Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/025 IT/Lombardia, Italien) /* COM/2013/0470 final - 2013/ () */
BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom
17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die
Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen
Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen
der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind
in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Am 30. Dezember 2011 stellte Italien
den Antrag EGF/2011/025 IT/Lombardia auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen
Entlassungen in zwei Unternehmen des Wirtschaftszweigs NACE Rev. 2,
Abteilung 26 (Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen
und optischen Erzeugnissen)[3]
in der NUTS-II-Region Lombardia (ITC4) in Italien. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen
Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Aktenzeichen || EGF/2011/025 Mitgliedstaat || Italien Artikel 2 || Buchstabe b Betroffene Unternehmen || 2 NUTS-II-Region || Lombardia (ITC4) NACE-Revision-2-Abteilung || 26 (Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen) Bezugszeitraum || 20.3.2011‑20.12.2011 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 1.3.2012 Datum der Antragstellung || 30.12.2011 Entlassungen im Bezugszeitraum || 529 Entlassene Arbeitskräfte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist || 480 Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 1 687 200 Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 105 000 Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 5,9 Gesamtkosten (EUR) || 1 792 200 EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 1 164 930 1. Der Antrag wurde der
Kommission am 30. Dezember 2011 vorgelegt und bis zum
12. März 2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. 2. Der Antrag erfüllt die
EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser
Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 3. Zur Verdeutlichung des
Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der weltweiten Finanz- und
Wirtschaftskrise führt Italien an, dass der krisenbedingte Rückgang der
Nachfrage nach und Investitionen in IKT sowohl seitens der Verbraucherinnen und
Verbraucher als auch seitens der Unternehmen seit 2009 erheblich zum
Rückgang in der italienischen IKT- und Elektronikbauteilbranche (NACE 26)[5] beigetragen hat[6]. 4. Nach Angaben der italienischen
Behörden erzielte die IKT-Branche in Italien im Zeitraum 2005 bis 2008 relativ
gute Ergebnisse und erreichte ein vertretbares Niveau der Wirtschaftstätigkeit,
vor allem im Vergleich zu anderen Branchen der italienischen Wirtschaft und
trotz des starken Wettbewerbs von IKT-Unternehmen aus Ländern mit geringen
Produktionskosten (siehe nächste Ziffer) in den letzten zehn Jahren. Infolge
der Krise schlug dieser positive Trend der Jahre vor 2008 ins Gegenteil um, so
dass die verschiedenen IKT-Branchen negative Wachstumsraten aufwiesen,
z. B. die IT-Branche ‑9 % im Jahr 2009, ‑2,5 %
im Jahr 2010 und ‑4,1 % im Jahr 2011 (negative
Wachstumsraten im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr). 5. Laut Assinform hatte die
italienische IKT-Branche in den letzten zehn Jahren mit der starken Konkurrenz
aus Billiglohnländern zu kämpfen und muss sich neu organisieren, da der
schnelle Durchbruch neuer Technologien wie Clouds, diverse Online-Dienste und
soziale Netze seit einigen Jahren eine Herausforderung darstellt. Die digitale
Kluft zwischen Italien und führenden europäischen Ländern wie auch anderen
Ländern rund um den Globus hat sich infolge der krisenbedingten
Konjunkturflaute vergrößert. All diese Entwicklungen haben seit 2009 dazu
geführt, dass in italienischen Unternehmen IKT-Arbeitsplätze abgebaut werden. 6. Der starke Rückgang der
IKT-Branche in Italien infolge der Krise traf auch die beiden Unternehmen, die
Gegenstand des vorliegenden Vorschlags sind: die Anovo Italia S.p.A. (Provinz
Varese) und die Jabil CM S.r.l. (Provinz Mailand). Ihre bereits schwierige Lage
verschlimmerte sich weiter, und die Ansätze zur Umstellung und Reorganisation
der letzten Jahre scheiterten, was später zur Schließung der beiden Unternehmen
und zur Entlassung der Arbeitskräfte geführt hat. 7. Die Kommission hat in ihrer
Bewertung der Anträge EGF/2011/016 IT Agile (Nace 62)[7] und EGF/2010/012 NL Noord
Holland ICT (Nace 46)[8],
bereits die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf Unternehmen in
der IKT-Brache festgehalten. Diese Argumente gelten auch weiterhin. [9] Nachweis der Zahl der Entlassungen und
Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe b 8. Italien beantragte eine
Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines
Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der
gleichen NACE-Revision-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei
aneinandergrenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind. 9. Der Antrag betrifft 529 Entlassungen
während des neunmonatigen Bezugszeitraums vom 20. März 2011 bis zum
20. Dezember 2011 in zwei Unternehmen, die der NACE-Rev.-2-Abteilung
26 (Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen)
zuzuordnen und in der NUTS-II-Region Lombardia (ITC4) angesiedelt sind. Die
322 Entlassungen bei der Jabil CM S.r.l. wurden im Einklang mit
Artikel 2 Absatz 2 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 berechnet (der Arbeitgeber faxte am
28. September 2011 Entlassungsschreiben an die Arbeitskräfte). Die
207 Entlassungen bei der Anovo Italia S.p.A. wurden im Einklang mit
Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 ermittelt. Am 29. Januar 2013 erhielt die
Kommission die Bestätigung nach Artikel 2 Absatz 2 der
EGF-Verordnung, dass die 207 Personen, für die der dritte Gedankenstrich
gilt, tatsächlich entlassen worden sind. Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 10. Nach Angaben der italienischen
Behörden waren die Entlassungen bei der Anovo Italia S.p.A. und der Jabil CM
S.r.l., den beiden Unternehmen, die der vorliegende Antrag betrifft, nicht
vorhersehbar: Die Finanz- und Wirtschaftskrise hatte schwerwiegende Folgen für
beide Unternehmen, was zum Scheitern all ihrer Umstellungs- und
Reorganisationsbemühungen der letzten Jahre und letztlich zur Entlassung aller
Arbeitskräfte geführt hat: Die Anovo Italia S.p.A ging in Konkurs
(15. Dezember 2011) und die Jabil CM S.r.l. schloss nach Aussetzen
aller Tätigkeiten (Ankündigung der Schließung und der Entlassung der
Arbeitskräfte: 28. September 2011; ergebnisloser Abbruch
Verhandlungen der Sozialpartner: 13. Dezember 2011; danach besetzten
die entlassenen Arbeitskräfte die Räumlichkeiten von Jabil). Benennung der Unternehmen, die
Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte 11. Der Antrag betrifft
529 entlassene Arbeitskräfte (darunter 480 gezielt zu unterstützende
Arbeitskräfte) der folgenden beiden Unternehmen: Jabil CM S.r.l. (Cassina de Pecchi, Provinz Mailand) 322 Anovo Italia S.p.A. (Saranno, Provinz Varese) 207 Die Jabil CM S.r.l.
wurde 2007 aus einer ehemaligen Nokia-Siemens-Geschäftseinheit gegründet und
war spezialisiert auf die Herstellung, den Zusammenbau und die Reparatur von Leiterplatten
für Telekommunikationsgeräte (Nace 26.1). Der Eigentümer dieses
Unternehmens hat in den letzten Jahren öfters gewechselt, zuletzt (seit 2010)
war es der US-Konzern „Competence Mercatech“. Die Anovo Italia
S.p.A. gehört zum französischen multinationalen Konzern Anovo S.A.[10] und war von 1998 bis zu ihrem
Konkurs am 15. Dezember 2011 auf dem italienischen Markt tätig. Die
Anovo Italia S.p.A. war auf die Gestaltung und Erbringung integrierter
IT-bezogener Aktivitäten spezialisiert, insbesondere die Herstellung von
elektronischen Bauelementen (Nace 26.1). 12. Aufschlüsselung der zu
unterstützenden Arbeitskräfte: Gruppe || Anzahl || Prozent Männer || 290 || 60,4 Frauen || 190 || 39,6 EU-Bürger/-innen || 473 || 98,5 Nicht-EU-Bürger/-innen || 7 || 1,5 15-24 Jahre || 0 || 0,0 25-54 Jahre || 450 || 93,8 55-64 Jahre || 22 || 4,6 > 64 Jahre || 8 || 1,6 13. Von den Arbeitskräften hat
niemand langfristige gesundheitliche Probleme oder eine Behinderung. 14. Aufschlüsselung nach
Berufsgruppen: Gruppe || Anzahl || Prozent Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe (ISCO 3) || 37 || 7,7 Unterstützende Berufe/Bürokräfte, kaufmännische Angestellte (ISCO 4) || 57 || 11,9 Handwerks- und verwandte Berufe (ISCO 7) || 153 || 31,9 Bedienung von Anlagen und Maschinen und Montageberufe (ISCO 8) || 233 || 48,5 15. Italien hat bestätigt, dass im
Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik
der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung
angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF
und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird. Beschreibung des betreffenden Gebiets,
seiner Behörden und anderer Beteiligter 16. Betroffen ist die Lombardei[11], mit knapp
10 Mio. Einwohnern die am dichtesten besiedelte der 20 Regionen
Italiens, genauer gesagt die Provinzen Varese und Mailand. 17. Die zuständigen Behörden sind
auf nationaler Ebene das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik und auf
regionaler Ebene die Region Lombardei (Direzione Generale Istruzione,
Formazione e Lavoro), Mailand. Beteiligte auf Arbeitgeberseite sind folgende
Verbände: CLAAI (Federazione Regionale Lombarda delle Associazioni Artigiane),
CNA Lombardia (Confederazione Nazionale dell’Artigianato e delle piccole e
medie imprese), Confapindustria Lombardia, Confartigianato Lombardia,
Confcommercio Lombardia-Imprese per l’Italia, Confcooperative Lombardia.
Beteiligte als Vertretung der Arbeitnehmerseite: CGIL (Confederazione generale
italiana del lavoro), CISL (Confederazione italiana sindacati lavoratori), UIL
(Unione italiana del lavoro), CISAL (Confederazione Italiana Sindacati Autonomi
Lavoratori). Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 18. Die Lombardei ist Italiens
florierendste Region und weist eine breit gefächerte Diversität der Wirtschaftstätigkeiten[12] auf, die von zahlreichen
kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch diversen großen Industriekonzernen
getragen wird. Etwa ein Fünftel des italienischen BIP wird in dieser Region
erwirtschaftet. Allerdings muss die Region angesichts rückläufiger Zahlen im
verarbeitenden Gewerbe größere strukturelle Herausforderungen meistern;
außerdem hat – wie anderswo auch – die globale Finanz- und Wirtschaftskrise die
Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage verschlechtert. Die italienischen Behörden
gaben an, dass die industrielle Produktion der Lombardei im Jahr 2009 um
9,4 % geschrumpft ist, was sich direkt auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt
hat: die Gesamtbeschäftigung sank im Jahr 2009 um 1,2 % und im
Jahr 2010 um 0,7 % (hier zeigte sich eine schwache Erholung). Laut
Istat stieg die Arbeitslosenquote in der Lombardei seit 2008 an: 3,7 % im
Jahr 2008, 5,4 % im Jahr 2009, 5,6 % im Jahr 2010,
5,8 % im Jahr 2011 und 7,5 % im Jahr 2012.[13] 19. Um die Auswirkungen der
Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Arbeitskräfte in der lombardischen
IKT-Branche einzudämmen, wurden soziale Sicherheitsnetze wie der
Lohnausgleichsfonds (CIG) stark in Anspruch genommen; dieser ist ein seit
langem im italienischen Recht verankertes Instrument, mit dem bei
entsprechenden ungünstigen Bedingungen Arbeitskräften finanzielle Leistungen
als Ausgleich für Entgeltzahlungen angeboten werden. Italien legte die
nachstehende Tabelle vor, um die vermehrte Nutzung dieses Puffersystems seit
Beginn der Krise zu verdeutlichen: Im Jahr 2009 war die Zahl der von den
Behörden genehmigten Stunden knapp acht Mal höher als die Zahl der 2008
genehmigten Stunden; dies spiegelt die Probleme der Branche wider. In der
lombardischen IKT-Branche (Nace 26) genehmigte CIG-Stunden insgesamt
Quelle: INPS (Istituto Nazionale della Previdenza Sociale)
Gesamtstunden || 2005 || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 3 025 840 || 2 261 676 || 2 541 117 || 2 049 268 || 16 003 158 || 15 145 734 20. Laut den italienischen
Behörden befindet sich vor allem das Industriegebiet Distretto Tecnologico di
Milano (Vimercatese), in dem die 322 Entlassungen bei der Jabil CM S.r.l.
vorgenommen wurden, in einer schweren Krise. Auf nationaler, regionaler und
lokaler Ebene ist Italien bemüht, dieses Gebiet in Bezug auf Wirtschaftsvolumen
und Beschäftigung weiterzuentwickeln und zu erhalten. Die aus dem EGF
kofinanzierten Maßnahmen werden die italienischen Behörden bei ihren Bemühungen
um Entwicklung und Wandel unterstützen. 21. Auf NUTS-II-Ebene gab es in
der Lombardei noch einen anderen Fall von Massenentlassungen, für den ein
EGF-Antrag bei der Kommission eingereicht wurde, und zwar
1816 Entlassungen in 190 Unternehmen der Textilbranche im Zeitraum
2006/2007[14]. Koordiniertes Paket der zu
finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür
geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 22. Vorgeschlagen werden folgende
Arten von Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter
Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der 480 gezielt zu unterstützenden
Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden. Die italienischen Behörden gaben an,
dass eine etwaige Schulung bzw. Umschulung der Arbeitskräfte als Vorbereitung
auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aus regionalen
Quellen finanziert wird (d. h. Ausgaben für Schulung und Umschulung werden
nicht aus dem EGF kofinanziert). –
Hilfspaket: Bewilligung und Zugang (accoglienza
e accesso al servizio di assistenza): Information
und Verwaltungsdienste für die entlassenen Arbeitskräfte, u. a.
Unterzeichnung von Dienstleistungsvereinbarungen. –
Gespräche (colloquio specialistico): Dazu zählen ausführliche Gespräche mit den Arbeitskräften, um ihr
gegenwärtiges Profil zu ermitteln, mögliche Pläne zur Wiedereingliederung
aufzustellen und Hilfestellung bei der Bewerbung auf eine Stelle zu geben
(Aktualisierung des Lebenslaufs). –
Profilerstellung der Kompetenzen (bilancio di
competenze): Gezielte Instrumente zur Analyse der
beruflichen wie sozialen Erfahrungen einer jeden Arbeitskraft und zum Eruieren
nützlicher Fertigkeiten und nützlichen Wissens, wobei auch die Ambitionen und
Wünsche der Arbeitskräfte mit einfließen. –
Festlegung des Plans (definizione del
percorso): Aufstellung eines personalisierten
Plans für den Berufsweg, in dem der individuelle Schulungs- und
Entwicklungsbedarf einer jeden Arbeitskraft festgehalten wird. Der Plan wird
von der Arbeitskraft und dem Berater unterzeichnet und regelt die jeweiligen
Verpflichtungen. –
Monitoring, Koordinierung und Verwaltung des
personalisierten Interventionsplans (monitoraggio, coordinamento e gestione
del piano di intervento personalizzato): Dazu
zählt Follow-up und Monitoring der personalisierten Unterstützung gemäß dem
vereinbarten Maßnahmenplan. Die vereinbarten Maßnahmen können ggf. angepasst
werden. –
Tutoring und Berufsberatung (tutoring e
counselling orientativo): Dies umfasst u. a.
Beratung zu Arbeitsmarktmechanismen, Unterstützung bei der Vorbereitung von
Bewerbungen und Begleitung zu Vorstellungsgesprächen. –
Erkundung von Einstellungsmöglichkeiten bei
neuen Arbeitgebern (scouting aziendale): Dazu
zählt das Eruieren lokaler und regionaler Beschäftigungsmöglichkeiten, die
Kontaktierung potenzieller Arbeitgeber, die Unterstützung bei der Auswertung
von Stellenangeboten und die Hilfestellung beim Auswahlprozess. –
Abstimmung der Kompetenzen auf die Arbeitsplätze
(Preselezione e incontro domanda offerta): Ziel ist es, die
Arbeitsmarktanforderungen und die Kompetenzen der Arbeitskräfte mithilfe
spezialisierter Datenbanken zur Deckung zur bringen. Die Arbeitskräfte erhalten
eine passgenaue Beratung zu freien Stellen und Unterstützung bei der Bewerbung
um eine neue Stelle. Die Berater erleichtern den Arbeitskräften ferner die
Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern und bieten Hilfestellung, bis ein
Arbeitsvertrag unterzeichnet ist. –
Mentoring während der ersten Phase am neuen
Arbeitsplatz (accompagnamento al lavoro): Zweck
dieser Maßnahme ist es, die Nachhaltigkeit einer neuen Beschäftigung zu
fördern: die Arbeitskraft und der neue Arbeitgeber erhalten Unterstützung in
Form von Mentoring während der ersten Phase am Arbeitsplatz. Die Arbeitskraft
zeichnet einen Vermittlungsbericht ab, der bei der erfolgreichen
Wiedereingliederung hilft. Dass die italienischen Behörden diese Maßnahme für
alle gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte eingeplant haben, zeigt die
bedeutende Rolle bei der Förderung der Nachhaltigkeit neuer Arbeitsverträge. –
Beratung und Unterstützung bei der Aufnahme
einer selbständigen Tätigkeit (consulenza e supporto
all'autoimprenditorialità): Dies umfasst diverse
Maßnahmen zur Prüfung, inwieweit die Arbeitskräfte geeignet für eine
selbständige Tätigkeit und Unternehmensgründung sind bzw. wie sie dazu stehen,
zur Aufstellung eines Geschäftsplans, zur Beratung bei praktischen Fragen rund
um einen Start in die Selbständigkeit und zur Ermittlung von
Finanzierungsmöglichkeiten. –
Tutoring und Unterstützung während eines
Praktikums (tutoring e accompagnamento al tirocinio): Unterstützung der Arbeitskräfte und potenzieller neuer Arbeitgeber
während eines Praktikums. 23. Die im Antrag aufgeführten
Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 betreffen Vorbereitungsarbeiten,
Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und
Werbemaßnahmen. 24. Die von den italienischen
Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach
Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die italienischen
Behörden schätzen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen auf
1 687 200 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf
105 000 EUR (5,9 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein
Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 1 164 930 EUR (65 % der Gesamtkosten)
beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützenden Arbeitnehmer (in EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR) Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Hilfspaket: Bewilligung und Zugang (Accoglienza e accesso al servizio di assistenza) || 480 || 33 || 15 840 Gespräche (Colloquio specialistico) || 480 || 66 || 31 680 Profilerstellung der Kompetenzen (bilancio di competenze) || 480 || 330 || 158 400 Festlegung des Plans (definizione del percorso) || 480 || 78 || 37 440 Monitoring, Koordinierung und Verwaltung des personalisierten Interventionsplans (monitoraggio, coordinamento e gestione del piano di intervento personalizzato) || 480 || 216 || 103 680 Tutoring und Berufsberatung (tutoring e counselling orientativo) || 480 || 155 || 74 400 Erkundung von Einstellungsmöglichkeiten bei neuen Arbeitgebern (scouting aziendale) || 480 || 648 || 311 040 Abstimmung der Kompetenzen auf die Arbeitsplätze (Preselezione e incontro domanda offerta) || 480 || 693 || 332 640 Mentoring während der ersten Phase am neuen Arbeitsplatz (accompagnamento al lavoro) || 480 || 528 || 253 440 Beratung und Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Consulenza e supporto all'autoimprenditorialità) || 273 || 768 || 209 664 Tutoring und Unterstützung während eines Praktikums (Tutoring e accompagnamento al tirocinio) || 207 || 768 || 158 976 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 1 687 200 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Vorbereitungsarbeiten || || 15 000 Verwaltungsmaßnahmen || || 40 000 Informations- und Werbemaßnahmen || || 15 000 Kontrolltätigkeiten || || 35 000 Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 105 000 Veranschlagte Gesamtkosten || || 1 792 200 EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 1 164 930 25. Italien bestätigt, dass die
oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert
werden, komplementär sind und Doppelfinanzierungen ausgeschlossen sind. Manche
der EGF-kofinanzierten Maßnahmen, z. B. im Bereich Förderung des
Unternehmertums, konnten nicht aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
finanziert werden. Datum oder Daten, ab dem/denen
personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen
wurden oder geplant sind 26. Italien begann am
1. März 2012 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den
personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein
Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des
Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 27. Gemäß den italienischen
Behörden fanden auf regionaler Ebene mehrmals Diskussionen mit dem
Sozialpartnern statt, u. a.: 3. Februar 2012: Die Agenzia
Regionale Istruzione, Formazione e Lavoro (ARIFEL) traf mit Vertretern von
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zusammen, um die Gründung einer
Arbeitsgruppe „Sozialunternehmen“ für die Arbeitskräfte der Anovo Italia S.p.A.
zu erörtern (keine Vereinbarung erzielt); 15. Februar 2012: Treffen
der „Krisenkerngruppe“ der Region (Kurzprotokoll[15]) 17. Februar 2012:
regionales IKT-Rundtischgespräch mit Vertretern von Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerseite sowie der Regione Lombardia (Kurzprotokoll[16]). 28. Die italienischen Behörden haben
bestätigt, dass die nationalen und EU-Rechtsvorschriften über
Massenentlassungen eingehalten wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 29. Zu den Kriterien nach Artikel 6
der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der
italienischen Behörden folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften
oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind; · es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte
unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren
dienen; · es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 30. Italien hat der Kommission
mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag auf nationaler Ebene vom Ministero del
Lavoro e delle Politiche Sociali/Direzione Generale per le Politiche Attive e
Passive del Lavoro (MLPS – DG PAPL) verwaltet werden wird. Das MLPS – DG
PAPL Ufficio A wird als Verwaltungsbehörde fungieren, das MLPS – DG PAPL
Ufficio B als Bescheinigungsbehörde und das MLPS – DG PAPL Ufficio C
als Prüfbehörde. Die Region Lombardei wird auf regionaler Ebene die
zwischengeschaltete Stelle für die Verwaltungsbehörde sein. Italien hat im
EGF-Antrag (Teil I) ein detailliertes Verwaltungs- und Kontrollsystem
beschrieben und die jeweiligen Zuständigkeiten der auf nationaler und
regionaler Ebene involvierten Akteure benannt. Finanzierung 31. Auf der Grundlage des Antrags
Italiens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte
Paket personalisierter Dienstleistungen (Kosten für die Durchführung des EGF
eingeschlossen) mit 1 164 930 EUR, d. h. 65 % der
Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle
Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Italiens. 32. Unter Berücksichtigung des
nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der
Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den
oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a
des Finanzrahmens einzusetzen. 33. Unter Berücksichtigung des
vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen
Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres
auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert. 34. Mit der Vorlage dieses
Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß
Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die
Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer
Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die
Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst
auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur
Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über
seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der
Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen. 35. Gleichzeitig unterbreitet die
Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung,
mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den
Haushaltsplan 2013 eingesetzt werden. Quellen von Mitteln für Zahlungen 36. Die Mittel aus der
EGF-Haushaltslinie im Haushalt 2013 werden zur Deckung der für den
vorliegenden Antrag benötigten 1 164 930 EUR herangezogen. Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin
und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/025
IT/Lombardia, Italien) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat
und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung[17],
insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung[18],
insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission,[19] in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die
infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Der Anwendungsbereich des EGF
wurde für ab dem 1. Mai 2009 und bis zum 30. Dezember 2011 gestellte
Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern,
die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen
worden sind. (3) Die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur
jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden
kann. (4) Italien hat am
30. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF
gestellt wegen Entlassungen in zwei Unternehmen, die in der
NACE-Rev.-2-Abteilung 26 (Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen
und optischen Erzeugnissen) in der NUTS-II-Region Lombardia (ITC4), tätig sind,
und diesen Antrag bis zum 12. März 2013 durch zusätzliche
Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die
Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag
von 1 164 930 EUR bereitzustellen. (5) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Italiens
bereitgestellt werden kann – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 wird der Europäische Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 1 164 930 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und
Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006,
S. 1). [4] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. [5] Zum Nace-Sektor 26 gehören diverse Tätigkeiten,
u. a. die Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und elektronischen
Erzeugnissen, von optischen und elektrischen Vorrichtungen, Messinstrumenten
und Uhren sowie Dienstleistungen in Verbindung mit der Softwareherstellung,
Beratung und ähnliche Tätigkeiten. [6] Italien gibt folgende Quellen an: Assinform –
italiensicher Verband Informations- und Kommunikationstechnologien(www.assinform.it);
Bericht des Osservatorio ICT & PMI della School of Management del
Politecnico di Milano 2009 (www.osservatori.net); ISTAT (http://www.istat.it/). [7] COM(2013) 120 final. [8] KOM(2010) 685 endg. [9] Weitere Informationen zu den EGF-Anträgen nach Branche
können im statistischen Portrait des EGF 2007-2011 und in entsprechenden
Aktualisierungen auf http://ec.europa.eu/egfabgerufen werden. [10] Die Anovo S.A. wurde 1987 gegründet und betrieb etwa 20 Büros
in ganz Europa sowie in Süd- und Mittelamerika. Das französische Unternehmen
wurde 2011 abgewickelt. [11] NUTS-II-Region „Lombardia“ im Norden Italiens (Hauptstadt
der Region: Mailand). [12] Dazu zählen verarbeitendes Gewerbe mit Branchen wie Mechanik,
Elektronik, Metall, Chemie oder Nahrungsmittel sowie Dienstleistungsbranchen
wie Banken, Verkehr und Kommunikation. [13] http://www.bancaditalia.it/pubblicazioni/econo/ecore/2010/analisi_s_r/1046_lombardia/Lombardia_2009.pdf;
http://www.istat.it/it/lombardia [14] EGF/2007/007 IT/Lombardei, ABl. L 330, vom 9.12.2008. [15] https://arifl.box.com/s/d9994b938ecb153700d7 [16] https://arifl.box.com/s/ea34733bb72d514b5404 [17] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [18] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [19] ABl. C […] vom […], S. […].