Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal /* COM/2013/0330 final - 2013/0171 (NLE) */
BEGRÜNDUNG Am 17. Mai
2011 gewährte der Rat Portugal auf dessen Antrag hin finanziellen Beistand
(Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates), um ein rigoroses
Wirtschafts- und Reformprogramm zu stützen, mit dem Ziel, das Vertrauen
wiederherzustellen, die Rückkehr der Wirtschaft zu nachhaltigem Wachstum zu
ermöglichen und die Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und
der EU zu erhalten. Gemäß Artikel 3 Absatz 9 des
Beschlusses 2011/344/EU hat die Kommission zusammen mit dem IWF und im Benehmen
mit der EZB die Fortschritte bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sowie
deren Wirksamkeit und wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zum siebten
Mal überprüft. Angesichts der wirtschaftlichen,
haushaltspolitischen und finanziellen Entwicklungen sowie der politischen
Maßnahmen der letzten Zeit vertritt die Kommission die Auffassung, dass die an
den Beistand geknüpften wirtschaftspolitischen Auflagen zur Sicherung der
Programmziele in einigen Punkten geändert werden müssen. Diese Änderungen
werden in den Erwägungsgründen des Vorschlags zur Änderung des
Durchführungsbeschlusses des Rates erläutert. In Einklang mit der Erklärung der Eurogruppe
und der Wirtschafts- und Finanzminister vom 12. April 2013 sollte der
Durchführungsbeschluss des Rates darüber hinaus mit Blick auf die Glättung des
Tilgungsprofils und die Verringerung des Refinanzierungsbedarfs in den auf den
Abschluss des Programms folgenden Jahren geändert werden, um durch Streckung
der Laufzeiten der einzelnen Auszahlungen die durchschnittliche Laufzeit der
Gesamtfazilität von „höchstens 12,5 Jahren“ auf „höchstens
19,5 Jahre“ zu verlängern. Auf Antrag Portugals und sofern es die
Marktbedingungen zulassen, kann die Kommission ihre ursprünglichen Anleihen
ganz oder teilweise refinanzieren, um die Laufzeit eines Teilbetrags oder einer
Tranche zu verlängern, solange die Durchschnittslaufzeit von höchstens
19,5 Jahren nicht überschritten wird. Von der Kommission im Voraus
aufgenommene Beträge werden auf einem von der Kommission für die Verwaltung des
finanziellen Beistands eröffneten Konto bei der EZB gehalten. Die Kommission
wird auch sicherstellen, dass die Laufzeit der Refinanzierungsgeschäfte der
angemessenen Verwaltung der Marge im Rahmen der EU-Eigenmittelobergrenze
einschließlich des Tilgungsprofils der EU-Anleihen Rechnung trägt. Die
Refinanzierungsgeschäfte dürften ab 2016 erfolgen. Alle Kosten, die der EU im
Rahmen des Abschlusses und der Durchführung der einzelnen Geschäfte entstehen,
werden von Portugal getragen. Wohlgemerkt zielt dieser Beschluss auch darauf
ab, die Anleihebedingungen für den Staat zu verbessern und positive
Ausstrahlungseffekte auf den privaten Sektor zu erzeugen. Diese Effekte kommen
sowohl den Gläubiger- als auch den Schuldnerländern zugute und tragen so zur
Stabilität des Euro-Währungsgebiets bei. In Anbetracht der vorgenannten Faktoren
vertritt die Kommission die Auffassung, dass die vorgesehenen Änderungen,
d. h. die Verlängerung der durchschnittlichen Laufzeit des EFSM-Darlehens
für Portugal, zur Erreichung der Programmziele beitragen werden. 2013/0171 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses
2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines
europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus[1],
insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 3
Absatz 9 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU des Rates hat die
Kommission, zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und im
Benehmen mit der Europäischen Zentralbank (EZB), in der Zeit vom
25. Februar bis zum 14. März 2013 die siebte Überprüfung der
Fortschritte der portugiesischen Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten
Maßnahmen durchgeführt. Anschließend wurden in der Zeit vom 14. bis zum
17. April 2013 und vom 8. bis zum 11. Mai 2013 zusätzliche
Bewertungen bestimmter finanzpolitischer Maßnahmen vorgenommen. (2) Eine Verlängerung der
maximalen Durchschnittslaufzeit der EU-Darlehen wäre von Vorteil, da sie
Portugals Anstrengungen zur Wiedererlangung des uneingeschränkten Marktzugangs
und zum erfolgreichen Ausstieg aus dem Programm unterstützen würde. Um den
größtmöglichen Nutzen aus der Streckung der maximalen Durchschnittslaufzeit des
EU-Darlehens zu ziehen, sollte die Kommission ermächtigt werden, die Laufzeit
der Teilzahlungen und Tranchen zu verlängern. (3) Nach einem unerwartet starken
Konjunktur- und Beschäftigungseinbruch im letzten Quartal des Jahres schrumpfte
das reale BIP 2012 um 3,2 %. Aufgrund dieser Entwicklungen musste der
Wirtschaftsausblick nach unten korrigiert werden: Inzwischen wird für 2013 mit
einem Rückgang des realen BIP um 2,3 % gerechnet, da der Überhang aus 2012
negativer ausfällt, der inländische Konsum durch die unerwartet hohe
Arbeitslosigkeit stärker gedämpft wird und sich die Aussichten für die
Auslandsnachfrage eingetrübt haben. Den Prognosen zufolge wird die
wirtschaftliche Erholung auch verhaltener verlaufen als ursprünglich erwartet:
Das reale BIP soll in der zweiten Jahreshälfte die Talsohle erreichen und 2014
mit einer durchschnittlichen Jahresrate von 0,6 % wachsen, bevor 2015
wieder ein reales BIP-Wachstum von 1,5 % erzielt wird. Die
Arbeitslosenquote soll 2014 mit 18 ½ % der Erwerbsbevölkerung ihren
Höchststand erreichen. (4) Das gesamtstaatliche Defizit
belief sich 2012 auf 6,4 % des BIP und lag damit über dem Programmziel von
5 % des BIP. Auf das Gesamtdefizit wirkten sich mehrere umfangreiche
Einmalmaßnahmen aus, deren budgetäre Auswirkungen bei der vorigen Überprüfung
noch nicht bekannt waren. Zu diesen Maßnahmen gehören die Kapitalspritze für
die staatseigene Bank CGD (0,5 % des BIP), die über den Staat erfolgende
Umwandlung von Gesellschafterdarlehen der Parpública an Sagestamo (zwei
Unternehmen, die nicht zum Sektor Gesamtstaat zählen) in Eigenkapital (0,5 %
des BIP) und die Wertminderungen im Zusammenhang mit der Übertragung von
Vermögenswerten der BPN (0,1 % des BIP). Außerdem wurden die Einnahmen aus
der Veräußerung der Betriebskonzession für die Großflughäfen Portugals auf
Anraten von Eurostat als Eigenkapitalrücknahme klassifiziert, die folglich
nicht in den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo einfließt, wohingegen die
Regierung sie noch mit 0,7 % des BIP im Haushalt berücksichtigt hatte.
Werden diese einmaligen Faktoren aus der Gesamtsaldo herausgerechnet, beliefe
sich das gesamtstaatliche Defizit auf 4,7 % des BIP und läge damit unter
dem Zielwert. Das Defizit auf diese Höhe zu beschränken, war durchaus nicht
einfach, da die makroökonomisch bedingten Einnahmenausfälle durch höhere
Einsparungen als geplant ausgeglichen werden mussten, insbesondere bei der
Lohnsumme im öffentlichen Sektor, den Vorleistungen und den Mitteln für neue
Investitionsvorhaben. (5) Insgesamt machte die an der
Verbesserung des strukturellen Saldos gemessene Konsolidierungsanstrengung im
Jahr 2012 2,4 % des BIP aus und stand somit in Einklang mit der Empfehlung
des Rates vom 9. Oktober 2012 zur Beendigung des übermäßigen öffentlichen
Defizits in Portugal. Der strukturelle Primärsaldo verbesserte sich mit
2,7 % des BIP sogar noch deutlicher. (6) Nach den Entwicklungen im
Jahr 2012 wird als Ausgangslage für den Haushalt 2013 nun angenommen, dass
die Einnahmenausfälle und höheren sozialen Sachleistungen noch in diesem Jahr
fortwirken, während die Ausgabeneinsparungen vom letzten Quartal 2012 großteils
als nicht dauerhaft angesehen werden, so dass sich für 2013 insgesamt ein
negativer Überhang von rund 0,4 % des BIP ergibt. Darüber hinaus hat sich
die budgetäre Ausgangslage durch die erhebliche Verschlechterung der
makroökonomischen Aussichten für 2013 um weitere 0,5 % des BIP
verschlechtert. In Anbetracht dieser Entwicklungen sind die bei der fünften
Überprüfung des Programms festgelegten Haushaltsziele für den Zeitraum
2013-2015 (4,5 % des BIP für 2013 und 2,5 % des BIP für 2014) nicht
mehr zu erreichen. Da sich die Abweichung von den Haushaltszielen der Bewertung
zufolge im Wesentlichen der Kotrolle der Regierung entzieht, erscheint es
angemessen, die Haushaltsanpassung zu revidieren. (7) Die Defizitziele wurden daher
angepasst und nun bei 5,5 % des BIP für 2013, 4,0 % des BIP für 2014
und 2,5 % des BIP für 2015 angesetzt. Dieser Konsolidierungspfad wurde neu
kalibriert, um einerseits die strukturelle Primäranpassung im Zeitraum
2011-2015 bei annähernd 9 % zu halten, andererseits aber die automatischen
Stabilisatoren wirken lassen zu können und der angespannten Finanzierungs- und
Schuldenlage sowie den sozialen Kosten der Anpassung Rechnung zu tragen. Selbst
bei den revidierten Zielen werden Konsolidierungsmaßnahmen in erheblichem
Umfang erforderlich sein: 3,5 % des BIP im Jahr 2013 und 2 % des BIP
im Jahr 2014. Die im Programmzeitraum vorgesehene Anpassung wird durch
eine Reihe struktureller ausgaben- und einnahmenseitiger Maßnahmen unterstützt.
Der Konsolidierungspfad soll über den Programmzeitraum hinausreichen, um das
Defizit bis 2015 deutlich unter die 3 % -Marke zu drücken. (8) Das Haushaltsgesetz 2013
enthält diskretionäre Maßnahmen struktureller Art im Umfang von gut 3 %
des BIP; berücksichtigt ist dabei schon, dass eine der beiden gestrichenen
Bonuszahlungen für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst wieder eingeführt wurde
und für die beiden 2012 gekürzten Bonuszahlungen für Rentner nun eine Zahlung
in 1,1-facher Höhe erfolgen soll. Allerdings hat das Verfassungsgericht am
5. April einige der im Haushalt 2013 enthaltenen Maßnahmen für
unrechtmäßig erklärt, darunter die fortbestehende Streichung einer Bonuszahlung
für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die Kürzung der Bonuszahlung für
Rentner um 0,9 und die neue Abgabe auf das Arbeitslosen- und Krankengeld,
wodurch eine Haushaltslücke von 0,8 % des BIP entstanden ist. Um diese
Lücke zu schließen und die erforderlichen Haushaltsanpassungen in den Jahren
2014 und 2015 abzusichern, verabschiedete die Regierung in den Monaten April
und Mai ein Paket unbefristeter ausgabensenkender Maßnahmen, die im Zeitraum
2013-2014 insgesamt 4,7 Mrd. EUR bzw. 2,8 % des BIP erbringen sollen,
wobei Maßnahmen im Umfang von 0,8 % des BIP bereits 2013 greifen sollen. (9) Auch wegen der vollen
Wiedereinführung der beiden Bonuszahlungen für Arbeitnehmer im öffentlichen
Dienst und Rentner entfallen über zwei Drittel der gesamten
Konsolidierungsanstrengung im Jahr 2013 auf Einnahmenerhöhungen, während
sich die Ausgabenkürzungen auf weniger als ein Drittel belaufen, was der
ursprünglichen Absicht zuwiderläuft, die Konsolidierung auf die Ausgabenseite
zu konzentrieren. (10) Zu den einnahmenseitigen
Maßnahmen im Jahr 2013 gehören eine Umstrukturierung der Einkommensteuer,
eine Zusatzsteuer von 3,5 % auf den über dem Mindestlohn liegenden Teil
des zu versteuernden Einkommens, ein Solidaritätszuschlag für die höchsten
Einkommensstufen, die Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage und andere
einnahmenwirksamen Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung, höhere Verbrauchsteuern
auf Tabak, Alkohol und Erdgas, eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für
die Immobiliensteuer nach der Neubewertung von Immobilien und eine
außerordentliche Solidaritätsabgabe auf Renten zur Bewältigung
alterungsbedingter Herausforderungen für die Tragfähigkeit der öffentlichen
Haushalte. Die Maßnahmen auf der Ausgabenseite beinhalten erhebliche Kürzungen
bei der Lohnsumme im öffentlichen Sektor durch Optimierung der
Ressourcenallokation und Personalabbau sowie durch Einschnitte bei der Überstundenvergütung,
den Lohnzusatzleistungen und der Sonderurlaubsvergütung. Zu den weiteren
ausgabensenkenden Maßnahmen gehören die Fortsetzung der
Rationalisierungsanstrengungen im Gesundheitswesen, die Straffung der
Sozialleistungen und die gezieltere Ausrichtung sozialer Unterstützung, die
Verringerung der Vorleistungen bei den Fachministerien sowie Einsparungen durch
Neuverhandlung von Verträgen über öffentlich-private Partnerschaften und durch
weitere Umstrukturierungsanstrengungen bei staatseigenen Unternehmen. Einige
der geplanten Einsparungen ergeben sich durch Vorziehen der im Rahmen der
Überprüfung der öffentlichen Ausgaben (Public Expenditure Review‑ PER)
vorgesehenen Maßnahmen. (11) Während die erstgenannten
Maßnahmen dauerhafter Art sind, wird die Regierung auch Maßnahmen nicht
dauerhafter Art einführen, darunter eine zeitlich vorgezogene Nutzung von
Mitteln aus den EU-Fonds, unter anderem durch Umschichtung von
Kohäsionsfondsmitteln aus weniger ausgereiften in reifere Projekte, und weitere
Kürzungen der Investitionsausgaben (Polis-Programm). (12) Zusätzlich zu den im
Nachtragshaushalt enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen werden alle anderen
Gesetzesänderungen und ‑vorschläge, die zur Durchführung der
PER-bedingten Reformen erforderlich sind, noch vor der Mitte Juli 2013
beginnenden Sommerpause von der Regierung beschlossen bzw. ins Parlament
eingebracht. (13) Im Jahr 2014 wird die
Haushaltsanpassung auf der Grundlage der von der Regierung in den letzten
Monaten durchgeführten PER erfolgen und im Jahr 2014 unbefristete
ausgabensenkende Maßnahmen im Umfang von 2 % des BIP beinhalten. Die
PER-Maßnahmen werden sich vorwiegend über drei Achsen auswirken:
(1) Senkung der Lohnsumme im öffentlichen Sektor, (2) Kürzung der
Rentenleistungen und (3) sektorale Ausgabenkürzungen quer durch
Fachministerien und Programme. Die PER-Maßnahmen sind Bestandteil breiter
angelegter Anstrengungen zur Reform des Staates mit dem Ziel, die
Bereitstellung sozialer Transferleistungen und öffentlicher Dienstleistungen
gerechter und effizienter zu gestalten. Die Senkung der Lohnsumme im Jahr 2014
zielt darauf ab, die Belegschaft im öffentlichen Sektor zu verkleinern und
gleichzeitig den Anteil der Höherqualifizierten zu erhöhen, die
arbeitsrechtlichen Bestimmungen an die Regelungen der Privatwirtschaft
anzugleichen und die Vergütung transparenter und leistungsbezogener zu
gestalten. Einzelne Reformen sind z. B. die Umwandlung des
Mobilitätsprogramms (Special Mobility Scheme) in ein Umschulungsprogramm
(Requalification Programme), die Anpassung der Wochenarbeitszeit im
öffentlichen Sektor an den privaten Sektor (d. h. Erhöhung von 35 auf
40 Stunden), die Einführung eines Stundenkontos, Einschnitte bei den
Urlaubsansprüchen, die Umsetzung einer freiwilligen Ausscheideregelung (die
Schätzungen zufolge zunächst einmal Kosten von rund 0,3 % des BIP
verursachen wird) und die Einführung einer einheitlichen Tarifordnung für Löhne
und Zulagen. Ein weiterer bedeutender Teil der Einsparungen wird durch eine
umfassende Rentenreform erzielt, die auf Gerechtigkeitsgrundsätzen und
Einkommensprogressivität basiert und so die niedrigsten Renten schützt.
Insbesondere werden die Reformen darauf abzielen, die derzeitigen Unterschiede
zwischen den Regelungen für Beamte (CGA) und dem allgemeinen Rentensystem zu
verringern, das gesetzliche Rentenalter um die Veränderung des
Tragfähigkeitsfaktors zu erhöhen und ‑ falls unbedingt erforderlich –
einen progressiv gestalteten Tragfähigkeitsbeitrag einzuführen. Schließlich
soll quer durch die Fachministerien noch mehr bei Vorleistungen und
Ausgabenprogrammen eingespart werden. (14) Angesichts politischer und
rechtlicher Umsetzungsrisiken könnten einige PER-Maßnahmen im Laufe des
gegenwärtigen Konsultationsprozesses mit den Sozialpartnern und den politischen
Partnern noch durch andere Maßnahmen gleichen Umfangs und gleicher Qualität
ersetzt werden. (15) Die Haushaltskonsolidierung
wird durch eine Reihe struktureller finanzpolitischer Maßnahmen gestützt, die
die Kontrolle der Staatsausgaben und Einnahmenerhebung verbessern sollen.
Insbesondere wurde eine umfassende Reform des Haushaltsrahmens auf zentraler,
regionaler und lokaler Ebene auf den Weg gebracht, die ihn mit bewährten
Praktiken im Bereich der Haushaltsverfahren und der Haushaltsverwaltung in
Einklang bringen wird. Das neue Verpflichtungskontrollsystem zeigt bereits
Ergebnisse, doch muss seine Umsetzung genau überwacht werden, um zu
gewährleisten, dass den Verpflichtungen die entsprechende Finanzierung
gegenübersteht. Die Reformen der öffentlichen Verwaltung werden mit einer
weitreichenden Rationalisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltung und
öffentlicher Einrichtungen fortgesetzt. Die Reformen der Einnahmenverwaltung
kommen weiter voran, und die Behörden verbessern die Zahlungsmoral und
intensivieren die Überwachung der Zahlungseingänge. Die Neuverhandlung
öffentlich-privater Partnerschaften hat begonnen und soll 2013 und darüber
hinaus erhebliche Einsparungen bringen. Im Schnitt erzielten die staatseigenen
Unternehmen Ende 2012 ein ausgeglichenes Betriebsergebnis, und zusätzliche
effizienzsteigernde Reformen sind geplant, um die Ergebnisse noch weiter zu
verbessern. Die Reformen im Gesundheitswesen führen zu erheblichen Einsparungen
und werden im Wesentlichen auch weiterhin den Zielvorgaben entsprechend umgesetzt. (16) Ausgehend von den aktuellen
Projektionen der Kommission für das nominale BIP-Wachstum (‑1,0 %
für 2013, 1,6 % für 2014 und 3,3 % für 2015) und von einem
gesamtstaatlichen Defizit von 5,5 % des BIP im Jahr 2013, 4,0 % des
BIP im Jahr 2014 und 2,5 % des BIP im Jahr 2015 wird mit folgender
Entwicklung der Schuldenquote gerechnet: 122,9 % des BIP im Jahr 2013,
124,2 % des BIP im Jahr 2014 und 123,1 % des BIP im Jahr 2015.
Folglich wäre die Schuldenquote ab 2014 rückläufig, sofern weitere Fortschritte
beim Defizitabbau erzielt werden. Die Schuldenstandsentwicklung wird durch
mehrere Transaktionen unter dem Strich beeinflusst, darunter erhebliche Erwerbe
finanzieller Vermögenswerte, insbesondere für die etwaige Rekapitalisierung von
Banken und die Finanzierung staatseigener Unternehmen, sowie Differenzen
zwischen aufgelaufenen und kassenwirksamen Zinszahlungen. (17) Die Eigenkapitalaufstockung
bei den Banken wurde 2012 abgeschlossen, so dass die betroffenen Banken sowohl
die EBA-Vorgaben für die Eigenkapitalpuffer als auch die als Programmziel
vorgesehene Kernkapitalquote (Tier 1) von 10 % zum Jahresende
erfüllen konnten. Der vorgegebene Richtwert von 120 % für das
Kredit-Einlagen-Verhältnis wird bis 2014 voraussichtlich erreicht, wobei dieser
Schwellenwert von einigen Banken bereits unterschritten wird. Die Anstrengungen
zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen für den Unternehmenssektor werden
derzeit verstärkt. Die Möglichkeiten, die Performanz und Governance bestehender
staatlich geförderter Kreditlinien zu verbessern, werden geprüft. Die Sanierungspläne der
Banken werden analysiert und Abwicklungspläne ausgearbeitet. (18) Bei der Durchführung von
Strukturreformen zur Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit wurden
weitere Fortschritte erzielt. Zusätzlich zur Stärkung der aktiven
Arbeitsmarktmaßnahmen haben die Behörden eine umfassende Arbeitsmarktreform
beschlossen. Um die Arbeitsmarktflexibilität und die Schaffung von
Arbeitsplätzen zu fördern, werden mit dem neuen Rechtsrahmen die Abfindungsregelungen
eingeschränkt, die Bedingungen für faire Entlassungen gelockert, die
Arbeitszeitflexibilität erhöht, die Möglichkeiten für Tarifverhandlungen auf
Unternehmensebene ausgeweitet und die Leistungen der
Arbeitslosigkeitsversicherung überprüft, um die Anreize für eine rasche
Rückkehr ins Erwerbsleben zu erhöhen, wobei zugleich ein ausreichender Schutz
gewahrt werden soll. Die Aktionspläne zur Sekundarschul- und Berufsausbildung
werden alles in allem planmäßig umgesetzt. (19) Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie,
mit der Marktzutrittsschranken abgebaut und Wettbewerb und Wirtschaftstätigkeit
gefördert werden sollen, indem Marktneulingen der Zugang zum Markt der
verschiedenen Wirtschaftsordnungen erleichtert wird, kommt zufriedenstellend
voran. Ein Rahmengesetz, in dem die Funktionsweise der wichtigsten nationalen
Regulierungsbehörden grundsätzlich geregelt und diesen Behörden ein hohes Maß
an Unabhängigkeit und Autonomie übertragen wird, soll ins Parlament eingebracht
werden. Erhebliche Fortschritte wurden bei der Umsetzung des dritten
Energiepakets erzielt und das tarifäre Defizit wird abgebaut, um die
Tragfähigkeit des Stromversorgungssystems sicherzustellen. In Bereichen wie
Umwelt- und Raumplanung, Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums,
Industrie, Tourismus und Geologie werden auch die Lizenz- und
Genehmigungsverfahren sowie andere administrative Auflagen vereinfacht. (20) Eine umfassende Reform des
Mietwohnungsmarkts ist im November 2012 in Kraft getreten und dürfte dem
Wohnungsmarkt mehr Dynamik verleihen. Die Reform des Justizwesens schreitet dem
vereinbarten Zeitplan entsprechend voran. Fortschritte wurden auch beim Abbau
des Verfahrensrückstands und bei breiter angelegten Reformen wie der
geographischen Neuordnung der Gerichtsdistrikte und der Reform der
Zivilprozessordnung, erzielt – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 1. Artikel 1 des
Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU wird wie folgt geändert: (a)
Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Europäische Union gewährt Portugal
ein Darlehen über maximal 26 Mrd. EUR mit einer durchschnittlichen
Laufzeit von höchstens 19,5 Jahren. Die Laufzeit einzelner Tranchen der
Darlehensfazilität kann bis zu 30 Jahre betragen.“ (b)
Folgender Absatz wird angefügt: „(9) Auf Ersuchen Portugals kann die
Kommission die Laufzeit eines Teilbetrags oder einer Tranche verlängern, sofern
die in Absatz 1 genannte durchschnittliche Höchstlaufzeit eingehalten
wird. Die Kommission kann ihre zu diesem Zweck aufgenommenen Mittel ganz oder
teilweise refinanzieren. Im Voraus aufgenommene Beträge werden auf einem bei
der EZB geführten Konto gehalten, das die Kommission für die Verwaltung des
finanziellen Beistands eröffnet hat.“ 2. Artikel 3 des
Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU wird wie folgt geändert: (a)
Die Absätze 3 und 4 erhalten folgende Fassung: „(3) Das gesamtstaatliche Defizit geht 2011
nicht über 5,9 % des BIP, 2012 nicht über 5,0 % des BIP, 2013 nicht
über 5,5 % des BIP und 2014 nicht über 4 % des BIP hinaus. Nicht in
die Berechnung dieses Defizits einbezogen werden die Kosten, die dem Haushalt
durch die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der portugiesischen
Regierung für den Finanzsektor entstehen könnten. Die Haushaltskonsolidierung
wird durch dauerhafte Maßnahmen hoher Qualität unter Minimierung der
Auswirkungen auf schwache Bevölkerungsgruppen erreicht. (4) Portugal erlässt die in den Absätzen 5 bis
8 genannten Maßnahmen vor Ablauf des jeweils angegebenen Jahres, wobei die
genauen Fristen für die Jahre 2011-2014 im Memorandum of Understanding
niedergelegt sind. Portugal ist bereit, zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen zu
ergreifen, um die Defizitziele im gesamten Programmzeitraum zu erreichen.“ (b)
Die Absätze 7 bis 9 erhalten folgende Fassung: „(7) Portugal trifft in Übereinstimmung mit
den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2013
folgende Maßnahmen: (a)
Das gesamtstaatliche Defizit geht 2013 nicht über
5,5 % des BIP hinaus. Die im Haushalt 2013, einschließlich des bis
Ende Mai zu beschließenden Nachtragshaushalts, vorgesehenen
Konsolidierungsmaßnahmen werden während des gesamten Jahres umgesetzt. Die
einnahmenwirksamen Maßnahmen umfassen eine Reform der Einkommensteuer, mit der
die Steuerstruktur vereinfacht, die Steuerbemessungsgrundlage durch Abschaffung
bestimmter Steuervergünstigungen verbreitert und der durchschnittliche
Steuersatz unter gleichzeitiger Wahrung der Progressivität erhöht wird, eine
Verbreiterung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage, eine Anhebung der
Verbrauchsteuern und der wiederkehrenden Immobiliensteuern sowie eine
außerordentliche Solidaritätsabgabe auf Renten. Zu den ausgabensenkenden
Maßnahmen gehören eine Rationalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie der
Bereiche Bildung, Gesundheit und Sozialleistungen, eine Verringerung der Lohnsumme
durch Absenkung des Personalstands sowohl bei unbefristeten als auch
befristeten Arbeitsverhältnissen und Verringerung der Überstundenvergütungen,
eine Kürzung der Betriebs- und Investitionsausgaben staatseigener Unternehmen,
eine Neuaushandlung von Verträgen mit öffentlich-privaten Partnerschaften und
Kürzungen bei den Vorleistungen quer durch die Fachministerien. (b)
Einige der bei der Überprüfung der öffentlichen
Ausgaben (PER) ermittelten Maßnahmen werden auf 2013 vorgezogen. Sie bestehen
hauptsächlich in einem weiteren Beschäftigungsabbau im öffentlichen Dienst
durch Umwandlung des Mobilitätsprogramms in ein Umschulungsprogramm,
Angleichung der arbeitsrechtlichen Regelungen des öffentlichen Sektors an die
Privatwirtschaft, insbesondere durch Erhöhung der Wochenarbeitszeit im
öffentlichen Sektor von 35 auf 40 Stunden, Anhebung der
Arbeitnehmerbeiträge zu den besonderen Gesundheitsversicherungsregelungen des
öffentlichen Sektors und Senkung der Lohnzusatzleistungen. Die
Rationalisierungsanstrengungen quer durch die Fachministerien werden über die
ursprünglichen Haushaltspläne hinaus intensiviert und die Sozialausgaben weiter
gestrafft. Darüber hinaus sollten die vorgenannten dauerhaften Maßnahmen durch
befristete Maßnahmen ergänzt werden, die 2014 durch unbefristete Maßnahmen
ersetzt werden sollen; dabei geht es insbesondere um eine zeitlich vorgezogene
Nutzung von EU-Fonds und eine weitere Kürzung der Investitionsausgaben
(Polis-Programm). (c)
Zusätzlich zu den im Nachtragshaushalt enthaltenen
Konsolidierungsmaßnahmen werden alle anderen Gesetzesänderungen und ‑vorschläge,
die zur Durchführung der PER-bedingten Reformen erforderlich sind, noch vor der
Mitte Juli 2013 beginnenden Sommerpause von der Regierung beschlossen bzw.
ins Parlament eingebracht. (d)
Portugal setzt sein Privatisierungsprogramm weiter
um. (e)
Portugal koordiniert den Informationsaustausch
zwischen den verschiedenen Ebenen des Staates, um die
Einnahmenvorausschätzungen für die Haushalte 2014 der autonomen Regionen und
Kommunen zu erleichtern. (f)
Portugal intensiviert die Inanspruchnahme
gemeinsamer Dienste in der öffentlichen Verwaltung. (g)
Portugal reduziert die Zahl der lokalen
Zweigstellen von Fachministerien (z. B. in den Ressorts Steuern, soziale
Sicherheit, Justiz) durch Zusammenlegung in so genannten „Bürger-Shops“ und
Weiterentwicklung der elektronischen Verwaltungsdienste über die gesamte
Laufzeit des Programms. (h)
Portugal setzt die Neuordnung und Rationalisierung
des Krankenhausnetzes durch Spezialisierung, Konzentration von
Krankenhausdienstleistungen und deren Aufteilung in kleinere Dienste sowie
durch gemeinsame Verwaltung und gemeinsamen Betrieb von Krankenhäusern fort.
Die Umsetzung des Aktionsplans wird bis Ende 2013 abgeschlossen. (i)
Mit Unterstützung international anerkannter
Experten führt Portugal nach Annahme der Änderung des neuen Gesetzes über
städtische Miet- und Pachtverträge 6/2006 und des Gesetzesdekrets, das das
Verwaltungsverfahren für Renovierungen vereinfacht, eine umfassende Überprüfung
der Funktionsweise des Wohnungsmarkts durch. (j)
Portugal entwickelt ein landesweites
Grundbuchsystem, um Kosten und Nutzen bei der Umsetzung der städtebaulichen
Planung gerechter zu verteilen. (k)
Portugal setzt die in seinen Aktionsplänen
genannten Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung der Sekundarschulbildung
sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung um; insbesondere wird die volle
Einsatzfähigkeit des Managementinstruments zur Analyse, Überwachung und
Bewertung der Ergebnisse und Auswirkungen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
hergestellt und werden die Referenzberufsschulen errichtet. (l)
Portugal nimmt die noch ausstehenden
sektorspezifischen Änderungen an, die erforderlich sind, damit die
Dienstleistungsrichtlinie vollständig umgesetzt wird. (m)
Portugal ergreift gezielte Maßnahmen, um die Anzahl
der in Verzug geratenen Durchsetzungsfälle stetig abzubauen und damit den
Verfahrensrückstand der Gerichte aufzuholen. (n)
Portugal bringt das Rahmengesetz über die
wichtigsten nationalen Regulierungsbehörden, das deren uneingeschränkte
Unabhängigkeit sowie finanzielle, administrative und operative Eigenständigkeit
gewährleistet, ins Parlament ein. (o)
Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für
Unternehmen durch Vollendung ausstehender Reformen zum Bürokratieabbau [voll
funktionsfähiger einheitlicher Ansprechpartner - Point of Single Contact, kurz:
PSC, und genehmigungsfreie Projekte] und durch weitere Vereinfachung der
geltenden Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Regularien und sonstigen
Bürokratielasten für die Wirtschaft, die die Entwicklung wirtschaftlicher
Tätigkeiten in entscheidendem Maße hemmen. (p)
Portugal vollendet die Reform des
Governance-Systems für die Häfen, einschließlich der Überarbeitung der
Konzessionen für den Betrieb von Häfen. (q)
Portugal führt die Maßnahmen durch, mit denen die
Funktionsweise des Verkehrssystems verbessert werden soll. (r)
Portugal führt die Maßnahmen zum Abbau des
tarifären Defizits im Energiebereich durch und setzt das dritte EU-Energiepaket
vollständig um. (s)
Portugal stellt sicher, dass der neue rechtliche
und institutionelle Rahmen für ÖPP angewandt wird und dass ÖPP-Verträge für den
Straßenbau weiterhin in Einklang mit dem von der Regierung vorgelegten
Strategieplan und mit der Überarbeitung des regulatorischen Rahmens
neuverhandelt werden, um insbesondere 2013 erhebliche Fiskalgewinne zu erzielen. (t)
Portugal konzentriert sich weiterhin auf Maßnahmen
zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung und zur Stärkung der
Regeltreue der Steuerpflichtigen. (u)
Portugal passt die Abfindungsregelungen
entsprechend den Vorgaben des Memorandum of Understanding an. (v)
Zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte
fördert Portugal eine Lohnentwicklung, die den Zielen Beschäftigungsförderung
und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen entspricht. Eine
Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn sie durch
Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist. (w)
Portugal verbessert die Wirksamkeit seiner aktiven
Arbeitsmarktmaßnahmen weiter und stützt sich hierbei auf die Ergebnisse des
Bewertungsberichts und den Aktionsplan zur Verbesserung der Funktionsweise der
staatlichen Arbeitsvermittlung. (8) Das gesamtstaatliche Defizit geht 2014
nicht über 4,0 % des BIP hinaus. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt
Portugal die ausgabensenkenden Maßnahmen um, die im Rahmen der Überprüfung der
öffentlichen Ausgaben (PER) ausgearbeitet wurden. In der Summe belaufen sich
diese Maßnahmen im Jahr 2014 auf 2 % des BIP und umfassen die Verringerung
der Lohnsumme mit dem Ziel, den Personalstand im öffentlichen Sektor unter
Erhöhung des Anteils der Höherqualifizierten zu senken, die weitere Annäherung
der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Sektors an die Privatwirtschaft,
d. h. Erhöhung der Wochenarbeitszeit, Einführung eines Stundenkontos und
Verringerung der Urlaubsansprüche, die Umsetzung einer freiwilligen
Ausscheideregelung, einen Abbau der gegenwärtigen Unterschiede zwischen den für
die Beamtenpensionen geltenden Regelung (CGA) und dem allgemeinen Rentensystem,
eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters und — sofern unbedingt erforderlich
— eine progressiv gestaltete Nachhaltigkeitsabgabe auf die Renten. Außerdem
wird quer durch die Fachministerien noch mehr bei Vorleistungen und
Ausgabenprogrammen eingespart. Einige Maßnahmen können ganz oder teilweise
durch Maßnahmen gleichen Umfangs und gleicher Qualität ersetzt werden. (9) Um das Vertrauen in den Finanzsektor
wiederherzustellen, bemüht sich Portugal, im Bankensektor eine adäquate
Eigenkapitalausstattung aufrechtzuerhalten und einen geordneten
Verschuldungsabbau sicherzustellen, wobei die im Memorandum of Understanding
niedergelegten Fristen eingehalten werden. Zur Wahrung der Finanzstabilität
setzt Portugal hierbei die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte
Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal (a)
die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer
Sicherheitspuffer anhalten; (b)
einen ausgewogenen und geordneten
Verschuldungsabbau des Bankensektors sicherstellen, der nach wie vor
entscheidend ist, um Finanzierungsungleichgewichte dauerhaft zu beseitigen und
die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem auf mittlere Sicht
zu verringern. Die Finanzierungs- und Kapitalpläne der Banken werden
vierteljährlich überprüft; (c)
die Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten
für den Unternehmenssektor und insbesondere für KMU durch eine Reihe von
Maßnahmen zur Verbesserung ihres Zugangs zu den Kapitalmärkten und
Exportkreditversicherungen fördern; (d)
die staatseigene CGD-Gruppe weiter verschlanken; (e)
den Prozess der Sanierung der von der BPN auf die
drei staatseigenen Zweckgesellschaften übertragenen Aktiva optimieren, indem
die Verwaltung dieser Aktiva einem professionellen Dritten mit dem Mandat
übertragen wird, die Aktiva im Laufe der Zeit schrittweise zu sanieren. Die
portugiesische Regierung wählt die mit der Kreditverwaltung betraute Stelle im
Wege des laufenden auf konkurrierenden Geboten basierenden Verfahrens aus und
sieht im Mandat angemessene Anreize vor, um die Rückflüsse zu maximieren und
die Betriebskosten zu minimieren. Die portugiesische Regierung stellt eine
zeitige Veräußerung der Tochterunternehmen und Vermögenswerte der beiden
anderen staatseigenen Zweckgesellschaften sicher; (f)
ausgehend von den vorgelegten vorläufigen
Vorschlägen zur Förderung einer Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten
für den Unternehmenssektor Lösungen entwickeln und umsetzen, die für den
Unternehmenssektor Finanzierungsalternativen zum herkömmlichen Bankdarlehen
bieten. Die portugiesische Regierung bewertet die Effektivität staatlich
finanzierter Exportkreditversicherungsprogramme, um EU-rechtskonforme
angemessene Maßnahmen zur Exportförderung zu ergreifen; (g)
die Sanierungspläne der Banken analysieren, dem
System Leitlinien für Sanierungspläne an die Hand geben und auf der Grundlage
der von den Banken übermittelten Meldungen Abwicklungspläne ausarbeiten;
sicherstellen, dass die anfängliche und die jährliche Finanzierung des
Abwicklungsfonds geregelt wird. Die Sanierungs- und Abwicklungspläne von Banken
mit systemischer Bedeutung werden vorrangig umgesetzt; (h)
den Rahmen für die außergerichtliche
Restrukturierung von Schulden privater Haushalte durch Finanzinstitute
implementieren, die Anwendung für die Restrukturierung von Schulden von
Unternehmen reibungsloser gestalten und einen Aktionsplan zur Information der
Öffentlichkeit über die Restrukturierungsinstrumente umsetzen; (i)
vierteljährliche Berichte über die Umsetzung der
neuen Umstrukturierungsinstrumente erstellen und eine Erhebung bei den von
Insolvenzen betroffenen Stakeholdern durchführen, um zu ermitteln, ob die
bestehenden Umschuldungsinstrumente angemessen sind oder ob etwaige Lücken oder
Engpässe bestehen, Alternativen prüfen, wie mehr Unternehmen nach dem PER (dem
besonderen Sanierungsverfahren für Unternehmen in schwerer finanzieller Notlage)
und dem SIREVE (System für die außergerichtliche Sanierung von Unternehmen in
einer schwierigen wirtschaftlichen Lage oder drohenden oder eingetretenen
Insolvenz) erfolgreich saniert werden können; (j)
die Möglichkeiten prüfen, die Performanz und
Governance bestehender staatlich geförderter Kreditlinien zu verbessern, und
ein vierteljährliches Überwachungs- und Meldeverfahren für die Vergabe von
staatlich geförderten Kreditlinien einrichten, um den Finanzierungszugang von
KMU zu verbessern; eine externe Prüfung des staatlichen Bürgschaftssystems
durchführen.“ Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Portugiesische
Republik gerichtet. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.