GEMEINSAME MITTEILUNG AN DEN RAT STRATEGISCHES RAHMENKONZEPT FÜR DIE REGION DER GROSSEN SEEN /* JOIN/2013/023 final */
Strategisches
Rahmenkonzept für die Region der Großen Seen
I. Zusammenfassung
Der Konflikt in der Region
der Großen Seen, in dessen Mittelpunkt der Osten der Demokratischen Republik
Kongo steht, wurde in den letzten zwanzig Jahren nicht gelöst, weil die
Ursachen des Problems nicht angegangen wurden. Schlechte Regierungsführung,
Unsicherheit und fehlende Rechtsstaatlichkeit in weiten Teilen der Region haben
zusammen mit der Armut und dem Mangel an Dienstleistungen und Infrastrukturen eine
Zunahme der sozialen Gegensätze bewirkt. Verschärft werden die Probleme der
Region durch bewaffnete Gruppen, die Chaos verbreiten und damit die
menschliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklung behindern. Um dies zu ändern, muss in
fünf zentralen Bereichen gehandelt werden: a)
Die Staaten der Region müssen dabei unterstützt werden, stärker
als bisher effizient und rechenschaftspflichtig zu handeln. Sie müssen zudem in
die Lage versetzt werden, grundlegende Dienstleistungen zu erbringen und in
ihrem gesamten Hoheitsgebiet die physische Sicherheit der Bevölkerung sowie ein
zuverlässiges und sicheres Verwaltungs- und Justizsystem zu gewährleisten,
falls gewünscht im Wege einer dezentralen Struktur; b)
Im Osten der Demokratischen Republik Kongo muss die Sicherheit
gewährleistet und das Vertrauen zwischen den Bevölkerungsgruppen wieder
hergestellt werden; c)
Der Wiederaufbau der Wirtschaft in der Region muss vorangetrieben
werden, damit die Bevölkerung von dem Reichtum an Bodenschätzen profitieren und
die Chancen eines stärker integrierten regionalen Marktes und eines besseren Zugangs
zu den globalen Märkten nutzen kann; d)
Die Zusammenarbeit und das Vertrauen zwischen den Ländern der
Region müssen gestärkt werden und es müssen Mechanismen für eine effektive
Zusammenarbeit geschaffen werden; e)
Die internationale Gemeinschaft muss die betreffenden Länder und die
sonstigen Akteure in der Region dazu anhalten, ihren Zusagen nachzukommen und
sowohl intern als auch gegenüber ihren Nachbarn verantwortungsvoll handeln. Bei der Verfolgung dieser
Ziele wird die EU eng mit regionalen Organisationen wie der Afrikanischen Union
(AU), der Internationalen Konferenz über die Region der Großen Seen[1] (ICGLR) und den
Vereinten Nationen zusammenarbeiten. Dies schließt auch eine Zusammenarbeit mit
der mit einem erweiterten Mandat ausgestatteten Stabilisierungsmission der
Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo
(MONUSCO) ein, die solange eine wichtige Rolle spielen wird, bis die innere
Stabilität der Region gewährleistet ist. Dieses strategische
Rahmenkonzept soll gewährleisten, dass sich die sicherheits- und
entwicklungspolitischen Ziele der EU, einschließlich in den Bereichen
Konfliktprävention und Friedenskonsolidierung, gegenseitig in ihrer Wirkung
verstärken und umfassend verwirklicht werden. Als solches hat es keine
Auswirkungen auf den Haushalt. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit anderen
Akteuren der internationalen Gemeinschaft wird die EU diese Strategie mit den
Ländern und Organisationen der Region erörtern und Prioritäten festlegen. Die
EU wird zudem einen Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen festlegen, der
auch Eckpunkte für die Messung der Fortschritte enthalten wird.
II. Kontext
Je nach Definition kann der
Begriff „Region der Großen Seen“ unterschiedliche geografische Realitäten
abdecken. Im Fall dieses strategischen Rahmenkonzepts bezieht er sich auf die
Hoheitsgebiete von Ruanda, Burundi und Uganda sowie die östlichen Provinzen der
Demokratischen Republik Kongo (im weiteren Sinne auch auf den Westen Tansanias
und Kenias sowie Teile Südsudans). Es handelt sich um eine potenziell reiche
und fruchtbare Region, die jedoch sehr ungleichmäßig besiedelt ist und sich in
einer Binnenlage befindet. Die Ländergrenzen in der Region wurden in der
Kolonialzeit gezogen. Seit der Unabhängigkeit in
den sechziger Jahren haben alle diese Länder unter Instabilität und Zeiten der
Militärherrschaft gelitten, so dass eine nachhaltige Entwicklung kaum in Gang
kommen konnte. Der Genozid in Ruanda im Jahr 1994, die Bürgerkriege in Burundi
und der Zusammenbruch des Mobutu-Regimes im Jahr 1997 gaben den Anstoß zu einem
Jahrzehnt interner und regionaler Konflikte, die Millionen von Todesopfern forderten.
Zudem wurden unzählige Menschen ihrer Heimat beraubt oder in die Armut getrieben.
Einige Länder in der Region, wie etwa Ruanda und Uganda, haben in den vergangenen
Jahren gute Wirtschaftswachstumsraten erzielt und können zufrieden stellende
Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG)
vorweisen. Andere Länder hingegen sind in der Entwicklung zurückgefallen. Alle
Länder der Region der Großen Seen sind nach wie vor eng miteinander verflochten
und das Schicksal jedes einzelnen Landes hat Einfluss auf die regionale
Stabilität und Entwicklung. Deshalb ist es sinnvoll, die Region als Ganzes zu
betrachten. Folgende Faktoren haben
entscheidenden Einfluss auf die Situation: §
Die Region ist bevölkerungsreich und verzeichnet ein hohes
Bevölkerungswachstum bei einer sehr ungleichen Bevölkerungsverteilung: Während
Ruanda und Burundi sowie einige Hochlandgebiete der Kivu-Provinzen eine sehr
hohe Bevölkerungsdichte aufweisen, sind andere Teile der Demokratischen
Republik Kongo dünn besiedelt und verfügen über große Reserven an
landwirtschaftlich nutzbaren Flächen; §
Politische Zersplitterung und Demokratiedefizite; §
Starke ethnische Gegensätze, die teilweise von konkurrierenden
Akteuren instrumentalisiert werden. Im Fall der Demokratischen Republik Kongo
hat die Einwanderung von ruandischsprachigen Bevölkerungsgruppen in die
Kivu-Provinzen das politische Gleichgewicht zerstört. Gleichzeitig konkurrieren
die Nachbarländer mit der Regierung in Kinshasa um den Zugriff auf die
Ressourcen und die Kontrolle über das Gebiet; §
Schwäche des Staates und geringe Leistungsfähigkeit der
Verwaltung, wobei in einigen Ländern die staatliche Legitimität in Frage
gestellt wird und die politischen Freiheiten und die Medienfreiheit beschnitten
werden; §
Mangelnde Rechtsstaatlichkeit bzw. mangelnde wirksame Wahrung der
Sicherheit, vor allem im Osten der Demokratischen Republik Kongo, wo dem
Zentralstaat teilweise kein Vertrauen entgegengebracht wird und die
Sicherheitskräfte häufig unter Missachtung der Zivilbevölkerung agieren; im
Kontext einer Kultur der Straflosigkeit wurden in einigen Fällen von den
Sicherheitskräften sogar schwerwiegende Übergriffe begangen; §
Illegaler Abbau von und Handel mit natürlichen Ressourcen im Osten
der Demokratischen Republik Kongo als Auslöser von Gewalt und Faktor für deren
Fortdauer und Eskalation. Hinzu kommen die Misswirtschaft in der mineralgewinnenden
Industrie und ein hohes Maß an Korruption; §
Chronische Armut, niedrige menschliche Entwicklung, mangelnde
Deckung des Grundbedarfs, Menschenrechtsverletzungen, geschlechtsspezifische
Gewalt und soziale Ungleichheit; §
Schwierigkeiten beim Zugang zu globalen Märkten und mangelnde
Regionalintegration, was Investitionen und die Entstehung intra-regionaler
wirtschaftlicher Interessen behindert. Nicht alle Länder der Region
sind gleichermaßen von allen oben genannten Faktoren betroffen. Allein schon
aufgrund der enormen Größe des Landes hat die Lage in der Demokratischen
Republik Kongo die stärksten Auswirkungen auf lokaler und regionaler Ebene.
Darüber hinaus sind alle Länder, einschließlich Uganda, Ruanda und Burundi, mit
jeweils spezifischen Schwierigkeiten konfrontiert, die in der Vergangenheit destabilisierende
Auswirkungen auf die regionale Sicherheit hatten und diese auch weiterhin haben
können. Die Kivu-Provinzen sind zu
einem Kampfgebiet geworden, nicht nur für rivalisierende lokale Gruppen, die
spezifische Eigeninteressen verfolgen, sondern auch für Rebellengruppen, die aus
Nachbarländern stammen oder mit Unterstützung von Nachbarländern die Kontrolle
über bestimmte Gebiete und die natürlichen Ressourcen erlangen wollen. Die Lage
ist daher instabil und unberechenbar. Dies hat folgende
Konsequenzen: §
Die massiven Bevölkerungsverschiebungen und die daraus
resultierende Auflösung des sozialen und wirtschaftlichen Gefüges haben in den
Kivu-Provinzen zu einer besonders verzweifelten humanitären Lage geführt. §
Menschenrechtsverletzungen, einschließlich sexueller und
geschlechtsspezifischer Gewalt, sind weiterhin stark verbreitet. §
Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist blockiert; dies
gilt insbesondere für den Osten der Demokratischen Republik Kongo, wo der Staat
nicht mehr in der Lage ist, seine grundlegenden Sicherheits- und
Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen. §
Der grundlegende Konsens zwischen den Bevölkerungsgruppen ist
zerstört; Rivalitäten wurden angestachelt statt entschärft, und die Zahl der
bewaffneten Gruppen hat sich vervielfacht. §
Die Lage in den Kivu-Provinzen hat negative Auswirkungen auf die
Region als Ganzes, da kein Vertrauen zwischen den Nachbarländern besteht.
Diesen wird zudem Einflussnahme vorgeworfen, die ebenfalls die Unsicherheit
verschärft und eine Stabilisierung verhindert. Zwar wurden mehrere Versuche
unternommen, dauerhafte Lösungen zu finden, doch sind diese wirkungslos
geblieben, da es versäumt wurde, eine Reihe von grundlegenden Problemen
anzugehen und die einschlägigen Akteure auf lokaler und nationaler Ebene
einzubeziehen. Zum Teil wurden die Lösungsvorschläge auch schlichtweg nicht
umgesetzt. Mit der kürzlich erfolgten
Unterzeichnung des „Rahmenabkommens über Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit
für die Demokratische Republik Kongo und die Region“ (im Folgenden
„Rahmenabkommen“) und der Ernennung einer Sonderbeauftragten für die Region der
Großen Seen durch den VN-Generalsekretär bietet sich nun einzigartige
Gelegenheit, einen neuen umfassenden Ansatz festzulegen, um die lokalen,
nationalen und regionalen Konfliktursachen parallel anzugehen, insbesondere was
die Kivu-Provinzen anbelangt. Das Rahmenabkommen sieht die Einrichtung eines
nationalen und eines regionalen Mechanismus zur Überwachung der Umsetzung der
von den Unterzeichnern eingegangenen Verpflichtungen vor[2]. Wenn diese Chance,
die sich möglicherweise nur kurze Zeit bieten wird, nicht ungenutzt
verstreichen soll, muss rasch gehandelt werden. Ein Schlüsselfaktor für den
Erfolg des Abkommens ist, dass die Regierungen und die anderen Akteure in der
Region Eigenverantwortung übernehmen. Die internationale Gemeinschaft als
Ganzes sollte dieses Abkommen ebenfalls unterstützen. Ein abgestimmtes
internationales Konzept wird einen wesentlichen Beitrag zur Konfliktlösung
leisten.
III. Komponenten einer
dauerhaften Lösung
Eine dauerhafte Lösung muss
auf einer Reihe von Komponenten aufbauen. Alle nachstehend beschriebenen
Komponenten sind gleichermaßen wichtig; sie müssen parallel behandelt werden,
wenn echte Fortschritte erzielt werden sollen. A. Angehen
von Problemen auf Ebene der Regierungsführung Die Stabilität der Region als
Ganzes wird durch die internen Entwicklungen in den einzelnen Ländern
beeinflusst. In Ruanda, Burundi, Uganda und der Demokratischen Republik Kongo
ist eine nachhaltige und dauerhafte Entwicklung möglich, sofern dort
rechenschaftspflichtige Regierungen, ein offene Gesellschaft, in der die Grundrechte
geachtet werden, sowie Rechtsstaatlichkeit gegeben sind. Eine vertiefte
Demokratie und eine offene, verantwortungsvolle Debatte über die Zukunftsoptionen
werden in allen betroffenen Ländern den Aussöhnungsbemühungen förderlich sein. Einen
Beitrag hierzu würde auch leisten, dass die Ahndung von Menschenrechtsverletzungen
gewährleistet und in der gesamte Region der Straflosigkeit solcher Vergehen ein
Ende gesetzt wird. Eine weitere entscheidende Voraussetzung
für den Erfolg jeglicher Stabilisierungsstrategie für die Region ist eine
effektive und rechenschaftspflichtige Regierungsführung, wobei besonderes
Augenmerk auf die Verwaltung der öffentlichen Finanzen gelegt werden muss. So
müssen in der Demokratischen Republik Kongo praxistaugliche und messbare
Prioritäten festgelegt werden; dabei müssen auch die Verpflichtungen
berücksichtigt werden sind, die das Land im Rahmenabkommen z. B.
hinsichtlich der Reform des Sicherheitssektors (SSR), der Dezentralisierung,
der Aussöhnung und der Demokratisierung eingegangen ist. Außerdem muss die
staatliche Hoheitsgewalt im Osten des Landes gefestigt werden. Besonders
wichtig sind in diesem Zusammenhang die Benchmarks, die die Sondergesandte des
Generalsekretärs sowohl den Parteien in der Region als auch dem Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen (UNSC) vorlegen wird. Der 2011 in Busan verabschiedete „New
Deal“, dem auch die Demokratische Republik Kongo zugestimmt hat, bleibt ein
wichtiger Bezugspunkt für das weitere Handeln. Im Rahmen dieser von den
Vereinten Nationen vermittelten Initiative hat sich die Demokratische Republik
Kongo bereit erklärt, einen nationalen Überwachungsmechanismus einzurichten,
mit dem die Umsetzung der nationalen Reformverpflichtungen kontrolliert werden
kann. Dies ist ein wichtiger Schritt. Die internationale Gemeinschaft -
d. h. die EU, die Vereinten Nationen, die internationalen
Finanzinstitutionen sowie die regionalen und internationalen Partner wie
Südafrika, Angola und China - hat die wichtige Aufgabe, die Demokratische
Republik Kongo dabei zu unterstützen, diesen Weg einzuschlagen. Daher ist eine
enge Abstimmung zwischen den Beteiligten äußerst wichtig. Ein entscheidendes Problem,
das zur Verschärfung der Konflikte im Osten der Demokratischen Republik Kongo
beigetragen hat, sind die Schwierigkeiten bei der Reform des
Sicherheitssektors. Zwar wurden einige Fortschritte auf Ebene der Polizei
erzielt, doch ist die Professionalisierung der Armee und der Sicherheitskräfte
bislang nur in geringem Maße vorangekommen, was auf mangelnden politischen
Willen, geringe Verwaltungskapazitäten und fehlende Mittel zurückzuführen ist.
Doch haben sich Voraussetzungen für ein erneutes Engagement auf diesem Gebiet
möglicherweise verbessert: Die Notwendigkeit einer Reform der
Streitkräftereform wird als erste Verpflichtung im Rahmenabkommen genannt, und
durch die Resolutionen 2053 (2012) und 2098 (2013) des VN-Sicherheitsrates wurde
MONUSCO ein stärkeres SSR-Mandat erteilt und ihre Rolle gefestigt. Die
Einrichtung der internationalen Einsatztruppe unter Federführung der MONUSCO
dürfte zugleich größeren Spielraum für eine Reform der kongolesischen Armee
schaffen. Hinzu kommt, dass einige Mitgliedstaaten der Entwicklungsgemeinschaft
des südlichen Afrika (SADC), die sich an der Einsatztruppe beteiligen wollen,
die Reform des Sicherheitssektors vor Ort unterstützen können. Auch wird die
Schaffung des seit langem geforderten, unverzichtbaren Rechtsrahmens für
Polizei und Armee nun endlich in Angriff genommen. In diesem Zusammenhang verfolgt die
internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU im Rahmen der Missionen
EUSEC und EUPOL, einen pragmatischen „Bottom-up“-Ansatz, mit dem erste
Reformschritte in Bereichen wie etwa der Personalverwaltung (Zählung der
Angehörigen des Sicherheitssektors, Zahlungsabläufe) gefördert werden. Einige
EU-Mitgliedstaaten sowie andere Partner der Demokratischen Republik Kongo haben
operative Truppenausbildungsmaßnahmen (Ausbildung von Bataillonen)
durchgeführt. EUPOL hat zudem die Einrichtung des „Comité
de Suivi de la Réforme de la Police“
unterstützt. Die SSR-Anstrengungen müssen durch einen neuen, auf lokaler Ebene
ansetzenden gemeinschaftsorientieren Ansatz für die Entwaffnung,
Demobilisierung und Wiedereingliederung (DDR) flankiert werden.
Überwachungsmechanismen, eine flexible Unterstützung und die Einbeziehung der
Zivilgesellschaft sollten Teil dieses lokalen DDR-Prozesses sein. Davon abgesehen kann langfristige
Stabilität nur dann erreicht werden, wenn das Problem der
Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der geschlechtsspezifischen Gewalt, gelöst
wird. Über die unverzichtbaren Anstrengungen auf nationaler Ebene hinaus müssen
alle Länder der Region der Großen Seen zusammenarbeiten, um die Menschenrechte
in der Region zu fördern und dafür zu sorgen, dass systematische
Menschenrechtsverletzungen nicht länger straflos bleiben. B. Gewährleistung
dauerhafter Sicherheit im Osten der Demokratischen Republik Kongo Vor allem der Osten der Demokratischen
Republik Kongo ist weiterhin Schauplatz offen ausgetragener Konflikte, wobei
sicherheitsrelevante Vorfälle nicht nur in den Kivu-Provinzen, sondern zunehmend
auch in anderen Regionen (einschließlich in Nord-Katanga und in Teilen der
Provinz Orientale) zu verzeichnen sind. Ohne ein Minimum an Stabilität wird die
Umsetzung der erforderlichen Reformen und Politikmaßnahmen nicht möglich sein.
Die Einrichtung einer mit einem starken Mandat ausgestatteten Einsatztruppe
innerhalb der MONUSCO, die es dieser erlaubt, bewaffnete Gruppen zu bekämpfen
und externe Einmischungen zu verhindern, könnte hier eine Wende herbeiführen.
Äußerst wichtig ist jedoch weiterhin, dass die militärischen Maßnahmen in einen
adäquaten politischen Prozess eingebettet sind - sowohl auf der lokalen Ebene
wie auch in den Beziehungen zwischen der Demokratischen Republik Kongo und
Ruanda. Entscheidend ist auch, dass gegenüber mit ausländischer Beteiligung
bewaffneten Gruppen und lokal bewaffneten Gruppen jeweils ein differenzierter
Ansatz verfolgt wird. Zur Auflösung der FDLR (Forces démocratiques de
Libération du Rwanda) werden spezifische Maßnahmen erforderlich sein. Wenn eine dauerhafte Stabilisierung
des Ostens der Demokratischen Republik Kongo erreicht werden soll, müssen die
lokalen Konfliktursachen angegangen werden, wie etwa die Landfrage und die
Frage der Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen auf der Grundlage
des Staatsbürgerschaftsrechts der Demokratischen Republik Kongo, dessen Anwendung
klarer geregelt werden muss. Kommunal- und Regionalwahlen müssen Teil dieses
Prozesses sein, sollten jedoch sorgfältig vorbereitet werden. Voraussetzung für
die Stabilisierung des Ostens der Demokratische Republik Kongo ist auch, dass
die Nachbarländer Einmischungen unterlassen. Die EU wird weiterhin die Arbeit
des vom VN-Sicherheitsrat nach Resolution 1533 (2004) betreffend die
Demokratische Republik Kongo eingesetzten Ausschusses und der
Sachverständigengruppe[3]
unterstützen. Aus früheren Stabilisierungs-
und Wiederaufbauplänen, die die Regierung der Demokratischen Republik Kongo im
Rahmen von STAREC (Stabilization and Reconstruction Plan for Eastern DRC) und
mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft im Rahmen der „International
Security and Stabilisation Support Strategy“ (ISSSS) in Angriff genommen hat,
lassen sich insbesondere im Hinblick auf die Zusammenhänge zwischen Sicherheit
und Stabilisierungsbemühungen nach Konfliktende nützliche Erkenntnisse
gewinnen. Die Unterstützung lokaler, integrativer Stabilisierungsinitiativen in
einer kleinen Anzahl von kritischen Bezirken der Kivu-Provinzen könnte einen
Testfall für weitreichendere Stabilisierungsbemühungen darstellen. C. Armutsbekämpfung
und wirtschaftlicher Wiederaufbau Die Bekämpfung der Armut und
die Förderung der menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in
der Region erfordert ein entschiedenes Engagement sowohl der Geber als auch der
Partnerländer. Nur so können die grundlegenden sozialen Bedürfnisse der
Bevölkerung gedeckt und Wirtschaftswachstum und Beschäftigungsmöglichkeiten
gefördert werden. Dies wiederum würde tragfähige Lebensgrundlagen für die
Bevölkerung schaffen und die Staatseinnahmen erhöhen. Unter den richtigen
Rahmenbedingungen könnten die Kivu-Provinzen zu einem Entwicklungspol werden.
Dazu müssen nicht nur Sicherheit und Entwicklung Hand in Hand gehen, sondern auch
im Rahmen eines pragmatischen und mehrdimensionalen Ansatzes Perspektiven für
die Regionalintegration geschaffen werden. Uganda, Ruanda und Burundi
sind Mitglieder der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) geworden, die ihr
wirtschaftliches Integrationsmodell relativ zügig weiterentwickelt. Dies hat
bereits positive Auswirkungen, wie der Anstieg des regionalen Handels zeigt.
Darüber hinaus gehören die genannten Länder noch weiteren
Regionalorganisationen an, was jedoch eher politische Gründe hat. Die
Demokratische Republik Kongo ist Mitglied mehrerer Regionalorganisationen, die
ebenfalls einbezogenen werden könnten: ECCAS (Wirtschaftsgemeinschaft der
zentralafrikanischen Staaten), SADC (Entwicklungsgemeinschaft des südlichen
Afrika), ICGLR und CEPGL (Wirtschaftsgemeinschaft der Länder der Großen Seen). Im
August 2012 beantragte die Demokratische Republik Kongo - gemeinsam mit
Südsudan und Somalia - offiziell den Beitritt zur EAC. Die Mitgliedschaft der Demokratischen
Republik Kongo in einer Vielzahl von Organisationen ist Ausdruck sowohl der
Größe des Landes als auch seiner zentralen geografischen Lage auf dem
afrikanischen Kontinent. Was den Osten der Demokratischen Republik Kongo
anbelangt, spiegelt der Antrag auf Beitritt zur EAC jedoch vor allem die
Tatsache wider, dass die Kivu-Provinzen, die Provinz Maniema und weite Teile
der Provinzen Orientale und Katanga bereits in das ostafrikanische
Wirtschaftsgeschehen einbezogen sind. Ohne wirtschaftliches
Wachstum sind eine nachhaltige menschliche Entwicklung, die Regionalintegration
und verstärkte Investitionen nicht möglich. Investitionen in die Landwirtschaft
zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit werden in jedem Fall ein wichtiger
Teil der Lösung der Probleme in der Region sein. Es handelt sich um eine
fruchtbare Region, die reich an Bodenschätzen ist, doch müssen zur Ankurbelung
des Wirtschaftswachstums und zur Steigerung der Agrarproduktion die
Infrastrukturen und die regionale Vernetzung verbessert werden. Dies hätte
zugleich positive Auswirkungen auf die Sicherheit und würde zudem dazu
beitragen, neue Siedlungsgebiete zu erschließen, was das durch den
Bevölkerungsdruck verursachte Problem der Landknappheit entschärfen würde. Die
regionale Vernetzung könnte auf der Grundlage der bisherigen Zusammenarbeit
innerhalb der CEPGL im Energiebereich verbessert werden (einschließlich Stromerzeugung
aus Wasserkraft). Eine effektivere Zusammenarbeit in den Bereichen Zoll- und
Grenzverwaltung wäre dem grenzüberschreitenden Handel förderlich, von dem alle
Länder durch höhere Zolleinnahmen profitieren würden. Besonderes Augenmerk muss auf
eine bessere Regulierung und stärkere Rechenschaftspflicht in Bezug auf den
Abbau mineralischer Rohstoffe und des Handels mit ihnen gelegt werden. Mit
einfachen Mitteln betriebener Bergbau, der derzeit nicht gesetzlich geregelt
ist, hat einen gewissen Wohlstand mit sich gebracht, von dem jedoch nur wenige
profitieren. Er hat zudem nicht zur Eindämmung der Konflikte beigetragen,
sondern diese zusätzlich angefacht. Neben der Initiative für Transparenz in der
Rohstoffwirtschaft, die durch mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht für
eine stärkere Governance im Rohstoffsektor sorgen will, bietet auch der
Zertifizierungsmechanismus des ICGLR eine Grundlage für Verbesserungen,
wenngleich es weiterer Investitionen bedarf, um die Governance-Instrumente für
seine Umsetzung zu entwickeln. Die Regierungen sollten angehalten werden,
ausgehend von den vorhandenen regionalen Vereinbarungen und Initiativen die
Transparenz im Rohstoffsektor zu verbessern. Die vor kurzem in Uganda nahe der
Grenze zur Demokratischen Republik Kongo entdeckten Erdölvorkommen bergen
großes Potenzial, sofern ihre Nutzung nicht durch unangemessene Regulierung
oder territoriale Streitigkeiten behindert wird. Auch hier ist ein Forum
notwendig, das eine Zusammenarbeit in diesen Fragen ermöglicht. D. Wiederherstellung
des Vertrauens zwischen den Nachbarländern Eine wichtige Aufgabe wird
darin bestehen, eine positive Vision gutnachbarlicher Beziehungen und der
regionalen Integration zu fördern. Die benachbarten Länder müssen erkennen,
dass ihren legitimen Sicherheits- und sonstigen Interessen besser gedient ist,
wenn sie stabile Nachbarn haben, die in ihrem gesamten Hoheitsgebiet ihre
legitime staatliche Autorität durchzusetzen können, und wenn statt andauernder
Instabilität effektive regionale Zusammenarbeit herrscht. Alle Beteiligten
sollten anerkennen, dass sie zum politischen und wirtschaftlichen Nutzen aller
nach besten Kräften mit den Nachbarn zusammenarbeiten müssen. Neben der wirtschaftlichen
Zusammenarbeit ist daher die Vertrauensbildung von zentraler Bedeutung für die
Rückkehr zu einer positiven regionalen Dynamik. Obwohl der internationalen
Gemeinschaft hierbei eine wichtige Rolle zukommt, liegt es letztlich in der
Verantwortung der Staaten der Region, den Weg zu einem friedlichen Zusammenleben
zu finden. Die Länder der Region der Großen Seen haben einen ersten wichtigen
Schritt getan, indem sie im Rahmenabkommen ihren Willen bekräftigt haben, sich
nicht in die inneren Angelegenheiten ihrer Nachbarländer einzumischen. Ein
weiterer Schritt bestünde darin anzuerkennen, dass alle Länder ein berechtigtes
Interesse an den inneren Angelegenheiten ihrer Nachbarländer haben. Die Grenzen
in der Region sind durchlässig, und es bestehen über die Grenzen
hinwegreichende verwandtschaftliche Beziehungen. Die Schicksale aller vier
Länder sind daher untrennbar miteinander verknüpft. Sie alle müssen ihre
Bereitschaft unter Beweis stellen, einen Beitrag zu einem konstruktiven
Engagement zu leisten und vertrauensbildende Maßnahmen durchzuführen (wie
z. B. grenzübergreifende Zusammenarbeit und Grenzüberwachung). Das Engagement der
internationalen Gemeinschaft kann hierbei in verschiedener Weise hilfreich
sein. Im Rahmen einer gestärkten MONUSCO könnten die Einsatztruppe und der
Erweiterte Gemeinsame Überprüfungsmechanismus der ICGLR die Schaffung von
Vertrauen zwischen den Ländern der Region entscheidend voranbringen. Auch die
vom Generalsekretär der Vereinten Nationen ernannte Sondergesandte für die
Region der Großen Seen könnte zusammen mit dem regionalen Überwachungsausschuss
für das Rahmenabkommen eine Schlüsselrolle übernehmen. Darüber hinaus sollte
ein globales Sicherheitskonzept für die Region proaktiv verfolgt und gefördert
werden. Der „Pakt für Sicherheit, Stabilität und Entwicklung in der Region der
Großen Seen“ von 2006 bietet einen rechtlichen Rahmen und legt die Agenda für
die ICGLR-Initiativen in diesem Bereich fest. Außerdem hat die
Wirtschaftsgemeinschaft der Länder der Großen Seen (CEPGL) bewiesen, dass sie
eine sehr nützliche Rolle bei der Annäherung zwischen der Demokratischen
Republik Kongo und Ruanda spielen kann und weiterhin ein entscheidender Faktor
sowohl für die wirtschaftliche als auch die sicherheitspolitische
Zusammenarbeit ist. Sonstige Initiativen unter Beteiligung der AU und der SADC
sowie Kontakte unterhalb der zentralstaatlichen Ebene (interparlamentarische
Debatten, lokale Zusammenarbeit zwischen benachbarten Kommunen und Provinzen)
könnten ebenfalls einen Beitrag zu diesem Gesamtkonzept leisten. Die Gewährleistung der
langfristigen Stabilität erfordert zudem die Konsolidierung demokratischer,
offener und rechenschaftspflichtiger politischer Systeme in den verschiedenen
betroffenen Ländern. Dies zu verwirklichen bedeutet für alle Länder eine
Herausforderung, denn ein für alle passendes System gibt es nicht; jedes Land
muss seine eigene Lösung finden. Bedingt durch die Geschichte und die Schwäche
der demokratischen Institutionen in einigen der Länder sind die
Herausforderungen in dieser Region jedoch besonders groß. Hinzu kommt, dass es
schwierig ist, in der Region das richtige Gleichgewicht zwischen freier
Meinungsäußerung und politischem Freiraum einerseits und der Gefahr von
Extremismus und Gewalt andererseits zu finden. Die EU kann die politische
Entwicklung aller dieser Länder unterstützen, indem sie demokratische und
rechenschaftspflichtige Institutionen fördert und den Ländern beim Aufbau
rechtsstaatlicher parlamentarischer Systeme zur Seite steht, die der
Bevölkerung eine effektive Identifizierung mit - und Vertrauen in - Wahlen und
Entscheidungsprozesse ermöglichen. E. Schaffung
eines tragfähigen internationalen Unterstützungsmechanismus Die Region der Großen Seen
ist Schauplatz einer der größten und kostspieligsten Friedensmissionen der
Welt. Nach dem Friedensabkommen von 2009 hat die internationale Gemeinschaft
jedoch anscheinend diese Krise etwas aus den Augen verloren. Das
Wiederaufflammen der Kämpfe im Osten der Demokratischen Republik Kongo im Jahr
2012 hat die Welt jedoch daran erinnert, wie instabil die Lage in der Region
nach wie ist. Die Vereinten Nationen
spielen bereits eine wichtige Rolle und die jüngste unter Vermittlung der
Vereinten Nationen eingeleitete Initiative gibt den Bemühungen um die Bewältigung
der Krise neue Impulse. Es wird jedoch eine Herausforderung darstellen, die
verschiedenen Ebenen eines mehrdimensionalen Plans für die Stabilisierung der
Demokratischen Republik Kongo und der Region der Großen Seen erfolgreich zu
koordinieren. Soweit möglich, sollte er sich auf vorhandene
Koordinierungsmechanismen auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene stützen,
um jede Überschneidung mit anderen bestehenden Initiativen zu vermeiden. Auf
diese Weise würde auch die Kompatibilität mit der bestehenden Struktur der
regionalen Wirtschaftsintegration gewährleistet werden. Dabei wird es wichtig sein,
ein ausgewogenes Verhältnis zwischen regionaler Eigenverantwortung und
internationaler Beteiligung, zwischen Aufrechterhaltung des Drucks und
erfolgreicher Kooperation herzustellen. AU, SADC und ICGLR kommen dabei wichtige
Aufgaben zu, die jeweils anerkannt werden müssen Unverzichtbar ist ein
koordiniertes und umfassendes Konzept für die verschiedenen Problempunkte, das
die lokale, die nationale und die regionale Dimension der Krise berücksichtigt
und den Schwerpunkt auf die Kivu-Provinzen legt, wobei nicht vernachlässigt
werden darf, dass viele Probleme die Demokratische Republik Kongo als Ganzes
betreffen. Es muss zudem den Herausforderungen der Demokratisierung in fragilen
Ländern der Region (Ruanda, Burundi und Uganda) Rechnung tragen und ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen den von der Demokratischen Republik Kongo und
den anderen Ländern der Region eingegangenen Verpflichtungen beinhalten. Dieses
Konzept sollte einen „kritischen Pfad“ für die Abfolge der einzelnen Maßnahmen
umfassen und in einer vertraglichen Vereinbarung mit den Regierungen der Region
verankert werden. IV. Die
Rolle der EU Die EU hat ein strategisches
Interesse an der Stabilität der Region der Großen Seen. Sie hat tiefe
historische Bindungen zu jedem dieser Länder und sie betrachtet es als ihre
humanitäre Aufgabe, das Leid zu lindern, das die wiederholten Konflikte über
Millionen von Menschen in dieser Region gebracht haben. Konflikte hemmen die
wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die unabdingbar ist, um die extreme
Armut zu verringern. Außerdem verhindern Konflikte die Entstehung offener, auf
Handel ausgerichteter Volkswirtschaften, die einen Beitrag zum Wachstum in ganz
Afrika und zur Stabilisierung anderer fragiler Staaten leisten könnten. Aus all diesen Gründen hat
die EU in den letzten 20 Jahren im Rahmen ihres politischen, humanitären,
sicherheits- und entwicklungspolitischen Handelns massiv in die
Armutsbekämpfung, die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung,
die Friedenskonsolidierung und die Stabilisierungsbemühungen investiert und
sich gleichzeitig die Deckung der unmittelbaren Bedürfnisse der Not leidenden
Menschen zur Aufgabe gemacht. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die EU ihr
Engagement fortsetzt und kontinuierlich aufrechterhält. Die EU konnte im Rahmen
ihrer bisherigen Anstrengungen (Unterstützung der Wahlen der Jahre 2006 und
2011, EUSEC- und EUPOL-Hilfe bei der Reform des Sicherheitssektors, Nutzung der
Außenhilfe zur Ankurbelung der Entwicklung) verschiedene Erfahrungen sammeln,
die zur Verbesserung künftiger Maßnahmen in jedem dieser Bereiche genutzt
werden sollen. Dies erfordert einen
umfassenden Ansatz, der über die Behandlung der bloßen Symptome des Konflikts
im Osten der Demokratischen Republik Kongo hinausgeht. Natürlich muss das
Engagement der EU mit den Grundsätzen der Agenda für den Wandel und den
Prioritäten der Regierungen der Region vollauf in Einklang stehen. Des Weiteren
werden ein gemeinsamer Ansatz mit den EU-Mitgliedstaaten und eine Beteiligung
an sowie eine Koordinierung mit den auf breiterer Ebene unternommenen internationalen
Bemühungen erforderlich sein. Die EU muss in einem frühen Stadium in die
Konzeption von Strategien und Maßnahmen eingebunden sein. Angesichts des akuten Bedarfs
wird in der Region auch weiterhin kontinuierliche humanitäre Hilfe notwendig
sein. Unterstützung benötigen insbesondere jene Hunderttausende von
Flüchtlingen und Vertriebenen, die Opfer dieses seit zwanzig Jahren andauernden
Konflikts sind. Wenngleich dabei die Rettung von Menschenleben und die
Linderung des Leids der am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen im
Vordergrund stehen, sollten die Maßnahmen in diesem Bereich zugleich auch den
Weg für ein nachhaltigeres Konzept ebnen. Darüber muss weiterhin Hilfe zur
Bewältigung der Folgen des Konflikts und der daraus resultierenden Auflösung
des sozialen Gefüges geleistet werden, die einer Kultur der Straflosigkeit,
schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und geschlechtsspezifischer Gewalt
Vorschub leisten. Die EU wird weiterhin die Bemühungen zur Bewältigung der
strukturellen Ursachen unterstützen und gleichzeitig Soforthilfe für die Opfer
bereitstellen. Unter Berücksichtigung der
oben genannten Komponenten und der nationalen und regionalen Verpflichtungen,
die sich aus dem unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen geschlossenen
Rahmenabkommen ergeben, wurden folgende Interventionsbereiche ermittelt (wobei
die Prioritätensetzung, die geeignete Abfolge und geeignete Fristen noch
erörtert werden müssen): A. Angehen
von Problemen im Bereich der Regierungsführung, einschließlich SSR,
Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit Strategievorschläge §
Die Unterstützung einer demokratischen Staatsführung und
demokratischer Strukturen in allen Ländern der Region wird weiterhin ein
wichtiges Element der EU-Politik sein. Die Außenhilfeinstrumente der EU können
in diesem wichtigen Bereich des Abkommens von Cotonou entscheidende
Unterstützung leisten. Follow-up-Maßnahmen zu den EU-Wahlbeobachtungsmissionen
und den von den Vereinten Nationen durchgeführten regelmäßigen Überprüfungen
werden hierzu ebenfalls einen Beitrag leisten. §
Die EU sollte einen aktiven Beitrag zu den Arbeiten des nationalen
Überwachungsausschusses für die Demokratische Republik Kongo leisten, der zur
Gewährleistung der effektiven Umsetzung der Zusagen der Demokratischen Republik
Kongo eingerichtet werden wird. Alle Bereiche (SSR, Konsolidierung der
staatlichen Hoheitsgewalt, Dezentralisierung, Demokratisierung/Wahlen,
wirtschaftliche Entwicklung und Strukturreformen, einschließlich Finanzen,
Aussöhnungsprozesses, Rückkehr von Flüchtlingen usw.) erfordern eine klare
Prioritätensetzung und die Festlegung eines kritischen Pfades. Die EU kann
hierzu sowohl auf politischer Ebene als auch durch praktische Maßnahmen im
Rahmen ihrer Kooperationsinstrumente einen Beitrag leisten. Das
Strategiedokument zur Armutsbekämpfung und das Regierungsprogramm für die Jahre
2012 bis 2016 bieten eine Grundlage für die notwendigen Reformen und einen
Gesamtrahmen für künftige Zusammenarbeit. §
Die Reform des Sicherheitssektors erfordert klare Zusagen seitens
der Regierung und eine enge Koordinierung zwischen allen Partnern der
Demokratischen Republik Kongo, um unbeschadet der bilateralen Zusammenarbeit
eine kohärente Vorgehensweise sicherzustellen. Es ist wichtig, dass gemeinsame
Zielvorstellungen darüber bestehen, was realistischerweise kurzfristig erreicht
werden kann und dass andere Partner wie Südafrika, Angola und China eingebunden
werden, um zu gewährleisten, dass diese Vorstellungen von möglichst vielen
geteilt werden. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der EUSEC- bzw.
EUPOL-Missionen[4]
prüft die EU derzeit, welche Rolle sie künftig bei der Reform des
Sicherheitssektors übernehmen sollte, welche sonstigen EU-Instrumente mobilisiert
werden könnten und welche Maßnahmen schrittweise eingestellt oder der
Demokratischen Republik Kongo bzw. anderen Partnern des Landes übergeben werden
könnten. Auf Ebene der Armee- und der Polizeireform bilden die strategische
Beratung, die Schaffung in Eigenverantwortung funktionierender
Ausbildungssysteme sowie die Verbesserung der Personalverwaltung ein kohärentes
Bündel von Maßnahmen, die teilweise auch in Zukunft gefördert werden könnten.
Im Einklang mit den Anstrengungen der Demokratischen Republik Kongo im Bereich
der Reform des Sicherheitssektors könnte auch ins Auge gefasst werden, einen
lokalen gemeinschaftsorientierten Ansatz für die Entwaffnung, Demobilisierung
und Wiedereingliederung (DDR) zu unterstützen. §
Ein stabiler makroökonomischer Rahmen erfordert ein
kontinuierliches Engagement seitens des Internationalen Währungsfonds (IWF) und
der internationalen Finanzinstitutionen (IFI) sowie Unterstützung bei der
Verbesserung der öffentlichen Finanzen, um die Staatseinnahmen zu erhöhen. §
In folgenden Bereichen sollten gezielte Anstrengungen unternommen
werden: Vertiefung der Demokratisierung und Erweiterung des politischen
Gestaltungsspielraums auf allen Ebenen (national, regional, lokal), Fragen der
Staatsbürgerschaft, Rückkehr von Flüchtlingen, Unterstützung bei der
Durchführung von Wahlen (im Einklang mit der allgemeinen Unterstützung des
Demokratisierungsprozesses in der Demokratischen Republik Kongo) und Aufbau
leistungsfähiger grundlegender Verwaltungsstrukturen, u. a. durch Dezentralisierung.
§
Auf der Grundlage der bisherigen Menschenrechtsstrategien für die
Länder der Region sollte sich die EU auf die Bekämpfung der Straflosigkeit und
die Erleichterung des Zugangs zu einem modernen, transparenten und gerechten
Justizsystem konzentrieren, wobei die folgenden vier Bereiche im Vordergrund
stehen sollten: Lage von Menschenrechtsaktivisten, geschlechtsspezifische
Gewalt, Kinder in bewaffneten Konflikten sowie Meinungsfreiheit,
Vereinigungsfreiheit und Rechte der Opposition. B. Gewährleistung
dauerhafter Sicherheit Strategievorschläge: §
Unterstützung der MONUSCO bei ihren künftigen Aufgaben
(Einsatztruppe) und eines glaubwürdigen Erweiterten Gemeinsamen
Überprüfungsmechanismus. §
Die derzeit laufende Überprüfung von STAREC (Stabilisation and Reconstruction
Plan for Areas Emerging from Armed Conflict) und ISSSS ( International Security
and Stabilisation Support Strategy) dürfte bei der Ausarbeitung eines Rahmens
für die künftige Stabilisierungshilfe hilfreich sein. Zwei Phasen zeichnen sich
bereits jetzt ab: Verstärkung der unmittelbar im Anschluss an die humanitäre
Hilfe geleisteten Unterstützung, um die Grundvoraussetzungen für die soziale
und wirtschaftliche Erholung zu schaffen (grundlegende Ad hoc-Maßnahmen
parallel zur humanitären Hilfe) und eine zweite Phase, in der die Ressourcen
und die Governance-Voraussetzungen für einen nachhaltigen Wiederaufbau und eine
nachhaltige Entwicklung geschaffen werden. §
Schaffung einer leistungsfähigen Verwaltung und effizienter
Dienstleistungen in ehemaligen Konfliktgebieten, u. a. durch eine
Dezentralisierung in enger Abstimmung mit den lokalen Behörden und den übrigen
Akteuren. §
Unterstützung lokaler, integrativer Stabilisierungsinitiativen in
einer kleinen Anzahl von kritischen Bezirken der Kivu-Provinzen als Testfall
für weitreichendere Stabilisierungsbemühungen. Derartige Initiativen könnten
auch den Dialog zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen fördern. §
Die Förderung der Reform des Sicherheitssektors ist ein weiteres
Element der Initiativen zur Verbesserung der Sicherheitslage im Osten der
Demokratischen Republik Kongo. Neben Beiträgen zu den kurz- oder
mittelfristigen Zielen der Reform der kongolesischen Armee (FARDC) könnte auch
spezifische Unterstützung für die Polizei ins Auge gefasst werden, um in
ehemaligen Konfliktgebieten das Ende der Vorherrschaft des Militärs zu
gewährleisten. C. Armutsbekämpfung
und wirtschaftlicher Wiederaufbau Strategievorschläge §
Förderung einer beschleunigten menschlichen und sozialen
Entwicklung unter Nutzung der verfügbaren Instrumente, einschließlich der
Entwicklungszusammenarbeit sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene.
§
Unterstützung regionaler oder subregionaler Initiativen,
insbesondere jener, die der Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen und den gemeinsamen
Interessen der Länder dienen. Unmittelbar sollten die Unterstützung der CEPGL
fortgesetzt und die Möglichkeiten genutzt werden, die sich im Rahmen der
regionalen Initiative für die Entwicklung des Energiesektors in der Region der
Großen Seen bieten. §
Infrastrukturen: Förderung der regionalen Vernetzung. §
Weitere Unterstützung der Initiative für Transparenz in der
Rohstoffwirtschaft (EITI) und anderer Initiativen in Bezug auf Transparenz und
Rechenschaftspflicht im Bereich der mineralischen/natürlichen Rohstoffe. §
Unterstützung der Regionalen Initiative für natürliche Ressourcen
der ICGLR (Zertifizierungsmechanismus) und der Verbreitung, Übernahme und
Anwendung der OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of
Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas (Leitlinien der OECD für
die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Lieferketten für
Mineralien aus Konflikt- und Risikogebieten) in der Region der Großen Seen.
Derzeit wird geprüft, ob auf der Grundlage dieser Pilotinitiativen ein
ehrgeizigeres Programm ausgearbeitet werden könnte. §
Im März 2013 leitete die EU eine öffentliche Konsultation über
eine mögliche EU-Initiative für einen verantwortungsvollen Bezug von Mineralien
aus Konflikt- und Risikogebieten ein. Ihr Ziel bestünde darin, die Transparenz
der Lieferketten zu fördern und ressourcenreiche Länder diesbezüglich zu
unterstützen. §
Nachhaltigere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, um die
Gefahr künftiger Konflikte zu verringern und eine tragfähige Grundlage für die
wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen. §
Mechanismen zur Förderung des legalen Handels, etwa im Bereich des
Grenzschutzes und der Zollverwaltung, sollten ebenfalls gefördert werden. Auch
die regionale Zusammenarbeit sollte mit Blick auf den grenzüberschreitenden
Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt unterstützt werden. D. Wiederherstellung
des Vertrauens zwischen den Nachbarländern Strategievorschläge §
Unterstützung der regionalen Verpflichtungen des Rahmenabkommens. §
Die EU sollte eine Mitwirkung an den im Rahmenabkommen
vorgesehenen Überwachungsmechanismen für die Demokratische Republik Kongo
anstreben, diese Mechanismen aktiv unterstützen und ein angemessenes Follow-up
sicherstellen. §
Unterstützung des vom VN-Sicherheitsrat nach Resolution
1533 (2004) betreffend die Demokratische Republik Kongo eingesetzten
Ausschusses sowie der Sachverständigengruppe und des Erweiterten Gemeinsamen
Überprüfungsmechanismus der ICGLR. §
Unterstützung der Demokratisierungsprozesse, vor allem in der Demokratischen
Republik Kongo sowie in Ruanda, Burundi und Uganda unter Berücksichtigung der
Wahlkalender in den verschiedenen Ländern der Region. §
Förderung der regionalen Sicherheit in Foren wie CEPGL, ICGLR und AU,
als Teilkomponenten einer umfassenderen politischen Partnerschaft. §
Unterstützung von Maßnahmen für die Entwaffnung, Demobilisierung,
Repatriierung, Reintegration und Wiederansiedlung (DDRRR) in Bezug auf die FDLR
und andere negative Kräfte, die aus Nachbarländern der Demokratischen Republik
Kongo stammen. §
Unterstützung einer Strategie für das Justizwesen in der Region
der Großen Seen auf der Grundlage einer justiziellen Zusammenarbeit zwischen
den Ländern der Region und der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit dem
Internationalen Strafgerichtshof. Die EU engagiert sich bereits für die
Entwicklung des Justizsektors auf nationaler Ebene wie auch im Osten der
Demokratischen Republik Kongo. Diese Anstrengungen könnten bei Bedarf durch die
internationale Gemeinschaft ergänzt werden, indem sie die Einrichtung
gemischter Gerichte fördert. E. Schaffung
eines tragfähigen internationalen Unterstützungsmechanismus Strategievorschläge §
Unterstützung der Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs und
der im Rahmenabkommen festgelegten Verpflichtungen. Die mit einem politischen
Mandat ausgestatteten Überwachungsausschüsse müssen sich auf operationelle
Mechanismen stützen können. §
Koordinierung der Umsetzung der Verpflichtungen, die die
Demokratischen Republik Kongo im Rahmenabkommen eingegangen ist, mit der Umsetzung
der dort festgelegten regionalen Verpflichtungen. §
Förderung der gegenseitigen Rechenschaftspflicht der Länder der
Region der Großen Seen und der dort tätigen Geber. §
Wo immer dies möglich ist, sollte auf den bestehenden
nationalen/regionalen Entwicklungsplänen aufgebaut werden. V. Schlussfolgerung Die jüngste Krise bietet
nicht nur Chancen für ein erneutes Engagement, sondern sie muss zugleich genutzt
werden, um in der Region der Großen Seen den Grundstein für dauerhaften Frieden
und Entwicklung zu legen. Mit dem unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen
festgelegten strategischen Rahmen wurde ein neuer politischer und regionaler
Konsens über eine dauerhafte Stabilisierung geschaffen. Die EU kann und muss
diese Bemühungen aktiv unterstützen. 11. Juni 2013 [1] Die ICGLR hat elf
Mitgliedstaaten: Angola, Burundi, Zentralafrikanische Republik, Republik Kongo,
Demokratische Republik Kongo, Kenia, Uganda, Ruanda, Sudan, Tansania und
Sambia. [2] Am 24. Februar 2013
unterzeichneten Angola, Burundi, die Zentralafrikanische Republik, die
Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ruanda, Südafrika, Sudan,
Uganda und Tansania das „Rahmenabkommen über
Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit für die Demokratische Republik Kongo und
die Region“. Die Vereinten Nationen, die
Afrikanische Union, die elf Teilnehmerstaaten der Internationalen Konferenz zur
Region der Großen Seen und die vierzehn Mitglieder der Entwicklungsgemeinschaft
des südlichen Afrika (SADC) sind die Garantiemächte des Abkommens. [3] "Der vom Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen nach der Resolution 1533 (2004) betreffend die Demokratische
Republik Kongo eingesetzte Ausschuss wurde am 12. März 2004 eingerichtet, um
die entsprechenden Sanktionen zu überwachen und die vom Sicherheitsrat festgelegten
Maßnahmen durchzuführen [...] Der Sanktionsausschuss wird von einer vom
Generalsekretär ernannten Sachverständigengruppe unterstützt, die die
Durchführung der Sanktionsregelungen mit besonderem Schwerpunkt auf Nord- und
Südkivu und Ituri überwacht". [4] Die Polizeimission EUPOL RD
Congo unterstützt die kongolesischen Behörden bei der Reform der nationalen
Polizei. Die Mission soll ferner die Interaktion zwischen Polizei und
Strafjustizsystem verbessern, wodurch ein Beitrag zum Kampf gegen die Straflosigkeit
bei sexueller Gewalt und Menschenrechtsverletzungen geleistet werden soll. Das
Mandat der im Juli 2007 eingeleiteten Mission EUPOL RD Congo wurde kürzlich bis
September 2013 verlängert. Die Mission EUSEC RD Congo bietet Beratung und
Unterstützung hinsichtlich der Reform des Verteidigungssektors in der
Demokratischen Republik Kongo, mit dem Ziel, die kongolesische Regierung beim
Aufbau eines Verteidigungsapparates zu unterstützen, der in der Lage ist, die
Sicherheit der kongolesischen Bevölkerung unter Wahrung der demokratischen
Normen, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit sowie der Grundsätze
einer verantwortungsvollen Regierungsführung und der Transparenz zu
gewährleisten. Das Mandat der am 8. Juni 2005 gestarteten Mission wurde im September
2012 bis zum 30. September 2013 verlängert. Auf der Grundlage einer politischen
Vereinbarung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees soll darauf
eine abschließende Übergangsphase von zwölf Monaten folgen, in der die
Maßnahmen der Mission auslaufen oder ihre Aufgaben übertragen werden.