52013PC0560

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 in Bezug auf die Mittelzuweisungen aus dem Europäischen Sozialfonds für bestimmte Mitgliedstaaten /* COM/2013/0560 final - 2013/0271 (COD) */


BEGRÜNDUNG

1.           KONTEXT DES VORSCHLAGS

Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 sollten bestimmte Punkte angegangen werden, die sich aus dem Endergebnis der Verhandlungen ergeben.

Deshalb schlägt die Europäische Kommission für Frankreich, Italien und Spanien zusätzlich zu den ESF-Mitteln des Jahres 2013 Mittel in Höhe von 100 Mio. EUR, 30 Mio. EUR bzw. 20 Mio. EUR vor. Da die Beträge in der Verordnung zu Preisen von 2004 angegeben sind, entspricht dies in der Verordnung einem Betrag von insgesamt 126 Mio. EUR, der sich wie folgt verteilt: 84 Mio. EUR für Frankreich, 17 Mio. EUR für Spanien und 25 Mio. EUR für Italien.

Die zusätzlichen Beträge werden aus den Mitteln für den Zeitraum 2007-2013 über das Flexibilitätsinstrument bereitgestellt.

2.           ERGEBNISSE DER KONSULTATIONEN DER INTERESSIERTEN KREISE UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN

Es wurden keine externen Interessenträger konsultiert.

3.           RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS

Es wird vorgeschlagen, Artikel 18 über die Gesamtmittel, Artikel 19 über die Mittel für das Ziel „Konvergenz“, Artikel 20 über die Haushaltsmittel für das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ und Artikel 75 über die Mittelbindungen zu ändern. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, Anhang I über die jährliche Aufteilung der Mittel für Verpflichtungen und Anhang II über die Kriterien und Methoden für die Mittelzuweisungen zu ändern.

4.           AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Die ESF-Mittel für Frankreich, Italien und Spanien für 2013 werden um insgesamt 150 Mio. EUR erhöht.          2013/0271 (COD)

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 in Bezug auf die Mittelzuweisungen aus dem Europäischen Sozialfonds für bestimmte Mitgliedstaaten

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 177,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,[1]

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,[2]

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 sollten bestimmte Fragen angegangen werden, die sich aus dem Endergebnis der Verhandlungen ergeben.

(2)       Der Europäische Rat vertrat auf seiner Tagung am 27. und 28. Juni 2013 die Meinung, dass in Bezug auf diese Fragen eine Haushaltslösung für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten, nämlich Frankreich, Italien und Spanien, gefunden werden sollte.

(3)       Die Mittelzuweisungen aus dem Europäischen Sozialfonds an diese drei Mitgliedstaaten für das Jahr 2013 sollten angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise erhöht werden, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu festigen und zu den besonderen Anstrengungen beizutragen, die erforderlich sind, um die Arbeitslosigkeit, insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, sowie Armut und soziale Ausgrenzung in diesen Mitgliedstaaten zu bekämpfen.

(4)       Zwecks Festlegung der den betreffenden Mitgliedstaaten zugewiesenen Mittel in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006[3] sollten die Bestimmungen über die Gesamtmittel der Fonds für die drei Ziele, zu denen sie beitragen, und Anhang II der Verordnung über die Kriterien und Methoden zur Festlegung der indikativen Aufteilung der jährlichen Mittel für Verpflichtungen nach Mitgliedstaat angepasst werden.

(5)       Um die Effektivität der Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen für 2013 sicherzustellen und die Durchführung der operationellen Programme zu erleichtern, sollte die Aufnahmefähigkeit der betreffenden Mitgliedstaaten in Bezug auf die Fondsziele „Konvergenz“ sowie „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ berücksichtigt werden.

(6)       Damit ausreichend Zeit zur Verfügung steht und die Zusatzmittel gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 für die operationellen Programme genutzt werden können, ist es darüber hinaus erforderlich, die Frist für die Mittelbindungen für die operationellen Programme, denen die zusätzlichen Mittel zugutekommen sollen, zu verlängern.

(7)       Da diese Mittel für Verpflichtungen das Jahr 2013 betreffen, sollte diese Verordnung so schnell wie möglich in Kraft treten.

(8)       Die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 sollte daher entsprechend geändert werden –

HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 wird wie folgt geändert:

(1) Artikel 18 wird wie folgt geändert:

(a) Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

„Die den Fonds für Verpflichtungen zugewiesenen Gesamtmittel belaufen sich für den Zeitraum 2007-2013 auf 308 542 551 107 EUR zu Preisen von 2004; die jährliche Aufteilung dieser Mittel ist in Anhang I angegeben.“

(b) Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Die Beträge nach Anhang II Nummern 12 bis 30 sowie 32 sind in den Beträgen nach den Artikeln 19, 20 und 21 enthalten und werden in den Programmplanungsdokumenten eindeutig ausgewiesen.“

(2) Die Artikel 19 und 20 erhalten folgende Fassung:

„Artikel 19

Haushaltsmittel für das Ziel „Konvergenz“

Die Gesamtmittel für das Ziel „Konvergenz“ betragen 81,53 % der in Artikel 18 Absatz 1 genannten Mittel (d. h. insgesamt 251 543 760 146 EUR) und werden zwischen den verschiedenen Komponenten wie folgt aufgeteilt:

a) 70,50 % (d. h. insgesamt 177 338 880 991 EUR) für die Förderung gemäß Artikel 5 Absatz 1, wobei die förderfähige Bevölkerungszahl, der regionale Wohlstand, der nationale Wohlstand und die Arbeitslosenquote als Kriterien für die Berechnung der indikativen Aufteilung auf die Mitgliedstaaten zugrunde gelegt werden;

b) 4,98 % (d. h. insgesamt 12 521 289 405 EUR) für die besondere Übergangsunterstützung gemäß Artikel 8 Absatz 1, wobei die förderfähige Bevölkerungszahl, der regionale Wohlstand, der nationale Wohlstand und die Arbeitslosenquote als Kriterien für die Berechnung der indikativen Aufteilung auf die Mitgliedstaaten zugrunde gelegt werden;

c) 23,23 % (d. h. insgesamt 58 433 589 750 EUR) für die Förderung gemäß Artikel 5 Absatz 2, wobei die Bevölkerungszahl, der nationale Wohlstand und die Fläche als Kriterien für die Berechnung der indikativen Aufteilung auf die Mitgliedstaaten zugrunde gelegt werden;

d) 1,29 % (d. h. insgesamt 3 250 000 000 EUR) für die besondere Übergangsunterstützung gemäß Artikel 8 Absatz 3.

Artikel 20

Haushaltsmittel für das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“

Die Gesamtmittel für das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ betragen 15,96 % der in Artikel 18 Absatz 1 genannten Mittel (d. h. insgesamt 49 239 337 841 EUR) und werden zwischen den einzelnen Komponenten wie folgt aufgeteilt:

a) 78,91 % (d. h. insgesamt 38 854 031 211 EUR) für die Förderung gemäß Artikel 6, wobei die förderfähige Bevölkerungszahl, der regionale Wohlstand, die Arbeitslosenquote, die Beschäftigungsrate und die Bevölkerungsdichte als Kriterien für die Berechnung der indikativen Aufteilung auf die Mitgliedstaaten zugrunde gelegt werden;

b) 21,09 % (d. h. insgesamt 10 385 306 630 EUR) für die besondere Übergangsunterstützung gemäß Artikel 8 Absatz 2, wobei die förderfähige Bevölkerungszahl, der regionale Wohlstand, der nationale Wohlstand und die Arbeitslosenquote als Kriterien für die Berechnung der indikativen Aufteilung auf die Mitgliedstaaten zugrunde gelegt werden.“

(3) Der Einleitungssatz des Artikels 21 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„Die Gesamtmittel für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ betragen 2,51 % der in Artikel 18 Absatz 1 genannten Mittel (d. h. insgesamt 7 759 453 120 EUR) und werden, ausgenommen der in Anhang II Nummer 22 genannte Betrag, zwischen den einzelnen Komponenten wie folgt aufgeteilt:“

(4) In Artikel 75 wird der folgende Absatz 1a eingefügt:

„1a. Abweichend von Absatz 1 erfolgen die Mittelbindungen für die in Anhang II Nummer 32 genannten Beträge bis 30. Juni 2014.“

(5) Anhang I erhält folgende Fassung:

„ANHANG I

Jährliche Aufteilung der Mittel für Verpflichtungen für den Zeitraum 2007-2013

(gemäß Artikel 18)

(EUR, zu Preisen von 2004)

2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || 2013

42 863 000 000 || 43 318 000 000 || 43 862 000 000 || 43 860 000 000 || 44 073 000 000 || 44 723 000 000 || 45 843 551 107“

(6) In Anhang II wird folgende Nummer angefügt:

„32. Für das Jahr 2013 werden aus dem ESF zusätzliche Mittel in Höhe von 125 513 290 EUR wie folgt zugewiesen: 83 675 527 EUR für Frankreich, 25 102 658 EUR für Italien und 16 735 105 EUR für Spanien.“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am […]

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

1.         RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

            1.1.      Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

            1.2.      Politikbereiche in der ABM/ABB-Struktur

            1.3.      Art des Vorschlags/der Initiative

            1.4.      Ziele

            1.5.      Begründung des Vorschlags/der Initiative

            1.6.      Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen

            1.7.      Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung

2.         VERWALTUNGSMASSNAHMEN

            2.1.      Monitoring und Berichterstattung

            2.2.      Verwaltungs- und Kontrollsystem

            2.3.      Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

3.         GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

            3.1.      Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

            3.2.      Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

            3.2.1.   Übersicht

            3.2.2.   Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

            3.2.3.   Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

            3.2.4.   Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

            3.2.5.   Finanzierungsbeteiligung Dritter

            3.3.      Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

1.           RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

1.1.        Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 in Bezug auf die Mittelzuweisungen für bestimmte Mitgliedstaaten aus dem Europäischen Sozialfonds

1.2.        Politikbereiche in der ABM/ABB-Struktur[4]

Regionalpolitik; ABB-Tätigkeit 13.03

Beschäftigung und Soziales; ABB-Tätigkeit 04.02

1.3.        Art des Vorschlags/der Initiative

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme.

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme.[5]

x Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme.

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme.

1.4.        Ziele

1.4.1.     Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission

1.4.2.     Einzelziele und ABM/ABB-Tätigkeiten

Einzelziel Nr. …

ABM/ABB-Tätigkeiten

1.4.3.     Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen

Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppe auswirken dürfte.

1.4.4.     Leistungs- und Erfolgsindikatoren

Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative verfolgen lässt.

1.5.        Begründung des Vorschlags/der Initiative

1.5.1.     Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit, vor allem Jugendarbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung.

1.5.2.     Mehrwert durch die Intervention der EU: kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

Der Vorschlag zielt auf die Aufstockung der ESF-Mittel zur Deckung des obengenannten Bedarfs ab.

1.5.3.     Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse

Entfällt.

1.5.4.     Kohärenz mit anderen Instrumenten sowie mögliche Synergieeffekte

Mit den zusätzlichen Mitteln wird der gegenwärtige ESF-Etat erhöht.

1.6.        Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen

x Vorschlag/Initiative mit befristeter Geltungsdauer

· x Vorschlag/Initiative in Kraft vom Tag der Annahme der Verordnung bis zum Tag der Annahme der Programme.

· x Finanzielle Auswirkungen: 2013 bis 2017

¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter Geltungsdauer

· Anlaufphase von [Jahr] bis [Jahr],

· anschließend reguläre Umsetzung.

1.7.        Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung[6]

Für den Haushalt 2013

¨ (Direkte zentrale Verwaltung durch die Kommission

¨ Indirekte zentrale Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:

· ¨  Exekutivagenturen

· ¨  von der Europäischen Union geschaffene Einrichtungen[7]

· ¨  nationale öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden

· ¨  Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen des Titels V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung bezeichnet sind

x Geteilte Verwaltung mit Mitgliedstaaten

¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten

¨ Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen (bitte auflisten)

· Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung zum Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern.

Ab dem Haushalt 2014

¨ direkte Verwaltung durch die Kommission

· ¨ durch ihre Dienststellen, einschließlich ihres Personals in den Delegationen der Union

· ¨  durch Exekutivagenturen

x Geteilte Verwaltung mit Mitgliedstaaten

¨ indirekte Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:

· ¨ Drittländer oder die von ihnen benannten Einrichtungen

· ¨ internationale Organisationen und deren Agenturen (bitte auflisten)

· ¨ die EIB und den Europäischen Investitionsfonds

· ¨ Einrichtungen im Sinne der Artikel 208 und 209 der Haushaltsordnung

· ¨ öffentlich-rechtliche Körperschaften

· ¨ privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden, sofern sie ausreichende Finanzsicherheiten bieten

· ¨ privatrechtliche Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die mit der Umsetzung einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut werden und die ausreichende Finanzsicherheiten bieten

· ¨ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Bereich der GASP im Rahmen des Titels V EUV betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt bezeichnet sind

· Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung zum Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern.

2.           VERWALTUNGSMASSNAHMEN

2.1.        Monitoring und Berichterstattung

Es gelten die Bestimmungen der Verordnung 1083/2006.

2.2.        Verwaltungs- und Kontrollsystem

2.2.1.     Ermittelte Risiken: Es gelten die Bestimmungen der Verordnung 1083/2006.

2.2.2.     Angaben über den Aufbau des internen Kontrollsystems:

Es gelten die Bestimmungen der Verordnung 1083/2006.

2.2.3.     Abschätzung der Kosten und des Nutzens der Kontrollen sowie Bewertung des voraussichtlichen Fehlerrisikos:

Es gelten die Bestimmungen der Verordnung 1083/2006.

2.3.        Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

Es gelten die Bestimmungen der Verordnung 1083/2006.

3.           GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

3.1.        Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

· Bestehende Haushaltslinien

In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des mehr-jährigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge

|| GM/NGM ([8]) || von EFTA-Ländern[9] || von Bewerber-ländern[10] || von Dritt-ländern || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushalts-ordnung

1b ||  ESF – Konvergenz 04 02 17 || GM || NEIN || NEIN || NEIN || NEIN

1b || ESF – Regionale Wettbewerbsfähigkeit 04 02 19 || GM || NEIN || NEIN || NEIN || NEIN

· Neu zu schaffende Haushaltslinien: NEIN

In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des mehr-jährigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge

Nummer Bezeichnung || GM/NGM || von EFTA-Ländern || von Bewerber-ländern || von Dritt-ländern || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushalts-ordnung

|| || || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN

3.2.        Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

3.2.1.     Übersicht

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || || Rubrik 1b…………...……………………………………………………

GD: EMPL || || || Jahr N[11] || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT

Ÿ Operative Mittel (jeweilige Preise) || || || || || || || ||

04 02 17 || Verpflichtungen || (1) || 16,7 || 0 || 0 || 0 || || || ||

Zahlungen || (2) || 0 || 0 || 8,35 || 8,35 || || || ||

04 02 19 || Verpflichtungen || (1a) || 133,3 || 0 || 0 || 0 || || || ||

Zahlungen || (2a) || 0 || 0 || 66,65 || 66,65 || || || ||

Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[12] || || || || || || || ||

Nummer der Haushaltslinie || || (3) || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || || || || entfällt

Mittel INSGESAMT für die GD EMPL || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 150 || 0 || 0 || 0 || || || || 150

Zahlungen || =2+2a +3 || || || 0 || 150 || || || || 150

Da für die Strukturfonds gilt, dass die Zahlungsanträge den jeweils ältesten offenen Mittelbindungen zugeordnet werden, werden diese zusätzlichen Verpflichtungen, mit denen die letzte Tranche der Mittelzuweisungen 2007-2013 aufgestockt wird, erst zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Mittel für Zahlungen erfordern.       

Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || ||

Zahlungen || (5) || || || || || || || ||

Ÿ Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || ||

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK… des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+6 || || || || || || || ||

Zahlungen || =5+6 || || || || || || || ||

Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken betrifft:

Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || ||

Zahlungen || (5) || || || || || || || ||

Ÿ Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || ||

Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 4 des mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag) || Verpflichtungen || =4+6 || || || || || || || ||

Zahlungen || =5+6 || || || || || || || ||

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || 5 || Verwaltungsausgaben

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| || || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT

GD: EMPL ||

Ÿ Personalausgaben || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || || || || entfällt

Ÿ Sonstige Verwaltungsausgaben || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || || || || entfällt

GD <….> INSGESAMT || Mittel || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || || || || entfällt

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || || || || entfällt

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| || || Jahr N[13] || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT

Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || || || || || || || ||

Zahlungen || || || || || || || ||

3.2.2.     Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

· ¨  Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt.

· x Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt: (Heraufsetzung des in Verordnung Nr. 1083/2006 definierten Ergebnisses)

Mittel für Verpflichtungen in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Ziele und Ergebnisse ò || || || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT

ERGEBNISSE

Art der Ergeb-nisse[14] || Durch-schnitts-kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Gesamtzahl || Gesamtkosten

EINZELZIEL Nr. 1[15] ... || || || || || || || || || || || || || || || ||

- Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || ||

- Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || ||

- Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || ||

Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || || || || || || || || || || || || || || || ||

EINZELZIEL Nr. 2 ... || || || || || || || || || || || || || || || ||

- Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || ||

Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2 || || || || || || || || || || || || || || || ||

GESAMTKOSTEN || || || || || || || || || || || || || || || ||

3.2.3.     Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

3.2.3.1.  Übersicht

· x Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt.

· ¨  Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr N[16] || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT

RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

Personalausgaben || || || || || || || ||

Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || ||

Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

Außerhalb der RUBRIK 5[17] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

Personalausgaben || || || || || || || ||

Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || ||

Zwischensumme der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

INSGESAMT || || || || || || || ||

Der Mittelbedarf für Personal wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnete Mittel der GD oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen bei Bedarf etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

3.2.3.2.  Geschätzte Auswirkungen auf die Humanressourcen

· x Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.

· ¨  Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt:

Schätzung in Vollzeitäquivalenten

|| Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen

Ÿ Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) || ||

XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || || || || || || ||

XX 01 01 02 (in den Delegationen) || || || || || || ||

XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || || || || || || ||

10 01 05 01 (direkte Forschung) || || || || || || ||

Ÿ Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten VZÄ)[18] ||

XX 01 02 01 (VB, ANS und LAK der Globaldotation) || || || || || || ||

XX 01 02 02 (VB, ÖB, ANS, LAK und JSD in den Delegationen) || || || || || || ||

XX 01 04 yy[19] || - am Sitz || || || || || || ||

- in den Delegationen || || || || || || ||

XX 01 05 02 (VB, ANS, LAK der indirekten Forschung) || || || || || || ||

10 01 05 02 (VB, LAK, ANS der direkten Forschung) || || || || || || ||

Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) || || || || || || ||

INSGESAMT || || || || || || ||

XX steht für den jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich

Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:

Beamte und Zeitbedienstete ||

Externes Personal ||

3.2.4.     Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

· ¨  Der Vorschlag/die Initiative ist mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar.

· ¨  Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens.

· x Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens.[20]

Im Haushalt 2013 steht noch eine Marge von 16,7 Mio. EUR bis zur Obergrenze der Rubrik 1b zur Verfügung. Angesichts der Besonderheit der Programmplanung unter Rubrik 1b sollte für den Differenzbetrag in Höhe von 133,3 Mio. EUR das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen werden.

3.2.5.     Finanzierungsbeteiligung Dritter

· x Der Vorschlag/die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.

· Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor:

Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || Insgesamt

Geldgeber/kofinanzierende Organisation || || || || || || || ||

Kofinanzierung INSGESAMT || || || || || || || ||

3.3.        Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

· x Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.

· ¨  Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar

¨         auf die Eigenmittel

¨         auf die sonstigen Einnahmen

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[21]

Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen

Artikel …………. || || || || || || || ||

[1]               ABl. C , , S. .

[2]               ABl. C , , S. .

[3]               Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25).

[4]               ABM: Activity Based Management: maßnahmenbezogenes Management – ABB: Activity Based Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung.

[5]               Im Sinne des Artikels 54 Absatz 2 Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung.

[6]               Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_de.html

[7]               Einrichtungen im Sinne des Artikels 185 der Haushaltsordnung.

[8]               GM = Getrennte Mittel / NGM = Nichtgetrennte Mittel

[9]               EFTA = Europäische Freihandelsassoziation.

[10]             Bewerberländer und gegebenenfalls potenzielle Bewerberländer des Westbalkans.

[11]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[12]             Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[13]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[14]             Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und Dienstleistungen, die erbracht werden (z.B.: Austausch von Studenten, gebaute Straßenkilometer…).

[15]             Wie in Ziffer 1.4.2. („Einzelziele“) beschrieben.

[16]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[17]             Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[18]             VB = Vertragsbedienstete, ÖB = örtliche Bedienstete, ANS = Abgeordnete Nationale Sachverständige, LAK = Leiharbeitskräfte, JSD = Junge Sachverständige in Delegationen

[19]             Teilobergrenzen für aus operativen Mitteln finanziertes externes Personal (vormalige BA-Linien).

[20]             Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung (für den Zeitraum 2007-2013).

[21]             Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben) sind die Beträge netto, d. h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten, anzugeben.