ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Shift2Rail“ /* SWD/2013/0534 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung...................................................................................................................... 3 2........... Problemstellung............................................................................................................ 3 2.1........ Wichtigste Herausforderungen im
Schienenverkehrssektor in der EU........................ 3 2.2........ Die wichtigsten Probleme, die
Handeln erfordern....................................................... 4 2.3........ Ursachen der Probleme................................................................................................. 4 2.3.1..... Fragmentierung der FuI-Anstrengungen...................................................................... 4 2.3.2..... Geringe Hebelwirkung der
EU-Investitionen in Forschung und Entwicklung im Schienenverkehrssektor...................................................................................................................................... 4 2.3.3..... Begrenzte und unkoordinierte
Beteiligung der Akteure entlang der Wertschöpfungskette des
Schienenverkehrssektors............................................................................................... 5 2.3.4..... Hohe Kosten, Risiken und
Vorlaufzeiten von FuI-Investitionen................................. 5 2.4........ Am stärksten betroffene Akteure und
Bedarfsermittlung............................................ 5 2.5........ Subsidiarität.................................................................................................................. 5 2.5.1..... Rechtsgrundlage........................................................................................................... 5 2.5.2..... Notwendigkeit und EU-Mehrwert............................................................................... 6 3........... Ziele.............................................................................................................................. 6 4........... Handlungsoptionen....................................................................................................... 6 5........... Folgenabschätzung....................................................................................................... 7 5.1........ Allgemeine Vorgehensweise bei der
Folgenabschätzung............................................. 7 5.2........ Zusammenfassung der Auswirkungen.......................................................................... 7 6........... Vergleich der Optionen................................................................................................ 8 6.1.1..... Leitungsstruktur............................................................................................................ 9 6.1.2..... Budget........................................................................................................................ 10 7........... Überwachung und Bewertung.................................................................................... 10 ARBEITSUNTERLAGE DER
KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER
FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des
Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Shift2Rail“ 1. Einleitung Diese Zusammenfassung enthält die wichtigsten
Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Folgenabschätzung zu dem Vorschlag der
Kommission für eine Verordnung des Rates zur Gründung des gemeinsamen
Unternehmens „Shift2Rail“ im Rahmen des Programms Horizont 2020 (H2020)
für ein EU-weit koordiniertes Konzept für Forschung und Innovation im
Eisenbahnsektor zur Unterstützung der Vollendung des einheitlichen europäischen
Eisenbahnraums. Der Vorschlag folgt auf das Weißbuch „Fahrplan
zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum“[1], in dem die
Notwendigkeit unterstrichen wird, einen einheitlichen europäischen
Eisenbahnraum zu schaffen, damit ein stärker wettbewerbsorientiertes und
ressourcenschonenderes Verkehrssystem verwirklicht und große gesellschaftliche
Fragen, die mit der steigenden Verkehrsnachfrage, der Verkehrsüberlastung, der
Energieversorgungssicherheit und dem Klimawandel zusammenhängen, angegangen
werden. In der Mitteilung der Kommission „Partnerschaften im Bereich Forschung
und Innovation“ wird ebenfalls betont, dass öffentlich-private Partnerschaften
(ÖPP) dazu beitragen können, diesen Herausforderungen zu begegnen und die
Wettbewerbsposition Europas zu stärken. 2. Problemstellung 2.1. Wichtigste
Herausforderungen im Schienenverkehrssektor in der EU Die ehrgeizigen Ziele der EU im Zusammenhang
mit dem Klimawandel, der Energienutzung und dem Umweltschutz bedeuten, dass der
Schienenverkehrssektor in den nächsten Jahrzehnten einen größeren Anteil der
Nachfrage im Beförderungsbereich decken muss. Das europäische Schienennetz hat jedoch nach
wie vor Schwierigkeiten, sich gegen die Vorherrschaft des Straßenverkehrs
durchzusetzen. Trotz hoher öffentlicher Subventionen und erheblicher
Investitionen in die Infrastruktur und in Hochtechnologieprodukte ist der
Marktanteil des Schienengüterverkehrs in den letzten zehn Jahren
zurückgegangen, während der Marktanteil des Schienenpersonenverkehrs konstant
geblieben ist. Außerdem wird die europäische
Schienenverkehrzulieferindustrie, obwohl sie noch weltweit führend ist,
zunehmend durch Anbieter aus Übersee, vor allem aus Asien, herausgefordert, die
massiv in Forschung und Innovation (FuI) investieren. Der langfristige Erfolg des europäischen
Schienenverkehrssektors im Wettbewerb sowohl mit anderen Verkehrsträgern als
auch mit ausländischen Wettbewerbern hängt somit von kontinuierlichen
Innovationen in den Bereichen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen ab, die
wiederum umfassende und koordinierte Investitionen in FuI erfordern. 2.2. Die
wichtigsten Probleme, die Handeln erfordern Innovationen entlang der gesamten
Wertschöpfungskette des Schienenverkehrssektors sind ein strategischer Faktor,
der die Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und die
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrssektors ermöglicht.
Die bisherigen FuI-Anstrengungen im Schienenverkehrssektor auf EU-Ebene waren
noch nicht in ausreichendem Maße auf das allgemeinere politische Ziel der
Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums gerichtet, und die
Marktverbreitung und Auswirkungen der FuI-Projekte der EU im
Schienenverkehrssektor waren gering und schleppend. 2.3. Ursachen
der Probleme Es wurden vier wichtige Gründe ermittelt, die
zu diesen Problemen beitragen. 2.3.1. Fragmentierung
der FuI-Anstrengungen Abgesehen davon, dass die FuI-Budgets auf die
verschiedenen Mitgliedstaaten aufgeteilt sind, wird die Koordinierung der
FuI-Anstrengungen im Schienenverkehrssektor durch folgende Formen der
Fragmentierung weiter erschwert: Fragmentierung hinsichtlich der
Schienenverkehrsgesamtsysteme mit einem Flickenteppich
unterschiedlicher regionaler und nationaler Systeme, Netze und technischer
Betriebsstandards. Die Branche musste daher maßgeschneiderte Fahrzeuge
entwickeln, die auf die spezifischen Gegebenheiten relativ kleiner nationaler
Märkte abgestimmt sind. Dieses hohe Maß an kundenspezifischer Anpassung und die
fehlende europäische Standardisierung behindern nicht nur den einheitlichen
europäischen Eisenbahnraum, sondern führen auch zu höheren Produktionskosten
und zu niedrigen operativen Margen, die keine signifikanten Investitionen in
die spekulative technologieorientierte Forschung zulassen und die Verbreitung
von Innovationen am Markt begrenzen. Fragmentierung hinsichtlich der Teilsysteme
im Schienenverkehrssektor. Komplexe Wechselwirkungen
zwischen den Teilsystemen (Infrastruktur, Hersteller von Fahrzeugen und
Signaleinrichtungen, Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber) begrenzen
die Möglichkeiten, einen bestimmten Teil des Systems zu verbessern oder
bahnbrechende Lösungen vorzuschlagen, die sich auf das gesamte System auswirken
und im gesamten einheitlichen europäischen Eisenbahnraum eingeführt werden
können. Fragmentierung hinsichtlich des
Innovationslebenszyklus. Die
EU-Forschungsanstrengungen konzentrieren sich in erster Linie auf die
vorwettbewerbliche Innovation mit einer niedrigen technologischen Einsatzreife,
so dass es wenige großmaßstäbliche Demonstrationsprojekte gibt und ein
beträchtlicher Teil der Kenntnisse, die im Rahmen der europäischen FuI-Projekte
hervorgebracht werden, niemals auf den Markt gelangen. 2.3.2. Geringe
Hebelwirkung der EU-Investitionen in Forschung und Entwicklung im
Schienenverkehrssektor Die derzeitige Ausgestaltung der FuI der EU im
Schienenverkehrssektor begrenzt die unmittelbare Hebelwirkung der EU-Mittel.
Bei Schienenverkehrsprojekten lag der durchschnittliche Anteil der privaten
Finanzierung bei nur 34 %. Die verhältnismäßig niedrige Beteiligung von
Privatunternehmen an Projekten bedeutet auch, dass viele Projekte auf ein
relativ niedriges technologisches Niveau abstellen, was die indirekten
Hebelwirkungseffekte im Zusammenhang mit zusätzlichen privaten Investitionen
nach Projektabschluss begrenzt. 2.3.3. Begrenzte
und unkoordinierte Beteiligung der Akteure entlang der Wertschöpfungskette des
Schienenverkehrssektors Der derzeitige „Bottom-up“-Ansatz für das
Initiieren von FuI-Projekten im Schienenverkehrssektor lässt einen umfassenden
programmatischen Ansatz nicht zu und hat zur Folge, dass einzelne Projekte
nicht aufeinander und nicht auf die allgemeinen politischen Ziele der EU
ausgerichtet sind. Die Bildung von Ad-hoc-Konsortien bedeutet, dass die Wertschöpfungskette
nicht zwangsläufig in ihrer Gesamtheit vertreten ist, und sie behindert die
anhaltende Zusammenarbeit der Partner über einzelne Projekte hinaus, was zu
einem geringeren Vertrauen zwischen den Partnern führt. 2.3.4. Hohe
Kosten, Risiken und Vorlaufzeiten von FuI-Investitionen Die allgemeinen Innovationsrisiken werden im
Schienenverkehrssektor durch Folgendes verschärft: ·
Komplexe Wechselwirkungen zwischen
unterschiedlichen Schienenverkehrssegmenten und Notwendigkeit einer
Synchronizität der Innovationen. ·
Lange Produktlebenszyklen, die eine schnelle
Einführung neuer Eisenbahntechnologien verhindern. ·
Ungleiche Verteilung des Innovationsnutzens
zwischen den Akteuren, wodurch die Anreize für Investitionen in neue
Technologien verringert werden. ·
Fehlende Synergien mit anderen Industriesektoren,
vor allem bei neu aufkommenden Technologien. 2.4. Am
stärksten betroffene Akteure und Bedarfsermittlung Die vorgeschlagene Initiative wird sich auf
alle Akteure des Schienenverkehrssektors auswirken und ihnen helfen, ihren
Wettbewerbsvorteil auszubauen und die Kosten zu senken. Andere
Wirtschaftszweige, einschließlich der Lieferanten und Akteure wirtschaftlicher
Teilsektoren, die Waren und Dienstleistungen des Schienenverkehrssektors
nutzen, können ebenfalls betroffen sein. Indem sie einen Beitrag zur Senkung der
Infrastruktur- und der Betriebskosten leistet, wird die Initiative dazu
beitragen, den Umfang der von den nationalen Regierungen gezahlten Subventionen
zu verringern. Durch die Wahrung der europäischen Führungsposition im
Schienenverkehrssektor wird dies auch die Schaffung neuer, anspruchsvoller
Arbeitsplätze in Europa erleichtern. Die Fahrgäste und die Güterverkehrnutzer
werden indirekt betroffen sein, da Zuverlässigkeit und Qualität der Dienstleistungen
verbessert werden. Eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit des
Schienenverkehrssektors in Verbindung mit größerer Kapazität wird dazu führen,
dass dieser einen größeren Anteil der Verkehrsnachfrage deckt, womit ein
Beitrag zur Verringerung der Verkehrsüberlastung und der CO2-Emissionen
geleistet wird. Gesundheit und Wohlergehen der Bürger werden dank geringerer
Lärmbelastung durch den Schienenverkehr ebenfalls positiv beeinflusst werden. 2.5. Subsidiarität 2.5.1. Rechtsgrundlage Das Recht der EU, in diesem Bereich tätig zu
werden, ist in Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union festgeschrieben; danach kann die Union gemeinsame
Unternehmen gründen oder andere Strukturen schaffen, die für die ordnungsgemäße
Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und
Demonstration der Union erforderlich sind. 2.5.2. Notwendigkeit
und EU-Mehrwert In Forschung und Innovation im Eisenbahnsektor
wurde bislang immer wenig investiert; die Investitionen litten an Fragmentierung
und Ineffizienz, die auf die Unterschiede zwischen den nationalen Programmen
zurückzuführen waren. Die Bündelung und Koordinierung der FuI-Anstrengungen auf
EU-Ebene bieten bessere Erfolgsaussichten: Zum einen kann so dem
grenzüberschreitenden Charakter der zu entwickelnden Infrastrukturen und
Technologien Rechnung getragen werden, zum anderen der Notwendigkeit, über
ausreichende Ressourcen zu verfügen. Maßnahmen auf EU-Ebene werden zu einer
Rationalisierung der Forschungsprogramme beitragen und die Interoperabilität
der entwickelten Systeme sicherstellen. Diese Standardisierung wird einen
größeren Markt eröffnen und den Wettbewerb fördern. 3. Ziele Das allgemeine Ziel besteht in der besseren
Abstimmung der FuI-Anstrengungen im Schienenverkehrssektor zur Unterstützung
der Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und gleichzeitig
in einer schnelleren Markteinführung innovativer Lösungen, um die
Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrssektors in der EU gegenüber anderen
Verkehrsträgern und ausländischen Konkurrenten zu verbessern. Die Initiative zielt insbesondere auf
Folgendes ab: ·
Förderung zielgerichteter koordinierter und
langfristiger FuI-Investitionen der EU im Schienenverkehrssektor; ·
Verbesserung der Hebelwirkung der FuI-Finanzierung
der EU im Schienenverkehrssektor; ·
Schaffung nachhaltiger Netzwerke und Etablierung
eines dauerhaften Wissensaustauschs zwischen den verschiedenen Akteuren; ·
Minderung der mit Innovationen verbundenen Risiken; ·
Verbesserung der operativen Ergebnisse und der
Kosteneffizienz der FuI im Eisenbahnsektor. 4. Handlungsoptionen Da FuI-Aktivitäten zur Unterstützung des
Schienenverkehrssektors im Rahmen des Programms H2020 vorgesehen sind, gehören
die folgenden Optionen zu jenen, die für die Umsetzung der FuI-Aktivitäten im
Schienenverkehrssektor in Betracht gezogen werden: · Die Fortführung des Modells der Verbundforschung (collaborative
research, CR), das beim 7. Rahmenprogramm gilt, bei gleichzeitiger
Berücksichtigung der Verbesserungen des H2020 wie vereinfachte Regelungen für
die Überwachung und größerer Stellenwert der Demonstration (Basisszenario); · die Gründung einer vertraglichen ÖPP (contractual PPP - cPPP),
die eine flexible vertragliche Vereinbarung zwischen der Kommission und
privaten Partner mit sich bringt, auf ein gemeinsames Programm hin zu arbeiten,
das auf einem von Letzteren erstellten Fahrplan beruht, wobei standardmäßige
Verbundforschungs- und Innovationsprojekte verwendet werden; · die Gründung einer institutionellen ÖPP (institutional PPP - iPPP),
die die Einrichtung einer speziellen Verwaltungsstruktur für die Koordinierung
der FuI im Schienenverkehrssektor in Form einer Einrichtung der Union gemäß
Artikel 187 AEUV beinhaltet, so dass ein Rahmen für die
Zusammenarbeit und für die gemeinsame Entscheidungsfindung der öffentlichen und
privaten Akteure besteht; · die Koordinierung der FuI-Aktivitäten durch die Europäische
Eisenbahnagentur (ERA), die eine Änderung der Verordnung zur Gründung der
Agentur voraussetzt, damit sie neben ihrer Funktion als Regulierungsbehörde
FuI-Aktivitäten durchführen kann. 5. Folgenabschätzung 5.1. Allgemeine
Vorgehensweise bei der Folgenabschätzung Die Analyse erstreckt sich ausschließlich auf
die Auswirkungen der Art der Einrichtung, die für die Durchführung der FuI-Tätigkeiten
im Schienenverkehrssektor geschaffen wird, und konzentriert sich daher vor
allem auf die folgenden Input-Auswirkungen: · Fokussierung und Koordinierung der Forschungsanstrengungen · Hebelwirkung der FuI-Finanzierung der EU im Schienenverkehrssektor · Umfassende Beteiligung der Akteure und nachhaltige Netzwerke · Begrenzung der Innovationsrisiken · Operative Ergebnisse und Kosteneffizienz 5.2. Zusammenfassung
der Auswirkungen Im Rahmen der Verbundforschung (CR)
werden die beim Programm H2020 vorgesehenen Änderungen zu einfacheren und
einheitlicheren Regeln für die Beteiligung führen, die die Zugänglichkeit und
die Attraktivität der Programme verbessern, den Zugang zu konkretem Fachwissen
erleichtern und erfolgreichen Antragstellern die raschere Arbeitsaufnahme
ermöglichen. Es wird mehr Gewicht auf Innovation und auf marktnahe Aktivitäten
gelegt werden, und die Umstellung auf Zweijahres-Arbeitsprogramme wird für eine
größere Kontinuität sorgen. Dennoch dürften die finanzierten Projekte nach wie
vor eine niedrigere technologische Einsatzreife aufweisen, und die
Synchronizität und die Kohärenz der Projekte werden durch Einzelaufforderungen
behindert werden. Die Ad-hoc-Beteiligung auf Projektebene wird die Möglichkeit,
die Akteure der gesamten Wertschöpfungskette einzubeziehen und nachhaltige
Netzwerke für die Zusammenarbeit aufzubauen, einschränken. Das Fehlen eines
klaren Rahmens für die Rechte des geistigen Eigentums im Falle mehrerer
Projekte und das Fehlen fester Zusagen der Branche bedeuten, dass die Hebelwirkung
der EU-Mittel mit dem jetzigen Niveau vergleichbar sein wird. Eine vertragliche ÖPP (cPPP) würde die
Festlegung klarer Ziele, eine Fokussierung auf eine begrenzte Anzahl von
Forschungssektoren und die Koordinierung zwischen mehreren Forschungsthemen
erleichtern. Das Arbeitsprogramm würde auf die Erfordernisse der Branche
ausgerichtet werden, detaillierte Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums
enthalten und Demonstrationstätigkeiten vorsehen, die für eine gute
Marktakzeptanz günstig sind. Aufgrund des „Bottom-up“-Konzepts und des Fehlens
von Co-Governance-Vereinbarungen mit der Kommission würden die FuI-Prioritäten
weniger auf die Ziele der EU-Politik ausgerichtet werden. Vorab festgelegte
Verpflichtungen der Branche können zu einer größeren Hebelwirkung führen,
allerdings gibt es hierfür keine Garantie, da die rechtlichen Verpflichtungen
auf einzelne Projekte beschränkt sind. Das System der Einzelaufforderungen
könnte die Synchronizität der Projekte und die Beteiligung der Akteure der
gesamten Wertschöpfungskette des Schienenverkehrssektors behindern. Bei einer institutionellen PPP (iPPP)
würden die Koordinierung, Programmplanung und Durchführung der
schienenverkehrsbezogenen FuI-Tätigkeiten in die Zuständigkeit einer einzigen,
spezifischen Verwaltungsstruktur fallen, wodurch für eine größere Kontinuität
und eine geringere Fragmentierung der FuI-Anstrengungen gesorgt würde. Die
Entwicklung einer langfristigen Strategie in enger Zusammenarbeit mit allen
Marktakteuren wird sicherstellen, dass die FuI-Projekte die
Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrssektors fördern, während die führende
Funktion der Kommission für die Ausrichtung der FuI-Agenda auf die Ziele des
einheitlichen europäischen Eisenbahnraums sorgen wird. Der stabile Charakter
der iÖPP, die Festlegung klarer Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums und
die feste Zusage der EU werden bei öffentlichen und privaten Partnern Vertrauen
schaffen und dadurch höhere Investitionen bewirken. Rechtsverbindliche
Verpflichtungen der Branche, die EU-Mittel in gleicher Höhe zu ergänzen, werden
für eine direkte Hebelwirkung sorgen, die um mindestens 30 % höher ist als
bei den anderen Optionen. Da die Teilnahmebedingungen auf flexible und
transparente Art und Weise gehandhabt werden könnten, wäre die iÖPP in der
Lage, eine umfassende Beteiligung der betroffenen Kreise und eine im Hinblick
auf KMU zielgerichtete Vorgehensweise sicherzustellen. Die Übertragung der Zuständigkeit für die
FuI-Koordinierung an die ERA würde die Übereinstimmung der langfristigen
Strategie mit den politischen Zielen der EU gewährleisten, allerdings könnte
sie die Agentur aufgrund des Kernmandats und der fehlenden kommerziellen
Kompetenz der ERA über die Maßen auf Fragen der Normung und Interoperabilität
beschränken. Das Vorhandensein einer speziellen Struktur mit ausgeprägter
technischer Kompetenz und etablierten Netzwerken würde eine starke Führung und
Koordinierung sicherstellen. Da förmliche Verpflichtungen der Branche
ausstehen, dürfte die unmittelbare Hebelwirkung relativ gering sein. Wichtiger
noch ist, dass die Kombination der Funktion der ERA als Regulierungsbehörde mit
der Funktion der FuI-Koordinierung und des FuI-Managements einen schweren
Interessenkonflikt bedeuten könnte. Außerdem ist unklar, ob die ERA über
ausreichende Ressourcen für die Verwaltung der für FuI-Aktivitäten im
Schienenverkehrssektor bestimmten erheblichen Mittel verfügen würde. Was die Kosteneffizienz betrifft, so würde
eine iÖPP zwar geringfügig mehr kosten als die anderen Optionen
zusammengenommen, doch die Verpflichtung der Branche zur Übernahme der Hälfte
der Verwaltungskosten bedeutet, dass der Betrieb einer iÖPP für die Kommission
um 17 % bis 35 % günstiger ist als die anderen Optionen. 6. Vergleich
der Optionen In der folgenden Tabelle ist die Bewertung der
verschiedenen Handlungsoptionen zusammengefasst. Parameter || Basisszenario || cPPP || iPPP || ERA Fokussierung und Koordinierung || langfristige Strategie || = || + || + || + Bedeutung für die EU || = || = || + || = Koordinierung || = || + || ++ || ++ Hebelwirkung der EU-Finanzierung von FuI im Schienenverkehrssektor || direkte Hebelwirkung (private Kofinanzierung) || 1,5 || =/+ 1,5 bis 2 || ++ mindestens 2 || 1,5 verbindliche Zusage || = || + || ++ || = Umfassende Beteiligung und nachhaltige Netzwerke || Vertretung der gesamten Wertschöpfungskette || = || = || + || = Nachhaltige Partnerschaften || = || + || ++ || = Begrenzung der Innovationsrisiken || Relevanz für die Branche und technologische Einsatzreife || = || ++ || + || - Schutz des geistigen Eigentums || = || + || ++ || - Operative Ergebnisse || Vorlaufzeit || Keine Vorlaufzeit || - 9 bis 12 Monate || -- 2 Jahre einschließlich des Gesetzgebungsverfahrens || -- 3 Jahre einschließlich des Gesetzgebungsverfahrens Erfolgsquoten || 20 % || + 20-30 % || ++ 30-40 % || = 20 % durchschnittliche Dauer bis zur Zuschusserteilung || 250 || + 210 || + 160-240. || = 250 Kosteneffizienz || Jährliche äquivalente Kosten für die Kommission || 4,7 Mio. EUR || + 4,9 Mio. EUR || ++ 3,2 Mio. EUR || ++/-- 3,8 Mio. EUR Ergebnisse in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt || = || + || ++ || = Legende: = : Basisszenario oder gleichwertig mit dem Basisszenario + bis ++ : geringe bis bedeutende
Verbesserung gegenüber dem Basisszenario - bis - - : geringe bis bedeutende
Verschlechterung gegenüber dem Basisszenario Ausgehend von der Bewertung und den
Ergebnissen der öffentlichen Anhörung ist die Option der iÖPP am besten
geeignet, die vorgegebenen Ziele zu erreichen, obwohl mehr Zeit erforderlich
ist, um ihre Struktur zu schaffen. 6.1.1. Leitungsstruktur Folgende Grundsätze werden bei der
Konzipierung der Leitungsstruktur der künftigen iÖPP berücksichtigt werden: ·
Starke Verknüpfung mit der EU-Politik: Die EU sollte weiterhin eine wichtige Rolle in der iÖPP spielen, um
die Ausrichtung der FuI-Tätigkeiten auf die Ziele der EU-Politik
sicherzustellen. ·
Umfassende Beteiligung der Akteure Die Mitgliedschaft sollte allen Akteuren des Eisenbahnsektors offen
stehen, um einen systembezogenen Ansatz für die Innovation zu gewährleisten,
der alle Komponenten der Wertschöpfungskette des Eisenbahnsektors einbezieht. ·
Fachwissen: Es sollten
wissenschaftliche und beratende Gremien gebildet werden, die das einschlägige
Fachwissen in die iÖPP einbringen. Außerdem sollte die ERA wegen ihres
umfassenden Fachwissens im Bereich der Interoperabilität und der Integration
des Eisenbahnsystems in die Arbeit der iÖPP einbezogen werden. 6.1.2. Budget Aktuellen Schätzungen der Industrie zufolge
werden für die FuI im Schienenverkehrssektor 800 Mio. bis
1 Mrd. EUR benötigt. Die EU würde mit einem Beitrag von
ca. 450 Mio. EUR, die aus den Mitteln des Programms H2020
stammen sollen, 50 % dieser Kosten tragen. Die Partner aus der Industrie werden die
restlichen 50 % in Form von Geld- und Sachleistungen aufbringen. Außerdem
werden sie für 50 % aller Verwaltungskosten aufkommen. Es wird geschätzt, dass die künftige Struktur
ungefähr 20 Vollzeitmitarbeiter benötigen würde und die Verwaltungskosten
etwa 3 % der operativen Ausgaben ausmachen würden. 7. Überwachung
und Bewertung Das künftige Überwachungs- und
Bewertungssystem wird sich auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der
Vorgänge der neuen Struktur erstrecken ebenso wie auf die Ergebnisse der
FuI-Aktivitäten, um sicherzustellen, dass diese zum strategischen
Arbeitsprogramm beitragen. Dies schließt Folgendes ein: ·
Überwachung und Berichterstattung auf
Projektebene und hinsichtlich der Arbeitspakete auf
vierteljährlicher Basis ausgehend von einer Reihe zuverlässiger zentraler
Leistungsindikatoren, die vom Exekutivdirektor festgelegt und vom
Verwaltungsrat validiert werden. ·
Überwachung und Berichterstattung auf
Programmebene auf der Grundlage von Projekt- und
Arbeitspaketdaten, einschließlich der Überwachung der Qualität der Leistungen
anhand mehrerer Erfüllungskriterien; Überwachung des Projektmanagements zur
Überprüfung seiner Gesamtqualität und der Einhaltung des strategischen
Arbeitsprogramms. Bewertung der Durchführung der Verordnung, die von der Kommission ab dem Beginn der Aktivitäten der iÖPP alle
drei Jahre und mindestens ein Jahr vor dem Ende der iÖPP vorzunehmen ist und
bei der beurteilt werden soll, ob die Partnerschaft in ihrer aktuellen
Konstellation effizient und effektiv war. [1] COM(2011) 144 final.