ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DES BEGLEITENDEN FOLGENABSCHÄTZUNGSBERICHTS ZUM Begleitunterlage zum/zur Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über europäische langfristige Investmentfonds /* SWD/2013/0231 final */
1. Einführung
Die Krise hat die
Problematik kurzfristig orientierter Anleger, deren Fokus allein auf einer
Gewinnmaximierung liegt, deutlich zutage treten lassen. Dieser Trend geht zu
Lasten des eigentlichen Zwecks von Kapitalmärkten: der Finanzierung des
Wachstums in der Realwirtschaft. Es muss darauf
hingearbeitet werden, Anreize für Anleger zu schaffen, damit diese durch die
Bereitstellung von „geduldigem Kapital“ längerfristig in Vermögenswerte wie
Infrastrukturprojekte investieren und nicht allein kurzfristige Gewinne im
Blick haben. Bei dieser Art von längerfristigen Investitionen ist eine Rückgabe
unter Umständen einige Jahre lang nicht möglich, sie kann jedoch stabile und
planbare Renditen liefern. Davon profitiert durch die Bereitstellung finanzieller
Mittel für Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen auch die
Realwirtschaft. Für Anleger mit
längerfristiger Fondsbindung, zum Beispiel Pensionskassen und Versicherer,
könnten längerfristige Investitionen interessant sein. Es stehen jedoch nicht
ohne Weiteres Pooling-Mechanismen wie zum Beispiel Fonds zur Verfügung, um
diese Entwicklung unter Berücksichtigung der Faktoren Größe, Skalierung und
Dauer des Engagements im Bereich der erwünschten langfristigen Investitionen zu
fördern. Dies stellt auch ein Hindernis für kleinere Anleger wie KMU und
vermögende Privatpersonen sowie für Kleinanleger dar. In der vorliegenden
Folgenabschätzung (FA) wird untersucht, ob die Schaffung eines
grenzüberschreitenden Produktrahmens für langfristige Investitionen, so
genannte langfristige Investmentfonds (Long-Term Investment Funds, LTIF), die
Nachfrage von institutionellen Anlegern und/oder Kleinanlegern nach
entsprechenden Vermögenswerten anregen könnte. Diese Arbeit ergänzt das
Grünbuch der Kommission über die langfristige Finanzierung der Europäischen
Wirtschaft.
2. Eingrenzung
des Problems
Problemursachen Langfristige Investitionen
in Infrastrukturprojekte, die Finanzierung von KMU usw. können über eine Reihe
von Finanzierungsinstrumenten erfolgen, zum Beispiel über Beteiligungen und
Darlehen. Diesen Instrumenten ist häufig gemeinsam, dass sie nicht übertragbar
und illiquide sind und für sie nur ein kleiner oder kein Zweitmarkt vorhanden
ist. Investitionen in diese Vermögenswerte können zu Anfang sehr hohe Kapitaleinsätze
erfordern. Das kann angesichts der erforderlichen Geldsummen sogar große
institutionelle Anleger davon abhalten, sich zu engagieren. Anders als beim
Markt für liquide, übertragbare Vermögenswerte, wie z. B. Wertpapiere,
gibt es kein Standard-Rahmenwerk für derartige Investitionen. Einige
Mitgliedstaaten stellen einzelstaatliche Mechanismen in Form von anerkannten
Anlageformen bereit, andere nicht. Diese Fragmentierung verhindert die
Entstehung eines Binnenmarktes für Anleger, die in langfristige Vermögenswerte
– die häufig eine kalkulierbare Rendite bieten, jedoch von Natur aus illiquide
sind – einsteigen möchten. Das Investieren in
langfristige Vermögenswerte, ob nun über Finanzierungsinstrumente oder in Form
von Sachwerten, birgt bei unsachgemäßer Verwaltung erhebliche Risiken. Erstens
besteht das Risiko, dass Anleger hinsichtlich der Art und Risiken der
Vermögenswerte, in die sie investieren, in die Irre geführt werden, weil kein
harmonisierter Bezugsrahmen für diese Vermögenswerte existiert. Es besteht
Unklarheit hinsichtlich der Identität langfristiger Vermögenswerte, ihrer
Risiko- und Renditeprofile und der empfohlenen Haltedauer. Der zweite
Risikofaktor hängt mit den Eigenschaften der Vermögenswerte zusammen: Sie sind
insbesondere von Natur aus illiquide. Drittens besteht ein Risiko dahingehend,
dass die Fonds, die Zugang zu diesen Vermögenswerten bieten, unter Umständen
nicht über einschlägiges Fachwissen im Bereich der Auswahl und Beobachtung von
Vermögenswerten und zur Abstimmung des Renditeprofils auf die Bedürfnisse der
potenziellen Kunden verfügen. Aus diesen Gründen haben sich langfristige Investmentfonds
nicht immer planmäßig entwickelt und Anleger sind bereits manches Mal bezüglich
der versprochenen Rendite irregeführt worden. Die Probleme Es ist festzustellen, dass
es keinen einheitlichen, vergleichbaren, grenzüberschreitenden Standard gibt,
der festlegt, was ein langfristiger Vermögenswert oder eine langfristige
Investition ist, für wen diese geeignet sein könnten und wie sie funktionieren.
Im Gegensatz dazu profitiert der grenzüberschreitende Markt für liquide
Vermögenswerte von standardisierten Produktregeln gemäß der Richtlinie über
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW). Im europäischen Markt
für OGAW-Fonds werden Vermögenswerte in Höhe von 6 350 Mrd. EUR verwaltet. Diese Faktoren haben zu
einer Fragmentierung des Marktes für langfristige Anlageinstrumente in der EU
geführt. Dies schreckt Anleger ab, die sich für diesen Markt interessieren, da
anders als für OGAW keine einheitliche, erkennbare und regulierte
Produktstruktur besteht, die vertrauenswürdig wäre. Durch die Richtlinie für
Verwalter alternativer Investmentfonds (Alternative Investment Fund Managers
Directive, AIFMD) wird in Kürze ein EU-Pass für Verwalter geschaffen, die
grenzüberschreitend Fonds anbieten möchten, die keine OGAW-Fonds sind.
Gegenstand der AIFMD-Richtlinie sind jedoch die Verwalter, nicht die Fonds, die
diese Verwalter anbieten. Daher werden durch die Richtlinie keine Produktregeln
oder -definitionen für die einzelnen Anlageklassen eingeführt. Das erkannte
Problem lässt sich daher vermutlich auf diesem Weg nicht lösen. Kleinere
Anleger sehen sich vor noch größere Hürden gestellt, da die AIFMD-Richtlinie
keinen Verwalter-Pass für die Bereitstellung grenzüberschreitender
Publikumsfonds vorsieht, so dass unterschiedliche einzelstaatliche Ansätze
fortbestehen werden. Das hat zu einer Reihe
unerwünschter Folgen geführt. Die Kosten für Verwalter liegen nach wie vor
höher, als sie sein müssten, denn eine grenzüberschreitende
Investitionstätigkeit bedeutet für Verwalter Arbeit in einer Reihe von
rechtlichen und produktbezogenen Bereichen in den verschiedenen
Mitgliedstaaten. Die Fonds sind kleiner, als sie sein müssten, so dass die
kostenmäßige Auswirkung auf Investitionserträge oder -renditen proportional
höher ausfällt. Kleinanleger haben keinen Zugang zu Fonds in anderen
Mitgliedstaaten, die sie kennen und denen sie vertrauen. Die Kosten bleiben
hoch und die Auswahl an Fonds ist beschränkt. Im Ergebnis kommen kleinere
Anleger oder Kleinanleger nicht in den Genuss der Diversifizierungsvorteile,
die mit einem Zugang zu langfristigen Investitionen einhergingen. Die Realwirtschaft ist
ebenfalls betroffen, da alternative Wege zur Finanzierung langfristigen Wachstums
nur eingeschränkt verfügbar sind und Unternehmen daher nach wie vor
hauptsächlich auf die Finanzierung durch Banken zurückgreifen müssen, die ihren
Schwerpunkt jedoch auf kurzfristige Engagements verlagert haben. Dadurch ist
das Kapitalvolumen beschränkt, zu dem Unternehmen über institutionelle Anleger
und Kleinanleger Zugang haben. Diese Tatsache drosselt ihre Fähigkeit,
langfristig zu investieren und Wachstum und Beschäftigung zum Wohle der
Wirtschaft zu schaffen.
3. Subsidiaritätsanalyse
Fondsmanager,
Investitionsziele und Anleger sind EU-weit zu finden. Da der Sektor der
Vermögensverwaltung an sich von grenzüberschreitender Natur ist, hat die
derzeitige Fragmentierung des Marktes für langfristige Investitionen dazu
geführt, dass dieser Sektor unterhalb seines Effizienzpotenzials arbeitet.
Einzelstaatliche Regulierungsansätze, die diese Problematik anzugehen
versuchen, sind jedoch naturgemäß auf den jeweiligen Mitgliedstaat beschränkt.
Die Regulierung des Produktprofils eines langfristigen Investmentfonds auf
einzelstaatlicher Ebene hat dazu geführt, dass sich viele verschiedene
Fondssysteme unabhängig voneinander entwickelt haben. Einzelstaatliche
Maßnahmen haben die Entwicklung eines EU-weiten Binnenmarktes für Anbieter von
langfristigen Investmentfonds für Anleger behindert. Die Schaffung eines
stabilen, grenzüberschreitenden Mechanismus zur Förderung langfristiger
Investitionstätigkeit ist wünschenswert und könnte ein Instrument zur Förderung
der wirtschaftlichen Erholung darstellen. Die lange Erfahrung mit OGAW lässt
darauf schließen, dass EU-weite Produktregeln und Produktanforderungen einen
vielversprechenden Ansatz zur Anregung der Investitionstätigkeit im Bereich der
relevanten Vermögenswerte darstellen könnten. Es sind daher auf
europäischer Ebene Maßnahmen zur Schaffung eines Binnenmarktes für langfristige
Investmentfonds erforderlich.
4. Ziele
Die allgemeinen Ziele sind
wie folgt: (1) Erhöhung der Mittel für langfristige Finanzierungen in allen
Sektoren der Wirtschaft und (2) Steigerung der Kohärenz des Binnenmarktes. Dazu
müssen drei konkrete Einzelziele erreicht werden. Diese sind: (1) Verbesserung
der Skaleneffekte für die Verwalter langfristiger Investmentfonds, (2)
Verbesserungen bei Auswahl und Schutz interessierter Anleger und (3) Steigerung
der Investitionsströme hin zu Vermögenswerten mit langfristiger Perspektive. Um diesbezüglich Erfolge
zu verzeichnen, müssen zwei operationelle Ziele erreicht werden: (1)
Beseitigung der Hemmnisse, die einem Binnenmarkt für Fonds mit dem Ziel
langfristiger Vermögenswerte im Weg stehen, damit sich eine breitere
Anlegerschaft bilden kann, und (2) Reduzierung
der Möglichkeiten einer irreführenden Vermarktung von langfristigen
Anlageinstrumenten.
5.
Politikoptionen
Um die beiden
operationellen Ziele zu erreichen, werden in der Folgenabschätzung sieben
Politikoptionen im Hinblick auf Produktregeln und verschiedene Arten von
Anlegern erläutert. Die Bandbreite reicht dabei von der Option, keine Maßnahmen
zu ergreifen, bis hin zu Schaffung von Produktregeln für grenzüberschreitende
langfristige Investmentfonds, die sowohl institutionellen Anlegern als auch
Kleinanlegern offenstehen. Jede Option berücksichtigt dabei beide
operationellen Ziele. Option 1 || Keine Maßnahme Option 2 || Entwicklung eines „weichen“ Labels, das jedoch kein Pass ist Option 3 || OGAW, die bereits über einen Pass verfügen, den Einstieg in langfristige Vermögenswerte erlauben Option 4 || Schaffung eines neuen Fonds, eines langfristigen Investmentfonds (LTIF), mit eigenen Portfolio-Regeln für die Klassen von langfristigen Vermögenswerten, die für Investitionen in Frage kommen. Dieser neue LTIF würde nur institutionellen Anlegern offenstehen. Option 5 || Wie Option 4, der Fonds stünde allerdings auch vermögenden Einzelpersonen offen. Option 6 || Der LTIF stünde allen Anlegern offen, auch Kleinanlegern. Dies würde höhere Anforderungen im Bereich des Anlegerschutzes voraussetzen. Um der Langfristigkeit der Vermögenswerte gerecht zu werden, würde es keine Rückgaberechte geben. Option 7 || Wie Option 6, aber einschließlich Rückgaberechten, nach einer anfänglichen Bindungsfrist von beispielsweise drei Jahren.
6.
Bewertung der Folgen der am besten geeigneten Optionen
Option 1, keine Maßnahmen,
ist nicht akzeptabel, da sie nicht zur Lösung des Problems beiträgt. Option 2 würde
nicht-legislative Maßnahmen umfassen, zur Förderung der Konvergenz von Fonds
mit dem Ziel langfristiger Investitionen bzw. von Fonds, die als langfristige Investmentfonds
vermarktet werden. Dies würde höchstwahrscheinlich die Schaffung eines
freiwilligen Produktlabels und Produktkodex voraussetzen. Für Verwalter wäre
dies eine Option mit geringen Kosten, sie kann jedoch nur Erfolg haben, wenn
die Mitgliedstaaten sich entschlössen, ihre einzelstaatlichen Regelungen im
Sinne einer Unterstützung dieser Option zu ändern, daher wird sich das Problem
der Fragmentierung auf diesem Wege vermutlich nicht lösen lassen. Gemäß Option 3 würden OGAW
eine begrenzte Anzahl von Vermögenswerten, die sowohl illiquide als auch nicht
übertragbar sind, halten dürfen. Das würde Kleinanlegern den Zugang zu
langfristigen Vermögenswerten ermöglichen. Auch erhielten unter dieser Option
Fonds, die zumindest teilweise auf langfristige Vermögenswerte abzielen, einen
Pass. Es würde dabei jedoch das grundlegende OGAW-Prinzip ausgehebelt, dass den
Anlegern eine Rückgabe jederzeit möglich ist. Dieses Kriterium hat bisher das
Vertrauen der Anleger in OGAW gestärkt. Eine diesbezügliche Änderung würde
unter Umständen den Erfolg dieses Instruments untergraben und es könnte
Verwirrung dahingehend entstehen, in welche Arten von Vermögenswerten OGAW
investieren dürfen und welche Risiken damit einhergehen. Zudem haben einige
Vermögensverwalter ebenfalls ihre Bedenken hinsichtlich einer solchen Änderung
kundgetan, da auch sie Sorge haben, dass der Erfolg der OGAW hierdurch unter
Umständen gefährdet sein könnte. Option 4 würde ein
LTI-Produkt mit Wiedererkennungswert schaffen, das an institutionelle Anleger
in der gesamten EU über einen Pass verkauft werden könnte. Die Regeln würden
nach dem Vorbild der OGAW-Regeln erstellt, beispielsweise im Hinblick darauf,
welche Vermögenswerte in Frage kämen. Sie würden dann jedoch für Vermögenswerte
gelten, die illiquide und langfristiger Natur wären. Dies würde nicht zur
Lösung des Problems beitragen, dass kleinere Anleger und Kleinanleger weiterhin
von diesen Investitionen ausgeschlossen wären und diese Anlegergruppen somit
ihre Portfolios nicht entsprechend diversifizieren oder zum verfügbaren
Kapitalpool beitragen könnten. Option 5 würde den so
genannten vermögenden Einzelpersonen (HNWI), bei denen davon ausgegangen wird,
dass sie in der Lage sind, höhere Investitionsrisiken in Kauf zu nehmen, Zugang
zu diesen Fonds gewähren. Ansonsten ist diese Option mit Option 4 identisch.
Während diese Option dazu beitrüge, den verfügbaren Kapitalpool zu erweitern,
und mehr Anleger in die Lage versetzt würden, ihre Portfolios weiter zu
diversifizieren, sind Kleinanleger mit dieser Option nach wie vor von den
potenziellen Vorteilen einer Investition in solche Fonds ausgeschlossen. Option 6 würde die
Einrichtung von Fonds entsprechend Option 4 ermöglichen, ohne Rückgaberechte,
die Kleinanlegern in der gesamten EU über einen Pass angeboten werden könnten.
Dadurch stünde weiten Anlegerkreisen der Zugang zu solchen Fonds offen und es
würde eine Maximierung des potenziell für Investitionen dieser Art zur
Verfügung stehenden Kapitalpools erreicht. Um Standards im Bereich des
Anlegerschutzes gerecht zu werden, die für Kleinanleger gelten müssen, werden
für den Fonds Produktregeln gelten, durch die eine ausreichende
Diversifizierung sichergestellt ist, die das Problem von Interessenkonflikten
berücksichtigen, eine erhöhte Kostentransparenz gewährleisten und den Einsatz
von Fremdkapital beschränken. Dies führt unvermeidlich zu Mehrkosten. Erheblich
verbesserte und harmonisierte Produktregeln könnten das Risiko missbräuchlicher
Verkaufspraktiken mindern. Das kommt institutionellen Anlegern ebenso zugute
wie Kleinanlegern, und wird das Vertrauen in langfristige Vermögenswerte
stärken. Dem Fonds eine geschlossene Form zu geben hat den Vorteil, dass
Investitionen in alle Arten von langfristigen Vermögenswerten möglich sind, da
diese Struktur dem Illiquiditätsprofil dieser Vermögenswerte besser entspricht.
Eine solche Lösung hat den Vorteil der Transparenz hinsichtlich des
langfristigen Engagements, das beim Investieren in solche Vermögenswerte
erforderlich ist. Option 7 entspricht Option
6, nur sind dabei Rückgaberechte möglich. Rückgaberechte wären bei dieser
Option nach einem festgelegten Zeitraum, zum Beispiel nach drei Jahren,
verfügbar. Danach hätten die Anleger regelmäßig Zugriff auf ihr Geld. Dies
würde der Gefahr entgegenwirken, dass Kleinanleger gegen ihre Interessen an
einen Fonds gebunden wären. Eine vollständige Beseitigung dieser Gefahr ist
jedoch aufgrund der Illiquidität langfristiger Vermögenswerte nicht gegeben.
Diese Option würde darüber hinaus bedeuten, dass Fonds einen Liquiditätspuffer
vorhalten müssten, damit sichergestellt ist, dass Rückgabeanträgen immer
entsprochen werden kann. Dies würde den Anteil illiquider langfristiger
Vermögenswerte in den Fonds verringern, und damit auch die Vorteile der
Portfolio-Diversifizierung für die Anleger, ebenso wie sich die für
Investitionen in langfristige Vermögenswerte zur Verfügung stehende Geldmenge
reduzieren würde. Entscheidung für eine
Option Beim Vergleich der
Optionen 1 bis 7 scheint auf dieser Basis Option 6 die höchste Wirksamkeit und
Effizienz im Hinblick auf die Schaffung einer einheitlichen Definition und
eines Abbaus von Hemmnissen im Sinne eines florierenden Binnenmarktes für
langfristige Investmentfonds zu bieten. Durch die Einbeziehung von
Kleinanlegern werden bisher nicht erschlossene Kapitalquellen zugänglich und
die Option wird größere Chancen haben, der Fragmentierung der einzelstaatlichen
Märkte entgegenzuwirken. Darüber hinaus wird diese Option aufgrund ihrer
Flexibilität – indem Verwaltern die Möglichkeit eröffnet wird, LTIF ohne
Rückgaberechte zu vermarkten – eine schnellere und potenziell tiefgreifendere
Durchsetzung möglich machen, als es mit Option 7 der Fall wäre. Diese Option
ist ein Spiegelbild bestehender Modelle, die in Ländern existieren, in denen
Investitionen von Kleinanlegern zulässig sind.
7.
Überwachung und Analyse
Die Evaluierung von
Gesetzgebungsinitiativen hat für die Kommission einen hohen Stellenwert. Im
Fall dieses Regulierungsvorschlags würde sich die Überwachung auf das Wachstum
oder die anderweitige Entwicklung eines Marktes für EU-weite langfristige Investmentfonds
konzentrieren. Sollte sich nach einem angemessenen Zeitraum kein solcher Markt
entwickeln, wären weitere Analysen erforderlich, um zu bewerten, ob die
Regulierungsbestimmungen selbst einer Überarbeitung bedürfen.