13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/15


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit den Antworten des Zentrums

2013/C 365/03

EINLEITUNG

1.

Das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „das Zentrum“, auch „CdT“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates (1) errichtet. Aufgabe des Zentrums ist es, den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union, welche die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen, Übersetzungsleistungen bereitzustellen, die diese für ihren Dienstablauf benötigen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Zentrums bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Zentrums sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Zentrums umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss des Zentrums, nachdem der Rechnungsführer des Zentrums ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Zentrums vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Zentrums seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

11.

Am Ende des Jahres 2012 hielt das Zentrum Kassenmittel und kurzfristige Bankeinlagen in Höhe von 35 Millionen Euro (Haushaltsüberschuss und Rücklagen in Höhe von 30,9 Millionen Euro). Das Zentrum kann Preise im Laufe des Jahres nicht anpassen, um Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, hat aber gelegentlich seinen Kunden Erstattungen geleistet, um den Überschuss zu reduzieren.

12.

Nach der Gründungsverordnung von 20 vom Hof im Jahr 2012 geprüften Regulierungsagenturen sind diese gehalten, das Zentrum für ihren gesamten Übersetzungsbedarf in Anspruch zu nehmen (gemäß der Gründungsverordnung des Zentrums gilt dies für vier weitere Agenturen). Andere Agenturen sind nicht verpflichtet, die Dienste des Zentrums in Anspruch zu nehmen. Für nicht technische Dokumente könnten Agenturen ihre Kosten reduzieren, indem sie örtliche Dienstleister heranziehen. Nach Auffassung des Hofes sollte der Gesetzgeber erwägen, dies allen Agenturen zu erlauben.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

13.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Der Haushalt 2011 des Zentrums belief sich auf 51,3 Millionen Euro (1) gegenüber 55,9 Millionen Euro im Vorjahr. Das Haushaltsergebnis 2011 sank auf 1,2 Millionen Euro im Jahr 2011 gegenüber 8,3 Millionen Euro im Jahr 2010. Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf einen Einnahmerückgang von 15 %, der die neue Preispolitik des Zentrums widerspiegelt, die darauf abzielt, die Preise von Produkten an deren Kosten anzugleichen.

n. z.

2011

Der kumulierte Haushaltsüberschuss sank von 9,2 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 3,0 Millionen Euro im Jahr 2011, womit sich der im letzten Jahr beobachtete Trend fortsetzte. Bei diesem Rückgang handelt es sich um den Nettoeffekt, der sich aus dem Haushaltsüberschuss 2011 und der Einstellung von Rücklagen für die Preisstabilität und für außergewöhnliche Investitionen ergibt.

n. z.


(1)  Berichtigungshaushaltsplan (ABl. C 375 vom 22.12.2011, S. 5-7), einschließlich Mittelübertragungen.


ANHANG II

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Luxemburg)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben einvernehmlich eine Erklärung abgegeben, wonach unter Federführung der Übersetzungsdienste der Kommission in Luxemburg ein Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Union geschaffen wird, das die Übersetzungsdienste bereitstellt, die für die Arbeit der Einrichtungen und Dienste erforderlich sind, deren Sitz mit dem Beschluss vom 29. Oktober 1993 festgelegt worden ist.

Zuständigkeiten des Zentrums

(Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1645/2003)

Ziele

Leistung der für die Arbeit der nachstehend genannten Einrichtungen erforderlichen Übersetzungsdienste:

Europäische Umweltagentur;

Europäische Stiftung für Berufsausbildung;

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht;

Europäische Arzneimittel-Agentur;

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Modelle);

Europäisches Polizeiamt (Europol) und Europol-Drogenstelle.

Die Dienste des Zentrums können von nicht oben genannten, durch den Rat eingerichteten Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, die bereits über einen eigenen Übersetzungsdienst verfügen, können die Dienste des Zentrums auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen.

Das Zentrum nimmt an den Arbeiten des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzungsdienste in vollem Umfang teil.

Aufgaben

Treffen von Vereinbarungen für die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Organen;

Beteiligung an den Arbeiten des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzungsdienste.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Ein Vertreter je Mitgliedstaat;

zwei Vertreter der Kommission;

je ein Vertreter der Einrichtungen oder Organe, die die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen.

Aufgaben

Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplans und des jährlichen Arbeitsprogramms sowie Annahme des Stellenplans und der Jahresberichte des Zentrums.

Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Zentrum für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt:

48,293 (51,299) Millionen Euro

Personal:

225 (225) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 199 (205).

+ 17 (14) Vertragsbedienstete

Personalbestand insgesamt: 216 (219), davon entfallen auf:

 

operative Tätigkeiten: 114 (107)

 

administrative Tätigkeiten: 102 (112)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

Anzahl der übersetzten Seiten:

735 007(712 813)

Anzahl der Seiten nach Sprachen:

Amtssprachen: 722 505(704 613)

sonstige Sprachen: 12 502(8 200)

Anzahl der Seiten nach Kunden:

Einrichtungen: 707 888(676 925)

Organe: 27 119(3 888)

Seitenzahl der Freelance-Übersetzungen:

480 695(436 445)

Quelle: Angaben des Zentrums.


ANTWORTEN DES ZENTRUMS

11.

Der kumulative Haushaltsüberschuss, der den Kunden rückerstattet werden kann, beläuft sich auf 3,9 Millionen Euro, der restliche Teil des Haushaltsüberschusses ist durch die gesetzliche Rückstellung und andere vom Zentrum für spezielle Zwecke gebildete Rückstellungen gesperrt. Langfristig sollte das Zentrum auf der Grundlage seiner Preispolitik Kosten und Einnahmen ausgleichen. Die Preise für die Produkte des Zentrums werden vom Verwaltungsrat für jeweils ein Jahr festgelegt, und deshalb wird sich der Überschuss von 3,9 Millionen Euro in der Preisänderung für 2014 widerspiegeln, damit ein langfristiger Ausgleich sichergestellt werden kann.

12.

Das Zentrum nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis. Das Zentrum weist jedoch darauf hin, dass der Standpunkt des Hofes von dem Rahmen abweicht, der vom Gesetzgeber in der Gründungsverordnung festgelegt wurde.