ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über das Gemeinsame Unternehmen „Clean Sky 2“ /* SWD/2013/0258 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER
KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES RATES über das Gemeinsame Unternehmen
„Clean Sky 2“
Diese Zusammenfassung enthält die wichtigsten
Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Folgenabschätzungsberichts zum
Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zielsetzungen, den
Rechtsstatus und die Verfahrensregeln des Gemeinsamen Unternehmens „Clean Sky“
(JU „Clean Sky“) für den Zeitraum 2014-2024. Der Vorschlag folgt auf das Weißbuch „Fahrplan
zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum — hin zu einem
wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“, in dem betont
wird, dass in einem Bereich wie der Forschung über saubere, sichere und leise
Fahrzeuge für alle Verkehrsträger gemeinsame europäische Bemühungen den größten
europäischen Mehrwert bringen werden, und auf die Mitteilung der Kommission
„Partnerschaft im Bereich Forschung und Innovation“, die darauf abhebt, dass
das Partnerschaftskonzept der öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) dabei
helfen kann, große gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen und die
Wettbewerbsposition Europas zu stärken. Der Vorschlag stützt sich auf den Vorschlag der
Kommission für das Programm „Horizont 2020“, das als Rechtsgrundlage für
künftige PPP im Bereich von Forschung und Innovation dient. 1. Problemstellung 1.1. Das zu lösende Problem 1.1.1. Der Luftverkehr hat erhebliche
Folgen für die Umwelt, die mit dem zunehmenden Luftverkehr immer größer werden. Auf den Flugverkehr entfallen inzwischen ca. 7 %
aller Emissionen des Verkehrssektors und rund 2 % der gesamten CO2-Emissionen
in der Welt, aber dieser Anteil steigt mit dem zunehmenden Luftverkehr rasch
weiter an. Die Flüge in Europa werden sich zwischen 2009 und 2030 verdoppeln,
und das Wachstum wird außerhalb Europas noch stärker ausfallen. Bei einer solchen Prognose werden die
Emissionen spürbar ansteigen, wenn keine Abhilfemaßnahmen getroffen werden.
Soll Europa seine klima- und energiepolitischen Ziele erreichen, ist es
dringend erforderlich, die Umweltbelastung durch den Luftverkehr zu senken. 1.1.2. Die industrielle
Führungsposition der EU ist durch wachsende internationale Konkurrenz
gefährdet. Der europäische Luftfahrtsektor ist einer der
weltweit führenden Sektoren, was Produktion, Beschäftigung und Exporte angeht.
Sein Jahresumsatz liegt bei über 100 Mrd. EUR und er beschäftigt rund
500 000 Menschen. Trotz dieser Führungsrolle sieht sich die
Luftfahrtbranche der EU zunehmend einem intensiven Wettbewerb durch
herkömmliche, aber auch neue aufstrebende Konkurrenten gegenübergestellt, die
beträchtlich in Forschungs- und Entwicklungsprogramme investieren. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten,
sollte sich die Luftfahrtindustrie der EU auf die Entwicklung innovativer
Technologien mit verbesserter Umweltleistung und Kraftstoffeffizienz
konzentrieren und konkurrenzfähige, qualitativ hochwertige Produkte anbieten. 1.1.3. Bei der derzeitigen
öffentlich-privaten EU-Partnerschaft im Luftfahrtbereich besteht
Verbesserungsbedarf. Seit seiner Gründung im Jahr 2008 fördert das
Gemeinsame Unternehmen „Clean Sky”, eine öffentlich-private Partnerschaft
zwischen der Europäischen Kommission und der Luftfahrtindustrie, mit Erfolg
Entwicklungen in Richtung auf die Verwirklichung der strategischen Umweltziele.
2010 wurde in der ersten Zwischenbewertung[1]
der Schluss gezogen, dass das Konzept des gemeinsamen Unternehmens geeignet
ist, um seine Ziele zu verwirklichen. Ferner wurde eindeutig festgestellt, dass
der operative und rechtliche Rahmen verbessert werden muss. Darüber hinaus
wurde in der „Sherpa-Gruppe“[2]
die Notwendigkeit anerkannt, den Rechtsrahmen zu straffen, damit er auf den
Zweck der Gründung und Durchführung von künftigen öffentlich-privaten Partnerschaften
im Bereich der Forschung zugeschnitten ist. Die Gruppe gab verfahrenstechnische
Empfehlungen zur Verbesserung der Effizienz und der Funktionsweise ab, die beim
Management der Initiative helfen sollen. 1.2. Politischer Kontext Mit der Strategie „Europa 2020“ hat sich die
EU dem Ziel verpflichtet, bis 2020 die Emissionen aller Treibhausgase um 20 %
zu senken. Im Verkehrsweißbuch wird bestätigt, dass ein großer Anteil dieser
Emissionen auf den Verkehr entfällt. Deshalb wird darin vorgeschlagen, sie
zwischen 1990 und 2050 um 60 % zu verringern. Die Strategie „Europa 2020“
verlangt zudem eine „Innovationsunion“, um die gesellschaftlichen
Herausforderungen, vor denen wir stehen, zu bewältigen, und fördert
insbesondere eine im Hinblick auf die Ressourcennutzung effizientere,
ökologischere und wettbewerbsfähigere Wirtschaft. In „Horizont 2020“ wird das
Thema „intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr“
vorgeschlagen, das darauf abzielt, sowohl ein ressourcenschonendes
Verkehrssystem zu gewährleisten, das Umweltbelange berücksichtigt, als auch der
europäischen Verkehrsindustrie eine weltweit führende Rolle zu sichern. In Anbetracht der sich verändernden
Herausforderungen des Sektors hat 2011 eine Hochrangige Gruppe für
Luftfahrtforschung eine neue Vision für den Luftfahrtsektor „Flightpath 2050“
ausgearbeitet und sich dabei – im Einvernehmen mit den wichtigsten öffentlichen
und privaten Akteuren in Europa – an den Zielen von Europa 2020 und dem
Verkehrsweißbuch orientiert. Sie behandelt die umwelt- und
wettbewerbspolitischen Herausforderungen und schlägt ehrgeizige Ziele für einen
nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Luftfahrtsektor für 2050 vor[3]. Sie wird ergänzt durch eine
neue strategische Forschungs- und Innovationsagenda des Beratenden Gremiums für
Luftfahrtforschung in Europa (Advisory Council for Aeronautics Research in
Europe – ACARE) und wird künftige Maßnahmen innerhalb von öffentlichen und
privaten Förderprogrammen an einem gemeinsamen Ablaufplan ausrichten. 2. Subsidiaritätsanalyse 2.1. Rechtsgrundlage für ein
Tätigwerden der EU Das Recht, in diesem Bereich tätig zu werden,
wird der EU durch Artikel 187 AEUV verliehen, der es ausdrücklich erlaubt,
gemeinsame Unternehmen zu gründen oder andere Strukturen zu schaffen, die für
die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische
Entwicklung und Demonstration der Union erforderlich sind. 2.2. Notwendigkeit eines
Tätigwerdens der öffentlichen Hand, Subsidiarität und europäischer Mehrwert Die Verbesserung der Umweltleistung der
Luftfahrttechnologien ist ein komplexer und kostspieliger Prozess, der eine
langfristige Bindung von Ressourcen erfordert. Die Industrie kann wegen der
Kosten und Risiken im Zusammenhang mit der FuE die technologische
Herausforderung nicht alleine meistern. Außerdem können die sozialen Vorteile
eines umweltfreundlicheren Luftverkehrs nicht alle von den investierenden
Unternehmen hervorgebracht werden. Auch sind die technologischen Kapazitäten, die
für innovative Lösungen in der Luftfahrt benötigt werden, hoch spezialisiert,
komplementär und nicht gleichmäßig über alle EU-Mitgliedstaaten verteilt.
Umfang und Gegenstandsbereich der Forschungsagenda für umweltfreundliche
Luftfahrzeuge gehen über die Möglichkeiten einzelner Mitgliedstaaten hinaus, sowohl
was die Finanzmittel als auch was die Forschungskapazitäten angeht. Ein groß angelegtes Programm mit einer
zwischen öffentlichen und privaten Partnern abgestimmten gut strukturierten und
gezielten Forschungsagenda, die unterschiedliche Kompetenzen und Akteure aus
ganz Europa zusammenführt und an der sich der öffentliche und der private
Sektor auf EU-Ebene finanziell beteiligen, kann die Impulse geben für die
erforderlichen technologischen Fortschritte und umfassende gesellschaftliche,
wirtschaftliche und ökologische Ziele erreichen. 2.3. Erfahrungen aus vorherigen
Programmen „Clean Sky” ist es gelungen, eine
umfassende, weitreichende Beteiligung sämtlicher wichtigen Akteure,
einschließlich einer großen Zahl von KMU, aufzubauen. Insgesamt arbeiten 12 Leiter,
74 assoziierte Mitgliedsfirmen und mehr als 400 Partnerunternehmen zusammen, um
auf eine gemeinsam festgelegte Weise die Umweltziele zu verwirklichen und die
erforderlichen technologischen Innovationen zu demonstrieren und zu validieren.
Im Mittelpunkt des Programms stehen völlig neue technologische Konzepte, die
ansonsten über das beherrschbare Risiko des privaten Sektors hinausgingen. Es
gibt die notwendige finanzielle Stabilität, um über eine Zeitspanne, die
ansonsten nicht in Betracht käme, in revolutionäre Innovationen zu investieren.
Außerdem gibt es enge Verbindungen zum Gemeinsamen Unternehmen SESAR, das
Technologien für das Flugverkehrsmanagement im Einklang mit der Initiative
„Einheitlicher europäischer Luftraum“ entwickelt. Trotz dieser Erfolge sind
mehrere Punkte verbesserungswürdig; so sollte künftig die Offenheit der
Tätigkeiten verbessert, der Anteil an offenen Aufforderungen erhöht und der
rechtliche Rahmen besser auf ein wirksames Management und auf Kosteneffizienz
zugeschnitten werden. 3. Ziele Ziel der Initiative ist die Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit und der Umweltleistung der Luftfahrttechnologien im
Einklang mit den Zielen von „Europa 2020“, dem Verkehrsweißbuch und dem
Themenbereich „intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr“ von
„Horizont 2020“. Das Gemeinsame Unternehmen „Clean Sky 2“verfolgt
folgende Ziele: 1. Beitrag zum Abschluss der im
Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 71/2008 aufgenommenen
Forschungstätigkeiten und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. …/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation „Horizont 2020“, insbesondere zum Thema „Intelligenter,
umweltfreundlicher und integrierter Verkehr“ im Rahmen des Teils
„Gesellschaftliche Herausforderungen“... des Beschlusses Nr. …/2013/EU
[des Rates vom … 2013 über das spezifische Programm zur Durchführung des
Rahmenprogramms „Horizont 2020“]; 2. Beitrag zu den Zielen der
gemeinsamen Technologieinitiative „Clean Sky 2“, insbesondere im Hinblick
auf die Integration, Demonstration und Validierung von Technologien, mit denen (a)
die Kraftstoffeffizienz von Luftfahrzeugen erhöht
werden kann, sodass die CO2-Emissionen gegenüber einem dem Stand der
Technik entsprechenden Luftfahrzeug, das ab 2014 in Dienst gestellt wird, um 20
bis 30 % gesenkt werden können; (b)
die NOx- und die Lärmemissionen von Luftfahrzeugen
gegenüber einem dem Stand der Technik entsprechenden Luftfahrzeug, das ab 2014
in Dienst gestellt wird, um 20 bis 30 % gesenkt werden können[4]. 4. Politikoptionen Das Programm „Horizont 2020“ wird über
Verbundforschungsprojekte verwirklicht werden, die durch öffentlich-private
Partnerschaften ergänzt werden. Folgende Optionen wurden in Erwägung gezogen: 1.
Beibehaltung des „Status quo“ (Business as
usual -BAU): Diese Option beinhaltet die Fortsetzung der derzeitigen Initiative
„Clean Sky“ im Rahmen von „Horizont 2020“, wobei die Tätigkeiten erweitert
werden, damit die gesetzten Ziele erreicht werden können. Sie stützt sich auf
die Fortführung des JU „Clean Sky“ im Rahmen von „Horizont 2020“ in seiner
jetzigen Form unter Beibehaltung seiner Durchführungsmodalitäten. 2.
Gründung einer vertraglichen PPP zur Durchführung
eines Programms (contractual PPP - cPPP). Bei dieser Option soll zusammen mit
der Industrie ein gemeinsames Programm aufgestellt werden, um die Ziele zu
erreichen. Die Durchführung des Programms erfolgt durch eine vertragliche PPP
mit Verbundforschungsprojekten, die von Kommissionsbediensteten oder einer
Exekutivagentur verwaltet werden. Das derzeitige Programm „Clean Sky“ im Rahmen
des RP7 läuft 2017 aus, wie dies von Anfang an geplant war. 3.
Schaffung einer neuen gemeinsamen
Technologieinitiative (JTI) durch ein verbessertes gemeinsames Unternehmen zur
Durchführung eines neuen Programms (CS2). Bei dieser Option wird ein neues
Programm in Form einer JTI aufgestellt, das durch ein JU umgesetzt wird. Sie
zielt darauf ab, die gesetzten Ziele durch integrierte
Technologiedemonstrationen auf Großsystemebene zu erreichen. Die
Leitungsstruktur wie auch der Programmaufbau werden verbessert und verändert,
um Effektivität und Effizienz zu erhöhen. 4.1. Verworfene Optionen Die Option „keine Förderung durch die EU“ —
Einstellung der öffentlichen Förderung von Forschung und Innovation in der
Luftfahrt auf europäischer Ebene — wurde verworfen, da sie im Widerspruch zu
den Bestimmungen des Programms „Horizont 2020“ stünde, in dem der Luftverkehr
als eine der Herausforderungen behandelt wird. Eine „rein rechtliche Option“ wird nicht in
Betracht gezogen, damit ehrgeizige Ziele im Luftfahrtsektor mühelos erreicht
werden können, weil es ein globales Einvernehmen über die Durchführung geben
müsste und die Leistungsziele zwangsläufig weniger ehrgeizig ausfallen würden. Die Option „keine öffentlich-private
Partnerschaft“ wurde für die Verfolgung der festgelegten Ziele als nicht
optimal angesehen, weil die Durchführung mehrerer kleinerer Projekte anstelle
eines großtechnischen integrierten Demonstrationsprogramms dazu führen könnte,
dass sich die endgültige Technologiereife im Vergleich zu den anderen Optionen
um mindestens 10 Jahre verzögert. Durch eine solche Verzögerung würde die
Chance versäumt, die Ergebnisse in die nächste Generation von Luftfahrzeugen
vor Inbetriebnahme[5]
einfließen zu lassen, und die Wirkungskraft wäre gering. 5. Vergleich der Optionen 5.1. Parameter für den Vergleich
der Optionen Die Bewertungsmethodik stützt sich auf die
Auswirkungen von Technologien, die mit der nächsten Generation von
Luftfahrzeugen im Zeitraum 2025-2030 eingeführt werden[6]. Jede Option wird dahingehend
bewertet, inwieweit sich durch die Technologien, die sie hervorbringen kann,
Emissionen reduzieren lassen. Drei Optionen wurden anhand von wichtigen
Auswirkungen und Schlüsselkriterien verglichen: ·
Wirtschaftliche Auswirkungen (Arbeitsplätze, KMU,
Wettbewerbsfähigkeit) ·
Auswirkungen auf die Umwelt (Emissionen) ·
Soziale Auswirkungen (öffentliche Gesundheit,
gesellschaftlicher Nutzen) ·
Verwaltungstechnische Auswirkungen (Betriebskosten,
vereinfachter Aufbau, Effizienz der Leitungsstruktur) ·
FuE-Auswirkungen (Technologie, Demonstration,
Kontinuität, Fragmentierung, Integration, Zeitplan, Kostenwirksamkeit). 5.2. Vergleich der Optionen und
Bewertung der Kostenwirksamkeit Die Bewertung hat ergeben, dass die CS2-Option
die bevorzugte Option ist, mit der sich die Ziele am besten erreichen lassen.
Sie weist sehr gute Synergieeffekte mit dem laufenden Forschungsprogramm auf
und kann auf Technologien und Demonstrationsprojekten aufbauen, die im Rahmen
von „Clean Sky“ entwickelt wurden, so dass ein reibungsloser Übergang möglich
ist. Die CS2-Option hat das höchste Potenzial zur
rechtzeitigen Integration und Validierung neuartiger Technologien auf einer
höheren Systemebene und dürfte daher einen nennenswerten Beitrag zur
Bewältigung der umweltpolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen
leisten. Die Option der Beibehaltung des „Status quo“ hätte eine geringere
Wirkungskraft, da die Entwicklung neuer Technologien später einsetzen würde und
weitere Investitionen und intensive Arbeiten für die Integration und Reife erforderlich
wären. Bei der Option der vertraglichen PPP wäre es schwieriger und
langwieriger, den erforderlichen technologischen Durchbruch zu erzielen, was
auf die Durchführungsmodalitäten, die jährlichen Entscheidungen über den
Haushaltsplan, den Inhalt der mehrjährigen Ablaufplans und das geringere
Engagement der Industrie zurückzuführen ist. Wirtschaftlich gesehen dürfte die CS2-Option
im Vergleich zu anderen Optionen größere Vorteile bringen. Darüber hinaus
ergibt sich aus einer Kosten-Nutzen-Analyse, dass die Option CS2 (durchgeführt
mit dem JU) zumindest kostenneutral oder marginal positiv ist, wenn das
Programm innerhalb des Rahmenprogramms durch die Dienststellen der Kommission
oder ihre Exekutivagenturen durchgeführt wird und sofern die Verwaltungskosten
zu gleichen Teilen zwischen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Mitgliedern
aufgeteilt werden. Auch den Ergebnissen der öffentlichen
Konsultation zufolge wird die CS2-Option bevorzugt. Unterstützt wird sie durch
die Industrie mit einem vorläufigen Entwurf des Vorschlags für die Fortsetzung
der Tätigkeiten. 5.3. Vergleich der Auswirkungen Die nachstehende Tabelle enthält einen
Vergleich der verschiedenen Optionen gegenüber einem Status Quo. Option Kriterien || Business-as-Usual (BAU) || vertragliche PPP (cPPP) || Neu aufgelegte JTI (CS2) Effektivität || || || Kritische Masse || = || - || + Auswirkungen auf KMU || = || - || = Hebelwirkung || = || - || = Innovationswirkung || = || = || + Auswirkungen auf die Umwelt || = || = || + Wirtschaftliche Auswirkungen || = || = || + Soziale Auswirkungen || = || - || + Effizienz || || || Verwaltungskosten || = || - || + Unkomplizierte Verwaltungsverfahren || = || = || + Kohärenz || || || Kohärenz mit Programmen der MS || = || - || = 6. Gegenstandsbereich von CS2 Die CS2-Option wird sich mit den
vielversprechendsten neuen Luftfahrzeugtechnologien befassen, die imstande
sind, die Umweltleistung und die Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrtindustrie
der EU zu verbessern, und wird auf Technologien und Demonstrationsprojekten,
die im Rahmen der „Clean-Sky“-Initiative entwickelt worden sind, aufbauen. Es werden zwei sich ergänzende Arten von
Demonstrationstätigkeiten für CS2 vorgeschlagen: ·
Drei Demonstrationsprojekte (Innovative Aircraft
Demonstrator Platforms) auf dem höheren Niveau der Integration vollständiger
Luftfahrzeug-Plattformen. Sie werden endgültige Systemprüfungen in allen
Segmenten des Luftverkehrs (große Flugzeuge, Regionalverkehrsflugzeuge und
Drehflügler) auf höchster Forschungsebene durchführen. ·
Drei Querschnittsdemonstrationsprojekte im Bereich
der integrierten Technologie für Flugzeugzellen, Triebwerke und Systeme,
darunter elektrisches Rollen und nachhaltiger Lebenszyklus. Die Technologie-Evaluierungsstelle wird für
eine kontinuierliche Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen
Fortschritte und ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt sorgen. Das Programm baut auf den erfolgreichen
Merkmalen von „Clean Sky“ auf, etwa auf dem projektähnlichen Charakter mit
einer relativ geringen Zahl von zielgerichteten Demonstrationsprojekten und
eindeutig festgelegten Fristen. Der Übergang von „Clean Sky“ zu CS2 wird
schrittweise erfolgen, und die technische und organisatorische Kontinuität wird
gewährleistet. Die Industrie veranschlagt die Gesamtkosten
des Programms derzeit auf 4,05 Mrd. EUR. Die EU wird 1,8 Mrd. EUR
aus dem Budget von „Horizont 2020“ beisteuern. Die Partner aus der Industrie werden
2,25 Mrd. EUR beitragen, davon 1 Mrd. EUR in Form von
zusätzlichen Tätigkeiten. 7. Überwachung und Bewertung Die Überwachung und Bewertung der Fortschritte
des Gemeinsamen Unternehmens „Clean Sky 2”erfolgt durch externe und
interne Stellen. Die interne Überwachung der Fortschritte wird
wie folgt durchgeführt: Erstens wird das JU-Verwaltungsteam die Ausführung des
Haushaltsplans und die Fortschritte bei den fachlichen Arbeiten überwachen;
zweitens wird von unabhängigen externen Sachverständigen jährlich eine
fachliche Prüfung durchgeführt, und drittens wird ein Wissenschafts- und
Technologiebeirat die Überprüfungsergebnisse analysieren und Bewertungen
vornehmen. Auf der Grundlage dieser Bewertungen wird ein jährlicher
Tätigkeitsbericht abgefasst, der vom Verwaltungsrat angenommen und anschließend
veröffentlicht wird. Die Europäische Kommission organisiert
Bewertungen durch unabhängige Sachverständige anhand gut definierter zentraler
Leistungsindikatoren zu technischen, managementbezogenen und finanziellen
Aspekten. eine Bewertung vor der Programmaufnahme (ex ante),
Zwischenbewertungen und eine Bewertung nach Abschluss des Programms (ex post). Beim laufenden „Clean-Sky”-Programm wird die
Technologie-Evaluierungsstelle als wichtiges Instrument für die Folgenbewertung
beibehalten und ihre Rolle wird gestärkt. Sie ermöglicht eine detaillierte
Bewertung der mit den neuen Technologien verbundenen Vorteile für die Umwelt
und wird messen, inwieweit verschiedene technologische Fortschritte ihre
spezifischen Einzelziele erfüllen. [1] http://ec.europa.eu/research/jti/pdf/clean_sky_interim_evaluation_15-12-2010.pdf [2] http://ec.europa.eu/research/jti/pdf/jti-sherpas-report-2010_en.pdf [3] z. B. eine Reduzierung der CO2-Emissionen
um 75 % pro Fluggastkilometer, eine Verringerung der NOx-Emissionen um 90 %
und eine Reduzierung der wahrgenommenen Lärmemissionen um 65 % bis 2050
gegenüber dem Ausgangsjahr 2000. [4] Dem Stand der Technik entsprechendes Luftfahrzeug ist
ein neues Ausgangskonzept, das für künftige Initiativen eingeführt wurde.
„Clean-Sky“-Ergebnisse werden mit dem Referenz-Luftfahrzeug des Jahres 2000
verglichen. Bei einem dem Stand der Technik entsprechenden Luftfahrzeug
(z. B. Airbus A320-NEO, Boeing 737-MAX, Boeing 787, Airbus A350) sind die
CO2-Emissionen im Vergleich zum Y2000-Luftfahrzeug bereits um 15 %
reduziert. [5] Voraussichtlich 2025-2030 [6] Wegen der Besonderheiten der Luftfahrzeugentwicklung
werden neue Technologien, die nicht in der nächsten Generation enthalten sind,
eine Generation später eingeführt. Die Zeitspanne zwischen zwei Generationen
beträgt in der Regel 10 bis 15 Jahre (darauffolgende Generation etwa 2040-2045).