52013PC0330

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal /* COM/2013/0330 final - 2013/0171 (NLE) */


BEGRÜNDUNG

Am 17. Mai 2011 gewährte der Rat Portugal auf dessen Antrag hin finanziellen Beistand (Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates), um ein rigoroses Wirtschafts- und Reformprogramm zu stützen, mit dem Ziel, das Vertrauen wiederherzustellen, die Rückkehr der Wirtschaft zu nachhaltigem Wachstum zu ermöglichen und die Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der EU zu erhalten.

Gemäß Artikel 3 Absatz 9 des Beschlusses 2011/344/EU hat die Kommission zusammen mit dem IWF und im Benehmen mit der EZB die Fortschritte bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sowie deren Wirksamkeit und wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zum siebten Mal überprüft.

Angesichts der wirtschaftlichen, haushaltspolitischen und finanziellen Entwicklungen sowie der politischen Maßnahmen der letzten Zeit vertritt die Kommission die Auffassung, dass die an den Beistand geknüpften wirtschaftspolitischen Auflagen zur Sicherung der Programmziele in einigen Punkten geändert werden müssen. Diese Änderungen werden in den Erwägungsgründen des Vorschlags zur Änderung des Durchführungsbeschlusses des Rates erläutert.

In Einklang mit der Erklärung der Eurogruppe und der Wirtschafts- und Finanzminister vom 12. April 2013 sollte der Durchführungsbeschluss des Rates darüber hinaus mit Blick auf die Glättung des Tilgungsprofils und die Verringerung des Refinanzierungsbedarfs in den auf den Abschluss des Programms folgenden Jahren geändert werden, um durch Streckung der Laufzeiten der einzelnen Auszahlungen die durchschnittliche Laufzeit der Gesamtfazilität von „höchstens 12,5 Jahren“ auf „höchstens 19,5 Jahre“ zu verlängern.

Auf Antrag Portugals und sofern es die Marktbedingungen zulassen, kann die Kommission ihre ursprünglichen Anleihen ganz oder teilweise refinanzieren, um die Laufzeit eines Teilbetrags oder einer Tranche zu verlängern, solange die Durchschnittslaufzeit von höchstens 19,5 Jahren nicht überschritten wird. Von der Kommission im Voraus aufgenommene Beträge werden auf einem von der Kommission für die Verwaltung des finanziellen Beistands eröffneten Konto bei der EZB gehalten. Die Kommission wird auch sicherstellen, dass die Laufzeit der Refinanzierungsgeschäfte der angemessenen Verwaltung der Marge im Rahmen der EU-Eigenmittelobergrenze einschließlich des Tilgungsprofils der EU-Anleihen Rechnung trägt. Die Refinanzierungsgeschäfte dürften ab 2016 erfolgen. Alle Kosten, die der EU im Rahmen des Abschlusses und der Durchführung der einzelnen Geschäfte entstehen, werden von Portugal getragen.

Wohlgemerkt zielt dieser Beschluss auch darauf ab, die Anleihebedingungen für den Staat zu verbessern und positive Ausstrahlungseffekte auf den privaten Sektor zu erzeugen. Diese Effekte kommen sowohl den Gläubiger- als auch den Schuldnerländern zugute und tragen so zur Stabilität des Euro-Währungsgebiets bei.

In Anbetracht der vorgenannten Faktoren vertritt die Kommission die Auffassung, dass die vorgesehenen Änderungen, d. h. die Verlängerung der durchschnittlichen Laufzeit des EFSM-Darlehens für Portugal, zur Erreichung der Programmziele beitragen werden.

2013/0171 (NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus[1], insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Gemäß Artikel 3 Absatz 9 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU des Rates hat die Kommission, zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank (EZB), in der Zeit vom 25. Februar bis zum 14. März 2013 die siebte Überprüfung der Fortschritte der portugiesischen Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen durchgeführt. Anschließend wurden in der Zeit vom 14. bis zum 17. April 2013 und vom 8. bis zum 11. Mai 2013 zusätzliche Bewertungen bestimmter finanzpolitischer Maßnahmen vorgenommen.

(2)       Eine Verlängerung der maximalen Durchschnittslaufzeit der EU-Darlehen wäre von Vorteil, da sie Portugals Anstrengungen zur Wiedererlangung des uneingeschränkten Marktzugangs und zum erfolgreichen Ausstieg aus dem Programm unterstützen würde. Um den größtmöglichen Nutzen aus der Streckung der maximalen Durchschnittslaufzeit des EU-Darlehens zu ziehen, sollte die Kommission ermächtigt werden, die Laufzeit der Teilzahlungen und Tranchen zu verlängern.

(3)       Nach einem unerwartet starken Konjunktur- und Beschäftigungseinbruch im letzten Quartal des Jahres schrumpfte das reale BIP 2012 um 3,2 %. Aufgrund dieser Entwicklungen musste der Wirtschaftsausblick nach unten korrigiert werden: Inzwischen wird für 2013 mit einem Rückgang des realen BIP um 2,3 % gerechnet, da der Überhang aus 2012 negativer ausfällt, der inländische Konsum durch die unerwartet hohe Arbeitslosigkeit stärker gedämpft wird und sich die Aussichten für die Auslandsnachfrage eingetrübt haben. Den Prognosen zufolge wird die wirtschaftliche Erholung auch verhaltener verlaufen als ursprünglich erwartet: Das reale BIP soll in der zweiten Jahreshälfte die Talsohle erreichen und 2014 mit einer durchschnittlichen Jahresrate von 0,6 % wachsen, bevor 2015 wieder ein reales BIP-Wachstum von 1,5 % erzielt wird. Die Arbeitslosenquote soll 2014 mit 18 ½ % der Erwerbsbevölkerung ihren Höchststand erreichen.

(4)       Das gesamtstaatliche Defizit belief sich 2012 auf 6,4 % des BIP und lag damit über dem Programmziel von 5 % des BIP. Auf das Gesamtdefizit wirkten sich mehrere umfangreiche Einmalmaßnahmen aus, deren budgetäre Auswirkungen bei der vorigen Überprüfung noch nicht bekannt waren. Zu diesen Maßnahmen gehören die Kapitalspritze für die staatseigene Bank CGD (0,5 % des BIP), die über den Staat erfolgende Umwandlung von Gesellschafterdarlehen der Parpública an Sagestamo (zwei Unternehmen, die nicht zum Sektor Gesamtstaat zählen) in Eigenkapital (0,5 % des BIP) und die Wertminderungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögenswerten der BPN (0,1 % des BIP). Außerdem wurden die Einnahmen aus der Veräußerung der Betriebskonzession für die Großflughäfen Portugals auf Anraten von Eurostat als Eigenkapitalrücknahme klassifiziert, die folglich nicht in den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo einfließt, wohingegen die Regierung sie noch mit 0,7 % des BIP im Haushalt berücksichtigt hatte. Werden diese einmaligen Faktoren aus der Gesamtsaldo herausgerechnet, beliefe sich das gesamtstaatliche Defizit auf 4,7 % des BIP und läge damit unter dem Zielwert. Das Defizit auf diese Höhe zu beschränken, war durchaus nicht einfach, da die makroökonomisch bedingten Einnahmenausfälle durch höhere Einsparungen als geplant ausgeglichen werden mussten, insbesondere bei der Lohnsumme im öffentlichen Sektor, den Vorleistungen und den Mitteln für neue Investitionsvorhaben.

(5)       Insgesamt machte die an der Verbesserung des strukturellen Saldos gemessene Konsolidierungsanstrengung im Jahr 2012 2,4 % des BIP aus und stand somit in Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 9. Oktober 2012 zur Beendigung des übermäßigen öffentlichen Defizits in Portugal. Der strukturelle Primärsaldo verbesserte sich mit 2,7 % des BIP sogar noch deutlicher.

(6)       Nach den Entwicklungen im Jahr 2012 wird als Ausgangslage für den Haushalt 2013 nun angenommen, dass die Einnahmenausfälle und höheren sozialen Sachleistungen noch in diesem Jahr fortwirken, während die Ausgabeneinsparungen vom letzten Quartal 2012 großteils als nicht dauerhaft angesehen werden, so dass sich für 2013 insgesamt ein negativer Überhang von rund 0,4 % des BIP ergibt. Darüber hinaus hat sich die budgetäre Ausgangslage durch die erhebliche Verschlechterung der makroökonomischen Aussichten für 2013 um weitere 0,5 % des BIP verschlechtert. In Anbetracht dieser Entwicklungen sind die bei der fünften Überprüfung des Programms festgelegten Haushaltsziele für den Zeitraum 2013-2015 (4,5 % des BIP für 2013 und 2,5 % des BIP für 2014) nicht mehr zu erreichen. Da sich die Abweichung von den Haushaltszielen der Bewertung zufolge im Wesentlichen der Kotrolle der Regierung entzieht, erscheint es angemessen, die Haushaltsanpassung zu revidieren.

(7)       Die Defizitziele wurden daher angepasst und nun bei 5,5 % des BIP für 2013, 4,0 % des BIP für 2014 und 2,5 % des BIP für 2015 angesetzt. Dieser Konsolidierungspfad wurde neu kalibriert, um einerseits die strukturelle Primäranpassung im Zeitraum 2011-2015 bei annähernd 9 % zu halten, andererseits aber die automatischen Stabilisatoren wirken lassen zu können und der angespannten Finanzierungs- und Schuldenlage sowie den sozialen Kosten der Anpassung Rechnung zu tragen. Selbst bei den revidierten Zielen werden Konsolidierungsmaßnahmen in erheblichem Umfang erforderlich sein: 3,5 % des BIP im Jahr 2013 und 2 % des BIP im Jahr 2014. Die im Programmzeitraum vorgesehene Anpassung wird durch eine Reihe struktureller ausgaben- und einnahmenseitiger Maßnahmen unterstützt. Der Konsolidierungspfad soll über den Programmzeitraum hinausreichen, um das Defizit bis 2015 deutlich unter die 3 % -Marke zu drücken.

(8)       Das Haushaltsgesetz 2013 enthält diskretionäre Maßnahmen struktureller Art im Umfang von gut 3 % des BIP; berücksichtigt ist dabei schon, dass eine der beiden gestrichenen Bonuszahlungen für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst wieder eingeführt wurde und für die beiden 2012 gekürzten Bonuszahlungen für Rentner nun eine Zahlung in 1,1-facher Höhe erfolgen soll. Allerdings hat das Verfassungsgericht am 5. April einige der im Haushalt 2013 enthaltenen Maßnahmen für unrechtmäßig erklärt, darunter die fortbestehende Streichung einer Bonuszahlung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die Kürzung der Bonuszahlung für Rentner um 0,9 und die neue Abgabe auf das Arbeitslosen- und Krankengeld, wodurch eine Haushaltslücke von 0,8 % des BIP entstanden ist. Um diese Lücke zu schließen und die erforderlichen Haushaltsanpassungen in den Jahren 2014 und 2015 abzusichern, verabschiedete die Regierung in den Monaten April und Mai ein Paket unbefristeter ausgabensenkender Maßnahmen, die im Zeitraum 2013-2014 insgesamt 4,7 Mrd. EUR bzw. 2,8 % des BIP erbringen sollen, wobei Maßnahmen im Umfang von 0,8 % des BIP bereits 2013 greifen sollen.

(9)       Auch wegen der vollen Wiedereinführung der beiden Bonuszahlungen für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und Rentner entfallen über zwei Drittel der gesamten Konsolidierungsanstrengung im Jahr 2013 auf Einnahmenerhöhungen, während sich die Ausgabenkürzungen auf weniger als ein Drittel belaufen, was der ursprünglichen Absicht zuwiderläuft, die Konsolidierung auf die Ausgabenseite zu konzentrieren.

(10)     Zu den einnahmenseitigen Maßnahmen im Jahr 2013 gehören eine Umstrukturierung der Einkommensteuer, eine Zusatzsteuer von 3,5 % auf den über dem Mindestlohn liegenden Teil des zu versteuernden Einkommens, ein Solidaritätszuschlag für die höchsten Einkommensstufen, die Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage und andere einnahmenwirksamen Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung, höhere Verbrauchsteuern auf Tabak, Alkohol und Erdgas, eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für die Immobiliensteuer nach der Neubewertung von Immobilien und eine außerordentliche Solidaritätsabgabe auf Renten zur Bewältigung alterungsbedingter Herausforderungen für die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte. Die Maßnahmen auf der Ausgabenseite beinhalten erhebliche Kürzungen bei der Lohnsumme im öffentlichen Sektor durch Optimierung der Ressourcenallokation und Personalabbau sowie durch Einschnitte bei der Überstundenvergütung, den Lohnzusatzleistungen und der Sonderurlaubsvergütung. Zu den weiteren ausgabensenkenden Maßnahmen gehören die Fortsetzung der Rationalisierungsanstrengungen im Gesundheitswesen, die Straffung der Sozialleistungen und die gezieltere Ausrichtung sozialer Unterstützung, die Verringerung der Vorleistungen bei den Fachministerien sowie Einsparungen durch Neuverhandlung von Verträgen über öffentlich-private Partnerschaften und durch weitere Umstrukturierungsanstrengungen bei staatseigenen Unternehmen. Einige der geplanten Einsparungen ergeben sich durch Vorziehen der im Rahmen der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben (Public Expenditure Review‑ PER) vorgesehenen Maßnahmen.

(11)     Während die erstgenannten Maßnahmen dauerhafter Art sind, wird die Regierung auch Maßnahmen nicht dauerhafter Art einführen, darunter eine zeitlich vorgezogene Nutzung von Mitteln aus den EU-Fonds, unter anderem durch Umschichtung von Kohäsionsfondsmitteln aus weniger ausgereiften in reifere Projekte, und weitere Kürzungen der Investitionsausgaben (Polis-Programm).

(12)     Zusätzlich zu den im Nachtragshaushalt enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen werden alle anderen Gesetzesänderungen und ‑vorschläge, die zur Durchführung der PER-bedingten Reformen erforderlich sind, noch vor der Mitte Juli 2013 beginnenden Sommerpause von der Regierung beschlossen bzw. ins Parlament eingebracht.

(13)     Im Jahr 2014 wird die Haushaltsanpassung auf der Grundlage der von der Regierung in den letzten Monaten durchgeführten PER erfolgen und im Jahr 2014 unbefristete ausgabensenkende Maßnahmen im Umfang von 2 % des BIP beinhalten. Die PER-Maßnahmen werden sich vorwiegend über drei Achsen auswirken: (1) Senkung der Lohnsumme im öffentlichen Sektor, (2) Kürzung der Rentenleistungen und (3) sektorale Ausgabenkürzungen quer durch Fachministerien und Programme. Die PER-Maßnahmen sind Bestandteil breiter angelegter Anstrengungen zur Reform des Staates mit dem Ziel, die Bereitstellung sozialer Transferleistungen und öffentlicher Dienstleistungen gerechter und effizienter zu gestalten. Die Senkung der Lohnsumme im Jahr 2014 zielt darauf ab, die Belegschaft im öffentlichen Sektor zu verkleinern und gleichzeitig den Anteil der Höherqualifizierten zu erhöhen, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen an die Regelungen der Privatwirtschaft anzugleichen und die Vergütung transparenter und leistungsbezogener zu gestalten. Einzelne Reformen sind z. B. die Umwandlung des Mobilitätsprogramms (Special Mobility Scheme) in ein Umschulungsprogramm (Requalification Programme), die Anpassung der Wochenarbeitszeit im öffentlichen Sektor an den privaten Sektor (d. h. Erhöhung von 35 auf 40 Stunden), die Einführung eines Stundenkontos, Einschnitte bei den Urlaubsansprüchen, die Umsetzung einer freiwilligen Ausscheideregelung (die Schätzungen zufolge zunächst einmal Kosten von rund 0,3 % des BIP verursachen wird) und die Einführung einer einheitlichen Tarifordnung für Löhne und Zulagen. Ein weiterer bedeutender Teil der Einsparungen wird durch eine umfassende Rentenreform erzielt, die auf Gerechtigkeitsgrundsätzen und Einkommensprogressivität basiert und so die niedrigsten Renten schützt. Insbesondere werden die Reformen darauf abzielen, die derzeitigen Unterschiede zwischen den Regelungen für Beamte (CGA) und dem allgemeinen Rentensystem zu verringern, das gesetzliche Rentenalter um die Veränderung des Tragfähigkeitsfaktors zu erhöhen und ‑ falls unbedingt erforderlich – einen progressiv gestalteten Tragfähigkeitsbeitrag einzuführen. Schließlich soll quer durch die Fachministerien noch mehr bei Vorleistungen und Ausgabenprogrammen eingespart werden.

(14)     Angesichts politischer und rechtlicher Umsetzungsrisiken könnten einige PER-Maßnahmen im Laufe des gegenwärtigen Konsultationsprozesses mit den Sozialpartnern und den politischen Partnern noch durch andere Maßnahmen gleichen Umfangs und gleicher Qualität ersetzt werden.

(15)     Die Haushaltskonsolidierung wird durch eine Reihe struktureller finanzpolitischer Maßnahmen gestützt, die die Kontrolle der Staatsausgaben und Einnahmenerhebung verbessern sollen. Insbesondere wurde eine umfassende Reform des Haushaltsrahmens auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene auf den Weg gebracht, die ihn mit bewährten Praktiken im Bereich der Haushaltsverfahren und der Haushaltsverwaltung in Einklang bringen wird. Das neue Verpflichtungskontrollsystem zeigt bereits Ergebnisse, doch muss seine Umsetzung genau überwacht werden, um zu gewährleisten, dass den Verpflichtungen die entsprechende Finanzierung gegenübersteht. Die Reformen der öffentlichen Verwaltung werden mit einer weitreichenden Rationalisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltung und öffentlicher Einrichtungen fortgesetzt. Die Reformen der Einnahmenverwaltung kommen weiter voran, und die Behörden verbessern die Zahlungsmoral und intensivieren die Überwachung der Zahlungseingänge. Die Neuverhandlung öffentlich-privater Partnerschaften hat begonnen und soll 2013 und darüber hinaus erhebliche Einsparungen bringen. Im Schnitt erzielten die staatseigenen Unternehmen Ende 2012 ein ausgeglichenes Betriebsergebnis, und zusätzliche effizienzsteigernde Reformen sind geplant, um die Ergebnisse noch weiter zu verbessern. Die Reformen im Gesundheitswesen führen zu erheblichen Einsparungen und werden im Wesentlichen auch weiterhin den Zielvorgaben entsprechend umgesetzt.

(16)     Ausgehend von den aktuellen Projektionen der Kommission für das nominale BIP-Wachstum (‑1,0 % für 2013, 1,6 % für 2014 und 3,3 % für 2015) und von einem gesamtstaatlichen Defizit von 5,5 % des BIP im Jahr 2013, 4,0 % des BIP im Jahr 2014 und 2,5 % des BIP im Jahr 2015 wird mit folgender Entwicklung der Schuldenquote gerechnet: 122,9 % des BIP im Jahr 2013, 124,2 % des BIP im Jahr 2014 und 123,1 % des BIP im Jahr 2015. Folglich wäre die Schuldenquote ab 2014 rückläufig, sofern weitere Fortschritte beim Defizitabbau erzielt werden. Die Schuldenstandsentwicklung wird durch mehrere Transaktionen unter dem Strich beeinflusst, darunter erhebliche Erwerbe finanzieller Vermögenswerte, insbesondere für die etwaige Rekapitalisierung von Banken und die Finanzierung staatseigener Unternehmen, sowie Differenzen zwischen aufgelaufenen und kassenwirksamen Zinszahlungen.

(17)     Die Eigenkapitalaufstockung bei den Banken wurde 2012 abgeschlossen, so dass die betroffenen Banken sowohl die EBA-Vorgaben für die Eigenkapitalpuffer als auch die als Programmziel vorgesehene Kernkapitalquote (Tier 1) von 10 % zum Jahresende erfüllen konnten. Der vorgegebene Richtwert von 120 % für das Kredit-Einlagen-Verhältnis wird bis 2014 voraussichtlich erreicht, wobei dieser Schwellenwert von einigen Banken bereits unterschritten wird. Die Anstrengungen zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen für den Unternehmenssektor werden derzeit verstärkt. Die Möglichkeiten, die Performanz und Governance bestehender staatlich geförderter Kreditlinien zu verbessern, werden geprüft. Die Sanierungspläne der Banken werden analysiert und Abwicklungspläne ausgearbeitet.

(18)     Bei der Durchführung von Strukturreformen zur Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit wurden weitere Fortschritte erzielt. Zusätzlich zur Stärkung der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen haben die Behörden eine umfassende Arbeitsmarktreform beschlossen. Um die Arbeitsmarktflexibilität und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, werden mit dem neuen Rechtsrahmen die Abfindungsregelungen eingeschränkt, die Bedingungen für faire Entlassungen gelockert, die Arbeitszeitflexibilität erhöht, die Möglichkeiten für Tarifverhandlungen auf Unternehmensebene ausgeweitet und die Leistungen der Arbeitslosigkeitsversicherung überprüft, um die Anreize für eine rasche Rückkehr ins Erwerbsleben zu erhöhen, wobei zugleich ein ausreichender Schutz gewahrt werden soll. Die Aktionspläne zur Sekundarschul- und Berufsausbildung werden alles in allem planmäßig umgesetzt.

(19)     Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, mit der Marktzutrittsschranken abgebaut und Wettbewerb und Wirtschaftstätigkeit gefördert werden sollen, indem Marktneulingen der Zugang zum Markt der verschiedenen Wirtschaftsordnungen erleichtert wird, kommt zufriedenstellend voran. Ein Rahmengesetz, in dem die Funktionsweise der wichtigsten nationalen Regulierungsbehörden grundsätzlich geregelt und diesen Behörden ein hohes Maß an Unabhängigkeit und Autonomie übertragen wird, soll ins Parlament eingebracht werden. Erhebliche Fortschritte wurden bei der Umsetzung des dritten Energiepakets erzielt und das tarifäre Defizit wird abgebaut, um die Tragfähigkeit des Stromversorgungssystems sicherzustellen. In Bereichen wie Umwelt- und Raumplanung, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Industrie, Tourismus und Geologie werden auch die Lizenz- und Genehmigungsverfahren sowie andere administrative Auflagen vereinfacht.

(20)     Eine umfassende Reform des Mietwohnungsmarkts ist im November 2012 in Kraft getreten und dürfte dem Wohnungsmarkt mehr Dynamik verleihen. Die Reform des Justizwesens schreitet dem vereinbarten Zeitplan entsprechend voran. Fortschritte wurden auch beim Abbau des Verfahrensrückstands und bei breiter angelegten Reformen wie der geographischen Neuordnung der Gerichtsdistrikte und der Reform der Zivilprozessordnung, erzielt –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

1.           Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU wird wie folgt geändert:

(a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Die Europäische Union gewährt Portugal ein Darlehen über maximal 26 Mrd. EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens 19,5 Jahren. Die Laufzeit einzelner Tranchen der Darlehensfazilität kann bis zu 30 Jahre betragen.“

(b) Folgender Absatz wird angefügt:

„(9) Auf Ersuchen Portugals kann die Kommission die Laufzeit eines Teilbetrags oder einer Tranche verlängern, sofern die in Absatz 1 genannte durchschnittliche Höchstlaufzeit eingehalten wird. Die Kommission kann ihre zu diesem Zweck aufgenommenen Mittel ganz oder teilweise refinanzieren. Im Voraus aufgenommene Beträge werden auf einem bei der EZB geführten Konto gehalten, das die Kommission für die Verwaltung des finanziellen Beistands eröffnet hat.“

2.           Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU wird wie folgt geändert:

(a) Die Absätze 3 und 4 erhalten folgende Fassung:

„(3) Das gesamtstaatliche Defizit geht 2011 nicht über 5,9 % des BIP, 2012 nicht über 5,0 % des BIP, 2013 nicht über 5,5 % des BIP und 2014 nicht über 4 % des BIP hinaus. Nicht in die Berechnung dieses Defizits einbezogen werden die Kosten, die dem Haushalt durch die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der portugiesischen Regierung für den Finanzsektor entstehen könnten. Die Haushaltskonsolidierung wird durch dauerhafte Maßnahmen hoher Qualität unter Minimierung der Auswirkungen auf schwache Bevölkerungsgruppen erreicht.

(4) Portugal erlässt die in den Absätzen 5 bis 8 genannten Maßnahmen vor Ablauf des jeweils angegebenen Jahres, wobei die genauen Fristen für die Jahre 2011-2014 im Memorandum of Understanding niedergelegt sind. Portugal ist bereit, zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Defizitziele im gesamten Programmzeitraum zu erreichen.“

(b) Die Absätze 7 bis 9 erhalten folgende Fassung:

„(7) Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2013 folgende Maßnahmen:

(a) Das gesamtstaatliche Defizit geht 2013 nicht über 5,5 % des BIP hinaus. Die im Haushalt 2013, einschließlich des bis Ende Mai zu beschließenden Nachtragshaushalts, vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen werden während des gesamten Jahres umgesetzt. Die einnahmenwirksamen Maßnahmen umfassen eine Reform der Einkommensteuer, mit der die Steuerstruktur vereinfacht, die Steuerbemessungsgrundlage durch Abschaffung bestimmter Steuervergünstigungen verbreitert und der durchschnittliche Steuersatz unter gleichzeitiger Wahrung der Progressivität erhöht wird, eine Verbreiterung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage, eine Anhebung der Verbrauchsteuern und der wiederkehrenden Immobiliensteuern sowie eine außerordentliche Solidaritätsabgabe auf Renten. Zu den ausgabensenkenden Maßnahmen gehören eine Rationalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie der Bereiche Bildung, Gesundheit und Sozialleistungen, eine Verringerung der Lohnsumme durch Absenkung des Personalstands sowohl bei unbefristeten als auch befristeten Arbeitsverhältnissen und Verringerung der Überstundenvergütungen, eine Kürzung der Betriebs- und Investitionsausgaben staatseigener Unternehmen, eine Neuaushandlung von Verträgen mit öffentlich-privaten Partnerschaften und Kürzungen bei den Vorleistungen quer durch die Fachministerien.

(b) Einige der bei der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben (PER) ermittelten Maßnahmen werden auf 2013 vorgezogen. Sie bestehen hauptsächlich in einem weiteren Beschäftigungsabbau im öffentlichen Dienst durch Umwandlung des Mobilitätsprogramms in ein Umschulungsprogramm, Angleichung der arbeitsrechtlichen Regelungen des öffentlichen Sektors an die Privatwirtschaft, insbesondere durch Erhöhung der Wochenarbeitszeit im öffentlichen Sektor von 35 auf 40 Stunden, Anhebung der Arbeitnehmerbeiträge zu den besonderen Gesundheitsversicherungsregelungen des öffentlichen Sektors und Senkung der Lohnzusatzleistungen. Die Rationalisierungsanstrengungen quer durch die Fachministerien werden über die ursprünglichen Haushaltspläne hinaus intensiviert und die Sozialausgaben weiter gestrafft. Darüber hinaus sollten die vorgenannten dauerhaften Maßnahmen durch befristete Maßnahmen ergänzt werden, die 2014 durch unbefristete Maßnahmen ersetzt werden sollen; dabei geht es insbesondere um eine zeitlich vorgezogene Nutzung von EU-Fonds und eine weitere Kürzung der Investitionsausgaben (Polis-Programm).

(c) Zusätzlich zu den im Nachtragshaushalt enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen werden alle anderen Gesetzesänderungen und ‑vorschläge, die zur Durchführung der PER-bedingten Reformen erforderlich sind, noch vor der Mitte Juli 2013 beginnenden Sommerpause von der Regierung beschlossen bzw. ins Parlament eingebracht.

(d) Portugal setzt sein Privatisierungsprogramm weiter um.

(e) Portugal koordiniert den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Ebenen des Staates, um die Einnahmenvorausschätzungen für die Haushalte 2014 der autonomen Regionen und Kommunen zu erleichtern.

(f) Portugal intensiviert die Inanspruchnahme gemeinsamer Dienste in der öffentlichen Verwaltung.

(g) Portugal reduziert die Zahl der lokalen Zweigstellen von Fachministerien (z. B. in den Ressorts Steuern, soziale Sicherheit, Justiz) durch Zusammenlegung in so genannten „Bürger-Shops“ und Weiterentwicklung der elektronischen Verwaltungsdienste über die gesamte Laufzeit des Programms.

(h) Portugal setzt die Neuordnung und Rationalisierung des Krankenhausnetzes durch Spezialisierung, Konzentration von Krankenhausdienstleistungen und deren Aufteilung in kleinere Dienste sowie durch gemeinsame Verwaltung und gemeinsamen Betrieb von Krankenhäusern fort. Die Umsetzung des Aktionsplans wird bis Ende 2013 abgeschlossen.

(i) Mit Unterstützung international anerkannter Experten führt Portugal nach Annahme der Änderung des neuen Gesetzes über städtische Miet- und Pachtverträge 6/2006 und des Gesetzesdekrets, das das Verwaltungsverfahren für Renovierungen vereinfacht, eine umfassende Überprüfung der Funktionsweise des Wohnungsmarkts durch.

(j) Portugal entwickelt ein landesweites Grundbuchsystem, um Kosten und Nutzen bei der Umsetzung der städtebaulichen Planung gerechter zu verteilen.

(k) Portugal setzt die in seinen Aktionsplänen genannten Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung der Sekundarschulbildung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung um; insbesondere wird die volle Einsatzfähigkeit des Managementinstruments zur Analyse, Überwachung und Bewertung der Ergebnisse und Auswirkungen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen hergestellt und werden die Referenzberufsschulen errichtet.

(l) Portugal nimmt die noch ausstehenden sektorspezifischen Änderungen an, die erforderlich sind, damit die Dienstleistungsrichtlinie vollständig umgesetzt wird.

(m) Portugal ergreift gezielte Maßnahmen, um die Anzahl der in Verzug geratenen Durchsetzungsfälle stetig abzubauen und damit den Verfahrensrückstand der Gerichte aufzuholen.

(n) Portugal bringt das Rahmengesetz über die wichtigsten nationalen Regulierungsbehörden, das deren uneingeschränkte Unabhängigkeit sowie finanzielle, administrative und operative Eigenständigkeit gewährleistet, ins Parlament ein.

(o) Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Vollendung ausstehender Reformen zum Bürokratieabbau [voll funktionsfähiger einheitlicher Ansprechpartner - Point of Single Contact, kurz: PSC, und genehmigungsfreie Projekte] und durch weitere Vereinfachung der geltenden Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Regularien und sonstigen Bürokratielasten für die Wirtschaft, die die Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten in entscheidendem Maße hemmen.

(p) Portugal vollendet die Reform des Governance-Systems für die Häfen, einschließlich der Überarbeitung der Konzessionen für den Betrieb von Häfen.

(q) Portugal führt die Maßnahmen durch, mit denen die Funktionsweise des Verkehrssystems verbessert werden soll.

(r) Portugal führt die Maßnahmen zum Abbau des tarifären Defizits im Energiebereich durch und setzt das dritte EU-Energiepaket vollständig um.

(s) Portugal stellt sicher, dass der neue rechtliche und institutionelle Rahmen für ÖPP angewandt wird und dass ÖPP-Verträge für den Straßenbau weiterhin in Einklang mit dem von der Regierung vorgelegten Strategieplan und mit der Überarbeitung des regulatorischen Rahmens neuverhandelt werden, um insbesondere 2013 erhebliche Fiskalgewinne zu erzielen.

(t) Portugal konzentriert sich weiterhin auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung und zur Stärkung der Regeltreue der Steuerpflichtigen.

(u) Portugal passt die Abfindungsregelungen entsprechend den Vorgaben des Memorandum of Understanding an.

(v) Zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte fördert Portugal eine Lohnentwicklung, die den Zielen Beschäftigungsförderung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen entspricht. Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn sie durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist.

(w) Portugal verbessert die Wirksamkeit seiner aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen weiter und stützt sich hierbei auf die Ergebnisse des Bewertungsberichts und den Aktionsplan zur Verbesserung der Funktionsweise der staatlichen Arbeitsvermittlung.

(8) Das gesamtstaatliche Defizit geht 2014 nicht über 4,0 % des BIP hinaus. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt Portugal die ausgabensenkenden Maßnahmen um, die im Rahmen der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben (PER) ausgearbeitet wurden. In der Summe belaufen sich diese Maßnahmen im Jahr 2014 auf 2 % des BIP und umfassen die Verringerung der Lohnsumme mit dem Ziel, den Personalstand im öffentlichen Sektor unter Erhöhung des Anteils der Höherqualifizierten zu senken, die weitere Annäherung der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Sektors an die Privatwirtschaft, d. h. Erhöhung der Wochenarbeitszeit, Einführung eines Stundenkontos und Verringerung der Urlaubsansprüche, die Umsetzung einer freiwilligen Ausscheideregelung, einen Abbau der gegenwärtigen Unterschiede zwischen den für die Beamtenpensionen geltenden Regelung (CGA) und dem allgemeinen Rentensystem, eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters und — sofern unbedingt erforderlich — eine progressiv gestaltete Nachhaltigkeitsabgabe auf die Renten. Außerdem wird quer durch die Fachministerien noch mehr bei Vorleistungen und Ausgabenprogrammen eingespart. Einige Maßnahmen können ganz oder teilweise durch Maßnahmen gleichen Umfangs und gleicher Qualität ersetzt werden.

(9) Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, bemüht sich Portugal, im Bankensektor eine adäquate Eigenkapitalausstattung aufrechtzuerhalten und einen geordneten Verschuldungsabbau sicherzustellen, wobei die im Memorandum of Understanding niedergelegten Fristen eingehalten werden. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal hierbei die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal

(a) die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer anhalten;

(b) einen ausgewogenen und geordneten Verschuldungsabbau des Bankensektors sicherstellen, der nach wie vor entscheidend ist, um Finanzierungsungleichgewichte dauerhaft zu beseitigen und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem auf mittlere Sicht zu verringern. Die Finanzierungs- und Kapitalpläne der Banken werden vierteljährlich überprüft;

(c) die Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor und insbesondere für KMU durch eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung ihres Zugangs zu den Kapitalmärkten und Exportkreditversicherungen fördern;

(d) die staatseigene CGD-Gruppe weiter verschlanken;

(e) den Prozess der Sanierung der von der BPN auf die drei staatseigenen Zweckgesellschaften übertragenen Aktiva optimieren, indem die Verwaltung dieser Aktiva einem professionellen Dritten mit dem Mandat übertragen wird, die Aktiva im Laufe der Zeit schrittweise zu sanieren. Die portugiesische Regierung wählt die mit der Kreditverwaltung betraute Stelle im Wege des laufenden auf konkurrierenden Geboten basierenden Verfahrens aus und sieht im Mandat angemessene Anreize vor, um die Rückflüsse zu maximieren und die Betriebskosten zu minimieren. Die portugiesische Regierung stellt eine zeitige Veräußerung der Tochterunternehmen und Vermögenswerte der beiden anderen staatseigenen Zweckgesellschaften sicher;

(f) ausgehend von den vorgelegten vorläufigen Vorschlägen zur Förderung einer Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor Lösungen entwickeln und umsetzen, die für den Unternehmenssektor Finanzierungsalternativen zum herkömmlichen Bankdarlehen bieten. Die portugiesische Regierung bewertet die Effektivität staatlich finanzierter Exportkreditversicherungsprogramme, um EU-rechtskonforme angemessene Maßnahmen zur Exportförderung zu ergreifen;

(g) die Sanierungspläne der Banken analysieren, dem System Leitlinien für Sanierungspläne an die Hand geben und auf der Grundlage der von den Banken übermittelten Meldungen Abwicklungspläne ausarbeiten; sicherstellen, dass die anfängliche und die jährliche Finanzierung des Abwicklungsfonds geregelt wird. Die Sanierungs- und Abwicklungspläne von Banken mit systemischer Bedeutung werden vorrangig umgesetzt;

(h) den Rahmen für die außergerichtliche Restrukturierung von Schulden privater Haushalte durch Finanzinstitute implementieren, die Anwendung für die Restrukturierung von Schulden von Unternehmen reibungsloser gestalten und einen Aktionsplan zur Information der Öffentlichkeit über die Restrukturierungsinstrumente umsetzen;

(i) vierteljährliche Berichte über die Umsetzung der neuen Umstrukturierungsinstrumente erstellen und eine Erhebung bei den von Insolvenzen betroffenen Stakeholdern durchführen, um zu ermitteln, ob die bestehenden Umschuldungsinstrumente angemessen sind oder ob etwaige Lücken oder Engpässe bestehen, Alternativen prüfen, wie mehr Unternehmen nach dem PER (dem besonderen Sanierungsverfahren für Unternehmen in schwerer finanzieller Notlage) und dem SIREVE (System für die außergerichtliche Sanierung von Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage oder drohenden oder eingetretenen Insolvenz) erfolgreich saniert werden können;

(j) die Möglichkeiten prüfen, die Performanz und Governance bestehender staatlich geförderter Kreditlinien zu verbessern, und ein vierteljährliches Überwachungs- und Meldeverfahren für die Vergabe von staatlich geförderten Kreditlinien einrichten, um den Finanzierungszugang von KMU zu verbessern; eine externe Prüfung des staatlichen Bürgschaftssystems durchführen.“

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident/Die Präsidentin

[1]               ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.