26.4.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 126/11


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Grünbuch zur EU-Klima- und Energiepolitik bis 2030

2014/C 126/04

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

unterstreicht die zentrale Bedeutung und Rolle der lokalen und regionalen Ebene bei der Entwicklung von Lösungsansätzen in Bezug auf den Klimawandel und das Gemeinwesen der Zukunft; bedauert daher zutiefst, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die von ihnen bereits durchgeführten Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen im Grünbuch nicht einmal erwähnt werden;

2.

fordert die Kommission auf, die lokale und regionale Ebene sowie die Mitgliedstaaten durch spezielle Entwicklungs- und Finanzierungsprogramme für Klima und Energie mit entsprechender Kontrolle zu unterstützen und anzuspornen;

3.

hält es für unumgänglich, den Klimawandel auf unter zwei Grad gegenüber dem Wert vor der Industrialisierung zu begrenzen;

4.

hält es für unerlässlich, dass auf der Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmenkonvention im Jahr 2015 (COP 21) eine verbindliche internationale Einigung über ein Klimaabkommen im Einklang mit dem 2011 auf der COP-17-Konferenz in Durban gefassten Beschluss erzielt wird;

5.

empfiehlt, dass sich die EU ein gemeinsames rechtsverbindliches Ziel zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50% gegenüber dem Wert von 1990 setzt, und geht dabei davon aus, dass die Lastenverteilung bei dieser Emissionsverringerung zwischen den Mitgliedstaaten gesondert auszuhandeln ist;

6.

weist darauf hin, dass über 40% der Emissionen der Mitgliedstaaten (mit Ausnahme des Emissionshandels für den Flugverkehr) vom gemeinsamen rechtsverbindlichen Emissionsrechtehandelssystem für die Energieerzeugung aus fossilen Quellen erfasst werden. Der Anteil der Emissionen, die dem Emissionshandel unterliegen bzw. davon ausgenommen sein sollten, und die mögliche Einbeziehung neuer Branchen (z. B. des Land- oder Seeverkehrs) in den Emissionshandel sollten zusammen mit den Emissionsverringerungszielen beschlossen werden. Aufgrund einer Reihe von systemischen Problemen, die zu einem zu niedrigen CO2-Preis geführt haben, erzielt das Emissionshandelssystem (ETS) in seiner jetzigen Form nicht die erhofften Ergebnisse;

7.

bedauert zutiefst den mangelnden Ehrgeiz in der Mitteilung der Kommission „Grünbuch — Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ (1) und hält es für wesentlich, dass verbindliche Ziele für erneuerbare Energien (und nicht nur ein EU-weites Ziel von 27%, an das die Mitgliedstaaten nicht gebunden sind) und für Energieeffizienz zusätzlich zum übergeordneten Emissionsverringerungsziel aufgestellt werden; unterstreicht, dass das Ziel einer 100%igen Energieversorgung aus erneuerbaren Energien für die EU bis 2050 nur über realistische Zwischenziele für 2030 und 2040 erreicht werden kann;

8.

hält es für unvermeidlich, diese beiden nationalen Teilziele für mehr erneuerbare Energie und eine Verringerung des Energieverbrauchs in den einzelnen Mitgliedstaaten verbindlich vorzuschreiben, und dass sich die Staaten dabei auf zu diesem Zweck aufgestellte regionale Strategien stützen, da dies zur Kosteneffizienz und Anwendung des Subsidiaritätsprinzips auf nationaler und lokaler Ebene beiträgt;

9.

äußert große Besorgnis angesichts der unzureichenden finanziellen Möglichkeiten der lokalen und regionalen Ebene und der anhaltenden Wirtschaftskrise, die es den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erschweren, ihre zentrale Rolle bei der Eindämmung des Klimawandels und der Entwicklung von Möglichkeiten zur Anpassung wahrzunehmen;

10.

begrüßt mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit den Vorschlag der Kommission, die Zweckmäßigkeit von Zielvorgaben für Energieeinsparungen in der Industrie auf der Grundlage des Energieverbrauchs im Verhältnis zum BIP oder zur Bruttowertschöpfung zu prüfen;

11.

weist darauf hin, dass die Europäische Union, um wirklich wettbewerbsfähig zu werden, das Potenzial, das der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Beschäftigung und Umwelt bietet, vollständig ausschöpfen muss. Daher hält er es für unvermeidlich, die Subventionierung nicht erneuerbarer Energieträger auslaufen zu lassen und diese Mittel in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu lenken. Bei der Weiterführung des Emissionshandels oder bei einem möglichen Übergang zur Besteuerung von Kohlendioxid sollten die entsprechenden Versteigerungserlöse bzw. Steuereinnahmen in wirksame Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Abmilderung der Klimaveränderungen und Anpassung an den Klimawandel investiert werden;

12.

ist der Auffassung, dass die Energieautarkie und die Energieversorgungssicherheit durch einen weiteren Ausbau des Energiebinnenmarkts in Form von neuen Stromtrassen, Erzeugung in Kleinanlagen durch die Verbraucher selbst, Energiespeicherung und intelligenten Steuerungsmechanismen zu verbessern sind und dass ein breites Spektrum nachhaltiger Energieträger als Puffer dienen und Marktpreisschwankungen auffangen kann, die Anfälligkeit des Energiesystems reduziert und das Risiko von Versorgungsengpässen verringern kann; bei der Umsetzung des Energiebinnenmarkts ist darauf zu achten, dass dies nicht zur Einschränkung der Möglichkeiten für den Ausbau dezentraler regionaler und lokaler Energieversorgung führen darf;

13.

ist der Überzeugung, dass beim weiteren Ausbau des Energiebinnenmarktes in Form von neuen Stromtrassen eine faire Lastenverteilung zwischen den Regionen erreicht werden muss und die Erfordernisse der Raumordnung berücksichtigt werden müssen. Eine unverhältnismäßige Belastung einzelner Regionen und Landschaftsräume muss vermieden werden;

14.

erinnert daran, dass eine maßvolle Preisentwicklung für die Energie und die Steuerbelastung der Bürger bei der Politikgestaltung in der EU und in den Mitgliedstaaten im Auge behalten werden müssen; hält es für zweckmäßig, den Mitgliedstaaten die Einführung spezieller Maßnahmen für Familien und Verbraucher zu empfehlen, die unter dem Gesichtspunkt der Energiepreise schutzbedürftig sind;

15.

ist der Auffassung, dass der externe Nutzen aus der langfristigen Aufgabe nicht nachhaltiger Energieträger — darunter die Gesundheit der Bevölkerung oder neue Arbeitsplätze — stärker als bislang gewichtet werden muss und bei Beschlüssen ein unterstützendes Argument sein sollte;

16.

weist darauf hin, dass in die ganzheitliche Betrachtung der Klima- und Energiepolitik auch der nachhaltig gebundene Kohlenstoff (z. B. durch Holzbauweise oder Holz- und Korkprodukte) einbezogen werden muss, weil dies einen Ersatz für emissionsverursachende Materialien bieten kann. Einbezogen werden müssen auch alle natürlichen Kohlenstoffsenken, weshalb es die Waldressourcen, die agroforstlichen Produktionssysteme mit Weidenutzung, den ökologischen Landbau und die auf die Bodenerhaltung ausgerichtete Landwirtschaft zu fördern gilt;

17.

hält die Verstärkung der Beratung der Verbraucher und der (nach Alter, Geschlecht, kulturellem Hintergrund, sozio-ökonomischer Lage usw.) unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen sowie entsprechender beruflicher Kompetenzen im Bereich Energienutzung für überaus wichtig;

A.    Planung des Gemeinwesens und Vorbereitung auf den Klimawandel

18.

weist darauf hin, dass die Gemeinden, Städte und Regionen für die wesentlichsten Aspekte der langfristigen Raumplanung und damit auch für die zukünftige Struktur des Gemeinwesens verantwortlich sind. Das betrifft etwa die von Bewohnern und Unternehmen gleichermaßen genutzten künftigen Dienstleistungen wie reines Wasser, Abwasser- und Abfallmanagement, Energieerzeugung und -verteilung, Datennetze und Straßen sowie Verkehrsinfrastrukturen für öffentliche Verkehrsmittel und leichte Verkehrsträger. Mit dieser Basisinfrastruktur werden die Voraussetzungen für ein Verhalten der Bürger und Unternehmen geschaffen, das der Emissionsverminderung dienlich ist;

19.

unterstreicht die umfassende Bedeutung und Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bezug auf die Abmilderung des Klimawandels, die Vorbereitung auf dessen Folgen und die Anpassung an ihn sowie die Lösung der Energiefragen. Die Gemeinden, Städte und Regionen treten bei der Erbringung grundlegender Dienstleistungen für die Bürger selbst als Energieverbraucher und bedeutende Auftraggeber in Erscheinung. Durch die lokale Energieerzeugung und lokale Investitionen werden die wirtschaftliche Lage und die Beschäftigung in den Regionen verbessert;

20.

unterstreicht, dass den regionalen Märkten innerhalb des EU-Energiemarkts eine entscheidende Rolle zukommt, wobei insbesondere ihr Beitrag zur Vollendung des Energiebinnenmarktes hervorzuheben ist;

21.

stellt fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei praktischen Fragen der Anpassung an und Vorbereitung auf den Klimawandel auf unterschiedlicher Ebene (von den Bürgerinnen und Bürgern, Mitgliedstaaten, der EU, internationalen Institutionen und Organisationen) als wichtige Akteure anerkannt werden. Klimaextreme wie Überschwemmungen und Stürme und die durch sie verursachten Stromausfälle sind lokale Phänomene, die menschliches Leid verursachen und die Bedeutung der Feuerwehren und Rettungsdienste und der Energieversorgung deutlich machen. Die Abmilderung des Klimawandels und die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft sind keine Alternativen zueinander, sondern einander ergänzende Maßnahmen;

B.    Klimaziele und COP 21

22.

zeigt sich besorgt über die vom Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC) im September 2013 veröffentlichten aktualisierten Daten, in denen bis zum Jahr 2100 eine anthropogene Klimaerwärmung um ca. fünf Grad prognostiziert wird. Die Erwärmung der nördlichen Erdhalbkugel könnte überdurchschnittlich stark ausfallen, wobei das Auftauen des Permafrostbodens in der Tundra die Erderwärmung noch zusätzlich beschleunigen könnte. Die Zunahme der Dürren und an anderen Standorten der Niederschlagsmengen könnte die Nahrungsmittelerzeugung gefährden und Migrationsbewegungen antreiben. Die extremen Wetterverhältnisse verursachen menschliches Leiden und umfassende Schäden;

23.

vertritt die Auffassung, dass auf der Weltklimakonferenz COP 21 im Jahre 2015 ein Konsens für die Fortsetzung des Protokolls von Kyoto mit einem breiten Geltungsbereich erzielt werden muss. Die Länder, die sich am zweiten Vertragszeitraum des Kyotoer Abkommens 2013-2020 beteiligen, sind für 15% der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die wesentliche Ausdehnung des Geltungsbereichs des Vertrags auf andere bedeutende Industrieländer und aufstrebende Volkswirtschaften ist ein maßgeblicher Faktor für die künftige Glaubwürdigkeit des Klimaabkommens;

24.

ist der Ansicht, dass Verlagerungen von CO2-Emissionen wirkungsvoll unterbunden und die globalen Auswirkungen nicht nachhaltiger Verbrauchsmuster berücksichtigt werden müssen;

25.

weist darauf hin, dass die EU eine wichtige Vertragspartei des Klimaabkommens ist, deren globaler Anteil an den Gesamtemissionen bei 10-11% liegt. Für ihre Emissionsverringerungsziele, die durch ein konsequent nachhaltiges, grünes Wachstum und erforderliche strukturelle Änderungen realisiert werden sollen, visiert die EU das Jahr 2030 an. Die EU muss mit ihren Zielsetzungen darauf eingestellt sein, über die Fortsetzung des Klimaabkommens zu verhandeln;

C.    Erfahrungen mit dem 20-20-20-Ziel

26.

stellt fest, dass das Ziel einer Emissionsverminderung um 20% bis zum Jahr 2020 über ein gemeinsames, verbindliches europäisches Emissionshandelssystem mit verbindlichen länderspezifischen Endnutzungszielen für erneuerbare Energie, ein Energieeffizienzziel sowie über die Anhebung des Anteils der Biokraftstoffe für Verkehrszwecke auf 10% erreicht werden soll. Zudem besteht Konsens über eine geplante Emissionsverringerung um 80-95% bis zum Jahr 2050. In der Europa-2020-Strategie hat die CO2-freie grüne Wirtschaft zentralen Stellenwert;

27.

erinnert daran, dass die Energieeffizienzrichtlinie derzeit in der Umsetzung ist und die Richtlinie über die Energieeffizienz neuer und bestehender Gebäude rechtlich bereits umgesetzt wurde. Den Themen Energie und Klimawandel kommt auch in den Forschungs- und Finanzierungsprogrammen wie „Intelligente Energie — Europa“ zentrale Bedeutung zu. Im kommenden Finanzierungszeitraum wird einer regionalen Entwicklung mit geringen CO2-Emissionen besondere Bedeutung beigemessen. Ferner sollen Investitionen aus der Europäischen Fazilität für technische Hilfe (ELENA) der EIB finanziert werden. Die Eigenschaften von Verbrauchergeräten konnten über die Ökodesign-Richtlinie und die Energieverbrauchsangabe-Richtlinie mit guten Ergebnissen gesteuert werden;

28.

macht darauf aufmerksam, dass der EU-ETS THG-emissionsintensive Anlagen der Industrie und der Energieerzeugung erfasst. Ein Teil der Emissionsrechte wird nach einem Benchmark-System kostenlos zugeteilt. Dabei werden Carbon-Leakage-Branchen (vom Risiko der Produktionsverlagerung in Drittstaaten betroffen) und die Wärme- und Kälteerzeugung in KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) privilegiert. Die Emissionsobergrenze (Cap) wird p.a. linear um 1,74% verringert. Die Einnahmen aus der Versteigerung der Zertifikate werden den Mitgliedstaaten zugewiesen. Da der Preis derzeit bei unter 5 EUR für eine Tonne Treibhausgas-Emission liegt, kann der Emissionshandel nicht die klimaschutzpolitische Lenkungswirkung entfalten, die erhofft war;

29.

stellt fest, dass der bis zum Jahre 2020 angelegte Emissionshandel in den vergangenen Monaten zu Zertifikatspreisen geführt hat, die nur geringe Anreize für Investitionen in emissionsarme Technologien bieten und sieht daher in der politischen Einigung über das sog. Backloading, das die zeitlich befristete Herausnahme von überschüssigen CO2-Zertifikaten vorsieht, eine Möglichkeit, dem entgegenzuwirken. Auf diese Weise kann eine vorläufige Stabilisierung des ETS erreicht werden;

30.

ist jedoch der Auffassung, dass trotz der Einigung über das Backloading eine strukturelle Reform des ETS notwendig ist. Durch ambitionierte klimapolitische Ziele der EU und eine gleichzeitige Reduzierung der Anzahl der Emissionszertifikate kann das ETS langfristig stabilisiert werden. Zudem muss auch eine Lösung für eine dauerhafte Herausnahme überschüssiger Zertifikate aus dem Markt gefunden werden;

31.

stellt fest, dass die Emissionsverringerungsziele auf EU-Ebene bis zum Jahr 2020 derzeit erreicht werden. Der Energieverbrauch in den Mitgliedstaaten ist gesunken und der Übergang zu erneuerbaren Energieträgern findet statt. Als Steuerungsmittel wurden nationale Steuern, Investitionsanreize oder Einspeisetarife eingesetzt. Leider werden die Steuereinnahmen häufig zur Aufbesserung der Staatshaushalte und erst in zweiter Linie zur Steuerung des Energieverbrauchs eingesetzt. Durch die Wirtschaftsflaute und den Strukturwandel sind der Verbrauch und die Emissionen auf Kosten der Beschäftigung gesunken;

32.

stellt fest, dass die verbindlichen Ziele für erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz einander verstärken sollten. Da das übergeordnete Ziel in der Reduzierung der Treibhausgasemissionen besteht, sollten Energieeinsparungen vorwiegend durch einen geringeren Verbrauch fossiler Energieträger erzielt werden. Aber auch erneuerbare Energie darf natürlich nicht verschwendet werden, und die billigste Energie ist immer diejenige, die nicht verbraucht wird;

33.

ist besorgt über die möglichen Folgen der Regeln für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem Emissionshandel, die es den Mitgliedstaaten ab 2013 ermöglichen, den meisten energieintensiven Wirtschaftszweigen Entschädigungen für einen Teil der indirekten ETS-Kosten zu zahlen; teilt die Ansicht der Europäischen Kommission, dass bei der Gestaltung des Regelungsrahmens für staatliche Beihilfen im Energie- und Umweltbereich 2013 diese Frage geregelt werden muss;

34.

macht darauf aufmerksam, dass das Bestreben, die Energieerzeugung im Rahmen des Emissionshandels weitgehend auf erneuerbare Energieträger umzustellen, mit anderen Anstrengungen abgestimmt werden muss, mit denen der Energieverbraucher ermutigt wird, eigene Investitionen in erneuerbare Energie zu tätigen oder weniger zu verbrauchen. Die Preise für Emissionsrechte müssen ausreichend hoch sein, um Anreize für eine Umstellung der Produktionsverfahren auf erneuerbaren Energien zu geben;

D.    Verbindliche Ziele für die Emissionsverringerung bis 2030

35.

vertritt die Auffassung, dass für Treibhausgasemissionen die Verringerung um 50% gegenüber 1990 als verbindliches Ziel bis 2030 vorgegeben werden sollte. Ein verbindliches Ziel für die Gesamtemissionen sowie Ziele für die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energieträger stärken das Vertrauen der Bürger, Unternehmen und Entscheidungsträger in eine kontinuierliche Verringerung der Treibhausgasemissionen;

36.

erwartet, dass die Mitgliedstaaten untereinander zu einem Konsens über die Lastenverteilung hinsichtlich des Emissionsziels 2030 gelangen. Die Lastenverteilung muss gerecht sein, und zwar unter Berücksichtigung der Wirtschaft, der vorherrschenden Struktur der Emissionen, bereits durchgeführter Maßnahmen sowie der natürlichen Voraussetzungen der einzelnen Staaten. Ein Teil der Verringerungsziele kann mithilfe der im UN-Klimaabkommen angebotenen Mechanismen verwirklicht werden;

37.

ist der Auffassung, dass auch ein Beschluss über die Fortsetzung des gemeinsamen verbindlichen Emissionsrechtesystems nach 2020 gefasst werden muss. Insbesondere ist darüber zu befinden, wie die Emissionsverringerungen auf den Emissionshandelssektor und die anderen Tätigkeitsbereiche aufgeteilt werden sollen. Der Handel mit Emissionsrechten beeinflusst die Energieerzeugung. Die Einnahmen aus der Versteigerung der Emissionsrechte müssen für die Maßnahmen zur wirksameren Abmilderung des Klimawandels und zur Anpassung an die Klimaveränderungen verwendet werden;

E.    Länderziele

38.

macht darauf aufmerksam, dass die länderspezifischen Teilziele für erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz neben dem Emissionshandel Instrumente sind, um gemeinsame verbindliche Emissionsverminderungsziele zu erreichen. Aufgrund der länderspezifischen Unterschiede sollten die Ziele so formuliert werden, dass eine Wahl der Instrumente möglich ist. Dadurch werden Kosteneffizienz, die Wahl der zweckmäßigsten Maßnahmen und eine optimale Reihenfolge der Umsetzung sichergestellt. Auf diese Weise werden auch mögliche Dopplungen und Widersprüche aufgrund der verschiedenen Steuerungsmechanismen und Politikansätze — darunter der Emissionshandel — vermieden;

39.

erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten unterschiedliche Voraussetzungen haben, um erneuerbare Energieträger zu nutzen, was unter anderem mit ihren Rohstoffen, natürlichen Gegebenheiten und Systemen zur Energiegewinnung und -verteilung zusammenhängt. Auch bei der Energieeffizienz von Gebäuden kann es sehr große Unterschiede geben;

40.

vertritt die Auffassung, dass mit länderspezifischen Teilzielen den Volkswirtschaften und Unternehmen der Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben wird, Know-how, Technologien, Innovationen, Vorschriften für die Netzintegration von Energieerzeugern mit Kleinanlagen oder zur Eigenversorgung und Naturressourcen vor Ort auf die für sie beste Art aufzubauen bzw. zu nutzen. Über den Binnenmarkt können auch die übrigen Mitgliedstaaten von den dabei erzielten Ergebnissen profitieren. Dies gewährleistet auch die Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips;

F.    Leitlinien für die Klima- und Energiepolitik der Europäischen Union

41.

vertritt die Auffassung, dass das Grundziel der europäischen Klima- und Energiepolitik eine ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige und sichere Energieversorgung ist. Dazu sind die Verbesserung der Energieeffizienz, die Nutzung heimischer Energiequellen sowie Entwicklung und Anwendung innovativer Energietechnologien notwendig. Dies trägt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei, verbessert die Gesundheit der Bürger und den Zustand der Umwelt und sorgt für neue Arbeitsplätze;

42.

erinnert daran, dass Energie teurer wird, was mit den Weltmarktpreisen, dem Emissionshandel, aber auch mit den existierenden Finanzierungssystemen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energieträger, neuen Technologien sowie mit der Besteuerung oder der Kombination dieser Faktoren zusammenhängt. Diese steigenden Preise sind grundsätzlich positiv als Anreize zur Verringerung der Emissionen, zur Entwicklung alternativer erneuerbarer Energien und zum Energiesparen, wobei Maßnahmen zu treffen sind, um sicherzustellen, dass die Kosten für die schwächeren Bevölkerungsgruppen oder Unternehmen nicht unzumutbar stark zu Buche schlagen. Durch die konsequente Nutzung von effizienten wettbewerbsorientierten und marktwirtschaftlichen Mechanismen für die Energiewirtschaft ist der weitere Anstieg der Preise auf das unumgänglich notwendige Maß zu begrenzen;

43.

ruft die Europäische Kommission auf, sich für die Verbreitung der Kleinsterzeugung von Energie und deren Integration in die Verteilungsnetze einzusetzen und sicherzustellen, dass die Energie für Verbraucher erschwinglich bleibt;

44.

gibt zu bedenken, dass der Energieverbraucher die eigenen Verbrauchsgewohnheiten und -entscheidungen beeinflussen kann. Die unabhängige Beratung der einzelnen Verbraucher und die Mobilisierung von Verbrauchergruppen ist demnach sehr wichtig. Durch Energieaudits können Sparpotenziale zutage gefördert werden, die mithilfe einer besseren Instandhaltung, Wartung und IKT-Systemen erschlossen werden können. Überdies könnten Informationssysteme auch Informationen über die erzielten Energieeinsparungen liefern;

45.

vertritt die Auffassung, das Energieautarkie und Energievielfalt einen Puffer bilden, der Preisschwankungen auffängt, und die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit und die Wirtschaftstätigkeit verbessern. Innovationen im Bereich der erneuerbaren Energie und der Energieeinsparungen sorgen für lokale Dynamik und neue Unternehmenstätigkeit;

46.

ersucht die Europäische Kommission, Maßnahmen vorzuschlagen, die ausreichen, um die Handlungskompetenz der Verbraucher zu stärken und Energiearmut zu bekämpfen, und fordert daher, dem Schutz sozial schwacher Verbraucher besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

47.

erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten unterschiedliche Energiequellen einsetzen. Die Energieautarkie muss durch die Schaffung einer Politik für einen Energiebinnenmarkt verbessert werden. Durch die Zusammenschaltung der Stromnetze der verschiedenen Länder können die Versorgungssicherheit verbessert und Verbrauchsspitzen geglättet werden. Die Verknüpfung intelligenter Netze oder die Energiespeicherung können bei Windkraft und Sonnenenergie helfen, die Produktionsspitzen auszugleichen;

48.

vertritt die Auffassung, dass zur Erzielung der Emissionsverringerungsziele 2030 Schlüssigkeit, Verzahnung und Verflechtung mit den übrigen Politikbereichen der EU erforderlich sind. Vielversprechend sind in dieser Hinsicht die Bestrebungen, im kommenden EFRE-Programmzeitraum 2014-2020 eine Entwicklung hin zu einer CO2-armen Gesellschaft anzuvisieren;

G.    Regionale und lokale Ebene zeigen Initiative

49.

unterstreicht, dass zahlreiche europäische Gemeinden und Städte auf eigenes Betreiben ehrgeizige Programme und praktische Maßnahmen durchgeführt haben, um den Klimawandel abzumildern. Zu den internationalen Kampagnen von Städten und Gemeinden gehören z. B. die Agenda 21 — eine 1992 auf dem Weltumweltgipfel beschlossene Initiative, in deren Rahmen in den letzten zwei Jahrzehnten fast 10 000 lokale Gebietskörperschaften Maßnahmen und Aktionen auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung durchführen konnten, insbesondere zur Verbesserung der Umwelt, zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel –, die Klimaallianz und „Städte für den Klimaschutz“ des Internationalen Rats für lokale Umweltinitiativen (ICLEI). Die Organisation „Energy Cities“ führt wertvolle Arbeiten in Energiefragen durch. Das Programm „European Energy Award“ für energieeffiziente Kommunen führt in einer umfassenden Herangehensweise Kommunen zu einer höheren Energieeffizienz, zu Klimaschutz und zum Einsatz erneuerbarer Energieträger. Über 1 000 Kommunen nehmen bereits daran teil. Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) hat für Entscheidungsträger der lokalen Ebene den Leitfaden „Save energy, Save climate and Save money“ ausgearbeitet. Beispielhaft für viele lokale Initiativen zugunsten der Kohlendioxidneutralität könnte die schwedische Stadt Växjö genannt werden, weil sie bis zum Jahre 2030 eine 100%ige Verminderung ihrer Kohlendioxidemissionen anpeilt. In Finnland wiederum arbeiten 14 kohlendioxydneutrale Städte und Gemeinden (HINKU) mit lokalen Unternehmen, Politikern und Bewohnern zusammen. Sie streben eine Emissionsverminderung um 80% und zugleich die Förderung der grünen Wirtschaft an. An der finnischen Klimakampagne der Städte und Gemeinden (CCP-Finland) beteiligen sich 53 Städte und Gemeinden, und 115 Städte und Gemeinden haben eine Klimastrategie. Dem Klimaschutzabkommen des Bürgermeisterkonvents haben sich Tausende Städte und Gemeinden angeschlossen — sie haben Handlungspläne für die nachhaltige Energie und die Verringerung von Emissionen ausgearbeitet. Etliche mit EU-Förderung eingerichtete lokale und regionale Energieagenturen sind heute Teil der Energieberatung;

50.

stellt fest, dass verbrauchernahe, energieerzeugende Genossenschaften (wie u. a. in Beckerich in Luxemburg) und die Energieerzeugung für Haushalte oder Unternehmen in Kleinanlagen und für den Eigenbedarf Beispiele für neue Handlungsformen sind. Dadurch werden die traditionellen Akteure der Energieerzeugung veranlasst, sowohl die Vorschriften für den Netzzugang als auch die Energieerzeugungskosten im Zusammenhang mit diesen neuen Formen zu ändern. So werden z. B. aus Energieverbrauchern Erzeuger. So kann Strom zum Beispiel über bestehende Versorgungsnetze in beide Richtungen geleitet werden;

51.

unterstreicht, dass stärkere Synergieeffekte zwischen den bestehenden EU-Initiativen für Nachhaltigkeit auf lokaler Ebene erforderlich sind, beispielsweise zwischen dem Bürgermeisterkonvent der EU, der Initiative „Intelligente Städte und Gemeinden“ und weiteren EU-finanzierten Projekten sowie der Lokalen Agenda 21 und dem Netz zur Anpassung an den Klimawandel für lokale und regionale Gebietskörperschaften, das in der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel vorgeschlagen wurde. Zu diesem Zweck sind die Bemühungen um eine gemeinsame Methodologie für die Realisierung von Anpassungsplänen und zur Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu verstärken;

H.    Gebäude und Verkehr

52.

stellt fest, dass Gebäude anteilsmäßig für 40% des Energieverbrauchs und für gut ein Drittel der Kohlendioxydemissionen verantwortlich sind. Die Gebäudeverbesserungen werden planvoll, schrittweise und Gebäudeteil für Gebäudeteil durchgeführt. Dies hat finanzielle Gründe, soll aber auch eine möglichst geringe Nutzungsunterbrechung für die Bewohner gewährleisten. Neue Gebäude sollten einen Energieverbrauch nahe null haben;

53.

macht darauf aufmerksam, dass Planung, Errichtung und Bewirtschaftung neuer und renovierungsbedürftiger Gebäude besondere Umsicht erfordern. Die Energie könnte sonst durch schlechte Nutzung und Gewohnheiten verschwendet werden. Ein professioneller Einsatz von Energiesparverfahren ist wichtig, so bei der regelmäßigen Wartung, Überholung und Überwachung der Anlagen, die Energie erzeugen oder verbrauchen. Die Beratung der Nutzer und Bewohner von Gebäuden ist ebenfalls von größter Bedeutung. Es ist hervorzuheben, wie wichtig es ist, dass die Länder der EU untereinander praktische Beispiele austauschen;

54.

empfiehlt den Mitgliedstaaten und insbesondere den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Pläne zur Verringerung des Energieverbrauchs öffentlicher Gebäude aufzustellen. Diese Pläne sollten sich nicht nur auf die Energietechnik des Gebäudes erstrecken, sondern auch Verfahren für die Einbindung der Nutzer des Gebäudes in die Maßnahmen zur Energieeinsparung und -effizienz festlegen;

55.

ist der Auffassung, dass zentrale Wärmegewinnungsformen wie die Fernwärme oder die Kraft-Wärmekopplung energieeffizient und unter dem Aspekt der Luftqualität wünschenswert sind. Die energieeffizienteste Form der Kühlung von Gebäuden ist die Fernkühlung, bei der zum Beispiel auf die niedrigere Temperatur von Gewässern zurückgegriffen wird. Fernkühlung bietet bedeutende Stromersparnisse gegenüber vielen einzelnen Klimaanlagen in Gebäuden und Wohnungen. Es ist wichtig, dass die Anforderungen an Niedrigstenergiegebäude so formuliert werden, dass diese kollektiven Energieversorgungssysteme nicht diskriminiert werden;

56.

erinnert daran, dass der erneuerbare Rohstoff Holz und seine Produkte die Baustoffe Beton und Stahl ersetzen können, deren Herstellung Unmengen von Energie und nicht erneuerbare Naturressourcen (wie zum Beispiel Kies oder Kohle) verschlingt. Die Holzbauweise ermöglicht überdies eine langfristige Kohlenstoffspeicherung und erzeugt lediglich geringe Lebenszyklus-Emissionen;

57.

stellt fest, dass der Verkehr für beinahe 20% der Treibhausgasemissionen in den EU-Mitgliedstaaten verantwortlich ist. Davon wiederum sind 60% dem privaten Personenverkehr zuzuschreiben. In Sachen Kraftstoffe für den Straßenverkehr arbeitet die Europäische Kommission an einem umfassenden Richtlinienvorschlag zu alternativen Kraftstoffen. Noch ist nicht abzusehen, welche Technologien sich in den verschiedenen Mitgliedstaaten als praktikabel und marktgängig erweisen werden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften können den Einsatz von emissionsarmen Kraftstoffen in öffentlichen Verkehrsmitteln vorschreiben;

58.

erinnert daran, dass immer mehr Bedeutung einer nachhaltigen Raumplanung beigemessen wird, die in Zeiten des Klimawandels den bioklimatischen Faktoren in Bezug auf den Energieverbrauch in Ortschaften und im Verkehr, aber auch der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen muss;

59.

macht deutlich, dass neben der Entwicklung emissionsarmer Kraftstoffe, alternativer Antriebssysteme und der Aufwertung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verstärkt städtebauliche, wirtschaftliche und soziale Maßnahmen zu erwägen sind, die zu einer Senkung des Verkehrsaufkommens (elektronische Behördendienste, Telearbeit) und zu einer Verhaltensänderung der Bürger (Carsharing, Selbstbeschränkung) führen;

60.

erinnert daran, dass im Bereich der Energieerzeugung und -verteilung, aber auch des öffentlichen Verkehrs, mehr auf partizipative Modelle gesetzt werden sollte, um die Zustimmung der Bevölkerung zu erhöhen und die Änderung der Verbrauchsmuster zu beschleunigen;

61.

unterstreicht die Bedeutung eines kontinuierlichen Ausbaus der intelligenten Netze (smart grids) und einer Verstärkung der Ansätze der Energiefernversorgung, um eine kontrollierte und effiziente Verteilung von Strom, Wärme und Kühlung zu gewährleisten.

Brüssel, den 30. Januar 2014

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  COM(2014) 15 final.