26.4.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 126/31


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Die soziale Dimension der WWU

2014/C 126/08

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeine Erwägungen

1.

begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) im Rahmen des Fahrplans zur Vollendung der WWU, den der Europäische Rat vom 13./14. Dezember 2012 verabschiedet hat;

2.

ist der Auffassung, dass diese Mitteilung einen ersten richtigen Schritt darstellt, der es ermöglicht, mit der Umsetzung der darin enthaltenen Vorschläge die Grundlagen für eine echte soziale Dimension der WWU zu legen;

3.

weist deshalb darauf hin, dass der Europäische Rat am 19./20. Dezember der Verwendung sozial- und beschäftigungspolitischer Schlüsselindikatoren im europäischen Semester 2014 offiziell zugestimmt hat, bedauert jedoch, dass ihre Funktion auf eine Analyse der Entwicklungen im sozialen Bereich beschränkt ist; wiederholt daher seinen Appell, die soziale Dimension der WWU in die Regierungsführung, die Koordinierung und die Überwachung der Wirtschaftspolitik aufzunehmen;

4.

begrüßt die Vorschläge der Kommission, die darauf abzielen, ein neues Gleichgewicht im Euroraum herzustellen, in dessen Mittelpunkt bislang der Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie das Sechserpaket stehen, und die Idee der Ergänzung der gegenwärtigen Säulen der WWU (Wirtschaft, Haushalt, Banken und Politik) um eine soziale Dimension zu unterstützen;

5.

bekräftigt, dass die künftige soziale Säule der WWU zwangsläufig Querschnittscharakter haben muss, damit die Dimension und die sozialen Auswirkungen der wirtschaftspolitischen Steuerung der WWU besser berücksichtigt werden können. Dies ist ein Aspekt von zentraler Bedeutung für das Funktionieren und die mittel- und langfristige Tragfähigkeit der WWU einerseits und die Legitimität der europäischen Integration andererseits;

6.

verweist darauf, dass das reibungslose Funktionieren eines Raums mit einer einheitlichen Währung ein gewisses Maß an Symmetrie der Wirtschaften der jeweiligen Mitglieder verlangt, damit das Auftreten und die Auswirkungen asymmetrischer Schocks weitestgehend vermieden werden; ist der Auffassung, dass die Gefahren des sozialen Wettbewerbs zwischen Mitgliedstaaten bei derartigen Schocks heutzutage erwiesen sind und dass seit 2007/2008 eine Polarisierung zwischen Zentrum und Peripherie, vor allem in Bezug auf die Beschäftigung, festzustellen ist;

7.

bekräftigt, dass die Vertiefung der sozialen Dimension die Gefahr eines sozialen Wettbewerbs verringert, der zur Aufgabe von Instrumenten zur wirtschaftlichen Anpassung wie Wechselkursen oder der europäischen Flankierung steuerpolitischer Maßnahmen führen kann, sowie die negativen Auswirkungen der Krise und der Sparpolitik abmildert;

8.

ist überzeugt, dass dem Mangel an demokratischer Legitimation der WWU nur dann abgeholfen werden kann, wenn die Unionsbürger davon überzeugt werden, dass darin auch der Grundsatz des sozialen Fortschritts vertreten wird und dass Beschäftigung und Sozialstandards nicht nur als Restgrößen der makroökonomischen Anpassung betrachtet werden;

9.

betont in diesem Zusammenhang, dass praktisch sämtliche wichtigen sozialen Indikatoren bislang nie dagewesene Werte erreicht haben, sei es die Jugendarbeitslosigkeit, die bei 23% liegt, der Anteil der Langzeitarbeitslosen, der in den meisten Mitgliedstaaten gestiegen ist, sowie der Teil der Unionsbürger, der von sozialer Ausgrenzung bedroht ist und der 25% beträgt;

10.

betont, dass die Krise den Prozess der Konvergenz des regionalen Pro-Kopf-BIP und der Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union in sein Gegenteil verkehrt hat und dass die sozialen Ungleichgewichte innerhalb der WWU derzeit schneller zunehmen als in der übrigen EU und die Wirtschaftsleistung der WWU sowie die politische Stabilität der Länder des Euroraums schwächen;

11.

schließt daraus, dass der Euroraum nicht nur unter den Haushaltsdefiziten der Staaten leidet, sondern auch unter den Unterschieden beim sozialen und territorialen Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen und dass es in der Tat unabdingbar ist, der sozialen Dimension der WWU denselben Rang zuzuweisen wie der wirtschaftspolitischen Koordinierung. Die Beseitigung struktureller Probleme sollte dabei im Vordergrund stehen;

12.

betont, dass die soziale Dimension der WWU das Nebeneinander der gegenwärtigen verschiedenen nationalen Sozialmodelle bewahren und ermöglichen muss, und verweist darauf, dass es dabei nicht um eine soziale Harmonisierung, sondern um die Erhaltung des Grundsatzes „Einheit in Vielfalt“ geht;

13.

ist überzeugt, dass die Aufgabe der europäischen Ebene vielmehr darin liegt, die sozialpolitischen Ziele und Grundrechte weiterzuentwickeln, rechtsverbindliche EU-weite Mindeststandards einzuführen und dabei die sozialpolitischen Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten zu achten;

14.

fordert, die Vertiefung der sozialen Dimension des Euroraums im Rahmen der offenen verstärkten Zusammenarbeit zu verfolgen, die es gestattet, neben den gegenwärtigen Mitgliedern der WWU jene Länder einzubeziehen, die sich durch den Vertrag zu einem Beitritt zur WWU verpflichtet haben, sowie die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, soweit die Vertiefung der sozialen Dimension unabdingbar für die gesamte EU erscheint;

15.

bekräftigt seine Forderung nach einer besseren wirtschafts- und sozialpolitischen Koordinierung zwischen europäischer und nationaler Ebene im Rahmen des Europäischen Semesters und fordert eine stärkere Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diese Koordinierung (1);

16.

betont, dass durch die sozialpolitische Koordinierung gewährleistet wird, dass die lokalen Gebietskörperschaften in ihren Bemühungen um Umsetzung einer geeigneten Beschäftigungs- und Sozialpolitik unterstützt werden. Dies erfordert, dass die konkreten territorialen Probleme in diesen Bereichen geprüft und der Austausch bewährter Vorgehensweisen auf lokaler und regionaler Ebene gefördert werden;

17.

teilt die Absicht der Kommission, die „Fähigkeit zum Monitoring der beschäftigungs- und sozialpolitischen Entwicklungen in der WWU“ zu verbessern, „EU-Maßnahmen und -Mittel zur wirksamen und nachhaltigen Bekämpfung von Arbeitslosigkeit“ zu mobilisieren, die „eingeleiteten Maßnahmen zu Verantwortung und wirtschaftspolitischer Disziplin mit mehr Solidarität und finanzieller Unterstützung“ zu verknüpfen, „Hindernisse für die grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität in der EU“ zu beseitigen und die „Rolle des sozialen Dialogs“ zu stärken;

18.

fordert die Kommission erneut auf, sich gründlicher mit der Frage der Qualität der öffentlichen Ausgaben zu beschäftigen und dazu insbesondere zu prüfen, ob zur Berechnung der Haushaltsdefizite eine Unterscheidung zwischen laufenden Ausgaben und Investitionsausgaben zweckmäßig wäre, damit öffentliche Investitionen, die langfristig eindeutig von Nutzen sind, nicht beeinträchtigt werden;

19.

ist ebenfalls der Auffassung, dass soziale Investitionen bei der Berechnung der Haushaltsdefizite in gewichteter Form berücksichtigt werden sollten;

Besondere Bemerkungen

Das Scoreboard für sozial- und beschäftigungspolitische Schlüsselindikatoren

20.

unterstützt uneingeschränkt die Einführung eines neuen Scoreboards für sozial- und beschäftigungspolitische Schlüsselindikatoren sowie dessen Berücksichtigung beim Verfahren für die Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte sowie beim Warnmechanismus;

21.

ist der Auffassung, dass die Schaffung eines solchen Mechanismus zur Feststellung sozialer Ungleichgewichte im Euroraum einen Fortschritt auf dem Weg einer solidarischen Integration darstellt und der Anfang der notwendigen Neuaustarierung zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik im Rahmen des Europäischen Semesters ist;

22.

bedauert jedoch, dass das Spektrum der von der Kommission vorgeschlagenen Indikatoren zu eng ist, um die soziale Situation und ihre Entwicklung in den Mitgliedstaaten gänzlich zu erfassen, und dass die Auswahl der vorgeschlagenen Indikatoren nicht ausreichend erläutert wird. Der AdR fordert die Kommission auf, eine ausführlichere Begründung vorzulegen, da er sonst keine endgültige Stellungnahme zu den geeignetsten Indikatoren abgeben kann;

23.

schlägt ferner vor, bei der Erarbeitung des Sozial-Scoreboards über 65-jährige Menschen zu berücksichtigen, d. h. Rentner, die in einigen Mitgliedstaaten einen bedeutenden Anteil in der Kategorie armer Menschen darstellen;

24.

empfiehlt der Kommission, das Sozial-Scoreboard in Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit Blick auf die Aufnahme bereits auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene existierender Indikatoren sowie gegebenenfalls zusätzlicher Indikatoren (z. B. zur Kinderarmut, solider Beschäftigungsindex sowie Index zum Mindesteinkommen) weiterzuentwickeln und die Daten sowohl mithilfe statistischer Größen als auch in Geldwert auszudrücken (z. B. die Kosten, die Personen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEET), verursachen, ausgedrückt in Anteil am BIP), um die wirtschaftlichen Auswirkungen der sozialen und beschäftigungspolitischen Perspektiven deutlicher werden zu lassen und den politischen Entscheidungsträgern eine klarere und deutlichere Botschaft zukommen zu lassen;

25.

schlägt außerdem vor, die Indikatoren geschlechtsspezifisch aufzuschlüsseln, insbesondere die Arbeitslosenrate, den Anteil der Jugendlichen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, die Jugendbeschäftigung sowie den Anteil der Menschen, die einem Armutsrisiko ausgesetzt sind, da die Anerkennung der Unterschiede zwischen Männern und Frauen im Hinblick auf soziale Probleme es gestatten würde, gezieltere und damit wirkungsvollere Maßnahmen zu ergreifen;

26.

schlägt der Kommission vor, dafür zu sorgen, dass zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, damit rechtzeitig zuverlässige statistische Daten für die Erstellung der Indikatoren des Scoreboards bereitgestellt werden, so dass schneller verlässlichere Informationen zur Verfügung stehen;

27.

stellt besorgt fest, dass das Scoreboard nicht dazu geeignet ist, mögliche regionale Unterschiede zum Ausdruck zu bringen, da es auf der Aggregation nationaler Indikatoren basiert, und schlägt deshalb vor, geeignetere Instrumente zur Bewertung der Unterschiede innerhalb der Mitgliedstaaten einzusetzen (2);

28.

bedauert, dass kein Referenzwert für Alarmschwellen vorgeschlagen wird; betont in diesem Zusammenhang, dass das Fehlen sowohl eines anerkannten Mindestmaßes an Sozialschutz auf europäischer Ebene als auch jedes Hinweises auf gemeinsame Sozialstandards in der Mitteilung der Kommission es momentan unmöglich macht, Voraussagen im Hinblick auf die von der Kommission ins Auge gefassten Schwellen zu treffen;

29.

ist der Auffassung, dass zur Berücksichtigung der jeweiligen Situation in den unterschiedlichen Ländern Alarmschwellen auf jeden Fall in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern festzulegen sind;

30.

erinnert die Kommission daran, dass das Scoreboard lediglich ein im Nachhinein erstelltes statistisches Werkzeug ist und durch eine vorausschauende Analyse der aktuellen sozialen Entwicklungen ergänzt werden muss, damit nicht nur korrektive, sondern auch präventive Maßnahmen ergriffen werden können;

31.

fordert die Kommission auf, klarzustellen, dass der Kampf gegen Ungleichgewichte im sozialen Bereich nicht automatisch zur Verhängung von Sanktionen bei Überschreiten der Warnschwellen führen wird. Vielmehr sollte ein Verfahren zur Schaffung von Anreizen zur Konvergenz zugrunde gelegt werden, in dessen Mittelpunkt gemeinsame Ziele stehen, und es sollte der Austausch bewährter Verfahrensweisen gefördert werden;

32.

bittet die Kommission daher zu erläutern, welche Mechanismen in Kraft treten sollen, wenn ein Mitgliedstaat eine bestimmte Warnschwelle überschreitet;

Beschleunigung der Maßnahmen für Beschäftigung und Mobilität von Arbeitnehmern

33.

erkennt an, dass die Mobilität von Arbeitnehmern in der WWU in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage von entscheidender Bedeutung ist, und betont deshalb, dass die Förderung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums vorangetrieben werden muss;

34.

teilt die Auffassung der Kommission, dass die Zahl der mobilen Arbeitnehmer in Europa nach wie vor zu gering ist, um von einem echten europäischen Arbeitsmarkt sprechen zu können, und verweist darauf, dass die Bürger, die die berufliche Freizügigkeit nutzen möchten, in den Genuss verlässlicherer und besserer Informationen sowie einer individuellen Betreuung kommen sollten;

35.

stellt fest, dass gezieltere Sprachkurse dazu beitragen könnten, dass mehr Offenheit gegenüber der beruflichen Mobilität entsteht. Die Schaffung von Mechanismen zur Förderung von Berufs- und Ausbildungspraktika sowohl für Studenten als auch für Arbeitnehmer ist von entscheidender Bedeutung, um die Mobilität in den europäischen Regionen zu fördern;

36.

ersucht die Kommission, intensiv auf die Überwindung von Hemmnissen der grenzüberschreitenden Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU hinzuarbeiten. Dies bezieht sich ausdrücklich auf Hemmnisse rechtlicher (etwa die Vereinbarkeit der nationalen Systeme der sozialen Sicherung) und tatsächlicher Natur (etwa Fremdsprachenkompetenzen, interkulturelle Bildung);

37.

betont, dass die für die Koordinierung von EURES zuständigen nationalen Stellen (die ab 2015 zu schaffen sind) eng mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusammenarbeiten sollten, die eine wichtige Rolle für die Förderung der Mobilität der Arbeitnehmer spielen; weist darauf hin, dass durch den Ausbau des EURES-Netzwerks zu einer europaweiten Stelle zur Unterstützung der Stellenvermittlung und Personalsuche die Beratungsaufgaben nicht ersetzt oder eingeschränkt werden dürfen. Vielmehr muss auch in Zukunft die Beratungsleistung der EURES-Beraterinnen und -Berater zu praktischen Fragen des Arbeitens und der sozialen Absicherung im Ausland, wie z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Besonderheiten bei Leiharbeit, Wiedereingliederungsmaßnahmen, die Absicherung bei Invalidität und Arbeitsunfällen, sowie der Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung im Vordergrund stehen. Die Beraterfunktionen der EURES-Grenzpartnerschaften haben gerade in Grenzregionen eine sehr hohe Bedeutung und tragen durch ihre Arbeit zur Mobilität bei;

38.

räumt jedoch ein, dass es illusorisch wäre, zu meinen, die Förderung der Mobilität der Arbeitnehmer sei ausreichend, um die Ungleichgewichte und asymmetrischen Schocks innerhalb des Euroraums auszugleichen;

Mehr Solidarität durch Stärkung der Finanzinstrumente

39.

verweist auf die Notwendigkeit der Solidarität mit den Mitgliedstaaten, die am stärksten von der aktuellen Krise betroffen sind, zumal die Mitgliedstaaten nicht nur wirtschaftlich, sondern auch in sozialer Hinsicht miteinander verflochten sind;

40.

unterstützt den Vorschlag der Kommission zur Entwicklung von Strategien für eine aktive und leistungsfähigere Integration sowie einer effizienteren Verwendung der Sozialhaushalte; auch sollten, insbesondere auf der Grundlage des Europäischen Sozialfonds (ESF), die europäischen Mittel im Sozialbereich im Rahmen des Partnerschaftsabkommens und der Vorbereitung der operativen Programme 2014-2020 gezielter ausgerichtet werden; verweist auf seine bisherige ununterbrochene Unterstützung des neuen Programms für Beschäftigung und soziale Innovation, des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut Betroffenen, des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und der Jugendbeschäftigungsinitiative;

41.

bedauert jedoch, dass sich die diesbezüglichen Vorschläge der Kommission auf den Einsatz bereits existierender Instrumente beschränken, deren Ziele und Einsatzgebiet nicht zwangsläufig an die konkrete Problematik der WWU angepasst sind; schlägt deshalb vor, dass die Kommission die Möglichkeit von Anreizmechanismen für jene WWU-Staaten erwägt, die Reformen umsetzen, mit denen die sozialen Ziele der Strategie Europa 2020 verwirklicht und soziale Ungleichgewichte bekämpft werden können;

42.

weist darauf hin, dass die Gefahr eines asymmetrischen Schocks auf Grund der Besonderheiten von Wirtschaft und Industrie jedes einzelnen Mitgliedstaats durch Verfahren zur Überwachung und Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik nie ausgeschaltet werden kann;

43.

schließt daraus, dass die WWU besondere Instrumente und Verfahren benötigt, um die Auswirkungen dieser Schocks auf die Beschäftigung und die Sozialstandards in den Mitgliedstaaten bereits im Voraus zu verhindern oder abzufedern;

44.

stellt fest, dass Wissenschaftler verschiedene Studien, Szenarios und Simulationen automatischer Stabilisatoren erarbeitet haben; verweist darauf, dass andere Gebiete mit einer Währungsunion, allen voran die USA, eigene automatische Stabilisatoren entwickelt haben, die sich als effizient erwiesen haben; stellt fest, dass die Kommission ihre diesbezüglichen Überlegungen nicht weiterverfolgt hat, die auf eine Änderung der Verträge hinauslaufen würden; fordert die Kommission deshalb auf, ein Grünbuch über automatische Stabilisatoren im Euroraum zu erstellen, um diejenigen Studien, Szenarios und Simulationen zu ermitteln, die für das Euro-Währungsgebiet am besten passen würden;

45.

betont in diesem Zusammenhang, dass ein Mechanismus für die Dämpfung asymmetrischer Schocks nicht zwangsläufig ein Instrument der Solidarität mit einseitigen Transfers vom Zentrum in die Peripherie darstellt, sondern dass es sich vielmehr um ein Sicherungssystem handeln kann, das alle Länder der WWU vor gemeinsamen Bedrohungen im Zusammenhang mit dem Euroraum schützen kann;

46.

fordert die Kommission erneut auf, eingehender zu prüfen, ob ein EU-weites System der Arbeitslosenversicherung geschaffen werden kann, das als automatischer Stabilisator auf WWU-Ebene wirken könnte (3). Dieses System könnte sich auf die Rate der Kurzzeitarbeitslosen stützen, die auf konjunkturelle Schwankungen besonders empfindlich reagiert, und es ermöglichen, Finanztransfers zu vermeiden, die immer nur in eine Richtung gehen. Ein solches System müsste auch mit einer strikten Konditionalität verbunden sein, beispielsweise aktive Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;

Stärkung des sozialen und territorialen Dialogs

47.

begrüßt die Vorschläge der Kommission zur besseren Einbindung der Sozialpartner in die Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik sowie in das Europäische Semester;

48.

legt der Kommission nachdrücklich nahe, ähnliche Anstrengungen zur Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu unternehmen, die eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung sozial- und beschäftigungspolitischer Maßnahmen spielen und deren einzigartige Erfahrungen und Kenntnisse dazu beitragen könnten, die sozialen Entwicklungen in der WWU besser zu beurteilen.

Brüssel, den 31. Januar 2014

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  Entschließung des AdR zu den Prioritäten des Ausschusses der Regionen für 2013 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission (CDR2204-2012_00_00_TRA_RES).

(2)  Stellungnahme des AdR „Die Messung des Fortschritts über das BIP hinaus“, CdR 163/2010 fin.

(3)  Stellungnahme des AdR „Das Paket der EU zu Sozialinvestitionen“, Ziffer 20 (ECOS-V-042, 9.10.2013)