Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union /* */
BEGRÜNDUNG 1. KONTEXT DES VORSCHLAGS Mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft
getretenen Vertrag von Lissabon wurden die der Kommission vom Gesetzgeber
übertragenen Befugnisse substanziell geändert. Der Vertrag unterscheidet
deutlich zwischen der der Kommission übertragenen Befugnis, Rechtsakte ohne
Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung
bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes
zu erlassen, und der der Kommission übertragenen Befugnis zum Erlass von
Durchführungsrechtsakten. Der rechtliche Rahmen ist in beiden Fällen völlig
verschieden. Der Wortlaut der Definition der delegierten
Rechtsakte in Artikel 290 Absatz 1 AEUV ähnelt weitgehend der
Definition jener Rechtsakte, die nach dem Beschluss 1999/468/EG[1] („Komitologiebeschluss“) unter
das Regelungsverfahren mit Kontrolle nach Artikel 5 a des Beschlusses
fallen. In beiden Fällen handelt es sich um Rechtsakte mit allgemeiner Geltung
zur Änderung oder Ergänzung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des
betreffenden Gesetzgebungsaktes Aus diesem Grund wurde Artikel 5a des
Komitologiebeschlusses von der Neufassung dieses Beschlusses durch die
Verordnung Nr. 182/2011[2]
(„Komitologieverordnung“) ausgenommen und mit Blick auf bestehende Basisrechtsakte,
in denen auf ihn Bezug genommen wird, vorläufig in Kraft gelassen. In diesem
Zusammenhang hat die Kommission sich verpflichtet, die bestehenden
Bestimmungen, die das Regelungsverfahren mit Kontrolle vorsehen, an das System
der delegierten Rechtsakte anzupassen. Bei der Annahme der Komitologieverordnung
hat die Kommission folgende Erklärung abgegeben[3]: „Für jeden
geltenden Rechtsakt mit Bezügen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle, den
die Kommission ändern möchte, wird sie die Bestimmungen dieses Verfahrens
überprüfen, um sie zu gegebener Zeit auf der Grundlage der im Vertrag
festgelegten Kriterien anzupassen. Darüber hinaus können das Europäische
Parlament und der Rat mitteilen, welche Basisrechtsakte ihrer Meinung nach
vorrangig angepasst werden sollten. Die
Kommission wird die Ergebnisse dieser Vorgehensweise Ende 2012 auswerten, um
die Zahl der weiterhin geltenden Rechtsakte, die Bezüge auf das
Regelungsverfahren mit Kontrolle enthalten, einschätzen zu können. Die
Kommission wird sodann die Rechtsetzungsmaßnahmen vorbereiten, mit denen der
Anpassungsprozess abgeschlossen wird. Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt,
dafür zu sorgen, dass bis zum Ende der 7. Amtszeit des Parlaments sämtliche
Bestimmungen, die sich auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle beziehen, aus
allen Rechtsinstrumenten entfernt worden sind.“ 2. ÜBERBLICK ÜBER DIE VON
DER ANPASSUNG BETROFFENEN BASISRECHTSAKTE Ende 2012 wurden 288 Rechtsakte ermittelt,
in denen noch auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird.
Davon befinden sich derzeit rund 60 im Gesetzgebungsverfahren und fallen daher
nicht unter diesen Vorschlag (sie werden aber nachstehend informationshalber
unter Punkt 4 aufgelistet). Die Kommission hat sämtliche
Gesetzgebungsakte, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug
genommen wird, daraufhin geprüft, ob die unter den Komitologiebeschluss
fallenden einschlägigen Maßnahmen den Kriterien von Artikel 290 AEUV
entsprechen. Der vorliegende Vorschlag ist der erste von dreien, mit denen Gesetzgebungsakte,
in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an den
AEUV angepasst werden. Mit diesem Rechtsakt werden Rechtsakte, die sich auf die
im Anhang aufgeführten Basisrechtsakte stützen und unter das Regelungsverfahren
mit Kontrolle fallen, zu delegierten Rechtsakten. Die Rechtsgrundlage ist die
Rechtsgrundlage des jeweiligen Basisrechtsakts. Für Rechtsakte aus dem Justizbereich, die
das Regelungsverfahren mit Kontrolle vorsehen, wird eine separate Verordnung
vorgeschlagen (COM(2013) 452), da diese Rechtsakte auf einer Rechtsgrundlage
gemäß Titel V Teil III AEUV fußen, folglich nicht für alle
Mitgliedstaaten verbindlich sind und deshalb mit den Rechtsgrundlagen der
übrigen Basisrechtsakte unvereinbar sind. In einem dritten Vorschlag sollen sämtliche
verbleibenden Rechtsakte mit Bezugnahme auf das Regelungsverfahren mit
Kontrolle zusammengefasst werden. Diese Rechtsakte werden derzeit noch geprüft. 3. METHODE ZUR ANPASSUNG DER
GESETZGEBUNGSAKTE, IN DENEN AUF DAS REGELUNGSVERFAHREN MIT KONTROLLE BEZUG
GENOMMEN WIRD, AN DEN AEUV Wie in der Komitologieverordnung sollen die
Basisrechtsakte, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug
genommen wird, mittels einer Rahmenverordnung an den AEUV angepasst werden. In der Komitologieverordnung ist eine
automatische Anpassung des bestehenden Acquis an die neuen Verfahren
vorgesehen. Nach Artikel 13 der Komitologieverordnung gelten für
Basisrechtsakte, in denen auf die Verfahren des Komitologiebeschlusses Bezug
genommen wird, die entsprechenden Verfahren der Komitologieverordnung. Analog wird in dieser Rahmenverordnung
bestimmt, dass die Kommission im Falle von im Anhang aufgeführten
Basisrechtsakten, in denen auf das Verfahren des Artikels 5a des
Komitologiebeschlusses Bezug genommen wird, befugt ist, delegierte Rechtsakte
zu erlassen. In Fällen, in denen die Ablehnungsfristen
gemäß Artikel 5a Absatz 5 Buchstabe b des Komitologiebeschlusses
verkürzt werden, ist eine Ablehnungsfrist von einem Monat vorgesehen
(Artikel 2 Absatz 6 des Vorschlags). Das Dringlichkeitsverfahren nach
Artikel 5a Absatz 6 des Komitologiebeschlusses wird an das
Dringlichkeitsverfahren für delegierte Rechtsakte angepasst (Artikel 3 des
Vorschlags). Laufende Verfahren, in denen ein Ausschuss
bereits eine Stellungnahme gemäß dem Komitologiebeschluss abgegeben hat,
bleiben von dieser Anpassung an das Verfahren für delegierte Rechtsakte
unberührt. Die an die Bestimmungen über delegierte
Rechtsakte anzupassenden Basisrechtsakte werden im Anhang des Vorschlags aufgeführt.
Ihre Liste ist nach Politikbereich und Annahmedatum gegliedert. 4. LISTE DER DERZEIT
ÜBERPRÜFTEN BASISRECHTSAKTE, IN DENEN AUF DAS REGELUNGSVERFAHREN MIT KONTROLLE
BEZUG GENOMMEN WIRD Bereich || Rechtsakt || Nummer des Vorschlags AGRI || Richtlinie 1999/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte || COM(2012) 150 AGRI || Richtlinie 2000/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2000 über Kakao- und Schokoladeerzeugnisse für die menschliche Ernährung || COM(2012) 150 CLIMA || Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen || COM (2012) 393 CLIMA || Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase || COM (2012) 643 CNECT || Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen || COM (2012) 238 EMPL || Nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 2004/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (18. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) || KOM(2011) 348 ENER || Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG || COM(2012) 595 ENER/CLIMA || Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG || COM(2012) 595 ENTR || Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen || COM(2012) 8 ENTR || Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität || COM(2012) 584 ENTR || Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte || KOM(2011) 769 ENTR || Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände || KOM(2011) 771 ENTR || Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote || KOM(2011) 456 ENTR || Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 betreffend Drogenausgangsstoffe || COM(2012) 548 ENTR || Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo) || KOM(2011)814 ESTAT || Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 837/90 und (EWG) Nr. 959/93 des Rates || COM (2012) 724 ESTAT || Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften || COM(2012) 167 ESTAT || Verordnung (EG) Nr. 218/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über die Vorlage von Fangstatistiken durch die Mitgliedstaaten, die im Nordostatlantik Fischfang betreiben (Neufassung) || COM(2012) 724 ESTAT || Verordnung (EG) Nr. 217/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über die Vorlage von Statistiken über die Fänge und die Fischereitätigkeit der Mitgliedstaaten, die im Nordwestatlantik Fischfang betreiben (Neufassung) || COM(2012) 724 ESTAT || Verordnung (EG) Nr. 216/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über die Vorlage von Fangstatistiken durch Mitgliedstaaten, die in bestimmten Gebieten außerhalb des Nordatlantiks Fischfang betreiben (Neufassung) || COM(2012) 724 ESTAT || Verordnung (EG) Nr. 1165/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Viehbestands- und Fleischstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinien 93/23/EWG, 93/24/EWG und 93/25/EWG des Rates || COM 2012 724 ESTAT || Verordnung (EG) Nr. 762/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates || COM(2012) 724 ESTAT || Verordnung (EG) Nr. 1921/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 betreffend die Übermittlung von statistischen Daten über die Anlandungen von Fischereierzeugnissen in den Mitgliedstaaten || COM(2012) 724 ESTAT || Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft || COM (2012) 724 ESTAT || Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft || COM(2013) 155 ESTAT || Richtlinie 96/16/EG des Rates vom 19. März 1996 betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse || COM(2012) 724 HOME || Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist || COM(2008) 820 HOME || Entscheidung Nr. 573/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ || KOM(2011) 751 HOME || Entscheidung Nr. 574/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ || KOM(2011) 750 HOME || Entscheidung Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Europäischen Rückkehrfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ || KOM(2011) 751 HOME || Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) || KOM (2011) 118 MARKT || Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) || KOM(2011) 8 MARKT || Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen || KOM(2011) 778 MARKT || Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen || KOM(2011) 883 MARKT || Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge || KOM(2011) 895 MARKT || Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste || KOM(2011) 895 MARKT || Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente („Market in Financial Instruments-Directive“/MiFID) || KOM(2011) 656 KOM(2011) 652 MARKT || Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) || KOM(2011) 651 MOVE || Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Neufassung) || COM(2012) 380 MOVE || Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle || COM(2012) 129 MOVE || Richtlinie 96/98/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 über Schiffsausrüstung || COM (2012) 772 MOVE || Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2003 über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt || COM (2012) 776 MOVE || Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (Neufassung) || COM(2013) 30 MOVE || Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG des Rates über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen und der Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung (Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit) || COM(2013) 31 MOVE || Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr || COM (2011) 451 MOVE || Verordnung (EG) Nr. 552/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die Interoperabilität des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes. || COM(2013) 410 MOVE || Verordnung (EG) Nr. 551/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die Ordnung und Nutzung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum. || COM(2013) 410 MOVE || Verordnung (EG) Nr. 550/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum || COM(2013) 410 MOVE || Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums ("Rahmenverordnung") || COM(2013) 410 MOVE || Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zur Aufhebung der Richtlinie 91/670/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 und der Richtlinie 2004/36/EG || COM(2013) 409 MOVE || RICHTLINIE 96/53/EG DES RATES vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr || COM(2013) 195 SANCO || Richtlinie 2001/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung der guten klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln || COM(2012) 369 SANCO || Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft || KOM(2011) 866 SANCO || Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika || COM(2012) 541 SANCO || Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte || COM(2012) 542 SANCO || Richtlinie 90/385/EWG vom 20. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive implantierbare medizinische Geräte || COM(2012) 542 SANCO || Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen || COM(2012) 788 SANCO || Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit || COM(2013) 78 SANCO || Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinien 85/358/EWG und 86/469/EWG und der Entscheidungen 89/187/EWG und 91/664/EWG || COM(2013) 265 SANCO || Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz || COM(2013) 265 TAXUD || Verordnung (EG) Nr. 450/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex) || COM(2012) 64 2013/0218 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES zur Anpassung von Rechtsakten, in denen
auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290
des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 33, Artikel 43
Absatz 2, Artikel 53 Absatz 1, Artikel 62, Artikel 64 Absatz 2, Artikel 91,
Artikel 100 Absatz 2, Artikel 114, Artikel 153 Absatz 2
Buchstabe b, Artikel 168 Absatz 4 Buchstabe b, Artikel 172,
Artikel 192 Absatz 1, Artikel 207 und Artikel 338 Absatz 1, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des
Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschusses[4], nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen[5], gemäß dem ordentlichen
Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit
dem Vertrag von Lissabon wurde dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, der
Kommission die Befugnis zu übertragen, Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner
Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften
des betreffenden Gesetzgebungsaktes zu erlassen. (2) Die
Maßnahmen, die unter diese Befugnisübertragung gemäß Artikel 290
Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen
können, entsprechen im Grundsatz denen, die unter das Regelungsverfahren mit
Kontrolle gemäß Artikel 5a des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999
zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen
Durchführungsbefugnisse fallen[6].
(3) Mehrere
Rechtsakte, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen
wird, sind an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union anzupassen. (4) Laufende
Verfahren, in denen ein Ausschuss bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung
eine Stellungnahme gemäß Artikel 5a des Beschlusses 1999/468/EG abgegeben hat,
sollten von dieser Verordnung unberührt bleiben. (5) Da
die mit dieser Verordnung vorgenommenen Anpassungen ausschließlich Verfahren
betreffen, brauchen sie, sofern Richtlinien betroffen sind, nicht von den
Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. (6) Bereitet
die Kommission delegierte Rechtsakte auf der Grundlage von mit dieser
Verordnung angepassten Rechtsakten vor, ist es besonders wichtig, dass sie
angemessene Konsultationen einschließlich auf der Sachverständigenebene
durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte
sie gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament
und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt
werden — HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 1. Wird in den
im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Rechtsakten auf das Regelungsverfahren
mit Kontrolle nach Artikel 5a Absätze 1 bis 5 des Beschlusses 1999/468/EG
Bezug genommen, so wird die Kommission befugt, delegierte Rechtsakte nach
Artikel 2 dieser Verordnung zu erlassen. 2. Wird in den
im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Rechtsakten auf das
Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 5a Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG
Bezug genommen, so wird die Kommission befugt, delegierte Rechtsakte im
Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 3 dieser Verordnung zu erlassen. Artikel 2 1. Die Befugnis
zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem
Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. 2. Die Befugnis
zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission für einen unbefristeten
Zeitraum übertragen. 3. Die Befugnisübertragung
kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der
Beschluss über den Widerruf beendet die Übertragung der in diesem Beschluss
angegebenen Befugnis. Er wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt
der Europäischen Union oder zu einem im Beschluss über den Widerruf
angegebenen späteren Zeitpunkt wirksam. Die Gültigkeit von delegierten
Rechtsakten, die bereits in Kraft sind, wird von dem Beschluss über den
Widerruf nicht berührt. 4. Sobald die
Kommission einen delegierten Rechtsakt erlässt, teilt sie dies gleichzeitig dem
Europäischen Parlament und dem Rat mit. 5. Ein
erlassener delegierter Rechtsakt tritt nur in Kraft, wenn das Europäische
Parlament oder der Rat binnen zwei Monaten nach seiner Übermittlung keine
Einwände gegen ihn erheben oder wenn sowohl das Europäische Parlament als auch
der Rat der Kommission vor Ablauf dieser Frist mitgeteilt haben, dass sie keine
Einwände erheben werden. Dieser Zeitraum wird auf Initiative des Europäischen
Parlaments oder des Rates um zwei Monate verlängert. 6. Wird in den
im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Rechtsakten bestimmt, dass die
Frist nach Artikel 5a Absatz 3 Buchstabe c des Beschlusses 1999/468/EG
gemäß Artikel 5a Absatz 5 Buchstabe b verkürzt wird, so werden
die Fristen nach Absatz 5 auf einen Monat festgesetzt. Artikel 3 1. Delegierte Rechtsakte, die nach diesem
Artikel erlassen werden, treten umgehend in Kraft und sind anwendbar, solange
keine Einwände gemäß Absatz 2 erhoben werden. Bei der Übermittlung eines
delegierten Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat werden die
Gründe für die Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens angegeben 2. Das Europäische Parlament oder der Rat
können gemäß dem Verfahren des Artikels 2 Absatz 5 Einwände gegen
einen delegierten Rechtsakt erheben. In diesem Fall hebt die Kommission den
Rechtsakt umgehend nach der Übermittlung des Beschlusses des Europäischen
Parlaments oder des Rates, Einwände zu erheben, auf. Artikel 4 Laufende
Verfahren, in denen ein Ausschuss bereits eine Stellungnahme gemäß
Artikel 5a des Beschlusses 1999/468/EG abgegeben hat, bleiben von dieser
Verordnung unberührt. Artikel 5 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag
nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in
Kraft. Diese Verordnung ist in allen
ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am […] Im Namen des Europäischen
Parlaments Im Namen des Rates Der Präsident/Die Präsidentin Der
Präsident/Die Präsidentin ANHANG Rechtsakte, in denen auf das
Regelungsverfahren mit Kontrolle nach Artikel 5a des Beschlusses 1999/468/EG
verwiesen wird, die an die Bestimmungen über für delegierte Rechtsakte
angepasst werden[7]. A. Kommunikationsnetze, Inhalte und
Technologien 1. Richtlinie
2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002
über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre
in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische
Kommunikation) 2. Richtlinie
2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002
über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen
Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie) B. Beschäftigung, Soziales und
Integration 3. Richtlinie
2009/148/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009
über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz
** 4. Richtlinie
2009/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009
über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von
Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Zweite Einzelrichtlinie im
Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)** 5. Richtlinie
2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006
über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der
Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche
optische Strahlung) (19. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der
Richtlinie 89/391/EWG)** 6. Richtlinie
2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über
den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene
bei der Arbeit (Sechste Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der
Richtlinie 89/391/EWG des Rates)** 7. Richtlinie
2003/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Februar 2003 über
Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer
vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) (17. Einzelrichtlinie
im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)** 8. Richtlinie
2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über
Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer
vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) (16.
Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)** 9. Richtlinie
2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000
über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische
Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Siebte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16
Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)** 10. Richtlinie
1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999
über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der
Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet
werden können (Fünfzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der
Richtlinie 89/391/EWG)** 11. Richtlinie
98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit
der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der
Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der
Richtlinie 89/391/EWG)** 12. Richtlinie
93/103/EG des Rates vom 23. November 1993 über Mindestvorschriften für
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bord von Fischereifahrzeugen
(13. Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)** 13. Richtlinie
92/104/ EWG des Rates vom 3. Dezember 1992 über Mindestvorschriften zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer in
übertägigen oder untertägigen mineralgewinnenden Betrieben (Zwölfte
Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)** 14. Richtlinie
92/91/EWG des Rates vom 3. November 1992 über Mindestvorschriften zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer in den
Betrieben, in denen durch Bohrungen Mineralien gewonnen werden (elfte
Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)** 15. Richtlinie
92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die
Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte
Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)** 16. Richtlinie
92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über die auf zeitlich begrenzte oder
ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die
Sicherheit und den Gesundheitsschutz (Achte Einzelrichtlinie im Sinne des
Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)** 17. Richtlinie
92/29/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Mindestvorschriften für die
Sicherheit und den Gesundheitsschutz zum Zweck einer besseren medizinischen
Versorgung auf Schiffen** 18. Richtlinie
90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten
(Fünfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)** 19. Richtlinie
90/269/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von
Lasten, die für die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung der
Lendenwirbelsäule mit sich bringt (Vierte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel
16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)** 20. Richtlinie
89/656/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen
durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Dritte Einzelrichtlinie im Sinne des
Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)** 21. Richtlinie
89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für
Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (Erste Einzelrichtlinie im
Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)** 22. Richtlinie
89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen
zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer
bei der Arbeit** C. Klimapolitik 23. Verordnung
(EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September
2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen 24. Richtlinie
2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009
über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der
Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG,
2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der
Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 D. Energie 25. Verordnung
Nr. 1222/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009
über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und
andere wesentliche Parameter 26. Verordnung
(EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009
über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 27. Verordnung
(EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009
über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und
zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 28. Verordnung
(EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009
zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der
Energieregulierungsbehörden 29. Richtlinie
2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009
über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung
der Richtlinie 2003/54/EG 30. Richtlinie
2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009
über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der
Richtlinie 2003/55/EG E. Unternehmen und Industrie 31. Verordnung
(EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009
über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen,
Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge
hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit 32. Verordnung
(EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009
über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der
Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu
Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 715/2007 und der Richtlinie 2007/46/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinien 80/1269/EWG,
2005/55/EG und 2005/78/EG 33. Richtlinie
2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009
zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die
umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte 34. Verordnung
(EG) Nr. 79/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009
über die Typgenehmigung von wasserstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen und zur
Änderung der Richtlinie 2007/46/EG 35. Richtlinie
2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009
über die Sicherheit von Spielzeug 36. Richtlinie
2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur
Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von
Verteidigungsgütern 37. Richtlinie
2009/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009
betreffend gemeinsame Vorschriften über Messgeräte sowie über Mess- und
Prüfverfahren (Neufassung) 38. Richtlinie
2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007
zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und
Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen
technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) 39. Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember
2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
(REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der
Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des
Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG
des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG
der Kommission 40. Richtlinie
2004/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004
zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der
Grundsätze der Guten Laborpraxis und zur Kontrolle ihrer Anwendung bei
Versuchen mit chemischen Stoffen 41. Richtlinie
2004/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004
über die Inspektion und Überprüfung der Guten Laborpraxis (GLP) 42. Verordnung
(EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003
über Düngemittel 43. Richtlinie
2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2000 zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende
Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und
Maschinen 44. Richtlinie
97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur
Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden
Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte 45. Richtlinie
75/324/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen F. Umwelt 46. Verordnung
(EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September
2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen 47. Richtlinie
2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten 48. Richtlinie
2009/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009
über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen
an Tankstellen 49. Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008
über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen,
zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006** 50. Richtlinie
2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008
über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie) 51. Richtlinie
2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008
zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich
der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) 52. Richtlinie
2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008
über Luftqualität und saubere Luft für Europa 53. Richtlinie
2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007
über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken 54. Richtlinie
2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007
zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft
(INSPIRE) 55. Verordnung
(EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006
über die Verbringung von Abfällen 56. Verordnung
(EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar
2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und
-verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG
des Rates 57. Richtlinie
2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006
zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung 58. Richtlinie
2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006
über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und
zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG 59. Richtlinie
2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006
über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung
der Richtlinie 76/160/EWG 60. Verordnung
(EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004
über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG 61. Richtlinie
2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004
über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe in der Luft 62. Richtlinie
2004/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004
über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund
der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken und in
Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/13/EG 63. Richtlinie
2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002
über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 64. Richtlinie
2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001
über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe 65. Richtlinie
2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000
zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich
der Wasserpolitik 66. Richtlinie
2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000
über Altfahrzeuge 67. Richtlinie
1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien 68. Richtlinie
98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für
den menschlichen Gebrauch 69. Richtlinie
96/59/EG des Rates vom 16. September 1996 über die Beseitigung
polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT) 70. Richtlinie
94/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994
zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
(VOC-Emissionen) bei der Lagerung von Ottokraftstoff und seiner Verteilung von
den Auslieferungslagern bis zu den Tankstellen 71. Richtlinie
94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994
über Verpackungen und Verpackungsabfälle 72. Richtlinie
91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor
Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen 73. Richtlinie
91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem
Abwasser 74. Richtlinie
86/278/EWG des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und
insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft
G. Statistik 75. Verordnung
(EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009
über Statistiken zu Pestiziden 76. Verordnung
(EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember
2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über
Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz 77. Verordnung
(EG) Nr. 1166/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November
2008 über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über
landwirtschaftliche Produktionsmethoden sowie zur Aufhebung der Verordnung
(EWG) Nr. 571/88 des Rates 78. Verordnung
(EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des vom 22. Oktober 2008
über die Energiestatistik 79. Verordnung
(EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008
über Volks- und Wohnungszählungen 80. Verordnung
(EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des vom 23. April 2008
über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und
lebenslanges Lernen 81. Verordnung
(EG) Nr. 451/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008
zur Schaffung einer neuen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit
den Wirtschaftszweigen (CPA) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93
des Rates 82. Verordnung
(EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008
über die strukturelle Unternehmensstatistik (Neufassung) 83. Verordnung
(EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007
zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz und zur
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 311/76 des Rates über die Erstellung von
Statistiken über ausländische Arbeitnehmer 84. Verordnung
(EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. April 2007
über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) 85. Verordnung
(EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember
2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE
Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates
sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik 86. Verordnung
(EG) Nr. 1161/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005
über die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten 87. Verordnung
(EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004
über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft 88. Verordnung
(EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003
über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für
die Statistik (NUTS) 89. Verordnung
(EG) Nr. 530/1999 des Rates vom 9. März 1999 zur Statistik über die
Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten 90. Verordnung
(EG) Nr. 1165/98 des Rates vom 19. Mai 1998 über Konjunkturstatistiken 91. Verordnung
(EG) Nr. 2494/95 des Rates vom 23. Oktober 1995 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes
92. Verordnung
(EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen
Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft 93. Verordnung
(EWG) Nr. 3924/91 des Rates vom 19. Dezember 1991 zur Einführung einer
Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern H. Binnenmarkt und Dienstleistungen 94. Richtlinie
2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006
über Dienstleistungen im Binnenmarkt 95. Verordnung
(EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002
betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards 96. Richtlinie
97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997
über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der
Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität I. Mobilität und Verkehr 97. Verordnung
(EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober
2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden
Personenkraftverkehrsmarkt und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 98. Verordnung
(EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober
2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des
Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates 99. Verordnung
(EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009
über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See 100. Verordnung
(EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober
2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden
Güterkraftverkehrs 101. Richtlinie
2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009
über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge 102. Richtlinie
2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009
zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr
und zur Änderung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates und der Richtlinie 2002/59/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates 103. Richtlinie
2009/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009
über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und ‑besichtigungsorganisationen
und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden 104. Verordnung
(EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008
über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 ** 105. Richtlinie
2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008
über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur 106. Richtlinie
2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008
über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland * 107. Verordnung
(EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober
2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr 108. Richtlinie
2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007
über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im
Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen** 109. Richtlinie
2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006
über den Führerschein (Neufassung) 110. Verordnung
(EG) Nr. 336/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar
2006 zur Umsetzung des Internationalen Codes für Maßnahmen zur Organisation
eines sicheren Schiffsbetriebs innerhalb der Gemeinschaft und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 3051/95 des Rates 111. Richtlinie
2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006
über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe*** 112. Verordnung
(EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember
2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der
Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung
ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens 113. Richtlinie
2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005
zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen** 114. Richtlinie
2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005
über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den
Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft 115. Verordnung
(EG) Nr. 868/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004
über den Schutz vor Schädigung der Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft durch
Subventionierung und unlautere Preisbildungspraktiken bei der Erbringung von
Flugverkehrsdiensten von Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen
Gemeinschaft sind 116. Verordnung
(EG) Nr. 789/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004
zur Umregistrierung von Fracht- und Fahrgastschiffen innerhalb der Gemeinschaft
und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 613/91 des Rates 117. Verordnung
(EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004
über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und
Luftfahrzeugbetreiber 118. Richtlinie
2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004
über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen
Straßennetz 119. Richtlinie
2004/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004
über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft 120. Verordnung
(EG) Nr. 782/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2003
über das Verbot zinnorganischer Verbindungen auf Schiffen 121. Richtlinie
2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003
über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter
Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates und der Richtlinie 91/439/EWG des Rates
sowie zur Aufhebung der Richtlinie 76/914/EWG des Rates 122. Richtlinie
2003/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2003
über besondere Stabilitätsanforderungen für Ro-Ro-Fahrgastschiffe 123. Verordnung
(EG) Nr. 2099/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November
2002 zur Einsetzung eines Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die
Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS) sowie zur Änderung der
Verordnungen über die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von
Umweltverschmutzung durch Schiffe 124. Richtlinie
2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002
über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und
Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG
des Rates 125. Richtlinie
2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. März 2002
über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen
der Gemeinschaft 126. Richtlinie
2001/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001
zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften und Verfahrensregeln für das
sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen 127. Richtlinie
1999/35/EG des Rates vom 29. April 1999 über ein System verbindlicher
Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen
und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr 128. Richtlinie
98/41/EG des Rates vom 18. Juni 1998 über die Registrierung der an Bord
von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates
der Gemeinschaft befindlichen Personen 129. Richtlinie
96/50/EG des Rates vom 23. Juli 1996 über die Harmonisierung der
Bedingungen für den Erwerb einzelstaatlicher Schifferpatente für den
Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr in der Gemeinschaft 130. Richtlinie
95/50/EG des Rates vom 6. Oktober 1995 über einheitliche Verfahren für die
Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße 131. Verordnung
(EWG) Nr. 3922/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Harmonisierung der
technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt 132. Richtlinie
91/672/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die gegenseitige
Anerkennung der einzelstaatlichen Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter-
und -personenverkehr J. Gesundheit und Verbraucher 133. Richtlinie
2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009
über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von
Pestiziden 134. Richtlinie
2009/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009
über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern** 135. Richtlinie
2009/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über
die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen
(Neufassung) 136. Richtlinie
2009/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und
Lebensmittelzutaten verwendet werden 137. Richtlinie
2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008
über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des
Rates 138. Verordnung
(EG) Nr. 1394/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November
2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG
und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 139. Verordnung
(EG) Nr. 1901/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember
2006 über Kinderarzneimittel und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92,
der Richtlinien 2001/20/EG und 2001/83/EG sowie der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 140. Verordnung
(EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar
2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene 141. Verordnung
(EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober
2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit
Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG
und 89/109/EWG *** 142. Verordnung
(EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004
mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum
menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs 143. Verordnung
(EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004
mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs 144. Verordnung
(EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004
über Lebensmittelhygiene 145. Verordnung
(EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004
zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung
von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen
Arzneimittel-Agentur 146. Verordnung
(EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November
2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel
übertragbaren Zoonoseerregern 147. Verordnung
(EG) Nr. 2065/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. November
2003 über Raucharomen zur tatsächlichen oder beabsichtigten Verwendung in oder
auf Lebensmitteln 148. Verordnung
(EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September
2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 149. Verordnung
(EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September
2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten
Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten
Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der
Richtlinie 2001/18/EG 150. Richtlinie
2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003
zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der
Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG
des Rates ** 151. Verordnung
(EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar
2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des
Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit 152. Verordnung
(EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001
mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler
spongiformer Enzephalopathien 153. Richtlinie
2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001
zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel 154. Richtlinie
2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001
über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die
Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates 155. Verordnung
(EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember
1999 über Arzneimittel für seltene Leiden 156. Richtlinie
1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit
ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile *** 157. Verordnung
(EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997
über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten 158. Verordnung
(EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von
gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln
** 159. Richtlinie
89/108/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über tiefgefrorene Lebensmittel K. Steuern und Zollunion 160. Entscheidung
Nr. 70/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008
über ein papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel [1] ABl.
L 184 vom 17.7.1999, S. 23. [2] Verordnung
(EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar
2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die
Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die
Kommission kontrollieren (ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13). [3] Diese Erklärung wurde im Amtsblatt zusammen mit der
Verordnung (EG) Nr. 182/2011 veröffentlicht (ABl. L 55 vom 28.2.2011,
S. 19). [4] ABl. C […] vom […], S. […]. [5] ABl. C […] vom […], S. […]. [6] ABl.
L 184 vom 17.7.1999, S. 23. [7] Informationshalber werden Rechtsakte, in denen auf die
verkürzte Frist nach Artikel 2 Absatz 6 Bezug genommen wird, in
diesem Anhang mit * gekennzeichnet, Rechtsakte, in denen auf das
Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 3 Bezug genommen wird, mit **, und
Rechtsakte, in denen auf das Dringlichkeitsverfahren nach Artikel 3 und auf die
verkürzte Frist nach Artikel 2 Absatz 6 Bezug genommen wird, mit ***.