5.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 356/68


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Aktionsplan Unternehmertum 2020

2013/C 356/12

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

erkennt die Bedeutung des Aktionsplans an, weist aber auch darauf hin, dass die Maßnahmen im Hinblick auf eine erfolgreiche Umsetzung der Vorgaben des Plans von den Behörden auf supranationaler, nationaler und vor allem regionaler und lokaler Ebene koordiniert werden müssen;

weist nachdrücklich darauf hin, dass die Einbeziehung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften und Interessenträger in die Umsetzung des Aktionsplans insofern von entscheidender Bedeutung ist, als die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Regierungsebene mit der größten Nähe zu den KMU und zu Einrichtungen der Unternehmensförderung sind und zudem die meisten KMU etablierte Akteure auf regionalen und lokalen Märkten sind;

betont, dass die Auszeichnung „Unternehmerregion Europas“ (EER), die der Ausschuss der Regionen seit 2010 verleiht, als Maßstab für die Entwicklung und Umsetzung einer unternehmerfreundlichen Politik sowie für eine maßgeschneiderte KMU-Förderung und zukunftsorientierte Strategien dienen kann;

hebt hervor, dass der selbständigen Beschäftigung und der Unternehmensentwicklung, die allgemein als realistische und begrüßenswerte Alternativen angesehen werden sollten, größere Bedeutung beizumessen ist; hebt hervor, dass das soziale Unternehmertum als nützliche Alternative zu traditionellen Unternehmensformen mit oder ohne Erwerbszweck weiter gefördert werden sollte;

hebt hervor, dass Europa jungen Menschen das Unternehmertum als tragfähigen und vielversprechenden Berufsweg näherbringen und damit den Unternehmergeist beleben sollte; unterstreicht, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Aufgabe zukommt, Bildung zu fördern und dabei unternehmerische Aspekte einzubringen.

Berichterstatter

Pawel ADAMOWICZ (PL/EVP), Bürgermeister von Danzig/Gdańsk

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Aktionsplan Unternehmertum 2020: Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen

COM(2012) 795 final

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt den Aktionsplan Unternehmertum 2020 der Europäischen Kommission, mit dem eine Kultur des Unternehmertums in Europa gefördert, bessere Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen, hochwertige Dienste zur Unternehmensförderung bereitgestellt, Rollenmodelle entwickelt und spezifische Gruppen angesprochen werden sollen;

2.

spricht erneut seine umfassende Unterstützung für Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums und zur Beseitigung von Hindernissen für die Entwicklung von KMU aus und würdigt damit deren entscheidende Bedeutung für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union;

3.

betont, dass sich alle Behörden auf allen Ebenen um eine Rationalisierung ihrer Genehmigungs- und Kontrollverfahren sowie anderer behördlicher Maßnahmen bemühen sollten. Sie sollten einen vereinfachten Informationsaustausch, eine vereinheitlichte Terminologie und Betriebsablaufsysteme anstreben, über die automatisch Informationen aus anderen Systemen und Datenbanken abgerufen werden können;

4.

weist darauf hin, wie wichtig eine rasche Umsetzung der bereits gefassten Beschlüsse ist. Weitere theoretische Diskussionen würden nicht zur Entwicklung des Unternehmensumfeldes beitragen;

5.

betont, dass die jüngste Wirtschaftskrise für die kleinen und mittleren Unternehmer in Europa, insbesondere in abgelegenen Regionen mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden war und einen deutlichen Anstieg der Konkursfälle nach sich zog;

6.

erkennt an, dass ein angemessenes Unternehmensumfeld und ein intakter Binnenmarkt für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung und das Wachstum Europas sowie für einen stärkeren sozialen Zusammenhalt von entscheidender Bedeutung sind;

7.

unterstreicht, dass das regionale und lokale Unternehmensumfeld ein ausschlaggebender Erfolgsfaktor ist. Es müssen daher Innovationskapazitäten aufgebaut und eine Mentalität gefördert werden, welche die offene Innovation begünstigen, zu deren Grundlagen die effektive Nutzung des von den verschiedenen Akteuren generierten Wissens, ein motivierender Dialog, gemeinsames Arbeiten und gemeinsames Schaffen von etwas Neuem gehören;

8.

sieht den Aktionsplan als notwendigen Schritt für die Schaffung eines unternehmerfreundlichen Umfelds innerhalb des Binnenmarktes an, der zur wirtschaftlichen Erholung in der ganzen EU beitragen kann;

9.

unterstützt die gewählten Prioritäten des Aktionsplans, die sich in drei Aktionsschwerpunkten niederschlagen (Ausbau der unternehmerischen Bildung, Schaffung des erforderlichen Unternehmensumfelds sowie Rollenvorbilder und Ansprechen einzelner Zielgruppen), und begrüßt die erwarteten Ergebnisse dieses Aktionsplans;

10.

hebt hervor, dass der selbständigen Beschäftigung und der Unternehmensentwicklung, die allgemein als realistische und begrüßenswerte Alternativen angesehen werden sollten, größere Bedeutung beizumessen ist. Sie sind unabdingbar für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, weshalb in diesen Fragen eine umfassende Unterstützung der verschiedenen Ebenen erforderlich ist; dies erfordert Maßnahmen auf allen Regierungsebenen zum spürbaren Abbau bürokratischer Hindernisse für selbständige Beschäftigte, für deren bessere soziale Absicherung und höhere Rentenansprüche sowie zum Abbau der Steuerlast;

11.

erkennt an, dass Frauen in der Unternehmerschaft mit einem Anteil von nur 30 % unterrepräsentiert sind und sich geschlechtsspezifische Fortbildung und Förderung beträchtlich auf die Erhöhung der Zahl der Unternehmerinnen auswirken, und fordert die Schaffung eigener Zentren für Unternehmerinnen;

12.

erneuert die Forderung an die Kommission, die er in seinen jüngsten Stellungnahmen zur Industriepolitik (1) und zu den staatlichen Beihilfen mit regionaler Zielsetzung (2) bereits formuliert hat, nämlich sich mit dem Problem der Schwelleneffekte im Zusammenhang mit der Definition der Unternehmenskategorien zu befassen und die Definition des Begriffs KMU zu überprüfen. Konkret sollte die Kommission, „ihre Analysekapazitäten sowie das Instrumentarium für die Unterstützung der Unternehmen […] verfeinern. Dabei sollte sie die Möglichkeit prüfen, ebenso wie in der Agrar- und Nahrungsmittelindustrie zwischen KMU und Großunternehmen eine neue Kategorie mittelgroßer Unternehmen mit 250 bis 750 Beschäftigten und weniger als 200 Mio. EUR Umsatz einzuführen. Der Ausschuss der Regionen fordert ferner, dass eine Berücksichtigung von Unternehmen mittlerer Größe erwogen wird, die aus wachsenden KMU hervorgegangen sind, 250 bis 5 000 Beschäftigte umfassen und den künftigen Reichtum Europas bilden. Diese neuen Kategorien von Unternehmen könnten einen entsprechend angepassten Fördersatz erhalten, der über dem der Großunternehmen und unter dem der KMU liegt“;

13.

unterstreicht, dass das Handwerk, das einen Teil der KMU ausmacht, als Grundlage der industriellen Entwicklung für das Wachstum der europäischen Wirtschaft eine wichtige Rolle gespielt hat und noch spielt und dass dessen spezifische Bedürfnisse insbesondere im Hinblick auf den Aufbau und die Förderung von Berufsbildungszentren stärker berücksichtigt werden sollten;

14.

betont ferner die besondere Bedeutung der Unternehmen, die sich im Bereich der Sozial- und Solidarwirtschaft herausbilden. Diese Unternehmen tragen zur Wirtschaftstätigkeit und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in benachteiligten Gebieten bei und nehmen Gemeinwohlaufgaben wahr, die eine differenzierte Behandlung rechtfertigen, insbesondere was die Regelung für die Beihilfeintensität betrifft;

15.

weist nachdrücklich darauf hin, dass sich der fortschreitende Rückgang der Industrie auf die Beschäftigung und den Wohlstand in Europa auswirken kann, weswegen die EU Strukturreformen anstoßen sollte, um insbesondere im Hinblick auf ihr industrielles Potenzial ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken;

16.

stimmt der Ansicht zu, dass die Rolle der Unternehmer in der Gesellschaft mehr Anerkennung verdient und deutlich gestärkt werden sollte;

17.

begrüßt den offenen und integrativen Ansatz des Aktionsplans, der eine weitgefasste Gruppe von Interessenträgern in den Blick nimmt und auf eine breite Palette bereits etablierter KMU, Jungunternehmer und potenzieller Unternehmer abzielt;

18.

bekennt sich zur Förderung des Unternehmergeists in Europa und zur vollständigen Umsetzung des Aktionsplans Unternehmertum 2020 und des Small Business Act für Europa auf lokaler und regionaler Ebene;

19.

zeigt sich enttäuscht darüber, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Aktionsplan nicht die ihnen gebührende Bedeutung beigemessen wird, obwohl ihnen bei der Umsetzung sämtlicher Ziele der drei Aktionsschwerpunkte des Aktionsplans eine unverzichtbar bedeutende Rolle zuerkannt wird;

20.

unterstreicht die große Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den zentralen Bereichen des Aktionsplans Unternehmertum 2020, nämlich allgemeine und berufliche Bildung, Bereitstellung transparenter Verwaltungspraktiken, Schaffung eines unternehmerfreundlichen Umfelds und Förderung des Unternehmertums;

21.

hebt hervor, dass zahlreiche wichtige Maßnahmen und Initiativen in Bereichen, die der Aktionsplan umfasst, bereits durch lokale und regionale Gebietskörperschaften in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurden;

22.

ist enttäuscht, dass die Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Umsetzung des Aktionsplans nicht ausreichend berücksichtigt wird und die regionale Dimension lediglich als Teil des horizontalen Netzwerks zur Unternehmensförderung Erwähnung findet;

23.

weist nachdrücklich darauf hin, dass die Einbeziehung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften und Interessenträger in die Umsetzung des Aktionsplans insofern von entscheidender Bedeutung ist, als die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Regierungsebene mit der größten Nähe zu den KMU und zu Einrichtungen der Unternehmensförderung sind und zudem die meisten KMU etablierte Akteure auf regionalen und lokalen Märkten sind;

24.

hebt hervor, welche zentrale Rolle den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dabei zukommt, für die institutionelle und politische Dynamik zu sorgen, die Synergien und Kooperationen zwischen regional verankerten Akteuren befördert, etwa Handels- und Handwerkskammern, Berufsverbänden, Technologiezentren, Technologieparks, Gründerzentren, Universitäten, Clusterinitiativen u.a. — sie sind geeignete Partner, die KMU, Jungunternehmer, junge Unternehmen mit starkem Wachstumspotenzial und andere bei ihren Vorhaben unterstützen können;

25.

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Verantwortung für die Konzipierung regionaler Unternehmensstrategien tragen, die im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau, insbesondere durch die Strukturfonds, besser denn je unterstützt werden können;

26.

unterstreicht, dass für die Bereitstellung öffentlicher Waren und Dienstleistungen, Informationen, Fachkenntnisse und finanzieller Mittel für innovative KMU und neugegründete Unternehmen einschließlich Management-Entwicklung und Schulungen insbesondere in den Bereichen Finanzplanung, Strategie und Marketing für progressive Unternehmer ein stärkeres Engagement und mehr Unterstützung der öffentlichen Hand erforderlich sind;

27.

hält es für notwendig, eine Verbesserung des Ansatzes und der Verfahren vieler Banken zur Beurteilung des unternehmerischen Risikos sowie zur Finanzierung von Unternehmensgründungen und KMU herbeizuführen; bei fortgesetzter öffentlicher Unterstützung für Banken sollten diese Kriterien im Vordergrund stehen;

28.

betont, dass die Auszeichnung „Unternehmerregion Europas“ (EER), die der Ausschuss der Regionen seit 2010 verleiht, als Maßstab für die Entwicklung und Umsetzung einer unternehmerfreundlichen Politik sowie für eine maßgeschneiderte KMU-Förderung und zukunftsorientierte Strategien dienen kann. Mit der Auszeichnung „Unternehmerregion Europas“ kann auch die Entwicklung lokaler und regionaler SBA-Partnerschaften gefördert und damit ein Beitrag zur Umsetzung der Ziele des Aktionsplans und des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) geleistet werden;

29.

würdigt die bedeutende Rolle der KMU als der wichtigsten Akteure für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum in Europa (85 % der neuen Arbeitsplätze in der EU zwischen 2002 und 2010 wurden von KMU geschaffen) und hebt hervor, wie schwierig es für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist, die KMU zu erreichen, für die vielen verschiedenen Typen von KMU — v.a. Kleinstunternehmen — eine passende Unterstützung zu finden und optimale Fördermaßnahmen zur Verfügung zu stellen;

30.

erkennt an, dass der EU trotz der großen Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Beseitigung von Hindernissen für das Unternehmertum eine wichtige Rolle für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und die Verbesserung des Unternehmensumfeldes zukommt;

31.

erkennt die Bedeutung des Aktionsplans an, weist aber auch darauf hin, dass die Maßnahmen im Hinblick auf eine erfolgreiche Umsetzung der Vorgaben des Plans von den Behörden auf supranationaler, nationaler und vor allem regionaler und lokaler Ebene koordiniert werden müssen;

32.

berücksichtigt die horizontale, bereichsübergreifende Natur der Projekte zur Förderung des Unternehmertums und unterstreicht zugleich die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Generaldirektionen der Europäischen Kommission;

33.

fordert die Europäische Kommission in Anbetracht der oben erwähnten Aspekte dazu auf sicherzustellen, dass sich die verschiedenen EU-Finanzierungsprogramme für Unternehmen, insbesondere COSME, die Strukturfonds und das Programm Horizont 2020 weitestgehend ergänzen und somit Synergien optimal genutzt und ineffiziente Überschneidungen vermieden werden;

34.

betont, das sich eine mögliche Doppelarbeit als ineffizient und ineffektiv erweisen könnte, und ruft daher dazu auf, die auf verschiedenen Regierungsebenen durchgeführten politischen Maßnahmen zu vereinheitlichen und zu koordinieren;

35.

fordert unter Berücksichtigung der Bedeutung des Problems ausführlichere Informationen über die spezifischen Finanzmittel, die zur Durchführung der verschiedenen vorgeschlagenen Maßnahmen zugewiesen werden;

36.

bringt seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass in der Mitteilung dem jeweils spezifischen Charakter der Unternehmenskultur und Ökosysteme in den europäischen Regionen nicht Rechnung getragen wird, und weist darauf hin, dass große Unterschiede insbesondere zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten, zwischen städtischen und nicht-städtischen Gebieten sowie zwischen zentralen Regionen und Regionen in Randlage bestehen;

37.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, mehr Engagement bei der Förderung der Unternehmensdynamik zu zeigen und durch innovative Unternehmen in ihren Regionen nachhaltiges Wachstum voranzubringen;

38.

unterstreicht die Bedeutung von Maßnahmen zur praktischen Umsetzung unternehmerischen Entdeckens, wobei dies eine der Grundlagen für die Nutzung der Strukturfonds und der intelligenten Spezialisierung ist;

39.

fordert die regionale und lokale Ebene auf, ihre operativen Programme im Hinblick darauf vorausschauend zu entwickeln, dass diese passende Maßnahmen zur Unterstützung der Zielvorgaben des Aktionsplans enthalten, sowie dafür zu sorgen, dass Diversität und Gleichstellung der Geschlechter ihren Niederschlag in den Strukturfondspartnerschaften finden;

40.

betont, dass sich anhand der Auszeichnung „Unternehmerregion Europas“ (EER) des Ausschusses der Regionen gut zeigen lässt, dass Regionen in der Lage sind, vorausschauende Strategien unter besonderer Berücksichtigung des Unternehmertums und einer maßgeschneiderten Unterstützung für KMU zu entwickeln und somit bessere Lösungen für gemeinsame und regionsspezifische Probleme zu finden;

41.

hebt hervor, das alle mit dem Preis ausgezeichneten Regionen (2011-2013) zur Gestaltung ihrer regionalen Wirtschaftspolitik interessante neue Maßnahmen ins Leben gerufen oder bereits vorhandene ausgedehnt haben;

42.

fordert eine Entwicklung des EER-Netzwerkes unter Nutzung des wegweisenden COSME-Programms (2014-2020) der Europäischen Kommission als einem passenden Rahmen;

43.

ruft zur Umsetzung der in COSME (Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU) skizzierten Ziele auf: Erleichterung des Zugang zu Finanzmitteln für KMU, Schaffung eines unternehmerfreundlichen und wachstumsfördernden Umfelds, Förderung einer Kultur des Unternehmertums in Europa, Stärkung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen, Unterstützung der Auslandstätigkeit kleiner Unternehmen und Verbesserung ihres Marktzugangs;

44.

begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, die Verwaltung des COSME-Programms gegenüber den vorangehenden Programmen wie etwa CIP (2007-2013) zu vereinfachen, um die Verwaltungsausgaben zu reduzieren und den Schwerpunkt statt dessen auf die Bereitstellung besserer Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen zu legen;

45.

fordert, den Ausschuss der Regionen zu den künftigen Sitzungen des COSME-Verwaltungsausschusses einzuladen;

46.

hebt hervor, dass der Schwerpunkt des Aktionsplans auf dem allgemeinen politischen Rahmen liegen sollte, und ist enttäuscht, dass die Europäische Kommission das Problem des Unternehmertums hauptsächlich als ein quantitatives Problem ansieht (Anhebung der Zahl an Unternehmen);

47.

unterstreicht die Wichtigkeit von Maßnahmen, die für mehr Unternehmensneugründungen aus dem Umkreis der Universitäten oder anderer Bildungseinrichtungen sorgen. Das zentrale Instrument ist dabei die Entwicklung von Modellen auf der Grundlage von Vorbildern, sodass diese EU-weit nachgeahmt werden können;

48.

hebt hervor, dass innovative und wettbewerbsfähige Unternehmen für das Wirtschaftswachstum von zentraler Bedeutung sind; darüber hinaus sollten besonders weitergehende Bestrebungen nach Expansion auf den Weltmarkt und nach globaler Wettbewerbsfähigkeit angespornt werden. Die Förderung des Ausbaus effizienter Unternehmen ist unumgänglich, wenn es darum geht, dass Regionen mit Entwicklungsrückstand aufschließen oder ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit wahren sollen;

49.

ist besorgt darüber, dass aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren die Leiter zahlreicher Familienunternehmen das Rentenalter erreichen werden, oft ohne einen Nachfolger zu finden, was die Zukunft des Unternehmens und der Arbeitsplätze gefährden kann;

50.

ist der Auffassung, dass zur Förderung der Internationalisierung von Unternehmen die Fremdsprachenkenntnisse sowohl von Unternehmern als auch von Studierenden und Schülern verbessert werden müssen; darüber hinaus muss das Wissen um die Möglichkeiten des gemeinsamen Marktes der EU sowie über das globale Marktumfeld gefördert werden;

51.

erinnert daran, dass auch die Übernahme des Meister-Lehrling-Lernmodells in Unternehmen durch EU-Finanzmittel unterstützt werden sollte. Der Wissenstransfer zwischen den Generationen schafft erheblichen Mehrwert, denn ältere Arbeitnehmer können Denkweisen und Know-how weitergeben, während die Jungen Ideen und Begeisterung einbringen. Das Meister-Lehrling-Modell funktioniert also in beide Richtungen (3);

52.

weist nachdrücklich darauf hin, dass die Unternehmensförderung auf lokaler und regionaler Ebene dahingehend ausgeweitet werden sollte, dass KMU das Potenzial des Binnenmarktes in vollem Umfang nutzen können; betont in diesem Zusammenhang, dass das Enterprise Europe Network seine Arbeit fortsetzen sollte;

53.

unterstreicht, dass andere regionale Akteure, wie etwa Einrichtungen der Unternehmensförderung, Universitäten, Technologietransferzentren, Cluster usw., ihre Tätigkeit im Rahmen der Regionalentwicklung im Hinblick auf eine bestmögliche Zusammenarbeit überprüfen sollten, damit die regionalen Unternehmen professionelle und umfassende Unterstützung zur Erschließung neuer Märkte erhalten;

54.

stimmt zu, dass die Regionen der EU unabhängig von einer engen Zusammenarbeit und Partnerschaften in der Lage sein müssen, ihr Wachstumspotenzial selbst zu bestimmen und Innovationen sowohl in Branchen mit hohem als auch in Branchen mit niedrigem Technologieniveau zu fördern und damit zum Beispiel Strategien für intelligente Spezialisierung entsprechend den spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen Region zu entwickeln;

55.

ist sich darüber im Klaren, dass Schlüsseltechnologien (neue Materialien, Nanotechnologie, Mikro- und Nanoelektronik, Biotechnologie und Fotonik) in einigen europäischen Regionen zentrale Bedeutung für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zukommen könnte. Diese Branchen tragen unter anderen zum Übergang zu einer emissionsarmen und wissensbasierten Wirtschaft bei. Unternehmer, die sich mit Technologien dieser Art befassen, könnten einen bedeutenden Beitrag zur Lösung der aktuellen gesellschaftlichen Probleme und zur Modernisierung der Industrie in der EU leisten;

56.

betont, dass neben dem traditionellen Unternehmertum auch Maßnahmen beschleunigt werden sollten, die wesentliche Anreize für das akademische Unternehmertum von Doktoranden und Promovierten in allen Mitgliedstaaten bieten;

57.

hebt hervor, dass die EU in den Bereichen des Aktionsplans unterstützende Zuständigkeit hat und dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung tragen muss; betont, dass der Aktionsplan eine freiwillige Regelung für die regionalen und lokalen Behörden vorsieht;

58.

erkennt an, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen gezielt auf Mängel der Politik und Marktversagen wie etwa Informationsungleichgewichte ausgerichtet sind, die nur auf EU-Ebene behoben werden können, und dass diese Maßnahmen daher den Bestimmungen des Vertrages von Lissabon entsprechen;

59.

bestätigt, dass der Aktionsplan dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt. Umfang und Reichweite der geplanten Maßnahmen sollen durch Gruppenfinanzierung und Multiplikatorwirkung spezifische Versäumnisse des Markes positiv beeinflussen;

Förderung des Unternehmertums in Aus- und Weiterbildung

60.

hebt hervor, dass Europa jungen Menschen das Unternehmertum als tragfähigen und vielversprechenden Berufsweg näherbringen und damit den Unternehmergeist beleben sollte;

61.

unterstreicht, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Aufgabe zukommt, Bildung zu fördern und dabei unternehmerische Aspekte einzubringen;

62.

weist darauf hin, dass die Möglichkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Förderung des Unternehmertums anerkannt werden sollten;

63.

fordert die Ausbildungsorganisationen und Bildungssysteme der lokalen und regionalen Ebene dazu auf, mehr auf spezifische Zielgruppen zugeschnittene formale und nicht-formale Lernmöglichkeiten für unternehmerische Bildung und Unternehmensentwicklung zur Verfügung zu stellen;

64.

hebt die Bedeutung des Europäischen Rahmens für Schlüsselkompetenzen hervor, innerhalb dessen unternehmerische Bildung neben Mathematik, Problemlösungsstrategien, Kommunikation, Fremdsprachenkenntnissen und anderen Kompetenzen als sehr wichtig eingestuft wird;

65.

ruft die Kommission auf, unternehmerische Bildung in allgemeinbildenden Schulen und Hochschulen zu fördern, wobei der Erwerb praktischer Fähigkeiten und das informelle Lernen der Unternehmer und Schüler bzw. Studierenden voneinander ein zentrales Anliegen sein sollte;

66.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, unternehmerische Aus- und Weiterbildungsprogramme einzuführen bzw. deren Qualität zu verbessern;

67.

unterstreicht die Bedeutung von Programmen zur Sensibilisierung für unternehmerische Werte und Fähigkeiten von der Grundschule an, mit denen das innovative Potenzial der jungen Generation und ihre Freude am Experimentieren gefördert werden;

68.

ist der Ansicht, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften in der Lage sind, Bildungsprogramme zu initiieren, die den Unternehmergeist in regionaltypischen Wirtschaftsbereichen anregen und so zur Entwicklung des entsprechenden Wirtschaftszweiges und der gesamten Region beitragen;

69.

hebt die Bedeutung des Dialogs zwischen Jungunternehmern und potenziellen Unternehmern hervor, wie er durch das Erasmusprogramm „Junge Unternehmer“ gefördert wird;

70.

weist darauf hin, dass einige der mit dem EER-Preis ausgezeichneten Regionen dieses Programm ausgiebig genutzt haben und die entsprechenden Ergebnisse für ihre Unternehmer sehr vielversprechend waren. Das Programm bietet künftigen Unternehmern Schulungen in KMU an und ermöglicht zugleich erfahrenen Unternehmern, von jungen, motivierten (künftigen) Unternehmern zu profitieren, die alltägliche Probleme (in Produktion oder bestehenden Verfahren) mit unvoreingenommenem Blick betrachten. Unternehmen, die sich an dieser Art von Austausch beteiligen, verfügen daher über ein großes Potenzial zur Verbesserung ihrer Innovationskapazitäten;

71.

hebt hervor, dass das soziale Unternehmertum als nützliche Alternative zu traditionellen Unternehmensformen mit oder ohne Erwerbszweck weiter gefördert werden sollte. Soziales Unternehmertum kann sich durchaus lohnen, insbesondere da angesichts der anhaltenden Finanz- und Wirtschaftskrise mehr Nachhaltigkeit in Unternehmen nötig ist;

Schaffung eines Umfelds, in dem Jungunternehmen wachsen und gedeihen können

72.

sieht es als notwendig an, Unternehmen und künftigen Unternehmern die Chancen des Binnenmarktes stärker bewusst zu machen;

73.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, die noch immer vorhandenen Hindernisse für Unternehmen, wie sie im zweiten Aktionsschwerpunkt des Aktionsplan genannt werden, zu beseitigen; ist ferner der Ansicht, dass Unternehmer und selbständige Erwerbstätige in den Systemen der sozialen Sicherheit nicht benachteiligt werden sollten;

74.

weist darauf hin, dass die Gebietskörperschaften zur Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für das Wachstum von Unternehmen in hochwertige Infrastruktur, im Verkehrswesen wie im digitalen Bereich, investieren müssen und dazu die Unterstützung der Europäischen Union benötigen;

75.

ist sich darüber im Klaren, dass in den kommenden Jahren mehrere hunderttausend ältere Unternehmer in der EU ihre Betriebe entweder der nächsten Generation übergeben oder schließen müssen; hält es daher für nötig, Strategien für die Unternehmensnachfolge umzusetzen und das Problem stärker ins Bewusstsein zu rücken; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine bereits in der Stellungnahme zu staatlichen Beihilfen mit regionaler Zielsetzung (4) formulierte Forderung, Beihilfen für die Betriebswiederaufnahme nach den SBRZ-Leitlinien förderfähig zu machen;

76.

stimmt der Auffassung zu, dass Insolvenzverfahren vereinfacht werden sollten, damit Unternehmer eine zweite Chance haben;

Förderung von Rollenvorbildern und Unternehmertum in bestimmten Zielgruppen

77.

hält es für wesentlich, die Bürokratie im Zusammenhang mit der Gründung, dem Ausbau oder der Niederlassung von Unternehmen kontinuierlich abzubauen;

78.

unterstützt die Idee, das Unternehmertum in bestimmten Zielgruppen zu fördern und dabei deren spezifische Probleme zu berücksichtigen;

79.

unterstreicht die große Bedeutung älterer Unternehmer für die Wirtschaft der EU und betont, dass deren Bedeutung angesichts des demografischen Wandels voraussichtlich noch zunehmen wird;

80.

würdigt die Tatsache, dass im Rahmen des Aktionsplan ältere Unternehmer als wertvolle unternehmerische Ressource in der EU in den Blick genommen und damit potenzielle Synergien mit sozialpolitischen Maßnahmen ermöglicht werden, die der Förderung wirtschaftlicher Tätigkeiten in der Generation 50+ zugutekommen;

81.

hebt hervor, dass ältere Arbeitnehmer aufgrund ihrer langen Berufserfahrung eine wertvolle Wissensquelle darstellen und einer neuen Generation von Unternehmern bei der Gründung oder Konsolidierung ihrer Unternehmen eine wichtige Hilfe sein können;

82.

stimmt zu, dass Einrichtungen der Unternehmensförderung auf lokaler und regionaler Ebene Erwerbsmodelle erarbeiten müssen, die älteren Arbeitnehmern auf freiwilliger Basis den Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen. Zugleich soll damit die Beschäftigungsfähigkeit sowohl von Studenten als auch von Jungunternehmern durch Mentorprogramme verbessert werden;

83.

empfiehlt diesbezüglich, die Haltung des „aktiven Älterwerdens“ in der Gesellschaft zu fördern. Aktives Älterwerden nutzt nicht nur den direkt Betroffenen, sondern kann auch Wachstum und Innovation zugutekommen. Auf lokaler und regionaler Ebene könnten die Entscheidungsträger die Chancen der sogenannten Seniorenwirtschaft eingehender untersuchen und fördern. Hiermit muss eine veränderte Haltung und der Wandel zu einer neuen Politik für ältere Menschen einhergehen;

84.

weist darauf hin, dass in einigen europäischen Regionen bereits bestimmte Gruppen im Hinblick auf die Förderung ihres unternehmerischen Potenzials in den Blick genommen wurden, und ruft dazu auf, die entsprechenden Erfahrungen zu nutzen. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Principi-Attivi-Programm der Region Apulien;

Förderung des Innovationspotenzials durch Unternehmergeist

85.

stimmt der Ansicht zu, dass die grüne Wirtschaft ein beträchtliches Innovationspotenzial birgt, das von den europäischen KMU effizienter genutzt werden könnte;

86.

weist auf die große Bedeutung hin, die Gründerzentren, Clusterinitiativen und Clustern sowohl dabei zukommt, den Transfer von wissenschaftlichem Know-how zur Realwirtschaft zu erleichtern und praxisorientiertes Wissen zu verbreiten als auch dabei, die Grundlage der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Interessenvertretung der Regionen zu stärken; plädiert für die Kommerzialisierung wissenschaftlicher Erkenntnisse;

87.

hebt hervor, dass in zahlreichen EER-Regionen vielversprechende Beispiele von Clusterinitiativen und Gründerzentren für Jungunternehmer existieren, die zu neuen Produkten und Dienstleistungen mit Wachstumspotenzial geführt haben. Als Beispiele hierfür ließen sich anführen: Eco World Styria (Steiermark EER-Region 2013), der Golm Science Park in Brandenburg (EER-Region 2011) und der Science Park mit Gründerzentrum in der Region Murcia (EER-Region 2011);

88.

begrüßt die Stärkung des Enterprise Europe Network und die Aufstockung der Mittel für das spezifische Ziel „Verbesserung des Marktzugangs“, das ebenfalls durch das Netzwerk unterstützt wird;

89.

ruft alle einschlägigen regionalen Akteure dazu auf, an diesem Netzwerk mitzuwirken, damit alle verschiedenen Typen von KMU erreicht werden und engere Kontakte geknüpft werden können.

Brüssel, den 9. Oktober 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  Stellungnahme des AdR vom 11. April 2013, CDR2255-2012_00_00_TRA_AC, Ziffer 18.

(2)  Stellungnahme des AdR vom 31. Januar 2013, CDR2232-2012_00_00_TRA_AC, Ziffer 45.

(3)  CdR 14/2012 fin, ECOS-V-025, Ziffer 64.

(4)  Stellungnahme des AdR vom 31. Januar 2013, CDR2232-2012_00_00_TRA_AC, Ziffer 49.