Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Inverzugsetzung Belgiens mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen /* COM/2013/0382 final */
Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Inverzugsetzung Belgiens mit der Maßgabe,
die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen
zu treffen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 9, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 126 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vermeiden die
Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite. (2) Der Stabilitäts- und
Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als
Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein
kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich
ist. (3) Am 2. Dezember 2009
stellte der Rat in einem Beschluss[1]
gemäß Artikel 126 Absatz 6 AEUV fest, dass in Belgien ein übermäßiges
Defizit bestehe, und sprach gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV und
Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli
1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen
Defizit eine Empfehlung zur Korrektur des übermäßigen Defizits[2] aus. Um das gesamtstaatliche
Defizit glaubwürdig und nachhaltig unter die 3 %-Marke des BIP zu senken,
wurde den belgischen Behörden empfohlen, a) die defizitsenkenden Maßnahmen für
2010 - so wie im Haushaltsentwurf für 2010 vorgesehen - umzusetzen und die
haushaltspolitischen Anstrengungen für 2011 und 2012 zu verstärken; b) im
Zeitraum 2010 bis 2012 eine jährliche strukturelle Haushaltsanpassung von
durchschnittlich ¾ % des BIP zu gewährleisten, was durch eine
Wiederherstellung eines adäquaten Primärüberschusses auch zu einem rückläufigen
staatlichen Bruttoschuldenstand, der sich rasch genug dem Referenzwert nähert,
erfolgen sollte; c) die zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2012
erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Konjunkturlage zu nennen
und den Defizitabbau zu beschleunigen, falls die Wirtschafts- oder
Haushaltslage besser ausfällt als zu dem Zeitpunkt der Abgabe der
EDP-Empfehlungen erwartet; und d) die Überwachungsmechanismen zu verstärken, um
die Einhaltung der haushaltspolitischen Ziele zu gewährleisten. In seinen
Empfehlungen legte der Rat eine Frist bis zum 2. Juni 2010 fest. Bis zu
diesem Zeitpunkt hatte Belgien wirksame Maßnahmen gemäß Artikel 3
Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 zu ergreifen. (4) Am [21. Juni 2013]
entschied der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 8 AEUV, dass Belgien auf
seine Empfehlung vom Dezember 2009 hin keine wirksamen Maßnahmen innerhalb
der in dieser Empfehlung festgelegten Frist getroffen hat. (5) Nach Artikel 10
Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 trifft der Rat unverzüglich
einen Beschluss nach Artikel 126 Absatz 9, wenn aus den gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 479/2009 bereitgestellten Daten über die tatsächliche
Entwicklung hervorgeht, dass ein übermäßiges Defizit von einem teilnehmenden
Mitgliedstaat nicht innerhalb der in den Empfehlungen nach Artikel 126 Absatz 7
festgelegten Frist korrigiert worden ist, d.h. er setzt den Mitgliedstaat mit
der Maßgabe in Verzug, innerhalb einer bestimmten Frist Maßnahmen für den nach
Auffassung des Rates zur Sanierung erforderlichen Defizitabbau zu treffen. (6) Die Frühjahrsprognose 2013
der Kommissionsdienststellen prognostiziert für 2013 eine gleichbleibende
durchschnittliche Entwicklung des realen BIP, wobei die Inlandsnachfrage wie
schon 2012 weiter schrumpft. Während der Verbrauch der privaten Haushalte
weiterhin stagnieren dürfte, dürften die Investitionen angesichts eines in der
Wirtschaft weit verbreiteten Vertrauensmangels, eines unmotivierten Bausektors,
schlechterer Kreditbedingungen und der großen Kapazitätsüberhänge in der
Industrie weiter zurückgehen. Sowohl der private Verbrauch als auch die
Investitionen dürften erst ab 2014 wieder anziehen, d. h. ab einem
Zeitpunkt, ab dem die Inlandsnachfrage als Hauptfaktor das BIP-Wachstum auf
einen Kurs von 1,2 % bringen dürfte. Vor dem Hintergrund dieser robusteren
Inlandsnachfrage dürfte sich das Importwachstum dem Exportwachstum annähern.
Damit würden weitere Gewinne aus den Nettoexporten im Jahr 2014 im Gegensatz zu
2013 begrenzt werden. 2013 dürfte das positive Nettoauslandsnachfragewachstum
nämlich eine Schrumpfung des BIP verhindern. (7) Nach der
Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen wird das
gesamtstaatliche Defizit 2013 voraussichtlich auf 2,9% des BIP zurückgehen. Das
ursprüngliche Haushaltsziel für 2013 lag bei einem nominalen Defizit von
2,15 % des BIP. Seit der Erstellung des Haushaltsentwurfs wurden die
amtlichen Wachstumsprognosen, die dem Haushalt zugrunde liegen (+0,.7 %,
gemäß der Herbstprognose 2012 der Kommissionsdienststellen) jedoch
erheblich nach unten revidiert, und zwar auf 0,2 % im Stabilitätsprogramm 2013
und auf 0,0 % in der Frühjahrsprognose. Folglich verzichtete die Regierung
auf das nominale Defizitziel und ersetzte es durch die Verpflichtung, den
strukturellen Saldo um 1,0 % des BIP zu verbessern. Im März 2013 ergriff
die Regierung zusätzliche Maßnahmen in einer Größenordnung von 0,2 % des BIP,
die sich zu den Maßnahmen im Anfangshaushalt 2013 in Höhe von 0,75 %
des BIP gesellen und die in der Frühjahrsprognose 2013 der
Kommissionsdienststellen berücksichtigt wurden. Diese Prognose sieht eine
strukturelle Verbesserung von ¾ % des BIP im Jahr 2013 vor,
einschließlich eines Beitrags von einem ¼ Prozentpunkt aufgrund
niedrigerer Zinsaufwendungen. (8) Unter der Annahme einer
unveränderten Politik projiziert die Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen
trotz des erwarteten überdurchschnittlichen Wachstums für 2014 einen
Defizitanstieg über den Referenzwert auf 3,1 % des BIP. Dieser erneute
Anstieg ist auf den automatisch steigenden Trend bei den Sozialtransfers und
die Tatsache zurückzuführen, dass der Haushalt für 2013 auch einmalige und
befristete Einnahmen in Höhe von rund 0,4 % des BIP umfasste, wie die
Steueramnestie, der Verkauf von Telekomlizenzen und eine außergewöhnlich hohe
Dividende der belgischen Nationalbank. (9) Der öffentliche Schuldenstand
stieg von 84 % des BIP im Jahr 2007 auf fast 100 % des BIP im
Jahr 2012. Die Defizit- und BIP-Dynamik machen rund 6,5 Prozentpunkte
der Steigerung aus. Exogene Faktoren fallen mit rund 9 Prozentpunkten ins
Gewicht Dabei handelte es sich vor allem Rettungsaktionen im Finanzbereich in
Form von Kapitalspritzen. Nach der Frühjahrsprognose 2013 der
Kommissionsdienststellen dürfte das Defizit 2014 voraussichtlich auf mehr als
102 % des BIP steigen. Der belgische Staat denkt an den Verkauf von
Finanzvermögenswerten, um den Schuldenstand 2013 unter der Marke von 100 %
des BIP zu halten. In diesem Zusammenhang kündigte die belgische Regierung
unlängst den Verkauf von Royal Park Investment (der im Zusammenhang mit der
Rettungsaktion für Fortis geschaffenen Zweckgesellschaft) an, der den
Schuldenstand um 0,2 % des BIP senken dürfte. (10) Aus dem Bericht der
Europäischen Kommission über die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen aus
dem Jahr 2012 geht hervor, dass Belgien kurzfristig nicht mit dem Risiko einer
haushaltspolitischen Stresssituation konfrontiert sein dürfte. Allerdings sind
die Risiken für die die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mittel- und
langfristig hoch. Die Bevölkerungsalterung wirkt sich in Belgien langfristig
weit stärker auf den öffentlichen Haushalt aus als im EU-Durchschnitt, zumal
die Ausgaben für die Altersversorgung im Verhältnis zum BIP in den kommenden
Jahrzehnten relativ stark ansteigen. Auch wenn die Reform der Altersversorgung
vom Dezember 2011 ein wichtiger und positiver Schritt war, bedarf es
zusätzlicher Maßnahmen zur vollständigen Wiederherstellung der langfristigen
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. (11) Die für den ursprünglichen
Haushalt von 2013 und im Rahmen der Haushaltskontrolle vom März 2013
ergriffenen Maßnahmen dürften das Defizit derzeit unter die 3 %-Marke des
BIP im Jahr 2013 bringen. Gemäß der Frühjahrsprognose 2013 der
Kommissionsdienststellen ist die Sicherheitsmarge bei einem Verstoß gegen die
Referenzwerte des Vertrags sehr gering. Darüber hinaus ist die Berichtigung
derzeit noch nicht nachhaltig. (12) Vor diesem Hintergrund großer
Unsicherheiten hinsichtlich der Entwicklungen auf dem Gebiet der Wirtschafts-
und Haushaltslage sollte das empfohlene Haushaltsziel für das letzte Jahr des
Korrekturzeitraums auf einem deutlich unter dem Referenzwert liegenden Niveau
festgelegt werden, um eine wirksame und langfristige Korrektur innerhalb der
vorgeschriebenen Frist zu gewährleisten. (13) Deshalb ist eine weitere
Senkung des Defizits von 2013 auf 2,7% des BIP gerechtfertigt, das einer
strukturellen Verbesserung des BIP um 1% des BIP im Jahr 2013 entspricht. Zu
diesem Zweck werden zusätzliche Maßnahmen mit einer geschätzten Auswirkung von
¼ % des BIP – auch vor dem Hintergrund möglicher negativer
Zweitrundeneffekte - für erforderlich gehalten. (14) Belgien verpflichtete sich in
seinem Stabilitätsprogramm dazu, bis 2015 über einen strukturell ausgeglichenen
Haushalt zu verfügen, bevor es 2016 sein mittelfristiges Haushaltsziel von
einem Überschuss von 0,75 % des BIP in strukturellen Zahlen erreicht. In
der Folge verpflichteten sich die belgischen Behörden in einem Schreiben vom
28. Mai 2013 an die Kommission zu einer höheren haushaltspolitischen
Anstrengung von ¾ % des BIP im Jahr 2014. Auch in Anbetracht des hohen
Schuldenstands handelt es sich dabei um eine angemessene Anstrengung, die zur
Senkung des Richtwerts für den Schuldenabbau beitragen dürfte. Danach sollte
Belgien weiterhin ausreichende Fortschritte in Richtung auf sein mittelfristiges
Ziel machen, einschließlich der Einhaltung des Richtwerts für die Ausgaben und
Fortschritte bei der Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau. (15) Darüber hinaus sollte Belgien
die langfristige Tragfähigkeit der Altersversorgungs- und Sozialversicherungssysteme
ausbauen. In diesem Zusammenhang bedarf es weiterer Anstrengungen zur
Schließung der Lücke zwischen dem tatsächlichen und dem gesetzlich
vorgeschriebenen Rentenalter, wobei Maßnahmen zur Verknüpfung des gesetzlichen
Rentenalters an die Lebenserwartungsentwicklungen der Gewährleistung der
Nachhaltigkeit im Altersversorgungssystem auf lange Sicht zu Gute kämen. (16) Darüber hinaus sollte Belgien
ausdrückliche Koordinierungsvereinbarungen dahingehend treffen, dass die
Haushaltsziele auf föderaler und nachgeordneter Ebene innerhalb einer
mittelfristigen Planungsperspektive rechverbindlich sind. Dazu zählt auch die
unverzügliche Annahme einer Vorschrift über den gesamtstaatlichen
Haushaltssaldo bzw. –überschuss, die den Anforderungen des Vertrags über
Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion
genügt. (17) Zur Gewährleistung der
haushaltspolitischen Konsolidierungsstrategie ist es schließlich von Bedeutung,
dass die haushaltspolitische Konsolidierung durch umfassende Strukturreformen
unterlegt wird, die den Empfehlungen des Rates für Belgien im Rahmen des
Europäischen Semesters und insbesondere denen zur Behebung makroökonomischer
Ungleichgewichte entsprechen - HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 1. Belgien muss das zurzeit
bestehende übermäßige Defizit bis 2013 beenden. 2. Belgien muss das Gesamtdefizit auf 2,7% des BIP im Jahr 2013 begrenzen.
Diese nominale Verbesserung entspricht der Frühjahrsprognose 2013 der
Kommissionsdienststellen zufolge einer Verbesserung des Struktursaldos von 1%
des BIP im Jahr 2013. 3. Belgien nimmt sämtliche im
Haushalt 2013 genannten Konsolidierungsmaßnahmen sowie zusätzliche
Maßnahmen struktureller Art an und setzt sie in jeder Hinsicht um, um der für
2013 empfohlenen strukturellen Anstrengung gerecht zu werden. 4. Für den Fall, dass die
Risiken für die Haushaltsplanung eintreten, sollte Belgien darauf vorbereitet
sein, weitere Maßnahmen zu beschließen. Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen
sollten eine langfristige Verbesserung des gesamtstaatlichen Struktursaldos auf
eine wachstumsfreundliche Art gewährleisten. Artikel 2 1. Belgien legt der Kommission
spätestens am 21. September 2013 einen Bericht darüber vor, welche
Maßnahmen es zur Umsetzung des Beschlusses getroffen hat. Die Kommission prüft
den Bericht, um die Fortschritte bei der Korrektur des übermäßigen Defizits zu
bewerten. 2. Belgien übermittelt der
Kommission weitere Quartalsberichte, so dass diese die Fortschritte bei der
Umsetzung dieses Beschlusses prüfen kann. 3. Belgien übermittelt bis zum
31. Dezember 2013 einen Bericht über die geplante Umsetzung der ersten
Empfehlung im Rahmen des Europäischen Semesters betreffend die Annahme
ausdrücklicher Koordinierungsvereinbarungen zur Gewährleistung der
Haushaltsziele, die auf föderaler und nachgeordneter Ebene innerhalb einer
mittelfristigen Planungsperspektive verbindlich sind. 4. Belgien legt für 2014
strukturelle Maßnahmen vor, die eine nachhaltige Korrektur des übermäßigen
Defizits und angemessene Fortschritte in Richtung aus sein mittelfristiges Ziel
gewährleisten. Artikel 3 Dieser
Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] Alle Unterlagen für das Verfahren bei einem übermäßigen
Defizit für Belgien sind abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/deficit/countries/belgium_de.htm [2] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.