7.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 174/15


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Bezahlbare Energie für alle

2014/C 174/04

Berichterstatter

Christian Illedits, Abgeordneter zum Burgenländischen Landtag (SPE/AT)

Referenzdokument

Schreiben des griechischen EU-Ratsvorsitzes vom 4. November 2013

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

stellt fest, dass Energiearmut bereits heute weite Teile der europäischen Bevölkerung betrifft, und betont, dass es kurz-, mittel- und langfristig wirkender Maßnahmen bedarf, um Energiearmut einzudämmen und zu reduzieren, die unmittelbare Folgen für die öffentliche Gesundheit und die Lebensqualität der Bürger hat;

2.

weist darauf hin, dass die Schere zwischen dem Anstieg der Energiepreise und der Steigerung von Einkommen immer weiter auseinanderklafft, und betont, dass dadurch die Gefahr besteht, dass sich Energiearmut beständig ausbreitet, und zwar in allen Staaten der EU;

3.

fordert deshalb Maßnahmen, die sowohl kurzfristige (z. B. Soforthilfe in Extremsituationen) als auch mittel- und langfristige Ziele verfolgen, wie u. a. Energieeffizienz- und Energieeinsparungsmaßnahmen, Umstellung auf nachhaltige Energiesysteme, Produktion von erneuerbarer Energie vor Ort, Optimierung des Mobilitätsbedarfs;

4.

hält fest, dass in EU-Debatten Energiearmut oftmals auf das enger gefasste Konzept der „Heizarmut“ reduziert wird. Energiearmut ist jedoch weit umfassender, da auch der Energiebedarf für Kommunikation, Mobilität und Hygiene, die für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich sind, bezahlbar bleiben muss. Familien und Haushalte werden bei sinkendem Einkommen von steigenden Energierechnungen erdrückt, was dazu führt, dass sie entweder ihre Wohnung nicht ausreichend heizen können, auf minderwertige, oftmals gesundheitsschädliche oder ökologisch schädliche Energiequellen ausweichen oder aber sich verschulden und in ihrer Mobilität einschränken müssen;

5.

ist der Ansicht, dass Energiearmut als ein Aspekt von Armut im weiteren Sinne betrachtet und zuallererst über die nationale und europäische Politik in den Bereichen Beschäftigung, Soziales, Wettbewerbsfähigkeit, regionale Entwicklung und Kohäsion angegangen werden sollte und entsprechende Maßnahmen in Abstimmung mit der EU-Ebene vorgesehen werden sollten. Da die EU im Energiewesen über eine geteilte Zuständigkeit mit den Mitgliedstaaten verfügt und auch Maßnahmen in anderen Bereichen (Binnenmarkt, Klimawandel usw.) erlässt, die Energiepreise und Energiezugang beeinflussen, spricht jedoch vieles dafür, die Energiearmut im Rahmen der Energiepolitik zu behandeln.

Zur Gewährleistung einer bezahlbaren Energieversorgung muss die EU ein ausreichendes Angebot auf dem Energiemarkt sicherstellen, der Bildung bzw. dem Missbrauch von Monopolstellungen entgegenwirken und dafür sorgen, dass die politischen Instrumente für die Energiewende kosteneffizient sind; betont, dass eine wirksame EU-Energie- und Umweltpolitik durchaus mit einer entschlossenen Industriepolitik und mit internationaler Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen vereinbar ist;

6.

ist daher der Ansicht, dass die Festlegung einer Definition des Begriffs „Energiearmut“ auf EU-Ebene notwendig ist, um zum einen die Anerkennung dieses Problems auf politischer Ebene zu fördern und zum anderen Rechtsicherheit für Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut sicherzustellen. Eine derartige Definition sollte aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen flexibel sein, um den verschiedenen Energiesystemen, Einkommensniveaus und sozialen Strukturen in den einzelnen Gebieten der EU gerecht werden zu können;

7.

schlägt vor diesem Hintergrund als Diskussionsgrundlage die Einführung einer quantitativen Definition von Energiearmut vor, welche z. B. durch eine EU-weite Obergrenze für den Anteil des Einkommens der Haushalte bestimmt werden könnte, der für Energie aufgewendet wird. Weitere Kriterien, die in eine derartige Definition aufgenommen werden könnten, wären beispielsweise das „Recht auf Zugang zu angemessenen Energiedienstleistungen“ oder ein Schwellenwert für „menschenwürdiges Wohnen“;

8.

stellt fest, dass trotz Drucks seitens des Europäischen Parlaments, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und anderer Interessenträger die Europäische Kommission Energiearmut bislang noch nicht ausreichend als relevante politische Herausforderung behandelt hat;

9.

hebt hervor, dass unmittelbare Risikofaktoren für Energiearmut zum einen geringes Einkommen und geringer Sozialschutz (insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten) sind und zum anderen durch Sparmaßnahmen (unter anderem in den südeuropäischen Mitgliedstaaten) bewirkt werden. Ein mittelbarer Risikofaktor zur Steigerung von „Energiearmut“ ist auch darin zu sehen, dass der Anstieg der Energiepreise durchschnittlich höher ausfällt als der Anstieg der Haushaltseinkommen und daher immer mehr Menschen von Energiearmut betroffen sind;

10.

fordert daher die EU auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die schutzbedürftigsten Wirtschaften — vor allem in den Konvergenzregionen — bei der Bewältigung der Schwierigkeiten in Verbindung mit stark steigenden Energiepreisen versus nur schwach steigende, stagnierende oder sogar rückläufige Einkommen vieler Bevölkerungsgruppen zu unterstützen;

11.

fordert in diesem Kontext die Vollendung des Energiebinnenmarkts, mit dem eine sichere und nachhaltige Energieversorgung gewährleistet und die Preise so niedrig wie möglich gehalten werden sollen; es bedarf weiterer Investitionen in Verteilungsnetze, Übertragungsinfrastruktur, Verbindungen sowie den Ausbau intelligenter Netze;

12.

stellt fest, dass in diesem Kontext erneuerbare Energieträger so kosteneffizient wie möglich entwickelt und vermarktet werden müssen. Im Falle verpflichtender Quoten für erneuerbare Energien sollten Energieanbieter selbst darüber entscheiden können, in welcher Art sie ihre Mittel in Wind- und Solarenergie sowie Biomasse oder anderen Ressourcen investieren. Die kommunalen Versorgungsunternehmen müssen also nach eigenem Ermessen die kostengünstigste Lösung für ihre saubere Energie wählen können. Die Gründung von Genossenschaften oder vergleichbarer Organisationsformen zur Erzeugung erneuerbarer Energie oder zur Verbesserung der Energieeffizienz ist z. B. zusätzlich eine gute Möglichkeit, die Bedürfnisse der Verbraucher in den Mittelpunkt zu stellen;

13.

ist der Ansicht, dass künftige energierelevante Förderungen mit EU-Strukturfondsmitteln vorrangig Projekten zur Verringerung der Nutzung fossiler Brennstoffe und nuklearer Energie und zur Förderung des Übergangs zu anderen Energieträgern zugute kommen sollten sowie auf die Beseitigung von Energiearmut abzielen müssen, und fordert die Europäische Kommission auf, diese Ziele bei der Festlegung der einschlägigen Programme zu berücksichtigen;

14.

fordert daher eine Politik, welche zur Senkung von Energiekosten durch die Verbesserung der Energieeffizienz sowie durch eine Neuausrichtung der Energieversorgung auf dezentralere Energiequellen beiträgt;

15.

ist der Ansicht, dass bei der Planung der Strukturfondsaufteilung neben den Haushalten auch die schutzbedürftigsten Verbrauchssektoren berücksichtigt werden müssen;

Klimapolitische und soziale Herausforderungen gemeinsam annehmen anstatt weiterhin fossile Energieträger zu subventionieren

16.

macht darauf aufmerksam, dass das Thema erschwingliche Energie sich ungeachtet der Auswirkungen auf das Klima weltweit zu einem neuen politischen Schwerpunkt entwickelt. Die zur Entwicklung erneuerbarer Energie erforderlichen finanziellen Mittel und die Nachfrage nach bezahlbarer Energie stehen dabei zunächst in einem scheinbaren Widerstreit miteinander;

17.

weist aber darauf hin, dass die gesellschaftlichen und ökologischen (Folge)Kosten fossiler Brennstoffe und nuklearer Energie bei weitem alle anderen Kosten für Energie übersteigen. Diese Kosten schlagen sich aber größtenteils nicht auf den Märkten und in den Preisen nieder;

18.

weist darauf hin, dass die zahlreichen Vorteile intelligenter Verteilersysteme, welche verschiedene erneuerbare Energiequellen miteinander kombinieren, die nachfrageseitige Steuerung von erneuerbarer Energie sowie Investitionen in Energieeffizienz von politischer Seite auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten bislang noch zu wenig Beachtung finden;

19.

betont, dass es keinen Grund gibt, von Energiearmut betroffene Menschen gegen andere Energieverbraucher auszuspielen. Es besteht kein unüberwindbarer Gegensatz zwischen erneuerbaren Energiequellen und der Bekämpfung der Energiearmut, ganz im Gegenteil: Maßnahmen in diesen beiden Bereichen ergänzen einander;

20.

nimmt die Überlegungen der Europäischen Kommission zu den Elementen zur Kenntnis, die die Energiepreise in der EU beeinflussen, und betont, dass viele Faktoren zu dem Problem der Erschwinglichkeit von Energie beitragen. In jedem Fall steht jedoch fest, dass durch Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energie auf lokaler und regionaler Ebene Arbeitsplätze geschaffen werden können und jedenfalls mittelfristig die Energiearmut gemindert werden kann;

Betroffenheit durch Energiearmut

21.

stellt mit Sorge fest, dass in der EU die Strompreise für Haushalte und Industrie zwischen 2005 und 2011 durchschnittlich um 29% gestiegen sind. Im selben Zeitraum sind die Strompreise in den USA um lediglich 5%, und in Japan sogar nur um 1% gestiegen; merkt an, dass sich der Preis für ein Barrel Rohöl im selben Zeitraum verdoppelt und zwischen 2001 und 2011 vervierfacht hat;

22.

möchte betonen, dass insbesondere die neuen Mitgliedstaaten und die krisengeschüttelten südeuropäischen Länder von zunehmender Energiearmut bedroht sind. Infolge der weiter auseinanderklaffenden Schere von Einkommenszuwachs versus Steigerung der Energiepreise und der insgesamt zunehmenden Armut sowie der anfänglich fehlenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des rasch verfallenden Wohnungsbestands und der Energieinfrastruktur hat das Problem der Energiearmut inzwischen breite Teile der Bevölkerung erfasst;

23.

hebt in dem Zusammenhang hervor, dass zwischen 50 und 125 Millionen Menschen in Europa von Energiearmut betroffen sind. In Bulgarien, Portugal, Litauen, Rumänien, Zypern, Lettland und Malta sehen sich bereits 30% der Bevölkerung außerstande, ihre Wohnungen angemessen zu heizen, und müssen unverhältnismäßig hohe Energierechnungen zahlen. Inzwischen haben auch 20% der Menschen in Griechenland, Polen, Italien, Ungarn und Spanien mit den gleichen Problemen zu kämpfen. Aufgrund der stark steigenden Energiepreise (bezogen auf die Einkommensentwicklung) ist zu befürchten, dass weitere Teile der Bevölkerung von Energiearmut erfasst werden, und zwar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union;

24.

stimmt daher zu, dass Energiearmut ein Indikator für materielle Entbehrung ist, der sich im Rahmen von Umfragen zu Einkommen, sozialer Eingliederung und Lebensbedingungen und zum Beispiel mit der Frage „Können Sie es sich leisten, im Bedarfsfall Ihre Wohnung angemessen zu heizen?“ (Eurostat, 2012) und der Frage „Können Sie es sich leisten, im Bedarfsfall Ihren Mobilitätsbedarf angemessen zu decken?“ messen lässt;

25.

begrüßt daher, dass in den Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt bzw. für den Erdgasbinnenmarkt die Mitgliedstaaten unter anderem dazu aufgefordert werden, den Begriff „schutzbedürftige Kunden“ zu definieren. Um eine bestmögliche Bewertung der Situation der Energiearmut in Europa vornehmen zu können, hat auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) eine EU-weit einheitliche Definition von Energiearmut und die Harmonisierung der bestehenden Statistiken vorgeschlagen;

26.

unterstützt auch die Feststellung, dass die Zahl der von Energiearmut betroffenen Haushalte zunehmen könnte und schlägt vor, die Mitgliedstaaten anzuhalten, ihrer Verpflichtung zur Definition „schutzbedürftiger Kunden“ nachzukommen;

Beteiligung der lokalen und regionalen Ebene

27.

erinnert daran, dass die Aufgabe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch darin besteht, den Bewohnern vor Ort unparteiische Beratungen anzubieten, wie die Energieeffizienz ihrer Häuser und Wohnungen verbessern werden könnte. Dies fördert die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Sektoren in Verbindung mit der Bauwirtschaft, deren Tätigkeiten auf die energetische Sanierung des vorhandenen Gebäudebestands ausgerichtet werden, wodurch wiederum Energiearmut zurückgedrängt, der CO2-Ausstoß verringert und technologische Innovation gefördert werden;

28.

ist sich auch darüber im Klaren, dass in Anbetracht der großen sozialen und geografischen Unterschiede, die bezüglich der Energiearmut in der EU bestehen, Maßnahmen im konkreten Fall am besten vor Ort durchgeführt werden;

29.

gibt zu bedenken, dass die Untersuchung der Gefahr von Energiearmut auf regionaler Ebene ein weitaus aufschlussreicheres Bild der sozialen Ungleichheiten in Europa ergibt als Untersuchungen auf nationaler Ebene. Gemessen in Kaufkraftstandards (KKS), bei denen unterschiedliche Preisniveaus berücksichtigt werden, zahlen z. B. Bulgaren für 100 kWh Strom durchschnittlich 17,07 KKS, Briten hingegen 15,37 KKS. Die Kluft zwischen Süden und Norden bzw. Osten und Westen bestand in der Europäischen Union bereits vor der Krise 2005, hat sich aber seitdem noch weiter verschärft;

30.

hebt hervor, dass die Unterstützung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Häusern und Wohnungen daher sowohl für die Beseitigung von Armut generell als auch zur Bekämpfung des Klimawandels von grundlegender Bedeutung ist. Zudem wären die Haushalte mit energieeffizienten Wohnungen und Häusern besser gegen künftige Energiepreissteigerungen gewappnet;

31.

erachtet es als notwendig, Informations- und Sensibilisierungskampagnen auf lokaler und regionaler Ebene zu fördern, die von den europäischen Institutionen angemessen unterstützt werden, um energieeffiziente Verhaltensweisen der Bürger zu fördern;

32.

weist auf die Auswirkungen der Kosten der für die Mobilität erforderlichen Energie hin, die auch ein Faktor der Energiearmut sind und eine langfristige Raumplanungspolitik bedingen, die darauf abzielt, den Mobilitätsbedarf zu verringern und nach Möglichkeit weniger energieintensive Fortbewegungsarten zu bieten;

Eine klarere Verbraucherperspektive in der Umsetzung der Energiepolitik

33.

fordert die EU daher auf, sich dafür einzusetzen, dass marktbasierte Initiativen, welche die Gefahr der Ausbeutung schutzbedürftiger Energieverbraucher mit sich bringen, jedenfalls durch sozialpolitische Maßnahmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene flankiert werden, mit denen entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Energieerzeuger bis zum Energieendverbraucher die Steuern, Umlagen und Gebühren und damit die Energiepreise möglichst gering gehalten werden;

34.

ruft dazu auf, dass Verbraucher zudem nicht mit ungebührlichen Preisen, z. B. durch eine erhöhte Umlage für erneuerbare Energie, belastet werden, zumal oftmals gar keine erneuerbare Energie in das Netz eingespeist wird. Ebenso wenig sollten Verbraucher dazu herangezogen werden, jene Profite zu kompensieren, die energieintensiven Branchen unter anderem dadurch entgehen, dass sie zum Schutz der Netzinfrastruktur die Produktion herunterfahren müssen;

Die Forderung, schutzbedürftige Verbraucher nicht von der Energieversorgung abzukoppeln, sollte mit folgenden Maßnahmen einhergehen:

35.

schlägt deshalb vor, dass Programme zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden für schutzbedürftige Verbraucher implementiert werden, um die Kostenbelastung durch Energie nachhaltig zu senken (z. B. durch die Ausarbeitung eines Finanzierungsplans für die Modernisierung der Heiztechniken von Fernwärmeanlagen und sonstigen Anlagen, die Energie erzeugen oder in Wärme umwandeln, oder die Verbesserung der Gebäudeisolierung). Diese Programme sollten gleichzeitig mit der Unterstützung von Anlagen zur Energieproduktion vorwiegend für den Eigenverbrauch einhergehen (Warmwasser durch thermische Solaranlagen, elektrischer Strom durch kleine Photovoltaikanlagen). Damit wäre neben der Verringerung des Energiebedarfs auch die Produktion von erneuerbarer Energie, welche die Abhängigkeit von zumeist importierten fossilen Energieträgern verringert, gewährleistet;

36.

regt an, rasch Programme zur Energieberatung und zur Unterstützung von finanziell nicht aufwändigen Energieeffizienzmaßnahmen (Verhaltensänderungen, Einsatz von energieeffizienten Geräten oder das Abdichten von Fenstern und Türen) die aber eine gute Wirkung entfalten, zu implementieren und eine spezielle Begleitung für Haushalte vorzusehen, die von Energiearmut betroffen sind;

37.

unterstreicht das Ziel, dass die in — individuellen, kollektiven oder regionalen — Eigenproduktionsanlagen erzeugte erneuerbare Energie leichter zugänglich und kostengünstiger ist als importierte Energie. Es bedarf eines allgemeinen Rechtsrahmens, der es der Bevölkerung ermöglicht, die von den Bewohnern einer Region initiierten und realisierten Energieerzeugungsprojekte vor Ort zugunsten der Bevölkerung zu nutzen;

38.

fordert eine soziale Unterstützung für Haushalte in Energiearmut (die mehr als 10% ihres Einkommens für Strom und Heizung aufwenden müssen), die aber mit der Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz kombiniert werden sollte;

39.

schlägt zusätzlich die Implementierung von weiteren unterstützenden Maßnahmen, (z. B. „Überlebenstarife“ — „lifeline tariffs“) vor, bei denen zumindest für den notwendigen Grundbedarf von Energie eine finanzielle Benachteiligung von ärmeren Geringverbrauchern vermieden wird;

40.

befürwortet Bemühungen zur Deckelung von Preiserhöhungen für Energie mit dem Ziel, Energiearmut zu bekämpfen sowie die Preise für Wärmeenergie unter dem Niveau von fossilen Energieträgern zu halten, damit die Umstellung der Wärmeversorgung von Gas-, Öl- oder Kohlekesseln auf Kraft-Wärme-Kopplungen oder auf lokale Biomasseverbrennungsanlagen oder hocheffiziente Wärmepumpen, die allesamt mit regional anfallender erneuerbarer Energie betrieben werden, zügiger erfolgen kann;

41.

ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen vorsehen sollten, geringe Einkommensbezieher ähnlich wie bei der steuerlichen Entlastung auf Arbeit auch bei der Besteuerung von Energie von dieser zu befreien oder nur geringfügig zu belasten.

Brüssel, den 2. April 2014

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO