52013PC0525

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 99/2013 über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 /* COM/2013/0525 final - 2013/0249 (COD) */


BEGRÜNDUNG

1.           HINTERGRUND DES VORSCHLAGS

Für die Umsetzung der politischen Maßnahmen der EU werden vergleichbare und verlässliche statistische Informationen über die wirtschaftliche, soziale und ökologische Lage EU-weit sowie jeweils auf der nationalen und regionalen Ebene benötigt. Darüber hinaus sind die europäischen Statistiken unerlässlich für das Verständnis der breiten Öffentlichkeit von Europa und für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen Prozess und an der Diskussion über Gegenwart und Zukunft der EU.

Vor diesem Hintergrund wurde die Verordnung (EU) Nr. 99/2013 über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 am 15. Januar 2013 erlassen, um einen allgemeinen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken für den Zeitraum von 2013 bis 2017 zu schaffen.

Der Vorschlag der Kommission für diese Verordnung sah für die Programmlaufzeit von fünf Jahren eine Finanzausstattung von 299,2 Mio. EUR vor, die im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren weder vom Rat noch vom Europäischen Parlament in Frage gestellt wurde. In seiner Entschließung vom 13. Juni 2012 zum Thema „Mehrjähriger Finanzrahmen und Eigenmittel“ betonte das Europäische Parlament jedoch, dass die Verhandlungen über die vorgeschlagenen Rechtsakte, die mit den Mehrjahresprogrammen zusammenhängen, erst abgeschlossen würden, wenn eine Einigung über ihre Finanzausstattung erzielt sei.

Daher wird in der Verordnung (EU) Nr. 99/2013 lediglich die Finanzausstattung für das Jahr 2013 festgelegt, das in den Planungszeitraum von 2007 bis 2013 fällt, und die Kommission wird dort aufgefordert, dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens drei Monate nach Erlass des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum von 2014 bis 2020 einen Vorschlag für einen Rechtsakt über den Finanzrahmen für den Zeitraum von 2014 bis 2017 vorzulegen.

2.           ERGEBNISSE DER KONSULTATIONEN INTERESSIERTER KREISE UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN

Für den Vorschlag über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 (KOM(2011) 928 endg. vom 21.12.2011), der auch die Haushaltsmittel für den Zeitraum von 2014 bis 2017 umfasste, wurden interessierte Kreise konsultiert und eine Folgenabschätzung vorgenommen.

Weitere Konsultationen oder Abschätzungen werden daher nicht als erforderlich betrachtet.

3.           RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS

Mit diesem Vorschlag wird die Finanzausstattung für die vier Jahre des Europäischen Statistischen Programms von 2013 bis 2017 festgelegt, die in den Planungszeitraum von 2014 bis 2020 (mehrjähriger Finanzrahmen) fallen. Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen, Artikel 7 über die Finanzierung zu ändern.

Andere Bestimmungen der Verordnung, mit der das Europäische Statistische Programm für den Zeitraum von 2013 bis 2017 aufgestellt wird, bleiben unverändert, insbesondere die Ziele und der Anhang, in dem die statistischen Produkte für die fünf Jahre des Programmzeitraums festgelegt werden.

4.           AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Da die Einzelziele und statistischen Produkte für den Fünfjahreszeitraum in der Verordnung festgelegt sind, wird für den Zeitraum von 2014 bis 2017 eine Finanzausstattung von 234,8 Mio. EUR vorgeschlagen, die in den Planungszeitraum von 2014 bis 2020 fällt.

5.           FAKULTATIVE ANGABEN

Europäischer Wirtschaftsraum

Die vorgeschlagene Verordnung ist von Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum und sollte deshalb für den gesamten EWR gelten.

2013/0249 (COD)

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 99/2013 über das Europäische Statistische Programm 2013-2017

(Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 338 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Mit der Verordnung (EU) Nr. 99/2013 über das Europäische Statistische Programm 2013-2017[1] wurden der Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken für den Zeitraum von 2013 bis 2017 geschaffen und die entsprechenden Ziele und Produkte festgelegt.

(2)       In der Verordnung (EU) Nr. 99/2013 wird lediglich die Finanzausstattung für das Jahr 2013 festgelegt, die auf den Planungszeitraum von 2007 bis 2013 entfällt, und die Kommission wird dort aufgefordert, dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens drei Monate nach der Annahme des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum von 2014 bis 2020 einen Vorschlag für einen Rechtsakt über den Finanzrahmen für den Zeitraum von 2014 bis 2017 vorzulegen.

(3)       Die Verordnung (EU) Nr. …/… des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für den Planungszeitraum 2014-2020 wurde am … erlassen.

(4)       Die Verordnung (EU) Nr. 99/2013 sollte daher dementsprechend angepasst werden –

HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) Nr. 99/2013 wird wie folgt geändert:

Artikel 7 erhält folgende Fassung:

„Artikel 7

Finanzierung

1) Die Finanzausstattung der Union für die Durchführung des Programms für 2013 beläuft sich auf 57,3 Mio. EUR, die auf den Planungszeitraum von 2007 bis 2013 entfallen. Die Finanzausstattung der Union für die Durchführung des Programms für den Zeitraum von 2014 bis 2017 beläuft sich auf 234,8 Mio. EUR, die auf den Planungszeitraum von 2014 bis 2020 entfallen.

2) Die Kommission setzt die finanzielle Unterstützung durch die Union gemäß der Haushaltsordnung um.

3) Die Kommission fasst ihren Beschluss über die jährlichen Mittelansätze unter Beachtung der Vorrechte der Haushaltsbehörde.“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am […]

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Die Präsidentin

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

1.           RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

              1.1.    Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

              1.2.    Politikbereiche in der ABM/ABB-Struktur

              1.3.    Art des Vorschlags/der Initiative

              1.4.    Ziele

              1.5.    Begründung des Vorschlags/der Initiative

              1.6.    Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen

              1.7.    Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung

2.           VERWALTUNGSMASSNAHMEN

              2.1.    Monitoring und Berichterstattung

              2.2.    Verwaltungs- und Kontrollsystem

              2.3.    Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

3.           GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

              3.1.    Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

              3.2.    Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

              3.2.1. Übersicht

              3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

              3.2.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

              3.2.4. Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

              3.2.5. Finanzierungsbeteiligung Dritter

              3.3.    Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

1.           RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

1.1         Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 99/2013 über das Europäische Statistische Programm 2013-2017

1.2         Politikbereiche in der ABM/ABB-Struktur[2]

Statistiken (3403 – Erstellung statistischer Informationen, 3480 – Administrative Unterstützung für Eurostat, 3481 – Strategieplanung und Koordinierung von Eurostat)

1.3         Art des Vorschlags/der Initiative

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme.

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme.[3]

X Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme.

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme.

1.4         Ziele

1.4.1      Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission

Der vorliegende Vorschlag ist mit den Prioritäten der Europäischen Union vereinbar, da die gemäß diesem Programm entwickelten, erstellten und verbreiteten Statistiken zur Durchführung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union beitragen werden, wie z. B. der Strategie Europa 2020 für „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ sowie weiterer Maßnahmen im Rahmen der strategischen Prioritäten der Kommission für den Zeitraum von 2010 bis 2014 (d. h. verstärkte und integrierte verantwortliche Wirtschaftspolitik, Bekämpfung des Klimawandels, Wachstum und sozialer Zusammenhalt, ein Europa der Bürger und Globalisierung).

1.4.2      Einzelziele und ABM/ABB-Tätigkeiten

Einzelziel Nr. 1: Zeitnahe Bereitstellung statistischer Informationen zur Unterstützung der Entwicklung, Überwachung und Evaluierung der politischen Maßnahmen der Union, wobei Prioritäten entsprechend wiedergegeben werden und auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt geachtet und der Bedarf einer großen Bandbreite von Nutzern europäischer Statistiken, einschließlich Entscheidungsträgern, Forschern, Unternehmen und europäischer Bürger allgemein, auf kostenwirksame Weise und ohne unnötige Doppelarbeit gedeckt wird.

ABM/ABB-Tätigkeiten

3403 – Erstellung statistischer Informationen

Einzelziel Nr. 2: Umsetzung der neuen Methode für die Erstellung europäischer Statistiken zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung.

ABM/ABB-Tätigkeiten

3403 – Erstellung statistischer Informationen, 3480 – Administrative Unterstützung für Eurostat, 3481 – Strategieplanung und Koordinierung von Eurostat

Einzelziel Nr. 3: Stärkung der Partnerschaft innerhalb und außerhalb des ESS zur weiteren Steigerung seiner Produktivität und seiner weltweit führenden Rolle in der amtlichen Statistik.

ABM/ABB-Tätigkeiten

3481 – Strategieplanung und Koordinierung von Eurostat

Einzelziel Nr. 4: Vorkehrungen für die kontinuierliche Bereitstellung dieser Statistiken während der gesamten Laufzeit des Programms, vorausgesetzt dass dies keinen Eingriff in die Mechanismen des ESS zur Prioritätensetzung darstellt.

ABM/ABB-Tätigkeiten

3403 – Erstellung statistischer Informationen

1.4.3      Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen

Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppe auswirken dürfte.

Auswirkungen auf das Europäische Parlament und den Rat: positiv, da das Europäische Statistische Programm (ESP) im Einklang steht mit den Verträgen, der finanziellen Vorausschau und den politischen Prioritäten der Europäischen Union; auf den Bedarf an statistischen Informationen zur Unterstützung der politischen Maßnahmen der EU wird im ESP eingegangen; das ESP beinhaltet einen Mechanismus zur Verbesserung der Prioritätensetzung und zur Verringerung des Beantwortungsaufwands für Unternehmen und Bürger. Die Mitgliedstaaten sind an der Erarbeitung des ESP beteiligt. Bei der Durchführung des ESP wird das Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt.

Auswirkungen auf das Kollegium der Kommissionsmitglieder und die Kommissionsdienststellen: positiv, da das ESP im Einklang steht mit den Verträgen und der finanziellen Vorausschau; auf den Bedarf an statistischen Informationen zur Unterstützung der politischen Maßnahmen der EU wird im ESP eingegangen, und als Teil des ESP wird ein robustes Qualitätsmanagementsystem umgesetzt. Zur Verteilung der Ressourcen wird das ESP einer wirkungsvollen Bewertung unterzogen und einen ABB-gerechten Rahmen erhalten.

Auswirkungen auf die nationalen statistischen Ämter (einschließlich DGINS, ESS-Ausschuss, Partnerschaftsgruppe, Direktorengruppen) und andere nationale Produzenten: positiv, da das ESP einen Mechanismus zur Verbesserung der Prioritätensetzung und zur Verringerung des Beantwortungsaufwands für Unternehmen und Bürger umfasst. In ihm spiegelt sich die gemeinsame ESS-Strategie zur Umsetzung der Mitteilung wider. Die Mitgliedstaaten sind an der Erarbeitung des ESP beteiligt. Bei der Durchführung des ESP wird das Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt.

Auswirkungen auf den Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik, die Europäische Zentralbank, den Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken (AWFZ) und andere nichtinstitutionelle Nutzer: positiv, da im ESP auf den Bedarf an statistischen Informationen zur Unterstützung der politischen Maßnahmen der EU im ESP eingegangen wird und für die Nutzer gewährleistet ist, dass die Statistiken für den jeweiligen Zweck geeignet sind, d. h. rechtzeitig und dem politischen Bedarf und den politischen Anforderungen entsprechend erstellt wurden.

Auswirkungen auf Eurostat: positiv, da sich im ESP die Mitteilung über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken widerspiegelt; als Teil des ESP wird ein robustes Qualitätsmanagementsystem umgesetzt; das ESP bietet einen stabilen Rahmen für eine kohärente, strukturierte jährliche Planung und Mittelzuteilung sowie ein klares Bild von der Richtung, in die sich Eurostat entwickelt; das ESP wird einer wirkungsvollen Bewertung unterzogen.

1.4.4      Leistungs- und Erfolgsindikatoren

Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative verfolgen lässt.

Für alle im ESP 2013-2017 genannten Ziele werden die wichtigsten Maßnahmen und Indikatoren aufgelistet. Für die Ziele des ESP 2013-2017 wird in den Jahresarbeitsprogrammen eine detailliertere Planung aufgestellt, und die Ergebnisse werden während des gesamten Planungszeitraums überwacht.

Das allgemeine Ziel im Zusammenhang mit dem Bestreben, führender Anbieter hochwertiger Statistiken über Europa zu sein, wird überwacht anhand:

– der Anwenderzufriedenheitsbefragung von Eurostat, insbesondere des Prozentsatzes der Nutzer, die die Gesamtqualität der europäischen Statistiken als „sehr gut“ oder „gut“ einstufen.

1.5         Begründung des Vorschlags/der Initiative

1.5.1      Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

Die Erarbeitung eines mehrjährigen Europäischen Statistischen Programms beruht auf Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken[4], wonach das Europäische Statistische Programm für einen Zeitraum von nicht mehr als fünf Jahren den Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken, die Hauptbereiche und die Ziele der geplanten Maßnahmen bildet. In ihm müssen die Prioritäten bezüglich des Bedarfs an Informationen festgelegt sein, die für die Durchführung der Tätigkeiten der Europäischen Union erforderlich sind. Die Zielgruppen, die von dem Vorschlag profitieren, sind die Nutzer und die Produzenten europäischer Statistiken, d. h. das Europäische Parlament und der Rat, die Generaldirektionen der Kommission, die Europäische Zentralbank, die nationalen statistischen Ämter und andere nationale Produzenten europäischer Statistiken, der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik, der Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken (AWFZ) und andere nichtinstitutionelle Nutzer sowie natürlich die breite Öffentlichkeit.

1.5.2      Mehrwert durch die Intervention der EU

Die politischen Entscheidungsträger und die Marktteilnehmer benötigen ständig Statistiken, um Entscheidungen treffen und deren Umsetzung überwachen und beurteilen zu können. Statistiken bieten eine wichtige Infrastruktur für das stimmige und effiziente Funktionieren von Demokratien und modernen Volkswirtschaften. Damit sie ihren Auftrag erfüllen kann, benötigt die Europäische Union einen hochwertigen statistischen Informationsdienst. Europäische Statistiken müssen zuverlässig, aktuell und gegenüber politischer Einflussnahme unabhängig sein und in einer benutzerfreundlichen Form vorliegen. Außerdem sollte ihre Erstellung keine übermäßige Belastung der Datenlieferanten bedeuten, und ihre Erhebung muss im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit erfolgen.

Gemeinsam mit den nationalen statistischen Stellen und anderen nationalen Stellen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken zuständig sind, hat Eurostat eine Partnerschaft, das sogenannte ESS, eingeführt. Zu dieser Partnerschaft gehören auch die EWR-Länder. Die Mitgliedstaaten erheben Daten und erstellen Statistiken sowohl für eigene als auch für EU-Zwecke.

Das ESS arbeitet als Netzwerk, in dem Eurostat in enger Zusammenarbeit mit den nationalen statistischen Stellen die Leitfunktion bei der Harmonisierung der Statistiken wahrnimmt. Die Arbeiten des ESS sind hauptsächlich auf Politikbereiche der EU ausgerichtet, und mit der Ausweitung der politischen Maßnahmen der EU wurden fast alle statistischen Bereiche in die Harmonisierung einbezogen.

Mit dem ESS wird es einfacher, Wissen und „bewährte Verfahren“ zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen und neue Technologien, gemeinsame Instrumente und Kooperationsnetze zu entwickeln, um mögliche Synergien zu nutzen und Doppelarbeit zu vermeiden, wodurch der Weg für ein modernes Produktionssystem geebnet wird, das für die künftigen Herausforderungen gerüstet ist.

Bemühungen um Harmonisierung, Rationalisierung und Regelung werden am besten auf Ebene der Europäischen Union eingeleitet, auf der sich solche Projekte am effizientesten durchführen lassen.

1.5.3      Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse

Eine größere Einschränkung ist beim Statistischen Programm der Gemeinschaft 2008-2012[5] dadurch gegeben, dass die Struktur für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt ist und die Ziele detailliert beschrieben sind. Seit der Annahme des laufenden Programms haben sich zahlreiche wichtige Entwicklungen vollzogen. Der grundlegende Rechtsrahmen für die Erstellung europäischer Statistiken hat sich verändert. Die Mitteilung über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken wurde angenommen, darauf folgte eine gemeinsame ESS-Strategie; der Vertrag von Lissabon trat in Kraft; eine neue Europäische Kommission nahm ihre Arbeit auf (von Januar 2010 bis Dezember 2014 im Amt); mehrere neue politische Initiativen (wie Europa 2020) wurden auf den Weg gebracht und die Governance-Struktur des ESS wurde ausgebaut. Keine dieser Entwicklungen findet im laufenden Programm ihren Niederschlag; Teile des Programms sind veraltet und geplante und tatsächliche Maßnahmen klaffen auseinander. Dadurch wird die Berichterstattung über die Durchführung des Programms weniger relevant, weil auf viele relevante Tätigkeiten im Programm nicht eingegangen wird, stattdessen aber über einige im Programm aufgeführte Maßnahmen Bericht erstattet werden muss, die nicht mehr durchgeführt werden.

Für den Prozess zur Vorbereitung des Europäischen Statistischen Programms schlug die Partnerschaftsgruppe Taskforce 3[6] für den Zeitraum von 2013 bis 2017 einen mehrjährigen Planungszyklus vor: Die Rolle der ESS-Partner (ESS-Ausschuss, DGINS, Direktorengruppen und Europäischer Beratender Ausschuss für Statistik) sollte im Zuge der Programmvorbereitung aufgewertet werden.

Ferner sollte erwähnt werden, dass der Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Ex-post-Bewertung des Statistischen Programms der Gemeinschaft (SPG) 2003-2007[7] in Bezug auf künftige Mehrjahresprogramme folgende Empfehlungen enthielt:

Verknüpfung zwischen dem SPG und den Jahresarbeitsprogrammen verbessern. Das SPG ist als Rahmenprogramm konzipiert, mit dem eine strategische Vision für fünf Jahre formuliert und zusammen mit den Jahresarbeitsprogrammen die Flexibilität und Relevanz des SPG während des gesamten Zeitraums gewährleistet wird. In den Jahresarbeitsprogrammen, für die das SPG als Referenz dient, sollte das SPG ausdrücklich erwähnt werden, und sie sollten auf dem jeweils relevanten SPG basieren.

Überwachung der SPG-Durchführung verbessern. Eine allgemeine Überwachung des SPG sollte durchgeführt werden, indem ein Satz von grundlegenden Indikatoren definiert wird, die ausreichende Informationen über die Verwirklichung der operativen und strategischen Ziele während des Planungszeitraums liefern.

Im Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Halbzeitbewertung des SPG 2008-2012 wurden folgende künftig zu berücksichtigende Punkte hervorgehoben:

Festlegung des neuen Bedarfs an statistischen Informationen. Es wird ein stärker integrierter Ansatz benötigt, bei dem in Verbindung mit einer Harmonisierung der Methodiken, Konzepte und Definitionen auf unterschiedliche miteinander verknüpfte Datenquellen zurückgegriffen wird.

Intensivierung der Partnerschaft im ESS. Es wurde betont, dass mehr neue und von unterschiedlichen Modellen zur Integration und Kooperation mit den Mitgliedstaaten geschaffen werden müssen.

Überlegungen zu einem konzeptionellen Ansatz zur Neufestsetzung der vorrangigen Tätigkeiten und zur Verfügbarkeit von Ressourcen zur Durchführung des SPG, mit der Beantwortungsaufwand und Produktionskosten verringert werden sollen, wurden für notwendig erachtet.

Es sei darauf hingewiesen, dass das laufende SPG 2008-2012 Gegenstand des Audit-Berichts der internen Eurostat-Auditstelle über die Bewertungsfunktion[8] war, in dem auf das Fehlen einer Ex-ante-Bewertung im laufenden Programm hingewiesen und empfohlen wird, für zukünftige Programme in Einklang mit der Haushaltsordnung[9] (Artikel 27) und ihren Durchführungsbestimmungen[10] (Artikel 21) eine solche Bewertung vorzunehmen.

Das ESP 2013-2017 wurde als generelles Planungsinstrument konzipiert, in dem die zu erreichenden Ziele und zu ergreifenden Maßnahmen allgemein beschrieben werden, um die mit einem zu detaillierten Programm einhergehenden Einschränkungen zu vermeiden und so Anpassungen an neue oder sich wandelnde politische Prioritäten und Entwicklungen vornehmen zu können. Dadurch wird für die Erarbeitung statistischer Jahresarbeitsprogramme mit detaillierten Zielen und Maßnahmen ein Gesamtrahmen vorgegeben.

Durch die Entwicklungen im ESS sowie die Umsetzung der Mitteilung über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken ist es notwendig, dass mit dem Europäischen Statistischen Programm 2013-2017 ein besonderer Schwerpunkt darauf gesetzt wird, künftigen Herausforderungen zu begegnen und ein Gleichgewicht zwischen Nachfrage und Ressourcen zu finden. Eine starke ESS-Partnerschaft ist von zentraler Bedeutung, weshalb im Fahrplan für die Ausarbeitung dieses Programms umfassendere Konsultationen interessierter Parteien vorgesehen wurden.

Auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen werden Mechanismen für eine kohärente Planung und Berichterstattung eingerichtet, indem die Programmziele besser mit den Jahresarbeitsprogrammen verknüpft und die Überwachung und Bewertung der Programmdurchführung verbessert werden.

Bei der Ausarbeitung der Ziele und Indikatoren des ESP 2013-2017 wurden die Empfehlungen der Halbzeitbewertung des SPG 2008-2012 berücksichtigt. Mit Blick auf die Neufestsetzung der Prioritäten für die statistischen Anforderungen im Sinne der Verringerung des Beantwortungsaufwands und der Produktionskosten wurde insbesondere die am 18. November 2010 dem ESS-Ausschuss vorgelegte Umsetzung des Mechanismus zur Prioritätensetzung[11] vorgesehen.

Schließlich wurde die Ex-ante-Bewertung im Einklang mit der Haushaltsordnung[12] (Artikel 27) und ihren Durchführungsbestimmungen[13] (Artikel 21) vorbereitet.

1.5.4      Kohärenz und mögliche Synergieeffekte mit anderen relevanten Instrumenten

Parallel zum laufenden SPG 2008-2012 wird im Zeitraum von 2009 bis 2013 ein anderes mehrjähriges Programm, das Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS), durchgeführt. Im Sinne einer effizienteren Programmverwaltung entschied Eurostat, künftig anstelle von zwei Mehrjahresprogrammen nur ein derartiges Programm zu erarbeiten. Dies bedeutet, dass die Ziele im Bereich Unternehmens- und Handelsstatistik nach 2013 sowie Maßnahmen zur Modernisierung der Sozialstatistik Teil des ESP 2013-2017 sind.

Ferner nimmt Eurostat im Einklang mit dem Beschluss 2012/504/EU der Kommission vom 17. September 2012 bei der Erstellung europäischer Statistiken eine koordinierende Rolle ein. Die Generaldirektionen der Kommission und andere Dienststellen binden Eurostat in einem frühen Stadium in die Entwicklung ihrer einschlägigen Programme ein.

1.6         Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen

þ Vorschlag/Initiative mit befristeter Geltungsdauer

– þ Geltungsdauer: [1.1.]2014 bis [31.12.]2017

– þ Finanzielle Auswirkungen von 2014 bis 2017 für Mittel für Verpflichtungen und von 2014 bis 2021 für Mittel für Zahlungen

¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter Geltungsdauer

– Umsetzung mit einer Anlaufphase von [Jahr] bis [Jahr]

– Vollbetrieb wird angeschlossen.

1.7         Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung[14]

þ Direkte zentrale Verwaltung durch die Kommission

¨ Indirekte zentrale Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:

– ¨  Exekutivagenturen

– ¨  von der Europäischen Union geschaffene Einrichtungen[15]

– ¨  nationale öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden

– ¨  Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen des Titels V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung bezeichnet sind

¨ Geteilte Verwaltung mit Mitgliedstaaten

¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten

¨ Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen, insbesondere mit der OECD, den Vereinten Nationen und der Weltbank

Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung zum Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern.

2            VERWALTUNGSMASSNAHMEN

2.1         Monitoring und Berichterstattung

Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen.

Die Ex-ante-Bewertung des ESP 2013-2017 wurde auf der Grundlage der Bestimmungen der Haushaltsordnung für Ausgabenprogramme von Oktober 2010 bis April 2011 vom Eurostat-Referat für strategische Planung mit Unterstützung der Referate für Finanzen und für gesetzliche Angelegenheiten durchgeführt. Sie wurde mit der internen Eurostat-Taskforce für die Ausarbeitung des ESP 2013-2017, die aus Vertretern aller Eurostat-Direktionen auf Referatsleiterebene besteht, erörtert und anschließend auf der Sitzung der Eurostat-Direktoren am 12. April 2011 gebilligt.

Die wichtigsten Ergebnisse der Ex-ante-Bewertung wurden in den Finanzbogen zu Rechtsakten aufgenommen. Die Erfahrungen, die bei der Aufstellung des ESP berücksichtigt wurden, finden ihren Niederschlag im Finanzbogen zu Rechtsakten, Abschnitt 1.5.3 („Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse“). Die Ziele des ESP werden im Vorschlag selbst dargelegt.

In Artikel 2 des Vorschlags ist festgelegt, dass für das ESP entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 eine jährliche Planung anhand der statistischen Jahresarbeitsprogramme der Kommission erstellt wird. Diese Programme und ihre Finanzierung sind Gegenstand von Beschlüssen der Kommission, in denen die für den jeweiligen Zeitraum vorgegebenen Produkte im Einzelnen dargelegt werden. Das Monitoring erfolgt auf der Grundlage regelmäßiger Berichte über den Mittelverbrauch und die bei der Verwirklichung der Ziele erreichten Fortschritte.

Hinsichtlich der Berichterstattung wird damit gerechnet, dass im Sinne der Verordnung über europäische Statistiken ein Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten erstellt und nach Anhörung des ESS-Ausschusses spätestens im Juni 2015 dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt wird.

Am Ende des Programmzeitraums wird das ESP einer Ex-post-Bewertung unterzogen. Der Bewertungsbericht wird dem ESS-Ausschuss zur Anhörung vorgelegt und bis Ende 2018 dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.

2.2         Verwaltungs- und Kontrollsystem

2.2.1      Ermittelte Risiken

Das vorgeschlagene Programm wird direkt und zentral von der Kommission sowie in begrenztem Umfang gemeinsam mit internationalen Organisationen verwaltet. In finanzieller Hinsicht wird das Programm durch die Vergabe von Aufträgen – insbesondere an Unternehmen, die auf Statistik- oder Informatikdienstleistungen spezialisiert sind – und Finanzhilfen, die hauptsächlich an nationale statistische Stellen gehen, durchgeführt. Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken lässt direkte Finanzhilfen für solche Stellen zu.

Die Hauptrisiken für die Durchführung des Programms liegen in der Verwaltung der Finanzhilfeverfahren. Bei der Durchführung des Statistischen Programms der Gemeinschaft 2008-2012 zeigte sich, dass einige Zahlungsempfänger Schwierigkeiten hatten, die erforderlichen Unterlagen für die Prüfung der Förderfähigkeit der angefallen Kosten vorzulegen.

2.2.2      Vorgesehene Kontrollen

Die Hauptbestandteile des internen Kontrollsystems sind Ex-ante-Überprüfungen der operativen und finanziellen Aspekte jeder einzelnen Finanztransaktion (Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und wirtschaftliche Haushaltsführung) nach Artikel 49 Absatz 3 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung. Ex-ante-Kontrollen decken den gesamten Ausgabenzyklus ab, von der Programmplanung bis zu den Mittelbindungen und Zahlungen. Deshalb muss jeder einzelne Akteur im Rahmen der Finanzströme bei jeder Finanztransaktion Kontrollen nach speziellen Prüflisten durchführen.

Nicht nur die Finanzströme, sondern auch eine angemessene Kontrolle, finanz- und leistungsorientierte Berichterstattung, Audits und Evaluierungen tragen dazu bei, dass die Mittel des Programms in Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie recht- und ordnungsgemäß eingesetzt werden. Es wird dafür Sorge getragen, dass diese Sicherheitsgrundlagen sich gegenseitig ergänzen, damit Doppelarbeit vermieden wird und kostenwirksame Kontrollen durchgeführt werden können.

Vor dem Hintergrund der umfassenden und verpflichtenden Kontrollen jeder Finanztransaktion, die im Rahmen des Programms genehmigt wird, wird die Verwaltung der Finanzhilfeverfahren folgenden zusätzlichen Kontrollmaßnahmen unterzogen: Neben den oben beschriebenen Ex-ante-Kontrollen auf der Grundlage einer jährlichen Risikoanalyse werden verschärfte Ex-ante- und Ex-post-Überprüfungen vorgenommen. Die verschärften Ex-ante-Überprüfungen werden auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt, d. h. durch eingehende Kontrollen zusätzlicher Unterlagen, bevor die Zahlungen für kofinanzierte Finanzhilfemaßnahmen endgültig ausgeführt werden. Darüber hinaus werden auf der Grundlage der seit 2005 gewonnenen Erfahrungen Ex-post-Kontrollen vorgenommen, um zu prüfen, ob die aus den Mitteln finanzierten Operationen korrekt durchgeführt werden – insbesondere, ob die für die Ex-ante-Überprüfung festgelegten Kriterien erfüllt werden. Besonders wird darauf geachtet, die Verwaltungsabläufe weniger komplex zu gestalten und so die Häufigkeit von Fehlern bei der Verwaltung von Finanzhilfen zu verringern. Erreicht wird dies insbesondere durch die Konzentration auf größere Projekte (und die Begrenzung kleiner Finanzhilfen), das Erfordernis spezieller Auditbescheinigungen und nicht zuletzt durch die Einführung von Alternativen zu Zahlungen auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten, nämlich Zahlungen auf der Basis von Pauschalsätzen und Einheitskosten.

Kosten und Nutzen der Kontrollen: Durch die Programmkontrollstrategie dürfte das Risiko der Nichteinhaltung unter 2 % bleiben; dies entspricht der Bewertung, die im Rahmen des jährlichen Tätigkeitsberichts 2010 erfolgte. Da als internes Kontrollziel für das neue Programm angestrebt wird, eine durchschnittliche Restfehlerquote von 2 % für den gesamten Planungszeitraum von 2013 bis 2017 nicht zu überschreiten, werden sowohl das interne Kontrollsystem als auch dessen Kosten als für diese Zielvorgabe angemessen erachtet. Nach Einschätzung der GD ESTAT bleiben die Kosten der zusätzlichen verstärkten Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen auf ca. 1 % der für das Programm vorgesehenen Mittel beschränkt, was in etwa dem Prozentwert des vorigen Programms entspricht. Was die Art und Intensität der Kontrollen angeht, werden 100 % der Finanztransaktionen (also 100 % der Mittel) verpflichtenden Ex-ante-Kontrollen nach der Haushaltsordnung unterzogen. Wie oben dargelegt, werden Kontrollen auf der Grundlage einer gründlichen Untersuchung der jeweiligen Unterlagen und nach einer jährlichen Risikoanalyse vorgenommen. Durch sie können 4-6 % der Mittel abgedeckt werden.

2.3         Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

Bitte geben Sie an, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind.

Neben der Anwendung aller vorgeschriebenen Kontrollmechanismen wird – entsprechend der neuen, am 24. Juni 2011 angenommenen Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission (CAFS) – eine Betrugsbekämpfungsstrategie für dieses Programm ausgearbeitet, damit unter anderem die internen Betrugskontrollen voll und ganz mit der CAFS im Einklang stehen und das Konzept für das Management des Betrugsrisikos auf die Ermittlung von Risikobereichen und adäquaten Reaktionen ausgerichtet ist. Bei Bedarf werden Netzwerkgruppen und geeignete IT-Instrumente für die Untersuchung von Betrugsfällen in Verbindung mit dem Europäischen Statistischen Programm eingerichtet.

Eurostat hat für das ESP 2013-2017 eine programmbegleitende Kontrollstrategie entwickelt. Mit weniger komplexen Abläufen, kostenwirksamen Monitoringverfahren und risikobasierten Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen sollen die Betrugswahrscheinlichkeit reduziert und die Betrugsprävention verbessert werden. Die Kontrollstrategie schließt besondere Sensibilisierungsmaßnahmen und einschlägige Schulungen zur Betrugsprävention ein.

3            GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

3.1         Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

· Bestehende Haushaltslinien

In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge

Nummer [Bezeichnung………………………...……….] || GM/NGM ([16]) || von EFTA-Ländern[17] || von Bewerberländern[18] || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung

|| [XX.YY.YY.YY] || GM/NGM || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN

· Neu zu schaffende Haushaltslinien

In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge

Nummer [Bezeichnung……………………………………..] || GM/NGM || von EFTA-Ländern || von Bewerberländern || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung

1 || 29.0201 Europäisches Statistisches Programm 2013-2017 || GM || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN

1 || 29.0104 Politik der statistischen Information – Verwaltungsausgaben || NGM || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN

3.2         Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

3.2.1      Übersicht

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || Nummer || Rubrik 1 – Intelligentes und integratives Wachstum (ab 2014)

GD: ESTAT || || || Jahr 2014[19] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT

Ÿ Operative Mittel || || || || || ||

29 02 01 || Verpflichtungen || (1) ||  53,391 || 54,922 || 56,443 || 57,960 || || 222,716

Zahlungen || (2) || 32,360 || 33,613 || 46,450 || 52,843 || 92,839 || [20]258,105

Aus der Dotation bestimmter operativer Programme  finanzierte Verwaltungsausgaben[21] || || || || || ||

29 01 04 || || (3) || 2,900 || 2,983 || 3,065 || 3,148 || || 12,096

Mittel INSGESAMT für die GD ESTAT || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 56,291 || 57,905 || 59,508 || 61,108 || || 234,812

Zahlungen || =2+2a+3 +3 || 35,260 || 36,596 || 49,515 || 55,991 || 92,839 || 270,201

Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 53,391 || 54,922 || 56,443 || 57,960 || || || || 222,716

Zahlungen || (5) || 32,360 || 33,613 || 46,450 || 52,843 || 92,839 || || || 258,105

Ÿ Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || 2,900 || 2,983 || 3,065 || 3,148 || || || || 12,096

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 1 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+ 6 || 56,291 || 57,905 || 59,508 || 61,108 || || || || 234,812

Zahlungen || =5+ 6 || 35,260 || 36,596 || 49,515 || 55,991 || 92,839 || || || 270,201

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || 5 || „Verwaltungsausgaben“

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT

GD: ESTAT ||

Ÿ Personalausgaben || 92,335 || 91,479 || 90,615 || 89,829 || || || || 364,258

Ÿ Sonstige Verwaltungsausgaben || (1) 3,487 || (2) 3,487 || (3) 3,487 || (4) 3,487 || || || || 13,948

GD ESTAT INSGESAMT || Mittel || 95,822 || 94,966 || 94,102 || 93,316 || || || || 378,206

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || 95,822 || 94,966 || 94,102 || 93,316 || || || || 378,206

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT

Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 152,113 || 152,871 || 153,610 || 154,424 || || || || 613,018

Zahlungen || 131,082 || 131,562 || 143,617 || 149,307 || 92,839 || || || 648,407

3.2.2      Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

–          Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt.

–          X         Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt:

Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || INSGESAMT

ERGEBNISSE

|| Ziele und Ergebnisse || Art der Ergebnisse[22] || Durchschnittskosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Gesamtzahl || Gesamtkosten ||

EINZELZIELE Nr. 1 und 4[23] Bereitstellung hochwertiger statistischer Informationen zur Unterstützung der Entwicklung, Überwachung und Bewertung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union ||

|| - Ergebnis || Statistikprojekte || 0,304 || || || 85 || 23,694 || 67 || 21,480 || 62 || 21,204 || 58 || 22,129 || 272 || 88,507

|| Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || || || 85 || 23,694 || 67 || 21,480 || 62 || 21,204 || 58 || 22,129 || 272 || 88,507

|| EINZELZIEL Nr. 2 Umsetzung der neuen Methode für die Erstellung europäischer Statistiken ||

|| - Ergebnis || Statistikprojekte || 0,298 || || || 84 || 23,694 || 100 || 30,102 || 94 || 31,555 || 87 || 32,194 || 365 || 117,545

|| Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2 || || || 84 || 23,694 || 100 || 30,102 || 94 || 31,555 || 87 || 32,194 || 365 || 117,545

|| EINZELZIEL Nr. 3 Stärkung der Partnerschaft innerhalb und außerhalb des ESS ||

|| - Ergebnis || Statistikprojekte || 0,306 || || || 19 || 6,003 || 9 || 3,340 || 8 || 3,684 || 7 || 3,637 || 43 || 16,664

|| Zwischensumme für Einzelziel Nr. 3 || || || 19 || 6,003 || 9 || 3,340 || 8 || 3,684 || 7 || 3,637 || 43 || 16,664

|| GESAMTKOSTEN || || || 188 || 53,391 || 176 || 54,922 || 164 || 56,443 || 152 || 57,960 || 680 || 222,716

3.2.3      Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

3.2.3.1   Übersicht

– ¨  Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt.

– X  Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 und Folgejahre || INSGESAMT

RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || ||

Personalausgaben || 92,335 || 91,479 || 90,615 || 89,829 || || 364,258

Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || 13,948

Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 95,822 || 94,966 || 94,102 || 93,316 || || 378,206

Außerhalb der RUBRIK 5[24] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || ||

Personalausgaben || 2,285 || 2,285 || 2,285 || 2,285 || || 9,140

Sonstige Verwaltungsausgaben (IT; Sitzungen; Studien; Dienstreisen; Abonnements) || 0,615 || 0,698 || 0,780 || 0,863 || || 2,956

Zwischensumme der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (1) 2,900 || (2) 2,983 || (3) 3,065 || (4) 3,148 || || (5) 12,096

INSGESAMT || 98,722 || 97,949 || 97,167 || 96,464 || || 390,302

3.2.3.2   Geschätzter Personalbedarf

– ¨  Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.

– X  Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt:

Schätzung in Vollzeitäquivalenten (oder bis auf höchstens eine Dezimalstelle)

|| Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 ||

Ÿ Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit)

29 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || 651 || 645 || 639 || 633 || || ||

XX 01 01 02 (in den Delegationen) || - || - || - || - || || ||

XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || - || - || - || - || || ||

10 01 05 01 (direkte Forschung) || - || - || - || - || || ||

Ÿ Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten = VZÄ)[25]

29 01 02 01 (AC, INT, ANS der Globaldotation) || 94 || 93 || 92 || 92 || || ||

XX 01 02 02 (AC, AL, JED, INT und ANS in den Delegationen) || - || - || - || - || || ||

XX 01 04 yy [26] || am Sitz[27] || || || || || || ||

in den Delegationen || || || || || || ||

XX 01 05 02 (AC, INT, ANS der indirekten Forschung) || || || || || || ||

10 01 05 02 (AC, INT, ANS der direkten Forschung) || || || || || || ||

Sonstige Haushaltslinien (29 01 04 01) || 41 || 41 || 40 || 40 || || ||

INSGESAMT || 789 || 779 || 771 || 765 || || ||

29 steht für den jeweiligen Haushaltstitel oder Politikbereich.

Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:

Beamte und Zeitbedienstete || Die wesentlichen Aufgaben betreffen zum einen hauptsächlich methodische Arbeiten, zum anderen die Erfassung, Validierung, Verarbeitung und Verbreitung der statistischen Informationen über die in der Verordnung XXX aufgeführten Bereiche. Weitere Arbeiten sind im Rahmen der beiden horizontalen ABB-Tätigkeiten von Eurostat („Administrative Unterstützung für Eurostat“ und „Strategieplanung und Koordinierung von Eurostat“) durchzuführen.

Externes Personal || Unterstützung der Beamten und Zeitbediensteten bei der Ausführung der obengenannten Aufgaben

3.2.4      Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

– X Der Vorschlag/die Initiative ist mit dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 vereinbar.

– ¨  Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens.

Bitte erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter Angabe der einschlägigen Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge.

– ¨  Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens.[28]

Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der einschlägigen Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge.

3.2.5      Finanzierungsbeteiligung Dritter

– Der Vorschlag/die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.

– X Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor:

Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || || Insgesamt

Beitrag der Schweiz || 4,851 || 4,948 || 5,047 || 5,147 || || || || 19,933

Kofinanzierung INSGESAMT || 4,851 || 4,948 || 5,047 || 5,147 || || || || 19,933

3.3         Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

– X  Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.

– ¨  Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar

– ¨         auf die Eigenmittel

– ¨         auf die sonstigen Einnahmen

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[29]

Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6) bitte weitere Spalten einfügen

Artikel …………. || || || || || || || ||

Bitte geben Sie für die sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an.

Bitte geben Sie an, wie die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden.

[1]               ABl. L 39 vom 9.2.2009, S. 12.

[2]               ABM: Activity Based Management: maßnahmenbezogenes Management – ABB: Activity Based Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung.

[3]               Im Sinne des Artikels 49 Absatz 6 Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung.

[4]               ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164.

[5]               Beschluss Nr. 1578/2007/EG, ABl. L 344 vom 28.12.2007, S. 15.

[6]               Die Partnerschaftsgruppe setzt sich aus Leitern der nationalen statistischen Ämter des ESS zusammen, deren Aufgabe darin besteht, die Entwicklung des ESS in erster Linie durch Unterstützung des ESS-Ausschusses zu fördern.

[7]               KOM(2009) 1 endg.

[8]               Audit-Bericht der internen Audit-Stelle ESTAT-2009-ESTAT-002 vom 19.2.2010.

[9]               Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften.

[10]             Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften.

[11]             Vorgelegt auf der AESS-Sitzung vom 18. November 2010 (Dok. Nr. 2010/07/08b).

[12]             Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften.

[13]             Konsolidierte Fassung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften.

[14]             Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html.

[15]             Einrichtungen im Sinne des Artikels 185 der Haushaltsordnung.

[16]             GM = Getrennte Mittel / NGM = Nichtgetrennte Mittel.

[17]             EFTA: Europäische Freihandelsassoziation.

[18]             Bewerberländer und gegebenenfalls potenzielle Bewerberländer des Westbalkans.

[19]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[20]             Bei den Mitteln für Zahlungen sind Bindungen berücksichtigt, die auf den Zeitraum seit Anfang der Laufzeit des Europäischen Statistischen Programms (2013) zurückgehen.

[21]             Ausgaben für technische und/oder administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Durchführung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[22]             Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und Dienstleistungen, die erbracht werden (z. B.: Austausch von Studierenden, gebaute Straßenkilometer…).

[23]             Wie in Ziffer 1.4.2. („Einzelziele…“) beschrieben.

[24]             Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[25]             AC = Vertragsbediensteter, AL = örtlicher Bediensteter, ANS = Abgeordneter Nationaler Sachverständiger, INT = Leiharbeitskraft („Intérimaire“), JED = Junger Sachverständiger in Delegationen.

[26]             Teilobergrenzen für aus operativen Mitteln finanziertes externes Personal (vormalige BA-Linien).

[27]             Im Wesentlichen für Strukturfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Fischereifonds (EFF).

[28]             Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung.

[29]             Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben) sind die Beträge netto, d. h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten, anzugeben.