52013PC0470

Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/025 IT/Lombardia, Italien) /* COM/2013/0470 final - 2013/ () */


BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Am 30. Dezember 2011 stellte Italien den Antrag EGF/2011/025 IT/Lombardia auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in zwei Unternehmen des Wirtschaftszweigs NACE Rev. 2, Abteilung 26 (Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen)[3] in der NUTS-II-Region Lombardia (ITC4) in Italien.

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten: ||

EGF-Aktenzeichen || EGF/2011/025

Mitgliedstaat || Italien

Artikel 2 || Buchstabe b

Betroffene Unternehmen || 2

NUTS-II-Region || Lombardia (ITC4)

NACE-Revision-2-Abteilung || 26 (Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen)

Bezugszeitraum || 20.3.2011‑20.12.2011

Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 1.3.2012

Datum der Antragstellung || 30.12.2011

Entlassungen im Bezugszeitraum || 529

Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist || 480

Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 1 687 200

Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 105 000

Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 5,9

Gesamtkosten (EUR) || 1 792 200

EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 1 164 930

1.           Der Antrag wurde der Kommission am 30. Dezember 2011 vorgelegt und bis zum 12. März 2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2.           Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

3.           Zur Verdeutlichung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise führt Italien an, dass der krisenbedingte Rückgang der Nachfrage nach und Investitionen in IKT sowohl seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch seitens der Unternehmen seit 2009 erheblich zum Rückgang in der italienischen IKT- und Elektronikbauteilbranche (NACE 26)[5] beigetragen hat[6].

4.           Nach Angaben der italienischen Behörden erzielte die IKT-Branche in Italien im Zeitraum 2005 bis 2008 relativ gute Ergebnisse und erreichte ein vertretbares Niveau der Wirtschaftstätigkeit, vor allem im Vergleich zu anderen Branchen der italienischen Wirtschaft und trotz des starken Wettbewerbs von IKT-Unternehmen aus Ländern mit geringen Produktionskosten (siehe nächste Ziffer) in den letzten zehn Jahren. Infolge der Krise schlug dieser positive Trend der Jahre vor 2008 ins Gegenteil um, so dass die verschiedenen IKT-Branchen negative Wachstumsraten aufwiesen, z. B. die IT-Branche ‑9 % im Jahr 2009, ‑2,5 % im Jahr 2010 und ‑4,1 % im Jahr 2011 (negative Wachstumsraten im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr).

5.           Laut Assinform hatte die italienische IKT-Branche in den letzten zehn Jahren mit der starken Konkurrenz aus Billiglohnländern zu kämpfen und muss sich neu organisieren, da der schnelle Durchbruch neuer Technologien wie Clouds, diverse Online-Dienste und soziale Netze seit einigen Jahren eine Herausforderung darstellt. Die digitale Kluft zwischen Italien und führenden europäischen Ländern wie auch anderen Ländern rund um den Globus hat sich infolge der krisenbedingten Konjunkturflaute vergrößert. All diese Entwicklungen haben seit 2009 dazu geführt, dass in italienischen Unternehmen IKT-Arbeitsplätze abgebaut werden.

6.           Der starke Rückgang der IKT-Branche in Italien infolge der Krise traf auch die beiden Unternehmen, die Gegenstand des vorliegenden Vorschlags sind: die Anovo Italia S.p.A. (Provinz Varese) und die Jabil CM S.r.l. (Provinz Mailand). Ihre bereits schwierige Lage verschlimmerte sich weiter, und die Ansätze zur Umstellung und Reorganisation der letzten Jahre scheiterten, was später zur Schließung der beiden Unternehmen und zur Entlassung der Arbeitskräfte geführt hat.

7.           Die Kommission hat in ihrer Bewertung der Anträge EGF/2011/016 IT Agile (Nace 62)[7] und EGF/2010/012 NL Noord Holland ICT (Nace 46)[8], bereits die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf Unternehmen in der IKT-Brache festgehalten. Diese Argumente gelten auch weiterhin. [9]

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe b

8.           Italien beantragte eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen NACE-Revision-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinandergrenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind.

9.           Der Antrag betrifft 529 Entlassungen während des neunmonatigen Bezugszeitraums vom 20. März 2011 bis zum 20. Dezember 2011 in zwei Unternehmen, die der NACE-Rev.-2-Abteilung 26 (Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen) zuzuordnen und in der NUTS-II-Region Lombardia (ITC4) angesiedelt sind. Die 322 Entlassungen bei der Jabil CM S.r.l. wurden im Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 berechnet (der Arbeitgeber faxte am 28. September 2011 Entlassungsschreiben an die Arbeitskräfte). Die 207 Entlassungen bei der Anovo Italia S.p.A. wurden im Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Am 29. Januar 2013 erhielt die Kommission die Bestätigung nach Artikel 2 Absatz 2 der EGF-Verordnung, dass die 207 Personen, für die der dritte Gedankenstrich gilt, tatsächlich entlassen worden sind.

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

10.         Nach Angaben der italienischen Behörden waren die Entlassungen bei der Anovo Italia S.p.A. und der Jabil CM S.r.l., den beiden Unternehmen, die der vorliegende Antrag betrifft, nicht vorhersehbar: Die Finanz- und Wirtschaftskrise hatte schwerwiegende Folgen für beide Unternehmen, was zum Scheitern all ihrer Umstellungs- und Reorganisationsbemühungen der letzten Jahre und letztlich zur Entlassung aller Arbeitskräfte geführt hat: Die Anovo Italia S.p.A ging in Konkurs (15. Dezember 2011) und die Jabil CM S.r.l. schloss nach Aussetzen aller Tätigkeiten (Ankündigung der Schließung und der Entlassung der Arbeitskräfte: 28. September 2011; ergebnisloser Abbruch Verhandlungen der Sozialpartner: 13. Dezember 2011; danach besetzten die entlassenen Arbeitskräfte die Räumlichkeiten von Jabil).

Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

11.         Der Antrag betrifft 529 entlassene Arbeitskräfte (darunter 480 gezielt zu unterstützende Arbeitskräfte) der folgenden beiden Unternehmen:

Jabil CM S.r.l. (Cassina de Pecchi, Provinz Mailand)                             322

Anovo Italia S.p.A. (Saranno, Provinz Varese)                                      207

Die Jabil CM S.r.l. wurde 2007 aus einer ehemaligen Nokia-Siemens-Geschäftseinheit gegründet und war spezialisiert auf die Herstellung, den Zusammenbau und die Reparatur von Leiterplatten für Telekommunikationsgeräte (Nace 26.1). Der Eigentümer dieses Unternehmens hat in den letzten Jahren öfters gewechselt, zuletzt (seit 2010) war es der US-Konzern „Competence Mercatech“.

Die Anovo Italia S.p.A. gehört zum französischen multinationalen Konzern Anovo S.A.[10] und war von 1998 bis zu ihrem Konkurs am 15. Dezember 2011 auf dem italienischen Markt tätig. Die Anovo Italia S.p.A. war auf die Gestaltung und Erbringung integrierter IT-bezogener Aktivitäten spezialisiert, insbesondere die Herstellung von elektronischen Bauelementen (Nace 26.1).

12.         Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Männer || 290 || 60,4

Frauen || 190 || 39,6

EU-Bürger/-innen || 473 || 98,5

Nicht-EU-Bürger/-innen || 7 || 1,5

15-24 Jahre || 0 || 0,0

25-54 Jahre || 450 || 93,8

55-64 Jahre || 22 || 4,6

> 64 Jahre || 8 || 1,6

13.         Von den Arbeitskräften hat niemand langfristige gesundheitliche Probleme oder eine Behinderung.

14.         Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe (ISCO 3) || 37 || 7,7

Unterstützende Berufe/Bürokräfte, kaufmännische Angestellte (ISCO 4) || 57 || 11,9

Handwerks- und verwandte Berufe (ISCO 7) || 153 || 31,9

Bedienung von Anlagen und Maschinen und Montageberufe (ISCO 8) || 233 || 48,5

15.         Italien hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

16.         Betroffen ist die Lombardei[11], mit knapp 10 Mio. Einwohnern die am dichtesten besiedelte der 20 Regionen Italiens, genauer gesagt die Provinzen Varese und Mailand.

17.         Die zuständigen Behörden sind auf nationaler Ebene das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik und auf regionaler Ebene die Region Lombardei (Direzione Generale Istruzione, Formazione e Lavoro), Mailand. Beteiligte auf Arbeitgeberseite sind folgende Verbände: CLAAI (Federazione Regionale Lombarda delle Associazioni Artigiane), CNA Lombardia (Confederazione Nazionale dell’Artigianato e delle piccole e medie imprese), Confapindustria Lombardia, Confartigianato Lombardia, Confcommercio Lombardia-Imprese per l’Italia, Confcooperative Lombardia. Beteiligte als Vertretung der Arbeitnehmerseite: CGIL (Confederazione generale italiana del lavoro), CISL (Confederazione italiana sindacati lavoratori), UIL (Unione italiana del lavoro), CISAL (Confederazione Italiana Sindacati Autonomi Lavoratori).

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

18.         Die Lombardei ist Italiens florierendste Region und weist eine breit gefächerte Diversität der Wirtschaftstätigkeiten[12] auf, die von zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch diversen großen Industriekonzernen getragen wird. Etwa ein Fünftel des italienischen BIP wird in dieser Region erwirtschaftet. Allerdings muss die Region angesichts rückläufiger Zahlen im verarbeitenden Gewerbe größere strukturelle Herausforderungen meistern; außerdem hat – wie anderswo auch – die globale Finanz- und Wirtschaftskrise die Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage verschlechtert. Die italienischen Behörden gaben an, dass die industrielle Produktion der Lombardei im Jahr 2009 um 9,4 % geschrumpft ist, was sich direkt auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat: die Gesamtbeschäftigung sank im Jahr 2009 um 1,2 % und im Jahr 2010 um 0,7 % (hier zeigte sich eine schwache Erholung). Laut Istat stieg die Arbeitslosenquote in der Lombardei seit 2008 an: 3,7 % im Jahr 2008, 5,4 % im Jahr 2009, 5,6 % im Jahr 2010, 5,8 % im Jahr 2011 und 7,5 % im Jahr 2012.[13]

19.         Um die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Arbeitskräfte in der lombardischen IKT-Branche einzudämmen, wurden soziale Sicherheitsnetze wie der Lohnausgleichsfonds (CIG) stark in Anspruch genommen; dieser ist ein seit langem im italienischen Recht verankertes Instrument, mit dem bei entsprechenden ungünstigen Bedingungen Arbeitskräften finanzielle Leistungen als Ausgleich für Entgeltzahlungen angeboten werden. Italien legte die nachstehende Tabelle vor, um die vermehrte Nutzung dieses Puffersystems seit Beginn der Krise zu verdeutlichen: Im Jahr 2009 war die Zahl der von den Behörden genehmigten Stunden knapp acht Mal höher als die Zahl der 2008 genehmigten Stunden; dies spiegelt die Probleme der Branche wider.

In der lombardischen IKT-Branche (Nace 26) genehmigte CIG-Stunden insgesamt Quelle: INPS (Istituto Nazionale della Previdenza Sociale)

Gesamtstunden || 2005 || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010

3 025 840 || 2 261 676 || 2 541 117 || 2 049 268 || 16 003 158 || 15 145 734

20.         Laut den italienischen Behörden befindet sich vor allem das Industriegebiet Distretto Tecnologico di Milano (Vimercatese), in dem die 322 Entlassungen bei der Jabil CM S.r.l. vorgenommen wurden, in einer schweren Krise. Auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ist Italien bemüht, dieses Gebiet in Bezug auf Wirtschaftsvolumen und Beschäftigung weiterzuentwickeln und zu erhalten. Die aus dem EGF kofinanzierten Maßnahmen werden die italienischen Behörden bei ihren Bemühungen um Entwicklung und Wandel unterstützen.

21.         Auf NUTS-II-Ebene gab es in der Lombardei noch einen anderen Fall von Massenentlassungen, für den ein EGF-Antrag bei der Kommission eingereicht wurde, und zwar 1816 Entlassungen in 190 Unternehmen der Textilbranche im Zeitraum 2006/2007[14].

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

22.         Vorgeschlagen werden folgende Arten von Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der 480 gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden. Die italienischen Behörden gaben an, dass eine etwaige Schulung bzw. Umschulung der Arbeitskräfte als Vorbereitung auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aus regionalen Quellen finanziert wird (d. h. Ausgaben für Schulung und Umschulung werden nicht aus dem EGF kofinanziert).

– Hilfspaket: Bewilligung und Zugang (accoglienza e accesso al servizio di assistenza): Information und Verwaltungsdienste für die entlassenen Arbeitskräfte, u. a. Unterzeichnung von Dienstleistungsvereinbarungen.

– Gespräche (colloquio specialistico): Dazu zählen ausführliche Gespräche mit den Arbeitskräften, um ihr gegenwärtiges Profil zu ermitteln, mögliche Pläne zur Wiedereingliederung aufzustellen und Hilfestellung bei der Bewerbung auf eine Stelle zu geben (Aktualisierung des Lebenslaufs).

– Profilerstellung der Kompetenzen (bilancio di competenze): Gezielte Instrumente zur Analyse der beruflichen wie sozialen Erfahrungen einer jeden Arbeitskraft und zum Eruieren nützlicher Fertigkeiten und nützlichen Wissens, wobei auch die Ambitionen und Wünsche der Arbeitskräfte mit einfließen.

– Festlegung des Plans (definizione del percorso): Aufstellung eines personalisierten Plans für den Berufsweg, in dem der individuelle Schulungs- und Entwicklungsbedarf einer jeden Arbeitskraft festgehalten wird. Der Plan wird von der Arbeitskraft und dem Berater unterzeichnet und regelt die jeweiligen Verpflichtungen.

– Monitoring, Koordinierung und Verwaltung des personalisierten Interventionsplans (monitoraggio, coordinamento e gestione del piano di intervento personalizzato): Dazu zählt Follow-up und Monitoring der personalisierten Unterstützung gemäß dem vereinbarten Maßnahmenplan. Die vereinbarten Maßnahmen können ggf. angepasst werden.

– Tutoring und Berufsberatung (tutoring e counselling orientativo): Dies umfasst u. a. Beratung zu Arbeitsmarktmechanismen, Unterstützung bei der Vorbereitung von Bewerbungen und Begleitung zu Vorstellungsgesprächen.

– Erkundung von Einstellungsmöglichkeiten bei neuen Arbeitgebern (scouting aziendale): Dazu zählt das Eruieren lokaler und regionaler Beschäftigungsmöglichkeiten, die Kontaktierung potenzieller Arbeitgeber, die Unterstützung bei der Auswertung von Stellenangeboten und die Hilfestellung beim Auswahlprozess.

– Abstimmung der Kompetenzen auf die Arbeitsplätze (Preselezione e incontro domanda offerta): Ziel ist es, die Arbeitsmarktanforderungen und die Kompetenzen der Arbeitskräfte mithilfe spezialisierter Datenbanken zur Deckung zur bringen. Die Arbeitskräfte erhalten eine passgenaue Beratung zu freien Stellen und Unterstützung bei der Bewerbung um eine neue Stelle. Die Berater erleichtern den Arbeitskräften ferner die Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern und bieten Hilfestellung, bis ein Arbeitsvertrag unterzeichnet ist.

– Mentoring während der ersten Phase am neuen Arbeitsplatz (accompagnamento al lavoro): Zweck dieser Maßnahme ist es, die Nachhaltigkeit einer neuen Beschäftigung zu fördern: die Arbeitskraft und der neue Arbeitgeber erhalten Unterstützung in Form von Mentoring während der ersten Phase am Arbeitsplatz. Die Arbeitskraft zeichnet einen Vermittlungsbericht ab, der bei der erfolgreichen Wiedereingliederung hilft. Dass die italienischen Behörden diese Maßnahme für alle gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte eingeplant haben, zeigt die bedeutende Rolle bei der Förderung der Nachhaltigkeit neuer Arbeitsverträge.

– Beratung und Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (consulenza e supporto all'autoimprenditorialità): Dies umfasst diverse Maßnahmen zur Prüfung, inwieweit die Arbeitskräfte geeignet für eine selbständige Tätigkeit und Unternehmensgründung sind bzw. wie sie dazu stehen, zur Aufstellung eines Geschäftsplans, zur Beratung bei praktischen Fragen rund um einen Start in die Selbständigkeit und zur Ermittlung von Finanzierungsmöglichkeiten.

– Tutoring und Unterstützung während eines Praktikums (tutoring e accompagnamento al tirocinio): Unterstützung der Arbeitskräfte und potenzieller neuer Arbeitgeber während eines Praktikums.

23.         Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Vorbereitungsarbeiten, Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen.

24.         Die von den italienischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die italienischen Behörden schätzen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen auf 1 687 200 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf 105 000 EUR (5,9 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 1 164 930 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützenden Arbeitnehmer (in EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR)

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Hilfspaket: Bewilligung und Zugang (Accoglienza e accesso al servizio di assistenza) || 480 || 33 || 15 840

Gespräche (Colloquio specialistico) || 480 || 66 || 31 680

Profilerstellung der Kompetenzen (bilancio di competenze) || 480 || 330 || 158 400

Festlegung des Plans (definizione del percorso) || 480 || 78 || 37 440

Monitoring, Koordinierung und Verwaltung des personalisierten Interventionsplans (monitoraggio, coordinamento e gestione del piano di intervento personalizzato) || 480 || 216 || 103 680

Tutoring und Berufsberatung (tutoring e counselling orientativo) || 480 || 155 || 74 400

Erkundung von Einstellungsmöglichkeiten bei neuen Arbeitgebern (scouting aziendale) || 480 || 648 || 311 040

Abstimmung der Kompetenzen auf die Arbeitsplätze (Preselezione e incontro domanda offerta) || 480 || 693 || 332 640

Mentoring während der ersten Phase am neuen Arbeitsplatz (accompagnamento al lavoro) || 480 || 528 || 253 440

Beratung und Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Consulenza e supporto all'autoimprenditorialità) || 273 || 768 || 209 664

Tutoring und Unterstützung während eines Praktikums (Tutoring e accompagnamento al tirocinio) || 207 || 768 || 158 976

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 1 687 200

Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Vorbereitungsarbeiten || || 15 000

Verwaltungsmaßnahmen || || 40 000

Informations- und Werbemaßnahmen || || 15 000

Kontrolltätigkeiten || || 35 000

Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 105 000

Veranschlagte Gesamtkosten || || 1 792 200

EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 1 164 930

25.         Italien bestätigt, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind und Doppelfinanzierungen ausgeschlossen sind. Manche der EGF-kofinanzierten Maßnahmen, z. B. im Bereich Förderung des Unternehmertums, konnten nicht aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden.

Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

26.         Italien begann am 1. März 2012 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

27.         Gemäß den italienischen Behörden fanden auf regionaler Ebene mehrmals Diskussionen mit dem Sozialpartnern statt, u. a.: 3. Februar 2012: Die Agenzia Regionale Istruzione, Formazione e Lavoro (ARIFEL) traf mit Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zusammen, um die Gründung einer Arbeitsgruppe „Sozialunternehmen“ für die Arbeitskräfte der Anovo Italia S.p.A. zu erörtern (keine Vereinbarung erzielt); 15. Februar 2012: Treffen der „Krisenkerngruppe“ der Region (Kurzprotokoll[15]) 17. Februar 2012: regionales IKT-Rundtischgespräch mit Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie der Regione Lombardia (Kurzprotokoll[16]).

28.         Die italienischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und EU-Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

29.         Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der italienischen Behörden folgende Angaben:

· Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

· es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

· es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

30.         Italien hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag auf nationaler Ebene vom Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali/Direzione Generale per le Politiche Attive e Passive del Lavoro (MLPS – DG PAPL) verwaltet werden wird. Das MLPS – DG PAPL Ufficio A wird als Verwaltungsbehörde fungieren, das MLPS – DG PAPL Ufficio B als Bescheinigungsbehörde und das MLPS – DG PAPL Ufficio C als Prüfbehörde. Die Region Lombardei wird auf regionaler Ebene die zwischengeschaltete Stelle für die Verwaltungsbehörde sein. Italien hat im EGF-Antrag (Teil I) ein detailliertes Verwaltungs- und Kontrollsystem beschrieben und die jeweiligen Zuständigkeiten der auf nationaler und regionaler Ebene involvierten Akteure benannt.

Finanzierung

31.         Auf der Grundlage des Antrags Italiens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen (Kosten für die Durchführung des EGF eingeschlossen) mit 1 164 930 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Italiens.

32.         Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

33.         Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert.

34.         Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

35.         Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2013 eingesetzt werden.

Quellen von Mitteln für Zahlungen

36.         Die Mittel aus der EGF-Haushaltslinie im Haushalt 2013 werden zur Deckung der für den vorliegenden Antrag benötigten 1 164 930 EUR herangezogen.

Vorschlag für

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/025 IT/Lombardia, Italien)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[17], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[18], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,[19]

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2)       Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 und bis zum 30. Dezember 2011 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3)       Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4)       Italien hat am 30. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt wegen Entlassungen in zwei Unternehmen, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 26 (Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen) in der NUTS-II-Region Lombardia (ITC4), tätig sind, und diesen Antrag bis zum 12. März 2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 1 164 930 EUR bereitzustellen.

(5)       Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Italiens bereitgestellt werden kann –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 1 164 930 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am […]

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

[1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3]               Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

[4]               Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

[5]               Zum Nace-Sektor 26 gehören diverse Tätigkeiten, u. a. die Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und elektronischen Erzeugnissen, von optischen und elektrischen Vorrichtungen, Messinstrumenten und Uhren sowie Dienstleistungen in Verbindung mit der Softwareherstellung, Beratung und ähnliche Tätigkeiten.

[6]               Italien gibt folgende Quellen an: Assinform – italiensicher Verband Informations- und Kommunikationstechnologien(www.assinform.it); Bericht des Osservatorio ICT & PMI della School of Management del Politecnico di Milano 2009 (www.osservatori.net); ISTAT (http://www.istat.it/).

[7]               COM(2013) 120 final.

[8]               KOM(2010) 685 endg.

[9]               Weitere Informationen zu den EGF-Anträgen nach Branche können im statistischen Portrait des EGF 2007-2011 und in entsprechenden Aktualisierungen auf http://ec.europa.eu/egfabgerufen werden.

[10]             Die Anovo S.A. wurde 1987 gegründet und betrieb etwa 20 Büros in ganz Europa sowie in Süd- und Mittelamerika. Das französische Unternehmen wurde 2011 abgewickelt.

[11]             NUTS-II-Region „Lombardia“ im Norden Italiens (Hauptstadt der Region: Mailand).

[12]    Dazu zählen verarbeitendes Gewerbe mit Branchen wie Mechanik, Elektronik, Metall, Chemie oder Nahrungsmittel sowie Dienstleistungsbranchen wie Banken, Verkehr und Kommunikation.

[13]             http://www.bancaditalia.it/pubblicazioni/econo/ecore/2010/analisi_s_r/1046_lombardia/Lombardia_2009.pdf; http://www.istat.it/it/lombardia

[14]             EGF/2007/007 IT/Lombardei, ABl. L 330, vom 9.12.2008.

[15]             https://arifl.box.com/s/d9994b938ecb153700d7

[16]             https://arifl.box.com/s/ea34733bb72d514b5404

[17]             ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[18]             ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[19]             ABl. C […] vom […], S. […].