ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN Zusammenfassung der Folgenabschätzung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich /* SWD/2013/0482 final */
1
Problemstellung
1.1
Einleitung
Die Bekämpfung von Verstößen gegen die
Zollvorschriften ist ein fester Bestandteil der Maßnahmen zum Schutz der
finanziellen Interessen der Union und zum Ausbau der Zollzusammenarbeit. Zu den
EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich zählen die Verordnung (EG)
Nr. 515/97, die die gegenseitige Amtshilfe und den Informationsaustausch
regelt, und der Beschluss 917/2009/JI des Rates zur Lösung von Problemen mit
Verstößen gegen einzelstaatliche Gesetze im Zollbereich. Verstöße gegen die
Zollvorschriften erfolgen in unterschiedlicher Form, unter anderem durch Missbrauch
des Versandverfahrens (Anmeldung zur Durchfuhr) zwecks Umgehung geltender
vertragsmäßiger Zölle, durch vorsätzliche Falschbeschreibung eingeführter
Waren zwecks Umgehung höherer Zölle, oder durch Angabe eines falschen
Warenursprungs zwecks Umgehung von Antidumpingzöllen und/oder mengenmäßigen
Einfuhrbeschränkungen.
1.2
Beschreibung
des Problems
Um die Echtheit des angegebenen Warenursprungs zu überprüfen, führen
die Zollbehörden eine Kontrolle auf der Grundlage der einschlägigen Unterlagen
durch. Da diese jedoch keine genauen Informationen über die
verkehrslogistischen Etappen enthalten, die der Container, in dem die
betreffenden Waren transportiert wurden, durchlaufen hat, sind die Zollbeamten
nicht in der Lage, zu überprüfen, ob der angegebene Warenursprung der
tatsächlichen Transportroute des betreffenden Containers entspricht. Dies
erschwert die Feststellung potenzieller Fälle von falschen Ursprungsangaben
sehr. Bei der Überprüfung der Echtheit des angegebenen Warenursprungs müssen
die Zollbehörden eine Risikobewertung vornehmen, um verdächtige Fälle ermitteln
zu können. Die Kommission erstellt entsprechende Profile, doch zu diesem Zweck
stellen ihre Dienststellen wiederholte Anfragen für ähnliche Daten, und dies
belastet die Mitgliedstaaten unnötig. Zur Überprüfung von Durchgangswaren führen die Zollbehörden Dokumenten-
und Sichtkontrollen durch. Die Verwendung dieser Methoden ist jedoch nicht nur
aufgrund des verfügbaren Personals begrenzt, sondern dabei wird auch die
Möglichkeit außer Acht gelassen, technische Entwicklungen, die eine
automatische Analyse ermöglichen, zu nutzen. So ermöglichen z. B. die von
der Kommission eingeführten Tools „ConTraffic“ und „ATIS“ die Identifizierung
verdächtiger Sendungen bzw. die Erkennung anormaler Durchfuhrrouten. Ein besonderes Problem bei der Bekämpfung von Zollbetrug besteht darin,
dass die Untersuchungsbeauftragten des OLAF zwischen drei und sieben Monaten
warten müssen, bevor sie von den Mitgliedstaaten Belege erhalten. Außerdem gibt
es häufig Fälle, in denen die Mitgliedstaaten dem OLAF nicht dabei helfen
können, zu Untersuchungszwecken Belege von Wirtschaftsteilnehmern zu erhalten.
Teilweise können sie diese Hilfe zwar leisten, tun dies aber nur widerwillig
(da sie unter Umständen nicht unmittelbar an der betreffenden Untersuchung
beteiligt sind). Besonders problematisch ist dies angesichts der Tatsache, dass
die Zollschuld innerhalb einer Frist von drei Jahren erhoben werden muss.
1.3
Ausmaß des
Problems
Die Verluste für die EU-27 allein durch Betrug in Form von falschen
Ursprungsangaben können sich auf bis zu 100 Millionen EUR pro Jahr
belaufen. Im Jahr 2011 meldeten die Mitgliedstaaten 1905 aufgedeckte Fälle von
Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der
Falschbeschreibung von Waren. Der damit verbundene Schaden betrug
107,7 Millionen EUR. Dies umfasst jedoch nur den Schaden, den die
Mitgliedstaaten und die Kommission aufdecken. Das tatsächliche Ausmaß des
Problems ist somit wesentlich größer. Verstöße im Zusammenhang mit dem
Versandverfahren verursachen jedes Jahr Verluste von etwa
12 Millionen EUR, und zu geschätzten 30 000 aufgedeckten
potenziellen Betrugsfällen liegen keine Angaben vor. Was
die Verzögerungen der OLAF-Untersuchungen anbelangt, so hat die Erfahrung
gezeigt, dass dadurch, dass bis zum Erhalt der Einfuhr- und Ausfuhrunterlagen
drei bis sieben Monate vergehen, erhebliche Verluste entstehen. Der Europäische
Rechnungshof stellte bei einer Prüfung im Jahr 2010 fest: „In den
274 geprüften Anmeldungen wurden 49 Fehler aufgedeckt, die
Abgabenausfälle in Höhe von 558 000 EUR verursachten. Diese Beträge
können wegen Verjährung nicht nacherhoben werden und sind somit für den
EU-Haushalt endgültig verloren.“
1.4
Die Ursachen
der festgestellten Probleme
Lücken im bestehenden
Aufdeckungssystem
1.4.1
Falsche
Ursprungsangaben
Die Möglichkeiten zur Verifizierung des tatsächlichen Ursprungs
eingeführter Waren sind derzeit begrenzt. So können Zollbedienstete
beispielsweise nicht überprüfen, ob der angegebene Warenursprung mit der
Transportroute der betreffenden Container übereinstimmt. Solche Informationen
sind aber ein entscheidendes Mittel zur Aufdeckung falscher Ursprungsangaben.
1.4.2
Falsche
Warenbeschreibung
Die zollbehördliche Aufdeckung verdächtiger Fälle erfolgt auf der
Grundlage von Meldungen aus unterschiedlichen Quellen (beispielsweise andere
Zollbehörden oder Wirtschaftsakteure) sowie anhand von sich auf begrenzte
Datenmengen stützenden Analysen. Der Hauptnachteil dieser Vorgehensweise ist
der Umstand, dass die Kontrollen immer noch zu ungenau sind, da sie auf nicht
systematischen Datenanalysen beruhen.
1.4.3
Missbrauch
des Versandverfahrens
Die derzeit angewandten Verfahren zur Überprüfung von Durchgangswaren
bestehen aus Dokumentenprüfungen und Sichtkontrollen. Die Wirksamkeit und
Effizienz dieser beiden Methoden ist begrenzt, da sie nicht auf ausreichenden
Analysen basieren. Umfangreichere Kontrollen könnten wiederum zu erheblichen
Verzerrungen von Handelsströmen führen. Neben der Durchführung von
Dokumentenprüfungen und Sichtkontrollen können die Mitgliedstaaten und das OLAF
auch das ATIS-System nutzen. Hierfür gibt es allerdings keine stabile
Rechtsgrundlage, und wichtige Informationen werden nicht erfasst, da das System
keine Daten zu innerstaatlichen Bewegungen, sondern nur die ursprünglichen
Versandinformationen enthält. Keine rechtlichen Bestimmungen zur Vermeidung von Verzögerungen bei
OLAF-Untersuchungen
1.4.4
Verzögerungen
bei OLAF-Untersuchungen
Das unlängst eingeführte elektronische Zollverfahren sieht vor, dass
wichtige Belege für Ein- und Ausfuhranmeldungen (Rechnungen,
Ursprungsbescheinigungen usw.) nunmehr vom Wirtschaftsteilnehmer und nicht mehr
von der Zollbehörde aufzubewahren sind. So geht viel Zeit verloren, weil unterschiedliche
Akteure mitwirken bzw. kontaktiert werden müssen, bevor die angeforderten
Dokumente endlich beim OLAF eintreffen. Im geltenden Rechtsrahmen gibt es
derzeit keine Bestimmung, mit deren Hilfe die für OLAF-Untersuchungen geltenden
Verfahren beschleunigt werden könnten.
1.5
Ausgangsszenario:
Wie sich das Problem entwickeln würde
Wenn die derzeitige Strategie nicht verändert würde, blieben Verstöße
gegen Rechtsvorschriften im Zollbereich weiterhin unbemerkt, was zu
fortdauernden finanziellen Verlusten für die EU führen und eine weniger
umfangreiche Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften ermöglichen würde. Die Betrugsfälle im Zusammenhang mit falschen Ursprungsangaben werden
zunehmen. Das Projekt „ConTraffic“ hat gezeigt, wie hilfreich containerbezogene
Informationen sind (Containerstatusmeldungen), doch wird das Forschungsprojekt
bald beendet. Bis eine neue Methode zur Aufdeckung falscher Ursprungsangaben
eingeführt wird, werden Betrugsfälle weiter vorkommen und sogar noch zunehmen,
da die Betrüger an Erfahrung gewinnen. Daher werden die (bisher auf
17,6 Millionen EUR bezifferten) Verluste im Zusammenhang mit falschen
Ursprungsangaben weiterhin auftreten und wahrscheinlich noch steigen. Bei der
Bekämpfung falscher Warenbeschreibungen sind ebenso wenig Verbesserungen
zu erwarten. Derzeit gibt es keine Anzeichen für geplante Änderungen, die in
die Zollverfahren eingeführt werden könnten, um die Bekämpfung falscher
Warenbeschreibungen zu vereinfachen. Die Zahl der Betrugsfälle durch Missbrauch
des Versandverfahrens wird voraussichtlich zunehmen. Die derzeitige Lösung
(das ATIS-System) ist zwar sehr hilfreich, weist jedoch auch Mängel auf. Daten
über im Versand befindliche Waren, die derzeit auf der Grundlage der
einschlägigen Verwaltungsvereinbarung gesammelt werden, werden unter Umständen
nicht mehr zur Verfügung stehen, da mehrere Mitgliedstaaten die Rechtmäßigkeit
der Rechtsgrundlage für die Sammlung dieser Daten anzweifeln. In diesem Fall
würde die Menge nicht aufgedeckter Betrugsdelikte wahrscheinlich steigen. In Bezug auf die Verzögerungen bei OLAF-Untersuchungen sind in der
nahen Zukunft keine Verbesserungen zu erwarten, sofern das bestehende Verfahren
nicht geändert wird. Solange keine Maßnahmen ergriffen werden, ist es
unwahrscheinlich, dass sich die Situation ändern wird.
2
Analyse
der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Dass Maßnahmen auf EU-Ebene
erforderlich sind, beruht auf der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten allein
nicht in der Lage sind, Risiken, die zu Verstößen gegen die Zollvorschriften
führen können, wirksam zu erkennen und zu mindern. Zudem sind sie nicht in der
Lage, Untersuchungen ordnungsgemäß durchzuführen, wenn der grenzüberschreitende
Warenverkehr betroffen ist. Die Bekämpfung von Zollbetrug erfordert daher einen
breiteren europäischen Ansatz. Die EU besitzt die alleinige Zuständigkeit für
die Betrugsverhütung und den Schutz ihrer finanziellen Interessen in
Zollangelegenheiten. Sie dürfte daher am besten in der Lage sein, diese
Initiative voranzutreiben, da sie bereits über die notwendige Erfahrung und die
erforderlichen Systeme verfügt. Zusatznutzen: Durch Maßnahmen auf EU-Ebene
würde sich die Bekämpfung von Zollbetrug erheblich verbessern, da sich die Zahl
der verfügbaren Beweismittel erhöhen, die Möglichkeiten zur Aufdeckung und
Verhinderung von Betrug verbessern und Aktionen effizienter und wirksamer
werden würden.
3
Ziele
Die allgemeinen Ziele dieser Initiative bestehen darin, die ordnungsgemäße Anwendung des
Zollrechts zu gewährleisten und so 1.) den Schutz der finanziellen Interessen
der Europäischen Union zu verstärken (Aufdeckung und Untersuchung von Betrug)
und 2.) die Zollzusammenarbeit der Mitgliedstaaten untereinander sowie zwischen
den Mitgliedstaaten und der Kommission zu verbessern. Die spezifischen Ziele bestehen darin, durch die verstärkte Zusammenarbeit sowohl zwischen den
Mitgliedstaaten untereinander als auch zwischen den Mitgliedstaaten und der
Kommission bei der Bekämpfung von Zollbetrug dafür zu sorgen, dass Zollbetrug
leichter aufgedeckt, verhütet und strafrechtlich verfolgt werden kann
und den Ablauf der OLAF-Untersuchungen zu verbessern. Die operativen Ziele der zu ergreifenden
Maßnahmen entsprechen den festgestellten Problemen und den spezifischen Zielen.
Damit Zollbetrug leichter aufgedeckt, verhütet und strafrechtlich verfolgt
werden kann, müssen die Voraussetzungen für eine bessere Bekämpfung von
Zollbetrug geschaffen werden. Um das Problem der Verzögerungen bei
OLAF-Untersuchungen zu lösen, sind Schritte zur Beschleunigung des Ablaufs zu
ergreifen. In der nachstehenden Tabelle werden die
ermittelten Probleme mit den Zielen verbunden. Problem || Spezifisches Ziel || Operatives Ziel || Falsche Ursprungsangaben und damit verbundene finanzielle Verluste || Bessere Aufdeckbarkeit, Verhütung und strafrechtliche Verfolgung von Zollbetrug durch verstärkte Zusammenarbeit sowohl zwischen den Mitgliedstaaten untereinander als auch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission (bei der Bekämpfung von Betrug im Zusammenhang mit falschen Angaben zum Warenursprung, falschen Warenbeschreibungen und dem Missbrauch des Versandverfahrens) || 1. Schaffung von Voraussetzungen für eine verbesserte Bekämpfung von Zollbetrug im Zusammenhang mit falschen Angaben zum Warenursprung Falsche Warenbeschreibungen und damit verbundene finanzielle Verluste || 2. Schaffung von Voraussetzungen für eine verbesserte Bekämpfung von Zollbetrug im Zusammenhang mit falschen Warenbeschreibungen Missbrauch des Versandverfahrens und damit verbundene finanzielle Verluste || 3. Schaffung von Voraussetzungen für eine verbesserte Bekämpfung von Zollbetrug im Zusammenhang mit dem Missbrauch des Versandverfahrens Verzögerungen bei OLAF-Untersuchungen (und Verjährung) || Verbesserung des Ablaufs der OLAF-Untersuchungen || 4. Beschleunigung der OLAF-Untersuchungen
4
Handlungsoptionen
4.1
Optionen für
die Lösung des Kernproblems (operative Ziele 1, 2 und 3)
·
Option 0: Beibehaltung des Status quo Diese Option folgt einer Beschreibung des Ausgangsszenarios. ·
Option 1: Nicht bindende Vorschriften
(„soft law“) – Verbesserung der Aufdeckbarkeit von Zollbetrug im Zusammenhang
mit falschen Angaben zum Warenursprung, falschen Warenbeschreibungen und dem
Missbrauch des Versandverfahrens durch angemessene Empfehlungen In Bezug auf Ziel 1 würde den Mitgliedstaaten per
Empfehlung nahegelegt, die Kommission bei ihren Bemühungen,
Containerstatusmeldungen von Wirtschaftsteilnehmern zu erhalten, zu
unterstützen. Bezüglich der Ziele 2 und 3 würde den Mitgliedstaaten
per Empfehlung nahegelegt, die Kommission zu ermächtigen, auf die derzeit
verfügbaren Daten zuzugreifen bzw. sie auf eine Plattform der Kommission zu
kopieren und zusätzliche Versanddaten zu übermitteln.[1] ·
Option 2: Übertragung der Zuständigkeit für
die Verbesserung der Aufdeckbarkeit von Zollbetrug im Zusammenhang mit falschen
Angaben zum Warenursprung, falschen Warenbeschreibungen und dem Missbrauch des
Versandverfahrens auf die Kommission Diese Option beinhaltet die Einrichtung einer zentralen EU-Datenbank
für Containerstatusmeldungen und Daten zu Einfuhren, Ausfuhren und Durchfuhren.
Die Erfahrungen mit „ConTraffic“ und dem ATIS würden in den Aufbau dieser
Datenbank einfließen. Die nationalen und andere folgende Versandinformationen
wie Änderungen des Routenverlaufs oder Ergebnisse von Kontrollen würden
ebenfalls in der zentralen EU-Datenbank erfasst. ·
Option 3: Übertragung der Zuständigkeit für
die Verbesserung der Aufdeckbarkeit von Zollbetrug im Zusammenhang mit falschen
Angaben zum Warenursprung, falschen Warenbeschreibungen und dem Missbrauch des
Versandverfahrens auf die Mitgliedstaaten Im Gegensatz zur vorstehenden Option werden bei dieser Option die
Mitgliedstaaten mit der Sammlung und Analyse einschlägiger Daten betraut.
Folglich richtet jeder Mitgliedstaat eine nationale Datenbank für
Containerstatusmeldungen sowie Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrdaten ein. Ein
regelmäßiger Austausch und ein offener Zugang sollen den Mitgliedstaaten
ermöglichen, Daten zu übermitteln und auszutauschen und regelmäßige Analysen zu
erstellen. ·
Option 4: Geteilte Zuständigkeit der
Kommission und der Mitgliedstaaten für die Verbesserung der Aufdeckbarkeit von
Zollbetrug im Zusammenhang mit falschen Angaben zum Warenursprung, falschen
Warenbeschreibungen und dem Missbrauch des Versandverfahrens Bei dieser Option würden Containerstatusmeldungen und Durchfuhrdaten
auf EU-Ebene gesammelt, während die Mitgliedstaaten für die Einfuhr- und
Ausfuhrdaten zuständig wären. Diese Aufteilung wäre möglicherweise die
sinnvollste Lösung, da sie den derzeitigen Verhältnissen Rechnung trägt (die
Kommission verwaltet „ConTraffic“ und das ATIS) und die Zuständigkeiten
entsprechend verteilt werden. ·
Option 5: Ausgangsszenario plus Bei dieser Option würde die Zahl des Personals, das für die Aufdeckung
und Verhütung von Zollbetrug eingesetzt wird, erhöht. Wenn mehr
Kontrollbeamte und mehr Untersuchungsbeauftragte eingesetzt werden, ist zu
erwarten, dass mehr Betrugsdelikte aufgedeckt und möglicherweise auch verhütet
werden. Die vorgeschlagene Verdopplung der Ressourcen könnte sowohl die
Mitgliedstaaten als auch die Kommission bzw. das OLAF betreffen. Nach
gründlicher Analyse wird diese Option aber zum jetzigen Zeitpunkt verworfen.
4.2
Optionen zur
Verhinderung von Verzögerungen bei OLAF-Untersuchungen und damit verbundenen
finanziellen Verlusten (Ziel 4)
·
Option 0: Beibehaltung des Status quo Bei dieser Option wird der Status quo beibehalten. Es würden keine
zusätzlichen Maßnahmen ergriffen, um schnellere OLAF-Untersuchungen zu
ermöglichen. ·
Option 1: Nicht bindende Vorschriften
(„soft law“) – Abgabe einer Empfehlung zur Beschleunigung des Verfahrens Bei dieser Option würde eine Empfehlung abgegeben, in der die
Mitgliedstaaten ersucht werden, zu einem schnelleren Verfahren beizutragen.
Eine Empfehlung ist ein unverbindliches Instrument, das als Bitte an die
Mitgliedstaaten aufgefasst werden kann, die derzeitige Vorgehensweise zu
verbessern und einen Beitrag zur Beschleunigung der Untersuchungen und der
Aufdeckung von Betrug zu leisten. ·
Option 2: Beschleunigung des
Untersuchungsverfahrens durch Ermächtigung der Kommission zur Einholung der
Belege direkt bei den Wirtschaftsteilnehmern Die Kommission würde ermächtigt, Belege direkt von den
Wirtschaftsteilnehmern anzufordern. Bei dieser Option würden die
Mitgliedstaaten zwar informiert, aber keine aktive Rolle spielen. ·
Option 3: Erhöhung der Zahl der Untersuchungsbeauftragten
bei der Kommission bzw. im OLAF Bei dieser Option würden die Arbeitsabläufe im OLAF verbessert, indem
die Zahl der OLAF-Untersuchungsbeauftragten erhöht wird. Die für Untersuchungen
aufgewendete Zeit dürfte auf diese Weise verkürzt werden, was wiederum das
Problem langwieriger Untersuchungen verringern dürfte. ·
Option 4: Verpflichtung der
Wirtschaftsteilnehmer zur Übermittlung der Informationen auch auf nationaler
Ebene durch Aufnahme einer einschlägigen Bestimmung in die geltenden EU-Rechtsvorschriften Diese Option wäre eine Rückkehr zur Situation vor 2010 (d. h. vor
der Einführung des elektronischen Zollverfahrens). Die Wirtschaftsteilnehmer
wären verpflichtet, Angaben zu sämtlichen Belegen an ihre jeweiligen nationalen
Behörden zu übermitteln, die dann in der Lage sein sollten, die erbetenen
Informationen unverzüglich mitzuteilen. ·
Option 5: Setzung einer Frist für die
Übermittlung von Belegen Bei dieser Option würde den Mitgliedstaaten eine bestimmte Frist für
die Übermittlung der einschlägigen Unterlagen an die Kommission gesetzt. Diese
Option wird jedoch als ein zu starker Eingriff und als unpraktisch erachtet, da
bei einer einheitlichen Frist für alle Fälle der unterschiedlichen Komplexität
der Untersuchungen nicht Rechnung getragen würde.
5
Analyse
der Auswirkungen
5.1
Zusammenfassung
der Auswirkungen
Auswirkungen der Optionen in Bezug auf die Ziele 1, 2 und 3 Kriterien Option || Wirksamkeit || Effizienz (alle Ziele) || Wirtschaft-liche Aus-wirkungen (alle Ziele) || Vereinfachung || Kohärenz (alle Ziele) || Gesamt-bewertung Ziel 1 || Ziel 2 || Ziel 3 || Ziel 1 || Ziel 2 || Ziel 3 Option 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || -- || 0 Option 1 || + || + || + || + (Gesamt-kosten: unbedeutend) || + || + || + || + || + || + Option 2 || +++ || +++ || +++ || ++ (Gesamt-kosten für die Kommission: 850 000 EUR – Einrichtung; 200 000 EUR – jährliche Wartung Bei Gesamt-bericht-erstattung („global dump“) – keine Kosten für Wirtschafts-teilnehmer, bei selektiver Bericht-erstattung – 3 000 bis 200 000 EUR) || +++ || +++ || +++ || +++ || +++ || +++ Option 3 || ++ || ++ || ++ || --- (Gesamt-kosten für die Mitglied-staaten: 850 000 EUR – Einrichtung; 200 000 EUR – jährliche Wartung Gesamtkosten für Wirtschafts-teilnehmer: wie bei Option 2 || +++ || ++ || ++ || ++ || _ || + Option 4 || +++ || ++ || +++ || - (Gesamt-kosten für die Mitglied-staaten: 320 000 EUR – Einrichtung; 80 000 EUR – jährliche Wartung Gesamtkosten für die Kommission: 530 000 EUR – Einrichtung; 120 000 EUR – jährliche Wartung Gesamtkosten für Wirtschafts-teilnehmer: wie bei Option 2 || ++ || +++ || ++ || +++ || + || + Auswirkungen der Optionen in
Bezug auf Ziel 4 Kriterien || Wirksamkeit beim Erreichen des Ziels || Effizienz || Wirtschaftliche Auswirkungen || Kohärenz || Vereinfachung Option 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Option 1 || + || + || +- || + || ++ Option 2 || +++ || ++ || +++ || + || ++ Option 3 || ++ || -- || + || - || 0 Option 4 || +++ || --- || - || - || --
6
Vergleich
der Optionen
6.1
Optionen für
das Erreichen der Ziele 1, 2 und 3
Wie im Ausgangsszenario dargelegt
führt Option 0 nicht nur dazu, dass die Ziele nicht erreicht werden,
sondern verschlimmert die derzeitige Situation unter Umständen noch weiter. Da es sich bei Option 1 um
eine freiwillige Maßnahme handelt, birgt sie unweigerlich das Risiko
unvollständiger Daten, und obwohl sich die Situation im Vergleich zum Status
quo verbessern könnte, reicht die Option eindeutig nicht aus und wird daher
negativ bewertet. Option 2 wird hingegen äußerst positiv bewertet, da die
Kommission bereits über die für den erfolgreichen Betrieb der betreffenden
Datenbanken erforderlichen Systeme und Erfahrungen verfügt. Ferner wird
Option 2 nicht nur von den Mitgliedstaaten, sondern auch von den
Wirtschaftsteilnehmern bevorzugt, da mit ihr eine kostenwirksame und effektive
Lösung für das Problem des Zollbetrugs geschaffen wird. Option 3 wird positiv
bewertet, doch im Gegensatz zu Option 2 würde die Einrichtung getrennter
nationaler Datenbanken zu Überschneidungen führen und die Komplexität erhöhen,
da dieselben Daten von mehreren Mitgliedstaaten gesammelt, verarbeitet und
ausgewertet würden. Zu beachten ist außerdem, dass sie eine erhebliche
finanzielle Belastung für die Mitgliedstaaten bedeuten würde. In dieser
Hinsicht scheint Option 4 eine bessere Lösung zu sein als Option 3,
da bei ihr den Mitgliedstaaten keine übermäßige finanzielle Belastung auferlegt
würde, weil die mit der Option verbundenen Kosten sowie die Zuständigkeiten
zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission geteilt würden. Im Vergleich zu
Option 2 besteht jedoch das Risiko, dass die Bedeutung eines
grenzüberschreitenden Elements im Zusammenhang mit der Sammlung und Verwendung
von Einfuhr- und Ausfuhrdaten nicht ausreichend berücksichtigt wird. Ähnlich
wie Option 3 führt Option 4 außerdem dazu, dass Einfuhr- und
Ausfuhrdaten in zahlreichen nationalen Datenbanken möglicherweise doppelt
erhoben werden. Der vorstehende Vergleich ergibt, dass Option 2 die
bevorzugte Option ist.
6.2
Optionen für
das Erreichen von Ziel 4
Option 1 wird eher
negativ bewertet, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass sich das angestrebte
Ziel mit ihr erreichen lässt. Option 2 wird im Vergleich zu Option 1
als wirksamer erachtet, da bei ihr vorausgesetzt wird, dass sich die für den
Erhalt einschlägiger Unterlagen benötigte Zeit auf die Zeit beschränkt, die
Wirtschaftsteilnehmer brauchen, um dem OLAF die erbetenen Informationen zu
übermitteln. Dies stellt eine realistische Möglichkeit dar, die für den Erhalt
einschlägiger Unterlagen benötigte Zeit erheblich zu verkürzen. Ferner würde
das aktuelle Problem des OLAF (nämlich Fälle, in denen Mitgliedstaaten nicht in
der Lage sind, dem OLAF zu helfen, diese Unterlagen zu erhalten) beseitigt, da
die betreffenden Ersuchen direkt an die Wirtschaftsteilnehmer gerichtet würden,
in deren Besitz sich die fraglichen Unterlagen befinden. Aus diesen Gründen
wird Option 2 äußerst positiv bewertet. Option 3 wird relativ positiv
bewertet, da sie das Potenzial bietet, das Problem zu lösen. Aufgrund der
erheblichen finanziellen Belastungen ist sie jedoch weniger vorteilhaft als
Option 2. Der vorstehende Vergleich ergibt, dass Option 2 die
bevorzugte Option ist.
7
Überwachung
und Evaluierung
7.1
Überwachung
Die nachstehende
Tabelle bietet einen Überblick über die Indikatoren. Ziel || Indikator 1, 2 und 3 || – Ausfuhr-, Einfuhr- und Durchfuhrdaten, Containerstatusmeldungen: – Zahl der aufgedeckten Rechtsverstöße, – Zahl der ausgehend von diesen Daten eingeleiteten Untersuchungen, – Zahl der Ersuchen um Datenverwendung durch Untersuchungsbeauftragte, – aufgrund solcher Informationen nacherhobene Beträge 4 || Dauer verbundener OLAF-Untersuchungen (Hat die Veränderung zu schnelleren Verfahren geführt? Hat sie die Zahl der Untersuchungen und die nacherhobenen Beträge erhöht?)
7.2
Evaluierung
In Bezug auf die operativen Ziele werden die zuständigen
Kommissionsdienststellen sicherstellen, dass alle fünf Jahre eine Evaluierung
durchgeführt wird. Evaluiert werden die Ergebnisse und Auswirkungen im
Zusammenhang mit der verbesserten Aufdeckbarkeit aufgrund der Datenbank und der
anhand der verfügbaren Daten und Informationen durchgeführten Analyse sowie die
Effizienz und die Sachdienlichkeit der eingeführten Maßnahmen. Die Kommission
bzw. das OLAF wird die Ergebnisse der Evaluierung im Amtshilfeausschuss
präsentieren. [1] Daten zu nationalen
und anderen folgenden Versandinformationen wie Änderungen des Routenverlaufs
oder Ergebnisse von Kontrollen.