10.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 6/36


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens

2013/C 6/05

EINLEITUNG

1.

Das europäische gemeinsame Unternehmen für den ITER (1) und die Entwicklung der Fusionsenergie wurde im März 2007 (2) für einen Zeitraum von 35 Jahren errichtet. Die Fusionsanlagen sollen in Cadarache (Frankreich) entstehen, seinen Sitz hat das gemeinsame Unternehmen in Barcelona.

2.

Das gemeinsame Unternehmen hat folgende Aufgaben (3):

a)

Leistung des Euratom-Beitrags zur Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation (4);

b)

Leistung des Euratom-Beitrags zu den „Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts“ (ergänzende gemeinsame Forschungstätigkeiten) mit Japan zur schnellen Nutzung der Fusionsenergie;

c)

Vorbereitung und Koordinierung eines Maßnahmenprogramms in Vorbereitung des Baus eines Fusionsreaktors zu Demonstrationszwecken mit den zugehörigen Einrichtungen, einschließlich der internationalen Anlage zur Bestrahlung von Fusionswerkstoffen.

3.

Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens sind die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom), vertreten durch die Europäische Kommission, die Euratom-Mitgliedstaaten und Drittländer, die mit Euratom ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion geschlossen und den Wunsch geäußert haben, Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens zu werden (bis 31. Dezember 2011 die Schweiz).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

4.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Prüfung von Vorgängen auf der Ebene des gemeinsamen Unternehmens und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

5.

Gemäß Artikel 287 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (5) des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (6) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (7) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

6.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (8) vorgelegt.

Verantwortung des Managements

7.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (9). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (10) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (11) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

8.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des gemeinsamen Unternehmens sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

9.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (12) durch. Gemäß diesen Standards ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

10.

Die Prüfung des Hofes beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Hofes, einschließlich der Beurteilung der Risiken, dass der Jahresabschluss wesentliche — beabsichtigte oder unbeabsichtigte — falsche Darstellungen enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Hof die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Aufstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Die Prüfung des Hofes umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

11.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

12.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzordnung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

13.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

14.

Die Bemerkungen in den Ziffern 15-32 stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

Haushaltsvollzug

15.

Bei den verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen betrug die Verwendungsrate 99,7 % bzw. 85,7 %. Von den für operative Tätigkeiten verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 611 Millionen Euro wurden 42 % im Wege direkter Einzelverpflichtungen ausgeführt. Die verbleibenden 58 % wurden im Wege globaler Mittelbindungen ausgeführt.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DES GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS

16.

Der Hof stellte bereits in einem früheren Bericht fest, dass die internen Kontrollsysteme des gemeinsamen Unternehmens nicht vollständig eingerichtet und angewandt wurden, wie in seiner Finanzordnung vorgeschrieben (13). Am 31. Mai 2010 legte der Interne Prüfer des gemeinsamen Unternehmens einen Bericht vor, in dem er Bedenken bezüglich der Finanzabläufe und der Trennung von Aufgaben äußerte.

17.

Im Juni 2010 nahm der Vorstand daraufhin einen Plan zur Verbesserung des Managements gemeinsam mit einem Vorschlag zur Änderung der Organisationsstruktur und Stärkung der Finanzabläufe an. Obwohl erhebliche Fortschritte erzielt wurden (14), muss noch eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden:

ein integriertes Instrument zur Verwaltung der Haushalts-, Finanz- und operativen Daten ist noch nicht eingerichtet;

ein Verwaltungssystem zur Überwachung der Projektdurchführung und des Haushaltsvollzugs soll ab dem dritten Quartal 2012 einsatzbereit sein;

die Validierung der zugrunde liegenden Systeme durch den Rechnungsführer ist noch nicht vollständig abgeschlossen und bleibt 2012 fortzusetzen (15);

eine umfassende Ex-post-Prüfungsstrategie für Zuschüsse und Aufträge über operative Leistungen wurde nicht angenommen (siehe Ziffern 22-23);

die vom gemeinsamen Unternehmen aufgrund der internen Prüfungen zu den Finanzabläufen, zur Verwaltung von Zuschüssen und zu Expertenverträgen angenommenen Aktionspläne wurden nicht voll und ganz umgesetzt (16);

ein unternehmensweites Risikomanagementverfahren hat nicht stattgefunden.

Auftragsvergabe und Zuschüsse

18.

Wie vom Hof im Bericht über den Jahresabschluss 2010 (17) festgestellt, muss sich das gemeinsame Unternehmen um mehr Wettbewerb bemühen. Zu den im Jahr 2011 durchgeführten Verfahren zur Vergabe von Aufträgen über operative Leistungen gingen nach wie vor wenige (18) (im Durchschnitt zwei) Angebote ein. Bei den Zuschüssen wurde je Aufforderung durchschnittlich lediglich ein Vorschlag eingereicht.

19.

In einem Fall war die Entscheidung, ein offenes Vergabeverfahren zu annullieren und ein Verhandlungsverfahren anzuwenden, nicht gebührend begründet. In einem anderen Fall beschloss das gemeinsame Unternehmen, mit zwei Unternehmen, die im Rahmen des offenen Verfahrens Angebote eingereicht hatten, Verhandlungen zu führen (obwohl eines der Angebote die technischen Voraussetzungen nicht erfüllte). In einem weiteren Fall waren weder die Wahl des Verhandlungsverfahrens noch die vereinbarten Mengen und Preise gebührend begründet.

20.

Die Prüfung des Hofes bestätigte die Feststellungen einer im Jahr 2011 im Bereich der Auftragsvergabe durchgeführten internen Prüfung, insbesondere in Bezug auf Folgendes:

die Vorabinformation wird nicht als Instrument für eine bessere Ex-ante-Bekanntmachung kommender Ausschreibungen genutzt (19);

ein System zur Verfolgung und Verwaltung von Änderungen der Vertragsbedingungen und somit zur Ermittlung und Behebung von Abweichungen bei den Kosten ist nicht vorhanden;

die Vergabeverfahren dauern oft zu lange, und die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen ist nicht effizient;

Kostenschätzungen sind nicht gut dokumentiert.

21.

Die Prüfung zeigte außerdem, dass die auf die im Rahmen von Verträgen und Zuschussvereinbarungen geleisteten Zahlungen angewandten Ex-ante-Kontrollverfahren nicht ausreichend dokumentiert sind (20).

Prüfungen der Qualitätssicherung und Ex-post-Kontrollen im Zusammenhang mit Auftragsvergabe und Zuschüssen

22.

Das gemeinsame Unternehmen führt Prüfungen (21) auf der Ebene der Auftragnehmer durch, um zu überprüfen, ob die Anforderungen an die Qualitätssicherung erfüllt sind (22). Im Prüfungsumfang nicht abgedeckt sind allerdings die finanziellen Aspekte der Auftragserfüllung.

23.

Im Lauf des Jahres 2011 führte das gemeinsame Unternehmen erste Ex-post-Kontrollen durch, um zu beurteilen, ob die gewährten Zuschüsse rechtmäßig und ordnungsgemäß verwendet wurden. Trotz der erzielten Fortschritte (23) fehlt dem gemeinsamen Unternehmen eine globale Ex-post-Kontrollstrategie. Eine entsprechende Strategie sollte die Ausführung von Zuschussverträgen und Beschaffungsaufträgen abdecken.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

Rechte des geistigen Eigentums und industriepolitische Vorgaben

24.

Der Vorstand verabschiedete am 28. März 2012 die Strategie des gemeinsamen Unternehmens in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums und die Verbreitung von Informationen. Die in der Satzung vorgeschriebenen ausführlichen Durchführungsbestimmungen waren zum Zeitpunkt der Prüfung (April 2012) jedoch noch nicht festgelegt (24).

25.

Der Vorstand hat die in der Satzung vorgeschriebenen industriepolitischen Vorgaben noch nicht beschlossen (25).

Verspätete Entrichtung der Mitgliedsbeiträge

26.

12 Mitglieder entrichteten ihre Beiträge für das Jahr 2011 zu spät.

Interner Auditdienst der Kommission

27.

Die Charta mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten des Internen Auditdienstes der Kommission wurde vom Vorstand am 25. November 2011 zusammen mit einem koordinierten strategischen Prüfungsplan für 2012-2014 angenommen. Die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens wurde entsprechend geändert, um die Bestimmung der Rahmenfinanzregelung (26), die sich auf die Befugnisse des Internen Prüfers der Kommission bezieht, aufzunehmen.

Finanzordnung und Durchführungsbestimmungen

28.

Am 9. Oktober 2008 legte der Hof die Stellungnahme Nr. 4/2008 zur Finanzordnung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie vor. Diese Stellungnahme enthielt 50 Empfehlungen. In seiner Sitzung vom 1. Juni 2011 beschloss der Vorstand des gemeinsamen Unternehmens, die Bemerkungen des Hofes im Großen und Ganzen zu akzeptieren (37 Empfehlungen wurden voll und ganz akzeptiert, 11 wurden mit Anmerkungen akzeptiert und lediglich zwei zurückgewiesen), und die Finanzordnung wurde entsprechend geändert (27).

29.

Der Hof ist allerdings der Auffassung, dass einige Vorschriften in den Durchführungsbestimmungen zur Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens (28) ohne hinreichende Begründung von den Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der EU abweichen.

EU-Beitrag zur ITER-Bauphase

30.

Im Juli 2010 (29) stimmte der Rat dem überarbeiteten Haushaltsvoranschlag für den Beitrag des gemeinsamen Unternehmens zur Bauphase zu; dieser neue Ansatz belief sich auf 6,6 Milliarden Euro (Preise des Jahres 2008) und somit auf das Doppelte des ursprünglichen Voranschlags. Wie der interne Prüfer (30) berichtete, hat das gemeinsame Unternehmen noch kein Instrument zur regelmäßigen Überwachung der Zuverlässigkeit der Vorausschätzungen und zur Berichterstattung über potenzielle Abweichungen.

Weiterverfolgung früherer Bemerkungen

Stand der Finanzierung des ITER-Projekts in den Jahren 2012-2013

31.

Am 1. Dezember 2011 erzielten der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission eine Einigung hinsichtlich der Finanzierung der zusätzlichen Kosten von 1 300 Millionen Euro für das ITER-Projekt in den Jahren 2012 und 2013 (31).

Sitzabkommen

32.

Gemäß dem am 28. Juni 2007 mit dem Königreich Spanien abgeschlossenen Sitzabkommen hätten dem gemeinsamen Unternehmen die ständigen Räumlichkeiten bis spätestens Juni 2010 bereitgestellt werden sollen. Dies war zum Zeitpunkt der Prüfung (April 2012) jedoch noch nicht der Fall.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 15. November 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ITER - International Thermonuclear Experimental Reactor (internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor).

(2)  Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom 27. März 2007 über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür (ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58).

(3)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten, Tätigkeiten und Ressourcen des gemeinsamen Unternehmens zusammenfassend dargestellt.

(4)  Die Internationale ITER-Fusionsenergieorganisation wurde im Oktober 2007 für einen Zeitraum von zunächst 35 Jahren für die Durchführung des ITER-Projekts gegründet, das die wissenschaftliche und technologische Realisierbarkeit der Fusionsenergie aufzeigen soll. Mitglieder sind Euratom, die Volksrepublik China, die Republik Indien, Japan, die Republik Korea, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten von Amerika.

(5)  Die vorläufige Jahresrechnung ging am 1. März 2012 beim Hof ein. Der Jahresrechnung ist ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel gibt.

(6)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstigen Erläuterungen.

(7)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(8)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(9)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(10)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(11)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der EU-Einrichtungen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzordnung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie aufgenommen wurden.

(12)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer).

(13)  In Ziffer 21 des Berichts über den Jahresabschluss 2009 wurde auf die Umstrukturierung der Abteilungen des gemeinsamen Unternehmens verwiesen, die nach Auffassung des Hofes Fragen bezüglich der Trennung von finanziellen und operativen Aufgaben aufwarf.

(14)  Im Lauf des Jahres 2011 wurden Auswahl und Ernennung des Leiters der Abteilung ITER, des Leiters der Verwaltung sowie des Leiters des Referats Haushalt und Finanzen abgeschlossen. Die Ernennung der Leiter der Projektteams und die Einrichtung des Moduls ABAC Contracts waren im April 2012 fast abgeschlossen, und die Finanzabläufe sowie das Handbuch Verwaltung und Finanzen waren fertig erstellt.

(15)  Die Validierung der zugrunde liegenden Systeme durch den Rechnungsführer sollte Informationen über die Direktprüfung einer Stichprobe von Vorgängen zu den Schlüsselkontrollen des gemeinsamen Unternehmens umfassen.

(16)  Die aufgrund der internen Prüfungen der Finanzabläufe, der Verwaltung von Zuschüssen und der Expertenverträge ausgearbeiteten Aktionspläne wurden vom gemeinsamen Unternehmen am 30. Juni 2010, 14. Februar 2011 bzw. 19. November 2011 angenommen.

(17)  In Ziffer 20 des Berichts des Hofes über den Jahresabschluss 2010 wird auf den geringen Wettbewerb bei den Verfahren zur Vergabe von Aufträgen und Zuschüssen hingewiesen.

(18)  Das gemeinsame Unternehmen verwendete außerdem häufig Verhandlungsverfahren (für rund zwei Drittel der 2011 unterzeichneten Aufträge über operative Leistungen ausgenommen Rahmenverträge).

(19)  Gemäß Artikel 107 der Durchführungsbestimmungen zur Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens kann es im Wege der Vorabinformation den nach Kategorien von Dienstleistungen bzw. Warengruppen aufgeschlüsselten Gesamtwert der Dienstleistungs- und Lieferaufträge oder -rahmenverträge oder die wesentlichen Merkmale der Bauaufträge mitteilen, die es im Laufe des Haushaltsjahrs in Anwendung des nichtoffenen Verfahrens oder des wettbewerblichen Dialogs vergeben will.

(20)  Beispielsweise ist die Überprüfung der Berichte über die technische Abnahme durch den Finanzkontrolleur nicht dokumentiert.

(21)  Von den 18 im Jahr 2011 durchgeführten Prüfungen in Bezug auf die Qualitätssicherung wurden 15 bis Mai 2012 abgeschlossen. Infolge der Prüfungen wurde die Projektleistung nur einmal für unzureichend befunden. Außerdem wurde in sieben Fällen die Nichteinhaltung der Verfahren festgestellt, und es wurden 139 verbesserungsbedürftige Bereiche ermittelt.

(22)  Der Prüfungsumfang deckt Folgendes ab: Qualitätsplan, Nichteinhaltung der Verfahren, Einkaufskontrolle und Verwaltung der Untervergabe, Dokumentation und Datenverwaltung, Verwaltung von Änderungen und Abweichungen, Qualitätskontrollplan für Bauarbeiten, ausführlicher Projektzeitplan, auftragsbezogenes Risikomanagement und Qualitätskontrollplan für technische Arbeiten.

(23)  Im November 2011 wurde der interne Kontrolldienst um ein Mitglied aufgestockt, das konkret mit der Aufgabe betraut ist, ein Verfahren für die Durchführung von Ex-post-Kontrollen von Vergabeverfahren und Zuschüssen einzurichten. Das gemeinsame Unternehmen wird sich außerdem einem Rahmenvertrag der Kommission über die Durchführung von Ex-post-Prüfungen anschließen.

(24)  Gemäß Artikel 8 Absatz 4 der Satzung im Anhang zur Entscheidung 2007/198/Euratom stellt der Direktor die Regeln für den Umgang mit Rechten des geistigen Eigentums, industriepolitische Vorgaben und Regeln für die Verbreitung von Informationen auf.

(25)  Gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Satzung im Anhang zur Entscheidung 2007/198/Euratom "beschließt (der Vorstand) industriepolitische Vorgaben, Regeln für den Umgang mit Rechten geistigen Eigentums und Regeln für die Verbreitung von Informationen im Einvernehmen mit der Kommission."

(26)  Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(27)  Zweite Änderung der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie vom 25. November 2011.

(28)  Die in den Artikeln 80 und 100 aufgeführten Schwellenwerte, der wettbewerbliche Dialog gemäß Artikel 96 und die Zusammensetzung der Eröffnungsausschüsse gemäß den Artikeln 119 und 120.

(29)  Schlussfolgerungen des Rates zum Stand des ITER-Projekts vom 7. Juli 2010 (Dok. 11902/10).

(30)  Bericht des Internen Prüfers über den Vergabevorlauf vom 13. Januar 2012.

(31)  ABl. L 4 vom 7.1.2012, S. 12.


ANHANG

Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (Barcelona)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaft aufgrund des Vertrags

(Auszüge aus den Artikeln 45 und 49 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft)

Kapitel 5 — „Gemeinsame Unternehmen“ — des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere

Artikel 45:

„Unternehmen, die für die Entwicklung der Kernindustrie in der Gemeinschaft von ausschlaggebender Bedeutung sind, können als gemeinsame Unternehmen im Sinne dieses Vertrages nach Maßgabe der folgenden Artikel errichtet werden.“

Artikel 49:

„Die Errichtung eines gemeinsamen Unternehmens erfolgt durch Beschluss des Rates. Jedes gemeinsame Unternehmen hat Rechtspersönlichkeit.“

Zuständigkeiten des gemeinsamen Unternehmens

(Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates)

Ziele

Leistung des Beitrags der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) an die Internationale ITER-Fusionsenergieorganisation;

Leistung des Euratom-Beitrags zu gemeinsamen Tätigkeiten mit Japan im Rahmen des breiter angelegten Konzepts zur schnellen Nutzung der Fusionsenergie;

Vorbereitung und Koordinierung eines Maßnahmenprogramms in Vorbereitung des Baus eines Fusionsreaktors zu Demonstrationszwecken mit den zugehörigen Einrichtungen, einschließlich der internationalen Anlage zur Bestrahlung von Fusionswerkstoffen IFMIF (International Fusion Materials Irradiation Facility).

Aufgaben

Beaufsichtigung der Vorbereitung des Standorts für das ITER-Projekt;

Bereitstellung von Bauteilen, Ausrüstung, Materialien und sonstigen Ressourcen für die ITER-Organisation;

Verwaltung der Beschaffungsvereinbarungen mit der ITER-Organisation, insbesondere der damit verbundenen Qualitätssicherungsverfahren;

Vorbereitung und Koordinierung der Beteiligung von Euratom an der wissenschaftlichen und technischen Nutzung des ITER-Projekts;

Koordinierung der wissenschaftlichen und technologischen Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Euratom-Beitrags zur ITER-Organisation;

Leistung des Euratom-Finanzbeitrags zur ITER-Organisation;

Bereitstellung von Personal für die ITER-Organisation;

Pflege der Arbeitskontakte mit der ITER-Organisation und Wahrnehmung sonstiger Tätigkeiten zur Durchführung des ITER-Übereinkommens.

Leitungsstruktur

Vorstand

Der Vorstand führt die Aufsicht über das gemeinsame Unternehmen bei der Erfüllung der Ziele und sorgt bei der Durchführung der Tätigkeiten für eine enge Zusammenarbeit zwischen dem gemeinsamen Unternehmen und seinen Mitgliedern.

Büro

Das Büro ist eine Nebenstelle des Vorstands des gemeinsamen Unternehmens. Es nimmt eine Unterstützungsfunktion im Bereich der Kommunikation und Koordinierung zwischen dem Vorstand, den Ausschüssen und dem Management des gemeinsamen Unternehmens wahr.

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss unterstützt den Vorstand in Verwaltungs- und Finanzfragen im Zusammenhang mit dem ITER, dem breiter angelegten Konzept und den Vorbereitungsarbeiten für Fusionsreaktoren zu Demonstrationszwecken.

Prüfungsausschuss (Audit Committee)

Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) ist ein Beratungsgremium für den Vorstand, der die Finanzberichterstattung und Rechnungslegung, die Unternehmensführung, die interne Kontrolle und das Risikomanagement sowie die externe und interne Prüfung überblickt.

Exekutivausschuss

Der Exekutivausschuss unterstützt den Vorstand bei der Vorbereitung seiner Beschlüsse und erfüllt alle sonstigen Aufgaben, die ihm vom Vorstand übertragen werden.

Technischer Beirat

Der technische Beirat berät den Vorstand und den Direktor je nach Bedarf bei der Annahme und Durchführung des Projektplans und der Arbeitsprogramme.

Direktor

Der Direktor ist als Hauptgeschäftsführer für die laufende Geschäftsführung des gemeinsamen Unternehmens verantwortlich und ist dessen rechtlicher Vertreter.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Interne Prüfung

Besteht seit dem 1. Juli 2009.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem gemeinsamen Unternehmen für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel

Haushalt

263,57 Millionen Euro, davon 93 % Zuschuss der Gemeinschaft.

Personalbestand am 31. Dezember 2011

239 im Stellenplan vorgesehene Dauerplanstellen, davon besetzt: 211.

Sonstige Bedienstete:

abgeordnete nationale Sachverständige: 5,

Vertragsbedienstete: 99,

örtliche Bedienstete: entfällt.

Personalbestand insgesamt: 315.

Davon entfallen (in etwa) auf

operative Tätigkeiten: 160,

administrative Tätigkeiten: 115,

sonstige Tätigkeiten: 40.

Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2011

Aufträge über operative Leistungen: Vergabe von 38 Aufträgen im Gesamtwert von 163,556 Millionen Euro;

Aufträge über Verwaltungsleistungen: Vergabe von 17 Aufträgen (einschließlich sieben gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen) im Gesamtwert von 5,162 Millionen Euro;

Zuschüsse: Vergabe von 22 Aufträgen im Gesamtwert von 13,061 Millionen Euro;

Haushaltsvollzug:

99,7 % Verwendungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen (99,7 % bei den operativen Mitteln und 98,7 % bei den Verwaltungsmitteln);

85,7 % Verwendungsrate bei den Zahlungsermächtigungen (86,6 % bei den operativen Mitteln und 79,6 % bei den Verwaltungsmitteln);

Beschaffungsvereinbarungen:

2 zum ITER-Projekt - 31,79 kIUA (im Gegenwert von 50,135 Millionen Euro) von insgesamt 1 135,9 kIUA sämtlicher vorgesehener europäischer Sachleistungen);

10 zum breiter angelegten Konzept - 62,67 kBAUA (im Gegenwert von 42,490 Millionen Euro bezogen auf insgesamt 236,4 für sämtliche europäische Beiträge vorgesehene kBAUA).

Im Rahmen von ITER bereitgestellte Mittel: 35,551 kIUA (im Gegenwert von 56,066 Millionen Euro).

Quelle: Angaben des gemeinsamen Unternehmens.


ANTWORTEN DES EUROPÄISCHEN GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS FÜR DEN ITER UND DIE ENTWICKLUNG DER FUSIONSENERGIE (F4E) AUF DIE ABSCHLIESSENDEN BEMERKUNGEN DES EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFES IM HINBLICK AUF DEN BERICHT ÜBER DEN JAHRESABSCHLUSS DES F4E FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2011

16

Das Gemeinsame Unternehmen arbeitet in zwei unterschiedlichen Kontrollumfeldern; a) den internen Kontrollstandards der EU und b) den ITER-Qualitätsanforderungen, die den Erfolg des ITER-Projektes und die Einhaltung der Anforderungen der französischen Atomsicherheitsbehörde sicherstellen sollen. F4E strebt die Einhaltung dieser Normen und Anforderungen durch ein einheitliches Managementsystem für das gesamte F4E an, das Grundsätze, Vorgehensweisen und Verfahren usw. umfasst. In der zweiten Jahreshälfte 2010 hat der Direktor des F4E einen Plan zur Verbesserung des Managements eingeführt. Darin wurden vor allem das Projektmanagement und andere grundlegende Verfahren berücksichtigt.

Mit der Unterstützung externer Personen, die über Erfahrung in der Industrie bzw. im Projektmanagement verfügen, wurden bereits wichtige Schritte zur Verbesserung des Projektmanagementsystems unternommen. Diese Verbesserungen ermöglichen eine genauere Planung der Haushaltsvoranschläge und eine bessere Ermittlung von Abweichungen und Ausnahmen. Außerdem wird es einfacher, vorbeugende und korrektive Maßnahmen zu bestimmen, um die Haushaltausführung zu optimieren und den Beitrag der EU zum Bau des ITER im Rahmen zu halten. Die vollständige Ausführung des Haushaltsplans sollte bis Ende 2012 erreicht werden.

Darüber hinaus hat das Management des Gemeinsamen Unternehmens die Empfehlungen des internen Prüfers des Gemeinsamen Unternehmens und des Europäischen Rechnungshofs aufgegriffen. Die Finanzaktivitäten wurden in einem neuen Referat Haushalt und Finanzen zusammengefasst und gestärkt. Das neue Referat erfüllt außerdem die Funktionen des Kontrollumfelds (Ex-Post-, Finanzkontrollen und Überwachung usw.), wobei jedoch zwischen operativen und finanziellen Tätigkeiten unterschieden wird. Alle mittleren oder höheren Führungsposten wurden 2011 besetzt, und im Referat Haushalt und Finanzen wurden zusätzliche Mitarbeiter mit hohem Erfahrungsschatz eingestellt, insbesondere hochqualifizierte Überprüfer mit EU-Erfahrung und -Wissen.

Was die Prüfung der Finanzabläufe anbelangt, ist anzumerken, dass das Referat Haushalt und Finanzen im ersten Quartal 2012 eine Selbstbewertung in Bezug auf den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zur Überprüfung der Finanzabläufe durchgeführt hat. Die Bewertung ergab eine Umsetzungsrate von nahezu 86 %.

17

Die neue Organisationsstruktur des F4E wurde nun eingeführt. Sie ist stärker projektorientiert und trägt der Bedeutung der Finanzdienstleistungen in höherem Maße Rechnung. Außerdem wird das Gesamtmanagement des F4E gestärkt, indem eine mittlere Managementebene mit entsprechenden Vollmachten eingeführt wurde. Ferner wurden neue Führungskräfte eingestellt (Leiter der Verwaltungsabteilung, Leiter der Abteilung ITER und Leiter des Referats Haushalt und Finanzen). Weitere Maßnahmen:

Es werden routinemäßig verschiedene Berichte erstellt, z. B. über den Fortschritt bei umfangreichen Vergabeverfahren sowie über die Haushaltsausführung.

Der Rechnungsführer hat die zugrundeliegenden Verfahren für das Finanzjahr 2011 erstmals validiert. Im Hinblick auf die Umgestaltung der Organisationstruktur und der Kontrollumgebung (2012 laufend) ist vorgesehen, die Prüfung der Rechnungsführungssysteme für das Jahr 2012 fortzusetzen, einschließlich eines vollständigen Prüftests.

Als Teil der von der F4E im Moment einrichten Ex-post-Prüfungsstrategie wird der Umfang der Qualitätsprüfungen auf die Prüfung finanzieller und vertraglicher Aspekte von Verträgen ausgeweitet. In diesem Sinne wird vor Ende 2012 ein Pilotversuch durchgeführt.

Das Risikomanagement von Projekten besteht aus einem Projektplan für den ITER und aus Tätigkeiten im Rahmen eines breiter angelegten Konzepts. Das Management erfolgt regelmäßig zusammen mit den Partnern im Hinblick auf das gemeinsame Risiko auf Unternehmensebene. Dies wurde Anfang 2012 eingeleitet und die ersten Ergebnisse wurden auf der Sitzung des Verwaltungsrates im Juni erörtert. Das Gemeinsame Unternehmen hat die Risikomanagementtätigkeiten nun abgeschlossen und erarbeitet derzeit den Bericht des Verwaltungsrates über gemeinsame Risiken und Maßnahmen zur Risikominderung, die regelmäßig auf den Sitzungen des Verwaltungsrates erörtert werden sollen.

18

Das Gemeinsame Unternehmen nimmt zu Kenntnis, dass bei der vom Rechnungshof verwendeten Methode zur Berechnung der durchschnittlichen Anzahl eingegangener Angebote Rahmenverträge nicht berücksichtigt werden und sich dadurch die durchschnittliche Anzahl der Angebote von 6,8 auf 2,4 verringert.

Das Gemeinsame Unternehmen erinnert daran, dass die durchschnittliche Anzahl von Vorschlägen, die pro Aufruf eingehen, auf den extrem komplexen Markt zurückzuführen ist, auf dem F4E tätig ist, und verweist als weitere Erläuterungen auf seine Antwort zu Ziffer 29.

20

Es muss betont werden, dass die Prüfung im Bereich der Beschaffung zu einem zufriedenstellenden Ergebnis gelangte und die Empfehlungen in einem Maßnahmenplan aufgegriffen wurden, der 40 Maßnahmen enthält, die derzeit umgesetzt werden.

21

Als Teil der 2012 durchgeführten Arbeiten zum Integrierten Managementsystem werden Verbesserungen des Überwachungs- und Kontrollsystems eingeführt, das stärkere Instrumente zur Ex-ante-Kontrolle vorsieht.

22

Als Teil der Strategie zur Ex-post-Kontrolle, die das Gemeinsame Unternehmen gegenwärtig erstellt, wird der Umfang der Qualitätsprüfungen auf finanzielle und vertragliche Aspekte von Verträgen ausgeweitet. In diesem Sinne ist vor Ende 2012 ein Pilotversuch geplant.

23

Aus der Erfahrung, die das Gemeinsame Unternehmen aus den 2011 durchgeführten Finanzkontrollbesuchen zieht, kann das Gemeinsame Unternehmen nun eine Strategie für die Finanzkontrolle sowohl hinsichtlich der Auftragsvergabe als auch der Gewährung von Finanzbeihilfen ableiten. Aufgrund des geringen finanziellen Umfangs von Finanzbeihilfen im Gegensatz zur standardmäßigen Auftragsvergabe und Auftragsvergabe für operative Leistungen konzentriert sich die Finanzkontrolle hauptsächlich auf die Ex-Post-Kontrolle von Beschaffungsaufträgen.

Die zwei Arten von Ex-Post-Kontrollen (Qualitätsprüfung und Finanzkontrolle) werden in einen breiten integrierten Managementrahmen einbezogen, wobei die industrielle Kontrollumgebung, wie etwa ISO-Anforderungen, mit den eher verwaltungstechnischen Internen Kontrollstandards der EU kombiniert werden. Im integrierten Managementrahmen, der für das gesamte Gemeinsame Unternehmen gilt, werden die Qualitätsprüfungen in die allgemeine Auditstrategie integriert, um im Bezug auf die Beschaffung eine zusätzliche Kontrollstufe zu haben.

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Die Bestimmungen für die Umsetzung der Politikinstrumente sind in den „Bestimmungen zu geistigen Eigentumsrechten“ der Mustervereinbarung genau geregelt. Das Gemeinsame Unternehmen hat dem Exekutivausschuss diese Bestimmungen am 14. Mai 2012 vorgelegt. Der Exekutivausschuss untersuchte die vom Gemeinsamen Unternehmen für die Umsetzung der Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums vorgeschlagenen „Bestimmungen zu geistigen Eigentumsrechten“ und empfahl dem Verwaltungsrat, diese unter Berücksichtigung der Bemerkungen des Ausschusses anzunehmen. Die endgültige Fassung dieser Bestimmungen wurde vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 28./29. Juni 2012 angenommen.

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Eine Arbeitsgruppe des F4E-Verwaltungsratshat den Entwurf einer Industriestrategie erstellt. Dieser Entwurf wurde vom Verwaltungsrat auf seiner Sitzung im Juni 2012 geprüft.

Diese Strategie wird derzeit fertiggestellt. Gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe p der Satzung des Gemeinsamen Unternehmens F4E bedarf sie der vorherigen Genehmigung durch die Kommission und soll vom Verwaltungsrat vor Ende 2012 angenommen werden.

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Das Gemeinsame Unternehmen hat 2011 einen neuen Rahmen für den Einzug der Mitgliedsbeiträge festgelegt und trägt somit den erneuten Feststellungen des Rechnungshofs Rechnung.

Am 25. November 2011 genehmigte der Verwaltungsrat den Vorschlag des Gemeinsamen Unternehmens für die entsprechende Anwendung von Artikel 56 Absatz 3 der F4E-Finanzregelung. Damit ist es möglich, Mitgliedern, die ihre Beiträge nicht innerhalb der in der Belastungsanzeige genannten Frist entrichten, Zinsen aufzuerlegen. Wie der Rechnungshof in den Verweisen auf die Finanzordnung des Gemeinsamen Unternehmens feststellte, bezog sich die Bestimmung zu diesem Zeitpunkt ausschließlich auf Beschaffungsverträge- und Finanzhilfevereinbarungen.

Der Verwaltungsrat beschloss daraufhin, denjenigen Mitgliedern Verzugszinsen aufzuerlegen, die ihren Beitrag für 2011 bis Ende Oktober noch nicht entrichtet hatten. Drei Mitglieder waren säumig, in einem Fall lagen die einzufordernden Zinsen unter der Schwelle von 200 EUR. Die für 2011 fälligen Verzugszinsen wurden zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen für 2012 eingefordert. Einzelheiten dazu erhielt der Hof im Rahmen der Prüfung.

Der Beschluss des Verwaltungsrats fand seinen formalen Ausdruck am 28. Juni 2012 durch die Verabschiedung der folgenden Änderungen der Durchführungsbestimmungen des Gemeinsamen Unternehmens: „Für sämtliche Forderungen in Bezug auf die jährlichen Mitgliedsbeiträge, die nicht innerhalb der in Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe b genannten Frist beglichenen werden, sind gemäß Absatz 2b und 3 Zinsen zu zahlen.“

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Die besondere Natur der Tätigkeit des Gemeinsamen Unternehmens besteht in der Beschaffung hochtechnologischer Bauteile, die nie zuvor gebaut wurden und keinen Handelswert haben. Sie wurden für den Bau eines experimentellen Fusionsreaktors entworfen. Darüber hinaus ist das Gemeinsame Unternehmen Fusion for Energy auf einem extrem komplexen Markt mit monopolistischen bzw. oligopolistischen Strukturen tätig. Um in diesem Umfeld erfolgreich zu sein und im Einklang mit der Finanzregelung hat der Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens, in Absprache mit der Europäischen Kommission, bestimmte Bestimmungen in seine Finanzregelung und Durchführungsbestimmungen aufgenommen, die von der allgemeinen (Rahmen-)Finanzordnung abweichen:

Im Gegensatz zu den ursprünglich für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen zu Verwaltungszwecken festgelegten Schwellen, wurden die Schwellen für Aufträge von geringem Wert (Artikel 80 der Durchführungsbestimmungen), für die Anwendung von Verhandlungsverfahren (Artikel 100 der Durchführungsbestimmungen) und für das Vergabeverfahren des wettbewerblichen Dialogs (Artikel 93-99 der Durchführungsbestimmungen) sowie für die Zusammensetzung der Ausschüsse für die Öffnung der Angebote (Artikel 119 und 120 der Durchführungsbestimmungen) an die technologischen und marktwirtschaftlichen Bedingungen des ITER-Projekts angepasst.

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In Bezug auf die Durchführungsbestimmungen, die überarbeitet wurden, um den Bemerkungen des Hofes Rechnung zu tragen (z. B. Bedingungen für die Erhöhung und Gewährung von Darlehen und Regeln für die Bewertung von Sachleistungen), vertritt das Gemeinsame Unternehmen die Ansicht, dass die geänderten Durchführungsbestimmungen für die Umsetzung dieser Tätigkeiten eine ausreichende Orientierungshilfe bieten. Jedwede zusätzliche Spezifizierung könnte diese Regeln starr und unflexibel werden lassen. Sie könnten dann nicht mehr an die unterschiedlichen Situationen angepasst werden, die in der Realität auftreten könnten. In jedem Falle wird das Gemeinsame Unternehmen alle geforderten Erläuterungen dazu liefern, wie es die Bedingungen für die Erhöhung und Gewährung von Darlehen umsetzt bzw. wie es den Wert für spezielle Sachleistungen, die es erhält, festgesetzt hat bzw. festsetzen wird.

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Die Schätzungen des Gesamtwertes des Projekts basieren auf dem Toschi-Bericht. Das Gemeinsame Unternehmen vergleicht nun alle bislang angefallenen Kosten mit den Beträgen von 2008, um eine etwaige Abweichung von den Schätzungen feststellen zu können.

Es wurde ein integriertes Tool zur Projektüberwachung entwickelt, um potenzielle Kostenabweichungen feststellen zu können. Es ist seit September 2012 beim Gemeinsamen Unternehmen im Einsatz und dient der Migration von Projektmanagementdaten, wie etwa Zeitplänen, und der Finanzverwaltung in den neuen Projektstrukturplan. Es laufen zusätzliche Entwicklungen für das „Earn Value Management“ und die Vorausschätzung der Mindestkosten pro Vertrag.

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Das 2007 zwischen dem F4E und dem Königreich Spanien geschlossene Sitzabkommen sieht in der Tat vor, dass Spanien dem F4E spätestens 3 Jahre nach Unterzeichnung des Abkommens dauerhafte Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Das Abkommen besagt auch, dass in der Zwischenzeit, bis endgültige Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, Spanien für eine vorübergehende Unterbringung sorgt.

So lange Spanien keine endgültige Unterbringung bereitgestellt hat, belegt das gemeinsame Unternehmen kostenlos eine vorübergehende Unterbringung, da Spanien für die Gesamtkosten der Räumlichkeiten aufkommt (Miete und Wartung gemäß Sitzabkommen, während F4E den Mieteranteil für die vorübergehende Unterbringung übernimmt).