52013JC0023

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DEN RAT STRATEGISCHES RAHMENKONZEPT FÜR DIE REGION DER GROSSEN SEEN /* JOIN/2013/023 final */


Strategisches Rahmenkonzept für die Region der Großen Seen

I. Zusammenfassung

Der Konflikt in der Region der Großen Seen, in dessen Mittelpunkt der Osten der Demokratischen Republik Kongo steht, wurde in den letzten zwanzig Jahren nicht gelöst, weil die Ursachen des Problems nicht angegangen wurden.

Schlechte Regierungsführung, Unsicherheit und fehlende Rechtsstaatlichkeit in weiten Teilen der Region haben zusammen mit der Armut und dem Mangel an Dienstleistungen und Infrastrukturen eine Zunahme der sozialen Gegensätze bewirkt. Verschärft werden die Probleme der Region durch bewaffnete Gruppen, die Chaos verbreiten und damit die menschliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklung behindern.

Um dies zu ändern, muss in fünf zentralen Bereichen gehandelt werden:

a) Die Staaten der Region müssen dabei unterstützt werden, stärker als bisher effizient und rechenschaftspflichtig zu handeln. Sie müssen zudem in die Lage versetzt werden, grundlegende Dienstleistungen zu erbringen und in ihrem gesamten Hoheitsgebiet die physische Sicherheit der Bevölkerung sowie ein zuverlässiges und sicheres Verwaltungs- und Justizsystem zu gewährleisten, falls gewünscht im Wege einer dezentralen Struktur;

b) Im Osten der Demokratischen Republik Kongo muss die Sicherheit gewährleistet und das Vertrauen zwischen den Bevölkerungsgruppen wieder hergestellt werden;

c) Der Wiederaufbau der Wirtschaft in der Region muss vorangetrieben werden, damit die Bevölkerung von dem Reichtum an Bodenschätzen profitieren und die Chancen eines stärker integrierten regionalen Marktes und eines besseren Zugangs zu den globalen Märkten nutzen kann;

d) Die Zusammenarbeit und das Vertrauen zwischen den Ländern der Region müssen gestärkt werden und es müssen Mechanismen für eine effektive Zusammenarbeit geschaffen werden;

e) Die internationale Gemeinschaft muss die betreffenden Länder und die sonstigen Akteure in der Region dazu anhalten, ihren Zusagen nachzukommen und sowohl intern als auch gegenüber ihren Nachbarn verantwortungsvoll handeln.

Bei der Verfolgung dieser Ziele wird die EU eng mit regionalen Organisationen wie der Afrikanischen Union (AU), der Internationalen Konferenz über die Region der Großen Seen[1] (ICGLR) und den Vereinten Nationen zusammenarbeiten. Dies schließt auch eine Zusammenarbeit mit der mit einem erweiterten Mandat ausgestatteten Stabilisierungsmission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO) ein, die solange eine wichtige Rolle spielen wird, bis die innere Stabilität der Region gewährleistet ist.

Dieses strategische Rahmenkonzept soll gewährleisten, dass sich die sicherheits- und entwicklungspolitischen Ziele der EU, einschließlich in den Bereichen Konfliktprävention und Friedenskonsolidierung, gegenseitig in ihrer Wirkung verstärken und umfassend verwirklicht werden. Als solches hat es keine Auswirkungen auf den Haushalt. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit anderen Akteuren der internationalen Gemeinschaft wird die EU diese Strategie mit den Ländern und Organisationen der Region erörtern und Prioritäten festlegen. Die EU wird zudem einen Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen festlegen, der auch Eckpunkte für die Messung der Fortschritte enthalten wird.

II. Kontext

Je nach Definition kann der Begriff „Region der Großen Seen“ unterschiedliche geografische Realitäten abdecken. Im Fall dieses strategischen Rahmenkonzepts bezieht er sich auf die Hoheitsgebiete von Ruanda, Burundi und Uganda sowie die östlichen Provinzen der Demokratischen Republik Kongo (im weiteren Sinne auch auf den Westen Tansanias und Kenias sowie Teile Südsudans). Es handelt sich um eine potenziell reiche und fruchtbare Region, die jedoch sehr ungleichmäßig besiedelt ist und sich in einer Binnenlage befindet. Die Ländergrenzen in der Region wurden in der Kolonialzeit gezogen.

Seit der Unabhängigkeit in den sechziger Jahren haben alle diese Länder unter Instabilität und Zeiten der Militärherrschaft gelitten, so dass eine nachhaltige Entwicklung kaum in Gang kommen konnte. Der Genozid in Ruanda im Jahr 1994, die Bürgerkriege in Burundi und der Zusammenbruch des Mobutu-Regimes im Jahr 1997 gaben den Anstoß zu einem Jahrzehnt interner und regionaler Konflikte, die Millionen von Todesopfern forderten. Zudem wurden unzählige Menschen ihrer Heimat beraubt oder in die Armut getrieben. Einige Länder in der Region, wie etwa Ruanda und Uganda, haben in den vergangenen Jahren gute Wirtschaftswachstumsraten erzielt und können zufrieden stellende Fortschritte bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) vorweisen. Andere Länder hingegen sind in der Entwicklung zurückgefallen. Alle Länder der Region der Großen Seen sind nach wie vor eng miteinander verflochten und das Schicksal jedes einzelnen Landes hat Einfluss auf die regionale Stabilität und Entwicklung. Deshalb ist es sinnvoll, die Region als Ganzes zu betrachten.

Folgende Faktoren haben entscheidenden Einfluss auf die Situation:

§ Die Region ist bevölkerungsreich und verzeichnet ein hohes Bevölkerungswachstum bei einer sehr ungleichen Bevölkerungsverteilung: Während Ruanda und Burundi sowie einige Hochlandgebiete der Kivu-Provinzen eine sehr hohe Bevölkerungsdichte aufweisen, sind andere Teile der Demokratischen Republik Kongo dünn besiedelt und verfügen über große Reserven an landwirtschaftlich nutzbaren Flächen;

§ Politische Zersplitterung und Demokratiedefizite;

§ Starke ethnische Gegensätze, die teilweise von konkurrierenden Akteuren instrumentalisiert werden. Im Fall der Demokratischen Republik Kongo hat die Einwanderung von ruandischsprachigen Bevölkerungsgruppen in die Kivu-Provinzen das politische Gleichgewicht zerstört. Gleichzeitig konkurrieren die Nachbarländer mit der Regierung in Kinshasa um den Zugriff auf die Ressourcen und die Kontrolle über das Gebiet;

§ Schwäche des Staates und geringe Leistungsfähigkeit der Verwaltung, wobei in einigen Ländern die staatliche Legitimität in Frage gestellt wird und die politischen Freiheiten und die Medienfreiheit beschnitten werden;

§ Mangelnde Rechtsstaatlichkeit bzw. mangelnde wirksame Wahrung der Sicherheit, vor allem im Osten der Demokratischen Republik Kongo, wo dem Zentralstaat teilweise kein Vertrauen entgegengebracht wird und die Sicherheitskräfte häufig unter Missachtung der Zivilbevölkerung agieren; im Kontext einer Kultur der Straflosigkeit wurden in einigen Fällen von den Sicherheitskräften sogar schwerwiegende Übergriffe begangen;

§ Illegaler Abbau von und Handel mit natürlichen Ressourcen im Osten der Demokratischen Republik Kongo als Auslöser von Gewalt und Faktor für deren Fortdauer und Eskalation. Hinzu kommen die Misswirtschaft in der mineralgewinnenden Industrie und ein hohes Maß an Korruption;

§ Chronische Armut, niedrige menschliche Entwicklung, mangelnde Deckung des Grundbedarfs, Menschenrechtsverletzungen, geschlechtsspezifische Gewalt und soziale Ungleichheit;

§ Schwierigkeiten beim Zugang zu globalen Märkten und mangelnde Regionalintegration, was Investitionen und die Entstehung intra-regionaler wirtschaftlicher Interessen behindert.

Nicht alle Länder der Region sind gleichermaßen von allen oben genannten Faktoren betroffen. Allein schon aufgrund der enormen Größe des Landes hat die Lage in der Demokratischen Republik Kongo die stärksten Auswirkungen auf lokaler und regionaler Ebene. Darüber hinaus sind alle Länder, einschließlich Uganda, Ruanda und Burundi, mit jeweils spezifischen Schwierigkeiten konfrontiert, die in der Vergangenheit destabilisierende Auswirkungen auf die regionale Sicherheit hatten und diese auch weiterhin haben können.

Die Kivu-Provinzen sind zu einem Kampfgebiet geworden, nicht nur für rivalisierende lokale Gruppen, die spezifische Eigeninteressen verfolgen, sondern auch für Rebellengruppen, die aus Nachbarländern stammen oder mit Unterstützung von Nachbarländern die Kontrolle über bestimmte Gebiete und die natürlichen Ressourcen erlangen wollen. Die Lage ist daher instabil und unberechenbar.

Dies hat folgende Konsequenzen:

§ Die massiven Bevölkerungsverschiebungen und die daraus resultierende Auflösung des sozialen und wirtschaftlichen Gefüges haben in den Kivu-Provinzen zu einer besonders verzweifelten humanitären Lage geführt.

§ Menschenrechtsverletzungen, einschließlich sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, sind weiterhin stark verbreitet.

§ Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist blockiert; dies gilt insbesondere für den Osten der Demokratischen Republik Kongo, wo der Staat nicht mehr in der Lage ist, seine grundlegenden Sicherheits- und Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen.

§ Der grundlegende Konsens zwischen den Bevölkerungsgruppen ist zerstört; Rivalitäten wurden angestachelt statt entschärft, und die Zahl der bewaffneten Gruppen hat sich vervielfacht.

§ Die Lage in den Kivu-Provinzen hat negative Auswirkungen auf die Region als Ganzes, da kein Vertrauen zwischen den Nachbarländern besteht. Diesen wird zudem Einflussnahme vorgeworfen, die ebenfalls die Unsicherheit verschärft und eine Stabilisierung verhindert.

Zwar wurden mehrere Versuche unternommen, dauerhafte Lösungen zu finden, doch sind diese wirkungslos geblieben, da es versäumt wurde, eine Reihe von grundlegenden Problemen anzugehen und die einschlägigen Akteure auf lokaler und nationaler Ebene einzubeziehen. Zum Teil wurden die Lösungsvorschläge auch schlichtweg nicht umgesetzt.

Mit der kürzlich erfolgten Unterzeichnung des „Rahmenabkommens über Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit für die Demokratische Republik Kongo und die Region“ (im Folgenden „Rahmenabkommen“) und der Ernennung einer Sonderbeauftragten für die Region der Großen Seen durch den VN-Generalsekretär bietet sich nun einzigartige Gelegenheit, einen neuen umfassenden Ansatz festzulegen, um die lokalen, nationalen und regionalen Konfliktursachen parallel anzugehen, insbesondere was die Kivu-Provinzen anbelangt. Das Rahmenabkommen sieht die Einrichtung eines nationalen und eines regionalen Mechanismus zur Überwachung der Umsetzung der von den Unterzeichnern eingegangenen Verpflichtungen vor[2]. Wenn diese Chance, die sich möglicherweise nur kurze Zeit bieten wird, nicht ungenutzt verstreichen soll, muss rasch gehandelt werden.

Ein Schlüsselfaktor für den Erfolg des Abkommens ist, dass die Regierungen und die anderen Akteure in der Region Eigenverantwortung übernehmen. Die internationale Gemeinschaft als Ganzes sollte dieses Abkommen ebenfalls unterstützen. Ein abgestimmtes internationales Konzept wird einen wesentlichen Beitrag zur Konfliktlösung leisten.

III. Komponenten einer dauerhaften Lösung

Eine dauerhafte Lösung muss auf einer Reihe von Komponenten aufbauen. Alle nachstehend beschriebenen Komponenten sind gleichermaßen wichtig; sie müssen parallel behandelt werden, wenn echte Fortschritte erzielt werden sollen.

A. Angehen von Problemen auf Ebene der Regierungsführung

Die Stabilität der Region als Ganzes wird durch die internen Entwicklungen in den einzelnen Ländern beeinflusst. In Ruanda, Burundi, Uganda und der Demokratischen Republik Kongo ist eine nachhaltige und dauerhafte Entwicklung möglich, sofern dort rechenschaftspflichtige Regierungen, ein offene Gesellschaft, in der die Grundrechte geachtet werden, sowie Rechtsstaatlichkeit gegeben sind. Eine vertiefte Demokratie und eine offene, verantwortungsvolle Debatte über die Zukunftsoptionen werden in allen betroffenen Ländern den Aussöhnungsbemühungen förderlich sein. Einen Beitrag hierzu würde auch leisten, dass die Ahndung von Menschenrechtsverletzungen gewährleistet und in der gesamte Region der Straflosigkeit solcher Vergehen ein Ende gesetzt wird.

Eine weitere entscheidende Voraussetzung für den Erfolg jeglicher Stabilisierungsstrategie für die Region ist eine effektive und rechenschaftspflichtige Regierungsführung, wobei besonderes Augenmerk auf die Verwaltung der öffentlichen Finanzen gelegt werden muss. So müssen in der Demokratischen Republik Kongo praxistaugliche und messbare Prioritäten festgelegt werden; dabei müssen auch die Verpflichtungen berücksichtigt werden sind, die das Land im Rahmenabkommen z. B. hinsichtlich der Reform des Sicherheitssektors (SSR), der Dezentralisierung, der Aussöhnung und der Demokratisierung eingegangen ist. Außerdem muss die staatliche Hoheitsgewalt im Osten des Landes gefestigt werden. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang die Benchmarks, die die Sondergesandte des Generalsekretärs sowohl den Parteien in der Region als auch dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNSC) vorlegen wird. Der 2011 in Busan verabschiedete „New Deal“, dem auch die Demokratische Republik Kongo zugestimmt hat, bleibt ein wichtiger Bezugspunkt für das weitere Handeln.

Im Rahmen dieser von den Vereinten Nationen vermittelten Initiative hat sich die Demokratische Republik Kongo bereit erklärt, einen nationalen Überwachungsmechanismus einzurichten, mit dem die Umsetzung der nationalen Reformverpflichtungen kontrolliert werden kann. Dies ist ein wichtiger Schritt. Die internationale Gemeinschaft - d. h. die EU, die Vereinten Nationen, die internationalen Finanzinstitutionen sowie die regionalen und internationalen Partner wie Südafrika, Angola und China - hat die wichtige Aufgabe, die Demokratische Republik Kongo dabei zu unterstützen, diesen Weg einzuschlagen. Daher ist eine enge Abstimmung zwischen den Beteiligten äußerst wichtig.

Ein entscheidendes Problem, das zur Verschärfung der Konflikte im Osten der Demokratischen Republik Kongo beigetragen hat, sind die Schwierigkeiten bei der Reform des Sicherheitssektors. Zwar wurden einige Fortschritte auf Ebene der Polizei erzielt, doch ist die Professionalisierung der Armee und der Sicherheitskräfte bislang nur in geringem Maße vorangekommen, was auf mangelnden politischen Willen, geringe Verwaltungskapazitäten und fehlende Mittel zurückzuführen ist. Doch haben sich Voraussetzungen für ein erneutes Engagement auf diesem Gebiet möglicherweise verbessert: Die Notwendigkeit einer Reform der Streitkräftereform wird als erste Verpflichtung im Rahmenabkommen genannt, und durch die Resolutionen 2053 (2012) und 2098 (2013) des VN-Sicherheitsrates wurde MONUSCO ein stärkeres SSR-Mandat erteilt und ihre Rolle gefestigt. Die Einrichtung der internationalen Einsatztruppe unter Federführung der MONUSCO dürfte zugleich größeren Spielraum für eine Reform der kongolesischen Armee schaffen. Hinzu kommt, dass einige Mitgliedstaaten der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC), die sich an der Einsatztruppe beteiligen wollen, die Reform des Sicherheitssektors vor Ort unterstützen können. Auch wird die Schaffung des seit langem geforderten, unverzichtbaren Rechtsrahmens für Polizei und Armee nun endlich in Angriff genommen.

In diesem Zusammenhang verfolgt die internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU im Rahmen der Missionen EUSEC und EUPOL, einen pragmatischen „Bottom-up“-Ansatz, mit dem erste Reformschritte in Bereichen wie etwa der Personalverwaltung (Zählung der Angehörigen des Sicherheitssektors, Zahlungsabläufe) gefördert werden. Einige EU-Mitgliedstaaten sowie andere Partner der Demokratischen Republik Kongo haben operative Truppenausbildungsmaßnahmen (Ausbildung von Bataillonen) durchgeführt. EUPOL hat zudem die Einrichtung des „Comité de Suivi de la Réforme de la Police“ unterstützt. Die SSR-Anstrengungen müssen durch einen neuen, auf lokaler Ebene ansetzenden gemeinschaftsorientieren Ansatz für die Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung (DDR) flankiert werden. Überwachungsmechanismen, eine flexible Unterstützung und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft sollten Teil dieses lokalen DDR-Prozesses sein.

Davon abgesehen kann langfristige Stabilität nur dann erreicht werden, wenn das Problem der Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der geschlechtsspezifischen Gewalt, gelöst wird. Über die unverzichtbaren Anstrengungen auf nationaler Ebene hinaus müssen alle Länder der Region der Großen Seen zusammenarbeiten, um die Menschenrechte in der Region zu fördern und dafür zu sorgen, dass systematische Menschenrechtsverletzungen nicht länger straflos bleiben.

B. Gewährleistung dauerhafter Sicherheit im Osten der Demokratischen Republik Kongo

Vor allem der Osten der Demokratischen Republik Kongo ist weiterhin Schauplatz offen ausgetragener Konflikte, wobei sicherheitsrelevante Vorfälle nicht nur in den Kivu-Provinzen, sondern zunehmend auch in anderen Regionen (einschließlich in Nord-Katanga und in Teilen der Provinz Orientale) zu verzeichnen sind. Ohne ein Minimum an Stabilität wird die Umsetzung der erforderlichen Reformen und Politikmaßnahmen nicht möglich sein. Die Einrichtung einer mit einem starken Mandat ausgestatteten Einsatztruppe innerhalb der MONUSCO, die es dieser erlaubt, bewaffnete Gruppen zu bekämpfen und externe Einmischungen zu verhindern, könnte hier eine Wende herbeiführen. Äußerst wichtig ist jedoch weiterhin, dass die militärischen Maßnahmen in einen adäquaten politischen Prozess eingebettet sind - sowohl auf der lokalen Ebene wie auch in den Beziehungen zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda. Entscheidend ist auch, dass gegenüber mit ausländischer Beteiligung bewaffneten Gruppen und lokal bewaffneten Gruppen jeweils ein differenzierter Ansatz verfolgt wird. Zur Auflösung der FDLR (Forces démocratiques de Libération du Rwanda) werden spezifische Maßnahmen erforderlich sein.

Wenn eine dauerhafte Stabilisierung des Ostens der Demokratischen Republik Kongo erreicht werden soll, müssen die lokalen Konfliktursachen angegangen werden, wie etwa die Landfrage und die Frage der Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen auf der Grundlage des Staatsbürgerschaftsrechts der Demokratischen Republik Kongo, dessen Anwendung klarer geregelt werden muss. Kommunal- und Regionalwahlen müssen Teil dieses Prozesses sein, sollten jedoch sorgfältig vorbereitet werden. Voraussetzung für die Stabilisierung des Ostens der Demokratische Republik Kongo ist auch, dass die Nachbarländer Einmischungen unterlassen. Die EU wird weiterhin die Arbeit des vom VN-Sicherheitsrat nach Resolution 1533 (2004) betreffend die Demokratische Republik Kongo eingesetzten Ausschusses und der Sachverständigengruppe[3] unterstützen.

Aus früheren Stabilisierungs- und Wiederaufbauplänen, die die Regierung der Demokratischen Republik Kongo im Rahmen von STAREC (Stabilization and Reconstruction Plan for Eastern DRC) und mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft im Rahmen der „International Security and Stabilisation Support Strategy“ (ISSSS) in Angriff genommen hat, lassen sich insbesondere im Hinblick auf die Zusammenhänge zwischen Sicherheit und Stabilisierungsbemühungen nach Konfliktende nützliche Erkenntnisse gewinnen. Die Unterstützung lokaler, integrativer Stabilisierungsinitiativen in einer kleinen Anzahl von kritischen Bezirken der Kivu-Provinzen könnte einen Testfall für weitreichendere Stabilisierungsbemühungen darstellen.

C. Armutsbekämpfung und wirtschaftlicher Wiederaufbau

Die Bekämpfung der Armut und die Förderung der menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in der Region erfordert ein entschiedenes Engagement sowohl der Geber als auch der Partnerländer. Nur so können die grundlegenden sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung gedeckt und Wirtschaftswachstum und Beschäftigungsmöglichkeiten gefördert werden. Dies wiederum würde tragfähige Lebensgrundlagen für die Bevölkerung schaffen und die Staatseinnahmen erhöhen. Unter den richtigen Rahmenbedingungen könnten die Kivu-Provinzen zu einem Entwicklungspol werden. Dazu müssen nicht nur Sicherheit und Entwicklung Hand in Hand gehen, sondern auch im Rahmen eines pragmatischen und mehrdimensionalen Ansatzes Perspektiven für die Regionalintegration geschaffen werden.

 

Uganda, Ruanda und Burundi sind Mitglieder der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) geworden, die ihr wirtschaftliches Integrationsmodell relativ zügig weiterentwickelt. Dies hat bereits positive Auswirkungen, wie der Anstieg des regionalen Handels zeigt. Darüber hinaus gehören die genannten Länder noch weiteren Regionalorganisationen an, was jedoch eher politische Gründe hat. Die Demokratische Republik Kongo ist Mitglied mehrerer Regionalorganisationen, die ebenfalls einbezogenen werden könnten: ECCAS (Wirtschaftsgemeinschaft der zentralafrikanischen Staaten), SADC (Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika), ICGLR und CEPGL (Wirtschaftsgemeinschaft der Länder der Großen Seen). Im August 2012 beantragte die Demokratische Republik Kongo - gemeinsam mit Südsudan und Somalia - offiziell den Beitritt zur EAC. Die Mitgliedschaft der Demokratischen Republik Kongo in einer Vielzahl von Organisationen ist Ausdruck sowohl der Größe des Landes als auch seiner zentralen geografischen Lage auf dem afrikanischen Kontinent. Was den Osten der Demokratischen Republik Kongo anbelangt, spiegelt der Antrag auf Beitritt zur EAC jedoch vor allem die Tatsache wider, dass die Kivu-Provinzen, die Provinz Maniema und weite Teile der Provinzen Orientale und Katanga bereits in das ostafrikanische Wirtschaftsgeschehen einbezogen sind.

Ohne wirtschaftliches Wachstum sind eine nachhaltige menschliche Entwicklung, die Regionalintegration und verstärkte Investitionen nicht möglich. Investitionen in die Landwirtschaft zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit werden in jedem Fall ein wichtiger Teil der Lösung der Probleme in der Region sein. Es handelt sich um eine fruchtbare Region, die reich an Bodenschätzen ist, doch müssen zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und zur Steigerung der Agrarproduktion die Infrastrukturen und die regionale Vernetzung verbessert werden. Dies hätte zugleich positive Auswirkungen auf die Sicherheit und würde zudem dazu beitragen, neue Siedlungsgebiete zu erschließen, was das durch den Bevölkerungsdruck verursachte Problem der Landknappheit entschärfen würde. Die regionale Vernetzung könnte auf der Grundlage der bisherigen Zusammenarbeit innerhalb der CEPGL im Energiebereich verbessert werden (einschließlich Stromerzeugung aus Wasserkraft). Eine effektivere Zusammenarbeit in den Bereichen Zoll- und Grenzverwaltung wäre dem grenzüberschreitenden Handel förderlich, von dem alle Länder durch höhere Zolleinnahmen profitieren würden.

Besonderes Augenmerk muss auf eine bessere Regulierung und stärkere Rechenschaftspflicht in Bezug auf den Abbau mineralischer Rohstoffe und des Handels mit ihnen gelegt werden. Mit einfachen Mitteln betriebener Bergbau, der derzeit nicht gesetzlich geregelt ist, hat einen gewissen Wohlstand mit sich gebracht, von dem jedoch nur wenige profitieren. Er hat zudem nicht zur Eindämmung der Konflikte beigetragen, sondern diese zusätzlich angefacht. Neben der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft, die durch mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht für eine stärkere Governance im Rohstoffsektor sorgen will, bietet auch der Zertifizierungsmechanismus des ICGLR eine Grundlage für Verbesserungen, wenngleich es weiterer Investitionen bedarf, um die Governance-Instrumente für seine Umsetzung zu entwickeln. Die Regierungen sollten angehalten werden, ausgehend von den vorhandenen regionalen Vereinbarungen und Initiativen die Transparenz im Rohstoffsektor zu verbessern. Die vor kurzem in Uganda nahe der Grenze zur Demokratischen Republik Kongo entdeckten Erdölvorkommen bergen großes Potenzial, sofern ihre Nutzung nicht durch unangemessene Regulierung oder territoriale Streitigkeiten behindert wird. Auch hier ist ein Forum notwendig, das eine Zusammenarbeit in diesen Fragen ermöglicht.

D. Wiederherstellung des Vertrauens zwischen den Nachbarländern

Eine wichtige Aufgabe wird darin bestehen, eine positive Vision gutnachbarlicher Beziehungen und der regionalen Integration zu fördern. Die benachbarten Länder müssen erkennen, dass ihren legitimen Sicherheits- und sonstigen Interessen besser gedient ist, wenn sie stabile Nachbarn haben, die in ihrem gesamten Hoheitsgebiet ihre legitime staatliche Autorität durchzusetzen können, und wenn statt andauernder Instabilität effektive regionale Zusammenarbeit herrscht. Alle Beteiligten sollten anerkennen, dass sie zum politischen und wirtschaftlichen Nutzen aller nach besten Kräften mit den Nachbarn zusammenarbeiten müssen.

Neben der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ist daher die Vertrauensbildung von zentraler Bedeutung für die Rückkehr zu einer positiven regionalen Dynamik. Obwohl der internationalen Gemeinschaft hierbei eine wichtige Rolle zukommt, liegt es letztlich in der Verantwortung der Staaten der Region, den Weg zu einem friedlichen Zusammenleben zu finden. Die Länder der Region der Großen Seen haben einen ersten wichtigen Schritt getan, indem sie im Rahmenabkommen ihren Willen bekräftigt haben, sich nicht in die inneren Angelegenheiten ihrer Nachbarländer einzumischen. Ein weiterer Schritt bestünde darin anzuerkennen, dass alle Länder ein berechtigtes Interesse an den inneren Angelegenheiten ihrer Nachbarländer haben. Die Grenzen in der Region sind durchlässig, und es bestehen über die Grenzen hinwegreichende verwandtschaftliche Beziehungen. Die Schicksale aller vier Länder sind daher untrennbar miteinander verknüpft. Sie alle müssen ihre Bereitschaft unter Beweis stellen, einen Beitrag zu einem konstruktiven Engagement zu leisten und vertrauensbildende Maßnahmen durchzuführen (wie z. B. grenzübergreifende Zusammenarbeit und Grenzüberwachung).

Das Engagement der internationalen Gemeinschaft kann hierbei in verschiedener Weise hilfreich sein. Im Rahmen einer gestärkten MONUSCO könnten die Einsatztruppe und der Erweiterte Gemeinsame Überprüfungsmechanismus der ICGLR die Schaffung von Vertrauen zwischen den Ländern der Region entscheidend voranbringen. Auch die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen ernannte Sondergesandte für die Region der Großen Seen könnte zusammen mit dem regionalen Überwachungsausschuss für das Rahmenabkommen eine Schlüsselrolle übernehmen. Darüber hinaus sollte ein globales Sicherheitskonzept für die Region proaktiv verfolgt und gefördert werden. Der „Pakt für Sicherheit, Stabilität und Entwicklung in der Region der Großen Seen“ von 2006 bietet einen rechtlichen Rahmen und legt die Agenda für die ICGLR-Initiativen in diesem Bereich fest. Außerdem hat die Wirtschaftsgemeinschaft der Länder der Großen Seen (CEPGL) bewiesen, dass sie eine sehr nützliche Rolle bei der Annäherung zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda spielen kann und weiterhin ein entscheidender Faktor sowohl für die wirtschaftliche als auch die sicherheitspolitische Zusammenarbeit ist. Sonstige Initiativen unter Beteiligung der AU und der SADC sowie Kontakte unterhalb der zentralstaatlichen Ebene (interparlamentarische Debatten, lokale Zusammenarbeit zwischen benachbarten Kommunen und Provinzen) könnten ebenfalls einen Beitrag zu diesem Gesamtkonzept leisten.

Die Gewährleistung der langfristigen Stabilität erfordert zudem die Konsolidierung demokratischer, offener und rechenschaftspflichtiger politischer Systeme in den verschiedenen betroffenen Ländern. Dies zu verwirklichen bedeutet für alle Länder eine Herausforderung, denn ein für alle passendes System gibt es nicht; jedes Land muss seine eigene Lösung finden. Bedingt durch die Geschichte und die Schwäche der demokratischen Institutionen in einigen der Länder sind die Herausforderungen in dieser Region jedoch besonders groß. Hinzu kommt, dass es schwierig ist, in der Region das richtige Gleichgewicht zwischen freier Meinungsäußerung und politischem Freiraum einerseits und der Gefahr von Extremismus und Gewalt andererseits zu finden. Die EU kann die politische Entwicklung aller dieser Länder unterstützen, indem sie demokratische und rechenschaftspflichtige Institutionen fördert und den Ländern beim Aufbau rechtsstaatlicher parlamentarischer Systeme zur Seite steht, die der Bevölkerung eine effektive Identifizierung mit - und Vertrauen in - Wahlen und Entscheidungsprozesse ermöglichen.

E. Schaffung eines tragfähigen internationalen Unterstützungsmechanismus

Die Region der Großen Seen ist Schauplatz einer der größten und kostspieligsten Friedensmissionen der Welt. Nach dem Friedensabkommen von 2009 hat die internationale Gemeinschaft jedoch anscheinend diese Krise etwas aus den Augen verloren. Das Wiederaufflammen der Kämpfe im Osten der Demokratischen Republik Kongo im Jahr 2012 hat die Welt jedoch daran erinnert, wie instabil die Lage in der Region nach wie ist.

Die Vereinten Nationen spielen bereits eine wichtige Rolle und die jüngste unter Vermittlung der Vereinten Nationen eingeleitete Initiative gibt den Bemühungen um die Bewältigung der Krise neue Impulse. Es wird jedoch eine Herausforderung darstellen, die verschiedenen Ebenen eines mehrdimensionalen Plans für die Stabilisierung der Demokratischen Republik Kongo und der Region der Großen Seen erfolgreich zu koordinieren. Soweit möglich, sollte er sich auf vorhandene Koordinierungsmechanismen auf lokaler, nationaler und regionaler Ebene stützen, um jede Überschneidung mit anderen bestehenden Initiativen zu vermeiden. Auf diese Weise würde auch die Kompatibilität mit der bestehenden Struktur der regionalen Wirtschaftsintegration gewährleistet werden.

Dabei wird es wichtig sein, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen regionaler Eigenverantwortung und internationaler Beteiligung, zwischen Aufrechterhaltung des Drucks und erfolgreicher Kooperation herzustellen. AU, SADC und ICGLR kommen dabei wichtige Aufgaben zu, die jeweils anerkannt werden müssen

Unverzichtbar ist ein koordiniertes und umfassendes Konzept für die verschiedenen Problempunkte, das die lokale, die nationale und die regionale Dimension der Krise berücksichtigt und den Schwerpunkt auf die Kivu-Provinzen legt, wobei nicht vernachlässigt werden darf, dass viele Probleme die Demokratische Republik Kongo als Ganzes betreffen. Es muss zudem den Herausforderungen der Demokratisierung in fragilen Ländern der Region (Ruanda, Burundi und Uganda) Rechnung tragen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den von der Demokratischen Republik Kongo und den anderen Ländern der Region eingegangenen Verpflichtungen beinhalten. Dieses Konzept sollte einen „kritischen Pfad“ für die Abfolge der einzelnen Maßnahmen umfassen und in einer vertraglichen Vereinbarung mit den Regierungen der Region verankert werden.

IV. Die Rolle der EU

Die EU hat ein strategisches Interesse an der Stabilität der Region der Großen Seen. Sie hat tiefe historische Bindungen zu jedem dieser Länder und sie betrachtet es als ihre humanitäre Aufgabe, das Leid zu lindern, das die wiederholten Konflikte über Millionen von Menschen in dieser Region gebracht haben. Konflikte hemmen die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, die unabdingbar ist, um die extreme Armut zu verringern. Außerdem verhindern Konflikte die Entstehung offener, auf Handel ausgerichteter Volkswirtschaften, die einen Beitrag zum Wachstum in ganz Afrika und zur Stabilisierung anderer fragiler Staaten leisten könnten.

Aus all diesen Gründen hat die EU in den letzten 20 Jahren im Rahmen ihres politischen, humanitären, sicherheits- und entwicklungspolitischen Handelns massiv in die Armutsbekämpfung, die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, die Friedenskonsolidierung und die Stabilisierungsbemühungen investiert und sich gleichzeitig die Deckung der unmittelbaren Bedürfnisse der Not leidenden Menschen zur Aufgabe gemacht. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die EU ihr Engagement fortsetzt und kontinuierlich aufrechterhält. Die EU konnte im Rahmen ihrer bisherigen Anstrengungen (Unterstützung der Wahlen der Jahre 2006 und 2011, EUSEC- und EUPOL-Hilfe bei der Reform des Sicherheitssektors, Nutzung der Außenhilfe zur Ankurbelung der Entwicklung) verschiedene Erfahrungen sammeln, die zur Verbesserung künftiger Maßnahmen in jedem dieser Bereiche genutzt werden sollen.

Dies erfordert einen umfassenden Ansatz, der über die Behandlung der bloßen Symptome des Konflikts im Osten der Demokratischen Republik Kongo hinausgeht. Natürlich muss das Engagement der EU mit den Grundsätzen der Agenda für den Wandel und den Prioritäten der Regierungen der Region vollauf in Einklang stehen. Des Weiteren werden ein gemeinsamer Ansatz mit den EU-Mitgliedstaaten und eine Beteiligung an sowie eine Koordinierung mit den auf breiterer Ebene unternommenen internationalen Bemühungen erforderlich sein. Die EU muss in einem frühen Stadium in die Konzeption von Strategien und Maßnahmen eingebunden sein.

Angesichts des akuten Bedarfs wird in der Region auch weiterhin kontinuierliche humanitäre Hilfe notwendig sein. Unterstützung benötigen insbesondere jene Hunderttausende von Flüchtlingen und Vertriebenen, die Opfer dieses seit zwanzig Jahren andauernden Konflikts sind. Wenngleich dabei die Rettung von Menschenleben und die Linderung des Leids der am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen im Vordergrund stehen, sollten die Maßnahmen in diesem Bereich zugleich auch den Weg für ein nachhaltigeres Konzept ebnen. Darüber muss weiterhin Hilfe zur Bewältigung der Folgen des Konflikts und der daraus resultierenden Auflösung des sozialen Gefüges geleistet werden, die einer Kultur der Straflosigkeit, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und geschlechtsspezifischer Gewalt Vorschub leisten. Die EU wird weiterhin die Bemühungen zur Bewältigung der strukturellen Ursachen unterstützen und gleichzeitig Soforthilfe für die Opfer bereitstellen.

Unter Berücksichtigung der oben genannten Komponenten und der nationalen und regionalen Verpflichtungen, die sich aus dem unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen geschlossenen Rahmenabkommen ergeben, wurden folgende Interventionsbereiche ermittelt (wobei die Prioritätensetzung, die geeignete Abfolge und geeignete Fristen noch erörtert werden müssen):

A. Angehen von Problemen im Bereich der Regierungsführung, einschließlich SSR, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit

Strategievorschläge

§ Die Unterstützung einer demokratischen Staatsführung und demokratischer Strukturen in allen Ländern der Region wird weiterhin ein wichtiges Element der EU-Politik sein. Die Außenhilfeinstrumente der EU können in diesem wichtigen Bereich des Abkommens von Cotonou entscheidende Unterstützung leisten. Follow-up-Maßnahmen zu den EU-Wahlbeobachtungsmissionen und den von den Vereinten Nationen durchgeführten regelmäßigen Überprüfungen werden hierzu ebenfalls einen Beitrag leisten.

§ Die EU sollte einen aktiven Beitrag zu den Arbeiten des nationalen Überwachungsausschusses für die Demokratische Republik Kongo leisten, der zur Gewährleistung der effektiven Umsetzung der Zusagen der Demokratischen Republik Kongo eingerichtet werden wird. Alle Bereiche (SSR, Konsolidierung der staatlichen Hoheitsgewalt, Dezentralisierung, Demokratisierung/Wahlen, wirtschaftliche Entwicklung und Strukturreformen, einschließlich Finanzen, Aussöhnungsprozesses, Rückkehr von Flüchtlingen usw.) erfordern eine klare Prioritätensetzung und die Festlegung eines kritischen Pfades. Die EU kann hierzu sowohl auf politischer Ebene als auch durch praktische Maßnahmen im Rahmen ihrer Kooperationsinstrumente einen Beitrag leisten. Das Strategiedokument zur Armutsbekämpfung und das Regierungsprogramm für die Jahre 2012 bis 2016 bieten eine Grundlage für die notwendigen Reformen und einen Gesamtrahmen für künftige Zusammenarbeit.

§ Die Reform des Sicherheitssektors erfordert klare Zusagen seitens der Regierung und eine enge Koordinierung zwischen allen Partnern der Demokratischen Republik Kongo, um unbeschadet der bilateralen Zusammenarbeit eine kohärente Vorgehensweise sicherzustellen. Es ist wichtig, dass gemeinsame Zielvorstellungen darüber bestehen, was realistischerweise kurzfristig erreicht werden kann und dass andere Partner wie Südafrika, Angola und China eingebunden werden, um zu gewährleisten, dass diese Vorstellungen von möglichst vielen geteilt werden. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der EUSEC- bzw. EUPOL-Missionen[4] prüft die EU derzeit, welche Rolle sie künftig bei der Reform des Sicherheitssektors übernehmen sollte, welche sonstigen EU-Instrumente mobilisiert werden könnten und welche Maßnahmen schrittweise eingestellt oder der Demokratischen Republik Kongo bzw. anderen Partnern des Landes übergeben werden könnten. Auf Ebene der Armee- und der Polizeireform bilden die strategische Beratung, die Schaffung in Eigenverantwortung funktionierender Ausbildungssysteme sowie die Verbesserung der Personalverwaltung ein kohärentes Bündel von Maßnahmen, die teilweise auch in Zukunft gefördert werden könnten. Im Einklang mit den Anstrengungen der Demokratischen Republik Kongo im Bereich der Reform des Sicherheitssektors könnte auch ins Auge gefasst werden, einen lokalen gemeinschaftsorientierten Ansatz für die Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung (DDR) zu unterstützen.

§ Ein stabiler makroökonomischer Rahmen erfordert ein kontinuierliches Engagement seitens des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der internationalen Finanzinstitutionen (IFI) sowie Unterstützung bei der Verbesserung der öffentlichen Finanzen, um die Staatseinnahmen zu erhöhen.

§ In folgenden Bereichen sollten gezielte Anstrengungen unternommen werden: Vertiefung der Demokratisierung und Erweiterung des politischen Gestaltungsspielraums auf allen Ebenen (national, regional, lokal), Fragen der Staatsbürgerschaft, Rückkehr von Flüchtlingen, Unterstützung bei der Durchführung von Wahlen (im Einklang mit der allgemeinen Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in der Demokratischen Republik Kongo) und Aufbau leistungsfähiger grundlegender Verwaltungsstrukturen, u. a. durch Dezentralisierung.

§ Auf der Grundlage der bisherigen Menschenrechtsstrategien für die Länder der Region sollte sich die EU auf die Bekämpfung der Straflosigkeit und die Erleichterung des Zugangs zu einem modernen, transparenten und gerechten Justizsystem konzentrieren, wobei die folgenden vier Bereiche im Vordergrund stehen sollten: Lage von Menschenrechtsaktivisten, geschlechtsspezifische Gewalt, Kinder in bewaffneten Konflikten sowie Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Rechte der Opposition.

B. Gewährleistung dauerhafter Sicherheit

Strategievorschläge:

§ Unterstützung der MONUSCO bei ihren künftigen Aufgaben (Einsatztruppe) und eines glaubwürdigen Erweiterten Gemeinsamen Überprüfungsmechanismus.

§ Die derzeit laufende Überprüfung von STAREC (Stabilisation and Reconstruction Plan for Areas Emerging from Armed Conflict) und ISSSS ( International Security and Stabilisation Support Strategy) dürfte bei der Ausarbeitung eines Rahmens für die künftige Stabilisierungshilfe hilfreich sein. Zwei Phasen zeichnen sich bereits jetzt ab: Verstärkung der unmittelbar im Anschluss an die humanitäre Hilfe geleisteten Unterstützung, um die Grundvoraussetzungen für die soziale und wirtschaftliche Erholung zu schaffen (grundlegende Ad hoc-Maßnahmen parallel zur humanitären Hilfe) und eine zweite Phase, in der die Ressourcen und die Governance-Voraussetzungen für einen nachhaltigen Wiederaufbau und eine nachhaltige Entwicklung geschaffen werden.

§ Schaffung einer leistungsfähigen Verwaltung und effizienter Dienstleistungen in ehemaligen Konfliktgebieten, u. a. durch eine Dezentralisierung in enger Abstimmung mit den lokalen Behörden und den übrigen Akteuren.

§ Unterstützung lokaler, integrativer Stabilisierungsinitiativen in einer kleinen Anzahl von kritischen Bezirken der Kivu-Provinzen als Testfall für weitreichendere Stabilisierungsbemühungen. Derartige Initiativen könnten auch den Dialog zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen fördern.

§ Die Förderung der Reform des Sicherheitssektors ist ein weiteres Element der Initiativen zur Verbesserung der Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo. Neben Beiträgen zu den kurz- oder mittelfristigen Zielen der Reform der kongolesischen Armee (FARDC) könnte auch spezifische Unterstützung für die Polizei ins Auge gefasst werden, um in ehemaligen Konfliktgebieten das Ende der Vorherrschaft des Militärs zu gewährleisten.

C. Armutsbekämpfung und wirtschaftlicher Wiederaufbau

Strategievorschläge

§ Förderung einer beschleunigten menschlichen und sozialen Entwicklung unter Nutzung der verfügbaren Instrumente, einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene.

§ Unterstützung regionaler oder subregionaler Initiativen, insbesondere jener, die der Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen und den gemeinsamen Interessen der Länder dienen. Unmittelbar sollten die Unterstützung der CEPGL fortgesetzt und die Möglichkeiten genutzt werden, die sich im Rahmen der regionalen Initiative für die Entwicklung des Energiesektors in der Region der Großen Seen bieten.

§ Infrastrukturen: Förderung der regionalen Vernetzung.

§ Weitere Unterstützung der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI) und anderer Initiativen in Bezug auf Transparenz und Rechenschaftspflicht im Bereich der mineralischen/natürlichen Rohstoffe.

§ Unterstützung der Regionalen Initiative für natürliche Ressourcen der ICGLR (Zertifizierungsmechanismus) und der Verbreitung, Übernahme und Anwendung der OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas (Leitlinien der OECD für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Risikogebieten) in der Region der Großen Seen. Derzeit wird geprüft, ob auf der Grundlage dieser Pilotinitiativen ein ehrgeizigeres Programm ausgearbeitet werden könnte.

§ Im März 2013 leitete die EU eine öffentliche Konsultation über eine mögliche EU-Initiative für einen verantwortungsvollen Bezug von Mineralien aus Konflikt- und Risikogebieten ein. Ihr Ziel bestünde darin, die Transparenz der Lieferketten zu fördern und ressourcenreiche Länder diesbezüglich zu unterstützen.

§ Nachhaltigere Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, um die Gefahr künftiger Konflikte zu verringern und eine tragfähige Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen.

§ Mechanismen zur Förderung des legalen Handels, etwa im Bereich des Grenzschutzes und der Zollverwaltung, sollten ebenfalls gefördert werden. Auch die regionale Zusammenarbeit sollte mit Blick auf den grenzüberschreitenden Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt unterstützt werden.

D. Wiederherstellung des Vertrauens zwischen den Nachbarländern

Strategievorschläge

§ Unterstützung der regionalen Verpflichtungen des Rahmenabkommens.

§ Die EU sollte eine Mitwirkung an den im Rahmenabkommen vorgesehenen Überwachungsmechanismen für die Demokratische Republik Kongo anstreben, diese Mechanismen aktiv unterstützen und ein angemessenes Follow-up sicherstellen.

§ Unterstützung des vom VN-Sicherheitsrat nach Resolution 1533 (2004) betreffend die Demokratische Republik Kongo eingesetzten Ausschusses sowie der Sachverständigengruppe und des Erweiterten Gemeinsamen Überprüfungsmechanismus der ICGLR.

§ Unterstützung der Demokratisierungsprozesse, vor allem in der Demokratischen Republik Kongo sowie in Ruanda, Burundi und Uganda unter Berücksichtigung der Wahlkalender in den verschiedenen Ländern der Region.

§ Förderung der regionalen Sicherheit in Foren wie CEPGL, ICGLR und AU, als Teilkomponenten einer umfassenderen politischen Partnerschaft.

§ Unterstützung von Maßnahmen für die Entwaffnung, Demobilisierung, Repatriierung, Reintegration und Wiederansiedlung (DDRRR) in Bezug auf die FDLR und andere negative Kräfte, die aus Nachbarländern der Demokratischen Republik Kongo stammen.

§ Unterstützung einer Strategie für das Justizwesen in der Region der Großen Seen auf der Grundlage einer justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Region und der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof. Die EU engagiert sich bereits für die Entwicklung des Justizsektors auf nationaler Ebene wie auch im Osten der Demokratischen Republik Kongo. Diese Anstrengungen könnten bei Bedarf durch die internationale Gemeinschaft ergänzt werden, indem sie die Einrichtung gemischter Gerichte fördert.

E. Schaffung eines tragfähigen internationalen Unterstützungsmechanismus

Strategievorschläge

§ Unterstützung der Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs und der im Rahmenabkommen festgelegten Verpflichtungen. Die mit einem politischen Mandat ausgestatteten Überwachungsausschüsse müssen sich auf operationelle Mechanismen stützen können.

§ Koordinierung der Umsetzung der Verpflichtungen, die die Demokratischen Republik Kongo im Rahmenabkommen eingegangen ist, mit der Umsetzung der dort festgelegten regionalen Verpflichtungen.

§ Förderung der gegenseitigen Rechenschaftspflicht der Länder der Region der Großen Seen und der dort tätigen Geber.

§ Wo immer dies möglich ist, sollte auf den bestehenden nationalen/regionalen Entwicklungsplänen aufgebaut werden.

V. Schlussfolgerung

Die jüngste Krise bietet nicht nur Chancen für ein erneutes Engagement, sondern sie muss zugleich genutzt werden, um in der Region der Großen Seen den Grundstein für dauerhaften Frieden und Entwicklung zu legen. Mit dem unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen festgelegten strategischen Rahmen wurde ein neuer politischer und regionaler Konsens über eine dauerhafte Stabilisierung geschaffen. Die EU kann und muss diese Bemühungen aktiv unterstützen.

11. Juni 2013

[1] Die ICGLR hat elf Mitgliedstaaten: Angola, Burundi, Zentralafrikanische Republik, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Kenia, Uganda, Ruanda, Sudan, Tansania und Sambia.

[2] Am 24. Februar 2013 unterzeichneten Angola, Burundi, die Zentralafrikanische Republik, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ruanda, Südafrika, Sudan, Uganda und Tansania das „Rahmenabkommen über Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit für die Demokratische Republik Kongo und die Region“. Die Vereinten Nationen, die Afrikanische Union, die elf Teilnehmerstaaten der Internationalen Konferenz zur Region der Großen Seen und die vierzehn Mitglieder der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) sind die Garantiemächte des Abkommens.

[3] "Der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nach der Resolution 1533 (2004) betreffend die Demokratische Republik Kongo eingesetzte Ausschuss wurde am 12. März 2004 eingerichtet, um die entsprechenden Sanktionen zu überwachen und die vom Sicherheitsrat festgelegten Maßnahmen durchzuführen [...] Der Sanktionsausschuss wird von einer vom Generalsekretär ernannten Sachverständigengruppe unterstützt, die die  Durchführung der Sanktionsregelungen mit besonderem Schwerpunkt auf Nord- und Südkivu und Ituri überwacht".

[4] Die Polizeimission EUPOL RD Congo unterstützt die kongolesischen Behörden bei der Reform der nationalen Polizei. Die Mission soll ferner die Interaktion zwischen Polizei und Strafjustizsystem verbessern, wodurch ein Beitrag zum Kampf gegen die Straflosigkeit bei sexueller Gewalt und Menschenrechtsverletzungen geleistet werden soll. Das Mandat der im Juli 2007 eingeleiteten Mission EUPOL RD Congo wurde kürzlich bis September 2013 verlängert. Die Mission EUSEC RD Congo bietet Beratung und Unterstützung hinsichtlich der Reform des Verteidigungssektors in der Demokratischen Republik Kongo, mit dem Ziel, die kongolesische Regierung beim Aufbau eines Verteidigungsapparates zu unterstützen, der in der Lage ist, die Sicherheit der kongolesischen Bevölkerung unter Wahrung der demokratischen Normen, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit sowie der Grundsätze einer verantwortungsvollen Regierungsführung und der Transparenz zu gewährleisten. Das Mandat der am 8. Juni 2005 gestarteten Mission wurde im September 2012 bis zum 30. September 2013 verlängert. Auf der Grundlage einer politischen Vereinbarung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees soll darauf eine abschließende Übergangsphase von zwölf Monaten folgen, in der die Maßnahmen der Mission auslaufen oder ihre Aufgaben übertragen werden.