Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Europäische Jahr der Entwicklung (2015) /* COM/2013/0509 final - 2013/0238 (COD) */
BEGRÜNDUNG
1. KONTEXT DES VORSCHLAGS Die Entwicklungszusammenarbeit war in den letzten
Jahrzehnten aufgrund der zunehmenden globalen Herausforderungen und
Verflechtungen, einer stärkeren Differenzierung zwischen den
Entwicklungsländern und neuer entwicklungspolitischer Akteure einem starken
Wandel unterworfen. 2015 ist ein entscheidendes Jahr für den
Entwicklungsbereich: Es ist das letzte Jahr vor dem Zieldatum für die
Verwirklichung der gemeinsam vereinbarten Millenniumsentwicklungsziele und das
Jahr, in dem wichtige Entscheidungen über eine Agenda für die Folgejahre
getroffen werden müssen. Vier Jahre nach der Annahme der Mitteilung zu
einer Agenda für den Wandel[1]
ist 2015 der geeignete Zeitpunkt, um die konkreten Ergebnisse der damit
eingeleiteten Reform der Entwicklungspolitik vorzulegen. Die EU stellt mehr als die Hälfte der gesamten
internationalen Entwicklungshilfe bereit und ist damit weltweit der größte
Geber von öffentlicher Entwicklungshilfe (ODA). Dieses starke Engagement der EU
für ihre Partnerländer reicht bis zum Jahr 1957 zurück, als mit den Römischen
Verträgen erstmals die Grundlage für eine europäische Entwicklungspolitik
geschaffen wurde. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die
Entwicklungspolitik und ihr Hauptziel, die Beseitigung der Armut, fest im auswärtigen
Handeln der EU verankert und so den auf Stabilität und Wohlstand in der Welt
gerichteten Interessen der EU Nachdruck verliehen. Die
Entwicklungszusammenarbeit ist auch Bestandteil der Strategie Europa 2020. Darüber hinaus haben wichtige politische
Initiativen der EU - z. B. die Stärkung der Politikkohärenz im Interesse
der Entwicklung und der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe - zur Verbesserung
der Programmplanung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit
beigetragen. 2. EIN
„EUROPÄISCHES JAHR DER ENTWICKLUNG“ · Herausforderungen Trotz dieses entschiedenen Engagements für die
Partnerländer sind die EU-Bürger vielfach nicht ausreichend über die
Entwicklungszusammenarbeit und über Sinn und Nutzen der Entwicklungspolitik auf
EU-Ebene informiert. Aus einer
Eurobarometer-Umfrage vom Oktober 2012 geht hervor, dass diesbezüglich
erhebliche Informationsdefizite bestehen: 53 %
der Befragten gaben an, nicht zu wissen, wohin die Entwicklungshilfe der EU
fließt (44 % sind nicht darüber informiert, wofür die bilaterale Hilfe
ihres Landes geleistet wird)[2]. Die Umfrage zeigt auch, dass
das persönliche Engagement leicht nachlässt und die Entwicklungszusammenarbeit
und ihre Bedeutung EU-weit sehr unterschiedlich beurteilt wird. In unserer sich rasch
verändernden Welt ist es wichtig, die Menschen darüber zu informieren, wie ein
weltoffenes Europa zu globaler Nachhaltigkeit beitragen kann. Daher müssen
Europa und seine weltweiten Verflechtungen stärker ins Bewusstsein der Bürger
gerückt werden. Generell wollen die EU-Bürger wissen, wie sie etwas bewirken
können und richtig informiert zu sein ist der erste Schritt zu aktiver
Beteiligung. In der Entwicklungspolitik hat
in den letzten Jahren ein Paradigmenwechsel stattgefunden. So hat sich der
Schwerpunkt von der traditionellen Beziehung Geber‑Empfänger immer
stärker auf die Bewältigung globaler Aufgaben von gemeinsamem Interesse auf der
Grundlage gleichberechtigter Beziehungen verlagert. Die Verwirklichung der
zentralen entwicklungspolitischen Ziele der EU setzt jedoch öffentliches
Engagement voraus. Mit entsprechend starker öffentlicher Unterstützung könnte
trotz der Sparzwänge infolge der weltweiten Krise das Ziel, 0,7 % des BSP
für Entwicklungshilfe bereitzustellen[3], erreicht werden. Jedoch messen nicht alle
Mitgliedstaaten der Entwicklungszusammenarbeit die gleiche Bedeutung bei. Das
Europäische Jahr der Entwicklung bietet die Möglichkeit, den Informationsstand
in allen Mitgliedstaaten zu verbessern und zugleich die verschiedenen
nationalen Zielgruppen anzusprechen. Daher ist die Mitwirkung der
Mitgliedstaaten und der EU-Vertretungen besonders wichtig. Die Anerkennung der EU als Global
Player und Triebkraft des Wandels ist für die kontinuierliche Unterstützung
ihrer Entwicklungspolitik von maßgeblicher Bedeutung. Es muss wahrgenommen
werden, dass die EU mit den Mitgliedstaaten und anderen Gebern zusammenarbeitet
und ihre Tätigkeit mit ihnen koordiniert. Da viele Bürger offensichtlich über
die Effizienz und die positiven Auswirkungen der Hilfe nicht ausreichend
unterrichtet sind, sollten weniger fachspezifisch formulierte Informationen bereitgestellt
werden. · Chancen Die Tatsache, dass das Europäische Jahr der
Entwicklung im Jahr 2015 organisiert wird, macht bedeutende zusätzliche
Anstrengungen erforderlich. Zugleich bietet sich dadurch aber auch die
Möglichkeit, dem Engagement der politischen Entscheidungsträger und der
EU-Bürgern im Allgemeinen europaweit neue Impulse zu geben. Das Europäische
Jahr der Entwicklung kann zu einer größeren Sensibilisierung der Öffentlichkeit
beitragen und die Rolle der EU im internationalen entwicklungspolitischen
Kontext stärker in den Fokus rücken. Ferner kann es genutzt werden, um den
Kenntnisstand der breiten Öffentlichkeit im Hinblick auf die Zusammenhänge
zwischen Entwicklung, nachhaltiger Entwicklung, Klimawandel,
Ernährungssicherheit, Artenvielfalt und anderen Bereichen sowie deren
Auswirkungen auf die weltweit ärmsten Menschen zu verbessern und das Konzept
der Politikkohärenz zu unterstützen. Dabei können alle
Kommunikationsinitiativen, die die Mitgliedstaaten und andere Akteure der
Entwicklungszusammenarbeit für dieses Jahr mit Sicherheit planen, eingebunden
werden. Die Eurobarometer-Erhebung
zeigt, dass dringender Verbesserungsbedarf bei den Kommunikationsmaßnahmen zur
EU-Entwicklungszusammenarbeit besteht, aber auch große Bereitschaft seitens der
EU-Bürger, den Armen in den Partnerländern zu helfen. Hilfsmaßnahmen
für die Partnerländer finden nach wie vor breite Unterstützung in der Bevölkerung
(85%). Sechs von zehn EU-Bürgern sind sogar der
Ansicht, dass mehr Hilfe geleistet werden sollte. Allerdings muss die
Kommunikationsstrategie der EU stets an die jeweiligen nationalen
Rahmenbedingungen angepasst werden. In der EU gibt es ein
weitreichendes und aktives Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen, die im
Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind und in engem Kontakt mit den
EU-Institutionen stehen. NRO spielen eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht,
die EU-Bürger zu erreichen und einzubeziehen. In zunehmendem Maße engagieren
sich auch der Privatsektor und internationale Stiftungen im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit und immer mehr internationale Meinungsführer werden
zu wichtigen Akteuren der Entwicklungshilfe. Sie tragen maßgeblich zur
Schaffung von Synergien bei, u. a. indem sie die
Entwicklungszusammenarbeit einer breiten Öffentlichkeit nahebringen. Dank des dichten Netzes von
Delegationen der Europäischen Union in der ganzen Welt können Informationen
über die Ergebnisse der Entwicklungszusammenarbeit gesammelt und in den
Partnerländern veröffentlicht werden. Das Europäische Jahr der Entwicklung wird der
Kommunikationsarbeit zur Aufklärung über die EU-Entwicklungszusammenarbeit neue
Impulse verleihen. Es wird die Sichtbarkeit und den ergebnisorientierten Fokus
der Zusammenarbeit stärken. · Ziele und vorgeschlagene Maßnahmen Ziel des Jahres der Entwicklung 2015 ist die
Information der EU-Bürger über die EU-Entwicklungszusammenarbeit. Dabei soll
herausgestellt werden, was die EU als weltweit größter Geber bereits erreichen
kann und wie sie durch die Bündelung der Kräfte ihrer Mitgliedstaaten und
Institutionen sogar noch mehr leisten könnte. Mit dem Jahr der Entwicklung 2015 soll ein aktives
Interesse der EU-Bürger an der Entwicklungszusammenarbeit geweckt, an ihr
Verantwortungsgefühl appelliert und ihnen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie
sie an der Konzeption und Umsetzung politischer Maßnahmen mitwirken können. Es soll ihnen die Bedeutung der
Entwicklungszusammenarbeit vor Augen führen, die nicht nur den Hilfeempfängern,
sondern auch den EU-Bürgern in einer sich verändernden und von zunehmenden
gegenseitigen Abhängigkeiten geprägten Welt Vorteile bietet. Die wichtigste Botschaften, die während dieses
Jahres zu vermitteln sind, sind den jüngsten Mitteilungen "Für eine
EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel" und
"Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung
einer nachhaltigen Zukunft für die Welt" [4]zu
entnehmen. Den während dieses Jahres vorgesehenen
Kommunikationsmaßnahmen liegt ein breit angelegtes Konzept zugrunde, das die
Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe umfasst. Nach Möglichkeit
werden die Maßnahmen für das Jahr der Entwicklung gemeinsam mit strategischen
Partnern konzipiert und umgesetzt. Für solche Fördermaßen können sowohl bestehende
Gremien genutzt als auch innovative Partnerschaften angestrebt werden. Alle Maßnahmen sollten möglichst eng an den
Bürgern innerhalb und außerhalb der EU ausgerichtet werden und für diese leicht
verständlich sein. Um größere Wirkung zu erzielen, werden bestimmte
Zielgruppen, wie z. B. junge Menschen, angesprochen. Nach Möglichkeit werden auch
vorhandene Kommunikationsinitiativen wie z. B. die Europäischen
Entwicklungstage, die DEAR-Initiative (für Bildungsarbeit im
Entwicklungsbereich und Sensibilisierung der Bürger), die Verleihung des
Lorenzo‑Natali‑Preises oder Veröffentlichungen zur
Entwicklungszusammenarbeit der EU ‑ wie der Jahresbericht von
EuropeAid - genutzt. Auch Maßnahmen in anderen
Bereichen wie Außenbeziehungen, Handel, Erweiterung, Beschäftigung und
Sozialpolitik, Bildung und Kultur, Gesundheit, Landwirtschaft und Forschung und
Innovation tragen direkt oder indirekt zu Förderung der Entwicklung bei. Die
Kommission wird diese Aktivitäten nutzen, um die Wirkung des Europäischen
Jahres der Entwicklung 2015 noch zu steigern. Wie schon in den
vorausgegangenen Europäischen Jahren werden zusätzliche Maßnahmen wie
Informationskampagnen, Konferenzen, Veranstaltungen, Initiativen, Studien und
Erhebungen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene
durchgeführt, mit denen die zentralen Botschaften und Informationen zur EU‑Entwicklungszusammenarbeit
bekannt gemacht und die EU-Bürger zur Teilnahme und aktiven Mitwirkung
aufgefordert werden sollen. Die Kommission kann zudem weitere Maßnahmen ergreifen,
die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen. Die Maßnahmen für das Europäische Jahr 2015 müssen
genau auf den Bedarf und die Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten
abgestimmt werden. Dabei werden die Erfahrungen der früheren Europäischen Jahre
berücksichtigt. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, einen nationalen
Koordinator für das Europäische Jahr der Entwicklung 2015 zu benennen. Die
nationalen Koordinatoren werden sich mit einem breiten Spektrum von
Interessenträgern eng abstimmen und gegebenenfalls die Funktion einer nationalen
Agentur oder Kontaktstelle für die jeweiligen EU-Maßnahmen übernehmen. Die gemeinsam mit den Mitgliedstaaten
durchgeführten Maßnahmen für das Europäische Jahr 2015 werden die
Kommunikationsstrategien der einzelnen Länder berücksichtigen. Die
Mitgliedstaaten werden daher aufgefordert, die EU-Entwicklungszusammenarbeit im
weitesten Sinn in ihre Kommunikationsarbeit einzubeziehen. 3. ERGEBNISSE DER BERATUNGEN
MIT DEN BETEILIGTEN Im Mai 2011 wurde vom Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss (EWSA) vorgeschlagen, 2015 zum Europäischen Jahr der
Entwicklung auszurufen. Der EWSA griff damit einen Vorschlag des Dachverbands
europäischer NRO für Katastrophenhilfe und Entwicklung (CONCORD) auf. Im Oktober 2012 forderte das Europäische Parlament
die Kommission auf, 2015 zum Europäischen Jahr der Entwicklung zu erklären, und
verband damit die Hoffnung, dass so die Entwicklungszusammenarbeit stärker in
den Blickpunkt der Öffentlichkeit rückt. Die Dienststellen der Kommission und der
Europäische Auswärtige Dienst wurden informell zu diesem Vorschlag konsultiert. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten
wurden informell zur Organisation dieses Europäischen Jahres kontaktiert. Das Europäische Jahr der Entwicklung 2015 ist auch
ein Tagesordnungspunkt der ordentlichen Sitzung der für Entwicklung zuständigen
Staatssekretäre der Mitgliedstaaten, die im Juni 2013 stattfindet. Über organisatorische Fragen wurde im Rahmen der
interinstitutionellen Arbeitsgruppe für das Europäische Jahr der Entwicklung
beraten, an der Vertreter von CONCORD, des Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen sowie des Europäischen
Parlaments und der Mitgliedstaaten beteiligt sind. In die Planungen wurde auch das Forum für
entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (DEAR) eingebunden,
das die Stärkung der NRO-Kapazitäten zur Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen
und die Information und Einbeziehung der europäischen Öffentlichkeit in die
weltweite Armutsbekämpfung und Förderung der sozialen Inklusion zum Ziel hat.
Der Grundgedanke der Initiative findet allgemeine Zustimmung und die wachsende
Zahl von Nachfragen nach weiteren Informationen und die aktive Unterstützung
lassen großes Interesse erkennen. Aufgrund der außenpolitischen Dimension des
Europäischen Jahres für Entwicklung haben auch informelle Beratungen mit
internationalen Organisationen stattgefunden. 4. RECHTLICHE ASPEKTE DES
VORSCHLAGS · Rechtsgrundlage Artikel 209 AEUV bildet die Rechtsgrundlage für die
Konzeption und Umsetzung der Entwicklungspolitik gemäß Artikel 208 durch die
EU. Artikel 210 AEUV sieht vor, dass die Union und die
Mitgliedstaaten ihre Politik auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit koordinieren
und ihre Hilfeprogramme aufeinander abstimmen, auch in internationalen
Organisationen und auf internationalen Konferenzen, damit ihre Maßnahmen
einander besser ergänzen und wirksamer sind. Sie können gemeinsame Maßnahmen
ergreifen. Die Mitgliedstaaten tragen erforderlichenfalls zur Durchführung der
Hilfsprogramme der Union bei. Die Kommission kann alle Initiativen ergreifen,
die dieser Koordinierung förderlich sind. Hauptzweck dieses Vorschlags für einen Beschluss
über ein Europäisches Jahr der Entwicklung 2015 ist die Sensibilisierung der
Öffentlichkeit für den Mehrwert, den die europäische Dimension der Entwicklungszusammenarbeit
im Kontext der weltweiten Verflechtungen und der sich wandelnden
EU-Entwicklungspolitik bietet. Das Ziel als solches fällt daher unter beide
vorstehend genannten Artikel. ·
Subsidiaritätsprinzip Die Hauptverantwortung für die Sensibilisierung
der EU-Bürger für Entwicklungsfragen tragen weiterhin die Mitgliedstaaten. Die
einzelstaatlichen Maßnahmen in diesem Bereich werden jedoch durch Maßnahmen auf
EU-Ebene vervollständigt und ergänzt, was auch in der politischen Erklärung „Europa
partnerschaftlich kommunizieren“ hervorgehoben wird, die das Europäische
Parlament, der Rat und die Kommission am 22. Oktober 2008 unterzeichnet
haben[5].
Da aufgrund der Notwendigkeit multilateraler Partnerschaften, eines
transnationalen Informationsaustausches und EU-weiter Aktionen zur
Sensibilisierung und zur Verbreitung bewährter Verfahren die Ziele des
Europäischen Jahres der Entwicklung nicht in ausreichendem Maße von den
Mitgliedstaaten verwirklicht werden können und sich aufgrund der Bedeutung des
Europäischen Jahres der Entwicklung besser auf Unionsebene erreichen lassen,
kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrages über die
Europäische Union niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. · Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Die im vorgeschlagenen Europäischen Jahr
umzusetzende Maßnahme geht nicht über das für die Erreichung der Ziele
erforderliche Maß hinaus. Der Vorschlag steht daher im Einklang mit dem in
Artikel 5 EUV niedergelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. 5. AUSWIRKUNGEN AUF DEN
HAUSHALT Die Möglichkeit, bei den Haushaltslinien und
Programme der Kommission flexibel zu entscheiden, welche Prioritäten jeweils
für ein Jahr oder mehrere Jahre gesetzt werden, lässt ausreichenden
finanziellen Spielraum, um das Europäische Jahr der Entwicklung 2015 im Rahmen
der derzeitigen vorläufigen Planung durchzuführen (siehe Anhang). 2013/0238 (COD) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über das Europäische Jahr der Entwicklung
(2015) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 209 und Artikel 210 Absatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des
Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschusses[6], nach Stellungnahme des Ausschusses der
Regionen[7], gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Aufgabe der
Entwicklungszusammenarbeit ist es, die menschliche Entwicklung und die
Entfaltung des Menschen in allen seinen Dimensionen zu fördern, auch in seiner
kulturellen Dimension[8]; (2) Die Europäische Union leistet
seit 1957 Entwicklungshilfe und ist weltweit der größte Geber von öffentlicher
Entwicklungshilfe. (3) Mit dem Vertrag von Lissabon
wurde die Entwicklungspolitik der EU fest im auswärtigen Handeln der EU verankert
und so den auf Stabilität und Wohlstand in der Welt ausgerichteten Interessen
der EU Nachdruck verliehen. Die Entwicklungspolitik begegnet zudem auch anderen
globalen Herausforderungen und trägt zur Strategie Europa 2020 bei. (4) Die EU hat eine Führungsrolle
bei der Gestaltung und Umsetzung des Konzepts für die Politikkohärenz im
Interesse der Entwicklung, dass auf die Stärkung der Synergien zwischen Maßnahmen
außerhalb der Entwicklungspolitik und den Entwicklungszielen ausgerichtet ist. (5) Gemäß Artikel 21 des Vertrags
über die Europäische Union und Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise
der Europäischen Union ist die Armutsbekämpfung nach wie vor das vorrangige
Ziel der Entwicklungspolitik der Europäischen Union. (6) Im Jahr 2000 verpflichtete
sich die internationale Gemeinschaft mit der Annahme der
Millenniumsentwicklungsziele, denen auch die Union und ihre Mitgliedstaaten
zugestimmt haben, bis 2015 konkrete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung umgesetzt zu
haben. (7) Die Welt hat in den letzten
Jahren tiefgreifende Veränderungen erlebt, u. a. große Verschiebungen des
globalen wirtschaftlichen und politischen Gleichgewichts. Neue Akteure,
darunter private und sonstige nichtstaatliche Akteure, haben die internationale
Bühne betreten. Der Großteil der Weltwirtschaftsleistung entfällt auf die
entwickelten und die aufstrebenden Volkswirtschaften, wobei Letztere inzwischen
zu den wichtigsten Wachstumsmotoren geworden sind und die Weltwirtschaft
bereits maßgeblich prägen. (8) In dieser sich rasch ändernden
Welt ist eine kontinuierliche Unterstützung der Entwicklungszusammenarbeit
unverzichtbar. Rund 1,3 Mrd. Menschen leben nach wie vor in extremer Einkommensarmut,
und bei noch mehr sind die Grundbedürfnisse der menschliche Entwicklung noch
immer nicht erfüllt. Gleichzeitig hat fast überall auf der Welt die
Ungleichheit innerhalb einzelner Länder zugenommen. Die natürliche Umwelt ist
zunehmendem Druck ausgesetzt und die Entwicklungsländer leiden besonders stark
unter den Auswirkungen des Klimawandels. Diese globalen Herausforderungen
stehen in Wechselbeziehung zueinander und müssen von allen Ländern gemeinsam
angegangen werden. (9) Es wurden Beratungen über den
Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 aufgenommen und die Europäische
Kommission hat ihre Standpunkte in der Mitteilung „Ein menschenwürdiges
Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft
für die Welt"[9]
dargelegt. Mit diesem Vorschlag sollen die Schwachstellen des
derzeitigen Entwicklungsrahmens angegangen und ein gemeinsames Konzept
entwickelt werden, das die Aspekte Armutsbeseitigung und Nachhaltigkeit in
einem übergreifenden internationalen Rahmen zusammenführt. Es stützt sich auf
die Kommissionsmitteilung „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer
Wirkung: eine Agenda für den Wandel“[10],
die bereits zu einer grundlegenden Neuausrichtung der EU-Entwicklungspolitik
geführt hat. (10) Ein Europäisches Jahr der
Entwicklung 2015 ist eine gute Gelegenheit, um die aktuelle Ausrichtung der
europäischen Entwicklungspolitik in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. So
muss umfassend darüber informiert werden, wie ein weltoffenes Europa zur
Gewährleistung globaler Nachhaltigkeit beitragen kann. Dies schließt auch ein,
dass die globale Verflechtungen und die Tatsache,
dass Entwicklungszusammenarbeit über reine Hilfeleistungen hinausgeht, stärker
ins Bewusstsein gerückt werden. (11) 2015 ist als letztes Jahr für
die Verwirklichung der gemeinsam vereinbarten Millenniumsentwicklungsziele richtungsweisend
und von entscheidender Bedeutung. Es bietet eine einmalige Gelegenheit, eine
Bilanz der im Jahr 2000 eingegangenen internationalen Verpflichtung zu ziehen.
2015 ist auch das Jahr, in dem auf internationaler Ebene die wichtige
Entscheidung über den Handlungsrahmen für die Entwicklungszusammenarbeit
getroffen werden muss, der die MDG in den kommenden Jahrzehnten ersetzen soll. (12) Zugleich kann es auch zur
Präsentation der Ergebnisse der EU-Entwicklungspolitik genutzt werden, die auf
der Grundlage der in der Mitteilung "Eine Agenda für den Wandel" von
2011 dargelegten Prinzipien erzielt wurden. (13) Wichtige Faktoren für den
Erfolg der Maßnahmen der Union im Entwicklungsbereich sind deren Akzeptanz in
der breiten Öffentlichkeit und die politische Unterstützung. Das Europäische
Jahr sollte daher als Katalysator bei der Sensibilisierung, der Dynamisierung
und dem Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, den lokalen
und regionalen Behörden, der Zivilgesellschaft, den Sozialpartnern sowie den im
Entwicklungsbereich tätigen internationalen Einrichtungen und Organisationen
wirken. Es sollte die politische Aufmerksamkeit bündeln helfen und alle
Betroffenen mobilisieren, um so in Zusammenarbeit mit den Empfängern der Entwicklungshilfe
und deren Vertretern weitere Maßnahmen und Initiativen auf Ebene der Union und
der Mitgliedstaaten voranzubringen und zu fördern. (14) Die Eurobarometers Umfrage[11] vom Oktober 2012 zeigte, dass
Hilfsmaßnahmen für die Menschen in den Partnerländern nach wie vor breite
Unterstützung bei den EU-Bürgern finden (85%). Trotz der schwierigen
Wirtschaftslage sind sechs von zehn EU-Bürgern sogar der Ansicht, dass mehr
Hilfe geleistet werden sollte. Allerdings wurde dabei auch deutlich, dass die
Kenntnisse über die EU-Entwicklungszusammenarbeit unzureichend sind und durch
eine effizientere Kommunikationsarbeit verbessert werden müssen. (15) Das Europäische Parlament hat
die Kommission in seiner Entschließung vom 23. Oktober 2012[12] aufgefordert, 2015 zum
Europäischen Jahr der Entwicklung auszurufen und damit die Hoffnung verknüpft,
dass dies dazu beitragen könnte, das Profil der Entwicklungszusammenarbeit
weiter zu schärfen. (16) Eine effiziente Koordinierung zwischen
allen beteiligten Partnern auf der Ebene der Union und auf nationaler,
regionaler und lokaler Ebene ist eine zentrale Voraussetzung für ein
erfolgreiches Europäisches Jahr. Lokalen und regionalen Partnern kommt bei der
Förderung der EU-Entwicklungspolitik eine besondere Rolle zu. (17) Im Einklang mit Artikel 58 der
Haushaltsordnung[13] sollte aufgrund des länderspezifischen sozioökonomischen
und kulturellen Kontexts und der unterschiedlichen Sensibilitäten ein
erheblicher Teil der Tätigkeiten im Rahmen des Europäischen Jahres auf die
nationale Ebene verlagert werden. Allerdings sollte die nationale entwicklungspolitische
Schwerpunktsetzung von der Kommission koordiniert werden, um die Kohärenz mit
den strategischen Zielen des Europäischen Jahres zu gewährleisten. (18) Die Teilnahme an den im Rahmen
dieses Europäischen Jahres finanzierten Maßnahmen sollte den Mitgliedstaaten
und den Kandidatenländern offenstehen, die im Rahmen der Heranführungsstrategie
unterstützt werden, gemäß den in den jeweiligen Rahmenabkommen und Beschlüssen
des Assoziationsrates festgelegten allgemeinen Grundsätzen und allgemeinen
Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an Programmen der Union. (19) Ferner sollte Komplementarität
und Kohärenz mit anderen Maßnahmen der Union gewährleistet werden, insbesondere
mit dem Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI), einschließlich dem
Programm für entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (DEAR),
mit dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), dem Europäischen Nachbarschafts-
und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten
für außenpolitisches Handeln, sofern sie für die Entwicklungszusammenarbeit
relevant sind. (20) Die finanziellen Interessen
der Union sollten während des ganzen Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen
geschützt werden, darunter Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von
Unregelmäßigkeiten, Rückforderung entgangener, rechtsgrundlos gezahlter oder
nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls verwaltungsrechtliche
und finanzielle Sanktionen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 966/2012[14] des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Haushaltsordnung für Gesamthaushaltsplan der Union. (21) Zur Optimierung von
Wirksamkeit und Effizienz der für das Europäische Jahr der Entwicklung
geplanten Aktionen muss 2013 und 2014 eine Reihe vorbereitender Maßnahmen durchgeführt
werden. (22) Die Kommission hat bereits
verschiedene Initiativen zur Förderung der Entwicklungspolitik und zur
Information der Bürger über die Entwicklungszusammenarbeit der Kommission ergriffen.
Diese bestehenden Initiativen sollten für das Europäische Jahr 2015 möglichst
umfassend genutzt werden. (23) Die Hauptverantwortung für die
Information der Unionsbürger über Entwicklungsfragen tragen die Mitgliedstaaten.
Die einzelstaatlichen Maßnahmen in diesem Bereich werden jedoch durch Maßnahmen
auf EU-Ebene vervollständigt und ergänzt, was auch in der politischen Erklärung
„Europa partnerschaftlich kommunizieren“ hervorgehoben wird, die das
Europäische Parlament, der Rat und die Kommission am 22. Oktober 2008
unterzeichnet haben [15]. (24) Da aufgrund der Notwendigkeit
multilateraler Partnerschaften, eines transnationalen Informationsaustausches
und EU-weiter Aktionen zur Sensibilisierung und zur Verbreitung bewährter
Verfahren die Ziele des Europäischen Jahres der Entwicklung nicht in
ausreichendem Maße von den Mitgliedstaaten verwirklicht werden können und sich
aufgrund der Bedeutung des Europäischen Jahres der Entwicklung besser auf
Unionsebene erreichen lassen, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5
des Vertrages über die Europäische Union niedergelegten Subsidiaritätsprinzip
tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit geht dieser Beschluss nicht über das zur Erreichung dieser
Ziele erforderliche Maß hinaus — HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1
Gegenstand Das Jahr 2015 wird zum „Europäischen Jahr der Entwicklung“
(im Folgenden „Europäisches Jahr“) ausgerufen. Artikel 2
Ziele Das allgemeine Ziel des Europäischen Jahres
besteht darin, –
die EU-Bürger über die Entwicklungszusammenarbeit
der EU zu informieren wobei besonders hervorgehoben wird, was die Europäische
Union als weltweit größter Geber bereits erreichen kann und wie sie durch die
Bündelung der Kräfte ihrer Mitgliedstaaten und ihrer Institutionen noch mehr erreichen
könnte; –
das aktive Interesse der EU-Bürger an der
Entwicklungszusammenarbeit zu wecken und ihnen ausreichendes
Verantwortungsgefühl und die Möglichkeit zur Mitwirkung an der
Politikgestaltung und -umsetzung zu vermitteln, sowie –
das Bewusstsein für die Bedeutung der
EU-Entwicklungszusammenarbeit zu stärken, die nicht nur den Hilfeempfängern
sondern auch den EU-Bürgern in einer von Wandel und immer engeren
Verflechtungen geprägten Welt umfassende Vorteile bietet. Artikel 3
Vorgesehene Maßnahmen 1. Zur Erreichung der in Artikel
2 genannten Ziele können, wie im Anhang dargelegt, auf Unionsebene bzw. auf
nationaler, regionaler oder lokaler Ebene unter anderem die folgenden Initiativen
organisiert werden: –
an die Allgemeinheit und an spezifische Zielgruppen
gerichtete Informationskampagnen, um zentrale Botschaften zu vermitteln, auch
über soziale Medien; –
Konferenzen, Veranstaltungen und Initiativen unter
Einbeziehung aller einschlägigen Interessengruppen, um eine aktive Teilnahme
und Diskussionen zu fördern und die Sensibilisierung auf europäischer Ebene zu
stärken; –
konkrete Initiativen in den Mitgliedstaaten, die
auf die Förderung der Ziele des Europäischen Jahres ausgerichtet sind,
insbesondere durch den Austausch von Informationen und die Weitergabe von
Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen nationalen, regionalen und lokalen
Behörden und anderen Einrichtungen; sowie –
die Durchführung von Studien und Erhebungen und die
Verbreitung ihrer Ergebnisse. 2. Die Kommission kann bei anderen
Maßnahmen anerkennen, dass sie den Zielen des Europäischen Jahres förderlich
sind, und die Bezugnahme auf das Europäische Jahres bei der Werbung für diese Maßnahmen
gestatten, sofern diese zur Erreichung der in Artikel 2 dargelegten Ziele
beitragen. Artikel 4
Koordinierung mit Mitgliedstaaten 1. Alle Mitgliedstaaten sind
aufgefordert, einen nationalen Koordinator zu ernennen, der die Beteiligung am
Europäischen Jahr organisiert, und setzen die Kommission von ihrer Ernennung in
Kenntnis. 2. Die nationalen Koordinatoren
konsultieren in enger Abstimmung mit der Kommission ein breites Spektrum
einschlägiger Akteure, darunter Organisationen der Zivilgesellschaft, nationale
Parlamente, Sozialpartner und gegebenenfalls die nationalen Gremien oder
Kontaktstellen einschlägiger Programme der Union, und arbeiten eng mit diesen
zusammen. 3. Die Mitgliedstaaten sind
aufgefordert, der Kommission bis zum 1. Juni 2014 Vorschläge für ihre
Arbeitsprogramme vorzulegen, in denen die im Einklang mit den Zielen nach
Artikel 2 geplanten nationalen Maßnahmen für das Europäische Jahr sowie die
Einzelheiten der im Anhang aufgeführten Maßnahmen ausführlich dargelegt sind. 4. Die Kommission genehmigt die
Arbeitsprogramme, nachdem sie sichergestellt hat, dass diese gemäß der
Haushaltsordnung und ihren Anwendungsbestimmungen mit den Zielen dieses
Beschluss im Einklang stehen. Artikel 5
Teilnehmende Länder An den im Rahmen des Europäischen Jahres
finanzierten Maßnahmen können folgende Länder teilnehmen: –
Mitgliedstaaten; –
Kandidatenländer, die im Rahmen der
Heranführungsstrategie unterstützt werden, gemäß den in den jeweiligen
Rahmenabkommen und Beschlüssen des Assoziationsrates festgelegten allgemeinen
Grundsätzen und allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an
Programmen der Union. Artikel 6
Koordinierung auf Unionsebene und Durchführung 1. Die Kommission setzt diesen
Beschluss auf Unionsebene um und wird dafür gemäß den Verordnungen über die
einschlägigen Finanzierungsinstrumente insbesondere die erforderlichen
Finanzierungsbeschlüsse für die betreffenden Maßnahmen fassen. 2. Die Kommission arbeitet eng
mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, dem Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen sowie mit
Einrichtungen und Verbänden zusammen, die im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit tätig sind. 3. Die Kommission beruft
Sitzungen der nationalen Koordinatoren ein; diese Sitzungen dienen der
Koordination der Durchführung des Europäischen Jahres und dem
Informationsaustausch über die Durchführung auf Ebene der EU und auf nationaler
Ebene. 4. Zu ihrer Unterstützung bei
der Durchführung des Europäischen Jahres auf Unionsebene beruft die Kommission
Sitzungen mit Interessenträgern und Vertretern europäischer Organisationen und
Einrichtungen ein, die im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind. 5. Die Kommission veranlasst,
dass das Thema des Europäischen Jahres im Rahmen der Kommunikationstätigkeiten ihrer
Vertretungen in den Mitgliedstaaten und der Delegationen der Europäischen Union
in den Partnerländern als Priorität behandelt wird. Auch von den relevanten
wichtigen Netzwerken auf Unionsebene, die finanzielle Unterstützung für ihre
laufenden Kosten aus dem Gesamthaushalt der Union erhalten, wird das
Europäische Jahr als Priorität in ihre Arbeitsprogramme aufgenommen. Artikel 7
Kohärenz und Komplementarität Gemäß den Verordnungen über die einschlägigen
Finanzierungsinstrumente für die betreffenden Maßnahmen gewährleistet die
Kommission, dass die im Rahmen dieses Beschlusses vorgesehenen Maßnahmen mit
anderen nationalen und regionalen Programmen und Initiativen auf Unions-,
nationaler und regionaler Ebene, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen
Jahres beitragen, im Einklang stehen und eine lückenlose Ergänzung weiterer auf
Unions-, nationaler und regionaler Ebene bestehender Initiativen und Ressourcen
darstellen. Artikel 8
Besondere Bestimmungen über finanzielle und
nicht-finanzielle Unterstützung 1. Für die in Abschnitt A
des Anhangs beschriebenen unionsweiten Maßnahmen werden nach Titel V und Titel
IV der Haushaltsordnung Aufträge im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen oder
Zuschüsse aus dem Gesamthaushaltsplan der Union vergeben. 2. Die in Abschnitt B des
Anhangs beschriebenen unionsweiten Maßnahmen können mit Mitteln aus dem Gesamthaushaltsplan
der Union kofinanziert werden. 3. Die Kommission kann jeder
nationalen Koordinierungsstelle nach dem in Teil C des Anhangs festgelegten
Verfahren einen Kofinanzierungsbeitrag gewähren. 4. Gegebenenfalls können
bestehende Programme zur Unterstützung der Entwicklungszusammenarbeit ungeachtet
ihrer Ziele und Mittelausstattung für das Europäische Jahr eingesetzt werden. 5. Die Union kann gemäß
Artikel 3 Absatz 2 für Maßnahmen, die von öffentlichen und privaten
Organisationen durchgeführt werden, nicht-finanzielle Unterstützung gewähren. Artikel 9
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen
Union 1. Die Kommission gewährleistet
bei der Durchführung der nach diesem Beschluss finanzierten Maßnahmen den
Schutz der finanziellen Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen
gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame
Kontrollen und – bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Rückforderung
zu Unrecht gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame,
verhältnismäßige und abschreckende verwaltungsrechtliche und finanzielle
Sanktionen. 2. Die Kommission oder ihre
Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Zuschussempfängern, bei
Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Unionsmittel im Rahmen des
Beschlusses erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor
Ort durchzuführen. 3. Das Europäische Amt für
Betrugsbekämpfung (OLAF) kann auf der Grundlage der Bestimmungen und Verfahren
der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für
Betrugsbekämpfung (OLAF)[16]
und der Verordnung (EURATOM, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November
1996[17]
betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug
und anderen Unregelmäßigkeiten, Untersuchungen,
einschließlich Kontrollen und Überprüfungen vor Ort, durchführen, um
festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer Zuschussvereinbarung, einem
Beschluss über die Zuschussvergabe oder einem im Rahmen des Beschlusses
finanzierten Vertrags ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt oder eine sonstige rechtswidrige
Handlung zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union vorliegt. Artikel 10
Überprüfung und Evaluierung Bis zum 31. Dezember 2016 legt die Kommission
dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen einen Bericht über die
Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung der in diesem Beschluss
vorgesehenen Initiativen vor. Artikel 11
Inkrafttreten Dieser
Beschluss tritt am 21.Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der
Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am […] Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident ANHANG Einzelheiten
der Maßnahmen gemäß Artikel 3 Im
Mittelpunkt des Europäischen Jahres wird eine umfassende EU-weite Informations-
und Kommunikationskampagne stehen, die durch Maßnahmen der Mitgliedstaaten
ergänzt wird. Sowohl an der Maßnahme der Union als auch an den
einzelstaatlichen Maßnahmen können sich die Zivilgesellschaft, Sozialpartner
und andere relevante Akteure ebenfalls beteiligen, damit die Übernahme von
Eigenverantwortung seitens der wichtigsten Akteure gefördert wird. Die Union gewährt
den Initiativen öffentlicher oder privater Organisationen finanzielle
Unterstützung (einschließlich der schriftlichen Genehmigung, das Logo — wenn
dieses entwickelt ist — sowie andere Materialien zum Europäischen Jahr zu
verwenden), sofern diese Organisationen der Kommission gegenüber nachweisen,
dass die betreffenden Initiativen im Jahr 2015 stattfinden und voraussichtlich
maßgeblich zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen. A. DIREKTE INITIATIVEN DER UNION Die Finanzierung
erfolgt in der Regel über den direkten Erwerb von Gütern und Dienstleistungen
nach Maßgabe bestehender Rahmenverträge. Sie kann auch in Form von Zuschüssen
erfolgen. Initiativen könnten u. a. Folgendes umfassen: –
Informations- und Kommunikationskampagnen, die u.
a. Folgendes umfassen: –
Erstellung und Verbreitung von audiovisuellem
Material und Druckerzeugnissen, die mit den in Artikel 2 genannten Zielen
in Einklang stehen; –
Veranstaltungen und Foren mit großer Außenwirkung
für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren; –
Maßnahmen zur Bekanntmachung der Ergebnisse und zur
Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Programme, Aktionen und Initiativen, die zur
Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen; –
Einrichtung einer Informations-Website über die
Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Jahres auf dem Server Europa (http://europa.eu/index_en.htm). –
Sonstige Initiativen: –
Bereitstellung von Sprachendiensten (Übersetzung,
Dolmetschen, Bereitstellung mehrsprachiger Informationen); –
Kontrollberichte und Prüfungen auf Unionsebene zur
Bewertung von bzw. zur Berichterstattung über Vorbereitung, Wirksamkeit und
Auswirkungen des Europäischen Jahres. B. KOFINANZIERUNG VON EU-WEITEN INITIATIVEN DURCH DIE UNION Europaweite
Veranstaltungen mit großer Außenwirkung, die für die Ziele des Europäischen
Jahres sensibilisieren sollen und die gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den
Ländern organisiert werden, die im Jahr 2015 den Ratsvorsitz innehaben, können
durch einen Zuschuss der Union gefördert werden, der höchstens 80% der
förderfähigen Gesamtkosten abdeckt. C. KOFINANZIERUNG
VON INITIATIVEN DER MITGLIEDSTAATEN Jede nationale
Koordinierungsstelle kann für ein Arbeitsprogramm zur Förderung des
Europäischen Jahres eine Kofinanzierung durch die Europäische Union beantragen.
In dem Arbeitsprogramm sind die spezifischen Maßnahmen der nationalen Koordinierungsstelle,
für die eine Finanzierung beantragt wird, zu beschreiben. Dem Zuschussantrag
ist ein ausführlicher Haushaltsvoranschlag beizufügen, in dem die Gesamtkosten
der vorgeschlagenen Initiativen bzw. des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms sowie
der Umfang und die Quellen der möglichen Kofinanzierung angegeben sind. Mit dem
endgültigen Kofinanzierungsbeitrag der EU können bis zu 80 % der
tatsächlichen Kosten der Maßnahmen abgedeckt werden. Die Kommission legt die
Richtbeträge, die jeweils für Kofinanzierungsbeiträge an die nationalen
Koordinierungsstellen zur Verfügung stehen, sowie die Frist für die Einreichung
der Anträge fest. Als Kriterien berücksichtigt sie dabei die Bevölkerungszahl,
die Lebenshaltungskosten sowie einen Festbetrag pro Mitgliedstaat, der ein
Minimum an Aktivitäten gewährleisten soll. FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER
INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative 1.2. Politikbereiche
in der ABM/ABB-Struktur: 1.3. Art
des Vorschlags/der Initiative 1.4. Ziel€
1.5. Begründung
des Vorschlags/der Initiative 1.6. Dauer
der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen 1.7. Vorgeschlagene
Methode(n) der Mittelverwaltung 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring
und Berichterstattung 2.2. Verwaltungs-
und Kontrollsystem 2.3. Prävention
von Betrug und Unregelmäßigkeiten 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene
Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) 3.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.1. Übersicht 3.2.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die operativen Mittel 3.2.3. Geschätzte
Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.4. Vereinbarkeit mit
dem mehrjährigen Finanzrahmen 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung
Dritter 3,3. Geschätzte Auswirkungen auf
die Einnahmen FINANZBOGEN
ZU RECHTSAKTEN 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER
INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des
Vorschlags/der Initiative Europäisches
Jahr der Entwicklung 2015 1.2. Politikbereiche in der
ABM/ABB-Struktur:[18] 1.3. Art des Vorschlags/der
Initiative R Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine
neue Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im
Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme[19] ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung einer
bestehenden Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete
Maßnahme. 1.4. Ziel(e) 1.4.1. Mit dem Vorschlag/der
Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission Kein
mehrjähriges strategisches Ziel in Anbetracht der Besonderheiten der
Initiative, bei der es sich um ein Europäisches Jahr handelt 1.4.2. Einzelziel(e) und
ABM/ABB-Tätigkeit(en) Einzelziel Nr. … 1. Information der EU-Bürger über die
EU-Entwicklungszusammenarbeit und Präsentation der Ergebnisse, die die EU als
weltweit größter Geber bereits erreichen kann. Zudem soll verdeutlicht werden,
wie sie durch die Bündelung der Kräfte ihrer Mitgliedstaaten und Institutionen
sogar noch mehr leisten könnte. 2. Förderung des aktiven Interesses der EU-Bürger an
der Entwicklungszusammenarbeit, Appell an ihr Verantwortungsgefühl und
Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Bürger an der Konzeption und Umsetzung
politischer Maßnahmen mitwirken können. 3. Vor dem Hintergrund einer sich verändernden und
von zunehmenden gegenseitigen Abhängigkeiten geprägten Welt Sensibilisierung
für die Bedeutung der EU‑Entwicklungszusammenarbeit auch unter dem
Aspekt, dass sie nicht nur den Hilfeempfängern, sondern auch den EU-Bürger
zahlreiche Vorteile bringt ABM/ABB-Tätigkeiten Kapitel 21 08 — Allgemeine operative
Unterstützung und Koordinierung des Politikbereichs „Entwicklung und
Beziehungen zu den AKP-Staaten“ und Kapitel 19 11 — Allgemeine operative Unterstützung
und Koordinierung des Politikbereichs „Außenbeziehungen“ 1.4.3. Erwartete Ergebnisse und
Auswirkungen Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die
Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppen auswirken dürfte. 1. Die Informations- und Kommunikationskampagne
verbessert die Sichtbarkeit der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen
Union und verleiht der Entwicklungspolitik der Europäischen Union größere
Bedeutung im täglichen Leben der Bürger. 2. Die Bürger reagieren positiv und übernehmen eine
aktive Rolle bei der Organisation des Europäischen Jahres der Entwicklung 2015.
1.4.4. Leistungs- und
Erfolgsindikatoren Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren
sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative verfolgen lässt. 1. Grad der allgemeinen Sensibilisierung der
EU-Bürger für die Post-MDG-Agenda, entwicklungspolitische Strategien und
Instrumente und diesbezüglicher Kenntnisstand (durch Eurobarometer und TR-Aid). 2. Anzahl der Ergebnisse der Medienkampagne, der
durchgeführten Konferenzen/Veranstaltungen und der mit zivilgesellschaftlichen
Organisationen und nichtstaatlichen Akteuren durchgeführten Maßnahmen. 3. Grad der Beteiligung der EU-Bürger, die durch
Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres der Entwicklung 2015 angesprochen
wurden. 1.5. Begründung des Vorschlags/der
Initiative 1.5.1. Kurz- oder langfristig zu
deckender Bedarf Kurzfristig: Information der EU-Bürger über die
EU-Entwicklungszusammenarbeit und Präsentation der Ergebnisse, die die EU als
weltweit größter Geber bereits erreichen kann. Langfristig: In einer sich verändernden und von
zunehmenden gegenseitigen Abhängigkeiten geprägten Welt Sensibilisierung für
die Bedeutung der EU-Entwicklungszusammenarbeit auch unter dem Aspekt, dass sie
nicht nur den Hilfeempfängern, sondern auch den EU-Bürger zahlreiche Vorteile
bringt. 1.5.2. Mehrwert durch die
Intervention der EU Im Einklang mit den kurz- und langfristigen
Anforderungen wird den Mitgliedstaaten und Akteuren aller Ebenen die
Möglichkeit geboten, die EU-Entwicklungspolitik und die Instrumente des
auswärtigen Handels umzusetzen und mitzugestalten. 1.5.3. Aus früheren ähnlichen
Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse Die vorangegangenen Europäischen Jahre haben sich
als wirksame Sensibilisierungsinstrumente bewährt, die sowohl auf die breite
Öffentlichkeit als auch auf Multiplikatoren Wirkung hatten, und haben Synergien
zwischen verschiedenen Interventionsbereichen auf Ebene der EU und der
Mitgliedstaaten geschaffen. 1.5.4. Kohärenz mit anderen
Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte Der Kommission und die anderen EU-Institutionen
verfügen über ein breites Spektrum an Instrumenten zur Information über die EU‑Entwicklungszusammenarbeit,
wie etwas das von der Kommission verwaltete DEAR-Programm. 1.6. Dauer der Maßnahme und ihrer
finanziellen Auswirkungen R Vorschlag/Initiative mit befristeter Laufzeit –
R Laufzeit: 01.01.2015 bis 31.12.2015 –
R Finanzielle Auswirkungen: 2013 bis 2015 ¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter
Laufzeit –
Anlaufphase von [Jahr] bis [Jahr], –
anschließend reguläre Umsetzung 1.7. Vorgeschlagene Methode(n) der
Mittelverwaltung[20] Für den Haushalt 2013 R Direkte zentrale Verwaltung durch die
Kommission ¨ Indirekte zentrale Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an: –
¨ Exekutivagenturen –
¨ von den Europäischen Union geschaffene Einrichtungen[21] –
¨ nationale öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche
Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden –
¨ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen des
Titels V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem
maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung
bezeichnet sind ¨ Geteilte Verwaltung mit
Mitgliedstaaten ¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten ¨ Gemeinsame
Verwaltung mit
internationalen Organisationen (bitte auflisten) Vom Haushalt 2014 an R Direkte Verwaltung durch die Kommission –
¨ durch ihre Dienststellen, einschließlich ihres Personals in den
Delegationen der Union –
¨ durch Exekutivagenturen ¨ Geteilte Verwaltung mit
Mitgliedstaaten R Indirekte Verwaltung durch Übertragung von
Haushaltsvollzugsaufgaben an: –
¨ Drittländer oder die von ihnen benannten
Einrichtungen –
¨ internationale Organisationen und deren Agenturen –
¨ die EIB und den Europäischen Investitionsfonds –
¨ Einrichtungen im Sinne der Artikel 208 und 209 der
Haushaltsordnung –
R öffentlich-rechtliche Körperschaften –
R privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig
werden, sofern sie ausreichende Finanzsicherheiten bieten –
¨ privatrechtliche Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die mit der
Umsetzung einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut werden und die
ausreichende Finanzsicherheiten bieten –
¨ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Bereich der
GASP im Rahmen von Titel V EUV betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt
benannt sind. – Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung zum
Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern. Bemerkungen - Auf EU-Ebene werden die Mittel im Wege der direkten Verwaltung durch
die Kommission verwaltet. - Auf Ebene der Mitgliedstaaten werden die nationalen Mittel durch die
von den EU-Mitgliedstaaten benannte jeweilige Nationale Koordinierungsstelle
verwaltet. 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring und
Berichterstattung Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen
Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen. - Ex-post-Evaluierung - Arbeitsprogramm für das Europäische Jahr der
Entwicklung -
Einrichtung eines Lenkungsausschusses 2.2. Verwaltungs- und
Kontrollsystem 2.2.1. Ermittelte Risiken - Die Akzeptanz der EU-Entwicklungszusammenarbeit
geht zurück - Übersteigerte Erwartungen hinsichtlich der Wirkung
des Europäischen Jahres der Entwicklung 2015 - Mangelndes Engagement der Akteure - Die auf die Bürger ausgerichteten Aktivitäten sind
ungeeignet - Es finden keine Verhaltensänderungen statt - Unzureichende oder sogar negative
Berichterstattung in den Medien t 2.2.2. Angaben über den Aufbau des
internen Kontrollsystems 2.2.3. Abschätzung der Kosten und des
Nutzens der Kontrollen sowie Bewertung des voraussichtlichen Fehlerrisikos - Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen,
Mitgliedstaaten und EU‑Institutionen im Rahmen der Vorbereitung und
Durchführung des Europäischen Jahres - Regelmäßige Risikobewertungen durch den
Lenkungsausschuss 2.3. Prävention von Betrug und
Unregelmäßigkeiten Bitte geben Sie an, welche Präventions- und
Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind. 1. Die
Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach diesem Beschluss
finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch
geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige
rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und – bei Feststellung von
Unregelmäßigkeiten – durch Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie
gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende
verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen. 2. Die
Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen
Zuschussempfängern, Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Unionsmittel im
Rahmen dieses Beschlusses erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von
Unterlagen und vor Ort durchzuführen. 3. Das
Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann gemäß den Vorschriften und
Verfahren, die in der Verordnung (EG) Nr 1073/1999 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des
Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)[22] und in der Verordnung
(Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die
Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der
finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen
Unregelmäßigkeiten[23]
niedergelegt sind, Untersuchungen einschließlich Kontrollen und Überprüfungen
vor Ort durchführen, um festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer
Finanzhilfevereinbarung, einem Finanzhilfebeschluss oder einem gemäß diesem
Beschluss finanzierten Vertrag ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt oder eine
sonstige rechtswidrige Handlung, die die finanziellen Interessen der Union
beeinträchtigt, vorliegt. 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene Rubrik(en) des
mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) · Bestehende Haushaltslinien In der Reihenfolge der
Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien. Rubrik des mehr–jährigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge || GM./NGM ([24]) || von EFTA-Ländern[25] || von Bewerber-länder[26] || von Dritt-ländern || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung IV – Außen–bezieh–ungen || 21 08 02 - Koordinierung und Sensibilisierung im Entwicklungsbereich; und || GM || NEIN || JA || NEIN || NEIN IV – Außen–bezieh–ungen || 19 11 03 -Die Rolle der Europäischen Union in der Welt || GM || NEIN || JA || NEIN || NEIN · Neu zu schaffende Haushaltslinien In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens
und der Haushaltslinien. Rubrik des mehr-jährigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge Nummer […][Bezeichnung………………………………………...……….] || GM/NGM || von EFTA-Ländern || von Bewerber–ländern || von Drittländern || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung || […][XX.YY.YY.YY] || || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN 3.2. Geschätzte Auswirkungen auf
die Ausgaben Für das Europäische Jahr der Entwicklung werden keine zusätzlichen
Mittel beantragt. Die Möglichkeit, bei den Haushaltslinien und Programmen
flexibel zu entscheiden, welche Prioritäten jeweils für ein Jahr gesetzt werden
sollen, lässt dem Referat 04 – Transparenz und Kommunikation – der Generaldirektion
EuropeAid ausreichenden finanziellen Spielraum, um das Europäische Jahr der
Entwicklung 2015 mit einem Budget von etwa 15 Mio. EUR durchzuführen. Der
Gesamtbetrag für die Durchführung deckt auch vorbereitende Maßnahmen und
Durchführungsmaßnahmen für das Europäische Jahr der Entwicklung ab[27]. Daher sind die angegebenen Beträge nur zu Informationszwecken
aufgeführt. 3.2.1. Übersicht in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Nummer || Rubrik IV – Außenbeziehungen GD: DEVCO || || || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr N[28] || Jahr N+1 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT Operative Mittel || || || || || || || || Nummer der Haushaltslinie 21 08 02 || Verpflichtungen || (1) || 4,980 || 7,500 || || || || || || 12,480 Zahlungen || (2) || 1,800 || 3,820 || 6,180 || 1,470 || || || || 13,270 Nummer der Haushaltslinie 19 11 03 || Verpflichtungen || (1a) || 1,490 || || || || || || || 1,490 Zahlungen || (2a) || 0,700 || || || || || || || 0,700 Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[29] || || || || || || || || Nummer der Haushaltslinie || 19 01 04 02 11 oder 21 01 04 01 11 oder 21 01 04 04 || (3) || 0,150 || 0,150 || 0,150 || || || || || 0,450 Mittel INSGESAM für die GD DEVCO || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 6,620 || 7,650 || 0,150 || || || || || 14,420 Zahlungen || =2+2a +3 || 2,650 || 3,970 || 6,330 || 1,470 || || || || 14,420 Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 6,470 || 7,500 || || || || || || 13,970 Zahlungen || (5) || 2,500 || 3,820 || 6,180 || 1,470 || || || || 13,970 Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || 0,150 || 0,150 || 0,150 || || || || || 0,450 Mittel INSGESAMT unter RUBRIK IV des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+ 6 || 6,620 || 7,650 || 0,150 || || || || || 14,420 Zahlungen || =5+ 6 || 2,650 || 3,970 || 6,330 || 1,470 || || || || 14,420 Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken
betrifft: Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || || Zahlungen || (5) || || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || || Mittel INSGESAMT unter den RUBRIKEN 1 bis 4 des mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag) || Verpflichtungen || =4+ 6 || || || || || || || || Zahlungen || =5+ 6 || || || || || || || || Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || 5 || Verwaltungsausgaben" in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr 2013[30] || Jahr 2014[31] || Jahr N[32] || Jahr N+1 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT GD: DEVCO || Personalausgaben || 0,635 || 0,635 || 0,381 || || || || || 1.651 Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || || GD DEVCO INSGESAMT || Mittel || 0,635 || 0,635 || 0,381 || || || || || 1.651 Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || 0,635 || 0,635 || 0,381 || || || || || in Mio. EUR
(3 Dezimalstellen) || || || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr N || Jahr N+1 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT Mittel INSGESAMT unter den RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 7,255 || 8,285 || 0,531 || || || || || 16,071 Zahlungen || 3,285 || 4,605 || 6,711 || 1,470 || || || || 16,071 Die
Verwaltungsausgaben, einschließlich für Personal, werden durch Neuzuweisungen
innerhalb der GD DEVCO abgedeckt. 3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf
die operativen Mittel –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel
benötigt. –
R Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen
Mittel benötigt. Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3
Dezimalstellen) Ziele und Ergebnisse ò || || || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr N || Jahr N+1 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT ERGEBNISSE Art [33] || Durchschnitts-kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Gesamtzahl || Gesamt-kosten EINZELZIEL N. 1[34] Information der EU-Bürger über die EU-Entwicklungszusammenarbeit und Präsentation der Ergebnisse, die die EU als weltweit größter Geber bereits erreichen kann. Zudem soll verdeutlicht werden, wie sie durch die Bündelung der Kräfte ihrer Mitgliedstaaten und Institutionen sogar noch mehr leisten könnte. || || || || || || || || || || || || || || || || Medienkampagne: VNR, Videoclips, Website, PR, Seminare für Journalisten, soziale Medien usw. || || || 3 || 0,470 || 3 || 0,450 || || || || || || || || || || || 6 || 0,920 Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || 3 || 0,470 || 3 || 0,450 || || || || || || || || || || || 6 || 0,920 EINZELZIEL NR. 2. Förderung des aktiven Interesses der EU-Bürger an der Entwicklungszusammenarbeit, Appell an ihr Verantwortungsgefühl und Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Bürger an der Konzeption und Umsetzung politischer Maßnahmen mitwirken können. || || || || || || || || || || || || || || || || Konferenzen und Veranstaltungen, Auftakt- und Abschlusskonferenz, Vorträge, hochrangige Veranstaltungen, Nebenveranstaltungen usw. || || || 2 || 2,500 || 3 || 0,850 || || || || || || || || || || || 5 || 3,350 Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2 || 2. || 2,500 || 3 || 0,850 || || || || || || || || || || || 5 || 3,350 EINZELZIEL NR. 3 Vor dem Hintergrund einer sich verändernden und von zunehmenden gegenseitigen Abhängigkeiten geprägten Welt Sensibilisierung für die Bedeutung der EU‑Entwicklungszusammenarbeit auch unter dem Aspekt, dass sie nicht nur den Hilfeempfängern, sondern auch den EU-Bürger zahlreiche Vorteile bringt || Workshops und andere Ergebnisse: Workshops, Sensibilisierungsveranstaltungen in MS visuelle Identität, Werbematerial, Veröffentlichungen und Druckerzeugnisse, Studien, Mittel für NRO und MS usw. || || || 6 || 3,500 || 2 || 6,200 || || || || || || || || || || || 8 || 9,700 Zwischensumme für Einzelziel Nr. 3 || 6 || 3,500 || 2 || 6,200 || || || || || || || || || || || 8 || 9,700 GESAMTKOSTEN || 11 || 6,470 || 8 || 7,500 || || || || || || || || || || || 19 || 13,970 3.2.3. Geschätzte
Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.3.1. Übersicht –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel
benötigt –
R Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden
Verwaltungsmittel benötigt: in Mio. EUR (3
Dezimalstellen) || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr N[35] || Jahr N+1 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen) || INS–GESAMT RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Personalausgaben || 0,635 || 0,635 || 0,381 || || || || || 1,651 Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || || Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Außerhalb der RUBRIK 5[36] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Personalausgaben || || || || || || || || Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || || Zwischensumme der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || INSGESAMT || 0,635 || 0,635 || 0,381 || || || || || 1,651 Der Mittelbedarf für
das Personal des Koordinierungsteams des Europäischen Jahres der Entwicklung
2015 wird durch Mittel gedeckt, die der GD bereits für die Verwaltung der
Maßnahme zugewiesen wurden oder durch GD-interne Mittelneuzuweisungen gedeckt.
Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die
Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im
Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden. 3.2.3.2. Geschätzte Auswirkungen
auf die Humanressourcen –
R Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt. –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal
benötigt: Schätzung in Vollzeitäquivalenten || || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr N || Jahr N+1 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6 ) bitte weitere Spalten einfügen || Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) || || || XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || 5 || 5 || 3 || || || || || XX 01 01 02 (in den Delegationen) || || || || || || || || XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || || || || || || || || 10 01 05 01 (Direkte Forschung) || || || || || || || Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten = VZÄ )[37] || || XX 01 02 01 (VB, ANS und LAK der Globaldotation ) || || || || || || || || XX 01 02 02 (VB, ÖB, ANS, LAK und JSD in den Delegationen) || || || || || || || || XX 01 04 typ[38] || - am Sitz || || || || || || || || - in den Delegationen || || || || || || || || || XX 01 05 02 (VB, ANS und LAK der indirekten Forschung) || || || || || || || || 10 01 05 02 (VB, LAK und ANS der direkten Forschung) || || || || || || || || Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben || || || || || || || || INSGESAMT || 5 || 5 || 3 || || || || XX
steht für den jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich Der Personalbedarf für das
Koordinierungsteam des Europäischen Jahres der Entwicklung 2015 wird durch der
Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne
Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für
Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe
der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt
werden. Beschreibung der
auszuführenden Aufgaben: Beamte und Zeitbedienstete || Planung und Umsetzung der Kommunikationsaktivitäten für das Europäische Jahr der Entwicklung 2015 mit folgenden Zielen: effizienter Einsatz von Finanzmitteln und Zeit, Gewährleistung der interinstitutionellen Koordinierung sowie Koordinierung mit den anderen Akteuren (Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft usw.). Externes Personal || N/A 3.2.4. 3.2.5. Vereinbarkeit mit dem
mehrjährigen Finanzrahmen –
R Der Vorschlag/die Initiative ist mit dem derzeitigen mehrjährigen
Finanzrahmen vereinbar. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der
betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens. Bitte erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter
Angabe der einschlägigen Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des
Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens[39]. Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der
einschlägigen Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge. 3.2.6. Finanzierungsbeteiligung
Dritter –
Der Vorschlag/die Initiative sieht keine
Kofinanzierung durch Dritte vor. –
Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende
Kofinanzierung vor: Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Laufzeit (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten || Insgesamt Geldgeber/kofinanzierende Organisation || || || || || || || || Kofinanzierung INSGESAMT || || || || || || || || 3.3. Geschätzte Auswirkungen auf
die Einnahmen –
R Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen
aus. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und
zwar ¨ auf die Eigenmittel ¨ auf die sonstigen Einnahmen in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[40] Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Laufzeit (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen Artikel …………. || || || || || || || || Bitte geben Sie für die
sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an. Bitte geben Sie an, wie die
Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden. [1] Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung:
eine Agenda für den Wandel, Mitteilung der Kommission (2011) 637 endg. und
Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012. [2] Weltweite Solidarität: Haltung der Europäer zu Entwicklungsfragen,
Eurobarometer Spezial 392, Oktober 2012. [3] Dies entspricht
der mehrfach bekräftigten Zusage der Regierungen der Welt, 0,7 % des
Bruttosozialprodukts der reichsten Länder
(BSP) für öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen. [4] Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung:
eine Agenda für den Wandel, Mitteilung der Kommission (2011) 637 endg. und
Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012. Ein menschenwürdiges Leben
für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für
die Welt .Mitteilung der Kommission (2013) 92 endg. Entschließung des
Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 über eine Agenda für den
Wandel: die Zukunft der EU-Entwicklungspolitik (2012/2002(INI)) [5] ABl. C 13 vom 20.1.2009, S. 3. [6] ABl. C […] vom […], S. […]. [7] ABl. C […] vom […], S. […]. [8] Entschließung des Europäischen
Parlaments vom 23. Oktober 2012 über eine Agenda für den Wandel: die Zukunft
der EU-Entwicklungspolitik (2012/2002(INI)) [9] Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der
Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt .Mitteilung
der Kommission (2013) 92 endg. [10] Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung:
eine Agenda für den Wandel, Mitteilung der Kommission (2011) 637 endg. und
Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012. [11] Spezial
Eurobarometer 392: Solidarität weltweit: Die Europäer und Entwicklungshilfe,
Oktober 2012. [12] Entschließung des Europäischen
Parlaments zur Agenda für den Wandel: Die Zukunft der EU-Entwicklungspolitik
vom 23. Oktober 2012 (2012/2002/INI). [13] Verordnung (EU, EURATOM) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der
Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates. [14] ABl. L 298 vom 26.10.2012,S.1 [15] ABl. C 13 vom 20.1.2009, S. 3. [16] ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1. [17] ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2. [18] ABM: Activity Based Management:
maßnahmenbezogenes Management – ABB: maßnahmenbezogene Budgetierung. [19] Im Sinne von Artikel 54 Absatz 2
Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung. [20] Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und
Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in
französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html [21] Einrichtungen im Sinne des Artikels 185 der
Haushaltsordnung. [22] ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1. [23] ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2. [24] GM = Getrennte Mittel/NGM = Nichtgetrennte Mittel. [25] EFTA: Europäische Freihandelsassoziation. [26] Bewerberländer und gegebenenfalls potenzielle Bewerberländer
des Westbalkans. [27] Die Kommission beabsichtigt, 2013 – d. h. zulasten
des Haushaltsplans 2012 – im Rahmen von Neuzuweisungen 1 030 000 EUR für
vorbereitende Maßnahmen für das Europäische Jahr der Entwicklung
bereitzustellen. Sie will dazu auf Mittel des Jahres 2012 des Referats 04 –
Transparenz und Kommunikation – der Generaldirektion EuropeAid zurückgreifen. [28] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [29] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [30] Die Zahlen basieren auf den durchschnittlichen
Personalkosten der GD – 127 000 EUR pro Jahr pro AD/AST. [31] Idem [32] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [33] Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und
Dienstleistungen, die erbracht werden (z.B.: Austausch von Studenten, gebaute
Straßenkilometer…). [34] Wie in Ziffer 1.4.2. („Einzelziele…“) beschrieben. [35] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [36] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [37] VB = Vertragsbedienstete, ÖB = örtliche Bedienstete, ANS =
Abgeordnete Nationale Sachverständige, LAK = Leiharbeitskräfte, JSD = Junge
Sachverständige in Delegationen. [38] Teilobergrenzen für aus operativen Mitteln finanziertes
externes Personal (vormalige BA-Linien). [39] Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen
Vereinbarung (für den Zeitraum 2007-2013). [40] Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben)
sind die Beträge netto, d. h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten,
anzugeben.