Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 99/2013 über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 /* COM/2013/0525 final - 2013/0249 (COD) */
BEGRÜNDUNG 1. HINTERGRUND DES VORSCHLAGS Für die Umsetzung der politischen Maßnahmen
der EU werden vergleichbare und verlässliche statistische Informationen über
die wirtschaftliche, soziale und ökologische Lage EU-weit sowie jeweils auf der
nationalen und regionalen Ebene benötigt. Darüber hinaus sind die europäischen
Statistiken unerlässlich für das Verständnis der breiten Öffentlichkeit von
Europa und für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen
Prozess und an der Diskussion über Gegenwart und Zukunft der EU. Vor diesem Hintergrund wurde die Verordnung
(EU) Nr. 99/2013 über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 am 15. Januar
2013 erlassen, um einen allgemeinen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und
Verbreitung europäischer Statistiken für den Zeitraum von 2013 bis 2017 zu
schaffen. Der Vorschlag der Kommission für diese
Verordnung sah für die Programmlaufzeit von fünf Jahren eine Finanzausstattung
von 299,2 Mio. EUR vor, die im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren
weder vom Rat noch vom Europäischen Parlament in Frage gestellt wurde. In
seiner Entschließung vom 13. Juni 2012 zum Thema „Mehrjähriger
Finanzrahmen und Eigenmittel“ betonte das Europäische Parlament jedoch, dass
die Verhandlungen über die vorgeschlagenen Rechtsakte, die mit den
Mehrjahresprogrammen zusammenhängen, erst abgeschlossen würden, wenn eine
Einigung über ihre Finanzausstattung erzielt sei. Daher wird in der Verordnung (EU) Nr. 99/2013
lediglich die Finanzausstattung für das Jahr 2013 festgelegt, das in den
Planungszeitraum von 2007 bis 2013 fällt, und die Kommission wird dort
aufgefordert, dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens drei Monate
nach Erlass des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum von 2014 bis 2020
einen Vorschlag für einen Rechtsakt über den Finanzrahmen für den Zeitraum von 2014
bis 2017 vorzulegen. 2. ERGEBNISSE DER
KONSULTATIONEN INTERESSIERTER KREISE UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN Für den Vorschlag über das Europäische
Statistische Programm 2013-2017 (KOM(2011) 928 endg. vom 21.12.2011), der
auch die Haushaltsmittel für den Zeitraum von 2014 bis 2017 umfasste, wurden
interessierte Kreise konsultiert und eine Folgenabschätzung vorgenommen. Weitere Konsultationen oder Abschätzungen
werden daher nicht als erforderlich betrachtet. 3. RECHTLICHE ASPEKTE DES
VORSCHLAGS Mit diesem Vorschlag wird die
Finanzausstattung für die vier Jahre des Europäischen Statistischen Programms
von 2013 bis 2017 festgelegt, die in den Planungszeitraum von 2014 bis 2020
(mehrjähriger Finanzrahmen) fallen. Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen,
Artikel 7 über die Finanzierung zu ändern. Andere Bestimmungen der Verordnung, mit der
das Europäische Statistische Programm für den Zeitraum von 2013 bis 2017
aufgestellt wird, bleiben unverändert, insbesondere die Ziele und der Anhang,
in dem die statistischen Produkte für die fünf Jahre des Programmzeitraums
festgelegt werden. 4. AUSWIRKUNGEN AUF DEN
HAUSHALT Da die Einzelziele und statistischen Produkte
für den Fünfjahreszeitraum in der Verordnung festgelegt sind, wird für den
Zeitraum von 2014 bis 2017 eine Finanzausstattung von 234,8 Mio. EUR
vorgeschlagen, die in den Planungszeitraum von 2014 bis 2020 fällt. 5. FAKULTATIVE ANGABEN Europäischer Wirtschaftsraum Die vorgeschlagene Verordnung ist von
Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum und sollte deshalb für den
gesamten EWR gelten. 2013/0249 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 99/2013
über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 (Text von Bedeutung für den EWR und die
Schweiz) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 338 Absatz 1, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des
Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Verordnung (EU) Nr. 99/2013
über das Europäische Statistische Programm 2013-2017[1] wurden der Rahmen für die
Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken für den
Zeitraum von 2013 bis 2017 geschaffen und die entsprechenden Ziele und Produkte
festgelegt. (2) In der Verordnung (EU) Nr. 99/2013
wird lediglich die Finanzausstattung für das Jahr 2013 festgelegt, die auf den
Planungszeitraum von 2007 bis 2013 entfällt, und die Kommission wird dort
aufgefordert, dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens drei Monate
nach der Annahme des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum von 2014 bis 2020
einen Vorschlag für einen Rechtsakt über den Finanzrahmen für den Zeitraum von 2014
bis 2017 vorzulegen. (3) Die Verordnung (EU) Nr. …/…
des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für den Planungszeitraum
2014-2020 wurde am … erlassen. (4) Die Verordnung (EU) Nr. 99/2013
sollte daher dementsprechend angepasst werden – HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Verordnung (EU) Nr. 99/2013 wird wie folgt
geändert: Artikel 7 erhält folgende Fassung: „Artikel
7 Finanzierung 1) Die Finanzausstattung der Union für die
Durchführung des Programms für 2013 beläuft sich auf 57,3 Mio. EUR, die
auf den Planungszeitraum von 2007 bis 2013 entfallen. Die Finanzausstattung der
Union für die Durchführung des Programms für den Zeitraum von 2014 bis 2017
beläuft sich auf 234,8 Mio. EUR, die auf den Planungszeitraum von 2014 bis
2020 entfallen. 2) Die Kommission setzt die finanzielle
Unterstützung durch die Union gemäß der Haushaltsordnung um. 3) Die Kommission fasst ihren Beschluss über die
jährlichen Mittelansätze unter Beachtung der Vorrechte der Haushaltsbehörde.“ Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren
Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am […] Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident Die
Präsidentin FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER
INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative 1.2. Politikbereiche
in der ABM/ABB-Struktur 1.3. Art
des Vorschlags/der Initiative 1.4. Ziele
1.5. Begründung
des Vorschlags/der Initiative 1.6. Dauer
der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen 1.7. Vorgeschlagene
Methode(n) der Mittelverwaltung 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring
und Berichterstattung 2.2. Verwaltungs-
und Kontrollsystem 2.3. Prävention
von Betrug und Unregelmäßigkeiten 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene
Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) 3.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.1. Übersicht 3.2.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die operativen Mittel 3.2.3. Geschätzte
Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.4. Vereinbarkeit mit
dem mehrjährigen Finanzrahmen 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung
Dritter 3.3. Geschätzte Auswirkungen auf
die Einnahmen FINANZBOGEN
ZU RECHTSAKTEN 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER
INITIATIVE 1.1 Bezeichnung des
Vorschlags/der Initiative Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 99/2013 über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 1.2 Politikbereiche in der
ABM/ABB-Struktur[2] Statistiken
(3403 – Erstellung statistischer Informationen, 3480 – Administrative
Unterstützung für Eurostat, 3481 – Strategieplanung und Koordinierung von
Eurostat) 1.3 Art des Vorschlags/der
Initiative ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine
neue Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine
neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme.[3] X Der Vorschlag/die Initiative betrifft die
Verlängerung einer bestehenden Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine
neu ausgerichtete Maßnahme. 1.4 Ziele 1.4.1 Mit dem Vorschlag/der
Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission Der
vorliegende Vorschlag ist mit den Prioritäten der Europäischen Union vereinbar,
da die gemäß diesem Programm entwickelten, erstellten und verbreiteten
Statistiken zur Durchführung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union
beitragen werden, wie z. B. der Strategie Europa 2020 für „intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum“ sowie weiterer Maßnahmen im Rahmen der
strategischen Prioritäten der Kommission für den Zeitraum von 2010 bis 2014
(d. h. verstärkte und integrierte verantwortliche Wirtschaftspolitik,
Bekämpfung des Klimawandels, Wachstum und sozialer Zusammenhalt, ein Europa der
Bürger und Globalisierung). 1.4.2 Einzelziele und
ABM/ABB-Tätigkeiten Einzelziel Nr. 1: Zeitnahe Bereitstellung
statistischer Informationen zur Unterstützung der Entwicklung, Überwachung und
Evaluierung der politischen Maßnahmen der Union, wobei Prioritäten entsprechend
wiedergegeben werden und auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den
Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt geachtet und der Bedarf einer großen
Bandbreite von Nutzern europäischer Statistiken, einschließlich
Entscheidungsträgern, Forschern, Unternehmen und europäischer Bürger allgemein,
auf kostenwirksame Weise und ohne unnötige Doppelarbeit gedeckt wird. ABM/ABB-Tätigkeiten 3403
– Erstellung statistischer Informationen Einzelziel Nr. 2: Umsetzung der neuen
Methode für die Erstellung europäischer Statistiken zur Effizienzsteigerung und
Qualitätsverbesserung. ABM/ABB-Tätigkeiten 3403
– Erstellung statistischer Informationen, 3480 – Administrative Unterstützung
für Eurostat, 3481 – Strategieplanung und Koordinierung von Eurostat Einzelziel Nr. 3: Stärkung der
Partnerschaft innerhalb und außerhalb des ESS zur weiteren Steigerung seiner
Produktivität und seiner weltweit führenden Rolle in der amtlichen Statistik. ABM/ABB-Tätigkeiten 3481
– Strategieplanung und Koordinierung von Eurostat Einzelziel Nr. 4: Vorkehrungen für die
kontinuierliche Bereitstellung dieser Statistiken während der gesamten Laufzeit
des Programms, vorausgesetzt dass dies keinen Eingriff in die Mechanismen des
ESS zur Prioritätensetzung darstellt. ABM/ABB-Tätigkeiten 3403
– Erstellung statistischer Informationen 1.4.3 Erwartete Ergebnisse und
Auswirkungen Bitte geben Sie an,
wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppe auswirken
dürfte. Auswirkungen auf das Europäische Parlament und den Rat: positiv, da das Europäische Statistische Programm (ESP) im Einklang
steht mit den Verträgen, der finanziellen Vorausschau und den politischen
Prioritäten der Europäischen Union; auf den Bedarf an statistischen
Informationen zur Unterstützung der politischen Maßnahmen der EU wird im ESP
eingegangen; das ESP beinhaltet einen Mechanismus zur Verbesserung der
Prioritätensetzung und zur Verringerung des Beantwortungsaufwands für
Unternehmen und Bürger. Die Mitgliedstaaten sind an der Erarbeitung des ESP
beteiligt. Bei der Durchführung des ESP wird das Subsidiaritätsprinzip
berücksichtigt. Auswirkungen auf das Kollegium der Kommissionsmitglieder und die
Kommissionsdienststellen: positiv, da das ESP im
Einklang steht mit den Verträgen und der finanziellen Vorausschau; auf den
Bedarf an statistischen Informationen zur Unterstützung der politischen
Maßnahmen der EU wird im ESP eingegangen, und als Teil des ESP wird ein
robustes Qualitätsmanagementsystem umgesetzt. Zur Verteilung der Ressourcen
wird das ESP einer wirkungsvollen Bewertung unterzogen und einen ABB-gerechten
Rahmen erhalten. Auswirkungen auf die nationalen statistischen Ämter (einschließlich DGINS, ESS-Ausschuss, Partnerschaftsgruppe,
Direktorengruppen) und andere nationale Produzenten: positiv, da das ESP einen
Mechanismus zur Verbesserung der Prioritätensetzung und zur Verringerung des
Beantwortungsaufwands für Unternehmen und Bürger umfasst. In ihm spiegelt sich
die gemeinsame ESS-Strategie zur Umsetzung der Mitteilung wider. Die
Mitgliedstaaten sind an der Erarbeitung des ESP beteiligt. Bei der Durchführung
des ESP wird das Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt. Auswirkungen auf den Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik,
die Europäische Zentralbank, den Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und
Zahlungsbilanzstatistiken (AWFZ) und andere nichtinstitutionelle Nutzer: positiv, da im ESP auf den Bedarf an statistischen Informationen zur
Unterstützung der politischen Maßnahmen der EU im ESP eingegangen wird und für
die Nutzer gewährleistet ist, dass die Statistiken für den jeweiligen Zweck
geeignet sind, d. h. rechtzeitig und dem politischen Bedarf und den
politischen Anforderungen entsprechend erstellt wurden. Auswirkungen auf Eurostat: positiv, da sich im
ESP die Mitteilung über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken
widerspiegelt; als Teil des ESP wird ein robustes Qualitätsmanagementsystem
umgesetzt; das ESP bietet einen stabilen Rahmen für eine kohärente,
strukturierte jährliche Planung und Mittelzuteilung sowie ein klares Bild von
der Richtung, in die sich Eurostat entwickelt; das ESP wird einer
wirkungsvollen Bewertung unterzogen. 1.4.4 Leistungs- und
Erfolgsindikatoren Bitte geben Sie an,
anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative
verfolgen lässt. Für
alle im ESP 2013-2017 genannten Ziele werden die wichtigsten Maßnahmen und
Indikatoren aufgelistet. Für die Ziele des ESP 2013-2017 wird in den
Jahresarbeitsprogrammen eine detailliertere Planung aufgestellt, und die
Ergebnisse werden während des gesamten Planungszeitraums überwacht. Das
allgemeine Ziel im Zusammenhang mit dem Bestreben, führender Anbieter
hochwertiger Statistiken über Europa zu sein, wird überwacht anhand: –
der Anwenderzufriedenheitsbefragung von Eurostat, insbesondere des
Prozentsatzes der Nutzer, die die Gesamtqualität der europäischen Statistiken
als „sehr gut“ oder „gut“ einstufen. 1.5 Begründung des
Vorschlags/der Initiative 1.5.1 Kurz- oder langfristig zu
deckender Bedarf Die
Erarbeitung eines mehrjährigen Europäischen Statistischen Programms beruht auf
Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des
Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken[4], wonach das Europäische
Statistische Programm für einen Zeitraum von nicht mehr als fünf Jahren den
Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer
Statistiken, die Hauptbereiche und die Ziele der geplanten Maßnahmen bildet. In
ihm müssen die Prioritäten bezüglich des Bedarfs an Informationen festgelegt
sein, die für die Durchführung der Tätigkeiten der Europäischen Union
erforderlich sind. Die Zielgruppen, die von dem Vorschlag profitieren, sind die
Nutzer und die Produzenten europäischer Statistiken, d. h. das Europäische
Parlament und der Rat, die Generaldirektionen der Kommission, die Europäische Zentralbank,
die nationalen statistischen Ämter und andere nationale Produzenten
europäischer Statistiken, der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik,
der Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken (AWFZ)
und andere nichtinstitutionelle Nutzer sowie natürlich die breite
Öffentlichkeit. 1.5.2 Mehrwert durch die
Intervention der EU Die
politischen Entscheidungsträger und die Marktteilnehmer benötigen ständig
Statistiken, um Entscheidungen treffen und deren Umsetzung überwachen und
beurteilen zu können. Statistiken bieten eine wichtige Infrastruktur für das
stimmige und effiziente Funktionieren von Demokratien und modernen
Volkswirtschaften. Damit sie ihren Auftrag erfüllen kann, benötigt die
Europäische Union einen hochwertigen statistischen Informationsdienst.
Europäische Statistiken müssen zuverlässig, aktuell und gegenüber politischer
Einflussnahme unabhängig sein und in einer benutzerfreundlichen Form vorliegen.
Außerdem sollte ihre Erstellung keine übermäßige Belastung der Datenlieferanten
bedeuten, und ihre Erhebung muss im Einklang mit den Grundsätzen der
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit erfolgen. Gemeinsam
mit den nationalen statistischen Stellen und anderen nationalen Stellen, die in
den einzelnen Mitgliedstaaten für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung
europäischer Statistiken zuständig sind, hat Eurostat eine Partnerschaft, das
sogenannte ESS, eingeführt. Zu dieser Partnerschaft gehören auch die
EWR-Länder. Die Mitgliedstaaten erheben Daten und erstellen Statistiken sowohl
für eigene als auch für EU-Zwecke. Das
ESS arbeitet als Netzwerk, in dem Eurostat in enger Zusammenarbeit mit den
nationalen statistischen Stellen die Leitfunktion bei der Harmonisierung der
Statistiken wahrnimmt. Die Arbeiten des ESS sind hauptsächlich auf
Politikbereiche der EU ausgerichtet, und mit der Ausweitung der politischen
Maßnahmen der EU wurden fast alle statistischen Bereiche in die Harmonisierung
einbezogen. Mit
dem ESS wird es einfacher, Wissen und „bewährte Verfahren“ zwischen den
Mitgliedstaaten auszutauschen und neue Technologien, gemeinsame Instrumente und
Kooperationsnetze zu entwickeln, um mögliche Synergien zu nutzen und
Doppelarbeit zu vermeiden, wodurch der Weg für ein modernes Produktionssystem
geebnet wird, das für die künftigen Herausforderungen gerüstet ist. Bemühungen
um Harmonisierung, Rationalisierung und Regelung werden am besten auf Ebene der
Europäischen Union eingeleitet, auf der sich solche Projekte am effizientesten
durchführen lassen. 1.5.3 Aus früheren ähnlichen
Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse Eine
größere Einschränkung ist beim Statistischen Programm der Gemeinschaft 2008-2012[5] dadurch gegeben, dass die
Struktur für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt ist und die Ziele
detailliert beschrieben sind. Seit der Annahme des laufenden Programms haben
sich zahlreiche wichtige Entwicklungen vollzogen. Der grundlegende Rechtsrahmen
für die Erstellung europäischer Statistiken hat sich verändert. Die Mitteilung
über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken wurde angenommen, darauf
folgte eine gemeinsame ESS-Strategie; der Vertrag von Lissabon trat in Kraft;
eine neue Europäische Kommission nahm ihre Arbeit auf (von Januar 2010 bis
Dezember 2014 im Amt); mehrere neue politische Initiativen (wie Europa 2020)
wurden auf den Weg gebracht und die Governance-Struktur des ESS wurde
ausgebaut. Keine dieser Entwicklungen findet im laufenden Programm ihren
Niederschlag; Teile des Programms sind veraltet und geplante und tatsächliche
Maßnahmen klaffen auseinander. Dadurch wird die Berichterstattung über die
Durchführung des Programms weniger relevant, weil auf viele relevante
Tätigkeiten im Programm nicht eingegangen wird, stattdessen aber über einige im
Programm aufgeführte Maßnahmen Bericht erstattet werden muss, die nicht mehr
durchgeführt werden. Für
den Prozess zur Vorbereitung des Europäischen Statistischen Programms schlug
die Partnerschaftsgruppe Taskforce 3[6]
für den Zeitraum von 2013 bis 2017 einen mehrjährigen Planungszyklus vor: Die
Rolle der ESS-Partner (ESS-Ausschuss, DGINS, Direktorengruppen und Europäischer
Beratender Ausschuss für Statistik) sollte im Zuge der Programmvorbereitung
aufgewertet werden. Ferner
sollte erwähnt werden, dass der Bericht der Kommission an das Europäische
Parlament und den Rat über die Ex-post-Bewertung des Statistischen Programms
der Gemeinschaft (SPG) 2003-2007[7]
in Bezug auf künftige Mehrjahresprogramme folgende Empfehlungen enthielt: Verknüpfung zwischen dem SPG und den Jahresarbeitsprogrammen
verbessern. Das SPG ist als Rahmenprogramm konzipiert,
mit dem eine strategische Vision für fünf Jahre formuliert und zusammen mit den
Jahresarbeitsprogrammen die Flexibilität und Relevanz des SPG während des
gesamten Zeitraums gewährleistet wird. In den Jahresarbeitsprogrammen, für die
das SPG als Referenz dient, sollte das SPG ausdrücklich erwähnt werden, und sie
sollten auf dem jeweils relevanten SPG basieren. Überwachung der SPG-Durchführung verbessern.
Eine allgemeine Überwachung des SPG sollte durchgeführt werden, indem ein Satz
von grundlegenden Indikatoren definiert wird, die ausreichende Informationen
über die Verwirklichung der operativen und strategischen Ziele während des
Planungszeitraums liefern. Im
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die
Halbzeitbewertung des SPG 2008-2012 wurden folgende künftig zu
berücksichtigende Punkte hervorgehoben: Festlegung des neuen Bedarfs an statistischen Informationen. Es wird ein stärker integrierter Ansatz benötigt, bei dem in
Verbindung mit einer Harmonisierung der Methodiken, Konzepte und Definitionen
auf unterschiedliche miteinander verknüpfte Datenquellen zurückgegriffen wird. Intensivierung der Partnerschaft im ESS. Es
wurde betont, dass mehr neue und von unterschiedlichen Modellen zur Integration
und Kooperation mit den Mitgliedstaaten geschaffen werden müssen. Überlegungen zu einem konzeptionellen Ansatz zur Neufestsetzung der
vorrangigen Tätigkeiten und zur Verfügbarkeit von
Ressourcen zur Durchführung des SPG, mit der Beantwortungsaufwand und Produktionskosten
verringert werden sollen, wurden für notwendig erachtet. Es
sei darauf hingewiesen, dass das laufende SPG 2008-2012 Gegenstand des
Audit-Berichts der internen Eurostat-Auditstelle über die Bewertungsfunktion[8] war, in dem auf das Fehlen
einer Ex-ante-Bewertung im laufenden Programm hingewiesen und empfohlen wird,
für zukünftige Programme in Einklang mit der Haushaltsordnung[9]
(Artikel 27) und ihren Durchführungsbestimmungen[10] (Artikel 21) eine solche
Bewertung vorzunehmen. Das
ESP 2013-2017 wurde als generelles Planungsinstrument konzipiert, in dem die zu
erreichenden Ziele und zu ergreifenden Maßnahmen allgemein beschrieben werden,
um die mit einem zu detaillierten Programm einhergehenden Einschränkungen zu
vermeiden und so Anpassungen an neue oder sich wandelnde politische Prioritäten
und Entwicklungen vornehmen zu können. Dadurch wird für die Erarbeitung
statistischer Jahresarbeitsprogramme mit detaillierten Zielen und Maßnahmen ein
Gesamtrahmen vorgegeben. Durch
die Entwicklungen im ESS sowie die Umsetzung der Mitteilung über die Methode
zur Erstellung von EU-Statistiken ist es notwendig, dass mit dem Europäischen
Statistischen Programm 2013-2017 ein besonderer Schwerpunkt darauf gesetzt
wird, künftigen Herausforderungen zu begegnen und ein Gleichgewicht zwischen
Nachfrage und Ressourcen zu finden. Eine starke ESS-Partnerschaft ist von
zentraler Bedeutung, weshalb im Fahrplan für die Ausarbeitung dieses Programms
umfassendere Konsultationen interessierter Parteien vorgesehen wurden. Auf
der Grundlage bisheriger Erfahrungen werden Mechanismen für eine kohärente
Planung und Berichterstattung eingerichtet, indem die Programmziele besser mit
den Jahresarbeitsprogrammen verknüpft und die Überwachung und Bewertung der
Programmdurchführung verbessert werden. Bei
der Ausarbeitung der Ziele und Indikatoren des ESP 2013-2017 wurden die
Empfehlungen der Halbzeitbewertung des SPG 2008-2012 berücksichtigt. Mit Blick
auf die Neufestsetzung der Prioritäten für die statistischen Anforderungen im
Sinne der Verringerung des Beantwortungsaufwands und der Produktionskosten
wurde insbesondere die am 18. November 2010 dem ESS-Ausschuss vorgelegte
Umsetzung des Mechanismus zur Prioritätensetzung[11] vorgesehen. Schließlich
wurde die Ex-ante-Bewertung im Einklang mit der Haushaltsordnung[12] (Artikel 27) und ihren
Durchführungsbestimmungen[13]
(Artikel 21) vorbereitet. 1.5.4 Kohärenz und mögliche
Synergieeffekte mit anderen relevanten Instrumenten Parallel
zum laufenden SPG 2008-2012 wird im Zeitraum von 2009 bis 2013 ein anderes mehrjähriges
Programm, das Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und
Handelsstatistik (MEETS), durchgeführt. Im Sinne einer effizienteren
Programmverwaltung entschied Eurostat, künftig anstelle von zwei
Mehrjahresprogrammen nur ein derartiges Programm zu erarbeiten. Dies bedeutet,
dass die Ziele im Bereich Unternehmens- und Handelsstatistik nach 2013 sowie
Maßnahmen zur Modernisierung der Sozialstatistik Teil des ESP 2013-2017 sind. Ferner
nimmt Eurostat im Einklang mit dem Beschluss 2012/504/EU der Kommission vom 17. September
2012 bei der Erstellung europäischer Statistiken eine koordinierende Rolle ein.
Die Generaldirektionen der Kommission und andere Dienststellen binden Eurostat
in einem frühen Stadium in die Entwicklung ihrer einschlägigen Programme ein. 1.6 Dauer der Maßnahme und
ihrer finanziellen Auswirkungen þ Vorschlag/Initiative mit
befristeter Geltungsdauer –
þ Geltungsdauer: [1.1.]2014
bis [31.12.]2017 –
þ Finanzielle Auswirkungen
von 2014 bis 2017 für Mittel für Verpflichtungen und von 2014 bis 2021 für
Mittel für Zahlungen ¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter
Geltungsdauer –
Umsetzung mit einer Anlaufphase von [Jahr] bis
[Jahr] –
Vollbetrieb wird angeschlossen. 1.7 Vorgeschlagene Methode(n)
der Mittelverwaltung[14] þ Direkte zentrale Verwaltung durch die Kommission ¨ Indirekte zentrale Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an: –
¨ Exekutivagenturen –
¨ von der Europäischen Union geschaffene Einrichtungen[15] –
¨ nationale öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche
Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden –
¨ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen des
Titels V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem
maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung
bezeichnet sind ¨ Geteilte Verwaltung
mit Mitgliedstaaten ¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten ¨ Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen, insbesondere mit der OECD, den
Vereinten Nationen und der Weltbank Falls mehrere Methoden
der Mittelverwaltung zum Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu
erläutern. 2 VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1 Monitoring und
Berichterstattung Bitte geben Sie an,
wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen. Die
Ex-ante-Bewertung des ESP 2013-2017 wurde auf der Grundlage der Bestimmungen
der Haushaltsordnung für Ausgabenprogramme von Oktober 2010 bis April 2011 vom
Eurostat-Referat für strategische Planung mit Unterstützung der Referate für
Finanzen und für gesetzliche Angelegenheiten durchgeführt. Sie wurde mit der
internen Eurostat-Taskforce für die Ausarbeitung des ESP 2013-2017, die aus
Vertretern aller Eurostat-Direktionen auf Referatsleiterebene besteht, erörtert
und anschließend auf der Sitzung der Eurostat-Direktoren am 12. April 2011
gebilligt. Die
wichtigsten Ergebnisse der Ex-ante-Bewertung wurden in den Finanzbogen zu
Rechtsakten aufgenommen. Die Erfahrungen, die bei der Aufstellung des ESP
berücksichtigt wurden, finden ihren Niederschlag im Finanzbogen zu Rechtsakten,
Abschnitt 1.5.3 („Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene wesentliche
Erkenntnisse“). Die Ziele des ESP werden im Vorschlag selbst dargelegt. In
Artikel 2 des Vorschlags ist festgelegt, dass für das ESP entsprechend der
Verordnung (EG) Nr. 223/2009 eine jährliche Planung anhand der statistischen
Jahresarbeitsprogramme der Kommission erstellt wird. Diese Programme und ihre
Finanzierung sind Gegenstand von Beschlüssen der Kommission, in denen die für
den jeweiligen Zeitraum vorgegebenen Produkte im Einzelnen dargelegt werden.
Das Monitoring erfolgt auf der Grundlage regelmäßiger Berichte über den
Mittelverbrauch und die bei der Verwirklichung der Ziele erreichten
Fortschritte. Hinsichtlich
der Berichterstattung wird damit gerechnet, dass im Sinne der Verordnung über
europäische Statistiken ein Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten
erstellt und nach Anhörung des ESS-Ausschusses spätestens im Juni 2015 dem
Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt wird. Am
Ende des Programmzeitraums wird das ESP einer Ex-post-Bewertung unterzogen. Der
Bewertungsbericht wird dem ESS-Ausschuss zur Anhörung vorgelegt und bis Ende 2018
dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt. 2.2 Verwaltungs- und
Kontrollsystem 2.2.1 Ermittelte Risiken Das
vorgeschlagene Programm wird direkt und zentral von der Kommission sowie in
begrenztem Umfang gemeinsam mit internationalen Organisationen verwaltet. In
finanzieller Hinsicht wird das Programm durch die Vergabe von Aufträgen –
insbesondere an Unternehmen, die auf Statistik- oder Informatikdienstleistungen
spezialisiert sind – und Finanzhilfen, die hauptsächlich an nationale
statistische Stellen gehen, durchgeführt. Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009
über europäische Statistiken lässt direkte Finanzhilfen für solche Stellen zu. Die
Hauptrisiken für die Durchführung des Programms liegen in der Verwaltung der
Finanzhilfeverfahren. Bei der Durchführung des Statistischen Programms der
Gemeinschaft 2008-2012 zeigte sich, dass einige Zahlungsempfänger
Schwierigkeiten hatten, die erforderlichen Unterlagen für die Prüfung der
Förderfähigkeit der angefallen Kosten vorzulegen. 2.2.2 Vorgesehene Kontrollen Die
Hauptbestandteile des internen Kontrollsystems sind Ex-ante-Überprüfungen der operativen
und finanziellen Aspekte jeder einzelnen Finanztransaktion (Rechtmäßigkeit,
Ordnungsmäßigkeit und wirtschaftliche Haushaltsführung) nach Artikel 49
Absatz 3 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung.
Ex-ante-Kontrollen decken den gesamten Ausgabenzyklus ab, von der Programmplanung
bis zu den Mittelbindungen und Zahlungen. Deshalb muss jeder einzelne Akteur im
Rahmen der Finanzströme bei jeder Finanztransaktion Kontrollen nach speziellen
Prüflisten durchführen. Nicht
nur die Finanzströme, sondern auch eine angemessene Kontrolle, finanz- und
leistungsorientierte Berichterstattung, Audits und Evaluierungen tragen dazu
bei, dass die Mittel des Programms in Einklang mit dem Grundsatz der
wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie recht- und ordnungsgemäß eingesetzt
werden. Es wird dafür Sorge getragen, dass diese Sicherheitsgrundlagen sich
gegenseitig ergänzen, damit Doppelarbeit vermieden wird und kostenwirksame
Kontrollen durchgeführt werden können. Vor
dem Hintergrund der umfassenden und verpflichtenden Kontrollen jeder
Finanztransaktion, die im Rahmen des Programms genehmigt wird, wird die
Verwaltung der Finanzhilfeverfahren folgenden zusätzlichen Kontrollmaßnahmen
unterzogen: Neben den oben beschriebenen Ex-ante-Kontrollen auf der Grundlage
einer jährlichen Risikoanalyse werden verschärfte Ex-ante- und
Ex-post-Überprüfungen vorgenommen. Die verschärften Ex-ante-Überprüfungen
werden auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt, d. h. durch
eingehende Kontrollen zusätzlicher Unterlagen, bevor die Zahlungen für
kofinanzierte Finanzhilfemaßnahmen endgültig ausgeführt werden. Darüber hinaus
werden auf der Grundlage der seit 2005 gewonnenen Erfahrungen Ex-post-Kontrollen
vorgenommen, um zu prüfen, ob die aus den Mitteln finanzierten Operationen
korrekt durchgeführt werden – insbesondere, ob die für die Ex-ante-Überprüfung
festgelegten Kriterien erfüllt werden. Besonders wird darauf geachtet, die
Verwaltungsabläufe weniger komplex zu gestalten und so die Häufigkeit von
Fehlern bei der Verwaltung von Finanzhilfen zu verringern. Erreicht wird dies
insbesondere durch die Konzentration auf größere Projekte (und die Begrenzung
kleiner Finanzhilfen), das Erfordernis spezieller Auditbescheinigungen und
nicht zuletzt durch die Einführung von Alternativen zu Zahlungen auf der
Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten, nämlich Zahlungen auf der Basis
von Pauschalsätzen und Einheitskosten. Kosten und Nutzen der Kontrollen: Durch die
Programmkontrollstrategie dürfte das Risiko der Nichteinhaltung unter 2 %
bleiben; dies entspricht der Bewertung, die im Rahmen des jährlichen
Tätigkeitsberichts 2010 erfolgte. Da als internes Kontrollziel für das neue
Programm angestrebt wird, eine durchschnittliche Restfehlerquote von 2 %
für den gesamten Planungszeitraum von 2013 bis 2017 nicht zu überschreiten,
werden sowohl das interne Kontrollsystem als auch dessen Kosten als für diese
Zielvorgabe angemessen erachtet. Nach Einschätzung der GD ESTAT bleiben die
Kosten der zusätzlichen verstärkten Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen auf ca. 1 %
der für das Programm vorgesehenen Mittel beschränkt, was in etwa dem
Prozentwert des vorigen Programms entspricht. Was die Art und Intensität der
Kontrollen angeht, werden 100 % der Finanztransaktionen (also 100 %
der Mittel) verpflichtenden Ex-ante-Kontrollen nach der Haushaltsordnung
unterzogen. Wie oben dargelegt, werden Kontrollen auf der Grundlage einer
gründlichen Untersuchung der jeweiligen Unterlagen und nach einer jährlichen
Risikoanalyse vorgenommen. Durch sie können 4-6 % der Mittel abgedeckt
werden. 2.3 Prävention von Betrug und
Unregelmäßigkeiten Bitte geben Sie an,
welche Präventions- und Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind. Neben
der Anwendung aller vorgeschriebenen Kontrollmechanismen wird – entsprechend
der neuen, am 24. Juni 2011 angenommenen Betrugsbekämpfungsstrategie der
Kommission (CAFS) – eine Betrugsbekämpfungsstrategie für dieses Programm
ausgearbeitet, damit unter anderem die internen Betrugskontrollen voll und ganz
mit der CAFS im Einklang stehen und das Konzept für das Management des
Betrugsrisikos auf die Ermittlung von Risikobereichen und adäquaten Reaktionen
ausgerichtet ist. Bei Bedarf werden Netzwerkgruppen und geeignete
IT-Instrumente für die Untersuchung von Betrugsfällen in Verbindung mit dem
Europäischen Statistischen Programm eingerichtet. Eurostat
hat für das ESP 2013-2017 eine programmbegleitende Kontrollstrategie
entwickelt. Mit weniger komplexen Abläufen, kostenwirksamen Monitoringverfahren
und risikobasierten Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen sollen die
Betrugswahrscheinlichkeit reduziert und die Betrugsprävention verbessert
werden. Die Kontrollstrategie schließt besondere Sensibilisierungsmaßnahmen und
einschlägige Schulungen zur Betrugsprävention ein. 3 GESCHÄTZTE FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1 Betroffene Rubrik(en) des
mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) · Bestehende Haushaltslinien In der Reihenfolge der
Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien. Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge Nummer [Bezeichnung………………………...……….] || GM/NGM ([16]) || von EFTA-Ländern[17] || von Bewerberländern[18] || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung || [XX.YY.YY.YY] || GM/NGM || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN · Neu zu schaffende Haushaltslinien In der Reihenfolge
der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien. Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge Nummer [Bezeichnung……………………………………..] || GM/NGM || von EFTA-Ländern || von Bewerberländern || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung 1 || 29.0201 Europäisches Statistisches Programm 2013-2017 || GM || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN 1 || 29.0104 Politik der statistischen Information – Verwaltungsausgaben || NGM || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN 3.2 Geschätzte Auswirkungen
auf die Ausgaben 3.2.1 Übersicht in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || Nummer || Rubrik 1 – Intelligentes und integratives Wachstum (ab 2014) GD: ESTAT || || || Jahr 2014[19] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT Operative Mittel || || || || || || 29 02 01 || Verpflichtungen || (1) || 53,391 || 54,922 || 56,443 || 57,960 || || 222,716 Zahlungen || (2) || 32,360 || 33,613 || 46,450 || 52,843 || 92,839 || [20]258,105 Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[21] || || || || || || 29 01 04 || || (3) || 2,900 || 2,983 || 3,065 || 3,148 || || 12,096 Mittel INSGESAMT für die GD ESTAT || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 56,291 || 57,905 || 59,508 || 61,108 || || 234,812 Zahlungen || =2+2a+3 +3 || 35,260 || 36,596 || 49,515 || 55,991 || 92,839 || 270,201 Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 53,391 || 54,922 || 56,443 || 57,960 || || || || 222,716 Zahlungen || (5) || 32,360 || 33,613 || 46,450 || 52,843 || 92,839 || || || 258,105 Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || 2,900 || 2,983 || 3,065 || 3,148 || || || || 12,096 Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 1 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+ 6 || 56,291 || 57,905 || 59,508 || 61,108 || || || || 234,812 Zahlungen || =5+ 6 || 35,260 || 36,596 || 49,515 || 55,991 || 92,839 || || || 270,201 Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || 5 || „Verwaltungsausgaben“ in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT GD: ESTAT || Personalausgaben || 92,335 || 91,479 || 90,615 || 89,829 || || || || 364,258 Sonstige Verwaltungsausgaben || (1) 3,487 || (2) 3,487 || (3) 3,487 || (4) 3,487 || || || || 13,948 GD ESTAT INSGESAMT || Mittel || 95,822 || 94,966 || 94,102 || 93,316 || || || || 378,206 Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || 95,822 || 94,966 || 94,102 || 93,316 || || || || 378,206 in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 152,113 || 152,871 || 153,610 || 154,424 || || || || 613,018 Zahlungen || 131,082 || 131,562 || 143,617 || 149,307 || 92,839 || || || 648,407 3.2.2 Geschätzte Auswirkungen auf
die operativen Mittel – Für
den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt. – X Für
den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt: Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3
Dezimalstellen) || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || INSGESAMT ERGEBNISSE || Ziele und Ergebnisse || Art der Ergebnisse[22] || Durchschnittskosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Gesamtzahl || Gesamtkosten || EINZELZIELE Nr. 1 und 4[23] Bereitstellung hochwertiger statistischer Informationen zur Unterstützung der Entwicklung, Überwachung und Bewertung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union || || - Ergebnis || Statistikprojekte || 0,304 || || || 85 || 23,694 || 67 || 21,480 || 62 || 21,204 || 58 || 22,129 || 272 || 88,507 || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || || || 85 || 23,694 || 67 || 21,480 || 62 || 21,204 || 58 || 22,129 || 272 || 88,507 || EINZELZIEL Nr. 2 Umsetzung der neuen Methode für die Erstellung europäischer Statistiken || || - Ergebnis || Statistikprojekte || 0,298 || || || 84 || 23,694 || 100 || 30,102 || 94 || 31,555 || 87 || 32,194 || 365 || 117,545 || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2 || || || 84 || 23,694 || 100 || 30,102 || 94 || 31,555 || 87 || 32,194 || 365 || 117,545 || EINZELZIEL Nr. 3 Stärkung der Partnerschaft innerhalb und außerhalb des ESS || || - Ergebnis || Statistikprojekte || 0,306 || || || 19 || 6,003 || 9 || 3,340 || 8 || 3,684 || 7 || 3,637 || 43 || 16,664 || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 3 || || || 19 || 6,003 || 9 || 3,340 || 8 || 3,684 || 7 || 3,637 || 43 || 16,664 || GESAMTKOSTEN || || || 188 || 53,391 || 176 || 54,922 || 164 || 56,443 || 152 || 57,960 || 680 || 222,716 3.2.3 Geschätzte Auswirkungen auf
die Verwaltungsmittel 3.2.3.1 Übersicht –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel
benötigt. –
X Für den Vorschlag/die Initiative werden die
folgenden Verwaltungsmittel benötigt: in Mio. EUR (3
Dezimalstellen) || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || Personalausgaben || 92,335 || 91,479 || 90,615 || 89,829 || || 364,258 Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || 13,948 Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 95,822 || 94,966 || 94,102 || 93,316 || || 378,206 Außerhalb der RUBRIK 5[24] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || Personalausgaben || 2,285 || 2,285 || 2,285 || 2,285 || || 9,140 Sonstige Verwaltungsausgaben (IT; Sitzungen; Studien; Dienstreisen; Abonnements) || 0,615 || 0,698 || 0,780 || 0,863 || || 2,956 Zwischensumme der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (1) 2,900 || (2) 2,983 || (3) 3,065 || (4) 3,148 || || (5) 12,096 INSGESAMT || 98,722 || 97,949 || 97,167 || 96,464 || || 390,302 3.2.3.2 Geschätzter Personalbedarf –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt. –
X Für den Vorschlag/die Initiative wird das
folgende Personal benötigt: Schätzung in Vollzeitäquivalenten (oder bis
auf höchstens eine Dezimalstelle) || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) 29 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || 651 || 645 || 639 || 633 || || || XX 01 01 02 (in den Delegationen) || - || - || - || - || || || XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || - || - || - || - || || || 10 01 05 01 (direkte Forschung) || - || - || - || - || || || Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten = VZÄ)[25] 29 01 02 01 (AC, INT, ANS der Globaldotation) || 94 || 93 || 92 || 92 || || || XX 01 02 02 (AC, AL, JED, INT und ANS in den Delegationen) || - || - || - || - || || || XX 01 04 yy [26] || am Sitz[27] || || || || || || || in den Delegationen || || || || || || || XX 01 05 02 (AC, INT, ANS der indirekten Forschung) || || || || || || || 10 01 05 02 (AC, INT, ANS der direkten Forschung) || || || || || || || Sonstige Haushaltslinien (29 01 04 01) || 41 || 41 || 40 || 40 || || || INSGESAMT || 789 || 779 || 771 || 765 || || || 29 steht für den
jeweiligen Haushaltstitel oder Politikbereich. Der Personalbedarf wird
durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne
Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für
Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe
der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt
werden. Beschreibung der
auszuführenden Aufgaben: Beamte und Zeitbedienstete || Die wesentlichen Aufgaben betreffen zum einen hauptsächlich methodische Arbeiten, zum anderen die Erfassung, Validierung, Verarbeitung und Verbreitung der statistischen Informationen über die in der Verordnung XXX aufgeführten Bereiche. Weitere Arbeiten sind im Rahmen der beiden horizontalen ABB-Tätigkeiten von Eurostat („Administrative Unterstützung für Eurostat“ und „Strategieplanung und Koordinierung von Eurostat“) durchzuführen. Externes Personal || Unterstützung der Beamten und Zeitbediensteten bei der Ausführung der obengenannten Aufgaben 3.2.4 Vereinbarkeit mit dem
mehrjährigen Finanzrahmen –
X Der Vorschlag/die Initiative ist mit dem
mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 vereinbar. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der
betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens. Bitte erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter
Angabe der einschlägigen Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des
Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens.[28] Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der
einschlägigen Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge. 3.2.5 Finanzierungsbeteiligung
Dritter –
Der Vorschlag/die Initiative sieht keine
Kofinanzierung durch Dritte vor. –
X Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende Kofinanzierung
vor: Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || || Insgesamt Beitrag der Schweiz || 4,851 || 4,948 || 5,047 || 5,147 || || || || 19,933 Kofinanzierung INSGESAMT || 4,851 || 4,948 || 5,047 || 5,147 || || || || 19,933 3.3 Geschätzte Auswirkungen
auf die Einnahmen –
X Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht
auf die Einnahmen aus. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und
zwar –
¨ auf die Eigenmittel –
¨ auf die sonstigen Einnahmen in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[29] Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6) bitte weitere Spalten einfügen Artikel …………. || || || || || || || || Bitte geben Sie für die
sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an. Bitte geben Sie an, wie
die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden. [1] ABl. L 39 vom 9.2.2009, S. 12. [2] ABM: Activity Based Management: maßnahmenbezogenes
Management – ABB: Activity Based Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung. [3] Im Sinne des Artikels 49 Absatz 6
Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung. [4] ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164. [5] Beschluss Nr. 1578/2007/EG, ABl. L 344 vom 28.12.2007,
S. 15. [6] Die Partnerschaftsgruppe setzt sich aus Leitern der
nationalen statistischen Ämter des ESS zusammen, deren Aufgabe darin besteht,
die Entwicklung des ESS in erster Linie durch Unterstützung des ESS-Ausschusses
zu fördern. [7] KOM(2009) 1 endg. [8] Audit-Bericht der internen Audit-Stelle ESTAT-2009-ESTAT-002
vom 19.2.2010. [9] Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG, Euratom)
Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung
für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften. [10] Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG, Euratom)
Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des
Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen
Gemeinschaften. [11] Vorgelegt auf der AESS-Sitzung vom 18. November 2010
(Dok. Nr. 2010/07/08b). [12] Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG, Euratom)
Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung
für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften. [13] Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG, Euratom)
Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des
Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen
Gemeinschaften. [14] Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und
Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in
französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html. [15] Einrichtungen im Sinne des Artikels 185 der
Haushaltsordnung. [16] GM = Getrennte Mittel / NGM = Nichtgetrennte Mittel. [17] EFTA: Europäische Freihandelsassoziation. [18] Bewerberländer und gegebenenfalls potenzielle
Bewerberländer des Westbalkans. [19] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [20] Bei den Mitteln für Zahlungen sind Bindungen
berücksichtigt, die auf den Zeitraum seit Anfang der Laufzeit des Europäischen
Statistischen Programms (2013) zurückgehen. [21] Ausgaben für technische und/oder administrative
Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Durchführung von Programmen
bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [22] Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und
Dienstleistungen, die erbracht werden (z. B.: Austausch von Studierenden,
gebaute Straßenkilometer…). [23] Wie in Ziffer 1.4.2. („Einzelziele…“) beschrieben. [24] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [25] AC = Vertragsbediensteter, AL = örtlicher Bediensteter,
ANS = Abgeordneter Nationaler Sachverständiger, INT = Leiharbeitskraft („Intérimaire“),
JED = Junger Sachverständiger in Delegationen. [26] Teilobergrenzen für aus operativen Mitteln finanziertes
externes Personal (vormalige BA-Linien). [27] Im Wesentlichen für Strukturfonds, den Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den
Europäischen Fischereifonds (EFF). [28] Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen
Vereinbarung. [29] Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben)
sind die Beträge netto, d. h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten,
anzugeben.