24.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 436/45


P7_TA(2013)0518

Gerechte Justiz in Bolivien, insbesondere die Fälle Előd Tóásó und Mario Tadic

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. November 2013 zur gerechten Justiz in Bolivien, insbesondere den Fällen Előd Tóásó und Mario Tadić (2013/2953(RSP))

(2016/C 436/09)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere Artikel 9 und 10,

unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der von Bolivien unterzeichnet und ratifiziert wurde, insbesondere die Artikel 9, 10, 14, 15 und 16,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das von Bolivien unterzeichnet und ratifiziert wurde,

unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere die Artikel 1, 2, 3, 5, 6 und 7,

unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 47 und 48,

unter Hinweis auf die Amerikanische Menschenrechtskonvention, die von Bolivien unterzeichnet und ratifiziert wurde,

unter Hinweis auf das Interamerikanische Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung der Folter, das von Bolivien unterzeichnet und ratifiziert wurde,

unter Hinweis auf die Verfassung und die Strafprozessordnung Boliviens,

unter Hinweis auf die Erklärung des Ausschusses für Menschenrechte, Minderheiten, zivile und religiöse Angelegenheiten und des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten der ungarischen Parlaments vom 23. Mai 2012 sowie auf die Erklärung der bolivianischen Abgeordnetenkammer vom 12. Juni 2012 als Antwort auf die Erklärung des ungarischen Parlaments,

unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Lage in Bolivien,

gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass bolivianische Sondereinsatzkräfte am 16. April 2009 in der bolivianischen Stadt Santa Cruz de la Sierra den ungarischen Staatsangehörigen Előd Tóásó und den kroatischen Staatsangehörigen Mario Tadić verhaftet haben und dass drei weitere Personen, nämlich der rumänische Staatsangehörige Árpád Magyarosi, der irische Staatsangehörige Michael Martin Dwyer und der ungarische Staatsangehörige Eduardo Rózsa-Flores, bei der damit verbundenen Schießerei getötet wurden;

B.

in der Erwägung, dass sich Előd Tóásó und Mario Tadić seither in Untersuchungshaft befinden, ohne dass Anklage erhoben worden wäre, was einen Verstoß gegen bolivianisches Recht darstellt, das für Untersuchungshaft eine Höchstdauer von 36 Monaten vorsieht, die im vorliegenden Fall am 16. April 2012 erreicht worden ist;

C.

in der Erwägung, dass sowohl während der Haft als auch während des Ermittlungsverfahrens die grundlegenden Menschenrechte von Előd Tóásó und Mario Tadić verletzt worden sein sollen;

D.

in der Erwägung, dass am 18. Mai 2010, als sich Előd Tóásó und Mario Tadić bereits in Untersuchungshaft befanden, Artikel 239 der bolivianischen Strafprozessordnung über die Länge der Untersuchungshaft geändert und die Höchstdauer der Untersuchungshaft rückwirkend von zwölf auf 36 Monate erhöht wurde;

E.

in der Erwägung, dass am 17. Dezember 2010 öffentlich Terrorismusvorwürfe erhoben wurden;

F.

in der Erwägung, dass in der Stellungnahme Nr. 63/2011 (Plurinationaler Staat Bolivien) der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen über willkürliche Verhaftungen festgestellt wird, dass Bolivien die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in mehreren Punkten verletzt hat und dass Előd Tóásó ohne Haftbefehl verhaftet wurde und unrechtmäßig in Haft gehalten wird; in der Erwägung, dass die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen die bolivianische Regierung daher aufgefordert hat, Előd Tóásó unverzüglich freizulassen;

1.

fordert die staatlichen Stellen Boliviens auf, in den Fällen Előd Tóásó und Mario Tadić für ein faires und unabhängiges Gerichtsverfahren Sorge zu tragen;

2.

nimmt den vom bolivianischen Parlament angenommenen und in der Folge breit zugänglich gemachten Bericht, der auf eigenen politischen Untersuchungen des Falles durch das bolivianische Parlament beruht, zur Kenntnis;

3.

fordert eine unabhängige Untersuchung der Todesfälle Árpád Magyarosi, Michael Martin Dwyer und Eduardo Rózsa-Flores unter Einbeziehung internationaler Sachverständiger;

4.

fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, diesem Fall im Rahmen seiner Kontakte mit der bolivianischen Regierung hohe Priorität einzuräumen sowie konkrete Maßnahmen und Schritte in dieser Angelegenheit zu ergreifen;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, der Regierung und der Plurinationalen Gesetzgebenden Versammlung des Plurinationalen Staates Bolivien, dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu übermitteln.