GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT EU-Gesamtkonzept für externe Konflikte und Krisen /* JOIN/2013/030 final */
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT EU-Gesamtkonzept für externe Konflikte
und Krisen I.
Begründung Der
Vertrag von Lissabon legt die Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns der
Europäischen Union fest. Bei der Verwirklichung dieser Ziele muss nach Maßgabe
des Vertrags auf die Kohärenz und Konsistenz zwischen den unterschiedlichen
Bereichen des auswärtigen Handelns der EU und zwischen diesen und anderen
Politikbereichen geachtet werden.
Nach
dem Inkrafttreten des Vertrags und der damit verbundenen Neugestaltung des
institutionellen Rahmens der EU, wozu u. a. die Schaffung des Amts des
Hohen Vertreters, der zugleich Vizepräsident der Kommission ist, und die
Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Diensts zählen, hat die EU nicht nur
mehr Möglichkeiten, sondern auch den Ehrgeiz, durch Nutzung aller ihr zur
Verfügung stehenden Instrumente und Ressourcen ihr auswärtiges Handeln
kohärenter und wirksamer zu gestalten und stärker strategisch auszurichten. Die Idee eines Gesamtkonzepts
ist nicht neu. So kam in den letzten Jahren ein derart umfassender Ansatz
bereits in vielen Fällen als Organisationsprinzip für das Handeln der EU zur
Anwendung, z. B. am Horn von Afrika, in der Sahelzone und in der Region
der Großen Seen. Allerdings sind die Ideen und Grundsätze, die einem
Gesamtkonzept zugrunde liegen, noch nicht zu Leitprinzipien geworden, an denen
sich das auswärtige Handeln der EU systematisch und in allen Bereichen -
insbesondere im Bereich der Konfliktprävention und Krisenbewältigung -
orientiert. In dieser Gemeinsamen
Mitteilung wird eine Reihe konkreter Schritte skizziert, welche die EU als
Ganzes unternimmt, um ein immer umfassenderes Gesamtkonzept für ihre
Außenbeziehungen und ihr auswärtiges Handeln zu entwickeln. Darin legen die
Hohe Vertreterin und die Kommission insbesondere ihre gemeinsamen Vorstellungen
zu diesem EU-Gesamtkonzept für externe Konflikte und Krisen dar und
verpflichten sich uneingeschränkt zu dessen gemeinsamem Anwendung im Bereich
Außenbeziehungen und auswärtiges Handeln. Diese Vorstellungen betreffen
sämtliche Phasen des Konflikt- und Krisenzyklus, von der Frühwarnung und
Vorbereitung über die Konfliktprävention und Krisenreaktion und -bewältigung
bis hin zu frühzeitigem Wiederaufbau, Stabilisierung und Friedenskonsolidierung
als Beitrag zur Unterstützung der betroffenen Länder bei der Rückkehr zu
nachhaltiger Entwicklung. Die
EU hat ein vitales Interesse an der Konflikt- und Krisenprävention, -vorsorge,
-reaktion und -bewältigung - und auch an der Begegnung sonstiger
Sicherheitsbedrohungen - außerhalb der eigenen Grenzen. Wie bereits in der
Europäischen Sicherheitsstrategie und in der EU-Strategie der inneren
Sicherheit anerkannt, handelt es sich dabei um eine ständige Aufgabe und
Verpflichtung, nicht nur, weil die EU bei ihren Nachbarn und in anderen Teilen
der Welt als Modell des Friedens und der Stabilität gilt, sondern auch, weil es
im globalen Interesse der EU liegt. Die Union verfügt über eine breite Palette
von Konzepten und Instrumenten in den Bereichen Diplomatie, Sicherheits-,
Verteidigungs-, Finanz- und Handelspolitik, Entwicklungszusammenarbeit und
humanitäre Hilfe, auf die sie bei der Bewältigung dieser Herausforderungen
zurückgreifen kann. Sie ist der weltweit größte Handelsblock und, Kommission
und Mitgliedstaaten zusammen gerechnet, auch der größte Geber von öffentlicher
Entwicklungshilfe (ODA) und humanitärer Hilfe. Das
Gesamtkonzept versteht sich als umfassender Ansatz, weil er nicht nur die
kohärente Verwendung sämtlicher verfügbaren EU-Instrumente und Ressourcen
vorsieht, sondern auch auf der gemeinsamen Verantwortung der EU-Institutionen
und der Mitgliedstaaten beruht. Die Union verfügt über ein einzigartiges
Netzwerk von 139 EU-Delegationen, über diplomatisches Fachwissen in den
Dienststellen des EAD, einschließlich der EU-Sonderbeauftragten, und über
operative Fähigkeiten im Rahmen von Missionen und Operationen der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Die Zusammenführung dieser
Ressourcen mit denen der Europäischen Kommission und der 28 Mitgliedstaaten
wird die EU in die Lage versetzen, kohärent und strategisch zu handeln und
damit ihre grundlegenden Interessen besser zu definieren und zu verteidigen,
ihre wichtigsten politischen Ziele zu fördern und Krisen vorzubeugen bzw. zur
Wiederherstellung von Stabilität beizutragen. Auf diese Weise kann sie auch
einen Beitrag dazu leisten, das Leben von Konflikten bedrohter Menschen zu
verbessern und die negativen Folgen von Konflikten und Unsicherheit anderswo in
der Welt für die EU, ihre Bürger und ihre innere Sicherheit abzuwenden oder
abzumildern. Die EU kann dann eine stärkere, kohärentere, sichtbarere und
wirksamere Rolle in der Welt spielen, wenn alle EU-Institutionen und die
Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer gemeinsamen strategischen Analyse und
Vision zusammenarbeiten. Darum geht es bei diesem Gesamtkonzept. Angesicht
der steigenden Zahl und der zunehmenden Komplexität der globalen
Herausforderungen (Klimawandel und Erschöpfung der natürlichen Ressourcen,
Bevölkerungsdruck und Migrationsströme, illegaler Handel,
Energieversorgungssicherheit, Naturkatastrophen, Cybersicherheit, maritime
Sicherheit, regionale Konflikte, Radikalisierung und Terrorismus) und die
fortwährenden wirtschaftlichen und finanziellen Zwänge sind die Argumente für
ein Gesamtkonzept, das die optimale Nutzung aller relevanten innen- und
außenpolitischen Instrumente gewährleistet, heute überzeugender denn je. Nachhaltige Entwicklung
und Armutsbeseitigung erfordern Frieden und Sicherheit und umgekehrt: Fragile
und konfliktbetroffene Länder sind nach wie vor am weitesten entfernt von der
Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele. Der Zusammenhang zwischen
Sicherheit und Entwicklung ist daher ein wichtiger Grundsatz, der es bei Umsetzung
eines EU-Gesamtkonzepts zu beachten gilt. Diesem Konzept liegen weitere
wichtige Grundsätze zugrunde. Erstens muss sich das Handeln der EU am konkreten
Kontext, d. h. an den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort ausrichten: Es
gibt keine Blaupausen oder Patentlösungen. Zweitens tragen sämtliche EU-Akteure
in Brüssel, in den Mitgliedstaaten und vor Ort in den Drittländern gemeinsam
die Verantwortung für das EU-Gesamtkonzept. Kollektiver politischer Wille,
Transparenz, Vertrauen und das proaktive Engagement der Mitgliedstaaten sind
die Voraussetzungen für dessen erfolgreiche Umsetzung. Schließlich stützt sich
das Gesamtkonzept auf die uneingeschränkte Achtung der verschiedenen
Kompetenzen und komparativen Vorteile der einzelnen EU-Institutionen und -Dienststellen
und der Mitgliedstaaten, so wie sie in den Verträgen festgelegt sind. -
Im Einklang mit dem Europäischen Konsens
über die humanitäre Hilfe wird humanitäre Hilfe nach den eigens dafür
geschaffenen Verfahren, unter Wahrung der Grundsätze der Humanität,
Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie ausschließlich auf der
Grundlage des Bedarfs der betroffenen Bevölkerung geleistet. -
Im Bereich der Entwicklungshilfe handeln
die EU und ihre Mitgliedstaaten im Einklang mit dem 2005 verabschiedeten
Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik, der Agenda für den Wandel
von 2012 und den Leitlinien des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der
Organisation für wirtschaftliche Entwicklung (OECD). -
Die EU-Mitgliedstaaten nehmen über das
Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) die politische Kontrolle und
die strategische Leitung der GSVP-Missionen und -Operationen wahr. II.
Auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept für Konflikt- oder Krisensituationen Die
folgenden Maßnahmen werden zur weiteren Verbesserung der Kohärenz und
Wirksamkeit der auswärtigen Politik und des auswärtigen Handelns der EU in
Konflikt- und Krisensituationen beitragen. 1. Entwicklung
einer gemeinsamen Analysekapazität Voraussetzung
für eine kohärente politische Strategie zur Konfliktprävention und -bewältigung
ist ein gemeinsames Verständnis der jeweiligen Situation oder Herausforderung
bei allen relevanten Akteuren. Als Grundlage dafür sollte eine gemeinsame
Analyse vorgenommen werden, um den Standpunkt der EU in Bezug auf die Ursachen
potenzieller Konflikte oder Krisen herauszuarbeiten, die wichtigsten
beteiligten Akteure und Gruppe zu ermitteln und die Dynamik der jeweiligen
Situation sowie die potentiellen Risiken eines Handelns oder Nichthandelns der
EU zu bewerten. Diese gemeinsame Analyse muss auch dazu dienen, die Interessen
und Ziele der EU zu ermitteln und die mögliche Rolle der EU bei der Förderung
von Frieden, Sicherheit, Entwicklung, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit -
unter Berücksichtigung der Ressourcen und Maßnahmen, die die EU in dem
betreffenden Land oder der betreffenden Region möglicherweise bereits zur
Verfügung gestellt bzw. durchgeführt hat - aufzeigen. Zur weiteren
Verbesserung der gemeinsamen Analyse sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Maßnahmen:
-
Die kollektiven Kapazitäten zur
Lageerkennung und -analyse weiter ausbauen, insbesondere durch eine bessere
Vernetzung der dafür vorgesehenen Stellen in den verschiedenen Institutionen
und Dienststellen der EU, einschließlich des Notfallabwehrkoordinierungszentrums
und des EU-Lagezentrums (EU SitRoom). Den Zugang der EU-Institutionen zu Daten
und Informationen, auch aus den Mitgliedstaaten, erleichtern, um die
Krisenprävention zu verbessern und die Krisenreaktion zu beschleunigen. -
Für eine verstärkte frühzeitige,
proaktive, transparente und regelmäßige Informationsweitergabe, Koordinierung
und Teamarbeit zwischen allen zuständigen Stellen am Sitz der EU in Brüssel und
vor Ort (einschließlich EU-Delegationen, GSVP-Missionen und -Operationen,
Mitgliedstaaten, EU-Sonderbeauftragter und EU-Agenturen) sorgen. -
Eine gemeinsame Methodik der Konflikt-
und Krisenanalyse unter Berücksichtigung aller verfügbaren
entwicklungspolitischen, humanitären, politischen sowie sicherheits- und
verteidigungspolitischen Erkenntnisse der zuständigen EU-Stellen - vor Ort und
am Sitz - und der Mitgliedstaaten entwickeln und systematisch anwenden. -
Auf der Grundlage dieser Analysen
Vorschläge und Optionen ausarbeiten, über die mit den Mitgliedstaaten in den
zuständigen Gremien des Rates, einschließlich des Politischen und
Sicherheitspolitischen Komitees, beraten wird. Wird eine GSVP-Maßnahme ins
Auge gefasst, so sollten diese Vorschläge und Optionen generell nach dem
PFCA-Ansatz (Definition des Problems, Erläuterung der Notwendigkeit eines
Tätigwerdens der EU - aufgrund spezifischer Interessen, Werte, Ziele oder
Mandate - , Identifizierung der verfügbaren, am besten geeigneten Instrumente)
erarbeitet werden. 2.
Festlegung einer gemeinsamen strategischen Vision Aufbauend auf dieser
gemeinsamen Analyse sollte die EU, wo immer dies möglich ist, durch
Zusammenarbeit der zuständigen Stellen untereinander und mit den
Mitgliedstaaten ein einheitliches, gemeinsames Strategiekonzept für die
jeweilige Krisen- oder Konfliktsituation und für das künftige Engagement der EU
in den verschiedenen Politikbereichen entwickeln. Dieses Konzept sollte dann
als Richtschnur für das Handeln der EU dienen. Maßnahmen: -
Das Strategiekonzept der EU für ein
bestimmtes Land oder eine bestimmte Region sollte - wo immer möglich - in einem
grundlegenden EU-Strategiedokument dargelegt werden. Zu den jüngsten Beispielen
für solche Dokumente zählen der Strategierahmen für das Horn von Afrika, die
EU-Strategie für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone und die bereits
vorgeschlagenen Elemente einer EU-Strategie gegenüber der Region der Großen
Seen. -
Die Ziele und Prioritäten der EU und der
Mitgliedstaaten in Bezug auf spezifische Länder sollten in gemeinsamen
Rahmendokumenten festgelegt werden.[1] 3. Fokussierung auf
Prävention Die EU muss nach
Möglichkeit versuchen, potenzielle Konflikte, Krisen oder Ausbrüche von Gewalt
zu verhindern. Dies stellt eine konstante und hohe Priorität allen
diplomatischen Engagements der EU dar. Auf lange Sicht ist die Konfliktprävention
weit weniger kostenträchtig als die Konfliktbewältigung. Die Prävention trägt
zu Frieden, Sicherheit und nachhaltiger Entwicklung bei. Sie rettet
Menschenleben und mindert das Leid, verhindert die Zerstörung von Wohnungen,
Fabriken, Infrastrukturen und Volkswirtschaften und erleichtert die Überwindung
der Spannungen, Streitigkeiten und sonstigen Bedingungen, die den Nährboden für
gewaltsame Radikalisierung und Terrorismus bilden. Die Prävention trägt auch
dazu bei, die Interessen der EU zu schützen und nachteilige Folgen für
Sicherheit und Wohlstand in der EU abzuwehren. Maßnahmen:
-
Frühwarnung/frühzeitiges Handeln: Neue
und bereits bestehende EU-Frühwarnsysteme[2],
einschließlich derjenigen der Mitgliedstaaten, einsetzen, um sich abzeichnende
Konflikt- und Krisengefahren und mögliche Gegenmaßnahmen zu identifizieren. -
Die Zusammenarbeit der EU-Institutionen
untereinander und mit den EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Konflikt-
und Krisenanalysen in spezifische Konfliktpräventionsmaßnahmen unter
Berücksichtigung der Erkenntnisse aus früheren Konflikten und Krisen fördern. 4. Mobilisierung
der verschiedenen Stärken und Kapazitäten der EU Bei
der wirksamen und proaktiven Reaktion auf Konflikte und Krisen sollte sich die
EU auf die verschiedenen Stärken, Kapazitäten, Kompetenzen und Beziehungen der
EU-Institutionen und Mitgliedstaaten stützen und sich um die Entwicklung einer
gemeinsamen Vision und gemeinsamer Ziele bemühen. Maßnahmen:
- Die
Krisenplattform (ein im EAD angesiedelter Koordinierungsmechanismus, an dem
sich auch die Kommissionsdienststellen beteiligen) systematisch nutzen, um den
Informationsaustausch sowie die Identifizierung und den intelligenten, zeitlich
gestaffelten Einsatz der verfügbaren EU-Instrumente zu erleichtern. Dieser
Mechanismus hat sich während des Arabischen Frühlings und bei der Reaktion der
EU auf die Lage am Horn von Afrika bewährt. - Sicherstellen,
dass alle relevanten Akteure der EU informiert sind und sich an der Analyse und
Bewertung von Konflikt- und Krisensituationen beteiligen und dass in allen
Phasen des Konfliktzyklus das umfassende Engagement und Handeln der EU auf
kohärenten Vorarbeiten beruhen. Der EAD unterrichtet andere Dienststellen und
bringt sie regelmäßig zusammen, um solche Analysen und Vorarbeiten
durchzuführen. - Die
operative Zusammenarbeit der verschiedenen für die Krisenreaktion zuständigen
Stellen der EU verstärken und deren komplementäres Fachwissen nutzen. Zu diesem
Zweck wird eine Vereinbarung zwischen dem EAD und den Kommissionsdienststellen
vorbereitet. - Die
EU-Delegationen optimal nutzen, um die Kohärenz der Maßnahmen der EU und der
Mitgliedstaaten vor Ort zu gewährleisten. - Die
Fähigkeit der EU-Delegationen zur Mitwirkung an der Konflikt- und Risikoanalyse
verbessern. Geeignete Instrumente ermitteln, damit im Falle von Konflikten oder
Krisen das Delegationspersonal durch Entsendung zusätzlicher Fachkräfte
vorübergehend aufgestockt werden kann. Dabei sollte nach Möglichkeit auf
verfügbare personelle Ressourcen in der Zentrale in Brüssel, in der Region oder
in den Mitgliedstaaten zurückgriffen werden. - Verfahren
und Kapazitäten für die schnelle Entsendung gemeinsamer Missionen (EAD,
Kommissionsdienststellen, Mitgliedstaaten) bei Konflikten oder Krisen[3] entwickeln. 5.
Langfristiges Engagement „Die
Länder, die am zügigsten Reformen durchführen, haben im Schnitt 17 Jahre
benötigt, um die Rolle der Militärs in der Politik zu verringern, und 41 Jahre,
um das für Entwicklung notwendige Mindestmaß an Rechtsstaatlichkeit zu
erreichen.“ Weltentwicklungsbericht,
Weltbank, 2011 Langfristig
angelegte Bemühungen um Frieden, Staatsaufbau und nachhaltige Entwicklung sind
die entscheidenden Voraussetzungen für die Überwindung der Grundursachen von
Konflikten und für den Aufbau friedlicher, widerstandsfähiger Gesellschaften.
Nachhaltiger Frieden und nachhaltige Entwicklung müssen von Anfang die
Kernziele der EU bei der Reaktion auf Krisen und Konflikte bilden - die EU muss
auch für ihre kurzfristigen Maßnahmen eine langfristige Vision entwickeln. Während
z. B. mit den Krisenbewältigungsinstrumenten der GSVP und den
Krisenreaktionsmaßnahmen im Rahmen des Instruments für Stabilität (IfS) vor
allem kurzfristige Ziele verfolgt werden, sind die entwicklungspolitischen
Instrumente der EU naturgemäß langfristig angelegt. Obwohl die jeweiligen Ziele
und Entscheidungsverfahren unterschiedlich sind, sollten durch einen
frühzeitigen, umfassenden und intensiven Dialog der beteiligten Akteure die
natürlichen Synergien und Komplementaritäten ausgeschöpft werden, um eine
größere Wirkung und auch bessere Ergebnisse zu erzielen. Die EU kann sich in
kohärenter Weise unterschiedlicher Instrumente und Entscheidungsverfahren
bedienen, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Maßnahmen:
- Durch
einen Dialog der beteiligten EU-Akteure - auch vor Ort - für eine Abstimmung
der kurz- und langfristigen Ziele sorgen. - Die
Mechanismen für die Bündelung und gemeinsame Nutzung europäischer Kapazitäten
und Fachkenntnisse (z. B. Experten-Pool für GSVP-Missionen) stärken. - Sämtliche
EU-Mechanismen und -Instrumente (z. B. politischer Dialog,
Konfliktprävention, Aussöhnung, Programmierung der Entwicklungshilfe und
gemeinsame Programmierung, GSVP-Missionen und -Operationen, Konfliktprävention
und Stabilisierung im Rahmen des Instruments für Stabilität, Unterstützung bei
Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung, Unterstützung von
Reformprozessen im Justizwesen und im Sicherheitssektor usw.) miteinander
koordinieren und nach Möglichkeit kombinieren, um eine flexible und wirksame
Reaktion während und nach der Stabilisierungsphase und bei Konfliktgefahr zu
gewährleisten. Bei der Programmierung der Hilfe in fragilen und von Konflikten
betroffenen Ländern sollte von Anfang an sowohl für eine Konfliktanalyse als
auch für die zur Anpassung der Programmierung an neue Entwicklungen vor Ort
notwendige Flexibilität gesorgt werden. - Über
die Erfahrungen - sowohl innerhalb der EU-Institutionen als auch in den
Beziehungen zu den Mitgliedstaaten und externen Akteuren - Bilanz ziehen und
die entsprechenden Erkenntnisse in den Planungszyklus für das Gesamtkonzept -
von der Frühwarnung über Präventionsmaßnahmen bis hin zu Schulungen und Übungen
- einfließen lassen. 6. Verknüpfung von
interner Politik und auswärtigem Handeln Die interne Politik und
das interne Handeln der EU können sich in erheblichem Maße auf externe
Konflikt- und Krisensituationen auswirken. Umgekehrt beeinflussen die
auswärtige Politik und das auswärtige Handeln der EU auch die interne Dynamik
der Union. So besteht z. B. ein enger Zusammenhang zwischen der
Seeverkehrspolitik der EU im Roten Meer und im Indischen Ozean und der
Situation in Somalia und am Horn von Afrika. Ähnliche Wirkungszusammenhänge
können sich auch in anderen Situationen, z. B. im Bereich der Fischerei oder
der Energiepolitik, ergeben. Umgekehrt können sich Phänomene jenseits der
Grenzen der EU wie organisierte Kriminalität, Terrorismus oder Massenmigration
aufgrund bewaffneter Konflikte unmittelbar auf die Sicherheit, die Stabilität
und die Interessen der EU, ihrer Mitgliedstaaten und die Bürger der EU
auswirken. Terrororganisationen
werden immer darum bestrebt sein, die Lage in fragilen und Postkonfliktstaaten
auszunutzen. Schlecht regierte Gebiete können einen Nährboden für die
Rekrutierung von Terroristen bieten. So haben z. B. die Aktivitäten von
Al-Shabaab - einer mit Al-Qaida förmlich verbundenen Gruppierung - die Lage in
Somalia destabilisiert und die regionale Entwicklung erheblich beeinträchtigt.
Durch die Aktivitäten von Terrororganisationen kann die Terrorgefahr auf
direktem Weg in die EU gelangen. Im
Hinblick auf verschiedene globale Fragen, bei denen die externen Aspekte
interner EU-Politikbereiche immer mehr an außen- und sicherheitspolitischer
Bedeutung gewinnen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Hohen Vertreterin
und der Kommission unverzichtbar. Dies gilt u. a. in Bereichen wie
Energiesicherheit, Umweltschutz und Klimawandel, Migration, Bekämpfung von
Terrorismus, gewaltbereitem Extremismus und organisierter Kriminalität sowie
globale wirtschaftliche Governance. „Der Klimawandel ist eine
entscheidende globale Herausforderung, die nicht nur die Umwelt bedrohen wird,
wenn nicht dringend Gegenmaßnahmen getroffen werden, sondern auch
wirtschaftlichen Wohlstand, Entwicklung und, ganz allgemein, Stabilität und
Sicherheit weltweit. Der weltweite Übergang zu einer sicheren und
nachhaltigen emissionsarmen Wirtschaft und Gesellschaft sowie zu
ressourceneffizienten Formen des Wirtschaftswachstums, die dem Klimawandel
standhalten, ist von größter Bedeutung. Wie bereits in der Europäischen
Sicherheitsstrategie anerkannt wurde, bedarf es wirksamer außenpolitischer
Maßnahmen auf internationaler und EU-Ebene, um den Gefahren entgegenzuwirken,
die von einem sich ändernden Klima ausgehen und zu einer Vervielfältigung der
Bedrohungen führen können, einschließlich möglicher Konflikte um verlässlichen
Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser und Energie und der damit einhergehenden
Instabilität.“ Schlussfolgerungen des Rates über
Klimadiplomatie, Juni 2013 Schließlich
- wie der jüngste Durchbruch in dem von der EU unterstützten Dialog zwischen
Belgrad und Pristina gezeigt hat - spielen die Anziehungskraft der EU und die
Aussicht auf Beitritt zur Union - in Kombination mit intensivem diplomatischem
Engagement - weiterhin eine wichtige Rolle bei der Verhütung von Konflikten und
der langfristigen Stabilisierung. Maßnahmen:
-
Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin
arbeitet eng mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen, um die
strategische und operative Kohärenz der Außenbeziehungen - auch in Bezug auf
die externen Auswirkungen der internen Politikbereiche - zu gewährleisten. -
Die der EU im Bereich Diplomatie und
Außenbeziehungen zur Verfügung stehenden Mittel besser nutzen und die
Interessen der EU im Hinblick auf interne Politikbereiche und globale Fragen
verteidigen. -
Konzepte und Instrumente, die sowohl
eine interne als auch eine externe Dimension haben, ermitteln, beteiligte
Akteure dafür sensibilisieren und potenzielle Wechselwirkungen in beide
Richtungen aufzeigen. -
Interne Politikbereiche sollten - dort
wo möglich und sinnvoll - bei der Krisenanalyse, beim strategischen Denken und
bei der Erstellung von Grundsatzdokumenten im Bereich des auswärtigen Handelns
berücksichtigt werden. 7.
Bessere Nutzung der EU-Delegationen Die
EU-Delegationen und vor allem die Delegationsleiter/innen sind Dreh- und
Angelpunkt der Präsenz der EU in Drittländern und sollten im Hinblick auf
Dialog-, Unterstützungs- und sonstige Maßnahmen auf dieser Ebene eine zentrale
Rolle bei der Umsetzung und Koordinierung des auswärtigen Handelns der EU
spielen. Maßnahmen:
- Die
Rolle der Delegationsleiter/innen als Schnittstelle zwischen der EU und der vor
Ort vertretenen Mitgliedstaaten in allen relevanten Handlungsfeldern
(politischer Dialog, Entwicklungszusammenarbeit und gemeinsame Programmierung,
inhaltliche Beiträge zu sicherheitsbezogenen Strategien, lokale Zusammenarbeit
mit GSVP-Missionen und -Operationen, ggf. konsularischer Schutz usw.) voll
ausnutzen. - Die
Delegationsleiter/innen koordinieren die gemeinsame Berichterstattung, stärken
damit die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vor Ort und sorgen für einen
Austausch von Informationen und Analyseergebnissen, insbesondere in allen
Konflikt- und Krisenphasen. - Die
Verfügbarkeit eines ausreichenden, breit gefächerten Expertenwissens in den
Delegationen, auch zu Sicherheitsthemen, gewährleisten. - Gegebenenfalls
die Unterbringung anderer EU-Akteure in den Räumlichkeiten der EU-Delegationen
als Beitrag zur Erzeugung operativer Synergien ermöglichen. In
mehr als 40 Ländern wurde die gemeinsame Programmierung bereits eingeführt oder
wird in den kommenden Jahren eingeführt werden. Mit dieser Initiative streben
die EU und ihre Mitgliedstaaten eine verstärkte Wirkung ihrer
Entwicklungszusammenarbeit in den Partnerländern an. Gleichzeitig werden sie
ein gemeinsames Unterstützungspaket bereitstellen, das die Hebelwirkung und das
politische Gewicht der EU als Geber erheblich steigern wird. Die gemeinsame
Programmierung erfolgt vor Ort - die Federführung haben die EU-Delegationen und
die Botschaften der Mitgliedstaaten. 8. Partnerschaftliche
Zusammenarbeit Um
komplexe globale Herausforderungen wirksam angehen zu können, muss die EU mit
anderen internationalen und regionalen Akteuren zusammenarbeiten. Die Rolle der
EU steht – in unterschiedlichem Maße – in einem Beziehungsgeflecht zu dem
Handeln (oder Nicht-Handeln), den Ressourcen und dem Sachverstand anderer
Akteure (z. B. der Vereinten Nationen in den meisten Krisensituationen,
der NATO im Kosovo und in Afghanistan, des Internationalen Währungsfonds und
der Weltbank in makrofinanziellen Fragen usw.) „...die einander
verstärkenden, vorteilhaften und nachhaltigen Partnerschaften mit wichtigen
Partnern wie den Vereinten Nationen, der OSZE, der NATO, der Weltbank, der
Afrikanischen Union und anderen internationalen Akteuren [müssen] weiter
ausgebaut werden, damit die Europäische Union auf dem Gebiet der langfristigen
strukturellen Konfliktverhütung ... erfolgreich agieren kann“. Schlussfolgerungen des Rates
zur Konfliktverhütung, Juni 2011. Maßnahmen: -
Bei der Erarbeitung von Standpunkten und
Handlungskonzepten der EU mit anderen internationalen Partnern (Vereinte
Nationen, internationale und regionale Organisationen, strategische Partner,
internationale Finanzorganisationen) zusammenarbeiten und deren Rolle in vollem
Umfang berücksichtigen. -
Mit wichtigen internationalen NRO, der
Zivilgesellschaft, Denkfabriken, Hochschulen und sonstigen öffentlichen und
privaten Akteuren enger zusammenarbeiten. III.
Schlussfolgerung Die
EU hat in den letzten Jahren wichtige Schritte unternommen, um ein kohärenteres
Politik- und Handlungskonzept für ihre Außenbeziehungen - und nicht zuletzt für
ihre Reaktion auf Konflikt- und Krisensituationen - zu entwickeln. Zwar sind
bei der Entwicklung gemeinsamer, die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten
einschließender EU-Ansätze und -Strategien erhebliche Fortschritte zu
verzeichnen. Doch die Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. Die EU muss nun für
weitere Verbesserungen sorgen und das Gesamtkonzept als Leitprinzip für die
auswärtige Politik und das auswärtige Handeln der EU konsequenter anwenden. Das
oben dargelegte Gesamtkonzept ist ein gemeinsames Vorhaben - für seine
erfolgreiche Umsetzung tragen die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten,
deren Ansätze, Maßnahmen und Unterstützungsleistungen maßgeblich zur stärkeren
Kohärenz und Wirksamkeit der Aktion der EU beitragen, auch gemeinsam die
Verantwortung. In den kommenden
Monaten und Jahren werden die Hohe Vertreterin und die Kommission in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten diese Vorschläge und dieses Konzept
umsetzen und damit wesentliche Fortschritte auf dem Weg zu einem besseren,
entschlosseneren und zügigeren auswärtigen Handeln der EU erzielen. Die Hohe
Vertreterin und die Kommission fordern die EU-Mitgliedstaaten auf, dieses
Konzept in vollem Umfang zu unterstützen und sich auch voll und ganz an der
uneingeschränkten Verwirklichung der damit verbundenen Ziele zu beteiligen. [1] Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin
und der Kommission „Globales Europa: Ein neues Konzept für die Finanzierung des
auswärtigen Handelns der EU“ (KOM(2011)865). [2] Zu diesen Systemen zählt auch
das in der Pilotphase befindliche Konfliktfrühwarnsystem des EAD. [3] Die entsprechenden Arbeiten
werden innerhalb der Grenzen der verfügbaren administrativen und operativen
Ressourcen der entsprechenden Dienststellen/Generaldirektionen finanziert und
tragen dem Anwendungsbereich und den Zielen der jeweiligen Instrumente des
auswärtigen Handelns Rechnung.