Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 in Bezug auf die Mittelzuweisungen aus dem Europäischen Sozialfonds für bestimmte Mitgliedstaaten /* COM/2013/0560 final - 2013/0271 (COD) */
BEGRÜNDUNG 1. KONTEXT DES VORSCHLAGS Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den
mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 sollten bestimmte Punkte angegangen werden,
die sich aus dem Endergebnis der Verhandlungen ergeben. Deshalb schlägt die Europäische Kommission für
Frankreich, Italien und Spanien zusätzlich zu den ESF-Mitteln des Jahres 2013
Mittel in Höhe von 100 Mio. EUR, 30 Mio. EUR bzw. 20 Mio. EUR
vor. Da die Beträge in der Verordnung zu Preisen von 2004 angegeben sind,
entspricht dies in der Verordnung einem Betrag von insgesamt 126 Mio. EUR,
der sich wie folgt verteilt: 84 Mio. EUR für Frankreich, 17 Mio. EUR
für Spanien und 25 Mio. EUR für Italien. Die zusätzlichen Beträge werden aus den
Mitteln für den Zeitraum 2007-2013 über das Flexibilitätsinstrument
bereitgestellt. 2. ERGEBNISSE DER
KONSULTATIONEN DER INTERESSIERTEN KREISE UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN Es wurden keine externen Interessenträger
konsultiert. 3. RECHTLICHE ASPEKTE DES
VORSCHLAGS Es wird vorgeschlagen, Artikel 18 über
die Gesamtmittel, Artikel 19 über die Mittel für das Ziel „Konvergenz“,
Artikel 20 über die Haushaltsmittel für das Ziel „Regionale
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ und Artikel 75 über die
Mittelbindungen zu ändern. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, Anhang I über
die jährliche Aufteilung der Mittel für Verpflichtungen und Anhang II über
die Kriterien und Methoden für die Mittelzuweisungen zu ändern. 4. AUSWIRKUNGEN AUF DEN
HAUSHALT Die ESF-Mittel für Frankreich, Italien und
Spanien für 2013 werden um insgesamt 150 Mio. EUR erhöht.
2013/0271 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
in Bezug auf die Mittelzuweisungen aus dem Europäischen Sozialfonds für
bestimmte Mitgliedstaaten DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 177, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des
Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschusses,[1]
nach Stellungnahme des Ausschusses der
Regionen,[2] gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Im Zusammenhang mit den
Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 sollten bestimmte
Fragen angegangen werden, die sich aus dem Endergebnis der Verhandlungen
ergeben. (2) Der Europäische Rat vertrat
auf seiner Tagung am 27. und 28. Juni 2013 die Meinung, dass in Bezug auf
diese Fragen eine Haushaltslösung für die am stärksten betroffenen
Mitgliedstaaten, nämlich Frankreich, Italien und Spanien, gefunden werden
sollte. (3) Die Mittelzuweisungen aus dem
Europäischen Sozialfonds an diese drei Mitgliedstaaten für das Jahr 2013
sollten angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise erhöht werden, um den
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu festigen
und zu den besonderen Anstrengungen beizutragen, die erforderlich sind, um die
Arbeitslosigkeit, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, sowie Armut und
soziale Ausgrenzung in diesen Mitgliedstaaten zu bekämpfen. (4) Zwecks Festlegung der den
betreffenden Mitgliedstaaten zugewiesenen Mittel in Anhang I der
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006[3]
sollten die Bestimmungen über die Gesamtmittel der Fonds für die drei Ziele, zu
denen sie beitragen, und Anhang II der Verordnung über die Kriterien und
Methoden zur Festlegung der indikativen Aufteilung der jährlichen Mittel für
Verpflichtungen nach Mitgliedstaat angepasst werden. (5) Um die Effektivität der
Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen für 2013 sicherzustellen und die
Durchführung der operationellen Programme zu erleichtern, sollte die
Aufnahmefähigkeit der betreffenden Mitgliedstaaten in Bezug auf die Fondsziele
„Konvergenz“ sowie „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“
berücksichtigt werden. (6) Damit ausreichend Zeit zur
Verfügung steht und die Zusatzmittel gemäß Anhang II der Verordnung (EG)
Nr. 1083/2006 für die operationellen Programme genutzt werden können, ist
es darüber hinaus erforderlich, die Frist für die Mittelbindungen für die
operationellen Programme, denen die zusätzlichen Mittel zugutekommen sollen, zu
verlängern. (7) Da diese Mittel für
Verpflichtungen das Jahr 2013 betreffen, sollte diese Verordnung so schnell wie
möglich in Kraft treten. (8) Die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006
sollte daher entsprechend geändert werden – HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 wird
wie folgt geändert: (1)
Artikel 18 wird wie folgt geändert: (a)
Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende
Fassung: „Die den Fonds für Verpflichtungen
zugewiesenen Gesamtmittel belaufen sich für den Zeitraum 2007-2013 auf 308 542 551 107 EUR
zu Preisen von 2004; die jährliche Aufteilung dieser Mittel ist in
Anhang I angegeben.“ (b)
Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die Beträge nach Anhang II Nummern 12 bis
30 sowie 32 sind in den Beträgen nach den Artikeln 19, 20 und 21 enthalten
und werden in den Programmplanungsdokumenten eindeutig ausgewiesen.“ (2)
Die Artikel 19 und 20 erhalten folgende
Fassung: „Artikel 19 Haushaltsmittel für das Ziel „Konvergenz“ Die Gesamtmittel für das Ziel „Konvergenz“
betragen 81,53 % der in Artikel 18 Absatz 1 genannten Mittel
(d. h. insgesamt 251 543 760 146 EUR) und werden
zwischen den verschiedenen Komponenten wie folgt aufgeteilt: a) 70,50 % (d. h. insgesamt 177 338 880 991
EUR) für die Förderung gemäß Artikel 5 Absatz 1, wobei die
förderfähige Bevölkerungszahl, der regionale Wohlstand, der nationale Wohlstand
und die Arbeitslosenquote als Kriterien für die Berechnung der indikativen
Aufteilung auf die Mitgliedstaaten zugrunde gelegt werden; b) 4,98 % (d. h. insgesamt 12 521 289 405
EUR) für die besondere Übergangsunterstützung gemäß Artikel 8 Absatz 1,
wobei die förderfähige Bevölkerungszahl, der regionale Wohlstand, der nationale
Wohlstand und die Arbeitslosenquote als Kriterien für die Berechnung der
indikativen Aufteilung auf die Mitgliedstaaten zugrunde gelegt werden; c) 23,23 % (d. h. insgesamt 58 433 589 750
EUR) für die Förderung gemäß Artikel 5 Absatz 2, wobei die
Bevölkerungszahl, der nationale Wohlstand und die Fläche als Kriterien für die
Berechnung der indikativen Aufteilung auf die Mitgliedstaaten zugrunde gelegt
werden; d) 1,29 % (d. h. insgesamt 3 250 000 000
EUR) für die besondere Übergangsunterstützung gemäß Artikel 8 Absatz 3.
Artikel 20 Haushaltsmittel für das Ziel „Regionale
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Die Gesamtmittel für das Ziel „Regionale
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ betragen 15,96 % der in Artikel 18
Absatz 1 genannten Mittel (d. h. insgesamt 49 239 337 841
EUR) und werden zwischen den einzelnen Komponenten wie folgt aufgeteilt: a) 78,91 % (d. h. insgesamt 38 854 031 211
EUR) für die Förderung gemäß Artikel 6, wobei die förderfähige
Bevölkerungszahl, der regionale Wohlstand, die Arbeitslosenquote, die
Beschäftigungsrate und die Bevölkerungsdichte als Kriterien für die Berechnung
der indikativen Aufteilung auf die Mitgliedstaaten zugrunde gelegt werden; b) 21,09 % (d. h. insgesamt 10 385 306 630
EUR) für die besondere Übergangsunterstützung gemäß Artikel 8 Absatz 2,
wobei die förderfähige Bevölkerungszahl, der regionale Wohlstand, der nationale
Wohlstand und die Arbeitslosenquote als Kriterien für die Berechnung der
indikativen Aufteilung auf die Mitgliedstaaten zugrunde gelegt werden.“ (3)
Der Einleitungssatz des Artikels 21 Absatz 1 erhält
folgende Fassung: „Die Gesamtmittel für das Ziel „Europäische
territoriale Zusammenarbeit“ betragen 2,51 % der in Artikel 18
Absatz 1 genannten Mittel (d. h. insgesamt 7 759 453 120
EUR) und werden, ausgenommen der in Anhang II Nummer 22 genannte Betrag,
zwischen den einzelnen Komponenten wie folgt aufgeteilt:“ (4)
In Artikel 75 wird der folgende Absatz 1a
eingefügt: „1a. Abweichend von Absatz 1 erfolgen die
Mittelbindungen für die in Anhang II Nummer 32 genannten Beträge bis 30. Juni
2014.“ (5)
Anhang I erhält folgende Fassung: „ANHANG I Jährliche Aufteilung der
Mittel für Verpflichtungen für den Zeitraum 2007-2013 (gemäß Artikel 18) (EUR, zu Preisen von 2004) 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || 2013 42 863 000 000 || 43 318 000 000 || 43 862 000 000 || 43 860 000 000 || 44 073 000 000 || 44 723 000 000 || 45 843 551 107“ (6)
In Anhang II wird folgende Nummer angefügt: „32. Für das Jahr 2013 werden aus dem ESF
zusätzliche Mittel in Höhe von 125 513 290 EUR wie folgt zugewiesen: 83 675 527
EUR für Frankreich, 25 102 658 EUR für Italien und 16 735 105 EUR
für Spanien.“ Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren
Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am […] Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN 1. RAHMEN
DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des
Vorschlags/der Initiative 1.2. Politikbereiche in der
ABM/ABB-Struktur 1.3. Art des Vorschlags/der
Initiative 1.4. Ziele 1.5. Begründung des
Vorschlags/der Initiative 1.6. Dauer der Maßnahme und
ihrer finanziellen Auswirkungen 1.7. Vorgeschlagene
Methode(n) der Mittelverwaltung 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring und
Berichterstattung 2.2. Verwaltungs- und
Kontrollsystem 2.3. Prävention von Betrug
und Unregelmäßigkeiten 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene Rubrik(en)
des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) 3.2. Geschätzte Auswirkungen
auf die Ausgaben 3.2.1. Übersicht 3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf
die operativen Mittel 3.2.3. Geschätzte Auswirkungen
auf die Verwaltungsmittel 3.2.4. Vereinbarkeit mit dem
mehrjährigen Finanzrahmen 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung
Dritter 3.3. Geschätzte Auswirkungen
auf die Einnahmen FINANZBOGEN
ZU RECHTSAKTEN 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER
INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des
Vorschlags/der Initiative Vorschlag für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 in Bezug auf die Mittelzuweisungen für
bestimmte Mitgliedstaaten aus dem Europäischen Sozialfonds 1.2. Politikbereiche in der
ABM/ABB-Struktur[4]
Regionalpolitik;
ABB-Tätigkeit 13.03 Beschäftigung
und Soziales; ABB-Tätigkeit 04.02 1.3. Art des Vorschlags/der
Initiative ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine
neue Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine
neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme.[5] x Der Vorschlag/die Initiative betrifft die
Verlängerung einer bestehenden Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine
neu ausgerichtete Maßnahme. 1.4. Ziele 1.4.1. Mit dem Vorschlag/der
Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission 1.4.2. Einzelziele und
ABM/ABB-Tätigkeiten Einzelziel Nr.
… ABM/ABB-Tätigkeiten 1.4.3. Erwartete Ergebnisse und
Auswirkungen Bitte geben Sie an,
wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppe auswirken
dürfte. 1.4.4. Leistungs- und
Erfolgsindikatoren Bitte geben Sie an,
anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative
verfolgen lässt. 1.5. Begründung des
Vorschlags/der Initiative 1.5.1. Kurz- oder langfristig zu
deckender Bedarf Bewältigung
der Herausforderungen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit, vor allem
Jugendarbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung. 1.5.2. Mehrwert durch die
Intervention der EU: kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf Der Vorschlag
zielt auf die Aufstockung der ESF-Mittel zur Deckung des obengenannten Bedarfs
ab. 1.5.3. Aus früheren ähnlichen
Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse Entfällt. 1.5.4. Kohärenz mit anderen
Instrumenten sowie mögliche Synergieeffekte Mit den
zusätzlichen Mitteln wird der gegenwärtige ESF-Etat erhöht. 1.6. Dauer der Maßnahme und
ihrer finanziellen Auswirkungen x Vorschlag/Initiative mit befristeter
Geltungsdauer · x Vorschlag/Initiative
in Kraft vom Tag der Annahme der Verordnung bis zum Tag der Annahme der
Programme. · x Finanzielle
Auswirkungen: 2013 bis 2017 ¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter
Geltungsdauer · Anlaufphase von [Jahr] bis [Jahr], · anschließend reguläre Umsetzung. 1.7. Vorgeschlagene Methode(n)
der Mittelverwaltung[6] Für den
Haushalt 2013 ¨ (Direkte zentrale Verwaltung durch die
Kommission ¨ Indirekte zentrale Verwaltung durch
Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an: · ¨ Exekutivagenturen
· ¨ von der
Europäischen Union geschaffene Einrichtungen[7]
· ¨ nationale
öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen, die im
öffentlichen Auftrag tätig werden · ¨ Personen, die mit
der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen des Titels V des Vertrags
über die Europäische Union betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt nach
Artikel 49 der Haushaltsordnung bezeichnet sind x Geteilte Verwaltung mit Mitgliedstaaten ¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten ¨ Gemeinsame Verwaltung mit internationalen
Organisationen (bitte auflisten) ·
Falls mehrere Methoden
der Mittelverwaltung zum Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu
erläutern. Ab dem
Haushalt 2014 ¨ direkte Verwaltung durch die Kommission · ¨ durch ihre
Dienststellen, einschließlich ihres Personals in den Delegationen der Union · ¨ durch
Exekutivagenturen x Geteilte Verwaltung mit
Mitgliedstaaten ¨ indirekte Verwaltung durch Übertragung von
Haushaltsvollzugsaufgaben an: · ¨ Drittländer oder
die von ihnen benannten Einrichtungen · ¨ internationale
Organisationen und deren Agenturen (bitte auflisten) · ¨ die EIB und den
Europäischen Investitionsfonds · ¨ Einrichtungen im
Sinne der Artikel 208 und 209 der Haushaltsordnung · ¨
öffentlich-rechtliche Körperschaften · ¨ privatrechtliche
Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden, sofern sie
ausreichende Finanzsicherheiten bieten · ¨ privatrechtliche
Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die mit der Umsetzung einer
öffentlich-privaten Partnerschaft betraut werden und die ausreichende
Finanzsicherheiten bieten · ¨ Personen, die mit
der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Bereich der GASP im Rahmen des
Titels V EUV betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt bezeichnet
sind · Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung
zum Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern. 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring und
Berichterstattung Es gelten die
Bestimmungen der Verordnung 1083/2006. 2.2. Verwaltungs- und
Kontrollsystem 2.2.1. Ermittelte Risiken: Es
gelten die Bestimmungen der Verordnung 1083/2006. 2.2.2. Angaben über den Aufbau des
internen Kontrollsystems: Es gelten die
Bestimmungen der Verordnung 1083/2006. 2.2.3. Abschätzung der Kosten und
des Nutzens der Kontrollen sowie Bewertung des voraussichtlichen Fehlerrisikos: Es gelten die
Bestimmungen der Verordnung 1083/2006. 2.3. Prävention von Betrug und
Unregelmäßigkeiten Es gelten die
Bestimmungen der Verordnung 1083/2006. 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene Rubrik(en) des
mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) · Bestehende Haushaltslinien In der
Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen
Finanzrahmens und der Haushaltslinien. Rubrik des mehr-jährigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge || GM/NGM ([8]) || von EFTA-Ländern[9] || von Bewerber-ländern[10] || von Dritt-ländern || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushalts-ordnung 1b || ESF – Konvergenz 04 02 17 || GM || NEIN || NEIN || NEIN || NEIN 1b || ESF – Regionale Wettbewerbsfähigkeit 04 02 19 || GM || NEIN || NEIN || NEIN || NEIN · Neu zu schaffende Haushaltslinien: NEIN In der
Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen
Finanzrahmens und der Haushaltslinien. Rubrik des mehr-jährigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge Nummer Bezeichnung || GM/NGM || von EFTA-Ländern || von Bewerber-ländern || von Dritt-ländern || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushalts-ordnung || || || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN 3.2. Geschätzte Auswirkungen auf
die Ausgaben 3.2.1. Übersicht in Mio.
EUR (3 Dezimalstellen) Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || || Rubrik 1b…………...…………………………………………………… GD: EMPL || || || Jahr N[11] || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT Operative Mittel (jeweilige Preise) || || || || || || || || 04 02 17 || Verpflichtungen || (1) || 16,7 || 0 || 0 || 0 || || || || Zahlungen || (2) || 0 || 0 || 8,35 || 8,35 || || || || 04 02 19 || Verpflichtungen || (1a) || 133,3 || 0 || 0 || 0 || || || || Zahlungen || (2a) || 0 || 0 || 66,65 || 66,65 || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[12] || || || || || || || || Nummer der Haushaltslinie || || (3) || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || || || || entfällt Mittel INSGESAMT für die GD EMPL || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 150 || 0 || 0 || 0 || || || || 150 Zahlungen || =2+2a +3 || || || 0 || 150 || || || || 150 Da für die Strukturfonds gilt, dass die
Zahlungsanträge den jeweils ältesten offenen Mittelbindungen zugeordnet werden,
werden diese zusätzlichen Verpflichtungen, mit denen die letzte Tranche der
Mittelzuweisungen 2007-2013 aufgestockt wird, erst zu einem späteren Zeitpunkt
zusätzliche Mittel für Zahlungen erfordern.
Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || || Zahlungen || (5) || || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || || Mittel INSGESAMT unter RUBRIK… des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+6 || || || || || || || || Zahlungen || =5+6 || || || || || || || || Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken
betrifft: Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || || Zahlungen || (5) || || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || || Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 4 des mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag) || Verpflichtungen || =4+6 || || || || || || || || Zahlungen || =5+6 || || || || || || || || Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || 5 || Verwaltungsausgaben in Mio.
EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT GD: EMPL || Personalausgaben || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || || || || entfällt Sonstige Verwaltungsausgaben || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || || || || entfällt GD <….> INSGESAMT || Mittel || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || || || || entfällt Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || || || || entfällt in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr N[13] || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || || || || || || || || Zahlungen || || || || || || || || 3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf
die operativen Mittel · ¨ Für den
Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt. · x Für den
Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt:
(Heraufsetzung des in Verordnung Nr. 1083/2006 definierten Ergebnisses) Mittel für Verpflichtungen in Mio. EUR (3
Dezimalstellen) Ziele und Ergebnisse ò || || || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT ERGEBNISSE Art der Ergeb-nisse[14] || Durch-schnitts-kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Gesamtzahl || Gesamtkosten EINZELZIEL Nr. 1[15] ... || || || || || || || || || || || || || || || || - Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || - Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || - Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || || || || || || || || || || || || || || || || EINZELZIEL Nr. 2 ... || || || || || || || || || || || || || || || || - Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2 || || || || || || || || || || || || || || || || GESAMTKOSTEN || || || || || || || || || || || || || || || || 3.2.3. Geschätzte Auswirkungen auf
die Verwaltungsmittel 3.2.3.1. Übersicht · x Für den
Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt. · ¨ Für den
Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt: in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr N[16] || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Personalausgaben || || || || || || || || Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || || Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Außerhalb der RUBRIK 5[17] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Personalausgaben || || || || || || || || Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || || Zwischensumme der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || INSGESAMT || || || || || || || || Der Mittelbedarf für Personal wird durch der
Verwaltung der Maßnahme zugeordnete Mittel der GD oder GD-interne
Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen bei Bedarf etwaige zusätzliche Mittel
für Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach
Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung
zugeteilt werden. 3.2.3.2. Geschätzte Auswirkungen auf die
Humanressourcen · x Für den Vorschlag/die
Initiative wird kein Personal benötigt. · ¨ Für den
Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt: Schätzung in Vollzeitäquivalenten || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) || || XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || || || || || || || XX 01 01 02 (in den Delegationen) || || || || || || || XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || || || || || || || 10 01 05 01 (direkte Forschung) || || || || || || || Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten VZÄ)[18] || XX 01 02 01 (VB, ANS und LAK der Globaldotation) || || || || || || || XX 01 02 02 (VB, ÖB, ANS, LAK und JSD in den Delegationen) || || || || || || || XX 01 04 yy[19] || - am Sitz || || || || || || || - in den Delegationen || || || || || || || XX 01 05 02 (VB, ANS, LAK der indirekten Forschung) || || || || || || || 10 01 05 02 (VB, LAK, ANS der direkten Forschung) || || || || || || || Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) || || || || || || || INSGESAMT || || || || || || || XX steht für den jeweiligen Haushaltstitel bzw.
Politikbereich Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung
der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumsetzung
gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die
Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im
Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden. Beschreibung der auszuführenden Aufgaben: Beamte und Zeitbedienstete || Externes Personal || 3.2.4. Vereinbarkeit mit dem
mehrjährigen Finanzrahmen · ¨ Der Vorschlag/die
Initiative ist mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar. · ¨ Der Vorschlag/die
Initiative erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen
Finanzrahmens. · x Der Vorschlag/die
Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder
eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens.[20] Im Haushalt 2013
steht noch eine Marge von 16,7 Mio. EUR bis zur Obergrenze der Rubrik 1b
zur Verfügung. Angesichts der Besonderheit der Programmplanung unter Rubrik 1b
sollte für den Differenzbetrag in Höhe von 133,3 Mio. EUR das
Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen werden. 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung
Dritter · x Der Vorschlag/die
Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor. · Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor: Mittel in
Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || Insgesamt Geldgeber/kofinanzierende Organisation || || || || || || || || Kofinanzierung INSGESAMT || || || || || || || || 3.3. Geschätzte Auswirkungen auf
die Einnahmen · x Der Vorschlag/die
Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus. · ¨ Der Vorschlag/die
Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar ¨ auf die
Eigenmittel ¨ auf die
sonstigen Einnahmen in Mio.
EUR (3 Dezimalstellen) Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[21] Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen Artikel …………. || || || || || || || || [1] ABl. C , , S. . [2] ABl. C , , S. . [3] Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli
2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 (ABl. L 210 vom 31.7.2006,
S. 25). [4] ABM: Activity Based Management: maßnahmenbezogenes
Management – ABB: Activity Based Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung. [5] Im Sinne des Artikels 54 Absatz 2
Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung. [6] Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und
Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in französischer
und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_de.html [7] Einrichtungen im Sinne des Artikels 185 der
Haushaltsordnung. [8] GM = Getrennte Mittel / NGM = Nichtgetrennte Mittel [9] EFTA = Europäische Freihandelsassoziation. [10] Bewerberländer und gegebenenfalls potenzielle
Bewerberländer des Westbalkans. [11] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [12] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [13] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [14] Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und
Dienstleistungen, die erbracht werden (z.B.: Austausch von Studenten, gebaute
Straßenkilometer…). [15] Wie in Ziffer 1.4.2. („Einzelziele“) beschrieben. [16] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [17] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [18] VB = Vertragsbedienstete, ÖB = örtliche Bedienstete, ANS =
Abgeordnete Nationale Sachverständige, LAK = Leiharbeitskräfte, JSD = Junge
Sachverständige in Delegationen [19] Teilobergrenzen für aus operativen Mitteln finanziertes
externes Personal (vormalige BA-Linien). [20] Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen
Vereinbarung (für den Zeitraum 2007-2013). [21] Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben)
sind die Beträge netto, d. h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten,
anzugeben.