13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/43 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zusammen mit der Antwort der Agentur
2013/C 365/07
EINLEITUNG
1. |
Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (nachstehend „die Agentur“, auch „EACEA“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2009/336/EG der Kommission (1) eingerichtet. Die Agentur ist für die Verwaltung von Programmen zuständig, die von der Kommission in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur beschlossen wurden, sowie für die detaillierte Durchführung technischer Projekte (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
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Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
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Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgende Bemerkung stellt die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNG ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
11. |
Der Umfang der gebundenen Mittel war sowohl bei Titel I (Personalausgaben) als auch bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 99 % hoch. Bei Titel II wurden mit 28 % zwar in relativ großem Umfang Mittelbindungen übertragen, sie betrafen in erster Linie aber erhaltene Dienstleistungen, über die am Jahresende noch keine Rechnungen ausgestellt worden waren (Baukosten und IT-Beratungsleistungen), oder waren auf den Mehrjahrescharakter der Tätigkeiten (Projektüberprüfungen durch Experten und Projektprüfungen) zurückzuführen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 101 vom 21.4.2009, S. 26.
(2) Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Brüssel)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 165 Absatz 1, 166 Absatz 1, 167 Absatz 1 und 173 Absatz 1 AEUV) |
Sammlung von Informationen Die Europäische Union trägt zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung (…) bei. Die Union führt eine Politik der beruflichen Bildung (…). Die Union leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten. Die Union und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind. |
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Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) N. 58/2003 des Rates; Beschluss 2009/336/EG der Kommission, geändert durch Beschluss 2012/797/EU; Beschluss K(2009) 3355 der Kommission, geändert durch Beschluss C(2012) 9475 final) |
Ziele Im Rahmen der Bildungs-, Kultur- und Industriepolitik wurden zahlreiche Maßnahmen zur Förderung in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Audiovisuelles, Kultur, Jugend und aktive Bürgerschaft in der Europäischen Union getroffen. Hauptziele dieser Maßnahmen sind die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, zum Wirtschaftswachstum und zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Menschen in Europa. Diese Maßnahmen umfassen verschiedene Programme. Die Agentur ist für die Verwaltung bestimmter Teile dieser Programme zuständig (z. B. „Lebenslanges Lernen“, „Kultur“, „Jugend in Aktion“, „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, „MEDIA“, „Erasmus Mundus“, „MEDIA Mundus“ und „Tempus“). Dabei sorgt sie für die Durchführung der Fördermaßnahmen der Union mit Ausnahme der Aufgaben, bei denen Ermessensbefugnisse für die Umsetzung politischer Entscheidungen erforderlich sind. Aufgaben
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Leitungsstruktur |
Lenkungsausschuss Zusammensetzung Der Lenkungsausschuss setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Aufgaben Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an. Direktor Von der Europäischen Kommission ernannt. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Prüfung Interne Auditstelle. Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS). Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
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Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Haushalt Der Verwaltungshaushalt 2012 der Agentur belief sich unverändert auf 50 (50) Millionen Euro (zu 100 % aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert). Die Agentur verwaltete 728 (621) Millionen Euro für Programme und Projekte, die ihr von der Kommission übertragen wurden. Personalbestand am 31. Dezember 2012 Zeitbedienstete: 103 (102) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete, davon besetzt: 99 (102), Vertragspersonal: 335 (336) Stellen für Vertragsbedienstete, davon besetzt: 329 (331). Personalbestand insgesamt: 428 (433) Stellen besetzt, davon entfallen auf
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Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011) |
Kommunikation
Projektauswahl
Kontrollbesuche
Vereinfachungsmaßnahmen
Zusammenarbeit mit den übergeordneten GD
Unterstützung der Politik
Prüfungen Im Rahmen des Prüfungsplans 2011 werden derzeit 120 Prüfungen durchgeführt; 114 neue Prüfungen sind im Rahmen des Prüfungsplans 2012 geplant. Verträge und Projekte Unterzeichnung von 5 027 Verträgen, Abschluss von 4 738 Projekten. Mandat
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Quelle: Angaben der Agentur. |
(1) Online-Plattform zur Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse von Projekten, die aus Programmen gefördert werden, die die Europäische Kommission in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kultur, Jugend und Unionsbürgerschaft verwaltet.
Quelle: Angaben der Agentur.
ANTWORT DER AGENTUR
1. |
Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofs zur Kenntnis. Was den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten angeht, so gilt dieser insbesondere für Projektaudits, die durchschnittlich 18 Monate zwischen Mittelbindung und Abschlusszahlung in Anspruch nehmen. Durch eine frühzeitigere Planung solcher Audits strebt die Agentur eine weitere Reduzierung von Mittelübertragungen an. |