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5.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 356/60 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Das Paket der EU zu Sozialinvestitionen
2013/C 356/11
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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begrüßt den von der Kommission vorgeschlagenen strategischen Ansatz, um über das Sozialinvestitionspaket der Förderung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen mehr Aufmerksamkeit zu widmen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt zu stärken, um den individuellen Wohlstand zu fördern, die Wirtschaft anzukurbeln und die EU dabei zu unterstützen, gestärkt, solidarischer und wettbewerbsfähiger aus der aktuellen Krise hervorzugehen; |
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bedauert, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Sozialinvestitionspaket der Kommission vernachlässigt wird, da sie die sozialen Probleme aus erster Hand kennen und einen entscheidenden Beitrag zur Koordinierung und Umsetzung von Maßnahmen zu deren Lösung leisten; |
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weist darauf hin, dass viele lokale und regionale Gebietskörperschaften bereits erfolgreiche Programme für die Bewältigung der im Sozialinvestitionspaket genannten Herausforderungen entwickeln und umsetzen. Daher sollte der Austausch bewährter Verfahren von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften untereinander gefördert werden; |
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fordert die EU auf, in Absprache mit den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu erwägen, einen europäischen Rahmen für den sozialen Wohnungsbau aufzustellen, da der soziale Wohnungsbau eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Obdachlosigkeitsproblematik sowie für die Umsetzung der von der Kommission geforderten Wohnungsbaumaßnahmen und präventiven Obdachlosigkeitsstrategien spielt; |
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weist daher darauf hin, dass der ESF dem realen Bedarf der Bürger stärker Rechnung tragen und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mehr Flexibilität lassen sollte, Ziele auf der lokalen Ebene festzulegen; |
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fordert die Kommission ferner auf, einen konkreten Plan für die Umsetzung des Sozialinvestitionspakets vorzulegen. Dieser sollte Mechanismen für Monitoring, Koordinierung, zwischenstaatlichen Austausch und gegenseitiges Lernen in Bezug auf thematische Schwerpunkte wie etwa Jugendarbeitslosigkeit, Bildung, Obdachlosigkeit, Kinderarmut sowie Betreuung von Menschen mit Behinderungen und hilfsbedürftigen Personen enthalten. |
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Berichterstatter |
Ahmed ABOUTALEB (NL/SPE), Bürgermeister von Rotterdam |
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Referenzdokument |
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt — einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 COM(2013) 83 final |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
Hintergrund und Anlass für die Erarbeitung einer Stellungnahme
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1. |
begrüßt den von der Kommission vorgeschlagenen strategischen Ansatz, um über das Sozialinvestitionspaket der Förderung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen mehr Aufmerksamkeit zu widmen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt zu stärken, um den individuellen Wohlstand zu fördern, die Wirtschaft anzukurbeln und die EU dabei zu unterstützen, gestärkt, solidarischer und wettbewerbsfähiger aus der aktuellen Krise hervorzugehen; |
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2. |
verweist auf seine Stellungnahme zur aktiven Einbeziehung (2008/C 257/01), in der die Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als grundlegender Akteure für Maßnahmen für die aktive Einbeziehung hervorgehoben wurde; |
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3. |
ist der Ansicht, dass nachhaltiges Wachstum, ausgeglichene Haushalte und der soziale Zusammenhalt nur erreicht werden können, wenn mehr getan wird, um neue Arbeitsplätze zu schaffen und den Sozialschutz und die soziale Inklusion zu verbessern. Dies muss seinen Widerhall umfassend im Europäischen Semester finden, indem für die Aufnahme von insbesondere mit guten Arbeitsplätzen und dem Abbau von Ungleichgewichten verbundenen Zielen in die Überwachungs- und Koordinierungsmechanismen gesorgt und auf diese Weise Ausgewogenheit zwischen wirtschaftlichen und sozialen Zielen angestrebt wird und die Bemühungen um die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt fortgesetzt werden, um das wirtschaftliche und soziale Gefälle zwischen den Regionen zu verringern; |
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4. |
macht darauf aufmerksam, dass die Probleme in Bezug auf Armut und soziale Ausgrenzung in städtischen Gebieten, wo 80 % der europäischen Bevölkerung leben und 85 % des EU-BIP erzeugt werden, absolut betrachtet besonders groß sind, während ländliche Gebiete aufgrund einer geringeren Einkommenshöhe und einer geringeren Bevölkerungsdichte relativ gesehen große soziale Probleme haben. In städtischen Gebieten ballen sich diese sozialen Probleme in bestimmten Stadtvierteln und führen so, unabhängig vom Wohlstand einer Stadt, zur Schaffung sozialer Brennpunkte; |
Allgemeine Bemerkungen
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5. |
unterstreicht, dass bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, wie in der EU-Charta der Grundrechte festgeschrieben, für alle Bürger ein gleichberechtigter Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sichergestellt werden muss, so etwa zu Wohnraum, Bildung, medizinischer Versorgung, Beschäftigung und Zugang zu sozialen Diensten. Eine wesentliche Voraussetzung ist hier Solidarität zwischen Bürgern aller Gesellschaftsschichten. Für die Verteilung dieser Grundversorgungsleistungen ist ein umfassender, sowohl auf kurze als auch auf lange Sicht ausgerichteter Ansatz erforderlich, bei dem die Bürger im Mittelpunkt der Lösungsfindung stehen; |
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6. |
fordert ein klares Bekenntnis aller EU-Institutionen zur Beteiligung der Bürger an allen Phasen der Politikgestaltung, von der Planung bis zur Umsetzung. Insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt ist es äußerst wichtig, dass wir das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen wiederherstellen, indem wir zeigen, dass auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Bürger eingegangen wird. Außerdem werden wir durch die Lösungssuche auf der lokalen Ebene und die Nutzung der Energie, der Handlungsbereitschaft und des Wissens der Bürger über den tatsächlichen lokalen Bedarf besser realistische und wirksame Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen finden können. Durch Investitionen in Gemeinschaften auf der (sub)lokalen Ebene wird ein stabiles Umfeld in den Stadtvierteln geschaffen, was sich positiv auf die Wahrnehmung der Sicherheit auswirkt; |
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7. |
begrüßt, dass die Kommission anerkennt, dass die Beschäftigungs- und Sozialpolitik vornehmlich Aufgabe der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist, und somit das Subsidiaritätsprinzip achtet; |
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8. |
schließt sich der Auffassung der Kommission an, dass bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit der Schwerpunkt insbesondere stärker auf Maßnahmen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Senkung der Arbeitslosigkeit, zur Förderung des lebenslangen Lernens, der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt, der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Chancengleichheit sowie auf weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifikationen und Beschäftigungsmöglichkeiten gelegt werden muss. Zu diesen Maßnahmen zählen ferner die Ermöglichung der Mobilität von Arbeitnehmern und die Bereitstellung von Mikrokrediten für diejenigen, die ein Unternehmen gründen oder erweitern möchten; |
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9. |
bedauert, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Sozialinvestitionspaket der Kommission vernachlässigt wird. Ob als Wohnort, Arbeitsplatz, Stätten des Lernens oder bei der Betreuung von Menschen mit Behinderungen und hilfsbedürftigen Personen: die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben einen großen Einfluss auf das Leben der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger Europas. Auf der Ebene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften werden die meisten sozialen Dienstleistungen erbracht und ein Großteil der Sozialleistungen gezahlt; |
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10. |
vertritt die Auffassung, dass die vom Europäischen Parlament und von der Europäischen Kommission geforderte Umsetzung integrierter Strategien zur aktiven Inklusion von einem stärkeren Mitspracherecht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei Entscheidungen profitieren wird. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verfügen über direkt vor Ort gesammeltes Wissen über soziale Probleme und sind wesentliche Akteure bei der Koordinierung und Umsetzung von Gegenmaßnahmen. Erfahrung mit der Bewältigung von sozialen Problemen ist von ausschlaggebender Bedeutung für die Verwirklichung der Europa-2020-Ziele. Daher muss den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wesentliche Rolle im Europäischen Semester sowie in den Verhandlungen über nationale Reformprogramme und bei deren Umsetzung zuerkannt werden; |
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11. |
betont, dass sich Arbeit lohnen muss, was bedeutet, dass ein angemessener Mindestlohn und eine gute Qualität der Arbeitsplätze gewährleistet sein müssen. Wenn jemand (vorübergehend bzw. noch nicht) in der Lage ist, zu arbeiten, sollte für ein angemessenes Auskommen mit gleichberechtigtem Zugang zu grundlegenden präventiven, qualifizierenden und aktivierenden Diensten gesorgt werden. Der AdR fordert die Europäische Kommission daher auf, sich der Umsetzung der Empfehlung des Rates aus dem Jahr 1992 zum Mindesteinkommen anzunehmen; |
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12. |
weist darauf hin, dass sich die lokalen Gebietskörperschaften die Energie jedes Einzelnen, der Zivilgesellschaft und aller Unternehmen, die in städtischen Gebieten leben bzw. tätig sind, zunutze machen müssen. Der Innovationsgeist sozialer Unternehmer, die neue Lösungen für die Nachfrage nach Leistungen und Infrastrukturen anbieten können, sollte gefördert werden. Die Regionen und Städte sollten sich um einen partizipativen Gestaltungsprozess bemühen, indem produktive Partnerschaften mit dem Privatsektor und zivilgesellschaftlichen Gruppen gebildet werden, während gleichzeitig eine echte und umfassende Bürgerbeteiligung an allen Phasen der sozialen Innovation (Ideen-, Planungs-, Pilot-, Entwicklungs- und Umsetzungsphase) gefördert wird; |
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13. |
vertritt die Ansicht, dass auf der lokalen und regionalen Ebene die Beteiligung aller Aufenthaltsberechtigten bei Maßnahmen für die soziale Inklusion und Integration von entscheidender Bedeutung ist; macht darauf aufmerksam, dass durch den Zustrom von Einwanderern aufgrund EU-interner Mobilität Anpassungsprobleme entstehen für öffentliche Dienste und die Versorgung der Bürger mit Wohnraum, Arbeit und Bildungsmaßnahmen. Die grundlegenden Integrationsanforderungen für EU-Bürger unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von denjenigen für andere Einwanderer. Auch sie müssen mit einer neuen Sprache, neuen Institutionen und gelegentlich auch anderen gesellschaftlichen Normen zurechtkommen; |
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14. |
bedauert, dass die Kommission den Initiativbericht des Europäischen Parlaments zu einem Pakt für soziale Investitionen (25.7.2012, 2012/2003 INI), in dem eine bessere Steuerung bezüglich der Umsetzung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 gefordert wurde, nur zum Teil aufgreift und keine zusätzlichen Mittel vorschlägt. Das Sozialinvestitionspaket sollte über an die Mitgliedstaaten gerichtete politische Empfehlungen und die Ankündigung einiger weniger Gesetzgebungsinitiativen hinausgehen. Gerade in Krisenzeiten sollte versucht werden, Beschäftigungs- und Sozialinvestitionsprogramme in den EU-Haushalt und die Haushalte der Mitgliedstaaten aufzunehmen; |
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15. |
nimmt zur Kenntnis, dass das Sozialinvestitionspaket umfassende Informationen über soziale Tendenzen in Europa enthält. Die verwendeten Daten und Informationen stützen sich auf nationale oder regionale Tendenzen und Statistiken. Solchermaßen aggregierte Informationen geben ein nur unzureichendes Bild der Herausforderungen auf der lokalen Ebene bzw. der verschiedenartigen sozialen Bedürfnisse und der Deprivation zwischen der Ebene der Städte, Regionen oder Staaten wieder. Die Sammlung von Daten über funktionierende und auch nichtfunktionierende Lösungen auf der lokalen Ebene ist grundlegend wichtig, um sicherzustellen, dass die durchgeführten Maßnahmen geeignet sind, um die sozialpolitischen Ziele wirksam und effizient zu erreichen. Der AdR fordert die europäischen Institutionen auf, Daten und Informationen zu sozialen Tendenzen auf der lokalen und regionalen Ebene zu sammeln und die in regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und insbesondere in Großstädten durchgeführten Maßnahmen für die soziale Inklusion zu prüfen und zu evaluieren; |
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16. |
verweist auf die anhaltenden Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, die bei Angehörigen von mehrfach benachteiligten Gruppen (z.B. Frau und Alleinerzieherin) noch verstärkt zu finden sind, und begrüßt, dass die Europäische Kommission sich dieser besonderen Herausforderung bewusst ist und ihr die entsprechende Aufmerksamkeit widmen will; |
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17. |
hält die Mitteilung jedoch insofern für einen möglichen Wendepunkt, als die Sozialpolitik hierin als Investition in die Gesellschaft und nicht als Kosten für Marktversagen definiert wird. Durch eine solche Umschreibung der Sozialpolitik könnte ein Umdenken in der Politik weg von korrektiven Maßnahmen hin zu präventiven Maßnahmen angestoßen werden, wodurch Probleme wie soziale Ausgrenzung bereits im Ansatz angegangen werden können und Hilfsbedürftigkeit durch die Förderung der persönlichen Autonomie und aktives Altern hinausgezögert werden kann; |
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18. |
begrüßt, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 27./28. Juni 2013 die Notwendigkeit erkannt hat, die soziale Dimension der WWU zu stärken. Die Herausforderung liegt hierbei darin, die EU mit den Instrumenten auszustatten, die sie braucht, um das Potenzial einer tatsächlichen wirtschaftlichen Konvergenz und sozialen Fortschritts für alle Mitgliedstaaten auf lange Sicht zu sichern, statt sich auf interne Abwertungsmechanismen zu verlassen, die einzig gegen asymmetrische Schocks vorgehen; sieht daher der für Anfang Oktober 2013 geplanten Mitteilung der Kommission zur sozialen Dimension der WWU mit Interesse entgehen; |
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19. |
ist der Ansicht, dass die soziale Dimension der WWU, wie vom Europäischen Parlament vorgeschlagen (1), auf einem „Pakt für soziale Investitionen“ nach Vorbild des Euro-Plus-Paktes aufbauen könnte. Auf diese Weise würden Ziele für soziale Investitionen festgelegt, die die Mitgliedstaaten tätigen müssten, um die beschäftigungs-, sozial- und bildungspolitischen Ziele der Europa-2020-Strategie zu erreichen. Der Pakt für soziale Investitionen sollte ferner durch einen Anzeiger für die Beschäftigungs- und Sozialpolitik ergänzt werden, der gemäß Artikel 148 AEUV eingeführt und unter die Verantwortung des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) gestellt wird, um beschäftigungs- und sozialpolitische Ungleichgewichte aufzuspüren, die die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion gefährden könnten; |
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20. |
fordert die Europäische Kommission auf, die Machbarkeit eines Systems der Arbeitslosenversicherung der Europäischen Union näher zu untersuchen, das als Stabilisator auf Ebene der WWU eingesetzt werden könnte; |
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21. |
begrüßt den Hinweis in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (2), dass „Möglichkeiten, die der bestehende haushaltspolitische Rahmen der Union bietet, um den Bedarf an produktiven öffentlichen Investitionen mit den Zielen der Haushaltsdisziplin in Einklang zu bringen“, im Rahmen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspaktes „in vollem Umfang“ genutzt werden sollten; geht daher davon aus, dass die Kommission das Thema der Qualität der öffentlichen Ausgaben weiterverfolgen wird, u.a. durch die Trennung von laufenden Ausgaben und Investitionen bei der Berechnung des Haushaltsdefizits, um zu vermeiden, dass Investitionen mit langfristigen Nettogewinnen auf der Sollseite verbucht werden; |
Empfehlungen
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22. |
betont, dass die formelle und/oder informelle Bildung im Mittelpunkt des Sozialinvestitionspakets stehen sollte. Ungleichheit beim Zugang zu Bildung — insbesondere zu hochwertiger Bildung, die junge Menschen auf Beschäftigungsmöglichkeiten in einer inklusiven Informationsgesellschaft vorbereitet und sie mit den erforderlichen Fähigkeiten für ihr Engagement als aktive Bürgerinnen und Bürger in komplexen demokratischen Gesellschaften ausstattet — ist eine große Hürde für die Verringerung der Armut und die Stärkung des Wirtschaftswachstums. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Bereitschaft zeigen, in die Bildung, das lebenslange Lernen und die Ausbildung aller Altersgruppen zu investieren, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die frühkindliche Erziehung und den Zugang zur Hochschulbildung, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Schulen, die innerbetriebliche Ausbildung und besondere Ausbildungen für Sektoren mit einem Arbeitskräftemangel (z.B. im Gesundheitsbereich und bei sauberen Technologien, IKT) sowie auf die Senkung der Schulabbrecherquote zu legen ist; |
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23. |
begrüßt den Schwerpunkt, den die Kommission auf die allgemeine und berufliche Bildung legt, und vertritt die Auffassung, dass der beruflichen Bildung und ihrer Qualität größere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, und zwar mithilfe konkreter Maßnahmen sowohl in der Orientierungsphase als auch im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Wirtschaft der EU braucht mehr Handwerker, Ingenieure und Techniker, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Das Interesse an der beruflichen Bildung in der EU nimmt bedauerlicherweise immer weiter ab, obwohl sie großes Potenzial für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft bietet; |
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24. |
unterstreicht, dass die kontinuierliche und lebenslange berufliche Bildung angemessen gewürdigt werden muss. Die Europäische Union sollte ausreichende langfristige Maßnahmen bereitstellen und über den Europäischen Sozialfonds (ESF) für eine angemessene finanzielle Ausstattung sorgen, um das Niveau der beruflichen Bildung zu verbessern; |
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25. |
weist darauf hin, dass neben der energischen Fokussierung auf die Angebotsseite der Beschäftigungsfähigkeit auch die Nachfrageseite des Arbeitsmarkts stärker berücksichtigt werden muss. Unbestreitbar trifft die Arbeitslosigkeit vor allem gering qualifizierte Arbeitskräfte und für freie Arbeitsplätze ist ein sehr hohes Qualifikationsniveau erforderlich, daher müssen in dieser Phase der Krise nachfrageorientierte Maßnahmen angebotsorientierte Instrumente ergänzen, die über eine Deregulierung des Arbeitsmarkts hinausgehen, die Arbeitskosten senken und Arbeitslosen Anreize bieten, eine schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen. Geringqualifizierte und Arbeitslose sollten besser qualifiziert werden, indem ihnen die entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung gestellt werden; |
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26. |
fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, sich um eine bessere Antizipierung des künftigen Kompetenzbedarfs, eine Verringerung der Diskrepanz zwischen dem Qualifikationsangebot und dem Bedarf des Arbeitsmarkts und die Überbrückung der Kluft zwischen der Welt der Bildung und der Arbeitswelt zu bemühen. Insbesondere in den untersten Arbeitsmarktsegmenten muss die Erwerbsbeteiligung auf flexible und unbürokratische Art angeregt werden. In den Niederlanden haben z.B. die Regierung, Unternehmen und Bildungseinrichtungen den „Technologiepakt“ unterzeichnet, mit dem die Verbindung zwischen Bildung und Arbeitsmarkt im Technologiebereich gestärkt und dadurch dem Fachkräftemangel im technischen Bereich entgegengewirkt werden soll. Der Technologiepakt wurde zwar auf nationaler Ebene vereinbart, besteht aber zu einem großen Teil aus Maßnahmen, die über einen regionalen und sektoralen Ansatz durchgeführt werden, wobei auf bereits vorhandene Strukturen zurückgegriffen wird, z.B. die verschiedenen lokalen Wissenszentren „kenniswerkplaatsen“ für die Talentförderung, lebenswerte Städte und Gesundheit in Rotterdam; |
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27. |
betont, dass das gesamte Arbeitskräftepotenzial bestmöglich genutzt werden muss. Für Menschen am Rand des Arbeitsmarkts können Fördermaßnahmen eingeführt werden, die in die Zuständigkeit der nationalen und/oder regionalen Behörden fallen; |
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28. |
empfiehlt, die drei bestehenden Pfeiler des von der Kommission vorgeschlagenen Ansatzes — ausreichende Einkommenssicherung, aktive Eingliederung und Sozialdienstleistungen hoher Qualität — um die (soziale) Teilhabe zu ergänzen, um die aktive Einbeziehung der arbeitsmarktfernsten Personen zu verbessern. Soziale Teilhabe und Inklusion müssen die Schlüssel für das Erreichen unserer sozialpolitischen Ziele sowie für den Aufbau und den Erhalt unserer Wohlfahrtsstaaten sein. Den Bürgern sollte Hilfe zur Selbsthilfe gegeben werden, damit sie ihr volles Potenzial entfalten und ihre Fertigkeiten und Kompetenzen umfassend zum Einsatz bringen und weiterentwickeln können, wobei wirtschaftliche Eigenständigkeit das Ziel sein muss; |
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29. |
erbittet eine nähere Erläuterung, was genau mit Konditionalität beim Zugang zu Sozialleistungen gemeint ist. Konditionalität kann akzeptabel sein, wenn soziale Transferleistungen vorgesehen sind, um den Einzelnen sowohl Unterstützung als auch Anreize für einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bzw. eine Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme zu bieten; |
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30. |
begrüßt vor dem Hintergrund, dass Schätzungen zufolge ca. 56 Mio. Menschen in der EU im Alter über 15 Jahren kein Bankkonto haben, den Vorschlag der Kommission, allen Bürgern in der Europäischen Union das Recht auf ein Basiskonto zu geben; |
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31. |
begrüßt die Absicht der Kommission, die Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente und insbesondere der sozialen Rendite und von Social Impact Bonds zu prüfen, um die Hebelwirkung öffentlicher Sozialinvestitionen zu verstärken; fordert die Kommission auf, detailliertere Vorschläge zu diesem Thema vorzulegen und die Vergaberichtlinien der EU „sozialrenditesicher“ zu machen; unterstützt in diesem Zusammenhang die vorgeschlagene Einführung eines EU-Sparkontos, das der EU zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Beschäftigungs- und Wachstumsziele der Europa-2020-Strategie auf der lokalen und regionalen Ebene an die Hand geben könnte; |
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32. |
unterstreicht, dass sich die Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Gebietskörperschaften die Vielfalt ihrer Bürger zunutze machen sollten. Eine inklusive Kultur, in der man gefahrlos einzigartig sein und über diese Vielfalt mit anderen in Kontakt treten kann, ist eine Grundvoraussetzung für Innovation; |
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33. |
weist darauf hin, dass viele lokale und regionale Gebietskörperschaften bereits erfolgreiche Programme für die Bewältigung der im Sozialinvestitionspaket genannten Herausforderungen entwickeln und umsetzen. Beispiele hierfür sind u.a. zentrale Anlaufstellen (Jugendbüros), regionale Jugend- und Familienzentren, Wohnungsbaumaßnahmen und präventive Obdachlosigkeitsstrategien, Strategien für soziale Rendite, Social Impact Bonds, talent houses, kinderfreundliche Nachbarschaften und umfassende Einbindung. Daher sollte der Austausch bewährter Verfahren von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften untereinander gefördert werden. Durch Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen lokalen Gebietskörperschaften können diese auf einen größeren Ressourcen- und Erfahrungsschatz zurückgreifen, und gleichzeitig wird die weitgehende Beteiligung ihrer Partner aus den unterschiedlichsten Bereichen an der Entwicklung gefördert. Diese Erfahrung sollte beim Aufbau der im Sozialinvestitionspaket angeregten Wissensbank sowie bei der Förderung eines solchen Austauschs im Rahmen des EU-Programms für sozialen Wandel und soziale Integration (PSCI) berücksichtigt werden; |
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34. |
macht darauf aufmerksam, dass sowohl über den Europäischen Integrationsfonds (EIF) als auch über den ESF Integrationsprogramme finanziert werden. Zu oft jedoch wurde der Umfang der Dienstleistungserbringung durch die Finanzierungsquelle eingeschränkt. Es ist darauf hinzuweisen, dass im nächsten Haushaltsplanungszeitraum angesichts der immer weiter zunehmenden Mobilität in der EU Mittel für die Förderung mobiler EU-Bürger vorgesehen werden sollten, wobei Prioritäten aus beiden Fonds zusammengelegt und ein Finanzierungsprogramm für alle ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit geschaffen werden sollte. Diese neuen Mittel könnten für die Aufnahme von EU-Bürgern in Sprach- und Orientierungskurse genutzt werden, in enger Zusammenarbeit mit anderen Akteuren wie NGO und insbesondere dem Privatsektor. Die Kommission sollte ihren Einfluss geltend machen und einige lokale und regionale Gebietskörperschaften in den Entsendeländern auffordern, den ESF und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für umfassende Investitionen in die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ihrer Bevölkerung zu nutzen; |
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35. |
ist sich bewusst, dass die Migration innerhalb von und zwischen Mitgliedstaaten für Einzelne einen Ausweg aus der Wirtschaftskrise darstellt; umfangreiche und langfristige Sozialinvestitionen in den Regionen und Gemeinden, die ihre jeweiligen regionalen und lokalen Besonderheiten am besten kennen, können jedoch eine nachhaltigere Reaktion auf die Krise sein, indem der Druck auf Einzelne verringert wird, ihre Heimat, Familie und ihre Umgebung wegen der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu verlassen. Außerdem können mangelnde Sprachkenntnisse die Migrationsmöglichkeiten in einen anderen Mitgliedstaat auf der Arbeitssuche oder zu Bildungszwecken usw. schmälern; u.U. muss der Fremdsprachenunterricht neuerlich gefördert werden, um kurzfristig Migration zu unterstützen, bis langfristigere Lösungen gefunden wurden. Zudem wird hierdurch auch die soziale Inklusion gefördert; |
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36. |
unterstützt die Auffassung der Kommission bezüglich der lokalen Folgen des demografischen Wandels und der Bevölkerungsalterung, die neue Anforderungen an die soziale Infrastruktur und die Zugänglichkeit öffentlicher Bereiche stellen. Die zunehmende Altersarmut macht tragfähige Sozialsysteme und soziale Leistungen erforderlich, die für alle zugänglich und erschwinglich sein müssen. Das auf Unterstützung ausgerichtete Modell muss überwunden werden in dem Anliegen der Einführung eines präventiven Systems, mit dem die funktionelle Eigenständigkeit und relationale Integration der Bevölkerung länger erhalten werden kann. Besonders zu berücksichtigen ist hier die Förderung von Aktivität und Gesundheit der Europäerinnen und Europäer im Alter, wobei statt auf einen institutionellen Ansatz auf ein auf die Menschen ausgerichtetes, gemeindenahes Konzept gesetzt werden sollte; |
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37. |
bedauert, dass in dem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen „Long-Term Care in Ageing Societies“ (Langzeitpflege in alternden Gesellschaften) das Thema Armut, soziale Ausgrenzung und menschenwürdiges Einkommen für ältere Menschen nicht zur Sprache kommt, das jedoch wiederum zu einem größeren Bedarf an Langzeitpflege führen könnte. Ferner vermisst der AdR eine eingehende Analyse dazu, wie Investitionen in die Langzeitpflege über die Strukturfonds gefördert werden könnten; |
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38. |
hält es für erforderlich, mit dem Sozialinvestitionspaket auch die Rolle der Sozialwirtschaft stärker anzuerkennen — dies vor dem Hintergrund, dass es in der EU 2 Mio. Sozialunternehmen gibt (d.h. 10 % aller europäischen Unternehmen) und dass diese Unternehmen 11 Mio. entgeltliche Mitarbeiter beschäftigen (was 6 % der Erwerbsbevölkerung der EU entspricht); wiederholt daher seine Forderung nach einem Statut der Europäischen Gegenseitigkeitsgesellschaft, das im März 2013 auch vom Europäischen Parlament empfohlen wurde; |
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39. |
unterstreicht die Bedeutung der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheits- und dem Sozialbereich sowie zwischen formellen und informellen örtlichen Netzwerken. Die verschiedenen Arten von Nachbarschaftshilfe müssen näher erforscht werden, wie auch die ergänzende Rolle der Unterstützung durch Freiwillige, Fachkräfte und Nachbarn. Fachkräfte sollten sich stärker mit ihrem lokalen Umfeld identifizieren, in dem ihre kooperative und vermittelnde Rolle Nachbarschaftshilfe und Freiwilligentätigkeit stärken kann. Dieser neue Ansatz bei der Steuerung, der in einigen europäischen Städten erfolgreich eingesetzt wird, sollte durch Instrumente auf europäischer Ebene gefördert werden, um bewährte Verfahren in ganz Europa zu verbreiten. Als geeignete Methode erscheint die Einführung von Systemen, bei denen sowohl Informationen über die Bürger (sozialer und gesundheitlicher Werdegang) bereitgestellt als auch Informationen über verfügbare Ressourcen und Dienste (Katalog bzw. Palette an Dienstleistungen und Ressourcen, anwendbare Innovationstechnologien wie moderne Fernbetreuungssysteme, Fernüberwachung usw.) zugänglich gemacht werden; |
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40. |
fordert die EU auf, in Absprache mit den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu erwägen, einen europäischen Rahmen für den sozialen Wohnungsbau aufzustellen, wie ihn der AdR in seiner Stellungnahme vom Oktober 2011 und das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 11. Juni 2013 gefordert haben. Zwar unterliegt der soziale Wohnungsbau nicht ausdrücklich der EU-Kompetenz, viele EU-Politiken (Wettbewerbspolitik, Binnenmarkt, Strukturfonds, Energieeffizienzpolitik, Umweltnormen usw.) haben jedoch unmittelbare Auswirkungen auf den sozialen Wohnungsbau. Daher wird ein Rahmen für die Koordinierung benötigt, um die Einhaltung der Grundrechte und Kohärenz zwischen den EU-Politiken mit Einfluss auf den Wohnungsbau sicherzustellen. Der AdR erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die nationalen Behörden gemäß dem EU-Vertrag das Recht haben, über die Organisation des sozialen Wohnungsbaus und die Auswahlkriterien für Haushalte mit Anspruch auf eine Sozialwohnung frei zu entscheiden; ferner sieht der AdR im sozialen Wohnungsbau einen Schlüssel für den Zusammenhalt, weswegen dieser nicht nur benachteiligten Bevölkerungsgruppen vorbehalten werden sollte, um einen gesellschaftlichen Mix zu fördern; |
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41. |
erinnert die Mitgliedstaaten und die Kommission daran, dass mit Investitionen in den sozialen Wohnungsbau als Grundlage für strategische soziale Investitionen einem drängenden sozialen Bedarf entsprochen werden kann. Ferner können so Arbeitsplätze in der Region geschaffen werden, die nicht verlagert werden können, wodurch die Wirtschaft stabilisiert und so Immobilienblasen vermieden und der Klimawandel sowie Energiearmut bewältigt werden können. Ferner unterstreicht der AdR, dass der soziale Wohnungsbau eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Obdachlosigkeitsproblematik sowie für die Umsetzung der von der Kommission geforderten Wohnungsbaumaßnahmen und präventiven Obdachlosigkeitsstrategien spielt; |
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42. |
begrüßt die Aufnahme der Obdachlosigkeit als thematischen Schwerpunkt in das Sozialinvestitionspaket sowie die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, „die Obdachlosigkeit mittels umfassender Strategien zu bekämpfen, basierend auf Präventions- und Wohnungsbaumaßnahmen sowie der Überprüfung von Räumungsvorschriften und -praktiken, wobei die wichtigsten Ergebnisse der in diesem Paket enthaltenen Leitlinien für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit berücksichtigt werden sollten“. In diesem Zusammenhang fordert der AdR die Kommission auf, einen konkreten EU-Rahmen zur Unterstützung der Akteure und insbesondere der einschlägigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden für Fortschritte bei der Bewältigung der Obdachlosigkeitsproblematik zu schaffen und dabei die Initiativstellungnahme des Ausschusses der Regionen zu diesem Thema zu berücksichtigen; |
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43. |
unterstreicht, dass für den Erfolg der sozialpolitischen Ziele eine Reform der Vorgehensweisen erforderlich ist, um die Qualität des Ergebnisses für die Begünstigten zu verbessern und Effizienz und Effektivität zu erreichen. Für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist soziale Innovation vonnöten und sollte in die Strukturfondsverordnungen aufgenommen werden, aber auch in HORIZONT 2020 eine prominente Rolle spielen und über das Programm für sozialen Wandel und Innovation wirksam gefördert werden. Zu diesem Zweck sollten die Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie und insbesondere die Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung den Bezugsrahmen für eine wirksamere Erreichung der vorgesehen Ziele bilden; |
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44. |
weist darauf hin, dass moderne Gesellschaften nicht nur für das Wirtschaftswachstum, sondern auch für soziales Wohlergehen und sozialen Fortschritt von Wissenschaft und Technologie abhängen. Häufig jedoch ist die Interaktion zwischen Wissenschaft/Forschung und Gesellschaft/Bürgern unzureichend bzw. nicht gegeben. Bei der künftigen europäischen Forschungsfinanzierung muss daher darauf geachtet werden, dass nicht nur Ingenieurs-, sondern auch Sozial- und Geisteswissenschaften gefördert werden, um praktisch relevantes Wissen und Forschungsergebnisse über Probleme und die Lebensqualität in bestimmten Stadtvierteln und in dünn besiedelten Gebieten hervorzubringen und dieses Wissen unter den für die Stadt- und Raumplanungspolitik Verantwortlichen zu verbreiten. Insbesondere wird das neueste evaluative Forschungsdesign empfohlen, um systematisch Wissen über die Wirksamkeit politischer Interventionen aufzubauen, warum und für welche gesellschaftliche Gruppe bzw. unter welchen Voraussetzungen sie „funktionieren“; der AdR begrüßt die Initiativen der Kommission für die Förderung sozialer Innovation sowie ihre Bemühungen um den Austausch von Informationen über Erfahrungen mit Innovationen; |
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45. |
macht darauf aufmerksam, dass die Regionalpolitik der EU die städtische Entwicklung seit 1989 fördert. Über ihre Strukturfonds investiert die Regionalpolitik in Projekte, die Good Governance auf der lokalen Ebene, eine nachhaltige städtische Umwelt, soziale Inklusion und Gleichberechtigung fördern, mit deren Hilfe städtische Gebiete saniert, das Wirtschaftswachstum angekurbelt und Arbeitsplätze geschaffen werden. Angesichts der Bürgernähe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihrer Erfahrung bei der Ermittlung des lokalen Bedarfs und der Erwartungen sollte betont werden, dass die aktuelle Finanzierungsstruktur besser auf den Bedarf vor Ort abgestimmt werden sollte, damit die Städte und städtischen Gebiete mehr Verantwortung und eine führende Rolle bei der Koordinierung integrierter Ansätze auf der Ebene der Städte oder Metropolregionen übernehmen können. Um den territorialen Zusammenhalt und integrierte, gebietsorientierte Ansätze zu fördern, sollte die Koordinierung des ESF und des EFRE verbessert werden; |
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46. |
begrüßt den Vorschlag, mindestens 20 % der ESF-Mittel in jedem Mitgliedstaat für die Förderung der sozialen Inklusion und die Armutsbekämpfung vorzusehen. Der AdR würde sich diesbezüglich noch weitere Zusagen wünschen, um sicherzustellen, dass die Mittel ordnungsgemäß verwaltet und auf die Unterstützung der Bedürftigsten ausgerichtet werden. Dies könnte bedeuten, dass die Mittel in den einzelnen Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer Reihe von Faktoren, die bestimmen, wo der Förderbedarf am größten ist (Armutsindikatoren, Pro-Kopf-BIP, Beschäftigung, Bildungsstand, Einwanderung usw.), vorgemerkt und nicht zentral, sondern regional verwaltet werden; |
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47. |
fordert die unverzügliche Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche und betont das Erfordernis, die Programme der Jugendgarantie für junge Menschen im Alter bis zu 30 Jahren zu öffnen; begrüßt die Empfehlung der Kommission für eine Jugendgarantie, die ein frühzeitiges Tätigwerden zugunsten junger Menschen ermöglicht, die bei Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung durch die Maschen zu fallen drohen; betont die wesentliche Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Umsetzungsprozess; bringt seine große Besorgnis über die unzureichende finanzielle Ausstattung der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche für den gesamten kommenden Programmplanungszeitraum (6 Mrd. EUR) zum Ausdruck und fordert nachdrücklich, in den ersten Jahren des mehrjährigen Finanzrahmens einen erheblichen Teil der Mittel der neuen Haushaltslinie für die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche vorzuziehen. Bei den NUTS-II-Förderkriterien sollten nicht nur das Kriterium einer Jugendarbeitslosigkeit von 25 %, sondern auch erhebliche regionale Abweichungen von der durchschnittlichen Jugendarbeitslosigkeitsquote auf nationaler Ebene berücksichtigt werden; |
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48. |
weist daher darauf hin, dass der ESF dem realen Bedarf der Bürger stärker Rechnung tragen und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mehr Flexibilität lassen sollte, Ziele auf der lokalen Ebene festzulegen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten an der Festlegung der Prioritäten des ESF und an der Verwaltung der ESF-Mittel beteiligt werden. Mit Blick auf die Rechtsvorschriften sollte die Verordnung über den künftigen ESF bei der strategischen Steuerung des ESF eine größere Rolle für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vorsehen. Ferner fordert der AdR die Einführung einer Verpflichtung für die ESF-Verwaltungsbehörden, den Nachweis zu erbringen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Gestaltung der Prioritäten der operationellen Programme und dem anschließenden strategischen Management des ESF beteiligt wurden; |
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49. |
vertritt insbesondere unter Verweis auf seine früheren Stellungnahmen zur Stadtentwicklung der EU und sein Gipfeltreffen in Kopenhagen 2012 die Auffassung, dass es in Bezug auf die Programmplanung und Umsetzung verschiedene Optionen gibt, die eine praktische Beteiligung der Städte stärken würden: operationelle Programme mit einem deutlichen Schwerpunkt auf den Städten; Beteiligung von Städten als zwischengeschaltete Stellen und an den verschiedenen Gremien und Ausschüssen des ESF; sowie eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden des ESF und den Städten bei der Gestaltung und Umsetzung der Programme. Für einige Großstädte könnten eigene operationelle Programme sinnvoll sein; |
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50. |
fordert dazu auf, über den ESF innovative Dienstleistungsmodelle und über den neuen Rechtsrahmen die Entwicklung gemeindenaher Dienste zur Unterstützung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zu fördern und zu finanzieren; |
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51. |
stellt fest, dass der Haushalt für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) fünfmal so hoch ist wie die Mittelausstattung des ESF. Dies hat natürlich damit zu tun, dass die GAP schlichtweg eine gemeinsame EU-Politik ist, während die Finanzierung der Sozialpolitik weitgehend von den nationalen bzw. subnationalen Haushalten abhängt. Dieses Ungleichgewicht könnte von der Öffentlichkeit jedoch auch so ausgelegt werden, dass der Sozialpolitik der EU eine geringe Priorität beigemessen wird. Der AdR fordert daher, dass die neue Schwerpunktsetzung auf die Sozialpolitik der EU mit einer Aufstockung der ESF-Mittel einhergehen muss; |
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52. |
begrüßt die von der Europäischen Kommission im Rahmen des neuen Programmplanungszeitraums für die Strukturfonds geplanten integrierten territorialen Investitionen für eine Konsolidierung der sozialen, wirtschaftlichen und physischen Entwicklung. Angesichts der zentralen Bedeutung der Städte für den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt muss die EU-Unterstützung deutlich über die vorgeschlagene Mindestquote von 5 % hinausgehen; |
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53. |
weist darauf hin, dass die strengen EU-Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe und staatliche Beihilfen besser auf die Sozialpolitik abgestimmt werden sollten, so dass diese wirkungsvoller konzipiert und umgesetzt werden kann; fordert die Europäische Kommission im Sinne der konkreten Ausgestaltung dieser besseren Abstimmung auf, einen Vorschlag zur Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse auf der Grundlage von Artikel 14 AEUV vorzulegen; |
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54. |
empfiehlt, das Dokument in enger Abstimmung mit den anderen Arbeitspapieren der Kommissionsdienststellen der Mitteilung umzusetzen, um so eine kohärente und wirksame Umsetzung sicherzustellen. Der AdR fordert die Kommission auf, hier ein ganzheitliches Konzept zu verfolgen und dabei lokale und regionale Gebietskörperschaften direkt einzubeziehen; |
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55. |
fordert die Kommission ferner auf, einen konkreten Plan für die Umsetzung des Sozialinvestitionspakets vorzulegen. Dieser sollte Mechanismen für Monitoring, Koordinierung, zwischenstaatlichen Austausch und gegenseitiges Lernen in Bezug auf thematische Schwerpunkte wie etwa Jugendarbeitslosigkeit, Bildung, Obdachlosigkeit, Kinderarmut sowie Betreuung von Menschen mit Behinderungen und hilfsbedürftigen Personen enthalten. Im Rahmen des Europäischen Semesters sollten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Erstellung der Jahreswachstumsberichte konsultiert und stärker am Monitoring beteiligt werden. Die Mitgliedstaaten sollten dazu angehalten werden, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften intensiver zu konsultieren, zu informieren und an der Beschlussfassung zu beteiligen, da viele soziale Investitionen in den Kernaufgabenbereich lokaler und regionaler Gebietskörperschaften fallen. |
Brüssel, den 9. Oktober 2013
Der Präsident des Ausschusses der Regionen
Ramón Luis VALCÁRCEL SISO
(1) Entschließung vom 20. November 2012 zu einem Pakt für soziale Investitionen als Reaktion auf die Krise.
(2) Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 13./14. Dezember 2012, Kapitel I „Wirtschaftspolitik“, Punkt 2.