GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Elemente für die strategische Reaktion der EU auf die Herausforderungen im Golf von Guinea /* JOIN/2013/031 final */
Elemente für die strategische Reaktion der EU
auf die Herausforderungen im Golf von Guinea ZUSAMMENFASSUNG Die
Anrainerstaaten des Golfs von Guinea haben mit vielen Herausforderungen zu
kämpfen, denen sich auch zahlreiche andere Länder in Afrika gegenübersehen,
doch durch die Zunahme der Gefahren, die sich in jüngster Zeit aus der
mangelnden Kontrolle der Küstengewässer und der unzureichenden Kontrolle über
den Zugang zur Küste und die Sicherheit entlang der Küste ergeben, stellt sich
für die Staaten der Region eine zusätzliche Herausforderung.[1] Dies
führt u. a. zu einer Zunahme der kriminellen und terroristischen
Aktivitäten, die auch eine wachsende Bedrohung für die EU darstellen. Daher
befasst sich diese gemeinsame Mitteilung mit dem gesamten Ausmaß der Bedrohung,
mit den Risiken, die sich dadurch für die Küstenstaaten und die EU entstehen,
sowie mit den möglichen Maßnahmen, die die EU gemeinsam mit der internationalen
Gemeinschaft ergreifen kann, um diesen Staaten bei der Bewältigung dieses
Problems zu helfen. Bedrohungen Die
Bedrohungen nehmen verschiedene Formen an, sind häufig über Grenzen hinweg
miteinander verknüpft und können zusammengenommen zu einer Ausbreitung
krimineller Tätigkeiten in einem Maße führen, das Stabilität bzw.
Funktionsfähigkeit dieser Staaten gefährdet und damit ihre Chancen auf eine
erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung bzw. auf wirksame Armutsminderung –
ein Anliegen, dem die EU verpflichtet ist – verringern. Drei Arten von
Bedrohungen lassen sich unterscheiden: (a)
Bedrohungen, die ausschließlich auf See bestehen,
u. a. illegale Fischerei, illegale Müllentsorgung sowie Piraterie und
bewaffnete Raubüberfälle auf See;[2] (b)
von See ausgehende Bedrohungen, die das Festland
betreffen, in erster Linie Handel mit Drogen, Waffen, nachgeahmten Waren sowie
– häufig in die andere Richtung – Menschenhandel; (c)
von Land ausgehende Bedrohungen der
meeresgestützten Wirtschaftstätigkeit, die insbesondere die Offshore-Erdöl- und
-Erdgasindustrie betreffen, einschließlich Geiselnahmen, Diebstahl (sogenanntes
Bunkering, d. h. Umpumpen von Öl von einem Schiff in ein anderes), und
kriminellen Handlungen in Häfen. Wenn
diese Bedrohungen nicht eingedämmt werden, werden sie in einem Maße zunehmen,
das sowohl die Interessen in der Region als auch internationale Interessen
schädigt. Gemeinsame Interessen Afrikas und Europas Die
EU und die Länder der Region haben wichtige gemeinsame Interessen. Die Region
verfügt über lange Küstenstrecken und ist reich an Ressourcen, die sowohl für
lokale Beschäftigung und Verbrauch als auch für den Handel mit Europa von
entscheidender Bedeutung sind. Die Nachhaltigkeit sämtlicher maritimer
Ressourcen, einschließlich der Fischerei, ist ein zentrales Anliegen der
örtlichen Bevölkerung wie auch der europäischen Abnehmer. Für den Handel und
eine störungsfreie Nutzung der Fischereigewässer werden sichere internationale
Schifffahrtsrouten benötigt. Ein erheblicher Anteil der Energieversorgung der
EU stammt aus dieser Region und sowohl Investoren als auch Arbeitnehmer sollten
vor physischen Aggressionen geschützt werden. Drogen und sonstige illegale
Waren, mit denen in den Küstengebieten und über Landesgrenzen hinweg illegaler
Handel betrieben wird, fügen den lokalen Gemeinschaften zunehmend Schaden zu
und verschärfen zudem die Problemlage in Europa. Vorrangiges
Ziel der EU ist es daher, den Ländern der Region – in vielen Fällen sehr
fragile Staaten – im Einklang mit der Afrikanischen Friedens- und
Sicherheitsarchitektur (APSA) und den allgemeinen politischen Zielen der EU
dabei zu helfen, durch die erfolgreiche und legitime Entwicklung ihrer
Wirtschaft und ihrer Institutionen Frieden, Sicherheit und Wohlstand zu
schaffen. Zu diesem Zweck soll ein politischer Konsens angestrebt und die
Eigenverantwortung Afrikas verwirklicht und geachtet werden; zudem sollen
bestehende Programme in ein umfassendes Konzept für die regionale Entwicklung
und Sicherheit eingebunden werden. Frühere Erfahrungen andernorts in Afrika,
insbesondere am Horn von Afrika, in der Sahelzone und der Region der Großen Seen
haben gezeigt, dass frühzeitige vorbeugende Maßnahmen, die in enger Abstimmung
mit den Ländern der Region und afrikanischen regionalen Einrichtungen getroffen
werden, viel kosteneffizienter sind als nachträgliches Kurieren. Zudem ist in
der Vergangenheit auch deutlich geworden, wie wichtig es ist, alle Aspekte
einzubeziehen, um die Erfolgschancen insgesamt zu verbessern: politische
Fragen, verantwortungsvolle Staatsführung/Korruptionsbekämpfung,
Sicherheitsfragen sowie institutionelle, wirtschaftliche und
entwicklungsbezogene Fragen. Antworten Die
EU kann die vorstehend genannten Risiken mindern, indem sie die betroffenen Staaten
in der Region bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und einer wirksamen
Staatsführung unterstützt, unter anderem durch Verbesserungen bei der
Schifffahrtsverwaltung und der Rechtsdurchsetzung durch Polizei, Marine,
Militär, Küstenwache, Zoll und Einwanderungsbehörden. Da
die Seegrenzen noch immer nicht lückenlos gezogen wurden, ihrer Natur nach
schwer zu überwachen und völlig durchlässig sind, ist die Verstärkung der
Zusammenarbeit zwischen den Küstenstaaten und den regionalen
Koordinierungsmechanismen, die derzeit aufgebaut werden, ein wichtiger erster
Schritt in die richtige Richtung. Außerdem kann die EU Länder in der Region bei
der Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen als Flaggen- und
Küstenstaaten unterstützen. Es
wird daher vorgeschlagen, dass die EU, einschließlich ihrer Organe,
Delegationen und Mitgliedstaaten, in Abstimmung mit anderen internationalen
Organisationen und lokalen Partnern einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, der
sich auf vier spezifische Ziele konzentriert: 1.
Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses unter
den Ländern der Region und in der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf den
Umfang der Bedrohung im Golf von Guinea und die Notwendigkeit, dieser zu
begegnen 2.
Unterstützung der Regierungen in der Region beim
Aufbau solider Institutionen und einer leistungsfähigen Schifffahrtsverwaltung und
von Kapazitäten für die Gewährleistung der Lageerkennung auf See, der
Sicherheit und der Rechtsstaatlichkeit entlang der Küste 3.
Unterstützung florierender Volkswirtschaften in der
Region im Einklang mit nationalen und regionalen Entwicklungsstrategien, um
Arbeitsplätze zu schaffen und vulnerable Gemeinschaften bei der Stärkung ihrer
Resilienz und ihrer Widerstandsfähigkeit gegen kriminelle und gewalttätige
Handlungen zu unterstützen 4.
Stärkung der Strukturen für die Zusammenarbeit
zwischen den Ländern der Region und den regionalen Organisationen, damit die
zur Verringerung der Bedrohungen auf See und an Land erforderlichen Maßnahmen
getroffen werden können ART DER BEDROHUNG UND AKTUELLE / BISHERIGE ENTWICKLUNGEN Der
geografische Anwendungsbereich dieser gemeinsamen Mitteilung umfasst eine 6000 km
lange Küstenstrecke, die von Senegal bis Angola reicht und die Inseln von Kap
Verde und São Tomé und Príncipe erfasst und die zwei geografische, politische
und wirtschaftliche Gebiete abdeckt: die Wirtschaftsgemeinschaft der
westafrikanischen Staaten (ECOWAS) und die Wirtschaftsgemeinschaft der
zentralafrikanischen Staaten (CEEAC), die beide der Kommission der Golf von
Guinea-Staaten (GGC) und der Afrikanischen Union (AU) angehören. Im
letzten Jahrzehnt haben die west- und zentralafrikanischen Staaten ein
dynamisches Wirtschaftswachstum erlebt, das in manchen Ländern mit einer
Stärkung, in anderen mit einer Schwächung der Governance einherging. Manche
Länder befinden sich eindeutig auf dem Weg zu einem mittleren Einkommensniveau,
während andere hiervon noch weit entfernt sind und zunächst die Armut im
Einklang mit den Millenniumsentwicklungszielen (MDG) verringern müssen. Beide
Gruppen können jedoch durch die zunehmende Instabilität und Kriminalität
gefährdet werden; zudem würden Instabilität und Störungen der Wirtschaftsentwicklung
unmittelbare Folgen für die EU nach sich ziehen. Organisierte Kriminalität – ob Menschenhandel,
Handel mit Drogen, Waffen, Rohdiamanten, gefälschten Arzneimitteln und
illegalen Abfällen[3],
Cyberkriminalität und damit verbundene Geldwäsche – spielt sich oft an den
durchlässigen Land- und Seegrenzen im Golf von Guinea ab. Zwischen den Routen
des illegalen Handels und den instabilen Krisengebieten und dem Terrorismus in
der Sahelzone und im Norden Nigerias gibt es vielfach Überschneidungen. Der
Handel mit Drogen, insbesondere Kokain, und Waffen[4] hat bei
der Schwächung der staatlichen Institutionen in mehreren Ländern Westafrikas,
vor allem in Guinea Bissau, eine wichtige Rolle gespielt. In manchen Fällen
sind diese Tätigkeiten zu einer zusätzlichen Einkommensquelle für
terroristische Gruppen in der Sahelzone geworden. Das Büro der Vereinten
Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) schätzt den Wert des
Kokains, das allein im Jahr 2011 über Westafrika nach Europa gelangt ist, auf 1,25
Mrd. USD; zudem ist Europa das Ziel des Großteils der illegalen Migranten, die
z. T. Opfer von Menschenhandel sind. Andere Arten illegalen Handels
betreffen den Handel mit Kakao, Baumwolle, Holz, Kaschu-Nüsse, Gold und
Diamanten.[5] Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle auf See
stellen eine weitere Bedrohung dar, die an Bedeutung zunimmt. Der Seehandel in
Richtung Golf von Guinea und ausgehend von dort wird überwiegend von der EU
betrieben. Die Region zählt zu den strategischen Interessen der EU im Seeverkehr.
Im Durchschnitt sind 30 Schiffe unter EU-Flagge bzw. europäischen Eigentums im
Golf von Guinea präsent. Während der letzten zehn Jahre fanden von den
insgesamt 551 gemeldeten Übergriffen und versuchten Übergriffen die meisten in
Hoheitsgewässern statt und weniger als 20 % in internationalen Gewässern;
im Jahr 2012 wurde vor den Küsten Nigerias und Togos ein Spitzenwert erreicht. Die
meisten Vorfälle fanden statt, während die Schiffe an
Offshore-Erdöl-Plattformen oder Lagertanks festgemacht waren, diese ansteuerten
oder verließen. In jüngsten Analysen wird jedoch davon ausgegangen, dass das
Angriffsrisiko sich zunehmend von der Küste weg verlagern könnte, ähnlich wie
bei den von Somalia aus operierenden Piraten, die Mutterschiffe einsetzen, um
Übergriffe in internationalen Gewässern durchzuführen. Es wird befürchtet, dass
die Piraten sich die Geiselnahmen von Seeleuten am Horn von Afrika zum Vorbild
nehmen, um größere Gewinne zu erzielen. Der unberechenbare Einsatz von Gewalt
gegen Besatzungsmitglieder, z. T. unter Verwendung von Schusswaffen, ist
eine besorgniserregende Entwicklung. Öldiebstahl und „Ölpiraterie“ umfasst
sowohl das Umpumpen von Öl von einem Schiff in ein anderes („Bunkering“) als
auch die Entführung von Tankschiffen mit dem Ziel des Kraftstoffdiebstahls. Jüngsten
Schätzungen zufolge werden in Nigeria täglich 100 000 Barrel
entwendet, die dann auf dem Schwarzmarkt weiterverkauft werden. Zudem werden
auch Schlepper, die die Ölarbeiter zu den Plattformen bringen, von Piraten und
bewaffneten Banditen angegriffen. All dies führt zu Einnahmeneinbußen für die
Regierungen, erhöht die Kosten für die Sicherung des Handels und wirkt
abschreckend auf künftige Investitionen. Nicht nur in Nigeria (wo bis jetzt der
Fokus der Bedrohungen lag) sondern zunehmend auch in größerer Entfernung, ist
es wichtig, die Sicherheit der Erdöl- und der petrochemischen Industrie in den
Mittelpunkt zu stellen, da die Bedrohungen nun auch vor der Küste
Äquatorialguineas, Ghanas, Kameruns, der Republik Kongo, Gabuns, Tschads, Liberias
und Angolas auftreten.[6]
Die Schäden für die Küstenumwelt und damit auch für Fischerei und
Landwirtschaft werden häufig noch durch Ölverseuchungen im Zusammenhang mit
Fällen von Erdöldiebstahl verschärft. Illegale Fischerei: Die Fischerei bleibt in
zahlreichen Ländern am Golf von Guinea ein wichtiger Wirtschaftszweig; der
Weltbank und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) zufolge
trägt die Fischerei in Mauretanien zu 25-30 % der Einnahmen bei, zu 25-30 %
der Exporte Senegals und zu 24-40% der Staatseinnahmen Guinea Bissaus. Die
illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU) im Golf von Guinea
kostet die Küstenstaaten jährlich rund 350 Mio. USD, ist eine ernste Gefahr für
die Fischbestände und droht potenziell zu einem vollständigen Zusammenbruch der
Fischereiwirtschaft zu führen. Es wird davon ausgegangen, dass die realen
Fangmengen an der Küste des Golfs von Guinea bis zu 40 % höher sind als
die gemeldeten. Dies hat erhebliche Verluste an Ressourcen, Einnahmen,
Nahrungsquellen und Existenzgrundlagen zur Folge. Die
Arbeitslosigkeit in den Ländern am Golf von Guinea wird auf etwa 40 %
geschätzt, mit einer Jugendarbeitslosigkeit von über 60 %. Für junge
Menschen gibt es in der formalen, legalen Wirtschaft keine ausreichenden
wirtschaftlichen Möglichkeiten. Darüber hinaus hat die Ernährungsunsicherheit
auf dem Land zu einer zunehmenden Abwanderung in die Städte geführt, wodurch
die Bevölkerung in den städtischen Ballungsgebiete rasch gewachsen ist;
infolgedessen wurde die schon stark belastete soziale und wirtschaftliche
Infrastruktur in diesen Gebieten zusätzlich strapaziert und sind Spannungen
zwischen städtischen Bevölkerungsgruppen entstanden. Durch die hohe
Arbeitslosigkeit werden junge Menschen in die Kriminalität gedrängt, um ihren
Lebensunterhalt zu verdienen, und verdingen sich als Handlanger von
Piratengruppen und kriminellen Banden oder entscheiden sich für die illegale
Migration unter äußerst gefährlichen Bedingungen. DIE INTERESSEN DER EU Die
EU hat erhebliche wirtschaftliche, entwicklungspolitische, handelspolitische
und Sicherheitsinteressen im Golf von Guinea. Ihr Engagement für die
Armutsbekämpfung und die Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung ist im
Cotonou-Abkommen verankert. Die EU ist zudem entschlossen, die nachhaltige
Nutzung der natürlichen Ressourcen in der Region, einschließlich der Erdöl- und
Erdgasvorkommen sowie der Fischbestände, zu unterstützen. Europa importiert
rund die Hälfte seines Energiebedarfs: hiervon stammen fast 10 % der
Ölimporte und 4 % der Erdgasimporte aus dem Golf von Guinea. Nigeria,
Angola, Äquatorialguinea und Gabun sind wichtige Rohöllieferanten und Nigeria
liefert erhebliche Mengen an Erdgas. Was die Deckung des europäischen Ölbedarfs
angeht, so hat die Region dank ihrer Nähe zu Europa und des guten Meereszugangs
einen relativen Vorteil gegenüber den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens,
und Europa ist nach wie vor ein wichtiger Exportmarkt für andere Erzeugnisse
der Region, einschließlich forstwirtschaftlicher und landwirtschaftlicher
Ressourcen und Bodenschätze.[7] Die
Region entfaltet eine zunehmende Anziehungskraft für europäische Investitionen
– investiert wird nicht nur in die natürlichen Ressourcen, sondern auch im
Sektor Konsumgüter und Dienstleistungen, einschließlich Mobilfunk. Zudem wird
die Region infolge des beschleunigten Wirtschaftswachstums als potenzieller
Markt für Ausfuhren immer interessanter. Aus all diesen Gründen nimmt auf
beiden Seiten das Interesse an einer Partnerschaft zur Förderung von Wachstum
und Beschäftigung durch Gewährleistung der Sicherheit und Stabilität zu. Ferner
ist es im Interesse der Europäischen Union, die Stabilität im Golf von Guinea
zu fördern, um die eigenen Bürger vor den Bedrohungen durch Drogen,
Terrorismus, Piraterie und bewaffnete Überfälle und andere Formen der
Kriminalität, die von dieser Region ausgehen, zu schützen. BISHERIGE MASSNAHMEN Als
Reaktion auf diese Bedrohungen wurde in den letzten fünf Jahren auf
internationaler, regionaler und nationaler Ebene ein breites Spektrum von
Initiativen ergriffen: -
Zwei Resolutionen des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen zum Thema Piraterie und bewaffnete Überfälle im Golf von
Guinea[8];
in diesen wurde die Notwendigkeit dargelegt, unter der Führung der Länder der
Region ein Gesamtkonzept anzunehmen, um die von Piraterie und bewaffneten
Raubüberfälle auf Schiffe im Golf von Guinea ausgehende Gefährdung einzudämmen
und die ihnen zugrunde liegenden Ursachen anzugehen, ferner wurde auf die
Notwendigkeit hingewiesen, die Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr im
Golf von Guinea auf der Grundlage der bestehenden nationalen, regionalen und
außerregionalen Initiativen zu verbessern. In beiden Resolutionen steht die
Unterstützung für die Aufrechterhaltung des Friedens und der allgemeinen
Stabilität in der Region am Golf von Guinea im Mittelpunkt. -
Im Rahmen der G 8 wurde zur Verbesserung der
Seeverkehrssicherheit im Golf von Guinea die Initiative Friends of the Gulf
of Guinea Group (FOGG) eingerichtet, der sich die EU angeschlossen hat. Im
Mittelpunkt der Initiative stehen die Bedeutung der Eigenverantwortung Afrikas,
der Zusammenhang zwischen den Aspekten wirtschaftliche Entwicklung und
Sicherheit, die Bedeutung der Koordinierung und des Informationsaustauschs
sowie die Notwendigkeit einer umfassenden Strategie, die auch die Bereiche
Governance und Justiz einbezieht. -
Die EU geht gegen
IUU-Fischerei durch die Umsetzung der IUU-Verordnung und durch
EU-Fischereipartnerschaftsabkommen mit vielen der Küstenstaaten West- und
Zentralafrikas vor, um diesen Staaten bei der Regulierung der Fischerei –
einschließlich durch Fischereifahrzeuge der Europäischen Union – Unterstützung
zu bieten und die Entwicklung/Verbesserung des staatlichen Handelns und von
Kontrollmaßnahmen im Fischereisektor zu fördern. -
Die regionalen Organisationen ECOWAS und CEEAC
haben politische Strategien verabschiedet und spezifische Maßnahmen
eingeleitet, vor allem dank des wachsenden internationalen Drucks und der
internationalen Unterstützung. So nahm die ECOWAS 2008 einen umfassenden
Krisenpräventionsrahmen an, der sich unter anderem auf grenzübergreifende
Aspekte und Fragen der Seeverkehrssicherheit bezog, ferner den wegweisenden
Praia-Plan zur Lösung der zunehmenden Drogenproblematik und eine Strategie und
einen Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung. Die CEEAC hat 2008 eine
integrierte Strategie für die Gefahrenabwehr im Seeverkehr angenommen und das
CRESMAC (Regionales Zentrum für die Gefahrenabwehr im Seeverkehr in
Zentralafrika) eingerichtet. Die Afrikanische Union nahm 2012 eine integrierte
Strategie für die Seeverkehrssicherheit (African Integrated Maritime Security
Strategy 2050) an. -
Einzelne Länder im Golf
von Guinea haben begonnen, mehr Ressourcen bereitzustellen und gemeinsam
Strategien zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowohl vor den Küsten
als auch an Land zu entwickeln, wie z. B. gemeinsame Patrouillen der
Bundesrepublik Nigeria und der Republik Benin (Operation Prosperity). -
Zunehmende Unterstützung im Rahmen bilateraler
Programme von EU-Mitgliedstaaten und von anderen internationalen Partnern
wie USA, Brasilien, China, Indien, Südafrika sowohl zur Politikformulierung als
auch für Koordinierung und Ausbau der institutionellen Kapazitäten. Die
EU-Mitgliedstaaten stellen bereits in erheblichem Umfang Unterstützung bereit,
insbesondere im Hinblick auf den Kapazitätsausbau bei den wichtigsten
Institutionen und Dienstleistungen. -
Das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs
der Anrainerstaaten des Golfs von Guinea vom 24. und 25. Juni 2013 in Jaunde
führte zu folgenden Ergebnissen: a) Annahme eines „Verhaltenskodex zur Prävention und
Bekämpfung von Piraterie und bewaffneten Überfällen auf Schiffe und illegalen
Aktivitäten auf See in West- und Zentralafrika“, der in drei Jahren überprüft
wird.[9]
b) Annahme eines Memorandum of Understanding (MoU) zur
Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr in West- und Zentralafrika,
unterzeichnet von CEAAC, ECOWAS und GGC, in dem die Einsetzung einer
Sachverständigengruppe zur Ausarbeitung eines Aktionsplans mit Folgemaßnahmen
zur Umsetzung des Verhaltenskodex vereinbart wird. c) Beschluss über die Ansiedelung des intraregionalen
Koordinierungszentrums (gemäß dem MoU) in Jaunde. Das Zentrum wird unter der
Schirmherrschaft der AU für die Überwachung der Durchführung zuständig sein. Hinsichtlich
der Festlegung der strategischen Anforderungen und der erforderlichen
politischen Strategien wurden somit erhebliche Fortschritte erzielt. Die
Umsetzung war jedoch infolge von Ressourcenknappheit äußerst begrenzt und
hinsichtlich des Niveaus der weiteren Investitionen, die benötigt werden, um
den Aufwärtstrends der organisierten Kriminalität umzukehren, besteht weiterhin
ein erhebliches Defizit. WEITERES VORGEHEN Das
Gipfeltreffen von Jaunde hat ein Zeichen für das starke Engagement einzelner
Staaten, der regionalen Organisationen und der GGC zur Zusammenarbeit mit
internationalen Partnern bei der Verbesserung der maritimen Sicherheit in der
Region im weitesten Sinne gesetzt.[10]
Die Folgemaßnahmen zu diesem Gipfeltreffen sind daher ein nützlicher
Ausgangspunkt für das Vorgehen der EU. Das
Konzept der EU sollte sich auf drei Grundsätze stützen: -
Partnerschaft mit den Staaten des Golfs von Guinea,
ihren regionalen Organisationen und anderen in der Region aktiven
internationalen Organisationen (ECOWAS, CEEAC, GGC, west- und
zentralafrikanische Seeschifffahrtsorganisation (MOWCA), die Büros der
Vereinten Nationen für Zentral- und Westafrika, UNOCA und UNOWA, sowie
internationale Organisationen einschließlich der AU, Einrichtungen der Vereinten
Nationen, darunter die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO),
Interpol, die Weltzollorganisation (WZO) usw.); -
ein umfassendes Problemverständnis, um
sicherzustellen, dass die Aspekte Sicherheit, Entwicklung und Staatsführung in
einem einzigen strategischen Rahmen integriert werden; -
Anwendung der aus unseren Strategien in anderen
Regionen Afrikas gewonnenen Erkenntnisse; Die
EU schlägt ein integriertes Konzept für Fragen der Staatsführung und alle
sicherheitsrelevanten Risiken und Herausforderungen an Land und auf See vor,
das alle Aspekte der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität im
maritimen Bereich gemäß dem in Jaunde unterzeichneten Verhaltenskodex einbezieht,
an den zugrunde liegenden Ursachen ansetzt und Frieden, Sicherheit, Stabilität,
verantwortungsvolle Staatsführung und Entwicklung in der Region fördert.
Unterstützung beim Grenzmanagement, der Rechtsstaatlichkeit, der Reform der
rechtlichen und sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen, Sicherung des Zugangs
zur Justiz und Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und
organisierter Kriminalität einschließlich der illegalen Migration sind
wesentliche Komponenten der langfristig anstehenden Schritte. Von grundlegender
Bedeutung ist auch die wirtschaftliche Governance, z. B. besseres
Management und verbesserte gesellschaftliche Teilhabe an der Nutzung
natürlicher Ressourcen, unter anderem von Erdöl und Fischbeständen. Weitere
wichtige Elemente sollten der Rückgriff auf bestehende erfolgreiche Maßnahmen
der EU und die Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den EU-Strategien für die
Sahelzone und das Horn von Afrika sein; wichtig ist ferner die Arbeit auf
nationaler, regionaler und internationaler Ebene, mit einzelnen Staaten oder
Staatengruppen, in denen der politische Willen zum Handeln vorhanden ist (wobei
andere ermutigt werden, sich an der Zusammenarbeit zu beteiligen). Vor
diesem Hintergrund wird sich das Konzept der EU auf die folgenden vier Ziele
konzentrieren: Ziel 1 – Entwicklung eines gemeinsamen
Verständnisses unter den Ländern der Region und in der internationalen
Gemeinschaft in Bezug auf den Umfang der Bedrohung im Golf von Guinea und die
Notwendigkeit, dieser zu begegnen Ziel
ist die Entwicklung einer soliden, faktengestützten Grundlage für politische Entscheidungen
und Maßnahmen, die Förderung der Übernahme von Eigenverantwortung durch die
afrikanischen Länder und die Stärkung des politischen Willens, die Probleme
entschlossen anzugehen. Damit wird die EU in der Lage sein, Kosten und Nutzen
der vorgeschlagenen Maßnahmen besser einzuschätzen. Durch
die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Beteiligten in den verschiedenen Ländern
und den regionalen Organisationen, einschließlich zivilgesellschaftlicher
Organisationen, Nichtregierungsorganisationen (NRO), regionaler
Fischereiorganisationen (RFO) und des privaten Sektors wird es möglich sein,
ein umfassendes Bild über das Ausmaß der Bedrohung zu gewinnen, Chancen zu
erkennen und Prioritäten zu vereinbaren. Mögliche Maßnahmen: -
Verbesserung der Datensammlung (derzeit werden nur 30-50 %
der maritimen Vorfälle gemeldet) und des Informationsaustauschs -
Ermittlung geografischer und thematischer Bereiche,
auf die sich die EU-Maßnahmen prioritär beziehen sollten, auch in
Zusammenarbeit mit anderen internationalen Akteuren -
Berücksichtigung der weiter gefassten Ursachen der
Instabilität je nach der Höhe des Risikos, unter Rückgriff auf Instrumente wie
das Konfliktfrühwarnsystem und Bewertungen des Konfliktrisikos sowie auf die
EU-Strategen für den Bereich Menschenrechte -
Abstimmung der thematischen (Sicherheit,
Drogenhandel und Terrorismus) und geografischen politischen
Maßnahmen/Strategien -
Pflege enger Verbindungen zur Privatwirtschaft, vor
allem zu den Sektoren Industrie, Kleinfischerei und Bergbau sowie zu den
Reedereien, um zu gewährleisten dass deren Perspektiven von den Regierungen
berücksichtigt werden -
Unterstützung des Dialogs mit Zivilgesellschaft,
Wirtschaft und Regierungen Ziel 2 – Unterstützung der regionalen
Regierungen beim Aufbau der für die Gewährleistung von Sicherheit und
Rechtsstaatlichkeit erforderlichen Einrichtungen und Kapazitäten. Widerstandsfähige
nationale (und regionale) Einrichtungen, die in der Lage sind, in nachhaltiger
Weise gegen die Bedrohungen vorzugehen, sind unentbehrlich für eine wirksame
Bekämpfung von Netzen der organisierten Kriminalität. Diese Einrichtungen
müssen den Willen zur Bekämpfung der Kriminalität haben, über den Auftrag und
die Mittel hierfür verfügen und mit den entsprechenden technischen Fähigkeiten
ausgestattet werden, auch in Spezialbereichen. Die EU kann dank ihrer
Erfahrungen und Ressourcen zum Aufbau der Kapazitäten in der Region beitragen
und sollte über den politischen Dialog die notwendige politische Unterstützung fördern.
Es
geht um folgende Einrichtungen: -
politische Institutionen (z. B. Parlamente,
Wahlbehörden, politische Parteien), die anderen Einrichtungen ein Mandat für
bestimmte Aufgaben erteilen und einen geeigneten Rechtsrahmen hierfür schaffen
können; -
Sicherheitseinrichtungen (z. B. Kräfte für
innere Sicherheit, Küstenwache, Hafenbehörden, Zollbehörden und Land-, See- und
Luftstreitkräfte, jeweils mit zugehörigen Nachrichtendiensten), die
Überwachungsfunktionen ausüben und erforderlichenfalls intervenieren, um
Handelswege oder Ölanlagen zu schützen und Straftaten wie Drogen- und
Menschenhandel zu verhindern. Es muss für einen geeigneten Rechtsrahmen und für
politische Rechenschaftspflicht gesorgt werden, damit in Bezug auf schwere
Straftaten an Land oder auf See klare Zuständigkeiten geschaffen werden. Die Kapazitäten
müssen in denjenigen Bereichen, in denen der größte Mangel besteht, ausgebaut
werden (z. B. Bekämpfung der Piraterie auf See oder Aufspürung von
Drogen); -
Rechtsstaatliche Einrichtungen (z. B. Polizei,
Gerichte und Haftanstalten, einschließlich spezialisierter Gerichte, etwa für
die Bereiche Zoll und Fischerei), die a) es ermöglichen, Ermittlungen gegen
Verdächtige zu führen, sie gerichtlich zu belangen und sie im Einklang mit den
gesetzlichen Vorschriften und unter Achtung der Menschenrechtsnormen angemessen
zu bestrafen; b) die den Zugang zur Justiz und zum Menschenrechtsschutz
erleichtern (auch für die Opfer von Menschenhandel); Förderung von Reformen im
Bereich Justiz und Inneres. Einige wesentliche Aspekte sind hier die
Unabhängigkeit und der Schutz von Richtern und Ermittlungsrichtern, die
gerichtsmedizinischen Kapazitäten für die Vorlage von Beweismitteln vor Gericht
und die Eindämmung der Anwendung illegaler Befragungsmethoden; -
Wirtschafts- und Umweltbehörden: Die nationalen
Behörden müssen die Korruption – soweit vorhanden – verringern und verhindern,
dass Geld über die nationalen Finanzinstitute gewaschen wird; sie müssen
Korruption und Inkompetenz bei der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
bekämpfen und sicherstellen, dass kommerzielle Tätigkeiten mit einem soliden
Umweltmanagement einhergehen; -
Kontrolleinrichtungen und zivilgesellschaftliche
Einrichtungen (z. B. Rechnungshof, Ombudsmann, Einrichtungen für
Korruptionsbekämpfung, Medien, Nichtregierungsorganisationen, Denkfabriken, Bürgergruppen),
die die verantwortungsvolle Staatsführung und die Rechtsstaatlichkeit fördern
können, um den Handlungsspielraum für Netze der organisierten Kriminalität zu
beschränken. Die
EU sollte eine Zusammenarbeit mit den Gemeinschaften, der Zivilgesellschaft und
den Medien vor Ort anstreben, um den Bürgern zu helfen, die genannten
Einrichtungen zur Rechenschaft zu ziehen. Mögliche Maßnahmen: a)
Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit durch Stärkung
der nationalen Strafverfolgungsbehörden und des Justizwesens; Verbesserung der
Kapazitäten für die Land- und Seeüberwachung; Unterstützung einer verstärkten
behördenübergreifenden und regionalen Koordinierung bei der Bekämpfung von
Drogenhandel und organisierter Kriminalität, einschließlich einer
sicherheitspolitischen und rechtlichen Zusammenarbeit, einer gemeinsamen
Datennutzung und grenzübergreifender gemeinsamer Maßnahmen zur Bekämpfung des
Menschenhandels; Unterstützung der Entwicklung der integrierten maritimen
Strategie für Afrika für den Zeitraum bis 2050 („2050 Africa Integrated
Maritime Strategy“) und Verbesserung der Überwachung und Meldung von
Sicherheitsverletzungen im Seeverkehr, einschließlich der Sammlung von Beweisen
zu Zwecken der strafrechtlichen Verfolgung; b)
Verbesserung der Wirtschafts- und der Umwelt-Governance
durch die Entwicklung bzw. Durchsetzung von Rahmenvorschriften für Fischerei
und Offshore-Förderung, darunter für die Vergabe von Fischereilizenzen;
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, regionalen
Fischereiorganisationen und sonstigen wichtigen Einrichtungen, die für die
Achtung des Völkerrechts und der regionalen Normen sorgen; Zusammenarbeit mit
dem Privatsektor – einschließlich des Ölsektors und der maritimen Industrie – ,
um die Übernahme von Verantwortung durch die Unternehmen und die Konsultation
der Zivilgesellschaft und der lokalen Gemeinschaften zu fördern. Ziel 3 – Unterstützung der Entstehung
florierender Volkswirtschaften in den Küstenländern, um diese im Interesse
ihrer Bürger zur Erbringung grundlegender Dienstleistungen, zur Schaffung von
Beschäftigungsmöglichkeiten und zur Verringerung der Armut zu befähigen Viele
Staaten am Golf von Guinea zählen zu den fragilen am wenigsten entwickelten
Ländern (LDC), die bei den wichtigsten Indikatoren für Entwicklung wie Lebenserwartung,
Gesundheit und Alphabetisierung nur niedrige Werte erreichen. Die weit
verbreitete Armut, die schlechte Regierungsführung und die Unterentwicklung
können das Auftreten von Straftaten begünstigen. Die Schaffung legaler und
dauerhafter Arbeitsplätze für junge Menschen kann dazu beitragen, einige
Ursachen der mangelnden Sicherheit zu bekämpfen, die in vielen Ländern der
Region herrscht. In
der Entwicklungspolitik der EU, darunter in der EU-Agenda für den Wandel, wird
der Unterstützung für die ärmsten Länder, insbesondere die fragilen Staaten, Vorrang
eingeräumt. Zu den wichtigsten Bereichen, auf die die Agenda für den Wandel
eingeht, zählen die gute Regierungsführung, ein breitenwirksames und
nachhaltiges Wachstum, die Landwirtschaft, die Ernährungssicherheit, saubere
Energie und die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen die Auswirkungen
des Klimawandels. Was die Ernährung, den Handel, die wirtschaftliche
Entwicklung und die Beschäftigung betrifft, so liegt auf der Hand, wie wichtig
es für die Region ist, dass die Bewirtschaftung des Fischereisektors, vor allem
in Bezug auf die kleine Küstenfischerei, verbessert wird.[11] Mögliche Maßnahmen: -
Fortführung und Ausweitung der laufenden Arbeiten
zur Verbesserung der Regulierung und Steuerung der wichtigsten
Wirtschaftszweige im Golf von Guinea einschließlich der Fischerei und der
mineralgewinnenden Industrie; -
Steigerung der Beteiligung der Gemeinschaft an der
wirtschaftlichen Entwicklung in der Region und Unterstützung der Gemeinschaften
durch die Ausweitung des Zugangs zu Energie und Basisdienstleistungen; -
Zusammenarbeit mit den Ländern am Golf von Guinea,
den regionalen Fischereiorganisationen, internationalen Organisationen und
anderen wichtigen Interessenträgern bei der Verbesserung der Regulierung und
Steuerung der Fischerei und der mineralgewinnenden Industrie. Ziel 4 – Schaffung von Strukturen für die
Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Region, um wirksame grenzübergreifende
Maßnahmen auf See und an Land sicherzustellen. Aufgrund
der Bedeutung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen einer
Vielzahl von Behörden und (öffentlichen und privaten) Akteuren ist es
unerlässlich, dass zwischen ihnen eine solide Planung und Koordinierung
stattfinden, vor allem mit den wichtigsten regionalen Organisationen ECOWAS,
CEEAC und GGC. Die umfassendere Koordinierungsrolle der Afrikanischen Union hat
ihren Nutzen am Horn von Afrika bewiesen und wird von den regionalen
Organisationen im Golf von Guinea zunehmend geschätzt. Die EU muss diese Integrations-
und Koordinierungsbemühungen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit unterstützen. Mögliche Maßnahmen: -
Verbesserung der Planung, Koordinierung und
Kommunikation zwischen den regionalen Partnern; Unterstützung der regionalen
Organisationen bei einer verstärkten Zusammenarbeit im Anschluss an den Gipfel
von Jaunde; -
Ermittlung von Bereichen, in denen aktive Partner
wie die USA, Kanada, Japan, China, die Vereinten Nationen, die Weltbank und
andere multilaterale Organisationen/Einrichtungen positive Ergebnisse erzielen
können, indem der Golf von Guinea in den politischen Dialog zwischen der EU und
diesen Partnern einbezogen wird; -
im politischen Dialog der EU mit den Staaten,
regionalen Organisationen und anderen regionalen Einrichtungen sollte eine
regelmäßige Bewertung der Sicherheit auf See und an Land sowie der Entwicklung
der Lage, der Trends und der Erfordernisse stattfinden; -
Unterstützung der Bemühungen von ECOWAS, CEEAC, GGC
und der Afrikanischen Union um Koordinierung innerhalb ihrer Organisationen, mit
ihren Mitgliedstaaten und mit externen Partnern. SCHLUSSFOLGERUNGEN Auch
wenn auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene bereits einige
vielversprechende Schritte unternommen wurden, erfordern das Ausmaß, die
Vielfalt und die Veränderung der Art der kriminellen Aktivitäten sowie die
Vielschichtigkeit der zugrunde liegenden Probleme noch weit größere
Aufmerksamkeit auf all diesen Ebenen. Dieser Ansatz steht vollauf im Einklang
mit den nationalen Armutsbekämpfungsstrategien und den regionalen Initiativen
und ergänzt diese; er birgt außerdem Synergien mit den Maßnahmen, die im Rahmen
der partnerschaftlichen Fischereiabkommen und zur Umsetzung der IUU-Verordnung
durchgeführt werden. Zweifellos können sich die Bemühungen um die Umsetzung der
verschiedenen oben dargelegten Ziele gegenseitig verstärken und ergänzen. Allerdings
ist es wichtig, dass all diese unterschiedlichen Initiativen koordiniert
werden, sowohl in der Region als auch zwischen den EU-Institutionen in Brüssel
sowie mit den Programmen der EU-Mitgliedstaaten und der internationalen
Gemeinschaft. Unsere Ambitionen sind zwar breit angelegt, da sie sich auf die
gesamte Palette der Herausforderungen in den Bereichen Wirtschaft, Soziales,
Regierungsführung, Sicherheit und Entwicklung erstrecken, doch im gegenwärtigen
Stadium ist dies ein angemessener Ansatz. Es
ist ratsam, dass die EU sich auf die Bereiche konzentriert, in denen sie die
größte Wirkung erzielen kann. Nach dem Gipfel von Jaunde besteht nun die
Chance, mehr Unterstützung für die regionalen Koordinierungsplattformen unter
afrikanischer Führung zu mobilisieren, die derzeit aufgebaut werden. Letztlich
wird der vorliegende strategische Rahmen es der EU ermöglichen, ihre
Zusammenarbeit mit den Partnern am Golf von Guinea besser zu evaluieren und
kohärenter zu planen. Eine stärkere Konzentration der EU auf die Verbesserung
der Koordinierung wird erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit, das
Vertrauen der Anleger, den Wohlstand, die Existenzgrundlagen, die Umwelt und
die Energieversorgung haben. [1] Zu diesen Staaten zählen auch die zahlreichen benachbarten
Binnenländer, deren Versorgung von den küstennahen Wirtschaftstätigkeiten
abhängt. [2] Das internationale Recht unterscheidet zwischen „Piraterie“,
d. h. Vorfälle in internationalen Gewässern, und „bewaffneten
Raubüberfällen auf See“, d. h. Vorfällen, die sich in Hoheitsgewässern
ereignen. [3] Der Aspekt illegale Abfälle betrifft z. B. Herbizide und
Pestizide, Ölverschmutzungen, unbehandelte Industrieabfälle, u. a.
radioaktive bzw. durch Aerosole verseuchte Abfälle. [4] Schätzungen des UNODC zufolge sind derzeit 5 bis 7 Millionen
Kleinwaffen und leichte Waffen in der Region am Golf von Guinea in Umlauf. [5] Die Diamantenproblematik hat dazu beigetragen, die Konflikte in der
Region weiter zu schüren, was zur Einrichtung des Zertifikate-Systems im Rahmen
des Kimberley-Prozesses (KP) geführt hat, mit dem der Handel mit
Konfliktdiamanten auf internationalen Märkten unterbunden werden soll. [6] Der Bericht des Europäischen Parlaments vom August 2011, PE 433.768:
"The Effects of Oil Companies' Activities on the Environment, Health and
Development in Sub-Saharan Africa" (Auswirkungen der Tätigkeiten der
Ölgesellschaften auf Umwelt, Gesundheit und Entwicklung in Subsahara-Afrika)
konzentriert sich auf Erkenntnisse, die in Angola und Nigeria gewonnen wurden. [7] Zum Beispiel Eisenerz (Nigeria, Gabun und Kamerun), Diamanten (Guinea,
Liberia und Sierra Leone), Mangan (Gabun), Bauxit (Guinea), Kobalt und Holz
(Kamerun) sowie Kakao (Ghana, Côte d’Ivoire). [8] Resolutionen Nr. 2018 (2011) und Nr. 2039 (2012) des
UN-Sicherheitsrats. [9] Der Kodex lehnt sich an den Verhaltenskodex der IMO von Dschibuti für
den westlichen Indischen Ozean an. Die wichtigsten Merkmale sind der besondere
Schwerpunkt auf Informationsaustausch und Koordinierung, die durch die
Einrichtung spezieller nationaler Kontaktstelle in den einzelnen Staaten
erleichtert werden, und einer Reihe regionaler, transnationaler und
transregionaler Koordinierungszentren für die Gefahrenabwehr im Seeverkehr; ferner
das Engagement der einzelnen Staaten, ihre ausschließlichen Wirtschaftszonen festzulegen
und ihre Gesetze durchzusetzen, insbesondere die Gesetze über Fischerei,
Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle auf See, Umweltschutz, Verklappung von
Abfällen sowie mineralische Bodenschätze einschließlich Öl. Hüterin des Kodex
ist die Afrikanische Union und nicht die IMO, um eine größere
Eigenverantwortung Afrikas zu gewährleisten. Derzeit ist der Kodex nicht
bindend. [10] Die EU definiert in Artikel 2 Absatz 5 der Verordnung 725/ 2004 die
Gefahrenabwehr in der Schifffahrt als die Kombination vorbeugender Maßnahmen
zum Schutz des Seeverkehrs und von Hafenanlagen vor einer Bedrohung durch
vorsätzliche rechtswidrige Handlungen. [11] Für die EU liegt in der Stärkung der örtlichen Kapazitäten für die
Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände ebenfalls einer potenzieller
Nutzen, und zwar in Form besserer Perspektiven für die Fangflotten der EU und
einer höheren Sicherheit der Seeverkehrswege dank einer besseren Überwachung
vor Ort.