ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über das Gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (FCH 2) /* SWD/2013/0261 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER
KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES RATES über das Gemeinsame Unternehmen
„Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (FCH 2) 1. Zweck, Vorgehensweise und Fazit der
Folgenabschätzung 1. In dieser Folgenabschätzung
werden unterschiedliche Optionen für die Durchführung des Forschungs- und
Innovationsprogramms im Bereich Brennstoffzellen und Wasserstoff (FCH) im
Rahmen von „Horizont 2020“ geprüft, da die Laufzeit des bisherigen Gemeinsamen
Unternehmens (FCH JU) demnächst endet und über die nächsten Schritte
entschieden werden muss. Es wurden folgende Optionen geprüft: ·
Option 1: Fortführung der öffentlich-privaten
Partnerschaft FCH in der derzeitigen Form (gemeinsames Unternehmen) im Rahmen
von „Horizont 2020“ (Basisszenario, mit dem alle anderen Optionen
verglichen werden); ·
Option 2: Verbundforschungsprojekte im
EU-Rahmenprogramm „Horizont 2020“, d. h. keine Verlängerung des
derzeitigen FCH JU; ·
Option 3: Umsetzung von „Horizont 2020“
im Bereich der FCH-Technologien durch eine öffentlich-private Partnerschaft auf
Vertragsbasis; ·
Option 4: öffentlich-private Partnerschaft FCH
in Form eines modernisierten gemeinsamen Unternehmens, das an
„Horizont 2020“ angepasst ist. 2. Für die Analyse wurde bei
allen Optionen derselbe EU-Gesamtbeitrag zugrunde gelegt. 3. Der Vergleich der Optionen
hat ergeben, dass Option 4 im Hinblick auf die Bewältigung der
problemauslösenden Faktoren und die vorgegebenen Ziele am effizientesten ist.
Dies ist auch das Ergebnis einer Konsultation der Interessenträger und einer
öffentlichen Konsultation. 4. Zur Vorbereitung dieser
Folgenabschätzung konsultierte die Kommission Unternehmen und
Forschungsgemeinschaften sowie die Mitgliedstaaten und die Öffentlichkeit, und
zwar anlässlich von Treffen, mittels Erhebungen und im Rahmen von
Konsultationen. Bei den Akteuren der Brennstoffzellen- und Wasserstoffbranche
wurde eine Untersuchung zu Trends bei Investitionen, Arbeitsplätzen und
Umsätzen durchgeführt. Außerdem wurde im Juli 2012 eine öffentliche
Konsultation eingeleitet, um die Meinungen anderer Interessenträger und der
Öffentlichkeit insgesamt zu erfassen. 2. Problemstellung und Kontext 5. 2009 verabschiedete die
Europäische Union ein Legislativpaket (das so genannte „Energie- und
Klimapaket“), das für 2020 wichtige Ziele im Energiebereich vorgibt und
verbindliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten enthält: Verringerung der
Treibhausgasemissionen um 20 %, bei den entsprechenden Voraussetzungen um
30 %; Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 20 %;
Erhöhung der Energieeffizienz um 20 %. Diese Energiepolitik ist ein
wichtiger Beitrag zum Ziel der Strategie Europa 2020 für ein
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. 6. In dem von der Kommission am
15. Dezember 2011 verabschiedeten Energiefahrplan 2050 werden die
Möglichkeiten geprüft, bis 2050 zu einem sicheren, wettbewerbsfähigen und
dekarbonisierten Energiesystem zu gelangen. Der Fahrplan unterstreicht die
Bedeutung des Übergangs zu erneuerbaren Energiequellen, eines neuen Umgangs mit
Elektrizität und des Einsatzes alternativer Kraftstoffe, einschließlich
Wasserstoff. 7. Am 23. Januar 2013
verabschiedete die Kommission die Mitteilung „Saubere Energie für den
Verkehr: Eine europäische Strategie für alternative Kraftstoffe“, der ein
Legislativvorschlag mit verbindlichen Zielen für den Aufbau einer
Mindestinfrastruktur für alternative Kraftstoffe beigefügt war, wobei der
Schwerpunkt auf gemeinsamen Standards lag. Wasserstoff ist einer der in dem
Paket genannten alternativen Kraftstoffe. 8. Wasserstoff
als sauberer Energieträger und Brennstoffzellen als effiziente Energiewandler
sind Technologien, die umweltfreundliche Systeme ermöglichen, mit denen
Emissionen verringert, die Energieversorgungssicherheit verbessert und die
Wirtschaft stimuliert werden. Sie sind potenziell in einer Reihe strategisch
wichtiger Sektoren anwendbar, z. B. zur Stromerzeugung und im Land- und
Seeverkehr; außerdem dürften sie langfristig zu den Energie- und
Klimaschutzzielen der EU beitragen. 9. Auf EU-Ebene hat die
Europäische Kommission die Forschung und Entwicklung im Bereich der
Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien bereits in frühen
EU-Rahmenprogrammen (RP) unterstützt, wobei immer mehr Finanzmittel zur
Verfügung gestellt wurden (z. B. 145 Mio. EUR im RP5, 315 Mio. EUR im
RP6). 10. 2008 wurde durch die
Verordnung (EG) Nr. 521/2008 des Rates das Gemeinsame Unternehmen
„Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (FCH JU) für den Zeitraum bis zum 31. Dezember
2017 eingerichtet, und zwar in der Form einer PPP mit einer
50/50-Kofinanzierung durch die beiden Gründungsmitglieder, die Europäische
Kommission und den Industrieverband FCH. Kurz nach der Errichtung des FCH JU
wurde der Forschungsverband ebenfalls Mitglied. Der maximale Beitrag der EU zum
FCH JU beläuft sich auf 470 Mio. EUR. 11. Im Vorschlag der Kommission
für „Horizont 2020“ sind Maßnahmen zur Unterstützung der FCH-Technologien im
Rahmen der gesellschaftlichen Herausforderungen „sichere, saubere und
effiziente Energie“ und „intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter
Verkehr“ vorgesehen. 12. Die FCH-Branche ist zwar
klein, aufgrund der möglichen Folgewirkungen z. B. für die europäische
Automobilindustrie jedoch von strategischer Bedeutung. Es wird geschätzt, dass
bis 2040-2050 10-15 % aller in der EU produzierten Autos mit
Brennstoffzellen betrieben werden. Wenn Europa nicht zu einem
wettbewerbsfähigen Anbieter von FCH-Technologien wird, geht eine beträchtliche
Anzahl von Arbeitsplätzen in der europäischen Automobilindustrie verloren. 13. Verschiedene technologische
und kostenbezogene Herausforderungen müssen bewältigt werden. Trotz der
Fortschritte der letzten Jahre sind bei den meisten Anwendungen die für eine
groß angelegte Einführung notwendige Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und
Kosteneffizienz jedoch noch nicht erreicht. Bis 2020 sind noch umfangreiche
Anstrengungen erforderlich, damit diese Lösungen im Wettbewerb mit etablierten
Technologien bestehen können. 14. Die Probleme entstehen durch
Marktversagen für Vorreiter, suboptimale Mobilisierung verfügbarer Mittel sowie
Zersplitterung und mangelnde kritische Masse. ·
Marktversagen: Die
flächendeckende Einführung und Kommerzialisierung von Brennstoffzellen wird
hauptsächlich behindert durch 1) die hohen Kosten der Brennstoffzellen und 2)
das Fehlen einer Infrastruktur für die Wasserstoffversorgung. Dieser
Teufelskreis erschwert es den Wettbewerbern, den ersten Schritt zu tun. Darüber
hinaus kann der gesellschaftliche und ökologische Nutzen dieser Technologien
kurzfristig nicht „internalisiert“ und monetisiert werden. Diese Probleme
können durch die Marktkräfte oder verstreute öffentliche und private
Initiativen allein nicht behoben werden. ·
Notwendigkeit der Mobilisierung verfügbarer
Mittel. Größenordnung und Umfang der Forschungsagenda
der Industrie für die Entwicklung der FCH-Technologien im Zeitraum 2014-2020
gehen über die Kapazitäten einzelner Unternehmen oder Mitgliedstaaten hinaus,
und zwar sowohl in Bezug auf die finanzielle Beteiligung als auch hinsichtlich
der erforderlichen Forschungskapazitäten. ·
Zersplitterung und mangelnde kritische Masse. Die Branche verteilt sich auf verschiedene Länder, Tätigkeitsfelder
(Energie, Verkehr) und Unternehmen. Dies behindert den Austausch und die Zusammenführung
von Wissen und Erfahrung. Die Aktivitäten der unterschiedlichen
Interessenträger im Bereich FCH müssen auf EU-Ebene koordiniert werden. 15. Das bestehende FCH JU hat
einen umfangreichen Projektbestand von strategischer Bedeutung aufgebaut. Bei
ersten Anwendungen wie Gabelstaplern und kleinen Notstromaggregaten hat die
Markteinführung bereits stattgefunden. Bei Energie- und Verkehrsanwendungen
sind erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Außerdem wurden Industrie,
Mitgliedstaaten und Forscherkreise ermutigt, eigene Mittel in höherem Umfang
bereitzustellen. Die Beteiligung von Industrie und KMU ist stabil und erheblich
höher als im Rahmen des RP7 generell. 16. Die Zwischenbewertung, die im
Jahr 2011 unter Einbeziehung unabhängiger Sachverständiger abgeschlossen wurde,
ergab, dass durch das Konzept des gemeinsamen Unternehmens in der Regel
gemeinsame öffentlich-private Maßnahmen zur Entwicklung und Demonstration von
Technologien ausgebaut werden können und Stabilität für die FuE-Gemeinschaft geschaffen
wird. Die technischen Ziele des Gemeinsamen Unternehmens FCH insgesamt wurden
als ehrgeizig und wettbewerbsorientiert eingestuft. 3. Ziele 17. Das übergreifende Ziel des
Gemeinsamen Unternehmens FCH 2 für den Zeitraum 2014-2024 ist die Entstehung einer
starken, nachhaltigen und weltweit wettbewerbsfähigen Brennstoffzellen- und
Wasserstoffbranche in der Union. So könnten die EU-Strategien für eine
nachhaltige Energienutzung und einen nachhaltigen Verkehr, die Bewältigung des
Klimawandels, die Umwelt und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, die in der
Wachstumsstrategie Europa 2020 niedergelegt sind, sowie das Gesamtziel der
EU eines „intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums“ unterstützt
werden. 18. Das genannte übergreifende
Ziel wird zu diesem Zweck in die nachstehenden operativen Ziele
aufgeschlüsselt, die bis 2020 erreicht werden sollen: Einzelziele ·
Verringerung der Produktionskosten von
Brennstoffzellensystemen für Anwendungen im Verkehrssektor bei gleichzeitiger
Erhöhung ihrer Lebensdauer auf ein Niveau, das den Wettbewerb mit herkömmlichen
Technologien ermöglicht; ·
Erhöhung des elektrischen Wirkungsgrads und der
Lebensdauer der verschiedenen Brennstoffzellen, die für die Stromgewinnung
eingesetzt werden, bei gleichzeitiger Senkung der Kosten auf ein Niveau, das
den Wettbewerb mit herkömmlichen Technologien ermöglicht; ·
Erhöhung des Wirkungsgrads der
Wasserstoffproduktion durch Wasserelektrolyse, bei gleichzeitiger Verringerung
der Kosten für eingesetztes Kapital, so dass die Kombination des Wasserstoff-
und des Brennstoffzellensystems gegenüber den auf dem Markt verfügbaren
Alternativen konkurrenzfähig ist; und ·
großmaßstäblicher Nachweis der Nutzbarkeit von
Wasserstoff für die Integration erneuerbarer Energiequellen in die Energiesysteme,
u. a durch seinen Einsatz als konkurrenzfähiges Speichermedium für Strom
aus erneuerbaren Energiequellen. Operative Ziele ·
Mobilisierung privater und öffentlicher
Investitionen (auch vonseiten der Mitgliedstaaten) für FuE und Innovation im
Bereich der FCH-Technologien, die mindestens doppelt so hoch sind wie der
Beitrag der EU; ·
Aufrechterhaltung des Anteils der KMU-Beteiligung
an den Tätigkeiten (derzeit 25 %) und möglichst Steigerung dieses
Anteils; ·
Freisetzung des Exzellenz- und
Innovationspotenzials der Mitgliedstaaten und Regionen (insbesondere
derjenigen, die durch die Strukturfonds der EU unterstützt werden) im Bereich
der FCH-Technologien dadurch, dass diese FCH-Demonstrationsprojekte aufnehmen; ·
Gewährleistung der effizienten Durchführung des FCH-Programms,
insbesondere durch eine deutliche Verkürzung der Zeit bis zum Abschluss der
Finanzhilfevereinbarungen und der Zeit bis zur Zahlung der Finanzhilfen. 4. Geprüfte Optionen 19. In dieser Folgenabschätzung
werden vier Optionen für die Organisation von Forschung und Innovation im
Bereich Brennstoffzellen und Wasserstoff im nächsten Programmplanungszeitraum
2014-2020 geprüft. Die Option „keine EU-Maßnahmen“ und die Einstellung der
öffentlichen Forschungsförderung auf EU-Ebene wird verworfen. Die Forschung zu
Brennstoffzellen und Wasserstoff ist im Rahmenprogramm „Horizont 2020“ für
Forschung und Innovation als Teil der Bemühungen zur Entwicklung von
Schlüsseltechnologien für nachhaltige Energie- und Verkehrssysteme enthalten.
Folgende vier Optionen wurden geprüft: ·
Option 1: öffentlich-private Partnerschaft im
Bereich Brennstoffzellen und Wasserstoff in der derzeitigen Form (gemeinsames
Unternehmen) im Rahmen von „Horizont 2020“ („business as usual“) „Business-as-usual“ bedeutet, dass die gemeinsamen
Unternehmen im Rahmen von „Horizont 2020“ in ihrer derzeitigen Form (d. h.
wie im 7. Rahmenprogramm) fortgeführt würden; ihre Ziele und die aktuellen
Durchführungsmodalitäten (Verwaltung, Finanzvorschriften, Finanzierungsregeln
usw.) würden unverändert beibehalten. ·
Option 2: Verbundforschungsprojekte im
EU-Rahmenprogramm „Horizont 2020“, d. h. keine Verlängerung des
derzeitigen FCH JU Die FuE würde mittels der Standard-Förderformen
des EU-Rahmenprogramms sowie zusätzlich aus nationalen und regionalen Programmen
unterstützt. Das Komitologie-Verfahren würde wiedereingeführt. Die Der
EU-Beitrag würde von jährlichen oder zweijährlichen Haushalten und
Arbeitsprogrammen abhängen und wäre nicht gewährleistet. Die Industrie und die
Forschungseinrichtungen wären nicht länger maßgeblich für die Festlegung der
Prioritäten und Zeitpläne des Programms. ·
Option 3: Umsetzung von „Horizont 2020“
im Bereich der FCH-Technologien durch eine öffentlich-private Partnerschaft auf
Vertragsbasis Innerhalb einer öffentlich-privaten Partnerschaft
auf Vertragsbasis würden die Kommissionsdienststellen oder eine Exekutivagentur
Projekte im Rahmen aufeinander folgender Arbeitsprogramme verwalten. Für die
PPP zwischen der Europäischen Kommission und den relevanten Akteuren würde eine
vertragliche Vereinbarung unterzeichnet. Die Industrie und die an der Forschung
Beteiligten würden um eine förmliche Stellungnahme zum Gegenstand und zu den
Zielen des Programms gebeten, würden jedoch nicht mit entscheiden. Es könnte
kein konstantes, stabiles Niveau für den EU-Beitrag zu FCH-Technologien
garantiert werden, denn über die Haushaltsmittel würde jährlich entschieden
(auch wenn ein vorläufiges Gesamtbudget für den Zeitraum 2014-2020 angegeben
würde). ·
Option 4: öffentlich-private Partnerschaft im
Bereich Brennstoffzellen und Wasserstoff in Form eines modernisierten
gemeinsamen Unternehmens, das an „Horizont 2020“ angepasst ist Ein „modernisiertes JU“ ermöglicht eine
Neuausrichtung der Ziele und Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens FCH und
die Strukturierung des Programms auf der Grundlage zweier zentraler
„Innovationssäulen“ (Energiesysteme und Verkehrssysteme) sowie eines Clusters
bereichsübergreifender Forschungstätigkeiten. Dies würde eine stärkere
Konzentration auf Anwendungen im Energiebereich, insbesondere die Verwendung
von Wasserstoff als Speichermedium für Strom aus erneuerbaren Energiequellen,
auf die Wasserstoffinfrastruktur und auf eine Reihe von Maßnahmen zur
Unterstützung der Markteinführung ermöglichen. Außerdem könnten
großmaßstäbliche Demonstrationsprojekte größere Bedeutung erhalten. Die Option des „modernisierten JU“ baut auf den
bisherigen Erfahrungen auf und verbessert die Gestaltung und Eignung des
Instruments im Hinblick auf die neuen Herausforderungen im Rahmen von „Horizont
2020“, indem die Verwaltung, die finanziellen Verfahren und die
Beteiligungsregeln vereinfacht werden. Außerdem könnten die Koordinierung mit
den Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit mit den Regionen ausgebaut werden. 5. Vergleich der Optionen und Ermittlung der
bevorzugten Option 20. Da die Option 4 die
einzige ist, mit der Markteinführungsmaßnahmen unterstützt werden, ist sie am
besten geeignet, um weitere Ressourcen für diese Maßnahmen von der Industrie
und anderen Interessenträgern zu mobilisieren. Sie bietet eine stabile
kritische Masse entlang der FCH-Wertschöpfungskette, einschließlich der
Infrastruktur- und der Wasserstoff-Anbieter, die es gestattet, die Technologie-
und die Infrastrukturentwicklung gleichzeitig voranzutreiben und so zur
Durchbrechung des genannten Teufelskreises beizutragen. 21. Die Optionen auf der Grundlage
eines gemeinsamen Unternehmens (Optionen 1 und 4) sind im Hinblick auf die
Behebung der Problemauslöser (Beseitigung des Marktversagens, Mobilisierung
verfügbarer Mittel, Erreichen einer kritischen Masse) am effizientesten.
Erstens ermöglicht eine geteilte Leitung durch Industrie, Wissenschaftskreise
und die Kommission eine eng abgestimmte Koordinierung und Prioritätensetzung
beim FuE-Programm; so können die richtigen Produkte, Anwendungen und Standards
entwickelt werden. Zweitens bieten ein langfristiger Finanzplan und eine
langfristige Roadmap Stabilität und ermutigen die Wirtschaft, die
Mitgliedstaaten und die Wissenschaftskreise, in höherem Umfang eigene Mittel
einzusetzen. Mit Blick auf den Programmplanungszeitraum 2014-2020 rechnen die
an dem derzeitigen JU beteiligten Privatunternehmen mit der Mobilisierung
zusätzlicher Investitionen in Höhe von etwa 4 Mrd. EUR. Drittens
bilden die Mitglieder der im Gemeinsamen Unternehmen FCH vertretenen Verbände
den Kern des Sektors in Europa. Das FCH stellt eine kritische Masse dar, einen
Bezugspunkt, von dem aus Koalitionen aufgebaut werden können; es kann mit einer
Stimme sprechen. 22. Der Vergleich der Optionen hat
ergeben, dass Option 4 im Hinblick auf die Bewältigung der
problemauslösenden Faktoren und die vorgegebenen Ziele am effizientesten ist.
Bei Option 4 (modernisiertes JU) wäre es auch möglich, die Empfehlungen
der Zwischenbewertung des FCH JU zu berücksichtigen. 23. Dieses Ergebnis wird von den
Interessenträgern unbedingt unterstützt. Bei der entsprechenden Umfrage
sprachen sich 93 % der Empfänger für die Fortführung des Gemeinsamen
Unternehmens aus. Aus den Reaktionen des Industrieverbands geht hervor, dass
das modernisierte JU (Option 4) als die Option mit der größten Wirkung
betrachtet wird. Bestätigt wird dies durch die Ergebnisse der öffentlichen
Konsultation, wonach die Mehrheit der Antwortenden die Fortführung des
Unternehmens in modernisierter Form (d. h. ebenfalls die Option 4) befürwortet. 6. Umsetzung, Budget und Leitung 24. Das Forschungs- und
Innovationsprogramm des FCH 2 JU für den Zeitraum 2014-2020 beruht auf
zwei zentralen „Innovationssäulen“ (Verkehrssystemen und Energiesystemen) und
einem Cluster bereichsübergreifender Forschungstätigkeiten. Die beiden
Innovationssäulen überschneiden sich teilweise (integrierte Energie- und
Verkehrssysteme). Im Rahmen des modernisierten JU wird größeres Gewicht auf die
Energieanwendungen gelegt (insbesondere die Nutzung von Wasserstoff zur
Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen) sowie auf Maßnahmen zur
Unterstützung der Markteinführung. Darüber erhöht sich der Anteil an
Demonstrationsprojekten. 25. Der vorgeschlagene
Höchstbeitrag der EU zum FCH 2 JU beläuft sich auf 700 Mio. EUR. Dieser
Betrag wurde mit Blick auf die in der Folgenabschätzung beschriebenen
Einzelziele und operativen Ziele festgelegt. Es wurde ein höheres Budget als
die für das bereits bestehende JU vorgesehenen 470 Mio. EUR
vorgeschlagen. Dies beruht darauf, dass das modernisierte JU seine Prioritäten
und damit auch sein Budget neu ausrichten muss. Die privaten Finanzmittel
zugunsten des FCH 2 JU werden im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen und außerhalb solcher Aufforderungen mobilisiert. 26. Im Einklang mit der
derzeitigen Struktur wird das Programm des FCH 2 JU von einem Programmbüro
unter Aufsicht des Verwaltungsrats des Gemeinsamen Unternehmens durchgeführt.
Der Verwaltungsrat setzt sich aus sechs Vertretern des Industrieverbands, drei
Vertretern der Kommission und einem Vertreter des Forschungsverbands zusammen.
Der Verwaltungsrat überträgt die Ziele des JU in einen mehrjährigen
Durchführungsplan und jährliche Durchführungspläne. 27. Die Kommission führt sowohl
die Abschlussbewertung als auch die Zwischenbewertungen des FCH 2 JU mit
Hilfe unabhängiger Experten durch. Die Leistung des Unternehmens wird anhand
zentraler Leistungsindikatoren an seinen Einzelzielen gemessen.