52013PC0509

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Europäische Jahr der Entwicklung (2015) /* COM/2013/0509 final - 2013/0238 (COD) */


BEGRÜNDUNG

1.           KONTEXT DES VORSCHLAGS

Die Entwicklungszusammenarbeit war in den letzten Jahrzehnten aufgrund der zunehmenden globalen Herausforderungen und Verflechtungen, einer stärkeren Differenzierung zwischen den Entwicklungsländern und neuer entwicklungspolitischer Akteure einem starken Wandel unterworfen.

2015 ist ein entscheidendes Jahr für den Entwicklungsbereich: Es ist das letzte Jahr vor dem Zieldatum für die Verwirklichung der gemeinsam vereinbarten Millenniumsentwicklungsziele und das Jahr, in dem wichtige Entscheidungen über eine Agenda für die Folgejahre getroffen werden müssen.

Vier Jahre nach der Annahme der Mitteilung zu einer Agenda für den Wandel[1] ist 2015 der geeignete Zeitpunkt, um die konkreten Ergebnisse der damit eingeleiteten Reform der Entwicklungspolitik vorzulegen.

Die EU stellt mehr als die Hälfte der gesamten internationalen Entwicklungshilfe bereit und ist damit weltweit der größte Geber von öffentlicher Entwicklungshilfe (ODA). Dieses starke Engagement der EU für ihre Partnerländer reicht bis zum Jahr 1957 zurück, als mit den Römischen Verträgen erstmals die Grundlage für eine europäische Entwicklungspolitik geschaffen wurde.

Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Entwicklungspolitik und ihr Hauptziel, die Beseitigung der Armut, fest im auswärtigen Handeln der EU verankert und so den auf Stabilität und Wohlstand in der Welt gerichteten Interessen der EU Nachdruck verliehen. Die Entwicklungszusammenarbeit ist auch Bestandteil der Strategie Europa 2020.

Darüber hinaus haben wichtige politische Initiativen der EU - z. B. die Stärkung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung und der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe - zur Verbesserung der Programmplanung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit beigetragen.

2.           EIN „EUROPÄISCHES JAHR DER ENTWICKLUNG“

· Herausforderungen

Trotz dieses entschiedenen Engagements für die Partnerländer sind die EU-Bürger vielfach nicht ausreichend über die Entwicklungszusammenarbeit und über Sinn und Nutzen der Entwicklungspolitik auf EU-Ebene informiert. Aus einer Eurobarometer-Umfrage vom Oktober 2012 geht hervor, dass diesbezüglich erhebliche Informationsdefizite bestehen: 53 % der Befragten gaben an, nicht zu wissen, wohin die Entwicklungshilfe der EU fließt (44 % sind nicht darüber informiert, wofür die bilaterale Hilfe ihres Landes geleistet wird)[2].

Die Umfrage zeigt auch, dass das persönliche Engagement leicht nachlässt und die Entwicklungszusammenarbeit und ihre Bedeutung EU-weit sehr unterschiedlich beurteilt wird.

In unserer sich rasch verändernden Welt ist es wichtig, die Menschen darüber zu informieren, wie ein weltoffenes Europa zu globaler Nachhaltigkeit beitragen kann. Daher müssen Europa und seine weltweiten Verflechtungen stärker ins Bewusstsein der Bürger gerückt werden. Generell wollen die EU-Bürger wissen, wie sie etwas bewirken können und richtig informiert zu sein ist der erste Schritt zu aktiver Beteiligung.

In der Entwicklungspolitik hat in den letzten Jahren ein Paradigmenwechsel stattgefunden. So hat sich der Schwerpunkt von der traditionellen Beziehung Geber‑Empfänger immer stärker auf die Bewältigung globaler Aufgaben von gemeinsamem Interesse auf der Grundlage gleichberechtigter Beziehungen verlagert.

Die Verwirklichung der zentralen entwicklungspolitischen Ziele der EU setzt jedoch öffentliches Engagement voraus. Mit entsprechend starker öffentlicher Unterstützung könnte trotz der Sparzwänge infolge der weltweiten Krise das Ziel, 0,7 % des BSP für Entwicklungshilfe bereitzustellen[3], erreicht werden.

Jedoch messen nicht alle Mitgliedstaaten der Entwicklungszusammenarbeit die gleiche Bedeutung bei. Das Europäische Jahr der Entwicklung bietet die Möglichkeit, den Informationsstand in allen Mitgliedstaaten zu verbessern und zugleich die verschiedenen nationalen Zielgruppen anzusprechen. Daher ist die Mitwirkung der Mitgliedstaaten und der EU-Vertretungen besonders wichtig.

Die Anerkennung der EU als Global Player und Triebkraft des Wandels ist für die kontinuierliche Unterstützung ihrer Entwicklungspolitik von maßgeblicher Bedeutung. Es muss wahrgenommen werden, dass die EU mit den Mitgliedstaaten und anderen Gebern zusammenarbeitet und ihre Tätigkeit mit ihnen koordiniert. Da viele Bürger offensichtlich über die Effizienz und die positiven Auswirkungen der Hilfe nicht ausreichend unterrichtet sind, sollten weniger fachspezifisch formulierte Informationen bereitgestellt werden.

· Chancen

Die Tatsache, dass das Europäische Jahr der Entwicklung im Jahr 2015 organisiert wird, macht bedeutende zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Zugleich bietet sich dadurch aber auch die Möglichkeit, dem Engagement der politischen Entscheidungsträger und der EU-Bürgern im Allgemeinen europaweit neue Impulse zu geben. Das Europäische Jahr der Entwicklung kann zu einer größeren Sensibilisierung der Öffentlichkeit beitragen und die Rolle der EU im internationalen entwicklungspolitischen Kontext stärker in den Fokus rücken. Ferner kann es genutzt werden, um den Kenntnisstand der breiten Öffentlichkeit im Hinblick auf die Zusammenhänge zwischen Entwicklung, nachhaltiger Entwicklung, Klimawandel, Ernährungssicherheit, Artenvielfalt und anderen Bereichen sowie deren Auswirkungen auf die weltweit ärmsten Menschen zu verbessern und das Konzept der Politikkohärenz zu unterstützen. Dabei können alle Kommunikationsinitiativen, die die Mitgliedstaaten und andere Akteure der Entwicklungszusammenarbeit für dieses Jahr mit Sicherheit planen, eingebunden werden.

Die Eurobarometer-Erhebung zeigt, dass dringender Verbesserungsbedarf bei den Kommunikationsmaßnahmen zur EU-Entwicklungszusammenarbeit besteht, aber auch große Bereitschaft seitens der EU-Bürger, den Armen in den Partnerländern zu helfen. Hilfsmaßnahmen für die Partnerländer finden nach wie vor breite Unterstützung in der Bevölkerung (85%). Sechs von zehn EU-Bürgern sind sogar der Ansicht, dass mehr Hilfe geleistet werden sollte. Allerdings muss die Kommunikationsstrategie der EU stets an die jeweiligen nationalen Rahmenbedingungen angepasst werden.

In der EU gibt es ein weitreichendes und aktives Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind und in engem Kontakt mit den EU-Institutionen stehen. NRO spielen eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, die EU-Bürger zu erreichen und einzubeziehen.

In zunehmendem Maße engagieren sich auch der Privatsektor und internationale Stiftungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und immer mehr internationale Meinungsführer werden zu wichtigen Akteuren der Entwicklungshilfe. Sie tragen maßgeblich zur Schaffung von Synergien bei, u. a. indem sie die Entwicklungszusammenarbeit einer breiten Öffentlichkeit nahebringen.

Dank des dichten Netzes von Delegationen der Europäischen Union in der ganzen Welt können Informationen über die Ergebnisse der Entwicklungszusammenarbeit gesammelt und in den Partnerländern veröffentlicht werden.

Das Europäische Jahr der Entwicklung wird der Kommunikationsarbeit zur Aufklärung über die EU-Entwicklungszusammenarbeit neue Impulse verleihen. Es wird die Sichtbarkeit und den ergebnisorientierten Fokus der Zusammenarbeit stärken.

· Ziele und vorgeschlagene Maßnahmen

Ziel des Jahres der Entwicklung 2015 ist die Information der EU-Bürger über die EU-Entwicklungszusammenarbeit. Dabei soll herausgestellt werden, was die EU als weltweit größter Geber bereits erreichen kann und wie sie durch die Bündelung der Kräfte ihrer Mitgliedstaaten und Institutionen sogar noch mehr leisten könnte.

Mit dem Jahr der Entwicklung 2015 soll ein aktives Interesse der EU-Bürger an der Entwicklungszusammenarbeit geweckt, an ihr Verantwortungsgefühl appelliert und ihnen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sie an der Konzeption und Umsetzung politischer Maßnahmen mitwirken können.

Es soll ihnen die Bedeutung der Entwicklungszusammenarbeit vor Augen führen, die nicht nur den Hilfeempfängern, sondern auch den EU-Bürgern in einer sich verändernden und von zunehmenden gegenseitigen Abhängigkeiten geprägten Welt Vorteile bietet.

Die wichtigste Botschaften, die während dieses Jahres zu vermitteln sind, sind den jüngsten Mitteilungen "Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel" und "Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt" [4]zu entnehmen.

Den während dieses Jahres vorgesehenen Kommunikationsmaßnahmen liegt ein breit angelegtes Konzept zugrunde, das die Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe umfasst. Nach Möglichkeit werden die Maßnahmen für das Jahr der Entwicklung gemeinsam mit strategischen Partnern konzipiert und umgesetzt. Für solche Fördermaßen können sowohl bestehende Gremien genutzt als auch innovative Partnerschaften angestrebt werden.

Alle Maßnahmen sollten möglichst eng an den Bürgern innerhalb und außerhalb der EU ausgerichtet werden und für diese leicht verständlich sein. Um größere Wirkung zu erzielen, werden bestimmte Zielgruppen, wie z. B. junge Menschen, angesprochen.

Nach Möglichkeit werden auch vorhandene Kommunikationsinitiativen wie z. B. die Europäischen Entwicklungstage, die DEAR-Initiative (für Bildungsarbeit im Entwicklungsbereich und Sensibilisierung der Bürger), die Verleihung des Lorenzo‑Natali‑Preises oder Veröffentlichungen zur Entwicklungszusammenarbeit der EU ‑ wie der Jahresbericht von EuropeAid - genutzt.

Auch Maßnahmen in anderen Bereichen wie Außenbeziehungen, Handel, Erweiterung, Beschäftigung und Sozialpolitik, Bildung und Kultur, Gesundheit, Landwirtschaft und Forschung und Innovation tragen direkt oder indirekt zu Förderung der Entwicklung bei. Die Kommission wird diese Aktivitäten nutzen, um die Wirkung des Europäischen Jahres der Entwicklung 2015 noch zu steigern.

Wie schon in den vorausgegangenen Europäischen Jahren werden zusätzliche Maßnahmen wie Informationskampagnen, Konferenzen, Veranstaltungen, Initiativen, Studien und Erhebungen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene durchgeführt, mit denen die zentralen Botschaften und Informationen zur EU‑Entwicklungszusammenarbeit bekannt gemacht und die EU-Bürger zur Teilnahme und aktiven Mitwirkung aufgefordert werden sollen. Die Kommission kann zudem weitere Maßnahmen ergreifen, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen.

Die Maßnahmen für das Europäische Jahr 2015 müssen genau auf den Bedarf und die Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten abgestimmt werden. Dabei werden die Erfahrungen der früheren Europäischen Jahre berücksichtigt. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, einen nationalen Koordinator für das Europäische Jahr der Entwicklung 2015 zu benennen. Die nationalen Koordinatoren werden sich mit einem breiten Spektrum von Interessenträgern eng abstimmen und gegebenenfalls die Funktion einer nationalen Agentur oder Kontaktstelle für die jeweiligen EU-Maßnahmen übernehmen.

Die gemeinsam mit den Mitgliedstaaten durchgeführten Maßnahmen für das Europäische Jahr 2015 werden die Kommunikationsstrategien der einzelnen Länder berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten werden daher aufgefordert, die EU-Entwicklungszusammenarbeit im weitesten Sinn in ihre Kommunikationsarbeit einzubeziehen.

3.           ERGEBNISSE DER BERATUNGEN MIT DEN BETEILIGTEN

Im Mai 2011 wurde vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) vorgeschlagen, 2015 zum Europäischen Jahr der Entwicklung auszurufen. Der EWSA griff damit einen Vorschlag des Dachverbands europäischer NRO für Katastrophenhilfe und Entwicklung (CONCORD) auf.

Im Oktober 2012 forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, 2015 zum Europäischen Jahr der Entwicklung zu erklären, und verband damit die Hoffnung, dass so die Entwicklungszusammenarbeit stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rückt.

Die Dienststellen der Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst wurden informell zu diesem Vorschlag konsultiert.

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten wurden informell zur Organisation dieses Europäischen Jahres kontaktiert.

Das Europäische Jahr der Entwicklung 2015 ist auch ein Tagesordnungspunkt der ordentlichen Sitzung der für Entwicklung zuständigen Staatssekretäre der Mitgliedstaaten, die im Juni 2013 stattfindet.

Über organisatorische Fragen wurde im Rahmen der interinstitutionellen Arbeitsgruppe für das Europäische Jahr der Entwicklung beraten, an der Vertreter von CONCORD, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen sowie des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten beteiligt sind.

In die Planungen wurde auch das Forum für entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (DEAR) eingebunden, das die Stärkung der NRO-Kapazitäten zur Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen und die Information und Einbeziehung der europäischen Öffentlichkeit in die weltweite Armutsbekämpfung und Förderung der sozialen Inklusion zum Ziel hat. Der Grundgedanke der Initiative findet allgemeine Zustimmung und die wachsende Zahl von Nachfragen nach weiteren Informationen und die aktive Unterstützung lassen großes Interesse erkennen.

Aufgrund der außenpolitischen Dimension des Europäischen Jahres für Entwicklung haben auch informelle Beratungen mit internationalen Organisationen stattgefunden.

4.           RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS

· Rechtsgrundlage

Artikel 209 AEUV bildet die Rechtsgrundlage für die Konzeption und Umsetzung der Entwicklungspolitik gemäß Artikel 208 durch die EU.

Artikel 210 AEUV sieht vor, dass die Union und die Mitgliedstaaten ihre Politik auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit koordinieren und ihre Hilfeprogramme aufeinander abstimmen, auch in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen, damit ihre Maßnahmen einander besser ergänzen und wirksamer sind. Sie können gemeinsame Maßnahmen ergreifen. Die Mitgliedstaaten tragen erforderlichenfalls zur Durchführung der Hilfsprogramme der Union bei. Die Kommission kann alle Initiativen ergreifen, die dieser Koordinierung förderlich sind.

Hauptzweck dieses Vorschlags für einen Beschluss über ein Europäisches Jahr der Entwicklung 2015 ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Mehrwert, den die europäische Dimension der Entwicklungszusammenarbeit im Kontext der weltweiten Verflechtungen und der sich wandelnden EU-Entwicklungspolitik bietet.

Das Ziel als solches fällt daher unter beide vorstehend genannten Artikel.

· Subsidiaritätsprinzip

Die Hauptverantwortung für die Sensibilisierung der EU-Bürger für Entwicklungsfragen tragen weiterhin die Mitgliedstaaten. Die einzelstaatlichen Maßnahmen in diesem Bereich werden jedoch durch Maßnahmen auf EU-Ebene vervollständigt und ergänzt, was auch in der politischen Erklärung „Europa partnerschaftlich kommunizieren“ hervorgehoben wird, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission am 22. Oktober 2008 unterzeichnet haben[5]. Da aufgrund der Notwendigkeit multilateraler Partnerschaften, eines transnationalen Informationsaustausches und EU-weiter Aktionen zur Sensibilisierung und zur Verbreitung bewährter Verfahren die Ziele des Europäischen Jahres der Entwicklung nicht in ausreichendem Maße von den Mitgliedstaaten verwirklicht werden können und sich aufgrund der Bedeutung des Europäischen Jahres der Entwicklung besser auf Unionsebene erreichen lassen, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrages über die Europäische Union niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden.

· Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Die im vorgeschlagenen Europäischen Jahr umzusetzende Maßnahme geht nicht über das für die Erreichung der Ziele erforderliche Maß hinaus. Der Vorschlag steht daher im Einklang mit dem in Artikel 5 EUV niedergelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

5.           AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Die Möglichkeit, bei den Haushaltslinien und Programme der Kommission flexibel zu entscheiden, welche Prioritäten jeweils für ein Jahr oder mehrere Jahre gesetzt werden, lässt ausreichenden finanziellen Spielraum, um das Europäische Jahr der Entwicklung 2015 im Rahmen der derzeitigen vorläufigen Planung durchzuführen (siehe Anhang).

2013/0238 (COD)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über das Europäische Jahr der Entwicklung (2015)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 209 und Artikel 210 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses[6],

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen[7],

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit ist es, die menschliche Entwicklung und die Entfaltung des Menschen in allen seinen Dimensionen zu fördern, auch in seiner kulturellen Dimension[8];

(2)       Die Europäische Union leistet seit 1957 Entwicklungshilfe und ist weltweit der größte Geber von öffentlicher Entwicklungshilfe.

(3)       Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Entwicklungspolitik der EU fest im auswärtigen Handeln der EU verankert und so den auf Stabilität und Wohlstand in der Welt ausgerichteten Interessen der EU Nachdruck verliehen. Die Entwicklungspolitik begegnet zudem auch anderen globalen Herausforderungen und trägt zur Strategie Europa 2020 bei.

(4)       Die EU hat eine Führungsrolle bei der Gestaltung und Umsetzung des Konzepts für die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, dass auf die Stärkung der Synergien zwischen Maßnahmen außerhalb der Entwicklungspolitik und den Entwicklungszielen ausgerichtet ist.

(5)       Gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist die Armutsbekämpfung nach wie vor das vorrangige Ziel der Entwicklungspolitik der Europäischen Union.

(6)       Im Jahr 2000 verpflichtete sich die internationale Gemeinschaft mit der Annahme der Millenniumsentwicklungsziele, denen auch die Union und ihre Mitgliedstaaten zugestimmt haben, bis 2015 konkrete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung umgesetzt zu haben.

(7)       Die Welt hat in den letzten Jahren tiefgreifende Veränderungen erlebt, u. a. große Verschiebungen des globalen wirtschaftlichen und politischen Gleichgewichts. Neue Akteure, darunter private und sonstige nichtstaatliche Akteure, haben die internationale Bühne betreten. Der Großteil der Weltwirtschaftsleistung entfällt auf die entwickelten und die aufstrebenden Volkswirtschaften, wobei Letztere inzwischen zu den wichtigsten Wachstumsmotoren geworden sind und die Weltwirtschaft bereits maßgeblich prägen.

(8)       In dieser sich rasch ändernden Welt ist eine kontinuierliche Unterstützung der Entwicklungszusammenarbeit unverzichtbar. Rund 1,3 Mrd. Menschen leben nach wie vor in extremer Einkommensarmut, und bei noch mehr sind die Grundbedürfnisse der menschliche Entwicklung noch immer nicht erfüllt. Gleichzeitig hat fast überall auf der Welt die Ungleichheit innerhalb einzelner Länder zugenommen. Die natürliche Umwelt ist zunehmendem Druck ausgesetzt und die Entwicklungsländer leiden besonders stark unter den Auswirkungen des Klimawandels. Diese globalen Herausforderungen stehen in Wechselbeziehung zueinander und müssen von allen Ländern gemeinsam angegangen werden.

(9)       Es wurden Beratungen über den Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 aufgenommen und die Europäische Kommission hat ihre Standpunkte in der Mitteilung „Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt"[9] dargelegt. Mit diesem Vorschlag sollen die Schwachstellen des derzeitigen Entwicklungsrahmens angegangen und ein gemeinsames Konzept entwickelt werden, das die Aspekte Armutsbeseitigung und Nachhaltigkeit in einem übergreifenden internationalen Rahmen zusammenführt. Es stützt sich auf die Kommissionsmitteilung „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: eine Agenda für den Wandel“[10], die bereits zu einer grundlegenden Neuausrichtung der EU-Entwicklungspolitik geführt hat.

(10)     Ein Europäisches Jahr der Entwicklung 2015 ist eine gute Gelegenheit, um die aktuelle Ausrichtung der europäischen Entwicklungspolitik in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. So muss umfassend darüber informiert werden, wie ein weltoffenes Europa zur Gewährleistung globaler Nachhaltigkeit beitragen kann. Dies schließt auch ein, dass die globale Verflechtungen und die Tatsache, dass Entwicklungszusammenarbeit über reine Hilfeleistungen hinausgeht, stärker ins Bewusstsein gerückt werden.

(11)     2015 ist als letztes Jahr für die Verwirklichung der gemeinsam vereinbarten Millenniumsentwicklungsziele richtungsweisend und von entscheidender Bedeutung. Es bietet eine einmalige Gelegenheit, eine Bilanz der im Jahr 2000 eingegangenen internationalen Verpflichtung zu ziehen. 2015 ist auch das Jahr, in dem auf internationaler Ebene die wichtige Entscheidung über den Handlungsrahmen für die Entwicklungszusammenarbeit getroffen werden muss, der die MDG in den kommenden Jahrzehnten ersetzen soll.

(12)     Zugleich kann es auch zur Präsentation der Ergebnisse der EU-Entwicklungspolitik genutzt werden, die auf der Grundlage der in der Mitteilung "Eine Agenda für den Wandel" von 2011 dargelegten Prinzipien erzielt wurden.

(13)     Wichtige Faktoren für den Erfolg der Maßnahmen der Union im Entwicklungsbereich sind deren Akzeptanz in der breiten Öffentlichkeit und die politische Unterstützung. Das Europäische Jahr sollte daher als Katalysator bei der Sensibilisierung, der Dynamisierung und dem Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, den lokalen und regionalen Behörden, der Zivilgesellschaft, den Sozialpartnern sowie den im Entwicklungsbereich tätigen internationalen Einrichtungen und Organisationen wirken. Es sollte die politische Aufmerksamkeit bündeln helfen und alle Betroffenen mobilisieren, um so in Zusammenarbeit mit den Empfängern der Entwicklungshilfe und deren Vertretern weitere Maßnahmen und Initiativen auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten voranzubringen und zu fördern.

(14)     Die Eurobarometers Umfrage[11] vom Oktober 2012 zeigte, dass Hilfsmaßnahmen für die Menschen in den Partnerländern nach wie vor breite Unterstützung bei den EU-Bürgern finden (85%). Trotz der schwierigen Wirtschaftslage sind sechs von zehn EU-Bürgern sogar der Ansicht, dass mehr Hilfe geleistet werden sollte. Allerdings wurde dabei auch deutlich, dass die Kenntnisse über die EU-Entwicklungszusammenarbeit unzureichend sind und durch eine effizientere Kommunikationsarbeit verbessert werden müssen.

(15)     Das Europäische Parlament hat die Kommission in seiner Entschließung vom 23. Oktober 2012[12] aufgefordert, 2015 zum Europäischen Jahr der Entwicklung auszurufen und damit die Hoffnung verknüpft, dass dies dazu beitragen könnte, das Profil der Entwicklungszusammenarbeit weiter zu schärfen.

(16)     Eine effiziente Koordinierung zwischen allen beteiligten Partnern auf der Ebene der Union und auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ist eine zentrale Voraussetzung für ein erfolgreiches Europäisches Jahr. Lokalen und regionalen Partnern kommt bei der Förderung der EU-Entwicklungspolitik eine besondere Rolle zu.

(17)     Im Einklang mit Artikel 58 der Haushaltsordnung[13] sollte aufgrund des länderspezifischen sozioökonomischen und kulturellen Kontexts und der unterschiedlichen Sensibilitäten ein erheblicher Teil der Tätigkeiten im Rahmen des Europäischen Jahres auf die nationale Ebene verlagert werden. Allerdings sollte die nationale entwicklungspolitische Schwerpunktsetzung von der Kommission koordiniert werden, um die Kohärenz mit den strategischen Zielen des Europäischen Jahres zu gewährleisten.

(18)     Die Teilnahme an den im Rahmen dieses Europäischen Jahres finanzierten Maßnahmen sollte den Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern offenstehen, die im Rahmen der Heranführungsstrategie unterstützt werden, gemäß den in den jeweiligen Rahmenabkommen und Beschlüssen des Assoziationsrates festgelegten allgemeinen Grundsätzen und allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an Programmen der Union.

(19)     Ferner sollte Komplementarität und Kohärenz mit anderen Maßnahmen der Union gewährleistet werden, insbesondere mit dem Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI), einschließlich dem Programm für entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (DEAR), mit dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), dem Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten für außenpolitisches Handeln, sofern sie für die Entwicklungszusammenarbeit relevant sind.

(20)     Die finanziellen Interessen der Union sollten während des ganzen Ausgabenzyklus durch angemessene Maßnahmen geschützt werden, darunter Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten, Rückforderung entgangener, rechtsgrundlos gezahlter oder nicht widmungsgemäß verwendeter Mittel und gegebenenfalls verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 966/2012[14] des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für Gesamthaushaltsplan der Union.

(21)     Zur Optimierung von Wirksamkeit und Effizienz der für das Europäische Jahr der Entwicklung geplanten Aktionen muss 2013 und 2014 eine Reihe vorbereitender Maßnahmen durchgeführt werden.

(22)     Die Kommission hat bereits verschiedene Initiativen zur Förderung der Entwicklungspolitik und zur Information der Bürger über die Entwicklungszusammenarbeit der Kommission ergriffen. Diese bestehenden Initiativen sollten für das Europäische Jahr 2015 möglichst umfassend genutzt werden.

(23)     Die Hauptverantwortung für die Information der Unionsbürger über Entwicklungsfragen tragen die Mitgliedstaaten. Die einzelstaatlichen Maßnahmen in diesem Bereich werden jedoch durch Maßnahmen auf EU-Ebene vervollständigt und ergänzt, was auch in der politischen Erklärung „Europa partnerschaftlich kommunizieren“ hervorgehoben wird, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission am 22. Oktober 2008 unterzeichnet haben [15].

(24)     Da aufgrund der Notwendigkeit multilateraler Partnerschaften, eines transnationalen Informationsaustausches und EU-weiter Aktionen zur Sensibilisierung und zur Verbreitung bewährter Verfahren die Ziele des Europäischen Jahres der Entwicklung nicht in ausreichendem Maße von den Mitgliedstaaten verwirklicht werden können und sich aufgrund der Bedeutung des Europäischen Jahres der Entwicklung besser auf Unionsebene erreichen lassen, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrages über die Europäische Union niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht dieser Beschluss nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1 Gegenstand

Das Jahr 2015 wird zum „Europäischen Jahr der Entwicklung“ (im Folgenden „Europäisches Jahr“) ausgerufen.

Artikel 2 Ziele

Das allgemeine Ziel des Europäischen Jahres besteht darin,

– die EU-Bürger über die Entwicklungszusammenarbeit der EU zu informieren wobei besonders hervorgehoben wird, was die Europäische Union als weltweit größter Geber bereits erreichen kann und wie sie durch die Bündelung der Kräfte ihrer Mitgliedstaaten und ihrer Institutionen noch mehr erreichen könnte;

– das aktive Interesse der EU-Bürger an der Entwicklungszusammenarbeit zu wecken und ihnen ausreichendes Verantwortungsgefühl und die Möglichkeit zur Mitwirkung an der Politikgestaltung und -umsetzung zu vermitteln, sowie

– das Bewusstsein für die Bedeutung der EU-Entwicklungszusammenarbeit zu stärken, die nicht nur den Hilfeempfängern sondern auch den EU-Bürgern in einer von Wandel und immer engeren Verflechtungen geprägten Welt umfassende Vorteile bietet.

Artikel 3 Vorgesehene Maßnahmen

1.           Zur Erreichung der in Artikel 2 genannten Ziele können, wie im Anhang dargelegt, auf Unionsebene bzw. auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene unter anderem die folgenden Initiativen organisiert werden:

– an die Allgemeinheit und an spezifische Zielgruppen gerichtete Informationskampagnen, um zentrale Botschaften zu vermitteln, auch über soziale Medien;

– Konferenzen, Veranstaltungen und Initiativen unter Einbeziehung aller einschlägigen Interessengruppen, um eine aktive Teilnahme und Diskussionen zu fördern und die Sensibilisierung auf europäischer Ebene zu stärken;

– konkrete Initiativen in den Mitgliedstaaten, die auf die Förderung der Ziele des Europäischen Jahres ausgerichtet sind, insbesondere durch den Austausch von Informationen und die Weitergabe von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden und anderen Einrichtungen; sowie

– die Durchführung von Studien und Erhebungen und die Verbreitung ihrer Ergebnisse.

2.           Die Kommission kann bei anderen Maßnahmen anerkennen, dass sie den Zielen des Europäischen Jahres förderlich sind, und die Bezugnahme auf das Europäische Jahres bei der Werbung für diese Maßnahmen gestatten, sofern diese zur Erreichung der in Artikel 2 dargelegten Ziele beitragen.

Artikel 4 Koordinierung mit Mitgliedstaaten

1.           Alle Mitgliedstaaten sind aufgefordert, einen nationalen Koordinator zu ernennen, der die Beteiligung am Europäischen Jahr organisiert, und setzen die Kommission von ihrer Ernennung in Kenntnis.

2.           Die nationalen Koordinatoren konsultieren in enger Abstimmung mit der Kommission ein breites Spektrum einschlägiger Akteure, darunter Organisationen der Zivilgesellschaft, nationale Parlamente, Sozialpartner und gegebenenfalls die nationalen Gremien oder Kontaktstellen einschlägiger Programme der Union, und arbeiten eng mit diesen zusammen.

3.           Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, der Kommission bis zum 1. Juni 2014 Vorschläge für ihre Arbeitsprogramme vorzulegen, in denen die im Einklang mit den Zielen nach Artikel 2 geplanten nationalen Maßnahmen für das Europäische Jahr sowie die Einzelheiten der im Anhang aufgeführten Maßnahmen ausführlich dargelegt sind.

4.           Die Kommission genehmigt die Arbeitsprogramme, nachdem sie sichergestellt hat, dass diese gemäß der Haushaltsordnung und ihren Anwendungsbestimmungen mit den Zielen dieses Beschluss im Einklang stehen.

Artikel 5 Teilnehmende Länder

An den im Rahmen des Europäischen Jahres finanzierten Maßnahmen können folgende Länder teilnehmen:

– Mitgliedstaaten;

– Kandidatenländer, die im Rahmen der Heranführungsstrategie unterstützt werden, gemäß den in den jeweiligen Rahmenabkommen und Beschlüssen des Assoziationsrates festgelegten allgemeinen Grundsätzen und allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an Programmen der Union.

Artikel 6 Koordinierung auf Unionsebene und Durchführung

1.           Die Kommission setzt diesen Beschluss auf Unionsebene um und wird dafür gemäß den Verordnungen über die einschlägigen Finanzierungsinstrumente insbesondere die erforderlichen Finanzierungsbeschlüsse für die betreffenden Maßnahmen fassen.

2.           Die Kommission arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen sowie mit Einrichtungen und Verbänden zusammen, die im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind.

3.           Die Kommission beruft Sitzungen der nationalen Koordinatoren ein; diese Sitzungen dienen der Koordination der Durchführung des Europäischen Jahres und dem Informationsaustausch über die Durchführung auf Ebene der EU und auf nationaler Ebene.

4.           Zu ihrer Unterstützung bei der Durchführung des Europäischen Jahres auf Unionsebene beruft die Kommission Sitzungen mit Interessenträgern und Vertretern europäischer Organisationen und Einrichtungen ein, die im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind.

5.           Die Kommission veranlasst, dass das Thema des Europäischen Jahres im Rahmen der Kommunikationstätigkeiten ihrer Vertretungen in den Mitgliedstaaten und der Delegationen der Europäischen Union in den Partnerländern als Priorität behandelt wird. Auch von den relevanten wichtigen Netzwerken auf Unionsebene, die finanzielle Unterstützung für ihre laufenden Kosten aus dem Gesamthaushalt der Union erhalten, wird das Europäische Jahr als Priorität in ihre Arbeitsprogramme aufgenommen.

Artikel 7 Kohärenz und Komplementarität

Gemäß den Verordnungen über die einschlägigen Finanzierungsinstrumente für die betreffenden Maßnahmen gewährleistet die Kommission, dass die im Rahmen dieses Beschlusses vorgesehenen Maßnahmen mit anderen nationalen und regionalen Programmen und Initiativen auf Unions-, nationaler und regionaler Ebene, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen, im Einklang stehen und eine lückenlose Ergänzung weiterer auf Unions-, nationaler und regionaler Ebene bestehender Initiativen und Ressourcen darstellen.

Artikel 8 Besondere Bestimmungen über finanzielle und nicht-finanzielle Unterstützung

1.           Für die in Abschnitt A des Anhangs beschriebenen unionsweiten Maßnahmen werden nach Titel V und Titel IV der Haushaltsordnung Aufträge im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen oder Zuschüsse aus dem Gesamthaushaltsplan der Union vergeben.

2.           Die in Abschnitt B des Anhangs beschriebenen unionsweiten Maßnahmen können mit Mitteln aus dem Gesamthaushaltsplan der Union kofinanziert werden.

3.           Die Kommission kann jeder nationalen Koordinierungsstelle nach dem in Teil C des Anhangs festgelegten Verfahren einen Kofinanzierungsbeitrag gewähren.

4.           Gegebenenfalls können bestehende Programme zur Unterstützung der Entwicklungszusammenarbeit ungeachtet ihrer Ziele und Mittelausstattung für das Europäische Jahr eingesetzt werden.

5.           Die Union kann gemäß Artikel 3 Absatz 2 für Maßnahmen, die von öffentlichen und privaten Organisationen durchgeführt werden, nicht-finanzielle Unterstützung gewähren.

Artikel 9 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

1.           Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach diesem Beschluss finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und – bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen.

2.           Die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Zuschussempfängern, bei Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Unionsmittel im Rahmen des Beschlusses erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen.

3.           Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann auf der Grundlage der Bestimmungen und Verfahren der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)[16] und der Verordnung (EURATOM, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996[17] betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten, Untersuchungen, einschließlich Kontrollen und Überprüfungen vor Ort, durchführen, um festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer Zuschussvereinbarung, einem Beschluss über die Zuschussvergabe oder einem im Rahmen des Beschlusses finanzierten Vertrags ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt oder eine sonstige rechtswidrige Handlung zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union vorliegt.

Artikel 10 Überprüfung und Evaluierung

Bis zum 31. Dezember 2016 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen einen Bericht über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung der in diesem Beschluss vorgesehenen Initiativen vor.

Artikel 11 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am 21.Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am […]

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

ANHANG

Einzelheiten der Maßnahmen gemäß Artikel 3

Im Mittelpunkt des Europäischen Jahres wird eine umfassende EU-weite Informations- und Kommunikationskampagne stehen, die durch Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzt wird. Sowohl an der Maßnahme der Union als auch an den einzelstaatlichen Maßnahmen können sich die Zivilgesellschaft, Sozialpartner und andere relevante Akteure ebenfalls beteiligen, damit die Übernahme von Eigenverantwortung seitens der wichtigsten Akteure gefördert wird.

Die Union gewährt den Initiativen öffentlicher oder privater Organisationen finanzielle Unterstützung (einschließlich der schriftlichen Genehmigung, das Logo — wenn dieses entwickelt ist — sowie andere Materialien zum Europäischen Jahr zu verwenden), sofern diese Organisationen der Kommission gegenüber nachweisen, dass die betreffenden Initiativen im Jahr 2015 stattfinden und voraussichtlich maßgeblich zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen.

A. DIREKTE INITIATIVEN DER UNION

Die Finanzierung erfolgt in der Regel über den direkten Erwerb von Gütern und Dienstleistungen nach Maßgabe bestehender Rahmenverträge. Sie kann auch in Form von Zuschüssen erfolgen. Initiativen könnten u. a. Folgendes umfassen:

– Informations- und Kommunikationskampagnen, die u. a. Folgendes umfassen:

– Erstellung und Verbreitung von audiovisuellem Material und Druckerzeugnissen, die mit den in Artikel 2 genannten Zielen in Einklang stehen;

– Veranstaltungen und Foren mit großer Außenwirkung für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren;

– Maßnahmen zur Bekanntmachung der Ergebnisse und zur Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Programme, Aktionen und Initiativen, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen;

– Einrichtung einer Informations-Website über die Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Jahres auf dem Server Europa (http://europa.eu/index_en.htm).

– Sonstige Initiativen:

– Bereitstellung von Sprachendiensten (Übersetzung, Dolmetschen, Bereitstellung mehrsprachiger Informationen);

– Kontrollberichte und Prüfungen auf Unionsebene zur Bewertung von bzw. zur Berichterstattung über Vorbereitung, Wirksamkeit und Auswirkungen des Europäischen Jahres.

B. KOFINANZIERUNG VON EU-WEITEN INITIATIVEN DURCH DIE UNION

Europaweite Veranstaltungen mit großer Außenwirkung, die für die Ziele des Europäischen Jahres sensibilisieren sollen und die gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Ländern organisiert werden, die im Jahr 2015 den Ratsvorsitz innehaben, können durch einen Zuschuss der Union gefördert werden, der höchstens 80% der förderfähigen Gesamtkosten abdeckt.

C.        KOFINANZIERUNG VON INITIATIVEN DER MITGLIEDSTAATEN

Jede nationale Koordinierungsstelle kann für ein Arbeitsprogramm zur Förderung des Europäischen Jahres eine Kofinanzierung durch die Europäische Union beantragen. In dem Arbeitsprogramm sind die spezifischen Maßnahmen der nationalen Koordinierungsstelle, für die eine Finanzierung beantragt wird, zu beschreiben. Dem Zuschussantrag ist ein ausführlicher Haushaltsvoranschlag beizufügen, in dem die Gesamtkosten der vorgeschlagenen Initiativen bzw. des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms sowie der Umfang und die Quellen der möglichen Kofinanzierung angegeben sind. Mit dem endgültigen Kofinanzierungsbeitrag der EU können bis zu 80 % der tatsächlichen Kosten der Maßnahmen abgedeckt werden. Die Kommission legt die Richtbeträge, die jeweils für Kofinanzierungsbeiträge an die nationalen Koordinierungsstellen zur Verfügung stehen, sowie die Frist für die Einreichung der Anträge fest. Als Kriterien berücksichtigt sie dabei die Bevölkerungszahl, die Lebenshaltungskosten sowie einen Festbetrag pro Mitgliedstaat, der ein Minimum an Aktivitäten gewährleisten soll.

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

1.           RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

              1.1.    Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

              1.2.    Politikbereiche in der ABM/ABB-Struktur:

              1.3.    Art des Vorschlags/der Initiative

              1.4.    Ziel€

              1.5.    Begründung des Vorschlags/der Initiative

              1.6.    Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen

              1.7.    Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung

2.           VERWALTUNGSMASSNAHMEN

              2.1.    Monitoring und Berichterstattung

              2.2.    Verwaltungs- und Kontrollsystem

              2.3.    Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

3.           GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

              3.1.    Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

              3.2.    Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

              3.2.1. Übersicht

              3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

              3.2.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

              3.2.4. Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

              3.2.5. Finanzierungsbeteiligung Dritter

              3,3.    Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

1.           RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

1.1.        Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

Europäisches Jahr der Entwicklung 2015

1.2.        Politikbereiche in der ABM/ABB-Struktur:[18]

1.3.        Art des Vorschlags/der Initiative

R Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme.

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme[19]

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme.

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme.

1.4.        Ziel(e)

1.4.1.     Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission

Kein mehrjähriges strategisches Ziel in Anbetracht der Besonderheiten der Initiative, bei der es sich um ein Europäisches Jahr handelt

1.4.2.     Einzelziel(e) und ABM/ABB-Tätigkeit(en)

Einzelziel Nr. …

1. Information der EU-Bürger über die EU-Entwicklungszusammenarbeit und Präsentation der Ergebnisse, die die EU als weltweit größter Geber bereits erreichen kann. Zudem soll verdeutlicht werden, wie sie durch die Bündelung der Kräfte ihrer Mitgliedstaaten und Institutionen sogar noch mehr leisten könnte.

2. Förderung des aktiven Interesses der EU-Bürger an der Entwicklungszusammenarbeit, Appell an ihr Verantwortungsgefühl und Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Bürger an der Konzeption und Umsetzung politischer Maßnahmen mitwirken können.

3. Vor dem Hintergrund einer sich verändernden und von zunehmenden gegenseitigen Abhängigkeiten geprägten Welt Sensibilisierung für die Bedeutung der EU‑Entwicklungszusammenarbeit auch unter dem Aspekt, dass sie nicht nur den Hilfeempfängern, sondern auch den EU-Bürger zahlreiche Vorteile bringt

ABM/ABB-Tätigkeiten

Kapitel 21 08 — Allgemeine operative Unterstützung und Koordinierung des Politikbereichs „Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten“ und

Kapitel 19 11 — Allgemeine operative Unterstützung und Koordinierung des Politikbereichs „Außenbeziehungen“

1.4.3.     Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen

Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppen auswirken dürfte.

1. Die Informations- und Kommunikationskampagne verbessert die Sichtbarkeit der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union und verleiht der Entwicklungspolitik der Europäischen Union größere Bedeutung im täglichen Leben der Bürger.

2. Die Bürger reagieren positiv und übernehmen eine aktive Rolle bei der Organisation des Europäischen Jahres der Entwicklung 2015.

1.4.4.     Leistungs- und Erfolgsindikatoren

Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative verfolgen lässt.

1. Grad der allgemeinen Sensibilisierung der EU-Bürger für die Post-MDG-Agenda, entwicklungspolitische Strategien und Instrumente und diesbezüglicher Kenntnisstand (durch Eurobarometer und TR-Aid).

2. Anzahl der Ergebnisse der Medienkampagne, der durchgeführten Konferenzen/Veranstaltungen und der mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und nichtstaatlichen Akteuren durchgeführten Maßnahmen.

3. Grad der Beteiligung der EU-Bürger, die durch Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres der Entwicklung 2015 angesprochen wurden.

1.5.        Begründung des Vorschlags/der Initiative

1.5.1.     Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

Kurzfristig: Information der EU-Bürger über die EU-Entwicklungszusammenarbeit und Präsentation der Ergebnisse, die die EU als weltweit größter Geber bereits erreichen kann.

Langfristig: In einer sich verändernden und von zunehmenden gegenseitigen Abhängigkeiten geprägten Welt Sensibilisierung für die Bedeutung der EU-Entwicklungszusammenarbeit auch unter dem Aspekt, dass sie nicht nur den Hilfeempfängern, sondern auch den EU-Bürger zahlreiche Vorteile bringt.

1.5.2.     Mehrwert durch die Intervention der EU

Im Einklang mit den kurz- und langfristigen Anforderungen wird den Mitgliedstaaten und Akteuren aller Ebenen die Möglichkeit geboten, die EU-Entwicklungspolitik und die Instrumente des auswärtigen Handels umzusetzen und mitzugestalten.

1.5.3.     Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse

Die vorangegangenen Europäischen Jahre haben sich als wirksame Sensibilisierungsinstrumente bewährt, die sowohl auf die breite Öffentlichkeit als auch auf Multiplikatoren Wirkung hatten, und haben Synergien zwischen verschiedenen Interventionsbereichen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten geschaffen.

1.5.4.     Kohärenz mit anderen Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte

Der Kommission und die anderen EU-Institutionen verfügen über ein breites Spektrum an Instrumenten zur Information über die EU‑Entwicklungszusammenarbeit, wie etwas das von der Kommission verwaltete DEAR-Programm.

1.6.        Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen

R Vorschlag/Initiative mit befristeter Laufzeit

– R  Laufzeit: 01.01.2015 bis 31.12.2015

– R  Finanzielle Auswirkungen: 2013 bis 2015

¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter Laufzeit

– Anlaufphase von [Jahr] bis [Jahr],

– anschließend reguläre Umsetzung

1.7.        Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung[20]

Für den Haushalt 2013

R Direkte zentrale Verwaltung durch die Kommission

¨ Indirekte zentrale Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:

– ¨  Exekutivagenturen

– ¨  von den Europäischen Union geschaffene Einrichtungen[21]

– ¨  nationale öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden

– ¨  Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen des Titels V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung bezeichnet sind

¨ Geteilte Verwaltung mit Mitgliedstaaten

¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten

¨ Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen (bitte auflisten)

Vom Haushalt 2014 an

R Direkte Verwaltung durch die Kommission

– ¨ durch ihre Dienststellen, einschließlich ihres Personals in den Delegationen der Union

– ¨  durch Exekutivagenturen

¨ Geteilte Verwaltung mit Mitgliedstaaten

R Indirekte Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:

– ¨ Drittländer oder die von ihnen benannten Einrichtungen

– ¨ internationale Organisationen und deren Agenturen

– ¨ die EIB und den Europäischen Investitionsfonds

– ¨ Einrichtungen im Sinne der Artikel 208 und 209 der Haushaltsordnung

– R öffentlich-rechtliche Körperschaften

– R privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden, sofern sie ausreichende Finanzsicherheiten bieten

– ¨ privatrechtliche Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die mit der Umsetzung einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut werden und die ausreichende Finanzsicherheiten bieten

– ¨ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Bereich der GASP im Rahmen von Titel V EUV betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt benannt sind.

– Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung zum Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern.

Bemerkungen

- Auf EU-Ebene werden die Mittel im Wege der direkten Verwaltung durch die Kommission verwaltet.

- Auf Ebene der Mitgliedstaaten werden die nationalen Mittel durch die von den EU-Mitgliedstaaten benannte jeweilige Nationale Koordinierungsstelle verwaltet.

2.           VERWALTUNGSMASSNAHMEN

2.1.        Monitoring und Berichterstattung

Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen.

- Ex-post-Evaluierung

- Arbeitsprogramm für das Europäische Jahr der Entwicklung

- Einrichtung eines Lenkungsausschusses

2.2.        Verwaltungs- und Kontrollsystem

2.2.1.     Ermittelte Risiken

- Die Akzeptanz der EU-Entwicklungszusammenarbeit geht zurück

- Übersteigerte Erwartungen hinsichtlich der Wirkung des Europäischen Jahres der Entwicklung 2015

- Mangelndes Engagement der Akteure

- Die auf die Bürger ausgerichteten Aktivitäten sind ungeeignet

- Es finden keine Verhaltensänderungen statt

- Unzureichende oder sogar negative Berichterstattung in den Medien t

2.2.2.     Angaben über den Aufbau des internen Kontrollsystems

2.2.3.     Abschätzung der Kosten und des Nutzens der Kontrollen sowie Bewertung des voraussichtlichen Fehlerrisikos

- Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, Mitgliedstaaten und EU‑Institutionen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Europäischen Jahres

- Regelmäßige Risikobewertungen durch den Lenkungsausschuss

2.3.        Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

Bitte geben Sie an, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind.

1. Die Kommission gewährleistet bei der Durchführung der nach diesem Beschluss finanzierten Maßnahmen den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch geeignete Präventivmaßnahmen gegen Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch wirksame Kontrollen und – bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten – durch Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge sowie gegebenenfalls durch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende verwaltungsrechtliche und finanzielle Sanktionen.

2. Die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Zuschussempfängern, Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Unionsmittel im Rahmen dieses Beschlusses erhalten haben, Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen und vor Ort durchzuführen.

3. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann gemäß den Vorschriften und Verfahren, die in der Verordnung (EG) Nr 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)[22] und in der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten[23] niedergelegt sind, Untersuchungen einschließlich Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchführen, um festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer Finanzhilfevereinbarung, einem Finanzhilfebeschluss oder einem gemäß diesem Beschluss finanzierten Vertrag ein Betrugs- oder Korruptionsdelikt oder eine sonstige rechtswidrige Handlung, die die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigt, vorliegt.

3.           GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

3.1.        Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

· Bestehende Haushaltslinien

In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des mehr–jährigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben ||  Finanzierungsbeiträge

|| GM./NGM ([24]) || von EFTA-Ländern[25] || von Bewerber-länder[26] || von Dritt-ländern || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung

IV – Außen–bezieh–ungen || 21 08 02 - Koordinierung und Sensibilisierung im Entwicklungsbereich; und || GM || NEIN || JA || NEIN || NEIN

IV – Außen–bezieh–ungen || 19 11 03 -Die Rolle der Europäischen Union in der Welt || GM || NEIN || JA || NEIN || NEIN

· Neu zu schaffende Haushaltslinien

In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des mehr-jährigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge

Nummer […][Bezeichnung………………………………………...……….] || GM/NGM || von EFTA-Ländern || von Bewerber–ländern || von Dritt­ländern || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung

|| […][XX.YY.YY.YY] || || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN

3.2.        Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

Für das Europäische Jahr der Entwicklung werden keine zusätzlichen Mittel beantragt. Die Möglichkeit, bei den Haushaltslinien und Programmen flexibel zu entscheiden, welche Prioritäten jeweils für ein Jahr gesetzt werden sollen, lässt dem Referat 04 – Transparenz und Kommunikation – der Generaldirektion EuropeAid ausreichenden finanziellen Spielraum, um das Europäische Jahr der Entwicklung 2015 mit einem Budget von etwa 15 Mio. EUR durchzuführen. Der Gesamtbetrag für die Durchführung deckt auch vorbereitende Maßnahmen und Durchführungsmaßnahmen für das Europäische Jahr der Entwicklung ab[27]. Daher sind die angegebenen Beträge nur zu Informationszwecken aufgeführt.

3.2.1.     Übersicht

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Nummer || Rubrik IV – Außenbeziehungen

GD: DEVCO || || || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr N[28] || Jahr N+1 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT

Ÿ Operative Mittel || || || || || || || ||

Nummer der Haushaltslinie 21 08 02 || Verpflichtungen || (1) || 4,980 || 7,500 || || || || || || 12,480

Zahlungen || (2) || 1,800 || 3,820 || 6,180 || 1,470 || || || || 13,270

Nummer der Haushaltslinie 19 11 03 || Verpflichtungen || (1a) || 1,490 || || || || || || || 1,490

Zahlungen || (2a) || 0,700 || || || || || || || 0,700

Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[29] || || || || || || || ||

Nummer der Haushaltslinie || 19 01 04 02 11 oder 21 01 04 01 11 oder 21 01 04 04 || (3) || 0,150 || 0,150 || 0,150 || || || || || 0,450

Mittel INSGESAM für die GD DEVCO || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 6,620 || 7,650 || 0,150 || || || || || 14,420

Zahlungen || =2+2a +3 || 2,650 || 3,970 || 6,330 || 1,470 || || || || 14,420

Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 6,470 || 7,500 || || || || || || 13,970

Zahlungen || (5) || 2,500 || 3,820 || 6,180 || 1,470 || || || || 13,970

Ÿ Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || 0,150 || 0,150 || 0,150 || || || || || 0,450

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK IV des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+ 6 || 6,620 || 7,650 || 0,150 || || || || || 14,420

Zahlungen || =5+ 6 || 2,650 || 3,970 || 6,330 || 1,470 || || || || 14,420

Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken betrifft:

Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || ||

Zahlungen || (5) || || || || || || || ||

Ÿ Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || ||

Mittel INSGESAMT unter den RUBRIKEN 1 bis 4 des mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag) || Verpflichtungen || =4+ 6 || || || || || || || ||

Zahlungen || =5+ 6 || || || || || || || ||

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || 5 || Verwaltungsausgaben"

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| || || Jahr 2013[30] || Jahr 2014[31] || Jahr N[32] || Jahr N+1 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT

GD: DEVCO ||

Ÿ Personalausgaben || 0,635 || 0,635 || 0,381 || || || || || 1.651

Ÿ Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || ||

GD DEVCO INSGESAMT || Mittel || 0,635 || 0,635 || 0,381 || || || || || 1.651

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || 0,635 || 0,635 || 0,381 || || || || ||

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| || || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr N || Jahr N+1 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT

Mittel INSGESAMT unter den RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 7,255 || 8,285 || 0,531 || || || || || 16,071

Zahlungen || 3,285 || 4,605 || 6,711 || 1,470 || || || || 16,071

Die Verwaltungsausgaben, einschließlich für Personal, werden durch Neuzuweisungen innerhalb der GD DEVCO abgedeckt.

3.2.2.     Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

– ¨    Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt.

– R    Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt.

Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Ziele und Ergebnisse ò || || || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr N || Jahr N+1 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT

ERGEBNISSE

Art [33] || Durch­schnitts-kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Gesamtzahl || Gesamt-kosten

EINZELZIEL N. 1[34] Information der EU-Bürger über die EU-Entwicklungszusammenarbeit und Präsentation der Ergebnisse, die die EU als weltweit größter Geber bereits erreichen kann. Zudem soll verdeutlicht werden, wie sie durch die Bündelung der Kräfte ihrer Mitgliedstaaten und Institutionen sogar noch mehr leisten könnte. || || || || || || || || || || || || || || || ||

Medienkampagne: VNR, Videoclips, Website, PR, Seminare für Journalisten, soziale Medien usw. || || || 3 || 0,470 || 3 || 0,450 || || || || || || || || || || || 6 || 0,920

Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || 3 || 0,470 || 3 || 0,450 || || || || || || || || || || || 6 || 0,920

EINZELZIEL NR. 2. Förderung des aktiven Interesses der EU-Bürger an der Entwicklungszusammenarbeit, Appell an ihr Verantwortungsgefühl und Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Bürger an der Konzeption und Umsetzung politischer Maßnahmen mitwirken können. || || || || || || || || || || || || || || || ||

Konferenzen und Veranstaltungen, Auftakt- und Abschlusskonferenz, Vorträge, hochrangige Veranstaltungen, Nebenveranstaltungen usw. || || || 2 || 2,500 || 3 || 0,850 || || || || || || || || || || || 5 || 3,350

Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2 || 2. || 2,500 || 3 || 0,850 || || || || || || || || || || || 5 || 3,350

EINZELZIEL NR. 3 Vor dem Hintergrund einer sich verändernden und von zunehmenden gegenseitigen Abhängigkeiten geprägten Welt Sensibilisierung für die Bedeutung der EU‑Entwicklungszusammenarbeit auch unter dem Aspekt, dass sie nicht nur den Hilfeempfängern, sondern auch den EU-Bürger zahlreiche Vorteile bringt ||

Workshops und andere Ergebnisse: Workshops, Sensibilisierungsveranstaltungen in MS visuelle Identität, Werbematerial, Veröffentlichungen und Druckerzeugnisse, Studien, Mittel für NRO und MS usw. || || || 6 || 3,500 || 2 || 6,200 || || || || || || || || || || || 8 || 9,700

Zwischensumme für Einzelziel Nr. 3 || 6 || 3,500 || 2 || 6,200 || || || || || || || || || || || 8 || 9,700

GESAMTKOSTEN || 11 || 6,470 || 8 || 7,500 || || || || || || || || || || || 19 || 13,970

3.2.3.     Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

3.2.3.1.  Übersicht

– ¨    Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt

– R    Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

  || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr N[35] || Jahr N+1 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen) || INS–GESAMT

RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

Personalausgaben || 0,635 || 0,635 || 0,381 || || || || || 1,651

Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || ||

Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

Außerhalb der RUBRIK 5[36] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

Personalausgaben || || || || || || || ||

Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || ||

Zwischensumme der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

INSGESAMT || 0,635 || 0,635 || 0,381 || || || || || 1,651

Der Mittelbedarf für das Personal des Koordinierungsteams des Europäischen Jahres der Entwicklung 2015 wird durch Mittel gedeckt, die der GD bereits für die Verwaltung der Maßnahme zugewiesen wurden oder durch GD-interne Mittelneuzuweisungen gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

3.2.3.2.  Geschätzte Auswirkungen auf die Humanressourcen

– R    Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.

– ¨    Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt:

Schätzung in Vollzeitäquivalenten

|| || Jahr 2013 || Jahr 2014 || Jahr N || Jahr N+1 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6 ) bitte weitere Spalten einfügen

|| Ÿ Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) || ||

|| XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || 5 || 5 || 3 || || || ||

|| XX 01 01 02 (in den Delegationen) || || || || || || ||

|| XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || || || || || || ||

|| 10 01 05 01 (Direkte Forschung) || || || || || || ||

Ÿ Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten = VZÄ )[37] ||

|| XX 01 02 01 (VB, ANS und LAK der Globaldotation ) || || || || || || ||

|| XX 01 02 02 (VB, ÖB, ANS, LAK und JSD in den Delegationen) || || || || || || ||

|| XX 01 04 typ[38] || - am Sitz || || || || || || ||

|| - in den Delegationen || || || || || || || ||

|| XX 01 05 02 (VB, ANS und LAK der indirekten Forschung) || || || || || || ||

|| 10 01 05 02 (VB, LAK und ANS der direkten Forschung) || || || || || || ||

|| Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben || || || || || || ||

|| INSGESAMT || 5 || 5 || 3 || || || ||

XX steht für den jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich

Der Personalbedarf für das Koordinierungsteam des Europäischen Jahres der Entwicklung 2015 wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:

Beamte und Zeitbedienstete || Planung und Umsetzung der Kommunikationsaktivitäten für das Europäische Jahr der Entwicklung 2015 mit folgenden Zielen: effizienter Einsatz von Finanzmitteln und Zeit, Gewährleistung der interinstitutionellen Koordinierung sowie Koordinierung mit den anderen Akteuren (Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft usw.).

Externes Personal || N/A

3.2.4.    

3.2.5.     Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

– R    Der Vorschlag/die Initiative ist mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar.

– ¨    Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens.

Bitte erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter Angabe der einschlägigen Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge.

– ¨    Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens[39].

Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der einschlägigen Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge.

3.2.6.     Finanzierungsbeteiligung Dritter

– Der Vorschlag/die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.

– Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor:

Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

  || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Laufzeit (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten || Insgesamt

Geldgeber/kofinanzieren­de Organisation || || || || || || || ||

Kofinanzierung INSGESAMT || || || || || || || ||

3.3.        Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

– R    Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.

– ¨    Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar

¨         auf die Eigenmittel

¨         auf die sonstigen Einnahmen

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[40]

Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Laufzeit (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen

Artikel …………. || || || || || || || ||

Bitte geben Sie für die sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an.

Bitte geben Sie an, wie die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden.

[1]               Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: eine Agenda für den Wandel, Mitteilung der Kommission (2011) 637 endg. und Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012.

[2]               Weltweite Solidarität: Haltung der Europäer zu Entwicklungsfragen, Eurobarometer Spezial 392, Oktober 2012.

[3]               Dies entspricht der mehrfach bekräftigten Zusage der Regierungen der Welt, 0,7 % des Bruttosozialprodukts der reichsten Länder (BSP) für öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen.

[4]               Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: eine Agenda für den Wandel, Mitteilung der Kommission (2011) 637 endg. und Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012. Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt .Mitteilung der Kommission (2013) 92 endg. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 über eine Agenda für den Wandel: die Zukunft der EU-Entwicklungspolitik (2012/2002(INI))

[5]               ABl. C 13 vom 20.1.2009, S. 3.

[6]               ABl. C […] vom […], S. […].

[7]               ABl. C […] vom […], S. […].

[8]               Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 über eine Agenda für den Wandel: die Zukunft der EU-Entwicklungspolitik (2012/2002(INI))

[9]               Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt .Mitteilung der Kommission (2013) 92 endg.

[10]             Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: eine Agenda für den Wandel, Mitteilung der Kommission (2011) 637 endg. und Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012.

[11]             Spezial Eurobarometer 392: Solidarität weltweit: Die Europäer und Entwicklungshilfe, Oktober 2012.

[12]             Entschließung des Europäischen Parlaments zur Agenda für den Wandel: Die Zukunft der EU-Entwicklungspolitik vom 23. Oktober 2012 (2012/2002/INI).

[13]             Verordnung (EU, EURATOM) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates.

[14]             ABl. L 298 vom 26.10.2012,S.1

[15]             ABl. C 13 vom 20.1.2009, S. 3.

[16]             ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1.

[17]             ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2.

[18]             ABM: Activity Based Management: maßnahmenbezogenes Management – ABB: maßnahmenbezogene Budgetierung.

[19]             Im Sinne von Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung.

[20]             Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html

[21]             Einrichtungen im Sinne des Artikels 185 der Haushaltsordnung.

[22]             ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1.

[23]             ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2.

[24]             GM = Getrennte Mittel/NGM = Nichtgetrennte Mittel.

[25]             EFTA: Europäische Freihandelsassoziation.

[26]             Bewerberländer und gegebenenfalls potenzielle Bewerberländer des Westbalkans.

[27]             Die Kommission beabsichtigt, 2013 – d. h. zulasten des Haushaltsplans 2012 – im Rahmen von Neuzuweisungen 1 030 000 EUR für vorbereitende Maßnahmen für das Europäische Jahr der Entwicklung bereitzustellen. Sie will dazu auf Mittel des Jahres 2012 des Referats 04 – Transparenz und Kommunikation – der Generaldirektion EuropeAid zurückgreifen.

[28]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[29]             Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[30]             Die Zahlen basieren auf den durchschnittlichen Personalkosten der GD – 127 000 EUR pro Jahr pro AD/AST.

[31]             Idem

[32]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[33]             Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und Dienstleistungen, die erbracht werden (z.B.: Austausch von Studenten, gebaute Straßenkilometer…).

[34]             Wie in Ziffer 1.4.2. („Einzelziele…“) beschrieben.

[35]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[36]             Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[37]             VB = Vertragsbedienstete, ÖB = örtliche Bedienstete, ANS = Abgeordnete Nationale Sachverständige, LAK = Leiharbeitskräfte, JSD = Junge Sachverständige in Delegationen.

[38]             Teilobergrenzen für aus operativen Mitteln finanziertes externes Personal (vormalige BA-Linien).

[39]             Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung (für den Zeitraum 2007-2013).

[40]             Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben) sind die Beträge netto, d. h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten, anzugeben.