteilen, ein fundiertes Konzept, nämlich das Bestreben, unser Wissen darüber zu vertiefen, wie wir unser System konzipieren, und so das Risiko der Beschaffung falscher Waren und Dienstleistungen zu reduzieren und während der Kernphase des Verfahrens, nämlich der Hauptbeschaffung, ausreichend Wettbewerb sicherzustellen.

Das Ziel der EIOPA, die Vorschriften einzuhalten und ihre Prozesse zu verbessern, wird durch folgende Tatsachen hervorgehoben: Für jedes Verfahren wurden Bewertungsausschüsse eingerichtet, auch wenn diese nicht notwendig gewesen wären. Um sich auf bevorstehende offene Verfahren vorzubereiten, war es das Ziel der EIOPA, verschiedene Auftragnehmer für unterschiedliche Bereiche zu finden. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass für jedes einzelne Verfahren mehr als die erforderliche Zahl an Unternehmen aufgefordert wurden, ein Angebot einzureichen. Die Mehrfachauswahl der Auftragnehmer ist auf die begrenzte Anzahl der eingegangenen Angebote zurückzuführen. Die EIOPA wollte einen wirkungsvollen Wettbewerb, und um zu verhindern, dass ein einziger Anbieter eine „maßgeschneiderte“ Lösung vorschlägt, die de facto in der Hauptbeschaffungsphase dazu führen würde, dass immer das gleiche Unternehmen als einziges infrage kommen würde, hat sich die EIOPA für die Aufteilung in vier verschiedene Lose entschieden.

12.

Die EIOPA hat die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis genommen. Im Jahr 2012 wurde der Sicherung der Vermögensgegenstände der Behörde Priorität gegenüber der Einführung der zugrundeliegenden Verfahren und der Dokumentation des Überprüfungsprozesses eingeräumt. Inzwischen hat die EIOPA Korrekturmaßnahmen ergriffen. Für die neuen Finanzakteure wurde eine Schulung durchgeführt, um die Prozessabläufe zum Sachanlagevermögen zu rationalisieren. Zur Dokumentation dieser Prozesse hat die EIOPA ebenfalls Leitlinien verabschiedet. Die Umsetzung der genannten Prozesse findet derzeit statt.

13.

Die EIOPA hat die Bemerkung des Hofs zur Kenntnis genommen. Was die IT-bezogenen Mittelübertragungen angeht, so hängen diese mit der Aufbauphase der Behörde zusammen, sodass zunächst Ende 2011 die IT-Strategie und dann Anfang 2012 der Plan zu deren Umsetzung angenommen wurde. Sobald die Aufbauphase abgeschlossen ist, werden sich die IT-Ausgaben gleichmäßiger auf das Haushaltsjahr verteilen, wodurch sich das Risiko von Mittelübertragungen deutlich verringert.